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	<title>Mitteilungen Nr. 213 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Der grundrechtsfreundliche Kommentar zum Versammlungsrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 09:25:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011) Sieghart Ott / Hartmut W&#228;chtler / Hubert Heinhold: Gesetz &#252;ber Versammlungen und Aufz&#252;ge (Versammlungsgesetz), Kommentar, 7. Aufl. Richard Boorberg Verlag Stuttgart u. a. 2010, 432 S. 48,- &#8364;. Wie wichtig und zugleich wie gef&#228;hrdet das Grundrecht der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ist, zeigt nicht nur der Blick auf die arabischen Staaten, sondern [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/der-grundrechtsfreundliche-kommentar-zum-versammlungsrecht/">Der grundrechtsfreundliche Kommentar zum Versammlungsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011)</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/waechtler_versg.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4091 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/waechtler_versg-316x450.jpg" alt="Der grundrechtsfreundliche Kommentar zum Versammlungsrecht" width="316" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/waechtler_versg-316x450.jpg 316w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/waechtler_versg-526x750.jpg 526w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/waechtler_versg-421x600.jpg 421w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/waechtler_versg-236x337.jpg 236w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/waechtler_versg.jpg 561w" sizes="(max-width: 316px) 100vw, 316px" /></a></span></p>
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<p>Sieghart Ott / Hartmut W&auml;chtler / Hubert Heinhold: <br />Gesetz &uuml;ber Versammlungen und Aufz&uuml;ge (Versammlungsgesetz), Kommentar, 7. Aufl. Richard Boorberg Verlag Stuttgart u. a. 2010, 432 S. 48,- &#8364;.</p>
<p>Wie wichtig und zugleich wie gef&auml;hrdet das Grundrecht der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ist, zeigt nicht nur der Blick auf die arabischen Staaten, sondern auch auf deutsche Verh&auml;ltnisse: Heiligendamm, Stuttgart, Gorleben &#8211; die Beispiele sind Legion. Immerhin ist das genannte Grundrecht in Artikel 8 unseres Grundgesetzes (GG) verankert, und das Bundesverfassungsgericht hat seinen hohen Rang in der ber&uuml;hmten Brokdorf-Entscheidung von 1985 bekr&auml;ftigt.<br />Das Gesetz, das diese Gew&auml;hrleistung b&uuml;rgerschaftlicher Selbstorganisation im Einzelnen konkretisieren soll, ist allerdings alles andere als grundrechtsfreundlich: Vorbild f&uuml;r das im Jahre 1953 vom Bundestag verabschiedete Versammlungsgesetz war das Reichsvereinsgesetz von 1908, dementsprechend ist es eher von einem obrigkeitsstaatlichen als von einem demokratischen Geist durchdrungen. Statt nun aber den Anforderungen des Grundrechts durch eine entsprechende Reform des Versammlungsgesetzes Rechung zu tragen, stahl sich der Bundesgesetzgeber aus der Verantwortung, indem er durch die F&ouml;deralismusreform 2006 die Zust&auml;ndigkeit f&uuml;r das Versammlungsrecht den Bundesl&auml;ndern zuwies. In den meisten Bundesl&auml;ndern gilt mangels eigener gesetzgeberischer Aktivit&auml;t zwar noch das alte Versammlungsgesetz des Bundes weiter. Ansonsten ist ein bunter Flickenteppich von landesgesetzlichen Regelungen entstanden, wobei insbesondere Bayern &#8211; trotz einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts &#8211; durch einen dicken schwarzen Fleck auff&auml;llt. Nicht zuletzt diese &#8222;ganz auf Erfassung und Kontrolle ausgerichtete Version des Freistaats Bayern&#8220; (so im Vorwort S. 8) veranlasste zwei Anw&auml;lte aus M&uuml;nchen (der einigen aus der Zeitschrift vorg&auml;nge bekannte Autor Sieghart Ott ist bereits 2005 verstorben) zu einer Neuauflage des bew&auml;hrten Gesetzeskommentars.</p>
<p>Um das Ergebnis gleich vorwegzunehmen: Der &#8222;Ott/ W&auml;chtler/Heinhold&#8220; ist zur Zeit derjenige Kommentar zum (Bundes-)Versammlungsgesetz, der eine grundrechtsorientierte Auslegung der einzelnen Regelungen dieses Gesetzes am konsequentesten durchh&auml;lt (anders als z. B. der von Polizeipraktikern verfasste &#8222;Dietel/Gintzel/Kniesel&#8220;). Damit ist er insbesondere aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht zu empfehlen.</p>
<p>Die durchweg grundrechtsfreundliche Sicht des Kommentars sei hier nur anhand zweier Beispiele verdeutlicht: Im Streit steht aktuell z. B. die Befugnis der Polizei zu &#8222;Bild- und Tonaufnahmen&#8220;, also insbesondere zur Video&uuml;berwachung von Versammlungen. Das Versammlungsgesetz erlaubt diese bei der Annahme &#8222;erheblicher Gefahren f&uuml;r die &ouml;ffentliche Sicherheit oder Ordnung&#8220;, (&sect;&sect; 12a, 19a). Die h&auml;ufig angeblich zur &#8222;Einsatzlenkung&#8220; praktizierte verdachtsunabh&auml;ngige Versammlungs&uuml;berwachung ist mithin nicht zul&auml;ssig. Ferner weisen Ott/W&auml;chtler/Reinhold mit Recht darauf hin, dass die Erm&auml;chtigung zur &Uuml;berwachung von Versammlungen in geschlossenen R&auml;umen (&sect; 12a) verfassungswidrig ist, weil Artikel 8 Absatz 2 GG nur Versammlungen unter freiem Himmel einem Gesetzesvorbehalt unterstellt (S. 165).</p>
<p>Mit den Grundrechten nicht zu vereinbaren ist nach dem Kommentar auch das 1985 in das Versammlungsgesetz eingef&uuml;hrte Verbot der &#8222;passiven Bewaffnung&#8220; sowie der Vermummung (&sect; 17a). Die gesetzliche Verpflichtung, &#8222;sich Ma&szlig;nahmen des unmittelbaren Zwangs durch die Polizei schutzlos preiszugeben&#8220;, so die Autoren, versto&szlig;e gegen das Grundrecht auf Leben und k&ouml;rperliche Unversehrtheit (S. 247). Auch das Vermummungsverbot in &sect; 17a Abs. 2 sei verfassungswidrig, allein schon, weil es viel zu unbestimmt sei. Nicht nur f&uuml;r ausl&auml;ndische Versammlungsteilnehmer aus L&auml;ndern mit totalit&auml;ren Regimen, sondern auch f&uuml;r Deutsche k&ouml;nne im &Uuml;brigen die Verhinderung der Identit&auml;tsfeststellung aus anerkennungsw&uuml;rdigen Gr&uuml;nden wichtig sein (S. 252). Mit Recht verweisen die Autoren in diesem Zusammenhang auf die Einsch&uuml;chterungswirkung der M&ouml;glichkeit einer Identifizierung etwa im Hinblick auf eine Besch&auml;ftigung im &ouml;ffentlichen Dienst. Als weiteres Beispiel lie&szlig;e sich hier die Unkenntlichmachung von Teilnehmern oder Teilnehmerinnen einer &#8222;Antifa-Demo&#8220; anf&uuml;hren, die sich vor dem Fotografieren durch Neonazis und anschlie&szlig;ende Drangsalierung sch&uuml;tzen wollen. Es kann also keine Rede davon sein, dass die &#8222;Vermummung&#8220; immer ein Indiz f&uuml;r die Planung von Straftaten ist. Eine gesetzliche Verpflichtung f&uuml;r die B&uuml;rger und B&uuml;rgerinnen, nur ungesch&uuml;tzt und barh&auml;uptig vor die Obrigkeit zu treten, ist mit der grundrechtlichen Gew&auml;hrleistung freier Versammlungen und Demonstrationen jedenfalls kaum vereinbar.</p>
<p>Martin Kutscha lehrt Staatsrecht in Berlin und ist Mitglied im Beirat der HU.</p>
<p>Zur Auseinandersetzung um das bayerische Versammlungsgesetz:</p>
<p>Klaus Hahnzog &amp; Hartmut W&auml;chtler: Verfassungsbeschwerde gegen Bayerisches Versammlungsgesetz wird fortgef&uuml;hrt, in: Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 8.</p>
<p>Wolfgang Killinger: Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz, in: Mitteilungen Nr. 202, S. 28.</p>
<p>Klaus Hahnzog: F&uuml;r unsere Versammlungsfreiheit, Breiter Protest gegen neues bayerisches Versammlungsgesetz, in: Mitteilungen 201, S. 12-14.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/der-grundrechtsfreundliche-kommentar-zum-versammlungsrecht/">Der grundrechtsfreundliche Kommentar zum Versammlungsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>&#8222;Es gibt kein Recht auf ein gesundes Kind“ &#8211; Ein Plädoyer gegen die Freigabe der Präimplantationsdiagnostik</title>
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		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 10:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bioethik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011) (Red.) In der letzten Ausgabe der HU-Mitteilungen (Nr. 212, S. 8-11) sprach sich Rosemarie Will für eine liberale Positionierung der HU zur Präimplantationsdiagnostik (PID) aus. Sie begründete ihre Forderung mit dem Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frauen (und ihrer Partner) sowie den Kriterien einer weitgehend autonomen Familienplanung, wie sie in der Debatte um [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011)</p>
<p><i>(Red.) In der letzten Ausgabe der HU-Mitteilungen (Nr. 212, S. 8-11) sprach sich Rosemarie Will für eine liberale Positionierung der HU zur Präimplantationsdiagnostik (PID) aus. Sie begründete ihre Forderung mit dem Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frauen (und ihrer Partner) sowie den Kriterien einer weitgehend autonomen Familienplanung, wie sie in der Debatte um den Schwangerschaftsabbruch auch von der HU vertreten wurden. <br />Inzwischen hat der Bundestag am 7. Juli 2011 mit deutlicher Mehrheit die begrenzte Freigabe der PID beschlossen. Die Abgeordneten stimmten mit 326 Ja-Stimmen bei 260 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen für den Vorschlag der Abgeordneten Flach, Hintze, Lanfermann, Montag u.a. (BT-Drs. 17/5451). Die Gendiagnostik befruchteter Eizellen ist damit zulässig, sofern eine genetische Vorbelastung der Eltern oder eine ärztliche Prognose für Tot- oder Fehlgeburt vorliegen.<br />Ob sich eine Bürgerrechtsorganisation bei ihrer Positionierung zur PID vor allem am Selbstbestimmungsrecht der Frauen (Eltern) orientieren soll, und welchen Stellenwert sie dem Schutz des embryonalen Lebens einräumt &#8211; diese Frage ist innerhalb der HU nicht unumstritten. Die Debatte um die PID mag vorerst abgeschlossen sein; die Fragen zum Umgang mit den menschlichen Eingriffen in das werdende Leben kommen wieder. Wir setzen deshalb an dieser Stelle die Debatte mit einer gegenläufigen Stellungnahme von Anke Pörksen fort.</i></p>
<p>Das Recht auf Leben darf aus meiner Sicht nicht geknüpft sein an Bedingungen des Nutzens, der Gesundheit, des entwickelten Selbstbewusstseins oder der Lebensfreude. Wenn bei einer Präimplantationsdiagnostik (PID) Embryonen mit genetischen Auffälligkeiten oder solche mit Chromosomenstörungen aussortiert und nur nach Feststellung einer vermeintlichen Gesundheit oder Nicht-Behindertheit in den Uterus der Mutter eingepflanzt werden, dann geschieht genau das: Wir knüpfen das Fortentwickeln dieser (totipotenten) Zellen an von uns bestimmte Bedingungen. Die meisten kranken und behinderten Menschen leben gerne und kommen auch mit ihren Einschränkungen klar, wenn und solange sie von anderen angenommen und geliebt werden. Für die Mitmenschen ist das Leben eines Menschen immer &#8222;zumutbar&#8220;. Wenn die Belastungen, die durch einen Menschen für andere entstehen, so groß sind, dass sie deren Kräfte übersteigen, ist die Gesellschaft gefordert, Hilfe zu leisten.</p>
<p>Zu der Rechtsfolgenabschätzung einer etwaigen Legalisierung der PID gehört die Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen noch mehr als bislang abgelehnt und ausgegrenzt werden. Die PID ist ein Verfahren mit dem Ziel, die Geburt eines behinderten Menschen zu verhindern. Schon jetzt wird von vielen Eltern das Risiko einer Behinderung des eigenen Kindes als unerträglich empfunden. Von Dritten wird eine nach Pränataldiagnostik bewusst getroffene Entscheidung für ein behindertes Kind immer häufiger mit Unverständnis aufgenommen. Eltern eines behinderten Kindes sehen sich mitunter dem Vorwurf ausgesetzt, &#8218;so etwas&#8216; müsse doch heute nicht mehr sein. Die PID könnte die Entsolidarisierungstendenzen in unserer Gesellschaft weiter vorantreiben.</p>
<p>Das Gleichheitsrecht behinderter Menschen in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz (GG) wird durch die medizinischen Möglichkeiten und die individuellen Entscheidungen über einen Schwangerschaftsabbruch auch ohne die PID bereits teilweise in Frage gestellt. Diese beunruhigende Tendenz würde durch eine offizielle Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik eine konsequente, aber fatale Fortführung erfahren. Letztlich diskriminiert das Instrument der PID auch geborene Menschen mit Behinderung: Würden beispielsweise in Zukunft alle Embryonen mit einem zur Mukoviszidose führenden Gendefekt aussortiert, könnten Träger dieser Erkrankung das als ein Signal des Unerwünschtseins verstehen. Mit Hilfe der Pränataldiagnostik werden bestimmte Krankheiten zu einem großen Teil verhindert: Föten mit Trisomie 21 beispielsweise werden zu über 95 Prozent abgetrieben, wenn die Behinderung rechtzeitig entdeckt wird.</p>
<p>Unsere Gesellschaft würde ärmer werden, wenn es aufgrund der PID einige Behinderungsformen nicht mehr gäbe. Inklusion ist auf dem Vormarsch und wird mehr und mehr nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen ermöglichen, in Kita und Schule wertvolle Erfahrungen im Zusammenleben mit förderbedürftigen MitschülerInnen zu machen. Wir &#8222;Gesunden&#8220; können viel lernen von dem Mut, der Phantasie, der Lebensfreude der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen.</p>
<p>Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG lautet: &#8222;Die Würde des Menschen ist unantastbar.&#8220; Das klingt pathetisch, ist aber vom Verfassungsgeber nach den grausamen Verbrechen des nationalsozialistischen Staates bewusst an den Anfang des Grundgesetzes gestellt worden. Gemeint ist mit Menschenwürde der soziale Wert- und Achtungsanspruch, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt. Der Mensch ist Subjekt, nicht Objekt. Geschützt ist die menschliche Identität und Personalstruktur. Die Gewährleistung der Menschenwürde in Art. 1 wird durch die nachfolgenden Grundrechte konkretisiert. Für unser Thema relevant ist insbesondere noch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG: &#8222;Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.&#8220; Dieses Grundrecht schützt das Dasein, die biologisch-physische Existenz, jedes menschliche Leben. Das Grundgesetz kennt kein lebensunwertes Leben. Wann aber beginnt das grundgesetzlich geschützte Lebensrecht? Weitgehend unumstritten ist unter Juristinnen und Juristen, dass das werdende Leben im Mutterleib Träger des Grundrechts auf Leben ist. Nach überwiegender Auffassung beginnt die Grundrechtsberechtigung bereits mit der Befruchtung der Eizelle. Grundrechtsschutz kommt auch dem extrakorporal erzeugten Leben zugute. Nicht einig ist man sich in der Juristenschaft darüber, ob die Verletzung werdenden Lebens im Frühstadium der Verletzung geborenen Lebens gleichgesetzt werden kann, ob also eine zeitliche Differenzierung notwendig ist. Für mich ist es selbstverständlich ein großer Unterschied, ob ein lebender Mensch getötet wird oder in vitro befruchtete Eizellen. Dennoch ist auch die Verwerfung der letzteren oder deren Gebrauch zu Forschungszwecken aus meiner Sicht hochproblematisch.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in den Entscheidungen zum Abtreibungsrecht aus den Jahren 1975 und 1993 den Zeitpunkt des Beginns des Lebens nicht ausdrücklich thematisiert. Im Zusammenhang mit der Problematik des § 218 Strafgesetzbuch bestand kein Anlass, dies zu tun. Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde stellt ab auf den Ursprung des Menschen, also den Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Sobald sich aus einer totipotenten Zelle ein ganzer Mensch entwickeln kann, wird diese Zelle unter Schutz gestellt, nicht weil sie einem fertigen Menschen gleich ist, sondern weil sie am Anfang eines natürlichen Entwicklungsprozesses steht, der in der Geburt eines Menschen münden kann. Diese Position des vollen Lebens- und Würdeschutzes von Anfang an wird von Mitgliedern der Enquetekommission des deutschen Bundestages überzeugend begründet durch das Kontinuitätsargument (Kontinuität zwischen Ursprungszelle und dem geborenen Menschen), das Potentialitätsargument (mit der abgeschlossenen Befruchtung besteht das reale Vermögen, sich zu einem geborenen Menschen zu entwickeln) und das Identitätsargument (menschliches Lebewesen und Subjekt sind identisch). Ich persönlich bin mir in der Frage der Menschenwürde im 8-Zell-Stadium nicht sicher. Es fällt mir schwer, hier von Menschenwürde im eigentlichen Sinn auszugehen, aber ich sehe eine totipotente Zelle als eine schützenswerte Vorstufe menschlichen Lebens an. Und letztlich haben alle Versuche, für den Beginn des Lebensrechts spätere Zeitpunkte festzusetzen, den Touch des Willkürlichen.</p>
<p>Wir lassen sie aber doch schon zu, diese Entscheidung über lebenswertes und lebensunwertes Leben, wird denjenigen, die wie ich eine PID vollständig ablehnen, entgegenhalten. In der Tat ist die Abtreibung behinderter Föten sogar noch in einer späten Phase der Schwangerschaft zulässig. Auch damit sprechen wir Lebensrecht ab und schränken es ein, und das ist ganz und gar nicht unproblematisch. Dennoch ist das Lebensrecht des Embryos kein grenzenlos garantiertes Recht. Es findet seine Grenzen im gleichen Lebensrecht anderer, etwa dem der Mutter. In der Schwangerschaft haben wir eine ganz spezielle Konfliktlage. Wir können die durch das Abtreibungsrecht geregelte Situation nicht mit der Konfliktlage von Eltern vor der Implantierung eines in vitro gezeugten Embryos vergleichen. Die Straflosigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs ist allein begründet mit der besonderen sozialen, seelischen und medizinischen Konfliktlage, in der sich die Frau aufgrund der Schwangerschaft bereits befindet bzw. durch das Austragen des Kindes gebracht würde. § 218a Abs. 2 StGB, die sogenannte medizinisch-soziale Indikation, in der seit 1995 die frühere embryopatische Indikation aufgegangen ist, stellt nicht primär auf die Behinderung oder Erkrankung des Ungeborenen ab, sondern auf die gegenwärtigen oder zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren. Der Schwangerschaftsabbruch muss angezeigt sein, um die Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden und diese Gefahr nicht auf eine andere, für die Schwangere zumutbare Weise abgewendet werden kann.</p>
<p>Eine entsprechende Konfliktlage besteht bei einer Frau, die die In-vitro-Fertilisation gerade wegen der Möglichkeit einer PID wählt, nicht. Die direkte körperliche Verbundenheit, die für die Schwangere eine große Belastung, für den Embryo aber auch ein großer Schutz sein kann, ist noch nicht vorhanden. Keine schwangere Frau macht sich die Entscheidung für eine Abtreibung leicht. So gut wie nie aber werden sich die Eltern im Anschluss an eine fatale PID für die Implantation des Embryos entscheiden. Ich halte es insofern mit Regina Kollek, Mitglied des Deutschen Ethikrates, für konsequent, dem in vitro entstandenen Embryo einen stärkeren Schutz angedeihen zu lassen, als dem in vivo gezeugten. Dennoch bleibt es schwer zu erklären, dass ein 8-Zellen-Mensch in vitro gesetzlich besser geschützt ist als ein 20 oder 24 Wochen alter lebensfähiger Fötus in der Gebärmutter. Ob das zum 1.1.2010 in Kraft getretene Schwangerschaftskonfliktgesetz Spätabtreibungen wirklich in hinreichender Weise eingrenzt, bezweifle ich sehr.</p>
<p>Ein Paar, das seine Disposition für genetisch bedingte Erkrankungen kennt oder vielleicht gar schon ein oder mehrere kranke oder behinderte Kinder bekommen und unter Umständen wieder verloren hat, steht in einem furchtbaren Konflikt. Diese Menschen haben mein ganzes Mitgefühl. Wir brauchen aber aus meiner Sicht als Politiker/innen dennoch den Mut, solchen Menschen offen zu sagen, dass wir sie aus übergeordneten ethischen Erwägungen bitten, entweder das Risiko eines kranken Kindes einzugehen oder auf ein eigenes Kind zu verzichten und ein Kind zu adoptieren oder ein Pflegekind anzunehmen. Das ist für viele schwer, sehr schwer, aber sie/wir müssen es in Kauf nehmen, angesichts des durch die PID bedrohten Lebensrechts unzähliger Embryonen. Es gibt kein Recht auf ein gesundes Kind, lediglich das berechtigte Streben danach. Es gibt ein Recht der Kinder auf liebende Eltern und ihr unbedingtes Recht, um ihrer selbst willen zur Welt zu kommen und angenommen zu werden. Man darf nicht zugunsten des vermeintlichen &#8218;Glücks&#8216; von Eltern Embryonen schädigen, die mit bestimmten Genen behaftet sind. Gute Absichten, wie hier der Wunsch, diesen Paaren zu helfen, zählen zu den moralisch am stärksten korrumpierbaren Kräften überhaupt.</p>
<p>Ärztinnen und Ärzte haben sich seit Jahrhunderten in ihrem (hippokratischen) Berufseid verpflichtet zu helfen und zu heilen und &#8222;niemandem zu schaden&#8220;. Die PID ist ein Selektionsverfahren, das aus Sicht vieler Mediziner mit der Aufgabe des Arztes unvereinbar ist. Die PID stellt sich nicht in den helfenden Dienst; sie folgt nicht dem hippokratischen Eid, das menschliche Leben in all seinen Formen und seiner Vielfalt zu würdigen und ihm zu helfen. Vor dem Hintergrund der Schuldverstrickung des deutschen Volkes, der Medizin und der aktiven und passiven Mittäterschaft von Medizinern im &#8222;Dritten Reich&#8220; bei Verbrechen wider die Menschlichkeit haben die Deutschen eine besondere Verantwortung im Umgang mit selektiven Mechanismen in der Medizin. &#8222;Bei den Nationalsozialisten ging es um staatlichen Zwang, um &#8211; wenn man so will &#8211; &#8218;Eugenik von oben'&#8220;, so der Medizinhistoriker Axel W. Bauer. &#8222;Die heutige Eugenik ist eher eine &#8218;Eugenik von unten&#8216;: Es geht um den Wunsch des Einzelnen. Es sind ja die Bürgerinnen, die zum Humangenetiker oder zum Frauenarzt gehen und im Rahmen einer künstlichen Befruchtung solch eine Analyse machen lassen mit dem Ziel, &#8218;unerwünschte&#8216; Embryonen auszusortieren. Das ist sozusagen die liberale, &#8218;fortschrittliche&#8216; Variante der Eugenik. Aber das grundsätzliche Ziel bleibt: Krankheit oder Behinderung zu eliminieren, indem man die Geburt entsprechend betroffener Kinder verhindert.&#8220;<br />Ohne diesem Aspekt hier einen zu großen Stellenwert geben zu wollen, spielt für mich persönlich der christliche Glaube durchaus eine erhebliche Rolle im Umgang mit der PID. Gott hat die Menschen geschaffen nach seinem Ebenbild, auch die kranken, schwachen und behinderten Menschen. Und es ist nicht Sache des Menschen, ihm dergestalt ins Handwerk zu pfuschen. Aus diesem Grund bin ich übrigens auch &#8211; anders als einige andere in der HU &#8211; gegen jedwede Legalisierung von Sterbehilfe!</p>
<p>Jan Ross hat es vor Jahren einmal in der Zeit geschrieben: &#8222;Es war das Grundübel aller Utopien, dass sie um ihrer großen Ziele willen auch großzügig in der Wahl ihrer Mittel verfuhren, dass sie den Sinn für das unbedingt Verwerfliche verloren, weil sie das unbedingt Erstrebenswerte um jeden Preis erreichen wollten.&#8220; Ähnlich verhält es sich für mich mit der PID. Das Ziel, Eltern die Geburt eines gesunden Kindes zu ermöglichen, rechtfertigt nicht das Aussortieren zahlreicher kranker Embryonen.</p>
<p>Eine klar begrenzte Zulassung der PID, wie die Bundesärztekammer sie vorschlägt, ist nicht realistisch. Die aktuelle Debatte um die Möglichkeiten der PID sowie die Erfahrungen mit der bisherigen Pränataldiagnostik machen deutlich, dass sich ein derartiges Verfahren nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand auf längere Sicht nicht auf bestimmte Diagnosen und Risikogruppen und durch Verfahrensvorschriften eingrenzen lässt. Mit einer Erweiterung der diagnostischen Möglichkeiten wird auch die Nachfrage von Eltern, Medizinern und Interessengruppen nach der Zulassung solcher Diagnosemethoden steigen. Woher nehmen wir die Hoffnung und das Vertrauen darauf, dass es uns gelingen wird, dann nein zu sagen, wo wir uns heute zu einem solchen Nein nicht in der Lage sehen? Kaum ein/e Befürworter/in der PID hält einen Katalog kasuistisch aufgezählter genetisch indizierter Krankheiten für eine realistische Eingrenzung dieser Methode. Trisomie 21, das Down-Syndrom beispielsweise gilt unter Fachleuten als die Betroffenen und ihre Familien nicht übermäßig belastende Chromosomenstörung. Eine PID, bei der entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der Eltern Embryonen mit dieser Behinderung nicht aussortiert werden, können wir uns kaum vorstellen.</p>
<p>Die Rechtsprechung zum &#8222;Kind als Schaden&#8220; mit kaum absehbaren Regressfolgen für Ärzte wird auch bei der PID ihre Wirkung zeitigen. Auch eine Begrenzung nur auf bestimmte Personenkreise &#8211; wie sie jetzt der Rat der Evangelischen Kirche vorgeschlagen hat &#8211; wird bei entsprechender Nachfrage nicht durchzuhalten sein. Wen wollen wir wegschicken, wenn die Methode erst einmal etabliert ist, wen wollen wir zulassen: Die auf eine In-vitro-Fertilisation angewiesenen unfruchtbaren Paare, diejenigen mit Erbkrankheiten oder Chromosomenanomalien in der Familie, diejenigen, die ein bestimmtes Alter überschritten haben? Wie sollen wir umgehen mit sich spät manifestierenden Krankheiten mit erblicher Ursache (z. B. Chorea Huntington, Alzheimer/Parkinson-Disposition), die erst viel später zu Erkrankungen führen (z. B. Chorea Huntington im 35. bis 40. Lebensjahr!)? Sollen auch Veranlagungen für Erkrankungen (z. B. Diabetes), die vielleicht gar nicht ausbrechen, als Grund für eine Selektion anerkannt werden? Der Nationale Ethikrat hat dies 2003 als eine Option bezeichnet, die man betroffenen Eltern &#8222;nicht verweigern&#8220; dürfe.</p>
<p>Das sogenannte &#8222;Dammbruch-Syndrom&#8220; (engl. slippery slope) hat sich in Teilen bereits bei der Pränataldiagnostik gezeigt. Ich halte es auch im Hinblick auf die PID für wahrscheinlich, dass wir auf eine schiefe Ebene geraten würden. Die moralische Hemmschwelle abzutreiben liegt bei vielen Menschen niedriger als vermutet: Umfragen kommen zu dem Ergebnis, dass beispielsweise eine Anlage zu Fettleibigkeit oder eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte von vielen als Abtreibungsgrund gewertet werden. Die Entscheidung für ein Aussortieren eines Embryos im Reagenzglas aber fällt bedeutend leichter als die Entscheidung für die Abtreibung eines Fötus.</p>
<p>Dies sind nur einige Gründe von vielen. Ich wünsche mir eine intensive und ernsthafte Auseinandersetzung mit den Fragen um die PID auch in der HU und bin gerne bereit, diese Diskussion aktiv mit Euch und den Mitgliedern zu führen.</p>
<p><i>Anke Pörksen<br />ist Vorsitzende des HU-Landesverbandes Hamburg und  <br />Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/es-gibt-kein-recht-auf-ein-gesundes-kind-ein-plaedoyer-gegen-die-freigabe-der-praeimplantationsdia/">&#8222;Es gibt kein Recht auf ein gesundes Kind“ &#8211; Ein Plädoyer gegen die Freigabe der Präimplantationsdiagnostik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Nachruf für Gerd Eggers</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/nachruf-fuer-gerd-eggers/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 09:35:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011) Im M&#228;rz erreichte uns die traurige Nachricht, dass Gerd Eggers, der Koordinator von &#8222;Pro Ethik&#8220;, gestorben ist. Mit Gerd Eggers verliert auch die Humanistische Union (HU) einen engagierten Mitstreiter, Aktivisten, Experten und Netzwerker, der sich insbesondere um die Religionsfreiheit in der Schule in unsch&#228;tzbarer Weise verdient gemacht hat. Gerd Eggers geboren [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011)</p>
<p>Im M&auml;rz erreichte uns die traurige Nachricht, dass Gerd Eggers, der Koordinator von &#8222;Pro Ethik&#8220;, gestorben ist. Mit Gerd Eggers verliert auch die Humanistische Union (HU) einen engagierten Mitstreiter, Aktivisten, Experten und Netzwerker, der sich insbesondere um die Religionsfreiheit in der Schule in unsch&auml;tzbarer Weise verdient gemacht hat.</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border="1">
<tbody>
<tr>
<td>
<p class="bodytext">
<h5 align="center">Gerd Eggers</h5>
<p align="center">geboren 21.12.1948 in Oldenburg<br />gestorben 12.3.2011 in Bad Saarow</p>
<p>Wir trauern um den Koordinator des B&uuml;ndnisses &#8222;Pro Ethik&#8220;, unser ehemaliges Mitglied des Bundesvorstandes und des Landesvorstandes Berlin-Brandenburg. </p>
<p>Sein Engagement f&uuml;r die uneingeschr&auml;nkte Freiwilligkeit des Religionsunterrichts, f&uuml;r die Gleichstellung unterschiedlicher Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und f&uuml;r das neutrale Fach Ethik an Berliner Schulen bleibt uns Verpflichtung.</p>
<p>Humanistische Union e.V.</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Zum Berliner Landesverband der HU fand Gerd Eggers 1995, im Zusammenhang mit damaligen Versuchen der Kirchen und des Bildungssenators, das vergleichsweise fortschrittliche &#8222;Berliner Modell&#8220; abzuschaffen. Nach diesem Modell war (und ist) der Religionsunterricht an den staatlichen Schulen Berlins ein vollst&auml;ndig freiwilliges Angebot in Tr&auml;gerschaft der Religions- und Weltanschauungsgemeinschafen. F&uuml;r Gerd Eggers war es ein zentrales b&uuml;rgerrechtliches Anliegen, sich f&uuml;r den Erhalt dieser &#8211; im Vergleich zu anderen Bundesl&auml;ndern &#8211; st&auml;rkeren Trennung von Staat und Kirche unter der &#8222;Bremer Klausel&#8220; des Grundgesetzes einzusetzen. Gleichzeitig engagierte er sich mit der HU daf&uuml;r, dass Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften jenseits der etablierten Kirchen nicht benachteiligt werden, ob Aleviten und Buddhisten&nbsp; in Berlin oder der Humanistische Verband in Brandenburg.</p>
<p>Schon vor seiner HU-Zeit hatte Gerd Eggers an der Entwicklung des Faches &#8222;Lebensgestaltung &#8211; Ethik &#8211; Religionskunde&#8220; (LER) in Brandenburg mitgewirkt. LER als bekenntnisneutrales Fach f&uuml;r alle Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler zu verteidigen und ein &auml;hnliches Fach f&uuml;r Berlin ins Gespr&auml;ch zu bringen, gab unserer Arbeit neue Impulse. Geduldig erl&auml;uterte er immer wieder den Unterschied zwischen bekenntnisgebundenem Religionsunterricht und bekenntnisneutraler Religionskunde, schrieb Positionspapiere, stellte sie zur Diskussion, &uuml;berarbeitete sie. Schlie&szlig;lich &uuml;berzeugte er uns, dass ein religionskundliches Fach auch und gerade in einer religi&ouml;s, weltanschaulich und kulturell so vielf&auml;ltigen Stadt wie Berlin gro&szlig;e Chancen f&uuml;r Verst&auml;ndigung und Integration bietet und gleichzeitig der staatlichen Neutralit&auml;t in Glaubensdingen sowie der Gleichberechtigung der Religionen und Weltanschauungen Rechnung tr&auml;gt.</p>
<p>Nicht nur die HU &uuml;berzeugte Gerd Eggers, sondern auch zahlreiche andere Menschen, Vereinigungen, Parteien, Regierungsmitglieder. Wie kein anderer hat er es verstanden, breite B&uuml;ndnisse zu schmieden und zu koordinieren, deren zentrale Figur er war und in denen die HU als b&uuml;rgerrechtliche Facette beteiligt war. Gerd Eggers hatte ma&szlig;geblichen Anteil daran, dass in Berlin das bekenntnisfreie Pflichtfach &#8222;Ethik&#8220; eingef&uuml;hrt wurde. Der Gestaltung und dem Erhalt dieses Faches galt in den letzten Jahren seine ganze Energie. <br />Gerd Eggers war ein Experte, dessen fachliches Wissen, Akribie und Flei&szlig; es ihm erm&ouml;glichte, es mit Politikern, Kirchenfunktion&auml;ren und Regierungsbeamten aufzunehmen. Dabei ging es ihm &uuml;berhaupt nicht darum, in der Auseinandersetzung in erster Reihe zu stehen. Ganz im Gegenteil. Ihm ging es nie um Rampenlicht, Titel oder Posten. Ihm ging es um die Sache. Und diese Sache verfolgte er pers&ouml;nlich, bescheiden, beharrlich, wenn n&ouml;tig energisch. <br />Sein vielleicht wichtigster Kampf war die Abwehr des Versuchs von Kirchen und CDU, das gemeinsame Fach Ethik zu einem Wahlpflichtfach herabzustufen und damit de facto zu einem Ersatzfach f&uuml;r religionfreie Sch&uuml;ler und Kinder nichtchristlicher Religionen zu machen. Die Initiative &#8222;Pro Reli&#8220; konterte er mit dem B&uuml;ndnis &#8222;Pro Ethik&#8220;, das daf&uuml;r warb, beim Berliner Volksentscheid gegen die Abschaffung von Ethik als gemeinsames Fach f&uuml;r alle Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler zu stimmen. Als scheinbar unerm&uuml;dlicher Koordinator dieses B&uuml;ndnisses war er die ma&szlig;gebliche Kraft, die schlie&szlig;lich zum Erfolg f&uuml;hrte: Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen sprach sich f&uuml;r den Erhalt des Ethikunterrichts aus. Als das Ergebnis am Abend der Volksabstimmung eintraf, reagierte Gerd Eggers typischerweise nicht mit Triumph, aber mit sichtbarer Genugtuung. Allen B&uuml;ndnismitgliedern war klar: Dies ist sein Lebenswerk. <br />Einen anderen gro&szlig;en pers&ouml;nlichen Kampf, den gegen Krebs, hat Gerd Eggers &uuml;ber Jahre gef&uuml;hrt. Das war uns bekannt, aber er sprach wenig dar&uuml;ber. Dass es am Schluss so schnell zu Ende ging, traf viele von uns unvorbereitet. Am 12. M&auml;rz verstarb Gerd Eggers in Bad Saarow. Am 7. April wurde er im Waldfriedhof Berlin-Zehlendorf beigesetzt. Zahlreiche Mitstreiterinnen und Mitstreiter aus den unterschiedlichen Zusammenh&auml;ngen, in denen Gerd sich bewegte und die er gut zusammenzuf&uuml;hren wusste, w&uuml;rdigten sein Wirken und werden ihn in Erinnerung behalten.</p>
<p><i>Roland Otte</i></p>
<p>Gerd Eggers: Kulturkampf gegen gemeinsamen &#8222;Werteunterricht&#8220; in Berlin, Mitteilungen 189, S. 8-9<br />G. Eggers &amp; R. Otte: Ungleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Brandenburg , Mitteilungen 174, S. 47-50 <br />Gerd Eggers, Schule als Tummelplatz von Missionsinteressen? Mitteilungen 158, S. 51-52</p>
<p>Weitere Nachrufe und Erinnerungen an Gerd Eggers unter:<br /><a href="http://www.proethik.info/start/aktuelles/" target="_blank" rel="noopener">http://www.proethik.info/start/aktuelles/</a>.</p>
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		<title>Zeit für einen Tapetenwechsel &#8211; Ideensammlung für eine Aktualisierung des Online-Auftritts der Humanistischen Union</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/zeit-fuer-einen-tapetenwechsel-ideensammlung-fuer-eine-aktualisierung-des-online-auftritts-der-human/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 09:48:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Homepage]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011) Vor f&#252;nf Jahren, am 21. August 2006, ging die neue Webseite der Humanistischen Union (HU) an den Start. Diesem Umstieg auf ein v&#246;llig neues Redaktionssystem (Typo3) waren eine ausf&#252;hrliche Bestandsaufnahme der bisherigen Onlineerfahrungen, der Vergleich mehrerer Systeme, viele Diskussionen &#252;ber Ziele und Inhalte eines Onlineauftritts, und nicht zuletzt umfangreiche Digitalisierungsarbeiten vorausgegangen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011)</p>
<p>Vor f&uuml;nf Jahren, am 21. August 2006, ging die neue Webseite der Humanistischen Union (HU) an den Start. Diesem Umstieg auf ein v&ouml;llig neues Redaktionssystem (Typo3) waren eine ausf&uuml;hrliche Bestandsaufnahme der bisherigen Onlineerfahrungen, der Vergleich mehrerer Systeme, viele Diskussionen &uuml;ber Ziele und Inhalte eines Onlineauftritts, und nicht zuletzt umfangreiche Digitalisierungsarbeiten vorausgegangen &#8211; damals wurden beispielsweise alle Inhaltsverzeichnisse unserer beiden Zeitschriften (vorg&auml;nge und HU-Mitteilungen) erfasst. Da das Projekt viel Zeit und &#8211; trotz Open Source Software &#8211; durch die notwendigen Anpassungsarbeiten auch einiges an Geld kostete, richteten sich alle Erwartungen auf die Frage: Was wird es am Ende bringen? Die Antwort kam ziemlich schnell und &uuml;berzeugte auch Skeptiker: mit der Freischaltung der neuen Webseite stieg die Zahl der Neueintritte in die Humanistische Union deutlich an, seit 2006 verzeichnen wir eine positive Mitgliederbilanz. Ebenso legten externe Spenden, der Verkauf von HU-Publikationen und die &ouml;ffentliche Wahrnehmung des Vereins deutlich zu. Die Ausgaben f&uuml;r die neue Webseite hatten sich schnell bezahlt gemacht.</p>
<p>In den vergangenen f&uuml;nf Jahren ist der Onlineauftritt der HU stetig gewachsen. Aus den ca. 800 Online-Texten, mit denen wir 2006 an den Start gingen, sind mittlerweile &uuml;ber 3000 geworden. Neben den Texten gibt es hin und wieder Bilderserien sowie Audio- und Video-Dokumentationen von gr&ouml;&szlig;eren HU-Veranstaltungen. Mittlerweile haben sechs Regionalverb&auml;nde eigene Unterseiten. So weit, so gut.</p>
<p><img decoding="async" title="Infografik Humanistische Union" height="240" alt="Infografik Humanistische Union" hspace="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_Zugriffszahlen.jpg.jpg" width="360" border="0"><i>Infografik: Die Entwicklung der Zugriffszahlen auf die HU-Webseite und der Beitritte zur Humanistischen Union (ohne GHI-Mitglieder in 2009).</i></p>
<p>Dennoch m&uuml;ssen wir selbstkritisch anmerken, dass sich l&auml;ngst nicht alle Erwartungen an den neuen Onlineauftritt erf&uuml;llt haben. Immer noch ist die Darstellung auf unserer Seite recht textlastig, die multimediale Aufbereitung unserer Themen kommt h&auml;ufig zu kurz. Auch die gew&uuml;nschte Anreicherung unserer Texte mit Zusatzinformationen gelingt nur selten, und die Suchfunktion ist nach wie vor ein &Auml;rgernis. F&uuml;r einen stets aktuellen, informativen Onlineauftritt am schwierigsten jedoch: die gew&uuml;nschte Verbreiterung des Redaktionsteams fand kaum statt. Das lag einerseits an technischen H&uuml;rden &#8211; in der von uns verwendeten Typo3-Version ist ein Arbeiten mit eingeschr&auml;nkten Redaktionsrechten kaum zumutbar, immer wieder klagen die Redakteure &uuml;ber fehlende Funktionen, zu denen sie eigentlich Zugang bekommen sollen. Zudem zeigte sich in der Praxis, dass sowohl die Arbeit mit Typo3, als auch das Aufbereiten von Onlinetexten generell keine T&auml;tigkeiten sind, die sich ehrenamtlich nebenher erledigen lassen, wenn man keine entsprechenden Erfahrungen mitbringt. Schlie&szlig;lich hat sich auch die Online-Welt seit 2006 weiter gedreht: inzwischen existiert eine wesentlich erweiterte Version von Typo3, von den M&ouml;glichkeiten des Web 2.0 ganz zu schweigen. H&ouml;chste Zeit also, sich &uuml;ber eine Aktualisierung des Webauftritts Gedanken zu machen.</p>
<p>Wandel des Internets und Verhei&szlig;ungen des Web 2.0</p>
<p>Mit ihrem derzeitigen Internetauftritt pflegt die HU eine klassische Au&szlig;endarstellung, die im Kern in eine Richtung kommuniziert: Wir pr&auml;sentieren unsere Positionen im Netz &#8211; und warten darauf, dass jemand vorbeikommt und unsere Botschaft aufnimmt. Von diesem Kommunikationsmodell, das sich an &auml;lteren Medien wie der Zeitung oder dem Fernsehen orientiert, setzten sich die neuen, internetbasierten Medien mehr und mehr ab. Durch Kommentarfunktionen in Weblogs, durch Techniken der individuellen Filterung, Aufbereitung und Weitergabe von Informationen (RSS-Feeds, Trackbacks, Social Bookmarks) und offene Plattformen wie Wikipedia &amp; Co. werden aus blo&szlig;en Rezipienten zunehmend aktive MitgestalterInnen im Netz. Diese Entwicklung bildet sich auch in den Trafficdaten des Internets ab: Waren bisher die gro&szlig;en Suchmaschinen (Google, Yahoo etc.) das Fenster zur digitalen Welt, so laufen ihnen die Sozialen Netzwerke (allen voran: Facebook) und die Social Media-Dienste zunehmend den Rang ab. Im vergangenen Jahr &uuml;berholte Facebook in den USA erstmals Google als meistbesuchte Internetadresse, in Deutschland steht das Netzwerk auf Platz 2. [1] Das weist auf einen Wandel der Informationsfl&uuml;sse im Netz hin: Wer im Web 2.0 gefunden werden will, darf sich nicht mehr allein auf die Inhalte seiner Seiten und deren gute Platzierung in den Suchmaschinen verlassen. Mehr und mehr Nutzerinnen nehmen vor allem auf, was ihnen durch Freunde empfohlen oder in ihren Netzwerken geteilt wird. Aber: In diesem Teil der digitalen Welt, in der Welt der Blogs und der Social Networks, ist die Humanistische Union bisher selbst nicht pr&auml;sent.</p>
<p>Soll die HU also mit der &Uuml;berarbeitung ihres Webauftritts den Schritt ins Web 2.0 wagen? Immerhin versprechen die Social Media neue Perspektiven f&uuml;r die freie Zusammenarbeit politisch Aktiver (Weisheit und Macht der Vielen), versprechen mehr Aufmerksamkeit und die Erreichbarkeit neuer Zielgruppen sowie neue, schnelle Verbreitungswege f&uuml;r Informationen und Kampagnen. Kein Wunder also, dass die Gro&szlig;en der NGO-Szene (Greenpeace, Amnesty International) inzwischen mit diesen Instrumenten arbeiten. Mittlerweile haben die sozialen Medien auch in Deutschland einige beeindruckende Kampagnen gepr&auml;gt, etwa die Online-Petition zu Netzsperren, die Unterst&uuml;tzungskampagne f&uuml;r Joachim Gauck oder das Guttenplag zur Dekonstruktion einer ministeriellen Promotionsarbeit. Von derartigen Glanzlichtern sollte man sich bei der Planung eines eigenen Auftritts im Web 2.0 nicht blenden lassen &#8211; hier ist zun&auml;chst einmal K&auml;rnerarbeit angesagt. Und es d&uuml;rfte kaum Zufall sein, dass die beeindruckendsten Web-Kampagnen (vom Sonderfall Obama einmal abgesehen) nicht von etablierten politischen Akteuren (Organisationen) ausgingen, sondern an der Basis des Netzes entstanden. <br />Neben der Frage nach den Erfolgsaussichten und der Effektivit&auml;t&nbsp; begegnet der Vorschlag einer HU-Pr&auml;senz im Web 2.0 aber auch grunds&auml;tzlichen Einw&auml;nden:</p>
<p>Das Web 2.0 als No-go-Area f&uuml;r B&uuml;rgerrechtsorganisationen?</p>
<p>In Sachen Datenschutz herrscht im virtuellen Raum des Web 2.0 weitgehend Fehlanzeige. [2] Die Anbieter des Web 2.0 bef&ouml;rdern genau jene exzessive Selbstentbl&ouml;&szlig;ung (junger) Menschen, vor denen Datensch&uuml;tzer nicht m&uuml;de werden zu warnen &#8211; und die in den Augen der Datenschutz-KritikerInnen als Indizien einer aufziehenden Post-Privacy-&Auml;ra gelten, in der die Forderung nach informationeller Selbstbestimmung ein &uuml;berkommenes Relikt sei. Der Friend-Finder von Facebook, bei dem die einmalige Preisgabe des eigenen Mailpassworts gen&uuml;gt, um dem Netzwerk seinen gesamten Freundeskreis zu offenbaren, ist nur ein Beispiel f&uuml;r die Datengier dieser Unternehmen. Kaum ein Social Media Dienst, der sich im Kleingedruckten nicht den vollen Zugriff auf die Inhalte dessen zusichern l&auml;sst, was seine NutzerInnen bei ihm abladen &#8211; seien es nun Dokumente, Mails oder Adressdaten. Die freiwillige Einverst&auml;ndniserkl&auml;rung der NutzerInnen (Wollt Ihr den Dienst nutzen oder nicht?) hebelt hier nahezu alle Schranken der Datenverwertung aus. Da die meisten der Dienste kostenlos angeboten werden, bleiben den Anbietern nur zwei Wege, um Geld zu verdienen: Werbung oder die Vermarktung der bei ihnen anfallenden Kundeninformationen. <br />Ein HU-Account bei Facebook &#8211; w&auml;re das nicht ein Widerspruch in sich, ein Pakt mit dem Teufel? Dagegen lie&szlig;e sich einwenden, dass bei aller berechtigten Kritik an den datensch&uuml;tzerischen S&uuml;nden der Anbieter nicht das offensichtliche Interesse vieler Menschen an solchen Netzwerken ausgeblendet werden darf. Hinweise zum Selbstdatenschutz bei Facebook lassen sich am effektivsten im Netzwerk selbst verbreiten.</p>
<p>Gegen ein Engagement in bestimmten sozialen Netzwerken (so auch Facebook) spricht noch ein weiterer Einwand: Die NutzerInnen haben in zahlreichen dieser Systeme keine Hoheit &uuml;ber ihre eigenen Daten, es handelt sich um quasi geschlossene Systeme, deren Schnittstellen zum Datenaustausch stark reglementiert sind oder schlimmstenfalls ganz fehlen. Diese Netzwerke lassen keinen regul&auml;ren Export der eingepflegten Daten zu. Das kann sich vor allem deshalb gravierend bemerkbar machen, weil die Szene der popul&auml;ren Dienste im Web 2.0 immer im Fluss ist: St&auml;ndig werden neue Dienste vorgestellt, von denen die meisten kaum &uuml;ber den Testbetrieb hinaus gelangen. Umgekehrt kann ein k&uuml;rzlich noch florierendes, weltweit aufgestelltes Netzwerk pl&ouml;tzlich an den Rand der Bedeutungslosigkeit gelangen (aktuelles Beispiel: MySpace). Einmal auf das &#8222;falsche Pferd&#8220; gesetzt, wird die aufw&auml;ndig gepflegte Online-Pr&auml;senz schnell zum Datengrab.</p>
<p>Was tun?</p>
<p>Die HU steht vor einer &#8211; auch aus technischer Sicht gebotenen &#8211; Aktualisierung ihres Internetangebots. Aus diesem Anlass sollte sie sich auch mit der Frage besch&auml;ftigen, ob sie sich dabei f&uuml;r das Web 2.0 &ouml;ffnen will &#8211; mit welchen Zielen, welchen Angeboten &#8211; oder ob sie diesen neuen virtuellen R&auml;umen eher fernbleiben m&ouml;chte. <br />Hinzu kommt, dass eine neue Onlinepr&auml;senz der HU in den sozialen Medien auch Ressourcen bindet. Die Medien des Web 2.0 pflegen eine eigene Sprache und eigene Kommunikationsstile. Ein ernsthaftes Engagement in diesen Medien setzt die Bereitschaft voraus, unsere Themen und Inhalte in diese Sprache zu &uuml;bersetzen und sich auf den Dialog mit neuen Zielgruppen, aber auch neuen KritikerInnen einzulassen. Daf&uuml;r braucht es nicht zuletzt Ressourcen. Nichts ist schlimmer als ein gro&szlig; er&ouml;ffneter Account, der nach wenigen Wochen verwaist und keine neuen Meldungen mehr aufweist.</p>
<p>Sven L&uuml;ders<br />ist Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Humanistischen Union</p>
<p>### Bildunterschrift: Die Entwicklung der Zugriffszahlen auf die HU-Webseite und der Beitritte zur Humanistischen Union (ohne GHI-Mitglieder in 2009).</p>
<p>[1] Angaben lt. Analysedienst <a href="http://www.alexa.com/" target="_blank" rel="noopener">www.alexa.com</a>.</p>
<p>[2] vgl. Martin Kutscha: Facebook, Google und Co.: Die Datenschutzl&uuml;ge, in: Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 15/16.</p>
<p>Zur Entwicklung der HU-Internetangebote siehe:</p>
<p>Sven L&uuml;ders: Die HU auf dem Weg ins Web 2.0. Neues HU-Wiki als Plattform f&uuml;r HU-Mitglieder bereit gestellt, in: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S. 22-23.</p>
<p>Sven L&uuml;ders: Endlich geschafft: Die neue Homepage der HU, in: Mitteilungen Nr. 194, S. 20-21.</p>
<p>Sven L&uuml;ders: B&uuml;rgerrechte im World Wide Web. Bericht &uuml;ber den geplanten Ausbau des HU-Internetangebotes, in: Mitteilungen Nr. 190, S.22-23 .</p>
<p>Eine Bestandsaufnahme zur bisherigen Webseite und eine Ideensammlung f&uuml;r deren Weiterentwicklung (Was soll verbessert werden? Welche neuen Funktionen und Erweiterungen w&auml;ren w&uuml;nschenswert?) findet sich im Wiki der HU: <a href="https://www.humanistische-union.de/wiki/" target="_blank" rel="noopener">https://www.humanistische-union.de/wiki/</a> unter dem Wiki-Code O1007 (in die Suchmaske eingeben). Erg&auml;nzungen und Kommentare sind herzlich willkommen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/zeit-fuer-einen-tapetenwechsel-ideensammlung-fuer-eine-aktualisierung-des-online-auftritts-der-human/">Zeit für einen Tapetenwechsel &#8211; Ideensammlung für eine Aktualisierung des Online-Auftritts der Humanistischen Union</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_Zugriffszahlen.jpg.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Gefährliche Technologie der anderen Art &#8211; &#8222;Schutzerklärungen&#8220; gegen die Angst vor einer Unterwanderung durch Scientology</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/gefaehrliche-technologie-der-anderen-art-schutzerklaerungen-gegen-die-angst-vor-einer-unterwanderu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 09:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/gefaehrliche-technologie-der-anderen-art-schutzerklaerungen-gegen-die-angst-vor-einer-unterwanderu/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011) Den deutschen Staat mit Erkl&#228;rungen sch&#252;tzen zu wollen, ist nicht neu. Derzeit versucht die Ministerin f&#252;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit ihrer Demokratie-Erkl&#228;rung, einer vermeintlichen Unterwanderung der Republik durch Extremisten zu begegnen (vgl. Mitteilungen Nr. 212, S. 16/17). Schon l&#228;nger, n&#228;mlich bereits seit Mitte der 1990er Jahre, soll uns eine [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/gefaehrliche-technologie-der-anderen-art-schutzerklaerungen-gegen-die-angst-vor-einer-unterwanderu/">Gefährliche Technologie der anderen Art &#8211; &#8222;Schutzerklärungen&#8220; gegen die Angst vor einer Unterwanderung durch Scientology</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011)</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausIMG_2395b.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4088 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausIMG_2395b-600x389.jpg" alt="Gef&auml;hrliche Technologie der anderen Art - " width="600" height="389" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausIMG_2395b-600x389.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausIMG_2395b-768x498.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausIMG_2395b-450x292.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausIMG_2395b.jpg 800w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Den deutschen Staat mit Erkl&auml;rungen sch&uuml;tzen zu wollen, ist nicht neu. Derzeit versucht die Ministerin f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit ihrer Demokratie-Erkl&auml;rung, einer vermeintlichen Unterwanderung der Republik durch Extremisten zu begegnen (vgl. Mitteilungen Nr. 212, S. 16/17). Schon l&auml;nger, n&auml;mlich bereits seit Mitte der 1990er Jahre, soll uns eine andere Erkl&auml;rung vor der drohenden Unterwanderung durch Scientology bewahren: die Rede ist von sog. &#8222;Schutz- oder Technologieerkl&auml;rungen&#8220;. Derartige Schutzerkl&auml;rungen sollen und werden gem&auml;&szlig; verschiedener Vereinbarungen zwischen den Innen- und Wirtschaftsministerien der L&auml;nder von TeilnehmerInnen an &ouml;ffentlichen Vergabeverfahren abverlangt. Eigentlich sollen sie nur zur Anwendung kommen, sofern die ausgeschriebenen Leistungen Beratungen oder Schulungen enthalten, die potentiellen AuftragnehmerInnen also instruktiv t&auml;tig werden. Die Praxis der Schutzerkl&auml;rungen sieht jedoch von Bundesland zu Bundesland, und selbst dort je nach Beh&ouml;rde oder K&ouml;rperschaft, h&ouml;chst unterschiedlich aus. Das betrifft einerseits den Kreis derjenigen, die sich erkl&auml;ren m&uuml;ssen. In Bayern etwa werden Schutzerkl&auml;rungen auch von BewerberInnen f&uuml;r den &ouml;ffentlichen Dienst verlangt. Und selbst Dienstleister, die sich um die Reinigung &ouml;ffentlicher Geb&auml;ude bewerben, wurden dort bereits zur Abgabe von Schutzerkl&auml;rungen aufgefordert.</p>
<p>Bayern unterscheidet sich aber auch beim Inhalt der Schutzerkl&auml;rungen vom Rest der Republik. In Bayern wird noch heute eine &auml;ltere Textfassung angewandt, die auf einen gemeinsamen Beschluss der Ministerpr&auml;sidenten der L&auml;nder im Jahr 1996 zur&uuml;ckgeht und deren Text von der Arbeitsgruppe Scientology entworfen wurde, die seit 1992 bis letztes Jahr in der Hamburger Innenbeh&ouml;rde bestand. Die &auml;ltere Fassung der Schutzerkl&auml;rung (Typ I) verlangt von den BewerberInnen bzw. ihren Besch&auml;ftigten und SubauftragnehmerInnen eine Abgrenzung von den Lehren Scientologys (bzw. ihres Gr&uuml;nders L. Ron Hubbard) sowie eine Abstinenz von scientologischen Veranstaltungen. Auf eine deutlich zur&uuml;ckhaltendere Version der Schutzerkl&auml;rung (Typ II) verst&auml;ndigten sich die Wirtschaftsminister und -senatoren der L&auml;nder im Februar 2001. Sie umfasst nur noch die Versicherung, dass bei der Ausf&uuml;hrung der vergebenen Auftr&auml;ge keine scientologischen Techniken angewandt und f&uuml;r den Verein weder geworben noch missioniert werde. Die Unterschiede zwischen den beiden Textfassungen fallen im Vergleich sofort auf: W&auml;hrend die alte Version quasi bekenntnishafte Z&uuml;ge tr&auml;gt &#8211; es werden &Uuml;berzeugungen und Veranstaltungsbesuche abgefragt &#8211; beschr&auml;nkt sich die neue Version auf ein Neutralit&auml;tsgebot, das die Anwendung, Missionierung oder Werbung f&uuml;r scientologische Inhalte untersagt.</p>
<p>Ungeachtet der l&auml;nder&uuml;bergreifenden Absprachen kommt in Bayern immer noch die alte Fassung der Schutzerkl&auml;rung zum Einsatz. So forderte die Stadt Augsburg in einem Ausschreibungsverfahren vom Juni 2009 zur Abgabe einer Technologie-Erkl&auml;rung des Typs I auf. Bei der Ausschreibung ging es &uuml;brigens um einen Vortrag zum Thema &#8222;Fachgerechte Baumpflege&#8220;. Inwiefern ein solches Thema Raum f&uuml;r missionarische Bem&uuml;hungen l&auml;sst, sei dahingestellt.</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border="1">
<tbody>
<tr>
<td align="middle">
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><strong>Schutzerkl&auml;rung Typ I</strong> </p>
<p align="left" class="bodytext">Ich die/der Unterzeichnete erkl&auml;re<br />1) &nbsp;da&szlig; ich bzw. mein Unternehmen nicht nach der Technologie von L.Ron Hubbard arbeite,<br />2) &nbsp;da&szlig; weder ich noch meine Mitarbeiter nach der Technologie von L.Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie von L.Ron Hubbard besuchen und<br />3) &nbsp;da&szlig; ich die Technologie von L.Ron Hubbard zur F&uuml;hrung meines Unternehmens (zur Durchf&uuml;hrung meiner Seminare) ablehne. </p>
<p align="left" class="bodytext"><em>Muster der &#8222;Hamburger Schutzerkl&auml;rung&#8220;, die von der Arbeitsgruppe Scientology der Hamburger Innenbeh&ouml;rde entworfen wurde, zitiert nach: Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 7.4.2000 (16 VG 2913/97), abrufbar unter </em><a href="http://www.ingo-heinemann.de/Verwaltungsgericht-HH-16VG2913-97.htm" target="_blank" rel="noopener"><em>http://www.ingo-heinemann.de/Verwaltungsgericht-HH-16VG2913-97.htm</em></a></p>
<p class="bodytext"><strong></strong>&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><strong>Schutzerkl&auml;rung Typ II </strong></p>
<p align="left" class="bodytext">Das Beratungs- und Schulungsunternehmen verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur Erf&uuml;llung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die &#8222;Technologie von L. Ron Hubbard&#8220; anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei einem Versto&szlig; ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu k&uuml;ndigen. Weitergehende Rechte bleiben unber&uuml;hrt.</p>
<p align="left" class="bodytext"><em>Muster der Schutzerkl&auml;rung gem. Vereinbarung der Wirtschaftsminister und -senatoren der L&auml;nder vom 1./2. M&auml;rz 2001, entnommen aus: Rundschreiben der Berliner Senatsverwaltung f&uuml;r Wirtschaft und Technologie, Rundschreiben SenWiTech I Nr. 4/2001 vom M&auml;rz 2001, </em><a href="http://www.berlin.de/imperia/md/" target="_blank" rel="noopener"><em>http://www.berlin.de/imperia/md/</em></a><em>content/vergabeservice/rundschreiben/senstadt/rs01_04.pdf</em>.</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Sinn und Unsinn der Technologie-Erkl&auml;rungen</p>
<p>Mit den Schutzerkl&auml;rungen soll die scientologische Unterwanderung der Gesellschaft im allgemeinen und des &ouml;ffentlichen Dienstes im Besonderen verhindert werden. Nach &Uuml;berzeugung der Ministerpr&auml;sidenten drohe &ouml;ffentlichen Stellen &#8222;bei Gesch&auml;ftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology&#8220; [1], da davon auszugehen sei, dass in diesem Zusammenhang erlangte Informationen an die Organisation abflie&szlig;en k&ouml;nnten. Eine nicht abgegebene Schutzerkl&auml;rung oder nachweislich falsche Angaben f&uuml;hren deshalb zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren.</p>
<p>F&uuml;r die Erlasse zur Anwendung der Schutzerkl&auml;rung st&uuml;tzen sich die zust&auml;ndigen Minister regelm&auml;&szlig;ig auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr&auml;nkungen (GWB &sect; 97 Abs. 4) sowie die Vergabe- und Vertragsordnung f&uuml;r Leistungen (VOL/Teil A &sect; 6 EG). Demnach k&ouml;nnen TeilnehmerInnen bei &ouml;ffentlichen Vergabeverfahren vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn es Zweifel an ihrer Gesetzestreue oder ihrer Zuverl&auml;ssigkeit gebe. In der Vergabe- und Vertragsordnung ist hierbei von einer &#8222;nachweislich &#8230; schwere(n) Verfehlung&#8220; die Rede. Nur: Wie sollte sich eine Verfehlung aus den in der Schutzerkl&auml;rung abgefragten Fakten nachweisen lassen? Stellt der Seminarbesuch bei einer &#8211; legalen &#8211; Organisation bereits eine Verfehlung dar? Ebenso uneinsichtig ist, warum Scientologen als besonders unzuverl&auml;ssig gelten. In der scientologischen Ideologie nimmt das Leistungsprinzip eine herausgehobene Stellung ein, Scientology bewertet seine Mitglieder an ihren beruflichen Erfolgen und ihrem sozialen Status.</p>
<p>Woher aber kommt das Misstrauen gegen Scientology? Sowohl der autorit&auml;re Umgang mit ihren Mitgliedern und deren Unterordnung unter die Belange der Organisation, aber auch die Organisationsstrukturen und ein intransparentes Auftreten der Scientology-Gemeinschaft, die ihre politischen Kampagnen und Beratungsangebote &uuml;ber immer neue Vereine, Stiftungen und Firmen offeriert [2], n&auml;hren seit langem die Bef&uuml;rchtung, Scientology verfolge eine verdeckte Agenda, die auf eine neue Werteordnung (die Herrschaft der Clears) ziele. Eine solche Agenda l&auml;sst sich aus den Schriften des Scientology-Gr&uuml;nders ablesen, zahlreiche Berichte von AussteigerInnen best&auml;rken das Bild. Solche Bef&uuml;rchtungen waren es auch, die 1997 die Innenminister der L&auml;nder dazu veranlassten, Scientology durch ihre Verfassungsschutz&auml;mter &uuml;berwachen zu lassen. Die geheimdienstliche Beobachtung &#8211; so fragw&uuml;rdig sie bereits im Ansatz war (s. Seifert 1997) &#8211; hat bis heute keine verwertbaren Ergebnisse erbracht. Trotz zahlreicher Bem&uuml;hungen wurden keine Hinweise auf Vergehen gefunden, die der Organisation zuzurechnen w&auml;ren; ebenso scheiterte der Versuch, Scientology die Bildung einer kriminellen Vereinigung nachzuweisen (vgl. K&uuml;fner, Nedopil &amp; Sch&ouml;ch 2002). Wie immer man zum scientologischen Menschen- und Gesellschaftsideal, zu Thetanen und Clears stehen mag &#8211; es handelt sich um eine legale Vereinigung.</p>
<p>Dass sich eine offene Gesellschaft auch jenseits des Strafrechts mit der Gefahr einer drohenden Unterwanderung ihrer demokratischen Institutionen auseinandersetzt, ist nachvollziehbar. Doch wie soll hierbei die Schutzerkl&auml;rung helfen? Nimmt man die beschworenen Gefahren ernst, dann w&auml;ren die demokratischen Regularien der Institutionen (etwa Transparenz und Sachbezogenheit von Entscheidungen) oder die vom Aussp&auml;hen betroffenen Informationen (etwa pers&ouml;nliche Daten von B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern) zu sch&uuml;tzen. Hierbei hilft jedoch keine der beiden Schutzerkl&auml;rungen. Und ehrlich gesagt: Wer glaubt wirklich daran, dass sich eine konspirativ vorgehende Organisation mittels Selbstbekennerschreiben stoppen lie&szlig;e? Die bisherigen Erfahrungen mit scientologisch gef&uuml;hrten Unternehmen zeigen vielmehr, dass die Unterwanderungsversuche eher an organisationsinternen Zielkonflikten scheitern, n&auml;mlich an der Frage, ob man solche Firmen als Finanzquelle absch&ouml;pft (die ihre Gewinne an die Org abf&uuml;hren muss) oder ob unterwanderte Firmen dazu dienen sollen, den eigenen wirtschaftlichen wie politischen Einfluss auszubauen. Zahlreiche Insolvenzen von scientologynahen Unternehmen legen nahe, dass es der Organisation mehr ums schnelle Geld, als um langfristige Investitionen in die angestrebte Weltherrschaft geht (vgl. Nordhausen &amp; Billerbeck 2008).</p>
<p>Beide Versionen der Schutzerkl&auml;rung schie&szlig;en aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht in ihrem Bem&uuml;hen um die pr&auml;ventive Vermeidung scientologischer Einfl&uuml;sse auf die Gesellschaft deutlich &uuml;bers Ziel hinaus. Insbesondere die bayerische Variante des Textes erinnert an jenes Kontakt- und Bet&auml;tigungsverbot des sog. Radikalen-Erlasses, auf dessen Grundlage zwischen 1972 und 1976 die BewerberInnen f&uuml;r den &Ouml;ffentlichen Dienst einer Pr&uuml;fung ihrer Verfassungstreue unterworfen wurden. Welchem Weltbild (oder welcher &#8222;Technologie&#8220;) jemand anh&auml;ngt und ob er/sie seine/ihre eigene Firma nach deren Regeln f&uuml;hrt, geht niemanden etwas an &#8211; solange arbeitsrechtliche Vorschriften und die Regeln des zivilen Miteinanders eingehalten werden. Das faktische Verbot, Seminare oder Kurse der Organisation zu besuchen, f&uuml;r all diejenigen, die sich an &ouml;ffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, stellt quasi ein Kontaktverbot auf und verhindert, dass sich Interessierte eine auf eigener Anschauung und Erfahrung begr&uuml;ndete Meinung bilden k&ouml;nnen. Was w&auml;re, wenn wir andere zweifelhafte Psychogruppen, Vereine oder Religionsgemeinschaften mit vergleichbaren Sanktionen belegen w&uuml;rden? Eine demokratiefeindliche Haltung l&auml;sst sich schlie&szlig;lich in zahlreichen dogmatischen Schriften finden.</p>
<p>Im &Uuml;brigen kommt ein Verbot des Besuchs scientologischer Veranstaltungen einer &Uuml;berh&ouml;hung dieser sog. Technologien und ihrer Wirksamkeit gleich. Ein solches Verbot suggeriert schlie&szlig;lich, alle Besucher eines solchen Seminars w&uuml;rden einer Infektion ausgesetzt, die ihr bisheriges demokratisches Wertesystem au&szlig;er Kraft zu setzen droht und vor der die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger &#8211; notfalls auch gegen ihre eigene Neugier und gegen ihren Willen &#8211; zu sch&uuml;tzen seien. Verleiht der Staat damit den scientologischen &#8222;Wunder&#8220;techniken nicht einen ungewollten Ritterschlag, gem&auml;&szlig; der Logik: Gef&auml;hrlich kann doch nur sein, was auch wirksam ist. Und stellt ein solches Verbot umgekehrt nicht die Einsichtsf&auml;higkeit, Urteilskraft und Willensfreiheit der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger in Frage, die sich derartige Seminare aus welchen Gr&uuml;nden auch immer einmal anschauen wollen?</p>
<h5>Offene Rechts&shy;fragen</h5>
<p>Eine gerichtliche Kl&auml;rung der Frage, ob die Schutzerkl&auml;rungen (insbesondere in ihrer bayerischen Fassung) mit dem Recht der Meinungsfreiheit und des freien Informationszugangs (Artikel 5 Grundgesetz) vereinbar sind, steht bisher noch aus. Ein Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den bayerischen Erlass zur Schutzerkl&auml;rung wurde im Herbst 1997 ergebnislos eingestellt (VG M&uuml;nchen M 24 E 96.6565, Einstellungsbeschluss v. 22.9.1997). Ein H&auml;ndler f&uuml;r Kopierpapier hatte sich dagegen gewehrt, dass er von seinem &ouml;ffentlichen Auftraggeber (der bayerischen Polizeihubschrauberstaffel), den er seit geraumer Zeit belieferte, pl&ouml;tzlich zur Abgabe einer Schutzerkl&auml;rung aufgefordert wurde. Nachdem der Papierh&auml;ndler einstweiligen Rechtsschutz beantragt hatte, zog die Beh&ouml;rde ihre urspr&uuml;ngliche Aufforderung zur Abgabe einer solchen Erkl&auml;rung zur&uuml;ck, womit das Verfahren nach Angaben der Scientology Kirche Deutschlands (SKD) gegenstandslos geworden war. Seitdem haben sich nach Auskunft der SKD keine weiteren Mitglieder gefunden, die bei &ouml;ffentlichen Ausschreibungen von Schutzerkl&auml;rungen betroffen und zugleich bereit waren, die mit einer Klage verbundenen Risiken (der Publizierung ihrer Scientology-Mitgliedschaft; dem drohenden Verlust weiterer Auftr&auml;ge) einzugehen.</p>
<p>Eine zweite Klage richtete sich gegen die von staatlichen Stellen ausgesprochene Empfehlung zur Verwendung von Schutzerkl&auml;rungen in der Privatwirtschaft. Die Betreiberin eines Kosmetik-Salons war von einem ihrer Lieferanten aufgefordert worden, eine Schutzerkl&auml;rung abzugeben, damit jener sie weiter mit einem von ihm vertriebenen Vitaminpr&auml;parat beliefere. Nachdem die Kl&auml;gerin die Abgabe der Erkl&auml;rung verweigerte, beendete ihr Lieferant die Gesch&auml;ftsbeziehung. Sie verklagte daraufhin die Innenbeh&ouml;rde der Stadt Hamburg (bzw. deren AG Scientology), &uuml;ber deren Webauftritt die Schutzerkl&auml;rung bereitgestellt und zur Anwendung im privaten Umfeld beworben wurde. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschied am 15.12.2005 (BVerwG 7 C 20.04): Die &ouml;ffentliche Verwaltung darf Mustervordrucke der Schutzerkl&auml;rung nicht an Private abgeben, da solche Eingriffe in den privatwirtschaftlichen Verkehr nicht von der allgemeinen Leitungsaufgabe des Staates gedeckt seien. Damit wurde &ouml;ffentlichen Stellen die Werbung f&uuml;r die Anwendung von Schutzerkl&auml;rungen im Privatgebrauch untersagt. &Uuml;ber die Anwendung der Erkl&auml;rungen selbst, sowohl im privaten Bereich wie f&uuml;r &ouml;ffentliche Auftr&auml;ge, sagt diese Entscheidung jedoch nichts aus, beides bleibt (vorerst) weiter zul&auml;ssig.</p>
<h5>Religi&ouml;se Diskri&shy;mi&shy;nie&shy;rung oder Schutz vor gef&auml;hr&shy;li&shy;chen Psycho&shy;tech&shy;no&shy;lo&shy;gien?</h5>
<p>Seitens der Scientology-Kirche Deutschlands konzentriert sich die Kritik an der Schutzerkl&auml;rung besonders auf die Offenlegung der Religionszugeh&ouml;rigkeit, die von den Mitgliedern der Gemeinschaft abverlangt werde. So wies Richard Eisenb&ouml;ck, der Menschenrechtsbeauftragte der SKD, in einer Stellungnahme gegen&uuml;ber der Humanistischen Union darauf hin, dass Mitglieder seiner Organisation durch die Schutzerkl&auml;rungen zu einem weltanschaulichen Bekenntnis gezwungen w&uuml;rden. Dies versto&szlig;e gegen Artikel 136 der Weimarer Reichsverfassung und sei i.V.m. den Artikeln 140 und 4 Grundgesetz ein unzul&auml;ssiger Eingriff in die Religionsfreiheit der Mitglieder. Selbst dann, wenn man dieser Selbsteinsch&auml;tzung als Religionsgemeinschaft folgt, trifft diese Kritik jedoch nur auf die bayerische Version der Schutzerkl&auml;rung zu. In der neueren Fassung verlangt die Schutzerkl&auml;rung kein &#8222;Glaubensbekenntnis&#8220;, sondern zielt auf die religi&ouml;se Neutralit&auml;t bzw. missionarische Enthaltsamkeit bei der Auftragsausf&uuml;hrung. Hier lie&szlig;e sich allenfalls fragen, ob solch eine einseitige Erkl&auml;rung durch den besonderen missionarischen Eifer der Scientologen gerechtfertigt ist, oder ob nicht die Mitglieder anderer Gruppen gleichsam auf die Einhaltung neutraler Umgangsformen verpflichtet werden m&uuml;ssten.</p>
<p>Das Scientology in seiner Kritik an der Schutzerkl&auml;rung die Religionsfreiheit in den Vordergrund stellt, zeigt aber das Freiheitsverst&auml;ndnis der Gemeinschaft. Einerseits passt die Argumentation in die seit Jahren zu beobachtende Strategie, sich selbst als religi&ouml;se Gemeinschaft resp. Kirche zu beschreiben (w&auml;hrend man sich selbst in den Gr&uuml;ndungsjahren eher religionskritisch bis -feindlich gab) und daraus abgeleitet die Vereinsaktivit&auml;ten (Stra&szlig;ensammlungen, Seminare etc.) unter den besonderen Schutz religi&ouml;ser Bet&auml;tigungen stellen zu wollen. Auf der anderen Seite bedeutet es aber auch: Scientology sorgt sich vor allem um die Religionsfreiheit seiner Mitglieder, die Informations- und Meinungsfreiheit der &#8222;restlichen&#8220; Bev&ouml;lkerung scheinen der Organisation nicht so gewichtig. Wenn Scientology-Seminare frei zug&auml;nglich w&auml;ren, ohne berufliche Konsequenzen f&uuml;rchten zu m&uuml;ssen, k&auml;me das ja nicht nur den Mitgliedern und Sympathisanten der Organisation zugute. Eine solche &Ouml;ffnung w&uuml;rde auch die Transparenz und die zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung mit fragw&uuml;rdigen Methoden und Praktiken der Organisation bef&ouml;rdern. Genau dies wird aber mit den Schutzerkl&auml;rungen verhindert. Die staatliche &#8222;Schutzerkl&auml;rungspolitik&#8220; spielt insofern den vorhandenen Abschottungstendenzen der Scientologen (ungewollt) in die Hand.</p>
<p>Die Gefahren, die von Scientology ausgehen k&ouml;nnen, sollten angesichts der ungew&ouml;hnlichen &#8222;Glaubensinhalte&#8220; und der offensichtlich unrealistischen Ambitionen auf eine Weltherrschaft nicht untersch&auml;tzt werden. Konkret gef&auml;hrdet sind aber weniger demokratische Institutionen oder gar die Verfassungsordnung unseres Landes, sondern vor allem jene Menschen, die in direktem Kontakt mit der Organisation stehen oder standen. Zahlreichen Erfahrungsberichten und Untersuchungen zufolge drohen ihnen psychische Abh&auml;ngigkeiten, soziale Isolation und finanzieller Ruin. Anstelle eines fragw&uuml;rdigen Technologieschutzes mit Schutzerkl&auml;rungen w&auml;re es deshalb an der Zeit, dass sich Verwaltungen und Gesetzgeber auf die konkreten Konflikte konzentrieren, denen die Mitglieder und Aussteiger zuweilen ausgesetzt sind. Dazu geh&ouml;ren u.a. die unbedingte Freiheit, dass Betroffene &uuml;ber ihre Erfahrungen in und ihr Wissen von der Organisation berichten k&ouml;nnen (ohne des Verrats von Firmengeheimnissen oder der Verletzung von Urheberrechten bezichtigt zu werden), ebenso die Freiheit zum jederzeitigen Austritt aus beliebigen Organisationen und ein absoluter Schutz der Vertraulichkeit f&uuml;r alle pers&ouml;nlichen Sachverhalte, die in religi&ouml;sen oder therapeutischen Verh&auml;ltnissen offenbart wurden. [3]</p>
<p><i>Sven L&uuml;ders</i></p>
<p>Anmerkungen:</p>
<p>[1] Scientology-Organisation &#8211; Verwendung von Schutzerkl&auml;rungen bei der Vergabe &ouml;ffentlicher Auftr&auml;ge. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung v. 29.10.1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S. 701, StAnz. 44)</p>
<p>[2] Einen &Uuml;berblick der in der Hauptstadt anzutreffenden Scientology-Organisationen bietet: &#8222;Scientology Inkognito&#8220;. Informationsblatt der Berliner Senatsverwaltung f&uuml;r Bildung, Wissenschaft und Forschung, abrufbar unter <a href="http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-familie/" target="_blank" rel="noopener">http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-familie/</a> sekten-psychogruppen/scientology_inkognito.pdf</p>
<p>[3] Vgl. die Forderungen des Europ&auml;isch-Amerikanischen B&uuml;rgerkomitees f&uuml;r Menschenrechte und Religionsfreiheit in den USA unter <a href="http://www.leipzig-award.org/deutsch/grundsatztext.htm" target="_blank" rel="noopener">http://www.leipzig-award.org/deutsch/grundsatztext.htm</a>.</p>
<p>Informationen zum Thema:</p>
<p><i>Udo Kau&szlig;: Was Kirche ist, bestimmt der Staat, Grundrechte-Report 1998, S. 70-76.</i></p>
<p><i>Heinrich K&uuml;fner, Norbert Nedopil, Heinz Sch&ouml;ch (Hrsg.): Gesundheitliche und rechtliche Risiken bei Scientology. Eine Untersuchung psychologischer Beeinflussungstechniken bei Scientology, Landmark und der Behandlung von Drogenabh&auml;ngigen. Pabst-Verlag, 2002, 647 Seiten, ISBN 3-936142-40-8, Ausz&uuml;ge unter </i><a href="http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/verfassungsschutz/scientology/4.pdf" target="_blank" rel="noopener"><i>http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/verfassungsschutz/scientology/4.pdf</i></a><i>.</i></p>
<p><i>Frank Nordhausen &amp; Liane v. Billerbeck: Scientology. Wie der Sektenkonzern die Welt erobern will. Ch. Links Verlag, Berlin 2008.</i></p>
<p><i>J&uuml;rgen Seifert: Scientology &#8211; Keine Arbeitsbeschaffung f&uuml;r den Verfassungsschutz, Grundrechte-Report 1997, S. 107-112. </i></p>
<p><i>Eine kritische Perspektive auf Scientology bietet die Webseite von Ingo Heinemann: </i><a href="http://www.ingo-heinemann.de/Schutzerklaerung.htm" target="_blank" rel="noopener"><i>http://www.ingo-heinemann.de/Schutzerklaerung.htm</i></a><i>.</i></p>
<p><i>Kontaktadressen f&uuml;r Betroffene unter: </i><a href="http://www.berlin.de/sen/" target="_blank" rel="noopener"><i>http://www.berlin.de/sen/</i></a><br /><i>familie/sekten-psychogruppen/weitere-hilfe/index.html.</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/gefaehrliche-technologie-der-anderen-art-schutzerklaerungen-gegen-die-angst-vor-einer-unterwanderu/">Gefährliche Technologie der anderen Art &#8211; &#8222;Schutzerklärungen&#8220; gegen die Angst vor einer Unterwanderung durch Scientology</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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            	</item>
		<item>
		<title>Aus für ELENA beschlossen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/aus-fuer-elena-beschlossen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 09:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[ELENA]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011) Mitte Juli 2011 haben sich das Wirtschafts- und das Arbeitsministerium darauf verständigt, das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) schnellstmöglich einzustellen. Nachdem Ende vergangenen Jahres noch die horrend gestiegenen Kosten für die Infrastruktur als Begründung für das schleichende Ende von ELENA dienten (vgl. Mitteilungen Nr. 211, S. 21), seien es nun datenschützerische [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011)</p>
<p>Mitte Juli 2011 haben sich das Wirtschafts- und das Arbeitsministerium darauf verständigt, das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) schnellstmöglich einzustellen. Nachdem Ende vergangenen Jahres noch die horrend gestiegenen Kosten für die Infrastruktur als Begründung für das schleichende Ende von ELENA dienten (vgl. Mitteilungen Nr. 211, S. 21), seien es nun datenschützerische Argumente, die das Datenmonster zu Fall bringen. Für den Zugriff auf die in der Datenbank gespeicherten Lohndaten durch die Sozialbehörden wäre eine Signaturkarte für den Antragsteller von Sozialleistungen und die Behörde erforderlich gewesen. Dieser Sicherheitsstandard würde sich &#8222;trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten&#8220;, hieß es von Ministeriumsseite in einer Pressemitteilung.</p>
<p>Gleichzeitig erklärte die Bundesregierung dafür sorgen zu wollen, dass die bislang gespeicherten Daten sämtlicher ArbeitnehmerInnen unverzüglich gelöscht werden. Dazu bedarf es aber schnellstmöglich eines Gesetzes, damit auch die Verpflichtung für die Arbeitgeber umgehend beendet wird, Monat für Monat die Gehaltsdaten, Fehlzeiten u.a. an die Zentralstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln. In dieser Datenhalde lagern seit 1. Januar 2010 die Entgeltdaten von 36 Millionen ArbeitnehmerInnen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kündigte an, in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Das Arbeitsministerium wird hingegen ein neues Konzept &#8222;für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung&#8220; erarbeiten. Dabei sollte der Regierung klar sein, dass nicht allein Bürokratieabbau der Maßstab sein kann. Eine datenschutzfreundliche und verfassungsgemäße Anwendung kann nur ohne eine zentrale Speicherung der Daten auskommen.</p>
<p>Weitere Informationen:</p>
<p><i>Martina Kant: ELENA &#8211; Wird das Datenmonster zur Strecke gebracht?, in: Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 4-6.</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/aus-fuer-elena-beschlossen/">Aus für ELENA beschlossen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Reform und Neuausrichtung der Bundeswehr &#8211; Auf dem Weg zur weltweiten &#8222;Heils-Armee&#8220; für Menschenrechte, Frieden und Freiheit?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/reform-und-neuausrichtung-der-bundeswehr-auf-dem-weg-zur-weltweiten-heils-armee-fuer-menschenrech-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 12:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/thema/reform-und-neuausrichtung-der-bundeswehr-auf-dem-weg-zur-weltweiten-heils-armee-fuer-menschenrech/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011) 1. Grundlinien der Bundes&#173;wehr&#173;re&#173;form Reform und Neuausrichtung der Bundeswehr liegen nunmehr in den H&#228;nden eines Mannes, der sich von seinem auf Dauer-PR getrimmten Vorg&#228;nger durch Unaufgeregtheit und gro&#223;e Verwaltungserfahrung unterscheidet: Thomas de Maizi&#232;re. Nach den Reformpl&#228;nen soll die Bundeswehr zuk&#252;nftig weniger Soldaten haben, das Personal in der Verwaltung und im Verteidigungsministerium [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/reform-und-neuausrichtung-der-bundeswehr-auf-dem-weg-zur-weltweiten-heils-armee-fuer-menschenrech-2/">Reform und Neuausrichtung der Bundeswehr &#8211; Auf dem Weg zur weltweiten &#8222;Heils-Armee&#8220; für Menschenrechte, Frieden und Freiheit?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011)</i></p>
<h5>1. Grundlinien der Bundes&shy;wehr&shy;re&shy;form</h5>
<p>Reform und Neuausrichtung der Bundeswehr liegen nunmehr in den H&auml;nden eines Mannes, der sich von seinem auf Dauer-PR getrimmten Vorg&auml;nger durch Unaufgeregtheit und gro&szlig;e Verwaltungserfahrung unterscheidet: Thomas de Maizi&egrave;re. Nach den Reformpl&auml;nen soll die Bundeswehr zuk&uuml;nftig weniger Soldaten haben, das Personal in der Verwaltung und im Verteidigungsministerium reduziert und die rund 400 Bundeswehr-Standorte neu zugeschnitten werden. Einspareffekte in Milliardenh&ouml;he erhofft sich der Minister u.a. aus einer Neuordnung der R&uuml;stungsbeschaffung. Thomas de Maizi&egrave;re stellte das Vorhaben in einer Regierungserkl&auml;rung am 27. Mai 2011 im Bundestag vor. Nach der De-facto-Abschaffung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 setzt er auf die Verkleinerung der Truppe &ndash; statt der bisherigen 230.000 k&uuml;nftig maximal noch 185.000 Soldaten, und 55.000 statt 76.000 Zivilangestellte. Im Gegenzug will der Minister die Zahl der f&uuml;r Auslandseins&auml;tze zur Verf&uuml;gung stehenden Soldaten von bisher 7.000 auf 10.000 erh&ouml;hen. <br />Grundlagen der Reform sind der Bericht der Strukturkommission &#8222;Vom Einsatz her denken. Konzentration, Flexibilit&auml;t, Effizienz&#8220;, den deren Leiter, Frank-J&uuml;rgen Weise, im Oktober 2010 vorgelegt hatte. Zuvor hatte der Generalinspekteur der Bundeswehr seinen Sonderbericht pr&auml;sentiert. Bereits der Koalitionsvertrag dieser Bundesregierung sah &#8222;Eckpunkte einer neuen Organisationsstruktur f&uuml;r die Bundeswehr inklusive der Straffung der F&uuml;hrungs- und Verwaltungsstrukturen&#8220; vor. <br />Was der Verteidigungsminister dem Parlament als Reform pr&auml;sentierte, hat es jenseits von Verschlankung, Effizienzsteigerung und Kostenreduktion allerdings in sich: &#8222;Es ist unsere nationale Zielvorgabe, langfristig zeitgleich rund 10.000 Soldatinnen und Soldaten in zwei gro&szlig;en und in mehreren kleineren Einsatzgebieten flexibel und durchhaltef&auml;hig f&uuml;r Eins&auml;tze im Rahmen des internationalen Krisenmanagements bereitstellen zu k&ouml;nnen&#8220;, erkl&auml;rte der Minister im Bundestag. Die deutsche &Ouml;ffentlichkeit, so der Minister weiter, m&uuml;sse sich zuk&uuml;nftig auf mehr Auslandseins&auml;tze vorbereiten &ndash; und r&uuml;ckte Pakistan, Jemen, Somalia oder Sudan in den Blick. [1] Er verband dies mit der Auffassung, die Armee sei als &#8222;Ausdruck nationalen Selbstbehauptungswillens&#8220; und als &#8222;Instrument der Au&szlig;enpolitik&#8220; zu verstehen; die sogenannte Sicherheitsvorsorge sei &#8222;erste Staatsaufgabe&#8220;. Insofern sind die neuen verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR), die auf den Vorgaben des Wei&szlig;buches der Bundeswehr (2006) aufsetzen, das eigentliche Schl&uuml;sseldokument der Neuausrichtung der Bundeswehr. [2]</p>
<h5>2. Neue Entwick&shy;lungen im Verh&auml;ltnis von Milit&auml;r, Gesell&shy;schaft und Politik</h5>
<p>Freiwillige vor?</p>
<p>Um die geplante Sollst&auml;rke der Bundeswehr einschlie&szlig;lich des erforderlichen Freiwilligen-Kontingents zu erreichen und gen&uuml;gend Auswahl bei den Bewerbern zu haben, m&uuml;ssen sich j&auml;hrlich ca. 60.000 junge M&auml;nner und Frauen mit Interesse am Beruf des Soldaten oder einem bis zu 23 Monate dauernden freiwilligen Dienst einfinden. Es ist h&ouml;chst unwahrscheinlich, dass die rund 400 durchs Land ziehenden Werber der Bundeswehr ihr Unternehmen als derart attraktiv darzustellen verm&ouml;gen. Angesichts geburtenschwacher Jahrg&auml;nge und der zunehmenden Nachfrage nach Fachkr&auml;ften in der Wirtschaft wird die Nachwuchswerbung immer h&auml;rter. <br />Die &Ouml;ffentlichkeitsarbeit f&uuml;r die Bundeswehr in Schulen sieht sich zudem mit zahlreichen Protesten von Seiten der Friedensbewegung, aber auch von Sch&uuml;lern und Eltern konfrontiert. Jene lassen ihre Kinder vom Unterricht befreien, in dem die Bundeswehr &#8222;&Ouml;ffentlichkeitsarbeit&#8220; (sprich: Werbung) macht. In der Kampagne &#8222;Schulfrei f&uuml;r die Bundes-wehr&#8220; haben sich zahlreiche antimilitaristische, pazifistische und gewerkschaftliche Organisationen zusammengefunden. Inzwischen k&uuml;ndigen immer mehr zivile Kooperationspartner ihre Bundeswehrunterst&uuml;tzung auf &ndash; beispielsweise wurde die Bundeswehr von der Leipziger Buchmesse ausgeschlossen. [3]&nbsp; <br />Der Fortfall von Zivildienstleistenden nach Aussetzen der Wehrpflicht und des Ersatzdienstes sorgt freilich f&uuml;r Engp&auml;sse im Sozialbereich. Dem versucht die Bundesregierung durch den neuen Bundesfreiwilligendienst gegenzusteuern, indem sie diesen neben das Soziale und &Ouml;kologische Jahr als drittes Standbein der Freiwilligendienste stellt &ndash; obwohl der Bund in den Bereichen, in denen die Zivis t&auml;tig waren, keine Kompetenz hat und der Zivildienst als Institution des Bundes nur zul&auml;ssig war, weil er der Erf&uuml;llung der Wehrpflicht diente. Zur Achtung des Prinzips der Arbeitsmarktneutralit&auml;t sind Arbeitgeber im sozial-karitativen Bereich dennoch verpflichtet, d.h. sie m&uuml;ssen regul&auml;r Besch&auml;ftigte einsetzen, wenn sie die Funktionsf&auml;higkeit der sozialen Infrastruktur wahren wollen. Die entstehende L&uuml;cke sollte aber nicht &uuml;bersch&auml;tzt werden. In der Geschichte des Zivildienstes gab es wesentlich st&auml;rkere Einbr&uuml;che bei der Zahl der verf&uuml;gbaren Zivis als jetzt nach Aussetzen der Wehrpflicht zu erwarten ist. In den Bereichen, in denen Zivildienstleistende besch&auml;ftigt waren oder noch sind, arbeiten rund 3,5 Millionen Menschen. Vor der Aussetzung der Wehrpflicht machten die Zivis im Jahr 2010 nur rund ein Prozent der dort Besch&auml;ftigten aus. <br />Die Umwandlung zur Berufs- und Freiwilligenarmee im Einsatz hat neben diesen Auswirkungen aber tiefgreifendere soziale und politische Folgen: Die Identit&auml;t als &#8222;Staatsb&uuml;rger in Uniform&#8220; ebenso wie die gesellschaftliche Repr&auml;sentanz der Streitkr&auml;fte ver&auml;ndern sich.</p>
<p>Der &#8222;Staatsb&uuml;rger in Uniform&#8220; &ndash; das Stiefkind der Neuausrichtung (Klaus Naumann)</p>
<p>Der neue Soldat, den die Politik in alle Welt hinausschickt, sei &#8222;mehr Staatsakteur denn Gesellschaftsrepr&auml;sentant&#8220;, schreibt der Milit&auml;rhistoriker Klaus Naumann vom Hamburger Institut f&uuml;r Sozialforschung. [4] Gesellschaftsrepr&auml;sentant zu sein, war allerdings auch durch den Wehrdienst schon lange nicht mehr gew&auml;hrleistet. Der geringe Anteil tats&auml;chlich Eingezogener eines Jahrgangs machte die Formel von der Gesellschafts-Repr&auml;sentanz der Bundeswehr obsolet. W&auml;re es nicht zynisch, so k&ouml;nnte man in der Vermutung, dass mit der Freiwilligen-Armee die Tendenz zur Unterschichten- oder Prekariatsarmee w&auml;chst (Klaus Naumann), eine gesellschaftliche Spiegelung des Zwei-Drittel Gesellschaft und der mit dem abgeh&auml;ngten Unterschichtendrittel sehen. Michael Wolffsohn von der Bundeswehr-Akademie M&uuml;nchen warnt gar vor der &#8222;Ver-Ostung&#8220; der Bundeswehr und vor einem &#8222;gesteigerten Todesrisiko f&uuml;r Ostdeutsche&#8220;. [5]<br />Es ist illusorisch anzunehmen, dass das von Wolf Graf von Baudissin in der Fr&uuml;hphase der Bundeswehr eingef&uuml;hrte Leitbild des Soldaten als &#8222;Staatsb&uuml;rger in Uniform&#8220; und die damit verbundene Philosophie der Inneren F&uuml;hrung in der Einsatzarmee bruchlos weitergef&uuml;hrt werden k&ouml;nnte. Nach Baudissin war es die Staatsb&uuml;rgerlichkeit, die dem Soldaten Sinn, &Uuml;berzeugung und Verantwortung f&uuml;r seinen Beruf als Garant der Sicherheit erschloss. Es bestand eine Schicksalsgemeinschaft zwischen Soldat und Gesellschaft durch die Latenz der Abschreckungsdrohung. <br />Bei der Suche nach der Identit&auml;t wird die T&auml;tigkeit in der Bundeswehr als &#8222;kein Beruf wie jeder andere&#8220; (Thomas de Maizi&egrave;re), der neue Soldat als &#8222;demokratischer Krieger&#8220; definiert: &#8222;&#8230; der Krieger oder &sbquo;warrior&#8216; (ist) gekennzeichnet durch eine starke Wertgebundenheit, durch eine klare Distanz gegen&uuml;ber der Zivilgesellschaft sowie durch ein hohes Ma&szlig; an Professionalit&auml;t. Die von Kriegern repr&auml;sentierten Werte spiegeln nicht die Werte der jeweiligen Gesellschaft oder Gemeinschaft wider. Sie sind nicht politisch oder ideologisch gef&auml;rbt, sondern r&uuml;hren allein aus ihrer Zugeh&ouml;rigkeit sowie ihren besonderen F&auml;higkeiten her. Am n&auml;chsten kommen ihnen die mittelalterlichen Ritter. Wie diese verstehen sich Krieger als eine gesellschaftliche Elite.&#8220; [6] Diffuser kann die hilflose Suche nach der Identit&auml;t des Einsatz-Soldaten der Bundeswehr kaum sein.<br />Wie kann ein ungebrochen staatsb&uuml;rgerlich-demokratisches Selbstverst&auml;ndnis der Einsatz-Soldaten denn auch angenommen werden, wenn ihr Auftrag auf Grundlagen beruht, die sie im Grundgesetz nicht finden und die sie folglich von einer Parlamentsmehrheit f&uuml;r das jeweilige Mandat ableiten m&uuml;ssen? Zumal diese Mandate oft nur vage und ohne die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Out-of-Area-Entscheidung (1994) geforderte Konkretheit formuliert sind, auf die eine Parlamentsarmee Anspruch hat. &#8222;Das Grundgesetz ist der blinde Spiegel der Bundeswehr. Die deutsche Arme schaut hinein, sie sieht sich aber nicht mehr. Die Bundeswehr im Sinne des Grundgesetzes ist Vergangenheit, es gibt sie nicht mehr. Von der neuen Bundeswehr findet sich aber in der Verfassung kein Wort&#8220; [7], schrieb Heribert Prantl in der S&uuml;ddeutschen Zeitung mit Blick auf den Afghanistaneinsatz.</p>
<h5>3. Staats&shy;b&uuml;rger in Uniform, aber ohne Grund&shy;ge&shy;setz: Zur Entgrenzung des Vertei&shy;di&shy;gungs- und Sicher&shy;heits&shy;be&shy;griffs</h5>
<p>In Artikel 87a beschreibt das Grundgesetz (GG) den Zweck der Streitkr&auml;fte: die Verteidigung. In Artikel 115a wird der Verteidigungsfall als ein begonnener oder unmittelbar bevorstehender bewaffneter Angriff auf Bundesgebiet definiert. [8] <br />Um zu verstehen, wie es kommen konnte, dass nach dem Ende der Systemkonfrontation im Kalten Krieg die von vielen erhoffte &#8222;Friedensdividende&#8220; weitgehend ausblieb und den Streitkr&auml;ften nach Wegfall des milit&auml;rischen Gegners (Warschauer Pakt) neue Aufgaben zugeordnet wurden, sollte man sich jene Etappen vergegenw&auml;rtigen, die das Friedensgutachten 2011 als Marksteine im Prozess der Beseitigung des eng gefassten Verteidigungsauftrags des Grundgesetzes und als Entgrenzung der milit&auml;rischen Instrumente beschreibt:<br />&middot;&nbsp;Nach Auffassung von Sabine Jaberg bewirkt das Streitkr&auml;fteurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 erstens eine grundgesetzliche Entgrenzung. Auslandseins&auml;tze gelten mit Bezug auf Art. 24 Abs. 2 GG seitdem auch jenseits der Selbstverteidigung als verfassungskonform, sofern sie im Rahmen friedenswahrender kollektiver Sicherheitssysteme stattfinden. Jaberg: &#8222;W&auml;hrend die Fachwelt hierunter Einrichtungen wie die UNO versteht, in denen alle potenziellen Widersacher ihre Sicherheit gemeinsam nach vereinbarten Normen und Regeln gew&auml;hrleisten wollen, beziehen die Karlsruher Richter der M&ouml;glichkeit nach auch Milit&auml;rb&uuml;ndnisse wie die NATO ein, in denen sich einige Staaten gegen &auml;u&szlig;ere Bedrohungen zusammenschlie&szlig;en.&#8220; [9] <br />&middot;&nbsp;Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde der Beteiligung der Bundeswehr am Kosovokrieg der NATO (1999) ohne Mandat der Weltorganisation Vorschub geleistet. Jaberg: &#8222;Nur das fragw&uuml;rdige Konstrukt der humanit&auml;ren Intervention sch&uuml;tzt hier vor dem Verdikt des Angriffskriegs.&#8220; [10] Das markiere eine v&ouml;lkerrechtliche Entgrenzung, die im Wei&szlig;buch der Bundeswehr (2006) fortgeschrieben wurde. Seitdem gelte die Bundeswehr als Mittel zur &#8222;fr&uuml;hzeitigen Konflikterkennung, Pr&auml;vention und Konfliktl&ouml;sung&#8220;. [11] Die Beistandsverpflichtung f&uuml;r B&uuml;ndnispartner wurde auf Krisen und Konflikte erweitert, &#8222;die zu einer konkreten Bedrohung eskalieren k&ouml;nnen&#8220; (Hervorhebung Jaberg). [12] Ihr Resumee: &#8222;Milit&auml;rische Generalpr&auml;vention und Nothilfe auf Verdacht sind aber durch V&ouml;lkerrecht gerade nicht gedeckt. Sie untersp&uuml;len das absolute Gewaltverbot der UNO-Charta.&#8220; [13]<br />&middot;&nbsp;Das Engagement der deutschen Streitkr&auml;fte in Afghanistan hat drittens zur Entgrenzung der Einsatzintensit&auml;t beigetragen. Dies spiegelt sich nicht zuletzt in der Enttabuisierung des Kriegsbegriffs wider, der seit geraumer Zeit umgangssprachlich f&uuml;r die Situation am Hindukusch verwendet wird.<br />&middot;&nbsp;Viertens finden kategoriale Entgrenzungen statt. Die Erweiterung des Sicherheits- und Verteidigungsbegriffs macht aus ihm eine &#8222;Catch-all-Kategorie&#8220;. In den neuen verteidigungspolitischen Richtlinien werden darunter nunmehr so unterschiedliche Bereiche wie Recht, Wohlfahrt, Terrorismus und Pandemien gefasst. Zum anderen wird die Bundeswehr als &#8222;Instrument der Au&szlig;enpolitik&#8220; betrachtet. Jaberg: &#8222;Was auf den ersten Blick recht unscheinbar daherkommt, kann in seiner Bedeutung gar nicht &uuml;bersch&auml;tzt werden: Wo Au&szlig;enpolitik stattfindet, ist das nationale Interesse als Leitkategorie in der Regel nicht weit. Macht, Einfluss und Wohlstand stellen aber andersartige Orientierungsmuster dar als Sicherheit und Verteidigung. Bei den einen geht es um Gestaltung und Komfort, bei den anderen um Existenz. F&uuml;r die einen gilt der Normalmodus, f&uuml;r die anderen der Ausnahmemodus &#8211; milit&auml;rische Mittel eingeschlossen.&#8220; [14]</p>
<p>Oberst Hannes Wendroth von der F&uuml;hrungsakademie der Bundeswehr erkl&auml;rte k&uuml;rzlich: &#8222;F&uuml;r mich ist es selbstverst&auml;ndlich, dass wir als Instrument der deutschen Sicherheits- und Au&szlig;enpolitik auch daf&uuml;r da sind, sichere Handelswege zu garantieren und zu gew&auml;hrleisten.&#8220; [15] Was noch im vorigen Jahr heftige Medienkritik hervorrief und zum R&uuml;cktritt des damaligen Bundespr&auml;sidenten Horst K&ouml;hler beitrug &ndash; n&auml;mlich seine Bemerkung &uuml;ber die im Notfall erforderliche milit&auml;rische Sicherung von Handelswegen &ndash; ist f&uuml;r die Bundeswehrf&uuml;hrung inzwischen selbstverst&auml;ndlich und sorgt kaum mehr f&uuml;r Aufregung. So wird der Einsatz der Marine am Horn von Afrika nicht nur als Ma&szlig;nahme zur Bek&auml;mpfung des transnationalen Terrorismus, sondern ebenso als Schutz dieser f&uuml;r den &#8222;Welthandel strategisch wichtige[n] Seepassage&#8220; betrachtet. [16] Das Friedensgutachten 2011 schlussfolgert: &#8222;Noch ummanteln hier UNO-Mandate und V&ouml;lkerrecht die milit&auml;risch gest&uuml;tzte Verfolgung nationaler Interessen. Aber immer st&auml;rker dr&auml;ngt die Politik auf deren Freilegung. Die bisherige hidden agenda mutierte dann zum Hauptmotiv f&uuml;r milit&auml;rische Eins&auml;tze, die einer weiteren Rechtfertigung nicht mehr bed&uuml;rften &hellip; Damit droht eine weitere Schranke beim Streitkr&auml;fteeinsatz zu fallen. Bis auf den milit&auml;rischen Alleingang jenseits nationaler Rettungs- und Evakuierungsoperationen und den erkl&auml;rten Angriffskrieg w&auml;re demnach fast alles erlaubt.&#8220; [17]</p>
<h5>4. Der Tunnelblick des Milit&auml;&shy;ri&shy;schen</h5>
<p>Nicht &#8222;vom Einsatz her denken&#8220; (so der Berichtstitel der Strukturkommission), sondern von der Einsatzvermeidung ist Sache der Friedenswissenschaft und der Friedensbewegung. F&uuml;r die Bundeswehrreform bringt das einen Perspektivwechsel weg vom Milit&auml;rischen hin zu den M&ouml;glichkeiten ziviler Krisenpr&auml;vention und Konfliktbew&auml;ltigung. Zwar ist auch in den verteidigungspolitischen Richtlinien vom 27. Mai 2011 und in der j&uuml;ngsten Regierungserkl&auml;rung des Verteidigungsministers von den zivilen Ans&auml;tzen im Konzept der &#8222;vernetzten Sicherheit&#8220; die Rede. Wer allerdings in den verteidigungspolitischen Richtlinien nach Erw&auml;hnung des im Jahr 2004 verabschiedeten Aktionsplans der Bundesregierung &#8222;Zivile Krisenpr&auml;vention, Konfliktl&ouml;sung und Friedenskonsolidierung&#8220; und den Ergebnissen seiner Umsetzung sucht, wird entt&auml;uscht.<br />Der politischen Geringsch&auml;tzung dieser seinerzeit mit insgesamt 160 vorgeschlagenen zivilen Aktionen bedeutenden Initiative entspricht die im Bundeshaushalt 2011 erfolgte K&uuml;rzung der Mittel f&uuml;r den Titel Krisenpr&auml;vention, Friedenserhaltung und Konfliktbew&auml;ltigung. Auch wenn die Bundesregierung das Gegenteil behauptet: Diese K&uuml;rzung der Mittel f&uuml;r zivile Krisenpr&auml;vention gegen&uuml;ber 2010 konnte die Vorsitzende des Bundes f&uuml;r Soziale Verteidigung, Dr. Ute Finckh, nach kritischer Sichtung der durch zahlreiche Umschichtungen im Bundeshaushalt nur schwer herzustellenden Vergleichbarkeit der jeweiligen Titel k&uuml;rzlich nachweisen. [18]<br />Dass der milit&auml;rische Aufwand der Deutschen im Afghanistan-Krieg im Verh&auml;ltnis zu zivilen Ma&szlig;nahmen (u.a. Entwicklungszusammenarbeit) rund vier zu eins betr&auml;gt, beklagen Friedensbewegung und B&uuml;rgerrechtsgruppen seit langem. Diese Fixierung aufs Milit&auml;rische wiederholte der &uuml;berwiegende Teil der Medien sehr deutlich in der Libyen-Diskussion um die &#8222;Responsibility to Protect&#8220; (R2P). Jene fand im Jahr 2005 Eingang in UN-Dokumente und ist seitdem prim&auml;re Rechtfertigung f&uuml;r milit&auml;rische Interventionen zum Schutz der Menschenrechte. In der Debatte um R2P wird jedoch ausgeblendet, dass die Schutzverantwortung einen Schwerpunkt auf den Pr&auml;ventionsaspekt und den Einsatz ziviler Mittel sowie Diplomatie vorsieht. In diesem Sinne h&auml;tte die jahrzehntelange Unterst&uuml;tzung autokratischer Herrschaftssysteme beispielsweise in Nordafrika &ndash; politisch, aber auch durch R&uuml;stungslieferungen &ndash; schon im Vorfeld der aktuellen Krise die Aufmerksamkeit der offiziellen Politik, aber auch der Friedensbewegung und von B&uuml;rgerrechtsgruppen finden m&uuml;ssen.</p>
<h5>5. Ausblick</h5>
<p>Was vor Jahren mit einem Lazarettschiff nach Vietnam, der Einrichtung eines Lazaretts in Kambodscha und einer logistischen Unterst&uuml;tzung f&uuml;r Somalia als humanit&auml;re Hilfeleistung durch die Bundeswehr begann, was durch milit&auml;rische Eins&auml;tze im Namen sogenannter &#8222;humanit&auml;rer Interventionen&#8220; ohne (Jugoslawien) oder mit UN-Billigung (Afghanistan) weiter getrieben wurde, hat die Zweckbestimmung der Bundeswehr von der einstigen Verteidigungsarmee hin zur gewisserma&szlig;en weltweiten &#8222;Heils-Armee&#8220; f&uuml;r Menschenrechte, Frieden und Freiheit verschoben. In diesem Sinne beschrieb Verteidigungsminister de Maizi&egrave;re im Gespr&auml;ch mit dem EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider beim Evangelischen Kirchentag im Juni 2011 in Dresden die Rolle der Bundeswehr im Einsatz. <br />Aufkl&auml;rung &uuml;ber Krieg und Frieden ist dadurch f&uuml;r B&uuml;rgerrechts- und Friedensgruppen nicht einfacher geworden. Gilt es doch, immer erneut den Nachweis zu f&uuml;hren, dass ernsthafte politische Bem&uuml;hungen um L&ouml;sungen oder Konfliktentsch&auml;rfungen im Vorfeld milit&auml;rischer Aktionen &ndash; wie h&auml;ufig in der Vergangenheit &ndash; defizit&auml;r sind. Und immer erneut ist zu belegen, dass milit&auml;risches Eingreifen und Humanit&auml;t ein Widerspruch ist, weil die menschlichen und materiellen Opfer auch des vermeintlich gerechten Krieges unermessliches Leid bedeuten. [19] Mit dem Aussetzen der Wehrpflicht entf&auml;llt zudem f&uuml;r Tausende junger Leute die kritische Auseinandersetzung mit drohendem Kriegsdienst und dem damit verbundenen Eingriff in ihre Freiheitsrechte. Die neuen &#8222;zivilen&#8220; Jahrg&auml;nge anzusprechen, ist besondere Herausforderung f&uuml;r Friedens- und B&uuml;rgerrechtsgruppen. Themen gibt es genug auch jenseits des notwendigen Protestes gegen den Afghanistan- und den Libyen-Krieg: die R&uuml;stungsexporte Deutschlands als drittgr&ouml;&szlig;tem R&uuml;stungslieferanten der Welt; die Abschaffung der atomaren Bewaffnung, aber auch kritisches Monitoring bei Versuchen, in Deutschland eine eigene Milit&auml;rgerichtsbarkeit f&uuml;r die Einsatz-Soldaten einzuf&uuml;hren; ebenso kritisches Monitoring bei Versuchen, nach dem &#8222;Kippen&#8220; der Abschussbefugnis im Luftsicherheitsgesetz durch das Bundesverfassungsgericht eventuell erneut Rechtsgrundlagen zu schaffen f&uuml;r den Einsatz der Bundeswehr mit milit&auml;rischen Mitteln im Innern jenseits von Katastrophenschutz und Amtshilfe.</p>
<p>Werner Koep-Kerstin<br />ist Mitglied des Bundesvorstands der Humanistischen Union <br />und dort f&uuml;r den Bereich Friedenspolitik zust&auml;ndig.</p>
<p>(1) FAZ-Interview vom 27.5.2011.<br />(2) Verteidigungspolitische Richtlinien v. 27.5.2011, in: <a href="http://www.bmvg.de/" target="_blank" rel="noopener">www.bmvg.de</a>.<br />(3) Vgl. Michael Schulze von Gla&szlig;ner: An der Heimatfront. &Ouml;ffentlichkeitsarbeit und Nachwuchswerbung der Bundeswehr, K&ouml;ln 2010.<br />(4) Klaus Naumann: Das Milit&auml;r der Gesellschaft, in: Frankfurter Rundschau v. 7.6.2011, S. 32.<br />(5) zit. nach S&uuml;ddeutsche Zeitung v. 18./19.6.2011, S. 8.<br />(6) Andreas Herberg-Rothe u. Ralph Thiele, Vom Staatsb&uuml;rger in Uniform zum demokratischen Krieger, in: vorg&auml;nge 193 (1/2011), S. 33.<br />(7) S&uuml;ddeutsche Zeitung v. 25.1.2010. <br />(8) Vgl. Martin Kutscha: &bdquo;Verteidigung&#8220; &ndash; vom Wandel eines Verfassungsbegriffs, in: Kritische Justiz 2004, 228; vgl. auch Sven L&uuml;ders u. Rosemarie Will: Das neue Wei&szlig;buch und die Militarisierung der deutschen Innen- und Au&szlig;enpolitik, in: Mitteilungen Nr. 195 (2006), S. 8-11<br />(9) Sabine Jaberg: Bundeswehrreform &ndash; technokratische Optimierung im Raum unbegrenzter milit&auml;rischer M&ouml;glichkeiten, in: Friedensgutachten 2011, hrsg. v. Margret Johannsen et al. Berlin 2011, S. 313, abrufbar unter <a href="http://www.friedensgutachten.de/index.php/id-2011.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.friedensgutachten.de/index.php/id-2011.html</a>. Die indifferente Bezugnahme des Bundesverfassungsgerichts auf &bdquo;friedenswahrende kollektive Sicherheitssysteme&#8220; behandelt ausf&uuml;hrlich: Dieter Deiseroth, Das Friedensgebot des Grundgesetzes. Anspruch und Wirklichkeit nach sechzig Jahren, in: vorg&auml;nge 189 (1/2010), S.103-115.<br />(10) ebd.<br />(11) Wei&szlig;buch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr 2006, S. 20, zit. nach Jaberg 2011, S. 313 f. <br />(12) Jaberg 2011, S. 314. <br />(13) ebd.<br />(14) ebd.<br />(15) Interview im Deutschlandradio am 6.6.2011. <br />(16) Deutscher Bundestag, Drs. 16/3150 v. 25.10.2006, S. 2, zit. nach Jaberg 2011, S. 314. <br />(17) Jaberg 2011, S. 315.<br />(18) Ute Finckh: Zivile Konfliktbearbeitung und zivile Krisenpr&auml;vention, in: vorg&auml;nge 193 (1/2011), S. 135.<br />(19) Vgl. Gustav Heinemann-Initiative: Gerechter Friede statt &#8218;gerechter&#8216; Krieg. Diskussionspapier vom 2.2.2005, abrufbar unter <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/frieden/">www.humanistische-union.de/themen/frieden</a>.</p>
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		<title>Wahlergebnisse der Delegiertenwahlen 2011</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/wahlergebnisse-der-delegiertenwahlen-2011/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 12:18:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011) Baden-W&#252;rt&#173;tem&#173;berg&#160;&#160; Stimmberechtigte: 230 Stimmen/Wahlbeteiligung: 82 / 35,7% Delegierte Ja-Stimmen AnteilBritta Schinzel 72 87,8%Udo Kauß 71 86,6%Cathrin Krämer 70 85,4%Ulrike Ortmann 70 85,4%Stefanie Hubert 61 74,4%Walburga Büchel 53 64,6% Bayern   Stimmberechtigte: 236 (mit TH)Stimmen/Wahlbeteiligung: 81 34,3% Delegierte Ja-Stimmen AnteilHelga Killinger 61 75,3%Wolfgang Killinger 61 75,3%Theodor Ebert 55 67,9%Sophie Rieger 55 67,9%Wilhelm Tim Hering 54 66,7%Ulrich Fuchs 51 63,0%Nachrücker/innen  Felix Grollmann 14 17,3%Manfred Krönauer 14 17,3% Berlin-&#173;Bran&#173;den&#173;burg&#160;&#160; Stimmberechtigte: 266 (mit MV)Stimmen/Wahlbeteiligung: 72 27,1% Delegierte Ja-Stimmen AnteilRosemarie Will 60 83,3%Roland Otte 55 76,4%Tobias Baur 50 69,4%Rüdiger Lautmann 45 62,5%Christoph Bruch 44 61,1%Norman Bäuerle 43 59,7%Fabio Reinhardt 43 59,7% Bremen&#160;&#160; Stimmberechtigte: 47 Stimmen/Wahlbeteiligung: 19 40,4% Delegierte Ja-Stimmen AnteilKirsten Wiese 18 94,7%Heinz Lüneberg 16 84,2% Hamburg&#160;&#160; Stimmberechtigte: 88 Stimmen/Wahlbeteiligung: 38 43,2% Delegierte Ja-Stimmen AnteilAnke Pörksen 36 94,7%Helgrid  Hinze 29 76,3% Hessen&#160;&#160; Stimmberechtigte: 166 Stimmen/Wahlbeteiligung: 56 33,7% Delegierte Ja-Stimmen AnteilPeter Menne 41 73,2%Franz-Josef [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011)</p>
<h2 class="auto-created">Baden-W&uuml;rt&shy;tem&shy;berg&nbsp;&nbsp;</h2>
<p>Stimmberechtigte: 230 <br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 82 / 35,7%</p>
<p>Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Britta Schinzel 72 87,8%<br />Udo Kauß 71 86,6%<br />Cathrin Krämer 70 85,4%<br />Ulrike Ortmann 70 85,4%<br />Stefanie Hubert 61 74,4%<br />Walburga Büchel 53 64,6%</p>
<p><b>Bayern </b> </p>
<p>Stimmberechtigte: 236 (mit TH)<br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 81 34,3%</p>
<p>Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Helga Killinger 61 75,3%<br />Wolfgang Killinger 61 75,3%<br />Theodor Ebert 55 67,9%<br />Sophie Rieger 55 67,9%<br />Wilhelm Tim Hering 54 66,7%<br />Ulrich Fuchs 51 63,0%<br />Nachrücker/innen  <br />Felix Grollmann 14 17,3%<br />Manfred Krönauer 14 17,3%</p>
<h2 class="auto-created">Berlin-&shy;Bran&shy;den&shy;burg&nbsp;&nbsp;</h2>
<p>Stimmberechtigte: 266 (mit MV)<br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 72 27,1%</p>
<p>Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Rosemarie Will 60 83,3%<br />Roland Otte 55 76,4%<br />Tobias Baur 50 69,4%<br />Rüdiger Lautmann 45 62,5%<br />Christoph Bruch 44 61,1%<br />Norman Bäuerle 43 59,7%<br />Fabio Reinhardt 43 59,7%</p>
<h2 class="auto-created">Bremen&nbsp;&nbsp;</h2>
<p>Stimmberechtigte: 47 <br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 19 40,4%</p>
<p>Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Kirsten Wiese 18 94,7%<br />Heinz Lüneberg 16 84,2%</p>
<h2 class="auto-created">Hamburg&nbsp;&nbsp;</h2>
<p>Stimmberechtigte: 88 <br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 38 43,2%</p>
<p>Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Anke Pörksen 36 94,7%<br />Helgrid  Hinze 29 76,3%</p>
<h2 class="auto-created">Hessen&nbsp;&nbsp;</h2>
<p>Stimmberechtigte: 166 <br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 56 33,7%</p>
<p>Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Peter Menne 41 73,2%<br />Franz-Josef Hanke 38 67,9%<br />Alexander Wittkowsky 35 62,5%<br />Lutz Joachim Bartsch 23 41,1%<br />Stefan Hügel 21 37,5%<br />Nachrücker/innen  <br />Wolfgang Hoog 19 33,9%<br />Matthias Schulz 15 26,8%</p>
<h2 class="auto-created">Nieder&shy;sachsen&nbsp;&nbsp;</h2>
<p>Stimmberechtigte: 126 <br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 49 38,9%</p>
<p>Delegierte Ja-Stimmen Anteil</p>
<p>Johann-Albrecht Haupt 40 81,6%<br />Stefan Stache 38 77,6%<br />Jochen Goerdeler 35 71,4%</p>
<h2 class="auto-created">Nordrhein-West&shy;falen&nbsp;&nbsp;</h2>
<p>Stimmberechtigte: 268 <br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 88 32,8%</p>
<p>Delegierte Ja-Stimmen Anteil</p>
<p>Ute Hausmann 61 69,3%<br />Ursula Tjaden 59 67,0%<br />Helge Klawitter 46 52,3%<br />Miriam Schmidt 39 44,3%<br />Norbert Reichling 37 42,0%<br />Rainer Scholl 36 40,9%<br />Michael Fengler 36 40,9%</p>
<p>Nachrücker/innen  </p>
<p>Gerd Pflaumer 34 38,6%<br />Anke Reinhardt 34 38,6%<br />Heinz Kammeier 33 37,5%<br />Rolf Zavelberg 24 27,3%<br />Jörg Haverkamp 21 23,9%<br />Udo Neßler 20 22,7%</p>
<h2 class="auto-created">Rhein&shy;lan&shy;d-Pfalz&nbsp;&nbsp;</h2>
<p>Stimmberechtigte: 50 <br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 28 56,0%</p>
<p>Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Elisabeth Kilali 19 67,9%<br />Till Müller-Heidelberg 16 57,1%<br />Nachrücker/innen  <br />Birte Müller-Heidelberg 8 28,6%<br />Ulrich Berger  7 25,0%<br />Eberhard Steinweg 3 10,7%</p>
<h2 class="auto-created">Saarland&nbsp;&nbsp;</h2>
<p>Stimmberechtigte: 15 <br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 6 40,0%</p>
<p>Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Hans-Joachim Schmidt 6 100,0%</p>
<h2 class="auto-created">Sachsen&nbsp;&nbsp;</h2>
<p>Stimmberechtigte: 35 (mit ST)<br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 13 37,1%</p>
<p>Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Anja Freitag 13 100,0%<br />Ekkart Remoli 11 84,6%</p>
<h2 class="auto-created">Schles&shy;wig-Hol&shy;stein&nbsp;&nbsp;</h2>
<p>Stimmberechtigte: 39 <br />Stimmen/Wahlbeteiligung: 17 43,6%<br />Delegierte Ja-Stimmen Anteil<br />Helga Lenz 17 100,0%<br />Gunda Diercks-Elsner 15 88,2%</p>
<h2 class="auto-created">Statistik:&nbsp;&nbsp;</h2>
<p>gewählte Delegierte (von 51 Plätzen)  45<br />Ersatz-Delegierte  13<br />Wahlberechtigte gesamt  1566<br />Wahlbeteiligung Bundesdurchschnitt  35,06%</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gefährliche Technologie der anderen Art &#8211; &#8222;Schutzerklärungen&#8220; gegen die Angst vor einer Unterwanderung durch Scientology</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/gefaehrliche-technologie-der-anderen-art-schutzerklaerungen-gegen-die-angst-vor-einer-unterwanderu-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 09:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/thema/gefaehrliche-technologie-der-anderen-art-schutzerklaerungen-gegen-die-angst-vor-einer-unterwanderu/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011) Den deutschen Staat mit Erkl&#228;rungen sch&#252;tzen zu wollen, ist nicht neu. Derzeit versucht die Ministerin f&#252;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit ihrer Demokratie-Erkl&#228;rung, einer vermeintlichen Unterwanderung der Republik durch Extremisten zu begegnen (vgl. Mitteilungen Nr. 212, S. 16/17). Schon l&#228;nger, n&#228;mlich bereits seit Mitte der 1990er Jahre, soll uns eine [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011)</i></p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausIMG_2395b.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4088 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausIMG_2395b-600x389.jpg" alt="Gef&auml;hrliche Technologie der anderen Art - " width="600" height="389" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausIMG_2395b-600x389.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausIMG_2395b-768x498.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausIMG_2395b-450x292.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ausIMG_2395b.jpg 800w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Den deutschen Staat mit Erkl&auml;rungen sch&uuml;tzen zu wollen, ist nicht neu. Derzeit versucht die Ministerin f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit ihrer Demokratie-Erkl&auml;rung, einer vermeintlichen Unterwanderung der Republik durch Extremisten zu begegnen (vgl. Mitteilungen Nr. 212, S. 16/17). Schon l&auml;nger, n&auml;mlich bereits seit Mitte der 1990er Jahre, soll uns eine andere Erkl&auml;rung vor der drohenden Unterwanderung durch Scientology bewahren: die Rede ist von sog. &#8222;Schutz- oder Technologieerkl&auml;rungen&#8220;. Derartige Schutzerkl&auml;rungen sollen und werden gem&auml;&szlig; verschiedener Vereinbarungen zwischen den Innen- und Wirtschaftsministerien der L&auml;nder von TeilnehmerInnen an &ouml;ffentlichen Vergabeverfahren abverlangt. Eigentlich sollen sie nur zur Anwendung kommen, sofern die ausgeschriebenen Leistungen Beratungen oder Schulungen enthalten, die potentiellen AuftragnehmerInnen also instruktiv t&auml;tig werden. Die Praxis der Schutzerkl&auml;rungen sieht jedoch von Bundesland zu Bundesland, und selbst dort je nach Beh&ouml;rde oder K&ouml;rperschaft, h&ouml;chst unterschiedlich aus. Das betrifft einerseits den Kreis derjenigen, die sich erkl&auml;ren m&uuml;ssen. In Bayern etwa werden Schutzerkl&auml;rungen auch von BewerberInnen f&uuml;r den &ouml;ffentlichen Dienst verlangt. Und selbst Dienstleister, die sich um die Reinigung &ouml;ffentlicher Geb&auml;ude bewerben, wurden dort bereits zur Abgabe von Schutzerkl&auml;rungen aufgefordert.</p>
<p>Bayern unterscheidet sich aber auch beim Inhalt der Schutzerkl&auml;rungen vom Rest der Republik. In Bayern wird noch heute eine &auml;ltere Textfassung angewandt, die auf einen gemeinsamen Beschluss der Ministerpr&auml;sidenten der L&auml;nder im Jahr 1996 zur&uuml;ckgeht und deren Text von der Arbeitsgruppe Scientology entworfen wurde, die seit 1992 bis letztes Jahr in der Hamburger Innenbeh&ouml;rde bestand. Die &auml;ltere Fassung der Schutzerkl&auml;rung (Typ I) verlangt von den BewerberInnen bzw. ihren Besch&auml;ftigten und SubauftragnehmerInnen eine Abgrenzung von den Lehren Scientologys (bzw. ihres Gr&uuml;nders L. Ron Hubbard) sowie eine Abstinenz von scientologischen Veranstaltungen. Auf eine deutlich zur&uuml;ckhaltendere Version der Schutzerkl&auml;rung (Typ II) verst&auml;ndigten sich die Wirtschaftsminister und -senatoren der L&auml;nder im Februar 2001. Sie umfasst nur noch die Versicherung, dass bei der Ausf&uuml;hrung der vergebenen Auftr&auml;ge keine scientologischen Techniken angewandt und f&uuml;r den Verein weder geworben noch missioniert werde. Die Unterschiede zwischen den beiden Textfassungen fallen im Vergleich sofort auf: W&auml;hrend die alte Version quasi bekenntnishafte Z&uuml;ge tr&auml;gt &ndash; es werden &Uuml;berzeugungen und Veranstaltungsbesuche abgefragt &ndash; beschr&auml;nkt sich die neue Version auf ein Neutralit&auml;tsgebot, das die Anwendung, Missionierung oder Werbung f&uuml;r scientologische Inhalte untersagt.</p>
<p>Ungeachtet der l&auml;nder&uuml;bergreifenden Absprachen kommt in Bayern immer noch die alte Fassung der Schutzerkl&auml;rung zum Einsatz. So forderte die Stadt Augsburg in einem Ausschreibungsverfahren vom Juni 2009 zur Abgabe einer Technologie-Erkl&auml;rung des Typs I auf. Bei der Ausschreibung ging es &uuml;brigens um einen Vortrag zum Thema &#8222;Fachgerechte Baumpflege&#8220;. Inwiefern ein solches Thema Raum f&uuml;r missionarische Bem&uuml;hungen l&auml;sst, sei dahingestellt.</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border="1">
<tbody>
<tr>
<td align="middle">
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><strong>Schutzerkl&auml;rung Typ I</strong> </p>
<p align="left" class="bodytext">Ich die/der Unterzeichnete erkl&auml;re<br />1) &nbsp;da&szlig; ich bzw. mein Unternehmen nicht nach der Technologie von L.Ron Hubbard arbeite,<br />2) &nbsp;da&szlig; weder ich noch meine Mitarbeiter nach der Technologie von L.Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie von L.Ron Hubbard besuchen und<br />3) &nbsp;da&szlig; ich die Technologie von L.Ron Hubbard zur F&uuml;hrung meines Unternehmens (zur Durchf&uuml;hrung meiner Seminare) ablehne. </p>
<p align="left" class="bodytext"><em>Muster der &#8222;Hamburger Schutzerkl&auml;rung&#8220;, die von der Arbeitsgruppe Scientology der Hamburger Innenbeh&ouml;rde entworfen wurde, zitiert nach: Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 7.4.2000 (16 VG 2913/97), abrufbar unter </em><a href="http://www.ingo-heinemann.de/Verwaltungsgericht-HH-16VG2913-97.htm" target="_blank" rel="noopener"><em>http://www.ingo-heinemann.de/Verwaltungsgericht-HH-16VG2913-97.htm</em></a></p>
<p class="bodytext"><strong></strong>&nbsp;</p>
<p class="bodytext"><strong>Schutzerkl&auml;rung Typ II </strong></p>
<p align="left" class="bodytext">Das Beratungs- und Schulungsunternehmen verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur Erf&uuml;llung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die &#8222;Technologie von L. Ron Hubbard&#8220; anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei einem Versto&szlig; ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu k&uuml;ndigen. Weitergehende Rechte bleiben unber&uuml;hrt.</p>
<p align="left" class="bodytext"><em>Muster der Schutzerkl&auml;rung gem. Vereinbarung der Wirtschaftsminister und -senatoren der L&auml;nder vom 1./2. M&auml;rz 2001, entnommen aus: Rundschreiben der Berliner Senatsverwaltung f&uuml;r Wirtschaft und Technologie, Rundschreiben SenWiTech I Nr. 4/2001 vom M&auml;rz 2001, </em><a href="http://www.berlin.de/imperia/md/" target="_blank" rel="noopener"><em>http://www.berlin.de/imperia/md/</em></a><em>content/vergabeservice/rundschreiben/senstadt/rs01_04.pdf</em>.</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Sinn und Unsinn der Technologie-Erkl&auml;rungen</p>
<p>Mit den Schutzerkl&auml;rungen soll die scientologische Unterwanderung der Gesellschaft im allgemeinen und des &ouml;ffentlichen Dienstes im Besonderen verhindert werden. Nach &Uuml;berzeugung der Ministerpr&auml;sidenten drohe &ouml;ffentlichen Stellen &#8222;bei Gesch&auml;ftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology&#8220; [1], da davon auszugehen sei, dass in diesem Zusammenhang erlangte Informationen an die Organisation abflie&szlig;en k&ouml;nnten. Eine nicht abgegebene Schutzerkl&auml;rung oder nachweislich falsche Angaben f&uuml;hren deshalb zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren.</p>
<p>F&uuml;r die Erlasse zur Anwendung der Schutzerkl&auml;rung st&uuml;tzen sich die zust&auml;ndigen Minister regelm&auml;&szlig;ig auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr&auml;nkungen (GWB &sect; 97 Abs. 4) sowie die Vergabe- und Vertragsordnung f&uuml;r Leistungen (VOL/Teil A &sect; 6 EG). Demnach k&ouml;nnen TeilnehmerInnen bei &ouml;ffentlichen Vergabeverfahren vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn es Zweifel an ihrer Gesetzestreue oder ihrer Zuverl&auml;ssigkeit gebe. In der Vergabe- und Vertragsordnung ist hierbei von einer &#8222;nachweislich &#8230; schwere(n) Verfehlung&#8220; die Rede. Nur: Wie sollte sich eine Verfehlung aus den in der Schutzerkl&auml;rung abgefragten Fakten nachweisen lassen? Stellt der Seminarbesuch bei einer &ndash; legalen &ndash; Organisation bereits eine Verfehlung dar? Ebenso uneinsichtig ist, warum Scientologen als besonders unzuverl&auml;ssig gelten. In der scientologischen Ideologie nimmt das Leistungsprinzip eine herausgehobene Stellung ein, Scientology bewertet seine Mitglieder an ihren beruflichen Erfolgen und ihrem sozialen Status.</p>
<p>Woher aber kommt das Misstrauen gegen Scientology? Sowohl der autorit&auml;re Umgang mit ihren Mitgliedern und deren Unterordnung unter die Belange der Organisation, aber auch die Organisationsstrukturen und ein intransparentes Auftreten der Scientology-Gemeinschaft, die ihre politischen Kampagnen und Beratungsangebote &uuml;ber immer neue Vereine, Stiftungen und Firmen offeriert [2], n&auml;hren seit langem die Bef&uuml;rchtung, Scientology verfolge eine verdeckte Agenda, die auf eine neue Werteordnung (die Herrschaft der Clears) ziele. Eine solche Agenda l&auml;sst sich aus den Schriften des Scientology-Gr&uuml;nders ablesen, zahlreiche Berichte von AussteigerInnen best&auml;rken das Bild. Solche Bef&uuml;rchtungen waren es auch, die 1997 die Innenminister der L&auml;nder dazu veranlassten, Scientology durch ihre Verfassungsschutz&auml;mter &uuml;berwachen zu lassen. Die geheimdienstliche Beobachtung &ndash; so fragw&uuml;rdig sie bereits im Ansatz war (s. Seifert 1997) &ndash; hat bis heute keine verwertbaren Ergebnisse erbracht. Trotz zahlreicher Bem&uuml;hungen wurden keine Hinweise auf Vergehen gefunden, die der Organisation zuzurechnen w&auml;ren; ebenso scheiterte der Versuch, Scientology die Bildung einer kriminellen Vereinigung nachzuweisen (vgl. K&uuml;fner, Nedopil &amp; Sch&ouml;ch 2002). Wie immer man zum scientologischen Menschen- und Gesellschaftsideal, zu Thetanen und Clears stehen mag &ndash; es handelt sich um eine legale Vereinigung.</p>
<p>Dass sich eine offene Gesellschaft auch jenseits des Strafrechts mit der Gefahr einer drohenden Unterwanderung ihrer demokratischen Institutionen auseinandersetzt, ist nachvollziehbar. Doch wie soll hierbei die Schutzerkl&auml;rung helfen? Nimmt man die beschworenen Gefahren ernst, dann w&auml;ren die demokratischen Regularien der Institutionen (etwa Transparenz und Sachbezogenheit von Entscheidungen) oder die vom Aussp&auml;hen betroffenen Informationen (etwa pers&ouml;nliche Daten von B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern) zu sch&uuml;tzen. Hierbei hilft jedoch keine der beiden Schutzerkl&auml;rungen. Und ehrlich gesagt: Wer glaubt wirklich daran, dass sich eine konspirativ vorgehende Organisation mittels Selbstbekennerschreiben stoppen lie&szlig;e? Die bisherigen Erfahrungen mit scientologisch gef&uuml;hrten Unternehmen zeigen vielmehr, dass die Unterwanderungsversuche eher an organisationsinternen Zielkonflikten scheitern, n&auml;mlich an der Frage, ob man solche Firmen als Finanzquelle absch&ouml;pft (die ihre Gewinne an die Org abf&uuml;hren muss) oder ob unterwanderte Firmen dazu dienen sollen, den eigenen wirtschaftlichen wie politischen Einfluss auszubauen. Zahlreiche Insolvenzen von scientologynahen Unternehmen legen nahe, dass es der Organisation mehr ums schnelle Geld, als um langfristige Investitionen in die angestrebte Weltherrschaft geht (vgl. Nordhausen &amp; Billerbeck 2008).</p>
<p>Beide Versionen der Schutzerkl&auml;rung schie&szlig;en aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht in ihrem Bem&uuml;hen um die pr&auml;ventive Vermeidung scientologischer Einfl&uuml;sse auf die Gesellschaft deutlich &uuml;bers Ziel hinaus. Insbesondere die bayerische Variante des Textes erinnert an jenes Kontakt- und Bet&auml;tigungsverbot des sog. Radikalen-Erlasses, auf dessen Grundlage zwischen 1972 und 1976 die BewerberInnen f&uuml;r den &Ouml;ffentlichen Dienst einer Pr&uuml;fung ihrer Verfassungstreue unterworfen wurden. Welchem Weltbild (oder welcher &#8222;Technologie&#8220;) jemand anh&auml;ngt und ob er/sie seine/ihre eigene Firma nach deren Regeln f&uuml;hrt, geht niemanden etwas an &ndash; solange arbeitsrechtliche Vorschriften und die Regeln des zivilen Miteinanders eingehalten werden. Das faktische Verbot, Seminare oder Kurse der Organisation zu besuchen, f&uuml;r all diejenigen, die sich an &ouml;ffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, stellt quasi ein Kontaktverbot auf und verhindert, dass sich Interessierte eine auf eigener Anschauung und Erfahrung begr&uuml;ndete Meinung bilden k&ouml;nnen. Was w&auml;re, wenn wir andere zweifelhafte Psychogruppen, Vereine oder Religionsgemeinschaften mit vergleichbaren Sanktionen belegen w&uuml;rden? Eine demokratiefeindliche Haltung l&auml;sst sich schlie&szlig;lich in zahlreichen dogmatischen Schriften finden.</p>
<p>Im &Uuml;brigen kommt ein Verbot des Besuchs scientologischer Veranstaltungen einer &Uuml;berh&ouml;hung dieser sog. Technologien und ihrer Wirksamkeit gleich. Ein solches Verbot suggeriert schlie&szlig;lich, alle Besucher eines solchen Seminars w&uuml;rden einer Infektion ausgesetzt, die ihr bisheriges demokratisches Wertesystem au&szlig;er Kraft zu setzen droht und vor der die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger &ndash; notfalls auch gegen ihre eigene Neugier und gegen ihren Willen &ndash; zu sch&uuml;tzen seien. Verleiht der Staat damit den scientologischen &#8222;Wunder&#8220;techniken nicht einen ungewollten Ritterschlag, gem&auml;&szlig; der Logik: Gef&auml;hrlich kann doch nur sein, was auch wirksam ist. Und stellt ein solches Verbot umgekehrt nicht die Einsichtsf&auml;higkeit, Urteilskraft und Willensfreiheit der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger in Frage, die sich derartige Seminare aus welchen Gr&uuml;nden auch immer einmal anschauen wollen?</p>
<h5>Offene Rechts&shy;fragen</h5>
<p>Eine gerichtliche Kl&auml;rung der Frage, ob die Schutzerkl&auml;rungen (insbesondere in ihrer bayerischen Fassung) mit dem Recht der Meinungsfreiheit und des freien Informationszugangs (Artikel 5 Grundgesetz) vereinbar sind, steht bisher noch aus. Ein Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den bayerischen Erlass zur Schutzerkl&auml;rung wurde im Herbst 1997 ergebnislos eingestellt (VG M&uuml;nchen M 24 E 96.6565, Einstellungsbeschluss v. 22.9.1997). Ein H&auml;ndler f&uuml;r Kopierpapier hatte sich dagegen gewehrt, dass er von seinem &ouml;ffentlichen Auftraggeber (der bayerischen Polizeihubschrauberstaffel), den er seit geraumer Zeit belieferte, pl&ouml;tzlich zur Abgabe einer Schutzerkl&auml;rung aufgefordert wurde. Nachdem der Papierh&auml;ndler einstweiligen Rechtsschutz beantragt hatte, zog die Beh&ouml;rde ihre urspr&uuml;ngliche Aufforderung zur Abgabe einer solchen Erkl&auml;rung zur&uuml;ck, womit das Verfahren nach Angaben der Scientology Kirche Deutschlands (SKD) gegenstandslos geworden war. Seitdem haben sich nach Auskunft der SKD keine weiteren Mitglieder gefunden, die bei &ouml;ffentlichen Ausschreibungen von Schutzerkl&auml;rungen betroffen und zugleich bereit waren, die mit einer Klage verbundenen Risiken (der Publizierung ihrer Scientology-Mitgliedschaft; dem drohenden Verlust weiterer Auftr&auml;ge) einzugehen.</p>
<p>Eine zweite Klage richtete sich gegen die von staatlichen Stellen ausgesprochene Empfehlung zur Verwendung von Schutzerkl&auml;rungen in der Privatwirtschaft. Die Betreiberin eines Kosmetik-Salons war von einem ihrer Lieferanten aufgefordert worden, eine Schutzerkl&auml;rung abzugeben, damit jener sie weiter mit einem von ihm vertriebenen Vitaminpr&auml;parat beliefere. Nachdem die Kl&auml;gerin die Abgabe der Erkl&auml;rung verweigerte, beendete ihr Lieferant die Gesch&auml;ftsbeziehung. Sie verklagte daraufhin die Innenbeh&ouml;rde der Stadt Hamburg (bzw. deren AG Scientology), &uuml;ber deren Webauftritt die Schutzerkl&auml;rung bereitgestellt und zur Anwendung im privaten Umfeld beworben wurde. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschied am 15.12.2005 (BVerwG 7 C 20.04): Die &ouml;ffentliche Verwaltung darf Mustervordrucke der Schutzerkl&auml;rung nicht an Private abgeben, da solche Eingriffe in den privatwirtschaftlichen Verkehr nicht von der allgemeinen Leitungsaufgabe des Staates gedeckt seien. Damit wurde &ouml;ffentlichen Stellen die Werbung f&uuml;r die Anwendung von Schutzerkl&auml;rungen im Privatgebrauch untersagt. &Uuml;ber die Anwendung der Erkl&auml;rungen selbst, sowohl im privaten Bereich wie f&uuml;r &ouml;ffentliche Auftr&auml;ge, sagt diese Entscheidung jedoch nichts aus, beides bleibt (vorerst) weiter zul&auml;ssig.</p>
<h5>Religi&ouml;se Diskri&shy;mi&shy;nie&shy;rung oder Schutz vor gef&auml;hr&shy;li&shy;chen Psycho&shy;tech&shy;no&shy;lo&shy;gien?</h5>
<p>Seitens der Scientology-Kirche Deutschlands konzentriert sich die Kritik an der Schutzerkl&auml;rung besonders auf die Offenlegung der Religionszugeh&ouml;rigkeit, die von den Mitgliedern der Gemeinschaft abverlangt werde. So wies Richard Eisenb&ouml;ck, der Menschenrechtsbeauftragte der SKD, in einer Stellungnahme gegen&uuml;ber der Humanistischen Union darauf hin, dass Mitglieder seiner Organisation durch die Schutzerkl&auml;rungen zu einem weltanschaulichen Bekenntnis gezwungen w&uuml;rden. Dies versto&szlig;e gegen Artikel 136 der Weimarer Reichsverfassung und sei i.V.m. den Artikeln 140 und 4 Grundgesetz ein unzul&auml;ssiger Eingriff in die Religionsfreiheit der Mitglieder. Selbst dann, wenn man dieser Selbsteinsch&auml;tzung als Religionsgemeinschaft folgt, trifft diese Kritik jedoch nur auf die bayerische Version der Schutzerkl&auml;rung zu. In der neueren Fassung verlangt die Schutzerkl&auml;rung kein &bdquo;Glaubensbekenntnis&#8220;, sondern zielt auf die religi&ouml;se Neutralit&auml;t bzw. missionarische Enthaltsamkeit bei der Auftragsausf&uuml;hrung. Hier lie&szlig;e sich allenfalls fragen, ob solch eine einseitige Erkl&auml;rung durch den besonderen missionarischen Eifer der Scientologen gerechtfertigt ist, oder ob nicht die Mitglieder anderer Gruppen gleichsam auf die Einhaltung neutraler Umgangsformen verpflichtet werden m&uuml;ssten.</p>
<p>Das Scientology in seiner Kritik an der Schutzerkl&auml;rung die Religionsfreiheit in den Vordergrund stellt, zeigt aber das Freiheitsverst&auml;ndnis der Gemeinschaft. Einerseits passt die Argumentation in die seit Jahren zu beobachtende Strategie, sich selbst als religi&ouml;se Gemeinschaft resp. Kirche zu beschreiben (w&auml;hrend man sich selbst in den Gr&uuml;ndungsjahren eher religionskritisch bis -feindlich gab) und daraus abgeleitet die Vereinsaktivit&auml;ten (Stra&szlig;ensammlungen, Seminare etc.) unter den besonderen Schutz religi&ouml;ser Bet&auml;tigungen stellen zu wollen. Auf der anderen Seite bedeutet es aber auch: Scientology sorgt sich vor allem um die Religionsfreiheit seiner Mitglieder, die Informations- und Meinungsfreiheit der &#8222;restlichen&#8220; Bev&ouml;lkerung scheinen der Organisation nicht so gewichtig. Wenn Scientology-Seminare frei zug&auml;nglich w&auml;ren, ohne berufliche Konsequenzen f&uuml;rchten zu m&uuml;ssen, k&auml;me das ja nicht nur den Mitgliedern und Sympathisanten der Organisation zugute. Eine solche &Ouml;ffnung w&uuml;rde auch die Transparenz und die zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung mit fragw&uuml;rdigen Methoden und Praktiken der Organisation bef&ouml;rdern. Genau dies wird aber mit den Schutzerkl&auml;rungen verhindert. Die staatliche &#8222;Schutzerkl&auml;rungspolitik&#8220; spielt insofern den vorhandenen Abschottungstendenzen der Scientologen (ungewollt) in die Hand.</p>
<p>Die Gefahren, die von Scientology ausgehen k&ouml;nnen, sollten angesichts der ungew&ouml;hnlichen &#8222;Glaubensinhalte&#8220; und der offensichtlich unrealistischen Ambitionen auf eine Weltherrschaft nicht untersch&auml;tzt werden. Konkret gef&auml;hrdet sind aber weniger demokratische Institutionen oder gar die Verfassungsordnung unseres Landes, sondern vor allem jene Menschen, die in direktem Kontakt mit der Organisation stehen oder standen. Zahlreichen Erfahrungsberichten und Untersuchungen zufolge drohen ihnen psychische Abh&auml;ngigkeiten, soziale Isolation und finanzieller Ruin. Anstelle eines fragw&uuml;rdigen Technologieschutzes mit Schutzerkl&auml;rungen w&auml;re es deshalb an der Zeit, dass sich Verwaltungen und Gesetzgeber auf die konkreten Konflikte konzentrieren, denen die Mitglieder und Aussteiger zuweilen ausgesetzt sind. Dazu geh&ouml;ren u.a. die unbedingte Freiheit, dass Betroffene &uuml;ber ihre Erfahrungen in und ihr Wissen von der Organisation berichten k&ouml;nnen (ohne des Verrats von Firmengeheimnissen oder der Verletzung von Urheberrechten bezichtigt zu werden), ebenso die Freiheit zum jederzeitigen Austritt aus beliebigen Organisationen und ein absoluter Schutz der Vertraulichkeit f&uuml;r alle pers&ouml;nlichen Sachverhalte, die in religi&ouml;sen oder therapeutischen Verh&auml;ltnissen offenbart wurden. [3]</p>
<p><i>Sven L&uuml;ders</i></p>
<p>Anmerkungen:</p>
<p>[1] Scientology-Organisation &ndash; Verwendung von Schutzerkl&auml;rungen bei der Vergabe &ouml;ffentlicher Auftr&auml;ge. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung v. 29.10.1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S. 701, StAnz. 44)</p>
<p>[2] Einen &Uuml;berblick der in der Hauptstadt anzutreffenden Scientology-Organisationen bietet: &bdquo;Scientology Inkognito&#8220;. Informationsblatt der Berliner Senatsverwaltung f&uuml;r Bildung, Wissenschaft und Forschung, abrufbar unter <a href="http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-familie/" target="_blank" rel="noopener">http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-familie/</a> sekten-psychogruppen/scientology_inkognito.pdf</p>
<p>[3] Vgl. die Forderungen des Europ&auml;isch-Amerikanischen B&uuml;rgerkomitees f&uuml;r Menschenrechte und Religionsfreiheit in den USA unter <a href="http://www.leipzig-award.org/deutsch/grundsatztext.htm" target="_blank" rel="noopener">http://www.leipzig-award.org/deutsch/grundsatztext.htm</a>.</p>
<p>Informationen zum Thema:</p>
<p><i>Udo Kau&szlig;: Was Kirche ist, bestimmt der Staat, Grundrechte-Report 1998, S. 70-76.</i></p>
<p><i>Heinrich K&uuml;fner, Norbert Nedopil, Heinz Sch&ouml;ch (Hrsg.): Gesundheitliche und rechtliche Risiken bei Scientology. Eine Untersuchung psychologischer Beeinflussungstechniken bei Scientology, Landmark und der Behandlung von Drogenabh&auml;ngigen. Pabst-Verlag, 2002, 647 Seiten, ISBN 3-936142-40-8, Ausz&uuml;ge unter </i><a href="http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/verfassungsschutz/scientology/4.pdf" target="_blank" rel="noopener"><i>http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/verfassungsschutz/scientology/4.pdf</i></a><i>.</i></p>
<p><i>Frank Nordhausen &amp; Liane v. Billerbeck: Scientology. Wie der Sektenkonzern die Welt erobern will. Ch. Links Verlag, Berlin 2008.</i></p>
<p><i>J&uuml;rgen Seifert: Scientology &ndash; Keine Arbeitsbeschaffung f&uuml;r den Verfassungsschutz, Grundrechte-Report 1997, S. 107-112. </i></p>
<p><i>Eine kritische Perspektive auf Scientology bietet die Webseite von Ingo Heinemann: </i><a href="http://www.ingo-heinemann.de/Schutzerklaerung.htm" target="_blank" rel="noopener"><i>http://www.ingo-heinemann.de/Schutzerklaerung.htm</i></a><i>.</i></p>
<p><i>Kontaktadressen f&uuml;r Betroffene unter: </i><a href="http://www.berlin.de/sen/" target="_blank" rel="noopener"><i>http://www.berlin.de/sen/</i></a><br /><i>familie/sekten-psychogruppen/weitere-hilfe/index.html.</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/gefaehrliche-technologie-der-anderen-art-schutzerklaerungen-gegen-die-angst-vor-einer-unterwanderu-2/">Gefährliche Technologie der anderen Art &#8211; &#8222;Schutzerklärungen&#8220; gegen die Angst vor einer Unterwanderung durch Scientology</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Stellungnahme der Humanistischen Union zum Beschäftigtendatenschutz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 12:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachten/Stellungnahmen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011) Die Humanistische Union hat anl&#228;sslich einer Anh&#246;rung des Bundestags-Innenausschusses am 23. Mai 2011 eine Stellungnahme zu den Gesetzentw&#252;rfen der Bundesregierung (Drs. 17/4230), der Fraktion B&#252;ndnis 90/Die Gr&#252;nen (Drs. 17/4853) und der Fraktion der SPD (Drs. 17/69) zum Datenschutz f&#252;r Besch&#228;ftigte abgegeben. Wir dokumentieren hier die Kurzfassung. Eine ausf&#252;hrliche Kritik zum Gesetzentwurf [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 213 (2/2011)</p>
<p><i>Die Humanistische Union hat anl&auml;sslich einer Anh&ouml;rung des Bundestags-Innenausschusses am 23. Mai 2011 eine Stellungnahme zu den Gesetzentw&uuml;rfen der Bundesregierung (Drs. 17/4230), der Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen (Drs. 17/4853) und der Fraktion der SPD (Drs. 17/69) zum Datenschutz f&uuml;r Besch&auml;ftigte abgegeben. Wir dokumentieren hier die Kurzfassung. Eine ausf&uuml;hrliche Kritik zum Gesetzentwurf der Bundesregierung kann in der HU-Gesch&auml;ftsstelle oder auf der Webseite abgerufen werden: </i><a href="https://www.humanistische-union.de/themen/datenschutz/"><i>www.humanistische-union.de/themen/datenschutz</i></a><i>.</i></p>
<p>Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf ist aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht abzulehnen, weil er lediglich das Bundesdatenschutzgesetz aufbl&auml;ht, ohne den Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung der Besch&auml;ftigten im Arbeitsverh&auml;ltnis wirklich einzul&ouml;sen. Vorrang hat in diesem Gesetzentwurf der Ansatz der &#8222;compliance&#8220; (Befolgung der Regeln eines Unternehmens) und der Kampf gegen Korruption sowie &Uuml;berwachung der Arbeitnehmer/innen. Erneut lehnt die Bundesregierung die seit Jahrzehnten erhobene Forderung nach einem eigenst&auml;ndigen Gesetz f&uuml;r die Besch&auml;ftigten in der Privatwirtschaft und bei &ouml;ffentlichen Stellen ab. Die von der Regierung vorgelegten Erg&auml;nzungen des Bundesdatenschutzgesetzes st&auml;rken nicht die Schutzrechte der Besch&auml;ftigten, sondern die Kontrollm&ouml;glichkeiten des Arbeitgebers. Aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht sind in dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung insbes. abzulehnen:</p>
<p>1. Die weitreichenden Regelungen zugunsten der Arbeitgeber bei der Bewerbung und Einstellung der Besch&auml;ftigten. Insbesondere der neue Paragraph 32 Absatz 4 bis 6 er&ouml;ffnet dem Arbeitgeber ein unzul&auml;ssig breites Feld, bei der Bewerbung intimste pers&ouml;nliche Daten und Informationen zu sammeln. Aus Sicht der Humanistischen Union ist es unzul&auml;ssig, dass ein kirchlicher Arbeitgeber zum Beispiel &#8222;die religi&ouml;se &Uuml;berzeugung&#8220; oder die &#8222;religi&ouml;se Weltanschauung&#8220; testen und Daten dar&uuml;ber sammeln darf. Auch die M&ouml;glichkeiten f&uuml;r einen politischen Arbeitgeber verletzen den Grundsatz der Meinungs- und Koalitionsfreiheit sowie den Grundsatz eines sparsamen Umgangs mit pers&ouml;nlichen Daten: er darf die &#8222;politische Meinung&#8220; erfragen und die Gewerkschaftszugeh&ouml;rigkeit. Abzulehnen ist auch der Zugriff des Arbeitgebers auf die sozialen Netzwerke. Hier sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung in einer sehr schwammigen Formulierung vor: &#8222;Bei Daten aus sozialen Netzwerken, die der elektronischen Kommunikation dienen, &uuml;berwiegt das schutzw&uuml;rdige Interesse des Besch&auml;ftigten; dies gilt nicht f&uuml;r soziale Netzwerke, die zur Darstellung der beruflichen Qualifikation ihrer Mitglieder bestimmt sind.&#8220; Die Interpretation, wie weit das schutzw&uuml;rdige Interesse &uuml;berwiegt, liegt also beim Arbeitgeber. Dem Bewerber/der Bewerberin werden in dem Gesetzentwurf keinerlei Rechte auf Einsicht oder Widerspruch einger&auml;umt.</p>
<p>2. In der Praxis gehen Arbeitgeber vor allem in den Gro&szlig;unternehmen der Privatwirtschaft heute davon aus, dass Bewerbungen &uuml;ber das Internet erfolgen. Hier sind Datenschutzregelungen besonders gefordert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht auf diese Praxis nicht ein. Aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht ist eine Regelung erforderlich, wie sie der Gesetzentwurf der Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen im Paragraph 6 (vor allem im Absatz 3) vorsieht.</p>
<p>3. Schwammig, weitreichend und vieldeutig sind auch die Regelungen zur Video&uuml;berwachung (&sect; 32f) und zu den Ortungssystemen (&sect; 32g). Die Zul&auml;ssigkeit der Video&uuml;berwachung zum Beispiel &#8222;zur Abwehr von Gefahren f&uuml;r die Sicherheit des Betriebs&#8220; ist eine Generalvollmacht. Bei den Ortungssystemen hat der Besch&auml;ftigte kein eigenst&auml;ndiges Auskunfts- und Informationsrecht: Erkennbarkeit und Auswertung des Ortungssystems liegt allein beim Arbeitgeber.</p>
<p>4. Die Gesetzentw&uuml;rfe der SPD und von B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen sehen umfangreiche Einsichts-, Auskunfts- und Korrekturrechte des/der Besch&auml;ftigten vor. Sie fehlen im Gesetzentwurf der Bundesregierung, damit wird das Mitwirkungs- und das Transparenzgebot verletzt. Diese geh&ouml;ren aber zu den Kernbestandteilen eines wirksamen Besch&auml;ftigtendatenschutzes.</p>
<p>5. Aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht erforderlich ist auch ein Ma&szlig;regelungsverbot, wie es unter anderem der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vorsieht (&sect; 24).</p>
<p>6. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung fehlt ein Beauftragter (eine Beauftragte) f&uuml;r den Besch&auml;ftigtendatenschutz. Er ist in den beiden Alternativentw&uuml;rfen enthalten.</p>
<p>7. V&ouml;llig inakzeptabel ist aus Sicht der Humanistischen Union der geplante &sect; 32l im Gesetzentwurf der Bundesregierung (Einwilligung, Geltung f&uuml;r Dritte, Rechte der Interessenvertretungen, Beschwerderecht, Unabdingbarkeit). &sect; 32l verst&ouml;&szlig;t gegen Art. 28 Abs. 4 der EG-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG). Die in Abs. 4 des Entwurfs getroffene Regelung, dass sich Arbeitnehmer/innen erst an eine zust&auml;ndige Beh&ouml;rde wenden k&ouml;nnen, wenn der Arbeitgeber einer entsprechenden Beschwerde nicht abgeholfen hat, verst&ouml;&szlig;t gegen europ&auml;isches Recht. Gem&auml;&szlig; Art. 28 Abs. 4 der Datenschutzricht- linie muss jeder Person vorbehaltlos das Recht einger&auml;umt werden, sich mit der Bitte, die Rechtm&auml;&szlig;igkeit einer Datenverarbeitung &uuml;berpr&uuml;fen zu lassen, an eine Kontrollstelle wenden zu k&ouml;nnen. Die in der Richtlinie enthaltenen Vorgaben stellen eine Mindestanforderung dar, an die der deutsche Gesetzgeber gebunden ist.<br />Der Humanistischen Union ist es wichtig, diese Vorschrift in Zusammenhang mit &sect; 32e des Entwurfs zu setzen (Datenerhebung ohne Kenntnis des Besch&auml;ftigten zur Aufdeckung und Verhinderung von Straftaten und anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen im Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnis). W&auml;hrend &sect; 32e dem Arbeitgeber die M&ouml;glichkeit gibt, Besch&auml;ftigte bei Verdacht einer Straftat heimlich zu &uuml;berwachen, sollen Besch&auml;ftigte verpflichtet werden, ihren Arbeitgeber zu informieren, wenn sie das Gef&uuml;hl haben, dass dieser sie &uuml;berwacht. Liest ein Arbeitgeber aber zum Beispiel unberechtigt die privaten E-Mails eines Besch&auml;ftigten, so stellt dies ebenfalls eine Straftat dar (&sect; 202a StGB &#8211; Aussp&auml;hen von Daten).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/213-mitteilungen/publikation/stellungnahme-der-humanistischen-union-zum-beschaeftigtendatenschutz/">Stellungnahme der Humanistischen Union zum Beschäftigtendatenschutz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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