<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Gerd Eggers Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/autoren/gerd-eggers/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/autoren/gerd-eggers/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 Sep 2021 22:08:57 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.1.2</generator>
	<item>
		<title>Neues aus dem Bereich &#8222;Staat, Religion und Weltanschauung&#8220;</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/190/publikation/neues-aus-dem-bereich-staat-religion-und-weltanschauung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Aug 2005 15:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Arbeitskreise]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/neues-aus-dem-bereich-staat-religion-und-weltanschauung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 190, S.20 Auf der Delegiertenkonferenz der HU am 18. und 19. Juni 2005 wurde auch das Thema &#132;Trennung von Staat und Kirche&#8220; intensiv diskutiert, wozu vor allem ein Antrag von Klaus Scheunemann anregte (s.S. 14). Die Delegiertenkonferenz beauftragte den Bundesvorstand, das Engagement der HU gegen Kirchenprivilegien und für eine klare Trennung von Staat [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/190/publikation/neues-aus-dem-bereich-staat-religion-und-weltanschauung/">Neues aus dem Bereich &#8222;Staat, Religion und Weltanschauung&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 190, S.20</p>
<p>Auf der Delegiertenkonferenz der HU am 18. und 19. Juni 2005 wurde auch das Thema &#132;Trennung von Staat und Kirche&#8220; intensiv diskutiert, wozu vor allem ein Antrag von Klaus Scheunemann anregte (s.S. 14). Die Delegiertenkonferenz beauftragte den Bundesvorstand, das Engagement der HU gegen Kirchenprivilegien und für eine klare Trennung von Staat und Kirche zu verstärken. Dafür soll der Bundesvorstand in Abstimmung mit dem Arbeitskreis &#132;Staat-Religion-Weltanschauung&#8220; eine Situationsanalyse erarbeiten, Vorschläge für Aktivitäten entwickeln und diese schrittweise umsetzen.</p>
<p>In einigen Diskussionsbeiträgen auf der DK wurde die Notwendigkeit einer Grundsatzdebatte innerhalb der HU betont. Angesichts der gegenüber den 1960er Jahren stark veränderten gesellschaftlichen Bedingungen (Stichwort: Pluralisierung) sollten die HU-Positionen neu bedacht werden. Wichtige Grundlagen dafür sind die einschlägigen Artikel des Grundgesetzes, welche die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates garantieren (sollen), die HU-Thesen zur &#132;Trennung von Staat und Kirche&#8220; von 1995 und die Ziele unserer Satzung.</p>
<p>Am Rande der Delegiertenkonferenz trafen sich 11 Mitglieder des Arbeitskreises &#132;Staat-Religion-Weltanschauung&#8220; und berieten über nächste Aktivitäten. Es wurde vor allem eine langfristige Vorbereitung der 3. Berliner Gespräche zu Staat, Religion und Weltanschauung im Januar 2007 für wichtig erachtet. Als thematische Schwerpunkte wurden die Auseinandersetzungen um ein gemeinsames &#132;Wertefach&#8220; in Berlin und um die staatliche Finanzierung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften favorisiert. Im Vorfeld sollten der Grundrechte-Report und die <i>vorgänge</i> für einschlägige Publikationen genutzt und darüber hinaus thematische Flyer erarbeitet werden. (Nebenbei: Eine Internet-Publikation des Protokolls der 2. Berliner Gespräche vom 15. Januar 2005 ist in Vorbereitung. In kleiner Auflage soll auch ein Digitaldruck erscheinen.)</p>
<p>Der Bundesvorstand der HU hat in seiner ersten Sitzung am 13./14. August beschlossen, sich in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Berlin-Brandenburg im Sommer 2006 mit einer Veranstaltung an der Berliner Debatte um einen gemeinsamen, verpflichtenden Werteunterricht zu beteiligen. Dabei sollen Grundrechtsfragen im Mittelpunkt stehen. Für die Grundsatzdebatte &#132;Staat-Religion-Weltanschauung&#8220; innerhalb der HU und für die inhaltliche Vorbereitung der 3. Berliner Gespräche im Januar 2007 ist die Erarbeitung von Diskussionspapieren geplant.</p>
<p>Abschließend einige Hinweise zum Arbeitskreis &#132;Staat-Religion-Weltanschauung&#8220;: Alle HU-Mitglieder, für welche dieses Themenfeld besonders wichtig ist, können sich als AK-Mitglieder bzw. Interessenten über die Bundesgeschäftsstelle in die entsprechende HU-interne Mailingliste aufnehmen lassen. Vorhaben, Diskussionspapiere und Beschlussentwürfe der HU werden in der Liste nach Möglichkeit rechtzeitig kommuniziert. Darüber kann jedes Mitglied der Liste jederzeit an alle anderen Informationen oder Meinungsäußerungen übermitteln. Treffen des Arbeitskreises werden in der Regel am Rande von bundesweiten Treffen der HU stattfinden, das nächste Mal beim Verbandstag der HU im September 2006.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/190/publikation/neues-aus-dem-bereich-staat-religion-und-weltanschauung/">Neues aus dem Bereich &#8222;Staat, Religion und Weltanschauung&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kulturkampf gegen gemeinsamen „Werteunterricht“ in Berlin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/189/publikation/kulturkampf-gegen-gemeinsamen-werteunterricht-in-berlin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 May 2005 17:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Schule]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/kulturkampf-gegen-gemeinsamen-werteunterricht-in-berlin/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.8-9 In Berlin tobt ein Kulturkampf, vorgetragen vor allem von den Kirchen, der CDU und der FDP. Gegner in diesem Kampf sind die Berliner Regierungsparteien und all jene, die sich für einen gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler zu Wertefragen und Religionskunde und gegen die Umwandlung des Religionsunterrichts in ein staatliches Wahlpflichtfach [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/189/publikation/kulturkampf-gegen-gemeinsamen-werteunterricht-in-berlin/">Kulturkampf gegen gemeinsamen „Werteunterricht“ in Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.8-9</p>
<p>In Berlin tobt ein Kulturkampf, vorgetragen vor allem von den Kirchen, der CDU und der FDP. Gegner in diesem Kampf sind die Berliner Regierungsparteien und all jene, die sich für einen gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler zu Wertefragen und Religionskunde und gegen die Umwandlung des Religionsunterrichts in ein staatliches Wahlpflichtfach aussprechen. Die Auseinandersetzung begann, als sich Ende Februar 2005 abzeichnete, dass es auf dem SPD-Bildungsparteitag im April eine deutliche Mehrheit der Delegierten für ein integratives Unterrichtsfach und gegen eine Abmeldemöglichkeit davon geben wird. Kurz vor und nach dem Parteitag am 9. April 2005, auf dem drei Viertel der Delegierten für einen gemeinsamen Unterricht stimmten, erreichte die Auseinandersetzung ihren Höhepunkt.</p>
<p>Die Grundsatzdebatte &#132;Gemeinsamer Werteunterricht versus Wahlpflichtbereich Religion/Ethik&#147; ist bekanntlich nicht neu. Seit mehr als 15 Jahren wird darum gestritten. Neu ist allerdings die Maßlosigkeit, mit der die Gegner eines gemeinsamen Werteunterrichts diejenigen diffamieren, die sich dafür einsetzen, dass Jugendliche gemeinsam über die Grundwerte sprechen können, die unsere Gesellschaft tragen und lebensfähig erhalten, dass sie sich eine Grundbildung zu Kulturen, Religionen und Weltanschauungen aneignen und lernen, trotz unterschiedlichster kultureller Prägungen, religiöser bzw. weltanschaulicher Auffassungen miteinander in den Dialog zu kommen. Der bisher freiwillige Religions- und Weltanschauungsunterricht soll ausdrücklich weiter bestehen und weiter gefördert werden. Obwohl Berlin nach dem Grundgesetz &#150; und einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2000 &#150; nicht verpflichtet ist, Bekenntnisunterricht an den Schulen zuzulassen, wird dieser Unterricht seit Jahrzehnten großzügig unterstützt. Die Bekenntnisgemeinschaften erhalten die Personalkosten zu 90 Prozent erstattet &#150; bei für staatliche Fächer erstrebenswerten Gruppengrößen von unter 20 Schüler/innen.</p>
<p>Ein gemeinsamer Unterricht wird von seinen Befürwortern nicht zuletzt wegen der enormen Pluralität von Kulturen, Religionen und Weltanschauungen in Berlin als mögliches Medium der Verständigung über freiheitlich-demokratische Grundwerte und interkulturellen Lernens unterstützt. In Berlin gibt es eine Vielzahl von Nationalitäten und mehr als 360 Religions- bzw. Bekenntnisgemeinschaften. Mehr als die Hälfte der Berliner Bevölkerung gehört keiner Bekenntnisgemeinschaft an. Derzeit gibt es bereits acht verschiedene Angebote von Religions- bzw. Weltanschauungsunterricht in Berlin. Weitere Religionsgemeinschaften überlegen, ob sie den Zugang zu den Schulen beantragen.</p>
<p>Viele haben die heftige Debatte in Berlin über die Medien mitverfolgen können. Ich möchte die Art und Weise, wie hier seitens der Kirche  diffamiert wurde, am Beispiel von Dr. Wolfgang Huber darstellen, Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Vorsitzender des Rates der EKD. Er erwies sich in dem maßgeblich von ihm verantworteten Kulturkampf als fragwürdiger Meister der Manipulation öffentlicher Meinung. So gab er einem vergleichsweise moderat formulierten Aufruf zur Unterstützung des kirchlich favorisierten Modells eines Wahlpflichtbereiches Religion/Ethik einen Begleitbrief mit faustdicken Lügen und Unterstellungen bei (www.ekibb.de &#150; 4. April 2005). Unter anderem behauptete er nach der zutreffenden Feststellung &#132;114.000 Schülerinnen und Schüler besuchen den evangelischen und katholischen Religionsunterricht in Berlin&#147;: &#132;Die regierenden Parteien wollen dies in Zukunft verhindern. Der Religionsunterricht soll ein für alle Mal aus der Schule verbannt werden.&#147; In Wahrheit haben weder die SPD noch die PDS die Absicht geäußert, den Religionsunterricht in Berlin abzuschaffen oder seine finanzielle Förderung einzustellen. Weiter heißt es, nun offener diffamierend: &#132;Die Religionsfreiheit in der Schule, die sich in der Wahlfreiheit von Lehrangeboten widerspiegelt, wird abgeschafft. Der Staat etabliert sich als Wertevermittler. Dies ist mit Blick auf die deutsche Vergangenheit ein gefährliches und verantwortungsloses Vorgehen.&#147; (Eine ähnliche Formulierung hat übrigens auch der Erzbischof der Katholischen Kirche Georg Sterzinsky gebraucht.) In Wahrheit bleibt die Wahlfreiheit beim bekenntnisgebundenen Religions- und Weltanschauungsunterricht auch in Zukunft erhalten. Niemand wird gezwungen, einen Bekenntnisunterricht zu besuchen bzw. sich von ihm abzumelden. Das Recht des Staates auf die Einrichtung von Pflichtfächern auch im ethischen Bereich ist kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit, sondern sein verfassungsgegebenes Recht.</p>
<p>Der Bezug auf die &#132;deutsche Vergangenheit&#147; bei Bischof Huber wird in der Berlin-Brandenburgischen evangelischen Wochenzeitung &#132;Die Kirche&#147; (Nr. 12 vom 20.3.2005) durch Reimar von Wedel, Gründer des &#132;Notbundes für den evangelischen Religionsunterricht&#147; auf die Spitze getrieben, indem er die aktuelle Situation in Berlin direkt mit der zur Zeit des Nationalsozialismus vergleicht. Er schreibt: &#132;Viele, die unseren Aufruf zur Bewahrung des Religionsunterrichts begrüßt haben, stellen die Frage, warum dieser Vergleich: So schlimm wie 1934, als Niemöller den Pfarrernotbund gründete, ist es doch heute nicht. Das ist richtig, aber es kann so werden und manches ist schon heute vergleichbar.&#147;</p>
<p>Trotz der lautstarken und demagogisch agierenden Front der Gegner hat das Vorhaben, in Berlin ein neues integratives Unterrichtsfach zu Wertfragen und interkultureller Bildung einzuführen, nicht nur in Berlin eine klare parlamentarische Mehrheit, sondern auch viele Organisationen und Persönlichkeiten gefunden, die es befürworten.</p>
<p>Inzwischen zeichnet sich ab, dass die Einführung des neuen Schulfaches ab dem Schuljahr 2006/2007 beginnend in den 7. Klassen erfolgen soll &#150; übrigens eine Rücksichtnahme auf die Bekenntnisgemeinschaften, deren Teilnehmer am Unterricht zu mehr als 70 Prozent in der Grundschule zu finden sind! Dabei ist der Name des integrativen Faches noch offen: Der SPD-Parteitag hat sich für &#132;Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde&#147; (LER) ausgesprochen, die PDS favorisiert &#132;Interkulturelle Bildung&#147;.</p>
<p>Bundesweite Bedeutung des Berliner Vorhabens</p>
<p>Die seitens der Kirchen betriebene Hetze, von der sich viele Kirchenmitglieder distanzierten, zeugt von einem bedenklichen Niedergang kirchlicher Werte und zugleich von großer Nervosität. Aus meiner Sicht ist ein wesentlicher Erklärungsansatz dafür, dass die Kirchen(leitungen) so unchristlich &#132;aus der Rolle fallen&#147;, in der nicht unbegründeten Furcht zu suchen, das neue Berliner Modell integrativen werteorientierten Unterrichts könnte bundesweit Schule machen. Denn spätestens seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ethikunterricht in Baden-</p>
<p>Württemberg vom 17. Juni 1998 ist klar, dass selbst in den alten Bundesländern (!) ein Pflichtfach Ethik für alle Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden darf und Schülerinnen und Schüler, die konfessionellen Religionsunterricht besuchen wollen, dies dann zusätzlich tun müssen (BVerwG 6 C 11.97). Neuere bundesweite Umfragen weisen im Übrigen auf eine wachsende Akzeptanz für integrative Ethikfächer hin. Der kulturkämpferische Protest der Kirchen gegen das Vorhaben wird aber dennoch wohl in den nächsten Jahren nicht beendet sein. Den Berliner Regierungsparteien und den Grünen ist Kraft und Konsequenz zu wünschen, dass sie trotz des anhaltenden Getöses der Kirchen, der CDU und der FDP (voraussichtlich auch im 2006er Wahlkampf) im Gespräch mit allen dazu bereiten gesellschaftlichen Gruppen die Konzipierung, die gesetzliche Verankerung und die Einführung des neues Schulfaches vorantreiben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/189/publikation/kulturkampf-gegen-gemeinsamen-werteunterricht-in-berlin/">Kulturkampf gegen gemeinsamen „Werteunterricht“ in Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Aktuelle Debatte um LER und Bekenntnisunterricht in Berlin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/188/publikation/aktuelle-debatte-um-ler-und-bekenntnisunterricht-in-berlin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Feb 2005 16:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Schule]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/aktuelle-debatte-um-ler-und-bekenntnisunterricht-in-berlin/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.11 Gegenwärtig ist die öffentliche Diskussion um LER und den Bekenntnisunterricht in Berlin wieder in Gang gekommen, wobei wieder die bisherige Trennung von Kirchen und Schule in Frage gestellt wird. Im Streit werden zwei Grundvarianten für die Zukunft diskutiert: Ein Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde als Pflichtfach ohne Abmeldeklausel nebst Weiterführung des nichtstaatlichen Religions- und [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/188/publikation/aktuelle-debatte-um-ler-und-bekenntnisunterricht-in-berlin/">Aktuelle Debatte um LER und Bekenntnisunterricht in Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.11</p>
<p>Gegenwärtig ist die öffentliche Diskussion um LER und den Bekenntnisunterricht in Berlin wieder in Gang gekommen, wobei wieder die bisherige Trennung von Kirchen und Schule in Frage gestellt wird. Im Streit werden zwei Grundvarianten für die Zukunft diskutiert: Ein Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde als Pflichtfach ohne Abmeldeklausel nebst Weiterführung des nichtstaatlichen Religions- und Weltanschauungsunterrichts versus das Fach LER als Pflichtfach mit der Möglichkeit, sich zu einem Religions- oder Weltanschauungsunterricht abzumelden, der staatliches Fach (ordentliches Lehrfach) werden soll &#150; im Ergebnis also ein Wahlpflichtbereich.</p>
<p>Der Berliner Landesverband der HU hatte im Rahmen dieser Debatte am 14. Januar 2005 im Abgeordnetenhaus ein Fachgespräch zu den rechtspolitischen Streitfragen organisiert. Befragt wurden die ehemaligen Verwaltungsrichter Dr. Peter von Feldmann (Berlin) und Prof. Dr. Ludwig Renck (München) von mehr als 20 Abgeordneten und FachpolitikerInnen der Parteien, VertreterInnen der Gewerkschaften und der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.</p>
<p>Die Hauptergebnisse der Veranstaltung waren:</p>
<p>&#8211; Berlin hat hinsichtlich eines Bekenntnisunterrichts aufgrund Art. 141 GG einen großen Gestaltungsspielraum. Dieser schließt auch ein, keinen Bekenntnisunterricht an den Schulen anbieten zu müssen. Ob Berlin einen Bekenntnisunterricht nach Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz als ordentliches Lehrfach einführen darf, ist umstritten.</p>
<p>&#8211; Wenn Bekenntnisunterricht zugelassen wird, gibt es keine verfassungsrechtlich zulässige Gesetzeskonstruktion, nach der einzelne Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften (z.B. die Islamische Föderation) von einem Unterrichtsangebot ausgeschlossen werden dürfen.</p>
<p>&#8211; Es ist in Berlin möglich, ein religiös-weltanschaulich neutrales Fach LER als Pflichtfach für alle Schülerinnen und Schüler ohne Abmeldeklausel einzuführen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/188/publikation/aktuelle-debatte-um-ler-und-bekenntnisunterricht-in-berlin/">Aktuelle Debatte um LER und Bekenntnisunterricht in Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fachgespräch zu LER/Weltanschauungsunterricht in Berlin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2005/fachgespraech-zu-lerweltanschauungsunterricht-in-berlin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Jan 2005 14:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2005]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin: Termine]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/termin/fachgespraech-zu-lerweltanschauungsunterricht-in-berlin/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Freitag, 14. Januar 2005 um 15 Uhr Berlin, Abgeordnetenhaus Raum 304, Niederkirchnerstr. 5 (Nähe S/U-Bhf. Potsdamer Platz) Das derzeitige &#8222;Berliner Modell&#8220; eines freiwilligen Religions- bzw. Lebenskundeunterrichts wird in aktuellen Debatten in Frage gestellt. Als Alternativen sind &#8211; in verschiedenen Variationen &#8211; sowohl ein Pflichtfach LER als auch ein Wahlpflichtbereich mit Religion als regul&#228;rem Unterrichtsfach in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2005/fachgespraech-zu-lerweltanschauungsunterricht-in-berlin/">Fachgespräch zu LER/Weltanschauungsunterricht in Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Freitag, 14. Januar 2005 um 15 Uhr</p>
<p>Berlin, Abgeordnetenhaus Raum 304, Niederkirchnerstr. 5 (Nähe S/U-Bhf. Potsdamer Platz)</i></p>
<p>Das derzeitige &#8222;Berliner Modell&#8220; eines freiwilligen Religions- bzw. Lebenskundeunterrichts wird in aktuellen Debatten in Frage gestellt. Als Alternativen sind &#8211; in verschiedenen Variationen &#8211; sowohl ein Pflichtfach LER als auch ein Wahlpflichtbereich mit Religion als regul&auml;rem Unterrichtsfach in der Diskussion. Die strittige Frage, welches Modell der multireligi&ouml;sen Situation Berlins am besten gerecht wird, ist untrennbar mit rechtlichen Fragen verbunden:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">Welche Gestaltungsm&ouml;glichkeiten hat Berlin, welche verfassungsrechtlichen Grenzen sind zu beachten?
</p>
<p class="bodytext">Wie kann im Rahmen der verschiedenen Modelle die Gleichbehandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gew&auml;hrleistet werden? </p>
</blockquote>
<p>Mit einem Gespr&auml;ch mit Fachleuten m&ouml;chte die B&uuml;rgerrechtsorganisation Humanistische Union diesen Fragen nachgehen und hofft damit einen Beitrag zur Versachlichung und Kl&auml;rung leisten zu k&ouml;nnen.</p>
<p>An der Diskussion nehmen teil:</p>
<ul>
<li>Dr. Peter von Feldmann (Vors. Richter am Oberverwaltungsgericht a.D.)</li>
<li>
<div align="left">Prof. Dr. Ludwig Renck (Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a.D. und Honorarprofessor an der Universit&auml;t Augsburg)</div>
</li>
</ul>
<p>Einf&uuml;hrung und Moderation: Humanistische Union Berlin</p>
<p>Eingeladen zur Teilnahme am Gespr&auml;ch sind insbesondere die rechts- und bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen im Abgeordnetenhaus sowie Fachleute aus den Landesparteien, der Senatsschulverwaltung, der GEW und des Fachverbandes LER. Des weiteren werden zu der &ouml;ffentlichen Diskussion Vertreterinnen und Vertreter des Landesschulbeirates, des Ausl&auml;nderbeauftragten und von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Medien eingeladen.</p>
<p>Um eine Anmeldung bis zum 10. Januar wird gebeten:<br />per Fax 030 204 502 57 <br />oder per E-Mail <u><a href="mailto:info%40humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a></u></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2005/fachgespraech-zu-lerweltanschauungsunterricht-in-berlin/">Fachgespräch zu LER/Weltanschauungsunterricht in Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ungleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Brandenburg</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/ungleichbehandlung-von-religions-und-weltanschauungsgemeinschaften-in-brandenburg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jun 2001 15:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Schule]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/ungleichbehandlung-von-religions-und-weltanschauungsgemeinschaften-in-brandenburg/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 174, S. 47-50 Grund&#173;rechtss&#173;treit um Unterricht an Branden&#173;burger Schulen. Im Land Brandenburg gibt es einen neuen Streit um Grundrechte, der die Verfassungsposition der religi&#246;s-weltanschaulichen Neutralit&#228;t des Staates betrifft. Diesmal geht es nicht um den Religionsunterricht oder um LER, sondern um das ebenso bundesweit bedeutsame Problem des Weltanschauungsunterrichts. Hintergrund ist ein vom Brandenburger Bildungsministerium [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/ungleichbehandlung-von-religions-und-weltanschauungsgemeinschaften-in-brandenburg/">Ungleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Brandenburg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 174, S. 47-50</p>
<h5>Grund&shy;rechtss&shy;treit um Unterricht an Branden&shy;burger Schulen.</h5>
<p>Im Land Brandenburg gibt es einen neuen Streit um Grundrechte, der die Verfassungsposition der religi&ouml;s-weltanschaulichen Neutralit&auml;t des Staates betrifft. Diesmal geht es nicht um den Religionsunterricht oder um LER, sondern um das ebenso bundesweit bedeutsame Problem des Weltanschauungsunterrichts. Hintergrund ist ein vom Brandenburger Bildungsministerium abgelehnter Antrag des Humanistischen Verbandes auf Durchf&uuml;hrung eines Weltanschauungsunterrichts zu gleichen Bedingungen, wie sie f&uuml;r den Religionsunterricht gew&auml;hrt werden. Der trotz der Namens&auml;hnlichkeit nicht mit der Humanistischen Union verbundene Humanistische Verband ist eine aus der Freidenker-bewegung hervorgegangene Weltanschauungsgemeinschaft. W&auml;hrend die B&uuml;rgerrechtsorganisation Humanistische Union bekannterma&szlig;en weder weltanschaulich noch religi&ouml;s gebunden ist, versteht sich der Humanistische Verband ausdr&uuml;cklich als Gemein-schaft von Konfessionslosen, Agnostikern und Atheisten. In Berlin bietet der Humanistische Verband an &ouml;ffentlichen Schulen das freiwillige Fach &rdquo;Humanistische Lebenskunde&rdquo; an, an dem derzeit ca. 30.000 Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler teilnehmen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in Brandenburg mehr als 70 Prozent der Bev&ouml;lkerung konfessionslos ist und nur ein kleiner Teil von Kindern und Jugendlichen am evangelischen Religionsunterricht teilnimmt, hat sich der Humanistische Verband im letzten Jahr entschlossen, das Fach &rdquo;Humanistische Lebenskunde&rdquo; auch an Brandenburger Schulen zu unterrichten. Das Angebot ist nicht als Konkurrenz zum staatlichen Fach &rdquo;Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde&rdquo; (LER) konzipiert &ndash; dieses wird vom Humanistischen Verband ausdr&uuml;cklich bef&uuml;rwortet &ndash; sondern als freiwillige weltanschauliche Alternative zu dem neben LER m&ouml;glichen Religionsunterricht. Rechtlich st&uuml;tzt sich der Humanistische Verband bei seinem Antrag auf das Grundgesetz und die Landesverfassung. Das Grundgesetz schreibt in Art. 3 Abs. 3 die Gleichheit vor dem Gesetz und in Art. 140 in Verbindung mit dem nach wie vor geltenden Art. 137, Abs. 7 der Weimarer Reichsver-fassung die uneingeschr&auml;nkte Gleichbehandlung von Weltanschau-ungs- mit Religionsgemeinschaften vor. Letztere Bestimmung ist auch in die Brandenburger Landesverfassung Art. 36 Abs. 5 eingegangen.</p>
<h5 align="center">Verfas&shy;sungs&shy;recht&shy;li&shy;cher Hintergrund<br /><span></span></h5>
<h6 align="center"><span>(redaktionelle Hervorhebungen kursiv)</span>:</p>
</h6>
<h5 align="center">Grundgesetz</h5>
<h5 align="center">Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]</h5>
<p>(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religi&ouml;sen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.</p>
<h5 align="justify">Artikel 4 [Glaubens-, Gewissens- und Bekennt&shy;nis&shy;frei&shy;heit]</h5>
<p>(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religi&ouml;sen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.</p>
<p>(2) Die ungest&ouml;rte Religionsaus&uuml;bung wird gew&auml;hrleistet.</p>
<h5>Artikel 140 [Recht der Religi&shy;ons&shy;ge&shy;mein&shy;schaften]</h5>
<p>Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. [Der Artikel 137, Abs. 7 der Weimarer Reichsver-fassung lautet: Den Religionsgemeinschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.]</p>
<h5 align="left">Aus der Recht&shy;spre&shy;chung des Bundes&shy;ver&shy;fas&shy;sungs&shy;-&shy;ge&shy;rich&shy;tes:</h5>
<p>Aus der Glaubensfreiheit des Art. 4 Abs. 1 GG folge &rdquo;der Grundsatz staatlicher Neutralit&auml;t gegen&uuml;ber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen. Der Staat, in dem Anh&auml;nger unterschiedlicher oder gar gegens&auml;tzlicher religi&ouml;ser und weltanschaulicher &Uuml;berzeugungen zusammenleben, kann die friedliche Koexistenz nur gew&auml;hrleisten, wenn er selber in Glaubensfragen Neutralit&auml;t bewahrt. Er darf daher den religi&ouml;sen Frieden in einer Gesellschaft nicht von sich aus gef&auml;hrden. Dieses Gebot findet seine Grundlage nicht nur in Art. 4 I GG, sondern auch in Art. 3 III, Art. 33 I sowie Art. 140 GG i. V. mit Art. 136 I und IV und Art. 137 I WRV. Sie verwehren die Einf&uuml;hrung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagen die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse ebenso wie die Ausgrenzung Andersgl&auml;ubiger&rdquo;. Der Staat hat deshalb &rdquo;auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten&rdquo;; dabei kommt es, so das BVerfG weiter, auf die zahlenm&auml;&szlig;ige St&auml;rke oder die soziale Relevanz nicht an.&rdquo; (Aus dem &rdquo;Kruzifix-Urteil&rdquo; des BVerfG; zit. nach Martin Kutscha, Protokoll der Anh&ouml;rung vom 11.01.1996 im Landtag Brandenburg, Ds. 2/360)</p>
<h5 align="center">Verfassung des Landes Brandenburg</h5>
<h6>Artikel 36 [Rechtsstellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften] </h6>
<p>(5) Vereinigungen zur gemeinschaftlichen Pflege einer Weltanschau-ung werden den Religionsgemeinschaften gleichgestellt.</p>
<h5 align="center">Charta der Grundrechte der Europ&auml;&shy;i&shy;schen Union</h5>
<h6 align="justify">Artikel 20 [Gleichheit vor dem Gesetz]</h6>
<p>Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.</p>
<h6 align="justify">Artikel 21 [Nichtdiskriminierung]</h6>
<p>(1) Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugeh&ouml;rigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Verm&ouml;gens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.</p>
<p>Trotz klarer verfassungsrechtlicher Vorgaben (s. Kasten) lehnte das Bildungsministerium jedoch den Antrag des Verbandes mit der Begr&uuml;ndung ab, es g&auml;be &bdquo;zwar im Land Brandenburg grunds&auml;tzlich eine Gleichstellung der Weltanschauungsgemeinschaften mit den Religionsgemeinschaften, gem&auml;&szlig; Artikel 7 Abs. 3 des Grundgesetzes sind jedoch die Religionsgemeinschaften bei der Erteilung des Religionsunterrichtes privilegiert.&ldquo; Der Brief des Ministeriums vom 25.10.2000 verwies zudem auf das Brandenburgische Schulgesetz, in dem explizit nur von &bdquo;Religionsgemeinschaften&ldquo; die Rede ist. Obwohl sich wegen des h&ouml;herrangigen Verfassungsgebots der Gleichbehandlung auch Weltanschauungsgemeinschaften auf diese Formulierungen berufen k&ouml;nnen (vgl. die unten dokumentierte Expertise von Prof. Dr. Ludwig Renck), blieb die Brandenburger Landesregierung auch nach einer Reihe von Gespr&auml;chen bei ihrer Ablehnung. Aus diesem Grund stellte die PDS-Fraktion im Landtag einen Antrag zur Erg&auml;nzung der entsprechenden Formulierungen im Schulgesetz um das Wort &bdquo;Weltanschauungsgemeinschaft&ldquo;. Dieser Antrag wurde am 16. Mai 2001 von den Regierungsfraktionen der SPD und CDU abgelehnt. Da der Humanistische Verband angek&uuml;ndigt hat, den Klageweg zu gehen, falls politisch keine Einigung erzielt werden kann, steht nun ein neuer verfassungsrechtlicher Rechtsstreit an. Angesichts der grundrechtlichen Relevanz des Falles hat sich in dieser Situation der Bundesvorsitzende der Humanistischen Union Dr. Till M&uuml;ller-Heidelberg mit einem Offenen Brief an den Brandenburger Landtag gewandt, den wir im Folgenden dokumentieren.</p>
<p>Gerd Eggers / Roland Otte</p>
<p>Eine umfassendere Dokumentation zur Auseinandersetzung in Brandenburg, einschlie&szlig;lich von Stellungnahmen weiterer Verfassungsrechtler, kann vom HU-Landesverband Berlin angefordert werden (HU-Landesverband Berlin, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Tel.: 030-204 2504, Fax: 030-204 502-57, E-Mail: <a href="mailto:HU_Berlin%40humanistische-union.de">HU_Berlin@humanistische-union.de</a></p>
<h5>Offener Brief der Humanis&shy;ti&shy;schen Union </h5>
<p>An den Pr&auml;sidenten des Brandenburger Landtages, die Vorsitzenden und schulpolitischen Sprecherinnen und alle weiteren Abgeordneten der Fraktion der SPD, CDU und PDS; Am Havelblick 8 in 14473 Potsdam</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>als &auml;lteste B&uuml;rgerrechtsorganisation der Bundesrepublik sind wir &auml;u&szlig;erst besorgt dar&uuml;ber, dass in Brandenburg offenbar Religionsgemeinschaften gegen&uuml;ber Weltanschauungsgemein-schaften bevorzugt werden. W&auml;hrend Kirchen an Brandenburger Schulen das Recht auf einen Bekenntnisunterricht einger&auml;umt wird, wurde im Oktober letzen Jahres ein Antrag der Weltanschauungs-gemeinschaft &bdquo;Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg&ldquo; (nicht zu verwechseln mit der B&uuml;rgerrechts-organisation Humanistische Union) zur Erteilung des Faches &bdquo;Humanistische Lebenskunde&ldquo; vom Bildungsministerium abgelehnt. Die diskriminierende Entscheidung des Bildungsministeriums verst&ouml;&szlig;t gegen die verfassungsrechtlich gebotene weltanschauliche Neutralit&auml;t des Staates und damit gegen die Voraussetzung f&uuml;r individuelle Bekenntnisfreiheit und ein gleichberechtigtes Zusammenleben in Vielfalt. Aus gutem Grund ist daher eine Gleichstellung von Religions- und Weltanschauungs-gemeinschaften sowohl im Grundgesetz (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 WRV Abs. 7) als auch in der Brandenburger Landesverfassung (Artikel 36, Abs. 5) vorgeschrieben. Das Bildungsministerium begr&uuml;ndete seine Ablehnung gegen&uuml;ber dem Antragsteller mit der Behauptung, Artikel 7 Abs. 3 des Grundgesetzes privilegiere Religionsgemeinschaften bei der Erteilung des Religionsunterrichts. Diese Begr&uuml;ndung erstaunt uns, da wir uns bislang mit der Landesregierung und Parlamentsmehrheit in &Uuml;bereinstimmung w&auml;hnten, dass dieses &Uuml;berbleibsel aus der Zeit des Staatskirchentums gem&auml;&szlig; Art. 141 GG in Brandenburg nicht anzuwenden ist. Diese Position vertritt das Land Brandenburg auch bei dem anh&auml;ngigen Verfahren am Bundesverfassungsgericht in der Auseinandersetzung um LER. Zudem d&uuml;rften selbst bei Geltung von Art. 7 Abs. 3 GG im Land Brandenburg aufgrund von Art. 140 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 GG Weltanschauungsgemeinschaften hinsichtlich eines schulischen Unterrichts gegen&uuml;ber Religions-gemeinschaften nicht diskriminiert werden. Der innovative Weg, den Brandenburg mit der Einf&uuml;hrung von LER gegangen ist, hat dem Land Brandenburg bundesweit Achtung verschafft und ist von der Humanistischen Union stets unterst&uuml;tzt worden. Als unabh&auml;ngige Organisation, die keiner Partei, Religion oder Weltanschauung verpflichtet ist, m&ouml;chten wir Sie nun dringend bitten, im Rahmen Ihrer M&ouml;glichkeiten darauf hinzuwirken, dass die verfassungsgem&auml;&szlig;e Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Brandenburg gew&auml;hrleistet wird. Der angemessenste Weg w&auml;re hierf&uuml;r unseres Erachtens eine deutliche gesetzliche Klarstellung im Schulgesetz. Eine andere M&ouml;glichkeit w&auml;re, dass der Landtag das Bildungsministerium auffordert, das Schulgesetz verfassungskonform auszulegen und damit die Diskriminierung von Weltanschauungsgemeinschaften in Brandenburg zu beenden. Im Sinne einer selbstverst&auml;ndlichen Gew&auml;hrleistung von Grundrechten im Land Brandenburg sollte es Weltanschauungsgemeinschaften und Eltern mit nichtreligi&ouml;ser Weltanschauung nicht zugemutet werden, ihre grundgesetzlichen Anspr&uuml;che auf Gleichbehandlung jeweils aufw&auml;ndig gerichtlich einklagen zu m&uuml;ssen. Nat&uuml;rlich steht es Ihnen als Brandenburger Gesetzgeber frei, keinen Weltanschauungsunterricht an staatlichen Schulen zuzulassen. Dies m&uuml;sste dann logischerweise aber auch f&uuml;r den Religionsunterricht gelten. Ein in Glaubensdingen zur Neutralit&auml;t und Gleichberechtigung verpflichteter Staat kann nicht selbstherrlich bestimmen, welchen Bekenntnisgemeinschaften er Rechte einr&auml;umt und welche er von diesen ausschlie&szlig;t. Wir hoffen, dass Sie hinsichtlich dieser Feststellung mit uns &uuml;bereinstimmen.Die Humanistische Union gibt gemeinsam mit anderen B&uuml;rgerrechts-organisationen den Grundrechte-Report heraus, der Grundrechts-verletzungen in der Bundesrepublik dokumentiert. Wir w&uuml;rden uns freuen, wenn wir im Grundrechte-Report 2002 berichten k&ouml;nnten, dass der Brandenburger Landtag erfolgreich die Diskriminierung von Weltanschauungsgemeinschaften an Schulen des Landes beendet hat.Wegen der grundrechtlichen Relevanz w&auml;ren wir Ihnen f&uuml;r eine baldige Antwort dankbar.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en</p>
<p>gez. Dr. Till M&uuml;ller-Heidelberg Berlin, am 17. Mai 2001 Bundesvorsitzender</p>
<h5 align="center">Gutacht&shy;liche Stellung&shy;nahme</h5>
<p>zur Frage, ob das Land Brandenburg verpflichtet ist, neben dem Religionsunterricht gleichberechtigt weltanschaulichen Unterricht von Weltanschauungsgemeinschaften (z.B. &ldquo;Humanistische Lebenskunde&rdquo;) zuzulassen:</p>
<p>Das Grundgesetz gew&auml;hrleistet in Art. 4 Abs. 1 und 2 vorbehaltlos die Bekenntnisfreiheit. Bekenntnis im verfassungsrechtlichen Sinne ist dabei jede &Uuml;berzeugung, mag sie transzendent oder immanent begr&uuml;ndet sein, mag sie sich auf ein h&ouml;chstes Wesen berufen oder ein solches verneinen. Wiewohl das Grundgesetz der traditionellen Wortwahl folgt und regelm&auml;&szlig;ig von &sbquo;Religion&lsquo; spricht, ist darunter jede Art von Bekenntnis zu verstehen, ein religi&ouml;ses wie ein weltanschauliches. Das Grundgesetz gew&auml;hrleistet die Bekenntnisfreiheit nicht nur individuell, sondern auch kollektiv. Aus der verfassungsrechtlichen Gleichheit von Religion und Weltanschauung folgt deshalb die Gleichwertigkeit von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Dies wird in Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 7 WRV anerkannt. Wo immer das Grundgesetz die Vokabeln &sbquo;Religion&lsquo; und&lsquo; Religionsgemeinschaft&lsquo; verwendet, ist deshalb stets &sbquo;Weltanschauung&lsquo; und &sbquo;Weltanschauungsgemeinschaft&lsquo; mitzulesen.</p>
<p>Der Staat hat alle Bekenntnisgemeinschaften parit&auml;tisch zu behandeln. Es gibt insoweit keinen Unterschied zwischen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Dies ergibt sich aus der staatlichen Bekenntnisneutralit&auml;t ebenso wie aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Differenzierungen sind nach herrschender Meinung nur insoweit m&ouml;glich, als sie auf sachlichen Unterschieden beruhen. Zwischen Religionsunterricht und Weltanschauungsunter&shy;richt gibt es keine sachnotwendigen Unterscheidungserfordernisse.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &sbquo;Religionsunterricht&lsquo; im Sinne von Art. 7 Abs. 2 und 3 GG ist auch der &sbquo;Welt&shy;anschauungsunterricht&lsquo;. Selbst atheistische Bekenntnisgemeinschaften k&ouml;nnen &sbquo;Religions&shy;unterricht&lsquo; im Sinne dieser Bestimmung erteilen. Parlamentsgesetze, die von &sbquo;Religionsunter&shy;richt&lsquo; sprechen, sind mit&shy;hin verfassungskonform dahin auszulegen, dass auch der &sbquo;Weltanschauungsunterricht&lsquo; gemeint ist. Das brandenburgische Schulgesetz macht davon keine Ausnahme. Es er&uuml;brigt sich, gegen die Wortwahl &sbquo;Religionsunterricht&lsquo; gerichtlich vorzugehen, weil dieser Terminus ausnahmslos als &sbquo;Bekenntnisunterricht&lsquo; zu verstehen ist. Der Landesgesetzgeber ist jedenfalls nicht befugt, sich legislatorisch dar&uuml;ber hinwegzusetzen. Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg ist deshalb grundgesetzlich berechtigt, seine Zulassung zum Bekenntnisunter&shy;richt an den &ouml;ffentlichen Schulen in Brandenburg einzufordern, vorausgesetzt er ist eine Bekenntnisgemeinschaft im grundgesetzlichen Sinne und die von ihm zu erteilende Lebens&shy;kunde ein weltanschaulicher Bekenntnisunterricht. Das Land Brandenburg kann den Bekenntnisunterricht nicht auf einen Religionsunterricht im eigentlichen traditionellen Wortsinne beschr&auml;nken. Allerdings wird in der juristischen Literatur vereinzelt vertreten, dass nur solchen Bekennt&shy;nisgemeinschaften ein Recht auf Bekenntnisunterricht zusteht, die die Rechte einer K&ouml;rper&shy;schaft des &ouml;ffentlichen Rechts im Sinne von Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 5 WRV erlangt haben. F&uuml;r eine derartige formale Einengung gibt es keinen hinreichenden Anhalt. Es gen&uuml;gt jede Organisationsform, die gew&auml;hrleistet, dass ein eigenverantworteter Bekennt&shy;nisunterricht ordnungsgem&auml;&szlig; erteilt werden kann. Dies wird man bei einem b&uuml;rgerlichrechtli&shy;chen Verein ebenso wie bei einer K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts annehmen d&uuml;rfen. Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg hat im Schreiben an das Ministerium f&uuml;r Bildung, Jugend und Sport vom 21. Juni 2000 die Zulassung zum Bekenntnisunterricht beantragt und das Ministerium hat diesen Antrag mit Schreiben vom 25.10.2000 abgelehnt. Wiewohl dieses Schreiben nicht in der verfahrensrechtlichen Form eines f&ouml;rmlichen schriftlichen Bescheids gehalten ist, stellt es nach vorherrschender Ansicht einen Verwaltungsakt dar. Es ist der beschwerdef&auml;hige &sbquo;rechtsg&uuml;ltige Bescheid&lsquo;, den der Verband im Schreiben an das Ministerium vom 2.11.2000 fordert. Da dieser Bescheid ohne Rechtmittelbelehrung ergangen ist, wird er nach &sect; 58 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung nach Ablauf eines Jahres seit Zustellung, Er&ouml;ffnung oder Ver&shy;k&uuml;ndung unanfechtbar. Der Verband wird daher wenigstens bis zum 25.10.2001 gegen ihn Anfechtungsklage zu erheben haben, um seine Rechte zu wahren. Aus der prinzipiellen Gleichheit aller Bekenntnisgemeinschaften ergibt sich weiterhin der Grundsatz ihrer parit&auml;tischen Behandlung im &uuml;brigen. Dies bedeutet, dass der Staat, wenn er Religionsgemeinschaften finanziell oder auf andere Weise f&ouml;rdert, Weltanschauungs&shy;gemeinschaften gleichwertig zu f&ouml;rdern hat. Leistet der Staat finanzielle Zuwendungen an Religionsgemeinschaften, haben die Weltanschauungsgemeinschaften einen gerichtlich durchsetzbaren Rechtsanspruch auf vergleichbare Beg&uuml;nstigungen.</p>
<p>gez. Prof. Dr. Ludwig Renck M&uuml;nchen, am 15. M&auml;rz 2001&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof M&uuml;nchen a. D.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/ungleichbehandlung-von-religions-und-weltanschauungsgemeinschaften-in-brandenburg/">Ungleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Brandenburg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
