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	<title>Dieter Wunder Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Die institutionelle Reformunfähigkeit: Deutschlands Schulwesen braucht einen ernst zu nehmenden Föderalismus</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-163/publikation/die-institutionelle-reformunfaehigkeit-deutschlands-schulwesen-braucht-einen-ernst-zu-nehmenden-foederalismus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Nov 2024 10:31:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ungeduldige Zeitgenossen verzweifeln regelmäßig, weil die Bildungsreformen nicht vorankommen. Bildungsreformen stehen zum Zeitgefühl von Medienmenschen offensichtlich in einem Spannungsverhältnis. Für sie braucht man den langen Atem, der zum Beispiel jenem Journalisten fehlte, der im Januar 2002 nach dem PISA-Schock vom 4. Dezember 2001 klagte, die Kultusminister hätten noch keine Ergebnisse vorzuweisen. Neue Regeln für den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-163/publikation/die-institutionelle-reformunfaehigkeit-deutschlands-schulwesen-braucht-einen-ernst-zu-nehmenden-foederalismus/">Die institutionelle Reformunfähigkeit: Deutschlands Schulwesen braucht einen ernst zu nehmenden Föderalismus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ungeduldige Zeitgenossen verzweifeln regelmäßig, weil die Bildungsreformen nicht vorankommen. Bildungsreformen stehen zum Zeitgefühl von Medienmenschen offensichtlich in einem Spannungsverhältnis. Für sie braucht man den langen Atem, der zum Beispiel jenem Journalisten fehlte, der im Januar 2002 nach dem PISA-Schock vom 4. Dezember 2001 klagte, die Kultusminister hätten noch keine Ergebnisse vorzuweisen. Neue Regeln für den Straßenverkehr kann und muss man von einem auf den anderen Tag in Kraft setzen; Bildungsreformen verlangen Änderungen bei Menschen, und diese lassen sich nicht einfach herumkommandieren (der Soldat, der Lehrer wurde, gehört ins 18. Jahrhundert — und selbst damals kam man mit Kommandieren nicht viel weiter); sie haben ihren eigenen Kopf, ungewollte Wirkungen und unerwartete Widerstände gibt es zuhauf.</p>
<p>Trotzdem kann man mit gutem Recht nach dem Stand der Bildungsreform und ihren Hindernissen fragen. PISA hat gezeigt, dass die Benachteiligten der deutschen Gesellschaft — vor allem Kinder von Arbeitern und Migranten — in Deutschland besonders schlecht gefördert werden. Dies ist ein Skandal. Dennoch steht dieses Problem nicht im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion; der deutschen Gesellschaft fehlt bisher die Einsicht, dass die Ungleichheit der Lebenschancen nicht nur die Betroffenen, sondern die gesamte Gesellschaft gefährdet. Solidarität als gesellschaftlicher Grundwert gilt als Wert der Vergangenheit. Dieses Klima ist nicht dazu angetan, die Minderheit der „Kellerkinder” (Klaus Klemm) prioritär zu fördern; Politikern fehlt daher der Mut, eine entsprechende Politik zu wagen.</p>
<p>Sucht man nach Hemmnissen, die Bildungsreformen hier zu Lande erschweren oder unmöglich machen, so stößt man auf die spezifisch deutsche Gestalt des Föderalismus. Dieser ist für das reformfeindliche Klima in Deutschland maßgeblich mitverantwortlich. Wenn sich sechzehn Landesminister ständig auf einen Minimalkonsens einigen müssen, werden Eigenwilligkeit und Besonderheiten fast unmöglich gemacht. Schon die Ahnung, wie andere Bundesländer auf ungewöhnliche Vorschläge und Problemlösungen reagieren könnten, lässt viele Fachleute eines Landes resignieren, bevor sie überhaupt ihre Phantasie spielen lassen. Sicherlich hat dieser auf dem Verhandlungswege hergestellte Zentralismus Deutschland in der Vergangenheit manchen Irrweg erspart, aber mindestens ebenso viele gute Möglichkeiten versperrt. Man male sich nur einmal aus, die neuen Bundesländer hätten nach 1990 in der Bildungspolitik eigene Wege beschreiten dürfen und wären nicht gezwungen gewesen, das DDR-System pauschal aufzugeben. Sie wären in der Lage gewesen, aus eigenen Erfahrungen zu lernen und entsprechende Reformen ihres Systems vorzunehmen. Wir hätten in den neuen Ländern vermutlich eine andere Schulstruktur (z. B. eine reformierte Polytechnische Oberschule), eine andere Lehrerbildung (stärker praxisbezogen und ohne Trennung von erster und zweiter Phase), eine auch offiziell sehr leistungsbezogene Lernkultur, die überall in zwölf Jahren zum Abitur führt, und eine andere Gewichtung von Fächern, vor allem mehr Naturwissenschaften: Mancher Westdeutsche wäre darüber nicht begeistert, aber die Mehrheit der Menschen in den neuen Ländern würde sich vielleicht mit diesen Traditionen wohler fühlen als mit westdeutschen Importlösungen.</p>
<h3 class="">Nicht der F&ouml;dera&shy;lismus ist das Problem, sondern seine deutsche Gestalt</h3>
<p>Wenn der Föderalismus ein Hindernis für Reformen ist, dann liegt dies allerdings nicht am System als solchem, sondern an der Ausprägung, die wir in Deutschland entwickelt haben. Die Beseitigung des Föderalismus wäre schädlich. Deutschland ist geschichtlich gesehen immer ein föderalistischer Staat gewesen, denn es gab — mit Ausnahme des NS-Regimes — Deutschland nie in anderer Form. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich aufgrund der Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Diktatur aus guten Gründen für die Aufrechterhaltung der nach Kriegsende wiederbegründeten Länder entschieden. Ihre Argumente gelten auch heute noch, gerade angesichts der sich herausbildenden Europäischen Union.</p>
<p>Zentralistische Staaten ersticken jede Partizipation. Ein zentralistisches Land von achtzig Millionen Menschen kann unmöglich ein fruchtbares Bildungsklima schaffen; die übermächtige Zentralgewalt behindert Initiativen von unten, ist schwerfällig-bürokratisch und letztlich antidemokratisch. Wir kennen in Deutschland den bildungspolitischen Zentralismus — in den einzelnen Ländern. Welche Erfolge wir damit haben, hat PISA gezeigt. Dieser Zentralismus ist selbst ein Reformhindernis: immer wieder konnten Maßnahmen einer Landesregierung mit dem angeblichen Zwang gerechtfertigt werden, sich an andere Länder anpassen zu müssen. Solches selbstherrliche Denken ist bequemer als der Ausbau von Mitsprachemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger oder auch nur der Landtagsabgeordneten. Zentralistische Tendenzen zeigten sich übrigens auch im schulpolitischen Kampf der A- und B-Länder miteinander. Letztlich wollte jede Seite ihre Wahrheit auch in den anderen Ländern durchsetzen; man versuchte etwa über Anerkennungsregelungen die eigenen Vorstellungen von Schulstruktur zur Geltung zu bringen — Zentralismus unter der Decke des Föderalismus.</p>
<p>Dieser Konsens- und Scheinföderalismus hat in der Schulpolitik Nachteile beim Zusammenwirken der Parteien gefördert. Parteien müssen sich gegeneinander profilieren. Da die Form des KMK-Föderalismus (in dem die Kultusministerkonferenz der zentrale Aushandlungsort für alle bildungspolitischen Entscheidungen ist) jeder Partei die Möglichkeit gibt, ihre Vorstellungen zumindest zu Teilen auch in Ländern durchzusetzen, die sie nicht regiert, entsteht ein negativ geprägter Konsens: nicht die Suche nach der besten gemeinsamen Lösung beherrscht Denken und Politik, sondern die Durchsetzung der eigenen Linie. Die derart ausgebildete KMK-Politik beruht auf der Abgleichung der spezifischen landespolitischen Ziele: das Gemeinsame ist zum einen das Minimum, zum andern das für jede Regierung gerade noch Akzeptable. Insofern können KMKB-Beschlüsse nie Begeisterung auslösen, sie sind immer nur Erlösung von Streit, nicht ein politisches Konzept, das nach vorn weist. In zentralistischen Staaten wird dagegen entweder eine Mehrheitskonzeption gegen die Opposition durchgesetzt, hat also eine Regierung die Möglichkeit, ihre Vorstellungen mehr oder weniger deutlich zur Geltung zu bringen, oder Regierung und Opposition einigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen. In jedem Fall gibt es ein positives Konzept, sei es auf schmaler, sei es auf breiter Grundlage — anders im deutschen KMK-System: hier kann es immer nur zu einem negativen Konsens kommen.</p>
<p>Nun gibt es allerdings scheinbar einleuchtende Argumente für den Zwang zum Konsens: das Zeugnis eines Landes muss deutschlandweit gültig sein — dies gilt für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für Lehrpersonen. Die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse innerhalb eines Staates ist lebensnotwendig, Freizügigkeit im Arbeitsleben muss tatsächlich gegeben sein und darf nicht durch bürokratische Verfahren (zum Beispiel das Nachprüfen von Zeugnissen) behindert werden. Art. 12 GG (Freiheit der Berufswahl) in Verbindung mit Art. 72 Abs. 2 (Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse) garantieren dies.</p>
<p>Die bisherige Antwort auf diese Aufgabe heißt: Angleichung der jeweiligen Bedingungen, zum Beispiel der Schulfächer, der Stundenzahlen, der Prüfungen, der Lehrerausbildung. Genau hier liegt aber ein Fehlschluss vor. Welcher Wert liegt in der Einheitlichkeit? Einheitlichkeit ist ein ästhetischer Wert — zwar überholt, aber tief im deutschen Gemüt verankert, wie der Blick auf die Grabsteine vieler Dorffriedhöfe zeigt; Unterschiedlichkeit wird als beunruhigend empfunden. Einheitlichkeit schafft zudem Sicherheit — man kennt sich aus: Schnitzel im Urlaub, ob in Berchtesgaden, Tokio, Lima oder Kapstadt. Dagegen ist eine andere Sicht zu setzen. Freizügigkeit ist ein unabdingbares Ziel, in Art. 11 GG auch abgesichert, aber Einheitlichkeit sollte nur dann ein Mittel zu diesem Ziel sein, wenn es gar nicht anders geht. Vielfalt in den Lebensverhältnissen ist vorzuziehen. Der Euro erleichtert manches in der EU, aber er muss doch nicht zu einheitlichen Essgewohnheiten von Sevilla bis Helsinki führen. Nicht Einheitlichkeit ist wünschenswert, sondern Vielfalt.</p>
<p>Vielfalt hat Grenzen, wenn sie das Leben in Deutschland tatsächlich erschwert. Wollen Eltern von Niedersachsen nach Berlin umziehen, so müssen sie die Sicherheit haben, dass ihre Kinder dieselbe Klassenstufe wie bisher besuchen, dass sie die beabsichtigten Abschlüsse erreichen können und nicht gezwungen sind, einen Berliner Lehrplan nachzuholen. Dieses unabdingbare Ziel kann durch zwei Vorkehrungen gewährleistet werden. Zeugnisse müssen bedingungslos als gleichwertig anerkannt werden und für die Behebung von Defiziten sind nicht die Schüler, sondern die aufnehmenden Schulen zuständig. Die EU macht uns dies vor: Europaweit müssen Zeugnisse und Abschlüsse gegenseitig anerkannt werden, ohne dass die Bildungssysteme angeglichen wurden.</p>
<h3 class="">Chancen und Perspek&shy;tiven eines Neubeginns</h3>
<p>Ein erneuerter, wirklicher Bildungsföderalismus wäre auf jeden Fall auch grundgesetzkonform. Rechtlich hat schon heute jedes Land die Möglichkeit, sein Schulsystem nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Nähme man dieses Recht endlich ernst, so könnte der schulpolitische Föderalismus Grundprinzip in Deutschland werden. Denn nirgendwo — weder im Grundgesetz noch in den Länderverfassungen — ist die Wirklichkeit des Konsensföderalismus festgeschrieben. Es bedarf allein zur politischen Sicherung des neuen Föderalismus des Übereinkommens aller Länder, in Zukunft Einzelheiten des Schulwesens regelnde Staatsverträge und Vereinbarungen durch ein Abkommen zu ersetzen, das die bundesweite Anerkennung aller Zeugnisse und Abschlüsse ohne Nachprüfung gewährleistet und das von allen Länderparlamenten zu beschließen wäre. Das Hamburger Abkommen von 1964, welches die Schulformen festlegt, wäre beispielsweise aufzuheben. Im neuen Abkommen müsste gerichtsfest verankert werden, dass jede Benachteiligung wegen der Herkunft aus einem anderen Land nicht nur verboten ist, sondern im Verletzungsfall auch finanziell bestraft wird.</p>
<p>Dieser neue Bildungsföderalismus braucht nur wenige Regeln, die für das Schulsystem aller Länder vereinbart werden. Was ist wirklich notwendig? Ein Minimum an Schulpflicht (neun Jahre), an Qualität der Lehrerausbildung (Universitätsstudium) — aber keine Vorschriften über die Zahl der Schuljahre bis zum Abitur, keine Regeln über Schulfächer, keine Übereinkunft über Lehrämter und Studienanforderungen? Oder soll man auf Aufnahmeprüfungen der jeweils anschließenden Einrichtungen setzen? Über die unerlässlichen gemeinsamen Regeln müsste man schon deswegen genauer nachdenken, weil unsere Denkgewohnheiten dem vorgeschlagenen Föderalismus widersprechen.</p>
<p>Neuerdings gibt es ein Argument, das gegen den Föderalismus zu sprechen scheint. Jürgen Kluge, Deutschland-Chef der Unternehmensberatung McKinsey, fordert zwar mehr Bildungsföderalismus, gleichzeitig aber bundeseinheitliche Bildungsstandards. Er kombiniert also Zentralismus mit Dezentralisierung — letztere ist allerdings in Kluges Konzeption zahnlos, weil die zentral festgelegten Standards verpflichtend für alle sind. Ich sehe darin die Aushöhlung jedes wirklichen Föderalismus. Standards scheinen der einfachste Ausweg aus der PISA-Misere zu sein, daher jubelt jeder ihnen zu. Schon wieder geht es um Einheitlichkeit, mit dem Argument, unsere Kinder müssten doch wohl dasselbe lernen, die Zeugnisse dasselbe bedeuten. Wieder ist Einheitlichkeit ein Wert an sich.</p>
<p>Wer unerträgliche Unterschiede zwischen den Ländern befürchtet, sollte sich die Potenziale des neuen Föderalismus klarmachen. Jedes Land könnte im Bildungssystem seine eigenen Wege gehen. Die einen könnten ihr System auf Ganztagsschulen umstellen, die andern verblieben bei Vormittagsschulen. Die einen könnten neue Schulstrukturen — etwa die Gesamtschule für alle — ausprobieren, die anderen das gegliederte System pflegen. Bayern mag Latein hochhalten, das Saarland Französisch. Hamburg könnte sein Schulsystem zentralistisch aufbauen, Rheinland-Pfalz dezentral. Es käme ein Wettbewerb der Länder zustande, der neue und unkonventionelle Lösungen ermöglicht. Die Unterschiede würden Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Eltern und Lehrpersonen erhielten Gestaltungsmöglichkeiten. Der Wettbewerb würde konstruktives Denken entfesseln. Ängstlichen Gemütern wäre zu sagen, dass die soziale Wirklichkeit radikalen Lösungen abgeneigt ist, daher der Wettbewerb nur enge Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen würde. Aber der bislang praktizierte und allzu bequeme Ausweg, mit Hinweis auf die rechtlichen Grenzen dem kreativen Denken Einhalt zu gebieten, wäre endlich am Ende.</p>
<p>Auch den beliebten Beschimpfungen der Kultusministerkonferenz wäre der Boden entzogen. Zwar waren diese immer unberechtigt, denn die Kultusminister taten nichts anderes, als den Erwartungen von Öffentlichkeit und Politik zu entsprechen. Das Verhandlungssystem der Kultusminister in der uns bekannten Form wäre allerdings überflüssig. Bisher war es ein Veto-Gremium: was man durch die KMK nicht durchbekam, hatte keine Chancen — oder nur dann, wenn ein Land mit vielen phantasiereichen Verrenkungen seiner Ministerialen einen ,Dennoch-Weg&#8216; fand, den niemand beanstanden konnte. Die KMK war und ist aber auch ein undemokratisches Gremium. Ihre „Beschlüsse&#8220; sind rechtlich gesehen Empfehlungen, deren Einhaltung allerdings gemeinsamer politischer Wille aller Kultusminister ist. Kein Landtag diskutiert über die Entscheidungen vorher, noch werden sie nachträglich beschlossen; denn ein solches Verfahren würde eine Einigung fast unmöglich machen. Die Landtage sind somit von vielen wesentlichen Entscheidungen der Schulpolitik ausgeschlossen und damit sind es auch die Wählerinnen und Wähler. Der neue Föderalismus würde den Ländern wieder einen politischen Sinn geben. Die Landtage könnten über alle wichtigen Fragen der Bildungspolitik frei diskutieren und entscheiden. Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Wählerinnen und Wählern zöge in die Amtsstuben ein; jede Landesregierung müsste für den Zustand ihrer Schulen und die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler einstehen.</p>
<p>Die neue KMK wäre dann nur noch ein Gremium, in dem man sich von Zeit zu Zeit trifft, um sich über neue Entwicklungen in den Ländern informieren zu lassen. Bildungswissenschaftler würden Forschungsergebnisse vorstellen. Das Gremium könnte die Länder wie bisher an nationalen oder internationalen Vergleichsstudien beteiligen. Die öffentliche Diskussion würde zu bildungspolitischen Innovationen in den Ländern führen, in Verantwortung der jeweiligen Landesregierung, aber ohne KMK-Beschlüsse. Demokratie muss auch heißen, den Politikern und Wählern in jedem Bundesland zu vertrauen — mehr Fehler als in der Vergangenheit können dabei kaum gemacht werden. Aber bessere Lösungen als jene, die wir heute haben, könnten schnell ansteckend wirken.</p>
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		<title>Grundrechte weiter denken</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/188-vorgaenge/publikation/grundrechte-weiter-denken/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 14:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ingo Richter will soziale und Teilhaberechte ins Grundgesetz aufnehmen; aus: vorgänge Nr. 188, Heft 4/2009, S. 128-129 Ingo Richters neues Buch &#8222;Das Grundgesetz &#8211; Eine gute Verfassung für Familie, Kultur und Bildung?&#8220; ist für die deutsche Bürgerrechtsbewegung einen doppelte Herausforderung. In vielen Diskussionen ist es üblich, das Grundgesetz als heilige Grundordnung anzusehen, auf das sich [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ingo Richter will soziale und Teilhaberechte ins Grundgesetz aufnehmen;</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 188, Heft 4/2009, S. 128-129</p>
<p>Ingo Richters neues Buch &#8222;Das Grundgesetz &#8211; Eine gute Verfassung für Familie, Kultur und Bildung?&#8220; ist für die deutsche Bürgerrechtsbewegung einen doppelte Herausforderung. In vielen Diskussionen ist es üblich, das Grundgesetz als heilige Grundordnung anzusehen, auf das sich Bürger und Bürgerinnen gegen staatliche und andere Übergriffe berufen. Richter gewinnt aus der Analyse internationaler Vereinbarungen Maßstäbe, die auf die Grundgesetzdeutung einwirken und dessen Menschenrechtsbegriff erweitern.</p>
<p><i>Ingo Richter</i>, Das Grundgesetz &#8211; Eine gute Verfassung für Familie, Kultur und Bildung? (Recht der Jugend und Bildungswesens RdJB-Bücher Band 1), 344 S., Berliner Wissenschafts-Verlag 2009, 25 Euro</p>
<p>So kritisiert er, dass die &#8222;sog. sozialen Rechte oder Teilhaberechte &#8230;im nationalen Verfassungsrecht überhaupt keine Anerkennung gefunden&#8220; haben, er meint &#8222;1. die Rechte auf Erziehung und Bildung, 2. das Recht auf Arbeit, 3. das Recht auf soziale Sicherheit, 4. das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich des Rechts auf Wohnung, und 5. das Recht auf eine menschenwürdige Umwelt&#8220; (S. 16f.). Diese Sicht untermauert er mit Martha Nussbaums Capabilities-Ansatz (Frontiers of Justice 2006), der auf die soziale Gerechtigkeit als sozialem Minimum (S. 13) zielt.</p>
<p>Die zweite Herausforderung Richters liegt darin, dass er dieses Denken auf die Bereiche &#8222;Familie&#8220; (Erster Teil), &#8222;Kultur&#8220; (Zweiter Teil) und &#8222;Bildung&#8220; (Dritter Teil) anwendet, wobei in vielen Kapiteln das Kind und der Jugendliche im Mittelpunkt stehen. Allerdings zieht er auch bemerkenswerte Folgerungen aus anderen gesellschaftlichen Debatten. So fasst er die Gleichberechtigung der Frauen nach Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG als Gruppengrundrecht (S. 64), das Gender-mainstreaming zur &#8222;baren Selbstverständlichkeit&#8220; mache (S. 78). Wie für einen Juristen nicht anders zulässig, beschränkt er sich auf den Rahmen des Grundgesetzes. Immerhin wird an der einen oder anderen Stelle deutlich, dass er auf die Wandelbarkeit der Ausdeutungen setzt. So diskutiert er die Möglichkeit eines einheitlichen Religionsunterricht für alle Konfessionen, der zugleich das Ziel hat, die Schüler in ihrer jeweiligen Glaubensrichtung zu stärken (S. 231) &#8211; ein solcher Versuch liege als Versuch auf Zeit im Rahmen einer sich wandelnden Verfassung, wenn die Religionsgemeinschaften selbst dies wollen (S. 241). Mehr sei derzeit nicht möglich.</p>
<p>Richters Buch transzendiert das Grundrechtsdenken der Bürgerbewegung also zweifach; was Richters Ansatz im Einzelnen bedeutet, wäre vor allem von Juristen und Philosophen herauszuarbeiten. Er könnte zu einer Neukonstituierung des Bürgerrechtsdenkens als Menschenrechtsdenken führen.</p>
<p>Im Einzelnen enthält das Buch eine Fülle von verfassungspolitischen Überlegungen, die keineswegs immer in klaren Positionen münden. Ich finde es sehr sympathisch, dass ein älterer Jurist in der Lage ist, seine Unentschiedenheit in bestimmten Punkten öffentlich zu begründen, auch auf Aporien hinzuweisen, die in jedem Fall nur durch unbequeme einseitige Entscheidungen gelöst werden können. &#8222;Die Schaffung eines &#8222;öffentlichen Schulwesens&#8220; [statt eines staatlichen Schulwesens DW] im Sinne von &#8222;Drittem Sektor&#8220; und &#8222;Education Mix&#8220; (verspricht) die Effektivität der Schulwesens zu erhöhen, (vermindert jedoch eher) die soziale Gerechtigkeit. Es müsste also eine Wertentscheidung gefällt werden, wenn man dem &#130;Umbau des Sozialstaates&#8216; näher treten will.&#8220; (S. 286f.) Richter setzte sich schon in den 70er Jahren für die Schulautonomie ein; heute stellt er resigniert fest, dass weder eine &#8222;Demokratisierung der Gesamtgesellschaft und eine &#8222;Pluralisierung des Schulsystems&#8220; &#8222;auf der Tagesordnung&#8220; stehen, &#8222;weil es keine nennenswerten gesellschaftlichen Kräfte gibt, die sie tragen&#8220;. Stattdessen herrschten funktionelle Ansätze vor, &#8222;die die ökonomische, organisatorische und pädagogische Leistungssteigerung der Schule durch Autonomie versprechen.&#8220; (S. 342) Resignation bestimmt auch seine Ausführungen zur Werteerziehung; er hält sie als Aufgabe der Schule in einer Demokratie für nötig, aber: &#8222;Für eine Schule, die die gesellschaftlichen und persönlichen Konflikte im Medium eines Curriculums analysiert, bewertet, gar löst, gibt es offensichtlich keinen Bedarf. Was nützt die schönste Verfassung, wenn sie die Menschen nicht mehr erreicht?&#8220; (S. 209).</p>
<p>Wer angesichts dieser Beispiele glaubt, Richter fehle es an Engagement über das Grundsätzliche der internationalen Abkommen und Martha Nussbaum hinaus, der täuscht sich. Sehr engagiert setzt er sich mit der multikulturellen Gesellschaft auseinander und folgert: &#8222;Das Grundgesetzt zwingt nicht zur kulturellen Integration, es ermöglicht sie; das Grundgesetz erlaubt auch die kulturelle Parität, wenn die politische Integration gewährleistet bleibt.&#8220; (S. 230) Richter sieht es als zentrale Frage der gesellschafts- und bildungspolitische Debatte der Gegenwart an, &#8222;ob es denkbar ist, der Sozialisation eine &#130;gespaltene Gesellschaft&#8216; mit universalistischen und partikularistischen Elementen gleichzeitig vorzugeben&#8220; (S. 225).</p>
<p>Richter hat ein zum Nachdenken anregendes Buch geschrieben. Er predigt nicht, gibt keine Rezepte, sondern wägt ab, scheut manchmal vor Festlegungen zurück, an anderer Stelle hingegen wird er sehr deutlich. Richter prüft, wie das Grundgesetz ein besseres soziales Minimum gewährleisten könnte; im Mittelpunkt stehen die Rechte von Kindern und Jugendlichen, allerdings gibt es durchaus Passagen, wo er sich von diesem Thema etwas entfernt, so wenn er sich mit der Rolle der Kultur im Verfassungsstaat beschäftigt. Solche Disparatheit hängt mit der Entstehung des Buches zusammen, es enthält 13 bereits in den letzten 15 Jahren an sehr unterschiedlichen Stellen in pädagogischen, juristischen und familienpolitischen Zusammenhängen veröffentlichte Texte, zu denen das Einleitungskapitel sowie weitere vier zuvor unveröffentlichte Texte gefügt wurden. Es wäre zu wünschen, dass Richters Besinnung auf Grundlagen des Verfassungsrechts produktiv beunruhigt.</p>
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		<title>Jenseits der Partikularinteressen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/171-172/publikation/jenseits-der-partikularinteressen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Dec 2005 13:41:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Plädoyer für einen Mentalitätswandel der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes aus : Vorgänge Nr. 171/172 (Heft 3-4/2005), S. 128-133 Die Rolle der Gewerkschaften wird normalerweise hinsichtlich ihrer sozialen und wirtschaftlichen Funktion in der Gesellschaft diskutiert. Eine Betrachtung aus spezifisch bürgerrechtlicher Sicht ist selten. Zwar gibt es bei Bürgerrechtlern eine grundsätzliche Sympathie für Gewerkschaften, die allerdings &#150; [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/171-172/publikation/jenseits-der-partikularinteressen/">Jenseits der Partikularinteressen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Plädoyer für einen Mentalitätswandel der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes</p>
<p>aus : Vorgänge Nr. 171/172  (Heft 3-4/2005), S. 128-133</p>
<p>Die Rolle der Gewerkschaften wird normalerweise hinsichtlich ihrer sozialen und wirtschaftlichen Funktion in der Gesellschaft diskutiert. Eine Betrachtung aus spezifisch bürgerrechtlicher Sicht ist selten. Zwar gibt es bei Bürgerrechtlern eine grundsätzliche Sympathie für Gewerkschaften, die allerdings &#150; so sie sich nicht aus sozialistischen Quellen speist &#8211; mit starker Kritik an deren korporatistischen Verhalten gepaart ist. Zuweilen besteht die Hoffnung, dass Gewerkschaften wichtige Partner bei der Entwicklung der Zivilgesellschaft sein könnten, sie also dazu beitragen sollten, die Rolle des Individuums in der Politik und der Gesellschaft zu stärken. Demgegenüber muss man nüchtern konstatieren, dass die Handlungsfähigkeit von Gewerkschaften wesentlich darauf beruht, als Organisationen einheitlich und stark aufzutreten. Sie schätzen also den einzelnen mit seinen abweichenden Sichtweisen eben sowenig wie Meinungsvielfalt in den eigenen Reihen. Daher wird auch die Erwartung, die Gewerkschaften könnten in den intellektuellen Debatten der Gesellschaft, etwa um eine Neubestimmung des Sozialstaates oder die Aufgaben des Nationalstaates in der Zeit der Globalisierung, eine zukunftsweisende Rolle spielen, weithin enttäuscht. Zwar sind Akademiker in den Gewerkschaften seit etwa 30 Jahren zunehmend präsent, aber sie haben ebenso wie die Gewerkschaftssympathisanten außerhalb der gewerkschaftlichen Apparate an öffentlicher Wirksamkeit verloren; das Ende der <i>Gewerkschaftlichen Monatshefte </i>ist da ein eindeutiges Symptom.</p>
<h5>Gewerk&shy;schafts&shy;viel&shy;falt &ndash; gewerk&shy;schaft&shy;liche Reibungs&shy;ver&shy;luste?</h5>
<p>Eine Besonderheit innerhalb der gewerkschaftlichen Welt bilden die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Sie haben als Partner und ,Gegner` den Staat, der im Auftrag aller Bürgerinnen und Bürger tätig ist; ihre Rolle ist also bürgerrechtlich von besonderem Interesse. In der öffentlichen Diskussion über Gewerkschaften ist es aber nicht üblich, Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für sich zu betrachten und sie von den anderen Gewerkschaften zu unterscheiden (vgl. Schroeder/Wessels 2003). Dies erstaunt, weil sie einige Besonderheiten aufzuweisen haben. Weltweit gehören sie zu den Gewerkschaften, die relativ stabil sind, einen hohen Organisationsgrad haben und im Gegensatz zu anderen Gewerkschaften wenig Mitglieder verlieren. In Deutschland bietet sich ein eigentümliches Bild dieser Gewerkschaften. Es gibt den Dachverband Deutscher Beamtenbund (DBB), inzwischen die stärkste Interessenvertretung des öffentlichen Dienstes, nachdem Post und Bahn privatisiert wurden; der DBB hat auf die Durchsetzung des Streikrechts für Beamte verzichtet, weswegen ihm oft die Bezeichnung Gewerkschaft versagt wird. Der konkurrierende DGB ist zersplittert: die einstige ÖTV, schwach im Beamtenbereich, stark im kommunalen Bereich, ist in Verdi aufgegangen; dort ist der öffentliche Dienst eine Sparte unter vielen. Daneben gibt es die Spezialgewerkschaften GdP (Polizei) und GEW (Bildungswesen). Eine kraftvolle Vertretung der Mitglieder von DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst fehlt, ungeachtet der Stärke von Verdi.</p>
<p>Vor allem zwei Aspekte sind in bürgerrechtlicher Perspektive auf Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes interessant:</p>
<ol>
<li>Erfüllen diese Gewerkschaften ihre Funktion der Interessenvertretung für die Mitglieder?</li>
<li>Können die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Gesamtheit mit der Art und Weise, wie diese Gewerkschaften agieren, zufrieden sein?</li>
</ol>
<h5>Die proble&shy;ma&shy;ti&shy;sche Realit&auml;t des gewerk&shy;schaft&shy;li&shy;chen Einfluss&shy;ge&shy;flechts</h5>
<p>Auf den ersten Blick werden interessierte Beobachter für alle Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine gute Wirksamkeit feststellen. Tatsächlich aber handelt es sich um fast undurchschaubare Mechanismen der Einflussnahme, da für Beamte einer- und Angestellte/Arbeiter andererseits unterschiedliche Regeln gelten, die allerdings aufeinander bezogen sind.</p>
<p>Beamte können über ihre Arbeitsbedingungen, für die maßgeblich der Bund, teilweise auch die Länder zuständig sind, nicht verhandeln. Ihre Interessen werden von DBB wie DGB-Gewerkschaften ähnlich gesehen. Beide können sich zwar intern und öffentlich lautstark zu Gehör bringen &#8211; was Ministeriale und der Gesetzgeber daraus machen, kann mit gewerkschaftlichen Mitteln jedoch nicht bestimmt werden. Sicherlich ist die vielfältige Lobbyarbeit, insbesondere des DBB, nicht wirkungslos: die Politik wünscht sich eher Einvernehmen mit Beamtinnen und Beamten denn ihre Opposition. Dennoch gilt: mehr als ein Anhörungsrecht haben Beamte nicht.</p>
<p>Diese Situation ist der grundlegende Tatbestand für den öffentlichen Dienst, der in vielem Auswirkungen auf den Bereich der Angestellten und Arbeiter hat, für die Bund, Länder und Kommunen jeweils zuständig sind. Bisher galt ein zentral mit ÖTV/Ver.di (und den anderen DGB-Gewerkschaften) ausgehandeltes Tarifwerk; wieweit dies Bestand haben wird, steht derzeit zur Diskussion. Die DGB-Gewerkschaften konzentrieren ihre Arbeit auf die Tarifrunden, sprich; die jährlichen oder mehrjährigen Erhöhungen, ggf. noch auf Arbeitszeitforderungen. Hier besteht eine Mobilisierungs- und damit ausschlaggebende Einflussmöglichkeit. Der Beamtenbereich muss dann jeweils nachziehen, manchmal mit Abstrichen.</p>
<p>Die DGB-Gewerkschaften können tarifpolitisch spektakulär auftreten; dabei können sie auch Neuland erschließen. Immer aber muss sich ihr Handeln notgedrungen auf dem Hintergrund der Beamtengesetze bewegen. Schließlich können die Arbeitsbedingungen von Beamten einer-, Arbeitern und Angestellten andererseits nicht zu stark voneinander differieren. Die jeweils besseren Regelungen eines Bereiches sind Vorbild für den anderen. Die Höhe der Pensionen war immer Anreiz für den Eintritt in den Beamtendienst. Der ÖTV war es in den 1960er Jahren gelungen, für Arbeiter und Angestellte eine vergleichbare Versorgung zu erreichen, die zeitweise zu einer ,Überversorgung` führte, gewissermaßen einer Kompensation der Belastung mit Sozialbeiträgen in der aktiven Dienstzeit; inzwischen musste die ÖTV eine deutliche Korrektur hinnehmen. Hinsichtlich der Arbeitszeit stehen Beamte heute im allgemeinen schlechter da als Angestellte und Arbeiter, weil die Regierungen im Beamtenbereich ohne Zustimmung der Gewerkschaften handeln konnten. Auf Dauer ist diese Ungleichbehandlung schwer erträglich. So gibt es den beständigen Druck der Angleichung beider Bereiche; den Hebel hat derzeit im allgemeinen eher die Regierungsseite als die gewerkschaftliche in der Hand. Für Außenstehende sind die Differenzen zwischen Beamten und Angestellten schwer erklärbar; deutlich ist nur, dass Angestellte und Arbeiter bei mit Beamten vergleichbaren Bruttogehältern wegen der Sozialabgaben netto über ein geringeres Einkommen verfügen.</p>
<p>Fragt man nach der demokratischen Fundierung gewerkschaftlicher Einflussnahme, so ist zu konstatieren, dass die DGB-Gewerkschaften für den Tarifbereich Diskussionen in der Mitgliedschaft fördern, kaum aber für den Beamtenbereich. Denn dort haben sie ebenso wenig wie der DBB eine Handlungskompetenz. Folglich sind Lobbymaßnahmen für Beamte weitgehend Angelegenheit der Funktionäre; Mitglieder spielen eine geringe Rolle, insbesondere im DBB, der als Dachverband zusehen muss, seine vielen Mitgliedsverbände hinter sich zu bringen.</p>
<p>Akteur im öffentlichen Dienst sind die Arbeitgeber, seltener die Gewerkschaften (etwa in der Angleichung von Arbeitern und Angestellten). Vor allem heute, unter dem Druck ,leerer Kassen&#8216;, müssen sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes vielfach fügen, etwa in die Kürzung der Pensionen wie des Weihnachts- und Urlaubsgeldes, in die Reduzierung des Altersprinzips für Löhne und Gehälter, in die Erhöhung der Arbeitszeit, in Verschlechterungen des Beihilferechts, in die Stärkung der Länderkompetenz. Positive Ausnahmen gab es in den 1960er/70er Jahren, als Lehrermangel herrschte, und in den 90er Jahren, als die Polizei wesentliche Verbesserungen durchsetzen konnte. Auf die Einstellungspolitik der öffentlichen Arbeitgeber konnten die Gewerkschaften bestenfalls durch wirksame Lobbyarbeit in Spezialbereichen wie etwa Schul-oder Polizeidienst Einfluss nehmen. Mit dem Hebel Arbeitszeitverkürzung sind sie in den 1980er und 1990er Jahren gescheitert: anstelle von erhofften Mehreinstellungen erfolgten Rationalisierungsmaßnahmen.</p>
<p>Der Beamtenbereich steht angesichts vielfältiger gesellschaftlicher Wandlungen nicht nur unter dem Druck von Sparzwängen; strukturelle Änderungen, insbesondere die Verstärkung des Leistungsprinzips und der Abbau von als Privilegien erscheinenden Regelungen, wie Beförderung nach Alter, Einstellung nach Ausbildung u.a., sollen ihn effektiver machen. Innenminister Schily hat dementsprechende Vorschläge mit dem DBB entwickelt und im Herbst 2004 zur Diskussion gestellt. Die Umstände, wie diese Absichten in die Welt gesetzt wurden, weisen einige Besonderheiten auf. Die aktuelle Interessenvertretung nahm der DBB in die Hand, der offensichtlich aus der passiven Rolle des Getriebenwerdens in der Modernisierung des öffentlichen Dienstes heraus-kommen wollte; auf diesen Zug sprang in letzter Minute Ver.di auf, unter Umgehung und Brüskierung von DGB, GEW und GdP.<br />Die Frage nach den Möglichkeiten von Einflussnahme führt also zu durchaus problematischen Antworten. Ursachen sind das Nebeneinander von Beamten- und Tarifrecht sowie die Konkurrenz zwischen DBB und DGB, aber auch zwischen den DGB-Gewerkschaften. Vereinfacht gesagt: das ÖTV/Ver.di-Interesse am Tarifrecht hindert ein DGB-Handeln im Beamtenrecht. Der DBB seinerseits scheint sich in seiner Rolle ganz wohl zu fühlen. Dass er das Streikrecht ablehnt, sei ihm unbenommen. Aber warum kommen von ihm keine Vorschläge, ein Verhandlungsrecht für Beamte &#151; mit Letztentscheidungsrecht des Parlamentes oder der Regierung &#151; einzuführen? DBB wie Ver.di scheinen den status quo in der Mitsprache Veränderungen vorzuziehen.</p>
<p>Es gibt mithin durchaus eine effektive Interessenvertretung, sie ist aber für Mitglieder kaum durchschaubar, ganz zu schweigen von Außenstehenden. Sie ist zudem im Beamtenbereich nur auf ein undemokratisches Anhörungsrecht und Lobbytätigkeit beschränkt. Transparenz fehlt, die Würde der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers (einschließlich des Beamten) auf selbstbewusste demokratiegemäße Wahrnehmung seiner Interessen wird verletzt.</p>
<h5>Erw&uuml;nschter Menta&shy;li&shy;t&auml;ts&shy;wan&shy;del: Gewerk&shy;schaften auch im Dienste der B&uuml;rger&shy;in&shy;ter&shy;essen<br /></h5>
<p>Ver.di-Chef Frank Bsirske gab im Juli dem Süddeutsche Zeitung Magazin ein Interview <i>(Süddeutsche Zeitung Magazin </i>vom 8. Juli 2005). Nur an einer Stelle wird deutlich, dass Ver.di eine Rolle für den öffentlichen Dienst spielt: &#132;Nehmen wir doch das Bei-spiel öffentlicher Dienst, immerhin der größte Arbeitgeber in Deutschland, außerdem ein wichtiger Faktor der Standortqualität auch für Unternehmen.&#148; Mit diesem Hinweis erläutert er tarifliche Reformen &#151; IG-Metall-Chef Jürgen Peters hätte das kaum anders formuliert. Vom Bürgerbezug ist keine Rede.</p>
<p>Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes lieben den Vergleich mit den ,richtigen Arbeitergewerkschaften&#8216;; die Argumentation ist oft ununterscheidbar. Dabei sind sie doch in einem Feld tätig, das für Bürgerinnen und Bürger grundlegende Bedeutung hat. Natürlich machen alle Gewerkschaften im öffentlichen Dienst Vorschläge zur Verbesserung der öffentlichen Dienste, aber beim genaueren Hinsehen zeigt sich immer wieder, dass da oft nur eine gute Begründung für verständliche Verbesserungswünsche zugunsten der Beschäftigten angegeben wird. Unbequeme Folgerungen im Dienste der Bürger sind selten, wie sich bei Öffnungszeiten, Konkurrentenklagen oder Versetzungen zeigt. Indem sog. gewerkschaftliches Denken in den Vordergrund gestellt wird, also die spezifischen Interessen der Beschäftigten, geraten die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger leicht in den Hintergrund. Dieses Bild ist sicherlich kritisch überzeichnet. Alle Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes handeln ihrem Selbstverständnis nach zugunsten der Bürgerinnen und Bürger. Viele Mitglieder, die sich auch in ihrer Gewerkschaftsarbeit als sehr bewusste Bürgerinnen und Bürger einer Demokratie verstehen, arbeiten konzeptionell und praktisch für qualifizierte öffentliche Dienste. Allerdings dort, wo es tatsächlich um Einflussnahme geht, stehen weithin die eng definierten Mitgliederinteressen im Vordergrund. Dem entspricht die öffentliche Selbstdarstellung.</p>
<p>Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger werden auch von Politikern nicht hinreichend wahrgenommen, denn ihr Handeln wird von weitreichenden politischen Vorstellungen bestimmt. Die konkrete Wechselwirkung zwischen Verwaltung und Bürger ist bei ihnen nur selten im Blickfeld; zudem müssen sie immer im Auge haben, wie sie eine Verwaltung bestmöglichst motivieren und von ihren Absichten überzeugen können. Insofern fehlt den Bürgerinnen und Bürgern eine Vertretung gegenüber der Verwaltung. Wohlwollen der jeweiligen Verwaltungsvertreter spielt so eine wichtigere Rolle als das Bewusstein vom Dienst für den Bürger.</p>
<p>Würde eine Gewerkschaft im öffentlichen Dienst zugleich den Anspruch erheben, jeweils auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Kopf zu haben, wäre dies anders. Denkbar wäre sogar eine Ansprechstelle im Gewerkschaftsapparat für Bürgerbeschwerden. Eine Gewerkschaft, die derart ,janusköpfig` würde, müsste ihre Einstellung ändern. Eine solche Änderung kann nicht erzwungen werden. Gäbe es aber eine öffentliche Erwartung, dass Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes immer nach der Balance zwischen Mitglieder- und Bürgerinteressen fragen, würden sie dies selber thematisieren. So entstünde die spezifische Mentalität einer Gewerkschaft im öffentlichen Dienst. Der DBB verkörpert in gewisser Weise einen solchen Anspruch, verhält sich aber in Wirklichkeit genauso mitgliederegoistisch wie eine DGB-Gewerkschaft. Mit Sicherheit stecken sich die konkurrierenden Organisationen mit ihren Ansprüchen auf gute Interessenvertretung eher an, als dass sie in einen Wettbewerb darüber eintreten, die spezifische Verpflichtung gegenüber dem öffentlichen Interesse zu entwickeln. Eine Mentalitätsänderung würde vielen Funktionären und manchem Mitglied schwer fallen; allerdings bin ich überzeugt, dass sie den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes auch zur Interessenvertretung nützlich sein würde.</p>
<p>Ist eine solche Anforderung an Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes berechtigt? Haben sie nicht die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten &#151; unabhängig von Bürgerinteressen? Aus bürgerrechtlicher Perspektive ist angesichts des korporatistischen Geflechts von Organisationen immer zu fragen, wo der Bürger und die Bürgerin bleibt. Arbeitsbedingungen sind wichtig und grundlegend, aber die Lebensqualität und Gestaltung einer partizipativen demokratischen Kultur sind der notwendige Rahmen füralle. Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, die mit jedem Schritt deutlich machen, dass sie sich um die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie ihre Mitglieder kümmern, können wirkungsvoll sein und viel zur Entwicklung der demokratischen Gesellschaft sowie zur Lösung ihrer Probleme beitragen. Gewerkschaften könnten aus Bremsern zu Antreibern von Reformen werden. Bürgerfreundliche Öffnungszeiten von Kindergärten oder Ämtern und die erweiterte Verantwortung von Kommunen (z.B. für Schulen) könnten von ihnen durchgesetzt werden. Sie könnten Vorreiter für die Entwicklung neuer Vorstellungen über das Zusammenleben in den Städten und Gemeinden werden: Wie beugt man dem Auseinanderfallen einer Kommune vor? Was kann für ein verbessertes Zusammenleben von Einheimischen und Einwanderern getan werden? Gewerkschaften erheben in Grundsatzreden oder Aufsätzen immer den Anspruch, Mitgestalter der gesellschaftlichen Entwicklungen sein zu wollen; es wäre durchaus denkbar, dass die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst wegen ihrer besonderen Situation dies auch tatsächlich werden könnten. Denn es gibt kaum eine andere Organisation, die derart Einblick in das Denken vieler Menschen wie in das Funktionieren des Staates hat.</p>
<p>Ist es Sache Außenstehender, sich in Formen gewerkschaftlicher Interessenvertretung einzumischen? Besteht da nicht die Gefahr, die Tendenz, wie sie die FDP verkörpert, nämlich nach Gewerkschaftsgesetzen zu rufen, zu verstärken? Viele Politiker und viele Bürgerinnen und Bürger sind stolz darauf, dass sich die Gewerkschaften der Bundesrepublik in Freiheit entwickeln können; es gab keinen seriösen Versuch, Grenzen oder ,Privilegien` festzuschreiben; insofern kann man sagen, dass Praxis und Recht der Gewerkschaften zivilgesellschaftlicher Natur sind. Es bedarf also keiner Veränderung durch gesetzliche Regelungen, sondern durch Verständigung, die auf zivilgesellschaftlicher Kommunikation beruht. Aus bürgerrechtlicher Sicht besteht jedoch ein Interesse, unsere Demokratie auch im Geflecht der Interessenvertretungen weiterzuentwickeln. Wo Defizite vorliegen, sind diese zu benennen; Vorschläge, auch von Außenstehenden, sollten willkommen sein. Gewerkschaften &#151; vor allem die des öffentlichen Dienstes &#150; sind für eine Demokratie viel zu wichtig, als dass man ihre Entwicklung ihnen allein überlassen könnte.</p>
<p><b>Literatur</b></p>
<p><i>Schroeder, Wolfgang/Wessels, Bernhard (Hg.)</i> 2003: Die Gewerkschaften in Politik und Gesellschaft<br />der Bundesrepublik Deutschland. Ein Handbuch, Wiesbaden</p>
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		<title>Die institutionelle Reformunfähigkeit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-163/publikation/die-institutionelle-reformunfaehigkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Sep 2003 10:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Deutschlands Schulwesen braucht einen ernst zu nehmenden Föderalismus aus: vorgänge Nr. 163 (Heft 3/2003) , S. 35-39 Ungeduldige Zeitgenossen verzweifeln regelmäßig, weil die Bildungsreformen nicht vorankommen. Bildungsreformen stehen zum Zeitgefühl von Medienmenschen offensichtlich in einem Spannungsverhältnis. Für sie braucht man den langen Atem, der zum Beispiel jenem Journalisten fehlte, der im Januar 2002 nach dem [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Deutschlands Schulwesen braucht einen ernst zu nehmenden Föderalismus</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 163 (Heft 3/2003) , S. 35-39</p>
<p>Ungeduldige Zeitgenossen verzweifeln regelmäßig, weil die Bildungsreformen nicht vorankommen. Bildungsreformen stehen zum Zeitgefühl von Medienmenschen offensichtlich in einem Spannungsverhältnis. Für sie braucht man den langen Atem, der zum Beispiel jenem Journalisten fehlte, der im Januar 2002 nach dem PISA-Schock vom 4. Dezember 2001 klagte, die Kultusminister hätten noch keine Ergebnisse vorzuweisen. Neue Regeln für den Straßenverkehr kann und muss man von einem auf den anderen Tag in Kraft setzen; Bildungsreformen verlangen Änderungen bei Menschen, und diese lassen sich nicht einfach herumkommandieren (der Soldat, der Lehrer wurde, gehört ins 18. Jahrhundert &#8211; und selbst damals kam man mit Kommandieren nicht viel weiter); sie haben ihren eigenen Kopf, ungewollte Wirkungen und unerwartete Widerstände gibt es zuhauf.</p>
<p>Trotzdem kann man mit gutem Recht nach dem Stand der Bildungsreform und ihren Hindernissen fragen. PISA hat gezeigt, dass die Benachteiligten der deutschen Gesellschaft &#8211; vor allem Kinder von Arbeitern und Migranten &#8211; in Deutschland besonders schlecht gefördert werden. Dies ist ein Skandal. Dennoch steht dieses Problem nicht im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion; der deutschen Gesellschaft fehlt bisher die Einsicht, dass die Ungleichheit der Lebenschancen nicht nur die Betroffenen, sondern die gesamte Gesellschaft gefährdet. Solidarität als gesellschaftlicher Grundwert gilt als Wert der Vergangenheit. Dieses Klima ist nicht dazu angetan, die Minderheit der &#8222;Kellerkinder&#8220; (Klaus Klemm) prioritär zu fördern; Politikern fehlt daher der Mut, eine entsprechende Politik zu wagen.</p>
<p>Sucht man nach Hemmnissen, die Bildungsreformen hier zu Lande erschweren oder unmöglich machen, so stößt man auf die spezifisch deutsche Gestalt des Föderalismus. Dieser ist für das reformfeindliche Klima in Deutschland maßgeblich mitverantwortlich. Wenn sich sechzehn Landesminister ständig auf einen Minimalkonsens einigen müssen, werden Eigenwilligkeit und Besonderheiten fast unmöglich gemacht. Schon die Ahnung, wie andere Bundesländer auf ungewöhnliche Vorschläge und Problemlösungen reagieren könnten, lässt viele Fachleute eines Landes resignieren, bevor sie überhaupt ihre Phantasie spielen lassen. Sicherlich hat dieser auf dem. Verhandlungswege hergestellte Zentralismus Deutschland in der Vergangenheit manchen Irrweg erspart, aber mindestens ebenso viele gute Möglichkeiten versperrt. Man male sich nur einmal aus, die neuen Bundesländer hätten nach 1990 in der Bildungspolitik eigene Wege beschreiten dürfen und wären nicht gezwungen gewesen, das DDR-System pauschal aufzugeben. Sie wären in der Lage gewesen, aus eigenen Erfahrungen zu lernen und entsprechende Reformen ihres Systems vorzunehmen. Wir hätten in den neuen Ländern vermutlich eine andere Schulstruktur (z. B. eine reformierte Polytechnische Oberschule), eine andere Lehrerbildung (stärker praxisbezogen und ohne Trennung von erster und zweiter Phase), eine auch offiziell sehr leistungsbezogene Lernkultur, die überall in zwölf Jahren zum Abitur führt, und eine andere Gewichtung von Fächern, vor allem mehr Naturwissenschaften: Mancher Westdeutsche wäre darüber nicht begeistert, aber die Mehrheit der Menschen in den neuen Ländern würde sich vielleicht mit diesen Traditionen wohler fühlen als mit westdeutschen Importlösungen.</p>
<h5>Nicht der F&ouml;dera&shy;lismus ist das Problem, sondern seine deutsche Gestalt</h5>
<p>Wenn der Föderalismus ein Hindernis für Reformen ist, dann liegt dies allerdings nicht am System als solchem, sondern an der Ausprägung, die wir in Deutschland entwickelt haben. Die Beseitigung des Föderalismus wäre schädlich. Deutschland ist geschichtlich gesehen immer ein föderalistischer Staat gewesen, denn es gab &#8211; mit Ausnahme des NS-Regimes &#8211; Deutschland nie in anderer Form. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich aufgrund der Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Diktatur aus guten Gründen für die Aufrechterhaltung der nach Kriegsende wiederbegründeten Länder entschieden. Ihre Argumente gelten auch heute noch, gerade angesichts der sich herausbildenden Europäischen Union.</p>
<p>Zentralistische Staaten ersticken jede Partizipation. Ein zentralistisches Land von achtzig Millionen Menschen kann unmöglich ein fruchtbares Bildungsklima schaffen; die übermächtige Zentralgewalt behindert Initiativen von unten, ist schwerfällig-bürokratisch und letztlich antidemokratisch. Wir kennen in Deutschland den bildungspolitischen Zentralismus &#8211; in den einzelnen Ländern. Welche Erfolge wir damit haben, hat PISA gezeigt. Dieser Zentralismus ist selbst ein Reformhindernis: immer wieder konnten Maßnahmen einer Landesregierung mit dem angeblichen Zwang gerechtfertigt werden, sich an andere Länder anpassen zu müssen. Solches selbstherrliche Denken ist bequemer als der Ausbau von Mitsprachemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger oder auch nur der Landtagsabgeordneten. Zentralistische Tendenzen zeigten sich übrigens auch im schulpolitischen Kampf der A- und B-Länder miteinander. Letztlich wollte jede Seite ihre Wahrheit auch in den anderen Ländern durchsetzen; man versuchte etwa über Anerkennungsregelungen die eigenen Vorstellungen von Schulstruktur zur Geltung zu bringen &#8211; Zentralismus unter der Decke des Föderalismus.</p>
<p>Dieser Konsens- und Scheinföderalismus hat in der Schulpolitik Nachteile beim Zusammenwirken der Parteien gefördert. Parteien müssen sich gegeneinander profilieren. Da die Form des KMK-Föderalismus (in dem die Kultusministerkonferenz der zentrale Aushandlungsort für alle bildungspolitischen Entscheidungen ist) jeder Partei die Möglichkeit gibt, ihre Vorstellungen zumindest zu Teilen auch in Ländern durchzusetzen, die sie nicht regiert, entsteht ein negativ geprägter Konsens: nicht die Suche nach der besten gemeinsamen Lösung beherrscht Denken und Politik, sondern die Durchsetzung der eigenen Linie. Die derart ausgebildete KMK-Politik beruht auf der Abgleichung der spezifischen landespolitischen Ziele: das Gemeinsame ist zum einen das Minimum, zum andern das für jede Regierung gerade noch Akzeptable. Insofern können KMKBeschlüsse nie Begeisterung auslösen, sie sind immer nur Erlösung von Streit, nicht ein politisches Konzept, das nach vorn weist. In zentralistischen Staaten wird dagegen entweder eine Mehrheitskonzeption gegen die Opposition durchgesetzt, hat also eine Regierung die Möglichkeit, ihre Vorstellungen mehr oder weniger deutlich zur Geltung zu bringen, oder Regierung und Opposition einigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen. In jedem Fall gibt es ein positives Konzept, sei es auf schmaler, sei es auf breiter Grundlage &#8211; anders im deutschen KMK-System: hier kann es immer nur zu einem negativen Konsens kommen.</p>
<p>Nun gibt es allerdings scheinbar einleuchtende Argumente für den Zwang zum Konsens: das Zeugnis eines Landes muss deutschlandweit gültig sein &#8211; dies gilt für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für Lehrpersonen. Die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse innerhalb eines Staates ist lebensnotwendig, Freizügigkeit im Arbeitsleben muss tatsächlich gegeben sein und darf nicht durch bürokratische Verfahren (zum Beispiel das Nachprüfen von Zeugnissen) behindert werden. Art. 12 GG (Freiheit der Berufswahl) in Verbindung mit Art. 72 Abs. 2 (Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse) garantieren dies.</p>
<p>Die bisherige Antwort auf diese Aufgabe heißt: Angleichung der jeweiligen Bedingungen, zum Beispiel der Schulfächer, der Stundenzahlen, der Prüfungen, der Lehrerausbildung. Genau hier liegt aber ein Fehlschluss vor. Welcher Wert liegt in der Einheitlichkeit? Einheitlichkeit ist ein ästhetischer Wert &#8211; zwar überholt, aber tief im deutschen Gemüt verankert, wie der Blick auf die Grabsteine vieler Dorffriedhöfe zeigt; Unterschiedlichkeit wird als beunruhigend empfunden. Einheitlichkeit schafft zudem Sicherheit &#8211; man kennt sich aus: Schnitzel im Urlaub, ob in Berchtesgaden, Tokio, Lima oder Kapstadt. Dagegen ist eine andere Sicht zu setzen. Freizügigkeit ist ein unabdingbares Ziel, in Art. 11 GG auch abgesichert, aber Einheitlichkeit sollte nur dann ein Mittel zu diesem Ziel sein, wenn es gar nicht anders geht. Vielfalt in den Lebensverhältnissen ist vorzuziehen. Der Euro erleichtert manches in der EU, aber er muss doch nicht zu einheitlichen Essgewohnheiten von Sevilla bis Helsinki führen. Nicht Einheitlichkeit ist wünschenswert, sondern Vielfalt.</p>
<p>Vielfalt hat Grenzen, wenn sie das Leben in Deutschland tatsächlich erschwert. Wollen Eltern von Niedersachsen nach Berlin umziehen, so müssen sie die Sicherheit haben, dass ihre Kinder dieselbe Klassenstufe wie bisher besuchen, dass sie die beabsichtigten Abschlüsse erreichen können und nicht gezwungen sind, einen Berliner Lehrplan nachzuholen. Dieses unabdingbare Ziel kann durch zwei Vorkehrungen gewährleistet werden. Zeugnisse müssen bedingungslos als gleichwertig anerkannt werden und für die Behebung von Defiziten sind nicht die Schüler, sondern die aufnehmenden Schulen zuständig. Die EU macht uns dies vor: Europaweit müssen Zeugnisse und Abschlüsse gegenseitig anerkannt werden, ohne dass die Bildungssysteme angeglichen wurden.</p>
<h5>Chancen und Perspek&shy;tiven eines Neubeginns</h5>
<p>Ein erneuerter, wirklicher Bildungsföderalismus wäre auf jeden Fall auch grundgesetzkonform. Rechtlich hat schon heute jedes Land die Möglichkeit, sein Schulsystem nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Nähme man dieses Recht endlich ernst, so könnte der schulpolitische Föderalismus Grundprinzip in Deutschland werden. Denn nirgendwo &#8211; weder im Grundgesetz noch in den Länderverfassungen &#8211; ist die Wirklichkeit des Konsensföderalismus festgeschrieben. Es bedarf allein zur politischen Sicherung des neuen Föderalismus des Übereinkommens aller Länder, in Zukunft Einzelheiten des Schulwesens regelnde Staatsverträge und Vereinbarungen durch ein Abkommen zu ersetzen, das die bundesweite Anerkennung aller Zeugnisse und Abschlüsse ohne Nachprüfung gewährleistet und das von allen Länderparlamenten zu beschließen wäre. Das Hamburger Abkommen von 1964, welches die Schulformen festlegt, wäre beispielsweise aufzuheben. Im neuen Abkommen müsste gerichtsfest verankert werden, dass jede Benachteiligung wegen der Herkunft aus einem anderen Land nicht nur verboten ist, sondern im Verletzungsfall auch finanziell bestraft wird.</p>
<p>Dieser neue Bildungsföderalismus braucht nur wenige Regeln, die für das Schulsystem aller Länder vereinbart werden. Was ist wirklich notwendig? Ein Minimum an Schulpflicht (neun Jahre), an Qualität der Lehrerausbildung (Universitätsstudium) &#8211; aber keine Vorschriften über die Zahl der Schuljahre bis zum Abitur, keine Regeln über Schulfächer, keine Übereinkunft über Lehrämter und Studienanforderungen? Oder soll man auf Aufnahmeprüfungen der jeweils anschließenden Einrichtungen setzen? Über die unerlässlichen gemeinsamen Regeln müsste man schon deswegen genauer nachdenken, weil unsere Denkgewohnheiten dem vorgeschlagenen Föderalismus widersprechen.</p>
<p>Neuerdings gibt es ein Argument, das gegen den Föderalismus zu sprechen scheint. Jürgen Kluge, Deutschland-Chef der Unternehmensberatung McKinsey, fordert zwar mehr Bildungsföderalismus, gleichzeitig aber bundeseinheitliche Bildungsstandards. Er kombiniert also Zentralismus mit Dezentralisierung &#8211; letztere ist allerdings in Kluges Konzeption zahnlos, weil die zentral festgelegten Standards verpflichtend für alle sind. Ich sehe darin die Aushöhlung jedes wirklichen Föderalismus. Standards scheinen der einfachste Ausweg aus der PISA-Misere zu sein, daher jubelt jeder ihnen zu. Schon wieder geht es um Einheitlichkeit, mit dem Argument, unsere Kinder müssten doch wohl dasselbe lernen, die Zeugnisse dasselbe bedeuten. Wieder ist Einheitlichkeit ein Wert an sich.</p>
<p>Wer unerträgliche Unterschiede zwischen den Ländern befürchtet, sollte sich die Potenziale des neuen Föderalismus klarmachen. Jedes Land könnte im Bildungssystem seine eigenen Wege gehen. Die einen könnten ihr System auf Ganztagsschulen umstellen, die andern verblieben bei Vormittagsschulen. Die einen könnten neue Schulstrukturen &#8211; etwa die Gesamtschule für alle &#8211; ausprobieren, die anderen das gegliederte System pflegen. Bayern mag Latein hochhalten, das Saarland Französisch. Hamburg könnte sein Schulsystem zentralistisch aufbauen, Rheinland-Pfalz dezentral. Es käme ein Wettbewerb der Länder zustande, der neue und unkonventionelle Lösungen ermöglicht. Die Unterschiede würden Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Eltern und Lehrpersonen erhielten Gestaltungsmöglichkeiten. Der Wettbewerb würde konstruktives Denken entfesseln. Ängstlichen Gemütern wäre zu sagen, dass die soziale Wirklichkeit radikalen Lösungen abgeneigt ist, daher der Wettbewerb nur enge Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen würde. Aber der bislang praktizierte und allzu bequeme Ausweg, mit Hinweis auf die rechtlichen Grenzen dem kreativen Denken Einhalt zu gebieten, wäre endlich am Ende. Auch den beliebten Beschimpfungen der Kultusministerkonferenz wäre der Boden entzogen. Zwar waren diese immer unberechtigt, denn die Kultusminister taten nichts anderes, als den Erwartungen von Öffentlichkeit und Politik zu entsprechen. Das Verhandlungssystem der Kultusminister in der uns bekannten Form wäre allerdings überflüssig. Bisher war es ein Veto-Gremium: was man durch die KMK nicht durchbekam, hatte keine Chancen &#8211; oder nur dann, wenn ein Land mit vielen phantasiereichen Verrenkungen seiner Ministerialen einen &#8218;Dennoch-Weg&#8216; fand, den niemand beanstanden konnte. Die KMK war und ist aber auch ein undemokratisches Gremium. Ihre &#8222;Beschlüsse&#8220; sind rechtlich gesehen Empfehlungen, deren Einhaltung allerdings gemeinsamer politischer Wille aller Kultusminister ist. Kein Landtag diskutiert über die Entscheidungen vorher, noch werden sie nachträglich beschlossen; denn ein solches Verfahren würde eine Einigung fast unmöglich machen. Die Landtage sind somit von vielen wesentlichen Entscheidungen der Schulpolitik ausgeschlossen und damit sind es auch die Wählerinnen und Wähler. Der neue Föderalismus würde den Ländern wieder einen politischen Sinn geben. Die Landtage könnten über alle wichtigen Fragen der Bildungspolitik frei diskutieren und entscheiden. Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Wählerinnen und Wählern zöge in die Amtsstuben ein; jede Landesregierung müsste für den Zustand ihrer Schulen und die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler einstehen.</p>
<p>Die neue KMK wäre dann nur noch ein Gremium, in dem man sich von Zeit zu Zeit trifft, um sich über neue Entwicklungen in den Ländern informieren zu lassen. Bildungswissenschaftler würden Forschungsergebnisse vorstellen. Das Gremium könnte die Länder wie bisher an nationalen oder internationalen Vergleichsstudien beteiligen. Die öffentliche Diskussion würde zu bildungspolitischen Innovationen in den Ländern führen, in Verantwortung der jeweiligen Landesregierung, aber ohne KMK-Beschlüsse. Demokratie muss auch heißen, den Politikern und Wählern in jedem Bundesland zu vertrauen &#8211; mehr Fehler als in der Vergangenheit können dabei kaum gemacht werden. Aber bessere Lösungen als jene, die wir heute haben, könnten schnell ansteckend wirken.</p>
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		<title>Perspektiven der GUSTAV HEINEMANN-INITIATIVE. Eine kritische Selbstbesinnung (25 Jahre GHI)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-158/publikation/perspektiven-der-gustav-heinemann-initiative-eine-kritische-selbstbesinnung-25-jahre-ghi/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Mar 2002 10:17:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/perspektiven-der-gustav-heinemann-initiative-eine-kritische-selbstbesinnung-25-jahre-ghi/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 158 (Heft 2/2002), S. 140-145 Bürgerrechtsorganisationen sind eine eigentümliche politische Spezies in einer Demokratie. Parteien und (Interessen-)Verbände haben jeweils einen eindeutigen Charakter: sie sind auf Machtausübung und/oder bestimmte inhaltliche Interessen ausgerichtet. Eine Bürgerrechtsorganisation hat demgegenüber einen unbestimmten Charakter: sie ist auf Prozeduren der Demokratie orientiert, auf die Geltung von Grundrechten und das [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-158/publikation/perspektiven-der-gustav-heinemann-initiative-eine-kritische-selbstbesinnung-25-jahre-ghi/">Perspektiven der GUSTAV HEINEMANN-INITIATIVE. Eine kritische Selbstbesinnung (25 Jahre GHI)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 158 (Heft 2/2002), S. 140-145</p>
<p><b>Bürgerrechtsorganisationen sind eine eigentümliche politische Spezies in einer Demokratie. Parteien und (Interessen-)Verbände haben jeweils einen eindeutigen Charakter: sie sind auf Machtausübung und/oder bestimmte inhaltliche Interessen ausgerichtet. Eine Bürgerrechtsorganisation hat demgegenüber einen unbestimmten Charakter: sie ist auf Prozeduren der Demokratie orientiert, auf die Geltung von Grundrechten und das Funktionieren der demokratischen Strukturen. Zwar ist die Entstehungsgeschichte einer Bürgerrechtsorganisation meist mit bestimmten Situationen und Zwecken verbunden; es gibt auch immer wieder politische Lagen, in denen eine Bürgerrechtsorganisation durch die Konzentration auf ein Problem fast eine Single -Purpose -Organisation wird. Aber im Prinzip ist sie nicht auf einen, gar inhaltlichen Zweck ausgerichtet. Dieses prozedurale Interesse an Bürgerrechten, das die Aufgabe stellt, ständig auf der Lauer zu liegen, um vor Entwicklungen zu warnen oder um Chancen aufzugreifen, erschwert die gesellschaftliche Resonanz, z.B. die Beachtung in den Medien oder die Rekrutierung von Mitgliedern &#8211; wer ist schon an solcher primär nicht inhaltlichen Arbeit interessiert? -&#130; schafft allerdings auch die Chance, präsent zu sein, wo andere Teilnehmer des politischen Lebens fehlen oder als Stimmen nicht akzeptiert werden. Die Sicherheitsgesetze Schilys trafen eine unvorbereitete Öffentlichkeit, die allgemeine Stimmung war den Gesetzen günstig, nur Bürgerrechtsorganisationen sowie wenige berufsbedingt betroffene Verbände konnten sich kompetent zu Wort melden. Dass sie damit letztlich weithin erfolglos blieben, weist auf die Schwäche solcher prozeduralen Interessen hin, macht allerdings ihre Mahnfunktion umso notwendiger. Dies gilt auch deswegen, weil sich seit den 1990er Jahren zeigt, dass die Parteien und Verbände einschließlich der Gewerkschaften wegen des Überwiegens handfester politischer Probleme (Arbeitsmarkt, Sozialstaat, Nachhaltigkeit, Außen- und Militärpolitik usw.) wie auch der Medienbestimmtheit der politischen Auseinandersetzung sich prozeduraler Fragen kaum oder gar nicht annehmen. [141]</b></p>
<h5>***</h5>
<p>Auf der Basis solcher Einsichten über die Zukunft der GUSTAV HEINEMANN-INITIATIVE (GHI) nachzudenken erfordert zunächst einmal, sich über den Zustand der Demokratie in Deutschland klar zu werden. Zwar ist zu konstatieren, dass trotz aller Befürchtungen die Geschichte der Demokratie in Deutschland eine Erfolgsgeschichte ist. Die Sicherheit über diese Einschätzung macht ein vernünftiges Gespräch über ihre Probleme überhaupt erst aus.</p>
<p>Dennoch gibt es eine Vielzahl von Besorgnissen. Sie sollten allerdings weniger mit spezifischen deutschen Belastungen interpretiert werden, wie dies lange Zeit notwendigerweise üblich war, als vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels verstanden werden, dessen Herausforderungen neue Antworten verlangen. Stichwortartig sei an die Folgen der Globalisierung ebenso erinnert wie an die internen Wandlungen von Demokratien in modernen Dienstleistungsgesellschaften: die Reformschwierigkeiten der deutschen Gesellschaft, die Selbstherrlichkeit von Parteiapparaten, das wachsende Sicherheitsbedürfnis auf Kosten der Freiheitsrechte, die Politikverdrossenheit und der Rechtsextremismus Jugendlicher (vgl. Kleine/Schmalz-Bruns 1997).<br />Der 11. September markiert besonders deutlich die heutige Phase der Globalisierung. Die Auseinandersetzungen werden unberechenbar, Sicherheiten geben verloren, die Überlegenheit der &#130;liberalen Demokratie&#8216;, die Fukuyama nach dem Ende des sowjetischen Imperiums 1990 für unüberwindbar hielt, schwindet. Gewalt in privater oder staatlicher Form wird allgegenwärtig. Frieden, Recht und Gerechtigkeit für alle Menschen &#8211; dieser Traum scheint fast irreal zu werden.</p>
<p>Solche Entwicklungen schaffen keine &#130;natürlichen&#8216; Anreize, Demokratie weiterzuentwickeln und Grundrechte zu sichern. Aufgabe derer, die sich diese Ziele vorgenommen haben, ist es mithin, zum einen vor den allzu selbstsicheren Einschätzungen über die Stabilität der Demokratie und die tatsächliche Wirksamkeit der Grundrechte zu warnen &#8211; eine solche abwehrende Haltung wird allerdings auf Dauer keinen Erfolg zeitigen können. Es bedarf vielmehr der produktiven Phantasie, auf die genannten Herausforderungen neue Antworten zu finden oder &#130;alte&#8216; Antworten wieder lebendig werden zu lassen. Leitvorstellung für die Arbeit einer Bürgerrechtsorganisation muss die Demokratie sein: nicht als fertiges Ideal, sondern als ein unabgeschlossenes, jeweils neu zu bestimmendes Projekt (ebd.: 11).</p>
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<p>Die GHI befindet sich in einem Suchprozess für ihre weitere Arbeit, für die sich derzeit drei Schwerpunkte abzeichnen: [1]</p>
<p>1. Die Geltung der Grundrechte ist, wie wir nicht erst seit dem 11. September 2001 wissen, immer prekär. Bürgerinnen und Bürger sind an Grundrechten interessiert, wenn sie unmittelbar betroffen sind; im Übrigen hoffen sie darauf, dass der staatliche &#130;Rahmen&#8216; der Gesellschaft einigermaßen funktioniert. Die Sorge um die Grundrechte bleibt dem Verfassungsgericht überlassen. [142]</p>
<p>Dass GHI und HUMANISTISCHE UNION nach dem Ende der Regierung Kohl in engagierter Weise &#8211; und fast allein &#8211; durch die im Jahre 2000 verstorbene Sprecherin der GHI, Ilse Bechthold, die Verschlechterung der Grundrechtslage aufgewiesen und die neue Regierung 1998 zu Korrekturen aufgefordert haben, ist bezeichnend und beunruhigend zugleich. Nach dem 11. September 2001 hat sich die Lage dramatisch verschlechtert. Sicherheit dominiert das Denken vieler Menschen &#8211; Kriminalität und Terror werden bedenkenlos missbraucht, um die Freiheitsrechte einzuschränken. Die Sicherheitsgesetze Schilys fanden in der Bevölkerung nur wenig Widerstand. Fasst man unter die Grundrechte auch die sozialen Rechte, was zwar in manchen liberalen Traditionen bestritten wird, aber für eine Demokratie grundlegend ist, so ist unmittelbar einsichtig, wie sehr aus ganz unterschiedlichen Gründen &#8211; z.B. Arbeitslosigkeit oder schlechte Schulen &#8211; Sozial- und Bildungsrechte verwehrt oder nicht wahrgenommen werden können. Besondere Probleme wirft die Zuwanderung auf: Unabhängig von politischen Entscheidungen ist festzustellen, dass die Menschenrechte von Zuwanderern immer gering geschätzt werden, dass Zuwanderer nicht primär als Menschen, sondern als eher willkommene oder &#8211; meist &#8211; unwillkommene Teilhaber unseres ökonomischen Systems gesehen werden. Die Gefahr, dass die vorhandenen Spaltungen der Gesellschaft wachsen und Ausmaße annehmen, wie wir sie aus den USA oder England kennen, ist in den letzten Jahren real geworden.</p>
<p>2. Die Partizipationsrechte der Bevölkerung der Bundesrepublik sind in vielem noch sehr obrigkeitsstaatlich geprägt. Zwar ist es in allen Bundesländern inzwischen selbstverständlich, dass das Wahlvolk mehr oder weniger Politik durch ein Referendum mitbestimmen kann, die Grenzen dafür sind aber oft sehr eng gezogen. Auf Bundesebene gibt es außerhalb der Wahlen keine Partizipation; selbst der bescheidene Ansatz der beiden Regierungsparteien zur Einführung des Volksentscheids (März 2002) hat keine Chance auf Verwirklichung, eine verfassungsändernde Mehrheit fehlt. Die GHI hat 2001/2002 in einem Memorandum weitere Überlegungen zur Verbesserung der Partizipation erarbeitet. Auch für diesen Bereich ist allerdings festzustellen, dass die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nicht unbedingt auf mehr Mitsprache erpicht ist.</p>
<p>3. Die 1990er Jahre haben der Bundesrepublik jede militärische Bedrohung &#8211; zumindest einstweilen &#8211; genommen, aber die Bundeswehr ist zum ersten Mal seit ihrer Gründung vor mehr als 45 Jahren weltweit tätig; sie ist auch direkt in militärische Aktionen verwickelt. Dass die deutsche Regierung nach dem Fall des sowjetischen Imperiums und angesichts der ökonomischen Stärke Deutschlands wie seiner Einbindung in die EU weltpolitisch in die Pflicht genommen wird und dies auch gern akzeptiert, ist offensichtlich eine Tatsache. Dass aber darüber außer in kleinen Kreisen fast keine Diskussion stattfindet, ist für eine Demokratie unerträglich.</p>
<p>Die Gefährdungen der Demokratie sind dieser sowohl inhärent wie in der jetzigen Weltlage verankert. Die Lage der deutschen Demokratie &#130;schreit&#8216; also geradezu nach bürgerrechtlichen Aktivitäten. Dass sie oft wenig populär sind, von vielen kaum wahrgenommen werden, lässt eine Bürgerrechtsorganisation zuweilen isoliert erscheinen. Dies darf aber nicht davon abhalten, immer wieder an andere Möglichkeiten als die gegebenen des Mainstream zu erinnern. [143]</p>
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<p>Die GHI entstand 1977/78 als Bürgerrechtsgruppe in der besonderen Situation des Terrors der RAF und der Überreaktion des Staates; sie unterscheidet sich durch ihren Namen von älteren wie neueren Bürgerrechtsgruppen: ihr Selbstverständnis wird durch Berufung auf den Namen des bundesdeutschen Alt-Demokraten Gustav Heinemann [2] versinnbildlicht; die GHI verkörpert die linksliberale Tradition primär eines protestantischen Bürgertums. Sie hat zwei Ziele in enger Anbindung an Heinemann: sie setzt sich für die Sicherung und Erweiterung der Grundrechte ein; sie tritt engagiert für eine Politik des Friedens ein. In Kenntnis der eigenen Kräfte wie ihres Umfeldes hat sich die GHI auf die Arbeit innerhalb Deutschlands beschränkt; für internationale Arbeit gab und gibt es andere Gruppen. Spezialisierung erschien sinnvoll. Die Kooperation mit anderen Gruppen ähnlicher Zielsetzungen hat immer eine große Rolle für die GHI gespielt, ob in der Friedensbewegung, ob im Forum Menschenrechte oder kürzlich im Protest gegen die Schilyschen Sicherheitsgesetze.</p>
<p>Die Existenz einer solchen Gruppe wie der GHI, die in der Entstehung wie in ihren Fragestellungen eng mit der Situation der 70er und 80er Jahre verbunden ist, bedarf sorgfältiger Prüfung. Tradition allem ist keine ausreichende Grundlage für die Weiterarbeit.</p>
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<p>Die Globalisierung der Welt wird intensiver, in für viele beängstigendem Ausmaß. Die Europäische Union nimmt mehr und mehr ehemals nationalstaatliche Aufgaben wahr. Die Handlungsmöglichkeiten eines Staates schrumpfen dramatisch. Die Entwicklung von Politik und Wirtschaft macht es daher anders als früher erforderlich, auf allen Ebenen tätig zu werden. &#130;Global denken &#8211; lokal handeln&#8216; &#8211; diese Parole der Friedens- und Ökologiebewegung muss man sinngemäß erweitern: global denken, global und lokal handeln. Für diese Aufgaben haben sich Formen bürgerschaftlichen Handelns herausgebildet: Organisationen, die weltweit bestimmten Zwecken nachgehen, etwa Greenpeace. Neu ist die Organisation, die den Charakter der Globalisierung selbst als ihr Problem ansieht: Attac. Ihr Aufstieg ist die direkte Antwort auf die zunehmende Bedeutung internationaler Konferenzen der Mächtigen und Regierenden wie etwa in Seattle, Stockholm oder Genua. Demgegenüber hat sich für die Ebene der EU noch keine handlungsfähige Bürgerorganisation herausgebildet. Die nationalen<br />Organisationen werden dafür Wege finden müssen; mit der jeweiligen nationalen Einbindung durch die Regierungen darf man sich nicht abfinden.</p>
<p>International hat man sich angewöhnt, Nicht-Regierungsorganisationen (NROs) stärker zu beachten. [3] Der Name ist von Regierungen und internationalen Einrichtungen wie UN oder OECD her gedacht, verdeckt allerdings gewichtige Unterschiede.</p>
<p>Der Klarheit dürfte es dienen, wenn man differenziert. Neben den unterschiedlichsten Interessenverbänden und Gewerkschaften, die ihre nationalen Zwecke international absichern wollen, stehen die im Prinzip uneigennützigen Bürgerrechtsorganisationen, unter denen Single &#150; Purpose &#8211; Organisationen wie Amnesty International andere Aufgaben und Strukturen [144] entwickelt haben als allgemeine Bürgerrechtsorganisationen. Insbesondere Bürgerrechtsorganisationen artikulieren Sichtweisen außerhalb der offiziellen Denkweisen; Regierungen wie internationale Einrichtungen haben das Interesse, sie wie alle NROs einzubinden, was für diese allerdings die Gefahr heraufbeschwört, dass sie zu Hilfstruppen werden und ihre Unabhängigkeit verlieren. Auf der EU-Ebene gibt es beispielsweise kaum eine eigenständige Öffentlichkeit außerhalb der EU-Apparate.</p>
<p>Bei allen Einschränkungen wird man die Vielfalt der Organisationen, die sich international engagieren, ob eigenständig oder als Dachorganisationen, als Kern einer sich unter &#130;Schmerzen&#8216; weltweit herausbildenden Zivilgesellschaft charakterisieren können. Rein nationale Organisationen stehen vor dem Problem, sich in übernationale Zusammenhänge zu begeben, ohne ihren eigenen Charakter zu verlieren oder sich zu übernehmen.</p>
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<p>Zur Erkenntnis der eigenen Wirkungsmöglichkeiten ist es für jede Organisation hilfreich, ihren spezifischen Ort unter den vielen kleinen und großen, national und/oder international tätigen genauer zu bestimmen. Die einen haben sich einen bestimmten Zweck gesetzt, können in der Konzentration darauf ihr Profil schärfen und Aufmerksamkeit erregen; man denke etwa an Pro Asyl. Andere wie die GHI kümmern sich um ein breites Spektrum prozeduraler Fragen, sind damit aber auch diffuser. Eine sinnvolle, zweckmäßige und effiziente Arbeitsteilung ist durchaus erwünscht. Über die Verbesserung von Kooperation, möglicherweise selbst verbindlicher Art, ist immer wieder nachzudenken. Zur Erhöhung der Wirkung sind Organisationsformen von Fall zu Fall neu zu bestimmen.</p>
<p>Die unterschiedlichen Bürgerrechtsorganisationen im engeren Sinne, die sich auf Deutschland konzentrieren, beschäftigen sich mit ähnlichen Aufgaben; sie gehen unterschiedlich vor, setzen unterschiedliche Akzente und haben unterschiedliche Resonanz. Solche Vielfalt ist positiv; je mehr Stimmen sich einmischen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass notwendige Aspekte nicht übersehen werden. Nur die Unterschiedlichkeit der Stimmen kann in einer Gesellschaft, die sich nicht selbst um Fragen der Grundrechte, der Demokratie und Friedenspolitik sorgt, sondern sie zu sorglos den Parteien, deren Schwerpunkt machtpolitisch gelagert ist, überlässt, so unbequem werden, dass die von ihnen gestellten Fragen trotz aller drängenden inhaltlichen Probleme auf der Tagesordnung einer Gesellschaft bleiben. Von den Aufgaben her muss jede Organisation, die sich kontinuierlich mit Bürgerrechtsfragen und Friedenspolitik beschäftigt, willkommen sein.</p>
<p>Dabei haben auch kleinere Organisationen eine spezifische Chance, da sie als Organisationen von Laien Vorteile gegenüber den großen haben. Der Mangel an Professionalität macht sie zu einem Element der Zivilgesellschaft, in der Laien ohne Hierarchie und Bürokratie ihre Meinungen austauschen und formulieren können. Nicht zu verkennen ist, dass solche Organisationen durch die Personen, die in ihnen wirken und deren Vernetzung, aufgrund ihrer sozialen Zusammensetzung wie ihrer Prägung durch die akademi? [145] sche Mittelschicht, Einfluss ausüben können, der weit über die zahlenmäßige Bedeutung einer solchen Organisation hinausgeht.</p>
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<p>Bürgerrechtsorganisationen kann man als Wächter der Demokratie verstehen. Sie erfüllen diese Aufgabe ohne jeden Auftrag, einfach kraft des Engagements mündiger Bürgerinnen und Bürger. Diese legitimieren sich nicht durch ihr mögliches Expertentum oder durch ihre Funktionen in der Gesellschaft, sondern als Laien, die von ihren Rechten Gebrauch machen. Das vorschwebende Ideal ist eine demokratische Zivilgesellschaft, in der möglichst viele Menschen ihr Recht auf eigenes Nachdenken und eigenes Handeln unabhängig von Strukturen und Organisationen nutzen. Solches Vertrauen auf die einzelne Bürgerin, den einzelnen Bürger mag naiv erscheinen, ist aber die Mahnung an den eigentlichen Zweck einer zivilgesellschaftlichen Demokratie. Die Würde des Menschen ist immer eine individuelle.</p>
<p>[1] Die Jahrestagungen der GHI wie die Beiratssitzungen haben in den letzten Jahren immer wieder, auch auf der Grundlage von Überlegungen der Vorstandsmitglieder, die Zukunft der GHI thematisiert.</p>
<p>[2] Heinemann ist einer der wenigen Politiker der ersten Stunden der Bundesrepublik, die bereits in der Gründungsphase der Weimarer Republik dezidiert demokratisch dachten und handelten: Zusammen mit Ernst Lemmer verteidigte der linksliberale Student 1919/20 militärisch wie politisch die demokratische Republik gegen ihre Feinde.</p>
<p>[3] Diese Zeitschrift, die von der GHI in Zusammenarbeit mit der HUMANISTISCHEN UNION und dem KOMITEE FÜR GRUNDRECHTE UND DEMOKRATIE getragen wird, hat sich vielfach der Arbeit von Nicht-Regierungsorganisationen gewidmet. So beispielsweise in vorgänge 151 (Heft 3/2000 &#8211; September); das Heft stand unter dem Thema NROs zwischen Autonomie und Instrumentalisierung; vgl. hier insbesondere den Aufsatz von Greven 2000.</p>
<h5>Literatur</h5>
<p>Greven, Michael Th. 2000: Die Beteiligung von Nicht-Regierungsorganisationen als Symptom wachsender Informationalisierung des Regierens, in: vorgänge 151 (Heft 3/2000 &#8211; September), 3-12</p>
<p>Klein, Ansgar/Schmalz-Bruns, Rainer 1997: Herausforderungen der Demokratie, in: Dies. (Hg.), Politische Beteiligung und Bürgerengagement in Deutschland. Möglichkeiten und Grenzen, Baden-Baden, 7-38</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-158/publikation/perspektiven-der-gustav-heinemann-initiative-eine-kritische-selbstbesinnung-25-jahre-ghi/">Perspektiven der GUSTAV HEINEMANN-INITIATIVE. Eine kritische Selbstbesinnung (25 Jahre GHI)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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