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	<title>Armin Pfahl-Traugbehr Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Toleranz braucht Grenzen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Sep 2007 21:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Pl&#228;doyer f&#252;r Kulturpluralismus und gegen Kulturrelativismus aus: vorg&#228;nge Heft 09/2007, S. 110-119 1.Ein&#173;lei&#173;tung und Frage&#173;stel&#173;lung Wovon soll der Umgang mit Menschen anderer ethnischer, kultureller und religi&#246;ser Ausrichtung gepr&#228;gt sein?[1] Von Toleranz, um in gegenseitigem Respekt zusammen zu leben, lautet die eine Antwort. Diese Einstellung und Verhaltensweise gilt als ein Grundmerkmal pluralistischer Gesellschaften, erlaubt sie [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/09-2007/publikation/toleranz-braucht-grenzen/">Toleranz braucht Grenzen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Pl&auml;doyer f&uuml;r Kulturpluralismus und gegen Kulturrelativismus</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Heft 09/2007, S. 110-119</p>
<h2 class="auto-created">1.Ein&shy;lei&shy;tung und Frage&shy;stel&shy;lung</h2>
<p>Wovon soll der Umgang mit Menschen anderer ethnischer, kultureller und religi&ouml;ser Ausrichtung gepr&auml;gt sein?[1] Von Toleranz, um in gegenseitigem Respekt zusammen zu leben, lautet die eine Antwort. Diese Einstellung und Verhaltensweise gilt als ein Grundmerkmal pluralistischer Gesellschaften, erlaubt sie doch erst die Koexistenz verschiedener Auffassungen und Praktiken. Entgegen der identit&auml;ren Gesellschaftsauffassung bestehen unterschiedliche Einstellungen und Interessen auf den verschiedensten Ebenen, welche bei jeweiliger Absolutsetzung zu st&auml;ndigen Konflikten f&uuml;hren w&uuml;rden. Dar&uuml;ber hinaus sollte aufgekl&auml;rten Individuen die Einsicht in die Fehlbarkeit der eigenen Vernunft und in die produktive Wirkung eines Wettstreits von Ideen eigen sein. Insofern steht Toleranz auch f&uuml;r ein realistisches Bild von Gesellschaft und f&uuml;r den produktiven Umgang mit Differenzen. Es handelt sich au&szlig;erdem um den Ausdruck einer gegenseitigen Anerkennung von Menschen mit unterschiedlichen Auffassungen.</p>
<p>Gegenw&auml;rtig kann man allerdings h&auml;ufig eine andere Antwort auf die einleitende Frage h&ouml;ren: Von Intoleranz, um die Werte der Aufkl&auml;rung zu verteidigen, meint diese Stellungnahme. F&uuml;r sie stehen Buchtitel wie &bdquo;Falsche Toleranz&rdquo; oder &bdquo;T&ouml;dliche Toleranz&#8220;.[2] Zugespitzt formuliert diese Position der Publizist Henryk M. Broder, der hinter Toleranz eine von &bdquo;Bequemlichkeit, Faulheit und Feigheit&rdquo; gepr&auml;gte Einstellung gegen&uuml;ber Fanatikern und Fundamentalisten sieht: &bdquo;Wer heute die Werte der Aufkl&auml;rung verteidigen will, der muss intolerant sein, der muss Grenzen ziehen &#8230;&#8220;[3] Doch schlie&szlig;t die Forderung nach Toleranz notwendigerweise die Duldung der Diskriminierung von Frauen und des Verbotes eines Religionswechsels ein? Oder um es angesichts der gegenw&auml;rtigen Debatte grunds&auml;tzlicher zu formulieren: Ist nun Toleranz eine Tugend oder eine Untugend? Die aktuelle Kontroverse dazu wird zwar emotional und zugespitzt gef&uuml;hrt, vermeidet dabei aber meist eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Verst&auml;ndnis von Toleranz.</p>
<p>Dazu will die vorliegende Abhandlung einen Beitrag leisten, indem zun&auml;chst eine theoretische Auseinandersetzung mit dem Toleranz-Verst&auml;ndnis und der ihm eigenen dialektischen Dimension der Ablehnung und Akzeptanz erfolgt (2.). Die Klarheit &uuml;ber die unterschiedlichen Ebenen, Grenzen und Konzeptionen der Toleranz erlaubt erst eine genauere Positionierung (3.). Sie artikuliert sich auch in einer dezidierten Ablehnung des Kulturrelativismus als Ausdruck einer kritikw&uuml;rdigen Indifferenz (4.) und der Orientierung an einem Kulturpluralismus als Alternative der wertgebundenen Toleranz (5.). Daraus ergeben sich Minimalbedingungen f&uuml;r das soziale Miteinander in der multikulturellen Gesellschaft f&uuml;r Tolerierende wie Tolerierte (6.), welche bei den praktischen Auswirkungen sowohl Benachteiligungen wie Bevorzugungen von Menschen mit anderer ethnischer oder religi&ouml;ser Pr&auml;gung ausschlie&szlig;en. (7.). Abschlie&szlig;end sollen nicht zu leugnende Ambivalenzen und Probleme des Kulturpluralismusverst&auml;ndnisses benannt werden (8.).</p>
<h2 class="auto-created">2. Die dialek&shy;ti&shy;sche Dimension des Toleranz&shy;ver&shy;st&auml;nd&shy;nisses</h2>
<p>Der Begriff &bdquo;Toleranz&rdquo; wird alltagssprachlich wie philosophisch[4] unterschiedlich verwendet: Das Verst&auml;ndnis bewegt sich je nach Akteur und Situation zwischen gegenseitigem Respekt und herablassender Duldung, artikulierter Indifferenz und inhaltlichem Relativismus, gegenseitiger N&auml;chstenliebe und sozialem Nihilismus. Insofern gilt &bdquo;Toleranz&rdquo; als umstrittener Begriff, der nur schwer definiert und eingesch&auml;tzt werden kann. Zu einem genaueren Verst&auml;ndnis regt die Definition aus dem technischen Bereich an, wo man damit eine noch akzeptable Abweichung von einer Norm meint. Dies veranschaulicht folgendes Beispiel: Schlage ich einen Nagel in die Wand, um ein Bild aufzuh&auml;ngen, ist eine gewisse Schiefe tolerabel, solange das Bild h&auml;ngen bleibt. Demnach lassen sich auch gegenl&auml;ufige oder -teilige Tendenzen dulden, aber nur so lange die beabsichtigte Funktion noch besteht oder die gew&uuml;nschte Zielsetzung erreichbar bleibt. Hier ist demnach Toleranz ein Spannungsverh&auml;ltnis von Abweichung und Akzeptanz eigen.</p>
<p>Im gesellschaftlichen Miteinander steht Toleranz f&uuml;r die Koexistenz unterschiedlicher Einstellungen und Verhaltensweisen, die aber die Basis f&uuml;r ein friedliches und respektvolles Zusammenleben nicht gef&auml;hrden d&uuml;rfen. Somit l&auml;sst sich auch hier eine Ablehnungskomponente, also eine negative Bewertung als Falsches, und eine Akzeptanzkomponente, also eine positive Bewertung zur Duldung, ausmachen.[5] Gerade in dem damit verbunden Spannungsverh&auml;ltnis besteht die dialektische Dimension der Toleranz. Hier k&ouml;nnte auch von einer Paradoxie gesprochen werden, gilt es doch folgende Frage zu beantworten: Warum soll etwas als falsch oder unmoralisch geltendes trotzdem anerkannt und geduldet werden?[6] Genau diese Problematik macht eine Definition des mit Toleranz als Einstellung oder Gebot Gemeintem so schwer. Letztendlich bedarf es bei jeder Begriffsverwendung einer R&uuml;ckfrage dahingehend, was jeweils aus welchen Gr&uuml;nden Gegenstand der Toleranz sein soll und worin daf&uuml;r konkret die Grenzen bestehen.</p>
<p>Insofern unterscheidet sich ein solches Verst&auml;ndnis von Toleranz mit der klaren inhaltlichen Positionierung sowohl von einer Bejahung wie von einer Indifferenz. Es bleibt immer mit einer ablehnenden oder distanzierten Position gegen&uuml;ber dem Gemeinten verbunden. Bei der damit einhergehenden negativen Bewertung m&uuml;ssen aber in der Abw&auml;gung die positiven Gr&uuml;nde f&uuml;r die Anerkennung oder Duldung &uuml;berwiegen. Ansonsten best&uuml;nde ein grundlegender Widerspruch zwischen dem Konstatieren von etwas Falschem, Kritikw&uuml;rdigem oder Verwerflichem und dem Gew&auml;hrenlassen dieses Falschen, Kritikw&uuml;rdigen oder Verwerflichen. Somit sollte das Pl&auml;doyer f&uuml;r Toleranz auch die Grenzen benennen, welche dar&uuml;ber hinaus weisende Einstellungen und Handlungen nicht mehr duldet. Gerade diese besondere Dimension geht h&auml;ufig bei der Begriffsverwendung und Reflexion in der aktuellen Debatte verloren und erkl&auml;rt die klischeehafte und oberfl&auml;chliche Nutzung des Terminus im Sinne eindimensionaler Bekenntnisse.</p>
<h2 class="auto-created">3. Die unter&shy;schied&shy;li&shy;chen Ebenen, Grenzen und Konzep&shy;ti&shy;onen der Toleranz</h2>
<p>Worin bestehen nun die notwendigen Grenzen der Toleranz? Einzelne Positionen und Verhaltensweisen d&uuml;rfen nicht so weit gehen, die Grundlagen f&uuml;r ein allseitiges und gleichrangiges Miteinander aufzuheben. Kurzum, die Toleranz h&ouml;rt dort auf, wo ihre Voraussetzungen zur Disposition gestellt werden sollen. Die von gegenseitigem Respekt gepr&auml;gte Koexistenz unterschiedlicher Einstellungen und Handlungen l&auml;sst sich nur umsetzen, wenn alle Beteiligten an bestimmte Minimalbedingungen in Gestalt von Normen und Regeln gebunden sind. Der US-amerikanische Sozialphilosoph John Rawls sprach von einem &bdquo;&uuml;bergreifenden Konsens&#8220;[7], der von allen gesellschaftlichen Gruppen und einzelnen Individuen geteilt werden sollte. Zu dessen inhaltlichen Bestandteilen z&auml;hlen zum einen die Gew&auml;hrung der Menschenrechte und zum anderen die Einhaltung der Gesetze. Dar&uuml;ber hinaus k&ouml;nnen sich die unterschiedlichsten ethischen, politischen und religi&ouml;sen Auffassungen ungehindert artikulieren.</p>
<p>Bei den ihnen zugestandenen Artikulations- und Handlungsm&ouml;glichkeiten im Sinne der Toleranz lassen sich zwei Ebenen unterscheiden: die pers&ouml;nliche Einstellung, also die individuelle Position zu einer Frage, und die rechtliche Normierung, also die staatliche Garantie derartiger Rechte. Beide Einstellungen zur Toleranz k&ouml;nnen, m&uuml;ssen aber nicht &uuml;bereinstimmen, da sie auf voneinander unabh&auml;ngig entstandenen Auffassungen gr&uuml;nden. Dies sei anhand des aktuellen Beispiels der geplanten Moschee-Bauten[8] erl&auml;utert: Aus einer pers&ouml;nlichen Perspektive kann man dies ablehnen, f&uuml;hrt doch die Errichtung von solchen nicht nur religi&ouml;s genutzten Einrichtungen eher zu einer gesellschaftlichen Desintegration von Muslimen. Aus einer rechtlichen Perspektive l&auml;sst sich kaum etwas dagegen einwenden, da der Bau einer solchen Einrichtung eben auch Ausdruck von Religionsfreiheit und anderen Grundrechten ist. Einseitige Einschr&auml;nkungen in dieser Frage w&uuml;rden die allseitige Geltung der erw&auml;hnten Minimalbedingungen aufheben.</p>
<p>Wie steht es bei dem skizzierten Verst&auml;ndnis von Toleranz nun um das Verh&auml;ltnis von Tolerierenden und Tolerierten bzw. welche Varianten sind m&ouml;glich? Mit dem Philosophen Rainer Forst k&ouml;nnen folgende Konzeptionen unterschieden werden: Erstens geh&ouml;rt dazu eine Erlaubnis-Konzeption, wobei eine Autorit&auml;t oder Mehrheit einer von deren Wertvorstellungen abweichenden Minderheit gestattet, gem&auml;&szlig; den ihnen eigenen Auffassungen zu leben. Die zweite Variante der Koexistenz-Konzeption geht demgegen&uuml;ber davon aus, dass es zwischen Tolerierenden und Tolerierten ein gleichrangiges Verh&auml;ltnis gibt und die Tolerierenden auch Tolerierte sind. Drittens z&auml;hlt dazu die Respekt-Konzeption, die von einer wechselseitigen Achtung der sich tolerierenden Individuen und Gruppen als gleichberechtigte Mitglieder ausgeht. Und als vierte Variante gilt die Wertsch&auml;tzungs-Konzeption, die andere kulturelle oder religi&ouml;se Gemeinschaften nicht nur als gleichrangig respektiert, sondern auch als ethisch wertvoll sch&auml;tzt.[9]</p>
<h2 class="auto-created">4. Kultur&shy;re&shy;la&shy;ti&shy;vismus als Ausdruck einer kritik&shy;w&uuml;r&shy;digen Indifferenz</h2>
<p>Das vorgenannte Toleranzverst&auml;ndnis richtet sich auch gegen einen Kulturrelativismus[10], der alle Erscheinungsformen angeblicher kultureller Identit&auml;t&#8220;[11] duldet. Ihr wird damit eine eigene Wertsch&auml;tzung zuteil, unabh&auml;ngig von deren Bestandteilen wie der Bedeutung des Individuums oder der Rolle der Frau. Eine kulturrelativistische Auffassung geht davon aus, dass die Koexistenz unterschiedlicher Kulturen w&uuml;nschenswert ist, sie in ihren Auspr&auml;gungen um der Toleranz willen bewahrt werden sollen und sich daher in sie hinein wirkende Forderungen verbieten. Alltagssprachlich findet man diese Haltung in dem Sprichwort &bdquo;Andere L&auml;nder, andere Sitten&rdquo;. Damit verweigert sich ein solcher Relativismus aber der Auseinandersetzung mit den Normen, die mit den Worten des italienischen Sozialphilosophen Paolo Flores d&#8217;Arcais &bdquo;in &#8218;anderen Kulturen&#8216; die b&uuml;rgerlichen Rechte des Individuums verletzen&#8220;[12]. Die These von der Gleichrangigkeit aller Kulturen negiert den unterschiedlichen Entwicklungsstand der Menschenrechte in den Kulturen.</p>
<p>Exemplarisch f&uuml;r eine kulturrelativistische Position stehen die folgenden Aussagen des fr&uuml;heren italienischen Innenministers, Ministerpr&auml;sidenten und Staatspr&auml;sidenten Francesco Cossiga, die das ehemalige Mitglied der christlich-demokratischen Partei &bdquo;Democrazia Cristiana&rdquo; einige Wochen nach den Terroranschl&auml;gen vom 11. September 2001 in einem Kommentar formulierte: &bdquo;Wir m&uuml;ssen den islamischen Gemeinden in unserem Land volle Autonomie einr&auml;umen &ndash; auch f&uuml;r ihre herk&ouml;mmlichen, ureigenen und grundlegenden Institutionen. Das betrifft nicht nur die religi&ouml;se Praxis in Moscheen oder auf Stra&szlig;en und Pl&auml;tzen. Wir m&uuml;ssen ihnen auch das Recht einr&auml;umen, bei uns ihre Vorstellungen und ihre Praxis von Ehe und Familie aus zu leben und zu verwirklichen. Das schlie&szlig;t auch die Polygamie, das Recht auf Versto&szlig;ung der Ehefrau sowie die Herrschaft des Mannes in der Familie ein.&#8220;[13] Die damit eingeforderte Respektierung des Islam w&uuml;rde somit die Herabw&uuml;rdigung der Frau als legitimen Ausdruck kultureller Identit&auml;t der Muslime ansehen.</p>
<p>Eine solche Wertebeliebigkeit im Multikulturalismus-Diskurs f&uuml;hrt zur Fragmentierung der Gesellschaft, nicht zur Integration in die Gesellschaft. Diese Positionen gehen davon aus, dass eine Koexistenz von Angeh&ouml;rigen unterschiedlicher ethnischer Zugeh&ouml;rigkeit allgemein w&uuml;nschenswert ist, ohne daf&uuml;r genauere Kriterien oder Voraussetzungen zu benennen. So bleibt weder die Situation in den jeweiligen Gruppen von Menschen mit Migrationshintergrund noch deren Verh&auml;ltnis zur Mehrheitsgesellschaft an bestimmte Normen oder Regeln gebunden. Gerade die allgemeine Wertsch&auml;tzung von anderen Kulturen als andere Kulturen f&uuml;hrt somit zu Abschottung und nicht zu Integration. Vor allem in den sich herausbildenden Parallelgesellschaften[14], die um der angeblichen oder tats&auml;chlichen Wahrung der kulturellen Identit&auml;t willen entstehen, kommt es zu einer solchen Segregation. Sie bedingt nicht nur Spannungen mit der Mehrheitsgesellschaft, sondern gestattet auch die Fortexistenz bedenklicher Einstellungen.</p>
<h2 class="auto-created">5. Der Kultur&shy;plu&shy;ra&shy;lismus als Alternative der wertge&shy;bun&shy;denen Toleranz</h2>
<p>Welche Auffassungen k&ouml;nnen nun einem mit dem Kulturrelativismus einhergehenden kollektivistischen und werte relativistischen Verst&auml;ndnis entgegen gestellt werden?[15] Nach den obigen Ausf&uuml;hrungen bedarf es daf&uuml;r eines Konzeptes, das einerseits das gesellschaftliche Miteinander der Angeh&ouml;rigen unterschiedlicher Kulturen erm&ouml;glicht, andererseits aber auch daf&uuml;r ein verbindliches Regelwerk benennt. Letzterem bedarf es, um ersteres zu garantieren. Dabei entsteht verst&auml;ndlicherweise ein nicht zu leugnendes Spannungsverh&auml;ltnis: Die freie Entfaltung unterschiedlicher kultureller Werte ist nur dann m&ouml;glich, wenn alle Akteure eben diese M&ouml;glichkeit auch den jeweils anderen Akteuren einr&auml;umen. Insofern ist denn auch die Voraussetzung f&uuml;r die Anwendung solcher Freiheiten nicht deren Absolutsetzung und Willk&uuml;rlichkeit, sondern ihre Anbindung und Eingrenzung. Die allseitige kulturelle Freiheit setzt die gesamtgesellschaftlich gesicherte Garantie f&uuml;r ihr Ausleben voraus.</p>
<p>Angesprochen ist damit ein Verst&auml;ndnis von Pluralismus, das als Alternative zum vorgenannten Werterelativismus dienen kann. Ankn&uuml;pfungspunkt f&uuml;r dessen inhaltliche Bestimmung sollen die bisherigen Auffassungen zur Gestaltung des gesellschaftlichen Miteinanders von B&uuml;rgern in einem Nationalstaat sein. F&uuml;r den Politologen Ernst Fraenkel konnte in seiner Pluralismustheorie kein politisches Gemeinwesen lebensf&auml;hig sein, dessen Normensystem nicht auf einem anerkannten Wertkodex beruhte. Auch in einer pluralistischen Demokratie m&uuml;ssten alle Beteiligten an einen Rahmen gebunden sein, wozu neben rechtsstaatlichen Verfahrensregeln auch inhaltliche Wertvorstellungen geh&ouml;rten. Ihn bezeichnete Fraenkel als den &bdquo;nicht-kontroversen Sektor&rdquo;, der einen allgemeinen Konsens f&uuml;r die Regelung von Auseinandersetzungen absteckte.[16] Es handelt sich dabei um die Minimalbedingungen des demokratischen Verfassungsstaates, also Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Volkssouver&auml;nit&auml;t.</p>
<p>Diese &Uuml;berlegungen k&ouml;nnen auch auf die inhaltliche Gestaltung eines Kulturpluralismus &uuml;bertragen werden. Doch welche Regelungsformen und Wertvorstellungen gelten dabei als &bdquo;nicht-kontroverser Sektor&rdquo;? Sie d&uuml;rften erstens nicht aus den Besonderheiten nur einer Kultur abgeleitet werden, w&uuml;rde dies doch zu deren Dominanz f&uuml;hren und die Akzeptanz Anderer verhindern. Und sie m&uuml;ssten zweitens in m&ouml;glichst vielen Kulturen zumindest latent vorhanden sein, woraus sich Ankn&uuml;pfungspunkte f&uuml;r ihre Etablierung als Bestandteile eines &bdquo;nicht-kontroversen Sektors&rdquo; ergeben. Ein solcher h&auml;tte eine ein- als auch eine ausschlie&szlig;ende Dimension, d. h. von seiner inhaltlichen Benennung h&auml;ngt ab, welche Individuen und Positionen innerhalb einer Gesellschaft auf Basis einer kulturpluralistischen Grundlage ihre Freiheiten unter Wahrung ihrer kulturellen Identit&auml;t entfalten k&ouml;nnen oder daran gehindert werden. Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit k&ouml;nnen als Kern eines solchen &bdquo;nicht-kontroversen Sektors&rdquo; gelten.</p>
<h2 class="auto-created">6. Minimal&shy;be&shy;din&shy;gungen der Toleranz in der multi&shy;kul&shy;tu&shy;rellen Gesell&shy;schaft</h2>
<p>Ein Kulturpluralismus auf Basis dieser Minimalbedingungen steht nicht f&uuml;r &bdquo;Eurozentrismus&rdquo;, sondern bildet erst die Grundlage der Toleranz. Gegen eine Anbindung des sozialen Miteinanders an Kriterien wie die Menschenrechte wird wie von dem oben zitierten Francesco Cossiga mitunter der Einwand erhoben, es handele sich um &bdquo;Kulturimperialismus&rdquo; oder &bdquo;Menschenrechtsfundamentalismus&rdquo;, &uuml;bertrage man dabei doch westliche Wertvorstellungen auf Angeh&ouml;rige anderer Kulturen. Dem w&auml;re entgegen zu halten, dass es sich bei den genannten Prinzipien durchaus mit den Worten des Philosophen Otfried H&ouml;ffe um Bestandteile eines &bdquo;interkulturellen Rechtsdiskurses&#8220;[17] handelt. Sie bildeten sich historisch-politisch bedingt in bestimmten Regionen der Welt weniger oder st&auml;rker aus. F&uuml;r die Frage der Toleranz in den europ&auml;ischen Nationalstaaten spielt dar&uuml;ber hinaus dieser Einwand ohnehin keine Rolle, geht es doch um die Grundlage f&uuml;r die gesellschaftliche Koexistenz ebendort in Form des gegenseitigen Respektes.</p>
<p>&Uuml;ber die Minimalbedingungen f&uuml;r Anerkennung oder Duldung entscheidet die Mehrheitsgesellschaft, welche damit auch ihr Selbstverst&auml;ndnis artikuliert. Die vorstehenden Voraussetzungen f&uuml;r Integration und Toleranz d&uuml;rften nicht jedem Menschen mit Migrationshintergrund entgegenkommen, gleichwohl sind sie zur Wahrung des sozialen Miteinanders in gegenseitiger Anerkennung notwendig. Die Mehrheitsgesellschaft kann solche Anforderungen an Migranten richten, treten diese doch mit eigenen Interessen und W&uuml;nschen an sie heran. Dies erlaubt es, ein entsprechendes Anforderungsprofil f&uuml;r Aufenthalt und Garantien, Pluralismus und Toleranz als Gegenleistung zu benennen. Gleichwohl gilt auch in der umgekehrten Perspektive, dass der Umgang mit Migranten R&uuml;ckschl&uuml;sse auf das Selbstverst&auml;ndnis der Mehrheitsgesellschaft erlaubt. Deren Verhalten steht mit f&uuml;r die Akzeptanz der individuellen Grundrechte, das Ausma&szlig; der vorhandenen Toleranz und den Entwicklungsstand des kulturellen Pluralismus.</p>
<p>Zu den Minimalbedingungen geh&ouml;ren die Kenntnis der deutschen Sprache, die Akzeptanz der Menschenrechte und die Einhaltung von Recht und Gesetz. Bezogen auf den Umgang mit Menschen mit Migrationshintergrund stellt das erstgenannte Merkmal keineswegs prim&auml;r den Ausdruck einer besonderen kulturellen Wertsch&auml;tzung dar. Vielmehr bildet die Beherrschung der Landessprache die entscheidende Voraussetzung f&uuml;r Kommunikation, welche erst die formale M&ouml;glichkeit f&uuml;r soziales Miteinander schafft. Die Akzeptanz der Menschenrechte bildet demgegen&uuml;ber die normative Grundlage f&uuml;r Toleranz, und insofern sind sie auch allen Bestandteilen der jeweiligen kulturellen Identit&auml;ten &uuml;bergeordnet. Ein abwertendes Frauenbild mag ein Kulturrelativismus, aber nicht ein Kulturpluralismus akzeptieren. &Auml;hnlich verh&auml;lt es sich bei der Einhaltung von Recht und Gesetz, wobei diese Minimalbedingung &uuml;ber die Selbstverst&auml;ndlichkeit hinausgeht. Auch im Namen kultureller Identit&auml;t lassen sich Ausnahmen nicht rechtfertigen.</p>
<h2 class="auto-created">7. Praktische Auswir&shy;kungen der Konzeption des Kultur&shy;plu&shy;ra&shy;lismus</h2>
<p>Welche praktischen Auswirkungen h&auml;tte die Konzeption des Kulturpluralismus &uuml;ber das bisher Ausgef&uuml;hrte hinaus. Als Grundsatz daf&uuml;r kann gelten: Menschen mit einer anderen ethnischen oder religi&ouml;sen Pr&auml;gung d&uuml;rfen keine Benachteiligung erfahren, aber auch keine Bevorzugung erhalten. Die Gew&auml;hrung der Menschenrechte steht auch f&uuml;r die Aus&uuml;bung der Religionsfreiheit, sofern diese nicht andere Grundrechte beschneidet. Um noch einmal an das bereits erw&auml;hnte Beispiel anzukn&uuml;pfen, bedeutet dies auch, dass sich der Bau einer Moschee nicht untersagen l&auml;sst. Sind alle Voraussetzungen formaler Art wie eine baurechtliche Genehmigung erf&uuml;llt, handelt es sich um ein legitimes Anliegen. Ein anderer Wille aus der Mehrheitsgesellschaft kann dem nicht entgegen wirken, steht doch keines der Grundrechte zur Disposition einer Mehrheitsentscheidung. Gleichwohl m&uuml;sste es auch im Interesse islamischer Organisationen sein, auf &Auml;ngste und Irritationen aus der Bev&ouml;lkerung &ouml;ffentlich einzugehen.</p>
<p>Gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung richten sich auch unterschiedliche Vorgaben f&uuml;r Migranten je nach ethnischer Zugeh&ouml;rigkeit oder geographischer Herkunft: Wenn etwa t&uuml;rkische Verb&auml;nde im neuen Zuwanderungszuzugsrecht eine Ungleichbehandlung gegen&uuml;ber Ausl&auml;ndern aus anderen Nicht-EU-Staaten ausmachen, dann k&ouml;nnen sie f&uuml;r ihre Kritik gute Gr&uuml;nde vortragen.[18] Die Vorgabe, nach Deutschland ziehende Frauen sollten &uuml;ber rudiment&auml;re Deutschkenntnisse verf&uuml;gen und mindestens 18 Jahre alt sein, ist um der Erleichterung von Integration und der Verhinderung von Zwangsehen willen verst&auml;ndlich. Sicherlich stellen auch aus der T&uuml;rkei zuziehende Frauen hier eine weitaus h&ouml;here Relevanzgruppe als Frauen aus Kanada oder den USA dar. Gleichwohl handelt es sich bei der exklusiven Ausrichtung auf T&uuml;rkinnen um eine einseitige Benachteiligung. Es gibt dar&uuml;ber hinaus keinen nachvollziehbaren Grund, warum diese Vorgaben nicht auf alle Zuziehenden aus Nicht-EU-Staaten ausgedehnt werden k&ouml;nnen.</p>
<p>Umgekehrt darf es aber auch keine Bevorzugung im Sinne von Sonderrechten f&uuml;r Menschen mit Migrationshintergrund geben. Eine Nicht-Teilnahme von Sch&uuml;lern am Biologieunterricht mit den Themenschwerpunkten Evolutionstheorie oder Sexualkunde, welche angeblich religi&ouml;s begr&uuml;ndet sei, geh&ouml;rt etwa dazu. Derartige Forderungen versto&szlig;en gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und &ouml;ffnen willk&uuml;rlichen Anspr&uuml;chen T&uuml;r und Tor. Daf&uuml;r stehen auch die zahlreichen derartigen Antr&auml;ge von christlichen Fundamentalisten, die aus religi&ouml;sen Gr&uuml;nden eine Befreiung ihrer Kinder von der Schulpflicht erreichen wollen. Hier wird &auml;hnlich wie im Falle muslimischer Antragssteller argumentiert.[19] Direkt und zwingend ableiten l&auml;sst sich eine solche Forderung aus keiner der angesprochenen Religionen. Selbst wenn dies der Fall w&auml;re, kann man damit keine exklusiven Sonderrechte begr&uuml;nden. Deren Inanspruchnahme d&uuml;rfte dar&uuml;ber hinaus zu einer weiteren Abschottung und nicht zur Integration f&uuml;hren.</p>
<h2 class="auto-created">8. Probleme und Zusam&shy;men&shy;fas&shy;sung</h2>
<p>Die vorstehenden Ausf&uuml;hrungen k&ouml;nnen und wollen nicht verschiedene Probleme des skizzierten Toleranz-Konzeptes auf Basis des Kulturpluralismus verleugnen. So lassen sich etwa in individueller Einstellung und rechtlicher Praxis unterschiedliche Positionen einnehmen. Gerade die Verinnerlichung von kulturellen Pr&auml;gungen f&uuml;hrt mitunter zur freiwilligen Akzeptanz von Grundrechtsverletzungen, welche die Betroffenen dann nicht als solche wahrnehmen. Daf&uuml;r stehen die arrangierten Ehen, sollen doch bei einem gro&szlig;en Teil t&uuml;rkischst&auml;mmiger Frauen die Ehepartner von Verwandten ausgesucht worden sein.[20] Dies verst&ouml;&szlig;t gegen das den Menschenrechten eigene Autonomieprinzip. In der rechtlichen Praxis besteht aber die Schwierigkeit des Nachweises und der Unterbindung solcher Ehen. Besonders problematisch wird es, wenn sich betroffene Frauen zumindest verbal damit einverstanden erkl&auml;ren.[21] Solche Schwierigkeiten n&ouml;tigen allerdings nicht zum Verzicht auf eine klare individuelle Ablehnung im &ouml;ffentlichen Diskurs.</p>
<p>Ein weiteres Problem bezieht sich auf eine rechtlich nicht verallgemeinerbare, aber politisch w&uuml;nschenswerte Auffassung: Die Minimalbedingungen von Kulturpluralismus und Toleranz sollten nicht nur das Verh&auml;ltnis der verschiedenen Gruppen zueinander, sondern auch den Umgang miteinander in eben diesen Gruppen pr&auml;gen.[22] Es kann durchaus Gemeinschaften und Organisationen in einer pluralistischen Gesellschaft geben, welche in ihrem Innenleben die oben erw&auml;hnten Prinzipien wie das des gleichen Stellenwertes von Frauen und M&auml;nnern verletzten. Davon l&auml;sst sich nicht nur bezogen auf islamische Religionsgemeinschaften, sondern mit geringerem Ausma&szlig; auch hinsichtlich der katholischen Kirche sprechen. Akzeptabel w&auml;ren solche Gruppen oder Organisationen aber nur unter zwei Vorbehalten: der M&ouml;glichkeit zu einem freiwilligen Ein- und Austritt aus einem solchen Personenzusammenschluss und dem Verzicht auf das &Uuml;bertragen der eigenen Wertvorstellungen auf die allgemeine Rechtsordnung.[23]</p>
<p>Trotz der vorgenannten Ambivalenzen und Probleme lassen sich abschlie&szlig;end folgende Grundpositionen in sechs Thesen zusammenfassen: Erstens, eine wert gebundene Toleranz bleibt eine anerkennenswerte Tugend individueller Einstellung und politischer Ordnung. Zweitens, sie setzt aber inhaltliche Klarheit hinsichtlich ihrer Ablehnungs- und Akzeptanzkomponente bei der Bestimmung der notwendigen Grenzen voraus. Drittens, im Umgang mit Menschen anderer ethnischer, kultureller und religi&ouml;ser Ausrichtung bestehen diese in Minimalbedingungen. Viertens, sie lassen sich in der Kenntnis der deutschen Sprache, der Akzeptanz der Menschenrechte und der Einhaltung von Recht und Gesetz ausmachen. F&uuml;nftens, damit kann kulturelle Identit&auml;t f&uuml;r die Legitimation von Handlungen keinen prim&auml;ren Status mehr beanspruchen. Sechstens, das allseitige und gleiche Recht auf Artikulation und Umsetzung damit verbundener Auffassungen ist nur auf Basis eines &uuml;bergreifenden Konsenses im Sinne des Kulturpluralismus m&ouml;glich.</p>
<p>[1] Die vorliegen Ausf&uuml;hrungen gehen auf einen Vortrag anl&auml;sslich des 9. Stuttgarter Schlossgespr&auml;chs &bdquo;Toleranz und ihre Grenzen&rdquo; am 21. Juni 2007 zur&uuml;ck. Der Autor dankt den Diskussionsteilnehmern f&uuml;r Anregungen und Kritik, die in die erweiterte Textfassung eingearbeitet wurden.</p>
<p>[2] Vgl. Alice Schwarzer (Hrsg.), Die Gotteskrieger und die falsche Toleranz, K&ouml;ln 2002; G&uuml;nther Lachmann, T&ouml;dliche Toleranz. Die Muslime und unsere offene Gesellschaft, M&uuml;nchen 2005.</p>
<p>[3] Henryk M. Broder, Bin ich verr&uuml;ckt, oder sind es die anderen?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25. Juni 2007, S. 35. Broder sollte der Kontrahent des Autors im Panel zu dem Stuttgarter Schlossgespr&auml;ch (vgl. Anm. 1) sein, sagte aber seine Teilnahme aus Termingr&uuml;nden ab.</p>
<p>[4] Vgl. zur kritischen Argumentationsgeschichte: Rainer Forst, Toleranz im Konflikt. Geschichte, Gehalt und Gegenwart eines umstrittenen Begriffs, Frankfurt/M. 2003, S. 53-526 und zur aktuellen philosophischen Debatte: Rainer Forst (Hrsg.), Toleranz. Philosophische Grundlagen und gesellschaftliche Praxis einer umstrittenen Tugend, Frankfurt/M. 2000.</p>
<p>[5] Vgl. Preston King, Toleration, New York 1976, S. 44-54, wo von &bdquo;acceptance component&rdquo; und &bdquo;objection component&rdquo; die Rede ist.</p>
<p>[6] Vgl. Rainer Forst, Toleranz, Gerechtigkeit und Vernunft, in: Forst (Hrsg.), Toleranz (Anm. 4), S. 119-161, hier S. 120-123.</p>
<p>[7] Vgl. John Rawls, Politischer Liberalismus, Frankfurt/M. 1998, S. 219-263.</p>
<p>[8] Vgl. Jan Feddersen, Raus aus den Hinterh&ouml;fen!, in: die tageszeitung vom 18. Juni 2007, S. 13; Uta Rasche, Die Moschee-Baumeister, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 9. Juli 2007, S. 3.</p>
<p>[9] Vgl. Forst, Toleranz im Konflikt (Anm. 4), S. 42-48.</p>
<p>[10] Die folgenden Ausf&uuml;hrungen kn&uuml;pfen an zwei fr&uuml;here Ver&ouml;ffentlichungen des Autors an, vgl. Armin Pfahl-Traughber, Kulturpluralismus statt Kulturrelativismus. Pl&auml;doyer f&uuml;r die Wertgebundenheit des Miteinanders von unterschiedlichen Kulturen, in: Humanismus aktuell, 4. Jg., Nr. 6/Fr&uuml;hjahr 2000, S. 17-27; Armin Pfahl-Traughber, Integrationsanspr&uuml;che und Kulturrelativismus. 12. Thesen zur &bdquo;multikulturellen Gesellschaft&rdquo;, in: Perspektiven ds, 17. Jg., Nr. 1/2000, S. 54-60.</p>
<p>[11] Vgl. Thomas Meyer, Identit&auml;tswahn. Die Politisierung des kulturellen Unterschieds, Berlin 1997; Thomas Meyer, Identit&auml;tspolitik, Vom Missbrauch kultureller Unterschiede, Frankfurt/M. 2002.</p>
<p>[12] Paolo Flores D&#8217;Arcais, Die Linke und das Individuum. Ein politisches Pamphlet, Berlin 1997, S. 55.</p>
<p>[13] Francesco Cossiga, Vielweiberei tut not. Der Westen sollte dem Islam radikal tolerant begegnen, in: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 18. November 2001, S. 11.</p>
<p>[14] Vgl. Johannes Kandel, Organisierter Islam in Deutschland und gesellschaftliche Integration, in: <a href="http://www.fes-online.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.fes-online.de</a> (gelesen am 2. August 2007), S. 11 (These 17); Thomas Meyer, Parallelgesellschaft und Demokratie, in: Thomas Meyer/Reinhard Weil (Hrsg.), Die B&uuml;rgergesellschaft. Perspektiven f&uuml;r B&uuml;rgerbeteiligung und B&uuml;rgerkommunikation, Bonn 2002, S. 343-372.</p>
<p>[15] Vgl. als inhaltlich &auml;hnliche Entgegensetzung u.a. Dieter Obernd&ouml;rfer, Die politische Gemeinschaft und ihre Kultur. Zum Gegensatz zwischen kulturellem Pluralismus und Multikulturalismus, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B-52-53/1996, S. 37-46; Bassam Tibi, Multikultureller Werte Relativismus und Werte-Verlust. Demokratie zwischen Werte-Beliebigkeit und pluralistischem Werte-Konsens, in: ebenda, S. 27-36.</p>
<p>[16] Vgl. Ernst Fraenkel, Demokratie und &ouml;ffentliche Meinung, in: Ernst Fraenkel, Deutschland und die westlichen Demokratien, Frankfurt/M. 1991, S. 232-260, hier S. 246-249. Vgl. dazu Armin Pfahl-Traughber, Pluralismus als Strukturmerkmal des demokratischen Verfassungsstaates. Ernst Fraenkels Neoplualismus-Theorie, in: Jahrbuch f&uuml;r Liberalismusforschung 6, Baden-Baden 1994, S. 45-63.</p>
<p>[17] Vgl. Otfried H&ouml;ffe, Vernunft und Recht. Bausteine zu einem interkulturellen Rechtsdiskurs, Frankfurt/M. 1996; Otfried H&ouml;ffe, Gibt es ein interkulturelles Strafrecht? Ein philosophischer Versuch, Frankfurt/M. 1999.</p>
<p>[18] Vgl. Merkel weist &bdquo;Ultimaten&rdquo; t&uuml;rkischer Verb&auml;nde zur&uuml;ck, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13. Juli 2007, S. 1f.; Birand Bing&uuml;l/Eren &Uuml;nsal, &bdquo;Ehre spielt eine Rolle&rdquo;, in: Die Zeit, Nr. 30 vom 19. Juli 2007, S. 7.</p>
<p>[19] Vgl. Christian Rath, Christliche Fundamentalisten vor Gericht, in: die tageszeitung vom 25. Juli 2007, S. 6; Christian Rath, Bibeltreue Parallelgesellschaft, in: ebenda, S. 11.</p>
<p>[20] Vgl. Bundesministerium f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repr&auml;sentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Zusammenfassung zentraler Studienergebnisse, Berlin 2006, S. 29; J&uuml;rgen Kaube, Was ist repr&auml;sentativ f&uuml;r den Islam?, in: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 29. April 2007, S. 74.</p>
<p>[21] Vgl. Necla Kelek, Die fremde Braut. Ein Bericht aus dem Inneren des t&uuml;rkischen Lebens in Deutschland, K&ouml;ln 2005, S. 119 als Beispiel, das aber hinsichtlich seiner grunds&auml;tzlichen Problematik im ganzen Buch nicht thematisiert wird.</p>
<p>[22] Diese Position formulierte der Autor anl&auml;sslich der erw&auml;hnten Toleranz-Konferenz (vgl. Anm. 1). Nach der Auseinandersetzung mit der eben dort daran formulierten Kritik wird hier eine Korrektur vorgenommen.</p>
<p>[23] Vgl. Ralf Poscher, Du musst nicht verfassungstreu sein, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28. Juni 2007, S. 7.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/09-2007/publikation/toleranz-braucht-grenzen/">Toleranz braucht Grenzen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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