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	<title>Notker Bakker Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Staatskirchenverträge  Ende oder Anfang?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jul 2006 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Religion: Staatskirchenverträge]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 9-10 Intensiv wurden die Diskussionen um die Einführung des Faches &#8222;Ethik&#8220; im Land Berlin geführt. Seitens der evangelischen Kirche ist dabei rhetorisch kräftig gezündelt worden (siehe HU-Mitteilungen 189, S. 8 f.). Wesentlich geräuschärmer, öffentlich fast unbemerkt, fanden hingegen die Verhandlungen zum Abschluss eines Staatskirchenvertrages zwischen Berlin und der evangelischen Kirche ein [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 9-10</p>
<p>Intensiv wurden die Diskussionen um die Einführung des Faches &#8222;Ethik&#8220; im Land Berlin geführt. Seitens der evangelischen Kirche ist dabei rhetorisch kräftig gezündelt worden (siehe HU-Mitteilungen 189, S. 8 f.). Wesentlich geräuschärmer, öffentlich fast unbemerkt, fanden hingegen die Verhandlungen zum Abschluss eines Staatskirchenvertrages zwischen Berlin und der evangelischen Kirche ein Ende. Das eine Thema bewegte die Gemüter, das andere wird den &#132;Spezialisten&#147; überlassen. Dabei wies die Humanistische Union in ihrer Pressemitteilung vom 9.3.2006 darauf hin, dass Bestimmungen des Schlussprotokolls des Staatskirchenvertrages die Konzeption des neuen Unterrichtsfaches &#132;Ethik&#147; gefährden (siehe HU-Mitteilungen 192, S. 15).</p>
<p>Dies ist ein durchaus wiederkehrendes Phänomen: Einzelthemen, in denen das Verhältnis zwischen Kirchen und Staat berührt werden, erzeugen immer wieder Aufmerksamkeit. Staatskirchenverträge, in denen zu fast allen Einzelthemen Regelungsinhalte zu finden sind, stoßen dagegen kaum auf Interesse. Obwohl diesen &#150; auf Grund ihrer speziellen juristischen Konstruktion &#150; faktisch höheres Gewicht zukommt als einfachen Parlamentsgesetzen. Aber dies ist kaum jemandem klar. Das Thema &#8222;Staatskirchenvertragssystem&#8220; ist allzu abstrakt und scheinbar abseitig.</p>
<p>Nunmehr also werden in den nächsten Wochen mit den Staatskirchenverträgen zwischen der evangelischen Kirche und den Ländern Berlin und Hamburg zwei letzte &#132;Lücken&#147; im bundesweiten Staatskirchenvertragssystem geschlossen. Danach &#132;fehlt&#147; eigentlich nur noch ein Konkordat zwischen dem Land Berlin und dem Heiligen Stuhl als Vertreter der katholischen Kirche. Nachdem jedoch mit dem jetzigen Berliner Staatskirchenvertrag erstmals auch die Linkspartei aus der Regierungsverantwortung heraus ein solches Vertragswerk aktiv einbrachte, ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis auch dieses Konkordat folgen wird.</p>
<p>Zeit zu fragen, wie die Humanistische Union das Thema nach der &#8222;Lückenschließung&#8220; weiter verfolgen kann und sollte. Oder ob sie einem bestehendem Trend nachgibt, sich auf leichter &#8222;vermarktbare&#8220; Einzelthemen beschränkt und dann &#150; wie andere auch &#150; jedes Mal an bestimmten Stellen zu spüren bekommt, dass bestimmte Inhalte nicht mehr so einfach regelungsfähig sind, weil sie mittels Staatskirchenverträgen faktisch der parlamentarischen Verfügungsgewalt entzogen wurden.</p>
<p>Hier scheinen mir zwei mögliche Anknüpfungspunkte für eine Diskussion interessant zu sein: Zum einen die Forderung nach einem allgemeinen Gesetz, dass alle Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften (WRG) betrifft. Zum anderen die Forderung nach konsequenter, inhaltlicher wie formaler Gleichbehandlung aller WRG, mit denen keine oder keine gleich weit gehenden Staatskirchenverträge abgeschlossen wurden.</p>
<p>Zum Ersteren: Die HU forderte bislang stets den Verzicht auf den Abschluss von Staatskirchenverträgen. Dies ist eine konsequente und richtige Forderung im Sinne einer Trennung von Staat und Kirchen. Nichtsdestoweniger ist mit dieser Ablehnung ein Problem verbunden, das in der faktisch unbegrenzten Gültigkeit solcher Verträge besteht: Selbst wenn über mehrere Legislaturperioden hinweg in einem Landesparlament der Verzicht auf einen Staatskirchenvertrag Mehrheitsmeinung ist, bedarf es letztlich nur einer einzigen Legislaturperiode mit einer gegenteiligen Mehrheitsmeinung, um den Zustand der Vertragsfreiheit dauerhaft zu ändern. Künftige Regierungen können &#150; selbst wenn sie es wollten &#150; nur noch schwer etwas am dann geltenden Rechtszustand ändern.</p>
<p>Eine mögliche Lösung könnte hier die Forderung nach einem allgemeinen Gesetz sein, welches genau die Regelungsinhalte aufgreift, die typischerweise in Staatskirchenverträgen enthalten sind. Ein allgemeines Gesetz statt einer Vielzahl fragwürdiger Einzelfallgesetze.</p>
<p>Hierbei ergibt sich ein Hauptproblem: Die Forderung nach einem solchen Gesetz kann nur sinnvoll in Ersetzung des bestehenden Staatskirchenvertragssystems sein. Unter dieser Maßgabe wäre es auch juristisch leichter, die bestehenden Verträge &#150; gegebenenfalls auch ohne Zustimmung der Kirchen &#150; als nicht mehr gültig zu betrachten. Würde ein solches Gesetz nicht vertragsablösende Funktion haben, bestünde die Gefahr, dass es lediglich eine doppelte bzw. bei bestimmten Einzelfragen eine dritte und vierte Absicherung kirchenchristlicher Privilegien bedeutet.</p>
<p>Des Weiteren beißt sich die Forderung eines solchen Gesetzes mit der Forderung, Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften letztlich nach Vereinsrecht zu behandeln. Kern solcher Forderungen ist aber nicht die Benennung einer Organisation, sondern die Minderung der rechtlichen Privilegierung, die die Organisation genießt. Ein WRG-Gesetz kann also folglich nur sinnvoll sein, wenn es gegenüber dem be- stehenden Staatskirchenvertragssystem ersetzende Funktion hat und ein Minus an Privilegien enthält.<br />Die zweite zentrale Richtung für die HU kann sich aus einer dezidiert eingeforderten Gleichbehandlung aller WRG ergeben. Dies mag nicht sonderlich spektakulär klingen. Natürlich sollen anderen WRG auch die Rechte zustehen, die den beiden christlichen Marktführern seit jeher zugestanden werden. Manchen Mitgliedern der HU fällt dies womöglich noch leicht, wenn es zum Beispiel um die Einrichtung eines Lehrstuhles für humanistische Lebenskunde für den Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) ginge. Aber ist die HU-Mitgliedschaft wirklich bereit, theologische Fakultäten für die Zeugen Jehovas, Milli Görüs und Scientology einzufordern? Wenn nicht: Wieso und nach welchen Kriterien wird hier gefiltert? Wie ist dies mit dem Grundsatz der religiös-weltanschaulichen Neutralität vereinbar? In beiden Punkten sehe ich Gesprächsbedarf innerhalb wie außerhalb der HU.</p>
<p><i>Notker Bakker<br />ist HU-Mitglied und aktiv im AK Staat-Religionen-Weltanschauungen</i></p>
<p><b>Literatur:</b></p>
<p>Ludwig Renck: &#8222;Rechtsstellungsgesetze für Bekenntnisgemeinschaften&#8220;, in: Zeitschrift für Rechtspolitik 3/2006, S. 8 ff.</p>
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		<title>Der Mythos der kirchlichen Wohltätigkeit entlarvt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/190/publikation/der-mythos-der-kirchlichen-wohltaetigkeit-entlarvt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Aug 2005 15:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 190, S.21 Carsten Frerk, in Hamburg lebender Politologe, ist einem breiteren Publikum vor drei Jahren mit seiner grundlegenden Studie &#132;Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland&#8220; bekannt geworden. Durch diese Veröffentlichung wurde klar: Die beiden christlichen Großkirchen in Deutschland haben keinen Grund, über ihre Finanzen zu jammern. Stehen jedoch viele Menschen den Kirchen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 190, S.21</p>
<p>Carsten Frerk, in Hamburg lebender Politologe, ist einem breiteren Publikum vor drei Jahren mit seiner grundlegenden Studie &#132;Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland&#8220; bekannt geworden. Durch diese Veröffentlichung wurde klar: Die beiden christlichen Großkirchen in Deutschland haben keinen Grund, über ihre Finanzen zu jammern. Stehen jedoch viele Menschen den Kirchen kritisch gegenüber, wird diese Kritik häufig mit dem Verweis auf die Wohltätigkeit derselben zur Seite geschoben: &#132;Die Kirchen tun doch soviel Gutes. Ohne die Kirchen würde unser Sozialsystem zusammenbrechen.&#8220;</p>
<p>Das jetzt erschienene Buch Frerks &#132;Caritas und Diakonie in Deutschland&#8220; knüpft an solche gängigen Vorurteile an. Frerk stellte bei seinen Untersuchungen fest: &#132;Hinsichtlich der Publizität ihrer Finanzen und ihres Vermögens sind beide Verbände, insbesondere das Diakonische Werk, noch verschlossener und verschwiegener als die beiden Kirchen.&#8220;</p>
<p>Ein wichtiges Ergebnis der faktenreichen Recherche: Die Kirchen tragen lediglich 1,8 % zur Finanzierung von Caritas und Diakonie bei (Frerk nennt dies &#132;Kirchenquote&#8220;). Diese Summe, etwa 828 Mio. &#128;, fließt vor allem in &#132;missionsnahe&#8220; Bereiche, wie die Finanzierung von Kindergärten: Wer nicht frühzeitig christlich erzogen wird, wird nun einmal später selten ein Kirchensteuerzahler.</p>
<p>Bedenkt man jedoch, dass die 951.600 hauptamtlich Beschäftigten selbst zu fast 90 % (vielfach zwangsweise) Kirchensteuerzahler sind und somit durch den Betrieb karitativer Einrichtungen &#132;Vereinsbeiträge&#8220; an die Kirchen zurückfließen, wird klar: Es gibt faktisch keine &#132;Kirchenquote&#8220;. Die Amtskirchen erhalten öffentlich einen Bonus für ihre &#132;Wohltätigkeit&#8220;, tragen jedoch selbst finanziell nichts zu dieser Wohltätigkeit bei.</p>
<p>Häufig wird ein weiteres Vorurteil angeführt: Zwar trügen die beiden Kirchen wenig bis nichts zur Finanzierung &#132;ihres&#8220; sozialen Engagements bei, aber sie verstünden es, viele Menschen zu ehrenamtlicher, sozialer Tätigkeit zu motivieren.</p>
<p>Frerk liefert Zahlen: Bei Caritas und Diakonie sind zusammen 900.000 ehrenamtliche Kräfte tätig. Beim Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband hingegen alleine 1.135.000. Hieraus folgt bereits, dass es keinen &#132;Konfessionalitätsbonus&#8220; bei der Motivation und Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter gibt.</p>
<p>Obwohl also die kirchlichen Wohlfahrtskonzerne nichtkirchlich, weitgehend aus öffentlichen Mitteln, finanziert werden, haben die Kirchen das Sagen. In den beiden Wohlfahrtskonzernen, die in Deutschland mehr Beschäftigte zählen als DaimlerChrysler, Volkswagen und BMW zusammen, gibt es kein Streikrecht, keinen Betriebsrat und keine Tarifverhandlungen. Es gilt das kirchliche Sonderarbeitsrecht, beschönigend &#132;dritter Weg&#8220; genannt. Religionsfreiheit genießen die Arbeitnehmer vielfach nicht: Ein Kirchenaustritt kann den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge haben. Frerk schätzt die &#132;Zwangskonfessionalisierten&#8220; auf ein Drittel der Beschäftigten.</p>
<p>Und es geht in den Wohlfahrtskonzernen keineswegs &#132;christlich&#8220; (unterstellt man den üblicherweise gebräuchlichen Wortsinn) zu: Mobbing am Arbeitsplatz ist &#150; Frerk zufolge &#150; gerade in Caritas und Diakonie besonders verbreitet.</p>
<p>Das Buch ist überaus zahlen- und tabellenreich. Es mag nicht jedermanns Sache sein, ein solches Werk am Stück zu lesen. Für diejenigen, die viel mit Menschen über die &#132;wohltätigen&#8220; Kirchen diskutieren, ist es indes unentbehrlich. Frerks Buch wird wahrscheinlich auf Jahre hinaus das maßgebliche Standard- und Nachschlagwerk für alle ernsthaft am Thema Interessierten sein.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/190/publikation/der-mythos-der-kirchlichen-wohltaetigkeit-entlarvt/">Der Mythos der kirchlichen Wohltätigkeit entlarvt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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