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	<title>Roland Otte Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Nachruf für Gerd Eggers</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/nachruf-fuer-gerd-eggers/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 09:35:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011) Im M&#228;rz erreichte uns die traurige Nachricht, dass Gerd Eggers, der Koordinator von &#8222;Pro Ethik&#8220;, gestorben ist. Mit Gerd Eggers verliert auch die Humanistische Union (HU) einen engagierten Mitstreiter, Aktivisten, Experten und Netzwerker, der sich insbesondere um die Religionsfreiheit in der Schule in unsch&#228;tzbarer Weise verdient gemacht hat. Gerd Eggers geboren [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/nachruf-fuer-gerd-eggers/">Nachruf für Gerd Eggers</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011)</p>
<p>Im M&auml;rz erreichte uns die traurige Nachricht, dass Gerd Eggers, der Koordinator von &#8222;Pro Ethik&#8220;, gestorben ist. Mit Gerd Eggers verliert auch die Humanistische Union (HU) einen engagierten Mitstreiter, Aktivisten, Experten und Netzwerker, der sich insbesondere um die Religionsfreiheit in der Schule in unsch&auml;tzbarer Weise verdient gemacht hat.</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border="1">
<tbody>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">
<h5 align="center">Gerd Eggers</h5>
<p align="center">geboren 21.12.1948 in Oldenburg<br />gestorben 12.3.2011 in Bad Saarow</p>
<p>Wir trauern um den Koordinator des B&uuml;ndnisses &#8222;Pro Ethik&#8220;, unser ehemaliges Mitglied des Bundesvorstandes und des Landesvorstandes Berlin-Brandenburg. </p>
<p>Sein Engagement f&uuml;r die uneingeschr&auml;nkte Freiwilligkeit des Religionsunterrichts, f&uuml;r die Gleichstellung unterschiedlicher Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und f&uuml;r das neutrale Fach Ethik an Berliner Schulen bleibt uns Verpflichtung.</p>
<p>Humanistische Union e.V.</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Zum Berliner Landesverband der HU fand Gerd Eggers 1995, im Zusammenhang mit damaligen Versuchen der Kirchen und des Bildungssenators, das vergleichsweise fortschrittliche &#8222;Berliner Modell&#8220; abzuschaffen. Nach diesem Modell war (und ist) der Religionsunterricht an den staatlichen Schulen Berlins ein vollst&auml;ndig freiwilliges Angebot in Tr&auml;gerschaft der Religions- und Weltanschauungsgemeinschafen. F&uuml;r Gerd Eggers war es ein zentrales b&uuml;rgerrechtliches Anliegen, sich f&uuml;r den Erhalt dieser &#8211; im Vergleich zu anderen Bundesl&auml;ndern &#8211; st&auml;rkeren Trennung von Staat und Kirche unter der &#8222;Bremer Klausel&#8220; des Grundgesetzes einzusetzen. Gleichzeitig engagierte er sich mit der HU daf&uuml;r, dass Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften jenseits der etablierten Kirchen nicht benachteiligt werden, ob Aleviten und Buddhisten&nbsp; in Berlin oder der Humanistische Verband in Brandenburg.</p>
<p>Schon vor seiner HU-Zeit hatte Gerd Eggers an der Entwicklung des Faches &#8222;Lebensgestaltung &#8211; Ethik &#8211; Religionskunde&#8220; (LER) in Brandenburg mitgewirkt. LER als bekenntnisneutrales Fach f&uuml;r alle Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler zu verteidigen und ein &auml;hnliches Fach f&uuml;r Berlin ins Gespr&auml;ch zu bringen, gab unserer Arbeit neue Impulse. Geduldig erl&auml;uterte er immer wieder den Unterschied zwischen bekenntnisgebundenem Religionsunterricht und bekenntnisneutraler Religionskunde, schrieb Positionspapiere, stellte sie zur Diskussion, &uuml;berarbeitete sie. Schlie&szlig;lich &uuml;berzeugte er uns, dass ein religionskundliches Fach auch und gerade in einer religi&ouml;s, weltanschaulich und kulturell so vielf&auml;ltigen Stadt wie Berlin gro&szlig;e Chancen f&uuml;r Verst&auml;ndigung und Integration bietet und gleichzeitig der staatlichen Neutralit&auml;t in Glaubensdingen sowie der Gleichberechtigung der Religionen und Weltanschauungen Rechnung tr&auml;gt.</p>
<p>Nicht nur die HU &uuml;berzeugte Gerd Eggers, sondern auch zahlreiche andere Menschen, Vereinigungen, Parteien, Regierungsmitglieder. Wie kein anderer hat er es verstanden, breite B&uuml;ndnisse zu schmieden und zu koordinieren, deren zentrale Figur er war und in denen die HU als b&uuml;rgerrechtliche Facette beteiligt war. Gerd Eggers hatte ma&szlig;geblichen Anteil daran, dass in Berlin das bekenntnisfreie Pflichtfach &#8222;Ethik&#8220; eingef&uuml;hrt wurde. Der Gestaltung und dem Erhalt dieses Faches galt in den letzten Jahren seine ganze Energie. <br />Gerd Eggers war ein Experte, dessen fachliches Wissen, Akribie und Flei&szlig; es ihm erm&ouml;glichte, es mit Politikern, Kirchenfunktion&auml;ren und Regierungsbeamten aufzunehmen. Dabei ging es ihm &uuml;berhaupt nicht darum, in der Auseinandersetzung in erster Reihe zu stehen. Ganz im Gegenteil. Ihm ging es nie um Rampenlicht, Titel oder Posten. Ihm ging es um die Sache. Und diese Sache verfolgte er pers&ouml;nlich, bescheiden, beharrlich, wenn n&ouml;tig energisch. <br />Sein vielleicht wichtigster Kampf war die Abwehr des Versuchs von Kirchen und CDU, das gemeinsame Fach Ethik zu einem Wahlpflichtfach herabzustufen und damit de facto zu einem Ersatzfach f&uuml;r religionfreie Sch&uuml;ler und Kinder nichtchristlicher Religionen zu machen. Die Initiative &#8222;Pro Reli&#8220; konterte er mit dem B&uuml;ndnis &#8222;Pro Ethik&#8220;, das daf&uuml;r warb, beim Berliner Volksentscheid gegen die Abschaffung von Ethik als gemeinsames Fach f&uuml;r alle Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler zu stimmen. Als scheinbar unerm&uuml;dlicher Koordinator dieses B&uuml;ndnisses war er die ma&szlig;gebliche Kraft, die schlie&szlig;lich zum Erfolg f&uuml;hrte: Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen sprach sich f&uuml;r den Erhalt des Ethikunterrichts aus. Als das Ergebnis am Abend der Volksabstimmung eintraf, reagierte Gerd Eggers typischerweise nicht mit Triumph, aber mit sichtbarer Genugtuung. Allen B&uuml;ndnismitgliedern war klar: Dies ist sein Lebenswerk. <br />Einen anderen gro&szlig;en pers&ouml;nlichen Kampf, den gegen Krebs, hat Gerd Eggers &uuml;ber Jahre gef&uuml;hrt. Das war uns bekannt, aber er sprach wenig dar&uuml;ber. Dass es am Schluss so schnell zu Ende ging, traf viele von uns unvorbereitet. Am 12. M&auml;rz verstarb Gerd Eggers in Bad Saarow. Am 7. April wurde er im Waldfriedhof Berlin-Zehlendorf beigesetzt. Zahlreiche Mitstreiterinnen und Mitstreiter aus den unterschiedlichen Zusammenh&auml;ngen, in denen Gerd sich bewegte und die er gut zusammenzuf&uuml;hren wusste, w&uuml;rdigten sein Wirken und werden ihn in Erinnerung behalten.</p>
<p><i>Roland Otte</i></p>
<p>Gerd Eggers: Kulturkampf gegen gemeinsamen &#8222;Werteunterricht&#8220; in Berlin, Mitteilungen 189, S. 8-9<br />G. Eggers &amp; R. Otte: Ungleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Brandenburg , Mitteilungen 174, S. 47-50 <br />Gerd Eggers, Schule als Tummelplatz von Missionsinteressen? Mitteilungen 158, S. 51-52</p>
<p>Weitere Nachrufe und Erinnerungen an Gerd Eggers unter:<br /><a href="http://www.proethik.info/start/aktuelles/" target="_blank" rel="noopener">http://www.proethik.info/start/aktuelles/</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/nachruf-fuer-gerd-eggers/">Nachruf für Gerd Eggers</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Ingeborg-Drewitz-Preis an Claudia Dantschke</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/ingeborg-drewitz-preis-an-claudia-dantschke/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Apr 2010 08:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berlin: Presse]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Journalistin, Demokratieaktivistin und Islamismusexpertin Claudia Dantschke erhielt am Dienstag im Ballhaus Rixdorf in einer gut besuchten Preisverleihung den Ingeborg-Drewitz-Preis der Berliner HU. Mit dem Preis w&#252;rdigt die B&#252;rgerrechtsorganisation den Beitrag Claudia Dantschkes f&#252;r eine rationale Diskussion &#252;ber Islam und Islamismus und ihr Engagement f&#252;r eine demokratische Kultur. In seiner Laudatio hob Cem &#214;zdemir die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Journalistin, Demokratieaktivistin und Islamismusexpertin Claudia Dantschke erhielt am Dienstag im Ballhaus Rixdorf in einer gut besuchten Preisverleihung den Ingeborg-Drewitz-Preis der Berliner HU. Mit dem Preis w&uuml;rdigt die B&uuml;rgerrechtsorganisation den Beitrag Claudia Dantschkes f&uuml;r eine rationale Diskussion &uuml;ber Islam und Islamismus und ihr Engagement f&uuml;r eine demokratische Kultur.</p>
<p>In seiner Laudatio hob Cem &Ouml;zdemir die Verl&auml;sslichkeit der Recherchen von Claudia Dantschke hervor. Gerade das progressive Lager brauche die kritische Auseinandersetzung mit dem &#8222;real existierenden Islamismus&#8220; Dieses Thema d&uuml;rfe nicht Populisten &uuml;berlassen werden, die es in ihrem Kampf gegen die multikulturelle Gesellschaft missbrauchen. Claudia Dantschke f&uuml;hre die Diskussion nicht gegen Migranten, sondern mit ihnen.</p>
<p>&#8222;Ihr waches Auge f&uuml;r menschenfeindliche Tendenzen schlie&szlig;t Differenzierungen ein&#8220;, betonte f&uuml;r die Humanistische Union auch deren Landesvorstandsmitglied Roland Otte. Das sei notwendig, um falsche Gegen&uuml;berstellungen zu zwischen Islam und Demokratie zu vermeiden. F&uuml;r die Diskussion &uuml;ber die Grenzen zwischen Islam und Islamismus, aber auch zwischen Islamkritik und Islamfeindlichkeit liefere Claudia Dantschke seit Jahren wertvolle Informationen und Impulse.</p>
<p>Zu der Feier im Neuk&ouml;llner Ballhaus Rixdorf waren &uuml;ber 100 G&auml;ste erschienen, darunter zahlreiche Mitstreiterinnen und Mitstreiter von Claudia Dantschke wie Ali Yilderim (AYPA-TV), Eberhard Seidel und Anetta Kahane (Amadeu-Antonio-Stiftung).</p>
<p>Den Ingeborg-Drewitz-Preis vergibt die Berliner HU seit  1987 in unregelm&auml;&szlig;igen Abst&auml;nden an Menschen, die sich in besonderer Weise f&uuml;r Menschenw&uuml;rde und Selbstbestimmung engagiert haben. Mit dem Preis erinnert die Humanistische Union zudem an das politische Wirken der Berliner Schriftstellerin Ingeborg Drewitz (1923-1986).</p>
<p>Weitere Informationen zum Ingeborg-Drewitz-Preis finden Sie auf der Homepage der Humanistischen Union unter: <a href="http://berlin.humanistische-union.de/" target="_blank" rel="noopener">berlin.humanistische-union.de</a></p>
<p>F&uuml;r R&uuml;ckfragen stehen  Ihnen zur Verf&uuml;gung:</p>
<p>Anja Heinrich, Landesgesch&auml;ftsf&uuml;hrerin</p>
<p>Tel. (030) 204 25 04</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/ingeborg-drewitz-preis-an-claudia-dantschke/">Ingeborg-Drewitz-Preis an Claudia Dantschke</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>&#8222;Seit vielen Jahren trägt Claudia Dantschke zu einer fundierten und rationalen Diskussion über Islam und Islamismus bei.&#8220;</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2010/seit-vielen-jahren-traegt-claudia-dantschke-zu-einer-fundierten-und-rationalen-diskussion-ueber-isla/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte: Audio]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rede zur Vergabe des Ingeborg-Drewitz-Preises 2010 an Claudia Dantschke. &#8222;Ich begr&#252;&#223;e Sie ganz herzlich im Namen der Humanistischen Union zu unserer kleinen Feier, mit der wir Claudia Dantschke den Ingeborg-Drewitz-Preis verleihen m&#246;chten. Seit 1987 vergibt der Berliner Landesverband unserer B&#252;rgerrechtsorganisation den Ingeborg-Drewitz-Preis an Menschen, deren besonderes gesellschaftliches Engagement im Sinne der Menschenw&#252;rde uns aufgefallen ist [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2010/seit-vielen-jahren-traegt-claudia-dantschke-zu-einer-fundierten-und-rationalen-diskussion-ueber-isla/">&#8222;Seit vielen Jahren trägt Claudia Dantschke zu einer fundierten und rationalen Diskussion über Islam und Islamismus bei.&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Rede zur Vergabe des Ingeborg-Drewitz-Preises 2010 an Claudia Dantschke.</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/01otte_01.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-5965 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/01otte_01.jpg" alt="" width="400" height="400" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/01otte_01.jpg 400w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/01otte_01-150x150.jpg 150w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/01otte_01-337x337.jpg 337w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/01otte_01-250x250.jpg 250w" sizes="(max-width: 400px) 100vw, 400px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>&#8222;Ich begr&uuml;&szlig;e Sie ganz herzlich im Namen der Humanistischen Union zu unserer kleinen Feier, mit der wir Claudia Dantschke den Ingeborg-Drewitz-Preis verleihen m&ouml;chten. Seit 1987 vergibt der Berliner Landesverband unserer B&uuml;rgerrechtsorganisation den Ingeborg-Drewitz-Preis an Menschen, deren besonderes gesellschaftliches Engagement im Sinne der Menschenw&uuml;rde uns aufgefallen ist und deren Engagement unseres Erachtens bisher zu wenig gew&uuml;rdigt worden ist.</p>
<p>Die Resonanz auf unsere Entscheidung, Claudia Dantschke unserem Preis zu geben, zeigt uns, dass wir nicht die Einzigen sind, die der Auffassung sind, dass Claudias Dantschke diesen Preis verdient hat. Viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter von Claudia Dantschke haben uns best&auml;tigt, und auch viele Streitpartnerinnen und Streitpartner zollen ihr Respekt.</p>
<p>Seit vielen Jahren tr&auml;gt Claudia Dantschke zu einer fundierten und rationalen Diskussion &uuml;ber Islam und Islamismus bei. Sie tut das oft mit verbl&uuml;ffend einfachen Mitteln. Im Doppelpack mit Ali Yilderim und einer Videokamera hat sie f&uuml;r AYPA-TV Veranstaltungen zu dem Thema dokumentiert, Hintergr&uuml;nde und Widerspr&uuml;che islamistischer Organisationen recherchiert. Wenn Organisationen sich nach au&szlig;en menschenrechtsfreundlich &auml;u&szlig;ern, aber intern Antisemitismus, Geschlechterungleichheit oder Homophobie predigen &#8211; Claudia Dantschke bekommt es heraus.</p>
<p>Bereits vor 10 Jahren hat sie gemeinsam mit Eberhard Seidel und Ali Yilderim einen &Uuml;berblick &uuml;ber den politischen Islam ver&ouml;ffentlicht. Zahlreiche weitere Artikel folgten, oft gemeinsam mit anderen, denn sie ist Teamspielerin. Mit ihrem detaillierten Wissen ist sie zu einer unsch&auml;tzbaren Gespr&auml;chspartnerin und Informationsquelle f&uuml;r viele geworden, die sich mit dem Islamismus besch&auml;ftigen. Nicht nur in Berlin. Aber hier engagiert sie sich lokal und ganz konkret. In ihrer T&auml;tigkeit f&uuml;r das Zentrum demokratische Kultur war sie wesentlich beteiligt an bezirklichen Kommunalstudien und Handlungsempfehlungen und ber&auml;t heute Familien im Umgang mit Islamismus.</p>
<p>Doch nicht nur <b>was</b> Claudia Dantschke tut, hat uns beeindruckt, sondern <b>wie</b> sie es tut. Ihr kritischer Blick und ihr waches Auge f&uuml;r menschenfeindliche Tendenzen schlie&szlig;t Differenzierungen ein. Nie geht es ihr darum, &#8222;den Islam&#8220; oder &#8222;die Muslime&#8220; zu verdammen oder an den Pranger zu stellen. Ganz im Gegenteil. Dass Muslime gleichberechtigter Teil dieser Gesellschaft sind, steht f&uuml;r sie au&szlig;er Frage. Ein genauer Blick ist gerade dann erforderlich, wenn falsche Gegen&uuml;berstellungen von Islam und Demokratie durchbrochen werden sollen. In deren angeblicher Unvereinbarkeit sind sich manche Islamisten und Islamhasser verbl&uuml;ffend einig.</p>
<p>Von solchen Diskursen &uuml;ber den Islam hebt sich Claudia Dantschke wohltuend ab. Ihr geht es nicht um staatliche Repression oder Verbote, sondern um eine politische Auseinandersetzung. Ma&szlig;stab sind f&uuml;r sie dabei Demokratie und Menschenrechte.</p>
<p>Hier gibt es Ber&uuml;hrungspunkte mit den Anliegen der Humanistischen Union. Wir sind der Auffassung, dass die Demokratie durch eine lebendige Zivilgesellschaft besser gesch&uuml;tzt wird als etwa durch Geheimdienste. Als B&uuml;rgerrechtsorganisation setzen wir uns seit unserer Gr&uuml;ndung f&uuml;r die Trennung von Staat und Kirche ein. Nicht aus Religionsfeindlichkeit, sondern weil wir der Ansicht sind, dass die Religionsfreiheit auf diese Weise am besten gew&auml;hrleistet werden kann. Gleichzeitig setzen wir uns f&uuml;r die Gleichberechtigung unterschiedlicher Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein.</p>
<p>Was bedeutet aber die Gleichstellung des Islam konkret? Welche islamischen Gruppen erhalten &auml;hnliche Privilegien wie die Kirchen? Was ist der Hintergrund dieser Organisationen? Wer kann Gespr&auml;chspartner sein, wer B&uuml;ndnispartner? Wo liegen Grenzen zwischen Islam und Islamismus? Wo liegen umgekehrt die Grenzen zwischen Islamkritik und Islamfeindlichkeit?</p>
<p>F&uuml;r diese Fragen gibt es vielleicht keine fertigen Antworten. Aber diese Diskussion muss gef&uuml;hrt werden. Und diese Diskussion braucht Impulse und Informationen. Die liefert Claudia Dantschke reichlich. Sie tut es jeden Tag, engagiert und streitbar, scheinbar selbstverst&auml;ndlich.</p>
<blockquote>
<p class="bodytext"><i>&#8218;Solange ich lebe, habe ich nicht einfach nur zu atmen, sondern diese Art Kraft, die ich durchs Atmen aufnehme, habe ich auch nach au&szlig;en zu tragen.&#8216; </i></p>
</blockquote>
<p>Dieses Getrieben-Sein von einem Gef&uuml;hl der Verantwortung &#8211; das scheint auch auf unsere Preistr&auml;gerin zuzutreffen. Wer Claudia Dantschke kennt, der wei&szlig;, dass sie manchmal kaum Luft zu holen scheint, wenn sie spricht. Bereitwillig teilt sie ihr Wissen jedem mit, der es h&ouml;ren mag. Dabei geht es ihr nicht um eitle Selbstpr&auml;sentation, sondern um die Sache. Damit ist sie l&auml;ngst zu einer Mischung aus Institution und Geheimtipp geworden. Wenn wir mit unserem Preis dazu beitragen k&ouml;nnen, dass sie noch bekannter wird, w&uuml;rde uns das sehr freuen das. Vor allem m&ouml;chten wir uns aber herzlich bei ihr bedanken, f&uuml;r ihre einzigartige Arbeit.&#8220;</p>
<p><i>Sie k&ouml;nnen die Rede von Roland Otte hier nachh&ouml;ren:</i></p>
<p>Dauer: 7:53 min</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2010/seit-vielen-jahren-traegt-claudia-dantschke-zu-einer-fundierten-und-rationalen-diskussion-ueber-isla/">&#8222;Seit vielen Jahren trägt Claudia Dantschke zu einer fundierten und rationalen Diskussion über Islam und Islamismus bei.&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Bianca Müller  Tod einer Polizistin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/189/publikation/bianca-mueller-tod-einer-polizistin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 May 2005 15:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.15 &#132;Tod einer Polizistin&#147; lautete der Titel eines 2000 von Dieter Schenk veröffentlichten Buches,  das der Frage nachgeht, welche Dynamiken in der hierarchischen, männlich geprägten Institution Polizei tödliche Folgen haben können. Mit Erscheinen des Buches bricht auch eine Berliner Kriminalhauptkommissarin ihr Schweigen: Bianca Müller, die ihre Karriere als Sven Müller begann. Couragiert [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 189, S.15</p>
<p>&#132;Tod einer Polizistin&#147; lautete der Titel eines 2000 von Dieter Schenk veröffentlichten Buches,  das der Frage nachgeht, welche Dynamiken in der hierarchischen, männlich geprägten Institution Polizei tödliche Folgen haben können. Mit Erscheinen des Buches bricht auch eine Berliner Kriminalhauptkommissarin ihr Schweigen: Bianca Müller, die ihre Karriere als Sven Müller begann. Couragiert erzählt sie ihre Lebensgeschichte, setzt sie gegen die üble Nachrede, die sie nach der geschlechtsanpassenden Operation erfuhr. Mit ihren Medienauftritten klärt sie eine breitere Öffentlichkeit darüber auf, dass nicht alle Menschen bei Geburt eindeutig einem von zwei Geschlechtern zuzuordnen sind. Als Kind war sie gewaltsam auf das männliche Geschlecht festgelegt worden. Ihr &#132;Wandel&#147; zur Kollegin stieß bei Kollegen auf Unverständnis. Die Auseinandersetzung mit Anfeindungen wurde zu ihrem Lebensthema. Mit unendlich erscheinender Energie setzte sie sich bundesweit für Mobbing-Opfer in der Polizei ein.</p>
<p>Zur HU stieß Bianca Müller, nachdem die Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten, deren Sprecherin sie war, durch Zivilklagen in die Insolvenz getrieben worden war. Hintergrund waren Pressemitteilungen, die Ausländerfeindlichkeit und Mobbing in der Polizei angeprangert hatten. In Form einer Arbeitsgemeinschaft der HU suchte Bianca Müller die Arbeit der &#132;Kritischen&#147; fortzuführen. Dabei war es ihr wichtig, unmittelbar auf Ereignisse zu reagieren, die sie als Ungerechtigkeit erkannte &#150; notfalls als Pressemitteilung gleich nach einer Nachtschicht. Die langwierigen Abwägungs- und Entscheidungsprozesse unseres Verbandes vertrugen sich auf Dauer nicht mit ihrem Bedürfnis nach Unabhängigkeit. So einigten wir uns schließlich gütlich, wieder getrennte Wege zu gehen. Thematisch blieben wir verbunden, verloren sie aber zunehmend aus den Augen.</p>
<p>Ende April wurde Bianca Müller tot in ihrer Wohnung in Berlin aufgefunden. Der Presse war zu entnehmen, dass sie bei ihrem Suizid einen Abschiedsbrief hinterließ, in dem sie erneut Mobbing-Vorwürfe erhebt. Die Polizei beeilte sich, diese zurückzuweisen. &#132;Unerfüllte Karrierewünsche&#147; seien der Hintergrund ihrer Beschwerden gewesen. Diese Reaktion erinnert in fataler Weise an die Umgangsweise mit Mobbing und Suiziden in der Polizei, die Bianca Müller immer wieder kritisiert hatte. Auch wenn wir nach ihrem Austritt aus der HU zu wenig Kontakt zu Bianca Müller hatten, um die letztlichen Umstände ihres Suizids beurteilen zu können, kannten wir sie zu gut, um uns damit abzufinden. Ihr Suizid hatte eine Vorgeschichte. Sie handelt von unerträglichen Verhältnissen, denen Intersexuelle in dieser Gesellschaft und Unangepasste in der Polizei ausgesetzt sind. Um an dieser Situation etwas zu ändern, hat sie gekämpft: leidenschaftlich, aus eigener Erfahrung kompetent, aus der Außenperspektive mitunter verbissen, manches Mal am Rande der Verzweiflung &#150; bis sie offenbar keine Kraft mehr für diesen Kampf hatte. Über Bianca Müllers Tod ist die Berliner HU traurig und bestürzt. Ihre politischen Anliegen bleiben unerledigte bürgerrechtliche Aufgaben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/189/publikation/bianca-mueller-tod-einer-polizistin/">Bianca Müller  Tod einer Polizistin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Irre! Ingeborg-Drewitz-Preis der Berliner HU an das Weglaufhaus</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/188/publikation/irre-ingeborg-drewitz-preis-der-berliner-hu-an-das-weglaufhaus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Feb 2005 17:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berlin: Drewitz-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.8 Ein ungewöhnlicher Preis für ein außergewöhnliches Projekt: Am 12. Dezember 2004 erhielt das &#8222;Weglaufhaus &#150; Villa Stöckle&#8220; in Berlin den Ingeborg-Drewitz-Preis. Die Berliner HU würdigte damit auf ihre Weise das Engagement des antipsychiatrisch orientierten Projektes für die Selbstbestimmung. Das Weglaufhaus bietet Menschen Zuflucht vor Psychiatrisierung und Obdachlosigkeit und ermöglicht es ihnen, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.8</p>
<p>Ein ungewöhnlicher Preis für ein außergewöhnliches Projekt: Am 12. Dezember 2004 erhielt das &#8222;Weglaufhaus &#150; Villa Stöckle&#8220; in Berlin den Ingeborg-Drewitz-Preis. Die Berliner HU würdigte damit auf ihre Weise das Engagement des antipsychiatrisch orientierten Projektes für die Selbstbestimmung. Das Weglaufhaus bietet Menschen Zuflucht vor Psychiatrisierung und Obdachlosigkeit und ermöglicht es ihnen, ihr Leben wieder in eigene Hände zu nehmen.</p>
<p>Zur Feier im Haus der Demokratie und Menschenrechte kamen etwa 80 Menschen, die dem Weglaufhaus in unterschiedlicher Weise verbunden sind oder waren. Manche gehörten zur Gründergeneration und sahen sich jetzt nach längerer Zeit wieder. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit und Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner sandten Grußworte. Ihnen entging ein Programm, das so vielfältig war wie die Gäste: Umrahmt von Gesang mit Laute mischten sich akustische Improvisationen, Reden, Gedichte, Erzählungen und schließlich die Übergabe des Preises.</p>
<p>Eigentlich hat der Ingeborg-Drewitz-Preis gar keine Gestalt, er ist immateriell wie das politische Engagement der Berliner Schriftstellerin, deren Namen er trägt. Um aber doch etwas überreichen zu können, gab es &#150; passend zur Jahrszeit &#150; ein selbstgebackenes Knusperhaus &#150; sozusagen ein Aufess-Haus für das ganze Weglaufhaus. Darüber freute sich wohl kaum jemand so sehr wie Ludger Bruckmann, der seit Anbeginn beim Weglaufhaus dabei war und den Preis stellvertretend für alle entgegennahm. Er berichtete von einer persönlichen Begegnung mit Ingeborg Drewitz, die er bei einer Veranstaltung um ihre Unterschrift unter einen psychiatriekritischen Aufruf gebeten hatte. Er musste nicht lange bitten.</p>
<p>Bruckmanns &#8222;Verrücktheit&#8220; und damit verbundene Einweisung hatte übrigens darin bestanden, sich in Essen einem Polizeiwagen entgegenzustellen und den Polizisten die Bergpredigt zu halten. Laudator Peter Lehmann wies im Hinblick auf kirchenferne Mitglieder der HU darauf hin, dass es ihm vermutlich nicht anders ergangen wäre, wenn er die Erklärung der Menschenrechte vorgetragen hätte&#8230;</p>
<p>Aus der Preisbegründung:<br />Was hat die HU mit Anti-Psychiatrie zu tun und wieso wird der Preis an das Weglaufhaus übergeben?</p>
<p>Mit dem Thema Psychiatrie setzte sich die Humanistische Union erstmals 1979 mit einem Kongress zur Psychiatriereform auseinander &#8230; Nach unserer Auffassung gehört Verrücktheit zur Menschlichkeit dazu. Nicht nur irren ist menschlich, sondern auch das Irre-Sein. Vor allem aber ist die Frage, wer oder was irre ist oder gemacht wird, eine Frage der Perspektive, der gesellschaftlichen Umstände und auch der Zeit. Unmenschlich waren und sind oft die Konsequenzen, die mit Diagnosen verbunden werden &#150; vor allem dann, wenn Behandlungen gegen den erklärten Willen der Betroffenen erfolgen.</p>
<p>Das Weglaufhaus zeigt tagtäglich, dass ein Ansatz möglich ist, der bewusst verzichtet auf eine Einteilung der Menschheit in &#8222;Kranke&#8220; einerseits und &#8222;Gesunde und Experten&#8220; andererseits. Uns beeindruckt die Offenheit, mit der das Weglaufhaus neue Wege geht, Altes immer wieder in Frage stellt, Neues ausprobiert und im Team auch kontrovers diskutiert. Das Weglaufhaus setzt sich nicht nur abstrakt für die Selbstbestimmung ein, sondern ganz konkret in der Umsetzung.</p>
<p>Die erfolgreiche Arbeit des Weglaufhauses wirft Fragen auf, die von nicht zu unterschätzender gesellschaftlicher Bedeutung sind: Wer kann bestimmen, ab welcher Abweichung von Rationalitätsnormen die Selbstbestimmung eingeschränkt werden kann? Wie sind die Menschenrechte noch geschützt, wenn gar die Fähigkeit zur Selbstbestimmung bestritten, der erklärte Wille von Menschen ignoriert wird? Diese Fragen müssen wir uns immer wieder stellen, um Ausgrenzungen und Verletzungen der Menschenwürde zu vermeiden. Wahrscheinlich gibt es keine Patentlösungen. Um so wichtiger ist es, immer wieder genau hinzusehen, was &#150; insbesondere unter zunehmendem Kostendruck &#150; in der Psychiatrie geschieht, und nach Alternativen zu suchen. Es gilt zu vermeiden, dass Menschen gegen ihren Willen psychiatrisch behandelt werden, weil sie &#8222;anders&#8220; und der Gesellschaft zu anstrengend sind.</p>
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		<title>Naziideologie entgegentreten  Versammlungsrecht schützen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/188/publikation/naziideologie-entgegentreten-versammlungsrecht-schuetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Feb 2005 15:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.15-17 Am 8. Mai, dem 60. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus, wollen Neonazis unter Führung der NPD zum Brandenburger Tor marschieren &#150; vorbei an dem neuen Mahnmal für die ermordeten Juden Europas, das sich ganz in der Nähe befindet. Derartige Opferverhöhnung und Geschichtsverdrehung muss alle empören, die noch irgendwie ethisch zurechnungsfähig sind. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 188, S.15-17</p>
<p>Am 8. Mai, dem 60. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus, wollen Neonazis unter Führung der NPD zum Brandenburger Tor marschieren &#150; vorbei an dem neuen Mahnmal für die ermordeten Juden Europas, das sich ganz in der Nähe befindet. Derartige Opferverhöhnung und Geschichtsverdrehung muss alle empören, die noch irgendwie ethisch zurechnungsfähig sind. Solche Aufzüge erfordern den entschiedenen Protest einer wachen Zivilgesellschaft. Erfordern sie aber auch eine Verschärfung des Versammlungsrechts? Ich meine nein und befürchte, dass sich selbst Formulierungsvorschläge mit den besten Intentionen langfristig als Bumerang erweisen.</p>
<p>Bei Rechtsänderungen, die so elementare Grundrechte wie das der Demonstrationsfreiheit betreffen, ist höchste Vorsicht angezeigt. Mit gutem Grund hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Brockdorf-Urteil die Versammlungsfreiheit auf eine Stufe mit der Meinungsfreiheit gestellt, die es zu &#132;den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens&#147; zählt. &#132;Sie gilt als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, welches für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist.&#147; Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit kommt naturgemäß ganz besonders Minderheiten zu Gute. Wer die öffentliche Meinung auf seiner Seite weiß, findet in der Regel geeignetere Möglichkeiten, sich zu äußern. Dass auch Demonstrationen stattfinden können, deren Inhalte für die überwältigende Mehrheit abwegig oder empörend sind, ist fast zwangsläufig und für sich genommen noch kein überzeugender Grund für einschränkende Gesetze. Auch wenn sich innerlich alles in mir sträubt: Die Qualität des Versammlungsrechts kann nicht in seiner Effektivität bemessen werden, die Falschen (und selbst die Falschesten der Falschen) von der Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit auszuschließen.</p>
<p>Die starke Stellung des Demonstrationsrechts mit der grundsätzlichen Möglichkeit, Ort, Zeit und Art selbst bestimmen zu können, kommt schon seit einiger Zeit politisch unter Druck. Gerade in Berlin stört es z.B. Einzelhändler und Autofahrer, wenn der Verkehr nicht reibungslos fließt. Staatliche Organe mögen es nicht, wenn Demonstrierende an der Protokollstrecke die freundliche Repräsentation gegenüber Staatsgästen vermasseln. Da das Bundesverfassungsgericht solche Beschwerden natürlich nie als Rechtfertigungsgrund von Einschränkungen des Demonstrationsrechts akzeptieren würde, wird von manchen Parteien nun jede Nazizusammenrottung in beängstigender Dankbarkeit aufgegriffen, um an dem ungeliebten Grundrecht herumzuschnippeln. Mal soll das Demonstrationsrecht insgesamt beschnitten werden, mal an bestimmten zentralen Orten. Bezeichnend sind die dehnbaren Verbotsgründe, die in manchen Entwürfen enthalten sind, etwa die &#132;Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik&#147;. Dass solche Verschärfungen nicht nur Nazi-Demos treffen würden, liegt auf der Hand.</p>
<p>Einen andere Intention verfolgen freilich Vorschläge, die glaubhaft ausschließlich eine Verherrlichung des Nationalsozialismus verhindern und die Würde der Opfer besser schützen wollen. Dass es sich dabei um ein Rechtsgut handelt, das eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit rechtfertigt, erscheint mir plausibel.</p>
<p>Bei aller Sympathie für das Anliegen sind aber auch solche Einschränkungsvorschläge auf Erforderlichkeit, Risiken und Nebenwirkungen abzuklopfen, und zwar nicht nur juristisch, sondern auch politisch und gesellschaftlich.</p>
<p>Dass eine Veränderung des Versammlungsrechts nötig ist, um etwa die eingangs erwähnte NPD-Demo entlang des Holocaust-Mahnmals zu unterbinden, bezweifle ich. Wer an diesem Ort, zum 60. Jahrestag der Befreiung und unter dem Motto &#132;Schluss mit dem Schuldkult&#147; auftritt, verletzt so eindeutig die Würde der Opfer, dass der Versammlungsbehörde ein Verbot &#150; zumindest dieser Route &#150; nicht all zu schwer fallen dürfte. Im vergangenen Jahr ist es der Berliner Versammlungsbehörde bereits geglückt, eine NPD-Demonstration durch Kreuzberg mit dem Motto &#132;Berlin bleibt deutsch &#150; Weg mit islamischen Zentren&#147; gerichtsfest zu verbieten.</p>
<p>Ich gebe aber zu, dass Verbote von Nazidemonstrationen selten und schwierig sind. Aber würden die vorgeschlagenen Änderungen des Versammlungsgesetzes der Versammlungsbehörde tatsächlich die Mühen des Nachweises im Einzelfall ersparen? Und wären die neuen Kriterien nicht auch umgehbar? Antisemitismus kann schließlich auch in anderer Form transportiert werden als mit einer eindeutigen Verherrlichung der NS-Vergangenheit, etwa in Form des Antizionismus. Die Flexibilität und Wandelbarkeit von Strategien, Begriffen und Symbolen der neuen Nazis ist nicht zu unterschätzen. Dieses Problem ist m.E. auch nicht in den Griff zu bekommen, indem man nicht nur auf eine Verherrlichung, sondern schon auf eine erwartbare Verharmlosung des Nationalsozialismus abstellt. Wie soll die Versammlungsbehörde das mit der Präzision feststellen, die für ein Verbot letztlich notwendig wäre? Und lässt sich nicht auch der Totalitarismusbegriff (und sogar der Faschismusbegriff) benutzen, um etwa die Singularität von Auschwitz in Abrede zu stellen? Ist es nicht schon eine Verharmlosung des Naziterrors, wenn in der &#132;Neuen Wache&#147; (in deren Umgebung die CDU ein Demoverbot zum Schutz des würdigen Angedenkens gefordert hat) die im KZ ermordeten Juden und andere &#132;Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft&#147; (z.B. &#132;Gefallene der Weltkriege&#147;) in den gleichen Topf geworfen werden? Sind das wirklich Fragen, über die Behörden und Gerichte entscheiden sollen, statt sie zum Gegenstand einer offenen und offensiven politischen Auseinandersetzung zu machen?</p>
<p>Meines Erachtens können auch die besten Versuche, mit Verschärfungen des Versammlungsrechts nur die Nazis effektiv zu treffen, dem folgendem Dilemma nicht entgehen: Entweder sie sind leicht zu umgehen oder sie operieren mit so unbestimmten Begriffen, dass sie die Meinungsfreiheit insgesamt beschädigen und damit eigentlich nicht verfassungsgemäß sind.</p>
<p>Karlsruhe stellt hohe Anforderungen an die Bestimmtheit, wenn es um die Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen geht. Unter Verfassungsrechtlern ist zudem umstritten, ob Sonderregelungen in Bezug auf Nazidemos zulässig sind. Die Verschärfung ist also riskant.</p>
<p>Folgendes Worst-Case-Szenario ist leider nicht unwahrscheinlich: Zunächst lähmt ein Hickhack unter den demokratischen Parteien die Auseinandersetzung mit dem real existierenden Neonazismus. Die Debatte verengt sich auf Formulierungen des Versammlungsgesetzes. Da die CDU im Bundesrat weitreichende Formulierungen fordert, Rot-Grün sich aber schon unter Zugzwang gesetzt hat, angesichts des Nazispektakels gesetzgeberisch tätig zu werden, wird irgendwann irgendeine murxige Gesetzesänderung beschlossen &#150; und schließlich vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Ein größerer Erfolg für die NPD wäre kaum vorstellbar, sie hätte dann &#150; wieder einmal &#150; alle vorgeführt.</p>
<p>Die Erfahrung mit dem Verfahren zum NPD-Parteiverbot sollte uns zu denken geben. Nicht nur wegen des Scheiterns &#150; schon der Versuch war ein Fehler. Abgewürgt wurde damals eine gerade begonnene gesellschaftliche Diskussion über die Ursachen rassistischer Einstellungen, die den Nährboden für rechten Terror bilden aber viel breiter verankert sind. Ich befürchte, dass wir jetzt in die gleiche Falle tappen. Ist erst das Versammlungsrecht gleichsam als Schuldiger ausgemacht, kümmert sich niemand mehr um die Strukturen, die Neonazis jenseits spektakulärer Aufmärsche aufgebaut haben oder um ganze Regionen mit rechter Jugendkultur. Kaum jemand thematisiert noch das Verhältnis zum alltäglichen Rassismus, zur zunehmenden Relativierung der Shoah bis weit in die Wählerschaft anderer Parteien.</p>
<p>Ein &#132;Tabu&#147; ist Antisemitismus in der Bundesrepublik schon lange nicht mehr, wenn er denn je eines war. Der Antisemitismus ist ein reales Problem, dessen widerlichste sichtbare Manifestation derzeit NPD-Demos sein mögen. Das Problem werden wir aber nicht dadurch los, dass wir es peinlich vor den Augen der Weltöffentlichkeit verbergen.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht sieht eine Funktion der Versammlungsfreiheit auch darin, gesellschaftliche Fehlentwicklungen sichtbar zu machen. Das bedeutet nicht, dass wir uns mit den unsäglichen Nazidemos abfinden müssen. Ganz im Gegenteil: Wir müssen ihnen entschieden entgegentreten &#150; durch lauten Protest, offensive Thematisierung, Aufklärung, politische Arbeit. Den Schutz der Demokratie können wir eben nicht einfach der Staatsgewalt überlassen.</p>
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		<title>Lebhafte Diskussionen zum Kopftuch auf dem Verbandstag der HU</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/187/publikation/lebhafte-diskussionen-zum-kopftuch-auf-dem-verbandstag-der-hu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Nov 2004 16:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Symbole]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Verbandstag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.14-15 Trennung von Staat und Kirche, Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Gleichberechtigung der Geschlechter &#150; wie sind diese bürgerrechtlichen Kernforderungen unter einen Hut zu bringen, wenn es um das Kopftuch geht? Die lebhafte Diskussion beim Verbandstag der HU zeigte, dass mehrere Möglichkeiten denkbar sind. Jürgen Kühling erläuterte zunächst die rechtliche Auffassung des Bundesvorstandes der [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.14-15</p>
<p>Trennung von Staat und Kirche, Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Gleichberechtigung der Geschlechter &#150; wie sind diese bürgerrechtlichen Kernforderungen unter einen Hut zu bringen, wenn es um das Kopftuch geht? Die lebhafte Diskussion beim Verbandstag der HU zeigte, dass mehrere Möglichkeiten denkbar sind.</p>
<p>Jürgen Kühling erläuterte zunächst die rechtliche Auffassung des Bundesvorstandes der HU, die dieser zum Fall Ludin geäußert hatte und die im Kern mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmte: Das Kopftuchverbot für Frau Ludin stelle einen Eingriff in die persönliche Religionsfreiheit dar, der nach bisheriger Rechtslage nicht zu rechtfertigen sei. Kühling erinnerte daran, dass in der bisherigen Spruchpraxis in der Bundesrepublik die Trennung von Staat und Kirche nicht als eine strikte, laizistische Neutralität verstanden wurde, sondern als eine, die alle Religionen in gleicher Weise fördern könne. Neutralität bedeute damit in erster Linie, dass der Staat sich mit keiner Religion identifizieren dürfe, um allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zugänglich zu sein. In seiner Entscheidung zum Fall Ludin habe das BVerfG nun den Bundesländern zwei mögliche Wege aufgezeigt: a) das gesetzliche Verbot aller religiösen Zeichen im Sinne einer strikten Neutralität oder b) begrenzte Freiräume für alle im Sinne einer &#8222;fördernden&#8220; Neutralität. Begrenzt würden die Freiräume in letzterem Fall durch das Mäßigungsgebot und die negative Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Eltern: Auch wenn die religiöse Überzeugung erkennbar bleiben darf, sind Missionierung und Indoktrination verboten.</p>
<p>In der Diskussion wurden noch einmal die verschiedenen rechtlichen Argumente vorgebracht, die im Kopftuchstreit eine Rolle gespielt hatten: Mehrere betonten, beim Kopftuch handele es sich um ein persönliches Attribut, das sich der Staat (im Gegensatz zum Kruzifix) nicht zurechnen lassen müsse. Andere wiederum hoben hervor, dass es sich bei den Lehrerinnen um Beamtinnen handele, denen Schülerinnen und Schülern zwangsläufig ausgesetzt sind. Unterschiedlich eingeschätzt wurde entsprechend das Verhältnis von positiver und negativer Religionsfreiheit.</p>
<p>Wie sichtbar darf Religion im staatlichen bzw. öffentlichen Raum sein? Für eine strikten Laizismus sprach sich u.a. Gerhard Saborowski aus. Die negative Religionsfreiheit sei beschränkt, wenn die Ausübung der positiven Religionsfreiheit über die private Sphäre hinausgehe. Andere vertraten die Auffassung, in einem liberalen und pluralistischen Gemeinwesen sei es hinzunehmen, wenn die zunehmend vielfältigen religiösen Überzeugungen auch im öffentlichen Raum sichtbar werden. Die Vielfalt der Gesellschaft müsse sich auch in der Schule und auch in der Zusammensetzung der Lehrerinnen und Lehrern wiederfinden. Rosemarie Will erinnerte daran, dass das von vielen gerühmte Modell Frankreich sich in der Praxis nicht als Garant für Integration und Toleranz erwiesen habe.</p>
<p>Keinen Widerspruch zwischen einer laizistischen und einer liberalen Position sah Till Müller-Heidelberg. Man könne sowohl für eine strikte Trennung von Staat und Kirche sein als auch gegen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Zum einen entsprächen die vorliegenden Gesetzentwürfe auf Landesebene keinesfalls dem Neutralitätsgebot, wenn sie nur auf religiöse Symbole bei muslimischen Frauen abzielten. Zum anderen seien die Motive der Kopftuchträgerinnen vielfältig und negative Wirkungen des Anblicks einer kopftuchtragenden Lehrerin nicht nachweisbar.</p>
<p>In letzterem Punkt widersprach u.a. Heide Hering. Sie warnte davor, die Ideologien und Strategien des Islamismus auf die leichte Schulter zu nehmen und den Druck auf Frauen, sich zu verschleiern, zu deren freiwilliger Entscheidung herunterzuspielen. Sie hob das Geschlechterbild hervor, das hinter dem Kopftuch stehe, nämlich die Vorstellung, Frauen müssten sich bedecken, weil sie sonst Attacken von Männern ausgeliefert seien. Die Verantwortung für die Übergriffe werde damit den Frauen zugeschrieben, die kein Kopftuch tragen. Dass Männer mit dieser Legitimation unverschleierte Frauen gewalttätig aus dem öffentlichen Raum vertreiben, zeigten Beispiele aus Algerien und den Pariser Banlieus. Ein solches Frauen- aber auch Männerbild sei nicht mit der grundgesetzlichen Gleichheitsvorstellung vereinbar. Von beamteten Lehrerinnen müsse aber erwartet werden können, dass sie die Gleichberechtigung glaubwürdig vertreten. Im Kopftuch komme ein Geschlechterbild zum Ausdruck, das nicht einfach mit dem Verweis auf Religionsfreiheit akzeptabel werde. [&#8230;]</p>
<p>Immer wieder stand die Frage im Raum, ob es vielleicht andere Wege zu diesem Ziel gebe als Verbote. Viel Applaus erhielt Gunda Diercks-Elsner am Schluss der Diskussion für ihr Plädoyer für Programme und politische Initiativen zur Stärkung von muslimischen Frauen, um diese in den Stand zu versetzen, tatsächlich selbstbestimmt das Kopftuch ablegen zu können.</p>
<p>Bei aller Vielfalt der Positionen schien beim Verbandstag Einigkeit darin zu bestehen, dass landesgesetzliche Regelungen, die einseitig die Merkmale einer Religion verbieten, andere dagegen zulassen, für die HU nicht tragbar sind. Die Diskussion wird weitergehen &#150; nicht nur, weil die Landesgesetze absehbar wieder in Karlsruhe vorliegen werden, sondern auch, weil das weiterreichende Thema, die Integration von Muslimen in einem (unvollständig) säkularisierten Rechtsstaat, auch in Zukunft grundrechtliche Fragen aufwerfen wird. Um Antworten darauf zu entwickeln, werden wir prüfen müssen, inwiefern die Positionen, die wir in Auseinandersetzung mit einem hegemonialen Staatskirchentum entwickelt haben, anwendbar sind auf die minoritären und ganz anders als die Kirchen organisierten (und damit weitgehend von Privilegien ausgeschlossenen) islamischen Gemeinschaften. Als zugleich freiheitlich-rechtsstaatliche und gesellschaftlich-emanzipatorische Kraft kann die HU dazu wichtige Diskussionsstränge bündeln und Impulse geben.</p>
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		<title>&#8222;Wider die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit&#8220;</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/178/publikation/wider-die-einschraenkung-der-demonstrationsfreiheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Jun 2002 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 178, S.33 Presseerklärung des HU-Landesverbandes Berlin vom 24.04.2002 Bürgerrechtsorganisation protestiert gegen Auflagen für linke 1. Mai-Demonstration &#150; Kundgebung angekündigt.Mit einer Kundgebung am 1. Mai möchte die Bürgerrechtsorgani-sation HUMANISTISCHE UNION (HU) gegen Beschränkungen der Versammlungsfreiheit in Berlin protestieren.Hintergrund ist die Drohung der Versammlungsbehörde, eine 1. Mai-Demonstration zu verbieten, sofern die Veranstalter an einer Route [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 178, S.33</p>
<p>Presseerklärung des HU-Landesverbandes Berlin vom 24.04.2002</p>
<p>Bürgerrechtsorganisation protestiert gegen Auflagen für linke 1. Mai-Demonstration &#150; Kundgebung angekündigt.<br />Mit einer Kundgebung am 1. Mai möchte die Bürgerrechtsorgani-sation HUMANISTISCHE UNION (HU) gegen Beschränkungen der Versammlungsfreiheit in Berlin protestieren.<br />Hintergrund ist die Drohung der Versammlungsbehörde, eine 1. Mai-Demonstration zu verbieten, sofern die Veranstalter an einer Route durch den Bezirk Mitte festhalten. Die von einem linken Bündnis für 18 Uhr angekündigte Demonstration sollte vom Rosa-Luxemburg-Platz starten. Obwohl die Anmelderin dieser Demonstration nach Auskunft ihres Rechtsanwaltes bereit war, auf eine Streckenführung durch die Friedrichstraße zu verzichten, ließ sich die Versammlungs-behörde nicht auf eine Demonstration im Regierungsbezirk ein.<br />Die HUMANISTISCHE UNION hält den Poker um die Demonstrations-route für eine grobe Missachtung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Der Berliner Landesvorsitzende der Bürger-rechtsorganisation, Roland Otte, erklärt dazu:<br />&#132;Der Grundsatz, dass die Versammlungsfreiheit auch die<br />Entscheidung über den Ort der Demonstration umfasst, darf nicht endlos verwässert werden. Die Regierungsinstitutionen, gegen deren Politik sich die Demonstrierenden wenden, haben ihren Sitz nun einmal in Berlins Mitte. Der offenkundige Versuch, einen ganzen Bezirk für linke Demonstranten zu sperren, ist eines Grundrechtes nicht würdig, welches das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit als &#130;eines der vornehmsten<br />Menschenrechte überhaupt&#145; bezeichnet.&#147; (vgl.<br />&#132;Brokdorf-Entscheidung&#147;, BVerfGE 69, 315).<br />Die HUMANISTISCHE UNION fordert den rot-roten Senat auf, das<br />unwürdige Spiel mit dem Demonstrationsrecht zu beenden.<br />Dazu Otte: &#132;Innensenator Körting sollte zu seinem Wort stehen,<br />die Verbotspolitik seines Amtsvorgängers Werthebach nicht fortzuführen. Eine Verbotspolitik durch die Hintertür kleinlicher Auflagen wäre rechtlich fragwürdig und politisch unklug. Jetzt gilt es, klare Signale zu setzen, um eine Eskalation wie im letzen Jahr zu vermeiden.&#147;<br />Der Berliner Landesverband der HUMANISTISCHEN UNION hat jetzt eine Kundgebung mit dem Titel &#132;Wider die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit&#147; angemeldet, die am 1. Mai nachmittags auf dem Rosa-Luxemburg-Platz stattfinden soll.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/178/publikation/wider-die-einschraenkung-der-demonstrationsfreiheit/">&#8222;Wider die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Ungleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Brandenburg</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/ungleichbehandlung-von-religions-und-weltanschauungsgemeinschaften-in-brandenburg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jun 2001 15:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Schule]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/ungleichbehandlung-von-religions-und-weltanschauungsgemeinschaften-in-brandenburg/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 174, S. 47-50 Grund&#173;rechtss&#173;treit um Unterricht an Branden&#173;burger Schulen. Im Land Brandenburg gibt es einen neuen Streit um Grundrechte, der die Verfassungsposition der religi&#246;s-weltanschaulichen Neutralit&#228;t des Staates betrifft. Diesmal geht es nicht um den Religionsunterricht oder um LER, sondern um das ebenso bundesweit bedeutsame Problem des Weltanschauungsunterrichts. Hintergrund ist ein vom Brandenburger Bildungsministerium [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 174, S. 47-50</p>
<h5>Grund&shy;rechtss&shy;treit um Unterricht an Branden&shy;burger Schulen.</h5>
<p>Im Land Brandenburg gibt es einen neuen Streit um Grundrechte, der die Verfassungsposition der religi&ouml;s-weltanschaulichen Neutralit&auml;t des Staates betrifft. Diesmal geht es nicht um den Religionsunterricht oder um LER, sondern um das ebenso bundesweit bedeutsame Problem des Weltanschauungsunterrichts. Hintergrund ist ein vom Brandenburger Bildungsministerium abgelehnter Antrag des Humanistischen Verbandes auf Durchf&uuml;hrung eines Weltanschauungsunterrichts zu gleichen Bedingungen, wie sie f&uuml;r den Religionsunterricht gew&auml;hrt werden. Der trotz der Namens&auml;hnlichkeit nicht mit der Humanistischen Union verbundene Humanistische Verband ist eine aus der Freidenker-bewegung hervorgegangene Weltanschauungsgemeinschaft. W&auml;hrend die B&uuml;rgerrechtsorganisation Humanistische Union bekannterma&szlig;en weder weltanschaulich noch religi&ouml;s gebunden ist, versteht sich der Humanistische Verband ausdr&uuml;cklich als Gemein-schaft von Konfessionslosen, Agnostikern und Atheisten. In Berlin bietet der Humanistische Verband an &ouml;ffentlichen Schulen das freiwillige Fach &rdquo;Humanistische Lebenskunde&rdquo; an, an dem derzeit ca. 30.000 Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler teilnehmen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in Brandenburg mehr als 70 Prozent der Bev&ouml;lkerung konfessionslos ist und nur ein kleiner Teil von Kindern und Jugendlichen am evangelischen Religionsunterricht teilnimmt, hat sich der Humanistische Verband im letzten Jahr entschlossen, das Fach &rdquo;Humanistische Lebenskunde&rdquo; auch an Brandenburger Schulen zu unterrichten. Das Angebot ist nicht als Konkurrenz zum staatlichen Fach &rdquo;Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde&rdquo; (LER) konzipiert &ndash; dieses wird vom Humanistischen Verband ausdr&uuml;cklich bef&uuml;rwortet &ndash; sondern als freiwillige weltanschauliche Alternative zu dem neben LER m&ouml;glichen Religionsunterricht. Rechtlich st&uuml;tzt sich der Humanistische Verband bei seinem Antrag auf das Grundgesetz und die Landesverfassung. Das Grundgesetz schreibt in Art. 3 Abs. 3 die Gleichheit vor dem Gesetz und in Art. 140 in Verbindung mit dem nach wie vor geltenden Art. 137, Abs. 7 der Weimarer Reichsver-fassung die uneingeschr&auml;nkte Gleichbehandlung von Weltanschau-ungs- mit Religionsgemeinschaften vor. Letztere Bestimmung ist auch in die Brandenburger Landesverfassung Art. 36 Abs. 5 eingegangen.</p>
<h5 align="center">Verfas&shy;sungs&shy;recht&shy;li&shy;cher Hintergrund<br /><span></span></h5>
<h6 align="center"><span>(redaktionelle Hervorhebungen kursiv)</span>:</p>
</h6>
<h5 align="center">Grundgesetz</h5>
<h5 align="center">Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]</h5>
<p>(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religi&ouml;sen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.</p>
<h5 align="justify">Artikel 4 [Glaubens-, Gewissens- und Bekennt&shy;nis&shy;frei&shy;heit]</h5>
<p>(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religi&ouml;sen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.</p>
<p>(2) Die ungest&ouml;rte Religionsaus&uuml;bung wird gew&auml;hrleistet.</p>
<h5>Artikel 140 [Recht der Religi&shy;ons&shy;ge&shy;mein&shy;schaften]</h5>
<p>Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. [Der Artikel 137, Abs. 7 der Weimarer Reichsver-fassung lautet: Den Religionsgemeinschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.]</p>
<h5 align="left">Aus der Recht&shy;spre&shy;chung des Bundes&shy;ver&shy;fas&shy;sungs&shy;-&shy;ge&shy;rich&shy;tes:</h5>
<p>Aus der Glaubensfreiheit des Art. 4 Abs. 1 GG folge &rdquo;der Grundsatz staatlicher Neutralit&auml;t gegen&uuml;ber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen. Der Staat, in dem Anh&auml;nger unterschiedlicher oder gar gegens&auml;tzlicher religi&ouml;ser und weltanschaulicher &Uuml;berzeugungen zusammenleben, kann die friedliche Koexistenz nur gew&auml;hrleisten, wenn er selber in Glaubensfragen Neutralit&auml;t bewahrt. Er darf daher den religi&ouml;sen Frieden in einer Gesellschaft nicht von sich aus gef&auml;hrden. Dieses Gebot findet seine Grundlage nicht nur in Art. 4 I GG, sondern auch in Art. 3 III, Art. 33 I sowie Art. 140 GG i. V. mit Art. 136 I und IV und Art. 137 I WRV. Sie verwehren die Einf&uuml;hrung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagen die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse ebenso wie die Ausgrenzung Andersgl&auml;ubiger&rdquo;. Der Staat hat deshalb &rdquo;auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten&rdquo;; dabei kommt es, so das BVerfG weiter, auf die zahlenm&auml;&szlig;ige St&auml;rke oder die soziale Relevanz nicht an.&rdquo; (Aus dem &rdquo;Kruzifix-Urteil&rdquo; des BVerfG; zit. nach Martin Kutscha, Protokoll der Anh&ouml;rung vom 11.01.1996 im Landtag Brandenburg, Ds. 2/360)</p>
<h5 align="center">Verfassung des Landes Brandenburg</h5>
<h6>Artikel 36 [Rechtsstellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften] </h6>
<p>(5) Vereinigungen zur gemeinschaftlichen Pflege einer Weltanschau-ung werden den Religionsgemeinschaften gleichgestellt.</p>
<h5 align="center">Charta der Grundrechte der Europ&auml;&shy;i&shy;schen Union</h5>
<h6 align="justify">Artikel 20 [Gleichheit vor dem Gesetz]</h6>
<p>Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.</p>
<h6 align="justify">Artikel 21 [Nichtdiskriminierung]</h6>
<p>(1) Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugeh&ouml;rigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Verm&ouml;gens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.</p>
<p>Trotz klarer verfassungsrechtlicher Vorgaben (s. Kasten) lehnte das Bildungsministerium jedoch den Antrag des Verbandes mit der Begr&uuml;ndung ab, es g&auml;be &bdquo;zwar im Land Brandenburg grunds&auml;tzlich eine Gleichstellung der Weltanschauungsgemeinschaften mit den Religionsgemeinschaften, gem&auml;&szlig; Artikel 7 Abs. 3 des Grundgesetzes sind jedoch die Religionsgemeinschaften bei der Erteilung des Religionsunterrichtes privilegiert.&ldquo; Der Brief des Ministeriums vom 25.10.2000 verwies zudem auf das Brandenburgische Schulgesetz, in dem explizit nur von &bdquo;Religionsgemeinschaften&ldquo; die Rede ist. Obwohl sich wegen des h&ouml;herrangigen Verfassungsgebots der Gleichbehandlung auch Weltanschauungsgemeinschaften auf diese Formulierungen berufen k&ouml;nnen (vgl. die unten dokumentierte Expertise von Prof. Dr. Ludwig Renck), blieb die Brandenburger Landesregierung auch nach einer Reihe von Gespr&auml;chen bei ihrer Ablehnung. Aus diesem Grund stellte die PDS-Fraktion im Landtag einen Antrag zur Erg&auml;nzung der entsprechenden Formulierungen im Schulgesetz um das Wort &bdquo;Weltanschauungsgemeinschaft&ldquo;. Dieser Antrag wurde am 16. Mai 2001 von den Regierungsfraktionen der SPD und CDU abgelehnt. Da der Humanistische Verband angek&uuml;ndigt hat, den Klageweg zu gehen, falls politisch keine Einigung erzielt werden kann, steht nun ein neuer verfassungsrechtlicher Rechtsstreit an. Angesichts der grundrechtlichen Relevanz des Falles hat sich in dieser Situation der Bundesvorsitzende der Humanistischen Union Dr. Till M&uuml;ller-Heidelberg mit einem Offenen Brief an den Brandenburger Landtag gewandt, den wir im Folgenden dokumentieren.</p>
<p>Gerd Eggers / Roland Otte</p>
<p>Eine umfassendere Dokumentation zur Auseinandersetzung in Brandenburg, einschlie&szlig;lich von Stellungnahmen weiterer Verfassungsrechtler, kann vom HU-Landesverband Berlin angefordert werden (HU-Landesverband Berlin, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Tel.: 030-204 2504, Fax: 030-204 502-57, E-Mail: <a href="mailto:HU_Berlin%40humanistische-union.de">HU_Berlin@humanistische-union.de</a></p>
<h5>Offener Brief der Humanis&shy;ti&shy;schen Union </h5>
<p>An den Pr&auml;sidenten des Brandenburger Landtages, die Vorsitzenden und schulpolitischen Sprecherinnen und alle weiteren Abgeordneten der Fraktion der SPD, CDU und PDS; Am Havelblick 8 in 14473 Potsdam</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>als &auml;lteste B&uuml;rgerrechtsorganisation der Bundesrepublik sind wir &auml;u&szlig;erst besorgt dar&uuml;ber, dass in Brandenburg offenbar Religionsgemeinschaften gegen&uuml;ber Weltanschauungsgemein-schaften bevorzugt werden. W&auml;hrend Kirchen an Brandenburger Schulen das Recht auf einen Bekenntnisunterricht einger&auml;umt wird, wurde im Oktober letzen Jahres ein Antrag der Weltanschauungs-gemeinschaft &bdquo;Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg&ldquo; (nicht zu verwechseln mit der B&uuml;rgerrechts-organisation Humanistische Union) zur Erteilung des Faches &bdquo;Humanistische Lebenskunde&ldquo; vom Bildungsministerium abgelehnt. Die diskriminierende Entscheidung des Bildungsministeriums verst&ouml;&szlig;t gegen die verfassungsrechtlich gebotene weltanschauliche Neutralit&auml;t des Staates und damit gegen die Voraussetzung f&uuml;r individuelle Bekenntnisfreiheit und ein gleichberechtigtes Zusammenleben in Vielfalt. Aus gutem Grund ist daher eine Gleichstellung von Religions- und Weltanschauungs-gemeinschaften sowohl im Grundgesetz (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 WRV Abs. 7) als auch in der Brandenburger Landesverfassung (Artikel 36, Abs. 5) vorgeschrieben. Das Bildungsministerium begr&uuml;ndete seine Ablehnung gegen&uuml;ber dem Antragsteller mit der Behauptung, Artikel 7 Abs. 3 des Grundgesetzes privilegiere Religionsgemeinschaften bei der Erteilung des Religionsunterrichts. Diese Begr&uuml;ndung erstaunt uns, da wir uns bislang mit der Landesregierung und Parlamentsmehrheit in &Uuml;bereinstimmung w&auml;hnten, dass dieses &Uuml;berbleibsel aus der Zeit des Staatskirchentums gem&auml;&szlig; Art. 141 GG in Brandenburg nicht anzuwenden ist. Diese Position vertritt das Land Brandenburg auch bei dem anh&auml;ngigen Verfahren am Bundesverfassungsgericht in der Auseinandersetzung um LER. Zudem d&uuml;rften selbst bei Geltung von Art. 7 Abs. 3 GG im Land Brandenburg aufgrund von Art. 140 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 GG Weltanschauungsgemeinschaften hinsichtlich eines schulischen Unterrichts gegen&uuml;ber Religions-gemeinschaften nicht diskriminiert werden. Der innovative Weg, den Brandenburg mit der Einf&uuml;hrung von LER gegangen ist, hat dem Land Brandenburg bundesweit Achtung verschafft und ist von der Humanistischen Union stets unterst&uuml;tzt worden. Als unabh&auml;ngige Organisation, die keiner Partei, Religion oder Weltanschauung verpflichtet ist, m&ouml;chten wir Sie nun dringend bitten, im Rahmen Ihrer M&ouml;glichkeiten darauf hinzuwirken, dass die verfassungsgem&auml;&szlig;e Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Brandenburg gew&auml;hrleistet wird. Der angemessenste Weg w&auml;re hierf&uuml;r unseres Erachtens eine deutliche gesetzliche Klarstellung im Schulgesetz. Eine andere M&ouml;glichkeit w&auml;re, dass der Landtag das Bildungsministerium auffordert, das Schulgesetz verfassungskonform auszulegen und damit die Diskriminierung von Weltanschauungsgemeinschaften in Brandenburg zu beenden. Im Sinne einer selbstverst&auml;ndlichen Gew&auml;hrleistung von Grundrechten im Land Brandenburg sollte es Weltanschauungsgemeinschaften und Eltern mit nichtreligi&ouml;ser Weltanschauung nicht zugemutet werden, ihre grundgesetzlichen Anspr&uuml;che auf Gleichbehandlung jeweils aufw&auml;ndig gerichtlich einklagen zu m&uuml;ssen. Nat&uuml;rlich steht es Ihnen als Brandenburger Gesetzgeber frei, keinen Weltanschauungsunterricht an staatlichen Schulen zuzulassen. Dies m&uuml;sste dann logischerweise aber auch f&uuml;r den Religionsunterricht gelten. Ein in Glaubensdingen zur Neutralit&auml;t und Gleichberechtigung verpflichteter Staat kann nicht selbstherrlich bestimmen, welchen Bekenntnisgemeinschaften er Rechte einr&auml;umt und welche er von diesen ausschlie&szlig;t. Wir hoffen, dass Sie hinsichtlich dieser Feststellung mit uns &uuml;bereinstimmen.Die Humanistische Union gibt gemeinsam mit anderen B&uuml;rgerrechts-organisationen den Grundrechte-Report heraus, der Grundrechts-verletzungen in der Bundesrepublik dokumentiert. Wir w&uuml;rden uns freuen, wenn wir im Grundrechte-Report 2002 berichten k&ouml;nnten, dass der Brandenburger Landtag erfolgreich die Diskriminierung von Weltanschauungsgemeinschaften an Schulen des Landes beendet hat.Wegen der grundrechtlichen Relevanz w&auml;ren wir Ihnen f&uuml;r eine baldige Antwort dankbar.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en</p>
<p>gez. Dr. Till M&uuml;ller-Heidelberg Berlin, am 17. Mai 2001 Bundesvorsitzender</p>
<h5 align="center">Gutacht&shy;liche Stellung&shy;nahme</h5>
<p>zur Frage, ob das Land Brandenburg verpflichtet ist, neben dem Religionsunterricht gleichberechtigt weltanschaulichen Unterricht von Weltanschauungsgemeinschaften (z.B. &ldquo;Humanistische Lebenskunde&rdquo;) zuzulassen:</p>
<p>Das Grundgesetz gew&auml;hrleistet in Art. 4 Abs. 1 und 2 vorbehaltlos die Bekenntnisfreiheit. Bekenntnis im verfassungsrechtlichen Sinne ist dabei jede &Uuml;berzeugung, mag sie transzendent oder immanent begr&uuml;ndet sein, mag sie sich auf ein h&ouml;chstes Wesen berufen oder ein solches verneinen. Wiewohl das Grundgesetz der traditionellen Wortwahl folgt und regelm&auml;&szlig;ig von &sbquo;Religion&lsquo; spricht, ist darunter jede Art von Bekenntnis zu verstehen, ein religi&ouml;ses wie ein weltanschauliches. Das Grundgesetz gew&auml;hrleistet die Bekenntnisfreiheit nicht nur individuell, sondern auch kollektiv. Aus der verfassungsrechtlichen Gleichheit von Religion und Weltanschauung folgt deshalb die Gleichwertigkeit von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Dies wird in Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 7 WRV anerkannt. Wo immer das Grundgesetz die Vokabeln &sbquo;Religion&lsquo; und&lsquo; Religionsgemeinschaft&lsquo; verwendet, ist deshalb stets &sbquo;Weltanschauung&lsquo; und &sbquo;Weltanschauungsgemeinschaft&lsquo; mitzulesen.</p>
<p>Der Staat hat alle Bekenntnisgemeinschaften parit&auml;tisch zu behandeln. Es gibt insoweit keinen Unterschied zwischen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Dies ergibt sich aus der staatlichen Bekenntnisneutralit&auml;t ebenso wie aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Differenzierungen sind nach herrschender Meinung nur insoweit m&ouml;glich, als sie auf sachlichen Unterschieden beruhen. Zwischen Religionsunterricht und Weltanschauungsunter&shy;richt gibt es keine sachnotwendigen Unterscheidungserfordernisse.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &sbquo;Religionsunterricht&lsquo; im Sinne von Art. 7 Abs. 2 und 3 GG ist auch der &sbquo;Welt&shy;anschauungsunterricht&lsquo;. Selbst atheistische Bekenntnisgemeinschaften k&ouml;nnen &sbquo;Religions&shy;unterricht&lsquo; im Sinne dieser Bestimmung erteilen. Parlamentsgesetze, die von &sbquo;Religionsunter&shy;richt&lsquo; sprechen, sind mit&shy;hin verfassungskonform dahin auszulegen, dass auch der &sbquo;Weltanschauungsunterricht&lsquo; gemeint ist. Das brandenburgische Schulgesetz macht davon keine Ausnahme. Es er&uuml;brigt sich, gegen die Wortwahl &sbquo;Religionsunterricht&lsquo; gerichtlich vorzugehen, weil dieser Terminus ausnahmslos als &sbquo;Bekenntnisunterricht&lsquo; zu verstehen ist. Der Landesgesetzgeber ist jedenfalls nicht befugt, sich legislatorisch dar&uuml;ber hinwegzusetzen. Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg ist deshalb grundgesetzlich berechtigt, seine Zulassung zum Bekenntnisunter&shy;richt an den &ouml;ffentlichen Schulen in Brandenburg einzufordern, vorausgesetzt er ist eine Bekenntnisgemeinschaft im grundgesetzlichen Sinne und die von ihm zu erteilende Lebens&shy;kunde ein weltanschaulicher Bekenntnisunterricht. Das Land Brandenburg kann den Bekenntnisunterricht nicht auf einen Religionsunterricht im eigentlichen traditionellen Wortsinne beschr&auml;nken. Allerdings wird in der juristischen Literatur vereinzelt vertreten, dass nur solchen Bekennt&shy;nisgemeinschaften ein Recht auf Bekenntnisunterricht zusteht, die die Rechte einer K&ouml;rper&shy;schaft des &ouml;ffentlichen Rechts im Sinne von Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 5 WRV erlangt haben. F&uuml;r eine derartige formale Einengung gibt es keinen hinreichenden Anhalt. Es gen&uuml;gt jede Organisationsform, die gew&auml;hrleistet, dass ein eigenverantworteter Bekennt&shy;nisunterricht ordnungsgem&auml;&szlig; erteilt werden kann. Dies wird man bei einem b&uuml;rgerlichrechtli&shy;chen Verein ebenso wie bei einer K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts annehmen d&uuml;rfen. Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg hat im Schreiben an das Ministerium f&uuml;r Bildung, Jugend und Sport vom 21. Juni 2000 die Zulassung zum Bekenntnisunterricht beantragt und das Ministerium hat diesen Antrag mit Schreiben vom 25.10.2000 abgelehnt. Wiewohl dieses Schreiben nicht in der verfahrensrechtlichen Form eines f&ouml;rmlichen schriftlichen Bescheids gehalten ist, stellt es nach vorherrschender Ansicht einen Verwaltungsakt dar. Es ist der beschwerdef&auml;hige &sbquo;rechtsg&uuml;ltige Bescheid&lsquo;, den der Verband im Schreiben an das Ministerium vom 2.11.2000 fordert. Da dieser Bescheid ohne Rechtmittelbelehrung ergangen ist, wird er nach &sect; 58 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung nach Ablauf eines Jahres seit Zustellung, Er&ouml;ffnung oder Ver&shy;k&uuml;ndung unanfechtbar. Der Verband wird daher wenigstens bis zum 25.10.2001 gegen ihn Anfechtungsklage zu erheben haben, um seine Rechte zu wahren. Aus der prinzipiellen Gleichheit aller Bekenntnisgemeinschaften ergibt sich weiterhin der Grundsatz ihrer parit&auml;tischen Behandlung im &uuml;brigen. Dies bedeutet, dass der Staat, wenn er Religionsgemeinschaften finanziell oder auf andere Weise f&ouml;rdert, Weltanschauungs&shy;gemeinschaften gleichwertig zu f&ouml;rdern hat. Leistet der Staat finanzielle Zuwendungen an Religionsgemeinschaften, haben die Weltanschauungsgemeinschaften einen gerichtlich durchsetzbaren Rechtsanspruch auf vergleichbare Beg&uuml;nstigungen.</p>
<p>gez. Prof. Dr. Ludwig Renck M&uuml;nchen, am 15. M&auml;rz 2001&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof M&uuml;nchen a. D.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/ungleichbehandlung-von-religions-und-weltanschauungsgemeinschaften-in-brandenburg/">Ungleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Brandenburg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Keinen Heiligenschein, aber den Ingeborg-Drewitz-Preis&#8230;</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/keinen-heiligenschein-aber-den-ingeborg-drewitz-preis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Mar 2001 15:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berlin: Drewitz-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>HU-Berlin würdigt Obdachlosenarbeit von Pfarrer Ritzkowsky Mitteilung Nr. 173, S. 20-21 Für sein kontinuierliches Engagement in der Obdachlosenarbeit erhielt Dr. Joachim Ritzkowsky im Februar den Ingeborg-Drewitz-Preis. Mit dem Preis bedankt sich der Berliner Landesverband der HU seit 1987 bei BerlinerInnen, die sich in besonderer Weise für die Menschenwürde eingesetzt haben. Gleichzeitig erinnert er an das [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>HU-Berlin würdigt Obdachlosenarbeit von Pfarrer Ritzkowsky</p>
<p>Mitteilung Nr. 173, S. 20-21</p>
<p>Für sein kontinuierliches Engagement in der Obdachlosenarbeit erhielt Dr. Joachim Ritzkowsky im Februar den Ingeborg-Drewitz-Preis. Mit dem Preis bedankt sich der Berliner Landesverband der HU seit 1987 bei BerlinerInnen, die sich in besonderer Weise für die Menschenwürde eingesetzt haben. Gleichzeitig erinnert er an das politische Wirken der Berliner Schriftstellerin Ingeborg Drewitz, die sich bis zu ihrem Tod 1986 für Ausgegrenzte engagierte und viele Initiativen unterstützte. <br />Auf den evangelischen Pfarrer Joachim Ritzkowsky wurde die Berliner HU erstmals im Frühjahr 1999 aufmerksam, als sich die von ihm mitgegründete AG &#8218;Leben mit Obdachlosen&#8216; an dem bürgerrechtlichen Protest gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes beteiligte. Die Gesetzänderung erweiterte u.a. die Möglichkeiten der Polizei, Obdachlose von öffentlichen Orten zu verbannen. Gegen die Verbringung von Obdachlosen an den Stadtrand hatte sich die AG bereits seit Jahren gewandt und mit entsprechender Lobbyarbeit bewirkt, dass das Abgeordnetenhaus eine Beendigung dieser Praxis empfahl. <br />Die AG &#8218;Leben mit Obdachlosen&#8216;, der inzwischen über 70 Organisationen angehören, und ihr Sprecher Ritzkowsky weisen immer wieder auf das Unrecht hin, das Obdachlosen widerfährt. Sie versuchen Hilfe zu organisieren, Behörden zu sensibilisieren, Öffentlichkeit zu schaffen für die Situation von Obdachlosen. Arme passen nicht zu dem Image, das die Hauptstadt Berlin sich geben will, und sie werden zunehmend ausgegrenzt. Wagenburgen werden geräumt, der Verkauf von Obdachlosenzeitungen auf (ehemals) öffentlichem Bahngelände behindert oder verboten. Ohne Wohnsitz und oft auch ohne Papiere greifen viele sozialstaatliche Instrumente nicht. Noch schlimmer: Nicht selten werden Obdachlose von rechten Schlägern angegriffen &#150; mit unter mit tödlichen Folgen.<br />Gegen diese alltäglichen Skandale setzt sich Joachim Ritzkowsky seit Jahren beharrlich ein. Angefangen hat es mit einer Wärmestube, die er in der Kreuzberger Heilig-Kreuz-Kirche einrichtete und die Ausgangspunkt weiterer sozialer Projekte geworden ist. Wer den Pfarrer dort erlebt hat, bemerkt schnell, dass er Obdachlose nicht paternalistisch als Objekte von Mildtätigkeit behandelt. Für die Besucher der Wärmestube ist Dr. Ritzkowsky ganz unprätentiös &#8222;der Achim&#8220;, der sie als Menschen annimmt, der sie nicht belehren, sondern eher von ihnen lernen möchte. <br />Über die Einblicke, die er in seinem Leben mit Obdachlosen gewonnen hat, gibt Joachim Ritzkowsky in seinem soeben erschienenen Buch &#8218;Die Spinne auf der Haut&#8216; (s.u.) Auskunft. Schonungslos berichtet er in der Essaysammlung vom Sterben auf Berlins Straßen, beschreibt einfühlsam die Symbole der Szene und analysiert die Ursachen von Obdachlosigkeit. Im Anhang findet sich zudem seine äußerst bemerkenswerte Verteidigungsrede vor dem Berliner Landgericht. Ritzkowsky war angezeigt worden, weil er einen Obdachlosen im Gemeindehaus angemeldet hatte, der für Krankenschein und Sozialunterstützung eine Adresse brauchte. Das Landeseinwohneramt beschuldigte ihn der &#132;mittelbaren Falschbe-urkundung&#147;. Zu den kafkaesken Absurditäten des Prozesses gehört, dass Ritzkowsky den Obdachlosen ein zweites Mal anmelden musste, weil dieser sonst keine ladungsfähige Adresse für seine Zeugenaussage gehabt hätte. Erst die zweite Instanz führte zu einem Freispruch und zu einer rechtlichen Absicherung von Anmeldungen im Gemeindehaus. <br />Da ihm Medienrummel um seine Person zuwider ist, zögerte Joachim Ritzkowsky zunächst mit der Annahme des Ingeborg-Drewitz-Preises. Immer wieder ist er enttäuscht, wenn Journalisten ihn zu einer Art &#132;Mutter Theresa der Obdachlosen&#147; stilisieren wollen, statt sich mit der Situation von Obdachlosen zu beschäftigen. In unseren Augen macht ihn aber gerade diese Einstellung zu einem geeigneten Träger unseres unkonventionellen Preises, der von Anfang an kein Orden für eitle Gockel sein sollte. Auch die Namensgeberin des Preises hatte ja in ihrem politischen Engagement wenig Aufhebens um ihre Person gemacht. So entsprachen wir gerne der Bitte unseres Preisträgers, Kameras von der Verleihungsfeier auszuschließen. <br />Das Medienecho war dennoch überwältigend. Nachdem unsere Pressemitteilung von dpa, epd und kna aufgegriffen worden war, waren die vielen Interviewwünsche kaum noch zu befriedigen. Sogar die Tagesthemen meldeten Interesse an, bestanden aber wie die anderen Fernsehsender auf Bildern und blieben daher außen vor. Statt der Kamerateams kamen erfreulich viele Obdachlose zu der Preisverleihung. Um ihnen die Teilnahme zu ermöglichen, fand die Feier im Anschluss an die Wärmestube in der Heilig-Kreuz-Kirche statt. Mitglieder der HU hatten Kuchen gebacken und Obstteller bereitet, Ehrenamtliche von der Wärmestube schenkten Kaffee aus. Umrahmt von klassischer Musik gab es Ansprachen, an denen sich auch Obdachlose beteiligten (und uns aufforderten, uns auch über diesen Tag hinaus mit dem Thema Obdachlosigkeit zu beschäftigen) und schließlich die Überreichung des Preises in Gestalt eines Plakats von Klaus Staeck (&#132;Würden Sie dieser Frau ein Zimmer vermieten?&#147;), das uns dieser freundlicherweise zur Verfügung gestellt und für diesen Zweck personalisiert hatte. <br />Manches war ungewöhnlich an unserer Preisverleihung. Obwohl es in Berlin traditionell viele Verbindungen zwischen der HU und progressiven Protestanten gibt (bezeichnenderweise promovierte Joachim Ritzkowsky einst bei dem Theologen und HU-Beiratsmitglied Helmut Gollwitzer), ist eine Kirche auch in Berlin nicht gerade ein traditioneller Ort von HU-Veranstaltungen. &#132;Die Kirchenkritischen ehren einen evangelischen Pfarrer und ausgerechnet ein katholischer Pastoralreferent spricht die Laudatio,&#147; bemerkte Hans-Joachim Ditz von der katholischen St. Michael-Gemeinde gleich am Anfang seiner humorvollen Rede. Der scheinbare Widerspruch war natürlich schnell gelöst: Das Thema Obdachlosigkeit eint uns &#132;auch wenn wir uns bei vielen Themen weiterhin &#150; durchaus lustvoll &#150; voneinander abgrenzen.&#147; Hans-Joachim Ditz hatte die AG &#8218;Leben mit Obdachlosen&#8216; gemeinsam mit Joachim Ritzkowsky gegründet und war sofort begeistert gewesen, als er gebeten wurde, als Laudator an unserer Preisverleihung mitzuwirken: &#132;Dann werden wir uns irgendwann revanchieren müssen und einen von der Humanistischen Union heilig sprechen&#147; Joachim Ritzkowsky ist vor diesem Hinter-grund froh, dass er &#8217;nur&#8216; den Ingeborg-Drewitz-Preis bekommen hat &#150; und dass er den Presserummel überstanden hat. <br />Joachim Ritzkowsky: Die Spinne auf der Haut. Leben mit Obdachlosen. Alektor-Verlag, <br />Berlin 2001. ISBN 3-88425-071-X. DM 18,50<br />Roland Otte, Vorsitzender LV-Berlin </p>
<p>Aus der Rede von Joachim Ritzkowsky bei der Preisverleihung: <br />&#8222;Der Witz dieser Veranstaltung ist, dass eine Institution, die sich in ihrer Gründungsschrift ausdrücklich gegen klerikale Bindungen ausspricht, heute hierher in die Kirche kommt, um einem Kleriker (das bin ich) einen Preis zu geben. Ich denke, das ehrt diese Institution. Es zeigt an, dass sie nicht ideologisch ist, dass sie ohne Vorurteil hinschaut &#8211; auch hinter die Mauern der Kirche. Was sehen Sie hier? Ein Gebäude, das von innen aufgebrochen und aufgesägt worden ist, das seine ungute klerikale Vergangenheit zwar noch dokumentiert, aber zugleich überwindet. Leider haben besagte Kleriker und hat der clerus der Kirche lange geglaubt, aus dem &#8218;Ausgelost-&#8218; oder &#8218;Auserwählt-Sein&#8216; eine Machtposition ableiten zu können, hat geglaubt, andere Menschen binden, beherrschen, drangsalieren und bevormunden zu dürfen. Aber im Gründungs-dokument der Kirche steht nicht: &#8218;Bindet den Menschen!&#8216; sondern: &#8218;Macht los die Gebundenen!&#8216; (Jesaja 61,1). Uns geht es um Öffnung der Mauern, um Einbeziehung der Fremden, um Akzeptanz der Ausgegrenzten, um Weite des Blickes, um &#8218;Offene Kirche&#8216;. &#8222;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/keinen-heiligenschein-aber-den-ingeborg-drewitz-preis/">Keinen Heiligenschein, aber den Ingeborg-Drewitz-Preis&#8230;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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