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	<title>Lisa Marie Borrelli Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Normalität von Binnengrenzkontrollen und Systemen der Außengrenzsteuerung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2026 09:12:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Asyl & Migration]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Einleitung 2025 feierte der Schengenkodex 40-jähriges Bestehen, nachdem dieser 2024 mit der Verordnung (EU) 2024/1717 vom 13. Juni 2024 grundlegend aktualisiert worden war. Der Schengen-Raum, 1985 initiiert (Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union 2025), ist ein in EU-Recht festgelegter Raum oder ein Konzept, welches den freien Personenverkehr ohne systematische Kontrollen an den Binnengrenzen ermöglicht. Dies sollte [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/normalitaet-von-binnengrenzkontrollen-und-systemen-der-aussengrenzsteuerung/">Normalität von Binnengrenzkontrollen und Systemen der Außengrenzsteuerung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Einleitung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">2025 feierte der Schengenkodex 40-jähriges Bestehen, nachdem dieser 2024 mit der Verordnung (EU) 2024/1717 vom 13. Juni 2024 grundlegend aktualisiert worden war. Der Schengen-Raum, 1985 initiiert (Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union 2025), ist ein in EU-Recht festgelegter Raum oder ein Konzept, welches den freien Personenverkehr ohne systematische Kontrollen an den Binnengrenzen ermöglicht. Dies sollte zeitgenössisch ein Zeichen europäischer Integration sein. Bis heute versuchen zudem diverse Länder, Teil dieser „europäischen Gemeinschaft“ zu werden. Erst im vergangenen Jahr wuchs diese „Gemeinschaft“ um Rumänien und Bulgarien (Ceccoruli 2025). Neben der „inneren“ Grenzfreiheit besteht das Ideal einer gemeinschaftlich kontrollierten Außengrenze der Europäischen Union (EU) und ihrer Partnerstaaten. Diverse Harmonisierungsversuche bezüglich der Einreise von Drittstaatsangehörigen,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> zuletzt durch das neu eingeführte elektronische Grenzsystem EES (Entry-/Exit- System), bezeugen ein Interesse an kontrollierter Selektion, welche einheitlich geschehen soll. Neue Grenzkontrollen versuchen, Systeme zu vereinfachen – oft durch neue Technologien – und einen schnelleren Austausch zu fördern, was Migrationsbewegungen angeht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während die Idee eines grenzfreien „internen“ Raumes in den 1980er Jahren Momentum erhielt und ihr ein erhebliches Potenzial für einen starken europäischen Zusammenhalt beigemessen wurde, ist sie in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich erodiert. Interne Grenzkontrollen sind der Alltag und zeugen von einer Rückbesinnung auf nationale Souveränität. Gleichzeitig sind verstärkte Anstrengungen für Außengrenzkontrollen ein Zeichen für weitere Abschottung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der vorliegende Beitrag skizziert die aktuelle europäische Grenzkontrollpraxis an den Binnengrenzen sowie Entwicklungen an den Außengrenzen der EU, unter Berücksichtigung der Begründung für solche Kontrollen. Hier spielen Sicherheit und die frühzeitige Erkennung von Risiken, die politisch mobilisiert werden, eine besondere Rolle, um Kontrollen nicht nur zu legitimieren, sondern auch immer mehr auszuweiten. Während an Binnengrenzen nationale Interessen gegenüber anderen Mitglied-staaten vertreten werden, sind Kontrollen an den Außengrenzen vermehrt durch Kooperation und eine Systemvereinheitlichung gekennzeichnet. Beide Entwicklungen können durch das Konzept des „Bordering“ verstanden werden. Dieses zeigt auf, wie Binnengrenz- und Außengrenzkontrollen nicht nur als souveräne Handlungspraxis der Schengen-Mitgliedstaaten fungieren, welche strategische Zwecke haben, sondern dieser Art von Kontrolle auch symbolische Bedeutung beigemessen werden muss.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Rechtlicher Rahmen von Binnen&shy;grenz&shy;kon&shy;trollen und der aktua&shy;li&shy;sierte Schen&shy;gen&shy;kodex</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Mit dem neuen Schengener Grenzkodex oder auch Schengenkodex, der 2024 vom Rat der EU gebilligt wurde, geht die Diskussion um Binnengrenzkontrollen weiter. Kontrovers diskutiert wurden bisher besonders die Art der Grenzkontrollen sowie ihre Dauer, da diese die Idee des freien Personenverkehrs – eine der Haupterrungenschaften der Europäischen Gemeinschaft – grundsätzlich in Frage stellen. In einem Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen sollen sich Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit frei und sicher zwischen den Mitgliedstaaten bewegen können – so der Anspruch. Das Verbot von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen bedeutet jedoch nicht, dass die Mitgliedstaaten innerhalb ihres Hoheitsgebiets – auch in Grenzregionen – keinerlei Kontrollen durchführen dürfen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Schengen-Raum sind systematische Grenzkontrollen an Binnengrenzen zwar grundsätzlich abgeschafft. Staaten dürfen sie jedoch temporär wieder einführen, wenn eine „ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“ vorliegt (Schengenkodex Art. 22). Kontrollen an den Binnengrenzen, über deren Wiedereinführung die Europäische Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament im Voraus informiert wurden, dürfen grundsätzlich höchstens zwei Jahre aufrechterhalten werden (Art. 50). In besonders schwerwiegenden Ausnahmesituationen ist es jedoch möglich, diese Maßnahmen um jeweils sechs Monate zu verlängern. Insgesamt kann eine solche Verlängerung für einen zusätzlichen Zeitraum von bis zu einem Jahr erfolgen (Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union 2024; Schengenkodex Art. 51). Interne Kontrollen sind somit nicht aufgehoben, sondern besonders im Schengenkodex verankert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zudem sind nicht-systematische Kontrollen erlaubt. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen von Polizei- oder Gesundheitsbehörden, solange diese nicht die gleiche Wirkung wie systematische Grenzkontrollen haben. Kontrollen durch nationale Behörden gelten daher nicht als verbotene Grenzkontrollen, wenn sie nicht primär der Überwachung des Grenzübertritts dienen. Stattdessen können sie auf allgemeinen polizeilichen Erkenntnissen, Erfahrungen oder Informationen zur öffentlichen Gesundheit beruhen. Solche Maßnahmen können etwa darauf abzielen, grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen, „illegale“ Migration einzudämmen oder die Ausbreitung von Infektionskrankheiten mit epidemischem Potenzial zu verhindern. Zur Bekämpfung sogenannter illegaler Migration und der durch den politischen Diskurs damit verbundenen grenzüberschreitenden Kriminalität – Menschenhandel, Schleusung von Migrant*innen oder Dokumentenfälschung etc. – können die Mitgliedstaaten entsprechende Maßnahmen ergreifen, bei denen Identität, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus von Personen überprüft werden (Art. 20). Voraussetzung ist jedoch, dass diese Kontrollen klar von systematischen Personenkontrollen an Grenzen unterscheidbar sind (Art. 18-21/25f./33f.). Sie können an Verkehrsknotenpunkten wie Häfen, Bahnhöfen, Busbahnhöfen oder Flughäfen, an Güterterminals oder direkt in Verkehrsmitteln durchgeführt werden und müssen auf einer Risikoanalyse beruhen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Darüber hinaus kann der Einsatz moderner Technologien zur Überwachung von Verkehrsströmen, etwa auf Autobahnen oder anderen wichtigen Verkehrsachsen, zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit beitragen. Das Verbot von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen soll daher nicht so ausgelegt werden, dass es den Mitgliedstaaten die rechtmäßige Ausübung polizeilicher oder anderer hoheitlicher Befugnisse in Grenzregionen verwehrt. Ob jedoch genau der Unterschied zwischen systematischen und nicht-systematischen Kontrollen in der alltäglichen Praxis sichtbar wird, bleibt fraglich; schließlich sind die Angaben im Schengenkodex eher vage. Zudem zeigt sich, dass systematische Kontrollen einfach zu etablieren sind.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western  " align="left">Legiti&shy;mie&shy;rung und Dauer von Binnen&shy;grenz&shy;kon&shy;trollen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Auf europäischer Ebene werden aktuell eingesetzte systematische Grenzkontrollen als Reaktion auf Unsicherheit konstruiert. Grenzkontrollen haben so den Zweck, Sicherheit und territoriale Integrität zu erhalten (Europäisches Parlament 2024; 2025). Beispiele hierfür sind die Wiedereinführung von Kontrollen während der Fluchtbewegungen im Jahr 2015, während der COVID-19-Pandemie ab 2020 oder auch anlässlich besonderer Ereignisse wie der Olympischen Spiele in Frankreich oder der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland. Als „letztes Mittel“ sind diese also mehr oder weniger dauerhaft seit 2015 aktiv (Europäisches Parlament 2025) und wurden seitdem mehr als 400-mal genutzt (Pace 2025; Ceccorulli 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Seit 2024 haben mehrere Staaten des Schengen-Raums wieder temporäre Binnengrenzkontrollen eingeführt oder bestehende Maßnahmen verlängert. Besonders sichtbar ist dies in Deutschl<span style="color: #000000;">and: Seit dem 16. September 2024 sind vorübergehende Kontrollen grundsätzlich an allen deutschen Landesgrenzen möglich. Ursprünglich waren diese bis zum 15. März 2026 gedacht, eine Verlängerung um weitere sechs Monate wurde jedoch von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angekündigt (Tagesschau.</span><span style="color: #000000;">de</span><span style="color: #000000;"> 2026) und nun auch umgesetzt.</span> Als Begründung nennt die Bundesregierung ernsthafte Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit, insbesondere Risiken durch irreguläre Migration, Schleusungskriminalität, die Belastung des Asylsystems im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg sowie mögliche Aktivitäten terroristischer Gruppen, insbesondere im Kontext der Sicherheitslage in der arabischen Region (Bundeszentrale für politische Bildung 2024). Die Kontrollen betreffen die Landesgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Österreich, der Schweiz, Tschechien und Polen. Deutschland ist damit jedoch nicht allein. Auch Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Schweden, Österreich und Slowenien haben erneut Grenzkontrollen eingeführt. In vielen dieser Staaten wurden die Maßnahmen, welche 2024 in Kraft traten, bereits bis 2025 oder 2026 verlängert. Die Gründe sind ähnlich zu jenen in Deutschland. Österreich gibt Risiken durch irreguläre Migration entlang der Balkanroute, die Belastungen des Asylsystems, den Krieg in der Ukraine sowie eine verschärfte Sicherheitslage aufgrund terroristischer Bedrohungen in der arabischen Region als Gründe für die bis zum Sommer 2026 bestehenden Kontrollen an (Europäische Kommission o.D.). Betroffen sind die Grenzen zu Tschechien, Ungarn und Slowenien sowie die Landes- und Flussgrenzen zur Slowakei. In Polen bestanden zunächst Grenzkontrollen vom 5. Oktober 2025 bis zum 4. April 2026, die inzwischen ebenso um sechs Monate verlängert wurden. Hintergrund ist ein anhaltender Migrationsdruck entlang der Grenzen zu Deutschland und Litauen sowie ein deutlicher Anstieg illegaler Grenzübertritte auf polnischer Seite (Connolly/Krupa 2025). Italien kontrolliert vom 19. Dezember 2025 bis zum 18. Juni 2026 die Grenze zu Slowenien. Als Gründe werden die Gefahr einer terroristischen Unterwanderung von Migrationsströmen, die Krisen in Osteuropa und Arabien sowie erhöhte Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit dem Weltjubiläum der katholischen Kirche und den Olympischen Winterspielen in Italien genannt (Europäische Kommission o.D.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In den Jahren 2024 bis 2026 begründen die Mitgliedstaaten somit ihre Grenzkontrollen mit einer Kombination aus Migration, Sicherheitsrisiken und geopolitischen Krisen. Dazu zählen Migrationsbewegungen über diverse Routen, die Schleusung von Migrant*innen, Menschenhandel sowie die Belastung der nationalen Asylsysteme durch den Ukraine-Krieg. Folglich mischen sich langfristige politische Konflikte, die als Kontrollgrund angebracht werden, mit kurzfristigen Ereignissen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die genannten Gründe, um die Grenzschließung und Kontrolle rechtlich zu legitimieren, sind entsprechend vielseitig und überlappend. Sie sind aber vor allem strategisch zu verstehen. Für den deutschen Kontext beispielsweise zeigen Lisa Herbig und Kolleg*innen (2025) anhand einer quantitativen Studie basierend auf Pressekonferenzen und Reden zwischen 2013 und 2023, dass politische Akteure – insbesondere Regierungen – Binnengrenzkontrollen strategisch als politisches Instrument einsetzen, das über eine rein administrative Maßnahme hinausgeht. Regierungen nutzen interne Grenzmaßnahmen nicht nur als Reaktion auf objektive Ereignisse wie Migration oder Sicherheitsbedrohungen, sondern bewusst als kommunikative Strategien, um diese Maßnahmen gegenüber der Öffentlichkeit und politischen Gegnern zu rechtfertigen und zu legitimieren (Wille 2025). Dabei bedienen sich Entscheidungsträger*innen mehrerer Strategien. Sicherheitsnarrative stellen Kontrollen als unverzichtbare Reaktion auf äußere oder innere Bedrohungen dar. Solche Sicherheitsframes helfen, harte Maßnahmen als notwendig erscheinen zu lassen. Zusätzliche Wirksamkeitserwartungen dieser Kontrollen helfen zudem, Vertrauen in der Bevölkerung zu stärken und aktives Handeln zu zeigen (Herbig et al. 2025). Rechtliche Legitimierungsstrategien sind zudem gebräuchlich, um die politische Akzeptanz von Kontrollen zu erhöhen, werden diese doch von diversen Akteuren weiterhin kritisch betrachtet. Der Europäische Rechnungshof (ERH) beispielsweise kritisierte die Europäische Kommission dafür, keine Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der langfristigen Grenzkontrollen, die bereits vor der Pandemie eingeführt wurden, eingeleitet zu haben (Thaidigsmann 2022). Das Auditing für 2020 und 2021 ergab ebenfalls, dass in den 150 Anträgen auf Grenzkontrollen nicht genügend Belege geliefert wurden, um eine Notwendigkeit dieser Kontrollen nachzuweisen. Zudem argumentieren Mitgliedstaaten mit einer mangelnden Solidarität anderer Mitgliedstaaten sowie deren „Inkompetenz“, ihre Außengrenzen genügend zu sichern, um entsprechende innere Kontrollen zu legitimieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Insgesamt zeigt sich, dass temporäre Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums seit einigen Jahren deutlich häufiger eingesetzt werden. Während sie ursprünglich als kurzfristige Ausnahme vorgesehen waren, sind sie in mehreren Staaten inzwischen zu einem regelmäßig verlängerten Instrument der Sicherheits- und Migrationspolitik geworden. Besonders seit dem „Sommer der Migration“ 2015 scheinen Binnengrenzkontrollen daher eher eine Normalität als eine Ausnahme.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Techno&shy;lo&shy;gi&shy;sierte Kontrollen der EU-Au&shy;&szlig;en&shy;grenzen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ähnliche Diskurse zeigen sich auch in der Regulierung der EU-Außengrenzen. Mit der Einführung des elektronischen Grenzsystems EES im Jahr 2025 antwortet die Europäische Kommission auf das Bedürfnis der Mitgliedstaaten, Nicht-EU-Bürger*innen umfassender digital zu erfassen. Es betrifft visumsbefreite und -pflichtige Drittstaatsangehörige, die durch ein automatisiertes IT-Ein- und -Ausreisesystem registriert werden. Der Schritt vom manuellen Stempeln von Pässen hin zu biometrischer Registrierung von Fingerabdrücken und Gesichtern zielt auf ein weniger fehleranfälliges System ab, in dem technologische Systeme irreguläre Migration weiterhin reduzieren oder verunmöglichen sollen (Trauttmansdorff/Loschi 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch hier spielen Sicherheit und Risikoabwägung eine Rolle (Tagesschau.de 2025). Weitere Ziele sind die Bekämpfung von Identitätsbetrug und eine striktere Überwachung der Aufenthaltsdauer eingereister Personen. Die Ein- und Ausreise werden durch das EES automatisch aufgenommen und dadurch ein „illegaler“ Aufenthalt oder „Overstay“ verhindert. Gleichzeitig soll das EES zur Gefahrenabwehr und zu Strafverfolgungszwecken nutzbar gemacht werden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">&bdquo;Neue Grenz&shy;kon&shy;trollen&ldquo; und Bordering</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das Konzept des Bordering beschreibt in der aktuellen sozialwissenschaftlichen Forschung weit mehr als die physische Abgrenzung von Staatsterritorien. Dabei sind Grenzen kein rein lineares, geografisches Phänomen, das territoriale Räume voneinander trennt (Houtum/Naerssen 2002). Grenzen sind örtliche Barrieren, aber auch komplexe soziale, politische und rechtliche Prozesse, die in Gesellschaften hineinwirken (Brambilla 2015).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Sie werden dabei nicht nur von staatlicher Seite „gesetzt“, sondern in Praktiken, Institutionen und Diskursen produziert, reproduziert und verhandelt (Borrelli 2021). Diese Prozesse werden unter dem Begriff <i>Bordering</i> gefasst, der sowohl physische Kontrollen als auch weitverzweigte gesellschaftliche Grenzpraktiken beschreibt. Diese umfassen eine Exklusion durch Grenzziehung sowie eine Selektion (Scott 2018) und Hierarchisierung von Personengruppen (Borrelli 2021), welche besonders bei selektiven Kontrollen an Binnengrenzen und der Registrierung Drittstaatsangehöriger an Außengrenzen sichtbar werden. Es entsteht ein Gefälle zwischen erwünschten und nicht erwünschten Migrant*innen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine Analyse aktueller Grenzkontrollen und -regime durch Bordering-Prozesse erlaubt ein Verständnis davon, wie Grenzen internalisiert werden. Grenzregime sind zunehmend in den Alltag, in soziale Institutionen und in administrative Prozesse integriert, wodurch Grenzen in Gesellschaften selbst wirksam werden. In diesem Verständnis beeinflusst Bordering soziale Normen, politische Legitimation, rechtliche Verfahren und alltägliche Interaktionen. Schaut man auf die Rechtfertigung von Binnengrenzkontrollen, ist genau diese Transgression sichtbar. Politisch motivierte Kontrollen werden mithilfe gesellschaftlicher Ängste legitimiert beziehungsweise schaffen Ängste, auf die dann weitere Ausweitungen von Kontrollen folgen. Es findet ein Spiel mit Unsicherheiten statt (Bigo 2002). Migration wird politisch und institutionell zunehmend als Sicherheitsproblem dargestellt, nicht primär als soziales oder humanitäres Thema. Dadurch wird sie mit Themen wie Kriminalität, Terrorismus und Grenzschutz verknüpft. In diesem Diskurs verschwimmen die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit. Eine immigrierende Person wird symbolisch zu einer Figur, die verschiedene Bedrohungen verkörpert. Es geht nicht mehr nur um Grenzkontrollen an physischen Schnittstellen, sondern um praktische Mechanismen und Politiken innerhalb des Staatsgebietes, durch die Menschen anhand rechtlicher, sozialer oder ökonomischer Kriterien klassifiziert, überwacht und kontrolliert werden. Das umfasst Prozesse, durch die soziale Gruppen in Kategorien wie „legal/illegal“ oder „würdige/unwürdige“ Migrant*innen eingeordnet werden. Diese Zuordnungen werden im rechtlichen und öffentlichen Diskurs wie auch in alltäglichen Praktiken reproduziert und manifestieren sich als differenzierende Mechanismen, die soziale Inklusion und Exklusion stabilisieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die wiederholte Einführung temporärer Binnengrenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums und die gleichzeitige Einführung technologisierter Außengrenzkontrollen wie das EES lassen sich als Ausdruck des umfassenden Prozesses des Bordering verstehen. Während Binnengrenzkontrollen physisch an den Landesgrenzen stattfinden, sind sie zugleich rechtlich, politisch, sozial und symbolisch wirksam: Sie dienen nicht nur der Überwachung von Migration oder der Prävention krimineller Aktivitäten, sondern markieren auch staatliche Souveränität, demonstrieren Handlungsfähigkeit und erzeugen eine narrative Legitimation mittels Sicherheits- und Gefährdungsszenarien. Jede Wiedereinführung temporärer Kontrollen signalisiert, dass Grenzen auch innerhalb des Schengen-Raums nicht neutral sind, sondern als instrumentelle und symbolische Kategorien funktionieren, die Mobilität regulieren, Zugehörigkeit definieren und Unsicherheit sozial verhandeln.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Parallel dazu erweitern moderne Technologien an den Außengrenzen die Wirksamkeit von Grenzkontrollen, indem sie Bewegungen digital erfassen, Risiken klassifizieren und Informationen institutionalisieren. Das EES beispielsweise erfasst biometrische Daten von Nicht-EU-Bürger*innen und ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung der Ein- und Ausreisen. Seine biometrische Registrierung von Fingerabdrücken und Gesichtsdaten erweitert die Kontrolle über die Mobilität über das physische Grenzgebiet hinaus und internalisiert Grenzen innerhalb der Institutionen sowie administrativen Routinen (Trauttmansdorff/Loschi 2025; Tagesschau.de 2025). Dieses erweiterte Verständnis von Bordering zeigt, dass Grenzpolitik heute nicht nur an den Staatsgrenzen stattfindet, sondern vielmehr in Institutionen, Rechtssystemen, alltäglichen Interaktionen und politischen Aushandlungen lebendig ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bordering an Binnengrenzen schafft ein Gefälle zwischen den EU-Mitgliedstaaten – eine Hierarchie von schwächeren und stärkeren Akteuren, die sich gegen Migration abschotten können. Verantwortlichkeiten werden ausgehandelt, Schuld (für zu schwache Kontrollen) und Kompetenzfragen wurden in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt diskutiert und genutzt, um bestimmte Praktiken an bestimmten Grenzen zu legitimieren. Gleichzeitig wird die gemeinsame Kontrolle der Außengrenzen praktiziert, um sich geschlossen gegen Dritte zu stellen. Betroffene Migrant*innen sind jedoch weitestgehend Drittstaatsangehörige und somit die „Anderen“, die in das Visier der Kontrollen geraten.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Fazit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Zusammen betrachtet zeigen Binnengrenzkontrollen und technologische Außengrenzkontrollen, dass Grenzen nicht nur geografische Linien sind, sondern als soziale Praktiken, administrative Routinen und politische Diskurse in den Alltag hineinwirken. Sie sind zentrale Instrumente des Bordering, weil sie physische Bewegungen, digitale Kontrolle, rechtliche Verfahren und symbolische Darstellungen von Sicherheit und Souveränität miteinander verbinden und so den Schengen-Raum als kontinuierlich überwachten und regulierten sozialen Raum gestalten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Beide Arten der Kontrolle bergen erhebliche menschenrechtliche Konsequenzen. Bezüglich der Binnengrenzkontrollen erstarken Befürchtungen, dass die Freizügigkeit weiter eingeschränkt wird und Praktiken wie Pushbacks oder racial profiling normalisiert werden (Danish Refugee Council 2025). Die vorgeschobenen Momente des „Ausnahmezustandes“ (vgl. auch Agamben 2004) werden zu einem neuen Alltag, in dem die dauerhafte Kontrolle gerechtfertigt wird. Zudem birgt die umfassende Datenerfassung und -vernetzung des EES Risiken für Datenschutz, Privatsphäre und andere Grundrechte (Deutsches Institut für Menschenrechte 2025). Außengrenzkontrollen schaffen weiterhin ein Gefühl von Abschottung gegenüber Gefahren von „außerhalb“, welche durch Monitoring und Aufzeichnungen mobiler Personen reduziert werden sollen. Was mit den Daten geschieht und wie diese Art von Kontrolle durch technische Infrastrukturen geprägt wird, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Lisa Marie Borrelli,</strong> Jahrgang 1988, studierte Sozialwissenschaften mit Nebenfach Sozialpsychologie an der Universität zu Köln und habilitierte in der Kulturanthropologie an der Universität Basel. Seit 2025 ist sie ordentliche Professorin am Institut für Soziale Arbeit der Fachhochschule und Höheren Fachschule HES-SO Siders.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Agamben, Giorgio</em> 2004: Ausnahmezustand, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Bigo, Didier </em>2002: Security and Immigration: Toward a Critique of the Governmentality of Unease, in: <em>Alternatives</em>, Jg. 27, H. 1, S. 63-92.</p>
<p align="justify"><em>Borrelli, Lisa Marie</em> 2021: The Border Inside – Organizational Socialization of Street-level Bureaucrats in the European Migration Regime, in: <em>Journal of Borderlands Studies</em>, Jg. 36, H. 4, S. 579–598; DOI: 10.1080/08865655.2019.1676815.</p>
<p align="justify"><em>Brambilla, Chiara</em> 2015: Exploring the Critical Potential of the Borderscapes Concept, in: <em>Geopolitics</em>, Jg. 20, H. 1, S. 14-34; DOI: 10.1080/14650045.2014.884561.</p>
<p align="justify"><em>Bundeszentrale für politische Bildung</em> 2024: Grenzkontrollen bei der Einreise nach Deutschland, in: <em>Dies.</em> vom 25.09.2024, <a href="https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/552491/grenzkontrollen-bei-der-einreise-nach-deutschland/">https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/552491/grenzkontrollen-bei-der-einreise-nach-deutschland/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Ceccorulli, Michela</em> 2025: Schengen bittersweet anniversary: EU integration and the persistence of internal border controls, in: <em>Journal of European Integration</em>, Jg. 47, H. 4, S. 621–627; DOI: 10.1080/ 07036337.2025.2491858.</p>
<p align="justify"><em>Connolly, Kate/Krupa, Jakub</em> 2025: Poland begins controls on borders with Germany and Lithuania, in: <em>The Guardian</em> vom 17.07.2025, <a href="https://www.theguardian.com/world/2025/jul/07/poland-begins-controls-on-borders-with-germany-and-lithuania">https://www.theguardian.com/world/2025/jul/07/poland-begins-controls-on-borders-with-germany-and-lithuania</a>.</p>
<p align="justify"><em>Danish Refugee Council</em> 2025: Schengen Border Code reform threatens individual rights and freedom of movement, says new report by human rights NGOs, in: <em>Danish Refugee Council</em> vom: 05.02.2025, <a href="https://drc.ngo/en/news/schengen-border-code-reform-threatens-individual-rights-and-freedom-of-movement-says-new-report-by-human-rights-ngos/">https://drc.ngo/en/news/schengen-border-code-reform-threatens-individual-rights-and-freedom-of-movement-says-new-report-by-human-rights-ngos/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Deutsches Institut für Menschenrechte </em>2025: EES: Einsatz an EU-Grenzübergängen birgt grund- und menschenrechtliche Risiken, in: <em>Deutsches Institut für Menschenrechte</em> vom: 13.10.2025, <a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/ees-einsatz-an-eu-grenzuebergaengen-birgt-grund-und-menschenrechtliche-risiken">https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/ees-einsatz-an-eu-grenzuebergaengen-birgt-grund-und-menschenrechtliche-risiken</a>.</p>
<p align="justify"><em>Europäische Kommission</em> o.D.: Temporary Reintroduction of Border Control, in: <em>European Commission</em>, <a href="https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/schengen/schengen-area/temporary-reintroduction-border-control_en">https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/schengen/schengen-area/temporary-reintroduction-border-control_en</a>.</p>
<p align="justify"><em>Europäisches Parlament</em> 2024: MEPs give green light to a reformed Schengen Borders Code, in: <em>Europäisches Parlament</em> vom 24.04.2024, <a href="https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240419IPR20558/meps-give-green-light-to-a-reformed-schengen-borders-code">https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240419IPR20558/meps-give-green-light-to-a-reformed-schengen-borders-code</a>.</p>
<p align="justify"><em>Europäisches Parlament</em> 2025: Schengen: Europa ohne Grenzkontrollen, in: <em>Europäisches Parlament</em> vom 28.05.2025, <em><a href="https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20190612STO54307/schengen-europa-ohne-grenzkontrollen" rel="nofollow noopener">https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20190612STO54307/schengen-europa-ohne-grenzkontrollen</a></em>.</p>
<p align="justify"><em>Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union </em>2025: Erläuterungen zum Schengen-Raum, in: <em>Ders.</em> vom 16.06.2025, <a href="https://www.consilium.europa.eu/de/policies/schengen-area/">https://www.consilium.europa.eu/de/policies/schengen-area/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union</em> 2024: Schengen-Raum: Rat nimmt Aktualisierung des Schengener Grenzkodex an, in: Ders. vom 24.05.2024, <a href="https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/05/24/schengen-area-council-adopts-update-of-schengen-borders-code/">https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/05/24/schengen-area-council-adopts-update-of-schengen-borders-code/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Herbig, Lisa/Eisele, Olga/Gattermann, Katjana/Kuhn, Theresa</em> 2025: Justifying European border policies: a quantitative content analysis of German government communication 2013-2023, in: <em>Journal of European Public Policy</em>, Jg. 33, S. 1–36; DOI: 10.1080/13501763.2025.2599361.</p>
<p align="justify"><em>Houtum, Henk Van/Naerssen, Tom van</em> 2002: Bordering, Ordering and Othering, in: <em>Tijdschrift voor Economische en Sociale Geografie</em>, Jg. 93, H. 2, S. 125-136.</p>
<p align="justify"><em>Pace, Michelle</em> 2025: Border controls in Europe undermine the Schengen Area and the EU itself, in: <em>Chatham House</em> vom 16.09.2025, <a href="https://www.chathamhouse.org/2025/09/border-controls-europe-undermine-schengen-area-and-eu-itself.">https://www.chathamhouse.org/2025/09/border-controls-europe-undermine-schengen-area-and-eu-itself.</a></p>
<p align="justify"><em>Scott, James W./Brambilla, Chiara/Celata, Filippo/Coletti, Raffaella</em> 2018: Between crises and borders: Interventions on Mediterranean Neighbourhood and the salience of spatial imaginaries, in: <em>Political Geography</em>, Jg. 63, S. 174-184; DOI: 10.1016/j.polgeo.2017.07.008.</p>
<p align="justify"><em>Tagesschau.de</em> 2025: Start für das neue Ein- und Ausreisesystem der EU, in: <em>Dies.</em> vom 12.010.2025, <a href="https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-ein-ausreise-100.html">https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-ein-ausreise-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Tagesschau.de</em> 2026: Innenminister Dobrindt verlängert Grenzkontrollen, in: <em>Dies.</em> vom 16.02.2026, <a href="https://www.tagesschau.de/inland/dobrindt-grenzkontrollen-110.html">https://www.tagesschau.de/inland/dobrindt-grenzkontrollen-110.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Trauttmansdorff, Paul/Loschi, Chiara</em> 2025. Interoperability and the multiple modes of ordering in Europe&#8217;s digital border regime, in: <em>International Migration</em>, Jg. 63, H. 3, S. 1-17. DOI: 10.1111/imig. 70022.</p>
<p align="justify"><em>Wille, Christian</em> 2025: Vom Schengen-Spirit zum Border-Spirit. Beobachtungen aus Sicht der Grenzforschung, in Brodowski, Dominik/Dittel, Julia/Weber, Florian (Hrsg.): <em>40 Jahre Schengener Übereinkommen. Europa und seine inneren Grenzen</em>, Baden-Baden, S. 149-175; DOI: 10.5771/9783748960683-149.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Drittstaatsangehörige sind Reisende aus Nicht-Schengen-Mitgliedstaaten, die weder die Staatsangehörigkeit der Schweiz, eines Landes der EU noch die Staatsangehörigkeit Islands, Liechtensteins oder Norwegens besitzen.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Siehe die Verordnung (EU) 2017/2226 über ein Einreise-/Ausreisesystem zur Erfassung der Daten von Nicht-EU-Bürger*innen an den Außengrenzen der EU und die Verordnung (EU) 2017/2225 zur Änderung des Schengener Grenzkodex in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Brambilla (2015) erweitert dieses Konzept durch den Begriff <i>Borderscapes</i> um drei Aspekte: den politisch-ästhetischen Nexus, Zeitaspekte von Grenzen und Borderscaping als politische Methode. Für die Komplexität des Argumentes in diesem Beitrag ist jedoch der Begriff <i>Bordering</i> sinnvoll, da ich die Schaffung von Selektion, Ausgrenzung und Eingrenzung in den Vordergrund rücke.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/normalitaet-von-binnengrenzkontrollen-und-systemen-der-aussengrenzsteuerung/">Normalität von Binnengrenzkontrollen und Systemen der Außengrenzsteuerung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abschiebediplomatie: Aktuelle Abschiebedebatten und politische Aushandlungsprozesse über den nationalen Tellerrand hinaus</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/abschiebediplomatie-aktuelle-abschiebedebatten-und-politische-aushandlungsprozesse-ueber-den-nationalen-tellerrand-hinaus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Feb 2025 16:30:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Abschiebung]]></category>
		<category><![CDATA[Asyl]]></category>
		<category><![CDATA[Diplomatie]]></category>
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		<category><![CDATA[Europäische Union]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auf europäischer Ebene führt die Debatte nach einem verschärften, das heißt reduzierten Asylrecht, zu Anstrengungen der Auslagerung von Abschiebungen. Das verursacht ein Legitimitätsdefizit. Denn seit 2015 können die EU und ihre Mitgliedsstaaten Menschenrechte nicht mehr als Vermarktungsargument für außenpolitische Migrationsfragen nutzen. Forderung an Länder weiterhin Geflüchtete aufzunehmen und neben Infrastrukturen auch gesellschaftliche Teilnahme zu fördern, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/abschiebediplomatie-aktuelle-abschiebedebatten-und-politische-aushandlungsprozesse-ueber-den-nationalen-tellerrand-hinaus/">Abschiebediplomatie: Aktuelle Abschiebedebatten und politische Aushandlungsprozesse über den nationalen Tellerrand hinaus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Auf europäischer Ebene führt die Debatte nach einem verschärften, das heißt reduzierten Asylrecht, zu Anstrengungen der Auslagerung von Abschiebungen. Das verursacht ein Legitimitätsdefizit. Denn seit 2015 können die EU und ihre Mitgliedsstaaten Menschenrechte nicht mehr als Vermarktungsargument für außenpolitische Migrationsfragen nutzen. Forderung an Länder weiterhin Geflüchtete aufzunehmen und neben Infrastrukturen auch gesellschaftliche Teilnahme zu fördern, werden als inkonsistent oder heuchlerisch wahrgenommen. Mit der europäischen Suche nach einem neuen Konsens in der Flüchtlingsfrage, der sich wegbewegt von humanitärer Verantwortung und hin zu einem sicherheitspolitischen Fokus, wird die Legitimität der EU untergraben. Der illiberale Wandel der EU und vieler Mitgliedsstaaten, so Lisa Borrelli in ihrem Beitrag, lässt die liberale Stimme verstummen. Sie wird inkonsequent und schafft eine Doppelmoral.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></em></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Einleitung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Auf europäischer Ebene ist Abschiebung ein Dauerthema: Vor jeder politischen Wahl, nach jeder stark mediatisierten Straftat, welche durch eine Person ohne europäische Staatsangehörigkeit ausgeübt wird, präsentieren sehr viele Akteur*innen aus Medien und Politik eine hohe Empörung bezüglich der aktuellen Zahl von Abschiebungen. In einem solchen Kontext kommt es auch zu Diskussionen, wie diese Zahl noch erhöht werden kann. Auch mit Blick auf geopolitische Krisen und Kriege bewegt sich der Diskurs um Asylzahlen und mögliche Rückführung sowie um finanzielle Hilfen und Sachleistungen, die an andere Länder vergeben werden, um mobile Gruppen fernzuhalten. Nach den rechtspopulistischen Entwicklungen der vergangenen Jahre (Askanius/Mylonas 2015), die in diversen europäischen Staaten verzeichnet werden können, aber auch mit dem globalen Kurs hin zu Konzepten illiberaler Demokratie (Cooley/ Nexon 2022), ist es wenig überraschend, dass der Trend im Bereich der Migrationspolitik restriktiver wird, auch wenn ehemalige Parteien der „Mitte“ federführend sind. Polen beispielsweise möchte aktuell zeitweise das Asylrecht aussetzen &#8211; in einer Regierung geführt durch das Dreierbündnis der liberalkonservativen Bürgerkoalition (KO), dem christlich-konservativen Dritten Weg und dem Linksbündnis Lewica. Damit lehnt sich diese Forderung an eine Entscheidung Finnlands an, welche seit Mai 2024 das Asylrecht aufhebt, vertreten durch die Mitte-Rechts Koalition, die seit 2023 im Amt ist. Während diverse NGOs gegen diese Strategien Protest einlegen, ist eine Reaktion von Brüssel aber eher nicht zu erwarten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Stattdessen ist auch auf europäischer Ebene die Debatte nach einem verschärften, das heißt reduzierten Asylrecht, aktuell. Die Kommissionspräsidentin der Europäischen Union, Ursula von der Leyen, teilte gerade erst einen Brief an die 27 Staats- und Regierungschef*innen, in dem Abschiebezentren außerhalb Europas vorgeschlagen werden (Kelnberger 2024). Hier solle man von der angelaufenen Auslagerung Italiens nach Albanien lernen (Schmid 2024). Albanien vermerkt ein regeres Interesse und Besuche diverser Mitgliedsstaaten, um die Prozeduren kennenzulernen. Zudem soll – so von der Leyens Wunsch – die Entscheidung „sicherer Drittstaaten“ in Zukunft auf der Ebene der EU beschlossen werden, um Einigkeit zu schaffen. Die Abschiebeentscheide würden so vereinheitlicht. Da aktuell nur jede*r fünfte sogenannte Ausreisepflichtige auch tatsächlich abgeschoben wird, kursieren weitere politische Forderungen nach Reduzierung von Unterstützung, Sozialleistungen vor allem, und einer Ausweitung von Abschiebehaft. Leistungskürzungen, Haft und Sanktionen stehen in Bezug auf Abschiebedebatten daher hoch oben in der politischen Agenda. „Kompromisslosigkeit“, so die Äußerung von Österreichs Innenminister Gerhard Karner, wird gefordert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In diesen Diskursen fehlt der Blick auf die praktische Umsetzung, die von Polizei und Migrationsbehörden erwartet wird, sowie auf die menschenrechtlichen Aspekte, die Abschiebungen als gewaltvolle und traumatisierende Praxis anerkennen. Es geht wenig um Rechte oder Ansätze, die nicht erst bei Mobilität greifen. Stattdessen finden sich im politischen Diskurs Fantasien staatlicher Souveränität und Herrschaftsausübung sowie die Reproduktion eines imaginierten nationalen Körpers, der durch die unerwünschte Anwesenheit fremder Körper destabilisiert wird (Musolff 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der vorliegende Beitrag skizziert aktuelle europäische Abschiebedebatten in Bezug auf Externalisierung und Versuche der EU sowie ihrer Mitgliedsstaaten, Migration an und über die Außengrenzen hinweg zu verlagern. Dabei wird aufgezeigt, dass ebendiese Anstrengungen der Externalisierung ein Legitimitätsdefizit erschaffen. Denn spätestens seit 2015 und dem langen „Sommer der Migration“ können die EU und ihre Mitgliedsstaaten liberale Werte und Menschenrechte nicht mehr als Vermarktungs- und Verkaufsargument für außenpolitische Migrationsfragen nutzen. Forderung an Länder weiterhin Geflüchtete aufzunehmen und neben Infrastrukturen auch gesellschaftliche Teilnahme zu fördern, werden – so auch generelle Forschung zu „hypocrisy“ &#8211; als inkonsistent und somit scheinheilig oder heuchlerisch wahrgenommen (Greenhill 2010; Longo/Panebianco/Cannata 2023). Die Erwartung, dass zum Beispiel Libanon oder Jordanien, welche weitaus höhere Zahlen Geflüchteter beherbergen, weiterhin mobile Personengruppen aufnehmen, auch bei schwindender finanzieller Unterstützung durch Dritte, ist entsprechend unsicher.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nach einem theoretischen Exkurs in den sogenannten <i>hypocrisy gap</i>, welche Inkonsistenz (Heuchelei) als banal-alltägliches Verhalten in (politischen) Organisationen erklärt, soll vor allem auf die diplomatische Ebene von Abschiebungen eingegangen werden. Als Beispiel dieser Aushandlungen von Rückkehr fungiert Syrien, da der europäische Diskurs immer offener von einer sichereren Lage in Teilen des Landes ausgeht (Pascoe 2024). Begleitet wird dies mit Kritik nichtstaatlicher Akteur*innen, welche ein Aufweichen des Non-Refoulement-Prinzips befürchten. Abschließend wird aufgezeigt, dass das internationale Gerangel um Deutungshoheit (wer darf wann und wie abgeschoben werden), jedoch nicht nur sozialstaatlich und menschenrechtlich geregelte Normen unterwandert, sondern auch klar eine imaginäre, fiktive Gemeinschaft (vgl. <i>imagined communites</i> nach Anderson [1983] 2006) schafft, welche von „außen“ abgeschottet werden soll.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Abschie&shy;be&shy;di&shy;plo&shy;matie und <i>Hypocrisy</i> &ndash; Welche Legitimit&auml;t braucht die EU?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Bisherige Forschung an der Schnittstelle zu Diplomatie und Migration (siehe hier der Begriff <i>migration diplomacy</i>; Adamson/Tsourapas 2018) unterstreicht, dass Migrationspolitik nicht nur allein Mittel zum Zweck ist – beispielsweise, wenn durch eine Drohung der Grenzöffnung finanzielle Entwicklungshilfe, also Hilfen in einem anderen politischen Bereich, erhalten wird. Vielmehr ist der Bereich in seiner Relevanz so gewachsen, dass Migration zum Zweck selbst geworden ist (Tsourapas 2017). Diplomatische Strategien zielen daher oftmals mit konkreten Mitteln und Prozessen auf die Verwaltung von Mobilität ab. Sie sind charakterisiert durch interaktive Prozesse, beinhalten bilaterale Abkommen und Kooperationsprogramme sowie auch Strategien, welche sanktionieren (Laube 2019). Diplomatische Akteur*innen nehmen bestimmte Positionen ein, vertreten diese nach außen, propagieren diese, können aber intern divergierende Ziele verfolgen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Bereich Migration spielen internationale Abkommen und Rechte eine wesentliche Rolle, wie beispielsweise die Genfer Flüchtlingskonvention oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. In der Theorie werden diese durch die unterzeichnenden Parteien vertreten und deren Inhalte gefördert. Dies betrifft auch die EU. Zwar kann diese selbst nur schwer Normen kohärent und konsequent fördern, da strategische Interessen der individuellen Mitgliedstaaten häufig divergieren und in Spannungen zueinander liegen (Longo/Panebianco/Cannata 2023). Dennoch wird die EU durch andere Staaten als ein Akteur wahrgenommen. Entsprechend können divergierende Strategien zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten für Kritik sorgen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Um ein Verständnis für divergierende Haltungen in der Migrationsdiplomatie zu erhalten, bietet sich eine Analyse von nach außen getragenen Handlungen über einen gewissen Zeitraum an, verbunden mit der Beobachtung tatsächlich ergriffener Maßnahmen. Ein Forschungsstrang arbeitet mit dem Begriff der <i>Hypocrisy</i>, im Folgenden <i>inkonsistentes Verhalten</i> genannt, welcher eine Inkonsistenz zwischen Gesagtem, Entscheidungen und Aktionen beschreibt (vgl. zu <i>organization of hypocrisy </i>Brunsson 1991). Diese Inkonsistenz wird durch Akteur*innen und Organisationen genutzt, um mit widersprüchlichen Werten in ihrem Umfeld umzugehen und sie auszuleben (Longo/Panebianco/Cannata 2023). Während wir als Akteur*innen zwar davon ausgehen, dass Gesagtes mit einer Aktion oder einem Ausgang des Geschehens übereinstimmt, ist Inkonsistenz dennoch ein fundamentaler Bestandteil unseres Verhaltens. Während inkonsistentes Verhalten nicht immer das Resultat taktischer Entscheidungen sein muss, kann diese auf politischer Ebene jedoch weitreichende Folgen haben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kelly Greenhill (2010) konkretisiert politisch inkonsistentes Verhalten (<i>political hypocrisy</i>) als politische Heuchelei, in welcher die politischen Akteur*innen das Engagement ihres Staates bezüglich einer bestimmten Moral (oder den Appell an dieser) übertreiben: „Political hypocrisy entails the exaggeration by political actors of their state’s commitment to morality” (Greenhill 2010: 132). Dies führt zu potenziellen Kosten (<i>hypocrisy costs</i>), die aufkommen können, wenn Akteur*innen beispielsweise das Verfolgen liberaler Werte und internationaler Normen einfordern, selbst jedoch diese nicht einhalten.</p>
<blockquote class="western">
<p>„[S]ymbolic political costs […] can be imposed when there exists a real (or perceived) disparity between a professed commitment to liberal values and/or international norms, and demonstrated state actions that contravene such a commitment.” (Greenhill 2010: 132)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Symbolische Kosten sind Legitimitätsverlust, ein Verlust von Glaubwürdigkeit und somit auch politischer Macht. Sanktioniert wird durch ein öffentliches Bloßstellen durch Netzwerke und andere Akteur*innen, die das inkonsistente Verhalten aufdecken. Während dies Greenhill (2010) zufolge zu Scham einer Regierung führt (vgl. Keck/Sikkink 1998) und im Idealfall zu einem Verhaltenswechsel in die ursprünglich vertretene Richtung, sieht es im aktuellen Diskurs um Abschiebungen anders aus.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Einigkeit in der Normauf&shy;wei&shy;chung &ndash; Return Hubs in und au&szlig;erhalb der EU</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der generelle Diskurs um Migration und Mobilität ist nämlich von einem diversen Stimmgewirr, welches sich um Seenotrettung, Schleuser*innen und Menschenhandel, aber auch Situationen in sogenannten Drittstaaten dreht, auf einen scheinbaren Konsens zu Abschiebung abgeflaut. Asylverfahren sollen ausgelagert werden. Dazu kommen nun Ideen für Abschiebezentren außerhalb der EU – so schafft eine Person es gar nicht erst auf europäischen Boden. Dies geht weiter als die geplanten Lager an den EU-Außengrenzen, welche Teil der in diesem Jahr beschlossenen europäischen Asylrechtsreform sind. Die Idee ist, Personen mit geringer Anerkennungsquote schnell wieder abschieben zu können. Dies soll in zwei Jahren in die Tat umsetzbar sein. Von der Leyens Brief vom 15. Oktobers 2024 geht weiter: Sie unterstützt die Position bezüglich Giorgia Melonis Albanien-Deal in dem Moment, in welchem das erste italienische Marineschiff den Hafen von Shengjin in Albanien erreicht. Während sich die Kommission zu Beginn des Deals eher verhalten zeigte und auf die Einhaltung internationaler und EU-Rechte pochte, wächst nun somit das Interesse daran und an einer etwaigen Prüfung, wie man nachziehen kann, zum Beispiel durch einen Deal mit Rwanda (Kelnberger 2024). Der Richtungswechsel ist nicht plötzlich, hat aber klar seine Ausrichtung gewechselt. Nach Angela Merkels Aussage „Wir schaffen das“ im Jahr 2015, die eine gemeinsame Verantwortung suggeriert und somit ähnliche Anstrengungen aufzeigt, wie andere Länder außerhalb der EU mit hohen Migrationszahlen, ist die heutige Einstellung eine grundsätzlich andere. Wird jedoch keine Verantwortung für Asylsuchende übernommen, jedoch weiter außenpolitisch für den Verbleib von Geflüchteten zum Beispiel in der Türkei, dem Libanon oder Jordanien, plädiert, kommt es zu Inkonsistenz.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Inkonsistentes Verhalten zeigt sich noch klarer im diskursiven Verhalten von Edi Rama, Albaniens Ministerpräsident. Sprach er sich 2018 noch klar gegen EU-Asylzentren in Albanien aus und beschrieb das Vorhaben als Versuch, „verzweifelte Menschen irgendwo abzuladen wie Giftmüll, den niemand will“ (Turkia 2018; Lynch 2023), ist wenige Jahre später von diesen klaren Worten nicht mehr viel zu finden. Der Diskurs hat sich verändert, jedoch – zumindest aktuell – nur für Italien. Albaniens Öffnung für Asylauslagerung basiert – so Rama – auf einer solidarischen Haltung gegenüber Italien. Italien hat sich im Gegenzug für einen EU-Beitritt Albaniens stark gemacht, was jedoch nicht der Hauptgrund für die Unterstützung in der Asylhandhabe sein soll. Dabei betont Rama in seiner Rede vor dem Europäischen Parlament am 19. September 2024 nochmals, dass das Abkommen „exklusiv“ mit Italien und aus „unconditional love“ enstanden sei (Jones 2024). Mit der Rhetorikänderung, die von einer Ablehnung der Auslagerung zu einer Zustimmung zu Asylzentren führt, sinkt jedoch auch Ramas Glaubwürdigkeit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit den Zentren umgeht Italien die EU-Asylverfahrensrichtline, welche erst bei Anträgen an der Grenze gilt, nicht jedoch in internationalen Gewässern. Auslagerung als Abschreckungseffekt ist gewünscht, auch wenn dieser in anderen Abschreckungshandlungen in der Flüchtlingspolitik bisher in keiner Weise nachgewiesen werden konnte. Spätestens seit 2015 ist der vielseitige Diskurs also einem Zweierlei gewichen: Sicherheit und Externalisierung. Beide Diskurse schaffen eine neue Legitimität. Zwar prangern andere Staaten – besonders außerhalb der EU &#8211; die inkonsistente Handlung der EU an (Kaschowitz/Baravi 2024; Keshen/Safi 2023), diese verändert jedoch nun ihre Haltung. Sie folgt – statt einer offiziellen Unterstützung helfender Maßnahmen für Geflüchtete und verdeckter Unterstützung von autoritären Regimen, beispielsweise in Libyen (Tranchina 2020) – einer nun häufiger offen gezeigten finanziellen Unterstützung für externe Sicherheit (Kaschowitz/Baravi 2024).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Syrische Gefl&uuml;chtete im Migra&shy;ti&shy;ons&shy;dis&shy;kurs</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Kurz vor den Europawahlen 2024 sicherte von der Leyen dem Libanon eine Milliarde Euro zur Bewältigung der „Flüchtlingskrise“ zu. Diese Art von Unterstützung existiert bereits seit 2011, wurde nun aber besonders betont und inhaltlich adaptiert. Grenzmanagement und Sicherheit sind nun klar benannt (Directorate-General for Neighbourhood and Enlargement Negotiations 2024). In einem Interview mit Nick Alipour von Euractiv bezeichnet der SPD-Bundestagsabgeordnete Helge Lindh „dass die Kommissionsabkommen größtenteils ‚Scheckbuchdiplomatie sind, mit Fokus auf Geldtransfers an autoritär geprägte Regierungen’“ (Alipour 2024). Der taktische Wechsel von humanitärer Unterstützung für Geflüchtete zu Sicherheit und Grenzmanagement mag ein Versuch der EU sein, ihr inkonsistentes Verhalten anzupassen. Dies hat jedoch verheerende Konsequenzen für Geflüchtete, da ihre Prekarität noch weiter verstärkt wird. Schwindende Unterstützung für Unterbringung und Lebensmittel und eine Verlagerung von monetärer Hilfe für Grenzkontrollen signalisieren, dass ihre Anwesenheit nun auch international hinterfragt wird.</p>
<blockquote class="western">
<p>„Dass die Europäische Union eine solche vermeintlich „freiwillige Rückkehr“ (wie es von der Leyen auch bei ihrem Besuch im Libanon formulierte) unterstützt, bietet Spielraum für andere Kräfte, die schon lange versuchen, syrische Flüchtlinge für ihre Zwecke zu instrumentalisieren.“ (Kaschowitz/Baravi 2024)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ebenso zeigen Keshen und Safi (2023) auf, wie libanesische Parteien sich gegenüber europäischer Politik positionieren. Konkret nutzen sie das Beispiel Dänemarks, das 2019 Teile Syriens (Damaskus und Rif Damaskus) als sichere Rückkehrorte erklärten. Noch hat keine Abschiebung stattgefunden, viele syrische Geflüchtete verloren jedoch ihren temporären Aufenthaltsstatus und mussten und müssen diesen Verlust nun auf bürokratisch langen Wegen anfechten (Lindberg 2021). Dänemarks Positionierung liefert ein gutes Beispiel für das inkonsistente Verhalten der EU und einiger, wenn nicht der meisten Mitgliedsstaaten. Zunächst folgten auf Dänemarks Entscheidung, Abschiebungen nach Syrien zu ermöglichen nicht nur von Nicht-Regierungsorganisationen negative Reaktionen. Der Danish Immigration Service verurteilte die dänischen Asylbehörden (Danish asylum authorities), die Gewährung temporären Schutzes syrischer Geflüchteter aus Damaskus aufzuheben (ECRE 2021). Auch der UNHCR wiederholt zunächst den Aufruf, nicht nach Syrien abzuschieben. Das Europäische Parlament äußerte sich bezüglich seiner Positionierung mit einem Verweis auf das Non-Refoulement Verbot nach Genfer Flüchtlingskonvention und Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dazu verwiesen sie auf internationale Organisationen und merkten an, dass dänische Behörden der Kommission versichert hätten, keine zwangsweisen Abschiebungen durchzuführen (European Parliament 2021).</p>
<blockquote class="western">
<p>„While the decision to return must always be an individual one, the European Union shares UNHCR’s assessment that conditions for safe, voluntary and dignified return are not in place in Syria at present and that there could be security risks for certain individuals returning to Damascus, which has also been pointed out in the European Asylum Support Office’s Country Guidance on Syria.“ (EEAS 2021)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Jahr 2024 ist die Haltung der Europäischen Kommission nicht mehr allzu klar, sondern zurückhaltend. Zypern drängt die Europäische Kommission, Syrien für sicher zu erklären (Human Rights Watch 2024). Mit Strategien wie Erpressung (vgl. Tsourapas 2019) kann weiterhin Druck aufgebaut werden. Erst im Mai dieses Jahres drohte der Hisbollah-Führer Hassan Nasrallah mit einer „Flut“ syrischer Geflüchteter aus dem Libanon nach Europa (All Arab News 2024). Ähnlich tat es die Türkei (und andere Länder), wobei die Drohung „eine Welle von Migrant*innen auf Europa loszulassen“ 2016 noch eiskalt von offizieller Seite aus Brüssel abgetan wurde. „This will not help Turkey’s credibility in the eyes of European citizens. Europe will not be blackmailed“ (Beesley/Pitel 2016).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ob der nun angedrohte Druck dazu führen könnte, dass man sich in der Rückführungsfrage alternativ mit dem syrischen Regime arrangiert, bleibt abzuwarten. Dennoch führt ein sich ausdehnendes Verständnis von regionaler Sicherheit in Syrien dazu, die Beziehungen zwischen Europa und dem Assad-Regime zu normalisieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die unklare Positionierung bezüglich Rückkehr und finanzieller Veränderungen von Seiten der EU befeuern Ressentiments gegenüber syrischen Geflüchteten in der Region dazu noch weiter. Staaten, wie der Libanon sehen eine Doppelmoral westlicher Geldgebender. Es zeigt sich, dass Abschiebedebatten nicht in einem europäischen Vakuum stattfinden, sondern auch von weiteren internationalen Akteur*innen und nichteuropäischen Staaten abhängen. Eine Externalisierung – die Nach-außen-Verbschiebung von Grenzen über die europäischen hinaus – kann daher nicht einfach als reine Aktion europäischer Akteur*innen angesehen werden. Ein simples „Kaufen“ von Staaten ist nicht möglich, wie die Beispiele der Türkei, Jordanien oder des Libanons gezeigt haben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kaschowtith und Bavari (2024) zeigen so beispielsweise auf, wie von der Leyens monetäre Ankündigung negative Reaktionen schürt. Das Gefühl von Bestechung breitet sich aus und verschärft negative Gefühle gegenüber Geflüchteten. Die Anspannung zwischen der libanesischen Bevölkerung und syrischen Geflüchteten wächst. Gleichzeitig erlaubt die finanzielle Geldspritze eine Stärkung libanesischer Sicherheitskräfte und somit eine Schwächung internationalen Rechts. Durch den offiziellen „Kurswechsel“ der EU – hin zu Grenzziehung und Auslagerung und weg von humanitärer Hilfe sowie Aufbau – folgen daher keine Sanktionen. Vielmehr findet eine Normalisierung statt, welche den Positionswechsel (keine Abschiebung nach Syrien hinzu möglicher Abschiebung) stillschweigend akzeptiert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Richtungswechsel Dänemarks zeigt sich inzwischen auch auf gerichtlicher Ebene in anderen Ländern. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen sieht in seiner Entscheidung vom 16. Juli 2024 (AZ 14 A 2847/19.A – asyl.net: M32602) keine individuelle Lebensgefahr für Zivilpersonen in Syrien, auch zielgerichtete Menschenrechtsverletzungen seien nicht zu befürchten (Feneberg/Pettersson 2024). Damit reiht sich das Gericht in einen gesamteuropäischen Diskurs ein.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Fazit</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit der europäischen Suche eines neuen Konsenses, welcher sich wegbewegt von humanitärer Verantwortung und hin zu einem sicherheitspolitischen Fokus auf sich selbst, wird die Legitimität der EU untergraben. Der illiberale Wandel der EU und ihrer Politik (siehe hier auch Polen oder Ungarn) lässt die liberale Stimme, welche gegenüber weiteren Staaten und Akteur*innen angewendet wird, verstummen. Sie wird inkonsequent und schafft eine Doppelmoral, welche so auch wahrgenommen wird. Anstatt, dass die offene Kritik gegenüber der <i>hypocrisy</i> für Scham und Anpassung und eine Rückbesinnung auf bestimmte Normen sorgt, werden diese nun einfach verändert und angepasst. Der Diskurs um Abschiebungen aufgrund von Sicherheit und Erhaltung nationaler Systeme ignoriert internationale Abkommen und Normen, und er verändert ihre Interpretation. Dänemark erhielt so nur kurzzeitig Kritik für seine Entscheidung und wird heute eher bestärkt. Wenn also die Lücke zwischen nach außen getragener Position und tatsächlicher Handlung zu groß wird, können wir beobachten, dass politische Akteur*innen diese Handlung nicht (mehr) revidieren. Vielmehr passen sie ihre Position an, ähnlich dem Motto „der Zweck heiligt alle Mittel“. Die Kritik an der Diskrepanz zwischen Position und Handlung hat somit nur noch wenig Effekt. Damit geschieht eine Normalisierung rechtlich zweifelhafter Handlungen (Refoulement und Push-Backs), welche vermehrt europäisch getragen werden, was autoritäre Regime zusätzlich stärkt und demokratische Werte wie die universelle Menschenwürde vermehrt in den Hintergrund rücken lässt (Dandashly/Noutcheva 2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es geht also nicht darum, die Inkompetenz der EU, einen gleichförmigen Konsens zu finden, aufzuzeigen. Vielmehr wird deutlich, dass das Erreichen eines Konsenses durch Aufweichung und Abschaffung von humanitären Normen sehr wohl möglich ist. Einigkeit und Einklang liegt in der Ausgrenzung. Damit bestärkt der aktuelle Diskurs eine Differenzierung zwischen „wir“, einer imaginierten Gemeinschaft, und „anderen“, denen gegenüber man sich absichern muss.</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Lisa Marie Borrelli,</strong> Jahrgang 1988, Sozialwissenschaftlerin, studierte Sozialwissenschaften mit Nebenfach Sozialpsychologie an der Universität Köln. Seit 2022 ist sie assoziierte Professorin am Institut für Soziale Arbeit der Fachhochschule und Höheren Fachschule HES-SO Siders.</em></p>
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<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Adamson, Fiona B/Tsourapas, Gerasimos</em> 2018: Migration Diplomacy in World Politics, in: <em>International Studies Perspectives</em>, Jg. 20, H. 2, S. 113–28, <a href="https://doi.org/10.1093/isp/eky015">https://doi.org/10.1093/isp/eky015</a>.</p>
<p align="justify"><em>Alipour, Nick</em> 2024: Deutsche Migrationspolitik: Offen für EU-Albanien-Modell, in: <em>Euractiv </em>vom 20.09.2024, <a href="https://www.euractiv.de/section/innenpolitik/news/deutsche-migrationspolitik-offen-fuer-eu-albanien-modell/">https://www.euractiv.de/section/innenpolitik/news/deutsche-migrationspolitik-offen-fuer-eu-albanien-modell/</a>.</p>
<p align="justify"><em>All Arab News, Staff</em> 2024: Hezbollah Threatens to Flood Europe with Syrian Refugees from Lebanon, in: <em>All Arab News</em> vom 16.05.2024, <a href="https://allarab.news/hezbollah-threatens-to-flood-europe-with-syrian-refugees-from-lebanon/">https://allarab.news/hezbollah-threatens-to-flood-europe-with-syrian-refugees-from-lebanon/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Anderson, Benedict R.</em> [1983] 2006: Imagined Communities: Reflections on the Origin and Spread of Nationalism, überarbeitete Ausgabe, London/New York.</p>
<p align="justify"><em>Askanius, Tina/Mylonas, Yiannis </em>2015: Extreme-Right Responses to the European Economic Crisis in Denmark and Sweden: The Discursive Construction of Scapegoats and Lodestars, in: <em>Javnost &#8211; The Public</em>, Jg. 22, H. 1, S. 55–72, <a href="https://doi.org/10.1080/13183222.2015.1017249">https://doi.org/10.1080/13183222.2015.1017249</a>.</p>
<p align="justify"><em>Beesley, Arthur/Pitel, Laura</em> 2016: Erdogan Threatens to Let 3m Refugees into Europe, in: <em>Financial Times</em> vom 25.11.2016, <a href="https://www.ft.com/content/c5197e60-b2fc-11e6-9c37-5787335499a0">https://www.ft.com/content/c5197e60-b2fc-11e6-9c37-5787335499a0</a>.</p>
<p align="justify"><em>Brunsson, Nils</em> 1991: The Organization of Hypocrisy. Talk, Decisions and Actions on Organizations, Chichester.</p>
<p align="justify"><em>Cooley, Alexander/Nexon, Daniel H.</em> 2022: The Real Crisis of Global Order: Illiberalism on the Rise Essays, in: <em>Foreign Affairs</em>, Jg.101, H. 1, S. 103–118.</p>
<p align="justify"><em>Dandashly, Assem/Noutcheva, Gergana</em> 2022: Conceptualizing Norm Diffusion and Norm Contestation in the European Neighbourhood: Introduction to the Special Issue, in: <em>Democratization</em>, Jg. 29, H.3, S. 415–432, <a href="https://doi.org/10.1080/13510347.2021.2012161">https://doi.org/10.1080/13510347.2021.2012161</a>.</p>
<p align="justify"><em>Directorate-General for Neighbourhood and Enlargement Negotiations</em> 2024: Commission Adopts Financial Package to Support Lebanon’s Stability and Economy &#8211; European Commission, in: <em>European Commission</em> vom 01.08.2024, <a href="https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/news/commission-adopts-financial-package-support-lebanons-stability-and-economy-2024-08-01_en">https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/news/commission-adopts-financial-package-support-lebanons-stability-and-economy-2024-08-01_en</a>.</p>
<p align="justify"><em>ECRE, European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment/European Council of Refugees and Exiles</em> 2021: Denmark: Experts Contributing to COI Reports Condemn Decision to Deem Damascus Safe for Return as UNHCR Reconfirms Its Position on Returns to Syria, in: <em>ECRE Weekly Bulletin</em> vom 23.04.2021, <a href="https://ecre.org/denmark-experts-contributing-to-coi-reports-condemn-decision-to-deem-damascus-safe-for-return-as-unhcr-reconfirms-its-position-on-returns-to-syria/">https://ecre.org/denmark-experts-contributing-to-coi-reports-condemn-decision-to-deem-damascus-safe-for-return-as-unhcr-reconfirms-its-position-on-returns-to-syria/</a>.</p>
<p align="justify"><em>EEAS, European Union External Action</em> 2021: Petition Response: Letter about Syrian Refugees in Denmark, in: <em>The Diplomatic Service of the European Union</em> vom 08.06.2021, <a href="https://www.eeas.europa.eu/eeas/petition-response-letter-about-syrian-refugees-denmark_en">https://www.eeas.europa.eu/eeas/petition-response-letter-about-syrian-refugees-denmark_en</a>.</p>
<p align="justify"><em>European Parliament</em> 2021: Parliamentary Question | Answer for Question P-002068/21 | P-002068/2021(ASW), in: <em>European Parliament</em> vom 11.06.2021, <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-9-2021-002068-ASW_EN.html">https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-9-2021-002068-ASW_EN.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Feneberg, Valentin/Pettersson, Paul</em> 2024: Kein Startschuss Für Abschiebungen Nach Syrien, in: <em>Verfassungblog </em>vom 02.07.2024, <a href="https://intr2dok.vifa-recht.de/servlets/MCRFileNodeServlet/mir_derivate_00017407/Kein%20Startschuss%20für%20Abschiebungen%20nach%20Syrien.pdf">https://intr2dok.vifa-recht.de/servlets/MCRFileNodeServlet/mir_derivate_00017407/Kein%20Startschuss%20für%20Abschiebungen%20nach%20Syrien.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Greenhill, Kelly M.</em> 2010: Weapons of Mass Migration: Forced Displacement as an Instrument of Coercion, in: <em>Strategic Insights</em>, Jg. 9, H.1, S. 116–59.</p>
<p align="justify"><em>Human Rights Watch</em> 2024: “I Can’t Go Home, Stay Here, or Leave”, in: <em>Human Rights Watch</em>, September 2024, <a href="https://www.hrw.org/report/2024/09/04/i-cant-go-home-stay-here-or-leave/pushbacks-and-pullbacks-syrian-refugees-cyprus">https://www.hrw.org/report/2024/09/04/i-cant-go-home-stay-here-or-leave/pushbacks-and-pullbacks-syrian-refugees-cyprus</a>.</p>
<p align="justify"><em>Jones, Mared Gwyn</em> 2024: Prime Minister Rama Insists Albania Migrant Deal “exclusive” to Italy, in: <em>Euronews </em>vom 19.09.2024, <a href="https://www.euronews.com/my-europe/2024/09/19/prime-minister-rama-insists-albania-migrant-deal-exclusive-to-italy-as-more-countries-eye-">https://www.euronews.com/my-europe/2024/09/19/prime-minister-rama-insists-albania-migrant-deal-exclusive-to-italy-as-more-countries-eye-</a>.</p>
<p align="justify"><em>Kaschowitz, Sabrina/Baravi, Hussam </em>2024: Bauernopfer, in: JPG vom 06.06.2024. <a href="https://www.ipg-journal.de/regionen/europa/artikel/bauernopfer-7556/">https://www.ipg-journal.de/regionen/europa/artikel/bauernopfer-7556/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Keck, Margaret E./Sikkink, Kathryn </em>1998: Acivists beyond Borders. Advocacy Newtorks in International Politics, Ithaca/London.</p>
<p align="justify"><em>Kelnberger, Josef</em> 2024: EU-Asylpolitik: Von der Leyen fordert Abschiebezentren außerhalb Europas, in: <em>Süddeutsche.de</em> vom 15.10.2024, <a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/eu-asylpolitik-von-der-leyen-abschiebezentren-lux.Bsn2fCqSkBC6A35XjYGCiS">https://www.sueddeutsche.de/politik/eu-asylpolitik-von-der-leyen-abschiebezentren-lux.Bsn2fCqSkBC6A35XjYGCiS</a>.</p>
<p align="justify"><em>Keshen, Nadine/Safi, Melissa</em> 2023: Nightmare Realized: Syrians Face Mass Forced Deportations from Lebanon, in: <em>The Tahrir Institute for Middle East Policy</em> vom 24.05.2023, <a href="https://timep.org/2023/05/24/nightmare-realized-syrians-face-mass-forced-deportations-from-lebanon/">https://timep.org/2023/05/24/nightmare-realized-syrians-face-mass-forced-deportations-from-lebanon/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Laube, Lena</em> 2019: The Relational Dimension of Externalizing Border Control: Selective Visa Policies in Migration and Border Diplomacy, in:<em> Comparative Migration Studies</em>, Jg. 7, H. 1, S. 1–22, <a href="https://doi.org/10.1186/s40878-019-0130-x">https://doi.org/10.1186/s40878-019-0130-x</a>.</p>
<p align="justify"><em>Lindberg, Annika</em> 2021: How Denmark became the first European country to threaten Syrian refugees with deportation, in: <em>Artikel 14.se</em> vom 26.11.2021, <a href="https://artikel14.se/how-denmark-became-the-first-european-country-to-threaten-syrian-refugees-with-deportation/">https://artikel14.se/how-denmark-became-the-first-european-country-to-threaten-syrian-refugees-with-deportation/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Longo, Francesca/Panebianco, Stefania/Cannata, Giuseppe</em> 2023: Mind the Gap! Organized Hypocrisy in EU Cooperation with Southern Neighbor Countries on International Protection, in:<em> Italian Political Science Review / Rivista Italiana Di Scienza Politica</em>, Jg.53, H. 3, S. 367–83. <a href="https://doi.org/10.1017/ipo.2023.9">https://doi.org/10.1017/ipo.2023.9</a>.</p>
<p align="justify"><em>Lynch, Lily</em> 2023: Italy, Albania, Asylum and “European Values”’, in: <em>Social Europe</em> vom 20.11.2023. <a href="https://www.socialeurope.eu/italy-albania-asylum-and-european-values">https://www.socialeurope.eu/italy-albania-asylum-and-european-values</a>.</p>
<p align="justify"><em>Musolff, Andreas</em> 2023: Migrants’ NATION-AS-BODY Metaphors as Expressions of Transnational Identities, in: <em>Language and Intercultural Communication</em>, Jg. 23, H. 3, S. 229–40, <a href="https://doi.org/10.1080/14708477.2022.2157836">https://doi.org/10.1080/14708477.2022.2157836</a>.</p>
<p align="justify"><em>Pascoe, Robin</em> 2024: Close Dutch Borders to Syrian Refugees, Says Wilders, in: <em>DutchNews.nl</em> vom 26.08.2024. <a href="https://www.dutchnews.nl/2024/08/close-dutch-borders-to-syrian-refugees-says-wilders/">https://www.dutchnews.nl/2024/08/close-dutch-borders-to-syrian-refugees-says-wilders/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Schmid, Kathrin </em>2024: Von der Leyen offen für Melonis Asylmodell, in: <em>tagesschau.de</em> vom 15.01.2024, <a href="https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-asylverfahren-ausland-100.html">https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-asylverfahren-ausland-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Tranchina, Giulia</em> 2020: Europäische Migrationspolitik in Libyen – „Das ist Heuchelei“. Interview von Maximilian Ellebrecht, in: <em>Dis:orient</em> vom 20.06.2020, <a href="https://www.disorient.de/magazin/europaeische-migrationspolitik-libyen-das-ist-heuchelei">https://www.disorient.de/magazin/europaeische-migrationspolitik-libyen-das-ist-heuchelei</a>.</p>
<p align="justify"><em>Tsourapas, Gerasimos</em> 2017: Migration Diplomacy in the Global South: Cooperation, Coercion and Issue Linkage in Gaddafi’s Libya, in: <em>Third World Quarterly</em>, Jg.38, H. 10, S. 2367–2385, <a href="https://doi.org/10.1080/01436597.2017.1350102">https://doi.org/10.1080/01436597.2017.1350102</a>.</p>
<p align="justify"><em>Tsourapas, Gerasimos</em> 2019: The Syrian Refugee Crisis and Foreign Policy Decision-Making in Jordan, Lebanon, and Turkey, in: <em>Journal of Global Security Studies</em>, Jg.4, H.4, S. 464–81, <a href="https://doi.org/10.1093/jogss/ogz016">https://doi.org/10.1093/jogss/ogz016</a>.</p>
<p align="justify"><em>Turkia, Mahmud</em> 2018: Ministerpräsident Rama: Albanien baut keine Asyl-Lager für die EU, in: bild.de vom 27.06.2018, <a href="https://www.bild.de/politik/ausland/fluechtlinge/will-keine-asyl-lager-fuer-die-eu-56128578.bild.html">https://www.bild.de/politik/ausland/fluechtlinge/will-keine-asyl-lager-fuer-die-eu-56128578.bild.html</a>.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p><a href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Der vorliegende Beitrag ist im Zusammenhang mit dem durch das Swiss Network for International Studies geförderte Projekt „Tracing Syrian Refugee Return Dynamics across South/North Divides“ entstanden.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/abschiebediplomatie-aktuelle-abschiebedebatten-und-politische-aushandlungsprozesse-ueber-den-nationalen-tellerrand-hinaus/">Abschiebediplomatie: Aktuelle Abschiebedebatten und politische Aushandlungsprozesse über den nationalen Tellerrand hinaus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/02/vorg247-248_U1_page-0001-1-e1740492838631.jpg" medium="image"></media:content>
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