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	<title>Britta Schinzel Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Landesverband Baden-Württemberg</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/landesverband-baden-wuerttemberg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 May 2022 19:40:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Brief an Aktive des Landes&#173;ver&#173;bandes vom 06.04.2022 Ich gebe den von Olaf hereingegebenen Link zum Interview von Jürgen Roth mit dem hpd zu seinem Austritt aus der HU an Euch weiter: https://hpd.de/artikel/nur-noch-traditionspflege-20263 Die beim letzten Jour Fixe Anwesenden werden sich an die in unserer Runde gestellte Frage erinnern, ob jemand von uns dem unbehaglichen Eindruck [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="">Brief an Aktive des Landes&shy;ver&shy;bandes vom 06.04.2022</h3>
<p>Ich gebe den von Olaf hereingegebenen Link zum Interview von Jürgen Roth mit dem hpd zu seinem Austritt aus der HU an Euch weiter:<br />
<a href="https://hpd.de/artikel/nur-noch-traditionspflege-20263" rel="nofollow noopener">https://hpd.de/artikel/nur-noch-traditionspflege-20263</a><br />
Die beim letzten Jour Fixe Anwesenden werden sich an die in unserer Runde gestellte Frage erinnern, ob jemand von uns dem unbehaglichen Eindruck an der PM des BuVo zum Urkraine-Krieg Ausdruck verleiht durch einen (schriftlichen) Aufschlag dazu.<br />
Nun sind dem Verlauten nach mehrere Menschen wegen dieser PM aus der HU ausgetreten, neben Jürgen Roth der frühere (dito grüne) Datenschutzbeauftragte Peter Schaar und die (dito grüne) Claudia Roth.<br />
Meiner Meinung nach verfehlt die PM den ganz schmalen Grad, der zwischen richtiger Entwicklungsanalyse des Konflikts und der politisch bürgerrechtlichen Verurteilung der russischen Aggression liegt. Eine Entwicklung verstehend darlegen, heißt nicht, diese auch zu billigen. Letzteres wird man der Autorenschaft der PM nicht vorwerfen dürfen.<br />
Und diesen Vorwurf kennen wir alle, die wir fordern, etwa kriminelles Geschehen in seinem gesellschaftlichen Entstehungszusammenhang zu verstehen, oder als StrafverteidigerInnen das Verständnis vom Entstehen von schrecklichen Taten einfordern und in Abkehr vom Sühne- und Rachestrafrecht einer &#8222;angemessenen&#8220; Bestrafung resp. Behandlung das Wort reden. Zu leicht wird da aus Verstehen unterstellte Rechtfertigung, gar Billigung.<br />
Aber der PM ist der Vorwurf zu machen, der verstehenden Entwicklung bei Verurteilung der Aggression nicht den nicht nur platzmäßig nachrangigen Platz eingeräumt zu haben:<br />
Die Entwicklung ist im Ergebnis wohl richtig dargestellt, die Aggression ist richtig verurteilt. Aber der Raum des Verständnisses ist in der PM zu einer sowohl-als-auch-Rechtfertigung der Aggression verstehbaren Erklärung geronnen. Das ist der Vorwurf, der der PM zu machen ist. Und da stimme ich Jürgen Roth voll zu, mit dem ich in früherer gemeinsamer Zeit im BuVo der HU nicht immer gleicher Meinung war, und das auch für viele andere Aussagen im Interview weiter gilt.<br />
Eine ganz andere Sache ist, dass sich das Kriegsnarrativ seit Beginn des Krieges in unglaublich kurzer Zeit zum allumfassenden gesellschaftlichen Narrativ in unserer Gesellschaft entwickelt hat. Das wäre die Kritik, die ich in einer Stellungnahme der HU vermisse und die ich an einer Stellungnahme der HU zu einem kriegerischen Ereignisse zu äußern für notwendig halte. Über Nacht haben wir eine Kriegsrhetorik, und wir müssen schon 70 Jahre und mehr zurück gehen, um solches wieder aufzufinden.<br />
Ich verweise auf die Einwürfe von Harald Welser vom Montag (05.04.2022, auf you tube nachzuhören.<br />
<a href="https://www.srf.ch/audio/tagesgespraech/harald-welzer-ueber-die-rueckkehr-ueberholt-geglaubter-ansichten?id=12164768" rel="nofollow noopener">https://www.srf.ch/audio/tagesgespraech/harald-welzer-ueber-die-rueckkehr-ueberholt-geglaubter-ansichten?id=12164768</a><br />
Und verweise auf das Gegenmodell einer nicht in militärischen Kategorien vorgenommenen Annäherung an den Krieg in der Ukraine, wie er im Interview von Franz Alt mit Jürgen Grässlin vom Rüstungsinformationsbüro (RIB, Aktion Aufschrei etc.) und Monika Griefahn zum Audruck kommt.<br />
<iframe title="NEIN ZUM KRIEG – SOLL DIE UKRAINE KAPITULIEREN?" width="500" height="281" src="https://www.youtube.com/embed/f3T8hj5YQuc?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe><br />
Hier muss meiner Meinung aus bürgerrechtlicher Sicht angesetzt werden, denn wie das &#8222;kriegerische Narrativ&#8220; &#8211; wenn&#8217;s denn nur ein &#8222;Narrativ&#8220; wäre &#8211; stets weiter- und dann auch ausgeht, das hat uns die Geschichte unzählige Male geleert. Da stehen Menschen wie ich, die sich als Pazifisten verstehen, plötzlich recht einsam da und werden erst mal mit der Frage an die Wand genagelt, wie ich dies denn mit dem alliierten Krieg gegen Hitler-Deutschland sehe.<br />
Abendlichen Gruß, und eine alptraumfreie Nacht wünscht Euch Allen<br />
Udo Kauß, Freiburg</p>
<h3 class="">Automatisiertes Agieren in ungewissen sozialen Räume<br />
Offene rechtspolitische Fragen im Kontext von (teil-)autonomem Fahren bis zu automatisierten Steuerbescheiden</h3>
<p>Vortrag mit anschließender Diskussion im Rahmen der Vortragsreihe TACHELES</p>
<p>Zeit: Donnerstag, 12. 5. 2022, 19.15<br />
Ort: Universität Freiburg, Kollegiengebäude I, Hörsaal 1098sowie als Livestream online unter strafrecht-online.org/tacheles</p>
<p>Bereits heute sind automatisierte Fahrerassistenzsysteme im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und vermehrt unterwegs (aktiver Spurhalte-, Spurwechselassistent; neues StVG, § 1a- 1j). Ihre Präsenz in ADAC-Testberichten, Videodemonstrationen (YouTube) und Bewertungsportalen sowie Unfallberichten werfen nicht nur offene Fragen bezüglich Verlässlichkeit, Sicherheit und Rechtsrahmung auf, sondern auch hinsichtlich gesellschaftlicher Akzeptanz, Zulassungsfähigkeit, Sicherung der Bürgerrechte und demokratiepolitischer Gestaltung der Systeme.</p>
<p>Der Vortrag führt ein in die steuerungs- und sicherheitstechnische Definition, Einordnung und institutionelle Rahmung (teil-)autonomen Fahrens, erläutert die Grenzen der Technik und verdeutlicht den grundlegenden Wandel von instrumenteller Technik hin zu plakativen Visionen ‚intelligenter‘ Systeme und Infrastrukturen. Sie agieren in offenen sozialen Kontexten, ‚lernen‘ anhand ihrer ‚Umgebung‘ und können entsprechend autonom und zielgerichtet ‚handeln‘: so die BMBF-Plattform Lernende Systeme mit ihren Experimentierfeldern und „Geschäftsmodellinnovationen“ in Form von öffentlich-privaten Dienstleistungsplattformen (ÖPP) in den Bereichen Mobilität, Gesundheit und Pflege, oder die automatisierte Steuerverwaltung mithilfe ELSTER. Anhand der Charakterisierung historisch entstandener Infrastruktursysteme und ihrer zugehörigen Rahmenbedingungen (Ordnungskonzepte, rechts /wirtschaftspolitische Regulierung, Norm(ier)ung) wird die diesen Systemen inhärente Formatierungs- und Konstitutionalisierungsmacht sozialer Räume aufgezeigt. Neben offenen zivil-/strafrechtlichen Haftungs- und Zurechnungsfragen werfen sie verfassungsrechtliche wie demokratiepolitische Fragen auf und fordern eine technische wie rechtliche und politische Accountability ein – auch hinsichtlich der mit der Skalierbarkeit der Systeme und ihrer Geschäftsmodelle verbundenen Verteilungs- und Sozialordnungseffekte. Begriffe aktueller EU-Rechtsrahmung Künstlicher Intelligenz, wie „vertrauenswürdige KI“, „solide Risiko-Methodik“, „Human-in-the-Loop“ oder „Daten-Governance“ werden damit ‚in Frage‘ gestellt.</p>
<p>Referentin: Dr. Eva Geisberger, Informatikerin und (Rechts)Soziologin, München, Leiterinder acatech-Studie agendaCPS – Integrierte Forschungsagenda Cyber-physical-Systems</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">50 Jahre &bdquo;Radi&shy;ka&shy;len&shy;er&shy;lass&ldquo; &ndash; Hat er der Demokratie gen&uuml;tzt?</h3>
<p><em>Veranstaltung des DGB Südbaden, unterstützt von AKJ und der HU-Baden-Württemberg</em>.</p>
<p>Termin: 25.05.2022, 19:00<br />
Ort: Gewerkschaftshaus Freiburg,<br />
Friedrichstraße 41-43, 79098 Freiburg</p>
<p>Der sogenannte Radikalenerlass von 1972, gemeinsam beschlossen von den Ministerpräsidenten der damaligen Bundesländer und Bundeskanzler Willy Brandt, löste eine systematische Überprüfung der Bewerber für den öffentlichen Dienst aus. Tausenden wurde der Zugang zu ihren Berufen verwehrt, Hunderte wurden entlassen. Der Erlass wurde Jahre später von Willy Brandt schlicht als „Fehler“ benannt, jedoch nie offiziell beerdigt. Heute, 50 Jahre danach, sind die von ihm Betroffenen weder rehabilitiert noch entschädigt.<br />
Der Politikwissenschaftler Prof. Georg Fülberth, Autor zahlreicher Arbeiten zur aktuellen Politik ebenso wie zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, beleuchtet die politischen Hintergründe des „Radikalenerlasses“ und versucht eine Bewertung der Auswirkungen auf die gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Buchbesprechung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-245/publikation/buchbesprechung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Dec 2021 23:34:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Buchbe&#173;spre&#173;chung G&#246;de Both: Keeping Autonomous Driving Alive. Dies ist eine höchst interessante ethnografische Studie über ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt zum autonomen Fahren. Schon der Titel läßt ahnen, dass es hier sich nicht um eine begeisterte Fortschritts-Erzählung handelt. Vielmehr entfalten sich in der begleitenden Beobachtung der Entwickelnden eines Projekts zum Autonomen Fahren, AutoNOMOS, die ungeheuren Schwierigkeiten, [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Buchbe&shy;spre&shy;chung G&ouml;de Both: Keeping Autonomous Driving Alive.</h3>
<p>Dies ist eine höchst interessante ethnografische Studie über ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt zum autonomen Fahren. Schon der Titel läßt ahnen, dass es hier sich nicht um eine begeisterte Fortschritts-Erzählung handelt. Vielmehr entfalten sich in der begleitenden Beobachtung der Entwickelnden eines Projekts zum Autonomen Fahren, AutoNOMOS, die ungeheuren Schwierigkeiten, denen sie sich angesichts der Komplexität der Aufgabe ausgesetzt sehen, und die nicht nur für das universitäre Einzel-Projekt einen Erfolg fragwürdig erscheinen lassen. Dabei ist schon die Bedeutung autonomen Fahrens weder selbstverständlich, noch ist der Begriff ex ante auch nur einigermaßen klar definiert. Würden Autos, so wie Bahnen auf Schienen, in einen einigermaßen begrenzten und abgeriegelten Halbtunnel gesetzt, oder erhielten sie eine eigene, abgeschottete Fahrspur, so wäre das wohl durchführbar. Aber allein das Überholen wäre auch so ein schwer zu bewältigendes Problem. Zu fehleranfällig sind die Sensortechnik, die Bilderkennung unter Licht-, Wetter- und sonstigen Bedingungen, zu störanfällig das Machine Learning aus einer Datenerhebung unter sich dynamisch veränderlichen Kontexten, das laufend neu zu erlernende Umweltbedingungen vorfindet. Wohl kaum wird es je möglich sein, autonome Autos durch unsere alten Städte oder auf Landstraßen in Wald und Feld fahren zu lassen.</p>
<p>Aber die Diskussion solcher Fragen ist eigentlich nicht Thema dieses Buches, sondern die Begleitung der Forschenden im Projekt, das natürlich bestimmten Visionen folgt, Erwartungen und Versprechungen erfüllen will. Für diese gilt es, einen Kontext zu fabrizieren, in dem ein technologisches Projekt insoweit realisierbar wird, dass es die gewünschte Aufmerksamkeit erregt. Die Erwartungen sind also generativ, indem sie Struktur und Legitimierung erzeugen, Interesse wecken und Investitionen anlocken.</p>
<p>Der Autor entfaltet im Anfangskapitel eine profunde theoretische Basis der Methoden in den Bereichen der humanistischen Sozialwissenschaften, der Science Technology Studies und der Gender Studies. Das Forschungsdesign für eine noch wachsende Technologie ist notwendigerweise chaotisch, uneindeutig, instabil und unsicher. Daher kann auch das Ergebnis der ethnographische Studie nicht eindeutig sein. Für solche Projekte ist die Verwendung der Aktor-Netzwerk -Theorie geeignet. Zudem erlaubt sie, in einer Feldstudie nicht nur mit sozio-kulturellen, symbolischen Fragen, sondern auch mit der Materialität solch technologischer Projekte umzugehen. So kann er sein Forschungsdesign passgenau auf das von ihm untersuchte Feld, das Projekt AutoNOMOS an der Freien Universität Berlin richten. Ein besonderer Aspekt dieses Projektes war die Frage nach der Maskulinität der Vision autonomen Fahrens, während gleichzeitig zu erwarten ist, dass die Entwicklung neuer Transporttechnologien, die nicht an den hegemonialen Besitz privater Autos gebunden ist, die Ausübung von Männlichkeit destabilisieren würde.</p>
<p>Narrative und Erzählungen steuern die Erwartungen, Versprechungen und Visionen dieses Projekts. Im zweiten Kapitel wird der Weg von den visionären Erzählungen unter den Bedingungen der verteilten Arbeit an Computern hin zu autonomen Versuchsfahrten auf ausschließlich um männliche Informatiker, zumeist Robotiker dargestellt. Sie arbeiten vorwiegend am Computer, haben aber ein Labor mit prototypischen Fahrzeugen zur Verfügung, das sie mit Physikern teilen. Diese Fahrzeuge, MiG s genannt, haben zwei Rollen, einerseits als Forschungsinstrumente und andererseits als Demonstratoren u.a. für die Medien und die Projektträger.</p>
<p>Die Versuchsfahrten bilden die eigentliche „reale Welt“-Herausforderung für das Projekt. Hier erst zeigt sich, was alles zusammen bedacht, kontrolliert und beobachtet werden muss, was das Mosaik visionärer Erzählungen kontinuierlich auf den Boden der tentativen Machbarkeiten reduziert. Alle Projekte zum autonomen Fahren haben eine gemeinsame Gegnerschaft, die von fast allen europäischen Ländern ratifizierte U.N. Vienna Convention on Road Traffic, die verlangt, dass jedes Fahrzeug einen menschlichen Fahrer haben muss. Wenn also autonomes Fahren als unüberwacht angenommen werden soll, dann ist es auf öffentlichen Straßen illegal. Versuchsfahrten müssen daher einerseits als Ausnahmeversuche lizensiert sein und bedürfen zweitens eines Sicherheitskonzepts, das garantiert, dass die autonomen Fahrzeuge im Verkehr keine Gefahr für manuell gesteuerte Fahrzeuge darstellen. Diese Anforderungen führten im untersuchten Projekt dazu, dass kaum eine Institution bereit war, solche Versuchsfahrten zu gestatten, bis sich endlich ein privater Träger fand.</p>
<p>Im dritten Kapitel werden die „real-world“-Situationen auf einer gestatteten Teststrecke dargestellt. Das Testfahrzeug wird zwar über einen intern angebrachten Laptop über ein car-to-computer-interface gesteuert und überwacht, doch nach wie vor muss eine zweite Person vor dem Lenker sitzen. Der Laptop prozessiert Sensordaten und konstruiert ein Weltmodell, in dem es sich selbst als Fahrzeug lokalisiert, um durch den Verkehr zu navigieren. Die Repräsentation der Teststrecke repräsentiert nur eine beschränkte Anzahl von GPS-Punkten, die durch den Laptop verknüpft werden, ein Prozess, der Trajektorien-Generation genannt wird. Verschiedene potentielle Wege werden generiert und einige selektiert, die bestimmten Anforderungen genügen, mit dem Resultat eines Plans, welcher sodann für die Teststrecke verfolgt wird. Die Aufgaben sind also das Abbilden der Umgebung, die Lokalisierung des Fahrzeugs darin, die Wegeplanung und die Kontrolle des Fahrzeugs. Andere Verkehrsteilnehmer werden als Hindernisse auf den Trajektorien repräsentiert. Für sie werden drei Arten von Ressourcen genutzt, um den Verkehr zu verstehen: a priori Repräsentationen, Vermessungen und Szenario basierte Regeln. Kommt ein solches Hindernis vor das Fahrzeug, wird der Plan gestoppt und das Fahrzeug abgebremst. Für den Fahrer, der inaktiv im Auto sitzen muss, ist es eine sehr anstrengende Herausforderung, die Instrumente des Wagens nicht zu bedienen, auch wenn Fußgänger oder andere Fahrzeuge in die Nähe kommen. Both identifiziert diese androzentrische Subjektposition als den „einsamen entkörperten Fahrer“. Die Vorstellung kombiniert ein physikalistisches Verständnis des Verkehrs mit einer mechanistischen Anwendung eines legalen Verkehrscodes. Um die Komplexität der Situation zu reduzieren personifizieren und anthropomorphisieren die experimentierenden Forscher das Fahrzeug als männlichen Charakter und verwischen so die Unterscheidung zwischen Auto und Fahrer.</p>
<p>Im vierten Kapitel befasst sich Both mit den meist männlichen Entwicklern und stellt überrascht fest, dass sie keineswegs Autofreaks sind, die sich mit schnellen Wettfahrten identifizieren, manche kommen mit dem Fahrrad zur Arbeit. Nach der Verbindung zwischen dem automotiven Projekt und Männlichkeit befragt, stellen Sie diese infrage: die „Gehirnarbeit“ der Informatik sei geschlechtsneutral im Gegensatz zur Arbeit mit physischen technologischen Artefakten. Umso interessanter ist das Herausarbeiten der Frage, ob und wenn ja, wo die Sicherung des automatischen Fahrens als maskulines Projekt stattfindet. Jedenfalls wird es als ein Wettstreit um Vollautomatisierung verstanden. Auch das Zelebrieren des Fahrens in sportlicher Manier beim Herumbasteln an Software und der Hand am Auto widerspricht dem Ideal eines komfortablen, effizienten und sicheren Transports, der zentral in der Vorstellung des Projekts ist. Am Ende scheint die simultane Verbindung zwischen zwei Formen technischer Expertise, den mechanischen Kompetenzen bei der Modifikation von Fahrzeugen und den analytischen mathematischer Programmierung, beide traditionell symbolisch mit Maskulinität verknüpft, in der Robotik, und noch einmal in Verbindung mit KI symbolisch zu einer hierarchischen Höherstufung zu dienen. Dafür sprach die Identifikation eines der Projektteilnehmer wie als Knight Rider aus der Science Fiction-Literatur, wo Robotik, KI und selbst-lernende Autos in einem ernsthaften Spiel fusionieren, all dies durchaus als männlich angesehene Aktivitäten.</p>
<p>a der Erfolg des Projekts gegenüber den Geldgebern dokumentiert werden muss, sind die Video-Demonstrationen ein wichtiger Teil des Projekts. Im fünften Kapitel wird die subtile Arbeit der heroischen Erzählung zwischen Fake und Wirklichkeit beschrieben, wobei sich der Demonstrator in der Double Bind &#8211; Situation befindet, einerseits ein erfolgreiches Ziel in Aussicht stellen und gleichzeitig die Erwartungen realistisch beschränken zu müssen. Am Ende, im 6. Kapitel beschrieben, müssen die Entwickelnden ihre Arbeit verteidigen, aber auch vor sich selbst rechtfertigen, manche indem sie den technischen Erfolg preisen, andere indem sie das Projekt nicht als ein realistisches, als ein irreales, ansehen.</p>
<p>Die Arbeit schließt mit einem Kapitel über Care als zwar unsichtbarer, aber zentral notwendiger (symbolisch feministischer) Aspekt des Projekts in einer dynamisch veränderlichen Einbettung, im Kontext der Sorge um eine vom autonomen Fahrzeug nicht kontrollierbare Umgebung. Die verkörperte Kommunikation zwischen der Strasse und ihren anderen Nutzenden entgleiten der androzentrischen Imagination, die in der Konfiguration des MiG projektiert ist. Im MiG transportiert zu werden fühlt sich an wie das Fahren in einer Bahn mit unsichtbaren Schienen, und nicht wie Autofahren. Dies steht im Gegensatz zur Maskulinität (Robotiker) und den visionären Narrativen (Wettstreit um die Bewältigung der Materie), die das Projekt leiten. Ein sehr ausführlicher Literaturteil beschließt das Buch.</p>
<p>Das Lesen dieser Arbeit ist sehr zu empfehlen, zeigt sie doch die Komplexität all der Verknüpfungen und Verknotungen von symbolischen, technischen, realweltlichen, politischen und juristischen Aspekten, Förderungs-politischen und Arbeits-Kontexten der Mammut-Aufgabe in einer Nussschale eines solchen eingebetteten System-Projekts und demonstriert in unnachahmlicher Weise, mit welchem (und nur so) aufwändigen theoretischen und methodologischen Apparat sich der begleitenden Analyse des Projekts genähert werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Britta Schinzel</em>, Freiburg </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Göde Both: 2020, Keeping Autonomous Driving Alive: An Ethnography of Visions, Masculinity and Fragility Opladen, Berlin, Toronto, Budrich Academic, 148 S., 24 €.</p>
<p>PDF-Ausgabe des Buches in Open Access: <a href="https://shop.budrich.de/wp-content/uploads/2021/04/9783966659833.pdf">https://shop.budrich.de/wp-content/uploads/2021/04/9783966659833.pdf</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wer schützt uns vor dem Verfassungsschutz?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/24/publikation/wer-schuetzt-uns-vor-dem-verfassungsschutz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Dec 2019 14:26:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[BaWü: Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Geheimdienste: BfV]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 24 (3/2019), S. 17 Am 7. November 2019 fand in der Galerie des Kommunalen Kinos in Freiburg die von der HU LV Baden-Württemberg getragene Veranstaltung &#132;WER SCHÜTZT UNS VOR DEM VERFASSUNGSSCHUTZ?&#147; mit den Freiburger Rechtsanwälten Michael Moos und Dr. Udo Kauß statt. Die Veranstaltung fand im Rahmen einer von RA Moos, ein bekannter [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 24 (3/2019), S. 17</p>
<p>Am 7. November 2019 fand in der Galerie des Kommunalen Kinos in Freiburg die von der HU LV Baden-Württemberg getragene Veranstaltung &#132;WER SCHÜTZT UNS VOR DEM VERFASSUNGSSCHUTZ?&#147; mit den Freiburger Rechtsanwälten Michael Moos und Dr. Udo Kauß statt. Die Veranstaltung fand im Rahmen einer von RA Moos, ein bekannter Freiburger Kommunalpolitiker, war vier Jahrzehnte vom baden-württembergischen Verfassungsschutz überwacht worden. Über eine Klage mit seinem Anwalt Udo Kauß konnte er nach einem langen Kampf erreichen, dass Teile seiner Akte offen gelegt werden mussten. Was dabei zum Vorschein kam, darüber berichteten Moos und Kauß. Es waren 700 Großteils geschwärzte Seiten, denen man immerhin entnehmen konnte, dass praktisch jede Veranstaltung der &#132;Linken&#147; in Freiburg in den letzten Jahrzehnten vom Verfassungsschutz bespitzelt worden war. Der ungeheure Aufwand, der dabei betrieben worden sein musste, ging vermutlich zulasten der Energie für die Aufklärung der NSU-Verstrickungen, in Baden-Württemberg namentlich zu Lasten der Aufklärung des NSU-Mordes an der Polizistin Michèle Kiesewetter. In der anschließenden lebhaften Diskussion kamen Zweifel daran auf, ob ein auf dem rechten Auge blinder Verfassungsschutz überhaupt in der Lage ist, gesellschaftliche Prozesse hinreichend zu verstehen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kleine Geschichte der Post- und Telefonüberwachung in der Bundesrepublik</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/203-vorgaenge/publikation/kleine-geschichte-der-post-und-telefonueberwachung-in-der-bundesrepublik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Nov 2013 23:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[TKÜ]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorg&#228;nge Nr. 203 (3-2013), S.139-143 Josef Foschepoth, &#220;berwachtes Deutschland &#8211; Post- und Telefon&#252;berwachung in der alten Bundesrepublik. Vandenhoeck &#38; Ruprecht, November 2012 &#8222;Ein bisschen Heuchelei&#8220; sei Angela Merkels Reaktion auf die Nachricht gewesen, dass auch sie vermutlich abgeh&#246;rt wurde, denn &#8222;die NSA hat deutsche Politiker schon immer ganz legal observiert&#8220;. Sie als Kanzlerin m&#252;sse [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 203 (3-2013), S.139-143</p>
<p><i>Josef Foschepoth, &Uuml;berwachtes Deutschland &#8211; Post- und Telefon&uuml;berwachung in der alten Bundesrepublik. Vandenhoeck &amp; Ruprecht, November 2012</i></p>
<p><i>&#8222;Ein bisschen Heuchelei&#8220;</i> sei Angela Merkels Reaktion auf die Nachricht gewesen, dass auch sie vermutlich abgeh&ouml;rt wurde, denn <i>&#8222;die NSA hat deutsche Politiker schon immer ganz legal observiert&#8220;. </i>Sie als Kanzlerin m&uuml;sse von den zugrunde liegenden Vereinbarungen wissen und &uuml;ber die Zusammenarbeit der Dienste informiert sein, so der Freiburger Historiker Josef Foschepoth in einem Interview mit der ZEIT vom 25.&nbsp;Oktober 2013.(1) Bereits am 9.&nbsp;Juli 2013 attestierte Foschepoth in einem Interview mit der S&uuml;ddeutschen Zeitung: <i>&#8222;Die NSA darf in Deutschland alles machen. Nicht nur aufgrund der Rechtslage, sondern vor allem aufgrund der intensiven Zusammenarbeit der Dienste, die schlie&szlig;lich immer gewollt war und in welchen Ausma&szlig;en auch immer politisch hingenommen wurde.&#8220;(2)</i></p>
<p>Und so ist ganz korrekt, was der amerikanische Geheimdienstdirektor James Clapper erkl&auml;rt, n&auml;mlich dass nur f&uuml;r <i>&#8222;g&uuml;ltige Geheimdienstbelange&#8220;</i> und <i>&#8222;niemals unrechtm&auml;&szlig;ig&#8220;</i> ausspioniert w&uuml;rde.(3) Zumindest in Deutschland.</p>
<p>&Uuml;ber die Vertr&auml;ge zwischen Deutschland und den ehemaligen Alliierten, die eine solche &Uuml;berwachung erlauben, kann jede und jeder sich seit 2012 in Josef Foschepoths Buch &#8222;&Uuml;berwachtes Deutschland &#8211; Post- und Telefon&uuml;berwachung in der alten Bundesrepublik&#8220; informieren. Foschepoth hatte bei Recherchen im Bundesarchiv Koblenz unbeschreibliches Gl&uuml;ck, als ihm eine Akte mit der Aufschrift &#8222;Postzensur 1951&#8220; in die H&auml;nde fiel. Dieser Zufallsfund enthielt nicht weniger als einen Teil der Geschichte zur &Uuml;berwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Bundesrepublik. Aufgrund einer Sondergenehmigung durch das Bundesministerium des Innern, nach Sicherheits&uuml;berpr&uuml;fung durch den Verfassungsschutz, bekam der Autor weitgehend ungehinderten Zugang zu den Verfassungsschutz-Akten der Bundesregierung, mit Ausnahme der Akten der Geheimdienste. Mit seinem Buch ver&ouml;ffentlichte er seine Entdeckungen.</p>
<p>Es erstaunt nicht wenig, in diesem Band zu lesen, dass es nicht nur in der ehemaligen DDR kein Post- und Fernmeldegeheimnis gab, sondern faktisch ebenso wenig &#8211; oder noch viel weniger &#8211; in der BRD. Die Foschepoth zug&auml;nglich gewordenen Quellen zeigen, wie seit 1949 die alliierten Westm&auml;chte auf ungehinderter &Uuml;berwachung bestanden, im Weiteren aber alle deutschen Regierungen unter Umgehung des Grundgesetzes diese &Uuml;berwachung durch die Alliierten tolerieren mussten, wollten und selbst fortsetzten. Unter dem Druck der Verh&auml;ltnisse geriet der Staatsschutz zum h&ouml;herwertigen Rechtsgut als das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses, obgleich im Grundgesetz festgeschrieben ist:<i> &#8222;die Grundrechte stehen [&#8230;] &uuml;ber dem Staat und sind unmittelbar geltendes Recht, das alle drei Gewalten bindet. Aufgrund ihres vorstaatlichen und &uuml;berpositiven Charakters d&uuml;rfen und k&ouml;nnen sie durch keine Verfassungs&auml;nderung abgeschafft werden.&#8220; </i>(S.&nbsp;11)</p>
<p>Bei dem von Foschepoth aufgearbeiteten &Uuml;berwachungssystem geht es gleicherma&szlig;en um individuelle &Uuml;berwachungsvorg&auml;nge wie um die strategische &Uuml;berwachung in Ost- und Westeuropa und in der Bundesrepublik selbst, sei sie f&uuml;r staatliche oder geheimdienstliche Zwecke.</p>
<p>Foschepoth analysiert die Entwicklung der heimlichen &Uuml;berwachung unter den verschiedenen Gesetzgebungen von 1949 an bis zur deutschen Wiedervereinigung 1989 &#8211; auf Wunsch und im Interesse der Alliierten. Dabei lassen sich verschiedene Epochen, rechtliche Ma&szlig;nahmen, Sprachregelungen und Legitimierungsstrategien unterscheiden: ab 1949 unter Siegerrecht, ab 1951 unter alliiertem Besatzungsrecht und ab 1954 unter Vorbehaltsrecht.</p>
<p>Bis 1968 hatte der deutsche Staat nur beschr&auml;nkte Souver&auml;nit&auml;t. Die Westvertr&auml;ge gew&auml;hrten den Westm&auml;chten mit Konrad Adenauers Einwilligung bestimmte Vorbehaltsrechte. Die Strategie zur Westintegration der Bundesrepublik war die einer <i>&#8222;doppelten Eind&auml;mmung</i>&#8220;, n&auml;mlich der Eind&auml;mmung der <i>&#8222;deutschen und der sowjetischen Gefahr</i>&#8220;. Beide Gefahren lieferten auch die Begr&uuml;ndung f&uuml;r die intensive &Uuml;berwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Nach alliiertem Recht hatte die Bundesregierung die &Uuml;berwachung nicht nur zu dulden, sondern auch aktiv daran mitzuwirken.</p>
<p>Adenauer handelte 1954 mit den Alliierten neue Geheimdienst- und &Uuml;berwachungsrechte als &#8222;Vorbehaltsrechte&#8220; der Besatzungen aus, womit auch das Grundgesetz hinsichtlich des Post- und Fernmeldegeheimnisses umgangen werden konnte. Die Aus&uuml;bung der Vorbehaltsrechte wurde den drei Botschaftern in Bonn &uuml;bertragen. Bei den Pariser Verhandlungen musste Adenauer neben dem Berlin-, dem Deutschland- und dem Truppenstationierungsvorbehalt auch den Notstands-, den &Uuml;berwachungs- und den Geheimdienstvorbehalt akzeptieren.</p>
<p>Ein wichtiges Instrument der doppelten Eind&auml;mmung war die &Uuml;berwachung des internationalen und nationalen Post- und Fernmeldeverkehrs in der Bundesrepublik. Die Beteiligung an der alliierten wie die eigenen &Uuml;berwachungsaktivit&auml;ten des westdeutschen Staates wurden in internen Verordnungen und Richterspr&uuml;chen mit der Notwendigkeit begr&uuml;ndet, Brosch&uuml;ren und kommunistisches Agitationsmaterial aus der DDR abzufangen. <i>&#8222;Der neue Staat wurde jedenfalls nicht von der Demokratie, sondern die Demokratie vom Staat her gedacht und aufgebaut.&#8220; </i>(S.&nbsp;17) Foschepoth nennt dies eine Staatsdemokratie. In Westberlin galt bis 1990 ohnehin Besatzungsrecht.</p>
<p>Das Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz und die Geheimdienste der drei Westm&auml;chte waren schon in den 1950er Jahren zu einem <i>&#8222;einheitlichen nachrichtendienstlichen Organismus</i>&#8220; verschmolzen, wie 1963 der Pr&auml;sident des Bundesamtes f&uuml;r Verfassungsschutz Hubert Schr&uuml;bbers w&auml;hrend der Abh&ouml;raff&auml;re erkl&auml;rte.</p>
<p>Die westliche &Uuml;berwachung der Telekommunikation mit der DDR erfolgte durch alliierte und westdeutsche Geheimdienste, die Post hingegen musste gegen Einspr&uuml;che und Widerst&auml;nde des Bundespostministeriums von Beamt_innen und Angestellten der Bundespost und des Zolls durchgef&uuml;hrt werden. Den Postler_innen war bekannt, dass sie sich mit den verlangten Eingriffen in eine rechtliche Zwickm&uuml;hle begaben. Die Rechtsgrundlage bestand f&uuml;r sie bis 1968 allein in ihrer Treuepflicht dem Staat gegen&uuml;ber, w&auml;hrend im Gegensatz dazu das Grundgesetz die Unverletzlichkeit des Post- und Telefongeheimnisses garantieren sollte.</p>
<p>Es gab mehrere Anzeigen und Verfahren wegen nachweislich verschwundener Post. Diese wurden jedoch von willf&auml;hrigen Gerichten niedergeschlagen, d.h. deren Verfolgung wegen Mangels an Beweisen eingestellt. Mehrfach verlangte die Bundesregierung vom Postminister einen eigenen gesetzlichen Vorschlag zur Legitimierung der &Uuml;berwachung, den dieser jedoch immer wieder verweigerte mit der korrekten Begr&uuml;ndung: nicht die &Uuml;berwachung, sondern der Transport der Sendungen sei Aufgabe der Post. Weder im Parlament noch in der &Ouml;ffentlichkeit wurden diese Dinge er&ouml;rtert.</p>
<p>1961 verabschiedete der Bundestag ein &#8222;<i>Gesetz zur &Uuml;berwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote&#8220;</i>, das <i>&#8222;sicherstellen sollte, dass keine Materialien eingef&uuml;hrt w&uuml;rden, die aus Gr&uuml;nden des Staatsschutzes strafrechtlich verfolgt wurden.&#8220; Die Formulierung &#8222;stellen sicher&#8220; diente dazu, die Kontrolle und Durchsuchung der gesamten Post aus der DDR zu legitimieren und zu erm&ouml;glichen.</i>&#8220; (S. 268)</p>
<p>Erst die Abh&ouml;raff&auml;re 1963/64 brachte die bundesrepublikanische &Uuml;berwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs aus der DDR an den Tag, sowie Informationen &uuml;ber die Pr&auml;senz ehemaliger SS-Angeh&ouml;riger und Nazigr&ouml;&szlig;en in den Reihen des Verfassungsschutzes. 1964 wurden 12 der 16 SS-Angeh&ouml;rigen des Verfassungsschutzes in andere &Auml;mter abgeordnet. Nach anf&auml;nglichen Leugnungen und Beschwichtigungen befasste sich ein Untersuchungsausschuss mit den Vorf&auml;llen und f&ouml;rderte immerhin 82 echte verfassungswidrigen &Uuml;berwachungsf&auml;llen zutage. In Wahrheit ging es um Massen von Postgut, das damals &uuml;berwacht, zensiert und zu einem Gro&szlig;teil auch vernichtet wurde. F&uuml;nf Jahre dauerte es, bis die &Uuml;berwachung, nun durch die Brandt-Regierung, gesetzlich geregelt war.</p>
<p>Mit der gro&szlig;en Koalition 1968/69 einher ging eine Wende in der Rechts- und Gesellschaftspolitik. 1968 wurden die nie wirksam gewordenen Notstandsgesetze durch das G10-Gesetz zur Beschr&auml;nkung des Post- und Fernmeldegeheimnis still und leise erg&auml;nzt. Die alliierten Forderungen fanden damit Eingang in das deutsche (Verfassungs-)Recht. Von nun an war jede Bundesregierung verpflichtet, auch ohne &Uuml;berwachungsvorbehalt der Alliierten deren &Uuml;berwachungsw&uuml;nsche zu erf&uuml;llen und zu erm&ouml;glichen. Obgleich es ein &auml;hnliches Gesetz in keinem westlich demokratischen Staat gibt, wurde dar&uuml;ber nicht &ouml;ffentlich diskutiert. <br />Die &Uuml;berwachung unterlag auf Anordnung der Alliierten einer strikten Geheimhaltungspflicht, die mit rigiden Strafandrohungen rechtlich verankert und mit dem Schutz der Sicherheit der alliierten Streitkr&auml;fte begr&uuml;ndet wurde. Faktisch hob dieses Recht auch das Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizei auf. Am intensivsten arbeitete der Bundesnachrichtendienst (BND) in Sachen Post- und Telefon&uuml;berwachung mit den alliierten Diensten zusammen, weshalb die Bundestagsfraktionen sich bei der Abh&ouml;raff&auml;re 1963 darauf einigten, den BND gar nicht zu erw&auml;hnen, um keinen weiteren Unmut in der Bev&ouml;lkerung aufkommen zu lassen.</p>
<p>Das Geheimhaltungsgebot sah drastische Strafen f&uuml;r den Fall vor, dass Informationen zur &Uuml;berwachung an die &Ouml;ffentlichkeit gelangten. Verst&ouml;&szlig;e konnten als Landesverrat, mit unbegrenzt hohen Geldstrafen, Gef&auml;ngnis und sogar der Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts verfolgt werden. Kein_e Abgeordnete_r konnte etwaige Verst&ouml;&szlig;e gegen das Grundgesetz auch nur erw&auml;hnen. Die Folge war, dass Antr&auml;ge der Alliierten auf &Uuml;berwachung im Parlament &#8211; und das bis heute &#8211; einfach durchgewunken wurden.</p>
<p>Es fehlte nicht an Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht: &#8222;<i>Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum G10-Gesetz war ein Urteil, das in Sachen Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte deutlich hinter fr&uuml;heren Entscheidungen desselben Gerichts zur&uuml;ckfiel, indem es nicht mehr die Grundrechte als &#8218;h&ouml;chstes Rechtsgut&#8216;, sondern den Staatsschutz als &#8218;&uuml;berragendes Rechtsgut&#8216; definierte, &#8218;zu dessen wirksamem Schutz Grundrechte, soweit unbedingt erforderlich, eingeschr&auml;nkt werden k&ouml;nnen.&#8216;</i>&#8220; (S.&nbsp;199) 1978 wurde der Europ&auml;ische Gerichtshof f&uuml;r Menschenrechte in Stra&szlig;burg wegen der G10-Gesetzgebung angerufen und 1984 erneut das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe &#8211; ohne Ergebnis f&uuml;r die Priorit&auml;t der Grundrechte: &#8222;<i>Das Bewusstsein f&uuml;r die Unrechtm&auml;&szlig;igkeit staatlichen Handelns war zwar gesch&auml;rft, aber der Grundkonflikt zwischen alliiertem Vorbehaltsrecht und westdeutschem Verfassungsrecht [&#8230;] noch nicht gel&ouml;st.</i>&#8220; (S.&nbsp;159)</p>
<p>Der Nachrichtenaustausch mit den Alliierten ging trotz Verbesserungen in der Verwaltungspraxis des Bundesamtes f&uuml;r Verfassungsschutz unvermindert weiter. Die Bundesregierung war jetzt &#8211; neben einer Zusatzvereinbarung zum NATO-Truppenstatut &#8211; auch durch das G10-Gesetz und eine geheime Zusatzvereinbarung, die in Foschepoths Buch erstmals ver&ouml;ffentlicht wird, weiterhin verpflichtet, die &Uuml;berwachungsw&uuml;nsche der alliierten Nachrichtendienste so weit wie m&ouml;glich zu erf&uuml;llen.</p>
<p>Die Gelegenheit, die deutsche Wiedervereinigung zur Einstellung der &Uuml;berwachungspraxen zu nutzen und wirklich einen souver&auml;nen deutschen Staat mit der M&ouml;glichkeit, seine freiheitliche Verfassung zu etablieren, waren bei den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen 1990 nicht durchsetzbar. Die Westm&auml;chte waren nicht bereit, die Zusatzvereinbarungen zum G10-Gesetz und zum NATO-Truppenstatut aufzuheben.</p>
<p>Die &Uuml;berwachungspraxis der Westdeutschen, die Installierung der Geheimdienste und die Gegen&uuml;berstellung mit der &Uuml;berwachungspraxis in der DDR (die trotz gro&szlig;er Ambitionen aufgrund fehlender materieller wie technischer Ressourcen der des Westens unterlegen blieb) beenden den historischen Teil des Bandes. Ein Vergleich mit der &Uuml;berwachung in der DDR als gleichsam deutsch-deutsches Problem dr&auml;ngt sich auf und ist noch nicht erforscht.</p>
<p>Das Buch beinhaltet eine Auff&uuml;hrung s&auml;mtlicher relevanter Gesetze, Urteile und Vereinbarungen. Bisher unbekannte und geheim gehaltene Quellen erg&auml;nzen den Band.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Auf die Frage, ob im Hinblick auf den NSA-Abh&ouml;rskandal nun die Bundesanwaltschaft die Lauschaktion gegen die Kanzlerin rechtlich pr&uuml;fen werde, meint Foschepoth: &#8222;<i>Daf&uuml;r gibt es keine Grundlage. Ihre &Uuml;berwachung ist durch die Vertr&auml;ge mit den USA gedeckt. Deshalb hat sich die Kanzlerin ja auch so merkw&uuml;rdig zu der NSA-Aff&auml;re verhalten. Sie hat sich ein paar Mal ausweichend dazu ge&auml;u&szlig;ert, aber nicht dazu, was hier eigentlich mit dem Rechtsstaat passiert. Das deutsche Recht verhindert die &Uuml;berwachung nicht. Die Vertr&auml;ge mit den USA verpflichten die Bundesregierung vielmehr, ihre Informationen dar&uuml;ber f&uuml;r sich zu behalten.&#8220; </i>(Die Zeit v. 25.10.2013)</p>
<p>Im Rahmen von Foschepoths Ver&ouml;ffentlichung gelang es in einer Zusammenarbeit von Bundesarchiv, Historikerverband und Medien, die Bundesregierung zu einer Neuregelung der sogenannten &#8222;Verschlusssachenanweisung&#8220; zu bewegen. Die fraglichen Akten werden nun sukzessive freigegeben. Es handelt sich dabei um mehrere Regalkilometer VS-Akten.</p>
<p>Allerdings stellt sich die Frage, ob die Freigabe der VS-Akten nicht doch das alliierte Geheimhaltungsgebot unterl&auml;uft. Nach wie vor fehlen die Dokumente der westlichen Geheimarchive und der westdeutschen Geheimdienste seit 1968. Wahrscheinlich wurden sie nach der Gesetzgebung von 1968 fr&uuml;hzeitig vernichtet. Unterdr&uuml;cken, L&ouml;schen, Schreddern sind keineswegs Pannen, sondern systemimmanent, sie geh&ouml;ren zum Wesen dieser Dienste.</p>
<p>Im erw&auml;hnten Interview mit der S&uuml;ddeutschen Zeitung antwortet Foschepoth auf die Frage, ob der NSA-Whistleblower Edward Snowden gut beraten w&auml;re, in die Bundesrepublik zu kommen: <i>&#8222;Auf keinen Fall. Aufgrund des Zusatzvertrags zum Truppenstatut und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 hat die Bundesregierung den alliierten M&auml;chten sogar den Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet. Wenn eine relevante Information im Rahmen eines Strafverfahrens an die &Ouml;ffentlichkeit gelangen k&ouml;nnte, hei&szlig;t es in Artikel 38, &#8222;holt das Gericht oder die Beh&ouml;rde vorher die schriftliche Einwilligung der zust&auml;ndigen Beh&ouml;rde dazu ein, dass das Amtsgeheimnis oder die Information preisgegeben werden darf&#8220;. Gem&auml;&szlig; der geheimen Vereinbarung wurde sogar der Strafverfolgungszwang der westdeutschen Polizei bei Personen aufgehoben, die f&uuml;r den amerikanischen Geheimdienst von Interesse waren. Stattdessen musste die Polizei den Verfassungsschutz und dieser umgehend den amerikanischen Geheimdienst informieren. Dann hatten die Amerikaner mindestens 21 Tage lang Zeit, die betreffende Person zu verh&ouml;ren und gegebenenfalls au&szlig;er Landes zu schaffen. Was nicht selten geschah. Im &Uuml;brigen hat nat&uuml;rlich die Bundesregierung keinerlei Interesse, sich auf einen neuen Kalten </i>Krieg, <i>dieses Mal mit den Vereinigten Staaten, einzulassen.&#8220; </i>(SZ v. 9.7.2013)</p>
<p><i><b>PROF. BRITTA SCHINZEL&nbsp;</b>ist Informatikerin und besch&auml;ftigt sich seit Jahren mit Informatik und Gesellschaft. Sie engagiert sich im Forum InformatikerInnen f&uuml;r Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) sowie im Landesvorstand der Humanistischen Union Baden-W&uuml;rttemberg.</i></p>
<p>(1) <a href="http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-10/nsa-uerberwachung-merkel-interview-foschepoth" target="_blank" rel="noopener">http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-10/nsa-uerberwachung-merkel-interview-foschepoth</a><br />(2) <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/historiker-foschepoth-ueber-us-ueberwachung-die-nsa-darf-in-deutschland-alles-machen-1.1717216" target="_blank" rel="noopener">http://www.sueddeutsche.de/politik/historiker-foschepoth-ueber-us-ueberwachung-die-nsa-darf-in-deutschland-alles-machen-1.1717216</a><br />(3) <a href="http://www.focus.de/politik/ausland/us-geheimdienst-schlaegt-zurueck-attacke-gegen-den-bnd-nsa-chef-alexander-wirft-deutschland-spionage-vor_aid_1143343.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.focus.de/politik/ausland/us-geheimdienst-schlaegt-zurueck-attacke-gegen-den-bnd-nsa-chef-alexander-wirft-deutschland-spionage-vor_aid_1143343.html</a>, 30.10.201</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/203-vorgaenge/publikation/kleine-geschichte-der-post-und-telefonueberwachung-in-der-bundesrepublik/">Kleine Geschichte der Post- und Telefonüberwachung in der Bundesrepublik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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