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	<title>vorgänge 45 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>vorgänge Nr. 45 (Heft 3/1980): Zeitfragen 1982/83</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 21 Jun 1980 15:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Ausgaben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Robinsohn, Hans (1980), Interesse an der Bundeswehr, Vorg&#228;nge, 45, S. 1-4 Fabian, Walter (1980), N&#252;tzliche Anmerkungen zu NS-Prozessen, Vorg&#228;nge, 45, S. 3-4 Ehlers, Helga (1980), Einwanderungsland Bundesrepublik oder : Ausl&#228;nder sollen hier w&#228;hlen d&#252;rfen, Vorg&#228;nge, 45, S. 4-9 G&#246;ssner, Rolf (1980), Eine lange &#8222;Winterreise&#8220;. Bundesdeutscher Datenalltag am Beispiel Kathrin Mosler, Vorg&#228;nge, 45, S. 10-12 Gamm, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/45-vorgaenge/publikation/vorgaenge-nr-45-heft-31980-zeitfragen-198283/">vorgänge Nr. 45 (Heft 3/1980): Zeitfragen 1982/83</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg45.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4877 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg45-303x450.jpg" alt="vorg&auml;nge Nr. 45 (Heft 3/1980): Zeitfragen 1982/83" width="303" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg45-303x450.jpg 303w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg45-505x750.jpg 505w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg45-404x600.jpg 404w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg45-227x337.jpg 227w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg45.jpg 638w" sizes="(max-width: 303px) 100vw, 303px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Robinsohn, Hans (1980), Interesse an der Bundeswehr, Vorg&auml;nge, 45, S. 1-4</p>
<p>Fabian, Walter (1980), N&uuml;tzliche Anmerkungen zu NS-Prozessen, Vorg&auml;nge, 45, S. 3-4</p>
<p>Ehlers, Helga (1980), Einwanderungsland Bundesrepublik oder : Ausl&auml;nder sollen hier w&auml;hlen d&uuml;rfen, Vorg&auml;nge, 45, S. 4-9</p>
<p>G&ouml;ssner, Rolf (1980), Eine lange &#8222;Winterreise&#8220;. Bundesdeutscher Datenalltag am Beispiel Kathrin Mosler, Vorg&auml;nge, 45, S. 10-12</p>
<p>Gamm, Hans-Jochen (1980), &Uuml;ber materialistische P&auml;dagogik. Versuche zu ihrer Positionsbestimmung, Vorg&auml;nge, 45, S. 12-18</p>
<p>Koch, Friedrich (1980), Emanzipatorische Auseinandersetzung um die Bildungsreform, Vorg&auml;nge, 45, S. 19-21</p>
<p>Damm, Diethelm (1980), Bildungsurlaub &#8211; mehr Anspruch als Realit&auml;t?, Vorg&auml;nge, 45, S. 21-24</p>
<p>Priester, Karin (1980), Eurokommunismus und Pluralismus. 0der Italien, Spanien und die kommunistische Umw&auml;lzung, Vorg&auml;nge, 45, S. 24-31</p>
<p>v. Borries, Achim (1980), Medienpolitik, Vorg&auml;nge, 45, S. 35-36</p>
<p>Pross, Harry (1980), Medienfreiheit und Medienzwang 1949-1980, Vorg&auml;nge, 45, S. 37-44</p>
<p>Kabel, Rainer (1980), Massenmedien und politische Kultur. Notwendig, aber schwierig : eine neue Medienphilosophie, Vorg&auml;nge, 45, S. 45-53</p>
<p>S&auml;nger, Fritz (1980), Der Freiheit eine Schranke, Vorg&auml;nge, 45, S. 54-62</p>
<p>Harenberg, Karl-Heinz (1980), Der Fall NDR. Oder: Eine Sache, die viel Vergn&uuml;gen macht, Vorg&auml;nge, 45, S. 62-73</p>
<p>Launer, Ekkehard (1980), Regionalisierung : &Uuml;berlebenschance des &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunks, Vorg&auml;nge, 45, S. 74-79</p>
<p>Wolff, Claudia (1980), Denken mit Adelbert Weinstein. Eine &Uuml;bung in strategischem Sachverstand, Vorg&auml;nge, 45, S. 79-84</p>
<p>Wilke, Renate (1980), Germanisches aus Afrika, Vorg&auml;nge, 45, S. 84-95</p>
<p>Hall, Peter Christian (1980), Gesellschaftliche Aspekte der technologischen Entwicklung im Kommunikationsbereich. Thesen, Vorg&auml;nge, 45, S. 96-98</p>
<p>Pross, Harry (1980), &#8222;Holocaust&#8220; mit Werbespots. Signal&ouml;konomie und Bedeutungsschwund in den Medien, Vorg&auml;nge, 45, S. 98-102</p>
<p>G&ouml;ssner, Rolf (1980), Bildliches&#8230;.. , Bild ,-beschreibungen, -analysen, -dokumente und Axel Springers Sorgen um Deutschland, Vorg&auml;nge, 45, S. 103-106</p>
<p>Bosch, Manfred (1980), Die IG Nazis und die IG Farben, Vorg&auml;nge, 45, S. 106-108</p>
<p>Flechtheim, Ossip K. (1980), Bildungstheoretische Schriften von Heinz-Jochim Heydorn, Vorg&auml;nge, 45, S. 109-110</p>
<p>Ott, Sieghart (1980), Hermann Brochs philosophisch- poitische Schriften, Vorg&auml;nge, 45, S. 110-112</p>
<p>Fetscher, Iring, Flechtheim, Ossip K., v. Krockow, Christian Graf, K&uuml;nzli, Arnold, Strasser, Johano &amp; Vilmar, Fritz (1980), Zunehmende Proteste gegen &#8222;Bild&#8220; und Springer. Offener Brief wider das journalistische Rowdytum, Vorg&auml;nge, 45, S. 112-113</p>
<p>Gustav-Heinemann (1980), Flugblatt der Gustav-Heinemann-Initiative Hamburg, Verteilt bei der DGB-Kundgebung am 1. Mai 1980, Vorg&auml;nge, 45, S. 113-114</p>
<p>N.N. (1980), Sozialdemokraten kontra &#8222;Bild&#8220;, Vorg&auml;nge, 45, S. 114</p>
<p>Gustav-Heinemann (1980), Briefe der GHI an den Hamburger Senat und die SPD-Spitze, Vorg&auml;nge, 45, S. 114</p>
<p>Zeitung, Neue Z&uuml;rcher (1980), Springer schweigt zu Wallraffs neuen Vorw&uuml;rfen, Vorg&auml;nge, 45, S. 115</p>
<p>Gardiner-Sirtl, Angelika &amp; von B&ouml;nninghausen, Inge (1980), Medien : &#8222;M&auml;nner machen das Programm, Frauen helfen ihnen dabei&#8220;, Vorg&auml;nge, 45, S. 115-119</p>
<p>Humanistische Union (1980), Zur Gleichbehandlung von Frauen und M&auml;nnern am Arbeitsplatz, Vorg&auml;nge, 45, S. 119-127</p>
<p>Humanistische Union (1980), Melderechtsrahmengesetz und Datenschutz, Vorg&auml;nge, 45, S. 127-129</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Eine lange “Winterreise- Bundesdeutscher Datenalltag am Beispiel Katrin Mosler</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jun 1980 20:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus vorgänge Nr. 45 (Heft 3/1980), S. 10-12 Der zweijährige Kampf der Kathrin Mosler aus Bremen um die eigenen Daten ist erfolgreich entschieden. Das Landeskriminalamt (LKA) Bremen und das in dem Gerichtsverfahren beigeladene Bundeskriminalamt (BKA) wurden verurteilt, die von der Klägerin 1974 angefertigten erkennungsdienstlichen Unterlagen zu vernichten. Über einen Monat brauchte das Verwaltungsgericht Bremen, um [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus vorgänge Nr. 45 (Heft 3/1980), S. 10-12</p>
<p>Der zweijährige Kampf der Kathrin Mosler aus Bremen um die eigenen Daten ist erfolgreich entschieden. Das Landeskriminalamt (LKA) Bremen und das in dem Gerichtsverfahren beigeladene Bundeskriminalamt (BKA) wurden verurteilt, die von der Klägerin 1974 angefertigten erkennungsdienstlichen Unterlagen zu vernichten. Über einen Monat brauchte das Verwaltungsgericht Bremen, um diese Entscheidung zu begründen. Achtzehn Seiten lang mit vielen wohlklingenden Worten wie Menschenwürde, Menschenbild des Grundgesetzes, Persönlichkeitsrecht, Freiheit von Furcht scheint das Urteil all jenen ins Poesiealbum geschrieben, die noch (oder jetzt wieder) an den Rechtsstaat glauben. Anstelle der Daten wird nun wohl das Urteil den Polizeikomputern einverleibt (Aktenzeichen: 2 A 302/78), wie Verwaltungsrichter Cierpinski mal für Schrecksekunden befürchtete. Bisher gab es erst einen politischen Fall, in dem ebenfalls die Datenvernichtung angeordnet wurde (Verwaltungsgericht Frankfurt, August 1979).</p>
<h5 lang="en-US">Zur Vorge&shy;schichte des Bremer Verfahrens</h5>
<p>Kathrin Mosler geriet 1974 aufgrund einer Aussage des BKA-Zeugen Rolf Jürgen Mauer in den Verdacht, &#132;Anlaufstelle für RAF-Leute&#148; zu sein. Als die Polizei im Jahre 1974 bundesweit auf &#132;Winterreise&#148; (poetisch für: Polizeirazzien im November) geschickt wurde und der Rechtsstaat gleich mit, da blieb auch die Wohngemeinschaft Kathrin Moslers nicht verschont: Erkennungsdienstliche Mißhandlung, Beschlagnahme der gesamten Privatkorrespondenz, von Flugblättern und Broschüren des Komitees gegen die Isolationsfolter an politischen Gefangenen in der BRD, in dem sie zu jener Zeit mitarbeitete. Zu Lebzeiten des Sozialistischen Studentenbundes (SDS) war sie im übrigen dessen Mitglied; auch gewerkschaftlich betätigte sie sich sowie als Gefangenenbetreuerin in der Bremer Haftanstalt Oslebshausen.</p>
<p>Der Fahndungsaktion folgten zwei Monate der totalen Observierung und ein halbes Jahr lang Telefonüberwachung. Nach jeder Entführungsaktion lauerten ihr die Staatsschützer auf, an den Bundesgrenzen gab es regelmäßig Schwierigkeiten.</p>
<p>Das gegen sie eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des &#132;Verdachts der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung&#148; (~ 129 StGB) mußte allerdings später (1976) eingestellt werden. Zwar hätten die Ermittlungen ergeben, so die Staatsanwaltschaft, daß Kathrin Mosler zum &#132;gesteigerten Sympathisantenkreis politisch motivierter Gewalttäter&#148; gehöre, daß sie Personen dieses Täterkreises kenne und daß sie sich auch selbst konspirativ verhalte; allerdings hätten die Ermittlungen einen hinreichenden Verdacht eines Vergehens nach § 129 StGB nicht ergeben.</p>
<p>Trotz dieser Verfahrenseinstellung: ihre erkennungsdienstlichen Daten verblieben im Computer-Verbund, was weitere Polizeikontrollen, Durchsuchungen und Schikanen zur, Folge hatte und was besonders in Fahndungshochzeiten Lebensgefahr bedeuten kann. Das Gefühl der Angst und Lebensbedrohung verließ sie damals nicht, jeglicher Verdrängungsversuch wurde durch die Realität jäh gestoppt.</p>
<p>Das letzte Mal sorgte hierfür jene fast unglaubliche Geschichte, die bundesweit Schlagzeilen machte: Der Bremer Häftling Max H. wurde vom Verfassungsschutz auf die angeblich anarchistische Häftlingsbetreuerin Kathrin Mosler angesetzt, die sich nicht zuletzt auch um ihn kümmerte. Er horchte sie aus, so gut er konnte. Aufgeflogen ist die Sache, weil der Spitzel die Flucht aus dem Knast versuchte und bei seiner sofortigen Erfassung sich ganz ungeniert auf die Komplizenschaft des 10. K. (Kriminalkommissariat für politische Straftaten) berief, das den Fluchtversuch deckte und das wiederum im Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln (Abteilung VII-Terrorismus) tätig wurde.</p>
<p>Trotz oder wegen solcher Ereignisse gesellte sich bei Kathrin Mosler zur Angst allmählich die Wut. Sie wollte aktiv gegen die Bedrohung vorgehen &#8211; und war hierfür &#132;natürlich&#148; auf den Rechtsweg verwiesen. Nachdem sich auf ihren Antrag hin das LKA sowie der Bremer Senator für Inneres geweigert hatten, die persönlichen Daten, Fingerabdrücke und Porträtfotos zu löschen (LKA-Begründung: es sei zu befürchten, sie könne in Zukunft &#132;erneut einschlägig tatverdächtig werden&#148;, weshalb man die Unterlagen benötige), erhob Kathrin Mosler mit Hilfe ihrer Anwälte Jutta Bahr-Jendges und Hans Heinz Heldmann (beide Bremen) Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremen.</p>
<p>Dieses Gericht entschied nun, daß das LKA sowie das im Prozeß beigeladene BKA die von der Polizei angefertigten und gesammelten Lichtbilder, Fingerabdrücke und Personaldaten der Klägerin vernichten muß. Die Zustellung einer Protokollabschrift über den Löschungsvorgang soll ihr die tatsächliche Vernichtung bestätigen.</p>
<h5 lang="en-US">Aus den Begr&uuml;n&shy;dungs&shy;aus&shy;f&uuml;h&shy;rungen des Bremer Gerichts</h5>
<p>Zur Begründung wird das &#132;Menschenbild des Grundgesetzes&#148; bemüht; ausgehend von dem aus der Menschenwürde abgeleiteten Prinzip der Freiheit von Furcht und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art 1 Abs 1 und Art 2 Abs 1 Grundgesetz) billige die Rechtsprechung dem Betroffenen dann einen Anspruch auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen zu, wenn ihre Aufbewahrung für die Zwecke der Polizei nicht mehr notwendig sei. Dabei, so das Verwaltungsgericht weiter, sei abzuwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an der Bekämpfung der Kriminalität und dem persönlichen Interesse der Klägerin daran, nicht aufgrund der vorhandenen erkennungsdienstlichen Unterlagen ungerechtfertigt als Verdächtige in ein neues Ermittlungsverfahren verwickelt zu werden.</p>
<p>Nicht jede Person, die angezeigt oder sonst irgendwie aufgefallen ist oder sich verdächtig gemacht hat, dürfe von der Polizei als potentieller Rechtsbrecher betrachtet werden: &#132;Eine derart weitgehende Erfassung der Bürger aus dem Bestreben nach größtmöglicher Effektivität der Polizeigewalt und nach Erleichterung der polizeilichen Überwachung der Bevölkerung widerspräche den Prinzipien des freiheitlichen Rechtsstaates.&#148;</p>
<p>Die Verwaltungskammer stellt im wesentlichen darauf ab, daß die Klägerin bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist. Es könne auch letztlich dahinstehen, ob allein die von LKA und BKA angenommene Zugehörigkeit der Klägerin zur &#132;dritten Ebene&#148; (scheinlegale politische Bewegungen) der von Andreas Baader entwickelten &#132;Strategie der RAF für den Stadtguerillakampf in der BRD&#148; bzw die Zugehörigkeit zum &#132;gesteigerten Sympathisantenkreis&#148; es rechtfertige, die erkennungsdienstlichen Unterlagen aufzubewahren. Zwar ließen die Auswertung der im November 1974 in der Wohnung der Klägerin beschlagnahmten Schriftstücke und die Auswertung der Telefonüberwachung, auf die die Beklagte (LKA/BKA) ihre Annahme stützte, ein &#132;ideologisches Eintreten der Klägerin für extreme politische Auffassungen und Ziele unzweifelhaft erkennen&#148;. Aber: &#132;Hierin ist jedoch keine fördernde Tätigkeit zugunsten krimineller Vereinigungen zu sehen, wie sie §129 StGB zum Gegenstand hat. Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art 5 GG) schützt im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen die Äußerung auch extremer politischer ldeen. (. ..) Die Äußerung eines bestimmten Gedankeninhalts darf der Klägerin &#8211; unter den genannten Voraussetzungen &#8211; weder durch strafrechtliche Sanktionen noch sonst durch behördliche Maßnahmen direkt oder indirekt verboten werden.&#148;</p>
<h5 lang="en-US">Zur politischen Problematik des Urteils</h5>
<p>Trotz dieser bemerkenswerten Sätze, die heute schon verdächtig klingen mögen, kommt die Anwältin Jutta Bahr-Jendges zu dem Schluß, es sei ziemlich durchgängig vermieden worden, konkrete Aussagen zu machen, wohl um den Charakter eines Musterurteils zu vermeiden, auf welches sich andere berufen könnten.</p>
<p>Bezweifeln läßt sich auch die Wirksamkeit dieser Entscheidung: denn wie läßt sich eindeutig nachprüfen, ob die Unterlagen auch tatsächlich vernichtet wurden? Immerhin könnten längst Duplikate angelegt worden sein, und außerdem existieren die Daten bei jeder Stelle weiter, die irgendwann mal Auskünfte über Kathrin Mosler einholte. Deutlicher Hinweis im Prozeß vom Vertreter des LKA: &#132;Auch ohne Datei ist es so, wer einmal dem Amte bekannt ist, der entgeht uns nicht so leicht.&#148;</p>
<p>Während eines Gesprächs mit Kathrin Mosler fragt sie sich selbst, was dieses Urteil denn nun eigentlich bedeute, ob es überhaupt etwas wert sei. Und sie kommt zu dem Ergebnis: Natürlich mache sie sich keine Illusionen über die Wirksamkeit, aber es bedeute doch eine gewisse Verunsicherung des bundesdeutschen Datenalltags; im übrigen habe sie durch das Verfahren einen wichtigen Einblick in den Behördenablauf gewonnen, der letztlich jedem zu gönnen ist. Das Urteil bedeute ganz einfach eine Erleichterung für sie, den Wegfall unmittelbarer oder latenter Bedrohung, der sie vordem als Fahndungsobjekt laufend ausgesetzt war. Und sie wolle gern anderen, ähnlich Betroffenen, Mut machen, Schritte dagegen zu unternehmen.</p>
<p>Aussicht auf Erfolg besteht &#8211; ausgehend von der vorliegenden Urteilsbegründung &#8211; bei all jenen, denen im Zuge der &#132;Winterreise&#148; des Rechtsstaates die Personendaten, das Recht am eigenen Bild sowie die Fingerabdrücke genommen wurden; denn sie alle sind freigesprochen worden bzw ihre Verfahren sind eingestellt. Den Fahndungscomputern müssen nun die Daten einzeln aus der Nase gezogen werden. Das beginnt mit dem Antrag des Betroffenen, der aufgrund einer ED- Behandlung gespeichert wurde, an die entsprechende Behörde (meist das jeweilige, &#132;zuständige&#148; LKA), die erkennungsdienstlichen Maßnahmen aufzuheben und die angefertigten Lichtbilder, Fingerabdrücke und karteimäßigen Personenbeschreibungen zu vernichten sowie diese Vernichtung nachzuweisen. Begründung: Wahrung der Persönlichkeitsrechte.</p>
<p>So erfreulich dieser Erfolg vor Gericht nun auch ist, Folgeschäden der Speicherung werden davon allerdings nicht geheilt. Zum Beispiel das Berufsverbot, mit dem Kathrin Mosler als Lehrerin geschlagen ist.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Melderechtsrahmengesetz und Datenschutz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/45-vorgaenge/publikation/melderechtsrahmengesetz-und-datenschutz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jun 1980 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Stellungnahme zum Entwurf eines Melderechtsrahmengesetzes (MKRG) vom 28.12.1979 und zur Stellungnahme des Bundesrates vom 8.2.1980 (Drucksache 638/79) aus vorgänge Nr. 45 (Heft 3/1980), S. 127-129 Zu &#167; 1: Aufgaben der Melde&#173;be&#173;h&#246;rden Die Datenschutz-Grundforderung nach gesetzlicher Ermächtigung zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist in § 1, Abs. 1, Satz 1 des Regierungsentwurfs verwässert worden, da hier schon [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/45-vorgaenge/publikation/melderechtsrahmengesetz-und-datenschutz/">Melderechtsrahmengesetz und Datenschutz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme zum Entwurf eines Melderechtsrahmengesetzes (MKRG) vom 28.12.1979</p>
<p>und zur Stellungnahme des Bundesrates vom 8.2.1980 (Drucksache 638/79)</p>
<p>aus vorgänge Nr. 45 (Heft 3/1980), S. 127-129</p>
<h5>Zu &sect; 1: Aufgaben der Melde&shy;be&shy;h&ouml;rden</h5>
<p>Die Datenschutz-Grundforderung nach gesetzlicher Ermächtigung zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist in § 1, Abs. 1, Satz 1 des Regierungsentwurfs verwässert worden, da hier schon eine &#132;Rechtsvorschrift&#148;, also zB eine Verordnung eines Ministeriums, genügen soll. Wir schlagen vor, die Worte &#132;durch Rechtsvorschrift&#148; durch &#132;gesetzlich&#148; zu ersetzen. Damit können Aufgabenerweiterungen der Meldebehörden ausschließlich über den transparenteren Weg der Parlamente &#8211; statt verwaltungsintern &#8211; beschlossen werden. Dies ist umso nötiger, als § 1, Abs. 2, Satz 2 keine Einschränkung für die Zuordnung weiterer Aufgaben bewirkt: die &#132;Feststellung der ldentität&#148; ist selbstverständliche Voraussetzung für fast alle Verwaltungsaufgaben, bei denen personenbezogene Daten verwendet werden. Dieser wirkungslose und irreführende (weil ein Mehr an Datenschutz vortäuschende) Satz sollte gestrichen werden. Sein Wortlaut deckt die zugehörige Willenserklärung in der Begründung nicht ab.</p>
<p>Die vom Bundesrat gewünschte ersatzlose Streichung des Absatzes 2 steht obiger Datenschutz-Grundforderung entgegen. Die Konzentration personenbezogener</p>
<p>Verwaltungsaufgaben bei den Meldebehörden würde gefördert. Eine Ausdehnung des Datenkataloges durch Bund und Länder wäre nicht mehr aufzuhalten. Die derzeitige relativ knappe Fassung des Datenkataloges wäre nur vorübergehende Gesetzgebungs-Kosmetik. Wir wären wieder auf dem schon einmal angestrebten unakzeptablen Weg zum &#132;Einwohnerwesen&#148;, zur Universal-Personen-Datenbank.</p>
<h5 lang="en-US">Zu &sect; 2: Speicherung von Daten</h5>
<p>Wir begrüßen, daß das Melderegister gegenüber früheren Entwürfen drastisch gekürzt worden ist, und der Grundsatz &#132;Datenschutz bedeutet bewußten Verzicht auf Vollständigkeit der Information&#148; (Simitis in der FR v 25. 1. 80) Anerkennung gefunden hat. Dennoch muß gesehen werden, daß auch die in § 2 Abs. 1 der Regierungsvorlage genannten 17 Daten nur Datenfelder bezeichnen, dh sehr viel mehr Einzelangaben umfassen. Wenn unbegrenzt Aktenzeichen und ähnliches zum &#132;Nachweis der Richtigkeit&#148; von Angaben im Melderegister als &#132;erforderliche Hinweise&#148; gespeichert werden, kann das Melderegister zur Erschließungsdatei für die öffentliche Verwaltung werden. Deshalb müssen die zulässigen Hinweise ausdrücklich im Gesetz aufgeführt werden. Wesentlich ist, daß die Seriennummern von Personalausweis und Paß (Nr. 15) nicht gespeichert werden dürfen (das kann bei fälschungssicheren Ausweisen auch unterbleiben), weil sonst das Verbot der zentralen, über Seriennummern erschließbaren, Bevölkerungsdatei unterlaufen werden kann, und ein zentraler Zugriff auf die lokalen Daten jederzeit technisch-organisatorisch eingerichtet werden kann.</p>
<p>Einigen der Erweiterungswünsche des Bundesrates ist mit äußerster Zurückhaltung zu begegnen. Zum Beispiel sollten die &#132;besonderen Aufenthaltsverhältnisse&#148; nicht erfaßt werden; über die stadtbekannten Adressen von Strafvollzugsanstalten oder psychiatrischen Krankenhäusern würde dann bekannt, daß sich eine bestimmte Person zur Zeit in diesen Anstalten aufhält. Es ist nicht Aufgabe der Meldebehörde, den aktuellen Aufenthalt zu registrieren, sondern nur die Wohnung! In einem Änderungsvorschlag zu § 2 und zu weiteren Paragraphen ersetzt der Bundesrat die MRRG-Vorgabe, daß nur durch Landesgesetz eine weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten zugelassen werden darf, durch die weniger enge Vorschrift &#132;Landesrecht&#148;. Wir verkennen nicht, daß Verordnungen für die Verwaltung ein flexibleres Instrument sind als Gesetze, aber der Gesetzgebungsweg ist im allgemeinen für den Bürger transparenter. Im Interesse des Bürgers muß es bei der Formulierung des MRRG bleiben.</p>
<h5 lang="en-US">Zu &sect; 5: Melde&shy;ge&shy;heimnis</h5>
<p>Auch wir fordern die Streichung des Meldegeheimnisses. Die Bestimmung täuscht einen Schritt zu einem Mehr an Datenschutz vor, der in Wirklichkeit gar nicht getan wird, da das schon bestehende Datengeheimnis der Datenschutzgesetze dieselbe Wirkung entfaltet, selbstverständlich auch im Meldewesen.</p>
<p>Ironischerweise wurde von Pressekommentaren zum MRRG gerade diese Null-Regelung des Gesetzentwurfs als Beweis für die Ernsthaftigkeit des Datenschutzes in diesem Entwurf herausgestellt.</p>
<h5 lang="en-US">Zu &sect; 8: Auskunft an den Betroffenen</h5>
<p>Auch die Befreiung von der Auskunftsgebühr entspricht einer alten Forderung der Humanistischen Union. Dem Bundesratsvorschlag, die Gebührenfrage dem Landesrecht zu überlassen, können wir nicht folgen, denn das Datenschutzrecht ist jetzt schon wegen der unterschiedlichen Landesdatenschutzgesetze so undurchsichtig, daß möglichst nur noch bundeseinheitliche Regelungen getroffen werden sollten.</p>
<h5 lang="en-US">Zu &sect; 10: L&ouml;schung und Aufbe&shy;wah&shy;rung von Daten</h5>
<p>Wir begrüßen die zunehmende Bereitschaft, nicht mehr benötigte Daten auch ohne Verlangen des Betroffenen zu löschen. An den vom Bundesrat vorgebrachten Kostengründen darf der Datenschutz nicht scheitern (&#132;Es war schon immer etwas teurer, sich Grundrechte zu leisten&#148;).</p>
<p>Im übrigen wird der vom Bundesrat befürchtete Aufwand für das Löschen von Einträgen auf Papierkarteien seine Relevanz bald verlieren, da die Karteien Zug um Zug auf Rechner-Dateien übernommen werden.</p>
<h5 lang="en-US">Zu &sect; 16: Abweichende Regelungen</h5>
<p>Die in Absatz 4 eingeführte enge Begrenzung der zulässigen Auswertung von Meldescheinen hält die Mißbrauchsmöglichkeiten der allgemeinen Unterkunftsmeldepflicht einigermaßen in Grenzen. Dabei muß es bleiben! Es geht nicht an, daß diese Unterkunftsmeldepflichten, die von vielen Bürgern eindeutig als Eingriff in die Privatsphäre empfunden werden und die nur wegen überwiegender Sicherheitsinteressen akzeptiert werden können, dann zu zusätzlichen &#132;nützlichen&#148; Datenverarbeitungen außerhalb dieser Zweckbestimmung führen.</p>
<h5 lang="en-US">Zu &sect; 18: Daten&shy;&uuml;ber&shy;mitt&shy;lungen an andere Beh&ouml;rden oder sonstige &ouml;ffentliche Stellen</h5>
<p>Wir erkennen die Bemühungen der Bundesregierung an, zu verhindern, daß die Datenübermittlung in die &#132;Sicherheitsbereiche&#148; faktisch ungehindert erfolgen kann. Dennoch muß festgestellt werden: Es handelt sich bei Abs. 3 um eine Vorschrift, die in dieser Form nicht sicherstellt, daß der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und die nicht den Anforderungen an einen wirksamen Datenschutz gerecht wird.</p>
<p>Ein Protokoll sollte zwei bis drei Jahre aufbewahrt werden und nicht etwa &#8211; wie der Regierungsentwurf unverständlicherweise vorsieht &#8211; schon vernichtet werden, sobald es &#132;nicht mehr zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung erforderlich&#148; ist; denn das hier vorgeschriebene zusätzliche Übermittlungsprotokoll ist, wie der Bundesrat zu Recht bemerkt, für die Aufgaben der Behörden meist nicht erforderlich. Der sicherheitsdienstliche Zugriff auf die sensibleren Daten des Melderegisters muß einer Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten und die Gerichte zugänglich sein. Dazu sind außerdem bereichsspezifische Datenschutzregelungen erforderlich. Nur so kann das Mißtrauen der Bürger und die Stigmatisierung der Sicherheitsbehörden (Simitis) aufgelöst werden.</p>
<h5 lang="en-US">Zu &sect; 19: Daten&shy;&uuml;ber&shy;mitt&shy;lung an &ouml;ffent&shy;lich-recht&shy;liche Religi&shy;ons&shy;ge&shy;sell&shy;schaften</h5>
<p>Nach Auffassung der Humanistischen Union ist § 19 zu streichen, denn er widerspricht dem Grundgesetz-Auftrag zur Trennung von Kirchen und Staat. Es ist nicht Sache des Staates, die Mitgliederverwaltung der Religionsgesellschaften zu erledigen; nach Art. 137, Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung haben sie ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Art. 137, Abs. 5 ebd gewährt nur Einblick in die staatlichen Steuerlisten, nicht in die Melderegister.</p>
<h5 lang="en-US">Zu &sect; 20: Rechts&shy;ver&shy;ord&shy;nung zur Daten&shy;&uuml;ber&shy;mitt&shy;lung</h5>
<p>Die Ermächtigung zur Regelung eines formal gleichartigen Aufbaus aller Daten und Programme der Melderegister über das gesamte Bundesgebiet, unabhängig von den spezifischen Bestimmungen der Länder, kann zur Errichtung einer &#8211; logisch und funktional &#150; einzigen &#132;verteilten Datenbank&#148; führen mit zentralem Zugriff von allen Stellen des Bundesgebietes aus. Eine solche dezentralisierte &#132;Bundes-Personen-Datenbank&#148; birgt ungeheure Gefahren, weil sie eine neue Dimension der Datenverfügbarkeit schafft. Alle Ansätze dazu müssen verhindert werden, zumal die Zahl der gespeicherten Daten noch immer so hoch und die Wirksamkeit von Kontrollen im sicherheitsdienstlichen Bereich beschränkt ist. Rationalisierungen dürfen nicht den Wesensgehalt der Grundrechte antasten.</p>
<h5 lang="en-US">Zu &sect; 21: Melde&shy;re&shy;gis&shy;ter&shy;aus&shy;kunft</h5>
<p>Dem Bundesrat genügt für die erweiterte Auskunft ein &#132;berechtigtes Interesse&#148;, statt dem im Entwurf vorgesehenen &#132;rechtlichen Interesse&#148;. Der Begriff &#132;berechtigtes Interesse&#148; ist wegen seines zu großen Spielraumes seit Beginn der Diskussion um das BDSG umstritten. Wir unterstützen die Absicht der Bundesregierung, von diesem Begriff abzugehen.</p>
<p>Das vom Bundesrat angeführte Problem &#132;Auskunft für einen Kreditvertrag&#148; kann uE so gelöst werden, daß die Zustimmung des Betroffenen zu einer erweiterten Auskunft im Einzelfall eingeholt wird.</p>
<h5 lang="en-US">&sect; 23: Anpassung an Landes&shy;ge&shy;setz&shy;ge&shy;bung</h5>
<p>Der Bundesrat wendet sich gegen das sofortige Inkrafttreten des 2. und 4. Abschnittes (Schutzrechte, Datenübermittlungen) als unmittelbares Recht mit der Begründung, daß die Meldebehörden eine längere Vorbereitungszeit benötigen. Das kann nur heißen, daß schon jetzt in der Praxis eine zu weit gehende Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt. Das sollte ein gewichtiger Grund sein, die Vorbereitungszeit sehr kurz zu halten, ca 6 Monate, und auch das MRRG zügig zu verabschieden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/45-vorgaenge/publikation/melderechtsrahmengesetz-und-datenschutz/">Melderechtsrahmengesetz und Datenschutz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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