Freiheit zu sterben II

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Die Freiheit zu sterben II: Nachdenken über assistierten Suizid und aktive Sterbehilfe

2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein neues Betreuungsrecht. Mit dem Gesetz wurden Patientenverfügungen als verbindliche Äußerungen für ein selbstbestimmtes Lebensende anerkannt. So richtig und wichtig dieser Schritt war – viele Fragen bleiben weiterhin offen: Was darf in einer Patientenverfügung alles festgelegt werden? Ob und wann ist ein Behandlungsabbruch zulässig? Wie weit dürfen eine palliativmedizinische Versorgung oder eine aktive Sterbebegleitung gehen?

Mit diesen Fragen befasste sich die Tagung „Die Freiheit zu sterben II“ am 14. April 2011 in Berlin. Sie wurde gemeinsam von Humanistischer Union, Deutscher Gesellschaft für Humanes Sterben und Heinrich-Böll-Stiftung veranstaltet. Die Tagung bot neben einem Überblick der deutschen Rechtslage (Verfassungs- und Strafrecht) auch einen Vergleich der Rechte Sterbender und der Sterbehilfepraxis mit unseren Nachbarländern.

Sie finden hier die Audiodokumentation der Tagung. Eine gedruckte Dokumentation der Beiträge ist in Arbeit – über ihr Erscheinen werden wir an dieser Stelle informieren.

Die Referate im Überblick:

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