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	<title>Frank Decker Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Parteiendemokratie und Parteiensystem in Ostdeutschland: Eine Bilanz seit 1989</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Sep 2025 14:45:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Eine vertrackte Geschichte: Sozial&#173;de&#173;mo&#173;kratie und PDS nach dem Mauerfall Obwohl man keine kontrafaktische Geschichtsschreibung betreiben soll, ist es für einen kurzen Moment reizvoll sich vorzustellen, was hätte passieren können, wenn der Prozess der deutschen Vereinigung ab 1989 anders verlaufen wäre. Analysiert man die Entwicklung in den neuen Bundesländern, so wird bis heute – auch in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/parteiendemokratie-und-parteiensystem-in-ostdeutschland-eine-bilanz-seit-1989-2/">Parteiendemokratie und Parteiensystem in Ostdeutschland: Eine Bilanz seit 1989</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Eine vertrackte Geschichte: Sozial&shy;de&shy;mo&shy;kratie und PDS nach dem Mauerfall</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Obwohl man keine kontrafaktische Geschichtsschreibung betreiben soll, ist es für einen kurzen Moment reizvoll sich vorzustellen, was hätte passieren können, wenn der Prozess der deutschen Vereinigung ab 1989 anders verlaufen wäre. Analysiert man die Entwicklung in den neuen Bundesländern, so wird bis heute – auch in der Politikwissenschaft – zu wenig berücksichtigt, dass es sich bei der ehemaligen DDR um eine postkommunistische Gesellschaft handelt. Anstatt deren Transformationsprozess mit anderen postkommunistischen Systemen zu vergleichen, dominierte von Beginn an die Ausrichtung auf den „großen Bruder“ im Westen, an dessen Standards es schnellstmöglich anzuschließen gelte. Die wissenschaftliche Betrachtung ist dem realen politischen Handeln hierin gefolgt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Welche Vor- und Nachteile sich aus der Existenz dieses Bruders für den Osten ökonomisch und kulturell ergeben haben, wurde zunächst nicht und später eher zögerlich erforscht. Es könnte sich nur in einem systematischen Vergleich mit den Neudemokratien in Mittelosteuropa belegen lassen, die bei der Umgestaltung ihrer gesellschaftlichen und politischen Ordnung weitgehend auf sich gestellt waren.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Die Entwicklung der Parteiensysteme bietet dafür ein treffendes Beispiel.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Frank Decker</strong> ist Professor für Politische Wissenschaft an der Universität Bonn. Jüngste Buchveröffentlichungen: Freiheit – Gleichheit – Vertrauen, Bonn 2025 (hrsg. mit Thomas Hartmann-Cwiertnia und Jochen Dahm); Handbuch der deutschen Parteien, 4. Aufl., Wiesbaden 2025 (hrsg. mit Viola Neu) und Politik in stürmischer Zeit, Bonn 2023 (zusammen mit Eckhard Jesse und Roland Sturm).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="sdendnote11">
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift </em><strong>vor</strong><em>gänge zur Verfügung. Sie können das Heft hier im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 28.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 10.- €.</em></p>
</div>
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		<title>Die fehlgeleitete Debatte um den Volksentscheid auf Bundesebene</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 15 Sep 2012 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 199 (Heft 3/2012), S. 26-34 Direkte Demokratie in der Sackgasse Direktdemokratische Verfahren sind heute auf kommunaler und Länderebene in der Bundesrepublik flächendeckend eingerichtet. Das große Ziel des an dieser Entwicklung maßgeblich mitbeteiligten Interessenvereins &#8222;Mehr Demokratie&#8220; lautet, sie auch im Bund einzuführen. Ob das, was in Kommunen und Ländern vorhanden ist und sich [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/199-vorgaenge/publikation/die-fehlgeleitete-debatte-um-den-volksentscheid-auf-bundesebene/">Die fehlgeleitete Debatte um den Volksentscheid auf Bundesebene</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 199 (Heft 3/2012), S. 26-34</p>
<h5>Direkte Demokratie in der Sackgasse </h5>
<p>Direktdemokratische Verfahren sind heute auf kommunaler und Länderebene in der Bundesrepublik flächendeckend eingerichtet. Das große Ziel des an dieser Entwicklung maßgeblich mitbeteiligten Interessenvereins &#8222;Mehr Demokratie&#8220; lautet, sie auch im Bund einzuführen. Ob das, was in Kommunen und Ländern vorhanden ist und sich anscheinend bewährt, auch auf der Bundesebene sinnvoll wäre, ist freilich nicht ausgemacht. Die Zweifel beziehen sich dabei nicht auf die direkte Demokratie insgesamt, sondern auf deren spezifische Ausprägung in der Bundesrepublik, nämlich die Volksgesetzgebung. Es geht ja bei der Frage &#8222;Mehr direkte Demokratie&#8220; längst nicht mehr um das Ob. Diese Schlacht ist geschlagen und von den Befürwortern der direktdemokratischen Verfahren gewonnen worden. Was bleibt, ist die Frage nach der Ausgestaltung, also dem &#8222;Wie&#8220;. Die nachfolgenden Ausführungen möchten zeigen, warum hier gegenüber der so genannten &#8222;Volksgesetzgebung&#8220; Skepsis angebracht ist.[1]</p>
<p>Am Anfang steht eine Rätsel frage. Auf der einen Seite beobachten wir heute ein verstärktes Interesse an der direkten Demokratie, das sich in einer immensen Publikationsflut wissenschaftlicher Arbeiten zum Thema widerspiegelt. Wir stellen darüber hinaus fest, dass es in der, was die direkte Demokratie angeht, lange Zeit sehr zurückhaltenden Staatsrechtslehre, einen regelrechten Paradigmenwechsel gibt. Die proplebiszitären Stimmen sind dort mittlerweile stärker ausgeprägt als in der Politikwissenschaft. Dass die konservative Frankfurter Allgemeine Zeitung heute in ganzseitigen Artikeln Plädoyers für mehr direkte Demokratie publiziert, wäre vor einigen Jahren ebenfalls nicht vorstellbar gewesen. Auf der anderen Seite sind wir aber der Einführung direktdemokratischer Elemente auf der Bundesebene bei Lichte betrachtet keinen Schritt näher gekommen. Und wenn die Debatte so weiterläuft wie bisher, dürfte sich das auch in Zukunft nicht ändern.</p>
<p>Wie kann man diesen Widerspruch erklären? Man könnte es sich leicht machen und sagen: Der Grund liegt darin, dass CDU und CSU die notwendige Grundgesetzänderung für die Einführung von direktdemokratischen Verfahren blockieren. Dafür ist ja eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die es in der Zeit zwischen 2005 und 2009 gegeben hätte, als im Bund eine Große Koalition regierte. Die Unionsparteien waren allerdings nicht bereit, sich in der Frage der Plebiszite zu bewegen. Zumindest was die CDU betrifft, sind sie es auch heute nicht. Also bleibt die direkte Demokratie auf der Bundesebene weiterhin auf Eis gelegt.</p>
<p>Diese Erklärung ist allerdings zu einfach. Denn die ablehnende Haltung der CDU stellt nur ein Symptom für ein tiefer liegendes Problem dar. Dieses Problem liegt in der Fixierung des deutschen Verfassungsgesetzgebers auf die so genannte Volksgesetzgebung. Direkte Demokratie reimt sich in Deutschland auf Volksgesetzgebung. Wenn wir von direkter Demokratie, von plebiszitären Verfahren, von Abstimmungen im Sinne des Artikels 20 des Grundgesetzes sprechen, setzen wir diese also automatisch mit der Volksgesetzgebung gleich. Deshalb ist es wichtig, gleich am Anfang daran zu erinnern, dass die Volksgesetzgebung nur eine mögliche Ausprägung der direkten Demokratie darstellt. Genauer gesagt handelt es sich um eine von drei bzw. vier Varianten der direkten Demokratie, die es grundsätzlich zu unterscheiden gilt. Maßgeblich für die Unterscheidung ist dabei, wer berechtigt ist, einen Volksentscheid herbeizuführen bzw. einen solchen auszulösen.</p>
<h5>Die falsche Gleich&shy;set&shy;zung von Direkt&shy;de&shy;mo&shy;kratie und Volks&shy;ge&shy;setz&shy;ge&shy;bung </h5>
<p>Der Volksentscheid (oder die Volksabstimmung) steht stets am Ende eines plebiszitären Verfahrens. Er ist insofern allen Varianten der direkten Demokratie gemeinsam. Die Gegenstände der Volksentscheide sind weitgehend dieselben, über die auch in den Parlamenten entschieden wird. Meistens handelt es sich um Gesetze. Strittig ist, ob der Begriff der direkten Demokratie sich nur auf Sachentscheidungen bezieht, oder ob er darüber hinaus auch für Abstimmungen über Personen zu verwenden sei. Handelt es sich bei den Letzteren um reguläre Wahlen, die periodisch stattfinden, erscheint eine solche Begriffsverwendung nicht sinnvoll. Anders verhält es sich bei der vorzeitigen Abberufung von Amtsträgern, die in den USA unter dem Begriff <i>recall</i> geläufig ist. Auch in der Bundesrepublik kennen wir solche Verfahren auf der kommunalen Ebene. Soweit diese Verfahren von den Bürgern in eigener Initiative betrieben werden können, müsste man sie ebenfalls unter die direkte Demokratie subsumieren. So verstanden gehören zur direkten Demokratie also alle Abstimmungen, <i>die außerhalb der regulären Wahlen stattfinden. </i></p>
<p>Ausgelöst werden kann eine Volksentscheidung &#8211; grob gesprochen &#8211; auf dreierlei Weise. Erstens kann die Verfassung selbst bestimmen, dass über bestimmte Dinge ein Volksentscheid stattzufinden hat. Ein möglicher Gegenstand wäre z. B. die Übertragung von Souveränitätsrechten auf die Europäische Union. Anders als in der Bundesrepublik schreibt eine Reihe von europäischen Verfassungen hierfür ein obligatorisches, also verpflichtendes Referendum vor. Die zweite Möglichkeit, die ebenfalls in vielen europäischen Demokratien verbreitet ist, könnte man als direkte Demokratie &#8222;von oben&#8220; bezeichnen. Hier wird das Referendum von der Regierung oder vom Parlament nach eigenem Ermessen angesetzt. Nur ausnahmsweise &#8211; etwa in Dänemark &#8211; kommt es vor, dass auch die Minderheit des Parlaments über dieses Recht verfügt. Im Normalfall handelt es sich um ein majoritäres Instrument. Ebenso wie das obligatorische Referendum ist auch das von oben anzusetzende, &#8222;einfache&#8220; Referendum in den deutschen Länderverfassungen kaum verbreitet. Nur Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland- Pfalz sehen es vor. In der Verfassungspraxis spielt es so gut wie keine Rolle. Allerdings hat es jüngst eine interessante Ausnahme gegeben, nämlich die Volksentscheidung über den Stuttgarter Bahnhofsneubau (&#8222;Stuttgart 21&#8220;) in Baden-Württemberg. Diese Entscheidung wurde von der Landesregierung selbst anberaumt, nachdem ein von ihr eingebrachtes Gesetz, das den Ausstieg des Landes aus dem Projekt vorsah, im Landtag keine Mehrheit gefunden hatte. Der Grund dafür lag in der Uneinigkeit der Regierungskoalition über den Ausstieg, der von den Grünen befürwortet, von der SPD jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde. Auch in anderen europäischen Ländern ist das einfache Referendum häufig eingesetzt worden, wenn die Regierungspartei oder die Regierungsparteien in der zu entscheidenden Angelegenheit zerstritten waren. Die Befürworter des Instruments bewerten das positiv, weil es zur Auflösung möglicher Entscheidungsblockaden beiträgt. Die Kritiker werfen dagegen ein, dass es den Regierenden dadurch (zu) leicht gemacht werde, sich vor unbequemen und in der Bevölkerung unpopulären Entscheidungen zu drücken.</p>
<p>Die dritte Variante ist die direkte Demokratie &#8222;von unten&#8220;. Hier ist das Volk selbst die Instanz, die den Volksentscheid herbeiführt. Auch die Abberufung, der recall, fällt &#8211; wie gesehen &#8211; unter diese Variante, bei der es allerdings notwendig ist, nochmals zwei Typen zu unterscheiden. Maßgeblich ist hier, worüber abgestimmt werden soll. Dies kann entweder ein bereits beschlossenes Gesetz sein, das einem &#8222;plebiszitären Nachentscheid&#8220; unterworfen wird. Der Charakter dieses Instruments lässt sich am besten mit dem Begriff &#8222;Vetoinitiative&#8220; beschreiben. Die Initianten nutzen es, um gegen ein vorhandenes Gesetz vorzugehen und dieses zu Fall zu bringen. Diese Form der direkten Demokratie dominiert bekanntlich in der Schweiz. Sie ist dort unter dem Begriff &#8222;fakultatives Referendum&#8220; geläufig. Kommt ein solches Referendum zustande, dann sind die Chancen relativ hoch, dass das Gesetz im Volksentscheid tatsächlich gekippt wird. In der Schweiz war das im Zeitraum 1981 bis heute bei 70 Prozent der Abstimmungen der Fall. Allerdings wird nur gegen etwa jeden zwanzigsten Parlamentsbeschluss das Referendum überhaupt ergriffen.</p>
<p>Während sich die direkte Demokratie in der Schweiz in der Vetoinitiative konzentriert, ist dieses Instrument in der Bundesrepublik noch weniger verbreitet als das obligatorische oder einfache Referendum. Es gibt nur zwei Bundesländer, die es in abgeschwächter Form vorsehen: Hamburg und Rheinland-Pfalz. In Rheinland-Pfalz besteht die Abschwächung darin, dass die Initiative nur vom Parlament ausgehen kann. In Hamburg greift das Instrument lediglich, wenn das Parlament volksbeschlossene Gesetze nachträglich verändert. Hamburg hat damit zugleich eine überzeugende Lösung für das Problem der Verbindlichkeit von Volksentscheiden gefunden.</p>
<p>Bleibt die vierte Variante: Die Volksgesetzgebung. Hier ergreift das Volk nicht die Initiative gegen ein bereits beschlossenes Gesetz, sondern es schlägt selbst das Gesetz vor. Die Volksgesetzgebung stellt insofern die weitreichendste &#8211; ihre Befürworter würden sagen: progressivste &#8211; Form der direkten Demokratie dar. Ausgerechnet diese Variante ist in allen 16 deutschen Bundesländern realisiert. Und wenn man von der direkten Demokratie auf Bundesebene spricht, ist ebenfalls nichts anderes gemeint als die Übernahme dieses bereits bestehenden Modells in das Grundgesetz. Etwas anderes gerät überhaupt nicht in das Visier des deutschen Verfassungsgesetzgebers. Wir sind also im Modell der Volksgesetzgebung befangen. Diese Befangenheit, die Fixierung auf die direkte Demokratie &#8222;von unten&#8220;, in der das Volk als Gesetzgeber nicht nur an die Seite, sondern an Stelle des Parlaments tritt, ist zumindest im westeuropäischen Vergleich absolut ungewöhnlich.</p>
<h5>Volks&shy;ge&shy;setz&shy;ge&shy;bung versus parla&shy;men&shy;ta&shy;ri&shy;sches System </h5>
<p>Um ihre Ursprünge zu verstehen, muss man weit in die deutsche Verfassungsgeschichte zurückgehen. Die Volksgesetzgebung wurde Mitte des 19. Jahrhunderts bezeichnenderweise von den Sozialisten erfunden. Auch unter den Befürwortern der direkten Demokratie dürfte der Name Moritz Rittinghausen nur wenigen geläufig sein. Für Rittinghausen, der dem Paulskirchenparlament angehörte, waren die Volksrechte eine Antwort auf die Nicht-Integration der SPD in den sich entwickelnden Parlamentarismus. Das parlamentarische Regierungssystem wurde in Deutschland bekanntlich erst im Jahre 1918 eingeführt. Die SPD war bis dahin von der Staatsmacht ausgeschlossen. Die Volksgesetzgebung sollte dafür einen Ausgleich darstellen. In der Schweiz war es übrigens ganz ähnlich. Die Volksrechte wurden als Oppositionsinstrument von denen konzipiert und gefordert, die zur Regierungsmacht keinen Zugang hatten. Die Gründung des Schweizer Bundesstaates 1848 war ja allein ein Projekt der Liberalen gewesen. Alle sieben Bundesräte wurden damals vom Freisinn gestellt. Die ersten, die dagegen aufbegehrten, waren die Katholiken. Später kamen die Bauern und die Arbeiter hinzu. Bei ihrer Forderung nach Beteiligung an der Herrschaft griffen die Minderheiten auf die in den Kommunen bestehenden Formen der Versammlungsdemokratie zurück. Auf kantonaler Ebene wurde die Vetoinitiative erstmals in St. Gallen eingeführt &#8211; im Jahre 1831. Die Bundesverfassung übernahm das Instrument im Jahre 1874.</p>
<p>Die Skepsis, was die Übertragbarkeit der Schweizer Direktdemokratie auf die Bundesrepublik angeht, beruht auf vier Punkten. Der erste Punkt bezieht sich auf den oppositionellen Charakter der Volksrechte. Dieser lässt sich daran ablesen, wie die Volksgesetzgebung in Deutschland auf der Länderebene eingesetzt wird, nämlich überwiegend, um gegen bereits bestehende Gesetze oder politische Zustände zu opponieren. Weil die Vetoinitiative in den Länderverfassungen &#8211; wie gesehen &#8211; nicht vorgesehen ist, springt die Volksgesetzgebung ein und übernimmt deren Part gleich mit. So stellte z. B. das erfolgreiche bayerische Volksbegehren über einen strengeren Nichtraucherschutz im Jahre 2010 eine Reaktion des Volkes auf ein nur halbherziges Gesetz des Landtags dar. Noch stärker mit Händen zu greifen ist der oppositionelle Charakter der Hamburger Abstimmung über die Schulreform im selben Jahr. Diese richtete sich unmittelbar gegen die vom damaligen schwarz-grünen Senat der Hansestadt beschlossene Einführung einer sechsjährigen Primarschule. Wertet man die rund 70 Volksbegehren, die es in der Bundesrepublik bislang gegeben hat, unter diesem Gesichtspunkt aus, so handelt es sich in etwa zwei Dritteln der Fälle um &#8222;oppositionelle&#8220; Initiativen. Interessant ist auch, auf welche Fragen sich das übrige Drittel bezieht. Hier dominieren institutionelle Themen, die z. B. das Wahlrecht betreffen oder die direkte Demokratie selbst. Das mag vielleicht damit zusammenhängen, dass die etablierten Parteien gerade in diesen Fragen häufig eine Art Kartell bilden. Sie haben kein Interesse an einer Demokratisierung des Wahlrechts oder einer Öffnung der direkten Demokratie, weil dies ihre eigene Machtstellung gefährden würde. Insoweit erfüllt die direkte Demokratie hier tatsächlich eine innovative, nutzbringende Funktion.</p>
<p>In den übrigen Bereichen bleibt aber die Frage, ob sich die direkte Demokratie &#8222;von unten&#8220; mit der Logik unserer parlamentarischen Parteiendemokratien verträgt. Diese basieren ja auf dem Gegenüber von regierender Mehrheit und Opposition. Der regierenden Mehrheit gebührt dabei das Monopol der politischen Initiative bzw. Gestaltung, während die Opposition als Minderheit ganz auf ihre Alternativ bzw. Kritikfunktion zurückgeworfen bleibt. Diese nimmt sie mit dem Ziel wahr, die Regierung nach der nächsten Wahl abzulösen.</p>
<p>Das Alternierungsprinzip des parlamentarischen Systems wird berührt, um nicht zu sagen gestört, wenn man der Opposition die Möglichkeit gibt, über die Hintertür der plebiszitären Verfahren die Regierungspolitik zu konterkarieren. Beide Prinzipien beißen sich. Eigentlich passt die Volksgesetzgebung, wenn man sie als oppositionelles Instrument betrachtet, eher in ein System strenger Gewaltentrennung, wie wir es etwa in den USA finden oder auch in der Schweiz. Die Schweiz ist von ihrer Grundstruktur her eben kein parlamentarisches Regierungssystem. Die Oppositionsrechte werden hier tatsächlich vom Volk ausgeübt. Die Kehrseite dieses Systems (nicht im negativen Sinne verstanden) ist die Konkordanz. Indem man möglichst alle relevanten politischen Kräfte in die Regierung einbezieht, trifft man Vorsorge, dass das Referendum nicht ergriffen wird. Der Charakter des schweizerischen Regierungssystems wird insofern entscheidend von den Vorab-Wirkungen der direkten Demokratie geprägt.</p>
<p>Wären die direktdemokratischen Verfahren in der Bundesrepublik genauso leicht anwendbar wie in der Schweiz, dann könnten wir irgendwann in eine ähnliche Situation kommen. Die Regierung müsste dann schon frühzeitig den Schulterschluss mit den anderen politischen Kräften suchen, da sie ansonsten Gefahr laufen würde, sich eine Volksinitiative einzuhandeln. Das auf dem Dualismus von Regierung und Opposition beruhende System würde so allmählich in Richtung eines Konkordanzsystems transformiert. Man kann darüber streiten, ob dies nicht die bessere Alternative wäre. In der Politikwissenschaft gibt es starke Stimmen, die die Überlegenheit von konsensdemokratischen gegenüber mehrheitsdemokratischen Systemen behaupten. Diese Debatte kann hier nicht geführt werden. Es gilt nur auf die institutionellen Folgen aufmerksam zu machen, die sich aus der Einführung der Initiative ergeben.</p>
<p>Die Skepsis wird auch dadurch genährt, dass die Volksgesetzgebung auf der nationalen Ebene in keiner der alten europäischen Demokratien verbreitet ist. Selbst die Schweiz, auf die wir als vermeintliches Vorbild meistens Bezug nehmen, kennt sie nur auf der kantonalen Ebene, nicht dagegen im Bund. Zwar ist auch hier die Initiative vorgesehen. Diese beschränkt sich aber auf Veränderungen der Verfassung mit der Folge, dass man in der Schweiz auch solche Dinge in der Verfassung regelt, die dort eigentlich nicht hineingehören. An einem der letzten Abstimmungssonntage wurde z. B. eine Verfassungsinitiative angenommen, wonach der Anteil der Zweitwohnungen landesweit auf 20 Prozent begrenzt werden muss. Das steht jetzt so in der Schweizer Verfassung.</p>
<p>Schweizer Politikwissenschaftler bezeichnen die Verfassungsinitiative gerne als &#8222;Gaspedal&#8220;, wohingegen das fakultative Referendum, also die Vetoinitiative als &#8222;Bremse&#8220; fungiere. Warum das Gaspedal nur im Bereich der Verfassung betätigt werden soll bzw. kann (alle Versuche, die Gesetzesinitiative auf Bundesebene einzuführen, sind bislang gescheitert), ist eine nicht ganz leicht zu beantwortende Frage. Ein wichtiger Grund liegt sicherlich im Problem der verfassungsgerichtlichen Kontrolle. Die Normenkontrollbefugnis des Schweizer Bundesgerichts bezieht sich nur auf kantonale Gesetze, nicht auf Bundesgesetze. Mit der Beschränkung auf die Verfassungsinitiative soll insofern auch der Gefahr entgegengewirkt werden, dass das Volk verfassungswidrige Gesetze beschließt. Allerdings lässt sich nicht ausschließen, dass durch eine Verfassungsinitiative andere Prinzipien der Verfassung verletzt werden. So verstößt z. B. das von der rechtspopulistischen SVP betriebene Minarettverbot gegen das Recht der Religionsfreiheit, das zu wahren sich die Schweiz auch völkerrechtlich (im Rahmen der europäischen Menschenrechtskonvention) verpflichtet hat.</p>
<p>Ein zweiter in der Literatur merkwürdigerweise selten thematisierter Grund für die Zurückhaltung gegenüber der &#8222;positiven&#8220; Initiative liegt in der größeren Komplexität der &#8222;einfachen&#8220; Gesetzgebung im Vergleich zur Verfassungsgesetzgebung. Die Vorstellung, dass das Volk selbst dieses komplizierte Geschäft erledigt, ist in der Tat gewöhnungsbedürftig, wenn man bedenkt, wie schwer sich schon die Parlamente mit dieser Aufgabe tun. In den modernen demokratischen Systemen haben die Regierungen den Parlamenten als Gesetzgeber längst den Rang abgelaufen. Das gilt vor allem für die &#8211; diesen Namen insoweit zu Unrecht tragenden &#8211; &#8222;parlamentarischen&#8220; Systeme, in denen die jeweiligen Parlamentsmehrheiten die Gesetzesinitiative freiwillig den von ihnen getragenen Regierungen überlassen. In den Gewalten trennenden präsidentiellen Systemen haben sich die Legislativen demgegenüber ein größeres Maß an Eigenständigkeit in der Gesetzgebungstätigkeit bewahrt.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist es wenig erstaunlich, dass sich keine einzige der alten Demokratien entschieden hat, die Volksgesetzgebung auf der nationalen Ebene einzuführen. Auch die Vetoinitiative ist außerhalb der Schweiz nur in einem Land vorgesehen &#8211; in Italien. Allerdings wurde die Zurückhaltung gegenüber dem plebiszitären Instrument nicht von den mittel-und osteuropäischen Staaten geteilt, von denen einige im Verfassungsgebungsprozess nach 1989 die Volksrechte in ihre parlamentarischen Regierungssysteme übernahmen. Deren Einführung gründete freilich nicht auf einer wirklichen Kenntnis der systemischen Wirkung der plebiszitären Elemente, sondern erfolgteim demokratischen Übereifer nach dem von unten erzwungenen Systemwechsel.</p>
<p>Die Skepsis gegenüber der Volksgesetzgebung lässt sich drittens auch daran ablesen, dass die Volksrechte in ihrer tatsächlichen Anwendbarkeit durch den Verfassungsgeber stark eingeschränkt werden. Man entscheidet sich also auf der einen Seite für das potenziell weitreichendste Modell der direkten Demokratie, sorgt aber auf der anderen Seite durch eine Vielzahl von Ausschlussgegenständen, durch hohe Hürden und weitere Verfahrensvorschriften und durch die parlamentarische Missachtung der Volksbeschlüsse dafür, dass dieses Modell in der Praxis gar nicht zum Tragen kommt. In vielen Bundesländern spielt die direkte Demokratie im realen Verfassungsleben überhaupt keine Rolle.</p>
<p>Beides sind Seiten einer Medaille. Die restriktive Ausgestaltung wird durch das Modell der Volksgesetzgebung selbst bedingt. Der Verfassungsgeber scheint also zu ahnen, dass bei zu niedrigen Quoren oder bei zu vielen Gegenständen, über die abgestimmt werden kann, ein Problem entsteht. Ihm schwanen &#8211; mit anderen Worten &#8211; genau die Konflikte, die durch den oppositionellen Charakter der Volksrechte hervorgerufen werden, nämlich das Durchbrechen der Funktionslogik unseres parlamentarischen Regierungssystems.</p>
<p> Die Kritiker der restriktiven Ausgestaltung der Direktdemokratie in der Bundesrepublik haben insofern Recht, wenn sie das vom Verfassungsgeber gemachte Versprechen der Volksgesetzgebung als unehrlich hinstellen. Auch ihre Lösung erscheint zunächst folgerichtig: Um das Versprechen einzulösen, müssen die Anwendungsbedingungen der direkten Demokratie verbessert werden. Dass mit dem Versprechen selbst etwas falsch sein könnte, dieser Gedanke kommt ihnen nicht in den Sinn.</p>
<h5>Verfas&shy;sungs&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;sche Konse&shy;quenzen </h5>
<p>Was folgt daraus für die bestehenden direktdemokratischen Verfahren in den Ländern und ihre mögliche Einführung auf der Bundesebene? Was die Länder betrifft, wäre es naiv anzunehmen, man könnte die Volksgesetzgebung wieder abschaffen. Das würden sich die Bürger nicht gefallen lassen und es widerspräche auch allen Gesetzen der pfadabhängigen Entwicklung. Wo es die Volksgesetzgebung schon gibt, trägt sie auch den Keim ihrer Ausdehnung in sich. Das heißt: Der Trend wird dahin gehen, die Abstimmungsgegenstände zu erweitern und die Quoren in den verschiedenen Stadien des Verfahrens weiter abzusenken. Gerade damit wächst aber die Wahrscheinlichkeit, dass parlamentarische und Volksgesetzgebung miteinander kollidieren. Hamburg könnte man hier als Beispiel anführen. Während in den meisten Bundesländern, was die Reform der Direktdemokratie betrifft, noch sehr viel Luft besteht, scheint das Potenzial für Verfahrenserleichterungen in der Hansestadt mittlerweile ausgereizt zu sein. Die konsensuelle Umgestaltung des Regierungssystems ist dort bereits in vollem Gange.</p>
<p>Wie lässt sich das Problem lösen? Der Verfasser hat einmal den Vorschlag gemacht, das Spannungsverhältnis zwischen Volksrechten und parlamentarischem System auf der Länderebene von der anderen Seite her aufzulösen, indem man nicht die Volksgesetzgebung, sondern das parlamentarische System zur Disposition stellt. Wenn es stimmt, dass die plebiszitären Verfahren in Gewalten trennenden Systemen wie den USA und der Schweiz besser aufgehoben sind als in den parlamentarischen Systemen der Gewaltenfusion, könnte man dann nicht in den Bundesländern die bestehenden parlamentarischen durch präsidentielle Regierungsformen ersetzen? Genau diese Reform haben wir in der Bundesrepublik auf der kommunalen Ebene in den 90er Jahren gemacht. Das Argument der besseren Verträglichkeit mit den gleichzeitig ausgebauten Verfahren der Bürgerbeteiligung (Bürgerbegehren und Bürgerentscheid) spielte bei der Einführung der <br />Bürgermeisterdirektwahl damals aber interessanterweise gar keine Rolle. Ob es auf Länderebene zu einer Revision der parlamentarischen Regierungsform beitragen könnte, bleibt offen. Die Länder werden mit dem bestehenden Zustand der Direktdemokratie jedenfalls irgendwie klarkommen müssen.</p>
<p>Auf der Bundesebene kann die Empfehlung nach der hier vorgetragenen Argumentation dagegen nur lauten: Hände weg von der Volksgesetzgebung! Die von den Befürwortern der Volksgesetzgebung insinuierte Vorstellung, dass das auf der kommunalen und Länderebene existierende Modell als &#8222;Blaupause&#8220; problemlos auch auf die Bundesebene übertragen werden könne, ist falsch, Nirgendwo steht geschrieben, dass die Regierungssysteme auf beiden staatlichen Ebenen dieselben sein müssen. Dies zeigt sich etwa am Fehlen einer zweiten Gesetzgebungskammer oder eines von der Position des Regierungschefs abgetrennten Staatsoberhauptes in den Ländern schon heute. In den institutionellen Abweichungen spiegelt sich der unterschiedliche Charakter der Länder- und Bundespolitik wider. Die Bundesebene ist in Deutschland vor allem mit der Gesetzgebung betraut, während die Hauptaufgabe der Länder im Bereich der Verwaltung liegt. Dies hätte auch für eine mögliche Einführung der Direktdemokratie Folgen. Weil der Bereich der Gesetzgebung auf der Bundesebene quantitativ und qualitativ sehr viel größer wäre, müssten die Anwendungsbedingungen der direkten Demokratie auf Bundesebene noch restriktiver sein als in den Ländern. Der Widerspruch zwischen Modell und Praxis würde auf der Bundesebene also noch sehr viel stärker virulent werden und damit natürlich auch die Bestrebungen der Befürworter der direkten Demokratie auf den Plan rufen, die Anwendungsbedingungen der direktdemokratischen Verfahren zu erleichtern.</p>
<p>Hinzu kommt das bisher nicht gelöste Problem der Integration der zweiten Kammer in ein Volksgesetzgebungsverfahren. Dieses Problem entfällt auf der Länderebene, wo es nach der durch Volksbegehren erzwungenen Abschaffung des Senats in Bayern heute keine zweiten Kammern mehr gibt. Die Befürworter der Volksgesetzgebung wollen dasProblem durch die Übernahme des Schweizer Modells lösen, das bei Volksentscheiden ein &#8222;doppeltes Mehr&#8220; verlangt: Sowohl die Mehrheit des Bundesvolkes als auch die Mehrheit der &#8222;Völker&#8220; in den Kantonen bzw. Ländern müssen danach der Vorlage zustimmen. Weil die Position des Bundesrates im deutschen Regierungssystem eine ganz andere ist als jene des Ständerates in der Schweiz, ist das jedoch abwegig. Der Bundesrat wird an der Gesetzgebung deshalb beteiligt, weil er die Länderinteressen gegen den unitarisierenden Zugriff des Bundes im Verwaltungsverfahren schützt. Diese Funktion, die ein hohes Maß an Expertise voraussetzt, kann nicht ersatzweise von den &#8222;Ländervölkern&#8220; wahrgenommen werden. In der Schweiz ist das anders, weil die Kantone hier bei der Durchführung der Gesetze tatsächlich autonom sind.</p>
<p>Bleibt die Frage nach den Alternativen. Wenn die Einführung der Volksgesetzgebung auf Bundesebene nicht ratsam ist, müssen wir dann auf sämtliche Verfahren der direkten Demokratie verzichten? Dafür gibt es keinen ersichtlichen Grund. Um die Frage nach dem &#8222;Wie&#8220; angemessen zu beantworten, müsste man freilich die Debatte um die direkte Demokratie hierzulande vom Kopf auf die Füße stellen. Nicht die vermeintlich rückschrittlichen Formen der direkten Demokratie &#8222;von oben&#8220; stellen das Problem dar, sondern die mit dem bestehenden Regierungssystem nicht kompatiblen Formen der direkten Demokratie &#8222;von unten&#8220;. Warum sollten nicht die Regierung oder das Parlament die Möglichkeit bekommen, eine bestimmte Frage dem Volk zur Entscheidung vorzulegen? Und warum könnte nicht auch unsere Verfassung festlegen, dass über bestimmte Fragen automatisch ein Volksentscheid stattzufinden hat? Auch was die Initiative angeht, gibt es durchaus Formen, die in das vorhandene Regierungssystem integrierbar wären, etwa eine konsultative Initiative, mit der das Volk das Parlament auffordern könnte, sich mit einer bestimmten Angelegenheit zu befassen. Die Einführung einer &#8222;Vetoinitiative&#8220; wäre dagegen allenfalls auf der Länderebene zu erwägen, wo ein solches Instrument die überwiegend zu Oppositionszwecken genutzte Volksgesetzgebung entlasten könnte. Weil wir hierzulande fast schon notorisch auf die Volksgesetzgebung als allein selig machendes Modell der direkten Demokratie fixiert sind, kommen diese alternativen Formen viel zu selten in den Blick. Der Volksentscheid auf Bundesebene hat nur dann eine Chance, wenn der Verfassungsgeber sich aus dieser Fixierung befreit. Es sind also vor allem die Befürworter der direkten Demokratie, die umdenken müssen.</p>
<p>[1]Für eine ausführliche Entfaltung der Argumentation vgl. Frank Decker, Welche Art der direkten Demokratie brauchen wir?, in: Tobias Mörschel / Christian Krell (Hg.), Demokratie in Deutschland, Wiesbaden 2012, S. 175-198.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/199-vorgaenge/publikation/die-fehlgeleitete-debatte-um-den-volksentscheid-auf-bundesebene/">Die fehlgeleitete Debatte um den Volksentscheid auf Bundesebene</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Warum der parteiförmige Rechtspopulismus in Deutschland so erfolglos ist</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Mar 2012 12:33:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge 197 ( Heft 1/2012) , S.21-28 Seit Mitte der achtziger Jahre ist es in zahlreichen westeuropäischen Ländern zur Herausbildung einer neuen und zugleich neuartigen Parteienfamilie gekommen, für die sich in der Wissenschaft und im journalistischen Sprachgebrauch der Begriff &#132;rechtspopulistisch&#147; eingebürgert hat.[1] Zu den wenigen Ländern, die von dem Phänomen weitgehend verschont geblieben sind, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/197-vorgaenge/publikation/warum-der-parteifoermige-rechtspopulismus-in-deutschland-so-erfolglos-ist/">Warum der parteiförmige Rechtspopulismus in Deutschland so erfolglos ist</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge 197 ( Heft 1/2012) , S.21-28</p>
<p>Seit Mitte der achtziger Jahre ist es in zahlreichen westeuropäischen Ländern zur Herausbildung einer neuen und zugleich neuartigen Parteienfamilie gekommen, für die sich in der Wissenschaft und im journalistischen Sprachgebrauch der Begriff &#132;rechtspopulistisch&#147; eingebürgert hat.[1] Zu den wenigen Ländern, die von dem Phänomen weitgehend verschont geblieben sind, gehört die Bundesrepublik Deutschland. Wahlerfolge rechtspopulistischer <br />und rechtsextremer Gruppierungen hat es zwar auch hierzulande gegeben. Sie erstreckten sich aber bislang ausschließlich auf die regionale Ebene, wo es den Herausforderern mehrfach gelang, über die Fünfprozenthürde zu springen. Eine flächendeckende Etablierung ist daraus nicht erwachsen &#150; und sie steht in absehbarer Zukunft auch nicht zu erwarten.</p>
<p>Warum ist das so? Um diese Frage zu beantworten, möchte ich zunächst untersuchen, warum die Bedingungen, die in anderen Ländern zum Erfolg der Rechtspopulisten beigetragen haben, in der Bundesrepublik nicht gegeben waren bzw. sind. Anschließend frage ich danach, ob es vielleicht funktionale Äquivalente gibt, die das Nichtvorhandensein und den Misserfolg der rechtspopulistischen Akteure ausgleichen.</p>
<p><b>I. Gründe des Misserfolgs rechtspopulistischer Parteienin Deutschland<br /></b> <br />Die Politikwissenschaft geht mittlerweile übereinstimmend davon aus, dass die am rechten Rand neu entstandenen Parteien Ausdruck einer tief greifenden Vertrauens-und Repräsentationskrise der demokratischen Politik sind, die auf die desintegrativen Wirkungen der heutigen Modernisierungsprozesse zurückgeführt werden kann. Schenkt man den Analysen Glauben, so finden die Populisten vor allem bei jenen Zuspruch, die das Gefühl haben, zu den benachteiligten und abstiegsbedrohten Gruppen der Gesellschaft zu gehören.[2] Es handelt sich also um ein Protestphänomen, das mit den Folgen <br />der Individualisierung zu tun hat und vom Bedürfnis nach Identität kündet. Ins Zentrum der populistischen Aversionen rücken dabei die Fremden.[3]</p>
<p>(1) Ist diese Diagnose richtig, so trifft sie auf die Bundesrepublik sicher nicht weniger zu als auf andere europäische Länder, die unter den Folgen von Modernisierungsprozessen leiden. Auch im Hinblick auf die ihm zugrunde liegenden generellen Konfliktstrukturen unterscheidet sich das deutsche Parteiensystem nicht sonderlich von den <br />Parteiensystemen anderer westlicher Demokratien. Strukturprägend sind danach &#150; das Fortbestehen einer verteilungsbezogenen sozioökonomischen Konfliktlinie, bei der sich die Grundpositionen der Marktfreiheit und sozialen Gerechtigkeit als Pole gegenüberstehen.</p>
<p>&#150; die Verdrängung bzw. Überlagerung der überkommenen religiösen und konfessionellen Spaltungen durch ein allgemeines soziokulturelles Wertecleavage. Hier begegnen liberale bzw. libertäre konservativen oder autoritären Haltungen. &#150; das Hinzutreten eines regionalistischen Ost-West-Cleavages im Zuge der deutschen Einheit.[4]</p>
<p>(2) So wenig es an einem sozialen Nährboden für rechtspopulistische Positionen fehlt, so wenig können institutionelle Restriktionen für die Schwäche des parteiförmigen Rechtspopulismus verantwortlich gemacht werden. Weder stellt die Fünfprozenthürde ein unüberwindliches Hindernis dar, noch werden die Neuankömmlinge bei der staatlichen Parteienfinanzierung ungebührlich benachteiligt. Von größerer Bedeutung für das Scheitern des Rechtspopulismus ist der Faktor politische Kultur. Die nachwirkende nationalsozialistische Vergangenheit führt dazu, dass in der Bundesrepublik nicht <br />nur rechtsextreme, sondern auch rechtspopulistische Bestrebungen einem generellen Stigma unterliegen. Das historisch kontaminierte Umfeld erweist sich für die potenziellen Herausforderer in doppelter Hinsicht als Problem. Erstens wird ihnen dadurch der Zugang zu den Medien erschwert, die dem Populismus gegenüber Berührungsängste haben und ihm deshalb nicht unbefangen begegnen. Die Rechtsparteien sind der ständigen Gefahr ausgesetzt, in die Nähe Hitlers gerückt zu werden. Und zweitens führt es dazu, dass gerade die Vertreter des Rechtspopulismus, die sich selbst als gemäßigt verstehen, fürchten müssen, von extremistischen Kräften unterwandert zu werden. Weil diese die neu gegründeten Parteien als Trittbrett nutzen wollen, um aus ihrer politischen Isolierung herauszutreten, drohen unweigerlich Richtungskämpfe, die das öffentliche <br />Bild der Partei früher oder später ruinieren.[5]</p>
<p>(3) Nicht ganz so leicht ist die Frage zu beantworten, ob es den Rechtsparteien hierzulande an thematischen Gelegenheiten mangelt. Warum sollte das der Fall sein, wenn &#150; wie eben gezeigt &#150; ein sozialer Nährboden für rechtspopulistischen Protest auch in Deutschland vorhanden ist? Tatsächlich zeigt der europaweite Vergleich, dass es so etwaswie eine programmatisch-thematische Gewinnerformel des neuen Rechtspopulismus gibt.</p>
<p>&#150; <i>Ökonomisch</i> schlagen die Rechtsparteien aus dem wachsenden Gefälle zwischen Arm und Reich Kapital, indem sie sich als entschiedene Verteidiger des Wohlfahrtsstaats gerieren. Die Charakterisierung als rechts ist daher in diesem Bereich mit einem Fragezeichen zu versehen. In den achtziger Jahren hatten die meisten rechtspopulistischen Parteien noch neoliberale Positionen vertreten, setzten sie sich also für Deregulierung und Steuersenkungen ein. Nachdem diese Positionen Allgemeingut wurden (bis hin zur Sozialdemokratie), verloren sie für die Herausforderer an Attraktivität. Die Folge war, dass sich die Wählerstruktur der Rechtspopulisten in Richtung von Arbeitern und Arbeitslosen verschob.</p>
<p>&#150; <i>Kulturell </i>verstehen sich die Rechtspopulisten als Anti-Migrations-Parteien. Gegen die Tendenzen einer ethnisch-kulturellen Vermischung betonen sie die Zugehörigkeit zu einer historisch gewachsenen, homogenen nationalen Gemeinschaft. Das Nationsverständnis <br />ist dabei aber nicht (mehr) partikularistisch, sondern wird gespeist von einer übergreifenden abendländisch-christlichen Identität in Abgrenzung zum nicht-westlichen Islam. Dies erklärt zugleich, warum die verschiedenen nationalen Vertreter des Rechtspopulismus heute europaweit gut zusammenarbeiten.</p>
<p>&#150; <i>Politisch-institutionell</i> treten die Rechtspopulisten als Kritiker der parteienstaatlichen Strukturen auf den Plan, denen sie die Vorstellung einer möglichst unmittelbaren Demokratie entgegensetzen. Nicht von ungefähr verzichten die meisten von ihnen auf die Selbstbezeichnung als &#132;Partei&#147;. Die größten thematischen Angriffsflächen finden die Rechtsparteien dort, wo die Kartellbildung in den politischen Systemen stark fortgeschritten ist. Die Haider-FPÖ in Österreich, die Lega Nord in Italien und die Liste Pim Fortuyn in den Niederlanden lassen sich hier als markante Beispiele aufführen. Der Dreiklang von ökonomischer, kultureller und politischer Agenda erklärt auch, warum die europäische Einigung in den letzten Jahren zu einem immer wichtigeren Mobilisierungsthema der neuen Rechtsparteien geworden ist. Folgt man der Argumentation der Rechtspopulisten, dann steht die EU stellvertretend für sämtliche Negativ folgen, die den Modernisierungsprozess tatsächlich oder angeblich begleiten: materielle Wohlstandsverluste, multikulturelle Überfremdung und Krise der politischen Repräsentation. Die sonst so abstrakte Globalisierung findet mit ihr einen konkreten Schuldigen. Der Euroskeptizismus ist deshalb zu einem zentralen Bestandteil der Programmatik der rechtspopulistischen Parteien avanciert, von denen einige (wie die Lega Nord) in den achtziger Jahren noch ausgesprochen pro-europäische Positionen vertreten hatten.[6]</p>
<p>In der Bundesrepublik fehlt es zwar nicht an einer vergleichbaren Gewinnerformel, doch geben die einzelnen Bereiche für sich genommen eher wenig her. Dies gilt auch für die Einwanderung. Die Sarrazin-Debatte[7] vor zwei Jahren hat gezeigt, dass es unter der Konsensdecke des faktischen Multikulturalismus [8] hierzulande durchaus brodelt. Die hohen publizistischen Wellen, die Sarrazins Intervention geschlagen hat, stehen allerdings in einem eigentümlichen Kontrast zu ihrer politischen Folgenlosigkeit. Woran liegt das? Eine mögliche Erklärung könnte sein, dass die Eingliederung der Zuwanderer in Deutschland besser geglückt ist, als Sarrazin und seine Unterstützer das Publikum haben glauben machen wollen. Verglichen mit der Situation etwa in Frankreich handelt es sich um eine ausgesprochene Erfolgsgeschichte. Ursächlich dafür sind erstens die günstigere Zusammensetzung der Zuwandererpopulation, zweitens bessere sozialräumliche Voraussetzungen und drittens die geringere Virulenz kultureller Anerkennungskonflikte. In Frankreich, wo die Einwanderer gemäß republikanischem Nationsverständnis zur Bürgerschaft von jeher dazugehören, unterliegen sie gerade dadurch einem <br />verstärkten Druck, sich der Mehrheitsgesellschaft auch in kultureller Hinsicht anzupassen. In der Bundesrepublik hat dagegen der bewusste Verzicht auf eine &#150; diesen Namen verdienende &#150; Integrationspolitik dazu geführt, dass die Anerkennungskonflikte in der Vergangenheit eher diskret ausgetragen wurden und in der Öffentlichkeit weithin unbemerkt blieben.[9]</p>
<p>In diesem Verzicht und der fehlenden Politisierung des Themas dürfte der Hauptgrund dafür liegen, dass größere Gelegenheiten für die etwaigen rechtspopulistischen Newcomer durch die Zuwanderung nicht entstanden sind. Entscheidend war dabei, dass die Nicht-Thematisierung von beiden großen Parteien getragen wurde &#150; also auch von der Sozialdemokratie.[10] Symptomatisch dafür war, dass die SPD auf ihre Forderung, im Gegenzug für die mit der Union einvernehmlich beschlossene Einschränkung des Asylrechts <br />ein modernes Zuwanderungsrecht zu schaffen, Anfang der neunziger Jahre nicht mehr zurückkommen wollte. Die Unionsparteien hielten unterdessen trotzig an ihrem Programmsatz fest, wonach &#132;Deutschland kein Einwanderungsland sei&#147;. Eine vorsichtige Öffnung in Richtung Integrationspolitik zeichnete sich erst nach dem Amtsantritt der rot-grünen Regierung ab. Sie führte aber nicht zu einer Polarisierung, weil die SPD aus der Unionskampagne gegen die geplante Einführung einer doppelten Staatsbürgerschaft Anfang 1999 die Lehre zog, der Opposition bei diesem Thema besser keine Angriffsflächen mehr zu bieten.</p>
<p>(4) Zu den fehlenden politischen Gelegenheiten gesellt sich als weiteres entscheidendes Erfolgshindernis die organisatorische Unfähigkeit der Rechtspopulisten. Im Unterschied zu den meisten europäischen Ländern, wo es gelungen ist, die verschiedenen Stränge des rechten Protests in einer einheitlichen Formation zusammenzuführen, bleibt das rechte Spektrum in der Bundesrepublik parteipolitisch zersplittert. Als Grund dafür wird in der Literatur häufig das Fehlen einer mit charismatischen Eigenschaften ausgestatteten Führerfigur genannt.[11] Feststellungen wie die, dass eine rechtspopulistische Kraft in der Bundesrepublik mit einem Haider oder Le Pen als Parteichef reüssieren würde, greifen freilich zu kurz. Das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein einer fähigen Person an der Spitze hängt eben nicht nur vom Zufall ab. Auch in der Bundesrepublik hat es mit Franz Schönhuber und Ronald Schill Politiker gegeben, die die populistische <br />Klaviatur beherrschten und dem Bild eines charismatischen Führers zumindest nahekamen.[12] Dies entpuppte sich in der Startphase als wichtiger Erfolgsgarant, der ihre Parteien vor dem Scheitern allerdings nicht bewahrte. Republikaner und Schill-Partei waren weder in der Lage, sich durch eine breitere programmatische Aufstellung aus der Abhängigkeit von lediglich kurzfristig ausbeutbaren Protestthemen13 zu befreien, noch gelang es ihnen, eine funktionsfähige Parteiorganisation aufzubauen und deren geschlossenes Auftreten nach außen hin sicherzustellen.</p>
<p><b>II. Die Kanalisierung des Rechtspopulismus durch &#132;funktionale Äquivalente&#147; </b></p>
<p>Rechtspopulismus muss sich nicht zwangsläufig in Gestalt neu gegründeter oder formierter Parteien niederschlagen. Insofern stellt sich gerade für die Bundesrepublik die Frage, ob es andere Erscheinungs-und Äußerungsformen gibt, die rechtspopulistische Tendenzen aufnehmen und die Entstehungs-und Erfolgswahrscheinlichkeit des parteiförmigen Rechtspopulismus darüber vermindern. In den Blick geraten hier erstens die Integrationsfähigkeit der vorhandenen Parteien, vor allem der CDU/CSU, zweitens die Rolle der Boulevardmedien, insbesondere der BILD-Zeitung, drittens das Vorhandensein einer linkspopulistischen Protestalternative in Gestalt der vormaligen PDS und heutigen gesamtdeutschen Partei Die Linke, und viertens das seit der deutschen Einheit ungebrochen hohe Niveau an fremdenfeindlich motivierten Gewalttaten.</p>
<p>(1) CDU und CSU haben stets der Devise gehuldigt, wonach es rechts von ihnen keine weitere demokratisch legitimierte Partei geben dürfe. Nachdem es der Union in den fünfziger Jahren gelungen war, die seinerzeit noch bestehenden Konkurrenten im rechtskonservativen Lager sämtlich aufzusaugen, wurde dieser Anspruch durch die Landtagswahlerfolge der 1964 gegründeten rechtsextremen NPD ab Mitte der sechziger Jahre kurzzeitig in Frage gestellt.[14] Diese verfehlte den Einzug in den Bundestag 1969 nur knapp, verschwand danach aber ebenso rasch wieder von der Bildfläche, wie sie <br />aufgetaucht war. Weil die Unionsparteien sich in der Oppositionsrolle nun verstärkt nach rechts orientieren konnten, gelang es ihnen, das rechtsextreme Wählerpotenzial auszutrocknen und die oppositionellen Kräfte im eigenen Lager zu bündeln. Die Abspaltung der Republikaner von der CSU im Jahre 1983 konnte ihre Dominanz ebenfalls nicht bedrohen. Neben dem restriktiven Kurs in der Ausländerpolitik kam der Partei dabei auch die unter ihrer Führung zustande gekommene deutsche Einheit zu Hilfe, die den Rechtsaußenparteien das Wasser abgrub. Die Resistenz des Mitte-Rechts-Lagers in der Bundesrepublik gegen mögliche &#132;Übergriffe&#147; vom rechten Rand gründet darauf, dass sich die Union im Unterschied zu ihren stärker sozialkatholisch ausgerichteten Schwesterparteien in Italien, Österreich und den Beneluxländern von Beginn an als bürgerliche Sammlungspartei verstanden hatte, die auch konservativen und nationalen Elementen eine Heimat bieten wollte.[15] Als regelrechter Glücksfall erweist sich bis heute das Verbundmodell von CDU und CSU, das beide Parteien in die Lage versetzt, ein umfassenderes Wählerspektrum zu bedienen, als es jede einzelne von ihnen könnte. Die CSU steht dabei auf der ökonomischen Konfliktachse etwas links und auf der kulturellen Achse rechts von der CDU, was in der Tendenz dem Profil der meisten rechtspopulistischen Parteien in Europa entspricht.</p>
<p>Auch nach dem Wechsel von Helmut Kohl zu Angela Merkel ist der innerparteiliche Zusammenhalt der Union zu keiner Zeit gefährdet gewesen &#150; weder innerhalb der CDU noch im Verhältnis der beiden Schwesterparteien. Der von Vertretern des konservativen Flügels unlängst gegründete &#132;Berliner Kreis&#147; signalisiert zwar ein diffuses Unbehagen an dem von Merkel eingeschlagenen Modernisierungskurs, der mit vielen traditionellen Positionen der Christdemokraten gebrochen hat &#150; von der Familien-über die Schulpolitik bis hin zur Atomkraft. Eine Revolte dürfte davon jedoch nicht ausgehen, zumal die Kritiker jeglichen Hinweis schuldig bleiben, wie denn die Alternativen aussehen könnten.</p>
<p>Mit Blick auf die Absorptionsfähigkeit des bürgerlichen Lagers darf schließlich die FDP nicht unerwähnt bleiben. Als kirchenferner bzw. antiklerikaler Gegenpol zur Union hatte diese ihre Fortexistenz als einziger relevanter Vertreter unter den kleinen Parteien in den fünfziger Jahren retten können.Zunächst noch fest an der Seite der Union, wuchsen die Liberalen später in die Rolle eines Scharniers im Parteiensystem hinein, wobei sie sich in der Koalition mit der SPD (ab 1969) vor allem als wirtschaftspolitisches Korrektiv profilierten. Diese Funktion behielt die Partei nach der Wende von 1982 erfolgreich bei, sodass die entsprechende Flanke für rechtspopulistische Konkurrenten verschlossen blieb.</p>
<p>Der Versuchung, ihre Agenda auch auf der kulturellen Achse nach rechts zu verschieben und auf diese Weise die Erfolgsformel von Parteien wie der österreichischen FPÖ nachzuahmen, erlagen die Liberalen nicht. Ob der verstorbene Parteivize Jürgen Möllemann eine solchen Kurswechsel im Sinn hatte, als er die Parteispitze im Vorfeld der Bundestagswahl 2002 auf das von ihm entworfene &#132;Projekt 18&#147; verpflichtete, darf bezweifelt werden.[16] Sollte es so gewesen sein, dann hätte Möllemann dafür kaum ein ungeeigneteres Thema finden können als seine von einem pro-arabischen Standpunkt <br />aus formulierte Israel-Kritik, die er zu allem Überfluss noch mit antisemitisch klingenden Untertönen versetzte.[17] Die geschlossene Medienfront, die sich daraufhin gegen ihn aufbaute, katapultierte den Politiker auch in der eigenen Partei ins Aus.</p>
<p>(2) Der letzte Punkt verweist darauf, dass die Herausforderer auf die meinungsbildenden Medien angewiesen sind. Je stärker diese die von den Rechtspopulisten aufgebrachten Themen in die Öffentlichkeit tragen, desto mehr Wählerresonanz können die neuen Parteien erwarten. So wäre beispielsweise der Aufstieg der Haider-FPÖ ohne die publizistische Schützenhilfe der in Österreich sehr einflussreichen Kronenzeitung nicht möglich gewesen. Dasselbe gilt &#150; in kleinerem Maßstab &#150; für den Erfolg der Schill-Partei in Hamburg, der von der auflagenstarken Springer-Presse mit herbeigeschrieben wurde. Als Schill die Gunst der Boulevardblätter nach seinen Eskapaden als Innensenator verlor, ging es mit ihm im Rekordtempo bergab. Die Boulevardmedien nehmen aber auch unabhängig von den Parteien eine Thematisierungsfunktion wahr, die rechtspopulistische Stimmungen bedienen und gegebenenfalls absorbieren kann. Dies gilt in der Bundesrepublik insbesondere für die BILD-Zeitung, deren redaktionelle Linie darauf programmiert ist, national-konservative mit sozialpopulistischen Positionen zu verbinden. So wie die von der BILD-Zeitung transportierten und selbst erzeugten Stimmungen Orientierungsmarken für die vorhandenen Parteien bereithalten, die deren Agenda beeinflussen und verändern, so können sie auch eine bloße Blitzableiterfunktion einnehmen, ohne dass es zu nachhaltigen Wirkungen kommt. Ein Beispiel dafür ist die von BILD kräftig angeheizte Debatte um Thilo Sarrazins 2010 erschienenes Buch &#132;Deutschland schafft sich ab&#147;, in dem der frühere Bundesbankvorstand und Finanzsenator des Landes Berlin mit der angeblichen Integrationsunfähigkeit und -unwilligkeit der überwiegend muslimischen Zuwandererbevölkerung hart ins Gericht geht. Obwohl diese Debatte kampagnenähnliche Züge trug und sich über mehrere Wochen erstreckte, blieb sie in parteipolitischer Hinsicht (programmatisch wie elektoral) weitgehend folgenlos.</p>
<p>(3) Ebenfalls von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Kanalisierung des Rechtspopulismus ist die Existenz der Partei Die Linke. Deren Populismus weist nicht nur in Bezug auf Agitationsformen und Stilmittel, sondern auch in ideologischer Hinsicht manche Ähnlichkeit mit seinen rechten Gegenstücken auf.[18] Antielitärer Protestgestus, Medienwirksamkeit durch charismatische Führung (unter Oskar Lafontaine und Gregor Gysi) und Sozialprotektionismus sind seine wichtigsten Versatzstücke. Zumindest Lafontaine greift dabei mitunter auch bewusst auf die identitätspolitischen Themen der Rechten zurück (etwa in der Einwanderungsfrage). Tatsächlich dürfte der frühere SPD-Chef nicht falsch liegen, wenn er glaubt, dass die Erfolgsformel eines kulturalistisch unterfütterten Sozialprotests keineswegs nur den rechtspopulistischen Vertretern vorbehalten sein muss.</p>
<p>Der linke hat dem rechten Populismus in der Bundesrepublik heute mindestens dreierlei voraus: Erstens kann er durch die gleichzeitige Bedienung eines regionalistischen und sozialökonomischen Cleavages auf eine breitere Wählerkoalition hoffen. Die Partei hat zwar im Zuge der Westausdehnung ihre bisherige reine Ost-Identität verloren.[19] Dies dürfte dem Gesamterfolg aber ebenso wenig im Wege stehen wie die beträchtlichen Schwierigkeiten im Fusionsprozess von PDS und WASG, die in der Öffentlichkeit bisweilen das Bild einer Chaotentruppe entstehen lassen. Organisatorisch profitiert die Partei zweitens von ihrer gesellschaftlichen Verankerung im Osten, wo sie bestens vernetzt ist und über genügend Ressourcen verfügt, um im Wettbewerb mit den anderen Parteien zu bestehen. Und drittens leidet sie nicht im selben Maße unter dem Problem der Stigmatisierung. DDR-Vergangenheit und Extremismusverdacht lasten zwar bis heute auf der Linken, sind aber nicht mehr imstande, die Partei, die in Ostdeutschland <br />rund ein Viertel der Wähler erreicht, auf Dauer zu delegitimieren. Dies gilt umso mehr, als sich die vormalige PDS in ihrer ideologischen Gegnerschaft zum Rechtsextremismus scheinbar von niemandem übertreffen lässt. Gerade weil sie über den Faschismusverdacht in jeder Hinsicht erhaben ist, kann es ich die Linkspartei relativ gefahrlos leisten, mit Themen und Methoden auf Stimmenfang zu gehen, die man normalerweise dem Rechtspopulismus zuschreibt.</p>
<p>(4) Schließlich muss auf das bleibend hohe Niveau an rechtsextrem und fremdenfeindlich motivierten Gewalttaten in der Bundesrepublik hingewiesen werden, das die Aufdeckung einer sich über ein Jahrzehnt erstreckenden Mordserie unlängst erneut ins Bewusstsein gerückt hat. Die Frage, ob durch das Vorhandensein einer starken rechtspopulistischen Kraft, die dem Protest eine Stimme leiht, dessen Abwanderung in die diffuseren Gewalt der Gewaltbereitschaft verhindert oder eingedämmt werden kann, hat die Forschung merkwürdigerweise kaum beschäftigt. Die europäische Vergleichsstudie <br />von Koopmans aus den neunziger Jahren, die einen solchen Zusammenhang bestätigt, bedürfte dringend einer Fortschreibung.[20] Dies gilt umso mehr, als jüngere Untersuchungen für die deutschen Länder eher in die andere Richtung weisen.[21] Mit den Wahlerfolgen der rechtsextremistischen NPD ist danach auch die Zahl der rechtsextremen Gewaltakte angestiegen. Dieser Befund kann freilich nicht überraschen, da zwischen der NPD und der gewaltbereiten Kameradschafts-und Neonaziszene vielfältige organisatorische Verbindungen bestehen. Auch das Erstarken der NPD selbst und ihre Wahlerfolge in Ostdeutschland müssen ja vor dem Hintergrund der Nicht-Existenz bzw. Schwäche anderer Rechtsaußenparteien gesehen werden, die Deutschland von Ländern mit niedrigerem Gewaltniveau (etwa Österreich) weiterhin unterscheidet.</p>
<p>[1] Frank Decker, Der neue Rechtspopulismus, 2. Aufl., Opladen 2004.</p>
<p>[2] Tim Spier, Modernisierungsverlierer? Die Wählerschaft rechtspopulistischer Parteien in Westeuropa, <br />Wiesbaden 2010.</p>
<p>[3] Hans-Georg Betz, Rechtspopulismus in Westeuropa. Aktuelle Entwicklung und politische Bedeutung, <br />in: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft 31 (2002), S. 252 ff.</p>
<p>[4] Frank Decker, Parteien und Parteiensysteme in Deutschland, Stuttgart 2011, S. 68 ff.</p>
<p>[5] Roger Karapin, Radical-Right and Neo-Fascist Political Parties in Western Europe, in: Comparative <br />Politics 30 (1998), S. 225.</p>
<p>[6] Florian Hartleb, A Thorn in the Side of European Elites: The New Euroscepticism, Centre for European <br />Studies: Brüssel 2011.</p>
<p>[7] Thilo Sarrazin, Deutschland schafft sich ab. Wie wir unser Land aufs Spiel setzen, München 2010.</p>
<p>[8] Zu diesem Begriff Bernhard Löffler, Integration in Deutschland. Zwischen Assimilation und Multikulturalismus, <br />München 2011.</p>
<p>[9] Dietmar Loch, Soziale Ausgrenzung und Anerkennungskonflikte in Frankreich und Deutschland. <br />Vergleichende Reflexionen zu sozial benachteiligten Stadtvierteln, in: Wilhelm Heitmeyer / Rainer <br />Dollase / Otto Backes (Hrsg.), Die Krise der Städte, Frankfurt a. M. 1998, S. 290 f.</p>
<p>[10] Simon Bornschier, Why a Right-Wing Populist Party Emerged in France but not in Germany: <br />Cleavages and Actors in the Formation of a New Cultural Divide, in: European Political Science <br />Review 4 (2012), S. 125 f.</p>
<p>[11] Uwe Backes, Ist ein Ende der Mobilisierungsschwäche deutscher Rechtsparteien in Sicht?, in: Hans <br />Zehetmair (Hrsg.), Das deutsche Parteiensystem, Wiesbaden 2004, S. 206.</p>
<p>[12] Ann Ruth Willner, The Spellbinders. Charismatic Political Leadership, New Haven / London 1984.</p>
<p>[13] Bei den Republikanern war dies vor allem der vermeintlich unkontrollierte Zustrom von Asylbewerbern, <br />bei der Schill-Partei die Kriminalitätsbekämpfung.</p>
<p>[14] Richard Stöss, Politics against Democracy. Right-Wing Extremism in West Germany, New York / <br />Oxford 1991, S. 144 ff.</p>
<p>[15] Frank Bösch, Die Adenauer-CDU. Gründung, Aufstieg und Krise einer Volkspartei 1945&#150;1969, <br />München 2001.</p>
<p>[16] F. Decker (Anm. 1), S. 156 ff.</p>
<p>[17] Manche rechtspopulistischen Parteien wie etwa der belgische Vlaams Belang vertreten heute ausgesprochen <br />pro-israelische Positionen, um ihre kulturelle Gegnerschaft zum nicht-westlichen Islam <br />zu unterstreichen.</p>
<p>[18] Frank Decker/Florian Hartleb, Populismus auf schwierigem Terrain. Die rechten und linken Herausfordererparteien <br />in der Bundesrepublik, in: Frank Decker (Hrsg.), Populismus in Europa, Bonn <br />2006, S. 206 ff.</p>
<p>[19] Ablesbar ist das an der Wählerzusammensetzung, die sich auch in den neuen Bundesländern in <br />Richtung der sozial marginalisierten Gruppen verschiebt.</p>
<p>[20] Ruud Koopmans, A Burning Question. Explaining the Rise of Racist and Extreme Right Violence <br />in Western Europe, WZB: Berlin 1995.</p>
<p>[21] Uwe Backes / Matthias Mletzko/Jan Stoye, NPD-Wahlmobilisierung und politisch motivierte Gewalt, <br />Köln 2010.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/197-vorgaenge/publikation/warum-der-parteifoermige-rechtspopulismus-in-deutschland-so-erfolglos-ist/">Warum der parteiförmige Rechtspopulismus in Deutschland so erfolglos ist</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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