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	<title>Hartmuth H. Wrocklage Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>LV Hamburg: Diskussion um Frauenquote und Mitgliederversammlung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 May 2013 10:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg: Veranstaltungsberichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 220 (1/2013), S. 24 &#132;Mehr Frauen in Führungspositionen &#150; eine große Bewegung, aber noch viel zu tun&#147; &#150; so das Thema einer öffentliche Diskussionsveranstaltung, die Anke Pörksen organisiert hatte, und die am 30.1.2013 im altehrwürdigen Hamburger Ziviljustizgebäude stattfand. Engagierte Eingangsreferate hielten die Hamburger Senatorin für Justiz und Gleichstellung, Jana Schiedek, selbst Initiatorin des [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/220/publikation/lv-hamburg-diskussion-um-frauenquote-und-mitgliederversammlung/">LV Hamburg: Diskussion um Frauenquote und Mitgliederversammlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 220 (1/2013), S. 24</p>
<p>&#132;Mehr Frauen in Führungspositionen &#150; eine große Bewegung, aber noch viel zu tun&#147; &#150; so das Thema einer öffentliche Diskussionsveranstaltung, die Anke Pörksen organisiert hatte, und die am 30.1.2013 im altehrwürdigen Hamburger Ziviljustizgebäude stattfand.</p>
<p>Engagierte Eingangsreferate hielten die Hamburger Senatorin für Justiz und Gleichstellung, Jana Schiedek, selbst Initiatorin des Beschlusses des Bundesrates zur Einführung der Frauenquote in Aufsichtsräten, und Annette Bruhns, Spiegel-Redakteurin und Vorsitzende des Vereins ProQote Medien, der sich bundesweit dafür einsetzt, mindestens 30 Prozent der Führungspositionen in den Redaktionen der Zeitungen und der Fernseh- und Rundfunkanstalten mit Frauen zu besetzen, und zwar nicht irgendwann, sondern in den nächsten fünf Jahren. Die Zusammenführung eines allgemeinen frauenpolitischen Ansatzes auf der Gesetzgebungsschiene und eines konkreten Kampfes um mehr Rechte für Frauen in den Redaktionen erwies sich als ausgesprochen fruchtbar. Jedenfalls wurde das Thema der Veranstaltung von den in weit überwiegender Anzahl erschienenen Frauen (unter ihnen Vertreterinnen des Landesfrauenrates und anderer Hamburger Frauenorganisationen) lebhaft diskutiert. Dabei ging es nur noch um das Wie, nicht mehr um das Ob.</p>
<p>Im Anschluss an die öffentliche Diskussionsveranstaltung hatte Anke Pörksen zu einer internen Mitgliederversammlung der HU eingeladen. Wegen der fortgeschrittenen Zeit konzentrierte sich die Versammlung auf die Neuwahlen des Vorstandes mit der erfreulichen Konsequenz, dass der Vorstand erweitert und verjüngt werden konnte und eine beachtliche Frauenquote erzielte. Der siebenköpfige Vorstand besteht nun aus: Greta Groffy, Helgrid Hinze (zugleich Kassiererin), Dr. Doris Lorenz, Karin Meo, Anke Pörksen, Bela Rogalla, Stephanie Thiel und Hartmuth Wrocklage. Als neue Sprecherin wurde Karin Meo bestimmt. Anke Pörksen hatte bereits im Vorfeld erklärt, dass sie aufgrund ihrer beruflichen Verpflichtungen nicht mehr als Vorsitzende zur Verfügung stehe. Der neue Vorstand traf sich am 4.3.2012 zu seiner konstituierenden Sitzung.</p>
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		<title>LV Hamburg: Neuer Vorstand gewählt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/210/publikation/lv-hamburg-neuer-vorstand-gewaehlt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Oct 2010 04:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hamburg: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 210 (3/2010), S. 32 Die Mitgliederversammlung des Landesverbandes Hamburg wählte am 20. Oktober 2010 turnusgemäß einen neuen Vorstand. Einstimmig wurde Anke Pörksen zur Vorsitzenden gewählt. Weiterhin gehören dem Vorstand an: Peter Hermsen, Helgrid Hinze (Kassiererin), Karin Meo, Hartmuth Wrocklage. Zu Kassenprüfern wurden erneut Edith Wessel und Hartmut Roß gewählt. Die neue Landesvorsitzende, Anke Pörksen (Jahrgang [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 210 (3/2010), S. 32</p>
<p>Die Mitgliederversammlung des Landesverbandes Hamburg wählte am 20. Oktober 2010 turnusgemäß einen neuen Vorstand. Einstimmig wurde Anke Pörksen zur Vorsitzenden gewählt. Weiterhin gehören dem Vorstand an: Peter Hermsen, Helgrid Hinze (Kassiererin), Karin Meo, Hartmuth Wrocklage. Zu Kassenprüfern wurden erneut Edith Wessel und Hartmut Roß gewählt.</p>
<p>Die neue Landesvorsitzende, Anke Pörksen (Jahrgang 1966), hatte sich in den vergangenen Jahren engagiert in die Arbeit der HU Hamburg eingebracht. Sie ist Mitglied des Bundesvorstandes der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) und steht für die Wahrung der Grundrechte in einem freiheitlichen Rechtsstaat. Ehrenamtlich hat sie sich über lange Jahre intensiv um Belange von Strafgefangenen gekümmert. Beruflich ist die Juristin in der Bildungsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg tätig, wo sie die Schulaufsicht über Schulen in Freier Trägerschaft mit dem Schwerpunkt Integration und Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf innehat.</p>
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		<title>Sichert die Grundrechte: Schafft unabhängige Polizeibeauftragte in Bund und Ländern</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/sichert-die-grundrechte-schafft-unabhaengige-polizeibeauftragte-in-bund-und-laendern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 May 2010 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 20]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2010, Seite 189 Am Rande der Demonstration &#8222;Freiheit statt Angst&#8220; im September 2009 in Berlin ereignete sich ein Vorfall, der besondere Aufmerksamkeit verdient. Glücklicherweise konnte er auf Video dokumentiert und im Internet veröffentlicht werden. Hier wird ein jüngerer, unvermummter Mann mit Fahrrad von einem Polizeibeamten festgehalten, mit der Faust ins Gesicht geschlagen und schließlich [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/sichert-die-grundrechte-schafft-unabhaengige-polizeibeauftragte-in-bund-und-laendern/">Sichert die Grundrechte: Schafft unabhängige Polizeibeauftragte in Bund und Ländern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2010, Seite 189</p>
<p>Am Rande der Demonstration &#8222;Freiheit statt Angst&#8220; im September 2009 in Berlin ereignete sich ein Vorfall, der besondere Aufmerksamkeit verdient. Glücklicherweise konnte er auf Video dokumentiert und im Internet veröffentlicht werden. Hier wird ein jüngerer, unvermummter Mann mit Fahrrad von einem Polizeibeamten festgehalten, mit der Faust ins Gesicht geschlagen und schließlich von mehreren Beamten zu Boden gezerrt und getreten. Auf Grund des Videos laufen in diesem Fall Strafverfahren gegen die Beamten. Polizeiliche Übergriffe &#8211; auch unabhängig von Demonstrationen &#8211; sind, im Gegensatz zu deren Dokumentation, keine Ausnahme. So können diesem Einzelfall mühelos weitere, auch weit spektakulärere Beispiele (z.B.: &#8222;Tod im Polizeigewahrsam&#8220;) hinzugefügt werden. Doch das Ritual politischer Auseinandersetzungen, das solchen Exzessen in der Regel folgt, erschöpft sich zumeist in Stimmungsmache und Meinungskampf. Die polizeilichen Strategien und Einsatzkonzepte bleiben durchweg unverändert.</p>
<p>Um die Aufklärung derartiger Vorfälle nicht davon abhängig zu machen, ob zufällig jemand im richtigen Moment eine Kamera zur Hand hat, bestehen Forderungen nach einer unabhängigen Stelle, die allein damit beauftragt ist, das Verhalten von Polizisten auf Video zu dokumentieren. Eine weitere wichtige Forderung ist die nach Namenschildern bzw. Identifikationsnummern für Polizisten. Ergänzend wird seit einiger Zeit die Diskussion um einen unabhängigen Polizeibeauftragten in Bund und Ländern geführt. Dieser soll eine Anlaufstelle sowohl für Bürger als auch für Polizeibeamte selbst sein.</p>
<h2 class="auto-created">Der insti&shy;tu&shy;ti&shy;o&shy;nelle Schein &ndash; die g&auml;ngige Kontroll&shy;ma&shy;trix</h2>
<p>Doch wer politisch Verantwortliche danach fragt, bekommt i.a.R. zur Antwort, die vorhandenen Instrumente reichten aus. Verwiesen wird auf polizeiinterne Dienstaufsichts-, Beschwerde- und Ermittlungsstellen, ferner auf die Justiz und schließlich auf die Parlamente und ihre Innen- und potenziellen Untersuchungsausschüsse. Auch die deutschen Polizeibehörden in Bund und Ländern haben den institutionellen Schein ausreichender Kontrolle offenbar verinnerlicht. Sie vermögen nicht zu erkennen, dass erweiterte Kontrollinstrumente auch den organisationseigenen Interessen der Polizei dienen.</p>
<p>Dagegen fordern einflussreiche Menschenrechtsorganisationen, eine unabhängige Kontrollinstanz zu schaffen. So Amnesty International, die wegen der bestehenden Kontrolllücke notgedrungen selbst eine ehrenamtliche, hoch engagiert arbeitende &#8222;Fachgruppe Polizeirecherche&#8220; gebildet hat, die Polizeiunrecht in Deutschland unter dem Aspekt verletzter Menschenrechte aufzuklären sucht. So die Humanistische Union, die derzeit einen Gesetzestext zur Schaffung eines Polizeibeauftragten auf Bundesebene berät, der als Muster für entsprechende Gesetzentwürfe auch auf Länderebene konzipiert ist.</p>
<p>Auch der europäische Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg empfiehlt, &#8222;unabhängige Polizeiüberwachungs- und Beschwerdemechanismen außerhalb der polizeilichen und ministeriellen Strukturen&#8220; zu schaffen. Gleichwohl wurden derartige Vorschläge von der Bundesregierung bisher zurückgewiesen.</p>
<h2 class="auto-created">Der springende Punkt</h2>
<p>Doch was macht externe Polizeibeauftragte in Bund und Ländern erforderlich? Der springende Punkt liegt hier in einer Zwangslage, die Kameraderie, Korpsgeist und damit eine &#8222;Mauer des Schweigens&#8220; begünstigt. Eine Mauer, hinter der sich verschwiegenes Polizeiunrecht und damit zugleich jene Kontrolllücke verbirgt, die wohl am schwersten wiegt, weil sie folgendes strukturelles Defizit benennt.</p>
<p>Jeder Polizeibeamte steht unter Strafverfolgungszwang (§ 163 StPO). Er muss strafbares Verhalten auch seines Kollegen anzeigen. Damit setzt er sich nicht nur in Widerspruch zu dem persönlichen Interesse dieses Kollegen, sondern auch zur vermeintlichen Interessenlage der Polizeiorganisation. Aus polizeilicher Sicht scheint es sich zu verbieten, das &#8218;eigene Nest zu beschmutzen&#8217;, einen Kollegen zu verraten und das ungeschriebene Schweigegebot zu brechen. Verstößt ein Beamter gegen diese &#8222;cop culture&#8220;, ist er massiven Pressionen seitens seiner Kollegen ausgesetzt, die von Mobbing über persönliche Isolierung und soziale Ausgrenzung bis hin zu kollektiven Retourkutschen gehen können. Auch können &#8222;whistle-blower&#8220; gruppendynamisch für &#8218;vogelfrei&#8217; erklärt werden&#8220; (Martin Herrnkind).</p>
<p>Beugt sich ein Polizeibeamter dem Druck, den ihm die Schweigemaxime auferlegt, macht er sich selbst wegen Strafvereitlung im Amt strafbar (§§ 258, 258 a StGB). Er und sein Kollege haben nun eine &#8222;gemeinsame Leiche im Keller&#8220;. Beide stehen in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis auf Dauer. Die Schweigemauer wächst, verdichtet und vervielfältigt sich durch weitere Zwischenabhängigkeiten, die sich auf ganze Personenzusammenhänge (z.B. auf einen Einsatzzug) ausdehnen können.</p>
<p>Diesem Problem zu begegnen ist von entscheidender Bedeutung insbesondere für den betroffenen Bürger. Denn seine Strafanzeige führt nur im Ausnahmefall zur Aufklärung des Sachverhalts. Die Strafanzeige wird i.d.R. an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die wiederum die Kriminalpolizei beauftragt. Bei einer klaren Beweislage etwa durch Videoaufnahmen kann es durchaus zur Vernehmung, zur Anklage und ggf. zur Verurteilung beteiligter Polizisten kommen. Ist die Lage jedoch, wie meistens, unklar, reichen die konventionellen Wege nicht aus. Es bedarf vielmehr einer unabhängigen Kontollinstanz mit eigenständiger Aufklärungskompetenz: eben eines Polizeibeauftragten.</p>
<p>Vergleichbare Anlaufstellen wie die des geforderten Polizeibeauftragten gibt es im Ausland längst. So z.B. das &#8222;Klachtenbüro&#8220; in Amsterdam, die &#8222;Police-Complaints-Commission&#8220; in Kanada, die &#8222;Police-Complaints-Authority&#8220; (PCA) in Australien oder die &#8222;Independent Police Complaints Comission&#8220; (IPCC) in Großbritannien. Interessant ist hier insbesondere der Fall des Ian Tomlinson, der bei den G20-Protesten zu Tode kam. Hier wurde selbst dem IPCC vorgeworfen, nicht schnell genug ausreichende Ermittlungen eingeleitet zu haben. Dieser Fall zeigt, wie bedeutsam Namensschilder bzw. Identifikationsnummern und Videoaufnahmen sind  &#8211;  über einen Polizeibeauftragten hinaus.</p>
<p>In Deutschland gab es einen gewissen Probelauf. Unter rot-grüner Verantwortung wurde in Hamburg eine ehrenamtlich besetzte unabhängige Polizeikommission gebildet, von einer neu gewählten konservativen Regierung jedoch nach wenigen Jahren wieder abgeschafft.</p>
<p>Im Gesetz über die Hamburger Polizeikommission vom 16. Juni 1998 wird deren Aufgabenstellung dahin beschrieben, &#8222;etwaige interne Fehlentwicklungen und daraus folgende Gefährdungen der Einhaltung rechtsstaatlichen Verhaltens der Polizeibeamten zu erkennen und darüber zu berichten&#8220;. Ziel war die Überwindung der durch § 163 StPO begünstigten &#8218;Mauer des Schweigens&#8217;, die unvoreingenommene Prüfung gemeldeter Vorfälle, der Schutz aussagewilliger Polizeibeamter gegen Mobbing und nicht zuletzt fallübergreifende Strukturanalysen als Frühwarnsystem für Fehlentwicklungen.</p>
<p>Diese Aufgaben stellen sich auch für einen hauptamtlichen Polizeibeauftragten. Zur effektiven Arbeit bedarf er besonderer Rechte, wie z.B. zur Akteneinsicht, auf Auskunft, zur Vernehmung, auf Zutritt zu Dienst- und Aktionsräumen der Polizei. Darüber hinaus muss selbstverständlich auch für die erforderlichen Ressourcen gesorgt werden.</p>
<h2 class="auto-created">Eine demokra&shy;ti&shy;sche Alternative</h2>
<p>Die Polizei kann in einer Demokratie umso überzeugender auftreten, je demokratischer ihr Selbstverständnis und ihre Organisationskultur sind. Dazu ist erforderlich, dass unklare Vorfälle für Betroffene und Außenstehende nachvollziehbar gemacht und Wege gefunden werden, geschehenes Unrecht aufzuklären.</p>
<p>Ein unabhängiger Polizeibeauftragter ist umso wichtiger, je tiefer ein freiheitsfeindliches Sicherheitsdenken die Innenpolitik beherrscht und je schärfer die Machtbefugnisse der Polizei ausgestaltet werden. Dehnen sich polizeiliche Ermächtigungsgrundlagen aus und schneiden sie immer tiefer in die Bürgerrechte ein, steigt die Gefahr rechtswidriger Übergriffe.</p>
<p>Ohne eine effektive externe demokratische Kontrollinstanz, wie ein unabhängiger funktionsgerecht ausgestatteter hauptamtlicher Polizeibeauftragter, weist die zum Demokratieschutz notwendige Kontrolle der Polizei eine nicht verantwortbare wesentliche Lücke auf. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/sichert-die-grundrechte-schafft-unabhaengige-polizeibeauftragte-in-bund-und-laendern/">Sichert die Grundrechte: Schafft unabhängige Polizeibeauftragte in Bund und Ländern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Vietnam und kein Ende völkerrechtswidriger Angriffskriege</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/201/publikation/vietnam-und-kein-ende-voelkerrechtswidriger-angriffskriege/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Aug 2008 06:12:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg: Veranstaltungsberichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bericht von einer Veranstaltung des Hamburger Landesverbandes. Aus: Mitteilungen Nr. 201, S. 28/29 (HHW) Auf einer von der Deutschen Journalisten Union Hamburg, der Humanistischen Union Hamburg, der Heinrich Böll-Stiftung und der Hamburger Landeszentrale für politische Bildung getragenen Diskussionsveranstaltung am 16. April ging es um die Aufarbeitung des Vietnamkriegs aus heutiger Sicht. Unter dem Titel &#132;Vietnamkrieg [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/201/publikation/vietnam-und-kein-ende-voelkerrechtswidriger-angriffskriege/">Vietnam und kein Ende völkerrechtswidriger Angriffskriege</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bericht von einer Veranstaltung des Hamburger Landesverbandes. Aus: Mitteilungen Nr. 201, S. 28/29</p>
<p>(HHW) Auf einer von der Deutschen Journalisten Union Hamburg, der Humanistischen Union Hamburg, der Heinrich Böll-Stiftung und der Hamburger Landeszentrale für politische Bildung getragenen Diskussionsveranstaltung am 16. April ging es um die Aufarbeitung des Vietnamkriegs aus heutiger Sicht. Unter dem Titel &#132;Vietnamkrieg &#150; Vietnamprotest &#150; Vietnamsolidarität&#8220; stand die Struktur der kriegerischen Auseinandersetzung zur Debatte zwischen der imperialen Großmacht USA und einer um die Macht in Vietnam kämpfenden Bürgerkriegspartei, den Vietcong, die ihrerseits von Nordvietnam, China und der damals noch kommunistischen UdSSR gestützt wurde.</p>
<p>Prof. Greiner vom Institut für Sozialforschung in Hamburg, Verfasser des Buches &#132;Krieg ohne Fronten. Die USA in Vietnam&#8220; (2007), arbeitete mit bestechender Faktenklarheit heraus, warum es den USA nicht gelang, den vergleichsweise schwachen Gegner zu besiegen. In einem von den USA unter eindeutigem Bruch des Völkerrechts begonnenen Krieg versagten die konventionellen Strategien der Großmacht gegen einen &#132;unsichtbaren Gegner&#8220;, der nach den Grundsätzen des Partisanenkrieges kämpfend, den Gegner in offener Feldschlacht nie hätte besiegen können, ihn aber durch ständigen Terror aus dem Hinterhalt heraus mürbe machte und schließlich demoralisierte. Eine der Hauptressourcen für den Vietcong war in diesem asymmetrischen Krieg der Faktor Zeit. Während die US-Army unter dem wachsenden Widerstand gegen den Vietnamkrieg in den Vereinigten Staaten und anderswo unter erheblichem Erfolgs- und Zeitdruck stand, hatte der Vietcong die erforderliche Zeit und damit den langen Atem, den Zermürbungsprozess bis zur Destabilisierung und Demoralisierung des Feindes fortzusetzen. Amerika verlor den Krieg.</p>
<p>Natürlich wurden in der Diskussion Parallelen zu aktuellen Entwicklungen gezogen: Insbesondere der Irakkrieg, ebenfalls ein Angriffskrieg der USA und ihrer hilfswilligen Verbündeten, unter Bruch des Völkerrechts begonnen, weist ebenfalls Grundstrukturen eines asymmetrischen Krieges auf. Er wird von den USA nicht endgültig gewonnen werden können. Auch insoweit ist es politisch entscheidend, so ein Diskussionsergebnis aus der Sicht der Humanistischen Union, dass sich Europa möglichst bald als eigenständiger Machtfaktor etabliert und sich damit zu einem Staatswesen entwickelt, das seine Unabhängigkeit gegenüber den USA zu wahren versteht und sich nicht in imperiale Kriegsabenteuer hinein ziehen lässt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/201/publikation/vietnam-und-kein-ende-voelkerrechtswidriger-angriffskriege/">Vietnam und kein Ende völkerrechtswidriger Angriffskriege</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>LV Hamburg: Neuer Vorstand (Kurz-Mitteilungen)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/201/publikation/lv-hamburg-neuer-vorstand-kurz-mitteilungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Aug 2008 06:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hamburg: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 201, S. 30 (HHW) Am 21. Mai 2008 wählte die Mitgliederversammlung der HU Hamburg turnusgemäß einen neuen Vortand. Dem neuen Vorstand gehören an: Dr. Carsten Frerk, Peter Hermsen, Helgrid Hinze, Doris Lorenz und Hartmuth Wrocklage. Peter Hermsen, schon in früheren Jahren Vorsitzender der HU Hamburg, folgt Dr. Kirsten Toepffer, die aus persönlichen Gründen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/201/publikation/lv-hamburg-neuer-vorstand-kurz-mitteilungen/">LV Hamburg: Neuer Vorstand (Kurz-Mitteilungen)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 201, S. 30</p>
<p>(HHW) Am 21. Mai 2008 wählte die Mitgliederversammlung der HU Hamburg turnusgemäß einen neuen Vortand. Dem neuen Vorstand gehören an: Dr. Carsten Frerk, Peter Hermsen, Helgrid Hinze, Doris Lorenz und Hartmuth Wrocklage.</p>
<p>Peter Hermsen, schon in früheren Jahren Vorsitzender der HU Hamburg, folgt Dr. Kirsten Toepffer, die aus persönlichen Gründen nicht wieder kandidiert hat. In ihren Ämtern als bewährte Kassenprüfer bestätigt wurden Edith Wessel und Hartmut Ross. In der den Wahlen vorausgehenden Diskussion erörterte die Mitgliederversammlung den kritischen Bereich der Polizeipolitik und die in Hamburg besonders relevanten Probleme eines äußerst reaktionären Strafvollzugsgesetzes, das den Gedanken der Resozialisierung sträflich vernachlässigt. Hier nimmt Hamburg eine negative Vorreiterrolle ein. Die HU Hamburg wird deshalb die Aktivitäten des schwarz-grünen Senats und des grünen Justizsenators, Dr. Till Steffen (GAL), aufmerksam und kritisch begleiten.</p>
<p>Diskutiert wurden ferner allfällige Themen wie Strategiefragen, Finanzen und Mitgliederwerbung sowie Möglichkeiten einer verbesserten Öffentlichkeitsarbeit. Beim erstgenannten Punkt stand zur Debatte, ob die HU, statt die Sicherheitsgesetze &#150; so ein Mitglied &#150; &#132;nur jeweils temporär zu entschärfen&#8220;, nicht grundsätzlicher und kritischer werden und zum Beispiel bei verfassungswidrigen Gesetzen ständig neu den Rücktritt des &#132;Verfassungsbruch-Ministers&#8220; Schäuble fordern solle. Unabhängig von der Frage einer Politisierung der Bürgerrechtsarbeit, die weiter zu diskutieren ist, waren sich die Mitglieder jedoch im wesentlichen darin einig, dass der Bundesvorstand der HU gut beraten sei, in jedem Falle seine Linie fortzusetzen, die die HU als juristisches Kompetenzzentrum ausweist.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/201/publikation/lv-hamburg-neuer-vorstand-kurz-mitteilungen/">LV Hamburg: Neuer Vorstand (Kurz-Mitteilungen)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die neue Straflust in Hamburg und anderswo</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/die-neue-straflust-in-hamburg-und-anderswo/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Sep 2007 10:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg: Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Strafen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 9 Der Altmeister der Kriminologie, Prof. Fritz Sack, hatte gerufen und alle kamen. Sein Vortrag am 27.6.2007 über &#132;Die (neue) Straflust der Gesellschaft&#8220; zog mehr als 80 Zuhörer an, darunter natürlich viele Studierende der Kriminologie, aber auch politisch engagierte Senioren. Zur Freude des Veranstalters, der HU Hamburg, war der Vorlesungssaal am [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/198/publikation/die-neue-straflust-in-hamburg-und-anderswo/">Die neue Straflust in Hamburg und anderswo</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 198, S. 9</p>
<p>Der Altmeister der Kriminologie, Prof. Fritz Sack, hatte gerufen und alle kamen. Sein Vortrag am 27.6.2007 über &#132;Die (neue) Straflust der Gesellschaft&#8220; zog mehr als 80 Zuhörer an, darunter natürlich viele Studierende der Kriminologie, aber auch politisch engagierte Senioren. Zur Freude des Veranstalters, der HU Hamburg, war der Vorlesungssaal am Allendeplatz jedenfalls brechend voll. Selbst ein hamburgischer alternativer Sender, das freie sender kombinat, war angerückt und schnitt den Vortrag mit. <br />Fritz Sack wäre nicht Fritz Sack, hätte er den Spannungsbogen seines Referates nicht von A bis Z zu halten gewusst. Als er anbot, sein Referat abzukürzen, um mehr Raum für die Diskussion zu lassen, war die Reaktion der Zuhörer eindeutig: sie wollten eine Fortsetzung des Vortags.<br />Mit einem Zitat aus dem Buch &#8222;The Expanding Prison&#8220; von David Caley überraschte Fritz Sack gleich zu Anfang. &#132;Die Stimmung und Einstellung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Behandlung der Kriminalität und der Kriminellen&#8220;, so zitierte Sack, &#132;ist eines der untrüglichsten Zeichen der Zivilisation und Kultur einer jeden Gesellschaft:<br />&#149; gelassen und nüchtern die Rechte des Beschuldigten und des Verurteilten gegen den Staat respektieren;<br />&#149; Beklemmung bei allen, die mit der Verhängung von Strafen betraut sind;<br />&#149; Wunsch und Eifer zur Reintegration;<br />&#149; unermüdliche Bemühungen zur Entwicklung von Projekten von Heilung und Regeneration;<br />&#149; der unerschütterliche Glaube an den guten Kern in jedermanns Herz, wenn man nur bereit ist, ihn zu sehen.<br />Dieses sind die Zeichen, welche bezüglich der Behandlung von Kriminalität und Kriminellen die erlangte Größe einer Nation markieren und messen sowie die Zeichen und Beweise der in ihr gelebten Tugend.&#8220; &#132;Und dies&#8220;, so fuhr Fritz Sack fort, &#132;gesprochen im englischen Unterhaus vor fast hundert Jahren; gesprochen nicht von einem linken Utopisten oder unpolitischen Philanthropen, sondern von einem Realpolitiker, zudem von einem Politiker unbestritten konservativer Herkunft: W. Churchill 1910.&#8220;<br />Vor diesem Hintergrund und am Beispiel des Hamburger Entwurfes zu einem Strafvollzugsgesetz vom 13.3.2007 diagnostizierte Sack einen &#132;Übergang von der Philanthropie zur Misanthropie im Strafvollzug&#8220;, ein Übergang, den er anhand einiger Eckpunkte des Gesetzes nachwies, z.B. anhand<br />&#149; des Vorrangs der &#8222;Sicherheit&#8220; als Vollzugsziel vor dem Ziel einer Resozialisierung,<br />&#149; der Institutionalisierung des geschlossenen Vollzuges als Regelvollzug,<br />&#149; der Zusammenfassung von Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug.<br />Fritz Sack sprach von der &#8222;Annullierung einer 100jährigen Tradition&#8220; im Strafvollzug und stellte heraus, dass dieses Gesetzesvorhaben eine Neuausrichtung des Hamburger Strafvollzuges absichere, wie sie nach Ablösung der rot-grünen Landesregierung im Jahre 2001 eingeleitet worden ist. Ähnliche Tendenzen zeichnen sich in Niedersachsen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg ab.<br />Der Referent zeigte auf, dass sich diese Entwicklung einbettet in einen weltweiten &#132;punitive turn&#8220;, der, ausgehend von den USA, zunächst Großbritannien erfasst und von dort auf das europäische Festland übergegriffen hat und z.B. in den Niederlanden, den skandinavischen Ländern und seit geraumer Zeit auch in der Bundesrepublik Deutschland wirksam sei. Kriminologischer Kronzeuge für diese kriminalpolitische Kehrtwende ist David Garlands &#132;The Culture of Control. Crime and Social Order in Contemporary Society&#8220; (2001). Sack verwies unter anderem auf die in den Vereinigten Staaten herrschende, den Baseballregeln entnommene Doktrin &#132;three strikes and you are out&#8220; (= lebenslänglich nach drei oder weniger Straftaten), eine Doktrin, die unter den Bedingungen einer an den Grundrechten des Grundgesetzes orientierten Strafrechtspflege nicht akzeptabel ist. <br />Sack belegte anhand konkreter Zahlen, dass sich eine solche Kehrtwendung mit der Kriminalitätsentwicklung nicht begründen lasse. In der Wirkung der Medien sah er eher ein Symptom als eine Ursache. Er fragte demgegenüber nach den Profiteuren der Kriminalitätsangst und diagnostizierte dabei die &#132;4 P&#8220;: Politik, Polizei, Publizistik, Private Sicherheitsindustrie. <br />Der &#132;punitive turn&#8220; werde weiter durch den strukturellen und kulturellen Wandel getragen: nämlich durch die Abkehr von der sozialen Gesellschaft (nach Maßgabe des Sozialstaatsprinzips) und der Hinwendung zur Risikogesellschaft (Stichworte: Individualisierung, Ökonomisierung, neoliberales Marktmodell). Das führe unter anderem zu einer &#132;Kontraktualisierung&#8220; sozialer Beziehungen und insbesondere zu einer  &#132;angebotsorientierten Kriminalpolitik&#8220;, bei der die &#132;Kosten&#8220; der Kriminalität durch dichtere Kontrollen, strengere Strafandrohungen und schärferen Strafvollzug erhöht werden, statt zumindest gleichrangig die Kriminalitätsursachen zu bekämpfen &#150; all dies Folge der Wende zum Präventionsstrafrecht. <br />Besonders spannend war die abschließend von Fritz Sack aufgeworfene Frage nach der Politikfähigkeit seiner Analyse: Reicht der Protest von Menschenrechtlern (&#132;Rechtsstaatslobbyisten&#8220;) aus? Oder ist eine &#132;radikale Repolitisierung der Ökonomie&#8220; (Slavoj Zizek) erforderlich? Klar, dass sich eine lebhafte Diskussion anschloss. Nicht zuletzt aufgrund dieser Diskussion plant der Hamburger Landesvorstand der HU, gegen die im Entwurf des neuen Hamburger Strafvollzuges vorgesehene reaktionäre Wende Überzeugungsarbeit zu leisten (vgl. Bericht des HU LV Hamburg in diesem Heft). Es handelt sich hierbei um eine grundsätzliche Thematik, die auch von anderen Landesverbänden und vom Bundesvorstand der HU aufgegriffen werden könnte.<br />Hartmuth H. Wrocklage<br />war von 1994 &#8211; 2001 Hamburger Innensenator und ist <br />Mitglied  des Bundesvorstandes der Humanistischen Union</p>
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		<title>Polizei im Wandel &#8211; Ist eine Demokratisierung der Polizei möglich?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/197/publikation/polizei-im-wandel-ist-eine-demokratisierung-der-polizei-moeglich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Jul 2007 10:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hamburg: Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeikontrolle]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 197, S. 3 Diese Frage enthält die provokative These, die Polizei sei derzeit nicht demokratisch. Diese These wird fast jeden normal ausgebildeten Polizeibeamten sofort in eine Protesthaltung versetzen und, sofern diese These einige Publizität erlangt, nahezu jeden normalen Innenminister dazu veranlassen, den Erwartungen des Polizeiapparates und dessen Gewerkschaften entsprechend, sich &#8222;schützend&#8220; vor die [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 197, S. 3</p>
<p>Diese Frage enthält die provokative These, die Polizei sei derzeit nicht demokratisch. Diese These wird fast jeden normal ausgebildeten Polizeibeamten sofort in eine Protesthaltung versetzen und, sofern diese These einige Publizität erlangt, nahezu jeden normalen Innenminister dazu veranlassen, den Erwartungen des Polizeiapparates und dessen Gewerkschaften entsprechend, sich &#8222;schützend&#8220; vor die Polizei zu stellen. So ist es derzeit Brauch in deutschen Landen. Dass man damit der Fragestellung, die m. E. eine Vorneverteidigung demokratischer Freiheit in kritischer Zeit im Schilde führt, nicht gerecht wird, liegt auf der Hand.<br />Auf der Hand liegt aber auch, dass einfache Antworten ebenfalls nichts taugen, auch dann nicht, wenn man die aufgeworfene Frage vor dem Hintergrund des Tagungsthemas der Georg-Elser-Initiative &#8222;Gewalt auf Demonstrationen &#8211; Ursachen von Eskalation&#8220; reflektiert. Statt Vorurteile zu kultivieren, lassen Sie uns die erforderliche Gedankenarbeit gemeinsam leisten.</p>
<h5>I.</h5>
<p>Die erste Fragestellung, die wir uns klar machen müssen, lautet:</p>
<ul>
<li>Von welchem Begriff der Demokratie gehen wir aus, welches Demokratieprinzip legen wir zugrunde, wenn wir von Demokratisierung der Polizei sprechen? Und: </li>
<li>Was haben wir überhaupt unter Demokratisierung zu verstehen? &#8230;</li>
</ul>
<p>Als formales Prinzip bedeutet Demokratie auf einen kurzen Nenner gebracht: Volksherrschaft aufgrund freier und allgemeiner Wahlen durch Willensbildung im Wege der Mehrheitsentscheidung bei Minderheitenschutz. Hinzu treten die zentralen Elemente: Repräsentation, Gewaltenteilung und rechtsstaatliche Wahrung der Menschen- und Grundrechte. &#8230; Insgesamt ergeben sich daraus zwei interessante Erkenntnisse:</p>
<ul>
<li>Einmal hat die jeweilige Staatsform zumindest der Tendenz nach einen maßgebenden Einfluss auf die Organisation der Polizei: Diktaturen zentralisieren die Polizei, Demokratien dezentralisieren sie.</li>
<li>Zum anderen ist die Organisation des Polizeiapparates zumindest ein Indiz für den Stand der Entwicklung einer Demokratie in einem Staate. Um es positiv auszudrücken: Eine Demokratie erscheint als Staatsform um so nachhaltiger in der Wirklichkeit etabliert und gefestigt, je entwickelter die Organisationskultur der Polizei ist.</li>
</ul>
<p>Gerade in Deutschland lässt sich dieser Zusammenhang anhand der politischen und polizeilichen Entwicklung nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches, aber auch &#8211; ohne die Systeme gleichsetzen zu wollen &#8211; anhand des Unterganges der DDR nachvollziehen. Wenn aber Föderalisierung und Dezentralisierung wichtige Elemente auch der demokratischen Ausrichtung der Polizei sind, so ist umgekehrt höchste Wachsamkeit geboten, wenn sich Zentralisierungs- und Gleichschaltungstendenzen bemerkbar machen. In diesem Zusammenhang eine Zwischenbemerkung: Die medialen (Internet-) Verbünde der Polizei und Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern mit einer sich ständig ausweitenden Datenerfassung, Datenauswertung und Datenkontrolle ohne Rücksicht auf Privatsphäre und Grundrechtsschutz bilden vor diesem Hintergrund keinesfalls eine harmlose Kooperative. Sie können sich &#8211; unter Wahrung der formalen Verfassung, d.h. der föderalen Gliederung in Bund und Ländern &#8211;  durchaus als Vorstufen zentralistischer Herrschaftsformen erweisen. Die mangelnde Sensibilität des amtierenden Innenministers und seines Vorgängers angesichts der historischen Erfahrungen mit politischem Machtmissbrauch gerade in Deutschland ist für mich jedenfalls nicht mehr nachvollziehbar. Es ist also höchste Wachsamkeit geboten. Und im Sinne einer Vorneverteidigung der Demokratie läuten Bürgerrechtsorganisationen wie die Humanistische Union zu Recht Sturm gegen derartige Tendenzen.</p>
<h5>II.</h5>
<p>&#8230; Ich möchte in einem ersten Schritt auf die interne polizeiliche Organisationskultur im weitesten Sinne eingehen &#8211; sie reicht von der Polizeiorganisation bis zu den Polizeibediensteten als hoffentlich selbstständig denkende und handelnde Personen. Dabei werde ich mich hier mit der Fragestellung beschäftigen, ob &#8211; und wenn ja, welche &#8211; Ansatzpunkte für den Gedanken der Demokratisierung zu finden sind. In einem zweiten Schritt werde ich auf Möglichkeiten für ein Bürgerengagement, das von außen auf die Polizei einwirkt (Stichwort: Polizeikommission), eingehen.</p>
<h5>1. Zur internen Demokra&shy;ti&shy;sie&shy;rung der Polizei </h5>
<p>&#8230; Hier sehe ich sehr verschiedene konkrete Ansatzpunkte, die sich mit folgenden Leitbegriffen kennzeichnen lassen und die ich als politische Forderungen für eine m. E. überfällige Polizeireform zu verstehen bitte: &#8230;</p>
<h2 class="auto-created">Zivile Leitung der Polizei / Moder&shy;ni&shy;sierte F&uuml;hrungs&shy;grund&shy;s&auml;tze f&uuml;r Polizei&shy;f&uuml;hrer</h2>
<p>Aufgrund der derzeitigen Ausbildung von Polizeibeamten tritt uns der Polizeiapparat bei aller gebotenen Differenzierung hinsichtlich des einzelnen Beamten tendenziell als &#8222;geschlossene Gesellschaft&#8220; gegenüber, die durch die Situation, in die sie strukturell gestellt ist, ein bestimmtes Wahrnehmungsraster entwickelt: den polizeilichen Blick auf der Basis von Recht und Ordnung. Das ist eine Mentalitätsfrage, die sich entwickelt hat und sich in Phänomenen wie Konservativismus und Corpsgeist niederschlägt. Es gibt insbesondere für die Polizei einen ständigen Bedarf, den Horizont zu erweitern, beispielsweise die Wahrnehmungsfähigkeit für  soziale oder ethnische oder auch politische Zusammenhänge zu steigern oder Offenheit für neue ungewohnte Entwicklungen zu erzeugen (z.B. für die Reformidee &#8222;Einrichtung von Gesundheitsräumen im Rahmen einer rationalen Drogenpolitik&#8220;). Zur Erzeugung und Erhaltung einer solchen Aufnahmebereitschaft für neue Entwicklungen und zu deren Umsetzung im Innenraum der Polizei bedarf es einer zivilen Führung der Polizei, zumindest bis zu der Ebene der Polizeipräsidenten und vergleichbarer Hierarchiestufen. Nur so ist es erfolgversprechend möglich, die notwendigen Diskurse zur Bewusstseinsbildung in der Polizei zu organisieren.</p>
<p>Dabei spielen natürlich auch die Führungsgrundsätze eine wichtige Rolle, die in der Polizei insbesondere für die Polizeiführer gelten. Bundesweit ist das kooperative Führungsmodell maßgeblich. Es enthält wichtige und wesentliche Maximen. Gleichwohl halte ich dieses Führungsmodell für reformbedürftig. Denn dieses Modell berücksichtigt nach meinem Eindruck zu wenig einen Aspekt, den man als zwingendes Erfordernis moderner Menschenführung ansprechen muss, die Notwendigkeit nämlich, den Menschen als eigenständiges Wesen und damit in seinem subjektiven Eigenwert zu begreifen:  als eine eigenständige Persönlichkeit, die in ihren Überzeugungen ernst genommen werden muss, und zwar auch und gerade dann, wenn ihm aufgrund der Weisungslage in Hierarchien ein Verhalten zugemutet wird, das nicht ohne weiteres einsichtig ist. Dieser Führungsanspruch geht über eine funktionale Optimierungen der Zusammenarbeit in hierarchischen Zusammenhängen weit hinaus. Außerdem hat im System des kooperativen Führungsstils das Element von Compassion nicht den zentralen Platz, den es haben müsste, gerade wenn man die Schwierigkeiten der  &#8211; sich oft in Zielkonflikten bewegenden &#8211;  konkreten Polizeiarbeit kennt, sie ernst nimmt und eben nicht nur technische Mechanismen für die Aufarbeitung kommunikativer und sonstiger menschlicher Probleme anbieten will.</p>
<h2 class="auto-created">Dezentralit&auml;t</h2>
<p>Schon aufgrund unseres kurzen historischen Rückblicks wird deutlich, dass funktionsgerechte Dezentralisierung als Organisationsprinzip immer auch eine Frage der Macht- und Kompetenzteilung innerhalb eines demokratischen Staatswesens ist. Jede Polizeiorganisation sollte so gegliedert sein, dass so viele Aufgaben wie möglich nach vorn (um nicht zu sagen &#8222;nach unten&#8220;) verlagert werden.</p>
<h2 class="auto-created">Delegation von Verant&shy;wor&shy;tung, AKV- Prinzip</h2>
<p>Delegation von Verantwortung ist eine notwendige Voraussetzung für effektive Dezentralisierung. Delegation von Verantwortung wird nur dann erfolgreich sein, wenn sich Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung entsprechen und die jeweiligen Zuständigkeiten klar, sinnvoll und effektiv geregelt sind. Eine in sich stimmige, die jeweilige Verantwortung betonende plurale Entscheidungsstruktur erhöht die Transparenz und verhindert den hierarchischen Durchgriff generell und im Einzelfall. Entscheidungsbefugte Vorgesetze entwickeln ein Gefühl von Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, die zu Impulsen auch ihren Vorgesetzten gegenüber und damit für die ganze &#8211; wie wir hoffen lernende &#8211; Polizeiorganisation führen.</p>
<h2 class="auto-created">Eigen&shy;st&auml;n&shy;diges Budget, NSM</h2>
<p>Ernst genommene Dezentralisierung und Verantwortungsdelegation umfasst auch die Anerkennung der Verantwortung eines eigenständigen Budgets im Rahmen allgemeiner Vorgaben, die im Wege des Kontraktmanagements umgesetzt werden. Eine solche Budgetverantwortung fördert das Gefühl von Eigenverantwortung, gibt größere Gestaltungsfreiheit im &#8222;eigenen Haus&#8220; und fördert das Mitdenken im jeweils höheren Führungskreis &#8211; auch das eine Mentalitätsfrage, die zu mehr Gemeinsinn in der Polizeiorganisation führt. Wer selbst mit knappen Mitteln auskommen muss, versteht eher Entscheidungen, die unter dem Gesichtspunkt der Finanzverantwortung auf höherer Ebene getroffen werden.</p>
<h2 class="auto-created">Teamba&shy;sierte Aufbau&shy;or&shy;ga&shy;ni&shy;sa&shy;tion</h2>
<p>Hier geht es mir darum, den straffen hierarchischen Aufbau der Polizei, in dem von oben nach unten &#8222;angewiesen&#8220; wird, zu ersetzen durch ein Regelsystem, in dem die Chefs der unteren Führungsebene Mitglieder der Leitungsrunde der mittleren Führungsebene sind, und deren Chefs wieder der Leitungsrunde der oberen Führungsebene angehören &#8211; nicht als &#8222;Befehlsempfänger&#8220;, sondern als verantwortliche, mitgestaltende Teilnehmer eines kommunikativen Regelkreises. Teamarbeit wird damit institutionalisiert, ohne dass die Verantwortung des jeweiligen Teamchefs relativiert wird.</p>
<h2 class="auto-created">Syste&shy;ma&shy;ti&shy;sierte Zusam&shy;me&shy;n&shy;a&shy;r&shy;beit mit &bdquo;fachlich benach&shy;barten&ldquo; Dienst&shy;stellen</h2>
<p>Eine solche systemkonforme Kooperation öffnet die Polizei für die Belange anderer Dienststellen. Es entstehen Verständnis- und Problemlösungskompetenzen weit über die engere polizeiliche Perspektive hinaus (Beispiel: Institutionalisierung der Zusammenarbeit Polizei / Drogenbeauftragter auf höherer und örtlicher Ebene). Eine solche Zusammenarbeit dient nicht nur der Effektivität, sondern auch der Qualität der Polizeiarbeit im Sinne von bürgernahen, problemlösungsorientierten Entscheidungen.</p>
<h2 class="auto-created">Individualisierung</h2>
<p>Polizeiarbeit sollte in aller Regel, z.B. gerade auch bei Einsätzen der Bereitschaftspolizei, persönlich zurechenbare Handlung sein. Die Transparenz polizeilichen Vollzugshandelns ist für sich schon eine demokratische Qualität. Deshalb plädiere ich für eine klare für die Bürger nachvollziehbare Kennzeichung eingesetzter Polizeieinheiten (Hundertschaften, Einsatzzüge), vor allem aber für persönliche Namensschilder, wo immer dies möglich ist. Das ist insbesondere der Fall im Einzeldienst, aber m. E. auch bei Einsätzen in geschlossenen Einheiten. Gerade Namensschilder machen dem jeweiligen Vollzugsbeamten selbst deutlich, dass er nicht bloßer Funktionsträger in einer Polizeimaschinerie ist, sondern zu jedem Zeitpunkt persönliche Verantwortung für seine Diensthandlungen trägt. Die nur begrenzt nachvollziehbaren Bedenken in breiten Teilen der Polizei können nach meiner Erfahrung durch geduldige Überzeugungsarbeit in der Polizei überwunden werden.</p>
<h2 class="auto-created">Aus- und Fortbildung der Polizei</h2>
<p>Dies ist ein abendfüllendes Thema: Ich meine die Externalisierung der Ausbildung der Polizeibeamten durch Verlagerung aller nicht spezifisch polizeilichen Ausbildungsinhalte an die allgemeinen Fachhochschulen. Ziel ist eine Polizei, deren Beamte sich schon in der Ausbildung mit anderen, insbesondere gegensätzlichen Positionen, Denkhaltungen und Verhaltensmustern auseinander gesetzt haben und daher sensibilisiert in die Wirklichkeit des Polizeidienstes gehen. Das Argument &#8222;Das funktioniert nicht&#8220; kann ich aufgrund meiner Erfahrungen als Innensenator nicht gelten lassen, habe ich doch seinerzeit zusammen mit der Wissenschaftssenatorin Krista Sager (GAL) ein entsprechendes Konzept erarbeiten lassen.</p>
<h2 class="auto-created">Gemein&shy;we&shy;se&shy;no&shy;ri&shy;en&shy;tierte Polizei&shy;a&shy;r&shy;beit, Sicher&shy;heits&shy;part&shy;ner&shy;schaften, Pr&auml;ven&shy;ti&shy;ons&shy;r&auml;te</h2>
<p>Dem Konzept &#8222;Community Policing&#8220; für die Polizeiarbeit liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Polizei allein der Sicherheitsprobleme nicht Herr werden kann. Ist aber die Polizei selbst integrierender Teil des Gemeinwesens, so ist eine fachübergreifende Zielfindung vonnöten und eine möglichst gemeinsame Handlungsstrategie, in die jede betroffene Verwaltungseinheit die eigenen Aufgaben einbringt. Dass davon der Strafverfolgungszwang der Polizei genau so unberührt bleibt wie ihre Gefahrenabwehr- und Nothilfekompetenz, ist selbstverständlich. Es geht in der gemeinwesenorientierten Ausrichtung der Polizeiarbeit wesentlich</p>
<ul>
<li>um den Austausch von Informationen, insbesondere von Strukturinformationen,</li>
<li>um das Verständnis für unterschiedliche Zugangsweisen unterschiedlicher Behörden zu gleichen Problemfeldern und auf dieser Basis, </li>
<li>um optimale bürgernahe Ergebnisse: von der Bewältigung des Drogenproblems &#8211; Stichwort: Gesundheitsräume &#8211; über den Kampf gegen Prostitution und Frauenhandel &#8211; Schutz aussagebereiter Frauen in Zusammenarbeit z.B. mit amnesty for women &#8211; bis hin zu Abstimmungen mit Stadtentwicklungsbehörden bei Planungen zur Eindämmung und Verhütung der Kriminalität schon im Ansatz. </li>
</ul>
<p>In diesem Zusammenhang spielt auch die Zusammenarbeit von Polizei und Bürgern in Sicherheitspartnerschaften und Präventionsräten eine wichtige Rolle: Es handelt sich hier um Arbeitsformen, die im besten Sinne auf Partizipation und Teilhabe gerichtet sind und damit demokratische Elemente bergen&#8230; Ich komme zum zweiten Punkt.</p>
<h5>2. M&ouml;glichkeit einer vertieften Demokra&shy;ti&shy;sie&shy;rung der Polizei durch externe Einfluss&shy;me&shy;cha&shy;nismen</h5>
<p>&#8230; Wie nicht nur die Insider (die es aber nicht gern zugeben) wissen, sondern z.B. auch die mit Menschenrechtsfragen befassten Nicht-Regierungsorganisationen (etwa amnesty international, die Deutsche Liga für Menschenrechte, die Humanistische Union), gibt es Kontrolldefizite bei der Polizei. Die am schwersten wiegende Kontroll-Lücke ist eine strukturelle. Sie wird gemeinhin mit dem Phänomen &#8222;Mauer des Schweigens&#8220; beschrieben. &#8230; Es geht hier um folgendes Dilemma: Einerseits steht jeder Polizeibeamter unter Strafverfolgungszwang ( § 163 StPO). Er muss also strafbares Verhalten eines Kollegen anzeigen. Andererseits setzt er sich damit in Widerspruch zu dem persönlichen Interesse seines Kollegen und zu der vermeintlichen Interessenlage der Polizeiorganisation als Ganze. Diese Interessen scheinen aus der Sicht &#8222;der Polizei&#8220; zu gebieten, kein &#8222;Kameradenschwein&#8220; zu sein, das &#8222;eigene Nest&#8220; nicht zu &#8222;beschmutzen&#8220;, die &#8222;Klappe zu halten&#8220;. Verstößt ein Beamter gegen diese &#8222;Kultur&#8220;, ist er massiven Pressionen ausgesetzt, die von Mobbing über strukturelle Ausgrenzung bis zu Retourkutschen gehen können, wenn nicht zu noch Schlimmerem. Sogenannte &#8222;Whistleblower (können) gruppendynamisch für vogelfrei erklärt&#8220; werden, wenn nicht ein Vorgesetzter schützend eingreift&#8230; <br />Wenn sich nun ein Beamter den Normen einer solchen Polizeikultur und der Pression seiner Kollegen beugt, macht er sich selbst wegen Strafvereitelung im Amt strafbar ( § § 258, 258 a StGB). Aus dem Zeugen wird ein Täter. Ursprungstäter und Folgetäter haben eine &#8222;gemeinsame Leiche im Keller&#8220;, beide sind auf Dauer voneinander abhängig. Das Fundament für eine Mauer des Schweigens ist gelegt. Und diese Mauer wächst, vervielfältigt sich und wird nahezu undurchdringlich. Ein Lösungsweg aus diesem Dilemma heraus &#8211; Königswege gibt es nicht &#8211; kann, so hat es jedenfalls der Hamburger PUA gesehen, in der Schaffung einer externen, nicht dem Strafverfolgungszwang unterworfenen Institution liegen. Solche Institutionen sind unter verschiedenen Namen im Ausland errichtet worden: z.B. das &#8222;Klachtenbüro&#8220; in Amsterdam, die &#8222;Police-Complaints-Commission&#8220; in Kanada oder die &#8222;Police-Complaints-Authority&#8220; (PCA) in Australien. Eine externe Kontrolle der Polizei war in Deutschland in Berlin und Hamburg unter dem Begriff &#8222;Polizeibeauftragter&#8220; diskutiert worden. In Anlehnung daran hat der Hamburger PUA die Erprobung einer externen Kontrollkommission vorgeschlagen: die ehrenamtlich arbeitende Hamburger Polizeikommission.</p>
<p>Aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der Bürgerschaft ist diese Polizeikommission dann auch eingesetzt worden. In § 2 des Gesetzes über die Polizeikommission und in der Gesetzesbegründung wird die Aufgaben- und Zielstellung der Polizeikommission wie folgt beschrieben:</p>
<p>&#8222;Die Kommission hat die Aufgabe, etwaige interne Fehlentwicklungen und daraus folgende Gefährdungen der Einhaltung rechtsstaatlichen Verhaltens der Polizeibeamten zu erkennen und darüber zu berichten.&#8220; &#8230;</p>
<p>Ich kann hier nicht im Einzelnen über Vorzüge und Nachteile der Hamburger Polizeikommission sprechen. Das wäre ein Vortrag für sich. Nur eine kurze Einschätzung sei mir erlaubt: Die Hamburger Polizeikommission hat gut gearbeitet, aber sie war mit Blick auf die sogenannte &#8222;lautlose Macht&#8220; der cop culture und die gar nicht so lautlose Medienmacht des Polizeiapparates zu schwach ausgebildet. Eine ehrenamtliche Konstruktion mit einem kleinen Unterbau reicht für die externe Polizeikontrolle nicht aus. Auch bedarf es einer klareren Zuordnung dieses Kontrollgremiums im Rahmen des Gewaltenteilungsprinzips unserer Verfassung. Hier kann der Wehrbeauftragte als Vorbild dienen, der ja bekanntlich dem Parlament berichtet.</p>
<p>Rolf Gössner, Menschenrechtler, Rechtsanwalt und Publizist, hat dazu Vorschläge gemacht, die weitgehend meinen Erfahrungen und Vorstellungen entsprechen. Gössner fordert ebenfalls eine professionelle, unabhängige, polizeiexterne Kontrollinstanz mit angemessenem Unterbau (ausdrücklich spricht er von einem &#8222;Polizeibeauftragten&#8220;). Er möchte diese Kontrollinstanz mit speziellen Kontrollbefugnissen ausgestattet wissen, etwa mit:</p>
<ul>
<li>dem Akteneinsichtsrecht,</li>
<li>dem Auskunftsrecht,</li>
<li>dem Ladungs- und Vernehmungsrecht,</li>
<li>dem Zutrittsrecht,</li>
<li>dem Recht auf Unterstützung durch Polizeidienststellen und andere Behörden,</li>
<li>dem Recht auf Beteiligung im Gesetzesverfahren,</li>
<li>dem Recht auf selbständige Öffentlichkeitsarbeit.</li>
</ul>
<p>Darüber hinaus empfehle ich uns allen einen Blick nach Belgien zu werfen. Dort besteht ein sog. Ausschuss P, der klar dem legislativen Bereich zugeordnet ist, aber so weitreichende polizeiliche Befugnisse hat (man könnte fast von einer &#8222;Gegenpolizei&#8220; sprechen), dass nicht zu befürchten ist, dass Polizeibeamte es wagen würden, eine &#8222;Verweigerungshaltung&#8220; einzunehmen, wie es in Hamburg nach dem Eindruck von Mitgliedern der Polizeikommission der Fall war. <br />Ohne eine effektive externe demokratische Kontrollinstanz wie eine funktionsgerecht ausgestattete hauptamtliche Polizeikommission oder einen hauptamtlichen Polizeibeauftragten fehlt eine wirksame Gegenmacht, die eine demokratische Organisationskultur und ein demokratisches Selbstverständnis in der Polizei wirksam und dauerhaft zu schützen in der Lage wäre. Das ist ein schweres Defizit im Bereich des aktiven Demokratieschutzes. Deshalb plädiere ich eindringlich für eine schlagkräftige, unabhängige, externe Kontrollinstanz für die Polizei, die bei Bund und Bundesländern den jeweiligen Parlamenten zugeordnet ist.</p>
<h5>III.</h5>
<p>Insgesamt komme ich zu folgender Schlussfestsstellung, die zugleich eine klare positive Beantwortung der im Thema meines Vortrages gestellten Ausgangsfrage ist:</p>
<p>1. Eine Demokratisierung der Polizei, wie wir sie hier unter dem Aspekt interner und externer Erhöhung der Kontrollintensität erörtert haben, ist nicht nur möglich, sondern sie ist zwingend erforderlich.</p>
<p>2. Sie ist es generell, aber erst recht in Zeiten allgemeiner Sicherheitshysterie.</p>
<p>3. Dementsprechend brauchen wir eine tiefgreifende Polizeireform in Bund und Ländern, die die hier vorgetragenen Maximen interner Führungsverantwortung und externer Kontrolle umsetzt.</p>
<p>4. In diesem Sinne ist die Demokratisierung der Polizei ein lohnenswertes Ziel für Bürgerengagement.</p>
<p>Herzlichen Dank!</p>
<p><i>Hartmuth H. Wrocklage<br />war von 1994 &#8211; 2001 Hamburger Innensenator und ist <br />Mitglied des Bundesvorstandes der Humanistischen Union</i></p>
<p>Die erweiterte Fassung des Textes finden Sie in der unten angehängten PDF-Datei.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Feindstrafrecht &#8211; ein Terminus im Spannungsbogen zwischen juristischer Definition und politischem Kampfbegriff</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/191/publikation/feindstrafrecht-ein-terminus-im-spannungsbogen-zwischen-juristischer-definition-und-politischem-ka/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Dec 2005 17:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/feindstrafrecht-ein-terminus-im-spannungsbogen-zwischen-juristischer-definition-und-politischem-ka/</guid>

					<description><![CDATA[<p>10 Thesen zu Jakobs&#8216; Rechtsfigur des Feindstrafrechts Mitteilungen Nr. 191, S.3 1. Grundlage einer freien Gesellschaft bilden die Werte Wahrhaftigkeit, Freiheit, Gerechtigkeit und wehrhafter Frieden. Sie d&#252;rfen durch keinen wie immer gearteten anderen &#8222;Hauptzweck&#8220; zur Disposition gestellt werden. 2. Das nach Zweckm&#228;&#223;igkeitsgesichtspunkten auf Gefahrenbeseitigung gerichtete Prinzip &#8222;Feindstrafrecht&#8220; nach Jakobs, als Leitbegriff einer Strafrechtsordnung theoretisch akzeptiert [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/191/publikation/feindstrafrecht-ein-terminus-im-spannungsbogen-zwischen-juristischer-definition-und-politischem-ka/">Feindstrafrecht &#8211; ein Terminus im Spannungsbogen zwischen juristischer Definition und politischem Kampfbegriff</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>10 Thesen zu Jakobs&#8216; Rechtsfigur des Feindstrafrechts</p>
<p>Mitteilungen Nr. 191, S.3</p>
<p>1. Grundlage einer freien Gesellschaft bilden die Werte Wahrhaftigkeit, Freiheit, Gerechtigkeit und wehrhafter Frieden. Sie d&uuml;rfen durch keinen wie immer gearteten anderen &bdquo;Hauptzweck&#8220; zur Disposition gestellt werden.</p>
<p>2. Das nach Zweckm&auml;&szlig;igkeitsgesichtspunkten auf Gefahrenbeseitigung gerichtete Prinzip &bdquo;Feindstrafrecht&#8220; nach Jakobs, als Leitbegriff einer Strafrechtsordnung theoretisch akzeptiert und praktisch realisiert, f&uuml;hrt zu einem verfassungswidrigen Straf- und Strafverfahrensrecht. Eine praktische Umsetzung dieser Rechtsfigur greift den Rechtsstaat in seinem Wesensgehalt an.</p>
<p>3. Das Ziel, die bisherige rechtsstaatlich-liberale Strafrechtsordnung durch ein (Sonder-)Feindstrafrecht zu sch&uuml;tzen, ist zum Scheitern verurteilt: Feinddenken und Feindrecht mit der (Haupt-)Zwecksetzung &bdquo;optimierte Gefahrenbek&auml;mpfung&#8220; passen nicht in die Strafrechtssystematik unserer Rechtskultur, sondern treiben auf juristische Barbarei zu.</p>
<p>4. Feindstrafrecht als Maxime lenkt den Staat in eine grunds&auml;tzlich falsche Richtung: Der Staat, der Kriminelle zu &bdquo;Feinden&#8220; erkl&auml;rt, begibt sich seiner ideellen und faktischen Souver&auml;nit&auml;t, l&auml;sst sich von diesen &bdquo;Feinden&#8220; in Frage stellen und agiert mit einem &bdquo;Strafrechtskrieg&#8220; faktisch auf der gleichen Handlungsebene wie die &bdquo;Feinde&#8220;. Feindstrafrecht bedeutet nichts anderes als eine vorweggenommene Kapitulation vor dem Angriff der Terroristen auf das freiheitliche rechtsstaatliche Denken.</p>
<p>5. Terrorismus oder Organisierte Kriminalit&auml;t sind mit den Mitteln des wehrhaften Rechtsstaates zu bek&auml;mpfen. Der freiheitliche Staat ist wehrhaft, wenn er seine liberale Rechtsordnung konsequent anwendet, anstatt sich von Terroranschlag zu Terroranschlag, von Medienkampagne zu Medienkampagne in immer neue Gesetzesversch&auml;rfungen treiben zu lassen.</p>
<p>6. Der populistische und daher leichte Weg vom Rechtsstaat in den Sicherheitsstaat, in dem an Stelle von Freiheit die Sicherheit als h&ouml;chstes Rechtsgut etabliert wird, muss als fataler Irrweg erkannt werden. Wer als Politiker blo&szlig;em Sicherheitsdenken verf&auml;llt, so popul&auml;r das ist, wer mit dem &bdquo;Hauptzweck Sicherheit&#8220; selbst die &bdquo;Unantastbarkeit der Menschenw&uuml;rde&#8220; und damit die Normgeltung des Artikel 1 des Grundgesetzes (GG) relativiert, wird selbst zu einem Risiko f&uuml;r die Freiheitsidee unserer Verfassung.</p>
<p>7. Erst die Wahrung der Grundrechte gew&auml;hrleistet ein Optimum an Sicherheit. Dabei muss das Rechtsprinzip der &bdquo;Unantastbarkeit der Menschenw&uuml;rde&#8220; (Art. 1 GG) einerseits als Schutzrecht des Einzelnen gegen&uuml;ber dem Staat unbedingt geachtet, andererseits aber auch als Kriterium der Selbstachtung des freiheitlichen Rechtsstaates erkannt und anerkannt werden, will der freiheitliche Rechtsstaat sich nicht um die eigene Identit&auml;t bringen.</p>
<p>8. Insbesondere in der Auseinandersetzung mit dem Terrorismus d&uuml;rfen sich freiheitliche Gesellschaften nicht in einen Kommunikationsabbruch hineintreiben lassen. Die St&auml;rke freiheitlicher Gesellschaften besteht gerade darin, dass sie f&auml;hig bleiben, den Dialog auch mit feindlichen Gegenwelten zu f&uuml;hren. Genau dieser sperrige Weg des Dialoges wird zumindest mental durch ein Feinddenken blockiert, das in letzter Konsequenz auf Ausschaltung des Feindes zielt, Kommunikation abbricht und in Dialogunf&auml;higkeit und unkalkulierbarem Chaos endet.</p>
<p>9. Der Ansatz zur Bek&auml;mpfung des Terrorismus muss den weltweiten Kampf um ein Mindestma&szlig; an Recht und Gerechtigkeit umfassen. Dabei ist das Selbstbestimmungsrecht der V&ouml;lker zu respektieren.</p>
<p>10. Auf allen Ebenen, national und international, ist der Weg zu einer demokratischen und rechtlichen Kultur politisch geboten und auch tats&auml;chlich anzustreben. Hier ist der Einsatz der politischen Verantwortungstr&auml;ger, aber auch das sehr pers&ouml;nliche Engagement jedes/r Einzelnen gefragt: Selbstinitiative, Zivilcourage und Mitarbeit in den Menschenrechtsbewegungen (z.B. bei amnesty international oder in der Humanistischen Union). Ein jeder ist an seinem Platz gefordert &#8211; gerade in Zeiten des Terrors.</p>
<p><b>Literaturhinweis:</b></p>
<p>G&uuml;nther Jakobs: B&uuml;rgerstrafrecht und Feindstrafrecht. HRR-Strafrecht 3/2004, S. 88-95 (Online: <a href="http://www.hrr-strafrechte.de/hrr/archiv/04-03/index.php3?seite=6" target="_blank" rel="noopener">http://www.hrr-strafrechte.de/hrr/archiv/04-03/index.php3?seite=6</a>)</p>
<p>Die Thesen wurden auf einer Studientagung der Katholischen Akademie am 25.11.2005 in Trier zum Thema &bdquo;Pr&auml;ventivhaft als Instrument im Umgang mit Terroristen und anderen gef&auml;hrlichen Straft&auml;tern?&#8220; vorgestellt. Eine ausf&uuml;hrliche Fassung wird voraussichtlich in einer Schwerpunktausgabe &#8222;Rechtspolitik&#8220; der Zeitschrift vorg&auml;nge im n&auml;chsten Jahr abgedruckt.</p>
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