Normalität von Binnengrenzkontrollen und Systemen der Außengrenzsteuerung
Grenzkontrollen im Schengen-Raum sind wieder politischer Alltag. Sie stehen für Abschottung und nationale Souveränität. Lisa Marie Borrelli skizziert die aktuelle europäische Grenzkontrollpraxis an den Binnengrenzen sowie die Entwicklungen an den Außengrenzen der EU – unter Berücksichtigung der politischen Begründungen für solche Kontrollen. Dabei spielen Sicherheit und die frühzeitige Erkennung von Risiken eine besondere Rolle, um Kontrollen zu legitimieren und auszuweiten. Diese Entwicklungen, so Borrelli, können durch das Konzept des „Bordering“ verstanden werden. Diese Formen der Kontrolle bergen erhebliche menschenrechtliche Konsequenzen. Die Gefahr der Einschränkung der Freizügigkeit, des Datenschutzes und der Privatsphäre nehmen zu. Argumente eines Ausnahmezustands werden dabei normalisiert und verstetigt.
Einleitung
2025 feierte der Schengenkodex 40-jähriges Bestehen, nachdem dieser 2024 mit der Verordnung (EU) 2024/1717 vom 13. Juni 2024 grundlegend aktualisiert worden war. Der Schengen-Raum, 1985 initiiert (Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union 2025), ist ein in EU-Recht festgelegter Raum oder ein Konzept, welches den freien Personenverkehr ohne systematische Kontrollen an den Binnengrenzen ermöglicht. Dies sollte zeitgenössisch ein Zeichen europäischer Integration sein. Bis heute versuchen zudem diverse Länder, Teil dieser „europäischen Gemeinschaft“ zu werden. Erst im vergangenen Jahr wuchs diese „Gemeinschaft“ um Rumänien und Bulgarien (Ceccoruli 2025). Neben der „inneren“ Grenzfreiheit besteht das Ideal einer gemeinschaftlich kontrollierten Außengrenze der Europäischen Union (EU) und ihrer Partnerstaaten. Diverse Harmonisierungsversuche bezüglich der Einreise von Drittstaatsangehörigen,i zuletzt durch das neu eingeführte elektronische Grenzsystem EES (Entry-/Exit- System), bezeugen ein Interesse an kontrollierter Selektion, welche einheitlich geschehen soll. Neue Grenzkontrollen versuchen, Systeme zu vereinfachen – oft durch neue Technologien – und einen schnelleren Austausch zu fördern, was Migrationsbewegungen angeht.
Während die Idee eines grenzfreien „internen“ Raumes in den 1980er Jahren Momentum erhielt und ihr ein erhebliches Potenzial für einen starken europäischen Zusammenhalt beigemessen wurde, ist sie in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich erodiert. Interne Grenzkontrollen sind der Alltag und zeugen von einer Rückbesinnung auf nationale Souveränität. Gleichzeitig sind verstärkte Anstrengungen für Außengrenzkontrollen ein Zeichen für weitere Abschottung.
Der vorliegende Beitrag skizziert die aktuelle europäische Grenzkontrollpraxis an den Binnengrenzen sowie Entwicklungen an den Außengrenzen der EU, unter Berücksichtigung der Begründung für solche Kontrollen. Hier spielen Sicherheit und die frühzeitige Erkennung von Risiken, die politisch mobilisiert werden, eine besondere Rolle, um Kontrollen nicht nur zu legitimieren, sondern auch immer mehr auszuweiten. Während an Binnengrenzen nationale Interessen gegenüber anderen Mitglied-staaten vertreten werden, sind Kontrollen an den Außengrenzen vermehrt durch Kooperation und eine Systemvereinheitlichung gekennzeichnet. Beide Entwicklungen können durch das Konzept des „Bordering“ verstanden werden. Dieses zeigt auf, wie Binnengrenz- und Außengrenzkontrollen nicht nur als souveräne Handlungspraxis der Schengen-Mitgliedstaaten fungieren, welche strategische Zwecke haben, sondern dieser Art von Kontrolle auch symbolische Bedeutung beigemessen werden muss.
Rechtlicher Rahmen von Binnengrenzkontrollen und der aktualisierte Schengenkodex
Mit dem neuen Schengener Grenzkodex oder auch Schengenkodex, der 2024 vom Rat der EU gebilligt wurde, geht die Diskussion um Binnengrenzkontrollen weiter. Kontrovers diskutiert wurden bisher besonders die Art der Grenzkontrollen sowie ihre Dauer, da diese die Idee des freien Personenverkehrs – eine der Haupterrungenschaften der Europäischen Gemeinschaft – grundsätzlich in Frage stellen. In einem Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen sollen sich Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit frei und sicher zwischen den Mitgliedstaaten bewegen können – so der Anspruch. Das Verbot von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen bedeutet jedoch nicht, dass die Mitgliedstaaten innerhalb ihres Hoheitsgebiets – auch in Grenzregionen – keinerlei Kontrollen durchführen dürfen.
Im Schengen-Raum sind systematische Grenzkontrollen an Binnengrenzen zwar grundsätzlich abgeschafft. Staaten dürfen sie jedoch temporär wieder einführen, wenn eine „ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“ vorliegt (Schengenkodex Art. 22). Kontrollen an den Binnengrenzen, über deren Wiedereinführung die Europäische Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament im Voraus informiert wurden, dürfen grundsätzlich höchstens zwei Jahre aufrechterhalten werden (Art. 50). In besonders schwerwiegenden Ausnahmesituationen ist es jedoch möglich, diese Maßnahmen um jeweils sechs Monate zu verlängern. Insgesamt kann eine solche Verlängerung für einen zusätzlichen Zeitraum von bis zu einem Jahr erfolgen (Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union 2024; Schengenkodex Art. 51). Interne Kontrollen sind somit nicht aufgehoben, sondern besonders im Schengenkodex verankert.
Zudem sind nicht-systematische Kontrollen erlaubt. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen von Polizei- oder Gesundheitsbehörden, solange diese nicht die gleiche Wirkung wie systematische Grenzkontrollen haben. Kontrollen durch nationale Behörden gelten daher nicht als verbotene Grenzkontrollen, wenn sie nicht primär der Überwachung des Grenzübertritts dienen. Stattdessen können sie auf allgemeinen polizeilichen Erkenntnissen, Erfahrungen oder Informationen zur öffentlichen Gesundheit beruhen. Solche Maßnahmen können etwa darauf abzielen, grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen, „illegale“ Migration einzudämmen oder die Ausbreitung von Infektionskrankheiten mit epidemischem Potenzial zu verhindern. Zur Bekämpfung sogenannter illegaler Migration und der durch den politischen Diskurs damit verbundenen grenzüberschreitenden Kriminalität – Menschenhandel, Schleusung von Migrant*innen oder Dokumentenfälschung etc. – können die Mitgliedstaaten entsprechende Maßnahmen ergreifen, bei denen Identität, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus von Personen überprüft werden (Art. 20). Voraussetzung ist jedoch, dass diese Kontrollen klar von systematischen Personenkontrollen an Grenzen unterscheidbar sind (Art. 18-21/25f./33f.). Sie können an Verkehrsknotenpunkten wie Häfen, Bahnhöfen, Busbahnhöfen oder Flughäfen, an Güterterminals oder direkt in Verkehrsmitteln durchgeführt werden und müssen auf einer Risikoanalyse beruhen.
Darüber hinaus kann der Einsatz moderner Technologien zur Überwachung von Verkehrsströmen, etwa auf Autobahnen oder anderen wichtigen Verkehrsachsen, zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit beitragen. Das Verbot von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen soll daher nicht so ausgelegt werden, dass es den Mitgliedstaaten die rechtmäßige Ausübung polizeilicher oder anderer hoheitlicher Befugnisse in Grenzregionen verwehrt. Ob jedoch genau der Unterschied zwischen systematischen und nicht-systematischen Kontrollen in der alltäglichen Praxis sichtbar wird, bleibt fraglich; schließlich sind die Angaben im Schengenkodex eher vage. Zudem zeigt sich, dass systematische Kontrollen einfach zu etablieren sind.
Legitimierung und Dauer von Binnengrenzkontrollen
Auf europäischer Ebene werden aktuell eingesetzte systematische Grenzkontrollen als Reaktion auf Unsicherheit konstruiert. Grenzkontrollen haben so den Zweck, Sicherheit und territoriale Integrität zu erhalten (Europäisches Parlament 2024; 2025). Beispiele hierfür sind die Wiedereinführung von Kontrollen während der Fluchtbewegungen im Jahr 2015, während der COVID-19-Pandemie ab 2020 oder auch anlässlich besonderer Ereignisse wie der Olympischen Spiele in Frankreich oder der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland. Als „letztes Mittel“ sind diese also mehr oder weniger dauerhaft seit 2015 aktiv (Europäisches Parlament 2025) und wurden seitdem mehr als 400-mal genutzt (Pace 2025; Ceccorulli 2025).
Seit 2024 haben mehrere Staaten des Schengen-Raums wieder temporäre Binnengrenzkontrollen eingeführt oder bestehende Maßnahmen verlängert. Besonders sichtbar ist dies in Deutschland: Seit dem 16. September 2024 sind vorübergehende Kontrollen grundsätzlich an allen deutschen Landesgrenzen möglich. Ursprünglich waren diese bis zum 15. März 2026 gedacht, eine Verlängerung um weitere sechs Monate wurde jedoch von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angekündigt (Tagesschau.de 2026) und nun auch umgesetzt. Als Begründung nennt die Bundesregierung ernsthafte Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit, insbesondere Risiken durch irreguläre Migration, Schleusungskriminalität, die Belastung des Asylsystems im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg sowie mögliche Aktivitäten terroristischer Gruppen, insbesondere im Kontext der Sicherheitslage in der arabischen Region (Bundeszentrale für politische Bildung 2024). Die Kontrollen betreffen die Landesgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Österreich, der Schweiz, Tschechien und Polen. Deutschland ist damit jedoch nicht allein. Auch Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Schweden, Österreich und Slowenien haben erneut Grenzkontrollen eingeführt. In vielen dieser Staaten wurden die Maßnahmen, welche 2024 in Kraft traten, bereits bis 2025 oder 2026 verlängert. Die Gründe sind ähnlich zu jenen in Deutschland. Österreich gibt Risiken durch irreguläre Migration entlang der Balkanroute, die Belastungen des Asylsystems, den Krieg in der Ukraine sowie eine verschärfte Sicherheitslage aufgrund terroristischer Bedrohungen in der arabischen Region als Gründe für die bis zum Sommer 2026 bestehenden Kontrollen an (Europäische Kommission o.D.). Betroffen sind die Grenzen zu Tschechien, Ungarn und Slowenien sowie die Landes- und Flussgrenzen zur Slowakei. In Polen bestanden zunächst Grenzkontrollen vom 5. Oktober 2025 bis zum 4. April 2026, die inzwischen ebenso um sechs Monate verlängert wurden. Hintergrund ist ein anhaltender Migrationsdruck entlang der Grenzen zu Deutschland und Litauen sowie ein deutlicher Anstieg illegaler Grenzübertritte auf polnischer Seite (Connolly/Krupa 2025). Italien kontrolliert vom 19. Dezember 2025 bis zum 18. Juni 2026 die Grenze zu Slowenien. Als Gründe werden die Gefahr einer terroristischen Unterwanderung von Migrationsströmen, die Krisen in Osteuropa und Arabien sowie erhöhte Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit dem Weltjubiläum der katholischen Kirche und den Olympischen Winterspielen in Italien genannt (Europäische Kommission o.D.).
In den Jahren 2024 bis 2026 begründen die Mitgliedstaaten somit ihre Grenzkontrollen mit einer Kombination aus Migration, Sicherheitsrisiken und geopolitischen Krisen. Dazu zählen Migrationsbewegungen über diverse Routen, die Schleusung von Migrant*innen, Menschenhandel sowie die Belastung der nationalen Asylsysteme durch den Ukraine-Krieg. Folglich mischen sich langfristige politische Konflikte, die als Kontrollgrund angebracht werden, mit kurzfristigen Ereignissen.
Die genannten Gründe, um die Grenzschließung und Kontrolle rechtlich zu legitimieren, sind entsprechend vielseitig und überlappend. Sie sind aber vor allem strategisch zu verstehen. Für den deutschen Kontext beispielsweise zeigen Lisa Herbig und Kolleg*innen (2025) anhand einer quantitativen Studie basierend auf Pressekonferenzen und Reden zwischen 2013 und 2023, dass politische Akteure – insbesondere Regierungen – Binnengrenzkontrollen strategisch als politisches Instrument einsetzen, das über eine rein administrative Maßnahme hinausgeht. Regierungen nutzen interne Grenzmaßnahmen nicht nur als Reaktion auf objektive Ereignisse wie Migration oder Sicherheitsbedrohungen, sondern bewusst als kommunikative Strategien, um diese Maßnahmen gegenüber der Öffentlichkeit und politischen Gegnern zu rechtfertigen und zu legitimieren (Wille 2025). Dabei bedienen sich Entscheidungsträger*innen mehrerer Strategien. Sicherheitsnarrative stellen Kontrollen als unverzichtbare Reaktion auf äußere oder innere Bedrohungen dar. Solche Sicherheitsframes helfen, harte Maßnahmen als notwendig erscheinen zu lassen. Zusätzliche Wirksamkeitserwartungen dieser Kontrollen helfen zudem, Vertrauen in der Bevölkerung zu stärken und aktives Handeln zu zeigen (Herbig et al. 2025). Rechtliche Legitimierungsstrategien sind zudem gebräuchlich, um die politische Akzeptanz von Kontrollen zu erhöhen, werden diese doch von diversen Akteuren weiterhin kritisch betrachtet. Der Europäische Rechnungshof (ERH) beispielsweise kritisierte die Europäische Kommission dafür, keine Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der langfristigen Grenzkontrollen, die bereits vor der Pandemie eingeführt wurden, eingeleitet zu haben (Thaidigsmann 2022). Das Auditing für 2020 und 2021 ergab ebenfalls, dass in den 150 Anträgen auf Grenzkontrollen nicht genügend Belege geliefert wurden, um eine Notwendigkeit dieser Kontrollen nachzuweisen. Zudem argumentieren Mitgliedstaaten mit einer mangelnden Solidarität anderer Mitgliedstaaten sowie deren „Inkompetenz“, ihre Außengrenzen genügend zu sichern, um entsprechende innere Kontrollen zu legitimieren.
Insgesamt zeigt sich, dass temporäre Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums seit einigen Jahren deutlich häufiger eingesetzt werden. Während sie ursprünglich als kurzfristige Ausnahme vorgesehen waren, sind sie in mehreren Staaten inzwischen zu einem regelmäßig verlängerten Instrument der Sicherheits- und Migrationspolitik geworden. Besonders seit dem „Sommer der Migration“ 2015 scheinen Binnengrenzkontrollen daher eher eine Normalität als eine Ausnahme.
Technologisierte Kontrollen der EU-Außengrenzen
Ähnliche Diskurse zeigen sich auch in der Regulierung der EU-Außengrenzen. Mit der Einführung des elektronischen Grenzsystems EES im Jahr 2025 antwortet die Europäische Kommission auf das Bedürfnis der Mitgliedstaaten, Nicht-EU-Bürger*innen umfassender digital zu erfassen. Es betrifft visumsbefreite und -pflichtige Drittstaatsangehörige, die durch ein automatisiertes IT-Ein- und -Ausreisesystem registriert werden. Der Schritt vom manuellen Stempeln von Pässen hin zu biometrischer Registrierung von Fingerabdrücken und Gesichtern zielt auf ein weniger fehleranfälliges System ab, in dem technologische Systeme irreguläre Migration weiterhin reduzieren oder verunmöglichen sollen (Trauttmansdorff/Loschi 2025).
Auch hier spielen Sicherheit und Risikoabwägung eine Rolle (Tagesschau.de 2025). Weitere Ziele sind die Bekämpfung von Identitätsbetrug und eine striktere Überwachung der Aufenthaltsdauer eingereister Personen. Die Ein- und Ausreise werden durch das EES automatisch aufgenommen und dadurch ein „illegaler“ Aufenthalt oder „Overstay“ verhindert. Gleichzeitig soll das EES zur Gefahrenabwehr und zu Strafverfolgungszwecken nutzbar gemacht werden.ii
„Neue Grenzkontrollen“ und Bordering
Das Konzept des Bordering beschreibt in der aktuellen sozialwissenschaftlichen Forschung weit mehr als die physische Abgrenzung von Staatsterritorien. Dabei sind Grenzen kein rein lineares, geografisches Phänomen, das territoriale Räume voneinander trennt (Houtum/Naerssen 2002). Grenzen sind örtliche Barrieren, aber auch komplexe soziale, politische und rechtliche Prozesse, die in Gesellschaften hineinwirken (Brambilla 2015).iii Sie werden dabei nicht nur von staatlicher Seite „gesetzt“, sondern in Praktiken, Institutionen und Diskursen produziert, reproduziert und verhandelt (Borrelli 2021). Diese Prozesse werden unter dem Begriff Bordering gefasst, der sowohl physische Kontrollen als auch weitverzweigte gesellschaftliche Grenzpraktiken beschreibt. Diese umfassen eine Exklusion durch Grenzziehung sowie eine Selektion (Scott 2018) und Hierarchisierung von Personengruppen (Borrelli 2021), welche besonders bei selektiven Kontrollen an Binnengrenzen und der Registrierung Drittstaatsangehöriger an Außengrenzen sichtbar werden. Es entsteht ein Gefälle zwischen erwünschten und nicht erwünschten Migrant*innen.
Eine Analyse aktueller Grenzkontrollen und -regime durch Bordering-Prozesse erlaubt ein Verständnis davon, wie Grenzen internalisiert werden. Grenzregime sind zunehmend in den Alltag, in soziale Institutionen und in administrative Prozesse integriert, wodurch Grenzen in Gesellschaften selbst wirksam werden. In diesem Verständnis beeinflusst Bordering soziale Normen, politische Legitimation, rechtliche Verfahren und alltägliche Interaktionen. Schaut man auf die Rechtfertigung von Binnengrenzkontrollen, ist genau diese Transgression sichtbar. Politisch motivierte Kontrollen werden mithilfe gesellschaftlicher Ängste legitimiert beziehungsweise schaffen Ängste, auf die dann weitere Ausweitungen von Kontrollen folgen. Es findet ein Spiel mit Unsicherheiten statt (Bigo 2002). Migration wird politisch und institutionell zunehmend als Sicherheitsproblem dargestellt, nicht primär als soziales oder humanitäres Thema. Dadurch wird sie mit Themen wie Kriminalität, Terrorismus und Grenzschutz verknüpft. In diesem Diskurs verschwimmen die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit. Eine immigrierende Person wird symbolisch zu einer Figur, die verschiedene Bedrohungen verkörpert. Es geht nicht mehr nur um Grenzkontrollen an physischen Schnittstellen, sondern um praktische Mechanismen und Politiken innerhalb des Staatsgebietes, durch die Menschen anhand rechtlicher, sozialer oder ökonomischer Kriterien klassifiziert, überwacht und kontrolliert werden. Das umfasst Prozesse, durch die soziale Gruppen in Kategorien wie „legal/illegal“ oder „würdige/unwürdige“ Migrant*innen eingeordnet werden. Diese Zuordnungen werden im rechtlichen und öffentlichen Diskurs wie auch in alltäglichen Praktiken reproduziert und manifestieren sich als differenzierende Mechanismen, die soziale Inklusion und Exklusion stabilisieren.
Die wiederholte Einführung temporärer Binnengrenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums und die gleichzeitige Einführung technologisierter Außengrenzkontrollen wie das EES lassen sich als Ausdruck des umfassenden Prozesses des Bordering verstehen. Während Binnengrenzkontrollen physisch an den Landesgrenzen stattfinden, sind sie zugleich rechtlich, politisch, sozial und symbolisch wirksam: Sie dienen nicht nur der Überwachung von Migration oder der Prävention krimineller Aktivitäten, sondern markieren auch staatliche Souveränität, demonstrieren Handlungsfähigkeit und erzeugen eine narrative Legitimation mittels Sicherheits- und Gefährdungsszenarien. Jede Wiedereinführung temporärer Kontrollen signalisiert, dass Grenzen auch innerhalb des Schengen-Raums nicht neutral sind, sondern als instrumentelle und symbolische Kategorien funktionieren, die Mobilität regulieren, Zugehörigkeit definieren und Unsicherheit sozial verhandeln.
Parallel dazu erweitern moderne Technologien an den Außengrenzen die Wirksamkeit von Grenzkontrollen, indem sie Bewegungen digital erfassen, Risiken klassifizieren und Informationen institutionalisieren. Das EES beispielsweise erfasst biometrische Daten von Nicht-EU-Bürger*innen und ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung der Ein- und Ausreisen. Seine biometrische Registrierung von Fingerabdrücken und Gesichtsdaten erweitert die Kontrolle über die Mobilität über das physische Grenzgebiet hinaus und internalisiert Grenzen innerhalb der Institutionen sowie administrativen Routinen (Trauttmansdorff/Loschi 2025; Tagesschau.de 2025). Dieses erweiterte Verständnis von Bordering zeigt, dass Grenzpolitik heute nicht nur an den Staatsgrenzen stattfindet, sondern vielmehr in Institutionen, Rechtssystemen, alltäglichen Interaktionen und politischen Aushandlungen lebendig ist.
Bordering an Binnengrenzen schafft ein Gefälle zwischen den EU-Mitgliedstaaten – eine Hierarchie von schwächeren und stärkeren Akteuren, die sich gegen Migration abschotten können. Verantwortlichkeiten werden ausgehandelt, Schuld (für zu schwache Kontrollen) und Kompetenzfragen wurden in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt diskutiert und genutzt, um bestimmte Praktiken an bestimmten Grenzen zu legitimieren. Gleichzeitig wird die gemeinsame Kontrolle der Außengrenzen praktiziert, um sich geschlossen gegen Dritte zu stellen. Betroffene Migrant*innen sind jedoch weitestgehend Drittstaatsangehörige und somit die „Anderen“, die in das Visier der Kontrollen geraten.
Fazit
Zusammen betrachtet zeigen Binnengrenzkontrollen und technologische Außengrenzkontrollen, dass Grenzen nicht nur geografische Linien sind, sondern als soziale Praktiken, administrative Routinen und politische Diskurse in den Alltag hineinwirken. Sie sind zentrale Instrumente des Bordering, weil sie physische Bewegungen, digitale Kontrolle, rechtliche Verfahren und symbolische Darstellungen von Sicherheit und Souveränität miteinander verbinden und so den Schengen-Raum als kontinuierlich überwachten und regulierten sozialen Raum gestalten.
Beide Arten der Kontrolle bergen erhebliche menschenrechtliche Konsequenzen. Bezüglich der Binnengrenzkontrollen erstarken Befürchtungen, dass die Freizügigkeit weiter eingeschränkt wird und Praktiken wie Pushbacks oder racial profiling normalisiert werden (Danish Refugee Council 2025). Die vorgeschobenen Momente des „Ausnahmezustandes“ (vgl. auch Agamben 2004) werden zu einem neuen Alltag, in dem die dauerhafte Kontrolle gerechtfertigt wird. Zudem birgt die umfassende Datenerfassung und -vernetzung des EES Risiken für Datenschutz, Privatsphäre und andere Grundrechte (Deutsches Institut für Menschenrechte 2025). Außengrenzkontrollen schaffen weiterhin ein Gefühl von Abschottung gegenüber Gefahren von „außerhalb“, welche durch Monitoring und Aufzeichnungen mobiler Personen reduziert werden sollen. Was mit den Daten geschieht und wie diese Art von Kontrolle durch technische Infrastrukturen geprägt wird, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.
Prof. Dr. Lisa Marie Borrelli, Jahrgang 1988, studierte Sozialwissenschaften mit Nebenfach Sozialpsychologie an der Universität zu Köln und habilitierte in der Kulturanthropologie an der Universität Basel. Seit 2025 ist sie ordentliche Professorin am Institut für Soziale Arbeit der Fachhochschule und Höheren Fachschule HES-SO Siders.
Literatur
Agamben, Giorgio 2004: Ausnahmezustand, Frankfurt am Main.
Bigo, Didier 2002: Security and Immigration: Toward a Critique of the Governmentality of Unease, in: Alternatives, Jg. 27, H. 1, S. 63-92.
Borrelli, Lisa Marie 2021: The Border Inside – Organizational Socialization of Street-level Bureaucrats in the European Migration Regime, in: Journal of Borderlands Studies, Jg. 36, H. 4, S. 579–598; DOI: 10.1080/08865655.2019.1676815.
Brambilla, Chiara 2015: Exploring the Critical Potential of the Borderscapes Concept, in: Geopolitics, Jg. 20, H. 1, S. 14-34; DOI: 10.1080/14650045.2014.884561.
Bundeszentrale für politische Bildung 2024: Grenzkontrollen bei der Einreise nach Deutschland, in: Dies. vom 25.09.2024, https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/552491/grenzkontrollen-bei-der-einreise-nach-deutschland/.
Ceccorulli, Michela 2025: Schengen bittersweet anniversary: EU integration and the persistence of internal border controls, in: Journal of European Integration, Jg. 47, H. 4, S. 621–627; DOI: 10.1080/ 07036337.2025.2491858.
Connolly, Kate/Krupa, Jakub 2025: Poland begins controls on borders with Germany and Lithuania, in: The Guardian vom 17.07.2025, https://www.theguardian.com/world/2025/jul/07/poland-begins-controls-on-borders-with-germany-and-lithuania.
Danish Refugee Council 2025: Schengen Border Code reform threatens individual rights and freedom of movement, says new report by human rights NGOs, in: Danish Refugee Council vom: 05.02.2025, https://drc.ngo/en/news/schengen-border-code-reform-threatens-individual-rights-and-freedom-of-movement-says-new-report-by-human-rights-ngos/.
Deutsches Institut für Menschenrechte 2025: EES: Einsatz an EU-Grenzübergängen birgt grund- und menschenrechtliche Risiken, in: Deutsches Institut für Menschenrechte vom: 13.10.2025, https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/ees-einsatz-an-eu-grenzuebergaengen-birgt-grund-und-menschenrechtliche-risiken.
Europäische Kommission o.D.: Temporary Reintroduction of Border Control, in: European Commission, https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/schengen/schengen-area/temporary-reintroduction-border-control_en.
Europäisches Parlament 2024: MEPs give green light to a reformed Schengen Borders Code, in: Europäisches Parlament vom 24.04.2024, https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240419IPR20558/meps-give-green-light-to-a-reformed-schengen-borders-code.
Europäisches Parlament 2025: Schengen: Europa ohne Grenzkontrollen, in: Europäisches Parlament vom 28.05.2025, https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20190612STO54307/schengen-europa-ohne-grenzkontrollen.
Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union 2025: Erläuterungen zum Schengen-Raum, in: Ders. vom 16.06.2025, https://www.consilium.europa.eu/de/policies/schengen-area/.
Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union 2024: Schengen-Raum: Rat nimmt Aktualisierung des Schengener Grenzkodex an, in: Ders. vom 24.05.2024, https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/05/24/schengen-area-council-adopts-update-of-schengen-borders-code/.
Herbig, Lisa/Eisele, Olga/Gattermann, Katjana/Kuhn, Theresa 2025: Justifying European border policies: a quantitative content analysis of German government communication 2013-2023, in: Journal of European Public Policy, Jg. 33, S. 1–36; DOI: 10.1080/13501763.2025.2599361.
Houtum, Henk Van/Naerssen, Tom van 2002: Bordering, Ordering and Othering, in: Tijdschrift voor Economische en Sociale Geografie, Jg. 93, H. 2, S. 125-136.
Pace, Michelle 2025: Border controls in Europe undermine the Schengen Area and the EU itself, in: Chatham House vom 16.09.2025, https://www.chathamhouse.org/2025/09/border-controls-europe-undermine-schengen-area-and-eu-itself.
Scott, James W./Brambilla, Chiara/Celata, Filippo/Coletti, Raffaella 2018: Between crises and borders: Interventions on Mediterranean Neighbourhood and the salience of spatial imaginaries, in: Political Geography, Jg. 63, S. 174-184; DOI: 10.1016/j.polgeo.2017.07.008.
Tagesschau.de 2025: Start für das neue Ein- und Ausreisesystem der EU, in: Dies. vom 12.010.2025, https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-ein-ausreise-100.html.
Tagesschau.de 2026: Innenminister Dobrindt verlängert Grenzkontrollen, in: Dies. vom 16.02.2026, https://www.tagesschau.de/inland/dobrindt-grenzkontrollen-110.html.
Trauttmansdorff, Paul/Loschi, Chiara 2025. Interoperability and the multiple modes of ordering in Europe’s digital border regime, in: International Migration, Jg. 63, H. 3, S. 1-17. DOI: 10.1111/imig. 70022.
Wille, Christian 2025: Vom Schengen-Spirit zum Border-Spirit. Beobachtungen aus Sicht der Grenzforschung, in Brodowski, Dominik/Dittel, Julia/Weber, Florian (Hrsg.): 40 Jahre Schengener Übereinkommen. Europa und seine inneren Grenzen, Baden-Baden, S. 149-175; DOI: 10.5771/9783748960683-149.
Anmerkungen
i Drittstaatsangehörige sind Reisende aus Nicht-Schengen-Mitgliedstaaten, die weder die Staatsangehörigkeit der Schweiz, eines Landes der EU noch die Staatsangehörigkeit Islands, Liechtensteins oder Norwegens besitzen.
ii Siehe die Verordnung (EU) 2017/2226 über ein Einreise-/Ausreisesystem zur Erfassung der Daten von Nicht-EU-Bürger*innen an den Außengrenzen der EU und die Verordnung (EU) 2017/2225 zur Änderung des Schengener Grenzkodex in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems.
iii Brambilla (2015) erweitert dieses Konzept durch den Begriff Borderscapes um drei Aspekte: den politisch-ästhetischen Nexus, Zeitaspekte von Grenzen und Borderscaping als politische Methode. Für die Komplexität des Argumentes in diesem Beitrag ist jedoch der Begriff Bordering sinnvoll, da ich die Schaffung von Selektion, Ausgrenzung und Eingrenzung in den Vordergrund rücke.