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	<title>Prof. Ulrich Vultejus Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Milosevic</title>
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		<pubDate>Sat, 01 Sep 2001 10:41:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr.175 S. 88-89 Als einer der Ersten hatte ich im Frühjahr 1999 darauf hingewiesen,daß der Angriff von NATO-Staaten auf Jugoslawienim Kosowo gegen die Satzung der UNO verstieß, weil ernicht durch ein Votum des Weltsicherheitsrats gedeckt war.Heute ist dies Wissen Allgemeingut. Die allgemeine Kritik andieser Militärintervention läßt es der NATO geboten erscheinen,öffentlich zu machen, daß [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/milosevic/">Milosevic</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr.175 S. 88-89</p>
<p>Als einer der Ersten hatte ich im Frühjahr 1999 darauf hingewiesen,<br />daß der Angriff von NATO-Staaten auf Jugoslawien<br />im Kosowo gegen die Satzung der UNO verstieß, weil er<br />nicht durch ein Votum des Weltsicherheitsrats gedeckt war.<br />Heute ist dies Wissen Allgemeingut. Die allgemeine Kritik an<br />dieser Militärintervention läßt es der NATO geboten erscheinen,<br />öffentlich zu machen, daß sie damals im Sinne des<br />Schutzes der Menschenrechte doch recht hatte.Wie kann<br />dies besser geschehen, als durch die Verurteilung des bisherigen<br />Präsidenten Jugoslawiens Slobodan Milosevic als<br />Kriegsverbrecher?<br />Deshalb ist das International Criminal Tribunal for the<br />Former Yugoslavia (ICTY) mit den Resolutionen des Sicherheitsrates<br />der UNO Nr. 808 und 827 ins Leben gerufen worden.<br />Ihm gehören 14 Richter, unter anderem aus Ägypten,<br />Jamaica, Malaysien, Italien, China, Kolumbien, Guyana, Großbritannien,<br />Marokko und Australien an. Die Richter werden<br />von über 1000 Personen als Personal unterstützt; der Gerichtshof<br />verfügt jetzt über einen Jahresetat von 96,6 Millionen<br />Dollar. So ist es nicht zu verwundern, daß die UNO<br />immer in finanziellen Schwierigkeiten steckt.<br />Gewiß ist Milosevic kein angenehmer Zeitgenosse. Seine<br />Ziele werden bestimmt von einem kommunistisch geprägten<br />Nationalismus und seinem persönlichen Machtstreben.<br />Gerade der deshalb verständliche Widerwille<br />gegen Milosevic fordert indessen dringlich, das jetzt gegen<br />ihn in Den Haag vor dem ICTY anhängige Verfahren mit<br />kühlem Verstand zu analysieren und sich nicht von Leidenschaften<br />forttragen zu lassen.1.<br />Das Gericht in Den Haag ist zuständig für Verbrechen gegen<br />die Menschlichkeit in Jugoslawien. Es ist daher nicht zuständig<br />für die Führung eines Angriffskrieges (weil ohne Einwilligung<br />des Sicherheitsrates begonnen; Fälle u. A. Schröder,<br />Fischer) oder für die Verfolgung von Verbrechen gegen die<br />Menschlichkeit in anderen Teilen der Welt (z.B. Arafat und<br />viele andere mehr).<br />Ein solches Gericht bezeichnen wir als &#132;Ausnahmegericht&#147;<br />im Sinne des Art. 101 GG. Ausnahmegerichte sind immer<br />manipulationsanfällig und deshalb im Grundgesetz zu recht<br />verboten. Ihre Installation und Besetzung ist von der Willkür<br />der jeweiligen Regierung abhängig. Nun ist die UNO gewiß<br />nicht an das Grundgesetz gebunden.Aber der hinter Art. 101<br />GG stehende Rechtsgedanke der Gleichheit vor dem Gesetz<br />und der Rechtsstaatlichkeit ist Bestandteil jeden rechtsstaatlichen<br />Denkens.<br />1998 haben 139 Staaten &#150; unter ihnen auch die USA und<br />Deutschland &#150; einen Vertrag zur Gründung des ständigen<br />Internationalen Strafgerichtshofs in Rom geschlossen. Er tritt<br />aber erst in Kraft,wenn ihn mindestens 60 Staaten ratifiziert<br />haben. Bisher ist er im Jahre 2001 nur von 36 Staaten &#150; unter<br />ihnen Deutschland &#150; ratifiziert worden. Mit einer Ratifikation<br />durch die USA rechnet nach dem Wechsel im Amt<br />ihres Präsidenten von Clinton zu Bush niemand. Ob der Vertrag<br />je in Kraft tritt, erscheint mir ungewiß.<br />Der Hintergrund, vor dem das Gericht in Den Haag geschaffen<br />worden ist, braucht nicht zu bedeuten, daß seine<br />Urteile falsch sein werden.Aber ihre Überzeugungskraft ist<br />natürlich gebremst.<br />Es gab bereits früher ein vergleichbares Ausnahmegericht,<br />nämlich das Tribunal in Nürnberg. Das Tribunal konnte man<br />damals mit der Überlegung rechtfertigen, daß der Gedanke<br />an ein Internationales Strafgericht neu war und erst einmal<br />ein Anfang gemacht werden mußte. Aber schon seiner Zeit<br />ist zu recht moniert worden, daß sich die Verfahren nur<br />gegen die deutschen Verlierer des II.Weltkrieges, nicht aber<br />gegen die Westalliierten wegen der Luftangriffe auf deutsche<br />Wohngebiete oder gegen die Machthaber der Sowjetunion<br />wegen der Vertreibung und Ermordung von Deutschen aus<br />den Ostgebieten in den Jahren 1944/ 45 gerichtet hatte.<br />Damals ist der heute von der SED/ PDS als Schimpfwort verwendete<br />Begriff der &#132;Siegerjustiz&#147; geprägt worden.<br />Es gehört zu unserer rechtsstaatlichen Verpflichtung, auf<br />diese Mängel hinzuweisen und somit mittelbar auch das<br />UNO- Strafgericht in Rom zu fördern.<br />2.Es ist ein feststehender rechtsstaatlicher Grundsatz, daß<br />einem Beschuldigten die gegen ihn erhobenen Vorwürfe<br />nach Ort. Zeit und Opfern bekannt gemacht werden müssen,<br />damit er sich verteidigen kann. An all dem fehlt es in<br />Den Haag! Es gibt nur eine unsubstanzierte Verdächtigung<br />der &#8222;Chefanklägerin&#148; Carla del Ponte aus der Schweiz. Das<br />Gericht hat zu Beginn der ersten Verhandlung englischem<br />Vorbild folgend Milosevic gefragt, ob er sich schuldig bekenne.<br />Welcher Sachverhalt wäre festgestellt, wenn er die<br />Frage bejaht hätte?.Kein deutscher Amtsrichter würde eine<br />solche Anklage zulassen.<br />Zum Vergleich: Die Staatsanwaltschaft in Chile hat in der<br />Anklage gegen Augusto Pinochet die 57 Morde und die 18<br />Entführungen genau aufgelistet, die von der sogenannten<br />Todeskarawane 1973 begangen waren und die gedeckt zu<br />haben, sie Pinochet vorwirft.<br />3.Es gibt keine Zweifel, daß in Jugoslawien zahlreiche Verbrechen<br />gegen die Menschlichkeit begangen worden sind.<br />Aber wann darf man sie über die unmittelbaren Täter hinaus<br />einem einzelnen Menschen, und sei er auch ein Staatsmann,<br />zurechnen?<br />Eines muß von vornherein deutlich sein: Repressalien, das<br />heißt, Vergeltungsmaßnahmen gegen ein Kollektiv von<br />Menschen, weil einer von ihnen oder aus ihrem Umfeld<br />eine Untat begangen hat, dürfen nicht zur Diskussion<br />stehen.Wir haben ihre unheilvollen Auswirkungen gerade<br />erst im II. Weltkrieg bei der Partisanenbekämpfung oder<br />danach bei Berufsverboten gegen die Angehörigen in der<br />Tat schlimmer Parteien, sei es der NSDAP oder der SED, erlebt.<br />Nach christlicher Auffassung, aus deren Gedankengut<br />sich der Begriff der Schuld heute ableitet, ist Schuld immer<br />individuelle Schuld des einzelnen Menschen vor Gott.<br />Fragt man den Juristen nach dem Begriff der Schuld, so<br />wird er fast reflexhaft auf die Schuldformen des Vorsatzes<br />und der Fahrlässigkeit verweisen, das heißt auf die subjektive<br />Beziehung eines<br />Menschen zu einem objektiven Geschehen. Die Rechtswissenschaft<br />hat vor 100 Jahren weitere Schuldformen entwickelt<br />und sie dem Vorsatz oder der Fahrlässigkeit zugerechnet,<br />den dolus eventualis (&#132;Na wenn schon&#147;) und die<br />luxuria (&#132;Wird wohl nicht&#147;).<br />Alle diese Begriffe, so tauglich sie auch heute noch für den<br />juristischen Alltag sind, helfen bei unserem Problem nicht<br />weiter. Es handelt sich immer um die Schuld eines Staatsmanns,<br />der eine zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit<br />führenden Entwicklung steuert oder steuern könnte, ohne<br />selbst als Täter in Erscheinung zu treten. Je schwerer die Verbrechen<br />sind, mit desto größerem Eifer verwischen die Täter<br />von vornherein ihre Spuren. Es gibt bei Adolf Hitler keine<br />Dokument, mit dem man ihm das Wissen um die Ermordung<br />der Juden urkundlich nachweisen könnte, so eifrig auch<br />nach dem II.Weltkrieg nach solchen Dokumenten gesucht<br />worden ist. Für mich ist dies der Nachweis seines verbrecherischen<br />Vorsatzes; aber lassen wir dies beiseite.Auch bei<br />Erich Honecker gibt es nur schwache dokumentarische<br />Nachweise seines Wissens von den Mauertoten. Sollte es<br />bei Slobodan Milosevic anders sein? Jedenfalls würde dies<br />seinen Hochmut bei der Eröffnung des Verfahrens erklären.<br />Es ist bei allen drei &#132;Staatsmännern&#147; ähnlich: Sie wissen das<br />Entstehen solcher Dokumente zu verhindern.<br />Wir stehen der Kriminalität von Staatsmännern mit unserem<br />herkömmlichen wissenschaftlichen Instrumentarium<br />einigermaßen hilflos gegenüber. Dies kann den nicht wundern,<br />der fragt, weiches Interesse Staatsmänner daran<br />haben könnten, ein strafrechtliches Instrumentarium zu<br />ihrer eigenen Verfolgung zu schaffen. Mindestens ein<br />schlechtes Gewissen haben sie alle.<br />Unser heutiges kontinental-europäisches Strafrecht ist im<br />18. und 19. Jahrhundert im Zeichen der liberalen Aufklärung<br />mit Schwerpunkten in Frankreich, Preußen und Bayern vom<br />Bürgertum, von der von ihm getragenen Rechtswissenschaft<br />und Justiz geschaffen worden.Damals sind die ideologischen<br />und dogmatischen Grundlagen in einer langen Diskussion<br />gelegt worden. Dieses Bürgertum gibt es kaum noch. Es hat<br />den I.Weltkrieg, die folgende, von der damaligen Reichsregierung<br />vorsätzlich herbeigeführte Inflation zur Bezahlung<br />der Staatsschulden aus dem I.Weltkrieg und die NS- Zeit nur<br />in Randbereichen überlebt.<br />Es gilt deshalb heute, aus der Mitte der Bürger heraus eine<br />Rechtswissenschaft und Justiz zu entwickeln, die die ideologischen<br />und dogmatischen Grundlagen für die Verfolgung<br />krimineller Staatsmänner schafft. Das Strafverfahren gegen<br />Slobodan Milosevic wäre ein guter Anlaß für einen Beginn.<br />Diese Aufgabe ist auch deshalb dringlich,weil das Elend der<br />sog. Entwicklungsstaaten seinen Ursprung nicht in deren ursprünglicher<br />ökonomischen Schwäche, sondern in der Kriminalität<br />ihrer Staatsmänner, in den von diesen aus egozentrischen<br />Gründen hervorgerufenen Kriegen, Fluchten und<br />Vertreibungen hat. Auch dafür ist Slobodan Milosevic ein<br />gutes Beispiel. Ohne ihn und seine Rüstungs- und Militär-ausgaben<br />könnte Jugoslawien in all seiner Schönheit heute ein<br />blühendes Land sein.</p>
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