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	<title>Dirk Schaarenberg Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Achte auf Deine Privatsphäre</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/225-226/publikation/achte-auf-deine-privatsphaere/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Jul 2019 09:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 225/226 (1-2/2019), S. 145-148 Katharina Nocun: Die Daten, die ich rief. Wie wir unsere Freiheit an Großkonzerne verkaufen. Bastei Lübbe, Paperback Politik und Gesellschaft Köln 2018, 347 S., 18,00 &#128; Für ihr erstes Buch hat sich die Netzaktivistin Katharina Nocun mühsam durch die AGBs ihrer Online-Dienste gekämpft &#150; und trotz traumatisierender Erfahrungen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 225/226 (1-2/2019), S. 145-148</p>
<p><i>Katharina Nocun: Die Daten, die ich rief. Wie wir unsere Freiheit an Großkonzerne verkaufen. Bastei Lübbe, Paperback Politik und Gesellschaft Köln 2018, 347 S., 18,00 &#128;</i></p>
<p>Für ihr erstes Buch hat sich die Netzaktivistin Katharina Nocun mühsam durch die AGBs ihrer Online-Dienste gekämpft &#150; und trotz traumatisierender Erfahrungen einen unterhaltsamen Weckruf in Sachen Datenschutz geschrieben. &#132;Wie wir unsere Freiheit an Großkonzerne verkaufen&#147; lautet der Untertitel des Buches, und genau das wollte die Autorin in ihrem Buch herausfinden. Die Ergebnisse sind erstaunlich bis erschreckend. Nocun zeigt anhand vieler Beispiele, warum wir uns vor der Geldgier der Konzerne und dem Überwachungswahn staatlicher Behörden schützen müssen.</p>
<p>Wem ist schon bewusst, dass Facebook jedes Bild samt Breiten- und Längengrad speichert &#150; auch wenn man angibt, der Standort solle nicht angezeigt werden? Wen kümmert es, wenn ein Konzern viel zu weitreichende Datenauskünfte verlangt? Wer hat sich ernsthaft mit der neuen EU-Datenschutzgrundversordnung (DSGVO) befasst? Wer liest schon Allgemeine Geschäftsbedingungen? Da lassen wir uns doch lieber Bücher, Reisen und potenzielle Partner vom Internet empfehlen und pfeifen auf unsere Datenspur. Großkonzerne wie Amazon, Google und Facebook nutzen unsere Daten, um Millionen-Umsätze zu generieren. Banken, Firmen und Behörden nutzen Algorithmen, um unsere Zukunft vorherzusagen. Und Geheimdienste wetteifern darum, wer uns am effektivsten überwacht und durchleuchtet. Denn wer uns am besten kennt, kann uns manipulieren und uns das Geld aus der Tasche ziehen.</p>
<p>Katharina Nocun, Jahrgang 1986 und studierte Ökonomin, ist eine erfahrene Bürgerrechtlerin und Netzaktivistin. Sie leitete bundesweit Kampagnen zum Thema Datenschutz, Whistleblower und Bürgerrechte u.a. für die Bürgerrechtsbewegung Campact, für Mehr Demokratie und den Verbraucherzentrale Bundesverband und ist Beirat im Whistleblower-Netzwerk. Nocun klagte gegen mehrere Überwachungsgesetze vor dem Bundesverfassungsgericht und erzwang mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Bundesregierung ein neues Bundesdatenschutzgesetz. 2013 wurde sie als politische Geschäftsführerin in den Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland gewählt. Nocun ist seit 2012 regelmäßig als Expertin für Datenschutz und digitale Demokratiebewegungen Gast im Fernsehen. Sie ist aktive Bloggerin, macht &#132;Politik in der vernetzten Welt&#147; auf kattascha.de und veröffentlicht regelmäßig Beiträge zum Thema. [19]</p>
<p>Jeder, der regelmäßig auf Facebook, Google, Amazon, Instagram oder Twitter unterwegs ist, ist von fehlender Datensicherheit betroffen. Die Internetkonzerne machen gigantische Geschäfte, denn ihre Kunden bezahlen für die &#132;kostenlosen&#147; Dienste, indem sie den Anbietern ihre persönlichen Daten überlassen. Im ersten Kapitel &#132;Mein Datenschatten&#147; untersucht die Autorin, wie viel wir von uns täglich online preisgeben. Die nüchterne Antwort: so ziemlich alles. Anhand persönlicher Erfahrungen und Recherchen stellt Nocun amüsant und beiläufig dar, welche Unmengen an Daten die großen Internetkonzerne über sie gesammelt haben: Von Amazon erhält die Autorin (erst nach hartnäckigem Nachfragen) eine eindrucksvolle Tabelle mit allen jemals betrachteten Seiten, die ein präzises Bild von ihren Interessen und Bedürfnissen zeichnet. 15.000 Blatt Papier! Nocun erklärt, welche Analysewerkzeuge zur Verfügung stehen, welche Erkenntnisse damit gewonnen werden und wie leicht unvorsichtige Verbraucher zum &#132;gläsernen Menschen&#147; gemacht werden können. Sie weist darauf hin, wie schlecht Chats, persönliche Informationen und sonstige Kommunikationen in den sozialen Netzwerken vor Zugriffen gesichert sind, wie Unternehmen wie Google oder Facebook ihre Nutzer überwachen. Die Autorin hat viele Beispiele gesammelt, von der Supermarkt-Kasse mit den beliebten Payback- oder Gewinnspiel-Aktionen über personalisierte Werbung, die Marketing-Kniffe beim Online-Handel (Amazon) bis zur Preisgestaltung für die Urlaubsplanung (Flugsuche) oder individualisierten Versicherungstarifen; als stolperten wir von Fettnäpfchen zu Fettnäpfchen.</p>
<p>Die scheinbar harmlose Fitnessuhr, die Nocun ausprobiert, misst und speichert ununterbrochen hochsensible Gesundheitsdaten wie Puls, Gewicht oder Bewegung, mit denen Erkrankungen wie Herzinfarkt, Diabetes oder Rückenprobleme prognostiziert werden könnten. Mit den Daten, die Facebook sammelt, könnte der Konzern angeblich selbst die sexuelle Orientierung Jugendlicher voraussagen, noch bevor sie sich selbst darüber klar werden. Und der treffendste Satz zu Google lautet: &#132;Wir sind, was wir suchen&#147;. Oder, wie es der Google-Chef Eric Schmidt einmal ausdrückte: &#132;Wenn es irgendetwas gibt, was man nicht über Sie wissen sollte, dann sollten Sie es vielleicht gar nicht erst [online] tun.&#147; Auch auf den staatlichen Datenhunger geht Nocun am Ende des Kapitels ein, der dagegen ein wenig harmlos wirkt.</p>
<p>Die Netzaktivistin und Ex-Piratin erzählt locker und unterhaltsam, verwebt kleine Anekdoten wie jene von den Überwachungskameras in Umkleideräumen ihrer Sauna mit großen Datenskandalen wie Cambridge Analytica und verbindet das Ganze verständlich mit der aktuellen Rechtslage.</p>
<p>Besonders spannend ist da natürlich, dass Nocun selbst Web-Junkie ist: Die Begeisterung für Internet und soziale Medien ist bei ihr immer zu spüren. Onlineshopping und digitale Dienstleistungen sind Teil ihres Lebens. Sie will darauf nicht verzichten und spricht keine Verbote aus. Für die Recherche zum Buch durchforstete sie ihren eigenen Datendschungel, fragte bei Amazon, Facebook und deutschen Polizei- und Verfassungsschutzbehörden ab, was über sie gespeichert ist, las sich tagelang durch sämtliche Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise all der Dienste, die sie nutzt. Dieser Aufwand und ihre Beharrlichkeit zeigen die uns eigene Naivität und Bequemlichkeit &#150; es bleibt das Gefühl, im Netz allzu leichtfertig auf &#132;Okay&#147; zu drücken. &#132;Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen&#147; ist die wohl meistverbreitete Lüge im Netz.</p>
<p>Dabei lässt die Autorin das viel gebrachte Argument &#132;Ich habe ja nix zu verbergen&#147; nicht gelten &#150; weil man dann genauso gut die Meinungsfreiheit damit hergeben könnte, dass man ja gerade nichts zu sagen hat. &#132;Jeder hat etwas zu verbergen&#147;, schreibt Nocun. &#132;Und wenn es nur der heimliche Wunsch ist, ein glücklicheres Leben als das jetzige zu führen.&#147;</p>
<p>Geradezu erschreckend ist, welche Macht sich mit diesen Daten ausüben lässt. Das ist Thema des zweiten Kapitels &#132;Wie wir konditioniert werden&#147;. Basierend auf Gesundheitsdaten könnten Krankenversicherer Tarife so individuell auf den Kunden zuschneiden, dass das Solidarprinzip abgeschafft wird. Würde dies zum Standard, dann würden datensparsame Kunden tariflich wie Hochrisikogruppen behandelt, nur weil sie nicht ständig alle Gesundheitsdaten preisgeben wollen. Beängstigend wird es auch bei den Newsfeed-Filtern, die Facebook einsetzt. Nocun beschreibt, wie diese als Verstärker für schockierende und angsteinflößende Nachrichten wirken und Facebook von dieser &#132;Schreispirale&#147; profitiert, weil sie die Aufmerksamkeit der Nutzer stärker und länger bindet, was zu mehr Werbeeinnahmen führt. Die Folgen staatlicher Überwachung nehmen im zweiten Kapitel größeren Raum ein. Einerseits stellt die Massenüberwachung (statt zielgerichteter Ermittlungen) alle Bürger unter Generalverdacht.</p>
<p>Andererseits beschreibt der &#132;Chilling-Effekt&#147; schon: Wer weiß, er wird überwacht, ändert vorsorglich sein Verhalten. Wohin dies führen kann, zeigt Nocun am Beispiel China, wo heute schon ein &#132;Social Score&#147; getestet wird. Jeder Mensch wird einem Punktesystem unterworfen, dessen Basis privatwirtschaftlich und staatlich erhobene Daten sind. Von seinem &#132;Score&#147; soll künftig abhängen, ob er einen Kredit bekommen, Sozialleistungen erhalten oder welche Schulen er für seine Kinder wählen darf. Die &#132;Smart City&#147;, der urbane Überwachungsstaat ist nicht mehr weit.</p>
<p>Im dritten Kapitel &#132;Es ist fünf vor zwölf&#147; beschreibt sie, wie wir weniger von uns preisgeben und unsere Daten schützen können. Hier ruft uns die Aktivistin zum Handeln auf. &#132;Tuwat&#147; ist Credo des Kapitels und Quintessenz des Buches. Hier zieht sie die Konsequenz aus dem, was sie in den ersten Kapiteln ermittelt hat. Sie ist überzeugt: Der technologische Fortschritt führt nicht automatisch zu einer besseren Welt und die Marktwirtschaft nicht zum Schutz der Privatsphäre. Darum fordert sie eine bessere Regulierung disruptiver Technologien und einen stärkeren Datenschutz, kurz: Eine Digitalisierung, die der Gesellschaft nützt und nicht dem Profitinteresse einiger weniger Konzerne. Die DSGVO sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber auch nicht mehr. Vieles liege noch im Argen und der Staat alleine wird es ihrer Ansicht nach nicht richten. Sie ruft dazu auf, die digitale Zukunft selbst neu zu bauen &#8211; &#132;nur besser&#147;. Schließlich kommt Nocun zur &#132;Ersten Hilfe für mehr Privatsphäre&#147; &#150; kurz und prägnant.</p>
<p>Nocun ist ein eindrückliches, anschauliches Plädoyer für mehr Datenschutz gelungen, ohne das Netz zu verteufeln. Sie hat ein leicht verständliches Buch geschrieben, das die Leser/innen durch lebendige Sprache und die vielen persönlichen Schilderungen direkt anspricht und mitnimmt. Das Buch ist Menschen, die sich bisher wenig mit dem Datenschutz auseinandergesetzt haben, ein Augenöffner. Wer die Verantwortung für seine Spuren im Netz nicht ernst nimmt, dem wird es wie Goethes Zauberlehrling ergehen: er wird die Kontrolle verlieren über jene Geister, die er rief.</p>
<p>[19] S. auch ihren Beitrag mit Patrick Breyer in diesem Heft.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Expertenstreit um §219a StGB  Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/224/publikation/expertenstreit-um-219a-stgb-anhoerung-im-rechtsausschuss-des-bundestags/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Nov 2018 15:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[§ 219]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorg&#228;nge Nr. 224 (4/2018), S. 143-147 Im Februar diesen Jahres fand im Plenum des Deutschen Bundestags eine erste Lesung (sprich: Debatte) &#252;ber drei der vier dem Parlament vorliegenden Gesetzentw&#252;rfe zur Abschaffung bzw. Entsch&#228;rfung des &#167;219a Strafgesetzbuch (StGB) statt. Dieser Paragraf verbietet die Werbung f&#252;r Schwangerschaftsabbr&#252;che &#8211; reicht in der Praxis jedoch viel weiter, weil [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorg&auml;nge Nr. 224 (4/2018), S. 143-147</p>
<p>Im Februar diesen Jahres fand im Plenum des Deutschen Bundestags eine erste Lesung (sprich: Debatte) &uuml;ber drei der vier dem Parlament vorliegenden Gesetzentw&uuml;rfe zur Abschaffung bzw. Entsch&auml;rfung des &sect;219a Strafgesetzbuch (StGB) statt. Dieser Paragraf verbietet die Werbung f&uuml;r Schwangerschaftsabbr&uuml;che &#8211; reicht in der Praxis jedoch viel weiter, weil er nach g&auml;ngiger Rechtsprechung &Auml;rzten auch die blo&szlig;e Information &uuml;ber Schwangerschaftsabbr&uuml;che bzw. ihr entsprechendes Leistungsangebot untersagt. [1] Am 27. Juni 2018 fand dazu eine &ouml;ffentliche Anh&ouml;rung des Ausschusses f&uuml;r Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag statt, bei der die Gesetzentw&uuml;rfe von FDP, Gr&uuml;nen und LINKEN zur Diskussion standen. Die Sachverst&auml;ndigenrunde setzte sich aus drei Strafrechtlern, zwei Fach&auml;rzt*innen, zwei Vertreterinnen von Beratungseinrichtungen sowie je einer Vertreterin der Katholischen Kirche und des Deutschen Juristinnenbundes zusammen. Die neun Sachverst&auml;ndigen beantworteten rund drei Stunden lang die Fragen der Abgeordneten; ihre schriftlichen Stellungnahmen sowie das Wortprotokoll der Anh&ouml;rung finden sich auf der Webseite des Bundestags. [2]</p>
<p>Die Haltung der Sachverst&auml;ndigen zu den vorliegenden Gesetzentw&uuml;rfen spiegelte &#8211; wenig &uuml;berraschend &#8211; die im Parlament vertretenen Positionen wieder: In der Anh&ouml;rung sprachen sich jeweils vier Sachverst&auml;ndige f&uuml;r eine Streichung (Reinhard Merkel, Daphne Hahn, Ulrike Lembke und Christiane Tennhardt) bzw. eine Beibehaltung (Michael Kubiciel, Michael Kiworr, Katharina Jestadt und Andrea Redding) des &sect;219a aus; ein Strafrechtler (Thomas Weigend) favorisierte den Vorschlag der FDP zu einer Beschr&auml;nkung der Vorschrift auf das Verbot &#8222;grob anst&ouml;&szlig;iger&#8220; Werbung. Das Verbot w&uuml;rde sich dann nur noch auf die Werbung f&uuml;r illegale Schwangerschaftsabbr&uuml;che bzw. eine grob anst&ouml;&szlig;ige Werbung beschr&auml;nken.</p>
<h5>Streit um die Fakten</h5>
<p>Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach wie vor rechtswidrig, bleibt jedoch unter den Voraussetzungen des &sect;218a Abs.&nbsp;1 straffrei, sofern innerhalb der 12 Wochen-Frist das Beratungsverfahren durchlaufen wurde (Nr.&nbsp;1) oder eine medizinische (Nr.&nbsp;2) bzw. kriminologische Indikation (Nr.&nbsp;3) f&uuml;r den Abbruch vorliegt. Die Zahl der Schwangerschaftsabbr&uuml;che ist hierzulande seit Jahren r&uuml;ckl&auml;ufig. Lediglich im bisher letzten von der Statistik erfassten Jahr (2017) stieg die absolute Zahl gegen&uuml;ber dem Vorjahr auf 101.209 Abbr&uuml;che wieder leicht an:</p>
<p>Dabei entfallen rund 96% aller Abbr&uuml;che auf die Fristenregelung, der Rest auf die medizinisch oder kriminologisch gerechtfertigten Abbr&uuml;che.&nbsp;[3] Damit weist Deutschland im europ&auml;ischen Vergleich (neben der Schweiz) die niedrigste Quote an Schwangerschaftsabbr&uuml;chen auf. 2017 gab es 58 Abbr&uuml;che pro 10.000 Frauen im fertilen Alter (zwischen 15 und 49 Jahren). Der Durchschnitt in West- und Nordeuropa liegt dreimal so hoch (180), weltweit bei 350. Parallel dazu stieg die Zahl der Geburten in den letzten Jahren in Deutschland stetig an (785.000 im Jahr 2017), so dass derzeit ein Verh&auml;ltnis von 8 Neugeborenen auf einen Schwangerschaftsabbruch besteht.</p>
<p>Welche Relevanz hat das Werbeverbot nach &sect;219a StGB angesichts dieser Zahlen? Dazu gibt die Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts (BKA) erste Hinweise: Sie verzeichnet zwischen 2010 und 2016 104 Anzeigen nach &sect;219a, mit stark steigender Tendenz in den letzten Jahren (Verdoppelung der Fallzahlen). Die Anzeigen richteten sich vorrangig gegen &Auml;rzt*innen, aber auch gegen Beratungsstellen und Kliniken. Die tats&auml;chliche Zahl der Anzeigen d&uuml;rfte h&ouml;her liegen als es die BKA-Statistik ausweist, denn sie erfasst nur jene Verfahren, die von der Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden. Nimmt die Staatsanwaltschaft keine Ermittlung auf, was h&auml;ufig der Fall sein kann, geht die Anzeige nicht in die Statistik ein. Laut Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes kam es im selben Zeitraum zu insgesamt vier Verurteilungen nach den &sect;&sect;219a bzw. 219b. Der prominenteste Fall d&uuml;rfte die Verurteilung der Allgemeinmedizinerin Kristina H&auml;nel durch das AG Gie&szlig;en sein, der als Ausl&ouml;ser der aktuellen Debatte &uuml;ber das umstrittene Werbeverbot gilt.</p>
<p>Die Debatte um das Werbeverbot aus &sect;219a StGB wird nicht zuletzt deshalb so vehement gef&uuml;hrt, weil sie auch eine Auseinandersetzung um die Deutungshoheit &uuml;ber den Schwangerschaftsabbruch darstellt: W&auml;hrend beispielsweise die katholische Vertreterin die &sect;&sect; 219 und 219a StGB als unverzichtbaren Bestandteil des staatlichen Schutzkonzepts f&uuml;r das ungeborene Leben sieht, das &#8222;<i>einer Normalisierung oder gar einer Kommerzialisierung des Schwangerschaftsabbruchs [entgegenwirken]</i>&#8220; (S. 2) soll, halten die Kritiker*innen dem entgegen, dass &sect;219a gerade nicht zwischen zul&auml;ssigen (juristisch: tatbestandslosen) und verbotenen Schwangerschaftsabbr&uuml;chen unterscheide, deshalb den Kern des in den 1990er Jahren gefundenen Kompromisses verfehle und weniger dem Schutz, als der Bevormundung der Frauen diene. Entsprechend kontrovers wurde auch bei der Sachverst&auml;ndigenanh&ouml;rung im Bundestag &uuml;ber die Deutung der o.g. Zahlen gestritten: Muss angesichts der Tatsache, dass nahezu jede vierte Frau in Deutschland einmal in ihrem Leben einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen l&auml;sst (s. Tennhardt, S. 6) und der Abbruch einer der h&auml;ufigsten gyn&auml;kologischen Eingriffe ist, dies nicht l&auml;ngst als Teil der gesellschaftlichen Normalit&auml;t akzeptiert werden? Inwieweit entfaltet das Werbeverbot noch eine Schutzwirkung, oder schr&auml;nkt es vor allem die Informations(zugangs)rechte von &Auml;rzt*innen und Schwangeren ein?</p>
<h5>Die Realit&auml;t der Beratungs&shy;ein&shy;rich&shy;tungen</h5>
<p>Die L&auml;nder sind gesetzlich verpflichtet, die f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung von Schwangerschaftsabbr&uuml;chen notwendigen medizinischen Einrichtungen als auch die f&uuml;r die Fristenregelung vorgeschriebenen Beratungsstellen bereit zu stellen. Ein Blick ins Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) zeigt dabei verschiedene Priorit&auml;ten des Gesetzgebers: w&auml;hrend in Bezug auf die Beratung &#8222;<i>ein ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen</i>&#8220; (&sect;&nbsp;8 SchKG) sicherzustellen sei, ist bei den medizinischen Einrichtungen nur von einem &#8222;<i>ausreichendem Angebot</i>&#8220; (&sect;&nbsp;13 Abs.&nbsp;2 SchKG) die Rede. Allein das unterstreicht schon die zentrale Funktion, die den Beratungsstellen im Verfahren zugedacht ist. Sie haben qua Gesetz ein Informationsmonopol, denn (nur) hier sollen sich Schwangere die n&ouml;tigen Informationen &uuml;ber Methoden und Gefahren von Abbr&uuml;chen, aber auch &uuml;ber die Alternativen zum Abbruch informieren k&ouml;nnen. In der katholischen Lesart hei&szlig;t das: &#8222;<i>Die Beratung und das Werbeverbot sollen gew&auml;hrleisten, dass Frauen in Notsituationen Informationen in einem sicheren und regulierten Umfeld, n&auml;mlich im Rahmen der Beratung, &uuml;bermittelt werden, und zwar von Personen, die keinerlei eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Ausgang der Entscheidung haben.</i>&#8220; (Jestadt, S.&nbsp;4) Ob man allerdings so weit gehen kann wie die Vertreterin von donum vitae, die die gesetzlich vorgeschriebene Zwangsberatung als &#8222;feministisches&#8220; und &#8222;frauenfreundliches&#8220; Schutzkonzept deklarierte (Redding, S.&nbsp;2), darf bezweifelt werden.</p>
<p>Jedenfalls ergeben sich aus den praktischen Abl&auml;ufen der Fristenregelung und dem faktischen Informationsmonopol der Beratungseinrichtungen heute einige Probleme, auf die nicht nur die Berliner Gyn&auml;kologin und Frauenrechtsaktivistin Christiane Tennhardt, sondern auch die Stellungnahme von donum vitae hinwiesen:</p>
<p>* Sowohl die von den Beratungsstellen verteilten, aber auch die von einzelnen Landesverwaltungen bereitgestellten Adresslisten sind nicht immer auf dem aktuellen Stand, weil Arztpraxen oft keine Mitteilung machen, wenn sie aus Ruhestandsgr&uuml;nden aufgel&ouml;st werden, sie umziehen oder ihr Leistungsangebot &auml;ndern.</p>
<p>* Die blo&szlig;e Information, dass eine Einrichtung Schwangerschaftsabbr&uuml;che ausf&uuml;hrt, ist wenig wert, wenn das z.B. nur f&uuml;r Stammpatientinnen gilt und keine neuen Patientinnen aufgenommen werden. Zudem fehlt in den Adress&uuml;bersichten oft eine Information dar&uuml;ber, welche Methoden des Schwangerschaftsabbruchs eine Einrichtung anbietet oder in welchem Zeitraum der Schwangerschaft sie Abbr&uuml;che ausf&uuml;hrt (das kann deutlich enger begrenzt sein, als es das Gesetz zul&auml;sst &#8211; vgl. Tennhardt, S. 3).</p>
<p>* Da sich gerade in l&auml;ndlichen Regionen die Versorgungsdichte mit medizinischen Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbr&uuml;che ausf&uuml;hren, extrem verschlechtert hat (f&uuml;r manche Regionen werden Entfernungen von bis zu 100km ausgewiesen), wird eine vorherige Information &uuml;ber das medizinische Angebot, den Ablauf und sonstige Hinweise zum Schwangerschaftsabbruch immer wichtiger.</p>
<p>Tennhardt wies au&szlig;erdem darauf hin, dass sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen f&uuml;r den Schwangerschaftsabbruch gegen&uuml;ber der Einf&uuml;hrung der Fristenregelung deutlich ver&auml;ndert haben:</p>
<p>* Durch den medizinischen Fortschritt gebe es mittlerweile eine gr&ouml;&szlig;ere Zahl von Verfahren zum Schwangerschaftsabbruch, was zu einem h&ouml;heren Informations- und Beratungsbedarf f&uuml;hrt. F&uuml;r die schwangere Frau gehe es beispielsweise um die Fragen, ob sie den Eingriff medikament&ouml;s oder operativ ausf&uuml;hren lasse; f&uuml;r welches der operativen Verfahren sie sich ggf. entscheide; ob der Abbruch station&auml;r oder ambulant ausgef&uuml;hrt werden soll; ob mit lokaler Bet&auml;ubung oder unter Vollnarkose.</p>
<p>* Bei der Abfassung des &sect;219a StGB habe niemand vorhergesehen, dass diese Vorschrift einmal gezielt von Abtreibungsgegner*innen benutzt werde, um Mediziner*innen, Kliniken und Beratungseinrichtungen unter Druck zu setzen. F&uuml;r &Auml;rzt*innen werde der &sect;219a StGB mittlerweile zur Bedrohung, weil er &#8211; auch wegen seiner gro&szlig;en Reichweite &#8211; gezielt zur G&auml;ngelung von Abtreibungs&auml;rzt*innen eingesetzt werde. &#8222;<i>Es ist eine Bedrohungssituation entstanden, die dazu beitr&auml;gt, dass sich letztlich zunehmend &Auml;rzt*innen aus der Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch zur&uuml;ckziehen.</i>&#8220; (Tennhardt, S. 5)</p>
<p><i>Last but not least</i>: Das Werbeverbot f&uuml;r Abtreibungen wurde 1933 vom Gesetzgeber eingef&uuml;hrt. Seitdem haben sich die Schutzziele des Gesetzes (wie auch manche Moralvorstellungen in der Gesellschaft) ge&auml;ndert, mehr aber noch die Medien- und Informationsgewohnheiten der Menschen. Ein Informationsmonopol, das zudem den physischen Besuch einer &#8222;Beratungsstelle&#8220; voraussetzt, ist im Zeitalter der Internetkommunikation ein wahrer Anachronismus. Wenn von den Bef&uuml;rworter*innen einer Beibehaltung des &sect;219a StGB daher behauptet wird, dieses Werbe- bzw. Informationsverbot geh&ouml;re zur &#8222;Gesamtstatik&#8220; (Jestadt) der Fristenregelung, muss daran erinnert werden, dass dieses Verbot deutlich &auml;lter als die Fristenregelung ist und zudem auf der Vorstellung beruht, dass die Frauen nur im abgeschottetem Raum einer Pflichtberatung zu einer verantwortungsvollen Entscheidung finden k&ouml;nnen.</p>
<h5>Die inter&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;nale Perspektive</h5>
<p>Ein Blick auf unsere europ&auml;ischen Nachbarl&auml;nder zeigt, dass es auch anders geht: In Frankreich werden Informationen zu Schwangerschaftsabbr&uuml;chen transparent auf staatlichen Internetportalen zur Verf&uuml;gung gestellt, etwa vom franz&ouml;sischen Gesundheitsministerium (<a href="http://www.ivg.social-sante.gouv.fr/" target="_blank" rel="noopener">www.ivg.social-sante.gouv.fr</a>) sowie auf einer mit &ouml;ffentlichen Geldern finanzierten Seite, die Anbieter medikament&ouml;ser Abbr&uuml;che nach Regionen zug&auml;nglich macht (<a href="http://www.ivglesadresses.org/" target="_blank" rel="noopener">www.ivglesadresses.org</a>). Die mittlerweile von einigen Bundesl&auml;ndern bereitgestellten Adresslisten [4] sind ein erster Schritt in diese Richtung &#8211; k&ouml;nnen die mit der derzeitigen Rechtslage verbundenen Unsicherheiten und Einschr&auml;nkungen jedoch nicht befriedigend aufl&ouml;sen.</p>
<p>Das Recht auf einen freien Zugang zu Informationen &uuml;ber Schwangerschaftsabbr&uuml;che hat auch eine menschenrechtliche Dimension. Es handelt sich dabei um das Recht auf reproduktive Gesundheit, das eine Auspr&auml;gung des Rechts auf Gesundheit in Artikel 12 des Internationalen Paktes &uuml;ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte darstellt. Dieses Recht umfasst nach dem zust&auml;ndigen UN-Ausschuss auch &#8222;<i>the capability to reproduce and the freedom to make informed, free and responsible decisions. It also includes access to a range of reproductive health information, goods, facilities and services to enable individuals to make informed, free and responsible decisions about their reproductive behaviour.</i>&#8221; [5] Insbesondere H&uuml;rden oder Einschr&auml;nkungen im Informationszugang seien damit nicht vereinbar: &#8222;<i>Health facilities, goods, information and services related to sexual and reproductive health care should be accessible to all individuals and groups without discrimination and free from barriers. &#8230; Information accessibility includes the right to seek, receive and disseminate information and ideas concerning sexual and reproductive health issues generally, and also for individuals to receive specific information on their particular health status. All individuals and groups, including adolescents and youth, have the right to evidence-based information on all aspects of sexual and reproductive health, including maternal health, contraceptives, family planning, sexually transmitted infection, HIV prevention, safe abortion and post-abortion care, infertility and fertility options, and reproductive cancer.</i>&#8221; [6] In vergleichbarer Weise kritisierten der Ausschuss f&uuml;r die UN-Frauenrechtskonvention (in seinen abschlie&szlig;enden Bemerkungen zum letzten deutschen Staatenbericht) [7] sowie der Menschenrechtskommissar des Europarates [8] die in Deutschland geltenden Beschr&auml;nkungen des Informationszugangs in diesem Bereich. </p>
<p>Anmerkungen:<br />1 Zur Debatte um &sect;219a vgl. Eva Gschwendtner: Eingriff erlaubt, aber nicht dar&uuml;ber reden, in: vorg&auml;nge Nr. 221/222, S. 143 ff.</p>
<p>2 S. <a href="https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen_archiv/--219astgb/556134" target="_blank" rel="noopener">https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen_archiv/&#8211;219astgb/556134</a></p>
<p>3 Lt. Bundesamt f. Statistik, <a href="http://www.destatis.de/" target="_blank" rel="noopener">www.destatis.de</a>.</p>
<p>4 Eine &Uuml;bersicht bietet die Humanistische Union unter <a href="https://www.humanistische-union.de/shortcuts/219a/">https://www.humanistische-union.de/shortcuts/219a/</a>.</p>
<p>5 Committee on Economic, Social and Cultural Rights, General comment No. 22 (2016) on the right to sexual and reproductive health (article 12 of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights), E/C.12/GC/22, 2016, Abs. 6.</p>
<p>6 Ebd., Abs. 15/18.</p>
<p>7 Ausschuss f&uuml;r die Beseitigung der Diskriminierung der Frau, Abschlie&szlig;ende Bemerkungen zum kombinierten siebenten und achten periodischen Staatenbericht Deutschlands, CEDAW/C/DEU/CO/7-8, Abs. 38(b).</p>
<p>8 Council of Europe, Commissioner for Human Rights, Women&acute;s sexual and reproductive health and rights in Europe. Issue Paper, December 2017, S. 38.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/224/publikation/expertenstreit-um-219a-stgb-anhoerung-im-rechtsausschuss-des-bundestags/">Expertenstreit um §219a StGB  Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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