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	<title>Constanze Oehlrich Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Viel Lärm um nichts? Der BAKJ und der Grundrechte-Report</title>
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		<pubDate>Wed, 05 Sep 2001 11:12:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 175, S. 74-75 Jahr für Jahr werden Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublikvon den Verfassungsschutzämtern auf LandesundBundesebene als Verfassungsfeindinnen und -feindediffamiert. Seit 1997 setzen der Bundesarbeitskreiskritischer Juragruppen (BAKJ), die Gustav Heinemann-Initiative, die HUMANISTISCHE UNION und das Komitee fürGrundrechte und Demokratie den Verfassungsschutzberichtenein bei Rowohlt erscheinendes Buchprojekt entgegen,in dem die von den staatlichen Organen begangenenGrundgesetzverstöße [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 175, S. 74-75</p>
<p>Jahr für Jahr werden Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik<br />von den Verfassungsschutzämtern auf Landesund<br />Bundesebene als Verfassungsfeindinnen und -feinde<br />diffamiert. Seit 1997 setzen der Bundesarbeitskreis<br />kritischer Juragruppen (BAKJ), die Gustav Heinemann-<br />Initiative, die HUMANISTISCHE UNION und das Komitee für<br />Grundrechte und Demokratie den Verfassungsschutzberichten<br />ein bei Rowohlt erscheinendes Buchprojekt entgegen,<br />in dem die von den staatlichen Organen begangenen<br />Grundgesetzverstöße angeprangert werden. Dieses<br />Jahr handelt es sich dabei unter anderem um den am<br />Rande der EXPO Hannover verhängten Polizeigewahrsam<br />in Käfigen, um die tödlichen Routinen im Abschiebungsalltag,<br />um die rassistischen Elemente der Schleierfahndung,<br />um die Verfassungswidrigkeit der Interventionsarmee<br />Bundeswehr und um die Abwege des Verfassungsschutzes.<br />Heiße Diskussionen um den GRR<br />Sowohl letztes, als auch dieses Jahr sorgte der Grundrechte-<br />Report (GRR) innerhalb des BAKJ für heiße Diskussionen,<br />die letztlich dazu führten, daß der Arbeitskreis kritischer<br />Juristinnen und Juristen an der Humboldt-Universität zu<br />Berlin (AKJ Berlin) aus dem BAKJ austrat &#150; nicht ohne krasse<br />Vorwürfe zu erheben. Unter anderem hieß es, die Redaktion<br />der vom BAKJ herausgegebenen Zeitschrift Forum<br />Recht habe linke Beiträge zensiert. Hinsichtlich der Arbeit<br />am GRR hätten die vom BAKJ entsandten Mitglieder der<br />GRR-Redaktion außerdem &#132;Lügen und Halbwahrheiten&#147; verbreitet.<br />In diesem Beitrag soll zum einen der Streit um den<br />GRR dargestellt, zum anderen aber auch die vom AKJ Berlin<br />erhobenen Vorwürfe entkräftet werden.<br />Der BAKJ<br />Der BAKJ ist ein Zusammenschluß von etwa zwei Dutzend<br />Arbeitskreisen, Basisgruppen und Fachschaftsinitiativen. Er<br />setzt sich für eine Ausbildung ein, die Theorie und Praxis<br />vernetzt, die sozialen Bezüge des Rechts herausstellt und die<br />eine kritische Reflexion der Rechtswissenschaft fördert. Das<br />Meinungsspektrum innerhalb des BAKJ reicht von der Überzeugung,<br />daß die Menschenrechte, wie dies schon Karl Marx<br />kritisiert hat, lediglich dem Eigentumsschutz dienen, daß<br />dem sich auf sie stützenden bürgerlichen Staat mithin jegliche<br />Legitimationsgrundlage fehle, bis hin zu der an eben<br />diesen Staat gerichteten Forderung nach der konsequenten<br />Umsetzung der Menschenrechte.<br />Der Streit um den GRR 2000<br />Die Reibungsflächen innerhalb dieses Meinungsspektrums<br />sind natürlich groß,was sich an der Debatte gezeigt hat, die<br />um das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom<br />11. Januar 2000 zum generellen Ausschluß von Frauen aus<br />der Bundeswehr entflammte.Nach der alten Fassung des Art.<br />12 Abs. 4 S. 2 GG durften Frauen auf keinen Fall Dienst mit<br />der Waffe leisten. Dies verstoße jedoch, so der EuGH, gegen<br />die europäische Gleichstellungsrichtlinie (76/201/EWG).<br />Die Forum-Recht-Redakteurin Katharina Ahrendts hat dieses<br />Urteil in ihrem &#132;Recht-Kurz&#147;-Beitrag für Forum Recht 02/00<br />(siehe Seite 66) und in ihrem Artikel für den Grundrechte-<br />Report 2000 (siehe Seite 68) ausdrücklich begrüßt. Der<br />EuGH habe eine der letzten frauendiskriminierenden Berufszugangsbeschränkungen<br />in Deutschland beseitigt. Eines<br />sei allerdings sicher: Durch die Aufnahme von Frauen werde<br />die Bundeswehr kein Stückchen besser, sie werde ihren<br />Charakter als hierarchische,zum Zweck des Tötens von Menschen<br />eingerichtete Zwangsinstitution nicht verlieren.Wolle<br />man Frauen aber nicht instrumentalisieren, so Katharina<br />Ahrendts weiter, schränke diese Tatsache ihren Anspruch auf<br />Gleichbehandlung nicht ein: &#132;Geschlechtergleichheit ist<br />nicht rechtfertigungsbedürftig und gilt auch dort, wo sie<br />Frauen die Möglichkeit einräumt, sich in einer Institution<br />von fragwürdiger Existenzberechtigung zu engagieren.&#147;<br />Dies nahmen mehrere Mitglieder unter anderem des AKJ<br />Berlin zum Anlaß, um auf der Präsentationsveranstaltung für<br />den Grundrechte-Report 2000 eine Protestschrift zu verlesen,<br />die darauf hinwies, daß der Artikel von Katharina<br />Ahrendts dem Ziel, Grundrechte zu schützen, entgegenstehe,<br />indem er die Existenz von Armeen akzeptiere und die<br />Einbindung von Menschen in militärische Strukturen zum<br />Grundrecht erkläre. Die Unterdrückung von Frauen werde<br />dazu mißbraucht, Soldat oder Soldatin zu sein als &#132;normalen<br />Beruf&#147; darzustellen, welcher einer &#132;Gleichstellung&#147; nicht<br />verschlossen sein dürfe. Damit bediene sich die Autorin<br />&#132;militaristischer Argumentationsmuster&#147;.<br />Diese Protestschrift reichte Greco Koukoulas bei der Forum-<br />Recht-Redaktion ein, mit der Bitte, sie in Heft 02/00 zu veröffentlichen.<br />Der Redaktionsschluß für Heft 02/00 war<br />jedoch zu diesem Zeitpunkt längst verstrichen. Auch die<br />Redaktionssitzung für Heft 02/00 war bereits gelaufen.Zwar<br />gibt es bei Forum Recht einige Rubriken, deren Inhalt erst<br />kurz vor Layoutschluß feststeht und in denen der Text wahrscheinlich<br />noch hätte unterkommen können. Der von der<br />Redaktion gewählte und zwischen den Redaktionssitzungen<br />entscheidungsbefugte Forum-Recht-Vereinsvorstand lehnte<br />den Beitrag jedoch auch inhaltlich ab, weil er Katharina<br />Ahrendts als Militaristin diffamiere. Dies brachte der Forum-<br />Recht-Redaktion den Vorwurf der Zensur ein.<br />Der Streit um den GRR 2001<br />Auch dieses Jahr verlief die Arbeit am GRR nicht gerade harmonisch.<br />Gegen die Stimmen der BAKJ-Mitglieder hatte sich<br />die GRR-Redaktion auf ihrer Sitzung vom 27. September<br />2000 mehrheitlich dazu entschlossen, Rita Süssmuth um die<br />Präsentation der diesjährigen Ausgabe des &#132;alternativen<br />Verfassungsschutzberichts&#147; zu bitten. Im Falle einer Absage<br />sollte Claudia Roth, damals noch Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses,<br />angefragt werden.<br />Das führte innerhalb des BAKJ zu heftigen Auseinandersetzungen.<br />Die Situation spitzte sich zu, als das Komitee für<br />Grundrechte und Demokratie erklärte, es sei von Anfang an<br />gegen eine Präsentation des GRR durch Rita Süssmuth gewesen.<br />Daraufhin behaupteten Mitglieder des AKJ Berlin,<br />daß die vom BAKJ entsandten Mitglieder der GRR-Redaktion<br />entgegen deren Angaben für Rita Süssmuth gestimmt hätten,<br />denn ansonsten hätte Süssmuth ja gemeinsam mit dem<br />Komitee &#132;verhindert&#147; werden können. Das Komitee für<br />Grundrechte und Demokratie war auf der entscheidenden<br />GRR-Redaktionssitzung jedoch nicht vertreten. Die Vorwürfe<br />des AKJ Berlin erwiesen sich damit als haltlos.<br />Auf der dann folgenden GRR-Redaktionssitzung war die Anfrage<br />an Rita Süssmuth bereits erfolgt. Durchsetzen ließ sich<br />zu diesem Zeitpunkt nur noch die zusätzliche Einladung von<br />Claudia Roth, die jedoch gerade eben Bundesvorsitzende<br />von Bündnis 90/Die Grünen geworden war.<br />Trotz ihrer Vorbehalte gegenüber Rita Süssmuth, die als Mitglied<br />der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an der Einschränkung<br />des Grundrechts auf Asyl und der Aufhebung der Unverletzlichkeit<br />der Wohnung beteiligt war, und gegenüber<br />Claudia Roth, die als Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die<br />Grünen für die vielen vom GRR gerügten Verfassungsverstöße<br />der rot-grünen Regierungskoalition politisch mitverantwortlich<br />ist, sah die überwiegende Mehrheit der AKJGruppen,<br />die am 28. und 29.April 2001 auf den BAKJ-Kongreß<br />nach Hamburg gekommen waren, darin keinen Grund<br />für die Beendigung der Mitarbeit im GRR. Zu wichtig erschien<br />ihnen dieses Buchprojekt, das dem Engagement des BAKJ<br />und seinen rechtspolitischen Zielen eine nicht zu unterschätzende<br />Außenwirkung verleiht.<br />Claudia Roth sagte ihre zunächst zugesagte Teilnahme an der<br />Präsentation des GRR aus terminlichen Gründen kurzfristig<br />wieder ab.Kurz danach erhielt sie ein E-Mail des AKJ Berlin,<br />in dem ihr bescheinigt wurde, daß sie &#132;nach der BAKJBeschlußlage&#147;<br />für den AKJ Berlin bei der Vorstellung des<br />GRR &#132;untragbar&#147; sei. Sie wurde daher darum gebeten, &#132;von<br />der Präsentation des Grundrechte-Reports Abstand zu nehmen&#148;.<br />Rita Süssmuth erhielt per Fax ein ähnlich lautendes<br />Schreiben und nahm dies zum Anlaß, ihrerseits abzusagen.<br />Daß Claudia Roth und Rita Süssmuth &#132;nach der BAKJBeschlußlage<br />bei der Vorstellung des Grundrechte-Reports<br />untragbar&#147; seien, sah die überwiegende Mehrheit derjenigen,<br />die sich in der dann über den BAKJ-Verteiler laufenden<br />Debatte beteiligten,anders,war doch in Hamburg gerade der<br />Beschluß gefällt worden, trotz allem an dem Buchprojekt<br />festzuhalten. Das Verhalten des AKJ Berlin wurde daher überwiegend<br />verurteilt.Vereinzelt wurde er sogar dazu aufgefordert,<br />aus dem BAKJ auszutreten, was er dann schließlich<br />auch tat. An sich ist es bedauerlich, daß der AKJ Berlin aus<br />dem BAKJ ausgetreten ist, denn so ging dem BAKJ ein Stück<br />seiner Pluralität verloren. Doch längst nicht alles.</p>
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		<title>Rechtswidrige Rechtsberatung?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/rechtswidrige-rechtsberatung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Sep 2000 16:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 171, S. 68-69 &#132;Ich habe weit mehr Ordnungswidrigkeiten begangen, als Sie wissen&#147;, schrieb Helmut Kramer vor ziemlich genau zwei Jahren an das Amtsgericht Braunschweig und meinte damit eine Vielzahl von Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz, das die &#132;Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten&#147; ausschließlich Rechtsanwälten vorbehält. Wie ein Damoklesschwert hängt dieses Gesetz über all jenen Organisationen, die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 171, S. 68-69</p>
<p>&#132;Ich habe weit mehr Ordnungswidrigkeiten begangen, als Sie wissen&#147;, schrieb Helmut Kramer vor ziemlich genau zwei Jahren an das Amtsgericht Braunschweig und meinte damit eine Vielzahl von Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz, das die &#132;Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten&#147; ausschließlich Rechtsanwälten vorbehält. Wie ein Damoklesschwert hängt dieses Gesetz über all jenen Organisationen, die sozial Benachteiligte, wie etwa Sozialhilfeempfänger oder Asylbewerber über ihre Rechte aufklären. Denn die Rechtsberatung ist erlaubnispflichtig. Und eine solche Erlaubnis ist schwer zu bekommen.<br />Daß ein Straftäter sich selbst anzeigt, ist eher ungewöhnlich. Allerdings ist Helmut Kramer auch kein gewöhnlicher Straftäter, sondern Oberlandesrichter. Zumindest war er das bis vor einigen Jahren. Nun ist er in Pension und hat genug Zeit, sich für die Aufhebung des aus dem Jahre 1935 stammenden &#132;Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung&#147; stark zu machen, zum Beispiel vor dem Bundesverfassungsgericht.<br />&#132;Es hat alles ganz harmlos angefangen&#147;, erzählte der Siebzigjährige am 22. Juni 2000 bei der von der Zweiwochenschrift Ossietzky, der Internationalen Liga für Menschenrechte und der Bürgerrechtsorga-nisation Humanistische Union organisierten &#132;Republikanischen Vesper&#147; im Berliner Haus der Demokratie und Menschenrechte. &#132;Meine Frau verteidigt Totalverweigerer. Das sind Menschen mit unangenehmen Eigenschaften: Sie sind intelligent, sie kennen sich aus, und sie haben bessere Rechtskenntnisse als die Volljuristen. Nun haben sie auch noch eine Rechtsvorschrift entdeckt, nach der jeder Bürger sich von einer Person seiner Wahl verteidigen lassen kann.&#147;<br />Als einzige Voraussetzung nennt § 138 Abs. 2 der Strafprozeß-ordnung die Zulassung des zuständigen Gerichts. Und die hatten die Braunschweiger Totalverweigerer Detlev Beutner und Rainer Scheer in den Verfahren gegen zwei befreundete Antimilitaristen auch erhalten. Im Zuge beider Prozesse war dann die Einsicht von Akten notwendig geworden, die das sozusagen als Briefkasten fungierende Amtsgericht Braunschweig jedoch verweigerte. Daraufhin erstatteten Beutner und Scheer Dienstaufsichtsbeschwerde. Der Richter, der über die Beschwerde zu entscheiden hatte, wandte sich an die Braunschweiger Staatsanwaltschaft und bat sie, Ermittlungen gegen Beutner und Scheer einzuleiten. Wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz.<br />Im August 1996 erhielten sowohl Beutner als auch Scheer Bußgeld-bescheide in Höhe von 1600 Mark. Die beiden legten gegen diese Entscheidung Einspruch ein und suchten sich einen Rechtsbeistand. Wegen des Verbots der Doppelverteidigung fragte die Rechtsan-wältin Barbara Kramer ihren Mann, ob er nicht einen der beiden Fälle übernehmen wolle. Der sagte prompt zu. Im Mai 1998 wurden Beutner und Scheer vom Amtsgericht Braunschweig zu einer Gesamtgeldbuße von insgesamt 1300 Mark verurteilt.<br />Daraufhin erstattete Helmut Kramer, der zwar als Richter am Oberlandesgericht Braunschweig tätig gewesen war, aber natürlich keine Rechtsanwaltszulassung besaß, eine Selbstanzeige, weil bei ihm genau die gleichen Voraussetzungen vorlagen, die zu der Verurteilung von Beutner und Scheer geführt hatten. Das geschah nicht ohne Hintergedanken. Denn Kramers langfristiges Ziel ist die Aufhebung des Rechtsberatungsgesetzes durch das Bundesver-fassungsgericht. Nachdem er dann seinerseits rechtskräftig verurteilt worden war, hat er deshalb eine Verfassungsbeschwerde erhoben, über die die Karlsruher Richter in nächster Zeit zu entscheiden haben werden.<br />Welche Tatbestände von einer Vorschrift erfaßt werden, erschließt sich in der Rechtsprechung im allgemeinen aus Wortlaut, Zweck, Geschichte und Systematik des Gesetzes. Das &#132;Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung&#147; war ein Nazi-Gesetz und diente überwiegend der Ausmerzung jüdischer Rechtsanwälte. Erlassen wurde es 1935 aufgrund des &#132;Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich&#147; vom 24. März 1933. Parallel dazu erfolgte die totale Unterstellung der gesamten Rechtsberatung unter den Bund nationalsozialistischer deutscher Juristen (BNSDJ). Nachdem jüdischen Rechtsanwälten die Ausübung ihres Berufs weitgehend unmöglich gemacht worden war, sah die erste Ausführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz den Ausschluß von Juden auch von der Rechtsberatung vor.<br />Mit dem nationalsozialistischen Ursprung des Gesetzes setzt sich die Rechtsprechung heute allerdings kaum noch auseinander. Nachdem die rassistischen Vorschriften gestrichen worden waren, hat sie das Gesetz von diesem Makel freigesprochen. Heute gilt als Hauptzweck des Rechtsberatungsgesetzes der Schutz der Staatsbürger vor den Gefahren einer unzureichenden und nicht sachgemäßen Rechtsbe-ratung. Sein Nebenzweck sei zudem, die Rechtsanwaltschaft vor dem Wettbewerb unberufener Personen zu schützen, die keinen gebührenrechtlichen und standesrechtlichen Beschränkungen unterworfen seien, so die einschlägige Kommentarliteratur.<br />Wenn allerdings der Reichsführer des BNSDJ 1936 mit großer Zufriedenheit feststellte, daß dieses Gesetzgebungswerk &#132;im marxistisch-liberalistischen Parteienstaat eine völlige Unmöglichkeit gewesen wäre&#147; und &#132;nur auf dem festen Boden nationalsozia-listischer und berufsständischer Weltanschauung entstehen konnte&#147;, dann fragt sich, ob Rechtsprechung und Rechtslehre es sich nicht ein bißchen zu einfach machen, wenn sie davon ausgehen, daß mit der Streichung der rassistischen Vorschriften auch der nationalsozia-listische Inhalt des Gesetzes eliminiert worden ist.<br />Dazu kommt, daß sich der vom Rechtsberatungsgesetz angeblich verfolgte Zweck längst in sein Gegenteil verkehrt hat. &#132;Das Rechts-beratungsgesetz wird immer dann aus dem Hut gezogen, wenn es um Sozialhilfeempfänger oder Asylbewerber geht&#147;, kritisierte Kramer. Daß ausschließlich auf altruistischen, freundschaftlichen oder verwandtschaftlichen Motiven beruhende Übertretungen des Rechtsberatungsgesetzes von den Gerichten mit beispielloser Starrheit verfolgt werden, zeugt für ihn schlicht vom &#132;erbärmlichen Zustand der deutschen Justiz&#147;. Ob das Bundesverfassungsgericht das genauso sieht, bleibt abzuwarten.</p>
<p>Constanze Oehlrich</p>
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		<item>
		<title>Bürgerrechte konkret</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/buergerrechte-konkret/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Sep 2000 15:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 171, S. 73-74 Nach zahlreichen Veröffentlichungen zum Thema &#132;Innere Sicherheit&#147; hat Rolf Gössner nun einen praktischen Ratgeber mit Rechts- und Verhaltenstips im Umgang mit Polizei, Justiz und Geheimdiensten vorgelegt. Das Werk bündelt eine Vielzahl von Kompetenzen. &#132;Die Erste Rechts-Hilfe ist aus der parteiischen Sicht eines engagierten Rechtsanwalts, Polizei- und Geheimdienstkritikers verfaßt worden. Eingeflossen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/buergerrechte-konkret/">Bürgerrechte konkret</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 171, S. 73-74</p>
<p>Nach zahlreichen Veröffentlichungen zum Thema &#132;Innere Sicherheit&#147; hat Rolf Gössner nun einen praktischen Ratgeber mit Rechts- und Verhaltenstips im Umgang mit Polizei, Justiz und Geheimdiensten vorgelegt. Das Werk bündelt eine Vielzahl von Kompetenzen. &#132;Die Erste Rechts-Hilfe ist aus der parteiischen Sicht eines engagierten Rechtsanwalts, Polizei- und Geheimdienstkritikers verfaßt worden. Eingeflossen sind meine Erfahrungen als anwaltlicher Vertreter von Polizei- und Geheimdienst-Opfern, als Demonstrations- und Prozeß-beobachter, als Betroffener von Polizeiübergriffen und Geheimdienst-Überwachung, als Sachverständiger in diversen Gesetzgebungsver-fahren auf Bundes- und auf Länderebene sowie als parlamentar-ischer Berater der Bundestags- und Landtagsfraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und bisweilen auch der PDS&#147;, schreibt der profilierte Bürgerrechtler im Vorwort seines neuesten Werkes.<br />An sich könnte man meinen, die &#132;heiße Phase&#147; des außerparla-mentarischen Engagements, insbesondere der Friedens- und Anti-AKW-Bewegung, aber auch der Frauen-, Häuserkampf-, Tierschützer-, Anti-Gen und Volkszählungsboykott-Bewegung, sei vorbei. Wozu also ein Buch zum Thema Erste Rechts-Hilfe? &#132;Der Aus- und Umbau des staatlichen Gewaltapparats stagniert keineswegs&#147;, betont Gössner. &#132;Auf der Grundlage eines für den sogenannten Anti-Terror-Kampfs geschaffenen Ausnahmerechts, das heute zum normalen Standard gehört, wurde seitdem immer weiter nachgerüstet &#150; mit zahllosen Gesetzesverschärfungen und strukturellen Veränderungen zu Lasten der Bürger- und Freiheitsrechte.&#147; Das erklärt, warum Gössner es nicht bei einem Serviceteil belassen konnte. Hinzukommen mußte die Einordnung des Buches in den politischen Gesamtzusammenhang, und zwar gleich vorneweg, im ersten Teil, unter dem Titel &#132;Auf dem Weg in einen autoritären Sicherheitsstaat &#150; Zur Entwicklung der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik&#147;.<br />Richtig zur Sache geht es dann im zweiten Teil des Buchs, in dem Gössner seine &#132;Rechts- und Verhaltenstips im Umgang mit den Staatsgewalten&#147; zusammenstellt, und zwar geordnet nach Eingriffen und Rechtsschutzmöglichkeiten. Das erste Kapitel umfaßt dabei polizeiliche Alltagseinsätze wie Verkehrs- und Personenkontrollen, Freiheitsentziehungen und Hausdurchsuchungen. Im Kapitel &#132;Demonstrationseinsätze der Polizei&#147; gibt Gössner zunächst eine Einführung ins Versammlungsrecht, um dann mögliche Reaktionen auf Platzverweise, Festnahmen und Einkesselungen aufzuzeigen. Im dritten und im vierten Kapitel geht es dann um geheime polizeiliche Einsätze sowie Aktionen und Eingriffe der Geheimdienste. Beunruhigenderweise sind die dabei angewandten Mittel und Methoden zum Teil identisch, wie etwa die elektronische Aufklärung in und aus Wohnungen und die langfristige Observation. Das dann folgende Kapitel erläutert den Ablauf des Ordnungswidrigkeiten-verfahrens sowie des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über die Anklageerhebung bis zum Urteil. Den letzten drei Kapiteln liegt schließlich die Frage zugrunde, wie man sich bei den Gerichten, bei der Verwaltung und bei den Parlamenten gegen staatliche Maßnahmen im allgemeinen und polizeiliche Eingriffe im besonderen zur Wehr setzen kann.<br />Gut strukturiert ist Gössners Erste Rechts-Hilfe allemal. Um Übersichtlichkeit bemüht, verwendet der Autor Tabellen, Pfeile und andere Symbole. Allerdings werden übermäßig viele Dinge hervorgehoben, so daß die wichtigsten Informationen nicht mehr als solche erkennbar sind. Dabei ist gerade in den Anwendungsfällen der Ersten Rechts-Hilfe ein schneller Zugriff ganz besonders wichtig. Sinnvoll wäre eine Zusammenstellung der wichtigsten Rechts- und Verhaltenstips in einer heraustrennbaren Beilage, die dann, im Gegensatz zu dem 384 Seiten starken Gesamtwerk, in eine Jacken-tasche passen würde und die man immer mit sich herumtragen könnte. So wäre dann auch sichergestellt, daß die Erste Rechts-Hilfe nicht in der Hausapotheke verkommt.<br />Allerdings gab es für Gössner bei der Zusammenstellung seiner Rechts- und Verhaltenstips ein Problem: &#132;Obwohl sie eindeutig zu einem emanzipatorischen, demokratischen, bürgerrechtsorientierten Gebrauch bestimmt sind, muß ich als Autor damit leben, daß meine Ratschläge auch von jenen genutzt werden können, die ich politisch vehement bekämpfe oder deren Taten ich aufs schärfste verurteile.&#147; Aber die Grund- und Menschenrechte sind unteilbar. &#132;Sie haben&#147;, so Gössner, &#132;universell zu gelten.&#147;</p>
<p>Constanze Oehlrich</p>
<p>Dr. Rolf Gössner: Erste Rechts-Hilfe, 384 Seiten, Paperback, Verlag Die Werkstatt, Göttingen, ISBN-Nr. 3-890533-243-7, Preis 39,80</p>
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