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	<title>Bundesvorstand der Humanistischen Union und Philip Dingeldey Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Offener Brief an die Unionsfraktion: Wahl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 12:52:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete der Unionsfraktion, wir, die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, wenden uns an Sie in der Causa Frauke Brosius-Gersdorf und ihre Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht. Wir fordern Sie als politische Repräsentantinnen und Repräsentanten auf, sich nicht vor den Karren der gezielten, offenbar von extrem rechten Medien und Interessenverbänden initiierten Schmutzkampagne gegen Prof. Dr. Brosius-Gersdorf spannen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/offener-brief-an-die-unionsfraktion-wahl-von-prof-dr-frauke-brosius-gersdorf-zur-bundesverfassungsrichterin/">Offener Brief an die Unionsfraktion: Wahl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete der Unionsfraktion,</p>
<p>wir, die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, wenden uns an Sie in der Causa Frauke Brosius-Gersdorf und ihre Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht. Wir fordern Sie als politische Repräsentantinnen und Repräsentanten auf, sich nicht vor den Karren der gezielten, offenbar von extrem rechten Medien und Interessenverbänden initiierten Schmutzkampagne gegen Prof. Dr. Brosius-Gersdorf spannen zu lassen. Ebenso fordern wir Sie auf, ihre Wahl zur Richterin nicht durch falsche Unterstellungen zu verhindern, falls sie, was wir hoffen, ihre Kandidatur aufrechterhält.</p>
<p>Brosius-Gersdorf ist eine allgemein anerkannte Juristin und Hochschullehrerin an der Universität Potsdam und dabei spezialisiert auf Verfassungs- und Sozialrecht. Ihre Expertise und ihr hohes Ansehen in Fachkreisen sollte man anerkennen, selbst wenn man sich mit ihr politisch nicht in allen Punkten einig sein mag. Stattdessen wurde anschließend aus Ihren Reihen Desinformation reproduziert, wodurch die Neubesetzung aller drei Richterposten von der Tagesordnung des Deutschen Bundestags genommen wurde. Wir als älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation halten die Verleumdung von Brosius-Gersdorf als „ultralinks“, „linksradikal“ oder „linksextrem“ und die Unterstellung, sie würde sich in ihren juristischen Entscheidungen von politischen Einstellungen leiten lassen, die im Gegensatz zum demokratischen Spektrum stehen, für nicht hinnehmbar. Wir sind schockiert, wie leicht Akteure, die sich selbst der sogenannten bürgerlichen Mitte zurechnen, mit einem solchen Framing das Geschäft der rechten Konkurrenz betreiben.</p>
<p>Mehrere falsche Vorwürfe kursieren derzeit gegen die Juristin. Das Politikberatungsnetzwerk <a href="https://www.polisphere.eu/de/analyse-zur-kampagne-gegen-frauke-brosius-gersdorf.">Polisphere</a> hat kürzlich nachgewiesen, dass es sich bei den Vorwürfen um eine Kampagne handelt, deren Ursprung zweifelhafte und zum Teil rechtsextreme Medien sind. So begann bereits am 1. Juli 2025 das Onlineportal Apollo News mit der ersten Desinformation, übernommen von NIUS, Tichys Einblick, Junge Freiheit, AUF1 und dem Compact Magazin vom 2. bis 4. Juli – allesamt Akteure am rechten Rand der Gesellschaft, vereint durch das Ziel, Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin zu verhindern. Der zeitliche Zusammenhang mit der Richterwahl und die Häufung der falschen Anschuldigungen zeigen, dass es sich um eine politische Kampagne handelt. Diese Medien versuchen, Brosius-Gersdorfs Arbeit und ihre politischen Positionen auf die Themen Abtreibungsrecht, Impfpflicht, AfD-Verbot, Kopftuch-Debatte und Gendern zu reduzieren, darüber wiederum zu lügen, ihre Reputation durch einen haltlosen Plagiatsvorwurf zu beschädigen und sie somit als Person zu diskreditieren. Teilt die Unionsfraktion des Bundestags etwa diese Agenda? In Anbetracht der politischen Selbstverortung dieser Medien jedenfalls erschreckt es umso mehr, dass diese Kampagne spätestens seit dem 9. Juli in die Mitte der Gesellschaft und des Bundestags wirkt.</p>
<p>Während man beispielsweise über die politische Forderung eines AfD-Verbots oder die Frage, wie eine geschlechtergerechte Sprache aussehen kann/soll, vortrefflich sachlich streiten könnte, wird dies (auch von einigen Unionsabgeordneten) als „ultralinks“ skandalisiert. Sind die Politikerinnen und Politiker aus den Reihen der CDU/CDU, die ebenso ein AfD-Verbot befürworten, nun auch ultralinks?</p>
<p>Andere Teile der Kampagne gegen Brosius-Gersdorf basieren dagegen auf Lügen. So ist die Anschuldigung falsch, die Juristin befürworte die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur Geburt. Sie fordert lediglich, ungewollt Schwangere sollten in der Frühphase der Schwangerschaft legal abtreiben dürfen. Das ist bereits straffrei, aber noch illegal. Dabei handelt es nicht um Extremismus, sondern vielmehr um den Wunsch nach einer Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Ihre Ansichten sind also mit dem Grundgesetz kompatibel. Ob man Brosius-Gersdorf als politisch links verorten mag, ist eine statthafte politische Frage – nicht aber sie dabei als extrem darzustellen.</p>
<p>Doch es geht noch um mehr: Wenn es den beteiligten Alternativmedien gelingt, durch eine solche Kampagne entscheidenden Einfluss auf Entscheidungen des Deutschen Bundestages zu nehmen, nimmt unsere Demokratie und die Institution Deutscher Bundestag erheblichen Schaden. Lassen Sie das nicht zu!</p>
<p>339 Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler haben inzwischen in einer <a href="https://verfassungsblog.de/stellungnahme-zur-causa-frauke-brosius-gersdorf.">öffentlichen Stellungnahme</a> Partei für Brosius-Gersdorf ergriffen. So wie die Unterzeichnenden halten auch wir den öffentlichen Umgang mit Brosius-Gersdorf für eine ungeheuerliche Schmutzkampagne und befürchten den Verfall des respektvollen Umgangs in der demokratischen Gesellschaft. Mehr noch sehen wir mit großer Sorge, wie diese Kampagne eine Verschiebung der öffentlichen Diskursräume nach rechts offenbart und verleumderische Narrative in die Mitte von Politik und Gesellschaft vordringen lässt. Daher fordern wir Sie nachdrücklich dazu auf, die Kampagne gegen Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf zurückzuweisen und ihre Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
<em>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union e.V. und Philip Dingeldey</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/offener-brief-an-die-unionsfraktion-wahl-von-prof-dr-frauke-brosius-gersdorf-zur-bundesverfassungsrichterin/">Offener Brief an die Unionsfraktion: Wahl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Offener Brief an die Unionsfraktion: Wahl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-an-die-unionsfraktion-wahl-von-prof-dr-frauke-brosius-gersdorf-zur-bundesverfassungsrichterin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Jul 2025 09:49:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete der Unionsfraktion, wir, die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, wenden uns an Sie in der Causa Frauke Brosius-Gersdorf und ihre Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht. Wir fordern Sie als politische Repräsentantinnen und Repräsentanten auf, sich nicht vor den Karren der gezielten, offenbar von extrem rechten Medien und Interessenverbänden initiierten Schmutzkampagne gegen Prof. Dr. Brosius-Gersdorf spannen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-an-die-unionsfraktion-wahl-von-prof-dr-frauke-brosius-gersdorf-zur-bundesverfassungsrichterin/">Offener Brief an die Unionsfraktion: Wahl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete der Unionsfraktion,</p>
<p>wir, die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, wenden uns an Sie in der Causa Frauke Brosius-Gersdorf und ihre Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht. Wir fordern Sie als politische Repräsentantinnen und Repräsentanten auf, sich <em>nicht</em> vor den Karren der gezielten, offenbar von extrem rechten Medien und Interessenverbänden initiierten Schmutzkampagne gegen Prof. Dr. Brosius-Gersdorf spannen zu lassen. Ebenso fordern wir Sie auf, ihre Wahl zur Richterin nicht durch falsche Unterstellungen zu verhindern, falls sie, was wir hoffen, ihre Kandidatur aufrechterhält.</p>
<p>Brosius-Gersdorf ist eine allgemein anerkannte Juristin und Hochschullehrerin an der Universität Potsdam und dabei spezialisiert auf Verfassungs- und Sozialrecht. Ihre Expertise und ihr hohes Ansehen in Fachkreisen sollte man anerkennen, selbst wenn man sich mit ihr politisch nicht in allen Punkten einig sein mag. Stattdessen wurde anschließend aus Ihren Reihen Desinformation reproduziert, wodurch die Neubesetzung aller drei Richterposten von der Tagesordnung des Deutschen Bundestags genommen wurde. Wir als älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation halten die Verleumdung von Brosius-Gersdorf als „ultralinks“, „linksradikal“ oder „linksextrem“ und die Unterstellung, sie würde sich in ihren juristischen Entscheidungen von politischen Einstellungen leiten lassen, die im Gegensatz zum demokratischen Spektrum stehen, für nicht hinnehmbar. Wir sind schockiert, wie leicht Akteure, die sich selbst der sogenannten bürgerlichen Mitte zurechnen, mit einem solchen Framing das Geschäft der rechten Konkurrenz betreiben.</p>
<p>Mehrere falsche Vorwürfe kursieren derzeit gegen die Juristin. Das Politikberatungsnetzwerk <a href="https://www.polisphere.eu/de/analyse-zur-kampagne-gegen-frauke-brosius-gersdorf/">Polisphere</a> hat kürzlich nachgewiesen, dass es sich bei den Vorwürfen um eine Kampagne handelt, deren Ursprung zweifelhafte und zum Teil rechtsextreme Medien sind. So begann bereits am 1. Juli 2025 das Onlineportal Apollo News mit der ersten Desinformation, übernommen von NIUS, Tichys Einblick, Junge Freiheit, AUF1 und dem Compact Magazin vom 2. bis 4. Juli – allesamt Akteure am rechten Rand der Gesellschaft, vereint durch das Ziel, Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin zu verhindern. Der zeitliche Zusammenhang mit der Richterwahl und die Häufung der falschen Anschuldigungen zeigen, dass es sich um eine politische Kampagne handelt. Diese Medien versuchen, Brosius-Gersdorfs Arbeit und ihre politischen Positionen auf die Themen Abtreibungsrecht, Impfpflicht, AfD-Verbot, Kopftuch-Debatte und Gendern zu reduzieren, darüber wiederum zu lügen, ihre Reputation durch einen haltlosen Plagiatsvorwurf zu beschädigen und sie somit als Person zu diskreditieren. Teilt die Unionsfraktion des Bundestags etwa diese Agenda? In Anbetracht der politischen Selbstverortung dieser Medien jedenfalls erschreckt es umso mehr, dass diese Kampagne spätestens seit dem 9. Juli in die Mitte der Gesellschaft und des Bundestags wirkt.</p>
<p>Während man beispielsweise über die politische Forderung eines AfD-Verbots oder die Frage, wie eine geschlechtergerechte Sprache aussehen kann/soll, vortrefflich sachlich streiten könnte, wird dies (auch von einigen Unionsabgeordneten) als „ultralinks“ skandalisiert. Sind die Politikerinnen und Politiker aus den Reihen der CDU/CDU, die ebenso ein AfD-Verbot befürworten, nun auch ultralinks?</p>
<p>Andere Teile der Kampagne gegen Brosius-Gersdorf basieren dagegen auf Lügen. So ist die Anschuldigung falsch, die Juristin befürworte die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur Geburt. Sie fordert lediglich, ungewollt Schwangere sollten in der Frühphase der Schwangerschaft legal abtreiben dürfen. Das ist bereits straffrei, aber noch illegal. Dabei handelt es nicht um Extremismus, sondern vielmehr um den Wunsch nach einer Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Ihre Ansichten sind also mit dem Grundgesetz kompatibel. Ob man Brosius-Gersdorf als politisch links verorten mag, ist eine statthafte politische Frage – nicht aber sie dabei als extrem darzustellen.</p>
<p>Doch es geht noch um mehr: Wenn es den beteiligten Alternativmedien gelingt, durch eine solche Kampagne entscheidenden Einfluss auf Entscheidungen des Deutschen Bundestages zu nehmen, nimmt unsere Demokratie und die Institution Deutscher Bundestag erheblichen Schaden. Lassen Sie das nicht zu!</p>
<p>339 Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler haben inzwischen in einer <a href="https://verfassungsblog.de/stellungnahme-zur-causa-frauke-brosius-gersdorf/">öffentlichen Stellungnahme</a> Partei für Brosius-Gersdorf ergriffen. So wie die Unterzeichnenden halten auch wir den öffentlichen Umgang mit Brosius-Gersdorf für eine ungeheuerliche Schmutzkampagne und befürchten den Verfall des respektvollen Umgangs in der demokratischen Gesellschaft. Mehr noch sehen wir mit großer Sorge, wie diese Kampagne eine Verschiebung der öffentlichen Diskursräume nach rechts offenbart und verleumderische Narrative in die Mitte von Politik und Gesellschaft vordringen lässt. Daher fordern wir Sie nachdrücklich dazu auf, die Kampagne gegen Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf zurückzuweisen und ihre Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Der Bundesvorstand der Humanistischen Union e.V. und Philip Dingeldey</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-an-die-unionsfraktion-wahl-von-prof-dr-frauke-brosius-gersdorf-zur-bundesverfassungsrichterin/">Offener Brief an die Unionsfraktion: Wahl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Offener Brief der Humanistischen Union an die Abgeordneten des Hessischen Landtags</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/offener-brief-der-humanistischen-union-an-die-abgeordneten-des-hessischen-landtags/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jul 2023 13:12:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#160; (Red.) Am Donnerstag, 29. Juli wurde in Hessen das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung verabschiedet. Dabei wurde auch ein kurzfristiger Änderungsantrag der Frak-tionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu § 25a verabschiedetet, der datenschutz- und polizeirechtlich relevant ist. Wir haben im Vorfeld in einem offenen Brief an die Abgeordneten des Hessischen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/offener-brief-der-humanistischen-union-an-die-abgeordneten-des-hessischen-landtags/">Offener Brief der Humanistischen Union an die Abgeordneten des Hessischen Landtags</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Red.) Am Donnerstag, 29. Juli wurde in Hessen das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung verabschiedet. Dabei wurde auch ein kurzfristiger Änderungsantrag der Frak-tionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu § 25a verabschiedetet, der datenschutz- und polizeirechtlich relevant ist. Wir haben im Vorfeld in einem offenen Brief an die Abgeordneten des Hessischen Landtags diese Kurzfristigkeit, die jede außer-parlamentarische Beteiligung bezüglich des Änderungsantrags verhindert und im Verfahren intransparent ist, kritisiert. Unser Brief wurde sowohl medial als auch von einigen Abgeordneten diskutiert. Gleichwohl wurde der Änderungsantrag ohne Anhörung verabschiedet. Unsere Kritik bleibt dennoch bestehen. Daher drucken wir den Text hier für Sie ab:</em></p>
<p><em> </em></p>
<p>Sehr geehrte Abgeordnete des Hessischen Landtages,</p>
<p>am kommenden Donnerstag, dem 29. Juni, werden Sie, die Abgeordneten des Hessischen Landtages, über den Änderungs-antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf für ein Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vor-schriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei (LT-Drs. 20/11235) in der dritten Lesung abstimmen. Wir, die Bürgerrechtsorganisation Huma-nistische Union, halten dieses Schnellverfahren bei einer so wichtigen Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) für undemokratisch und den Gesetz-gebungsprozess für intransparent. Eine Beteiligung der Zivilgesellschaft zum Änderungsantrag der Regierungsfraktionen wird damit nämlich verunmöglicht.</p>
<p>Der neue Änderungsantrag von CDU und Grünen befasst sich vor allem mit einer Änderung des verfassungswidrigen §25a HSOG. Der neue Änderungsantrag soll den alten §25a durch einen neuen ersetzen. Darin geht es um die automatisierte Anwendung der Datenanalyse von HessenDATA und das Zusammenfügen verschiedener Datentöpfe. Beim kurzfristig eingereichten Änderungsantrag geht es also nicht nur um Formalitäten oder Kleinig-keiten, sondern um Fragen des Daten-schutzes und des Polizeirechts. Kurz gesagt handelt es sich um Angelegenheiten, die der öffentlichen Debatte bedürfen – und zwar nicht nur des Landtags, sondern auch der breiten Öffentlichkeit, der Medien und zivilgesellschaftlicher Organisationen –, wenn man den Begriff Demokratie ernster nehmen möchte. Denn es geht um bürgerrechtliche Fragen, die kontrovers diskutiert werden müssten.</p>
<p>Eine solche Beteiligung wird jedoch durch den straffen Zeitplan verhindert. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde zwar schon im März 2022 eingereicht. Nachdem aber nur einen Monat später das Bundesverfassungsgericht das Verfassungs-schutzgesetz in Bayern kassiert hatte, wurde auch klar, dass Teile des HSOG verfassungswidrig sind. Im März 2023 wurden daraufhin Änderungsanträge eingereicht, und es fand abermals eine Anhörung statt, die inzwischen vom Innenausschuss ausgewertet wurde. Dort kündigten Abgeordnete der Fraktionen CDU und Die Grünen an, bezüglich HessenDATA einen Änderungsantrag einzubringen. Dieser Änderungsantrag liegt Ihnen erst seit 20. Juni dieses Jahres vor.</p>
<p>Trotz dieser Kurzfristigkeit sollen am 27. Juni die zweite und am 29. Juni die dritte Lesung im Hessischen Landtag zum Gesetzentwurf (LT-Drs. 20/8129) und dem dazugehörigen Änderungsantrag statt-finden. In einem solchen Schnelldurchlauf werden zivilgesellschaftliche Organi-sationen und die hessischen Bürgerinnen und Bürger vom Gesetzgebungsprozess ausgeschlossen. Denn in Anbetracht der wenigen verbleibenden Tage und der Komplexität sowohl des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen als auch der Drucksachen, auf die darin Bezug genommen wird, wird es weder möglich sein, in der außerparlamentarischen Öffentlich-keit den Antrag zu diskutieren, noch werden fundierte gutachterliche Stellungnahmen von Bürgerrechts-organisationen wie uns rechtzeitig möglich sein. Der außerparla-mentarischen Öffentlichkeit fehlt damit in einem solchen Verfahren die Möglichkeit, sich differenziert zum Änderungsantrag zu äußern. Die Kurzfristigkeit unterminiert somit das Transparenzgebot und erschwert eine demokratische Debatte enorm.</p>
<p>In der Tat ist in der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages eine Anhörung oder Beteiligung von Interessensverbänden oder Bürgerrechtsorganisationen nicht schrift-lich verordnet – anders als dies etwa beim Bundestag der Fall ist. Daher bleibt zivil-gesellschaftlichen Organisationen in Bezug auf den Hessischen Landtag auch keine Möglichkeit der formalen Beschwerde angesichts dieses Schnellverfahrens. Gleichwohl ist die Humanistische Union über diesen Ablauf empört. Wir sind der Meinung, dass ein Gesetzgebungsverfahren, das als demokratisch gelten soll, so nicht ordnungsgemäß sein sollte.</p>
<p>Daher fordern wir den Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung erstens dazu auf, künftig bei Gesetzgebungs-verfahren die Zivil-gesellschaft nicht mehr durch Zeitmangel auszuschließen, sondern sich demokratischen Debatten zu stellen. Zweitens fordern wir den Hessischen Landtag dazu auf, wenigstens die gutachterlichen Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren generell zu veröffentlichen und damit das Transparenz-gebot zu erfüllen.</p>
<p style="text-align: right;"><a name="_Toc139373555"></a><em>Philip Dingeldey und der Bundesvorstand der Humanistischen Unio</em><em>n</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/offener-brief-der-humanistischen-union-an-die-abgeordneten-des-hessischen-landtags/">Offener Brief der Humanistischen Union an die Abgeordneten des Hessischen Landtags</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Offener Brief an die Abgeordneten des Hessischen Landtags</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-an-die-abgeordneten-des-hessischen-landtags/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Jun 2023 06:28:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
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		<category><![CDATA[HSOG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Abgeordnete des Hessischen Landtages, am kommenden Donnerstag, dem 29. Juni, werden Sie, die Abgeordneten des Hessischen Landtages, über den Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf für ein Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei (LT-Drs. 20/11235) in der dritten Lesung abstimmen. Wir, die Bürgerrechtsorganisation Humanistische [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-an-die-abgeordneten-des-hessischen-landtags/">Offener Brief an die Abgeordneten des Hessischen Landtags</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Abgeordnete des Hessischen Landtages,</p>
<p>am kommenden Donnerstag, dem 29. Juni, werden Sie, die Abgeordneten des Hessischen Landtages, über den Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf für ein Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei (LT-Drs. 20/11235) in der dritten Lesung abstimmen. Wir, die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, halten dieses Schnellverfahren bei einer so wichtigen Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) für undemokratisch und den Gesetzgebungsprozess für intransparent. Eine Beteiligung der Zivilgesellschaft zum Änderungsantrag der Regierungsfraktionen wird damit nämlich verunmöglicht.</p>
<p>Der neue Änderungsantrag von CDU und Grünen befasst sich vor allem mit einer Änderung des verfassungswidrigen §25a HSOG. Der neue Änderungsantrag soll den alten §25a durch einen neuen ersetzen. Darin geht es um die automatisierte Anwendung der Datenanalyse von HessenDATA und das Zusammenfügen verschiedener Datentöpfe. Beim kurzfristig eingereichten Änderungsantrag geht es also nicht nur um Formalitäten oder Kleinigkeiten, sondern um Fragen des Datenschutzes und des Polizeirechts. Kurz gesagt handelt es sich um Angelegenheiten, die der öffentlichen Debatte bedürfen – und zwar nicht nur des Landtags, sondern auch der breiten Öffentlichkeit, der Medien und zivilgesellschaftlicher Organisationen –, wenn man den Begriff <em>Demokratie</em> ernster nehmen möchte. Denn es geht um bürgerrechtliche Fragen, die kontrovers diskutiert werden müssten.</p>
<p>Eine solche Beteiligung wird jedoch durch den straffen Zeitplan verhindert. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde zwar schon im März 2022 eingereicht. Nachdem aber nur einen Monat später das Bundesverfassungsgericht das Verfassungsschutzgesetz in Bayern kassiert hatte, wurde auch klar, dass Teile des HSOG verfassungswidrig sind. Im März 2023 wurden daraufhin Änderungsanträge eingereicht, und es fand abermals eine Anhörung statt, die inzwischen vom Innenausschuss ausgewertet wurde. Dort kündigten Abgeordnete der Fraktionen CDU und Die Grünen an, bezüglich HessenDATA einen Änderungsantrag einzubringen. Dieser Änderungsantrag liegt Ihnen erst seit 20. Juni dieses Jahres vor. Öffentlich ist die Drucksache 20/11235 noch nicht einsehbar (Stand: 23.06.2023).</p>
<p>Trotz dieser Kurzfristigkeit sollen am 27. Juni die zweite und am 29. Juni die dritte Lesung im Hessischen Landtag zum Gesetzentwurf (LT-Drs. 20/8129) und dem dazugehörigen Änderungsantrag stattfinden. In einem solchen Schnelldurchlauf werden zivilgesellschaftliche Organisationen und die hessischen Bürgerinnen und Bürger vom Gesetzgebungsprozess ausgeschlossen. Denn in Anbetracht der wenigen verbleibenden Tage und der Komplexität sowohl des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen als auch der Drucksachen, auf die darin Bezug genommen wird, wird es weder möglich sein, in der außerparlamentarischen Öffentlichkeit den Antrag zu diskutieren, noch werden fundierte gutachterliche Stellungnahmen von Bürgerrechtsorganisationen wie uns rechtzeitig möglich sein. Der außerparlamentarischen Öffentlichkeit fehlt damit in einem solchen Verfahren die Möglichkeit, sich differenziert zum Änderungsantrag zu äußern. Die Kurzfristigkeit unterminiert somit das Transparenzgebot und erschwert eine demokratische Debatte enorm.</p>
<p>In der Tat ist in der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages eine Anhörung oder Beteiligung von Interessensverbänden oder Bürgerrechtsorganisationen nicht schriftlich verordnet – anders als dies etwa beim Bundestag der Fall ist. Daher bleibt zivilgesellschaftlichen Organisationen in Bezug auf den Hessischen Landtag auch keine Möglichkeit der formalen Beschwerde angesichts dieses Schnellverfahrens. Gleichwohl ist die Humanistische Union über diesen Ablauf empört. Wir sind der Meinung, dass ein Gesetzgebungsverfahren, das als demokratisch gelten soll, so nicht ordnungsgemäß <em>sein sollte</em>.</p>
<p>Daher fordern wir den Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung erstens dazu auf, künftig bei Gesetzgebungsverfahren die Zivilgesellschaft nicht mehr durch Zeitmangel auszuschließen, sondern sich demokratischen Debatten zu stellen. Zweitens fordern wir den Hessischen Landtag dazu auf, wenigstens die gutachterlichen Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren generell zu veröffentlichen und damit das Transparenzgebot zu erfüllen.</p>
<p>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union und Philip Dingeldey</p>
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