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	<title>Bert Heinrichs Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Wissen oder Nichtwissen?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Dec 2008 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ethische Aspekte der Anwendung pr&#228;diktiver genetischer Tests aus: Vorg&#228;nge 184 ( Heft 4/2008), S.70-78 1. Einleitung Helmut Plessner hat in einer besonders pr&#228;gnanten Formel darauf hingewiesen, dass es eine wesentliche Eigenschaft des Menschen ist, sein Leben aktiv und planvoll zu gestalten; er schreibt: &#8222;Der Mensch lebt nur, indem er sein Leben f&#252;hrt.&#8221; (Plessner 1975: 310) [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ethische Aspekte der Anwendung pr&auml;diktiver genetischer Tests</p>
<p>aus: Vorg&auml;nge 184 ( Heft 4/2008), S.70-78</p>
<h5>1. Einleitung</h5>
<p>Helmut Plessner hat in einer besonders pr&auml;gnanten Formel darauf hingewiesen, dass es eine wesentliche Eigenschaft des Menschen ist, sein Leben aktiv und planvoll zu gestalten; er schreibt: &#8222;Der Mensch lebt nur, indem er sein Leben f&uuml;hrt.&#8221; (Plessner 1975: 310) Eine solche Lebensf&uuml;hrung ist jedoch nur unter der Bedingung m&ouml;glich, dass wir &#8211; zumindest in einem gewissen Umfang &#8211; &uuml;ber verl&auml;ssliche Annahmen hinsichtlich relevanter zuk&uuml;nftiger Entwicklungen und Ereignisse verf&uuml;gen; ohne sie ist planvolles Handeln nicht oder doch nur in einem sehr beschr&auml;nkten Ma&szlig;e m&ouml;glich. Neben lebensweltlichen Erfahrungen liefern heute vor allem die modernen Naturwissenschaften die Grundlagen f&uuml;r solche Annahmen. Sie machen zahlreiche Bereiche des Lebens &#8222;kalkulierbar&#8221; und er&ouml;ffnen so Handlungsspielr&auml;ume von vormals ungeahnten Ausma&szlig;en. Zwar kann es im Einzelnen sein, dass Berechenbarkeit und Planbarkeit &#8211; die selbstverst&auml;ndlich Grenzen haben und bisweilen den tr&uuml;gerischen Eindruck von Beherrschbarkeit erzeugen &#8211; einem gelungenen Leben nicht zutr&auml;glich oder sogar abtr&auml;glich sind; dessen ungeachtet w&auml;re es aufs Ganze gesehen doch wohl verfehlt, diese Entwicklung hin zu gesicherteren Vor-hersagen nicht als Fortschritt zu bewerten.</p>
<p>Seit Neuerem erm&ouml;glicht auch die Medizin durch den Einsatz von modernen biotechnologischen Verfahren Vorhersagen &uuml;ber zuk&uuml;nftige Entwicklungen und Ereignisse. Mit der Pr&auml;diktion hat sich das klassische Aufgabenspektrum der Medizin, das &uuml;ber Jahrhunderte hinweg auf die Trias &#8222;Diagnose, Therapie, Pr&auml;vention&#8221; beschr&auml;nkt war (die Frage, ob die Palliation einen weiteren eigenst&auml;ndigen Aufgabenbereich bildet, oder durch die klassische Trias abgedeckt ist, muss hier au&szlig;er Acht gelassen werden), um einen Bereich erweitert. Die Pr&auml;diktion ist dabei deutlich von der Prognose zu unterscheiden, die zwar auch in die Zukunft gerichtet ist, aber doch lediglich Aussagen &uuml;ber den weiteren Verlauf einer bereits manifesten Erkrankung macht. Die Pr&auml;diktion hingegen richtet sich auf ein Ereignis, etwa den Ausbruch einer Krankheit, f&uuml;r das noch keinerlei offenbare Anzeichen in Form von Symptomen vorliegen. Anders gewendet: Die Prognose geht vom Kranken aus, die Pr&auml;diktion vom Gesunden.[1]</p>
<p>Zwar erlaubte es schon die Familienanamnese, Pr&auml;diktionen dieser Art vorzunehmen, und auch andere medizinische Untersuchungsverfahren k&ouml;nnen f&uuml;r Vorhersagen &uuml;ber den zuk&uuml;nftigen Gesundheitszustand herangezogen werden. Mit der Entwicklung sogenannter pr&auml;diktiver Gentests (Propping et al. 2006; Schmidtke et al. 2007) hat die vorhersagende Medizin nun aber zumindest quantitativ neue Dimensionen angenommen. Mittlerweile steht eine Vielzahl von genetischen Tests zum Nachweis von Veranlagungen f&uuml;r genetische Erkrankungen zur Verf&uuml;gung. In den meisten F&auml;llen kann dabei allerdings nicht das sichere Eintreten einer Erkrankung vorhergesagt werden oder gar der genaue Erkrankungszeitpunkt oder der individuelle Schweregrad, sondern lediglich ein erh&ouml;htes Risiko f&uuml;r das Auftreten einer Erkrankung. Auch f&uuml;r andere Zwecke k&ouml;nnen pr&auml;diktive Gentests genutzt werden, beispielsweise zur Familienplanung (Heterozygotentests), als Hilfsmittel f&uuml;r eine verbesserte Entwicklung von Medikamenten sowie f&uuml;r gezieltere, auf den individuellen Patienten abgestimmte Therapien (Pharmalcogenetische Tests), oder auch um Gewissheit &uuml;ber nicht krankheitsrelevante genetische Dispositionen (sogenannte Lifestyle-Tests) zu erlangen. Pr&auml;diktive Gentests stellen damit eine der wichtigsten Anwendungen der Humangenomforschung dar. Angesichts dieser Entwicklung stellte der Mitentdecker der DNA-Struktur, James Watson, geradezu euphorisch fest: &#8222;We used to think our fate was in our stars. Now we know, in !arge measure, our fate is in our genes.&#8221; (Jaroff 1989: 65) Diese Euphorie nutzen auch kommerzielle , Anbieter wie beispielsweise die US-amerikanische Firma 23andMe, die mit dem Slogan &#8222;23andMe Democratizes Personal Genetics&#8221; &uuml;ber das Internet u.a. ein Gentestpaket anbietet, das &uuml;ber 90 krankheitsrelevante und nicht-krankheitsrelevante genetische Anlagen analysiert (URL <a href="http://www.23andme.com/" target="_blank" rel="noopener">http://www.23andme.com</a>). Die Kosten f&uuml;r das Testpaket liegen bei 399 US-Dollar.</p>
<p>Stellt man die eingangs genannte Formel von Plessner in Rechnung, dann liegt es nahe, die skizzierte Entwicklung als positiven Beitrag zu einer aktiven Lebensplanung zu begr&uuml;&szlig;en. Pr&auml;diktive Gentests erm&ouml;glichen es dem Einzelnen, individuelle Risiken f&uuml;r bestimmte Krankheiten zu bestimmen und auf diese Weise wichtige Informationen f&uuml;r die pers&ouml;nliche Lebensplanung zu erlangen. Ohne Zweifel liegen in der neuen Technologie gro&szlig;e Chancen. &Uuml;berblickt man die seit Jahrzehnten gef&uuml;hrte Diskussion zu den ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten pr&auml;dikiver Gentests, kann man hingegen zun&auml;chst den Eindruck gewinnen, die sogenannte ELSI (ethical, legal and social issues)-Forschung, die die Entwicklung in diesem Bereich von Beginn an begleitet hat, fokussiere auf Gefahren und Risiken und lege zu wenig Augenmerk auf den Nutzen. Aber selbst wenn dieser Eindruck bisweilen nicht v&ouml;llig falsch sein mag, so gilt es den-noch zu beachten, dass pr&auml;diktive Gentests tats&auml;chlich eine Reihe zum Teil durchaus schwieriger normativer Fragen aufwerfen. Im Zentrum steht hierbei die Frage, so kann man in erster N&auml;herung sagen, welche regulativen Rahmenbedingungen gegeben sein m&uuml;ssen, damit die neue Technologie sinnvoll und ohne unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ige Risiken und Gefahren f&uuml;r die individuelle Lebensplanung genutzt werden kann.</p>
<p>Daneben kann man aus ethischer Perspektive allerdings auch die Frage stellen, ob es moralische Kriterien gibt, die der Einzelne bei seiner pers&ouml;nlichen Entscheidung &uuml;ber die Nutzung von pr&auml;diktiven Gentests ber&uuml;cksichtigen sollte. Beide Aspekte &#8211; der eines regulativen Rahmens einerseits, der individueller Entscheidungskriterien andererseits &#8211; sollen im Folgenden beleuchtet werden. Zugespitzt steht damit die Frage &#8222;Wissen oder Nichtwissen&#8221; im Raum, wobei sie einmal von einer objektiven Warte aus betrachtet wird, einmal eine subjektive Perspektive eingenommen wird.</p>
<h5>II. Infor&shy;ma&shy;ti&shy;o&shy;nelle Selbst&shy;be&shy;stim&shy;mung</h5>
<p>Im Zentrum der &Uuml;berlegungen zu den erforderlichen regulativen Rahmenbedingungen f&uuml;r die Anwendung pr&auml;diktiver genetischer Tests steht die Einsicht, dass in modernen Gesellschaften der Pers&ouml;nlichkeitsschutz auch den Schutz pers&ouml;nlicher Informationen umfassen muss (Di Fabio 2001, Rn. 173 ff.). In Deutschland hat dies das Bundesverfassungsgericht in seinem wichtigen Urteil zur Volksz&auml;hlung aus dem Jahr 1983 h&ouml;chst-richterlich best&auml;tigt. In diesem Urteil hat das Gericht den Begriff &#8222;informationelle Selbstbestimmung&#8221; gepr&auml;gt, der seither zur Kennzeichnung eines zunehmend wichtigen Grundrechts Verwendung findet (Bundesverfassungsgericht 1983). Mit Bezug auf die Anwendung pr&auml;diktiver Gentests nimmt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine zentrale Rolle ein. Es konkretisiert sich hier zu der Ma&szlig;gabe, dass es grunds&auml;tzlich die betroffene Person selbst sein muss, die entscheidet, ob genetische Informationen &uuml;berhaupt durch die Anwendung eines Testverfahrens erhoben werden sollen, und &#8212; falls sie sich daf&uuml;r entscheidet &#8212; wer au&szlig;er ihr selbst Zugriff auf diese Informationen erhalten soll. Dies bedeutet zugleich, dass neben einem &#8222;Recht auf Wissen&#8221; auch ein &#8222;Recht auf Nichtwissen&#8221; als gleichrangig anerkannt werden muss. Ein angemessener Regelungsrahmen muss daher beides gleicherma&szlig;en sch&uuml;tzen: Wissen und Nicht-wissen. Anders formuliert: Ob bzw. in welcher Weise der Einzelne Gentests als Hilfsmittel f&uuml;r eine aktive Lebensplanung nutzt, bleibt allein dem Betroffenen selbst &uuml;berlassen. Mit Bezug auf die Frage &#8222;Wissen oder Nichtwissen&#8221; kann und darf ein regulativer Rahmen keine Vorgaben machen. Vielmehr muss ein solcher Rahmen beide Optionen er&ouml;ffnen.</p>
<h5>III. Gentests im Arbeits- und Versi&shy;che&shy;rungs&shy;be&shy;reich</h5>
<p>Besondere Regelungen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung sind im Bezug auf pr&auml;diktive Gentests vor allem deshalb erforderlich, weil auch Dritte ein Interesse an den Testergebnissen haben k&ouml;nnen. So liegt es beispielsweise nahe, dass Versicherer Informationen &uuml;ber etwaige gesundheitliche Risiken ihrer Kunden und vor allem potentieller neuer Kunden zur Kalkulation von Pr&auml;mien heranziehen. Ebenso k&ouml;nnten Arbeitgeber gesundheitsrelevante Informationen von Arbeitnehmern oder Bewerbern nutzen wollen. In einem gewissen Umfang kl&auml;ren Versicherungsunternehmen und Arbeitgeber auch heute den gesundheitlichen Zustand von Bewerbern vor Vertragsschluss ab. Dies ist eine allgemein akzeptierte Praxis. Die Diskussionen der vergangenen Jahre haben dazu gef&uuml;hrt, dass vielfach die Meinung vertreten wird, dass die Anwendung von Gentests zwar wom&ouml;glich nicht prinzipiell verschieden von dieser Praxis ist, dass hier die &#8222;Eingriffstiefe&#8221; jedoch ungleich gr&ouml;&szlig;er ist als bei den etablierten medizinischen Un-tersuchungsverfahren. Dies wird als Grund daf&uuml;r angef&uuml;hrt, dass die Nutzung von pr&auml;diktiven Gentests durch Arbeitgeber und Versicherer gesetzlich untersagt werden sollte. Kritiker &#8212; darunter auch der Nationale Ethikrat (2005, 2007) &#8212; machen demgegen&uuml;ber geltend, dass dieser quantitative Unterschied keine qualitative Ungleichbehandlung verschiedener Methoden rechtfertigen k&ouml;nne, insbesondere im Hinblick auf die &uuml;blicher-weise praktizierte Familienanamnese. Sie fordern daher Regelungen, die nicht auf die Methode der Erhebung, sondern auf den voraussagenden Charakter von Informationen abstellen.</p>
<p>Tats&auml;chlich gibt es Gr&uuml;nde, einen starken &#8222;genetischen Exzeptionalismus&#8221; abzulehnen. Tut man dies, dann stellt sich allerdings die Folgefrage, ob pr&auml;diktive Gentests als Methoden im Rahmen von Gesundheitspr&uuml;fungen zugelassen werden sollten oder ob nicht vielmehr die g&auml;ngige Praxis einer Revision unterzogen werden m&uuml;sste. Die Kl&auml;rung dieser Frage bedarf freilich sehr grundlegender &Uuml;berlegungen und Abw&auml;gungen zwischen zahlreichen, grunds&auml;tzlich legitimen Anliegen. Regelungspragmatisch k&ouml;nnte es deshalb vorteilhaft sein, die Anwendung von Gentests isoliert zu behandeln (Gesetzentwurf der Bundesregierung 2008; dazu Damm 2008). Dies muss man nicht unbedingt so verstehen, dass damit schon die Frage, ob sich ein starker oder schwacher genetischer Exzeptionalismus rechtfertigen l&auml;sst, positiv entschieden w&auml;re. Eine isolierte Regelung k&ouml;nnte indessen eine grunds&auml;tzliche Debatte dar&uuml;ber, in welcher Weise pr&auml;diktive Gesundheitsinformationen in unser Gesellschaft Verwendung finden k&ouml;nnen sollen, auch im Keim ersticken &#8212; darin k&ouml;nnte man ein politisches Argument gegen eine Regelung, die ausschlie&szlig;lich die pr&auml;diktive Gendiagnostik zum Gegenstand hat, erblicken.</p>
<p>Ob in einem speziellen Regelungsansatz f&uuml;r pr&auml;diktive Gentests oder in einer umfassenden Regulierung pr&auml;dikitver Gesundheitsinformationen, ein Verbot der Nutzung von Pr&auml;diktionen ist im Arbeits- und Versicherungssektor grunds&auml;tzlich angezeigt. Asymmetrische Machtkonstellationen k&ouml;nnen in diesen Bereichen sonst schnell dazu f&uuml;hren, dass der Einzelne sich (implizit) gen&ouml;tigt sieht, pr&auml;diktive Untersuchungen durchf&uuml;hren zu lassen, obwohl er dies eigentlich nicht will. Bedenkt man, welch weitreichende Konsequenzen etwaige positive Befunde f&uuml;r die individuelle Lebensf&uuml;hrung und -planung haben k&ouml;nnen, dann m&uuml;ssen zumindest rein wirtschaftliche Interessen von Arbeitgebern und Versicherern wohl in der Regel dahinter zur&uuml;ckstehen. Allerdings besteht die Gefahr, dass ein Nutzungsverbot seinerseits beispielsweise zu Lasten von Lebensversicherungen ausgenutzt wird. Dies kann dadurch verhindert werden, dass Versicherungen mit au&szlig;ergew&ouml;hnlich hohen Pr&auml;mien von einem Nutzungsverbot bereits vorliegender Testergebnisse ausgeschlossen werden. Auch andere F&auml;lle sind denkbar, in denen eine G&uuml;terabw&auml;gung zuungunsten der informationellen Selbstbestimmung des Einzelnen aus-f&auml;llt. Es w&auml;re verfehlt, darin generell einen unbotm&auml;&szlig;igen Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung zu sehen. Ausnahmeregelungen dieser Art verdeutlichen vielmehr, dass Selbstbestimmung und pers&ouml;nliche Freiheit nicht grenzenlos sein k&ouml;nnen und in unzumutbaren Nachteilen f&uuml;r andere ihre nat&uuml;rlichen Grenzen finden.</p>
<p>Bei den genannten Verboten handelt es sich ohne Zweifel um nicht unerhebliche Eingriffe in wichtige Grundrechte, insbesondere die Vertragsfreiheit. Dennoch leuchtet es ein, dass der Einzelne pr&auml;diktive Gentests nur dann sinnvoll zur pers&ouml;nlichen Lebensplanung nutzen kann, wenn er nicht bef&uuml;rchten muss, dass krankheitsrelevante Ergebnisse bei Versicherungsabschl&uuml;ssen oder bei der Arbeitssuche gegen ihn verwendet werden. Eine Regulierung der Anwendung pr&auml;diktiver Gentests erfolgt also, um informationelle Selbstbestimmung zu erm&ouml;glichen. Die Situation stellt sich anders dar, wenn ein Arbeitgeber pr&auml;diktive Gentests, insbesondere sogenannte Suszebtibilit&auml;tstests, als Ma&szlig;nahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes einsetzt. Zwar wird man auch dann die Freiwilligkeit der zu testenden Personen als Bedingung voraussetzen und sicherstellen m&uuml;ssen, dass durch die Anwendung pr&auml;diktiver Gentests ein objektiver Arbeitsschutz nicht unterlaufen wird, ein generelles Verbot erscheint hingegen nicht begr&uuml;ndet.</p>
<h5>IV. Genetische Beratung und Arztvor&shy;be&shy;halt</h5>
<p>Der Schutzaspekt bildet allerdings nur den negativen Teil des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Es bleibt, zumindest mit Blick auf so komplexe Technologien wie pr&auml;diktive Gentests es sind, unvollst&auml;ndig, wenn nicht ein positiver Teil hinzutritt. F&uuml;r den medizinischen Laien ist es schwer, wenn nicht gar unm&ouml;glich, den informativen Nutzen von pr&auml;diktiven Gentests richtig einzusch&auml;tzen. Ohne fachliche Hilfe bleibt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung somit gleichsam leer. Daher kommt der kompetenten Beratung in diesem Kontext eine entscheidende Bedeutung zu. Es gilt im jeweiligen Einzelfall genau zu kl&auml;ren, welche Aussagen durch einen Gentest gemacht werden k&ouml;nnen, was ein m&ouml;glicherweise erh&ouml;htes Erkrankungsrisiko bedeutet, welche therapeutischen oder pr&auml;ventiven Ma&szlig;nahmen es gibt etc. Bei sogenannten direct-toconsumer Tests, wie etwa dem Testpaket von 23andMe, droht die Gefahr, dass weder im Vorfeld eine ad&auml;quate Beratung noch bei der Ergebnis&uuml;bermittlung eine fachliche Interpretation stattfindet. Unter diesen Bedingungen bef&ouml;rdern Gentests eine aktive Lebensplanung nicht, sondern l&ouml;sen wom&ouml;glich unbegr&uuml;ndete &Auml;ngste aus oder veranlassen gar zu unangemessenen Reaktionen. Es herrscht daher zu Recht die Auffassung vor, dass pr&auml;diktive Gentests nur von fachlich kompetenten &Auml;rzten durchgef&uuml;hrt werden sollten (Arztvorbehalt) und dass vor einer Testdurchf&uuml;hrung eine umfassende genetische Beratung stehen sollte, in der die M&ouml;glichkeiten und Grenzen der genetischen Pr&auml;diktion genau erl&auml;utert werden. Eine Beratungspflicht f&uuml;r Testwillige l&auml;sst sich damit allerdings nicht begr&uuml;nden &#8212; informationelle Selbstbestimmung kann sich auch im bewussten Verzicht auf Information manifestieren &#8212;, sondern lediglich eine Pflicht, eine Beratung zur Verf&uuml;gung zu stellen. Sofern ein erh&ouml;htes Erkrankungsrisiko ermittelt wird, m&uuml;ssen bei der Ergebnis&uuml;bermittlung etwaige pr&auml;ventive oder therapeutische Optionen unter Ber&uuml;cksichtigung der individuellen Umst&auml;nde ausf&uuml;hrlich er&ouml;rtert werden. Insbesondere wenn keine pr&auml;ventiven und therapeutischen Ma&szlig;nahmen zur Verf&uuml;gung stehen, wie etwa bei der Huntingtonschen Krankheit, bei der eine genetische Veranlagung durch einen Test mit gro&szlig;er Zuverl&auml;ssigkeit ermittelt werden kann, muss auch f&uuml;r eine psychologische Betreuung Sorge getragen werden.</p>
<p>Fraglich ist allerdings, ob diese regulativen Ma&szlig;gaben wirklich f&uuml;r alle Tests erforderlich sind. W&auml;hrend viele Tests auf krankheitsrelevante Merkmale abzielen und zum Teil erh&ouml;hte Risiken f&uuml;r sehr schwerwiegende Krankheiten wie etwa (erblichen) Brustkrebs erschlie&szlig;en k&ouml;nnen, haben andere Tests genetisch bedingte Merkmale zum Gegenstand, die keinerlei Krankheitsrelevanz besitzen. Das oben bereits erw&auml;hnte Testpaket der Firma 23andMe umfasst beispielsweise Testungen auf Bitter Taste Perception, Earwax Type und Eye Color. Es ist nicht ersichtlich, warum f&uuml;r solche Testarten besondere Regulierungen in Geltung gesetzt werden sollten. Zwar kann man die Frage auf werfen, ob es sinnvoll ist, einen kostspieligen Gentest durchf&uuml;hren zu lassen, um die eigene Augenfarbe zu testen, oder ob ein Blick in den Spiegel daf&uuml;r nicht wom&ouml;glich das angemessenere Verfahren darstellt. Diese Frage muss aber letztlich jeder f&uuml;r sich selbst beantworten. Eine Gef&auml;hrdung, die eine Regulierung rechtfertigt, geht von solchen Tests wohl nicht aus.</p>
<p>Im Ergebnis bedeutet dies: Eine Regelung der Anwendung pr&auml;diktiver Gentests allein durch den freien Markt kann nicht &uuml;berzeugen; ein Rahmen, der alle Testverfahren gleicherma&szlig;en restriktiven Vorgaben unterwirft, droht jedoch in eine unbegr&uuml;ndete &Uuml;berregulierung zu m&uuml;nden.</p>
<h5>V. Was sollen wir &uuml;ber unsere Zukunft wissen wollen?</h5>
<p>Im Vorangegangenen hat die Frage im Zentrum gestanden, welche regulativen Rahmenbedingungen gegeben sein m&uuml;ssen, damit pr&auml;diktive Gentests sinnvoll und ohne unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ige Risiken und Nachteile f&uuml;r die individuelle Lebensplanung genutzt werden k&ouml;nnen. Dabei ist deutlich geworden, dass dazu sowohl Schutzmechanismen &#8212; etwa im Sinne von Verboten in bestimmten Bereichen &#8212; angezeigt erscheinen als auch unterst&uuml;tzende Ma&szlig;nahmen &#8212; vor allem in Form kompetenter genetischer Beratung. Unbeleuchtet ist bislang die Frage geblieben, ob es Kriterien gibt, die aus ethischer Sicht f&uuml;r oder gegen die Anwendung von pr&auml;diktiven Gentests sprechen.</p>
<p>Diese Frage f&auml;llt im weitesten Sinne in einen Bereich, der in der Moralphilosophie traditionell mit dem Titel &#8222;das gute oder gelingende Leben&#8221; bezeichnet wird. War dies einstmals ein zentraler Gegenstand der Ethik &#8212; etwa bei Aristoteles &#8212;, so gibt es seit der Neuzeit Zweifel, ob die Frage nach dem guten Leben &uuml;berhaupt noch in allgemeiner Weise beantwortet werden kann. In paradigmatischer Weise hat J&uuml;rgen Habermas dar-auf hingewiesen, dass die Philosophie in Zeiten des &#8222;nachmetaphysischen Denkens&#8221; nicht mehr in der Lage sei, allgemeinverbindliche Antworten auf die Frage nach dem guten Leben zu geben. Sie hat sich, Habermas zufolge, darauf zu beschr&auml;nken, Regeln f&uuml;r die &#8222;gerechte Gesellschaft&#8221; zu formulieren, die es ihrerseits &#8222;allen Personen anheim [stellt], was sie ,mit der Zeit ihres Lebens anfangen&#8216; wollen. Sie garantiert jedem die gleiche Freiheit, ein ethisches Selbstverst&auml;ndnis zu entwickeln, um eine pers&ouml;nliche Konzeption vom ,guten Leben&#8216; nach eigenem K&ouml;nnen und Gutd&uuml;nken zu verwirklichen.&#8221; (Habermas 2002: 13) F&uuml;r diese Form von &#8222;postmetaphysische[r] Enthaltsamkeit&#8221; (ebd.: 27) gibt es &#8212; gerade in pluralen Gesellschaften, die nicht mehr &uuml;ber umfassende und allgemein geteilte normative Hintergrundannahmen verf&uuml;gen &#8212; gute Gr&uuml;nde.</p>
<p>Die Suche nach einem geeigneten regulativen Rahmen f&uuml;r die Anwendung pr&auml;diktiver Gentests, der es dem Einzelnen erm&ouml;glicht, frei zu entscheiden, ob er pr&auml;diktive Gentests als Hilfsmittel f&uuml;r eine aktive Lebensplanung nutzen m&ouml;chte, steht daher zu Recht im Vordergrund der Debatte. Dessen ungeachtet erscheint es nicht aussichtslos, nach begr&uuml;ndeten Kriterien f&uuml;r oder gegen bestimmte Praktiken zu suchen. Klar muss dabei allerdings sein, dass solche Kriterien nicht als verbindliche oder gar zwangsweise durchsetzbare Ma&szlig;gaben verstanden werden k&ouml;nnen, sondern lediglich den Status von wohlerwogenen Empfehlungen haben, &uuml;ber deren Relevanz jeder pers&ouml;nlich befinden muss.</p>
<p>Wie k&ouml;nnten solche Kriterien f&uuml;r die Anwendung pr&auml;diktiver Gentests aussehen? Zwei Kriterien, die mit Blick auf diese Frage gute Kandidaten f&uuml;r eine Orientierung sind, lassen sich der Ethik Immanuel Kants entnehmen (Heinrichs 2005). In den Metaphysischen Anfangsgr&uuml;nden der Tugendlehre identifiziert Kant n&auml;mlich zwei &#8222;Zwecke, die zugleich Pflicht sind&#8221;, Handlungsziele also, die man sich aus moralischen Gr&uuml;nden zur Verwirklichung im eigenen Leben vornehmen soll; es sind dies die eigene Vollkommenheit und die fremde Gl&uuml;ckseligkeit (Kant 1990: AA VI 385 ff.). Ohne hier im Einzelnen er&ouml;rtern zu k&ouml;nnen, wie und warum Kant zu diesen Zwecken kommt und welche Probleme sie aufwerfen, kann man zumindest einr&auml;umen, dass sie eine hohe Plausibilit&auml;t mit sich f&uuml;hren und zu Orientierungszwecken auch dann geeignet sein k&ouml;nnen, wenn man der Kantischen Theorie insgesamt skeptisch gegen&uuml;bersteht.</p>
<p>Wenn nun also die eigene Vollkommenheit und die fremde Gl&uuml;ckseligkeit normative Zielvorgaben f&uuml;r das menschliche Handeln abgeben und pr&auml;diktive Gentests als Mittel f&uuml;r eine aktive Lebensplanung prinzipiell zur Verf&uuml;gung stehen, dann ist die entscheidende Frage, ob Gentests die Realisierung dieser beiden Zielvorgaben unterst&uuml;tzen, sie behindern oder in dieser Hinsicht neutral sind. Von der Antwort auf diese Frage wird man es abh&auml;ngig machen m&uuml;ssen, was man &uuml;ber die eigene Zukunft wissen wollen soll. Konkret bedeutet dies etwa, dass man sich fragen muss, welche Handlungsoptionen ein etwaiges Testergebnis er&ouml;ffnet. Wird ein positiver Testbefund eher befreien, indem er eine latente Angst zwar wom&ouml;glich best&auml;tigt, ihr aber die l&auml;hmende Wirkung nimmt? Oder wird ein positiver Befund im Gegenteil zu schweren psychischen Belastungen f&uuml;hren, die einer aktiven Lebensf&uuml;hrung entgegenstehen? Welche Auswirkungen wird ein Test auf andere, ebenfalls betroffene Familienmitglieder haben? Gibt es einen Konsens bez&uuml;glich der Testanwendung oder f&uuml;hrt eine Anwendung eher zu intrafamili&auml;ren Konflikten? Klar ist dabei, dass im Modus der hypothetischen Antizipation die tats&auml;chlichen Auswirkungen einer Testung nicht mit letzter Sicherheit prognostiziert werden k&ouml;nnen. Sowohl die eigene, als auch die Reaktion anderer beteiligter Personen k&ouml;nnen unvorhersehbar und &uuml;berraschend sein. Die beiden von Kant benannten Handlungsziele er&ouml;ffnen aber zumindest einen Rahmen, in dem man die eigenen Handlungsoptionen reflektieren kann.</p>
<p>Wenn Plessner feststellt, dass der Mensch nur lebt, indem er sein Leben f&uuml;hrt, dann ist dem aus ethischer Sicht hinzuzuf&uuml;gen, dass er f&uuml;r diese seine Lebensf&uuml;hrung verantwortlich ist und daher seine Handlungsoptionen unter moralischen Gesichtspunkten betrachten und unter Umst&auml;nden modifizieren muss. Eine verantwortliche Lebensplanung kann sich (auch) an den Kantischen Kategorien der eigenen Vollkommenheit und der fremden Gl&uuml;ckseligkeit orientieren. Wissen oder Nichtwissen &#8211; mit Blick auf das &#8222;gute Leben&#8221; gibt es auf diese Frage sicher keine allgemeinverbindlichen Antworten. Die Anwendung von Gentests kann im Einzelfall falsch, richtig oder unbestimmt sein. In jedem Fall richtig und sogar geboten ist es, dass jeder vor einer Testung das F&uuml;r und Wi-der sorgf&auml;ltig erw&auml;gt und eine f&uuml;r sich selbst und mit Blick auf andere rechtfertigungsf&auml;hige Entscheidung trifft.</p>
<p>Konkret bedeutet dies: Es gilt zu erw&auml;gen, ob die Informationen, die durch einen Gentest verf&uuml;gbar werden, zum einen die pers&ouml;nliche aktive Lebensf&uuml;hrung unterst&uuml;tzen (etwa weil durch sie l&auml;hmende Ungewissheit &uuml;berwunden werden kann) und zum anderen der Lebensf&uuml;hrung anderer nicht schaden (etwa weil durch sie Familienkonflikte aufbrechen). Eine un&uuml;berlegte und uninformierte Nutzung von Gentests erscheint aus dieser Perspektive hingegen als unverantwortliche Handlungsweise.</p>
<h5>VI. Fazit</h5>
<p>Pr&auml;diktive Gentests stellen eine Technologie dar, die als Hilfsmittel f&uuml;r eine aktive Lebensplanung fruchtbar gemacht werden kann. Zugleich kann ihre Anwendung eine Reihe von Risiken f&uuml;r den Einzelnen bergen, zumindest dann, wenn die Nutzung von Gentests ungeregelt ist. Es ist daher l&auml;ngst &uuml;berf&auml;llig, dass die Politik einen regulativen Rahmen schafft, der diese Risiken minimiert Im Zentrum muss dabei das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stehen, wobei sowohl ein negativ-sch&uuml;tzender als auch ein positiv-erm&ouml;glichender Aspekt dieses Rechts beachtet werden muss. Allerdings darf eine gesetzliche Regulierung auch nicht &uuml;ber das Ziel hinaus schie&szlig;en: Regulierungen sind nur dann angemessen und begr&uuml;ndet, wenn tats&auml;chliche Gefahren f&uuml;r den Einzelnen oder die Gesellschaft insgesamt bestehen. Dass dies bei allen verf&uuml;gbaren Gentests der Fall ist, muss bezweifelt werden.</p>
<p>Zugleich stellt sich aus ethischer Perspektive die Frage, auf welche Kriterien der Einzelne bei der Frage, ob er pr&auml;diktive Gentests nutzen sollte oder nicht, zur&uuml;ckgreifen kann. Die Vorhersagen, die sie &uuml;ber Krankheitsveranlagungen erm&ouml;glichen, k&ouml;nnen als Mittel f&uuml;r eine aktive Lebensf&uuml;hrung &#8211; die den Mensch wesentlich auszeichnet &#8211; fruchtbar gemacht werden; krankheitsrelevante Pr&auml;diktionen k&ouml;nnen der individuellen Lebensplanung aber auch hinderlich sein. Zus&auml;tzlich gilt es zu bedenken, dass der Mensch als moralisches Wesen Verantwortung f&uuml;r seine Handlungen tr&auml;gt und seine Lebensf&uuml;hrung daher unter moralischen Gesichtspunkten reflektieren muss. Orientierung bei dieser moralischen Reflexion der eigenen Lebensplanung bieten &#8211; ganz allgemein, aber speziell auch mit Blick auf die Anwendung pr&auml;diktiver Gentest &#8211; die Zielsetzungen, die Kant im Rahmen seiner Tugendlehre entwickelt: eigene Vollkommenheit und fremde Gl&uuml;ckseligkeit. Ob ein Gentest im individuellen Fall dazu geeignet ist, die Verwirklichung dieser Ziele zu unterst&uuml;tzen, muss wiederum jeder selbst entscheiden.<br />Wissen oder Nichtwissen? &#8211; Aus der &#8222;objektiven&#8221; Perspektive des Staates, der f&uuml;r die Formulierung eines regulativen Rahmens verantwortlich ist, sind beides gleicher-ma&szlig;en g&uuml;ltige Handlungsoptionen, die es zu wahren gilt. Und auch aus der &#8222;subjektiven&#8221; Perspektive des einzelnen potentiellen Testanwenders l&auml;sst sich keine allgemein-g&uuml;ltige Empfehlung aussprechen, wohl lassen sich aber Kriterien angeben, die bei der pers&ouml;nlichen Entscheidungsfindung helfen k&ouml;nnen.</p>
<p>[1]Auch die &#8211; in Deutschland nach herrschender Meinung verbotene &#8211; Pr&auml;implantationsdiagnostik (PID) ist in gewisser Weise eine Form der pr&auml;diktiven Diagnostik. Allerdings wirft sie ethische Probleme ganz eigener Art auf. Ihre systematischen Besonderheiten werden schon dadurch greif-bar, dass es verfehlt w&auml;re zu sagen, sie ginge &#8211; wie die &#8222;gew&ouml;hnliche&#8221; Pr&auml;diktion &#8211; vom Gesunden aus. Sie wird daher im Folgenden nicht ber&uuml;cksichtigt.</p>
<p><b>Literatur</b></p>
<p>Plessner, Helmut 1975: Die Stufen des Organischen und der Menschen, 3. Aufl., Berlin-New-York. Propping, Peter et al. 2006: Pr&auml;diktive genetische Testverfahren. Naturwissenschaftliche, rechtliche<br />und ethische Aspekte, Freiburg/Br. (Ethik in den Biowissenschaften &#8211; Sachstandsberichte des<br />DRZE; Bd. 2).<br />Jaroff, Leon 1989: The Gene Hunt. Scientists launch a $3 billion project to map the chromosomes and decipher the complete instructions for making a human being, in: Time, Jg. 133 H. 12 (20. 03. 1989), S. 58-65.<br />Bundesverfassungsgericht, 1. Senat 1983: Urteil vom 15. Dezember 1983. Az: 1 BvR 209/83, 1 BvR 269/83, 1 BvR 362/83, 1 BvR 420/83, 1 BvR 440/83, 1 BvR 484/83. In: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 65, S. 1&#8211;71.<br />Nationale Ethikrat 2007: Pr&auml;diktive Gesundheitsinformationen beim Abschluss von Versicherungen, Berlin.<br />Nationaler Ethikrat 2005: Pr&auml;diktive Gesundheitsinformationen bei Einstellungsuntersuchungen, Berlin.<br />Bundesregierung 2008: Entwurf eines Gesetzes &uuml;ber genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz &#8211; GenDG).<br />Habermas, J&uuml;rgen 2002: Die Zukunft der menschlichen Natur: auf dem Weg zur liberalen Eugenik?, 4., erweiterte Aufl., Franfurt/M..<br />Damm, Reinhard 2008: Eckpunkte der Bundesregierung zu einem Gendiagnostikgesetz, in: Medizin-recht, Jg. 26, H. 9, S. 535&#8211;538.<br />Di Fabio, Udo 2001: Kommentar zu Artikel 2, in: Maunz, T.; D&uuml;rig, G.: Grundgesetz. Kommentar. M&uuml;nchen: Loseblattsarrunlung. Stand: 52. Erg&auml;nzungslieferung (Mai 2008).<br />Heinrichs, Bert 2005: What should we want to know about our future? A Kantian view on predictive genetic testing, in: Medicine, Health Care andPhilosophy Jg. 8, H. 1, S. 29-37.<br />Kant, Immanuel 1990 [1797]: Metaphysische Anfangsgr&uuml;nde der Tugendlehre. Neu herausgegeben und<br />eingeleitet von Bernd Ludwig, Hamburg [Seitenangaben nach Band VI der Akademie-Ausgabe]. Schmidtke, J&ouml;rg et al. (Hg.) 2007: Gendiagnostik in Deutschland. Status quo und Problemerkennung.<br />Supplement zum Gentechnologiebericht. Limburg (Interdisziplin&auml;re Arbeitsgruppen. Forschungs-<br />berichte. Herausgegeben von der Berlin Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Bd.<br />18).</p>
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