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	<title>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Laudatio zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises an Markus Beckedahl und das Redaktionsteam von netzpolitik.org</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/234-vorgaenge/publikation/laudatio-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-an-markus-beckedahl-und-das-redaktionsteam-von-netzpolitik-org/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Dec 2021 12:22:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2021]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: vorgänge Nr. 234 (2/2021), S. 97 &#8211; 102 In regelmäßigen Abständen vergibt die Humanistische Union den nach ihrem Mitbegründer benannten Fritz-Bauer-Preis. Der Preis wurde im Juli 1968, unmittelbar nach dem Tod des Namensgebers, von der Humanistischen Union gestiftet. Er wird seitdem an Persönlichkeiten oder Institutionen verliehen, die sich im Sinne Bauers darum bemühen, der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/234-vorgaenge/publikation/laudatio-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-an-markus-beckedahl-und-das-redaktionsteam-von-netzpolitik-org/">Laudatio zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises an Markus Beckedahl und das Redaktionsteam von netzpolitik.org</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: vorgänge Nr. 234 (2/2021), S. 97 &#8211; 102</p>
<p><em>In regelmäßigen Abständen vergibt die Humanistische Union den nach ihrem Mitbegründer benannten Fritz-Bauer-Preis. Der Preis wurde im Juli 1968, unmittelbar nach dem Tod des Namensgebers, von der Humanistischen Union gestiftet. Er wird seitdem an Persönlichkeiten oder Institutionen verliehen, die sich im Sinne Bauers darum bemühen, der Gerechtigkeit und Menschlichkeit in der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und im Strafvollzug Geltung zu verschaffen.</em></p>
<p><em>In diesem Jahr ging der Fritz-Bauer-Preis an das Team von netzpolitik.org. Damit sollte das journalistische, bürgernahe und bürgerrechtliche Engagement der Redaktion für alle politischen Aspekte der Digitalisierung gewürdigt werden. Mehrfach habe das Blog Haltung und Mut im Sinne des Vermächtnisses Fritz Bauers bewiesen, indem es umstrittene Gesetzentwürfe für neue Überwachungsmaßnahmen und brisante Dokumente aus den Sicherheitsbehörden leakte, Datenschutzskandale in Unternehmen öffentlich machte oder Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen kritisch auf die Finger schaute – und sich dabei dem teils massiven politischen wie juristischen Druck nicht gebeugt hat. „Netzpolitik.org hat seit vielen Jahren den netzpolitischen Diskurs in Deutschland durch viel Engagement, der Kombination aus technischer und politischer Kompetenz, hohe journalistische Standards und investigative Recherche wesentlich mitgeprägt“, so der Vorsitzende der Humanistischen Union, Werner Koep-Kerstin, in seiner Begründung der Preisvergabe.</em><br />
<em>Wir dokumentieren im Folgenden die Laudatio zur Preisverleihung, die von der ehemaligen Bundesjustizministerin und heutigen Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, gehalten wurde, sowie die Dankesrede des inoffiziellen Chefredakteurs von netzpolitik.org, Markus Beckedahl.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Berlin, 11. September 2021</p>
<p>Ich freue mich sehr, die Laudatio bei diesem wichtigen Ereignis halten zu dürfen. Ja, es ist wichtig, denn die älteste Bürgerrechtsorganisation Deutschlands, die Humanistische Union, verleiht ihren Fritz-Bauer-Preis für herausragende Verdienste um die Humanisierung, Liberalisierung und Demokratisierung des Rechtswesens an das Redaktionsteam der Bürgerrechtsplattform netzpolitik.org.</p>
<p>Es ist wichtig, in Zeiten von Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsgefährdungen die zu unterstützen, die es sich zur Aufgabe, man kann sagen zur Lebensaufgabe, gemacht haben, aufzuklären: über Eingriffe in Freiheitsrechte, über die Wirkungsweisen digitaler Überwachung und Kontrolle. Die Entwicklungen permanent analysieren und auf Risiken und Defizite, Gefahren und Handlungsoptionen der betroffenen Bürger dagegen aufmerksam machen. Netzpolitik.org ist zu einem unverzichtbaren Akteur im netzpolitischen Diskurs geworden.</p>
<p>Bei netzpolitik.org weiß man einfach, dass sie Fakten aufzeigen und nicht Fakes produzieren – im Gegenteil sie entlarven. Sie manipulieren nicht und desinformieren nicht, sie wollen einfach den Bürgerinnen und Bürgern die Informationen zu einem mündigen, selbstbestimmten Verhalten geben. Und sie rütteln mit ihren Enthüllungen auf, schaffen Awareness und Bewusstsein für die Bedeutung des humanen, liberalen und demokratischen Rechtswesens.</p>
<p>Nicht auf den ersten Blick wird die Verbindung zwischen Fritz Bauer und netzpolitik.org sichtbar.</p>
<p>Da ist auf der einen Seite Fritz Bauer, der exzellente Jurist und Generalstaatsanwalt in Frankfurt. Fritz Bauer, der sich nie in seiner Überzeugung beirren ließ, dass die unvorstellbaren Verbrechen der Nazis gegen die Menschlichkeit auch eine juristische Aufarbeitung brauchen; und das Anfang der 60iger Jahre zu einer Zeit, als ein großer Teil der Politiker, Bürger und auch Juristen am liebsten nichts mehr davon wissen wollten. Fritz Bauer, der gegen den Trend und gegen erbitterte Widerstände in der Juristenzunft und seinem Kollegenkreis die Auschwitzprozesse in Frankfurt in die Wege leitete und konspirativ zum Eichmann Prozess in Israel beitrug.</p>
<p>Fritz Bauer zwang die Deutschen zum Hinsehen und verhinderte damit das kollektive Wegsehen und Vergessen. Fritz Bauer war ein großer Jurist und ein Humanist. Deshalb ist er der Namensträger des Preises der Humanistischen Union.</p>
<p>Auf der anderen Seite unsere Preisträger, das Redaktionsteam von netzpolitik.org: eine moderne Aktivisten-Plattform, die die Möglichkeiten der Digitalisierung zur Verteidigung der Freiheitsrechte professionell, engagiert und erfolgreich einsetzt. Ein staatlich unabhängiges Redaktionsteam, das unbequem und nachhaltig die digitalen Freiheitsrechte verteidigt – häufig gegen den Trend, häufig gegen die Regierungspolitik. Das ist eine Parallele zu Fritz Bauer. Und eine weitere ist offensichtlich. Auch netzpolitik.org will das Wegsehen verhindern, auch immer wieder gegen den Trend. Netzpolitik.org will zum Hinsehen auffordern, wenn es um Eingriffe in die Freiheitsrechte geht. Netzpolitik.org kämpft gegen die Beschränkung der Freiheitsrechte und zeigt damit der Regierung, dem parlamentarischen Gesetzgeber und staatlichen Institutionen Grenzen auf. Digitalisierung darf nicht das Instrument der Bagatellisierung der elementaren Grundrechte sein, die unverzichtbar für unsere liberale Demokratie, also der wertegebundenen Demokratie sind. Dieser Anspruch verbindet Sie auch mit Fritz Bauer, der den Rechtsstaat um der Gerechtigkeit willen verteidigte und die juristische Spitzfindigkeit, Verantwortung und Schuld für die Nazi-Verbrechen mit Befehlsabhängigkeit zu minimalisieren, anklagte.</p>
<p>Auch netzpolitik.org nennt Verantwortliche für massenhafte Zugriffe auf personenbezogene Daten und für bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen mit freiheitsbeschränkender Wirkung und macht für ein großes Publikum transparent, welche Gefahren für die Freiheitsrechte in anlassloser Vorratsdatenspeicherung bestimmter Daten, bei der Quellen-TKÜ, bei Überwachungsmaßnahmen des BND und der Verfassungsschutzämter liegen und welche Missbrauchs- und Gefahrenpotenziale bei der Nutzung von Sicherheitslücken im Netz bestehen.<br />
Netzpolitik.org agiert gegen einen gewissen Trend, Freiheitsbeschränkungen als in Kauf zu nehmende Kollateralschäden zur Maximierung wirtschaftlichen Erfolges der Digitalisierung hinzunehmen, genauso wie zum angeblich nur so erfolgreichen Kampf gegen Terrorismus welcher Art auch immer.</p>
<p>Auch das verbindet den Namensträger des Preises und die diesjährigen Preisträger. Nicht konform, leise und unbemerkt im Zeitgeist mitschwimmen, sondern sich dann vehement, kompetent und lautstark entgegenstellen, wenn wichtige Werte gefährdet werden – wie zum Beispiel die informationelle Selbstbestimmung der Einzelnen oder die Persönlichkeitsrechte. Aber genauso sorgen Sie für die notwendige Kontrolle staatlichen Handelns, für Transparenz, die so entscheidend für das Vertrauen in politisches Handeln ist.<br />
Ich gratuliere Ihnen, lieber Markus Beckedahl, und dem gesamten Redaktionsteam von netzpolitik.org zu dieser Auszeichnung. Sie stellt Sie alle in die Reihe so großartiger Preisträger wie unter anderem Gustav Heinemann, Günter Grass, Regine Hildebrandt, meinen langjährigen, geschätzten Freund Burkhard Hirsch oder den mutigen Whistleblower Edward Snowden.</p>
<p>Dieses Mal wird ein Team ausgezeichnet, das hinter netzpolitik.org steht. Ihre Geschichte ist jung. Als einfaches News-Blog 2002 gegründet, wurde es 2004 zu einer Plattform für netzpolitische Themen ausgeweitet. Sie sind die Plattform beziehungsweise das journalistische Format, das vor 19 Jahren das damalige Nischenthema Netzpolitik nachhaltig geprägt hat. Damit haben Sie fünf Jahre vor dem ersten iPhone Ihre Arbeit aufgenommen und den Begriff „Netzpolitik“ mit Leben gefüllt, bevor die Politik verstanden hat, was Internet und Digitalisierung für unser gesamtes Leben bedeuten.</p>
<p>Mit journalistischer Expertise treten Sie konsequent für Bürgerrechte und gegen Überwachung ein. Oftmals tiefergehend als andere Journalistinnen und Journalisten. Die Plattform zeigt selber schon, dass das Internet verstanden wurde. Die Texte sind häufig sehr „blau“, weil überall, wo möglich und nötig, auf Quellen bzw. Hintergrundinformationen verlinkt wird – Wissen teilen ist sichtbare Maxime.<br />
Inhaltliche Schwerpunkte gibt es mehr als genug. Ich habe einmal in den verfügbaren Webarchiven gestöbert und versucht eine frühe Version der Webseite netzpolitik. org aufzurufen. Die erste Webseitenversion, die in der Way-Back-Machine, einem der bekannten Webseitenarchive, von netzpolitik.org gespeichert ist, stammt aus dem Dezember 2004. Drei Schlagzeilen von dieser Seite möchte ich kurz zitieren:</p>
<ul>
<li>„ver.di setzt auf Freie Software“</li>
<li>&#8222;Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft legt umfangreiche Expertise vor&#8220;</li>
<li> „Veranstaltung: Biometrie in Politik und Technik“.</li>
</ul>
<p>Also ich kann fast keinen Unterschied zu heute erkennen. Die Themen, über die Sie damals berichtet haben, finden heute noch genauso statt. Die immer größer werdende Abhängigkeit der öffentlichen Verwaltung von proprietärer Software, der Streit um eine Entfristung des Urheberwissenschaftsgesetzes dieses Jahr und die kontrovers geführte Debatte über ein Verbot von intelligenten Überwachungskameras im öffentlichen Raum – das alles sind Themen, die gerade brandaktuell sind.</p>
<p>Liebes Team von netzpolitik.org: Es ist nicht die Themenauswahl allein, die Sie auszeichnet. Es ist auch Ihre Art des Journalismus. Sie haben durch Ihr konsequentes Eintreten für Bürgerrechte im digitalen Raum und gegen jede Form der Überwachung Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit für Themen geschaffen, die gerade 20 Jahre nach den Anschlägen von 9/11 drängender sind wie nie zuvor. Sie haben aber nicht nur berichtet, sie haben wirklichen Einsatz für die Sache gezeigt und den Begriff des Haltungsjournalismus für netzpolitische Themen mit Leben gefüllt. Dafür sind Sie auch an die Grenzen des Journalismus gegangen.</p>
<p>Aber nicht immer lief die Arbeit so glatt. Wer erinnert sich nicht an die Ermittlungen des Generalbundesanwalts Harald Range gegen Markus Beckedahl und André Meister 2015 wegen des Verdachts des Landesverrats. Anlass war der Vorwurf, Sie hätten einen als Verschlusssache eingestuften Bericht des Verfassungsschutzes veröffentlicht (beziehungsweise Ausschnitte daraus), der im Rahmen des NSA–Untersuchungsausschusses vorgelegt wurde. Und wer hat da mitgemischt, Hinweise gegeben und damit auch die Ermittlungen initiiert? Der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen. Dass Hans-Georg Maaßen nichts von unabhängiger Berichterstattung hält und am liebsten nur das hören möchte, was ihm passt, hat er erst vor Kurzem mit seiner Bezeichnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Propaganda-Medien deutlich gemacht. Die Maxime, als Nachrichten-Medium so unbequem zu sein, dass Herr Maaßen sich daran stört, ist eine gute journalistische Messlatte.</p>
<p>Quellenschutz und investigativer Journalismus haben letztendlich gesiegt. Auch wenn die Ermittlungen eingestellt wurden, ist der Vorgang seit der Spiegel Affäre einmalig – negativ! Denn was hätte mit diesen Ermittlungen erreicht werden können und vielleicht sogar sollen? Einschüchterung und Selbstbeschränkung. Aber nicht bei netzpolitik.org. Die Unterstützung für Sie aus der Gesellschaft und von vielen Organisationen war gigantisch und Sie wurden gestärkt.</p>
<p>Nur am Rande sei erwähnt, dass es weitere Vorwürfe gab wegen der Veröffentlichung eines internen Memos des Berliner Landesdatenschutzbeauftragten Alexander Dix zur Datenaffäre der Deutschen Bahn. Es waren Vorwürfe des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der DB und von Urheberrechtsverletzungen. Markus Beckedahl verweigerte das Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung.</p>
<p>Haben wir es beim Preisträger etwa mit notorischen Rechtsbrechern zu tun? Nein, ganz im Gegenteil. Netzpolitik.org lotet aus, was geht, wie man gegen mächtige Institutionen ankommt und wie man die Bürger und Bürgerinnen stärkt – im Rahmen des rechtlich Möglichen. Dabei ist netzpolitik.org immer unabhängig geblieben – finanziert durch Spenden, keine Werbung, kein Tracking.</p>
<p>Die heutige Preisverleihung ist ein wunderbares Ereignis. Aber heute begehen wir auch ein trauriges Jubiläum. Die terroristischen Anschläge des 11. September 2001 jähren sich zum 20. Mal. Deshalb erlauben Sie mir, auf eine sehr bedenkliche Entwicklung in der Sicherheitsgesetzgebung der letzten Jahre hinzuweisen. Die Anschläge von 9/11 waren eine Zäsur. Sie haben die westliche Welt in Angst und Schrecken versetzt und damit den Nährboden für eine Politik geschaffen, die Freiheit und Sicherheit als Gegensatz begreift. Ergebnis dieses politischen Narrativs war in den letzten 20 Jahren eine entfesselte Sicherheitsgesetzgebung, die eine immer feinmaschigere Überwachung der Bürgerinnen und Bürger weltweit zur Folge hatte.</p>
<p>Sie haben von netzpolitik.org nicht nur über jedes der Überwachungs-Gesetze oder auch Entscheidungen aus Karlsruhe, durch die Gesetze wieder kassiert wurden, ausführlich berichtet. Sie haben auch für mehr Transparenz in Gesetzgebungsprozessen gesorgt. Auf Ihrer Plattform haben Sie ganze Referentenentwürfe von Gesetzen oder durch Informationsfreiheitsanfragen erlangte Dokumente veröffentlicht. Allein dadurch haben Sie einen Beitrag dazu geleistet, dass Debatten in der Öffentlichkeit überhaupt geführt wurden, sich frühzeitig entwickeln konnten und zivilgesellschaftliche Akteure, die auf öffentlich verfügbare Informationen angewiesen sind, sich in diese Debatten mit ihrer Fachkunde einbringen konnten. Wissen zu teilen und dadurch zu vermehren, ist auch hier sichtbare Leitlinie Ihrer Plattform.</p>
<p>Mit Blick auf Bürgerrechte im digitalen Raum gibt es neben ständig neuen Überwachungsbefugnissen auch gewisse Zombie-Debatten, die im Sicherheitsbereich immer wieder auferstehen und einfach nicht totzukriegen sind. Meistens tauchen sie nicht einmal an der passenden Stelle auf. Die Erforderlichkeit einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung oder des Ausspionierens von Mobilgeräten mithilfe eines Staatstrojaners sind zwei solche Zombies. Dass innerhalb weniger Stunden nach einem wie auch immer gearteten Sicherheitsvorfall Forderungen nach der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und dem Staatstrojaner erhoben werden, ist fast so sicher wie das Amen in der Kirche.</p>
<p>Gerade an dieser Stelle war in der Vergangenheit auch die Arbeit von Ihnen bei netzpolitik.org besonders wichtig und wertvoll. Ein Beispiel: Aus der Ende letzten Jahres vom Bundesamt für Justiz veröffentlichten Statistik zur Telekommunikationsüberwachung für das Jahr 2019 ging eine extrem hohe Anzahl an tatsächlich durchgeführten Quellen-Telekommunikationsüberwachungen hervor. Sie titelten damals, passend zu den Zahlen, dass die Polizei täglich den Staatstrojaner einsetzt. Das Ganze wurde dann ziemlich schnell ziemlich peinlich für das Bundesamt für Justiz und alle involvierten Stellen. Denn offensichtlich hatte irgendjemand bei der Erstellung der Statistik die Rechtsgrundlagen verwechselt. Die Zahlen mussten nachträglich korrigiert werden. Letztlich kam dann heraus, dass der Staatstrojaner als Mittel von Polizei und Ermittlungsbehörden zum einen in einer nur sehr geringen Zahl von Fällen eingesetzt wird und zum anderem vor allem zur Aufklärung von Drogen und Vermögensdelikten; nicht etwa im Bereich des Kindesmissbrauchs oder des Terrorismus, wie man vermuten würde. Mit Ihrer pointierten Berichterstattung haben Sie zur Aufklärung von irreführenden Informationen beigetragen und sichtbar gemacht, dass mit diesen Zahlen nicht belegt werden kann, wie angeblich unverzichtbar die anlasslose Vorratsdatenspeicherung beim Vorgehen gegen Kindesmissbrauch sein soll.</p>
<p>Es gäbe noch so viele weitere Dinge herauszustellen, die Sie zu einem würdigen Träger des Fritz-Bauer-Preises machen. Wenn man über netzpolitik.org spricht, muss man auch einmal über Sie, lieber Markus Beckedahl sprechen, den Gründer und bis heute das Gesicht von netzpolitik.org. Lieber Herr Beckedahl, ich habe großen Respekt davor, wie Sie die sogenannte „Netzgemeinde“ geprägt und wie Sie ihr immer wieder eine Plattform gegeben haben. Zum einen natürlich durch informative und aufklärerische Berichterstattung auf netzpolitik.org. Zum anderen aber auch durch Ihre Mitbegründung der re:publica. Sie ist quasi das „Klassentreffen“ der Internetgemeinde. Jedes Jahr ist es das Event für alle Interessierten aus dem Digital- und Medienbereich, auf dem wirklich alle Aspekte dessen, wie sich die Digitalisierung auf unsere Gesellschaft auswirkt, teilweise mit großer Detailverliebtheit, besprochen wird.</p>
<p>Ich möchte auch noch die Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union ansprechen, die Markus Beckedahl neben vielen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Journalistinnen und Journalisten sowie Politikerinnen und Politikern unter dem Dach der Zeit-Stiftung unterschrieben hat, ich auch. Mit dieser Charta wurden die von den Initiatorinnen und Initiatoren erwünschten digitalen Grundrechte umfangreich schriftlich niedergelegt. Es ging den Urheberinnen und Urhebern nicht um einen verfassungsgebenden Text, sondern um eine Grundlage für einen gesellschaftlichen Diskurs. Es ging darum, die Freiheit und Souveränität des Einzelnen in der digitalen Welt zu schützen – gegen staatliche Totalüberwachung und den Zugriff mächtiger Wirtschaftskonzerne. Mit der Kritik war man fast ritualisiert schnell dabei: Zensurphantastereien, Mediengängelung, Gummiparagraphen, zu Deutsch. Damit wird bewusst negiert, dass es Anstöße zum Diskurs sind und es nicht reicht, es nur bei den bestehenden Regelungen zu belassen. Angesichts der rasanten digitalen Entwicklung wie der künstlichen Intelligenz und der immer stärker werdenden Abhängigkeit der Nutzerinnen und Nutzer von digitalen Weltakteuren wäre es gut, die Forderungen der Charta der digitalen Grundrechte in die nächsten Koalitionsverhandlungen nach dem 26.09. einzubringen.</p>
<p>Die kritische Begleitung digitalpolitischer Themen in Deutschland und Europa hat einen Namen und einen Ort: Dieser heißt netzpolitik.org und befindet sich im Netz.</p>
<p>Die hochrangige Auszeichnung mit dem Fritz-Bauer-Preis ist nicht nur die Anerkennung für Ihr gesellschaftspolitisches Wirken, sondern soll Ansporn sein, unverdrossen weiter zu machen. Bleiben Sie informativ, aufklärerisch und unbequem.</p>
<p>Herzlichen Glückwunsch!</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Unbelehrbare Innenpolitiker</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/unbelehrbare-innenpolitiker/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Mar 2007 11:31:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienresonanz]]></category>
		<category><![CDATA[Frankfurt: Medienresonanz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die ins Maßlose abgleitenden Pläne zur Überwachung der Bundesbürger sind ein verfassungsrechtliches Desaster Frankfurter Rundschau vom 12.03.2007 Für die deutsche Politik der inneren Sicherheit begann im März 2004 mit der Verfassungs- gerichtsentscheidung zur akustischen Wohnraum-überwachung eine in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik beispiellose Serie von Niederlagen vor dem höchsten deutschen Gericht. Damals wurde das Gesetz zur [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/unbelehrbare-innenpolitiker/">Unbelehrbare Innenpolitiker</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die ins Maßlose abgleitenden Pläne zur Überwachung der</p>
<p>Bundesbürger sind ein verfassungsrechtliches Desaster</p>
<p>Frankfurter Rundschau vom 12.03.2007</p>
<p>Für die deutsche Politik der inneren Sicherheit begann im März 2004 mit der Verfassungs- gerichtsentscheidung zur akustischen Wohnraum-überwachung eine in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik beispiellose Serie von Niederlagen vor dem höchsten deutschen Gericht. Damals wurde das Gesetz zur Einführung des großen Lauschangriffs vom Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen das Grundgesetz gerügt und in wesentlichen Teilen für nichtig erklärt. Mit ausdrücklichem Bezug auf diese Entscheidung erging am gleichen Tage das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Außenwirtschaftsgesetz. Dessen Bestimmungen, mit denen die Ausweitung der Befugnisse des Zollkriminalamtes zur Überwachung des Brief- und Telefonverkehrs erreicht werden sollte, wurden ebenfalls als grundgesetzwidrig verworfen. Ein gutes Jahr später, im Juni 2005, urteilt das Bundesverfassungs-gericht, dass das niedersächsische Polizeiaufgabengesetz, mit dem der Polizei die Befugnis zur präventiven Telefonüberwachung eingeräumt werden sollte, mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist. Wiederum ein Jahr später, im April 2006, entschied das Gericht, dass die nach den Anschlägen auf das World-Trade-Center in New York von den Bundesländern durchgeführten Rasterfahndungen den Erfordernissen des vom Grundgesetz verlangten Grundrechtsschutzes nicht genügen und verfassungswidrig seien. Drei Monate danach, im Juli 2005, verwirft das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Einführung des Europäischen Haftbefehls und erklärt dieses in toto für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Nur ein halbes Jahr später, im Juli 2006, entscheidet schließlich das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde gegen das Luftsicherheitsgesetz, das unter bestimmten Umständen unter Inkaufnahme des Todes unschuldiger Menschen den Abschuss von Zivilflugzeuge erlaubt hätte, und erklärt dieses als mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde unvereinbar und somit als grundgesetzwidrig. Vor diesem Hintergrund erscheinen das kürzlich ergangene Verbot der heimlichen online-Durchsuchung durch den Bundesgerichtshof und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die polizeiliche Durchsuchung von Redaktionsräumen der Zeitschrift Cicero als Verstoß gegen die grundgesetzlich verbürgte Freiheit der Presse erklärt wurde, nur als vorläufig letzte Posten einer unter grundrechtlichen und rechtspolitischen Gesichtpunkten äußert blamablen Bilanz der deutschen Innen- und Rechtspolitik der letzten Jahre. Glaubt und hofft man nun, dass diese Serie von Rügen und Zurechtweisungen durch das höchste deutsche Gericht, dass dieses verfassungsrechtliche Desaster in der deutschen Innenund Rechtspolitik zu einem Umdenken und zu einer Besinnung auf die durch das Grundgesetz verbürgten Grundrechte auslösen würde, dann sieht man sich getäuscht. Die Politik der inneren Sicherheit gibt sich unbelehrbar. Denn schon ist eine Reihe weiterer<br />Gesetze zur massiven Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse in der Mache, die jegliche Sensibilität für die Grundrechte vermissen lässt. So beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, zu dem zwischen-zeitlich ein Referentenentwurf vorliegt, die Anbieter von Telekommu-nikationsdiensten und Telekommunikationsnetzen zu verpflichten, alle bei der Festnetztelefonie, der Mobilfunktelefonie und dem Internetverkehr betrieblich anfallenden Verkehrs- und Verbindungsdaten über den betrieblich erforderlichen Zeitraum hinaus für mindestens sechs Monate auf Vorrat zu speichern und zur Verwendung durch die Sicherheits-behörden verfügbar zu halten. Mit dieser sogenannten Vorratsdaten-speicherung, die sowohl von der Bundesregierung als auch vom Deutschen Bundestag jahrelang aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt wurde, gedenkt die Bundesregierung ihrer Pflicht zur Umsetzung der kürzlich durch den Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament erlassenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nachzukommen, zu deren Verabschiedung sie allerdings maßgeblich beigetragen hat. Folgt man der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und der weit überwiegenden Meinung der juristischen Fachöffentlichkeit, dann ist schon jetzt absehbar, dass die<br />Vorratsdatenspeicherung einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten wird. Da sich die Bundes-regierung mit ihrem Vorhaben jedoch hinter der europarechtlichen Umsetzungspflicht verschanzt, ist allerdings zunächst die Frage offen, ob das Bundesverfassungsgericht die schon in der Vorbereitung befindlichen Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung überhaupt zur Entscheidung annehmen wird. Noch nicht ganz soweit gediehen sind die Pläne der Bundesregierung, durch die heimliche Einschleusung von Spionagesoftware (sogenannte Trojaner) alle privat oder geschäftlich genutzten Computer, das heißt, deren Festplatten den Sicherheits-behörden zur heimlichen Ausspähung und verdeckten online-Über-wachung zugänglich zu machen.<br />Da von dieser staatlichen on-line- Überwachung alle auf den Computern gespeicherten Informationen, also auch solche, die dem Kernbereich privater Lebensführung zugerechnet werden müssen, erfasst werden, dürfte die Maßnahme, wenn überhaupt, dann allenfalls nur unter den auch für den großen Lauschangriff vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Bedingungen mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Dass die Einhaltung diese dem Grundrechtsschutz dienenden verfassungs-rechtlichen Bedingungen die Durchführbarkeit der on-line-Untersuchung praktisch unmöglich macht, hält vor allem den Bundesinnenminister nicht davon ab, seine Pläne hartnäckig vorwärts zu treiben. Vorsorglich schickt er deshalb in einem Interview (taz 8. Februar 2007) an das<br />Bundesverfassungsgericht die unmissverständliche Warnung, &#8220; dass dieser (Grundrechts) Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleiben (müsse)&#8220; . So muss also damit gerechnet werden, dass die Politik der inneren Sicherheit an ihren mittlerweile ins Maßlose abgleitenden Plänen zur Überwachung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat unbeirrt festhalten wird. Sie nimmt es in Kauf, dass die Substanz der freiheitlichen Rechtsordnung schrittweise zerstört wird. Die Autorin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war Bundesjustizministerin. Aus Protest gegen die beabsichtige Einführung des so genannten &#8220; großen Lauschangriff&#8220; durch die von Union und FDP geführte Bundesregierung trat die Politikerin im Januar 1996 zurück. Derzeit ist sie stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion. In der Reihe &#8220; Leitkultur Menschenrechte&#8220; von Humanistischer Union und Frankfurter Rundschau hält Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am kommenden Freitag, 16. März ab 20 Uhr im Café Wiesengrund, Finkenhofstr. 17, Frankfurt am Main, einen Vortrag zum Thema &#8222;Grundrechtsblinde Politik in der Inneren Sicherheit. Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen, Kfz- Maut-System&#8220; .<br />Unbelehrbare Innenpolitiker 1</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/unbelehrbare-innenpolitiker/">Unbelehrbare Innenpolitiker</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Quo vadis, Datenschutz?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/187/publikation/quo-vadis-datenschutz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Nov 2004 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.1-4 [&#8230;] Ihrer Bitte, zu Ehren der von mir hochgeschätzten Herren Dr. Helmut Bäumler und Dr. Thilo Weichert vor diesem erlesenen Auditorium zu sprechen, bin ich ohne Zögern und vor allem sehr gerne nachgekommen. Dass Ihre Referentenwahl ausgerechnet auf mich gefallen ist, begreife ich als Ehre aber auch als Ausdruck Ihres Zutrauens, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/187/publikation/quo-vadis-datenschutz/">Quo vadis, Datenschutz?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.1-4</p>
<p>[&#8230;] Ihrer Bitte, zu Ehren der von mir hochgeschätzten Herren Dr. Helmut Bäumler und Dr. Thilo Weichert vor diesem erlesenen Auditorium zu sprechen, bin ich ohne Zögern und vor allem sehr gerne nachgekommen. Dass Ihre Referentenwahl ausgerechnet auf mich gefallen ist, begreife ich als Ehre aber auch als Ausdruck Ihres Zutrauens, das zu rechtfertigen, ich mich bemühen werde. Ganz leicht ist dies schon deshalb nicht, weil ich ihrer freundlichen Einladung entnehme, dass unsere heutige Feier weniger von datenschützerischem Pessimismus, sondern von Optimismus, mehr noch, von &#132;italienisch beschwingtem&#147; Optimismus geprägt sein soll.</p>
<p>Nun, sehr geehrte Damen und Herren, da ich weder über das Rüstzeug einer ausgemachten Stimmungskanone, noch über das in diesem Falle vielleicht hilfreiche &#132;sonnige Gemüt&#147; verfüge, fällt es mir zugegebenermaßen ein wenig schwer, in dem Wortpaar Datenschutz und Optimismus ein unbedingt wohlharmonisches Begriffsduett zu sehen. [&#8230;]</p>
<p>Der Datenschutz hat, daran gibt es keinen Zweifel, in den knapp drei Jahrzehnten seiner Entwicklung seit der Verabschiedung des ersten Bundesdatenschutzgesetzes (1977), unsere Gesellschaft, die zivile wie die öffentliche, strukturell geprägt und durchdrungen.</p>
<p>An allen wichtigen Stellen, privaten wie öffentlichen, haben sich sozusagen die &#132;Bäumlers&#147;, die &#132;Weicherts&#147; und die &#132;Bizers&#147; festgesetzt, wo sie alles Mögliche tun, um dem aus dem Persönlichkeitsrecht verfassungsrechtlich abgeleiteten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Geltung zu verschaffen.</p>
<p>Ohne den Datenschutz, wie er sich formal- und materiell-rechtlich sowie organisatorisch-strukturell etabliert hat, lebten wir heute in einer anderen Welt, in einer Welt, gegenüber der sich die Orwell`sche von 1984 vielleicht sogar als liberale Idylle darstellen würde. Kurzum und ohne pathetisch werden zu wollen: Datenschutz ist zu einer nicht mehr wegzudenkenden, für unsere freiheitlich-rechtsstaatliche Gesellschaftsordnung unverzichtbaren Institution geworden.</p>
<p>Datenschutz ist eine Kulturleistung ersten Ranges.</p>
<p>Also, lieber Herr Bäumler und lieber Herr Weichert, wie Sie, so bin auch ich weit davon entfernt, mit Blick auf den Datenschutz in Resignation und Pessimismus zu verfallen. [&#8230;]</p>
<p>Ganz unitalienisch wende also auch ich mich gegen einen datenschützerischen Catenaccio, also dagegen, dass der Datenschutz sich freiwillig in die Defensive begibt, um sich dort griesgrämig, selbstzweiflerisch und kulturpessimistisch einzuigeln. Dort nämlich möchten nicht wenige unserer Zeitgenossen den Datenschutz am liebsten sehen. Vor allem diejenigen, die mit ganz unangebrachten Ratschlägen wonach sich der Datenschutz nicht zum Täterschutz entwickeln dürfe oder mit so dümmlichen Sprüchen, wonach &#132;die Würde des Fingers auch nicht größer als die des Gesichts sei&#147; (O. Schily lt. SZ vom 24.8.04 in Athen) die öffentliche Reputation und Legitimation des Datenschutzes zu untergraben trachten.</p>
<p>Genau darin, sehr geehrte Damen und Herren, in den zunehmenden Versuchen, dem Datenschutz das Etikett des Unzeitgemäßen anzuhängen, ihn in den Augen der Öffentlichkeit herabzusetzen und damit letztlich zu delegitimieren, darin sehe ich eine ernstzunehmende Gefahr für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.</p>
<p>Und diese Lage spitzt sich zu. Nicht also deshalb, weil &#8211; wie Peter Gola und Christoph Klug in ihrem Überblick über die jüngsten datenschutzrechtlichen Entwicklungen richtig bemerken &#8211; die Begehrlichkeiten staatlicher und privater Stellen hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nicht weniger werden (NJW 34/2004, S.2428 ff). Das ist das &#132;täglich Brot&#147; des Datenschutzes, derentwegen er erfunden wurde. Mit dem Datenhunger privater und öffentlicher Stellen, mit dem hin und wieder ins manische gesteigerten Kontroll- und Überwachungsbedürfnis der Sicherheitsorgane müssen und werden sich die Politik und der Datenschutz jetzt und bis auf weiteres dauerhaft zu beschäftigen haben.</p>
<p>Die Lage spitzt sich meines Erachtens vielmehr deshalb zu, weil nicht erst, besonders aber seit dem 11. September 2001 immer stärker werdende Anzeichen einer grundsätzlichen, paradigmatischen, besser wäre zu sagen, einer ideologischen Abwendung von konstitutiven Elementen des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats ausgemacht werden können. Ich rede von einer Tendenz zum &#132;Starken Staat&#147;, zum autoritären Schutzstaat, also von einer Tendenz weg vom Verständnis des Staates, dessen Macht und Machtbefugnis an den Grund- und Freiheitsrechten der Bürger und Bürgerinnen seine Grenze findet.</p>
<p>Wie gesagt: Nicht ausgelöst, aber verstärkt durch die Ereignisse des 11. Septembers und dem Bedürfnis, sich vor dem Terror zu schützen, erleben wir auch in Deutschland eine Akzentverschiebung im Staatsverständnis. Eine Verschiebung der Akzente, deren Unterschiede bis in die Anfangszeiten der vertragstheoretischen Staatsbegründung und des Naturrechts im 17. Jahrhundert zurückreichen und etwa mit den Namen Thomas Hobbes und John Locke verbunden sind.</p>
<p>Beiden Denkern, Hobbes und Locke, ging es darum, um der Überwindung des Naturzustandes, des Kampfes aller gegen alle, also des allgemeinen Friedens willen, das Machtverhältnis zwischen Individuum und Staat gedanklich aufzuklären. Sie kamen zu völlig unterschiedlichen und bis in die heutige Politik wirkenden Ergebnissen.</p>
<p>Während für Hobbes der Mensch unentrinnbar seinen von Existenzängsten gesteuerten Trieben und deshalb seinem auf Selbsterhaltung reflektierenden Machtstreben unterworfen ist, sieht John Locke in der menschlichen Vernunft das Medium, das den Menschen in seinem Wesen ausmacht. Der allein von Existenzängsten bestimmte Hobbes&#145;sche Mensch schließt nun, um der Anarchie zu entgehen, einen Vertrag, in dem er unwiderruflich und uneingeschränkt sein naturgegebenes Recht auf Selbsterhaltung an den Staat abtritt, wofür der ihm im Gegenzug Sicherheit vor inneren und äußeren Feinden garantiert.</p>
<p>Der wesentlich vernunftbestimmte Locke&#145;sche Mensch hingegen ist skeptischer. Um der Anarchie zu entgehen schließt auch er einen Vertrag, in dem er sich zum bedingten Gehorsam gegenüber dem Staat verpflichtet, sofern und so lange dieser vermittels einer Rechtsordnung sein naturgegebenes Recht auf Freiheit respektiert. So stehen sich in der staatsphilosophischen Tradition also der Sicherheit garantierende autoritäre Schutzstaat und der die Freiheitsgrundrechte respektierende liberale Verfassungsstaat als konkurrierende Staatsformen idealtypisch gegenüber.</p>
<p>Dass sich zumindest in der westlichen Welt &#8211; dort früh und hier verspätet &#8211; im Anschluss an John Locke und Charles des Montesquieu, der den Lock&#145;schen Staat um die Gewaltenteilung anreicherte, der liberale Verfassungsstaat als Leitbild durchgesetzt hat, brauche ich hier nicht besonders zu erörtern. Das jedenfalls ist der Hintergrund der sich andeutenden Akzentverschiebung im Staatsverständnis.</p>
<p>Und dies ist auch der eigentliche gedankliche Boden, in dem das heutzutage so ausgiebig diskutierte &#132;Grundrecht auf Sicherheit&#147; ideologisch wurzelt. Manche von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, werden wissen, dass trotz der Tatsache, dass der Begriff Sicherheit in unserem Grundgesetz nicht vorkommt, von einem grundgesetzimmanenten &#132;Grundrecht auf Sicherheit&#147; schon vor Jahrzehnten gesprochen wurde. Ohne allerdings größere Aufmerksamkeit oder politische Wirkung zu entfalten, waren es vor allem der lange Zeit als Kronjurist der konservativen Politik geltende Bonner Staatsrechtler Josef Isensee (1984) und der Trierer Staatsrechtler Gerhard Robbers (1987), die mit ausdrücklichem Bezug auf Thomas Hobbes die Existenz eines solchen Grundrechts schon Mitte der 80er Jahren behaupteten. Mit einer ausdrücklichen Kritik an der Abwehrdimension des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung wurde den beiden noch von dem Hamburger Verfassungsrechtler Rupert Scholz und dem Speyrer Verwaltungsrechtler Rainer Pitschas sekundiert. (Scholz/Pitschas: Informationelle Selbstbestimmung und staatliche Informationsverantwortung, Berlin 1984)</p>
<p>Öffentlich und politisch wirksam wurde das Grundrecht auf Sicherheit allerdings erst im Zuge der Auseinandersetzungen um den Großen Lauschangriff 1998 und zwar von dem damaligen innenpolitischen Sprecher der SPD, Otto Schily in die Diskussion gebracht. Adressiert an die Gegner des Lauschangriffs sagte er damals im Rahmen der 247. Sitzung des Deutschen Bundestages (ich zitiere) &#132;wer meint, ein Grundrecht auf Sicherheit sei die Erfindung konservativer Professoren, der irrt sich und beweist damit nur seine Unkenntnis der deutschen Verfassungs- und Rechtsgeschichte&#147;. Schon in der Virginia Bill of Rights, so Schily weiter, sei das Grundrecht auf Sicherheit enthalten gewesen. Es setze sich über die verschiedenen Verfassungsdokumente bis hin zur Europäischen Menschenrechtskonvention fort, in deren Artikel 5 das Grundrecht auf Freiheit und Sicherheit verankert sei. Da die Europäische Menschenrechtskonvention, die EMRK, bei uns unmittelbare Rechtswirkung im Verfassungsrange entfaltet, ergibt sich aus deren Artikel 5, so das Schily&#145;sche Kalkül, dass das Bemühen um Sicherheit nicht nur zu den selbstverständlichen Staatsaufgaben gehört, was ja auch von niemandem bestritten wurde, sondern dass der Staat von Verfassungswegen verpflichtet, gezwungen ist, die innere und äußere Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen zu gewährleisten.</p>
<p>Mit anderen Worten: Unter Ausnutzung des im deutschen Verfassungsrecht besonders ausgeprägten Grundrechtsdualismus, dessen verfassungsrechtliche Genese über das Lüth- und andere Urteile des Bundesverfassungsgericht ich vor diesem Auditorium nicht besonders erläutern muss, könnte &#8211; wenn es denn ein Grundrecht auf Sicherheit gäbe &#8211; der an der Ausweitung seiner Macht interessierte Staat sich unter dem Deckmantel seiner verfassungsrechtlichen Pflicht zum Schutz der Bürger voreinander all jene Befugnisse zum Eingriff in die Grundrechte zusammenklauben, die mit der Einführung der Grundrechte gerade abgewehrt werden sollten.</p>
<p>Die vom Bundesverfassungsgericht und von nahezu allen Verfassungsrechtlern nach wie vor hochgehaltene Meinung, dass die Grundrechte &#8211; in den Worten des Bundesverfassungsgerichts &#8211; &#132;ohne Zweifel in erster Linie Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat&#147; sind, würde ihres Inhalts beraubt und geriete zur Farce.</p>
<p>© www.gruene-jugend.de</p>
<p>Nun, sehr geehrte Damen und Herren, aus diesem guten Grunde, kennt unser Grundgesetz eben auch kein Grundrecht auf Sicherheit. Es mag dahinstehen, ob es Unkenntnis oder Absicht war, den Artikel 5 der EMRK, der in der Tat von einem &#132;Grundrecht auf Freiheit und Sicherheit&#147; spricht, als falschen, irreführenden Beleg für die Existenz eines Grundrechts auf Sicherheit im deutschen Verfassungsrecht heranzuziehen. Faktum ist jedenfalls, dass die Sicherheit, die im Artikel 5 der EMRK neben das Grundrecht auf Freiheit gestellt ist, nicht nur nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, sondern auch nach aller Kommentarliteratur nicht wie von Otto Schily behauptet wird, Sicherheit durch, sondern Sicherheit vor dem Staat bedeutet. [&#8230;]</p>
<p>Daneben hat der Begriff Sicherheit keine eigenständige Bedeutung. Er ist nach ständiger Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur im Zusammenhang mit dem Begriff Freiheit zu verstehen und soll sich gegen willkürliche Eingriffe seitens der staatlichen Gewalt in das Freiheitsrecht des einzelnen richten.&#147;</p>
<p>Soweit, sehr geehrte Damen und Herren, das Zitat, dass wohl unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass die Sicherheit, auf die das Grundrecht auf Freiheit und Sicherheit der EMRK abzielt, eine Bedeutung hat, die der politischen Absicht des Bundesinnenministers diametral entgegengesetzt ist.</p>
<p>Das mag auch der Hintergrund für den in letzter Zeit immer wieder ersatzweise nachgeschobenen Hinweis auf Wilhelm von Humboldt sein, der als vermeintlicher Kronzeuge der Existenz eines Grundrechts auf Sicherheit herhalten muss. Wilhelm von Humboldt nämlich hatte in seinen sogenannten &#132;Ideen&#147; von 1792, genauer in seinen &#132;Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen&#147; die Forderung erhoben, dass &#132;Der Staat sich aller Sorgfalt für den positiven Wohlstand der Bürger (enthalte) und keinen Schritt weiter (gehe) als zu ihrer Sicherstellung gegen sich selbst und gegen auswärtige Feinde notwendig ist&#147;.</p>
<p>Nun stellt sich natürlich generell die Frage, ob es ausreicht nur einen verdienstvollen Menschen wie Wilhelm von Humboldt zu zitieren, um ein verfassungsrechtlich und in seinen Konsequenzen so bedeutsames Grundrecht auf Sicherheit zu begründen. Aber selbst wenn man sich darauf einlässt und den Aufsatz Wilhelm von Humboldts etwas näher betrachtet, dann ergeben sich &#8211; wie bei der EMRK &#8211; auch hier etliche Ungereimtheiten, die von den Apologeten des Starken Staates hätten erkannt und berücksichtigt werden müssen. Man müsste zum Beispiel bedenken, dass Sicherheit im Sinne Humboldts ausdrücklich Rechtssicherheit oder &#8211; in seinen eigenen Worten &#8211; &#132;Gewissheit der rechtmäßigen Freiheit&#147; bedeutet.</p>
<p>Zu der hier allein interessierenden Frage, ob und inwieweit der Staat zur Gewährleistung dieser Sicherheit seiner Bürger deren Freiheit einschränken darf, äußert sich Humboldt nur vage mit dem Hinweis, dass die von den Befugnissen abhänge, die dem Staat eingeräumt sind. Aber, so Humboldt wörtlich, &#132;um die Sicherheit der Bürger zu erhalten, kann das nicht notwendig sein, was gerade die Freiheit und mithin auch die Sicherheit aufhebt&#147;.</p>
<p>Schon aus diesen wenigen Bemerkungen dürfte deutlich werden, dass &#8211; wie schon der Bezug zur EMRK &#8211; auch der nachgeschobene Verweis auf das Staatsverständnis Wilhelm von Humboldts ungeeignet ist, ein Grundrecht auf Sicherheit zu begründen. Weil das so ist und weil man auch den Apologeten des &#132;Starken Staates&#147; die Fähigkeit zum sinnentnehmenden Lesen nicht absprechen sollte, kann man nur zu dem Schluss gelangen, dass es ihnen überhaupt nicht um eine wie immer geartete rechtstheoretische oder rechtsdogmatische Begründung eines Grundrechts auf Sicherheit geht. Vielmehr geht es ihnen um eine Neujustierung unser aller Staatsverständnis in Richtung auf den autoritären Schutzstaat im Sinne des Thomas Hobbes. Einer Neujustierung, die hinter dem ideologischen Schleier einer scheinbar verfassungsrechtlichen Zwangsläufigkeit und Begründung Legitimität und öffentliche Akzeptanz erheischen möchte. Was dies im Erfolgsfalle für die Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte bedeutet, liegt auf der Hand und kann schon bei uns, mehr aber noch in den Vereinigten Staaten von Amerika besichtigt werden. Das Machthandeln des Staates wird zunehmend von seiner grundgesetzlichen Beschränkung entbunden. Eines der typischen Abwehrrechte, das gegen die Verfügungsgewalt des Staates über personenbezogene Daten gerichtete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, würde zunehmend seines Inhalts beraubt und als Grundrecht ins Leere laufen. Die mit der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung legitimierte und mit der Schutzpflicht des Staates begründete schrankenlose Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten durch den Staat, droht zum Normalfall staatlichen Handelns zu werden.</p>
<p>Dass unsere kaum von einem Wässerchen der Erkenntnis getrübte Presse nahezu keinen Beitrag zur Aufdeckung des genannten ideologischen Schleiers leistet, ist ein trauriger Umstand, der einer gesonderten Betrachtung würdig wäre. Wie also die Erfahrung zeigt, ist von der Presse, auch von der gehobenen, keine Abhilfe zu erwarten.</p>
<p>Eher noch vom Bundesverfassungsgericht. Zumindest hat das jüngst vom Bundesverfassungsgericht gefällte Urteil zum Großen Lauschangriff der Schutzpflicht des Staates Grenzen aufgezeigt und gegen die hier geschilderten Tendenzen das Gewicht der Grundrechte in ihrer gegen den Staat gerichteten Abwehrfunktion gestärkt. Das gilt zumindest und besonders für die Freiheitsgrundrechte, die sich, wie auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, allesamt durch einen starken Menschenwürdegehalt auszeichnen, dessen Kern, so dass Bundesverfassungsgericht, durch staatliche Maßnahmen nicht angetastet werden darf.</p>
<p>Mehr noch: Ein staatlicher Eingriff in diesen Kernbereich der Grundrechte ist unter keinen Umständen, also auch dann nicht erlaubt, wenn er im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit liegt oder mit ihm der Schutz hochrangiger Rechtsgüter bezweckt werden soll. Eine Abwägung findet nicht statt, so sagt es kurz und bündig das Bundesverfassungsgericht.</p>
<p>Angesichts dieses Urteils, das erstmalig in der deutschen Verfassungsrechtsgeschichte einen unzulässigen Eingriff des Staates in den abwägungsfesten Kernbereich eines Grundrechts konstatiert hat, neige ich und &#8211; damit schließe ich an meine einleitenden Bemerkungen an &#8211; zu einem gewissen Optimismus. Auch die Apologeten des &#132;Starken Staates&#147;, die Verfechter einer rigiden eingriffszentrierten Politik der Inneren Sicherheit, werden sich in Zukunft vorsichtiger verhalten müssen, wenn sie nicht riskieren wollen, vom Bundesverfassungsgericht dauernd zurückgepfiffen zu werden.</p>
<p>So bin ich mir auch gar nicht sicher, sehr geehrte Damen und Herren, ob einige der gerade in jüngster Zeit verabschiedeten Gesetze zur Inneren Sicherheit einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung im Lichte der Lauschangriffsentscheidung standhalten werden. [&#8230;]</p>
<p>Bei Ihnen allen, sehr geehrte Damen und Herren, bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.</p>
<p>* Gekürzte Fassung eines Vortrags von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB, Bundesjustizministerin a.D. zur Feier anlässlich der Verabschiedung des Leiters des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Dr. Helmut Bäumler und der Amtseinführung des neuen ULD-Leiters Dr. Thilo Weichert am 30. August 2004 in Kiel.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/187/publikation/quo-vadis-datenschutz/">Quo vadis, Datenschutz?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Laudatio auf Helga Seibert</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 1999 17:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Termine: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB: Mitteilungen Nr. 166, S. 39 Ein ehrenvoller Anlaß hat uns heute im Bundesverfassungsgericht zusammenkommen lassen: die Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union an Helga Seibert, der ehemaligen Richterin am Bundesverfassungsgericht. Ein eigentlich schöner Anlaß zum Feiern. Ich maße mir an, im Namen von Ihnen allen, sehr geehrte Anwesende, zu sprechen, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB:</p>
<p>Mitteilungen Nr. 166, S. 39</p>
<p>Ein ehrenvoller Anlaß hat uns heute im Bundesverfassungsgericht zusammenkommen lassen: die Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union an Helga Seibert, der ehemaligen Richterin am Bundesverfassungsgericht. Ein eigentlich schöner Anlaß zum Feiern. Ich maße mir an, im Namen von Ihnen allen, sehr geehrte Anwesende, zu sprechen, wenn ich sage, daß wir noch immer von tiefer Trauer erfüllt sind, daß Helga Seibert am 12. April nach langem Leiden verstorben ist und leider nicht persönlich, den ihr im Februar verliehenen Preis, entgegennehmen kann. Ich fühle mich, meine Damen und Herren, geehrt, die Laudatio auf eine großartige Juristin, eine unermüdliche Arbeiterin, eine anerkannte Verfassungsrechtlerin und -richterin und eine international hoch geschätzte Fachfrau halten zu dürfen. Helga Seibert wegen ihrer Verdienste ehren und auszeichnen zu können, schafft die einzigartige Gelegenheit, die Würdigung der Person mit der von ihr entscheidend geprägten Rechtsprechung zum Familienrecht zu verbinden. So streng und unerbittlich Helga Seibert gegen sich selbst war, so konsequent und grundsätzlich korrigierte sie am Maßstab des Grundgesetzes, seines Gebotes der Gleichberechtigung und seines Verfassungsauftrages zur Herstellung der gleichen Lebensbedingungen für nichteheliche Kinder wie für eheliche Kinder die Gesetzgebung in wichtigen Teilen des Familienrechts. Das hatten viele von Helga Seibert bei Ihrer Wahl zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht erwartet. Aufgewachsen als Lehrerstochter in der hessischen Kleinstadt Kleinalmerode, als Studentin der englischen und französischen Sprache an der Dolmetscherschule in Germersheim hat sie mit diesem Start in die Berufsausbildung nicht den direkten Weg zur Jurisprudenz beschritten. Dieser Start zeigte aber ihre Neigung und Ausrichtung zur Internationalität, ihr Denken über die nationalen Grenzen hinaus. 1960 begann sie ihr Studium der Rechtswissenschaft in Marburg. Die Wege führten sie über Berlin mit stipendiengeförderten Studien nach Bologna und Yale. Ihre erstklassigen Sprachkenntnisse versetzten sie in die Lage, ihr Studium international auszurichten und damit die Grundlage für hervorragende Kontakte, gute Zusammenarbeit und großes Ansehen im Ausland zu schaffen. Wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Marburg, wissenschaftliche Mitarbeiterin für Verfassungsfragen der SPD-Bundestagsfraktion, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesverfassungsgericht und viele Jahre Referentin für Europafragen, mehrere Jahre als Beauftragte für Menschenrechtsfragen und Grundrechte-Referatsleiterin in der Verfassungsabteilung des Bundesjustizministeriums zeichnen ihren zielstrebigen Weg zur grundsätzlichen Befassung mit den verfassungsrechlichen Grundlagen des materiellen Rechtsstaats und mit der Bedeutung der Grundrechte in einer Demokratie.Die Stellung des Individuums, die Wahrung seiner Rechte, der Schutz seiner Persönlichkeit unbeeindruckt von Konventionen und gesellschaftlichen Anschauungen waren für Helga Seibert Verfassungsauftrag. Die FAZ vom 17. November bringt dies anläßlich ihrer Wahl zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts in der ihr eigenen Betrachtungsweise mit Worten zum Ausdruck: &#132;Eine in den Tiefen des Marxismus gründende Ideologin ist Frau Seibert sicherlich nicht, eher eine Gefühlssozialistin: mehr Gerechtigkeit, mehr Gleichheit, Milde des Staates gegenüber denen, die sich abweichend von den Normen verhalten.&#147; Der Minderheitenschutz als eine wesentliche Funktion der Grundrechte in einer Demokratie hat es naturgemäß schwer, als selbstverständlich anerkannt zu werden, verlangt er doch die Einsicht in die Selbstbestimmung des Einzelnen, in die Vorrangstellung des Individuums vor dem Kollektiv, in die Toleranz gegenüber dem Andersdenkenden und im Rahmen der freiheitlichen Grundordnung auch in das Andershandeln. Während ihrer 15jährigen Tätigkeit im Bundesjustizministerium erwarb sie sich die Anerkennung als souveräne Kennerin der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Büro war gespickt mit kleinen Zetteln, so daß sie jedem verfassungsrechtlichen Problem nicht nur die einschlägige Entscheidung zuordnen konnte, sondern auch gleich die richtige Seitenzahl. Die auf den ersten Blick vielleicht eher der Ordnungsliebe entspringende Gewohnheit zeigt sich bei richtiger Einschätzung der Persönlichkeit Helga Seiberts als eine ihrer tiefen Überzeugung innewohnende Hochachtung und Wertschätzung der Verfassung. Ihr eigenes rechtspolitisches Engagement, zu dem sie sich als Sozialdemokratin und aktives Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen bekannte, konnte sie von der verfassungsrechtlichen Subsumtion trennen. Schlug ihr Herz in der ein oder anderen Frage woanders, wenn die Verfassung es nicht hergab, brauchte niemand eine rechtspolitisch motivierte Umdeutung oder Auslegung der Verfassung befürchten. Sie war von unbestechlicher gedanklicher Klarheit im Umgang mit dem Verfassungstext. Als sehr bescheidene Persönlichkeit genoß sie im Justizministerium hohes Ansehen. Freundlich, angenehm und immer sehr sachbezogen war ihr Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen. Von sich und Ihrem Innersten gab sie nichts preis. Auch im Justizministerium kam ihr ihre Vielsprachigkeit zu gute. Sie wurde die Expertin für das amerikanische Recht. Ihr fließendes Englisch setzte sie aber auch ein, als in den 80iger Jahren die englische Übersetzung des Grundgesetzes überarbeitet werden mußte. Sie war sich nicht zu schade, zusammen mit dem Sprachendienst jegliche Mißverstände des Textes und des Geistes des Grundgesetzes bei seiner englischen Lektüre vermeiden zu helfen. Niemand im Ministerium wußte von ihrem Magister legum. Denn das begründete Hochachtung hervorrufende Kürzel LL.M. verwandte sie noch nicht einmal auf ihrer Visitenkarte. Sie war nicht nur vollkommen uneitel, sondern von einer Zurückhaltung und Bescheidenheit, die es fast unmöglich machte, emotionale Bindungen und menschliche Wärme entstehen zu lassen. Sie hat es sich damit selbst vielleicht sehr schwer gemacht. Sehr aufgeklärt, die protestantische Ethik verinnerlicht, entwickelte sie einen asketischen Lebenszuschnitt, der von Strenge und Disziplin geprägt war. Offenheit gegenüber dem Leben und seinen Genüssen erlaubte sie sich nicht. Darin liegt bestimmt ein Grund für ihre bewundernswerte Leistung als Dienerin des Rechts. Ihr Pflichtbewußtsein kann nur fabelhaft genannt werden. Ein Pflichtbewußtsein, das unteilbar war und ihre Arbeitsbelastung extrem erhöhte. Denn es fiel ihr schwer, es dosiert anzuwenden. Für sie war jede Frage, jede Angelegenheit wichtig. Später im Bundesverfassungsgericht, bürdete sie sich deshalb viel auf. Befaßte sie sich doch mit der selben Genauigkeit und Intensität auch mit den Verfahren, in denen sie nicht Berichterstatterin war. Mit großer Anteilnahme und Hilfsbereitschaft widmete sie sich allen Verfahren, die in ihrem ersten Senat beraten wurden. Und ihr Wirken dort hat Spuren hinterlassen. Nachhaltige Spuren, die auch die Medienöffentlichkeit wahrgenommen hat. In der Badischen Zeitung vom 16. April 1997 schreibt Christian Rath: &#132;Helga Seibert ist eine der mächtigsten Frauen Deutschlands. Sie ist nicht nur Richterin am Bundesverfassungsgericht, Karlsruher Insidern gilt sie sogar als die starke Frau im ersten Senat.&#147; Helga Seibert war kraft ihrer überragenden Intelligenz, ihres scharfen Verstandes und ihres unermeßlichen präsenten Wissens von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sogar einschließlich der Fundstellen eine Frau mit viel Autorität &#8211; hinter den Kulissen, wie Christian Rath den Artikel tituliert. Im ersten Senat umfaßte das Dezernat von Helga Seibert vor allem das Familienrecht, einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen des Namensrechts, des Personenstandsrechts, des Transsexuellengesetzes und des Kinder- und Jugendhilferechts. Obwohl ein Gebiet, um das sie sich nicht &#150; wie sie freimütig bekennt &#150; gerade gerissen habe, widmete sie sich ihm mit dem Großteil ihrer Arbeitszeit mit der ihr eigenen Intensität. Und es gab dringenden Entscheidungsbedarf. Die gesellschaftlichen Familienstrukturen hatten sich in den 70iger und 80iger Jahren zunehmend verändert. Das Verständnis von der Familie entwickelte sich von der Ehe mit Kindern weiter zu der Gemeinschaft des nichtehelichen Kindes mit seiner Mutter oder des nichtehelichen Kindes mit seinem Vater, die als Familie anzusehen sind. Die Ehe wurde und wird immer häufiger nicht mehr als die für das ganze Leben eingegangene Verantwortungsgemeinschaft angesehen, sondern die Zahl der Trennungen und Scheidungen stieg an. Daraus ergaben und ergeben sich geänderte Anforderungen an den Umgang und die Wahrnehmung der Verantwortung für Kinder. Sie nicht als Objekte zu betrachten, sondern als Subjekte, als eigene Rechtspersönlichkeiten mit Rechtsansprüchen gegenüber ihren Eltern, war das Verfassungsgebot und die Auffassung Helga Seiberts. Genannt sei nur der Beschluß vom 6. Mai 1997 zum Anspruch des Kindes gegenüber der Mutter auf Nennung des Vaters. Aber das Wirken Helga Seiberts war viel weitgehender. Sie hat entscheidend die Grundlagen geschaffen, die für den Gesetzgeber die zwingende Aufforderung enthielten, das Familienrecht in wesentlichen Teilen zu reformieren und den geänderten gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Ihr Beschluß zum Sorgerechtsverlust der Mutter bei Ehelicherklärung des Kindes vom 7. Mai 1991 war der letzte entscheidende Anstoß für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs, der auch nicht verheirateten Eltern generell die Möglichkeit einer gemeinsamen Sorge für die Kinder einräumt. Helga Seibert hätte gern diese Entscheidung nicht getroffen, sondern hätte sie gern dem Gesetzgeber überlassen. Wie sie übrigens stets die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers hoch geachtet hat. Aber die längst überkommenen Sichtweisen, die wenig mit der gesellschaftlichen Realität zu tun hatten, waren bei den Organen der Legislative noch so stark, daß es dieser besseren Erkenntnisse seitens des Bundesverfassungsgerichts bedurfte, um den Gesetzgeber auf die Sprünge zu helfen. Von 1992 bis 1995 habe ich einen Großteil meiner Arbeitszeit der Erarbeitung des Gesetzentwurfes zur Kindschaftsrechtsreform gewidmet, der unter anderem der gemeinsamen Sorge nicht verheirateter Eltern enthält und die notwendige weitgehende Gleichstellung nicht ehelicher Kinder endlich entsprechend dem Verfassungsauftrag gemäß Art. 6 Abs. 5 Grundgesetz herstellt. Ohne ständige Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wäre es noch viel schwieriger gewesen, für diesen Gesetzentwurf die Mehrheit im Deutschen Bundestag zu bekommen. Helga Seibert ist bei aller gebotenen richterlichen Zurückhaltung bei diesem Gesetzentwurf Patin gewesen. Helga Seibert hat nicht nur die Persönlichkeit des einzelnen mit ihren Beschlüssen zum Familienrecht gestärkt, sondern auch der Gleichberechtigung in einem wesentlichen Bereich entscheidend zum Durchbruch verholfen. Ihr erster großer Fall war der Beschluß vom 5. März 1991 zur Bestimmung des Familiennamens bei Eheschließung. Dem in langer Tradition gewachsenen Privileg des Mannes, den Familiennamen zu bestimmen, hat Helga Seibert die Rechtsgrundlage entzogen. Dem ersten Schritt zur Feststellung des Rechts der Frau, ihren Mädchennamen beizubehalten, folgten dann vom Gesetzgeber die logischen notwendigen weiteren Schritte, wie den Doppelnamen als Familiennamen zuzulassen, das Recht eines jeden Ehepartners zur Beibehaltung seines Namens und eine deutlich weitergehende Freiheit bei der Gestaltung des Familiennamens. Ja, es trifft zu, Helga Seibert war eine starke Frau mit erheblichem Einfluß. Weil sie erheblichen Einfluß auf die Auslegung der Grundrechte und auf das Verfassungsverständnis hatte, weil sie damit Rechtsgeschichte geschrieben hat, hat die HU im Februar 1999 beschlossen, ihr den Fritz-Bauer-Preis 1999 zu verleihen. Fritz Bauer, Mitbegründer der Humanistischen Union und Namensgeber des erstmals 1969 vergebenen Preises, war ein Jurist aus Freiheitssinn, ein radikaler Demokrat und ein streitbarer Kämpfer gegen Unterdrückung und Diskriminierung. Er bewegte sich zwischen den Polen Recht und Gerechtigkeit, Staatsgewalt und Widerstand, Gedächtnis und Vergessen. Helga Seibert wurde mit dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet, weil sie sich in besonderer Weise bemüht hat, der Gerechtigkeit in unserer Rechtsprechung Geltung zu verschaffen. Mit ihren eigenen Worten dies auszudrücken, wird Helga Seibert wahrscheinlich am ehesten gerecht. Sie führte in einem Festvortrag 1993 zum Thema Rechtsstaat und Gerechtigkeit aus: &#132;Rechtsstaat und Gerechtigkeit stehen nicht im Widerspruch zueinander. Man darf von ihm aber nicht vollkommene Gerechtigkeit erwarten. Dem steht auch schon das Fehlen einer allgemein verbindlichen Idee der Gerechtigkeit entgegen. Auch die Tatsache, daß alle Entscheidungen letztendlich von Menschen getroffen werden müssen, läßt von vornherein immer nur eine unvollkommene Annäherung an Gerechtigkeit zu. Der Rechtsstaat kann aber in erheblichem Maße Unrecht verhindern. Dafür sind materielle Festlegungen wichtig, wie sie insbesondere in den Grundrechten enthalten sind. Da das Grundgesetz mit den materiellen und formellen Elementen des Rechtsstaats ein Mindestmaß an Gerechtigkeit gewährleisten will, wird mit der Frage nach der Gerechtigkeit eines Gesetzes häufig zugleich die Frage nach seiner Verfassungswidrigkeit aufgeworfen.&#147; Einen Beitrag zum Streben nach mehr Gerechtigkeit zu leisten, war Triebfeder und Überzeugung Helga Seiberts. Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Gesetz oder eine Entscheidung verfassungswidrig ist, können, das war ihre Auffassung, unterschiedliche Gerechtigkeitsvorstellungen einfließen. Insoweit nimmt also das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Aufgaben am Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen teil. Helga Seibert hat zu mehr Gerechtigkeit beigetragen, indem sie den Grundrechten auch entgegen der formulierten öffentlichen Meinung unerschrocken zu mehr Geltung verholfen hat. Helga Seibert ist als Trägerin des Fritz-Bauer-Preises in einen Kreis herausragender Persönlichkeiten eingereiht worden, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Gustav Heinemann, Heinrich Hannover, Liselotte Funcke und das letzte Mal Günther Grass seien beispielhaft erwähnt. Helga Seibert sollte uns allen Mut und Ansporn sein, im mutigen Einsatz für die Grundrechte auch gegen Widerstände nicht nachzulassen. Ohne diesen Einsatz, ohne die Bereitschaft, unbequem und streitbar zu sein, können die Grundrechte nicht erfolgreich verteidigt und kann auf neue Herausforderungen nicht im Geiste unseres Grundgesetzes reagiert werden. 50 Jahre nach Verabschiedung unseres Grundgesetzes befinden wir uns nicht in der Verfassung, in der dieses von Helga Seibert vertretene und praktizierte Grundrechtsverständnis selbstverständlich wäre. Wir hätten sie allein deshalb noch länger gebraucht.</p>
<p>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/166/publikation/laudatio-auf-helga-seibert/">Laudatio auf Helga Seibert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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