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	<title>vorgänge 03 Archive - Humanistische Union</title>
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	<lastBuildDate>Sat, 30 Jun 1973 11:00:00 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Fritz-Bauer-Preis der HU an Rechtsanwalt Hannover</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Jun 1973 12:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 03( Heft 03/ 1973),S. 137- 138 (vg) Der Bundesvorstand der Humanistischen Union hat beschlossen, den Fritz- Bauer- Preis für 1973 an Rechtsanwalt Heinrich Hannover, Bremen, zu vergeben.Der Fritz- Bauer- Preis, nach dem Tode des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer 1969 von der Humanistischen Union gestiftet, wird alljährlich verliehen für Verdienste um die Reform [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 03( Heft 03/ 1973),S. 137- 138</p>
<p>(vg) Der Bundesvorstand der Humanistischen Union hat beschlossen, den Fritz- Bauer- Preis für 1973 an Rechtsanwalt Heinrich Hannover, Bremen, zu vergeben.<br />Der Fritz- Bauer- Preis, nach dem Tode des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer 1969 von der Humanistischen Union gestiftet, wird alljährlich verliehen für Verdienste um die Reform des Rechts, die Verbesserung des Strafvollzugs und die Durchsetzung von unveräußerlichen Rechtsgarantien. Fritz Bauer, späterer hessischer Generalstaatsanwalt, nach 1933 wegen seiner konsequenten Haltung in die Emigration getrieben, Gründungsmitglied der Humanistischen Union, war einer der konsequentesten und radikalsten Verfechter einer Rechtsreform in der Bundesrepublik (Beiträge in den Vorgängen seit 1962).<br />Bisherige Preisträger sind Helga Einsele, Leiterin der hessischen Frauenstrafvollzugsanstalt in Frankfurt-Preungesheim; Birgitta Wolf, Einzelkämpferin für die Rechte der Strafgefangenen in der BRD; Bundespräsident Gustav E. Heinemann für seine Verdienste als Bundesjustizminister um die Einleitung einer Strafrechts- und Strafvollzugsreform; Dr. Emmy Diemer-Nicolaus, F.D.P.- MdB für ihre konsequente Haltung in allen Rechtsreformfragen der letzten Bundestags-Legislaturperiode.<br />Heinrich Hannover zeichnet die Humanistische Union 1973, dem Jahr des 70. Geburtstages Fritz Bauers stellvertretend für alle die Rechtsanwälte aus, die sich in den anhängigen politisch-strafrechtlichen Verfahren gegen z. B. Angehörige der Baader-Meinhof-Gruppe exponieren, obwohl sie damit erhebliche Nachteile in kauf nehmen.<br />Die HU identifiziert sich damit keineswegs mit den möglichen Prozessverläufen; sie will aber zum Ausdruck bringen, dass gerade in solchen Prozessen der mutige und kompromisslose Einsatz der Rechtsanwälte, um der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens willen (das gar von der Generalbundesanwaltschaft beeinflusst und infrage gestellt wurde -vgl. den Fall Schily), betont werden muss. Mögen die Baader und Meinhof am Ende freigesprochen oder verurteilt werden; hinnehmbar ist so etwas nur, wenn wenigstens (formal) das rechtsstaatliche Verfahren gesichert erscheint. Es gibt Indizien seitens der Behörden, dass dies behindert wird. Rechtsanwalt Hannover ist ein exemplarisch Betroffener in dieser Entwicklung.<br />Ihn durch den Fritz-Bauer-Preis zu ermutigen bedeutet den Versuch der HU, gegen alle staatspolitischen Interessen auf die Notwendigkeit eines rechtsstaatlichen Verfahrens auch für allzu leicht Massenvorurteilen unterworfene mögliche &#132;politische&#148; Straftäter hinzuweisen.</p>
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		<title>Gnade für Vera Brühne</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/03/publikation/gnade-fuer-vera-bruehne/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Mar 1972 11:23:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Brief von Birgitta Wolf an den Bayrischen Ministerpräsidenten Aus: vorgänge Nr. 03( Heft 03/1973),Seite 80-82 (vg) Die Verurteilung Vera Brühnes und Josef Ferbachs (der inzwischen im Gefängnis gestorben ist) wegen Mordes durch ein Münchener Gericht ist gewiß eines der dunkelsten Kapitel bundesdeutscher Rechtsgeschichte. Die Serie der Proteste gegen dieses Urteil durch kompetente Juristen, Politiker [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Brief von Birgitta Wolf an den Bayrischen Ministerpräsidenten</p>
<p>Aus: vorgänge Nr. 03( Heft 03/1973),Seite 80-82</p>
<p>(vg) Die Verurteilung Vera Brühnes und Josef Ferbachs (der inzwischen im Gefängnis gestorben ist) wegen Mordes durch ein Münchener Gericht ist gewiß eines der dunkelsten Kapitel bundesdeutscher Rechtsgeschichte. Die Serie der Proteste gegen dieses Urteil durch kompetente Juristen, Politiker und Publizisten ist inzwischen ebenso Legion wie die Anträge zu Wiederaufnahmeverfahren, die von der Justiz in makabrer Regelmäßigkeit &#151; aus Formgründen &#151; abgelehnt wurden. Inzwischen sitzt Vera Brühne seit 10 Jahren im Gefängnis Aichach, Josef Ferbach ist in der Haft verstorben &#151; und noch immer kann sich die Justizverwaltung nicht entschließen, das höchst dubiose Verfahren wieder aufzugreifen.</p>
<p>Eine detaillierte Urteilsschelte des ehemaligen Senatspräsidenten am Bundesgerichtshof, Heinrich Jagusch, in der &#132;Neuen Juristischen Wochenschrift&#148; (NJW) vom 7. Dezember 1971, gab Birgitta Wolf, Fritz-Bauer-Preisträgerin der HU und den Lesern dieser Zeitschrift gut bekannt, Gelegenheit, beim bayerischen Ministerpräsidenten Alfons Goppel ein ausführlich begründetes Gnadengesuch für Vera Brühne einzureichen. Die Humanistische Union hat im Dezember 1971 dieses Gnadengesuch lebhaft unterstützt.</p>
<p>Dieses Gnadengesuch hat in der Folgezeit erhebliche Mißdeutungen erfahren; nicht zuletzt durch den Anwalt, der Vera Brühne vertritt, indem er, anscheinend auch im Namen seiner schlecht beratenen Mandantin, erklärte, Vera Brühne möchte nicht als &#132;begnadigte Mörderin&#148; freigelassen werden, sondern sie wolle einen Prozeß, der ihre Unschuld beweist. &#151; Nach einem Bericht des &#132;Münchener Merkur&#148; vom 16. Februar 1972: &#132;Sie möchte nicht als begnadigte Mörderin in Freiheit entlassen werden, sie will einen Prozeß, der ihre Unschuld beweist. &#151; Insofern seien er und Vera Brühne auch gegen das unlängst von der Kriminologin Birgitta Wolf aus Murnau eingereichte Gnadengesuch zu Gunsten Vera Brühnes gewesen, über das Goppel bis jetzt auch noch nicht entschieden hat. Allerdings, so meint Rechtsanwalt Moser, liege die Situation anders, wenn sich eine Organisation im Namen von immerhin 400 Rechtsanwälten zu einem Gnadengesuch entschließt&#148;.<br />Der Anwalt übersieht vollkommen, daß auch eine (sogenannte) &#132;begnadigte Mörderin&#148; durchaus noch einen &#132;Prozeß, der ihre Unschuld beweist&#148;, betreiben kann &#151; aber eben, ohne weiter im Gefängnis zu sitzen. (Außerdem hat die anwaltliche &#132;Logik&#148;, daß ein Gnadengesuch der &#151; so sagt er &#151; &#132;Kriminologin&#148; Birgitta Wolf eine mindere Qualität habe als das einer Vereinigung von 400 Rechtsanwälten,. nicht den geringsten Beweiswert. Der Anwalt, der mit seinen Wiederaufnahmeanträgen nicht zurande kommt, sollte nicht aus prozessualem Ehrgeiz auch noch das Quentchen korrigierender Gnade für Vera Brühne um Wochen oder Monate verspielen!<br />Birgitta Wolf jedenfalls hat am 9. Februar 1972 erneut ein begründetes Gnadengesuch für Vera Brühne an den Bayerischen Ministerpräsidenten Alfons Goppel gerichtet. Wir halten die Veröffentlichung dieses Briefes für notwendig, damit Goppel, der nach dem ersten Gnadengesuch gewisses Verständnis äußerte, sich aber auf seine Unkenntnis der Prozeßakten berief, nicht noch einmal Gelegenheit nehmen kann, sich für inkompetent oder uninformiert zu halten. Seine Uninformiertheit kostet Frau Brühne, die möglicherweise unschuldig ist, Tag um Tag ihrer Freiheit; dieser Preis aber kann auch einem Ministerpräsidenten nicht genehmigt werden.</p>
<p>Sehr verehrter Herr Ministerpräsident!<br />Ich freute mich sehr, als ich in der Presse las, daß Sie bei einem Interview aufgrund meines telegraphischen Gnadengesuches für Vera Brühne geäußert haben:<br />&#132;Ich kenne den Akt Brühne noch nicht, ich muß mich erst mit der Rechtslage vertraut machen. Die Begnadigung könnte ganz schnell gehen. Aber ich glaube nicht, daß es im Interesse der Betroffenen ist, eine begnadigte Mörderin zu sein, denn wenn alles stimmt, was Bundesrichter Jagusch sagt, dann muß man sie freisprechen und nicht begnadigen. Man muß sich auch überlegen, was aus einer Begnadigten wird. Eine Freigesprochene hat immerhin Recht und Entschädigung.&#148;<br />Diese Ihre Äußerung zeigt, daß Sie im Prinzip der Ansicht sind, daß wenn das, was Bundesrichter Jagusch vorbringt, stimmt, Frau Brühne freigesprochen werden muß, und daß unter Umständen eine Begnadigung ganz schnell gehen könnte. Die anderen Äußerungen von Ihnen beruhen wahrscheinlich auf einem Mißverständnis, besonders aber die Mitteilung über Herrn Oberregierungsrat Pronold in seinem Schreiben an mich vom 22. Dezember 1971; in dem er schreibt:<br />&#132;Frau Brühne und ihr anwaltschafllicher Vertreter, Herr Dr. Moser, haben übereinstimmend erklärt, daß Frau Brühne nicht begnadigt werden will. Ihr Gesuch wird daher nicht weiterbehandelt werden, weshalb sich auch eine Vorsprache in dieser Sache erübrigen dürfte.&#148;<br />Aus Gründen, die ich nicht recht verstehe, hat man Sie, sehr verehrter Herr Ministerpräsident, nicht völlig korrekt unterrichtet. Wie der Pressesprecher des Justizministeriums, Herr Rauchalles, auf Anfrage der &#132;Süddeutschen Zeitung&#148; sehr richtig bestätigt, schließt Gnade Recht nicht aus &#151; im Falle Vera Brühne würde ein Gnadenakt nur die schnellere Ermöglichung einer Wiederaufnahme bedeuten, denn Frau Brühne könnte in Freiheit dazu mitwirken, völlig neue Beweise zu sammeln, die die Fehlerhaftigkeit des Urteils bestätigen. Sogar nach dem Tode eines Begnadigten oder im Gefängnis Verstorbenen ist eine Rehabilitierung durch. ein neues Verfahren möglich. Außerdem glaube ich, daß die Nervenanspannung, wenn man draußen in Freiheit als Begnadigte, aufgrund von Feststellungen eines Bundesrichters, für seine Rehabilitierung arbeitet, nicht größer sein kann, als wenn man mit dauernd abgelehnten Wiederaufnahmeverfahren als verurteilte Mörderin in der Zelle verzweifelt.<br />Frau Brühne ist nach 10 Jahren fast völliger Isolierung von einer normalen Welt gar nicht in der Lage, zu beurteilen, was für sie im Moment am günstigsten ist. In bezug auf mein Gnadengesuch hat sie außerdem nicht wie früher selbst kategorisch eine Gnade abgelehnt, sondern &#151; wie mir Herr Oberregierungsrat Pronold persönlich sägte &#151; sich lediglich der Ansicht ihres Verteidigers Dr. Moser angeschlossen. Dr. Moser ist übrigens der erste Anwalt, der mir in meiner langen Arbeit für Gefangene begegnet ist, der keine möglich gewordene Gnade für seine Mandantin will. Jeder andere Anwalt versucht so schnell wie möglich, seinen Mandanten &#151; besonders wenn er ihn für unschuldig hält &#151; freizubekommen. Außerdem hätte Herr Moser als Jurist wissen müssen, daß der Antrag auf Haftentlassung, den er anstelle meines Gnadengesuches setzte, rechtlich vor der Einbringung seines in Aussicht gestellten Wiederaufnahmeantrages gar nicht möglich war.<br />Außerdem erklärte Dr. Moser &#151; wenn die Zeitungsmeldungen stimmen &#151; der Presse gegenüber, daß ich gar nicht &#132;legalisiert&#148; wäre, ein Gnadengesuch einzureichen. Auch hier müßte &#151; wie vom Justizministerium öffentlich richtiggestellt wurde &#151; Moser wissen, daß ohne weiteres eine Betreuerin &#151; auch ohne &#132;Legalisierung&#148; &#151; ein Gnadengesuch im Interesse der Gefangenen stellen kann &#151; das kann sogar jeder unbeteiligte Mitbürger.<br />Herr Dr. Moser wird. auch nicht vergessen haben, daß Herr Justizminister Dr. Held vor mehr als einem halben Jahr erklärte:<br />&#132;Nach 10 Jahren Strafverbüßung sollten wir auf ein Gnadengesuch eingehen und Vera Brühne freilassen.&#148;<br />Der Staatssekretär im Justizministerium, Herr Dr. Josef Bauer, wiederum äußerte bei einem Interview mit &#132;Bild&#148; vom 16. Dezember 1971:<br />&#132;Im Grunde wäre gegen eine Begnadigung nichts einzuwenden, aber Frau Brühne hat vor drei Tagen ausdrücklich erklärt, sie wolle keine Gnade, sondern ihr Recht.&#148;<br />Hierzu möchte ich Sie, sehr verehrter Herr Ministerpräsident, auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. April 1969 &#151; ZBvR 552/63, veröffentlicht in der Deutschen Richterzeitung 12/69, aufmerksam machen, worin es heißt:<br />&#132;Im übrigen darf auch nicht die Eigenart der Einzelbegnadigung außer Betracht gelassen werden. Zu dieser Eigenart gehört, daß ein Gnadenakt ohne Antrag, ohne Zustimmung, ohne Billigung und sogar gegen den Willen der Begünstigten ergehen kann.&#148;<br />Ausgehend von der oben angeführten von Herrn Justizminister Held und Herrn Staatssekretär Bauer bekundeten wohlwollenden Einstellung in bezug auf einen Gnadenakt und aufgrund der Richtigstellung der anscheinend irrigen Auffassung, daß man keine Gnade gegen den Willen der Begünstigten ergehen lassen kann, bitte ich Sie erneut, aufgrund der Feststellungen von Herrn Bundesrichter a. D. Heinrich Jagusch um Gnade für Vera Brühne.<br />Hinzuzufügen ist, daß für Frau Brühnes Aufnahme in die besten Verhältnisse nach der Entlassung gesorgt ist &#151; in einem Hause von Freunden von mir, wo sie völlig anonym dem erwarteten Presserummel entgehen kann. Ich verweise dabei auf mein Telegramm vom 23. Dezember 1971 an Sie, sehr verehrter Herr Ministerpräsident, aus dem hervorgeht, daß Frau Brühne auf Befragung durch Herrn Amtmann Zenz mit Freudentränen diese Zufluchtsmöglichkeit akzeptiert hat.<br />Im übrigen bitte ich darauf hinweisen zu dürfen, daß im Moment kein Wiederaufnahmeantrag vorliegt, da der eingereichte Antrag von Herrn Rechtsanwalt Luthardt (auf Anregung und in Zusammenarbeit mit dem verstorbenen Anwalt Dr. Girth), als rechtlich nicht ausreichend fundiert, abgelehnt wurde und Dr. Moser bis heute seinen für Anfang Januar angekündigten Wiederaufnahmeantrag nicht eingereicht hat.<br />Ich kann nur das wiederholen, was ich Ihnen in meinem Telegramm vom 23. Dezember 1971 schrieb: &#132;In Ihrer Hand liegt das Begnadigungsrecht. Jeder Tag, den Frau Brühne noch unnütz in Aichach verbringt, ist ein Tag verlorenes Leben.&#148;</p>
<p>Mit vorzüglicher Hochachtung                                                                          Birgitta Wolf</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Lebenslange Diskriminierung?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/03/publikation/lebenslange-diskriminierung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Mar 1970 11:31:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rehabilitierte Strafgefangene dürfen in Bayern nicht wählen Aus: vorgänge Nr. 03( Heft 03/ 1973),Seite 82-83 Ein 71jähriger Rentner, aus guter Familie stammend: In seiner Jugend wurde er während der chaotischen Hungerzeit nach dem ersten Weltkrieg auf der Wanderschaft aufgegriffen und &#151; laut durchaus glaubwürdiger Versicherung &#151; das erste Mal unschuldig eingesperrt. Er kam ins Gefängnis [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Rehabilitierte Strafgefangene dürfen in Bayern nicht wählen</p>
<p>Aus: vorgänge Nr. 03( Heft 03/ 1973),Seite 82-83</p>
<p>Ein 71jähriger Rentner, aus guter Familie stammend: In seiner Jugend wurde er während der chaotischen Hungerzeit nach dem ersten Weltkrieg auf der Wanderschaft aufgegriffen und &#151; laut durchaus glaubwürdiger Versicherung &#151; das erste Mal unschuldig eingesperrt. Er kam ins Gefängnis Amberg, in einen Schlafsaal mit 106 Gefangenen. Unbeschreibliche hygienische und moralische Zustände in dem Saal. Wer nicht verdorben war, wurde es. Er wurde entlassen, aber von der Familie abgewiesen. Er war verbittert und ohne Halt.<br />Straffällig war er aus äußerer und innerer Not geworden und wurde es häufiger. Die Situation wurde nach jeder Entlassung noch schwerer. Die Türen zur Familie waren verschlossen &#151; die Türen zu den Kneipen auf. Er hatte keine Freunde &#151; nur Kumpane. So gab es Rückfälle, die zuletzt mit Zuchthaus bestraft wurden. (Wie ich in meinem Buch &#132;Die vierte Kaste&#148;, Rütten und Loening Verlag, aufzeige, kann man wegen eines Apfeldiebstahls zu einem Jahr und vier Monaten Zuchthaus verurteilt werden. Die &#132;Zuchthäusler&#148; und &#132;Sicherungsverwahrte&#148; sind in den meisten Fällen gar nicht die &#132;gemeingefährlichen Gewaltverbrecher&#148;, wie die Allgemeinheit sie sich vorstellt. Sie sind oft Diebe und Betrüger mit mehreren Rückfällen. Wer macht sich die Mühe und fragt: &#132;Warum?&#8220;.)<br />Mit der Zuchthausstrafe war ein Ehrverlust von zehn Jahren verbunden. Er erlosch im Jahre 1939. Seit nunmehr genau dreißig Jahren lebt dieser Mann unter den schwersten Bedingungen straffrei. Er hat geheiratet und hat ein Kind. Durch Krankheit frühzeitig Rentner geworden, schonte er sich nie, nahm die schwerste und schmutzigste Arbeit an, nur um für Frau und Kind zu sorgen.<br />Ich habe das tapfere Kämpfen dieses Mannes gegen Versuchungen von früheren Zellenkollegen, gegen Hunger und Kälte und schlechte Unterbringung in einem Lager für Asoziale miterlebt. Ich habe die größte Hochachtung vor diesem Menschen. Solange er arbeitsfähig war, nahm er jede Stellung an. Immer wieder ging sie ihm verloren, wenn die Arbeitgeber erfuhren, daß er ein &#132;ehemaliger Zuchthäusler&#148; war. Seine Frau wußte von seiner Vergangenheit, hielt aber unerschütterlich zu ihm. Sein Kind sollte nichts erfahren, um dadurch nicht seelisch belastet zu werden.<br />Bis zum November 1958 schien es, als habe der Staat ihn als Mitbürger wieder akzeptiert. Er zahlte seine Steuer wie alle, er ging zur Wahl wie andere Mitbürger auch. Im Jahre 1958 erhielten er und seine Frau wie immer vor den Landtags- und Bezirkswahlen ihre Wahlbenachrichtigungen. Aber kurz danach kam ein Brief:</p>
<p>Landeshauptstadt München, 20. Nov. 1958 München Bezirksinspektion des 33. Wahlbezirkes<br />An Herrn X<br />München<br />Sehr geehrter Herr X<br />Zufolge einer mit Gesetz vom 12. November 1958 (GVBL. Nr. 26 S. 329) ergangenen Ergänzung von Art. 2 des Landeswahlgesetzes sind Sie nach unseren Unterlagen für die Landtags- und Bezirkswahl nicht stimmberechtigt.</p>
<p>Die Ihnen übermittelte Wahlbenachrichtigung über Ihre Stimmberechtigung wird auf Grund dieser gesetzlichen Regelung hiermit widerrufen.<br />Hochachtungsvoll<br />Unterschrift, Städt. Amtmann</p>
<p>Und dies 19 Jahre, nachdem der Ehrverlust erloschen war! Nach 21 Jahren straffreier Führung. Nachdem dieser Mann die Jahre seit 1939 bzw. 1945 wie jeder andere Mitbürger hatte wählen dürfen!<br />Diese Ergänzung zum bayerischen Wahlgesetz vom 12. 11. 1958 drückt einem Menschen, der nicht nur gesühnt hat, sondern durch sein Leben bewies, daß er genug innere Kraft besitzt, ein genau so guter Bürger wie alle nicht Vorbestraften zu werden, einen Kainsstempel auf. Er schändet aber die Gesetzgeber in Bayern mehr als den Gestempelten.<br />Als die Frau dieses Mannes das Schreiben las, zerriß sie ihre Wahlkarte und ging seither nicht mehr zur Wahl. Mir schrieb der Mann einen verzweifelten Brief, der über die neu eingeführte, nachträgliche, lebenslange Diskriminierung berichtete, die ihn nach 21 Jahren straffreier Führung plötzlich zum Bürger zweiter Klasse für alle Zeiten abwertete. Ich wandte mich an die Bezirksinspektion. In der Antwort stand zu lesen: &#132;Der Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter tritt zum Beispiel nach Paragraph 32 des Strafgesetzbuches auch bei Verurteilung zu Zuchthausstrafen ein, also ohne besondere Auflage.&#148; Das Münchner Amt gelangte daher zu dem Ergebnis, daß &#132;damit auch ein mit Zuchthaus Bestrafter weder stimmberechtigt noch wählbar ist&#148;. Und dies bis zu seinem Lebensende!<br />Jeder ist gleich vor dem Recht &#151; ein Satz, der nicht stimmt! Die bayrische Wahlpraxis bezieht sich nur auf Landtags- und Bezirkswahlen. Andere Länder der Bundesrepublik kennen diese erniedrigende Bestimmung nicht. Völlig widersinnig erscheint die Tatsache, daß der gleiche entlassene ehemalige Zuchthausgefangene, der an keiner Landtagswahl teilnehmen darf, unbehindert für die Bundestagswahlen seine Stimme abgeben kann!<br />Nachdem ich die Öffentlichkeit (und somit auch die Politiker) auf diesen Fall in meinem Buch ohne jegliches Resultat aufmerksam gemacht hatte, wandte ich mich am 26. 4. 1966 in einem ausführlichen Schreiben an den Vorsitzenden der Landtagsfraktion der SPD, Waldemar von Knoeringen, mit der Bitte, daß er den Vorschlag zu einer Gesetzänderung im Bayerischen Landtag anregen solle, damit die Ergänzung von Art. 2 des Bayerischen Landeswahlgesetzes vom 12. November 1958 wieder annulliert werde. Kein Resultat. Lange keine Antwort. Dann durch den Landessekretär Pohl eine Absage &#132;aus sachlichen und zeitlichen Gründen&#148; für die Zeit vor den Landtagswahlen 1966; dazu eine Vertröstung auf eine neue Überprüfung der Frage nach den Wahlen.<br />Nichts erfolgte.<br />Bei der Gründung der Aktionsgemeinschaft für Kriminalrecht und Strafvollzugsreform durch Rechtsanwalt Till Burger und mich in Ried am 9. 9. 1966, sprach ich über das gleiche Thema ausführlich mit dem dort anwesenden Repräsentanten der SPD, Michael Hereth. Er zeigte Interesse und Verständnis und versprach, an die Angelegenheit zu erinnern.<br />Wieder nichts.<br />Als die Aktionsgemeinschaft im Juni 1967 in der Politischen Akademie in Tutzing in Zusammenarbeit mit der Leitung der Akademie eine zweite Tagung durchführte, waren zahlreiche Landtagsmitglieder der Parteien dabei. Wieder nahm ich das Problem des diskriminierenden bayerischen Wahlgesetzes auf.<br />Wie ich erfahren habe, will daraufhin erfreulicherweise ein Landtagsmitglied der SPD nun tatsächlich im Landtag einen Abänderungsvorschlag in meinem Sinne vorbringen.</p>
<p>Hierzu schreibt Karl-Heinz Krumm, der von mir über das bayerische Wahlgesetz informiert wurde, in der Frankfurter Rundschau: &#132;Zweierlei Recht also. Und üble Diskriminierung dazu. Mit Menschlichkeit, Recht und Demokratie hat das bayerische Landeswahlgesetz jedenfalls nichts zu tun.&#148;</p>
<p>Wann erfolgt eine Änderung?</p>
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