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	<title>Bernd Mesovic Archive - Humanistische Union</title>
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	<lastBuildDate>Mon, 30 Aug 2021 13:40:33 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Feuertod im Polizeigewahrsam &#8211; Bundesgerichtshof verhindert endgültige Kapitulation des Rechtsstaates</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/feuertod-im-polizeigewahrsam-bundesgerichtshof-verhindert-endgueltige-kapitulation-des-rechtsstaate/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 May 2010 05:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 2]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2010, Seite 56 Der Prozess um den Feuertod des Asylsuchenden Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes neu aufgerollt werden (Urteil vom 7.01.2010 &#8211; 4 StR 413/09). Damit ergibt sich die Chance, dass dem vorangegangenen Polizei- und Justizskandal (vgl. Rolf Gössner, Grundrechte-Report 2008, S. 67 ff.) nicht die endgültige [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/feuertod-im-polizeigewahrsam-bundesgerichtshof-verhindert-endgueltige-kapitulation-des-rechtsstaate/">Feuertod im Polizeigewahrsam &#8211; Bundesgerichtshof verhindert endgültige Kapitulation des Rechtsstaates</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2010, Seite 56</p>
<p>Der Prozess um den Feuertod des Asylsuchenden Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes neu aufgerollt werden (Urteil vom 7.01.2010 &#8211; 4 StR 413/09). Damit ergibt sich die Chance, dass dem vorangegangenen Polizei- und Justizskandal (vgl. Rolf Gössner, Grundrechte-Report 2008, S. 67 ff.) nicht die endgültige Kapitulation des Rechtsstaates auf dem Fuße folgt.</p>
<p>Anfang 2005 hatten Dessauer Polizisten den Sierra-Leoner Oury Jalloh aufgegriffen, weil er Reinigungskräfte auf der Straße belästigt haben soll. Jalloh war betrunken und wurde in Gewahrsam genommen. Die Polizisten fesselten ihn an Händen und Füssen, weil er angeblich Widerstand leistete, fixierten ihn auf einer Matratze in der Arrestzelle und ließen ihn stundenlang allein &#8211; unterbrochen nur durch gelegentliche Kontrollgänge. Dieser &#8222;Verhinderungsgewahrsam&#8220; sollte seiner &#8222;Eigensicherung&#8220; dienen. Am 7. Januar 2005 verbrannte Jalloh in der rundherum gekachelten Sicherheitszelle bei lebendigem Leib. Todesursache: Hitzeschock.</p>
<h2 class="auto-created">Verschlepptes Verfahren und dr&auml;ngende Fragen</h2>
<p>Die Aufklärung wurde mehr als zwei Jahre lang verschleppt. Die Staatsanwaltschaft hatte sich frühzeitig auf die Hypothese einer Selbstanzündung festgelegt: Das Opfer habe die schwer entflammbare Matratze, trotz vorheriger Durchsuchung und Fesselung selbst angezündet &#8211; mit einem Feuerzeug, das erst bei einer nachträglichen Zellendurchsuchung nach dem Brand gefunden worden sein soll. Erst auf Veranlassung von Jallohs Freunden wurde eine zweite Obduktion durchgeführt, wobei ein Nasenbeinbruch und eine Mittelohrverletzung festgestellt wurden, Verletzungen, die  er vor seinem Feuertod erlitten haben muss.</p>
<p>Das Strafverfahren vor dem Landgericht Dessau brachte nach mehr als zweijähriger Verhandlungsdauer und 59 Verhandlungstagen keine Klärung der Todesumstände. Von den sich aufdrängenden Fragen blieben viele ohne Antwort:</p>
<ul>
<li>Ist Oury Jalloh vor seinem Tod misshandelt worden?</li>
<li>Darf ein Betrunkener mit fast drei Promille in einer Zelle an allen Gliedmaßen fixiert werden, ohne dass er kontinuierlich beaufsichtigt wird?</li>
<li>Wie gelangte ein Feuerzeug, trotz intensiver Durchsuchung, in die Zelle? Warum wurde es so spät gefunden?</li>
<li>Wie kann ein alkoholisierter und fixierter Mensch ein Feuerzeug aus seiner Hosentasche fingern und eine feuerfeste Matratze anzünden</li>
<li>Weshalb hat einer der angeklagten Polizisten nicht rechtzeitig auf den Brandmelder reagiert?</li>
<li>War es Selbsttötung, die durch rechtzeitiges Reagieren hätte verhindert werden können, war es unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder gar Mord aus rassistischer Motivation, wie manche mutmaßen?</li>
</ul>
<h2 class="auto-created">Wider&shy;spr&uuml;che und Erinne&shy;rungs&shy;l&uuml;&shy;cken</h2>
<p>Den beiden vor dem Landgericht Dessau angeklagten Polizisten warf die Staatsanwaltschaft Körperverletzung mit Todesfolge im Amt beziehungsweise fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor: dem einen, weil er bei der Durchsuchung ein Feuerzeug übersehen habe, dem Hauptangeklagten, der als Dienstgruppenleiter die Verantwortung für den Gewahrsamsbereich getragen hatte, weil er die Gegensprechanlage wegen der starken Geräusche aus der Gewahrsamszelle leise gestellt, den Brandalarm zweimal weggedrückt und erst auf Drängen einer Kollegin die Zelle aufgesucht haben soll. Vor Gericht relativierte diese Belastungszeugin  allerdings ihre ursprüngliche Aussage. Sie stand offenbar unter enormem Druck, nachdem sie gegen ihren Willen versetzt worden war und dies als Bestrafung empfand.</p>
<p>Den Prozess durchzogen eklatante Widersprüche und auffällige Erinnerungslücken der auftretenden Polizeizeugen. Während des laufenden Prozesses hatte im Polizeirevier ein ominöses Zeugeninformationstreffen stattgefunden, in dem es um Verhaltensregeln und Aussagen einzelner Polizeizeugen ging. Nicht nur die Nebenklage sprach vom Versuch einer &#8222;Manipulation&#8220;. Auch der Vorsitzende Richter wurde deutlich: &#8222;Dieses Verfahren strotzt nur so vor Schlamperei und Versäumnissen&#8220;.</p>
<p>Standpaukendes Richters , dem ob des Aussagenverhaltens der Polizeizeugen des Öfteren der Kragen platzte, zeigten nur begrenzte Wirkung. Immerhin: Eine erneute Vernehmung eines Polizeizeugen ließ aufhorchen. Er sagte aus, dass er nach Öffnen der Gewahrsamstür durch den Angeklagten &#8211; trotz des dichten Qualms &#8211; zwei Schritte in die Zelle gemacht und Jallohs festgeschnallten Körper gesehen habe. Es sei ihm aber nicht gelungen, die Matratze zu löschen. &#8222;Das einzige, was geholfen hätte, wäre gewesen, ihn sofort loszumachen.&#8220; Er habe allerdings keine Schlüssel gehabt, um die Fesseln lösen zu können. Die hatte der Hauptangeklagte, der zuvor bestritten hatte, dass es möglich gewesen sei, die verqualmte Zelle zu betreten.</p>
<h2 class="auto-created">Organi&shy;sierte Verant&shy;wor&shy;tungs&shy;lo&shy;sig&shy;keit</h2>
<p>Die Aussage der Polizeizeugen erlaubten einen erschreckenden Einblick in die Organisation, das Verhalten und die Mentalität im Dessauer Polizeirevier. Man könnte von organisierter Verantwortungslosigkeit sprechen. Ein stark alkoholisierter Mensch wird für gewahrsamstauglich erklärt, an allen vier Gliedmaßen über Stunden fixiert. Trotz gesteigerter Garantenpflicht der Polizei gegenüber dem Fixierten wurden Kontrollgänge nachlässig absolviert und beunruhigende Auffälligkeiten ignoriert. Schon aufgrund mangelnder Brandschutzmaßnahmen und ignoranter Beamter war die Zelle ein gefährlicher Ort. Erst nach Jallohs Tod wurde die Gewahrsamsordnung geändert: Heute würde er in ein Krankenhaus gebracht und medizinisch betreut.</p>
<p>Der Freispruch für die beiden Polizeibeamten führte zu einem der größten Tumulte, die deutsche Gerichtssäle in den letzten Jahren gesehen haben. Der Vorsitzende Richter erklärte in der mündlichen Urteilsbegründung, ein rechtsstaatliches Verfahren sei aufgrund des polizeilichen Aussageverhaltens nicht möglich gewesen. Opportunismus angesichts der wütenden Menge im Gerichtssaal und vor den Toren des Gerichts? In der schriftlichen Urteilsausfertigung jedenfalls fand sich von alledem nichts. Widersprüche in zentralen Aussagen, wie sie im Gerichtssaal  deutlich geworden waren, fanden sich im Urteil nur noch in erheblich geglätteter Form (Urteil LG Dessau-Roßlau v. 8.12.08 &#8211; 6 Ks 4/05).</p>
<h2 class="auto-created">Sp&auml;te Aufkl&auml;rung?</h2>
<p>Nicht nur auf die Diskrepanz zwischen mündlicher und schriftlicher Urteilsbegründung wies der Bundesgerichtshof dankenswerterweise hin. Die Vorsitzende des 4. Strafsenats, Ingeborg Tepperwien, betonte, die Angehörigen hätten ein Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Die Lücken, die das Dessauer Urteil aufweise, müssten so gut wie möglich geschlossen werden. Die Abläufe in der Todeszelle könnten so nicht gewesen sein, wie das Urteil aus Dessau sie beschreibe. Der Dienstgruppenleiter habe jedoch &#8211; ungeachtet aller notwendigen Aufklärung durch das jetzt zuständige Landgericht Magdeburg &#8211; gegen seine Pflicht verstoßen. Er hätte beim ersten Signal des Rauchmelders in der Zelle, sofort einen Kontrollgang machen müssen. Damit deutet sich an, dass Oury Jallohs Tod in der Polizeizelle nicht völlig ungesühnt bleiben wird. Ob jedoch die nachholende Aufklärung fünf Jahre nach der Tat wirklich das leisten kann, was sich Verwandte und Unterstützer von Oury Jalloh erhoffen, bleibt ungewiss. Voraussetzung hierfür wäre wohl ein Ausbrechen einzelner Polizeibeamter aus der Kultur der falsch verstandenen Kameraderie.</p>
<p>Auch über den Fall Oury Jallohs hinaus muss ein besonderes Interesse an der weiteren Aufklärung bestehen. Es kommt immer wieder vor, dass insbesondere Angehörige von Minderheitengruppen, darunter Migranten, Obdachlose, Drogenabhängige und Nicht-Weiße im Polizeigewahrsam schwer verletzt werden oder ums Leben kommen, ohne dass die Fälle aufgeklärt und strafrechtlich geahndet werden. Nach einer Studie der Universität Halle starben zwischen 1993 und 2003 128 Menschen in deutschen Polizeigewahrsamen. Jeder zweite Tod hätte verhindert werden können.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>LG Dessau-Roßlau &#8211; Urteil vom 8. Dezember 2008 &#8211; 6 Ks 4/05</p>
<p>BGH-Urteil vom 7. Januar 2010 &#8211; 4 StR 413/09</p>
<p>Rolf Gössner, Abschließender Bericht eines Prozessbeobachters vor dem Landgericht Dessau unter:  www.proasyl.de/de/presse/presseuebersicht/</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/feuertod-im-polizeigewahrsam-bundesgerichtshof-verhindert-endgueltige-kapitulation-des-rechtsstaate/">Feuertod im Polizeigewahrsam &#8211; Bundesgerichtshof verhindert endgültige Kapitulation des Rechtsstaates</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Staatlich angeordnetes Verschimmelnlassen &#8211; Seit mehr als 25 Jahren werden Flüchtlinge in Lagern zwangsuntergebracht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2009/publikation/staatlich-angeordnetes-verschimmelnlassen-seit-mehr-als-25-jahren-werden-fluechtlinge-in-lagern-zwa/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 May 2009 06:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 1]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/staatlich-angeordnetes-verschimmelnlassen-seit-mehr-als-25-jahren-werden-fluechtlinge-in-lagern-zwa/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2009, Seite 32 Sie sind seit &#252;ber 25 Jahren Bestandteil deutscher Normalit&#228;t: Lager f&#252;r Fl&#252;chtlinge. Dabei existiert der Begriff weder bei den B&#252;rokratien, die sie verwalten, noch im Gesetz. Als &#8222;Gemeinschaftsunterk&#252;nfte&#8220; firmieren sie im Asylverfahrensgesetz &#8211; als bildeten die dort zugewiesenen und zwangsuntergebrachten Menschen eine Gemeinschaft. Tats&#228;chlich sind sie Lager und die Politiker, die [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2009, Seite 32</p>
<p>Sie sind seit &uuml;ber 25 Jahren Bestandteil deutscher Normalit&auml;t: Lager f&uuml;r Fl&uuml;chtlinge. Dabei existiert der Begriff weder bei den B&uuml;rokratien, die sie verwalten, noch im Gesetz. Als &bdquo;Gemeinschaftsunterk&uuml;nfte&ldquo; firmieren sie im Asylverfahrensgesetz &#8211; als bildeten die dort zugewiesenen und zwangsuntergebrachten Menschen eine Gemeinschaft. Tats&auml;chlich sind sie Lager und die Politiker, die sie seit Anfang der 1980er Jahre durchgesetzt haben, lie&szlig;en keinen Zweifel daran. Es finden sich unter Liberalen, Christdemokraten und Sozialdemokraten Bef&uuml;rworter der Lagerunterbringung. Was gemeint war, hat etwa der damalige hessische Innenminister Gries (FDP) auf den Begriff gebracht: &ldquo;Das Lager soll nicht einladend wirken, sondern Scheinasylanten abschrecken. Auch das ist gemeint [&#8230;] lagerm&auml;&szlig;ige Unterbringung, Zugangskontrollen und Ausgangsbeschr&auml;nkungen &ndash; ganz klar!&ldquo;</p>
<p>Die Realit&auml;t der Abschreckungslager pr&auml;gt den Alltag von Asylsuchenden, Geduldeten und anderen Personengruppen bis heute. Hunderttausende von Menschen haben sie durchlaufen, nicht ohne Schaden an Leib und Seele zu nehmen, denn Lager machen krank. Darauf wiesen Untersuchungen schon fr&uuml;h hin. Man h&auml;tte es aus der deutschen Geschichte wissen k&ouml;nnen: &bdquo;Aus Erfahrung mit unseren eigenen Fl&uuml;chtlingsbewegungen wissen wir, dass ein zur Unt&auml;tigkeit verurteilendes Lagerleben auf l&auml;ngere Zeit die Pers&ouml;nlichkeit und die Familie zerst&ouml;rt&ldquo; (Bischof Hengsbach 1980).</p>
<h2 class="auto-created">Staatliche Geiselnahme</h2>
<p>Mit den Abschreckungslagern werden Menschen erkl&auml;rterma&szlig;en zu Objekten degradiert. Die Unterbringungsform dient nicht nur ihrer eigenen Entmutigung &#8211; sie soll andere von der Inanspruchnahme des Asylrechts abschrecken. Man k&ouml;nnte das als eine Art staatliche Geiselnahme bezeichnen. Wer die Menschenw&uuml;rde als Verpflichtung ernst nimmt, muss f&uuml;r die Beendigung dieses Zustands eintreten.</p>
<p>So ist denn auch die Geschichte der Lagerunterbringung eng verbunden mit dem Widerstand gegen sie. Der Widerstand richtet sich nicht nur gegen die lokalen &bdquo;Gemeinschaftsunterk&uuml;nfte&ldquo;, in denen die Untergebrachten gro&szlig;enteils privatwirtschaftlichen Betreibern zur Entrechtung &uuml;berlassen werden, sondern auch gegen die inzwischen entstandenen &bdquo;Ausreiseeinrichtungen&ldquo;, die mit einem nochmals versch&auml;rften Regime die Abschiebef&auml;higkeit herstellen sollen, und gegen Erstaufnahmeeinrichtungen, die in einigen Bundesl&auml;ndern direkt mit letzteren kombiniert wurden und in denen die &bdquo;R&uuml;ckkehrberatung&ldquo; das einzige ist, was Untergebrachten gerne offeriert wird. Das multifunktionale Gro&szlig;lager hat allerdings denselben Effekt wie die dezentralen Unterbringungsformen in Containern, abgelegenen Kasernen, Baracken &#8211; ein Teil der so Untergebrachten entzieht sich dieser Situation.</p>
<h2 class="auto-created">Proteste gegen Baracken&shy;lager Katzh&uuml;tte</h2>
<p>Gegen die geballte Macht der Unterbringungsb&uuml;rokratie und den Einfluss der privaten Betreiber ist nicht leicht anzugehen. Wer es versucht, muss mit Sanktionen rechnen. Das zeigen die Proteste von Fl&uuml;chtlingen und ihren Unterst&uuml;tzern, die sich seit Fr&uuml;hjahr 2008 gegen die Zust&auml;nde im Barackenlager Katzh&uuml;tte im Th&uuml;ringer Wald richten. Sie gingen mit massiven Beschwerden an die &Ouml;ffentlichkeit. Man sei v&ouml;llig isoliert, ohne Kontakt zur Gesellschaft untergebracht. Die Unterkunft sei eine heruntergekommene H&uuml;tte aus Karton und Faserplatten, die W&auml;nde seien zum Teil verschimmelt. Ab 16 Uhr sei die K&uuml;che verschlossen, eine Stunde sp&auml;ter die Dusche. Die Gemeinschaftsdusche sei 300 Meter entfernt. Kinder und alte Menschen seien h&auml;ufig krank. Die ausgegebenen Einkaufgutscheine seien nur in einem Supermarkt einl&ouml;sbar. Die Heimleiterin verh&auml;nge gegen die Bewohner &bdquo;Kollektivstrafen&ldquo;, indem sie etwa das Wasser in der K&uuml;che abstelle. Soweit der ganz allt&auml;gliche Irrsinn der Lager, wie er vielerorts herrscht.</p>
<p>Doch diesmal reagieren die Medien. Der Landkreis ger&auml;t unter Druck. Die Verantwortung wird zwischen dem Kreis, dem die Immobilie geh&ouml;rt, und der Betreiberfirma hin und her geschoben. Doch eigentlich schuld am Schimmel sollen die Bewohner sein, die ihr Essen kochen, ohne zu l&uuml;ften. Und nach Auffassung der Kreisspitze die bundes- und landesgesetzlichen Regelungen, die die Lagerunterbringung als die Regel vorschreiben.</p>
<p>Anfang Mai 2008 findet in dem kleinen Ort Sottrum in Niedersachsen am Sitz der Betreiberfirma K&amp;S (Dr. Krantz Sozialbau und Betreuung) eine Protestkundgebung statt. K&amp;S ist einer der Gro&szlig;en im profitablen Lagergesch&auml;ft. Zum Zeitpunkt der Proteste unterh&auml;lt die Firma noch 8.000 Pl&auml;tze in 50 Einrichtungen. Die Konditionen in Katzh&uuml;tte und anderswo sind Gesch&auml;ftsgeheimnis.</p>
<p>Zwischen den Profiteuren des Elends und dem Kreis kommt es &#8211; bei Anerkennung kleinerer M&auml;ngel &#8211; zum &uuml;blichen Schulterschluss. Eine Schlie&szlig;ung der Unterkunft komme nicht in Frage, wegen der gewachsenen sozialen Bindungen. Selbsternannte Fl&uuml;chtlingsvertreter tr&uuml;gen ihre Kampagnen auf dem R&uuml;cken der Fl&uuml;chtlinge aus, die endlich zur Ruhe kommen wollten. Gegen zahlreiche Personen habe man allerdings Anzeige wegen Hausfriedensbruches erstatten m&uuml;ssen, nachdem eine Kundgebung von der Polizei aufgel&ouml;st worden war. Zwei Sprecher der Bewohner werden in andere Lager verlegt. Durch ihre demonstrativ bekundeten Forderungen sei es zu erheblichen Unruhen gekommen, von beiden gehe eine negative Wirkung auf das Verhalten anderer Bewohner aus. Was die Landr&auml;tin als gedeihliches Zusammenleben von Menschen verschiedener Herkunft darstellt, sehen andere als staatlich angeordnetes Verschimmelnlassen.</p>
<h2 class="auto-created">Versuchte Abschiebung eines Kritikers</h2>
<p>F&uuml;r einen der Sprecher kommt es noch h&auml;rter. Zum zweiten Mal seit Beginn der Proteste wird er in Abschiebungshaft genommen. Die &ouml;rtliche Ausl&auml;nderbeh&ouml;rde und das Landesamt in Weimar versuchen mit gro&szlig;er Energie, seine Abschiebung m&ouml;glich zu machen. Mohammed Sbaih ist Pal&auml;stinenser. Eine direkte Abschiebung in das Westjordanland oder nach Gaza ist nicht m&ouml;glich. Die Beh&ouml;rden suchen einen Weg &uuml;ber Jordanien. Die Unterst&uuml;tzerorganisationen und ein Rechtsanwalt intervenieren. Das VG Meiningen untersagt die Abschiebung vor dem Hintergrund der unklaren Situation an der Grenze zum Westjordanland. Doch ausgestanden ist das Ganze nicht.</p>
<p>Manche Kritiker des Lagersystems kann man nicht abschieben oder umverlegen. Da versucht man es anders. In Oldenburg steht ein Einheimischer vor Gericht. Dem wird vorgeworfen, ein Flugblatt verteilt zu haben, in dem der Leiter der Zentralen Aufnahme und Ausl&auml;nderbeh&ouml;rde Blankenburg als &bdquo;Lagerleiter&ldquo; und &bdquo;rassistische Autorit&auml;t&ldquo; bezeichnet wird. Das Antirassistische Plenum sch&auml;tzt das Ganze als einen Versuch der Landesregierung ein, unliebsame Meinungs&auml;u&szlig;erungen zu kriminalisieren. &Uuml;ber die zul&auml;ssige Bezeichnung des seit Jahrzehnten existierenden Normalzustandes und seiner Protagonisten wird weiter gestritten.</p>
<p>Manchmal er&ouml;ffnen sich Chancen, an die auch die Gegner der Lagerunterbringung bis vor Kurzem nicht zu denken gewagt h&auml;tten. In Deutschlands rigidestem Lagerbundesland (140 Lager mit 8.400 Personen) beschloss der Bayerische Landtag im Dezember 2008 einstimmig auf Antrag der Gr&uuml;nen die Schlie&szlig;ung zweier Containerlager in M&uuml;nchen. Die mitregierende FDP bewies, dass ihr das Thema ein wirkliches Anliegen ist. Die Abschaffung der Lager geh&ouml;rt &uuml;berall auf die Tagesordnung. &bdquo;Yes we can!&rdquo; kommentierte der bayerische Fl&uuml;chtlingsrat den Etappensieg.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Thomas Pieper, Die Gegenwart der Lager. Zur Mikrophysik der Herrschaft in der deutschen Fl&uuml;chtlingspolitik,&nbsp;M&uuml;nster 2008</p>
<p>Weiterf&uuml;hrende Informationen zum Fall Katzh&uuml;tte online unter: <a href="http://www.thevoiceforum.org/" target="_blank" rel="noopener">www.thevoiceforum.org</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2009/publikation/staatlich-angeordnetes-verschimmelnlassen-seit-mehr-als-25-jahren-werden-fluechtlinge-in-lagern-zwa/">Staatlich angeordnetes Verschimmelnlassen &#8211; Seit mehr als 25 Jahren werden Flüchtlinge in Lagern zwangsuntergebracht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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