<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Dr. Charlotte Maack Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/autoren/dr-charlotte-maack/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/autoren/dr-charlotte-maack/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Feb 2012 11:00:00 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.1.2</generator>
	<item>
		<title>Memorandum der Humanistischen Union zum Sympathisanten Begriff</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/29-vorgaenge/publikation/memorandum-der-humanistischen-union/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 13:48:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[50 Jahre HU]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/memorandum-der-humanistischen-union/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Offener Brief an den Bundespräsidenten aus: vorgänge Nr. 29 (Heft 5/1977), S. 128-30 (vg) Die Bezeichnung &#132;Sympathisant&#148; dient heute manchen Politikern, Beamten und Publizisten dazu, politische Gegner &#132;fertigzumachen&#148;. Das vergiftet das politische Klima in der Bundesrepublik, führt möglicherweise mehr zur Aushöhlung der Demokratie und des Rechtsstaats wie der mörderische Wahnwitz der Terroristen. Die HU versucht [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/29-vorgaenge/publikation/memorandum-der-humanistischen-union/">Memorandum der Humanistischen Union zum Sympathisanten Begriff</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Offener Brief an den Bundespräsidenten</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 29 (Heft 5/1977), S. 128-30</p>
<p><i>(vg) Die Bezeichnung &#132;Sympathisant&#148; dient heute manchen Politikern, Beamten und Publizisten dazu, politische Gegner &#132;fertigzumachen&#148;. Das vergiftet das politische Klima in der Bundesrepublik, führt möglicherweise mehr zur Aushöhlung der Demokratie und des Rechtsstaats wie der mörderische Wahnwitz der Terroristen. Die HU versucht dazu in einem Brief an Bundespräsident Walter Scheel ein klärendes Wort zu sprechen. Der Brief wurde im Vorstand der HU vor dem Kölner Attentat vom 5. September verabschiedet. Er wurde abgeschickt, weil gerade in dieser Situation die Offenheit der geistigen Auseinandersetzung ein Gut ist, das unseren demokratischen Rechtsstaat erhalten hilft.</i></p>
<p>9. September 1977</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bundespräsident!</p>
<p>Dieser Brief wurde vom Vorstand der Humanistischen Union vor der Bluttat in Köln formuliert und verabschiedet. Wir sind der Auffassung, daß er durch die jüngsten Ereignisse eine von uns unerwartete besondere Bedeutung bekommen hat.</p>
<p>Seit 1971 wird zur Bekämpfung des Terrorismus der sowohl vom Wort her als auch unter juristischen Kategorien unpräzise Begriff des Sympathisanten verwandt. Zwar grenzen sich verantwortungsbewußte Politiker, Beamte und Publizisten auch heute noch hier und da von dem Begriff ab. Dennoch ist das Wort &#132;Sympathisant&#148; zu einem Kampfbegriff in der politischen Auseinandersetzung geworden und zu einem Instrument, das dazu dient, politische Gegner zu stigmatisieren, und das &#150; das ist unsere These &#150; mehr dazu beiträgt, die &#132;Terrorszene&#148; auszuweiten als einzugrenzen.<br />Die Humanistische Union hält eine rationale Überprüfung des Sympathisanten-Begriffes für geboten und bittet Sie &#150; eventuell nach Anforderung von Stellungnahmen der verantwortlichen Instanzen &#150; einen Beitrag zur Abschaffung dieser Kategorie im offiziellen Sprachgebrauch der Staatsorgane zu leisten und damit der gegenwärtigen Vergiftung des politischen Klimas entgegenzutreten. Es darf nicht dazu. kommen, daß aus Berührungsangst die geistige Auseinandersetzung mit gefährdeten jungen Leuten unterbleibt.<br />Das Wort &#132;Sympathisant&#148; ist als Bezeichnung gewählt worden, um die angebliche oder tatsächlich vorhandene Operationsbasis von Terroristen in der Bevölkerung zu fassen. Dabei wird der Anspruch der Terroristen, als Stadtguerilla zu kämpfen, unbesehen übernommen. Solche &#132;Partisanen&#148;, so heißt es, können nur dann erfolgreich operieren, wenn ein Teil der Bevölkerung sie unterstützt. Der Kampf gegen &#132;Sympathisanten&#148; soll das Wasser ableiten oder austrocknen, das Terroristen &#132;wie Fische&#148; brauchen. Schon vor fünfeinhalb Jahren konnte man in diesem Sinne in der FAZ (21. 1. 1972) lesen, die Sympathisanten sind &#132;der bisher noch viel zu selten genannte harte Kern des Problems&#148;.<br />In der Konzentration auf die Bekämpfung sogenannter Sympathisanten als Voraussetzung für eine Beendigung des politischen Terrorismus wurden nicht nur die politisch-gesellschaftlichen Ursachen dieses internationalen Phänomens ausgeklammert, sondern auch die Möglichkeit einer grundsätzlichen Veränderung der Taktik der Terroristen. So registrierte der Präsident des Bundeskriminalamtes, Horst Herold, bereits vor einem Jahr ein &#132;Ausweichen&#148; der Terroristen ins Ausland (Die Polizei 12/1976); in der FAZ (2. 8. 1977) wurde die These vertreten, daß die Terroristen eine &#132;Strategie der verbrannten Erde&#148; betreiben, das heißt, wie andere kriminelle Organisationen auch ohne Unterstützung in der Bevölkerung auskommen und von Stützpunkten im Ausland aus operieren.<br />Eine rationale Überprüfung des Sympathisanten-Begriffes muß die Möglichkeit einer solchen &#132;Strategie der verbrannten Erde&#148; in die Untersuchung einbeziehen. Zu fragen ist auch, ob das Terrorismus-Problem mit einer Verschwörungstheorie zu fassen ist. Die Humanistische Union will in diesem Schreiben auf einen anderen Gesichtspunkt hinweisen:</p>
<p>Der Sympathisanten-Begriff wird in der Bundesrepublik seit 1971 verwendet. Seit beinahe sechs Jahren wird mit diesem Begriff eine Strategie der Bekämpfung des politischen Terrorismus verbunden. Nach so langer Zeit ist es zumindest geboten, eine solche Strategie zu überprüfen. Die Humanistische Union ist der Auffassung, daß die mit dem Sympathisanten-Begriff verknüpfte Strategie gescheitert ist und zugleich zu einer Vergiftung des politischen Klimas in der Bundesrepublik geführt hat. Diejenigen, die morden, Geiseln nehmen, Bomben legen und Banken überfallen, sind nicht in die Isolierung gedrängt worden, sondern haben durch eine verfehlte Abstemplung junger Leute neue Aktivisten und neue Helfer erhalten.<br />Die Gründe des Scheiterns dieser Strategie sind unseres Erachtens folgende:</p>
<p>1. Beim Sympathisanten-Begriff wird nicht unterschieden zwischen denjenigen, die sich durch Attentate oder ähnliches strafbar gemacht haben, solche Straftaten aktiv unterstützen, dazu auffordern oder solche Straftaten billigen, und jenen, die aufgrund rechtsstaatlicher Erwägungen für einen fairen Prozeß &#150; ohne Verurteilung im voraus &#150; und für strikte Einhaltung der auch für die Gegner der Verfassung geltenden Verfahrensgrundsätze eintreten oder die aus Sensibilität Mitleid haben (Sympathie) nicht nur mit den Opfern des Terrorismus, sondern die auch gegenüber den Akteuren selbstverschuldeter Verstrickung Humanität wahren wollen. Politiker, Instanzen der Strafverfolgung und Publizisten verkennen oder verwischen bewußt den Unterschied zwischen politischer Solidarität mit den terroristischen Straftätern und dem Plädoyer, daß auch für solche Täter die rechtsstaatlichen Schutzpositionen gelten müssen und auch für sie Menschenwürde und Humanität zu wahren ist. Das führt dazu, daß in den Medien gegenwärtig die Rede ist von 15 000 &#132;Sympathisanten&#148;, während das Bundeskriminalamt die Zahl der Gewalttäter und ihrer aktiven Helfer mit 1200 bis 1500 angibt. Der unpräzise Sympathisanten-Begriff macht &#132;Übertreibungen&#148; (Die Zeit, 19. 8. 1977) möglich und führt dazu, daß sich der &#132;harte Kern&#148; bestärkt fühlen kann.<br />Der Anwalt, der darauf besteht, daß auch gegenüber Terroristen (wie bei anderen Taten) Motive berücksichtigt werden und der &#132;politische Motive&#148; zur Verteidigung vorträgt, ist kein &#132;Sympathisant&#148;; er wirbt weder für eine kriminelle Vereinigung, noch unterstützt er eine solche. Wer öffentlich durch Unterschriften, Demonstrationen oder Eingaben für die Wahrung der in Verfassung und Gesetzen festgelegten Verfahrensvorschriften eintritt oder wer vor der Preisgabe rechtsstaatlicher Errungenschaften des Strafprozesses warnt, ist kein &#132;Sympathisant&#148; und leistet keine Beihilfe. Wer Menschlichkeit auch gegenüber Verursachern selbstverschuldeten Leidens wahrt, ist kein &#132;Sympathisant&#148; und kein Förderer der Position der Terroristen. Mitgefühl und Protest gegen Rechtsverletzungen können dem Terrorismus nur dann und solange nützen, wie jeder, der für die Position des Rechtsstaates und für Humanität auch gegenüber Terroristen eintritt, zum &#132;Sympathisanten&#148; gestempelt werden kann. Der falsche Begriff verleitet die Terroristen zu dem falschen Eindruck, ihre Ziele und Methoden fänden verbreitet Zustimmung.</p>
<p>2. Beim Sympathisanten-Begriff wird von den für Terroristen-Bekämpfung zuständigen Instanzen nicht genügend unterschieden zwischen denjenigen, die als Terroristen Gewalttaten begehen und jenen, die solchen Terror eindeutig ablehnen, aber beispielsweise gesellschaftliche Veränderungen für zwingend notwendig halten oder zum symbolischen Akt der Besetzung von Häusern oder Bauplätzen greifen (in der Meinung nur da-durch ein öffentliches Übel öffentlich bekanntmachen zu können). Angehörige von Gruppierungen, die sich zwar als revolutionär verstehen, aber jedes Gewaltverbrechen entschieden ablehnen, oder Buchhändler, die zum Bei-spiel Literatur der revolutionären Arbeiterbewegung verkaufen oder Texte anbieten, in denen von &#132;Gegengewalt&#148; die Rede ist, werden immer häufiger zu &#132;Sympathisanten&#148; gestempelt und in Fahndungsaktionen einbezogen. Zwar muß jedem Tatverdacht nachgegangen werden. Doch wenn in solchen Fällen bei Hausdurchsuchungen nicht die Mindestanforderungen rechtsstaatlicher Ermittlung und Fahndung gewahrt werden und Türen und Einrichtungsgegenstände unnötig zerschlagen werden, dann ist das objektiv geeignet, aus unschuldigen Betroffenen heimliche Befürworter des Terrorismus zu machen.<br />Terrorismusbekämpfung muß scheitern, wenn sie aufgrund falscher Kategorien mit dem Kampf gegen alles, was als links gilt, verbunden wird.</p>
<p>3. Der unscharfe Sympathisanten-Begriff macht es seit sechs Jahren möglich, die Auseinandersetzung mit tatsächlichen Helfern und Förderern der Terroristen auszunutzen zu politischer Agitation und zur Denunzierung des politischen Gegners. Aus agitatorischen Gründen wird von Politikern und Journalisten ohne Gefühl für die gefährlichen Konsequenzen behauptet, die Unterstützung der Gewalttäter reiche bis in die Reihen der Koalitionsparteien. Seit Jahren muß die SPD das &#132;Baader-Meinhof-Etikett&#148; (Die Welt, 5. 2. 1972) fürchten. Leute wie Heinrich Albertz, Heinrich Böll oder Helmut Gollwitzer, die alle viel dazu getan haben, unter Linken falsche Solidarisierung mit Gewalttätern zu verhindern, müssen dazu herhalten, um die angeblichen Zusammenhänge zwischen Sozialisten und Terroristen zu belegen.<br />Der Sympathisanten-Begriff wird zu Agitationszwecken immer mehr ausgeweitet. Es gibt inzwischen publizistische Angriffe, die den Kernbereich des Rechtsstaates in Frage stellen. So schreibt Friedrich Karl Fromme in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (2. 8. 1977): &#132;Diese Sympathisanten, die nie einem Terroristen Nachtlager und Reisegeld gegeben haben, sind die wirklich gefährlichen. Sie haben zwar ,nichts getan&#8216;, sie haben nur ihre Meinung gesagt, sie haben nur nachgedacht.&#148; Diejenigen, die &#132;das Strafrecht und sogar das Disziplinarrecht zu achten&#148; gewöhnt sind, nichts &#132;zu tun haben mit einer ,Sympathisantenszene&#148;, die den &#132;Mord an Ponto nicht verherrlichen, aber ihn auf umwegige Weise als subjektiv verständlich und damit auch objektiv jedenfalls verstehbar darstellen könnten&#148;: &#132;Sie können dafür&#148;. &#150; Hans Habe fordert in der Welt am Sonntag (7. 8. 1977) den &#132;Kampf gegen die Sympathisanten&#148;; die Terroristen &#132;zu jagen, als handelte es sich um triviale Fassadenkletterer, ist vollkommen sinnlos, solange sich ganze deutsche Hochschulen in den Händen der marxistischen Staats- und Gesellschaftsfeinde befinden&#8230; Wer auf die Spitze des Eisbergs zielt, kann ebensogut auf den Jahrmarkt gehen und auf Papierrosen zielen. Der Eisberg sind die Sympathisanten.&#8220;<br />In einer Göttinger Studentenzeitung erschien jener &#132;Mescalero&#8220;-Artikel , der von Studenten, Hochschullehrern und von einem Gericht als Absage an den politischen Terrorismus verstanden wurde und der in einem auf den Adressatenkreis möglicher Terroristen abgestellten Jargon im Ergebnis Gewalttaten verurteilt. Unbeanstandet blieb, daß Zitate aus diesem Artikel sinnentstellend wiedergegeben wurden, sodaß sie als Aufforderung zum Mord oder zur Geiselnahme mißdeutet werden konnten. Wer dieser Fehldeutung und der dadurch möglichen Verbreiterung der Terroristenszene durch die vollständige Veröffentlichung des Textes entgegentrat, wurde hingegen als Lobredner des Terrors und des Mordes beschuldigt oder sogar disziplinarrechtlich belangt. Wenn der Präsident des Bundeskriminalamtes, Horst Herold, eine starke Zunahme der Terroristen- und Sympathisantenszene in den letzten Monaten meint feststellen zu können, dann ist zu prüfen, ob nicht auch die unspezifizierte Hatz auf &#132;Sympathisanten&#148; dazu beigetragen hat.<br />Wenn es das vordringlichste Ziel ist, dafür zu sorgen, daß dem Terrorismus in der Bundesrepublik ein Ende gesetzt wird, dann ist es geboten, zugunsten dieses Zieles die Verfolgung und Diffamierung derjenigen abzubrechen, die ohne Gewalt und Blutvergießen die Gesellschaft verändern wollen. Jeder macht sich in der gegenwärtigen Situation schuldig, der die Morde in Berlin, Stockholm, Karlsruhe und Oberursel zur Agitation oder zur Abrechnung mit einem politischen Gegner benutzt.</p>
<p>Der Sympathisanten-Begriff ist unscharf und beliebig erweiterbar. Selbst der Kritiker des Sympathisanten-Begriffs und der Sympathisant des Sympathisanten kann zum &#132;Sympathisanten&#148; gestempelt werden. Mit dieser Kategorie wurde das Tor aufgestoßen zu ungerechtfertigten Verdächtigungen. Der Sympathisanten-Begriff ist geeignet, die Struktur der Bundesrepublik Deutschland als eines demokratischen Verfassungsstaates, der auf der strikten Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien beruht, auszuhöhlen und umzuwandeln in einen anderen Staat, in dem Denken und bloßer Kontakt &#151; unabhängig von der Absicht &#151; zu existenzbedrohenden Sanktionen führen kann.<br />Die Geschichte zeigt, daß auch ein Staat, der wichtige rechtsstaatliche Prinzipien aufgibt, nicht gegen Terrorismus gefeit ist, sondern umgekehrt gerade diejenigen provoziert, die Attentate als Politik ausgeben. In diesem Zusammenhang erinnert die Humanistische Union an die historischen Erfahrungen sozialer Bewegungen. Wo solche Bewegungen &#151; wie etwa auch die bürgerlich-demokratische &#151; nicht aktiv um reale Alternativen kämpfen konnten, wurden sie in den Untergrund gedrängt. Damit wächst die Gefahr, die angestrebten Ziele gewaltsam erreichen zu wollen.<br />Das beste Rezept gegen Terrorismus ist eine offene und zum Dialog fähige Gesellschaft. Es muß in der Bundesrepublik möglich sein, ohne Berührungsangst mit möglichen Terroristen zu reden, ehe sie zu jenen stoßen, die Morden für ein Mittel der Politik halten.<br />Die Humanistische Union ist der Auffassung, daß Sie, Herr Bundespräsident, das Gewicht Ihres Amtes und Ihrer Person in diesem Sinne einsetzen sollten für die Bewahrung der politischen und geistigen Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen.</p>
<p>Für den Bundesvorstand der Humanistischen Union</p>
<p><i>Dr. Charlotte Maack</i></p>
<p>PS: Wir glauben Ihr Verständnis voraussetzen zu können, wenn wir diesen ein so wichtiges öffentliches Thema betreffenden Brief in einer Kopie auch dem Bundeskanzler zuschicken und in angemessener Frist der Öffentlichkeit bekanntmachen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/29-vorgaenge/publikation/memorandum-der-humanistischen-union/">Memorandum der Humanistischen Union zum Sympathisanten Begriff</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gegen Durchsuchungen ohne richterlichen Befehl</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/gegen-durchsuchungen-ohne-richterlichen-befehl/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 Nov 1975 09:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/gegen-durchsuchungen-ohne-richterlichen-befehl/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Brief der Humanistischen Union an den Justizminister Vogel aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/2007), S. 110-11 Sehr geehrter Herr Minister!                                      13. Juni 1975 Aus gutem Grund ist in der Strafprozeßordnung festgelegt worden, daß im Falle staatsanwaltlicher, beziehungsweise polizeilicher Ermittlungen Hausdurchsuchungen eines richterlichen Durchsuchungsbefehls bedürfen. Lediglich dann, wenn &#132;Gefahr im Verzuge&#148; ist, kann von dieser Regel [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/gegen-durchsuchungen-ohne-richterlichen-befehl/">Gegen Durchsuchungen ohne richterlichen Befehl</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Brief der Humanistischen Union an den Justizminister Vogel</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/2007), S. 110-11</p>
<p>Sehr geehrter Herr Minister!                                      13. Juni 1975</p>
<p>Aus gutem Grund ist in der Strafprozeßordnung festgelegt worden, daß im Falle staatsanwaltlicher, beziehungsweise polizeilicher Ermittlungen Hausdurchsuchungen eines richterlichen Durchsuchungsbefehls bedürfen. Lediglich dann, wenn &#132;Gefahr im Verzuge&#148; ist, kann von dieser Regel abgewichen werden.</p>
<p>Mit großer Besorgnis hat der Bundesvorstand der Humanistischen Union festgestellt, daß sich in der letzten Zeit immer häufiger die Tendenz durchsetzt, die Ausnahme zur Regel zu machen und Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl durchzuführen. Eine weitere Ausweitung einer solchen Praxis, die für den Betroffenen häufig empfindliche Nachteile mit sich bringen kann, würde das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung sowie die richterliche Kontrolle der Strafverfolgungsbehörden empfindlich antasten. Die lediglich nachträgliche Anfechtung eines eigenmächtigen Vorgehens der Exekutive läuft &#151; wie die Erfahrung zeigt &#151; in diesem Falle nahezu leer.</p>
<p>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union ist der Auffassung, daß der dargelegten bedrohlichen Entwicklung nur dadurch entgegengetreten werden kann, indem die fraglichen                     </p>
<p>Z a h l e n  v e r ö f f e n t i i c h t werden und die K o n t r ol l e der ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl vorgenommenen Durchsuchungen i n s t i t u t i o n a l i s i e r t wird.</p>
<p>Erstens sollten die zuständigen Behörden in Zukunft verpflichtet sein, die Zahl der Hausdurchsuchungen zu veröffentlichen, die ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl erfolgt sind und diese Zahlen in ein Verhältnis setzen zu allen durchgeführten Hausdurchsuchungen. Wir bitten Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten eine derartige Erhebung über die Praxis der letzten Jahre zu initiieren und Maßnahmen zu ergreifen, die für die Zukunft diesen dunklen Tatbestand öffentlich werden lassen.</p>
<p>Zweitens sollte in Zukunft jeder, der eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Befehl erleiden muß, die Möglichkeit haben, sich beschwerdeführend an Kontrollinstanzen (Ombudsman, Parlamentsausschüsse etc) zu wenden. Wir bitten Sie, zu prüfen, welche Institutionen eine solche Überprüfung mit dem größtmöglichen Erfolg vornehmen könnten.</p>
<p>Wir haben unsere Initiative mit Rechtsexperten aus dem Bundestag erörtert. Wir schicken Kopien dieses Briefes an die Fraktionen des Bundestages und an den Rechtsausschuß.</p>
<p>Wir wären dankbar, wenn Sie unserem Anliegen Ihre Aufmerksamkeit schenken und in absehbarer Zeit unsere Anfrage und Initiative inhaltlich beantworten könnten.</p>
<p>Mit vorzüglicher Hochachtung</p>
<p>Dr. Charlotte Maack</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/gegen-durchsuchungen-ohne-richterlichen-befehl/">Gegen Durchsuchungen ohne richterlichen Befehl</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nur das Verfassungsgericht kann über Nichteinstellung in den Öffentlichen Dienst entscheiden</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/nur-das-verfassungsgericht-kann-ueber-nichteinstellung-in-den-oeffentlichen-dienst-entscheiden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 Nov 1975 09:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/nur-das-verfassungsgericht-kann-ueber-nichteinstellung-in-den-oeffentlichen-dienst-entscheiden/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Brief der Humanistischen Union an Innenminister Maihofer aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 111-12 Sehr geehrter Herr Minister,                                        12. Juni 1975 Nach wie vor wird die Auseinandersetzung über die Beschäftigung sogenannter Radikaler im Öffentlichen Dienst bestimmt: einerseits durch die Formel &#132;Keine Verfassungsfeinde in den Öffentlichen Dienst&#148; oder &#132;Weg mit den Berufsverboten&#148;, andererseits durch den Streit der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/nur-das-verfassungsgericht-kann-ueber-nichteinstellung-in-den-oeffentlichen-dienst-entscheiden/">Nur das Verfassungsgericht kann über Nichteinstellung in den Öffentlichen Dienst entscheiden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Brief der Humanistischen Union an Innenminister Maihofer</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 111-12</p>
<p>Sehr geehrter Herr Minister,                                        12. Juni 1975</p>
<p>Nach wie vor wird die Auseinandersetzung über die Beschäftigung sogenannter Radikaler im Öffentlichen Dienst bestimmt: einerseits durch die Formel &#132;Keine Verfassungsfeinde in den Öffentlichen Dienst&#148; oder &#132;Weg mit den Berufsverboten&#148;, andererseits durch den Streit der Bonner Koalitionsparteien darüber, ob allein die Mitgliedschaft in einer für verfassungswidrig gehaltenen Organisation ausreicht, um die Aufnahme in den Öffentlichen Dienst zu verweigern.</p>
<p>In diesen von stärkeren politischen Kräften als der Humanistischen Union bestimmten Kontroversen bleiben die entscheidenden Fragen einer rechtsstaatlichen Verteidigung der Demokratie unbeachtet:</p>
<p>1. Wer stellt fest, daß ein Staatsbürger seine Rechte zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung mißbraucht und deshalb in seinen Rechten beeinträchtigt werden darf?<br />2. Wie, das heißt in welcher Form, wird ein Mißbrauch der Grundrechte zum Kampf gegen die Verfassung festgestellt?</p>
<p>Die Humanistische Union ist der Auffassung, daß nur die ausschließliche Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts darüber, wer staatsbürgerliche Rechte zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung mißbraucht und deshalb in seinen staatsbürgerlichen Rechten beeinträchtigt werden darf (den Begriff des &#132;Verfassungsfeindes&#148; kennt das Grundgesetz bekanntlich nicht), dem Grundgesetz entspricht und gewährleistet, daß die Einschränkung staatsbürgerlicher Rechte auch in der Form des Verfahrens nicht rechtsstaatlichen Prinzipien widerspricht.</p>
<p>Wer sich damit begnügt, allein auf eine erst nachträgliche verwaltungsgerichtliche Überprüfung ablehnender Entscheidungen von Verwaltungsinstanzen zu achten, verkennt, daß schon der administrative Bescheid den Betroffenen nicht nur abstempelt, sondern auch für Jahre seine wirtschaftliche Existenz zu gefährden vermag.</p>
<p>Die Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts für den Fall der mit &#132;Verfassungsfeindschaft&#148; begründeten Nichtaufnahme in den Öffentlichen Dienst wäre auch gegen den Widerstand der von der CDU/CSU regierten Länder durchzusetzen, Zugleich würden die aus propagandistischen Gründen in diesen Tagen besonders aktivistischen Unionsparteien endlich wieder einmal in die Defensive gedrängt.</p>
<p>Wir wären dankbar, wenn Sie unseren Vorstellungen Ihre Aufmerksamkeit schenken könnten. Es läge uns sehr daran, daß Sie Vertreter des Bundesvorstandes in dieser Frage anhören.</p>
<p>Mit vorzüglicher Hochachtung</p>
<p>Dr. Charlotte Maack</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/nur-das-verfassungsgericht-kann-ueber-nichteinstellung-in-den-oeffentlichen-dienst-entscheiden/">Nur das Verfassungsgericht kann über Nichteinstellung in den Öffentlichen Dienst entscheiden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>HU fordert Erfüllung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/18-vorgaenge/publikation/hu-fordert-erfuellung-des-verfassungsauftrags-zur-abloesung-der-staatsleistungen-an-die-religionsges/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Jan 1975 10:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Publikationen: vorgänge]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/hu-fordert-erfuellung-des-verfassungsauftrags-zur-abloesung-der-staatsleistungen-an-die-religionsges/</guid>

					<description><![CDATA[<p>aus: Vorgänge Nr.18 (vg) Am 3. Oktober 1975 hat die Humanistische Union an die Bundesminister des Inneren und der Finanzen, an die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages, an die Innen-, Finanz- und Kultusminister bzw -senatoren der Bundesländer sowie an die Fraktionsvorsitzenden der Landtage folgenden Brief über die notwendige Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften gerichtet: [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/18-vorgaenge/publikation/hu-fordert-erfuellung-des-verfassungsauftrags-zur-abloesung-der-staatsleistungen-an-die-religionsges/">HU fordert Erfüllung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: Vorgänge Nr.18</p>
<p><i>(vg) Am 3. Oktober 1975 hat die Humanistische Union an die Bundesminister des Inneren und der Finanzen, an die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages, an die Innen-, Finanz- und Kultusminister bzw -senatoren der Bundesländer sowie an die Fraktionsvorsitzenden der Landtage folgenden Brief über die notwendige Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften gerichtet:</i></p>
<p>Sehr geehrter Herr Minister/Senator</p>
<p>Die derzeitige Finanzsituation des Bundes und der Länder hat verschiedene Überlegungen zur Stabilisierung der öffentlichen Haushalte ausgelöst. Bei der Durchleuchtung der Ausgaben sollte es &#8211; offiziellen Verlautbarungen zufolge &#8211; keine Tabus geben. Ansprüche sollten auf ihre Legitimation überprüft und Privilegien abgebaut werden.</p>
<p>Um so mehr hat es uns erstaunt, daß ein nicht unwesentlicher Bereich der öffentlichen Ausgaben von den Sparüberlegungen offenbar ausgenommen worden ist: Wir meinen die Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften. 1973 betrugen die von den Ländern gezahlten Staatsleistungen rund 280 Millionen DM. Hinzu kommen die sogenannten &#132;negativen Staatsleistungen&#8220; in Form von Steuerbefreiungen und Befreiungen von Gerichtskosten und Verwaltungsgebühren. Die dem Fiskus dadurch verlorengehenden Einnahmen werden auf jährlich Hundert Millionen DM geschätzt.</p>
<p>Es wird Ihnen bekannt sein, daß seit 1919 ein Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen besteht. Dieser Verfassungsauftrag wurde 1949 durch die Inkorporation des Art 138 der WRV in das Grundgesetz erneuert. Gleichwohl ist die Erfüllung des Verfassungsauftrags bisher unterblieben. Nicht nur die angespannte Haushaltslage des Bundes und der Länder, sondern vor allem der Respekt vor der Verfassung gebietet es, die Sonderrechte der Religionsgemeinschaften endlich aufzuheben. Bei einem entsprechenden politischen Willen wäre die Erfüllung des Verfassungsauftrags bereits während der 1. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags möglich gewesen. Selbst wenn damals Bund und Länder eine sehr großzügig bemessene Ablösungssumme festgesetzt hätten, wäre diese Summe durch die seit 1949 an die Religionsgemeinschaften gezahlten Beträge bei weitem überschritten. Rechnet man noch die seit 1919 geleisteten Zahlungen hinzu, so ergibt sich, daß die Staatsleistungen inzwischen nicht nur abgelöst, sondern bereits übererfüllt worden sind. Um so notwendiger ist die Beseitigung des dem Verfassungsauftrag widersprechenden Zustands.</p>
<p>Wir bitten Sie daher, durch eine Gesetzesinitiative die Voraussetzungen für die Beendigung der Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften zu schaffen.</p>
<p>Für eine Stellungnahme wären wir Ihnen dankbar. Wir erlauben uns, diesen Brief in den nächsten Tagen zu veröffentlichen.</p>
<p>Mit vorzüglicher Hochachtung</p>
<p>Humanistische Union</p>
<p>Dr. Charlotte Maack</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/18-vorgaenge/publikation/hu-fordert-erfuellung-des-verfassungsauftrags-zur-abloesung-der-staatsleistungen-an-die-religionsges/">HU fordert Erfüllung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
