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	<title>Martin Beck Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Jetzt reicht es selbst dem BGH &#8211; Jahrelange Überwachung der »militanten gruppe« war rechtswidrig</title>
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		<pubDate>Mon, 23 May 2011 00:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 20]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2011, Seiten 146 &#8211; 149 Durch gezielte Indiskretion erhielt der Focus im Jahr 2003 Informationen &#252;ber ein &#187;brisantes&#171; Ermittlungsverfahren. Es galt der &#187;militanten gruppe&#171;, die sich seit Mitte 2001 zu etwa 27 Anschl&#228;gen vor allem im Berliner Raum bekannt und im Sommer 2009 ihre Aufl&#246;sung erkl&#228;rt hat. Erstmals in Erscheinung trat die sich als [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2011/publikation/jetzt-reicht-es-selbst-dem-bgh-jahrelange-ueberwachung-der-militanten-gruppe-war-rechtswidrig/">Jetzt reicht es selbst dem BGH &#8211; Jahrelange Überwachung der »militanten gruppe« war rechtswidrig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2011, Seiten 146 &#8211; 149</p>
<p>Durch gezielte Indiskretion erhielt der <i>Focus</i> im Jahr 2003 Informationen &uuml;ber ein &raquo;brisantes&laquo; Ermittlungsverfahren. Es galt der &raquo;militanten gruppe&laquo;, die sich seit Mitte 2001 zu etwa 27 Anschl&auml;gen vor allem im Berliner Raum bekannt und im Sommer 2009 ihre Aufl&ouml;sung erkl&auml;rt hat. Erstmals in Erscheinung trat die sich als sozialrevolution&auml;r und antiimperialistisch verstehende Gruppe durch die Verschickung von drei gleichlautenden Schreiben an den Regierungsbeauftragten f&uuml;r die Entsch&auml;digung der Zwangsarbeiter und zwei Repr&auml;sentanten der &raquo;Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft&laquo;. Den Schreiben lagen jeweils scharfe Kleinkaliberpatronen bei.</p>
<p>Unter der &Uuml;berschrift &raquo;Familienfoto mit Kanzler&laquo; ver&ouml;ffentlichte der <i>Focus</i> im November 2003 eine Geschichte seines Autors Josef Hufelschulte, der f&uuml;r seine intimen Kontakte zu den Staatsschutzbeh&ouml;rden bekannt ist. Handfestes hatte der Journalist nicht zu bieten: Nach &raquo;zuverl&auml;ssigen Focus-Informationen&laquo; habe das Bundeskriminalamt (BKA) vier Berliner im Alter zwischen &raquo;30 und 49 Jahren&laquo; identifiziert, &raquo;die zum konspirativen Kern der &rsaquo;Militanten Gruppe&lsaquo; geh&ouml;ren sollen&laquo;. Die Betroffenen erfuhren erst aus der Presse, dass gegen sie wegen &raquo;Bildung einer terroristischen Vereinigung&laquo; nach &sect; 129a Strafgesetzbuch ermittelt wurde. Ansonsten passierte nichts. Weder erfolgte eine Festnahme, noch kam es zu einer&nbsp;Hausdurchsuchung. Die Wohnr&auml;ume von drei Betroffenen werden<br />erst 2007&nbsp;&#8211; vier Jahre sp&auml;ter&nbsp;&#8211; im Rahmen der spektakul&auml;ren Razzia im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm durchsucht. Ein Jahr zuvor hatte der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) letztmalig die Telekommunikations&uuml;berwachung der Betroffenen angeordnet. Rechtswidrig &#8211; wie der BGH am 11. M&auml;rz 2010 entschied (Az. StB 16/09).</p>
<h2 class="auto-created">&raquo;Terro&shy;ris&shy;ten&shy;ver&shy;fahren&laquo; auf Gehei&szlig; des Verfas&shy;sungs&shy;schutzes</h2>
<p>&raquo;Die angeordneten und durchgef&uuml;hrten verdeckten Ermittlungsma&szlig;nahmen waren bereits deshalb rechtswidrig, weil zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Anordnung und Durchf&uuml;hrung ein ausreichender Tatverdacht &hellip; nicht bestand.&laquo; Mit dieser schallenden Ohrfeige setzte der BGH das endg&uuml;ltige Schlusszeichen hinter die jahrelangen Ermittlungen gegen drei Berliner Mitglieder der bundesweiten Initiative Libertad!, die sich f&uuml;r die Freiheit politischer Gefangener weltweit einsetzt. Die Entscheidung des BGH betraf 27 Beschl&uuml;sse des Ermittlungsrichters am BGH zur Telekommunikations&uuml;berwachung, acht Beschl&uuml;sse zur Observation nebst Video&uuml;berwachung sowie drei Verf&uuml;gungen des Generalbundesanwalts in dieser Sache. Nach sieben Jahren, im September 2008, wurde das Verfahren eingestellt, weil die jahrelangen, umfangreichen Ermittlungen keine belastbaren Hinweise erbracht h&auml;tten, dass die Betroffenen an Straftaten beteiligt gewesen seien. Solange galten die drei Berliner Aktivisten auf Gehei&szlig; des Verfassungsschutzes dem BKA als Gr&uuml;nder der &raquo;militanten gruppe&laquo; &#8211; obwohl es immer wieder selbst Zweifel an diesen Vorw&uuml;rfen hegte.</p>
<p>Ein Blick zur&uuml;ck auf die Ermittlungen gegen die &raquo;militante gruppe&laquo; offenbart eine enge Kooperation zwischen BKA und Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz (BfV). Nur einen Monat nachdem die &raquo;militante gruppe&laquo; im Juni 2001 erstmals in Erscheinung getreten war, erkl&auml;rte das BfV der Bundesanwaltschaft, ihr seien die Mitglieder der Gruppe bekannt. Bei den Gr&uuml;ndern der Gruppe handele es sich, so der Verfassungsschutz, um drei Mitglieder der Initiative Libertad! Das BfV<br />forderte die Bundesanwaltschaft auf, gegen die drei zu ermitteln. Das BKA ermittelte: Die Wohnungen und Arbeitsstellen der Beschuldigten wurden Tag und Nacht gefilmt, Telefone abgeh&ouml;rt, Autos verwanzt und mit Peilsendern versehen. Alle Banktransaktionen wurden kontrolliert. Die drei Personen wurden auf Schritt und Tritt von Zivilpolizisten verfolgt. Das BfV f&uuml;hrte einen Teil der technischen &Uuml;berwachung durch und stellte einzelne Ergebnisse, etwa die Auswertungen von &Uuml;berwachungskameras, dem BKA in &raquo;Amtshilfe&laquo; zur Verf&uuml;gung. Im Zuge der Ermittlungen gerieten zudem ein Freund und der Sohn eines Betroffenen ins Visier des BKA. Gegen sie wurden 2003 getrennte Verfahren eingeleitet.<br /><b></b></p>
<h2 class="auto-created">Deutliche Richter&shy;worte</h2>
<p>In seinem Beschluss vom M&auml;rz ging der BGH mit BKA und BfV hart ins Gericht: Auch &raquo;bei Ber&uuml;cksichtigung des den anordnenden Stellen zustehenden Beurteilungsspielraums&laquo; h&auml;tten die &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen &raquo;nicht gestattet werden d&uuml;rfen&laquo;. Trotz &raquo;operativer Ma&szlig;nahmen&laquo; gegen die Libertad!-Mitglieder, die sp&auml;testens ab 1998 erfolgt seien, habe der Verfassungsschutz nichts geliefert, &raquo;was wesentlich &uuml;ber allgemeine Erkenntnisse &uuml;ber deren politische Orientierung hinausgeht&laquo;. &raquo;Konkrete Anhaltspunkte&laquo; f&uuml;r seine &raquo;Erkenntnisse&laquo;, die drei seien Mitglieder der &raquo;militanten gruppe&laquo;, habe er nicht vorlegen k&ouml;nnen, ebenso wenig plausible Erkl&auml;rungen f&uuml;r diese Einsch&auml;tzung.</p>
<p>In Richtung BKA hie&szlig; es, es deute viel darauf hin, &raquo;dass Grund f&uuml;r die strafrechtliche Verfolgung &hellip; nicht die Verdichtung eines &hellip; bestehenden Verdachts gewesen sein k&ouml;nnte, konkrete Straftaten begangen zu haben, sondern die Annahme von Polizei- und/oder Verfassungsschutzbeh&ouml;rden, die Gefahrenlage habe sich erh&ouml;ht&laquo;. Dabei sei, schrieb der BGH dem BKA ins Stammbuch, &raquo;die pr&auml;ventive Gefahrenabwehr&laquo; nicht seine Aufgabe und d&uuml;rfe schon gar nicht durch Ermittlungen auf Grundlage der Strafprozessordnung durchgef&uuml;hrt werden. &Uuml;bel stie&szlig; dem BGH zudem auf, dass das BKA entlastende<br />Ermittlungsergebnisse und widersprechende Gutachten dem zust&auml;ndigen Ermittlungsrichter vorenthielt. Die Ermittlungen h&auml;tten &raquo;sogar&nbsp;&#8211; auch nach Auffassung des Bundeskriminalamts und des Generalbundesanwalts &#8211; &raquo;entlastende Umst&auml;nde zutage gef&ouml;rdert, nach denen eine Beteiligung der Betroffenen an Anschl&auml;gen der &raquo;militanten gruppe&laquo; ausgeschlossen werden musste. Seiner &raquo;Funktion als Kontrollorgan der Ermittlungsbeh&ouml;rden&laquo; k&ouml;nne der Ermittlungsrichter am BGH aber nur nachkommen, wenn er darauf vertrauen k&ouml;nne, &raquo;dass die Beweislage, soweit sie f&uuml;r die Entscheidung relevant ist, &hellip; ohne erhebliche L&uuml;cken dargetan ist&laquo;.</p>
<p>&raquo;Vage Anhaltspunkte und blo&szlig;e Vermutungen&laquo; waren laut BGH die Grundlage der jahrelangen Ermittlungen gegen die Betroffenen. Sieben Jahre lie&szlig; sich die Bundesanwaltschaft Zeit, bis sie die Ermittlungen einstellte. Obwohl es nie einen ausreichenden Tatverdacht gab. Sieben Jahre, in denen die Telefone der Verd&auml;chtigten &uuml;berwacht, ihre E-Mails mitgelesen, ihr Umfeld ausgeforscht und sie selbst observiert wurden.</p>
<p>Funktioniert also die rechtsstaatliche Kontrolle der Ermittlungsbeh&ouml;rden? In diesem Fall erfolgte die h&ouml;chstrichterliche<br />&raquo;Abmahnung&laquo; jedenfalls reichlich sp&auml;t. &Uuml;ber Jahre hinweg mussten die Betroffenen schwerwiegende Grundrechtsverletzungen hinnehmen. Der Fall zeigt zudem wieder einmal deutlich, dass der Richtervorbehalt als Korrektiv gegen&uuml;ber Polizei und Staatsanwaltschaften bei Grundrechtseingriffen nicht funktioniert.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Beschluss des 3. Senats des Bundesgerichtshofs vom 10. 3. 2010 (Az. StB 16/09), abrufbar unter: <a href="http://www.bundesgerichtshof.de/" target="_blank" rel="noopener">www.bundesgerichtshof.de</a> (Entscheidungen)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2011/publikation/jetzt-reicht-es-selbst-dem-bgh-jahrelange-ueberwachung-der-militanten-gruppe-war-rechtswidrig/">Jetzt reicht es selbst dem BGH &#8211; Jahrelange Überwachung der »militanten gruppe« war rechtswidrig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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