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	<title>HU Marburg Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Preisverleihung Marburger Leuchtfeuer</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2023/preisverleihung-marburger-leuchtfeuer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 Jun 2023 16:16:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Marburg]]></category>
		<category><![CDATA[Marburger LEuchtfeuer]]></category>
		<category><![CDATA[Preis]]></category>
		<category><![CDATA[Preisverleihung]]></category>
		<category><![CDATA[Serpil Unvar]]></category>
		<category><![CDATA[Unvar]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das soziale Engagement von Bürgerinnen und Bürgern halten die Humanistische Union und der Magistrat der Universitätsstadt Marburg für unerlässliche Elemente jeder demokratischen Gesellschaftsordnung. Demokratie kann nach Überzeugung der Humanistischen Union aber nur verwirklicht werden, wenn auch sozial benachteiligte Personen und Personengruppen in ihrer Würde und in ihren Bürgerrechten uneingeschränkt respektiert werden. Diesen Respekt vor der [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das soziale Engagement von Bürgerinnen und Bürgern halten die Humanistische Union und der Magistrat der Universitätsstadt Marburg für unerlässliche Elemente jeder demokratischen Gesellschaftsordnung. Demokratie kann nach Überzeugung der Humanistischen Union aber nur verwirklicht werden, wenn auch sozial benachteiligte Personen und Personengruppen in ihrer Würde und in ihren Bürgerrechten uneingeschränkt respektiert werden. Diesen Respekt vor der Würde aller Menschen &#8211; gerade auch der &#8222;Underdogs&#8220; &#8211; soll das</p>
<p><strong>&#8222;Marburger Leuchtfeuer für soziale Bürgerrechte&#8220;</strong></p>
<p>auszeichnen.</p>
<p>In diesem Jahr verleihen die Universitätsstadt Marburg und die Humanistische Union die undotierte Auszeichnung an eine Person, die den Verlust und die Trauer um ihren Sohn in eine Bildungsinitiative umgewandelt hat. Damit begegnet sie Hass und Rassismus konstruktiv mit Aufklärung und Menschlichkeit.</p>
<p>Die Auszeichnung wird am<br />
Donnerstag, 20. Juli 2023, 16:30 Uhr,<br />
im Historischen Saal des Marburger Rathauses, 1. Stock<br />
Markt 1, 35037 Marburg</p>
<p>im Rahmen einer kleinen Feierstunde an</p>
<p><strong>Frau Serpil Unvar</strong></p>
<p>überreicht.</p>
<p>Anmeldung bis 16.07.2023 unter verwaltungsmanagement@marburg-stadt.de</p>
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		<item>
		<title>Antrag 9: Für eine menschenwürdige Psychiatrie!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2013/antrag-9-fuer-eine-menschenwuerdige-psychiatrie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 2013 11:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[DK 2013]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>(Initiativantrag) Für Selbstbestimmung und die Freiheitsrechte von Kranken sowie eine menschenwürdige Psychiatrie setzt sich die Humanistische Union (HU) ein. Zwangsbehandlung und -einweisung von Menschen in geschlossene Anstalten sollen der absolute Ausnahmefall bleiben. Regeln zum menschenwürdigen Umgang mit Kranken in der Psychiatrie sowie zu Zwangsbehandlung und -einweisung soll eine bundesweite Arbeitsgruppe der HU erarbeiten und der [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>(Initiativantrag)</p>
<p>Für Selbstbestimmung und die Freiheitsrechte von Kranken sowie eine menschenwürdige Psychiatrie setzt sich die Humanistische Union (HU) ein. Zwangsbehandlung und -einweisung von Menschen in geschlossene Anstalten sollen der absolute Ausnahmefall bleiben.</p>
<p>Regeln zum menschenwürdigen Umgang mit Kranken in der Psychiatrie sowie zu Zwangsbehandlung und -einweisung soll eine bundesweite Arbeitsgruppe der HU erarbeiten und der nächsten Delegiertenkonferenz oder dem Bundesvorstand zur Beschlussfassung vorlegen. Der Vorstand wird beauftragt, eine solche Arbeitsgruppe einzurichten. Der Arbeitskreis &#132;Justizreform&#147; der HU Marburg bietet sich an, die Koordination dieser Arbeitsgruppe zu übernehmen.</p>
<p>Themen sollten dabei sein:</p>
<p>1. Regeln zu Dauer und Prüfungsverfahren beim Erlass von Zwangsverfügungen<br />2. Festlegungen zu Dauer und Umfang derartiger Maßnahmen<br />3. Regeln für eine Verlängerung<br />4. Festlegungen zur Bestellung unabhängiger und unvoreingenommener Gutachter<br />5. Regeln über eine Aufhebung von Zwangsmaßnahmen während der Dauer ihrer Verfügung<br />6. Haftung von Richtern und Gutachtern bei fehlerhaften Entscheidungen<br />7. Diskussion über Alternativen zur geschlossenen Psychiatrie</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Die Einweisung in eine Psychiatrische Anstalt und die Anordnung von Zwangsbehandlungen sind sehr weitreichende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von Menschen. Meist finden derartige Maßnahmen aber außerhalb der Beobachtung durch die Gesellschaft statt. Beschwerden werden oft mit der Bemerkung zurückgewiesen, dass die Betroffenen doch &#132;Verwirrt&#147;, &#132;nicht Herr ihrer Sinne&#147; oder &#132;nicht einsichtsfähig&#147; seien.</p>
<p>In keinem anderen gesellschaftlichen Bereich werden grundlegende Menschenrechte so weitreichend und ungeprüft verletzt wie in der Psychiatrie. Bürgerrechte müssen aber auch dort gelten.<br />Möglicherweise notwendige Zwangsmaßnahmen müssen einer sehr restriktiven Regelung unterliegen. Eine Ausweitung oder Verlängerung derartiger Maßnahmen muss noch strengeren Kriterien genügen als die Erstverfügung.</p>
<p>Alternativen zur geschlossenen Psychiatrie sind in vielen Fällen möglich und sinnvoll. Aus bürgerrechtlicher Sicht ist ihre Umsetzung ein wichtiges Instrument zum Schutz der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte gerade auch kranker Menschen.</p>
<p>Antragstellerin: HU Marburg-Mittelhessen</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Marburg: Zivile Konfliktbearbeitung aus bürgerrechtlicher Sicht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/218-219/publikation/marburg-zivile-konfliktbearbeitung-aus-buergerrechtlicher-sicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Dec 2012 13:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 218/219 (Heft 3/4 2012), S. 31/32 (HUM) Um &#132;Zivile Konfliktbearbeitung aus bürgerrechtlicher Sicht&#8220; ging es beim Vortrag des  amtierenden HU-Vorsitzenden Werner Koep-Kerstin am 14. November 2012 in Marburg. Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Marburger WissenschaftlerInnen für Frieden und Abrüstungsforschung hatte die HU Marburg eingeladen. Nach der Vereinigung der Humanistischen Union (HU) mit der Gustav [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 218/219 (Heft 3/4 2012), S. 31/32</p>
<p>(HUM) Um &#132;Zivile Konfliktbearbeitung aus bürgerrechtlicher Sicht&#8220; ging es beim Vortrag des  amtierenden HU-Vorsitzenden Werner Koep-Kerstin am 14. November 2012 in Marburg. Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Marburger WissenschaftlerInnen für Frieden und Abrüstungsforschung hatte die HU Marburg eingeladen.</p>
<p>Nach der Vereinigung der Humanistischen Union (HU) mit der Gustav Heinemann-Initiative im Sommer 2009 gehört die &#132;Zivile Konfliktbearbeitung&#8220; (ZKB) zu den Ressortthemen des HU-Bundesvorstands. Werner Koep-Kerstin erläuterte, welche Bedeutung die Mitarbeit der Humanistischen Union in der &#132;Plattform Zivile Konfliktbearbeitung&#8220; für die Beschäftigung mit Fragen der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung hat. Zur Plattform gehören mehr als 80 Organisationen und Gruppen aus Friedensarbeit, Konfliktbearbeitung und Mediation, Menschenrechts- und Entwicklungszusammenarbeit sowie 130 Einzelpersönlichkeiten.</p>
<p>Der Referent beschrieb die Grundlagen des ZKB-Konzeptes und veranschaulichte deren Methoden in Anlehnung an Prof. Anne Margret Birckenbach (Universität Gießen) anhand der Frühphase des Konfliktes in Syrien. Im Überblick schilderte er die Entwicklung der ZKB in Deutschland von einem Nischendasein noch in den 1990er Jahren zu einem inzwischen im parlamentarischen Betrieb und im Regierungshandeln zumindest präsenten Politikprinzip. Koep-Kerstin skizzierte die Meilensteine auf diesem Weg, so den Aktionsplan der Bundesregierung von 2004 und die Bildung eines neuen Unterausschusses &#132;Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit&#8220; des Auswärtigen Ausschusses im März 2010.</p>
<p>Positive Ansätze zur Einlösung des Anspruchs einer kohärenten deutschen Friedenspolitik, die als politische Querschnittsaufgabe begriffen wird, wurden ebenso benannt wie die Defizite: die mangelnde finanzielle und personelle Ausstattung der ZKB im Vergleich zum Militäraufwand. Demnach liegen die Aufwendungen für zivile Massnahmen im weiteren Sinne im Entwurf des Bundeshaushaltes 2013 bei ca. 1,2 Mrd Euro, während der Verteidigungshaushalt die Rekordhöhe von ca. 33 Mrd. Euro erreicht. Die im Haushalt des Auswärtigen Amtes im Titel &#132;Zivile Krisenprävention und friedenserhaltende Massnahmen&#8220; zur Verfügung stehenden Mittel schwanken seit Jahren um die 100 Millionen Euro. <i>&#132;Es ist keine dynamische Entwicklung erkennbar, die ansatzweise für einen Paradigmenwechsel in Richtung &#130;Vorrang für Zivil&#8216; spricht&#8220;</i>, erklärte Koep-Kerstin. Konfliktbearbeitung ohne Gewalt habe ihr Potential bei weitem nicht ausgeschöpft &#8211; auch weil Politik und Militär zu oft und zu schnell bei der Krisenintervention nach Gewaltmitteln greifen.</p>
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		<item>
		<title>Soziale Grundrechte sichern</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2009/soziale-grundrechte-sichern-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Jun 2009 09:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die DK beschließt die Prüfung von Konzepten des bedingungslosen Grundeinkommens als sozialpolitischer Alternative zu Hartz IV. Die Delegiertenkonferenz beschließt: Soziale Mindestabsicherung ist grundgesetzlich vorgeschrieben. Angesichts ökonomischer Globaltrends und dem Scheitern der Hartz-Konzepte einerseits und insbesondere aus ethischen Erwägungen hin zu einer menschlichen und gerechten Gesellschaft andererseits erachtet die HU es als sinnvoll, die vorliegenden Konzepte [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Die DK beschließt die Prüfung von Konzepten des bedingungslosen Grundeinkommens als sozialpolitischer Alternative zu Hartz IV.</i></p>
<p>Die Delegiertenkonferenz beschließt:</p>
<p>Soziale Mindestabsicherung ist grundgesetzlich vorgeschrieben. Angesichts ökonomischer Globaltrends und dem Scheitern der Hartz-Konzepte einerseits und insbesondere aus ethischen Erwägungen hin zu einer menschlichen und gerechten Gesellschaft andererseits erachtet die HU es als sinnvoll, die vorliegenden Konzepte zu einem bedingungslosen Grundeinkommen zu prüfen. Wenn sie sich als tragfähig erweisen, soll das Sozialsystem in der Richtung weiterentwickelt werden, auch um so das ehrenamtlich geleistete Engagement gegenüber bezahlter Arbeit besser zu würdigen.</p>
<p>Die HU teilt die Auffassung des Landessozialgerichts Hessen und anderer Gerichte, dass der derzeitige Regelsatz des Arbeitslosengeldes II (ALG II) nicht das soziokulturelle Existenzminimum gewährleistet. Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens kann ein längerer Prozess sein. Daher ist kurzfristig der Regelsatz für Hartz IV auf den Betrag anzuheben, den der Paritätische Wohlfahrtsverband als Minimum errechnet hat.</p>
<p>Die HU tritt dafür ein, dass die Regelsätze für Kinder alle Ausgaben decken, die für ihre gesunde Ernährung, ihre Erziehung und für ihren Schulbesuch entstehen.</p>
<p>Die HU stellt fest, dass es aufgrund des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II nicht zu einer übermäßigen Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, der Freizügigkeit, der freien Berufswahl und der freien Entfaltung der Persönlichkeit kommen darf.</p>
<p><i>Antragsteller: Arbeitskreis &#8222;Erwerbslosigkeit und Soziale Bürgerrechte&#8220; (ESBR), OV Marburg<br />Abstimmung: bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen<br /></i></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Soziale Grundrechte sichern</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2009/soziale-grundrechte-sichern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 May 2009 15:08:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>(Antrag 7) Die Delegiertenkonferenz möge beschließen: Die Humanistische Union schließt sich der Forderung nach einem Aussetzen des Paragraphen 31 im Sozialgesetzbuch II (SGB II) an, der Sanktionen für Langzeit-Arbeitslose vorsieht.Die HU teilt die Auffassung des Landessozialgerichts Hessen und anderer Gerichte, dass der derzeitige Regelsatz des Arbeitslosengeldes II (ALG II) nicht das soziokulturelle Existenzminimum gewährleistet. Deswegen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2009/soziale-grundrechte-sichern/">Soziale Grundrechte sichern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i>(Antrag 7)</i></p>
<p>Die Delegiertenkonferenz möge beschließen:</p>
<p>Die Humanistische Union schließt sich der Forderung nach einem Aussetzen des Paragraphen 31 im Sozialgesetzbuch II (SGB II) an, der Sanktionen für Langzeit-Arbeitslose vorsieht.<br />Die HU teilt die Auffassung des Landessozialgerichts Hessen und anderer Gerichte, dass der derzeitige Regelsatz des Arbeitslosengeldes II (ALG II) nicht das soziokulturelle Existenzminimum gewährleistet. Deswegen fordert die HU eine Anhebung des Regelsatzes auf den Betrag, den der Paritätische Wohlfahrtsverband hierfür errechnet hat.</p>
<p>Die HU tritt dafür ein, dass die Regelsätze für Kinder alle Ausgaben decken, die für ihre gesunde Ernährung, ihre Erziehung und für ihren Schulbesuch entstehen.</p>
<p>Die HU stellt fest, dass eine Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, auf Freizügigkeit, die freie Berufswahl und auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht allein aufgrund des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II gerechtfertigt ist.</p>
<p><i>Antragsteller:<br />Arbeitskreis &#8222;Erwerbslosigkeit und Soziale Bürgerrechte&#8220; (ESBR) des Ortsverbandes Marburg </i></p>
<p><b>Begründung</b></p>
<p>Das Motto &#8222;Fördern und Fordern&#8220; war eine wohlfeile Floskel der Gesetzgebenden, die damit Sanktionen im SGB II begründet haben. Während diese Sanktionen in der Praxis häufig angewandt werden, beschränkt sich die Unterstützung der Erwerbslosen vielfach auf wenig hilfreiche Maßnahmen. Die Antragsteller sprechen sich aber für Maßnahmen aus, die eine Eingliederung in den Ersten Arbeitsmarkt tatsächlich erreichen können oder die betreffende Person zumindest besser dafür qualifizieren. Solche Maßnahmen können nach Überzeugung des ESBR nur dann wirksam sein, wenn die Betreffenden sie voll akzeptieren und aktiv unterstützen.<br />Die Höhe der Regelsätze des ALG II entspricht nach Berechnungen des Paritätischen nicht einmal der inflationsbereinigten Höhe der Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Eine Ausgrenzung der Bezieher von ALG II durch zu niedrige Regelsätze widerspricht nach Auffassung des ESBR den Mindestanforderungen an ein demokratisches Sozialsystem.<br />Noch mehr gilt das für Kinder. Sie dürfen nicht unter der sozialen Stellung ihrer Eltern leiden. Es kann und darf nicht sein, dass annähernd 3 Millionen Kinder im reichen Deutschland in Armut leben müssen!<br />Die Beobachtung, dass Einschränkungen von Freiheitsrechten zuerst an Asylbewerberinnen und -bewerbern, danach an Bezieherinnen und Beziehern von Sozialleistungen ausprobiert werden und schließlich auch für andere Personengruppen oder gar die gesamte Bevölkerung eingeführt werden, ist Anlass für ein entschiedenes Eintreten gegen derartige Einschränkungen auch unter dem Vorwand einer angeblich sinnvollen oder gar notwendigen &#8222;Steuerung&#8220; des Verhaltens der so eingeschränkten Personengruppen. Nach Auffassung des ESBR sind die Grundrechte unteilbar. Sie müssen für jede und jeden ohne Ansehen seiner sozialen Stellung gelten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2009/soziale-grundrechte-sichern/">Soziale Grundrechte sichern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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