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	<title>vorgänge 2/2002 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Heinemann und die GUSTAV HEINEMANN-INITIATIVE</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Mar 2002 11:23:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>aus Vorgänge 2/2002 Seite 126-130 Als Gustav Heinemann im Herbst 1973 seinen Entschluss bekanntgab, nicht ein zweites Mal für das Amt des Bundespräsidenten zu kandidieren, bedauerten das viele Menschen, die sich von ihm eine politische Wirkung durch zwei Amtsperioden gewünscht hätten. Es stellte sich dann aber bald heraus, dass seine Perspektive realistisch gewesen war: Als [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/2-2002/publikation/heinemann-und-die-gustav-heinemann-initiative/">Heinemann und die GUSTAV HEINEMANN-INITIATIVE</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus Vorgänge 2/2002 Seite 126-130</p>
<p>Als Gustav Heinemann im Herbst 1973 seinen Entschluss bekanntgab, nicht ein zweites Mal für das Amt des Bundespräsidenten zu kandidieren, bedauerten das viele Menschen, die sich von ihm eine politische Wirkung durch zwei Amtsperioden gewünscht hätten. Es stellte sich dann aber bald heraus, dass seine Perspektive realistisch gewesen war: Als Altbundes-präsident waren ihm nur noch zwei Jahre vergönnt, in denen er sich zudem, schon durch Krankheit gezeichnet, auf wenige Themen konzentrieren musste. Er starb am 7. Juli 1976, 77jährig.<br />Sein Tod gab vielen den Anstoß, darüber nachzudenken, wie man in seinem Sinne weiter politisch wirken könne. An einzelnen Punkten geschah das sofort: In Rastatt wurde das Museum für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte, das Heinemann noch wenige Tage vor seinem Amtsende ins Leben gerufen hatte, errichtet und allmählich unter großen Schwierigkeiten ausgebaut. Die Sozialdemokratische Partei stiftete den Gustav-Heinemann-Bürgerpreis der SPD, der jährlich im Mai an Bürger vergeben wurde, die beispielhaft um den Ausbau des demokratischen und sozialen Rechtsstaates bemüht waren.<br />Aber ein solches punktuelles Gedenken genügte denen nicht, denen Heinemann seit Jahren politisches Leitbild gewesen war. Sie wollten eine politische Kraft, eine Initiative, die sich dauerhaft der politischen Probleme annähme, die Heinemann bewegt hatten. Es folgten Monate von Überlegungen und einzelnen Besprechungen, bis im Jahre 1977 feststand, dass man eine GUSTAV HEINEMANN-INITIATIVE (GHI) gründen wollte: eine unabhängige politische Gruppierung, weder Untergliederung noch Anhängsel einer Partei &#150; aber auch nicht nur eine abgehobene Diskussionsrunde &#8211; also eine Bürgerinitiative, die sich nicht nur eines politischen Themas annahm, sondern mehrerer brennender Sachfragen, die Heinemann als wichtig erkannt hatte und die wichtig geblieben waren.<br />Erhard Eppler, Heinemanns früherer Weggefährte, lud zu einer konstituierenden Sitzung ein, die im März 1978 in Bonn stattfand und an der u.a. der Bundesverfassungsrichter Helmut Simon, der Theologe Helmut Gollwitzer, die Journalistin Carola Stern und Heinemanns Biograph Helmut Lindemann teilnahmen. Eppler hatte gemeinsam mit dem Redakteur Robert Leicht und dem Historiker Eberhard Jäckel eine Gründungserklärung entworfen, die überarbeitet und Ostern 1978 veröffentlicht wurde. Sie knüpfte an die Rede an, die Heinemann zehn Jahre zuvor als Bundesjustizminister nach dem Attentat auf den Studentenführer Rudi Dutschke gehalten hatte. Sein &#132;knappes, treffendes Wort&#148; wurde zitiert:<br />&#132;Unser Grundgesetz ist ein großes Angebot. Zum erstenmal in der deutschen Geschichte will es in einem freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat der Würde des Menschen Geltung verschaffen. In ihm ist Platz für eine Vielfalt der Meinungen, die es in offener Diskussion zu klären gilt. Uns in diesem Grundgesetz zusammenzufinden und seine Aussagen als Lebensform zu verwirklichen, ist die gemeinsame Aufgabe.&#148;<br />Die GHI stellte fest: &#132;Heute ist unsere Freiheit durch Angst, Trägheit und Resignation bedroht&#8230; Der Entwurf einer Zukunft, der die Jungen fordern könnte, ist nicht zu erkennen&#8230; Unsere Gesellschaft beruft sich auf Sachzwänge oder sucht Fluchtwege in die Vergangenheit.&#148; Die GHI appellierte &#132;an alle, denen der Name Gustav Heinemann Ermutigung und Verpflichtung war und ist. Dieser Name steht für die besten Traditionen des liberalen Bürgertums, des demokratischen Sozialismus und christlicher Weltverantwortung.&#148; In sieben Punkten wurde konkretisiert, wo &#132;die Gefährdungen und Chancen unserer Zukunft&#148; lägen:<br />&#132;Lassen Sie uns allem widerstehen, was den Raum der Freiheit einengt, den Rechtsstaat aushöhlt und Menschen davon abhält, von ihren Freiheitsrechten Gebrauch zu machen.<br />Lassen Sie uns gegen einen Provinzialismus kämpfen, der in nationaler Engstirnigkeit internationale Aufgaben, vor allem gegenüber der dritten Welt, verkennt oder verdrängt.<br />Lassen Sie uns nicht schweigen, wo immer durch Hunger und Folter, willkürliche Freiheitsberaubung oder Unterdrückung der Meinungsfreiheit Menschen ihre Rechte verweigert werden.<br />Lassen Sie uns den Begriff einer Reform erarbeiten, die nicht Wachstum verteilen, sondern zwischen Alternativen von Wachstum entscheiden und Strukturen schaffen soll, die humanes Leben sichern.<br />Lassen Sie uns die Resignierten aufrütteln, die unserem Rechtsstaat, unserer freiheitlichen Verfassung keine Zukunft mehr geben.<br />Lassen Sie uns eine ehrliche und selbstkritische Diskussion mit den jungen Menschen führen, damit sie uns wenigstens wieder abnehmen, dass wir selbst glauben, was wir sagen.<br />Lassen Sie uns denen unsere Solidarität beweisen, die mutlos, eingeschüchtert oder einsam, sich von der Teilnahme am öffentlichen Leben abwenden. &#8222;<br />Mit einer solchen umfassenden Zielsetzung stieß die GHI auf die Sympathie vieler kritischer Intellektueller der Bundesrepublik. Der in Bonn zusammengetretene Trägerkreis der GHI ergänzte sich durch Kooptation schließlich auf über 50 Persönlichkeiten, die, wie Eppler formulierte, &#132;weder Ersatzpartei noch Volkshochschule&#148; sein wollten, sondern &#132;ein Forum für alle, die Freiheit wagen, Zukunft erschließen, Krisen durch Reform bewältigen&#148; wollten. Am Verfassungstage, dem 23.5.1978, wurde in Rastatt ein Symposion &#132;Bekommen wir eine andere Republik?&#148; abgehalten, auf dem der frühere Generalbundesanwalt Max Güde im Sinne Heinemanns die Praxis des Radikalenerlasses scharf angriff und Robert Leicht sich energisch für gesellschaftliche Reformen aussprach.<br />In der weiteren Praxis musste sich die GHI allerdings auf bestimmte Themenbereiche konzentrieren und beschränken. Im Vordergrund stand die Bemühung um Erhaltung und Ausbau des demokratischen und sozialen Rechtsstaats. Daneben trat als gleichgewichtiges Problem der außenpolitische Aspekt. Wie konnte die Bundesrepublik dazu beitragen, dass der Friede erhalten und gesichert wurde? Denn nicht der Krieg, sondern &#132;der Frieden ist der Ernstfall, in dem wir alle uns zu bewähren haben&#148; &#150; dieser Satz aus Heinemanns Antrittsrede als Bundespräsident wurde der zweite Leitsatz für die GHI.<br />Mit ihrer doppelten Zielsetzung entsprach die GHI den Aktivitäten, die Gustav Heinemann selbst im Lauf seiner politischen Wirksamkeit ausgeübt hatte. Er hatte in den fünfziger Jahren auf politischer Ebene die Pläne zu Aufrüstung und Atomrüstung kritisiert und sich darum bemüht, Lösungswege aus dem Kalten Krieg aufzuzeigen. Er hatte sich in den sechziger Jahren um eine Reform des Rechts bemüht, erst als Abgeordneter, seit 1966 dann drei Jahre als Justizminister in der Großen Koalition, und hatte die große Strafrechtsreform eingeleitet.<br />Allerdings zogen nicht alle, auf die die GHI in ihrem Anfang gehofft hatte, auf diesem Wege mit. Einigen war wohl an einer ehrenden Erinnerung an den Bundespräsidenten gelegen, sie konnten aber entschiedene politische Aussagen nicht mittragen. An-deren wiederum waren die konkreten Aussagen der GHI nicht scharf genug. Wieder andere, die mit Heinemann 1957 zur Sozialdemokratie gefunden hatten, hielten sich des-halb fern, weil sie der aufkeimenden Befürchtung in der Partei keine Nahrung geben wollten, Anhänger Heinemanns könnten sich aufs neue in einer Partei sammeln.<br />Aber solche Befürchtungen einiger weniger waren gegenstandslos. Denn in der GHI waren und blieben genügend politisch Interessierte, die das Scheitern der &#132;Gesamtdeutschen Volkspartei&#148; miterlebt und die Ursachen ihres Scheiterns bedacht hatten. So kam die GHI nicht in die Versuchung, sich in eine Partei zu verwandeln, und es gelang ihr, zu einer Bürger-rechtsgruppierung eigener Art zu werden und das auch zu bleiben. Ihre Mitglieder kamen jeweils auf Jahrestagungen zusammen, verabschiedeten Erklärungen und wählten einen fünf- bis siebenköpfigen Vorstand, der seinerseits in mannigfacher Weise aktiv wurde.<br />Jahrelang wurden die Jahrestagungen jeweils im Mai in Rastatt abgehalten; innen-oder außenpolitischen Fragen wurden aufgegriffen und Lösungswege aufgezeigt. Mit den gleichen Problemen beschäftigten sich auch Regionalgruppen der GHI. Die Vorträge und Diskussionen der Jahrestagungen wurden jeweils in Jahresbänden zusammengefasst, die der Radius-Verlag herausgab.<br />Der GHI und ihren Zielen kamen mannigfache Überschneidungen mit anderen Organisa-tionen zustatten. So war Ulrich Finckh lange Jahre Geschäftsführer der GHI und Vorsitzender der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer. Einige GHI -Mitglieder, wie Heinemanns Freund Helmut Gollwitzer, saßen zugleich im Kuratorium des Gustav-Heinemann-Bürgerpreises der SPD. Gelegentlich konnten die Preisverleihung und die GHI &#8211; Jahrestagung nacheinander am gleichen Ort erfolgen. Die Träger des Bürgerpreises waren oft Menschen, die im Sinne Heinemanns &#8211; und der GHI! &#8211; gehandelt hatten, ob es nun 1978 das Fernsehteam von &#132;Kennzeichen D&#148; oder später das Forum Ziviler Friedensdienst oder kritische Soldaten und Polizisten waren.<br />Innerhalb der GHI und ihres Vorstands brachten die verschiedenen Mitglieder jeweils die Aspekte ein, die sie im Lauf ihres beruflichen und politischen Werdegangs erkannt hatten. Es kam der GHI zustatten, dass von den Älteren manche Heinemann auf seinem außenpolitischen Wege, andere in seinem rechts- und sozialpolitischen Engagement, wieder andere auf kirchlichem Felde begleitet hatten.<br />Schließlich waren Mitglieder der GHI dabei, wenn es um besondere Projekte im Zusammenhang mit Heinemann ging. 1999 fand im Haus der Geschichte in Bonn ein ganztägiges Symposion Gustav Heinemann und seine Politik statt. In demselben Jahr, dem hundertsten Geburtsjahr Heinemanns, waren Mitglieder der GHI an einer Sammlung von Aufsätzen über Gustav Heinemann. Christ und Politiker und war die GHI selbst an der Herausgabe von Texten Heinemanns beteiligt: Einspruch. Ermutigung für entschiedene Demokraten. Darin wurden Kerngedanken Heinemanns zu Demokratie, Glaube und Politik, Geschichte und Gegenwart, Frieden und Wiedervereinigung Deutschlands, Recht und Gerechtigkeit, freier und sozialer Wirtschaft und dazu autobiographische Reflexionen neu zugänglich gemacht. Im Jahre 2000 erinnerte die GHI zusammen mit der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin an Heinemanns Warnungen 1950, als er von seinem Amt als Bundesinnenminister zurücktrat, und an die Folgen damaliger Fehlentscheidungen: Verhandlungen über eine Wiedervereinigung statt Aufrüstung! Heinemann und die Eingliederung der Bundesrepublik in das westliche Militärbündnis.<br />Derartige Rückgriffe auf das Leben Heinemanns waren alles andere als nostalgische Tendenzen. Vielmehr machten gerade sie deutlich, in welchem Maße die heutigen mit früheren Entscheidungen und Fehlentscheidungen korrespondieren. Schon als Heinemann 1950 zurücktrat, tat er es aus doppeltem Grunde: weil er Adenauers militärpolitische Zielsetzung in der Sache für verhängnisvoll hielt &#8211; und weil er Adenauers undemo-kratisches Vorgehen missbilligte.<br />Leider sind inzwischen weder die außen- noch die innenpolitischen Probleme gelöst. So gilt es heute wie zu Lebzeiten Heinemanns, militärpolitische Tendenzen beständig kritisch zu beobachten und sich ebenso ausdauernd um die Erhaltung und den Ausbau von Bürger-rechten zu kümmern. Deshalb steht die GHI heute wie vor 25 Jahren vor wichtigen Auf-gaben. Zwar möchte man manchmal dabei verzagen, gerade wenn man auf das letzte halbe Jahrhundert zurückblickt. Aber ein Rückblick auf die Tätigkeit Heinemanns ermutigt auch. Niemand hätte vor 50 Jahren gedacht, dass der isolierte und verfemte &#132;politische Wanderprediger&#148; Heinemann später Justizreformen in Gang setzen und aufs letzte sogar Bundespräsident werden würde.<br />Heinemann selbst hat für seine Ausdauer in jeder politischen Lage eine große und eine kleine Erklärung gegeben. Als 1953 Erhard Eppler durch einen Verkehrsunfall im Wahlkampf ausfiel, tröstete er ihn: &#132;Gottes Weltregiment bleibt, auch wenn Mitspieler ausscheren!&#148; Und unter Heinemanns nachgelassenen Papieren fand sich ein Blatt, auf dem er notiert hatte, wenn er gestorben sei, würden seine &#132;Gefährten der Arbeit, des Kampfes und des Glaubens&#148; sagen, er &#132;sei nun fortgegangen&#148;: &#132;Dann wird ihr Werken weiter-gehen. Denn sie haben viel zu tun.&#148;</p>
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		<title>Die Legitimierung der NS-Justiz in der Nachkriegszeit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/2-2002/publikation/manfred-h-wiegandt-die-legitimierung-der-ns-justiz-in-der-nachkriegszeit/</link>
		
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		<pubDate>Sun, 02 Jun 2002 16:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Aufsatz von Joachim Perels Als die US-Regierung gegen Kriegsende Pläne schmiedete, wie die Funktionseliten des NS-Regimes nach dem Krieg entmachtet und an weiterer Einflussnahme im Nachkriegsdeutschland gehindert werden könnten, vertraute sie zum Teil auf den Rat exilierter deutscher Juristen wie Franz Neumann und Otto Kirchheimer. Deren Ziel war es, dem NS-Unrechtssystem den Schein der [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Aufsatz von Joachim Perels</p>
<p><b>Als die US-Regierung gegen Kriegsende Pläne schmiedete, wie die Funktionseliten des NS-Regimes nach dem Krieg entmachtet und an weiterer Einflussnahme im Nachkriegsdeutschland gehindert werden könnten, vertraute sie zum Teil auf den Rat exilierter deutscher Juristen wie Franz Neumann und Otto Kirchheimer. Deren Ziel war es, dem NS-Unrechtssystem den Schein der Legitimität zu nehmen und die Funktionsträger dieses Apparates in Staat und Wirtschaft zur Verantwortung zu ziehen. Was mit dem Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher seinen hoffnungsvollen Auftakt nahm, versickerte jedoch alsbald im Sande, begünstigt durch das Aufkommen des Kalten Krieges, der einen funktionsfähigen westdeutschen Staat erforderte, der sich wiederum auf den Großteil der alten NS-Eliten angewiesen wähnte. Ein besonders trauriges Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte ist dabei, wie es die aus dem NS-Regime übernommene Justizelite schaffte, nicht nur sich selbst zu Re etablieren und sich der strafrechtlichen Verantwortung für die Mitwirkung an den nationalsozialistischen Unrechtsakten zu entziehen, sondern es gewissermaßen im Windschatten auch noch bewerkstelligte, dem NS-Staat juristisch Legitimität zu bescheinigen. Joachim Perels, Jurist und Politikprofessor, gehört zu denjenigen, die sich seit langem intensiv mit diesem Phänomen wissenschaftlich befasst haben. Eine Reihe seiner jüngeren Beiträge zum Thema, vorwiegend aus der zweiten Hälfte der 90er Jahre, hat er in einem leicht lesbaren und daher weiten Leserkreisen zugänglichen Sammelband veröffentlicht:</b></p>
<p><i>Joachim Perels</i>: Das juristische Erbe des &#8222;Dritten Reiches&#8220;. Beschädigungen der demokratischen Rechtsordnung</p>
<p>(Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts, Bd. 7, Frankfurt/Main;</p>
<p>New York: Campus Verlag) 1999, 228 S., 39 Mark</p>
<p>Die Hauptthese dieses Buches ist, dass die Fortexistenz von NS-Prinzipien in der Strukturbildung der Bundesrepublik nicht ausreichend erkannt und allenfalls moralisch, nicht aber rechtsstaatlich analysiert worden ist. Perels widerspricht dabei auch der &#8211; nicht nur von konservativen Wissenschaftlern vorgebrachten &#8211; Behauptung, dass es für die Stabilität der frühen Bundesrepublik und für die relativ reibungslose Integration nationalsozialistisch belasteter Funktionsträger von Nutzen war, deren Verstrickung in das NS-System nicht zu thematisieren. Für den Autor ist es vor allem deshalb verfehlt, von einer reibungslosen und willigen (Sontheimer) Integration ehemaliger NS-Eliten zu sprechen, weil diese Sichtweise ignoriert, dass bei dieser angeblichen Integration entscheidende Teile des nationalsozialistischen Unrechtssystems in die Rechtsordnung der Bundesrepublik hinübergerettet wurden. In der Tat ist es etwas problematisch, von Integration in einen demokratischen Rechtsstaat zu sprechen, wenn die so Integrierten wesentliche rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien, auf denen das neue Staatswesen basieren sollte, beiseite schoben. Perels Hauptvorwurf richtet sich dabei auf den Umstand, dass es die alten Eliten in der Justiz verstanden, sich selbst, gewissermaßen als Richter in eigener Sache, zu exkulpieren, indem sie dem NS-&#8222;Rechtssystem&#8220; Legitimität bescheinigten.</p>
<p>Die Amerikaner beabsichtigten zunächst einen vollständigen Bruch der Bundesrepublik mit Nazi-Deutschland und postulierten den vollständigen Untergang des deutschen Reichs. Dies stieß jedoch auf heftige und letztlich erfolgreiche Gegenwehr derjenigen, die um ihre Ämter fürchteten. Nach und nach wurden fast sämtliche Juristen, die dem NS-Regime gedient hatten und zum großen Teil in die Aufrechterhaltung des Terrorregimes verstrickt waren, in die Justiz der Bundesrepublik übernommen. Ob dies zur Stützung der Funktionsfähigkeit der Nachkriegsjustiz notwendig war oder ob es nicht auch möglich gewesen wäre, mit einem gewissen Engpass einige Jahre vorlieb zu nehmen, bis eine neue, weniger belastete Juristengeneration nachgewachsen war, ist eine auch heute noch kaum gestellte Frage. Für Perels wäre jedenfalls zumindest eine bessere Differenzierung zwischen nationalsozialistischen Eliten (etwa 220.000) und bloßen Mitläufern angebracht gewesen. Das Nachkriegsbild war ein anderes; die Eliten schafften es, allen die gleiche Schuld (oder Unschuld) einzureden und so sich selbst im Sattel zu halten.</p>
<p>Ein juristisches Hilfsmittel, mit dem die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Juristen immer wieder aus den Angeln gehoben wurde, war das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Absatz 2 des Grundgesetzes. Danach kann eine Tat nur dann bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Immer wieder wurde nun von Juristen darauf Bezug genommen, dass das &#8222;NS-Recht&#8220; bestimmte Handlungen als nicht strafbar ansah oder sie gar anordnete. Folglich, so die Argumentation, konnten solche Taten nicht bestraft werden, weil dies eine retroaktive Strafbarkeit bedeuten würde. Was bei dieser Argumentation aber immer implizit behauptet wurde, war, dass die &#8222;NS-Ordnung&#8220; eine Rechtsordnung war. Hätte man ihr oder zumindest einer Reihe von Unrechtsnormen dieses Attribut von vornherein verwehrt (Radbruch), wie dies die ursprünglichen alliierten Pläne vorsahen, hätte man nicht durch das Argumentieren mit den Vorschriften des Systems deren Unrechtsordnung konstant legitimiert. Dass dem nationalsozialistischen Regime die Eigenschaft einer Rechtsordnung zuerkannt wurde, &#8211; so mag man Perels Auswirkungen ergänzen &#8211; hatte auch damit zu tun, dass eine Meinungselite es schaffte, die auf Terror gegründete Machtergreifung nach dem Krieg als legale Machterlangung hinzustellen, obwohl sie in ihrer Substanz ein Coup war, der sein Gesicht unter einem gewissen Maß an juristischer Förmlichkeit verbarg. Das Heranziehen des Rückwirkungsverbotes führte jedenfalls zu dem grotesken Ergebnis, dass etwa die Polenstrafrechtsverordnung, die selbst mit retroaktiver Wirkung erlassen worden war und somit gegen das Prinzip des Rückwirkungsverbots verstieß, als gültiger Rechtsmaßstab dienen durfte. Auf diese Weise wurde das Rückwirkungsverbot, dessen Aufgabe es vornehmlich ist, den einzelnen vor einem unkontrollierbaren Staat zu schützen, in eine Vorschrift umfunktioniert, die die willigen Werkzeuge eines Unrechtsstaats davor schützte, wegen ihrer Mitwirkung an staatlichem Unrecht gegenüber Individuen zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Adenauer-Regierung verfestigte diese Pervertierung des individual-schützenden Rückwirkungsgedankens noch dadurch, dass sie einen deutschen Vorbehalt gegen eine Bestimmung der Europäischen Menschenrechtskonvention anbrachte, nach der Verbrechen gegen die Menschlichkeit unabhängig von der Existenz einer entsprechenden staatlichen Strafrechtsvorschrift bestraft werden können. Neben dem Rückwirkungsverbot war es die Charakterisierung von Tätern als bloße Gehilfen (eines anonym bleibenden Systems), die eine Bestrafung selbst von Mördern verhinderte und die dazu führte, dass mit dem Auslaufen der Verjährung für Beihilfehandlungen kein einziger Richter für die etwa 40.000 Todesurteile der NS-Justiz zur Verantwortung gezogen wurde. Selbst dort, wo der Charakter des Prozesses offensichtlich einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren Hohn sprach, wie bei den Verfahren vor dem Volksgerichtshof oder im Falle des Standgerichtsverfahrens gegen Dietrich Bonhoeffer, Admiral Canaris und Hans von Dohnanyi, fand die deutsche Nachkriegsjustiz Wege, die mitwirkenden &#8222;Richter&#8220; straffrei ausgehen zu lassen und die angewendeten NS-Vorschriften als gültige Rechtsnormen zu werten.</p>
<p>Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof (in einem Urteil von 1985) seine eigenen Fehler beim fehlenden Zur-Verantwortung-Ziehen der NS-Juristen eingestanden. Es bleibt aber die Frage zu stellen, ob die Behandlung der NS-Justizvergangenheit in der Nachkriegszeit (bis mindestens 1968) irgendwelche Fortwirkungen für die heutige Rechts- und Staatsordnung hat. Perels würde dies bejahen, denn über deren eigene Exkulpierung hinaus macht er die an der Macht verbliebenen NS-Eliten auch dafür verantwortlich, dass die bürgerliche Gesellschaftsordnung, auf der das NS-Regime seiner Meinung nach basierte, nach dem Krieg unangetastet blieb. Dies ist sicherlich insoweit richtig, als die demokratisch-sozialistische Gegenelite, die von den Nazis eliminiert wurde, nach dem Krieg von der sich an den Schalthebeln der Macht haltenden NS-Elite nicht in entscheidende Positionen hineingelassen wurde. Allerdings wird die Frage, ob sich eine bürgerlich-kapitalistische Gesellschaftsordnung durch die (teilweise) Unterstützung des Nazi-Staates für die Zukunft delegitimiert hat, vom Autor etwas zu unterschwellig und zu vorschnell bejaht. Es scheint mir in Perels Bewertung auch eine Faschismustheorie mitzuschwingen, die nicht jedermann zu unterstützen braucht, der es wie der Autor bedauert, dass ein offener Systemwettbewerb zwischen bürgerlich-liberalen und demokratisch-sozialistischen Vorstellungen nach dem Krieg aufgrund der Intervention der moralisch delegitimierten NS-Herrschaftselite und aufgrund des Kalten Krieges unterblieb. Wenngleich der Autor hier eher moralische Kategorien heranzuziehen scheint, um über die Richtigkeit gesellschaftspolitischer Modelle zu befinden, ist sein Buch insgesamt eine ausgesprochen plausible und entlarvende Strukturanalyse der Nachkriegsjustiz und -politik. Inwieweit die demokratische Rechtsordnung über die Nachkriegszeit hinaus, also bis zur Gegenwart, durch die Erblast des Dritten Reiches beschädigt sein könnte, scheint dagegen eine Frage zu sein, die noch weitergehender Untersuchung bedarf.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/2-2002/publikation/manfred-h-wiegandt-die-legitimierung-der-ns-justiz-in-der-nachkriegszeit/">Die Legitimierung der NS-Justiz in der Nachkriegszeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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