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Soziale Grundrechte sichern

14. Juni 2009
Datum: Sonntag, 14. Juni 2009

Die DK beschließt die Prüfung von Konzepten des bedingungslosen Grundeinkommens als sozialpolitischer Alternative zu Hartz IV.

Die Delegiertenkonferenz beschließt:

Soziale Mindestabsicherung ist grundgesetzlich vorgeschrieben. Angesichts ökonomischer Globaltrends und dem Scheitern der Hartz-Konzepte einerseits und insbesondere aus ethischen Erwägungen hin zu einer menschlichen und gerechten Gesellschaft andererseits erachtet die HU es als sinnvoll, die vorliegenden Konzepte zu einem bedingungslosen Grundeinkommen zu prüfen. Wenn sie sich als tragfähig erweisen, soll das Sozialsystem in der Richtung weiterentwickelt werden, auch um so das ehrenamtlich geleistete Engagement gegenüber bezahlter Arbeit besser zu würdigen.

Die HU teilt die Auffassung des Landessozialgerichts Hessen und anderer Gerichte, dass der derzeitige Regelsatz des Arbeitslosengeldes II (ALG II) nicht das soziokulturelle Existenzminimum gewährleistet. Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens kann ein längerer Prozess sein. Daher ist kurzfristig der Regelsatz für Hartz IV auf den Betrag anzuheben, den der Paritätische Wohlfahrtsverband als Minimum errechnet hat.

Die HU tritt dafür ein, dass die Regelsätze für Kinder alle Ausgaben decken, die für ihre gesunde Ernährung, ihre Erziehung und für ihren Schulbesuch entstehen.

Die HU stellt fest, dass es aufgrund des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II nicht zu einer übermäßigen Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, der Freizügigkeit, der freien Berufswahl und der freien Entfaltung der Persönlichkeit kommen darf.

Antragsteller: Arbeitskreis „Erwerbslosigkeit und Soziale Bürgerrechte“ (ESBR), OV Marburg
Abstimmung: bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen

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