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	<title>Julia Kühn Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Auf dem Weg zum gläsernen Patienten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2007/publikation/auf-dem-weg-zum-glaesernen-patienten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Mar 2007 20:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 2]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Speicherung sensibler Gesundheitsdaten mittels der elektronischen Gesundheitskarte Grundrechte-Report 2007, Seiten 43 &#8211; 46 Tests zur Einf&#252;hrung der elektronischen Gesundheitskarte haben Ende des Jahres 2006 begonnen. Welche Neuerungen bringt diese umstrittene Innovation des Gesundheitswesens im Hinblick auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung? Wird hierdurch der &#187;gl&#228;serne Patient&#171; Wirklichkeit? Oder tr&#228;gt die gesetzliche Ausgestaltung den schutzw&#252;rdigen Interessen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2007/publikation/auf-dem-weg-zum-glaesernen-patienten/">Auf dem Weg zum gläsernen Patienten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Speicherung sensibler Gesundheitsdaten mittels der elektronischen Gesundheitskarte</p>
<p>Grundrechte-Report 2007, Seiten 43 &#8211; 46</p>
<p>Tests zur Einf&uuml;hrung der elektronischen Gesundheitskarte haben Ende des Jahres 2006 begonnen. Welche Neuerungen bringt diese umstrittene Innovation des Gesundheitswesens im Hinblick auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung? Wird hierdurch der &raquo;gl&auml;serne Patient&laquo; Wirklichkeit? Oder tr&auml;gt die gesetzliche Ausgestaltung den schutzw&uuml;rdigen Interessen der B&uuml;rger Rechnung?</p>
<h2 class="auto-created">Gro&szlig;e Ziele, kleine Karte</h2>
<p>Mit der Einf&uuml;hrung der neuen elektronischen Gesundheitskarte verfolgt das Bundesgesundheitsministerium gro&szlig;e Ziele: das Gesundheitswesen werde wirtschaftlicher und transparenter. Die kleine Karte steigere sogar die Qualit&auml;t des Gesundheitswesens.</p>
<p>Neben den bisher schon auf der alten Krankenversicherten-karte aufgef&uuml;hrten sog. administrativen Daten &#8211; also Name, Geburtsdatum, Angaben zur Versicherung und Krankenversichertennummer &#8211; muss nun jeder Patient sein Lichtbild beif&uuml;gen. Zwingend wird es in Zukunft, die Karte zur &Uuml;bermittlung des elektronischen Rezepts sowie als europ&auml;ische Krankenversichertenkarte zu verwenden. Auf freiwilliger Basis sollen sp&auml;ter zudem Notfalldaten gespeichert werden und ein elektronischer Arztbrief verf&uuml;gbar sein. Die Rezeptdaten sollen zur Arzneimittelsicherheit gespeichert werden k&ouml;nnen. Die elektronische Patientenakte und das Patientenfach, zur Hinterlegung z. B. einer Patientenverf&uuml;gung, sollen ebenfalls sp&auml;ter zug&auml;nglich gemacht werden. Dies erm&ouml;gliche dem Leistungserbringer, d. h. dem Arzt und der Krankenkasse, administrative Prozesse zu vereinfachen, Leistungsabrechnungen zu beschleunigen und &#8211; wenn alle Funktionen der Karte genutzt werden &#8211; auch eine genaue Kenntnis der Patientenhistorie zu haben. Vor allem &Auml;rzte bef&uuml;rchten jedoch im Gegenteil enorme Investitionskosten ohne erkennbaren Nutzen und eine Verlangsamung und B&uuml;rokratisierung des Praxisablaufs.</p>
<p>Auf zwei Wegen k&ouml;nnten diese Daten zur Verf&uuml;gung gestellt werden: die elektronische Gesundheitskarte k&ouml;nnte selbst als Datentr&auml;ger genutzt werden oder sie k&ouml;nnte als Schl&uuml;ssel zu einem zentralen Server dienen, der die entsprechenden Daten extern speichert. Letzteres Modell, das sich durchgesetzt hat, birgt einige besondere Gefahren.</p>
<h2 class="auto-created">Zugriff von Unbefugten?</h2>
<p>Bei etwa 70 Millionen Versicherten w&uuml;rde eine enorme Datenmenge anfallen. Die Gr&ouml;&szlig;e des notwendigen Servers oder des Netzwerkes w&uuml;rde eine hohe Fehleranf&auml;lligkeit wahrscheinlich machen. Zugleich drohte der illegale Zugriff von unbefugten Personen auf die Daten. Datensicherheit ist in einem solch komplexen System kaum herzustellen. Anders als handschriftliche oder gedruckte Patientendokumentationen, die in dem Arztgeheimnis verpflichteten Praxen aufbewahrt werden, k&ouml;nnen digitale Daten in zentralen Datenverarbeitungsanlagen hei einem illegalen Zugriff leicht ver&auml;ndert und zudem schnell und ohne gro&szlig;en Aufwand kopiert und an Dritte &uuml;bermittelt werden.</p>
<p>Des weiteren k&ouml;nnten Versicherungen, Arbeitgeber, Marketingfirmen, Presse oder Staatsanwaltschaft schnell Interesse haben, die Daten f&uuml;r ihre T&auml;tigkeiten zu verwenden. Informationen in einer zentralen Sammlung, an die sie nur schwerlich herankommen, k&ouml;nnten ihre Arbeit erleichtern. Folglich werden Lobbyisten den Gesetzgeber dazu dr&auml;ngen, eine &Uuml;bermittlung der Daten f&uuml;r andere Zwecke zu legalisieren. Die Erfahrungen mit den Mautdaten best&auml;tigen diese Bef&uuml;rchtungen. Diese sollten urspr&uuml;nglich lediglich f&uuml;r den Zweck der Mautabrechnung verwandt werden, doch schon bald meldeten sich andere Interessenten wie der Generalbundesanwalt, der die Daten zu Fahndungszwecken gebrauchen wollte.</p>
<h2 class="auto-created">Einwil&shy;li&shy;gung der Patienten</h2>
<p>Derzeit speichert jeder Arzt individuell die von ihm erstellten Diagnosen und seine Behandlung. Die Daten unterliegen dem Arztgeheimnis. Die elektronische Gesundheitskarte w&uuml;rde eine beschleunigte Nutzung von Gesundheitsdaten durch einen erweiterten Personenkreis erm&ouml;glichen. Die Einwilligung des Patienten soll nun den Datenschutz gew&auml;hrleisten. Nicht jeder Patient m&ouml;chte beispielsweise seinem Zahnarzt eine Krebserkrankung mitteilen. F&uuml;r eine autonome Entscheidung des Patienten muss dieser somit dar&uuml;ber bestimmen k&ouml;nnen, wer welche Informationen und in welchem zeitlichem Umfang &uuml;ber ihn erh&auml;lt. Dies erfordert eine umfangreiche Aufkl&auml;rung. Sie d&uuml;rfte freilich angesichts der Komplexit&auml;t gesundheitlicher Daten schwierig werden. Denn erst wenn dem Patienten der Bedeutungsgehalt und die Interpretationsm&ouml;glichkeiten der Informationen verst&auml;ndlich w&auml;ren, k&ouml;nnte er tats&auml;chlich eine autonome Entscheidung treffen. Zwischen dem Patienten und den Leistungserbringern besteht erschwerend jedoch ein faktisches Abh&auml;ngigkeitsverh&auml;ltnis. Angesichts der immensen Gesundheitskosten steigt zudem der gesellschaftliche Druck, das individuelle Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinten an zu stellen. Zumindest d&uuml;rfen durch die Erteilung und die Verweigerung bzw. den Widerruf dem Versicherten keine faktischen Vor- oder Nachteile entstehen, die &uuml;ber das hinausgehen, was mit der Datenverarbeitung selbst erm&ouml;glicht wird. Der Versicherte muss auch ohne vern&uuml;nftige, nachvollziehbare Gr&uuml;nde oder Ziele die Zustimmung verweigern d&uuml;rfen. Gerade darin liegt seine verfassungsrechtlich begr&uuml;ndete Freiheit.</p>
<p>Eine Formulierung der BKK verdeutlicht allerdings, wie &raquo;ernst&laquo; die datenschutzrechtlichen Bedenken von den Krankenkassen genommen werden. Sie bezeichnen Datenschutz und Patientensouver&auml;nit&auml;t als &raquo;vorgeschobene Argumentationen&laquo;, die ihr Konzept verhindern. Zu bef&uuml;rchten ist folglich, dass selbst diese zweifelhafte Zustimmungspflicht in Zukunft abgeschafft werden k&ouml;nnte.</p>
<p>Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die beabsichtigte zentrale Speicherung von sensiblen gesundheitlichen Informationen abzulehnen. Patientendaten d&uuml;rfen nur zweckgebunden offenbart werden. Die Datenhoheit der Patienten und der Grundsatz der Freiwilligkeit der Speicherung von Gesundheitsdaten m&uuml;ssen bei der Einf&uuml;hrung der elektronischen Gesundheitskarte gewahrt bleiben. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darf nicht auf dem Altar der reinen Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens geopfert werden.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Komitee f&uuml;r Grundrechte und Demokratie (Hg.), Das gro&szlig;e Gesundheitsversprechen und seine gro&szlig;e T&auml;uschung (<a href="http://www.grundrechtekomitee.de/" target="_blank" rel="noopener">www.grundrechtekomitee.de</a>)</p>
<p>Elke Steven, Protest gegen die elektronische Gesundheitskarte, in: Gen-ethischer Informationsdienst, Nr. 179, Dez. 2006/Jan. 2007, S. 34 ff.</p>
<p>Christian Diercks, Gesundheits-Telematik &#8211; rechtliche Antworten, in: DuD 2006, S. 142</p>
<p>Hans-Joachim Menzel, Informationelle Selbstbestimmung in Projekten der Gesundheits-Telematik, in: DuD 2006, S. 148</p>
<p>Thilo Weichert, Die elektronische Gesundheitskarte, in: DuD 2004, S. 391 ff.</p>
<p>BT-Drucksache 15/1525, S. 144; 15/4228, S. 28; 15/4751, S. 16; 15/4924, S. 8; 15/5272, S. 3</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2007/publikation/auf-dem-weg-zum-glaesernen-patienten/">Auf dem Weg zum gläsernen Patienten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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