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	<title>Bundesvorstand Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Vorläufige Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2019</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2019/vorlaeufige-tagesordnung-der-mitgliederversammlung-2019/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 22 Jun 2019 15:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2019]]></category>
		<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Samstag, 22.06.2019, 17:00 bis 21:00 Uhr Michael-Schule, Kartäuserstraße 55, 79104 Freiburg 17:00 Beginn der Mitgliederversammlung01. Eröffnung02. Wahl Tagungsleitung und Protokollführung03. Beschluss der Geschäftsordnung04. Wahl der Antragskommission05. Verabschiedung der Tagesordnung 17:20 Berichte06. Kurzbericht des Vorsitzenden &#038; vom Vorstand07. Kurzbericht der Geschäftsführung08. Aussprache und Diskussion zu den Berichten09. Entlastung des Vorstands 18:00 Anträge10. Behandlung von Anträgen an [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Samstag, 22.06.2019, 17:00 bis 21:00 Uhr</p>
<p>Michael-Schule, Kartäuserstraße 55, 79104 Freiburg</p>
<p><b>17:00 Beginn der Mitgliederversammlung</b><br />01. Eröffnung<br />02. Wahl Tagungsleitung und Protokollführung<br />03. Beschluss der Geschäftsordnung<br />04. Wahl der Antragskommission<br />05. Verabschiedung der Tagesordnung</p>
<p><b>17:20 Berichte</b><br />06. Kurzbericht des Vorsitzenden &#038; vom Vorstand<br />07. Kurzbericht der Geschäftsführung<br />08. Aussprache und Diskussion zu den Berichten<br />09. Entlastung des Vorstands</p>
<p><b>18:00 Anträge</b><br />10. Behandlung von Anträgen an die MV</p>
<p><b>19:30 Vereinswahlen</b><br />11. Wahlen der Verbandsgremien<br />&#8211; Vorsitzende/r<br />&#8211; Bundesvorstand<br />&#8211; Wahlkommission<br />&#8211; Schiedsgericht<br />&#8211; Revisor/innen<br />&#8211; Diskussionsredakteur/in</p>
<p><b>21:00 Ende der Mitgliederversammlung, Ausklingen in der Schule oder auswärts</b></p>
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		<item>
		<title>Stellenausschreibung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/237/publikation/stellenausschreibung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Dec 2018 14:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Personal]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 237 (3/2018), S. 12 Sie sind mit grund- und menschenrechtlichen Fragen vertraut, kennen aktuelle b&#252;rgerrechtliche Debatten im Bereich Datenschutz, Innere Sicherheit, Transparenz staatlichen Handelns, Religionsfreiheit oder Sterbehilfe? Sie k&#246;nnen b&#252;rgerrechtliche Probleme sachgerecht und verst&#228;ndlich f&#252;r Briefings, Hintergrundartikel oder Reden aufbereiten? Sie sind f&#228;hig, mit den Verbandsmitgliedern wie auch mit Journalist*innen, Politiker*innen oder anderen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 237 (3/2018), S. 12</p>
<p>Sie sind mit grund- und menschenrechtlichen Fragen vertraut, kennen aktuelle b&uuml;rgerrechtliche Debatten im Bereich Datenschutz, Innere Sicherheit, Transparenz staatlichen Handelns, Religionsfreiheit oder Sterbehilfe? Sie k&ouml;nnen b&uuml;rgerrechtliche Probleme sachgerecht und verst&auml;ndlich f&uuml;r Briefings, Hintergrundartikel oder Reden aufbereiten? Sie sind f&auml;hig, mit den Verbandsmitgliedern wie auch mit Journalist*innen, Politiker*innen oder anderen Aktiven zu kommunizieren. Und zuletzt sind Sie auch in der Lage, ein kleines Team zu leiten.</p>
<p>Dann suchen wir Sie: Die B&uuml;rgerrechtsorganisation &#8222;Humanistische Union e.V.&#8220; schreibt zum 1. Februar 2019 die <b>Stelle einer Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerin / eines Gesch&auml;ftsf&uuml;hrers </b>aus.</p>
<p>Als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer*in leiten Sie die Bundesgesch&auml;ftsstelle der Organisation im Berliner Haus der Demokratie und Menschenrechte und sind gemeinsam mit dem ehrenamtlichen Bundesvorstand f&uuml;r die Aktivit&auml;ten des Verbandes verantwortlich. Ihr Team besteht neben Ihnen aus einer Assistentin f&uuml;r Organisations- und Verwaltungsaufgaben, Praktikant*innen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen sowie gegebenenfalls Projektmitarbeiter*innen. Die w&ouml;chentliche Arbeitszeit betr&auml;gt derzeit 30 Stunden. Das monatliche Bruttogehalt bel&auml;uft sich derzeit auf 2.400 Euro.</p>
<p>Zu den st&auml;ndigen Aufgaben der*des Stelleninhaber*in geh&ouml;ren</p>
<p>&#8226;&nbsp;die Leitung der Presse- und &Ouml;ffentlichkeitsarbeit des Vereins (in Zusammenarbeit mit den sachlich zust&auml;ndigen Vorstandsmitgliedern)</p>
<p>&#8226;&nbsp;die redaktionelle Betreuung der Vereinswebseite sowie des Social-Media-Engagements</p>
<p>&#8226;&nbsp;die Vertretung des Vereins in Netzwerken und&nbsp; themenbezogenen Kooperationen</p>
<p>&#8226;&nbsp;die Koordination und Unterst&uuml;tzung der laufenden Arbeiten des Bundesvorstands</p>
<p>&#8226;&nbsp;ggf. Steuerung mittelfristiger Projekte und Schwerpunktvorhaben des Verbandes</p>
<p>&#8226;&nbsp;die Vorbereitung von Fachtagungen und gr&ouml;&szlig;eren Veranstaltungen</p>
<p>&#8226;&nbsp;der regelm&auml;&szlig;ige Kommunikation mit den Regionalgruppen, dem Beirat und den Mitgliedern sowie die Erstellung der Verbandszeitschrift (in Abstimmung mit dem Vorstand und den Regionalgruppen)</p>
<p>&#8226;&nbsp;die Vorbereitung und Durchf&uuml;hrung der j&auml;hrlichen Mitgliederversammlung</p>
<p>&#8226;&nbsp;die Mitarbeit bei der Haushaltsplanung, den Finanzabschl&uuml;ssen und beim laufenden Controlling der Einnahmen und Ausgaben des Vereins.</p>
<p>Ihre Bewerbung richten Sie bitte elektronisch (als eine PDF-Datei mit max. 10 MB) bis zum 10.01.2019 an die Gesch&auml;ftsstelle der Humanistischen Union (<a href="mailto:info%40humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>).</p>
<p>F&uuml;r weitere Ausk&uuml;nfte oder R&uuml;ckfragen stehen Ihnen Carola Otte und Sven L&uuml;ders gerne zur Verf&uuml;gung. Kontakt: Bundesgesch&auml;ftsstelle der Humanistischen Union, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Tel. 030 / 204 502 56, E-Mail: <a href="mailto:info%40humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Antrag 6: Neue Wahlordnung der Humanistischen Union</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2018/antrag-6-neue-wahlordnung-der-humanistischen-union/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Jun 2018 14:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[MV 2018]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vorschlag einer neuen Wahlordnung des Vereins, die Regelungen für Urabstimmungen sowie die Wahlen bei der Mitgliederversammlung enthält. Die bisherige Wahlordnung der HU galt noch für die Delegiertenwahlen und ist nach der 2015 beschlossenen Abschaffung der Delegiertenversammlung und dem Wechsel zur Mitgliederversammlung obsolet. Wahlordnung der HUMANISTISCHEN UNION für die Wahlen bei der Mitgliederversammlung sowie Urabstimmungen Wahlrecht [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Vorschlag einer neuen Wahlordnung des Vereins, die Regelungen für Urabstimmungen sowie die Wahlen bei der Mitgliederversammlung enthält. Die bisherige Wahlordnung der HU galt noch für die Delegiertenwahlen und ist nach der 2015 beschlossenen Abschaffung der Delegiertenversammlung und dem Wechsel zur Mitgliederversammlung obsolet.</p>
<p><b>Wahlordnung der HUMANISTISCHEN UNION <br />für die Wahlen bei der Mitgliederversammlung sowie Urabstimmungen </b></p>
<p>Wahlrecht</p>
<p>§ 1</p>
<p>Bei Wahlen und Abstimmungen ist jedes Mitglied wahlberechtigt, dessen Beitrittserklärung bis zum Tage der Ankündigung einer Mitgliederversammlung (§ 10 Abs. 3 der Satzung) oder der Beantragung einer Urabstimmung (§ 8 Abs. 1 der Satzung) beim Vorstand eingegangen ist.</p>
<p>§ 2</p>
<p>Über das Wahlrecht von Mitgliedern, deren Beitrittserklärung nach diesem Zeitpunkt, aber vor Beginn der Mitgliederversammlung vorliegt, entscheidet der Vorstand auf Antrag dieser Mitglieder.</p>
<p>§ 3</p>
<p>1. Das aktive Wahlrecht gilt nur in dem Stimmbezirk, in dem das Mitglied ansässig ist. Maßgeblich ist dabei die dem Vorstand mitgeteilte Postanschrift am Tag der Ankündigung der Abstimmung oder Mitgliederversammlung.<br />2. Mitglieder eines Orts- (OV) oder Regionalverbandes (RV), die nicht in dem Stimmbezirk wohnen, zu dem ihr OV/RV gehört, besitzen das aktive Stimmrecht im Stimmbezirk ihres OV/RV.<br />3. Orts- oder Regionalverbände, die auf dem Gebiet mehrerer Bundesländer liegen, beschließen in einer Mitgliederversammlung, welchem Bundesland sie bei der Wahl bzw. Urabstimmung zugerechnet werden wollen.<br />4. Im Ausland ansässige Mitglieder üben ihr Stimmrecht in dem Stimmbezirk aus, in dem sie zuletzt in der Bundesrepublik ansässig waren. Im Ausland neu beigetretene Mitglieder üben ihr Stimmrecht in dem Stimmbezirk aus, dem sie sich zurechnen.<br />5. Der Wahlleiter/die Wahlleiterin besitzt kein passives Wahlrecht.</p>
<p>Organisation <br />§ 4</p>
<p>1. Die Urabstimmung wird vom Vorstand durchgeführt und von der Wahlkommission überwacht.<br />2. Der Vorstand beauftragt in der Regel die/den hauptamtliche*n Geschäftsführer*in als Wahlleiter*in mit der technischen Durchführung der Wahl.<br />3. Der/die Wahlleiter*in untersteht der Wahlkommission im Rahmen der Bestimmungen der Satzung und dieser Wahlordnung. Sie/er ist der Wahlkommission hinsichtlich aller Vorgänge und Unterlagen, die die Wahl betreffen, auskunftspflichtig.</p>
<p>Ablauf<br />§ 5</p>
<p>1. Sofern eine Urabstimmung nach Erreichen des nötigen Quorums gem. § 8 Abs. 1 der Vereinssatzung stattfindet, wird der Mitgliedschaft dies über die folgende Ausgabe der Vereinszeitschrift &#132;MITTEILUNGEN&#147; angekündigt. Bei der Ankündigung ist darauf hinzuweisen, dass alle Mitglieder die Möglichkeit haben, in gebotener Kürze zu dem Vorschlag Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen sind an den Wahlleiter/die Wahlleiterin zu senden. Dafür ist eine Frist von vier Wochen einzuräumen. <br />2. Die eingegangenen Stellungnahmen für/gegen das Begehren werden ggf. von der Diskussionsredaktion des Vereins zusammengefasst. Sie sind in der folgenden Ausgabe der Vereinszeitschrift &#132;MITTEILUNGEN&#147; zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung soll mindestens zwei Wochen vor Beginn des Abstimmungszeitraums erfolgen.<br />3. Die Urabstimmungsfrage wird nach Rücksprache mit den Antragsteller*innen von der Wahlkommission formuliert.</p>
<p>§ 6</p>
<p>1. Jedem Mitglied wird ein Stimmzettel zugesandt. Darauf müssen enthalten sein: das Thema der Abstimmung, die auszuwählenden Optionen sowie ein Verweis auf die schriftlichen Stellungnahmen zum Thema (gem. § 5 Abs. 2). Der Stimmzettel ist an die Bundesgeschäftsstelle adressiert.<br />2. Für die Rücksendung der Stimmzettel ist eine Frist von mindestens 14 Tagen einzuräumen. <br />3. Die Versendung der Stimmzettel erfolgt unter Aufsicht der Wahlkommission. Die Zahl der übriggebliebenen Stimmzettel ist von Wahlkommission und Wahlleiter/in zu protokollieren. Diese Stimmzettel sind bis zum Abschluss der Wahl versiegelt aufzubewahren.<br />4. Über begründete Nachforderung von Stimmzetteln entscheidet die Wahlleiterin / der Wahlleiter. Im Zweifelsfall überlässt sie/er die Entscheidung der Wahlkommission. Die Nachsendung eines Stimmzettels ist zu protokollieren. Das Protokoll ist von Protokollführer/in und Wahlleiter/in oder einem Mitglied der Wahlkommission zu unterzeichnen.</p>
<p>§ 7</p>
<p>1. Weder der Umschlag noch der Stimmzettel dürfen einen Hinweis auf den Absender enthalten.<br />2. In einem Abstimmungsumschlag darf nur ein Stimmzettel enthalten sein. Der Umschlag ist zu verschließen und an die Bundesgeschäftsstelle zu senden.<br />3. Nach der Auszählung eingegangene Stimmzettel sind ungültig.</p>
<p>§ 8</p>
<p>1. Zurückgesandte Abstimmungsumschläge werden ungeöffnet bis zur Auszählung aufbewahrt.<br />2. Die Auszählung erfolgt öffentlich unter Aufsicht der Wahlkommission. Ihr Termin ist der Mitgliedschaft in geeigneter Form rechtzeitig bekannt zu geben. Der ersten Zählung hat eine Kontrollzählung zu folgen.<br />3. Als gültig sind nur Stimmen anzusehen, auf denen eine Option deutlich und eindeutig angekreuzt ist. Sind einzelne Abstimmungsentscheidungen undeutlich, so können diese für ungültig erklärt, die übrigen Abstimmungsentscheidungen auf dem Stimmzettel aber anerkannt werden.<br />4. In Zweifelsfällen entscheidet die Wahlkommission nach Aussprache mit der Wahlleiter / dem Wahlleiterin, ob ein Stimmzettel oder eine Abstimmungsentscheidung als gültig anzusehen sind.<br />5. Die Auszählung ist zu protokollieren. Das Protokoll ist von der Wahlkommission und der Wahlleiter/dem Wahlleiterin zu unterschreiben. Das Wahlergebnis wird an Hand des unterschriebenen Protokolls bekannt gegeben.</p>
<p>Fristen<br />§ 9</p>
<p>Für die Einhaltung der genannten Fristen ist das Datum des Poststempels maßgebend. Soweit die Zustellung nicht durch die Post erfolgt, gilt das Eingangsdatum in der Bundesgeschäftsstelle.</p>
<p>Wahlkommission<br />§ 10</p>
<p>1. Die Wahlkommission fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Sie kann auch schriftlich beschließen.<br />2. Die Wahlkommission besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern. Die Aufgaben gem. § 6 Abs. 3 und 4 und § 8 Abs. 2, 4 und 5 dieser Wahlordnung können bereits von zwei Mitgliedern der Wahlkommission wahrgenommen werden.</p>
<p>Anfechtung der Abstimmung<br />§ 11</p>
<p>Der Antrag auf Anfechtung einer Abstimmung muss bei der Wahlkommission gestellt werden. Dieser Antrag kann nur mit Tatsachen begründet werden, die dem Antragsteller / der Antragstellerin vor der Wahl nicht bekannt waren.</p>
<p><i>Anmerkung des Protokolls: Ursprünglich wurde hier eine falsche Zwischenversion des Antrags veröffentlicht, die noch zahlreiche Verweise auf die Delegiertenversammlung und unvollständige Änderungen enthielt. Die dadurch ausgelöste Verwirrung bitten wir zu entschuldigen.</i></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Antrag 5: Neue Datenschutzordnung der Humanistischen Union</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2018/antrag-5-neue-datenschutzordnung-der-humanistischen-union/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Jun 2018 13:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[MV 2018]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit der Neufassung sollen die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung umgesetzt und die bisherigen Regelungen zum Datenschutz innerhalb der HU klarer und verbindlicher werden. Datenschutzordnung der Humanistischen Union e.V.Entwurf &#8211; Stand: 06.06.2018 1 Allgemeines In der Humanistischen Union e.V. (HU) werden durch die Bundesgesch&#228;ftsstelle sowie die Orts-, Regional- und Landesverb&#228;nde personenbezogene Daten von Mitgliedern und externen Personen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Neufassung sollen die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung umgesetzt und die bisherigen Regelungen zum Datenschutz innerhalb der HU klarer und verbindlicher werden.</p>
<p>Datenschutzordnung der Humanistischen Union e.V.<br />Entwurf &#8211; Stand: 06.06.2018</p>
<h2 class="auto-created">1 Allgemeines</h2>
<p>In der Humanistischen Union e.V. (HU) werden durch die Bundesgesch&auml;ftsstelle sowie die Orts-, Regional- und Landesverb&auml;nde personenbezogene Daten von Mitgliedern und externen Personen erhoben, verarbeitet und genutzt. <br />Die verantwortliche datenverarbeitende Stelle ist: <br />Humanistische Union<br />Bundesgesch&auml;ftsstelle<br />Greifswalder Str. 4<br />10405 Berlin<br />Tel.: 030 / 204 502 56<br />Fax: 030 / 204 502 57<br />E-Mail: <a href="mailto:service%40humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a><br />Nach Ma&szlig;gabe der Europ&auml;ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet sich die HU, die Speicherung personenbezogener Daten m&ouml;glichst sparsam und transparent vorzunehmen und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfassend Rechnung zu tragen.<br />2 Zwecke der Datenverarbeitung<br />Die Humanistische Union erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten f&uuml;r folgende Zwecke:<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; f&uuml;r die Organisation des Vereinslebens: zur Vorbereitung und Durchf&uuml;hrung von Aktivit&auml;ten des Vereins; zur Zusammenarbeit der Mitglieder in Orts-, Regional- und Landesverb&auml;nden; zur Durchf&uuml;hrung von Abstimmungen und Wahlen;<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; f&uuml;r den Lastschrifteinzug von Beitr&auml;gen und Spenden, deren ordnungsgem&auml;&szlig;e Verbuchung und Bescheinigung sowie die Transparenz in Bezug auf Gro&szlig;spenden;<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; f&uuml;r die Ank&uuml;ndigung, Bewerbung und Verbreitung von Aktivit&auml;ten des Vereins sowie die allgemeine &Ouml;ffentlichkeitsarbeit des Vereins;<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; f&uuml;r das Einwerben von Spenden;<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; f&uuml;r die Netzwerk- und Lobbyarbeit: den Austausch, die Vernetzung und Kooperation mit anderen Organisationen sowie politisch Aktiven;<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; f&uuml;r die Abwicklung kostenpflichtiger Abonnements und Bestellungen.<br />3 Betroffene Personen<br />Die Humanistische Union erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten f&uuml;r folgende Personengruppen:<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; I. Mitglieder und F&ouml;rderer des Vereins (die ihren Beitritt zum Verein erkl&auml;rt haben)<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; II. Spender*innen (die namentlich an den Verein gespendet haben)<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; III. Interessierte (die sich f&uuml;r die Arbeit des Vereins und einzelne Themen/Aktivit&auml;ten interessieren)<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; IV. Pressekontakte (die sich aus unserer &Ouml;ffentlichkeitsarbeit ergeben)<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; V. Multiplikator*innen und Kontaktleute (mit denen wir im Rahmen unserer Netzwerk-/Lobbyarbeit kooperieren)<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; VI. Autor*innen (die an Publikationen des Vereins mitgewirkt haben)<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; VII. Referent*innen (die zu Veranstaltungen des Vereins beigetragen haben)<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; VIII. Kund*innen (die Publikationen und andere kostenpflichtige Materialien bestellen)<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; IX. Abonnent*innen der Zeitschrift vorg&auml;nge <br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; X. Lieferant*innen und Auftragnehmer*innen (mit denen der Verein Gesch&auml;ftsbeziehungen unterh&auml;lt).<br />Die Erhebung basiert f&uuml;r die Mitglieder und F&ouml;rderer (I.) sowie Kund*innen (VIII.) und Abonnent*innen (IX.) auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) der DSGVO (zur Abwicklung der Vereinsmitgliedschaft bzw. Bestellungen) bzw. auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) f&uuml;r alle anderen genannten Personengruppen.<br />4 Arten personenbezogener Daten<br />Die Humanistische Union speichert in ihrer Adressdatenbank folgende Informationen:<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Name, Anschrift und Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail, Social-Media- und Internetadressen) ,<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; ggf. Mitglieds-/Spendernummer<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Geburtsdatum,<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Angaben zu Eintritt/Austritt<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Austrittsgrund <br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Zuordnung zu Regionalverb&auml;nden/Wahlbezirken <br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Funktionen innerhalb des Verbandes,<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Angaben zu Mitgliederbeitr&auml;gen bzw. regelm&auml;&szlig;igen Spenden und deren Bezahlung,<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Bank- und Kontodaten (bei Lastschriftzahlung der Beitr&auml;ge/regelm. Spenden),<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Zahlungsdaten (wer, wann, wieviel, wof&uuml;r zahlt/spendet),<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; thematische Interessen (zu den Arbeitsgebieten des Vereins),<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Bezug von Publikationen (z.B. Vereinszeitschrift, vorg&auml;nge, Grundrechte-Report)<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Bezug von Informationsverteilern (Newsletter, Pressemitteilungen, Veranstaltungseinladungen),<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Interesse/Teilnahme an Projekten der HU (Aktionen, Publikationen, Veranstaltungen).<br />Dar&uuml;ber hinaus speichert die Gesch&auml;ftsstelle der Humanistischen Union die elektronische, gedruckte und geschriebene Korrespondenz mit Mitgliedern und Externen. <br />Welche Daten standardm&auml;&szlig;ig f&uuml;r welche Personengruppen erfasst werden, ist in einer &Uuml;bersicht als Anlage 1 zu dieser Datenschutzordnung aufgelistet.<br />Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen &uuml;ber Nichtmitglieder werden von dem Verein grunds&auml;tzlich nur erhoben, sofern sie f&uuml;r die Erf&uuml;llung des Vereinszwecks nach Ma&szlig;gabe der Satzung erforderlich sind (z.B. f&uuml;r &Ouml;ffentlichkeitsarbeit und Spendenakquise) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzw&uuml;rdiges Interesse hat, das der Nutzung entgegensteht.<br />5 Datensicherheit<br />Die elektronisch gespeicherten personenbezogenen Daten sind durch geeignete technische und organisatorische Ma&szlig;nahmen vor der Kenntnisnahme Dritter zu sch&uuml;tzen. <br />Alle oben genannten Informationen sind nur den Besch&auml;ftigten der Bundesgesch&auml;ftsstelle, dem Bundesvorstand (auf Nachfrage) sowie ggf. den Beauftragten der jeweiligen Orts-, Regional- oder Landesverb&auml;nde (s. Abschnitt 7) zug&auml;nglich. <br />Alle Personen, die im Rahmen ihrer T&auml;tigkeit in der Bundesgesch&auml;ftsstelle der HU oder aufgrund ihrer Funktionen im Verein mit personenbezogenen Daten arbeiten, sind zuvor durch eine entsprechende Erkl&auml;rung auf die Einhaltung des Datengeheimnisses und der Datenschutzordnung zu verpflichten. Dabei sind sie &uuml;ber die konkreten Regeln f&uuml;r die Kontrolle des Zugangs und Zugriffs, der Erhebung und Weitergabe von Daten sowie der Entsorgung von Datentr&auml;gern zu unterrichten.<br />Diese Regeln sind in einer Arbeitsanweisung niedergelegt, welche von der Bundesgesch&auml;ftsf&uuml;hrung erstellt und aktualisiert wird. Bei der elektronischen &Uuml;bermittlung von personenbezogenen Daten ist besonders darauf zu achten, dass durch geeignete Verschl&uuml;sselungsverfahren keine Einsichtnahme Dritter m&ouml;glich ist.<br />6 Rechte der Betroffenen<br />Alle von unserer Datenverarbeitung Betroffenen k&ouml;nnen jederzeit folgende Rechte gegen&uuml;ber der der Humanistischen Union geltend machen:<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Auskunft und Transparenz: Sie k&ouml;nnen Auskunft &uuml;ber die von Ihnen gespeicherten Daten, den Grund der Speicherung, den Verwendungszweck sowie ggf. erfolgte Weitergaben an Orts-/ Regional-/ Landesgruppen des Vereins verlangen. <br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Berichtigung: Sie k&ouml;nnen jederzeit falsche Angaben korrigieren lassen.<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Sperrung / L&ouml;schung: Sie k&ouml;nnen jederzeit der Speicherung, Nutzung oder Weitergabe Ihrer Daten bei uns widersprechen. Sofern unsererseits keine rechtliche Verpflichtung bzw. Notwendigkeit f&uuml;r die Speicherung besteht (das gilt nur f&uuml;r einige Daten im Rahmen einer bestehenden Vereinsmitgliedschaft, bei offenen Beitragsforderungen bzw. f&uuml;r die Aufbewahrungsfrist von Zahlungsdaten), werden wir diesem Wunsch vorzugsweise durch L&ouml;schung nachkommen. <br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Datenmitnahme: Sie k&ouml;nnen jederzeit einen elektronischen Datenauszug Ihrer Adress- und Kontaktdaten von uns im csv-Format erhalten.<br />Wir bem&uuml;hen uns, allen Anliegen auf Auskunft, Berichtigung und L&ouml;schung innerhalb von f&uuml;nf Werktagen zu entsprechen.<br />7 &Uuml;bermittlung personenbezogener Daten<br />Die &Uuml;bermittelung personenbezogener Daten, die bei der Humanistischen Union gespeichert sind, ist nur in folgenden F&auml;llen gestattet:<br />a) F&uuml;r die regionale Arbeit der HU werden personenbezogene Daten von Mitgliedern und ggf. von Spender*innen sowie Interessierten an die Beauftragten in den Orts-, Regional- und Landesverb&auml;nden weitergegeben. Diese Beauftragten sind zuvor schriftlich darauf verpflichten, dass:<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; sie die ihnen &uuml;berlassenen Daten lediglich f&uuml;r verbandsinterne Zwecke (zur Vorbereitung und Durchf&uuml;hrung von Aktivit&auml;ten Ihrer regionalen HU-Gruppe) verwenden d&uuml;rfen<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; die Daten nicht an Dritte &uuml;bergeben werden d&uuml;rfen<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; eventuell bekannt gewordene Korrekturen sowie alle Ersuchen um Sperrung bzw. L&ouml;schung an die Bundesgesch&auml;ftsstelle zu &uuml;bermitteln sind<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; eine etwaiger Datenverlust oder der Zugriff unberechtigter Dritter innerhalb von 48 Stunden der Bundesgesch&auml;ftsstelle anzuzeigen ist<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; die Daten beim Beenden der Vereinsfunktionen bzw. der Mitgliedschaft r&uuml;ckstandsfrei zu l&ouml;schen bzw. an die Bundesgesch&auml;ftsstelle zu &uuml;bergeben sind.<br />b) F&uuml;r die Abwicklung von Massen-Postsendungen nutzen wir ein einen Dienstleister, der das Verpacken, Frankieren und Einliefern der Sendungen f&uuml;r uns &uuml;bernimmt. Zu diesem Zwek werden dem Dienstleister die Adressdaten der Empf&auml;nger*innen in verschl&uuml;sselter Form &uuml;bergeben. Die Firma ist durch einen schriftlichen Vertrag verpflichtet darauf zu achten, dass: sie das Datengeheimnis einhalten muss; sie die &uuml;bermittelten Daten nur f&uuml;r die Ausf&uuml;hrung der beauftragten Leistungen nutzen darf; eine Weitergabe der Daten untersagt ist sowie die &uuml;bermittelten Daten nach der Ausf&uuml;hrung des Auftrags zu l&ouml;schen sind. <br />c) F&uuml;r den Betrieb ihrer Webangebote greift die Humanistische Union auf einen Hosting-Dienstleister zur&uuml;ck. Im Rahmen dieser Webangebote werden von den Besucher*innen der Webseite personenbezogene Daten erhoben und gespeichert. Die Speicherung erfolgt auf den vom Dienstleister bereitgestellten Servern in sog. Logfiles (Protokolldateien) sowie in Cookies auf Ihrem Endger&auml;t. Die Datenspeicherung dient der Bereitstellung bzw. Auslieferung der Onlinedienste f&uuml;r die Benutzer*innen, der Absicherung der Funktionsf&auml;higkeit dieser Dienste sowie der Sicherheit der informationstechnischen Systeme.<br />Zus&auml;tzlich fallen bei der Nutzung von Webformularen, bei Online-Spenden sowie Bestellungen im Online-Shop der Webseite Daten an, die zur Bearbeitung der entsprechenden Anfragen, der Zahlungsauftr&auml;ge sowie der Bestellungen ben&ouml;tigt werden. Um welche Daten es sich im Einzelnen handelt; wie sie genutzt und wie lange sie gespeichert werden, erkl&auml;rt eine &Uuml;bersicht in Anlage 3 dieser Datenschutzerkl&auml;rung.<br />d) F&uuml;r den Lastschrifteinzug von Mitgliedsbeitr&auml;gen und freiwilligen Spenden &uuml;bermitteln wir die Zahlungs- und Kontodaten der Betreffenden an unsere Bank. F&uuml;r die Abwicklung von Online-Spenden im SEPA-Lastschriftverfahren nutzen wir einen Service zum Lastschrifteinzug unserer Bank. Dabei werden die Zahlungsdaten der Spender*innen nach der Eingabe auf unserer Webseite automatisch an die Bank &uuml;bermittelt. Die Zahlungs- und Kontoangaben werden von uns nur zu Protokollzwecken gespeichert. Die Bank speichert diese Daten ausschlie&szlig;lich zur Abwicklung der Zahlungsvorg&auml;nge und hat sich verpflichtet, die Daten nach der Leistungserbringung zu l&ouml;schen. <br />F&uuml;r die unter b) bis d) beschriebenen F&auml;lle der Auftragsverarbeitung liegen schriftliche Vereinbarungen vor, mit denen die jeweiligen Auftragnehmer*innen auf die Zweckbindung der Daten, das Verbot einer anderweitigen Nutzung oder Weitergabe der Daten, die Absicherung der Daten gegen unbefugten Zugriff sowie die L&ouml;schfristen verpflichtet wurden. <br />Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte au&szlig;erhalb der hier beschriebenen F&auml;lle setzt die vorherige Zustimmung der/des Betreffenden voraus. <br />8 Ver&ouml;ffentlichung personenbezogener Daten<br />F&uuml;r die Zusammenarbeit in Orts-, Regional- und Landesverb&auml;nden, f&uuml;r die Vermittlung von Kontakten bei der &Ouml;ffentlichkeitsarbeit und die Kooperation mit anderen Verb&auml;nden f&uuml;hrt die Bundesgesch&auml;ftsstelle ein Verzeichnis von Kontaktpersonen, deren Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail) ohne vorherige R&uuml;ckfrage an Interessierte weitergegeben werden d&uuml;rfen. Dieses Verzeichnis kann in geeigneter Form im Internet publiziert werden. F&uuml;r die Aufnahme in dieses Verzeichnis ist die vorherige schriftliche Zustimmung der Mitglieder einzuholen. Die Betreffenden sind &uuml;ber die Risiken einer solchen Ver&ouml;ffentlichung ihrer Daten zu informieren. Sie k&ouml;nnen ihre Aufnahme in diese Verzeichnisse jederzeit gegen&uuml;ber der Bundesgesch&auml;ftsstelle widerrufen.<br />F&uuml;r Beitr&auml;ge in der Verbandszeitschrift &bdquo;Mitteilungen&ldquo; mit personenbezogenen Daten ist die Einwilligung der Betroffenen zur Ver&ouml;ffentlichung einzuholen, da diese Texte auch im Internet publiziert werden. <br />Eine Ver&ouml;ffentlichung personenbezogener Mitgliederdaten au&szlig;erhalb der hier beschriebenen F&auml;lle setzt die vorherige Zustimmung der/des Betreffenden voraus. <br />9 L&ouml;schung der Daten<br />F&uuml;r die verschiedenen Personengruppen gelten standardm&auml;&szlig;ig folgende L&ouml;schfristen:<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Mitglieder / F&ouml;rderer: 10 Jahre nach ihrem Austritt aus dem bzw. ihrer letzten Zahlung an den Verein <br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Spender*innen: 10 Jahre nach ihrer letzten Zahlung an den Verein <br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Interessierte: 5 Jahre nach ihrem letzten Kontakt mit dem Verein.<br />Dar&uuml;ber hinaus und f&uuml;r alle anderen Gruppen pr&uuml;fen die Mitarbeiter*innen der Bundesgesch&auml;ftsstelle j&auml;hrlich, inwiefern personenbezogene Daten f&uuml;r die jeweiligen Zwecke nicht mehr erforderlich sind und gel&ouml;scht werden k&ouml;nnen.</p>
<h2 class="auto-created">Begr&uuml;ndung:</h2>
<p>Die bisherige Datenschutzordnung des Vereins, die zuletzt vor vier Jahren angepasst wurde, muss aus mehreren Gr&uuml;nden angepasst werden:</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Zum einen bildet die k&uuml;rzlich in Kraft getretene Europ&auml;ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die materielle Rechtsgrundlage f&uuml;r alle Datenerhebungen durch die Humanistische Union. W&auml;hrend sich an den materiellen Rechten zur Datenerhebung aus HU-Sicht kaum etwas &auml;ndert, macht die DSGVO klare Vorgaben, wie die Betroffenen &uuml;ber die Erhebung, &uuml;ber ihre Rechte und die Rechtsfolgen zu informieren sind. Diesen Vorgaben soll mit den vorgeschlagenen &Auml;nderungen Rechnung getragen werden.<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Zudem hat sich die Arbeit der Humanistischen Union in den letzten Jahren gewandelt: Neben der traditionellen Erfassung von Mitgliedern, Interessierten, Spendern und Pressekontakten haben wir seit einigen Jahren auch die Abonnementverwaltung der Zeitschrift vorg&auml;nge &uuml;bernommen. Die neue Datenschutzordnung kl&auml;rt auch die Regeln f&uuml;r den Umgang mit den Abonnentendaten.<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Der neue Entwurf regelt neben der bisherigen Auftragsdatenverarbeitung beim Postversand (die 2015 eingef&uuml;hrt wurde) auch die Auftragsverarbeitung beim Online-Spendeneinzug durch unsere Bank.<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Schlie&szlig;lich regelt der Entwurf auch die Datenverarbeitung bei unseren Webangeboten, die in der bisherigen Datenschutzordnung des Vereins nicht geregelt war.</p>
<p>Um einerseits die Datenordnung &uuml;bersichtlich zu halten und andererseits eine gr&ouml;&szlig;tm&ouml;gliche Transparenz f&uuml;r die Betroffenen zu erreichen, was mit ihren Daten bei der HU passiert, f&uuml;r welche Zwecke bzw. bei welchen Anl&auml;ssen sie genutzt werden und an wen die Daten ggf. &uuml;bermittelt werden, wurden diese Angaben in &Uuml;bersichten ausgelagert. Diese &Uuml;bersichten gehen &uuml;ber die Vorgaben der DSGVO zum Teil hinaus bzw. enthalten Angaben, die &uuml;blicherweise in Verfahrensverzeichnissen zu finden sind.</p>
<p>Da sich die dortigen Angaben bei Anbieterwechseln (z.B. Versanddienstleister), bei der geplanten Umstellung des Webangebots sowie bei der &Auml;nderung von Arbeitsabl&auml;ufen in der Gesch&auml;ftsstelle &auml;ndern k&ouml;nnen, sollten &Auml;nderungen in den Anlagen auch ohne eine erneute Befassung der Mitgliederversammlung gestattet werden, indem die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung dies nach Zustimmung &auml;ndert. Die &Auml;nderungen sind den betroffenen Personen vorab anzuk&uuml;ndigen, die aktuelle Fassung ist jeweils auf der Webseite der HU abrufbar.</p>
<p>Die weiteren Erl&auml;uterungen zu einzelnen &Auml;nderungen am Text der Datenschutzordnung gegen&uuml;ber der bisherigen Fassung werden m&uuml;ndlich vorgetragen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2018/antrag-5-neue-datenschutzordnung-der-humanistischen-union/">Antrag 5: Neue Datenschutzordnung der Humanistischen Union</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Antrag 1: Satzungsänderung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2018/antrag-1-satzungsaenderung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 May 2018 07:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[MV 2018]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/termin/antrag-1-satzungsaenderung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ergänzung von §11 der Vereinssatzung &#8211; Schaffung einer Regelung für Honorarzahlungen an Vorstandsmitglieder Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Änderung der Vereinssatzung: In § 11 wird ein neuer Absatz 3 eingefügt: &#132;Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sofern Mitglieder des Bundesvorstands oder der Vorstände von Landes-, Regional- oder Ortsverbänden für die Vorbereitung und Durchführung von Rechtsschutzverfahren tätig werden, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2018/antrag-1-satzungsaenderung/">Antrag 1: Satzungsänderung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ergänzung von §11 der Vereinssatzung &#8211; Schaffung einer Regelung für Honorarzahlungen an Vorstandsmitglieder</p>
<p>Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Änderung der Vereinssatzung:</p>
<p>In § 11 wird ein neuer Absatz 3 eingefügt:</p>
<p>&#132;<i>Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sofern Mitglieder des Bundesvorstands oder der Vorstände von Landes-, Regional- oder Ortsverbänden für die Vorbereitung und Durchführung von Rechtsschutzverfahren tätig werden, können sie auf der Grundlage eines Honorarvertrages eine ihrem Arbeitsaufwand entsprechende angemessene Vergütung erhalten. Der Bundesvorstand ist ermächtigt, entsprechende Honorarverträge abzuschließen; er ist insoweit von der Anwendung des § 181 BGB befreit. Der Abschluss solcher Verträge ist der darauffolgenden Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.</i>&#147;</p>
<p>Die Nummerierung der weiteren Absätzen wird entsprechend angepasst.</p>
<p><b>Begründung:</b></p>
<p>Die Bezahlung von Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Vereine ist nur dann zulässig, wenn sie in der Vereinssatzung explizit geregelt ist. Das gilt für alle Zahlungen, die über eine reine Erstattung tatsächlich angefallener Kosten im Rahmen der Vereinstätigkeit (etwa: Fahrtkosten) hinaus geht. Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung soll dafür eine Grundlage geschaffen werden. Sie orientiert sich an vergleichbaren Regelungen anderer anerkannter Vereine, wählt jedoch eine im Vergleich &#132;enge&#147; Lösung, die folgende Grenzen enthält:</p>
<ul>
<li>sie ist auf einen sachlich begrenzten Bereich der Vereinsarbeit (die Mithilfe bei Rechtsschutzverfahren) beschränkt</li>
<li>sie enthält weder einer pauschale Aufwandserstattung noch eine Ehrenamtspauschale für Vorstandsmitglieder.</li>
</ul>
<p>Mit dieser engen Regelung wird dem besonderen Stellenwert von Rechtsschutzmaßnahmen für die künftige Arbeit der HU Rechnung getragen. Der Bundesvorstand hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit der Frage der Arbeitsschwerpunkte und Aktionsformen des Vereins befasst. Daraus entstand der Vorschlag einer stärkeren Fokussierung auf sogenannte Musterklagen. Er folgt der Einsicht, dass es zahlreiche Themenfelder der HU gibt (etwa: Bioethik, Datenschutz oder Sicherheitsrecht &#133;) in denen die argumentative Kraft der HU, aber auch der weiteren Bürgerrechtsbewegung nicht ausreicht, um die Gesetzgeber von offensichtlich unsinnigen bzw. grundrechtsfeindlichen Vorhaben abzubringen bzw. neue Standards zu etablieren &#150; bei denen aber durchaus die Chance besteht, dies vor Gericht zu erstreiten. Zugleich bieten Musterverfahren die Gelegenheit für eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit sowie das Einwerben von Spenden.</p>
<p>Deshalb möchte der Bundesvorstand Musterklagen als &#132;Standardinstrument&#147; in der Vereinsarbeit der HU etablieren. Dieser Vorschlag schließt andere Aktionsformen (etwa: Demonstrationen, Petitionen, Fachveranstaltungen, Publikationen &#133;) nicht aus; sie sollen jedoch sinnvoll mit den Musterklagen verbunden und nach Möglichkeit so eingesetzt werden, dass sie die öffentliche und politische Wirkung dieser Klagen unterstützen und verstärken. Die Grundzüge dieses Konzepts wurden bereits auf der letzten Mitgliederversammlung vorgestellt.</p>
<p>Unsere Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass solche Musterklagen (vor allem wenn es sich um mehrstufige Verfahren handelt) nicht &#132;nebenbei&#147; und allein mit ehrenamtlichen Mitteln zu stemmen sind &#150; vor allem, wenn dies kontinuierlich und in mehreren Themenbereichen gleichzeitig betrieben werden soll. Dafür muss juristischer bzw. technischer Sachverstand eingeworben bzw. eingekauft werden, <br />Um das Prinzip der grundsätzlich ehrenamtlichen Vorstandsarbeit nicht zu gefährden, soll die Bezahlung ausdrücklich auf jene Leistungen beschränkt bleiben, die für Musterverfahren des Vereins erbracht werden. Alle übrigen Tätigkeiten sind nicht erstattungsfähig.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2018/antrag-1-satzungsaenderung/">Antrag 1: Satzungsänderung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Vorläufige Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2017</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2017/vorlaeufige-tagesordnung-der-mitgliederversammlung-2017/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 May 2017 10:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[MV 2017]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/termin/vorlaeufige-tagesordnung-der-mitgliederversammlung-2017/</guid>

					<description><![CDATA[<p>am 17./18. Juni 2017 in Hamburg Tagungsort für alle Veranstaltungen: GLS Bank Hamburg, Düsternstr. 10 (5. Etage), 20355 HamburgÖPNV: S1, S2, S3 Stadthausbrücke (1 min Entfernung), U3 Rödingsmarkt (3 min) Freitag, 16. Juni 2017 19.30 Uhr Auftaktveranstaltung Diskussion zur aktuellen sicherheitspolitischen Gesetzgebung Samstag, 17. Juni 2017 9.00 Uhr   Beginn der Mitgliederversammlung 1. Begrüßung und Eröffnung2. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2017/vorlaeufige-tagesordnung-der-mitgliederversammlung-2017/">Vorläufige Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2017</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>am 17./18. Juni 2017 in Hamburg</p>
<p><b>Tagungsort </b>für alle Veranstaltungen:</p>
<p>GLS Bank Hamburg, Düsternstr. 10 (5. Etage), 20355 Hamburg<br />ÖPNV: S1, S2, S3 Stadthausbrücke (1 min Entfernung), U3 Rödingsmarkt (3 min)</p>
<h2 class="auto-created">Freitag, 16. Juni 2017 </h2>
<p>19.30 Uhr Auftaktveranstaltung <br />Diskussion zur aktuellen sicherheitspolitischen Gesetzgebung</p>
<h2 class="auto-created">Samstag, 17. Juni 2017</h2>
<p>9.00 Uhr   Beginn der Mitgliederversammlung</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">1. Begrüßung und Eröffnung<br />2. Wahl Tagungsleitung und Protokollführung<br />3. Beschluss der Geschäftsordnung<br />4. Wahl der Antragskommission<br />5. Verabschiedung der Tagesordnung <br />6. Berichte Regionalverbände &amp; Arbeitskreise<br />7. Aussprache &amp; Austausch zu den Berichten </p>
</blockquote>
<p>11.00-11.15 Uhr  Kaffeepause</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">8. Berichte Vorsitzender / Vorstand<br />9. Bericht der Geschäftsführung<br />10. Bericht der Revisoren <br />11. Diskussion zu den Berichten </p>
</blockquote>
<p>13.00 Uhr   Mittagspause<br />14.15-14.30 Uhr   Gruppenbild</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">12. Bericht der Wahlkommission <br />13. Entlastung des Vorstandes <br />14. Social Media Konzept der HU: <br />      Vorstellung und Diskussion</p>
</blockquote>
<p>16.30 &#8211; 17.00 Uhr  Kaffeepause</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">15. Bericht der Antragskommission<br />16. Behandlung von Anträgen </p>
</blockquote>
<p>18.00 Uhr  Vereinswahlen</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">17. Wahlen der Verbandsgremien<br />   &#8211; Vorsitzende/r<br />   &#8211; Bundesvorstand<br />   &#8211; Schiedsgericht<br />   &#8211; Wahlkommission<br />   &#8211; Revisor/innen<br />   &#8211; Diskussionsredakteur/in </p>
</blockquote>
<p>Ende gegen 20.30 Uhr</p>
<h2 class="auto-created">Sonntag, 18. Juni 2017</h2>
<p>9.00 Uhr  Fortsetzung der Mitgliederversammlung</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">18. Themendiskussion: <br />      Polizeikontrolle als Thema der HU </p>
</blockquote>
<p>10.45 &#8211; 11.00 Uhr  Kaffeepause</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">19. Behandlung weiterer Anträge</p>
</blockquote>
<p>13.00 Uhr  Ende der Mitgliederversammlung</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Termine 2016</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/228-mitteilungen/publikation/termine-2016/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Jan 2016 10:19:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Vorstand]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/termine-2016/</guid>

					<description><![CDATA[<p>in: HU-Mitteilungen Nr. 228 (1/2016), S. 11 Vorstandstermine 2016 30./31.1. 2./3.4. 28./29.5. 16./17.7. 19./20.11. Mitgliederversammlung 2015 17./18.9.2016   Ort wird noch festgelegt [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: HU-Mitteilungen Nr. 228 (1/2016), S. 11</p>
<p><b>Vorstandstermine 2016</b></p>
<p>30./31.1.<br />
2./3.4.<br />
28./29.5.<br />
16./17.7.<br />
19./20.11.</p>
<p><b>Mitgliederversammlung 2015</b></p>
<p>17./18.9.2016   Ort wird noch festgelegt</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/228-mitteilungen/publikation/termine-2016/">Termine 2016</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vorläufige Tagesordnung der 24. Delegiertenkonferenz der HU</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2015/vorlaeufige-tagesordnung-der-24-delegiertenkonferenz-der-hu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Oct 2015 10:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[DK 2015]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/termin/vorlaeufige-tagesordnung-der-24-delegiertenkonferenz-der-hu/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Tagungsort für alle Veranstaltungen: EineWeltHaus München, Schwanthaler Str. 80 Rgb., 80336 München Freitag, 30. Oktober 2015 (nicht Teil der Delegier&#173;ten&#173;kon&#173;fe&#173;renz) 19.30 Uhr  Diskussionsveranstaltung: ÄRZTE, ANGEHÖRIGE, STERBEHELFER &#8211; wer darf beim Suizid helfen?Diskussionsveranstaltung mit Bundestagsabgeordneten zur Gesetzgebung über Suizidbeihilfe Samstag, 31. Oktober 2015   9.00 Uhr  Beginn der Delegiertenkonferenz11.00 &#8211; 11.15 Uhr  Kaffeepause12.30 &#8211; 13.30 Uhr [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2015/vorlaeufige-tagesordnung-der-24-delegiertenkonferenz-der-hu/">Vorläufige Tagesordnung der 24. Delegiertenkonferenz der HU</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Tagungsort für alle Veranstaltungen: EineWeltHaus München, Schwanthaler Str. 80 Rgb., 80336 München</p>
<h2 class="auto-created">Freitag, 30. Oktober 2015 (nicht Teil der Delegier&shy;ten&shy;kon&shy;fe&shy;renz)</h2>
<p>19.30 Uhr  Diskussionsveranstaltung:</p>
<p>ÄRZTE, ANGEHÖRIGE, STERBEHELFER &#8211; wer darf beim Suizid helfen?<br />Diskussionsveranstaltung mit Bundestagsabgeordneten zur Gesetzgebung über Suizidbeihilfe</p>
<h2 class="auto-created">Samstag, 31. Oktober 2015</h2>
<p>  9.00 Uhr  Beginn der Delegiertenkonferenz<br />11.00 &#8211; 11.15 Uhr  Kaffeepause<br />12.30 &#8211; 13.30 Uhr  Mittagspause<br />14.00 Uhr  Öffentliche Aktion zur Verfassungsschutz-Kampagne<br />14.30 Uhr  Fortsetzung der Delegiertenkonferenz<br />16.00 &#8211; 16.30 Uhr  Kaffeepause<br />18.00 Uhr  Vereinswahlen<br />Ende gegen 20.30 Uhr</p>
<h2 class="auto-created">Sonntag, 1. November 2015</h2>
<p>  9.00 Uhr  Fortsetzung der Delegiertenkonferenz<br />10.45 &#8211; 11.00  Kaffeepause<br />11.00 Uhr  Themendiskussion: Religionspolitische Grundsatzdebatte<br />13.00 Uhr  Ende der Delegiertenkonferenz</p>
<h2 class="auto-created">Tagesordnungspunkte:</h2>
<p>1. Begrüßung und Eröffnung<br />2. Wahl der Tagungsleitung und Protokollführung<br />3. Beschluss der Geschäftsordnung<br />4. Wahl der Antragskommission<br />5. Verabschiedung der Tagesordnung</p>
<p>6. Berichte aus den Regionalverbänden sowie den Arbeitskreisen Soziale Grundrechte, Verfassungsschutz und Staat/Kirche</p>
<p>7. Aussprache &amp; Austausch zu den Berichten</p>
<p>8. Berichte der Vorsitzenden / der Vorstandsmitglieder<br />9. Bericht der Geschäftsführung<br />10. Bericht der Revisoren</p>
<p>11. Diskussion zu den Berichten</p>
<p>12. Mandatsprüfung<br />13. Entlastung des Vorstandes</p>
<p>14. Bericht der Antragskommission</p>
<p>15. Diskussion &amp; Abstimmung satzungsändernder Antrag<br />  Antrag 1: Einführung einer Mitgliederversammlung</p>
<p>16. Diskussion &amp; Abstimmung weiterer Anträge<br />  Antrag 2: Änderung der HU-Datenschutzordnung<br />  Antrag 3: Änderung der Beitragsordnung</p>
<p>17. Behandlung weiterer Anträge</p>
<p>18. Wahlen der Verbandsgremien<br /> &#8211; Vorsitzende/r<br /> &#8211; Bundesvorstand<br /> &#8211; Schiedsgericht<br /> &#8211; Wahlkommission<br /> &#8211; Revisor/innen<br /> &#8211; Diskussionsredakteur/in</p>
<p>19. Religionspolitische Grundsatzdebatte</p>
<p>20. Verabschiedung und Ende</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2015/vorlaeufige-tagesordnung-der-24-delegiertenkonferenz-der-hu/">Vorläufige Tagesordnung der 24. Delegiertenkonferenz der HU</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>1. Änderung der Vereinssatzung: Ersetzung der Delegiertenkonferenz durch eine Mitgliederversammlung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2015/antrag-1-ersetzung-der-delegiertenkonferenzen-durch-mitgliederversammlungen-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Oct 2015 10:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[DK 2015]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/termin/antrag-1-ersetzung-der-delegiertenkonferenzen-durch-mitgliederversammlungen-1/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Antrag auf Satzungsänderung Die Delegiertenkonferenz möge beschließen: Die bisher aller zwei Jahre stattfindenden Delegiertenversammlungen sowie die dazwischen abgehaltenen Verbandstage werden künftig durch jährliche Mitgliederversammlungen des Vereins ersetzt. An diesen Versammlungen können alle Mitglieder gleichermaßen stimmberechtigt teilnehmen. Reguläre Vorstandswahlen finden wie bisher im zweijährigen Turnus statt. Dafür werden folgende Änderungen der Vereinssatzung beschlossen: [Der komplette Wortlaut [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2015/antrag-1-ersetzung-der-delegiertenkonferenzen-durch-mitgliederversammlungen-1/">1. Änderung der Vereinssatzung: Ersetzung der Delegiertenkonferenz durch eine Mitgliederversammlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Antrag auf Satzungsänderung</p>
<p><i>Die Delegiertenkonferenz möge beschließen:</i></p>
<p>Die bisher aller zwei Jahre stattfindenden Delegiertenversammlungen sowie die dazwischen abgehaltenen Verbandstage werden künftig durch jährliche Mitgliederversammlungen des Vereins ersetzt. An diesen Versammlungen können alle Mitglieder gleichermaßen stimmberechtigt teilnehmen. Reguläre Vorstandswahlen finden wie bisher im zweijährigen Turnus statt. Dafür werden folgende Änderungen der Vereinssatzung beschlossen:</p>
<p><i>[Der komplette Wortlaut der geänderten Satzung ist in den beigefügten PDF-Dateien ersichtlich.] </i></p>
<p>Die Änderungen betreffen im Kern folgende Paragrafen:</p>
<p>§ 7 Organe des Vereins: hier wird die Delegiertenkonferenz durch die Mitgliederversammlung ersetzt und der Verbandstag ersatzlos gestrichen</p>
<p>§ 9 Mitgliederversammlung (MV): die Regelungen zur DK werden sinngemäß auf die MV angewandt; die Beschlussfähigkeit der MV ist gegeben bei fristgemäßer Einladung und dann solange bis festgestellt wird, dass weniger als die Hälfte der Teilnehmenden noch anwesend ist.</p>
<p>§ 10 Einberufung der MV: die ordentliche MV soll jährlich stattfinden; sie ist drei Monate vorher anzukündigen; die Antragsfrist beträgt fünf Wochen; die Einladung (mit Tagesordnung und Anträgen) hat vier Wochen vorher zu erfolgen.</p>
<p>§ 11 Wahl der Delegierten: entfällt</p>
<p>§ 13 Verbandstag: entfällt</p>
<p>§ 20 Finanzordnung: eine rechtliche Klarstellung, das voraus bezahlte Mitgliedsbeiträge nicht zurück erstattet werden</p>
<p>§ 21 Haftung der Mitglieder (für das Vereinsvermögen): ersatzlos gestrichen, da bereits gesetzlich hinreichend geregelt</p>
<p>§ 22 Satzungsänderung / Vereinsauflösung: die Satzungsänderung ist mit 2/3 der Stimmen der MV, die Vereinsauflösung mit 3/4 der Stimmen möglich.</p>
<p><b>Begründung:</b></p>
<p>Es gibt viele Gründe, warum eine Delegiertenversammlung heute nicht mehr zeitgemäß ist:</p>
<ul>
<li>Die meisten Mitglieder kennen die zu wählenden KandidatInnen überhaupt nicht und können sich anhand der knappen Selbstdarstellung auch kein sinnvolles Urteil bilden. Zudem findet kaum ein Austausch zwischen den Delegierten und den sie wählenden Mitgliedern statt. Insofern stehen die KandidatInnen nicht für bestimmte Positionen, das Delegiertenprinzip funktioniert nicht mehr. </li>
<li>Das Delegiertenwahlverfahren bremst Mitglieder aus, es behindert insbesondere das Engagement neuer und junger Mitglieder. Die Delegiertenwahlen funktionieren weitgehend nach dem Senioritätsprinzip: gewählt wird, wer bereits bekannt ist. Folglich treffen sich bei der DK immer wieder die gleichen Personen. Wer nicht als Delegierter gewählt wurde, für den dürfte eine Teilnahme an der DK kaum interessant sein &#150; weil er/sie nicht mit abstimmen darf. Dazu trägt auch die Komplexität des Delegiertenwahlverfahrens (wer darf wen nominieren?) bei. </li>
<li>Die Frage der regionalen Gerechtigkeit (&#132;Demokratie der gleichlangen Wege&#8220;) ist unabhängig von der Frage Delegierten- oder Mitgliederversammlung: der regelmäßige Wechsel der Versammlungsorte soll beibehalten werden.</li>
<li>Der Föderalismus des Wahlverfahrens passt nicht zur ungleichen Mitgliederverteilung der HU, die in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich aufgestellt ist. Derzeit hat die HU in vier Bundesländern jeweils mehr als 200 Mitgliedern, in drei Ländern dagegen weniger als 10 Mitglieder. </li>
<li>Es findet nur vereinzelt eine echte Wahl statt, für die meisten Länder finden sich zu wenige (oder gar keine) KandidatInnen. Eine echte Auswahl gab es in diesem Jahr nur in den Wahlbezirken Baden-Württemberg, Bayern und Berlin, dagegen hatten vier Länder weniger KandidatInnen als Delegiertenplätze.</li>
<li>Die Delegierten repräsentieren keineswegs gleichmäßig die Mitgliedschaft: Durch Grundmandate und mangelnde KandidatInnen variiert die Zahl der von jedem/jeder Gewählten repräsentierten Mitglieder beträchtlich. Sie reicht diesmal von 7 Mitgliedern (für die Delegierten aus dem Saarland) bis zu 35 Mitgliedern, die jede/r Delegierte aus Nordrhein-Westfalen repräsentiert. </li>
<li>Die HU muss keineswegs fürchten, dass Mitglieder oder Regionalgruppen eine Mitgliederversammlung ernsthaft majorisieren könnten &#150; dazu wäre derzeit keine Regionalgruppe in der Lage. Der Vorschlag zur Satzungsänderung enthält zudem Regelungen, die solchen Gefahren vorbeugen sollen:<br />* Mitgliederversammlungen werden mit einer Frist von drei Monaten im Voraus angekündigt. Damit bleibt genügend Zeit, damit jede/r für sich entscheiden kann, ob ihre/seine Teilnahme an der Versammlung wichtig ist.<br />* Stimmberechtigt ist nur, wer zum Zeitpunkt der Ankündigung der Versammlung bereits Mitglied der HU war. Damit soll dem Risiko von Masseneintritten unmittelbar vor der Mitgliederversammlung begegnet werden. <br />* Die Mitgliederversammlung ist nur so lange beschlussfähig, wie mindestens die Hälfte der zu Beginn der Sitzung anwesenden Mitglieder noch teilnehmen. Mit dieser Regelung soll einer Verzögerungstaktik von Minderheiten vorgebeugt werden.</li>
<li>Das Verhältnis von Kosten und Nutzen des Wahlverfahrens stimmt nicht: Für die Kandidatensuche, die Erstellung der Wahlunterlagen und deren Versand (getrennte Unterlagen für jedes Bundesland) werden ca. 9 Personenarbeitstage benötigt; Druck &#038; Versand der Unterlagen kosten ca. 750 Euro &#150; beides würden wir lieber in politische Projekte investieren.</li>
</ul>
<p>Das Vorhaben war bereits Gegenstand einer 2008 durchgeführten Urabstimmung unter den HU-Mitgliedern und verfehlte damals mit 74,8 % Ja-Stimmen das nötige Quorum von ¾ der abgegebenen Stimmen denkbar knapp. Bei der letzten Delegiertenversammlung wurden die Beratungen über einen fast identischen Antrag nach einer Probeabstimmung ausgesetzt.</p>
<p><i>Antragsteller:<br />Bundesvorstand der Humanistischen Union<br /></i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2015/antrag-1-ersetzung-der-delegiertenkonferenzen-durch-mitgliederversammlungen-1/">1. Änderung der Vereinssatzung: Ersetzung der Delegiertenkonferenz durch eine Mitgliederversammlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Antrag: Änderung der Vereinssatzung &#8211; Ersetzung der Delegiertenkonferenz durch eine Mitgliederversammlung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/antrag-aenderung-der-vereinssatzung-ersetzung-der-delegiertenkonferenz-durch-eine-mitgliederversam/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2015 14:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/antrag-aenderung-der-vereinssatzung-ersetzung-der-delegiertenkonferenz-durch-eine-mitgliederversam/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Antr&#228;ge an die 24. Delegiertenkonferenz der HU. In: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 5-7 Die Delegiertenkonferenz m&#246;ge beschlie&#223;en: Die bisher aller zwei Jahre stattfindenden Delegiertenversammlungen sowie die dazwischen abgehaltenen Verbandstage werden k&#252;nftig durch j&#228;hrliche Mitgliederversammlungen des Vereins ersetzt. An diesen Versammlungen k&#246;nnen alle Mitglieder gleicherma&#223;en stimmberechtigt teilnehmen. Regul&#228;re Vorstandswahlen finden wie bisher im zweij&#228;hrigen Turnus [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/antrag-aenderung-der-vereinssatzung-ersetzung-der-delegiertenkonferenz-durch-eine-mitgliederversam/">Antrag: Änderung der Vereinssatzung &#8211; Ersetzung der Delegiertenkonferenz durch eine Mitgliederversammlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Antr&auml;ge an die 24. Delegiertenkonferenz der HU. In: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 5-7</p>
<p>Die Delegiertenkonferenz m&ouml;ge beschlie&szlig;en:</p>
<p>Die bisher aller zwei Jahre stattfindenden Delegiertenversammlungen sowie die dazwischen abgehaltenen Verbandstage werden k&uuml;nftig durch j&auml;hrliche Mitgliederversammlungen des Vereins ersetzt. An diesen Versammlungen k&ouml;nnen alle Mitglieder gleicherma&szlig;en stimmberechtigt teilnehmen. Regul&auml;re Vorstandswahlen finden wie bisher im zweij&auml;hrigen Turnus statt. Daf&uuml;r werden folgende &Auml;nderungen der Vereinssatzung beschlossen:</p>
<p>[Es folgt der komplette Wortlaut der ge&auml;nderten Satzung, der hier aus Platzgr&uuml;nden nicht wiedergegeben wird. Die &Auml;nderungen betreffen im Kern folgende Paragrafen:</p>
<p>&sect;&nbsp;7 Organe des Vereins: hier wird die Delegiertenkonferenz durch die Mitgliederversammlung ersetzt und der Verbandstag ersatzlos gestrichen</p>
<p>&sect;&nbsp;9 Mitgliederversammlung (MV): die Regelungen zur DK werden sinngem&auml;&szlig; auf die MV angewandt; die Beschlussf&auml;higkeit der MV ist gegeben bei fristgem&auml;&szlig;er Einladung und dann solange bis festgestellt wird, dass weniger als die H&auml;lfte der Teilnehmenden noch anwesend ist.</p>
<p>&sect;&nbsp;10 Einberufung der MV: die ordentliche MV soll j&auml;hrlich stattfinden; sie ist drei Monate vorher anzuk&uuml;ndigen; die Antragsfrist betr&auml;gt f&uuml;nf Wochen; die Einladung (mit Tagesordnung und Antr&auml;gen) hat vier Wochen vorher zu erfolgen.</p>
<p>&sect;&nbsp;11 Wahl der Delegierten: entf&auml;llt</p>
<p>&sect;&nbsp;13 Verbandstag: entf&auml;llt</p>
<p>&sect;&nbsp;20 Finanzordnung: eine rechtliche Klarstellung, das voraus bezahlte Mitgliedsbeitr&auml;ge nicht zur&uuml;ck erstattet werden</p>
<p>&sect;&nbsp;21 Haftung der Mitglieder (f&uuml;r das Vereinsverm&ouml;gen): ersatzlos gestrichen, da bereits gesetzlich hinreichend geregelt</p>
<p>&sect;&nbsp;22 Satzungs&auml;nderung / Vereinsaufl&ouml;sung: die Satzungs&auml;nderung ist mit 2/3 der Stimmen der MV, die Vereinsaufl&ouml;sung mit 3/4 der Stimmen m&ouml;glich.</p>
<p>Der komplette Wortlaut der Satzungs&auml;nderungen wird den Delegierten mit den Unterlagen zur Versammlung zugestellt, kann &uuml;ber die HU-Webseite unter <a href="http://www.humanistische/" target="_blank" rel="noopener">http://www.humanistische</a> -union.de/veranstaltungen/2015/dk/ oder die Bundesgesch&auml;ftsstelle abgerufen werden.]</p>
<p><b>Begr&uuml;ndung:</b></p>
<p>Es gibt viele Gr&uuml;nde, warum eine Delegiertenversammlung heute nicht mehr zeitgem&auml;&szlig; ist: <br />Die meisten Mitglieder kennen die zu w&auml;hlenden KandidatInnen &uuml;berhaupt nicht und k&ouml;nnen sich anhand der knappen Selbstdarstellung auch kein sinnvolles Urteil bilden. Zudem findet kaum ein Austausch zwischen den Delegierten und den sie w&auml;hlenden Mitgliedern statt. Insofern stehen die KandidatInnen nicht f&uuml;r bestimmte Positionen, das Delegiertenprinzip funktioniert nicht mehr. <br />Das Delegiertenwahlverfahren bremst Mitglieder aus, es behindert insbesondere das Engagement neuer und junger Mitglieder. Die Delegiertenwahlen funktionieren weitgehend nach dem Seniorit&auml;tsprinzip: gew&auml;hlt wird, wer bereits bekannt ist. Folglich treffen sich bei der DK immer wieder die gleichen Personen. Wer nicht als Delegierter gew&auml;hlt wurde, f&uuml;r den d&uuml;rfte eine Teilnahme an der DK kaum interessant sein &#8211; weil er/sie nicht mit abstimmen darf. Dazu tr&auml;gt auch die Komplexit&auml;t des Delegiertenwahlverfahrens (wer darf wen nominieren?) bei. <br />Die Frage der regionalen Gerechtigkeit (&#8222;Demokratie der gleichlangen Wege&#8220;) ist unabh&auml;ngig von der Frage Delegierten- oder Mitgliederversammlung: der regelm&auml;&szlig;ige Wechsel der Versammlungsorte soll beibehalten werden.<br />Der F&ouml;deralismus des Wahlverfahrens passt nicht zur ungleichen Mitgliederverteilung der HU, die in den einzelnen Bundesl&auml;ndern sehr unterschiedlich aufgestellt ist. Derzeit hat die HU in vier Bundesl&auml;ndern jeweils mehr als 200 Mitgliedern, in drei L&auml;ndern dagegen weniger als 10 Mitglieder. <br />Es findet nur vereinzelt eine echte Wahl statt, f&uuml;r die meisten L&auml;nder finden sich zu wenige (oder gar keine) KandidatInnen. Eine echte Auswahl gab es in diesem Jahr nur in den Wahlbezirken Baden-W&uuml;rttemberg, Bayern und Berlin, dagegen hatten vier L&auml;nder weniger KandidatInnen als Delegiertenpl&auml;tze. <br />Die Delegierten repr&auml;sentieren keineswegs gleichm&auml;&szlig;ig die Mitgliedschaft: Durch Grundmandate und mangelnde KandidatInnen variiert die Zahl der von jedem/jeder Gew&auml;hlten repr&auml;sentierten Mitglieder betr&auml;chtlich. Sie reicht diesmal von 7 Mitgliedern (f&uuml;r die Delegierten aus dem Saarland) bis zu 35 Mitgliedern, die jede/r Delegierte aus Nordrhein-Westfalen repr&auml;sentiert. <br />Die HU muss keineswegs f&uuml;rchten, dass Mitglieder oder Regionalgruppen eine Mitgliederversammlung ernsthaft majorisieren k&ouml;nnten &#8211; dazu w&auml;re derzeit keine Regionalgruppe in der Lage. Der Vorschlag zur Satzungs&auml;nderung enth&auml;lt zudem Regelungen, die solchen Gefahren vorbeugen sollen:<br />* Mitgliederversammlungen werden mit einer Frist von drei Monaten im Voraus angek&uuml;ndigt. Damit bleibt gen&uuml;gend Zeit, damit jede/r f&uuml;r sich entscheiden kann, ob ihre/seine Teilnahme an der Versammlung wichtig ist.<br />* Stimmberechtigt ist nur, wer zum Zeitpunkt der Ank&uuml;ndigung der Versammlung bereits Mitglied der HU war. Damit soll dem Risiko von Masseneintritten unmittelbar vor der Mitgliederversammlung begegnet werden. <br />* Die Mitgliederversammlung ist nur so lange beschlussf&auml;hig, wie mindestens die H&auml;lfte der zu Beginn der Sitzung anwesenden Mitglieder noch teilnehmen. Mit dieser Regelung soll einer Verz&ouml;gerungstaktik von Minderheiten vorgebeugt werden.<br />Das Verh&auml;ltnis von Kosten und Nutzen des Wahlverfahrens stimmt nicht: F&uuml;r die Kandidatensuche, die Erstellung der Wahlunterlagen und deren Versand (getrennte Unterlagen f&uuml;r jedes Bundesland) werden ca. 9 Personenarbeitstage ben&ouml;tigt; Druck &amp; Versand der Unterlagen kosten ca. 750 Euro &#8211; beides w&uuml;rden wir lieber in politische Projekte investieren.<br />Das Vorhaben war bereits Gegenstand einer 2008 durchgef&uuml;hrten Urabstimmung unter den HU-Mitgliedern und verfehlte damals mit 74,8&nbsp;% Ja-Stimmen das n&ouml;tige Quorum von &frac34; der abgegebenen Stimmen denkbar knapp. Bei der letzten Delegiertenversammlung wurden die Beratungen &uuml;ber einen fast identischen Antrag nach einer Probeabstimmung ausgesetzt.<br />Antragsteller:<br />Bundesvorstand der Humanistischen Union</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/227-mitteilungen/publikation/antrag-aenderung-der-vereinssatzung-ersetzung-der-delegiertenkonferenz-durch-eine-mitgliederversam/">Antrag: Änderung der Vereinssatzung &#8211; Ersetzung der Delegiertenkonferenz durch eine Mitgliederversammlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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