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	<title>Oliver Hinz Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Regierungsinitiative für bundesweite Volksentscheide begrüßt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 1998 16:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Diskussion um Bürgermitsprache kommt weit voran &#150; Untaugliches Volksentscheidungsrecht würde Politikverdrossenheit stärken Mitteilung Nr. 164, S. 118 Die angekündigte Initiative der neuen Regierungskoalition zur Einführung von bundesweiten Volksentscheiden wird auch von der Bürgeraktion Mehr Demokratie begrüßt. Nach der Koalitionsvereinbarung sei die Diskussion um direkte Bürgermitsprache in der Bundesrepublik weit vorangekommen. Es gehe jetzt nur noch [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Diskussion um Bürgermitsprache kommt weit voran &#150; Untaugliches Volksentscheidungsrecht würde Politikverdrossenheit stärken</p>
<p>Mitteilung Nr. 164, S. 118</p>
<p>Die angekündigte Initiative der neuen Regierungskoalition zur Einführung von bundesweiten Volksentscheiden wird auch von der Bürgeraktion Mehr Demokratie begrüßt. Nach der Koalitionsvereinbarung sei die Diskussion um direkte Bürgermitsprache in der Bundesrepublik weit vorangekommen. Es gehe jetzt nur noch darum, wie die Initiative zur Ergänzung des Grundgesetzes aussehe, erklärte Mehr Demokratie. &#132;Ein unbrauchbares Volksentscheidsrecht wie in fast allen Bundesländern führt nur zu neuer Politikverdrossenheit&#147;, sagt Vorstandssprecher Tim Weber in München. &#132;Das Mitwirkungsrecht der Bürger muß auch anwendbar sein, damit die demokratische Kultur gewinnt.&#147;<br />Eine Zweidrittel-Mehrheit für die Ergänzung des Grundgesetzes für bundesweite Volksentscheide sei allerdings nicht in Sicht. Zwar habe der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber überraschend die Unterstützung der Staatsregierung im Bundesrat angekündigt, der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Peter Ramsauer, habe dies aber schroff abgelehnt (Pressemitteilung vom 17. Oktober). Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung von Volksentscheiden war vor Ende Juni nur von der PDS unterstützt worden. In der gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat hatte es dagegen noch eine Mehrheit für eine Grundgesetzänderung gegeben, jedoch nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit.<br />Die Bürgeraktion Mehr Demokratie will deshalb 2001 ein selbstorganisiertes Volksbegehren für bundesweite Volksentscheide starten. Die Eckpunkte des Gesetzentwurfes wurden Ende Oktober im Presseclub München vorgestellt.<br />Nach dem Grundgesetz übt das Volk die Staatsgewalt zwar in &#132;Wahlen und Abstimmungen&#147; aus (Artikel 20, Absatz 2). Bundesweite Volksentscheide werden aber nicht geregelt. Die Bundesrepublik ist nach Angaben von Mehr Demokratie eines der letzten Länder Europas, in dem es keine nationalen Volksentscheide gibt. In Bayern setzte Mehr Demokratie 1995 erstmals mit einem Volksbegehren die Einführung von kommunalen Bürgerentscheiden durch. Seit einer Woche gilt auch in Hamburg ein Gesetz für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den sieben Stadtbezirken. Mehr Demokratie war am 27. September beim Volksentscheid mit einer Mehrheit von über 73 Prozent der Stimmen erfolgreich. Berlin ist seither das letzte Bundesland, in dem Bürgerentscheide verboten sind.</p>
<p>Oliver Hinz,<br />Pressesprecher Mehr Demokratie e.V. , Tel.:089/8211774</p>
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		<title>Aufruf für mehr Demokratie</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/162/publikation/aufruf-fuer-mehr-demokratie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jun 1998 16:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 162, S. 52 Anläßlich des 150. Jahrestages der Frankfurter Paulskirchenversammlung sucht die Bürgeraktion Mehr Demokratie noch bis zum 50. Jahrestag des Grundgesetzes (23.5.1999) UnterzeichnerInnen für den folgenden Aufruf: &#132;Demokratie ist nicht für allemal fertig; sie hat sich geschichtlich entwickelt und muß sich weiterentwickeln hin zu den Ziel größtmöglicher Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 162, S. 52</p>
<p>Anläßlich des 150. Jahrestages der Frankfurter Paulskirchenversammlung sucht die Bürgeraktion Mehr Demokratie noch bis zum 50. Jahrestag des Grundgesetzes (23.5.1999) UnterzeichnerInnen für den folgenden Aufruf:</p>
<p>&#132;Demokratie ist nicht für allemal fertig; sie hat sich geschichtlich entwickelt und muß sich weiterentwickeln hin zu den Ziel größtmöglicher Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen im Rahmen der staatlichen Gemeinschaft. Jubiläen wie 150 Jahre Märzrevolution von 1848 und 50 Jahre Grundgesetz erinnern daran, welchen Weg wir zurückgelegt haben, und mahnen zum Weitergehen. Das bereits von der Frankfurter Paulskirchenversammlung 1849 beschlossene allgemeine und gleiche Wahlrecht wurde erst 1871 Wirklichkeit, das lang geforderte Wahlrecht der Frauen setzte erst die Novemberrevolution 1918 durch. Auch die schrittweise Senkung des Wahlalters auf 18 (bzw. 16) Jahre und die Ausdehnung des Kommunalrechts auf EU-Angehörige sind noch keineswegs Endpunkte der Entwicklung.<br />Entsprechend den jahrzehntelangen Forderungen der Arbeiterbewegung und liberaler Kräfte nahm die Deutsche Nationalversammlung 1919 Volksbegehren und Volksentscheid in die Weimarer Verfassung auf, allerdings mit praktisch unüberwindlichen Hürden. Der Parlamentarische Rat legte 1949 in Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz als unverrückbaren Grundsatz fest, daß das Volk die Staatsgewalt ´in Wahlen und Abstimmungen´ ausübt, gestaltete das Abstimmungsrecht allerdings, abgesehen vom Sonderfall der Länderneugliederung, aus situativen Gründen nicht weiter aus. In der ´Übergangszeit´, für die das Grundgesetz zunächst gelten sollte, mochte dieser Verzicht hinzunehmen sein. Seitdem aber die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet ist und das Grundgesetz als endgültige deutsche Verfassung gilt, ergibt sich aus Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz der Auftrag, auf diesem Fundament weiterzubauen und Abstimmungen über Sachfragen praktisch möglich zu machen.<br />Angestoßen durch die 68er Bewegung und ein weiteres Mal befördert durch die friedliche Revolution im Jahr 1989 wurden in den letzten Jahrzehnten vielerlei Formen der Bürgerbeteiligung erprobt: Foren und Runde Tische, Arbeitskreise und Projektgruppen, Mediation und Planungszellen. Sie sollten noch weit häufiger als bisher und vor allem auch auf höheren Entscheidungsebenen im politischen System angewandt werden. Der Druck auf Politik und öffentliche Verwaltung, sich darauf einzulassen und entsprechend zu handeln, bleibt jedoch so lange gering, wie Bürgerinnen und Bürger nicht die Möglichkeit haben, Sachfragen auch selbst zu entscheiden. Anderenfalls laufen alle Beteiligungsformen Gefahr, als eine Art Spielwiese zu fungieren.<br />Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf allen politischen Ebenen sind deshalb ein ´Türöffner´ für die Entwicklung von Demokratie und Gesellschaft. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sind der Meinung, daß die Zeit hierfür reif ist. Der politische Reformstau ist dafür ein ebenso untrügliches Anzeichen wie Umfrageergebnisse, nach denen über 70 Prozent der Befragten das Abstimmungsrecht verlangen. Die demokratische Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger weiter darauf zu beschränken, daß sie alle vier oder gar fünf Jahre ihre Stimme ´abgeben´ dürfen, heißt sie in Unmündigkeit zu halten. Es geht auch anders: Die Erfahrungen in der Schweiz und in den amerikanischen Bundesstaaten sind insgesamt ermutigend.<br />Zwar haben inzwischen alle Bundesländer entsprechende Regelungen für die kommunale und die Landesebene, während sie für die Stadtbezirke noch weitgehend fehlen. Die aufgerichteten Hürden sind jedoch meistens so hoch, daß davon nur wenig Gebrauch gemacht wird und viele Initiativen von vornherein entmutigt werden. Die von den politischen Repräsentanten gewährten Regelungen verhindern mehr, als sie ermöglichen. Gerade Regeln über direkte Demokratie müssen aber ´anwendungsfreundlich´ sein.<br />Der Demokratie dient es am besten, wenn die Bevölkerung die Schritte ihres politischen Mündigwerdens selbst festgelegt und im ´Volksentscheid über den Volksentscheid´ ihren Willen bekundet. Deswegen rufen wir dazu auf, die von Mehr Demokratie eingeleiteten Initiativen zur Verbesserung der vorhandenen Regelungen in den Bundesländern und zur Einführung des Volksentscheids auf Bundesebene zu unterstützen&#147;.</p>
<p>Zu den 65 ErstunterzeichnerInnen gehören: Dr. Franz Alt, Journalist, Baden-Baden; Dr. Ilse Bechthold, Sprecherin der Gustav-Heinemann-Initiative, Kehl; Peter Conradi, MdB, Stuttgart; Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, MdB, Bonn; Adrienne Goehler, Präsidentin der Hochschule für Bildende Künste, Hamburg; Eisi Gulp, Kaberetist, München; Dr. Gerd Habermann, Leiter des Unternehmerinstituts der A.S.U., Bonn; Dr. Burkhard Hirsch, Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Bonn; Norbert Kentrup, Shakespeare-Gesellschaft, Bremen; Heiko Lietz, Theologe, Mühl/Rosin; Friedrich Magirius, Pfarrer Nikolaikirche, Leipzig; Prof. Dr. jur. Norman Peach, Parteienforscher, Hamburg; Prof. Dr. Dr. Horst-Eberhard Richter, Leiter des Siegmund-Freud-Instituts Frankfurt, Gießen; Hans Scheibner, Kabarettist, Hamburg; Prof. Dr. Theo Schiller, Vizepräsident der Philipps-Universität Marburg, Marburg; Otto Schilly, MdB, Bonn; Renate Schmidt, MdL, Nürnberg; Wilfried Tellkämper, MdEP, Freiburg; Dr. Wolfgang Ullmann, MdEP, Bonn; Martin Walser, Schriftsteller, Überlingen.</p>
<p>Kontakt:<br />Oliver Hinz (Pressesprecher Mehr Demokratie), Tel 089/821 17 74</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/162/publikation/aufruf-fuer-mehr-demokratie/">Aufruf für mehr Demokratie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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