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	<title>Michael Opielka Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Geld mit Liebe</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Materielle St&#228;rkung der Familie oder Vergesellschaftung ihrer Funktionen? aus: vorg&#228;nge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 32-46 Seit einigen Jahren wird das Verh&#228;ltnis von staatlicher Verantwortung und famili&#228;rer Eigenverantwortung in der Familienpolitik als spannungsvoll erlebt. Soll der Staat Familien f&#246;rdern, indem er seine institutionellen Angebote ausbaut oder eher indem er die Familie mit materiellen Zuwendungen unterst&#252;tzt? [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/183-vorgaenge/publikation/geld-mit-liebe/">Geld mit Liebe</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Materielle St&auml;rkung der Familie oder Vergesellschaftung ihrer Funktionen?</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 32-46</p>
<p>Seit einigen Jahren wird das Verh&auml;ltnis von staatlicher Verantwortung und famili&auml;rer Eigenverantwortung in der Familienpolitik als spannungsvoll erlebt. Soll der Staat Familien f&ouml;rdern, indem er seine institutionellen Angebote ausbaut oder eher indem er die Familie mit materiellen Zuwendungen unterst&uuml;tzt? Kritiker der ersten Alternative sehen darin eine &uuml;bertriebene Vergesellschaftung famili&auml;rer Aufgaben, Kritiker der zweiten Alternative bem&auml;ngeln geringe Steuerungs- und mehr Mitnahmeeffekte. Ist diese Alternative, die die politische Debatte pr&auml;gt, stimmig und wenn ja, wie sollte sie entschieden werden?</p>
<p>Denkbar w&auml;re freilich auch, dass institutionelle Angebote, die professionelle Organisation von Liebe, und materielle Zuwendungen, in der Regel Geld, kombiniert werden k&ouml;nnen, die in der Frage enthaltene Polarisierung also vermittelt werden kann. Dann w&auml;re die Alternative nicht &#8222;Geld oder Liebe&#8220;. Allerdings d&uuml;rfte die Vermittlung nicht einfach sein, ein konfliktfreies &#8222;Geld und Liebe&#8220; ist nicht in Sicht. Das gilt gesellschaftlich wie in der Paarbeziehung. Die kultursensible Mikrosoziologie wei&szlig;, dass Geld &uuml;ber seine symbolischen Eigenschaften als soziales Beziehungsmittel sich liebender Partner wirkt und in Paarbeziehungen ein Macht- und Ungleichheitsgef&auml;lle erzeugt, das &uuml;ber das reine Mehr oder Weniger des Geldes hinausreicht.[1]</p>
<p>Noch vor einer Dekade wurde die Forderung nach einem &#8222;Erziehungsgehalt&#8220; (Leipert/Opielka 1998) heftig diskutiert. Vielen Feministinnen erschien sie als konservatives Politikmodell.[2] Unterdessen hat die Politik Fakten geschaffen. Seit 2007 gilt auf Bundesebene ein einkommensabh&auml;ngiges Elterngeld, in Niveau (67 Prozent des Nettogehalts) und Bezugsdauer (12 Monate plus 2 V&auml;termonate) an die Sozialversicherungsleistung Arbeitslosengeld I angelehnt, allerdings ohne vorherige Beitragszahlung aus Steuermitteln finanziert. Die Akzeptanz dieser unter einer konservativen Ministerin implementierten materiellen Zuwendung auch in feministischen und gewerkschaftlichen Kreisen erlaubt eine schwache und eine starke Interpretation. Das Bundeselterngeld k&ouml;nnte zum einen als kleinste Gemeinsamkeit der Modernisierung der Familienpolitik durchgehen: f&uuml;r Konservative dr&uuml;ckt es die reale, wenngleich zeitknappe Anerkennung der Familienarbeit aus, w&auml;hrend das linksliberale Lager vor allem den Anreiz f&uuml;r Frauen lobt, sich maximal ein Jahr vom Arbeitsmarkt zu entfernen. Die starke Interpretation hingegen kann in dieser Ma&szlig;nahme eher eine Best&auml;rkung des konservativen deutschen Sozialstaatsmodells erkennen, mit kleineren systematischen Irritationen. Das konservative (kontinentale, &#8222;Bismarcksche&#8220;) Wohlfahrtsregime zeichnet sich durch paternalistische Staatsinterventionen aus, die vor allem die korporative Strukturierung der Sozialpolitik sichern. In deren Zentrum stehen die erwerbszentrierten Sozialversicherungen, die sich am m&auml;nnlichen Ern&auml;hrermodell orientieren. Die starke Interpretation des Bundeselterngeldes sieht darin vor allem eine Ausweitung der Erwerbszentrierung auf die Familienpolitik, die symbolisch durch die Identit&auml;t der Leistungen von Arbeitslosengeld I und Elterngeld markiert wird &#8211; die Irritation besteht nur darin, am fr&uuml;heren Einkommen bemessene Sozialleistungen erstmals aus Steuermitteln zu finanzieren, auf der Finanzierungsseite ein merkw&uuml;rdig unthematisierter Systembruch.</p>
<p>Beschlossen wurde durch die schwarz-rote Gro&szlig;e Koalition zudem die Ausweitung des Angebots an Kindertagesst&auml;ttenpl&auml;tzen f&uuml;r unter 3j&auml;hrige Kinder unter der Signatur &#8222;Krippenoffensive&#8220;. Bis 2013 soll das Angebot in den westlichen Bundesl&auml;ndern durch bis zu 700.000 neue Pl&auml;tze auf das quantitative Niveau Ostdeutschlands angehoben werden. Auch hier findet sich eine breite Modernisierungsallianz von links-feministisch bis konservativ &#8211; Letztere zwar zur&uuml;ckhaltend, doch beispielsweise als kirchliche Wohlfahrtstr&auml;ger hoch engagiert. Die Alternative &#8222;Geld oder Liebe&#8220; h&auml;lt diese Ausweitung f&uuml;r bedroht. So erkl&auml;rte der Vorstandsvorsitzende des UN-Kinderhilfswerks UNICEF, J&uuml;rgen Heraeus, mehr Kindertagesst&auml;tten seien sinnvoller als mehr Kindergeld: &#8222;Viele Eltern, die sich &uuml;ber zehn Euro freuen, werden das Geld nicht f&uuml;r Kinder ausgeben, sondern vielleicht in Alkohol oder einen neuen Fernseher stecken.&#8220;[3] &Auml;hnliches vermeldete mehrfach der Bundesfinanzminister (SPD), unterst&uuml;tzt von Wissenschaftlern, die vor allen armen Eltern nicht zutrauen, mit Geld vern&uuml;nftig im Interesse der Kinder umzugehen.</p>
<p>Es ist nicht leicht, in dieser Gemengelage von Annahmen und vielleicht auch Vorurteilen gegen&uuml;ber den in oder nahe an Armut lebenden Familien einen klaren Blick zu bewahren. Die einfache L&ouml;sung erscheint &#8222;Geld und Liebe&#8220;, mehr Geld f&uuml;r Familien plus mehr soziale Dienstleistungen zur Unterst&uuml;tzung von Familien. Im Folgenden soll deshalb &uuml;berlegt werden, ob es auch ein &#8222;Geld mit Liebe&#8220; gibt, eine systematischere Verkn&uuml;pfung von Geldleistungen und Dienstleistungen wie Kindertagesst&auml;tten, Familienbildung und sonstigen Familienhilfen. Dazu lohnt ein Blick in die alte Mitte Deutschlands, nach Th&uuml;ringen. Dort hat eine konservative Landesregierung seit 2005 ein Politikprogramm implementiert, das ein hohes Niveau an Kindertagesst&auml;ttenpl&auml;tzen mit einem Landeserziehungsgeld sowie einer Landesstiftung zur F&ouml;rderung der Familienbildung kombiniert.</p>
<h2 class="auto-created">Die &bdquo;Th&uuml;ringer Famili&shy;e&shy;n&shy;of&shy;fen&shy;sive&ldquo; als kontro&shy;verses Modell </h2>
<p>Die &#8222;Th&uuml;ringer Familienoffensive&#8220; (kurz TFO) stellt eine &ouml;ffentlich besonders kontrovers diskutierte Politikreform dar. Umstritten ist zweierlei. Zum einen wurde die Finanzierung der Kindertagesst&auml;tten von der Objekt- auf die Subjektf&ouml;rderung umgestellt, gef&ouml;rdert werden durch das Land nur noch tats&auml;chlich belegte Pl&auml;tze. Damit geht, so die Kritiker, eine Verbetriebswirtschaftlichung der Kita-Politik einher, letztlich gehe es nur um Kosteneinsparungen. Zum anderen wurde die Bezugsdauer f&uuml;r das Th&uuml;ringer Landeserziehungsgeld in H&ouml;he von 150 Euro monatlich (200 f&uuml;r das zweite, 250 f&uuml;r das dritte und 300 Euro f&uuml;r das vierte und weitere Kinder) auf das gesamte dritte Lebensjahr eines Kindes ausgeweitet. Mit dem Besuch einer Kindertagesst&auml;tte flie&szlig;en jedoch pro Kind bis zu 150 Euro des Erziehungsgeldes in die Finanzierung des Kita-Platzes. Das Erziehungsgeld bekommen die Eltern nur dann in voller H&ouml;he, wenn sie ihr Kind selbst betreuen oder von einer Tagesmutter betreuen lassen. Kritisiert wird, dass damit ein Anreiz bestehe, Kinder zu Gunsten von verf&uuml;gbarem Einkommen nicht in eine Kindertagesst&auml;tte zu geben.</p>
<p>Aufgabe eines laufenden Evaluationsprojektes ist es, wissenschaftliche Grundlagen f&uuml;r die Beurteilung dieser Politikreform bereitzustellen.[4] Sozialwissenschaftliche Empirie beruht stets auf theoretischen Konzeptionen.[5] Der folgende Abschnitt konzentriert sich auf diese Verkn&uuml;pfung. Zun&auml;chst wird die Stellung der Th&uuml;ringer Familien- und Bildungspolitik im L&auml;nderkontext skizziert und exemplarisch aufgezeigt, wie weit reichend die Wahl von Indikatoren und Untersuchungsparametern die Ergebnisse von Politikevaluationen bestimmt. Im zweiten Schritt wird die TFO in den Kontext der familien- und bildungspolitischen Diskussion gestellt. Auch diese Perspektive bekr&auml;ftigt die Dynamik konzeptioneller Vorentscheidungen in der Politikevaluation. Dar&uuml;ber hinaus wird an dieser Kontextuierung aber auch deutlich, dass die TFO einen auch international beachtlichen Versuch bildet, die Br&uuml;cke zwischen Familienerziehung und institutionellem Bildungsprozess neu zu justieren &#8211; ein ambiti&ouml;ses Unterfangen, das bislang auch wissenschaftlichen Beobachtern nicht immer verst&auml;ndlich wurde, aber auch nicht als Rechtfertigung dienen kann, &uuml;ber Widerspr&uuml;che und Fehlsteuerungen hinwegzusehen.</p>
<p>Im Juni 2008 ver&ouml;ffentlichte die Bertelsmann-Stiftung einen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Jugendhilfestatistik (AKJ Stat) erstellten &#8222;L&auml;nderreport Fr&uuml;hkindliche Bildungssysteme&#8220;, der f&uuml;r den Freistaat Th&uuml;ringen ein eher ambivalentes bis kritisches Bild zeichnete.[6] Positiv wird vermerkt, dass Th&uuml;ringen hinsichtlich der Teilhabequote von Kindern an Ma&szlig;nahmen der institutionellen &#8222;FBBE&#8220; (d.h. fr&uuml;hkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung) im Bundesdurchschnitt sehr hoch positioniert ist. So seien die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten im Bundesl&auml;ndervergleich &#8222;herausragend&#8220;: &#8222;Von den unter Dreij&auml;hrigen sind 83 Prozent und von den &auml;lteren Kindern 88 Prozent t&auml;glich mehr als 7 Stunden in einer KiTa. In TH ist demnach im Bundesvergleich der gr&ouml;&szlig;te Anteil von Kindern in Ganztagsbetreuung.&#8220; Zudem liegt in Th&uuml;ringen die &#8222;Teilhabequote&#8220; der Zweij&auml;hrigen bei fast 74 Prozent &#8222;und damit &uuml;ber dem Durchschnitt Ostdeutschlands. Zwischen 2006 und 2007 verringerte sie sich allerdings um &uuml;ber 6 Prozentpunkte. Die Teilhabe der Dreij&auml;hrigen erh&ouml;hte sich zwischen 2006 und 2007 um 2,7 Prozentpunkte.&#8220; Die Verringerung im dritten Lebensjahr k&ouml;nnte nun unmittelbar auf die TFO zur&uuml;ckgef&uuml;hrt werden, irritierend erscheint dann allerdings die Erh&ouml;hung am Ende des dritten Jahres.</p>
<p>Nach Daten des Statistischen Landesamtes Th&uuml;ringen stieg zum Stichtag 15.3.2008 die KiTa-Besuchsquote der Zwei- bis Dreij&auml;hrigen (von 2007 auf 2008) wieder auf 76,1 Prozent, w&auml;hrend die Besuchsquote der Dreij&auml;hrigen auf den Stand 2006 sank.[7] Die Interpretation dieser Daten ist nicht einfach. Zu vermuten sind Probleme der Kohortendefinition, beispielsweise ist es f&uuml;r Kinder, deren zweiter Geburtstag nach Schuljahresbeginn liegt &#8211; insbesondere f&uuml;r Kinder mit diesem Stichtag ab April eines Jahres &#8211; schwieriger unmittelbar danach eine KiTa- Platz zu erhalten, da die Einrichtungen diese Pl&auml;tze nicht beliebig frei halten k&ouml;nnen. Durch die kindbezogene Kostenerstattung in Folge der TFO k&ouml;nnten nun Anpassungseffekte aufgetreten sein (rigidere Belegungspr&uuml;fung der Tr&auml;ger usf.), die sich unterdessen pragmatisch l&ouml;sen lie&szlig;en.</p>
<p>Im &#8222;Spitzenfeld&#8220; liege Th&uuml;ringen hinsichtlich der Nettoausgaben der &ouml;ffentlichen Haushalte f&uuml;r diese Ma&szlig;nahmen. Besonders hervorgehoben wird der Landesanteil, da in Th&uuml;ringen &#8222;im Bundesl&auml;ndervergleich der h&ouml;chste Finanzierungsanteil von einer Landesebene (ohne Ber&uuml;cksichtigung der Stadtstaaten) gezahlt wird.&#8220; Dies erscheint eine wesentliche Information, zumal in der Diskussion um die TFO h&auml;ufig ein R&uuml;ckzug des Landes aus der finanziellen Verantwortung seit 2006 beklagt wurde. Im &#8222;Spitzenfeld&#8220; befinde sich Th&uuml;ringen schlie&szlig;lich auch hinsichtlich des formalen Qualifikationsniveaus des Personals in KiTas, &#8222;da fast 94 Prozent des p&auml;dagogischen Personals &uuml;ber einen Fachschulabschluss verf&uuml;gen&#8220;.[8]</p>
<p>Kritisch beurteilt die Bertelsmann-Stiftung jedoch die Personalausstattung. Th&uuml;ringen sei beim Personalschl&uuml;ssel &#8222;sowohl f&uuml;r die Kinder unter drei Jahren als auch bei dem f&uuml;r die Nichtschulkinder &uuml;ber drei Jahren in die Gruppe der Bundesl&auml;nder einzuordnen, die in den KiTas die schlechtesten Personalschl&uuml;ssel haben und bei denen demnach deutlicher Verbesserungsbedarf besteht&#8220;. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes liegt der Personalschl&uuml;ssel in Th&uuml;ringen im Vergleich mit den anderen vier &ouml;stlichen Bundesl&auml;ndern jedoch an der Spitze. Hier scheint es sich wom&ouml;glich um ein Ost-West-Thema zu handeln, die hohe Versorgungsquote geht m&ouml;glicherweise mit einer schlechteren Betreuungsrelation einher. Offen ist, ob die &#8222;Krippenoffensive&#8220; der Bundesregierung dieses Problem nun auch in die alten Bundesl&auml;nder exportiert.</p>
<p>Der in Th&uuml;ringen &#8211; als einem von derzeit (2008) zwei Bundesl&auml;ndern &#8211; bereits ab vollendetem zweiten Lebensjahr bestehende Rechtsanspruch auf einen Platz in der FBBE (KiTa bzw. Tagesmutter) und damit der quantitative Ausbaustand der &ouml;ffentlichen Kinderbetreuung wird, dies legt die Bertelsmann-Stiftung nahe, durch eine geringere Personalausstattung und in der Folge wom&ouml;glich mit Qualit&auml;tsm&auml;ngeln erkauft. Sie macht folgende Rechnung auf (Abbildung 1):[9]</p>
<p>XXXXXX Grafik<br /><i>Quelle: Bertelsmann-Stiftung 2008, TH12A <br /></i>Abbildung 1: Personalschl&uuml;ssel und Erzieher-Kind-Relation in Th&uuml;ringen, Bundesvergleich (2006)</p>
<p>Diese Darstellung erscheint allerdings bei genauerer Betrachtung weniger eindeutig. Angesichts des im Bundesl&auml;ndervergleichs weit &uuml;berdurchschnittlichen KiTa- Besuchs vor allem im dritten Jahr m&uuml;ssten die drei Altersgruppen 0-1, 1-2, 2-3 gesondert ausgewiesen und verglichen werden, um ein Urteil &uuml;ber qualitative Versorgungsengp&auml;sse zu erlauben. Entsprechende Daten nennt die Bertelsmann-Stiftung nicht.[10] Dass hier wohl Probleme bestehen, kann an dem im L&auml;nderschnitt sehr niedrigen Personalschl&uuml;ssel zwischen 3 Jahren und Schuleintritt abgelesen werden. Zwar k&ouml;nnte man auch hier einwenden, dass der hohe Ganztagsanteil in Th&uuml;ringen die Personalwerte verzerre, doch bleibt dann die Frage, ob der Bildungsauftrag auch ganztags wahrgenommen werden kann.</p>
<p>Diese Frage erscheint vor dem Hintergrund des zum 1.8.2008 in Kraft getretenen &#8222;Th&uuml;ringer Bildungsplan f&uuml;r Kinder bis 10 Jahre&#8220; relevant. Der Bildungsplan umgeht Frage und Problem, indem er als &#8222;institutionen&uuml;bergreifend und konzeptneutral angelegt&#8220;[11] definiert wird. Aus sozialwissenschaftlicher, politikevaluativer Perspektive erscheint freilich gerade die Verkn&uuml;pfung p&auml;dagogischer und politischer Konzeptionen mit der institutionellen Realit&auml;t wesentlich.</p>
<p>Insgesamt erscheint die Th&uuml;ringer KiTa-Politik im L&auml;ndervergleich somit quantitativ ambivalent: ein hoher Versorgungsgrad geht mit unklaren Personalausstattungswerten einher. Die Folgen f&uuml;r die Qualit&auml;t der KiTa-Erziehung sind ebenfalls unklar, belastbare Daten fehlen hierf&uuml;r im L&auml;ndervergleich vollst&auml;ndig. Eine Evaluation der p&auml;dagogischen Leistungen von Kindertagesst&auml;tten wurde zwar mit dem von Wolfgang Tietze und Mitarbeitern bereits 2002 entwickelten &#8222;Nationalen Kriterienkatalog&#8220;[12] vorbereitet, doch eine den PISA-Studien wenigstens im Ansatz vergleichbare, prozessorientierte Bewertung der KiTas wurde bisher nicht unternommen. Die in der Presse irref&uuml;hrenderweise als &#8222;Baby-PISA&#8220; bezeichnete OECD-Studie &#8222;Starting Strong&#8220; (zuerst 2001) beruht in der zweiten Fassung von 2004, an der sich dann auch Deutschland beteiligte, auf dem &#8222;Besuch&#8220; und &#8222;Besichtigungen&#8220; einer Untersuchungsgruppe in f&uuml;nf Bundesl&auml;ndern (darunter Th&uuml;ringen)[13], nicht auf Prim&auml;rerhebungen wie die etwa zeitgleich ver&ouml;ffentlichten PISA-Studien.</p>
<p>Bereits die Bertelsmann-Studie macht deutlich, dass die Wahl von Indikatoren und Parametern die Bewertung der Th&uuml;ringer Familien- und Bildungspolitik massiv beeinflusst. Ein Spitzenergebnis erzielt Th&uuml;ringen in dem im August 2008 pr&auml;sentierten &#8222;Bildungsmonitor 2008&#8220;, der vom &#8222;Institut der deutschen Wirtschaft K&ouml;ln&#8220; im Auftrag der &#8222;Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)&#8220; erstellt wurde.[14] Th&uuml;ringen erreicht darin Platz drei, nach Sachsen und Baden-W&uuml;rttemberg.[15] Allerdings muss auch hier genauer beleuchtet werden, womit die Rangstellung begr&uuml;ndet wird. Der Fokus dieses &#8222;Bildungsmonitors&#8220; ist rein bildungs&ouml;konomisch, er fragt, &#8222;in welchen Bereichen des Bildungssystems Handlungsbedarf besteht, um die Bedingungen f&uuml;r Wirtschaftswachstum zu verbessern.&#8220;[16] Hierzu werden 13 Fragestellungen herangezogen, die teils klar mit unseren Fragen &uuml;bereinstimmen (z.B. Betreuungsrelationen in Bildungseinrichtungen), aber auch Dimensionen als Urteilsgrundlage betrachten, &uuml;ber die ein fachlicher Diskurs ratsam erscheint (z.B. Reproduktion von Ingenieuren, &#8222;Zeiteffizienz&#8220;). Hier besteht die Gefahr, dass ein verengter Blick auf &#8222;&ouml;konomisch kostbare Zeit&#8220;[17] die zudem individuell sehr unterschiedliche Entwicklungszeit von Kindern &uuml;bersieht.</p>
<p>Sowohl die Studie der Bertelsmann-Stiftung, vor allem aber die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft stehen in einer seit Ende der 1990er Jahre auch international beachtlichen Konjunktur bildungs- und familien&ouml;konomischen Denkens. So beauftragte die rot-gr&uuml;ne Bundesregierung den Vorsitzenden des Sachverst&auml;ndigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Bert R&uuml;rup, mit Gutachten zur Entwicklung auch der Familienpolitik.[18] Im Juni 2008 pr&auml;sentierte das Bundesfamilienministerium eine ebenfalls vom &#8222;Institut der deutschen Wirtschaft&#8220; erstellte &#8222;Sozialbilanz Familie&#8220;, die eine &#8222;&ouml;konomische Analyse mit Schlussfolgerungen f&uuml;r die Familienpolitik&#8220; beabsichtigt.[19] Bereits der 5. Familienbericht 1995 hat mit seiner Konzeptualisierung der Familie als Produktionsort von &#8222;Humankapital&#8220; und &#8222;Humanverm&ouml;gen&#8220; einer &ouml;konomischen Perspektive das Wort geredet, damals noch stark beeinflusst durch die integrative Perspektive des Familiensoziologen Franz-Xaver Kaufmann. Auch im 7. Familienbericht 2006 versuchten Soziologen wie Hans Bertram und Jutta Allmendinger die bildungs- und familien&ouml;konomische Emphase in Teilen der Medien und des Wissenschaftssystems zu m&auml;&szlig;igen.[20] Gewiss haben &ouml;konomische Perspektiven wie beispielsweise die Arbeiten des Nobelpreistr&auml;gers (2000) James J. Heckman[21] zu den langfristigen Effekten fr&uuml;hkindlicher Bildungsprogramme oder Studien &uuml;ber die Auswirkungen von Mutterschaftszeiten (&#8222;maternal leave&#8220;) auf die Entwicklung kindlicher Leistungsf&auml;higkeit[22] das Wissen um die gesellschaftliche Einbettung von Familie und p&auml;dagogischen Institutionen bereichert. Doch sie ruhen auf Parametern, die in anderen Disziplinen gewonnen werden und nur bei Einbeziehung von deren Erkenntnispotential zu gehaltvollen Evaluationen f&uuml;hren. So sind beispielsweise die Ergebnisse der letztgenannten Studie wenig gehaltvoll. Zwar hatten die Einf&uuml;hrung des Erziehungsgeldes und seine Ausweitung seit den 1980er Jahren wohl keinen signifikanten Effekt auf Bildungs- und Arbeitsmarktkarrieren der Kinder. Das war aber auch nicht die Zielsetzung jener Politik. In Bezug auf die Kinder sollte sie eher sichere Bindungen unterst&uuml;tzen und damit einen individualisierten, flexiblen Sozialcharakter. Ob das gelang, l&auml;sst sich aber nicht aus Bildungs- und Arbeitsmarktstrukturdaten ablesen.</p>
<p>Die im Auftrag der Th&uuml;ringer Landesregierung erstellte Studie von Andr&eacute; Habisch verortete im Herbst 2005 die TFO im Kontext der Familien- und Bildungspolitik.[23] Bemerkenswert erscheinen dabei drei Argumentationsstr&auml;nge. Als erstes wird ein &ouml;konomischer Argumentationsstrang verfolgt, in dem die gedankliche Figur der &#8222;Konsumentensouver&auml;nit&auml;t&#8220; die Position von Eltern als Teilnehmer auf einem Bildungsmarkt betont. Diese soll durch &#8222;Wahlfreiheit&#8220; in einem von Objekt- auf die Subjektf&ouml;rderung umgestellten Bildungssektor erreicht werden. In dieser Perspektive erscheint sowohl die Subjektf&ouml;rderung durch das Th&uuml;ringer Erziehungsgeld wie die Umstellung der KiTa- Finanzierung auf eine betriebswirtschaftlich bestimmte Nutzungsentgeltkonzeption durchaus sinnvoll. Der zweite Argumentationsstrang bem&uuml;ht den internationalen Vergleich (&Ouml;sterreich, Finnland, Norwegen) um die Wahlfreiheit zwischen famili&auml;rer und institutioneller Kinderbetreuung als einen K&ouml;nigsweg zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Realisierung von Kinderw&uuml;nschen und damit zur Erh&ouml;hung von Fertilit&auml;tsraten zu begr&uuml;nden. Der dritte Argumentationsstrang erkennt in der TFO einen &#8222;Systemwechsel zu einer Familienpolitik in der B&uuml;rgergesellschaft&#8220;, wobei vor allem die ordnungspolitische, subsidi&auml;re Dimension betont wird: &#8222;Wenn dezentrale Einheiten (Kommunalpolitik, Betreuungseinrichtungen, Eltern) wirklich autonome Entscheidungen f&auml;llen sollen, dann m&uuml;ssen sie dazu &sbquo;erm&auml;chtigt&#8216; werden (&sbquo;Empowerment&#8216;).&#8220;[24]</p>
<p>Dass die Rezeption bei den Akteuren der Th&uuml;ringer Familien- und Bildungspolitik nicht konfliktfrei erfolgte, kann an zwei Vorg&auml;ngen exemplarisch gezeigt werden. Die Initiative &#8222;Volksbegehren f&uuml;r eine bessere Familienpolitik&#8220; wurde im November 2005 gegr&uuml;ndet und verfolgte auf einem hindernisreichen und vorl&auml;ufig vom Th&uuml;ringer Verfassungsgericht im Dezember 2007 gestoppten Weg die Zielsetzung: &#8222;Wir wollen den rigiden Sparkurs der Landesregierung in der Familienpolitik stoppen. Wir wollen ein Gesetz schaffen, das auch k&uuml;nftig allen Th&uuml;ringer Kindern eine solide Betreuung in den Kinderg&auml;rten und Grundschulhorten garantiert. Gleichzeitig wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gew&auml;hrleisten, ohne Eltern und Kommunen finanziell zu &uuml;berfordern.&#8220;[25]</p>
<p>Als Vertrauensmann der Initiative tritt ein CDU-Mitglied auf, wohl um zu demonstrieren, dass die Skepsis nicht allein auf die Oppositionsparteien beschr&auml;nkt ist. Obgleich die Initiative zahlreiche Dokumente vorlegte, scheint die konzeptionelle Kritik &uuml;ber den Verweis auf einen der Landesregierung angelasteten Personalmangel (&#8222;Mindestens 2000 Erzieherinnen fehlen in Th&uuml;ringer Kinderg&auml;rten&#8220;[26]) nicht wesentlich hinaus zu gehen. Einen weiteren Hinweis auf die bis in die Exekutive reichende Konflikthaftigkeit gibt die fehlende Erw&auml;hnung der TFO in der gesamten Diskussion um den &#8222;Th&uuml;ringer Bildungsplan f&uuml;r Kinder bis 10 Jahre&#8220;. Weder im Bildungsplan selbst noch auf der die Diskussion dokumentierenden Homepage des f&uuml;r den Bildungsplan verantwortlichen Konsortiums[27] wird die TFO erw&auml;hnt. Da das Th&uuml;ringer Kultusministerium sowohl f&uuml;r den Bildungsplan wie &#8211; gemeinsam mit dem Sozialministerium &#8211; f&uuml;r die TFO verantwortlich zeichnet, entsteht der Eindruck, dass Bildungs- und Familienpolitik entgegen der Zielsetzung der TFO seltsam entkoppelt werden.</p>
<p>Die beiden hier exemplarisch erw&auml;hnten Vorg&auml;nge der Skandalisierung und der Entkopplung k&ouml;nnen &uuml;ber die konkrete landespolitische Diskussion hinaus als Ausdruck tieferer Konflikte der Familien- und Bildungspolitik &#8211; und ungel&ouml;ster Spannungen zwischen beiden Politikfeldern &#8211; interpretiert werden. In einer Diskussion des Siebenten Familienberichts der Bundesregierung beklagte Franz-Xaver Kaufmann die &#8222;fehlende Koh&auml;renz der deutschen Familienpolitik&#8220;: &#8222;Diese Inkoh&auml;renz hat im Wesentlichen zwei Gr&uuml;nde: den nur z&ouml;gerlichen und parteipolitisch umstrittenen Wandel von einem traditionellen zu einem modernisierten Familienbild einerseits und andererseits die Zersplitterung familienpolitischer Kompetenzen zwischen unterschiedlichen Ressorts des Bundes sowie zwischen Bund, L&auml;ndern und Kommunen.&#8220;[28] Die Unterscheidung von &#8222;traditionell&#8220; und &#8222;modernisiert&#8220; erscheint freilich grob, insbesondere vor dem Hintergrund der spezifisch deutschen Geschichte, wie sie f&uuml;r Th&uuml;ringen als ein auch durch die DDR- Geschichte gepr&auml;gtes Land folgenreich bleibt. In Abbildung 2 werden vereinfacht die vier die deutsche Familienpolitik seit der NS-Zeit pr&auml;genden Familien- und Familienpolitikkonzeptionen dargestellt.[29] Der deutsche &#8222;Sonderweg&#8220; in der Familienpolitik begann mit dem nationalsozialistischen Leitbild des &#8222;Natalismus&#8220;, einer Unterordnung der Familienpolitik unter bev&ouml;lkerungspolitische, rassistische Zielsetzungen und differenzierte sich dann in der DDR und der BRD in zwei polare Leitbilder auf. W&auml;hrend in der DDR das Leitbild der &#8222;Doppelverdienerehe&#8220; ma&szlig;geblich war &#8211; das auch in Skandinavien und Frankreich bis heute pr&auml;gend ist &#8211; orientierte sich die BRD am Leitbild der &#8222;Versorgerehe&#8220;. Mit der deutschen Einheit wurden beide Leitbilder durch ein als &#8222;Partnerfamilie&#8220; beschreibbares Leitbild abgel&ouml;st. F&uuml;r die Situation in Th&uuml;ringen erscheint der deutsche &#8222;Sonderweg&#8220; theoretisch wie empirisch folgenreich: sowohl die hohe Versorgungsquote wie die Deutungsmuster der beteiligten Akteure k&ouml;nnen nur vor dem Hintergrund der DDR-Tradition wie der folgenden Transformationserfahrung verstanden werden.</p>
<p>XXXXXX Tabelle</p>
<p>Diese historisch-normative Rekonstruktion der deutschen Familienpolitik muss zum besseren Verst&auml;ndnis um eine weitere differentielle Typologie erg&auml;nzt werden, die von G&oslash;sta Esping-Andersen entwickelte und in der vergleichenden Sozialpolitikforschung breit rezipierte Theorie der &#8222;Wohlfahrtsregime&#8220;. Wohlfahrtsregime sind komplexe Strukturmuster der Sozialpolitik, insbesondere des Arbeitsmarktes, des Gemeinschaftssystems, vor allem der Familie, und der staatlichen Regulierung selbst. Esping- Andersen unterschied das liberale, das konservative und das sozialdemokratische Wohlfahrtsregime. Neuerdings wird die Erweiterung von Esping-Andersens Typologie um ein &#8222;garantistisches&#8220;, am B&uuml;rgerstatus und eher universalistischen Teilhaberechten orientiertes Wohlfahrtsregime vertreten:[30]</p>
<ul>
<li>das <em>liberale </em>Regime (Ziel: Leistungsgerechtigkeit) spiegelt sich in der auf die Selbstverantwortung der Versicherten setzenden Gew&auml;hrleistungspraxis, in der Beschr&auml;nkung des Umverteilungsvolumens, der vollst&auml;ndigen Entlastung des Faktors Arbeit, der Beitragsbezogenheit der Leistungen und in der F&ouml;rderung von marktbezogenen Aktivit&auml;ten, insbesondere privater Vorsorge;</li>
<li>das <em>sozialdemokratische bzw</em>. <em>sozialistische </em>Regime (Ziel: Verteilungsgerechtigkeit) definiert sich &uuml;ber eine umfassende Abdeckung von Lebensrisiken der Marktgesellschaft, den Vorrang der Arbeitsmarktintegration als Teilhabeanspruch, die Einbeziehung der Arbeitgeber in die Verantwortung f&uuml;r die Arbeitslosigkeit, die &#8211; wenngleich begrenzte &#8211; Lebensstandardsicherung, die Unterst&uuml;tzung von Vorsorgevereinbarungen der Tarifparteien bzw. der Gewerkschaften, die Umverteilung nach Leistungsf&auml;higkeit und die voll eigenst&auml;ndige Sicherung von Frauen; </li>
<li>das <em>konservative </em>Regime (Ziel: Bedarfsgerechtigkeit) kommt zur Geltung in den Prinzipien der Subsidiarit&auml;t familialen Unterhalts (Ausbildungsgeld, Grundsicherung, evtl. Paarrente), der Bedarfsbezogenheit beitragsunabh&auml;ngiger Leistungen, der Beitragsbezogenheit fast aller Leistungen, dem Freiraum f&uuml;r berufsst&auml;ndische Formen der Zusatzsicherung und der St&auml;rkung der Familienpolitik, insbesondere der Anerkennung der Familienarbeit als Leistungs&auml;quivalent; </li>
<li>das <em>garantistische </em>Regime (Ziel: Teilhabegerechtigkeit) bestimmt die Anlage des Gesamtsystems als universalistische, alle B&uuml;rger umfassende B&uuml;rger- bzw. Volksversicherung, die Garantie einer Grundrente und eines Grundeinkommens, die St&auml;rkung der Rechte von Kindern und jungen Menschen innerhalb der sozialen Sicherungssysteme und generell die nicht-diskriminierende Statussicherung. </li>
</ul>
<p>Der Ertrag dieser typologischen Betrachtung kann darin gesehen werden, dass die auch in den parteipolitischen Positionen enthaltenen Familienpolitikkonzepte gesellschaftspolitisch verortet und damit &uuml;ber die Dualit&auml;t von &#8222;traditionell&#8220; vs. &#8222;modernisiert&#8220; hinaus als Varianten der Ordnungspolitik sichtbar werden. Die &#8222;Th&uuml;ringer Familienoffensive&#8220; erscheint in dieser Perspektive als modernisierte Variante im konservativen Regimetyp. Als modernisiert kann sie gelten, weil sie auf der Grundlage einer konservativen Politikkonzeption &#8211; mit dem Fokus auf die Anerkennung der Familienarbeit &#8211; Elemente der drei anderen Regimetypen einzubeziehen versucht: die liberale Idee der Marktsteuerung, die sozialdemokratische Idee staatlicher Versorgungsgarantie und die garantistische Idee universalistischer Zug&auml;nge, unabh&auml;ngig vom Erwerbsstatus (bspw. im Th&uuml;ringer Erziehungsgeld im Unterschied zur sozialdemokratischen Konzeption des lohnarbeitsbezogenen Bundeselterngeldes).</p>
<h2 class="auto-created">Kontroverse Dimensionen der Familien- und Bildungs&shy;po&shy;litik </h2>
<p>Gleichwohl ist die konservative, mit DDR-Tradition bewusst brechende Politikgrundlage unverkennbar, was nicht nur die politischen Kontroversen plausibel macht. Die TFO greift in mehrere Dimensionen der Familien- und Bildungspolitik ein:</p>
<ul>
<li><em>Anerkennung der Familienarbeit</em>: Diese Dimension stellt zweifellos die pr&auml;gnanteste und kontroverseste Orientierung der TFO dar. Zwar geh&ouml;rt die Anerkennung von Familienarbeitsleistungen als Leistungs&auml;quivalent f&uuml;r die sozialen Sicherungssysteme zum Kernbestand des konservativen Wohlfahrtsregimetypus. Doch w&auml;re es familienpolitikwissenschaftlich verfehlt, den Realgehalt dieser Forderung vorschnell abzutun.[31] Auf der Ebene der Politikimplementation geh&ouml;rt die Einf&uuml;hrung des Erziehungsgeldes (1986), die Anerkennung von Erziehungszeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung wie das Bundeselterngeld (seit 2007) zu Ma&szlig;nahmen, die die Familienarbeit als gesellschaftliche Arbeit konzipieren. Das Konzept eines &#8222;Erziehungsgehalts&#8220; kann dabei als besonders differenzierte und weit reichende Ma&szlig;nahme gelten.[32] Auf der politischen Ebene muss stutzig machen, dass beispielsweise Christa M&uuml;ller als Vertreterin der Linkspartei f&uuml;r ein Erziehungsgehalt eintritt.[33] In der internationalen Debatte hat j&uuml;ngst der an der UC Berkeley lehrende Neil Gilbert ein fulminantes Pl&auml;doyer f&uuml;r eine Anerkennung der Familienarbeit formuliert.[34] Diese Dimension verkn&uuml;pft systematisch die Familienarbeit mit dem Arbeitsmarkt. </li>
<li><em>Familienleitbild</em>: Die Rolle der Familie wird als zentral f&uuml;r die Gesellschaft definiert: &#8222;Die Th&uuml;ringer Familienoffensive unterst&uuml;tzt Familien als die Keimzelle unserer Gesellschaft.&#8220;[35] Das Faltblatt der Landesregierung pr&auml;sentiert auf der Titelseite eine &#8222;Normalfamilie&#8220;, Vater, Mutter, zwei Kinder. Implizit wird unter der Signatur der &#8222;Wahlfreiheit&#8220; daf&uuml;r pl&auml;diert, auch der &#8222;Ern&auml;hrerfamilie&#8220; mit nicht oder teilzeiterwerbst&auml;tiger &#8222;Hausfrau&#8220; Normalit&auml;tsstatus zuzuerkennen und damit das in der BRD bis 1990 dominierte Familienleitbild auch in Ostdeutschland akzeptabel zu machen. </li>
<li><em>Gender Mainstreaming</em>: Daraus ergeben sich im Kontext der Diskussionen um &#8222;Gender Mainstreaming&#8220; (Geschlechtergerechtigkeit) frauen- bzw. geschlechterpolitische Positionierungen, die Elisabeth Beck-Gernsheim als Privatisierung der Entscheidung f&uuml;r Kinder, als &#8222;Pflicht zur bewussten Entscheidung&#8220; beschreibt: &#8222;Und diese Pflicht trifft nun vor allem die Frauen. Sie sind es, die mit dem &sbquo;St&ouml;rfall Kind&#8216; verantwortungsbewusst umgehen sollen, damit ihre Chancen im Bildungssystem und in der Berufswelt nicht eingeschr&auml;nkt werden. Sie sollen Mutterschaft so unauff&auml;llig und so effizient wie m&ouml;glich organisieren &#8211; daf&uuml;r, so die Verhei&szlig;ung, d&uuml;rfen sie dann auch an den Segnungen der Moderne teilhaben.&#8220;[36] Es wird zu untersuchen sein, inwieweit eine Politik der Anerkennung der Familienarbeit diese Privatisierung zuspitzt oder gezielt die unterschiedlichen Lebensentw&uuml;rfe von Frauen zur Geltung kommen l&auml;sst, nochmals Beck-Gernsheim: &#8222;Die Umsetzung vorhandener Kinderw&uuml;nsche setzt eine Familienpolitik voraus, die den Wandel der Geschlechterverh&auml;ltnisse nicht abzubremsen versucht, sondern im Gegenteil aktiv unterst&uuml;tzt.&#8220;[37] </li>
<li><em>Kindzentrierung</em>: Seit den 1990er Jahren wird zunehmend eine &#8222;kindzentrierte Perspektive&#8220; in der Familienpolitik eingefordert[38], teilweise werden &#8222;Kinderpolitik&#8220; und &#8222;Frauenpolitik&#8220; als individualisierte Alternativen zur Familienpolitik postuliert. Bereits der Begriff &#8222;Familienoffensive&#8220; grenzt sich explizit von diesen Tendenzen zu einer &#8222;Familienmitgliederpolitik&#8220;[39] ab. </li>
<li><em>Bildung nach PISA</em>: Die neuere bildungspolitische Diskussion &#8222;nach PISA&#8220; konzentriert sich auf in institutionalisierten Bildungssettings messbare Leistungskennwerte nach dem Modell des Benchmarking.[40] Zwar wird, wie beispielsweise im &#8222;Th&uuml;ringer Bildungsplan&#8220; die &#8222;Kooperation mit den Eltern&#8220;, eine &#8222;Erziehungspartnerschaft&#8220;[41] eingefordert, die konkrete Ausgestaltung des Verh&auml;ltnisses von Familien- und KiTa- bzw. schulischer Erziehung bleibt jedoch in der Regel vage. Die TFO versucht hier zumindest eine Kopplung der Bildungssysteme in der fr&uuml;hen Kindheit, einerseits durch die Verschr&auml;nkung von KiTa-Finanzierung und Th&uuml;ringer Erziehungsgeld, andererseits durch die F&ouml;rderung der Familienbildung (Landesstiftung &#8222;FamilienSinn&#8220;). </li>
<li><em>Gerechtigkeitsvorstellungen</em>: Es ist Ziel der TFO, der Situation von Familien mit kleinen Kindern gerecht zu werden. Diese Zielsetzung befindet sich im Spannungsfeld von zumindest drei Dimensionen des aktuellen &ouml;ffentlichen Diskurses um politische Gerechtigkeit: Der Forderung nach &#8222;Generationengerechtigkeit&#8220; (d.h. der Reduzierung der sozialpolitischen Benachteiligung von Kindern gegen&uuml;ber der &auml;lteren Generation); der Bef&uuml;rchtung einer Umverteilung gesellschaftlicher Ressourcen zuungunsten sozial&ouml;konomisch schw&auml;cherer Gruppen und der Verteilungsauseinandersetzung zwischen den westlichen und den &ouml;stlichen Bundesl&auml;ndern in der Familienpolitik angesichts der unterschiedlichen Versorgungsquoten. </li>
<li><em>Fr&uuml;hkindliche Entwicklung</em>: Die St&auml;rkung der familialen Erziehung in den ersten drei Lebensjahren ist ein ausdr&uuml;ckliches Ziel der TFO. Die Ergebnisse der Bindungsforschung st&auml;rken diese Position.[42] In einem Memorandum der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung zum Krippenausbau in Deutschland wird betont: &#8222;das Kind bindet sich <em>immer</em>, weil es Bindungen braucht, um seelisch zu wachsen. Jeder Krippenwechsel oder Wechsel einer Tagesmutter bedeutet f&uuml;r das Kind eine erneute Erfahrung von Bindungsverlust.&#8220;[43] Die Folgerung: &#8222;Analog zur &sbquo;Schulreife&#8216; sollte die &sbquo;Krippenreife&#8216; f&uuml;r jedes Kind individuell beurteilt werden, um Traumatisierungen zu vermeiden.&#8220;[44] Damit diese individuelle Beurteilung m&ouml;glich wird, sind institutionell gesicherte Freir&auml;ume f&uuml;r die Eltern erforderlich. Diese Perspektive war in der deutschen Familienpolitik &#8211; vor allem in Westdeutschland &#8211; mit dem Vorwurf eines konservativen Familien- und Mutterbildes verkn&uuml;pft worden. Sie unterscheidet sich durchaus von der im Gutachten von Habisch postulierten &#8222;Wahlfreiheit&#8220;, die ausschlie&szlig;lich &uuml;ber die &#8222;Konsumentensouver&auml;nit&auml;t&#8220; begr&uuml;ndet wird. Vielmehr nimmt die bindungstheoretische Perspektive konsequent die Entwicklungs-Interessen der Kinder in den Blick.</li>
</ul>
<h2 class="auto-created">Ist Geld mit Liebe m&ouml;glich?</h2>
<p>Die Diskussion des Th&uuml;ringer Beispiels kann zeigen, dass die Alternative &#8222;Geld oder Liebe&#8220; tr&uuml;gerisch erscheint. Die zu Recht geforderte Verschr&auml;nkung von Familien- und Bildungspolitik macht vor allem deutlich, dass in die fr&uuml;hkindliche Erziehung erheblich mehr gesellschaftliche Ressourcen investiert werden m&uuml;ssen. W&auml;hrend konservative Politik die &#8222;Wahlfreiheit&#8220; zwischen famili&auml;rer und institutioneller Erziehung betont, in Th&uuml;ringen auf durchaus hohem Niveau, bleibt die Wahlfreiheit der Erziehenden, vor allem der M&uuml;tter, noch immer ein Desiderat. Wir haben eingangs die starke These vertreten, dass das Bundeselterngeld mit der Reform 2007 eine Ausweitung der Erwerbszentrierung auf die Familienpolitik bedeutet. In der weiteren Argumentation konnten wir zeigen, dass das Th&uuml;ringer Landeserziehungsgeld gegen&uuml;ber dem Erwerbsverhalten der Eltern neutral scheint. Unklar ist derzeit, ob diese konzeptionellen Differenzen Effekte auf die geschlechtliche Arbeitsteilung in Familie und Gesellschaft und auf den Erziehungserfolg haben werden. Hier ist empirische Forschung n&ouml;tig. Mary Ann Mason hat mit ihrem Forschungsprogramm &#8222;Do Babies Matter?&#8220; einen verzweifelten und zugleich hoffnungsvollen Blick in die demokratiepolitische Wunde gerichtet, wonach M&uuml;tter durch ihre Kinder aus respektablen Ausbildungs-und Berufskarrieren gefegt werden: &#8222;W&auml;hrend die &sbquo;opting out&#8216;-Story die Aufmerksamkeit der Medien erlangt, besteht die gr&ouml;&szlig;ere und vielleicht wichtigere Story darin, dass weit mehr Frauen in eine amorphe S&auml;ule ihrer Profession oder in eine marginalisierte Teilzeit-Spur eingesteuert werden.&#8220;[45] Ihre Hoffnung richtet sich auf die jungen Frauen: &#8222;Dies kann die Generation werden, die die Arbeitswelt mit der Stimme ihrer F&uuml;&szlig;e &auml;ndert, darauf besteht, dass die Arbeitswelt ein Platz f&uuml;r Familien ist, anstelle dass die Familien sich der Arbeitswelt anpassen. Dies kann die Generation werden, dass jede Zeit eine gute Zeit ist, und sein sollte, um ein Baby zu bekommen.&#8220;[46] Liebe braucht auch Geld.</p>
<p>[1] Dazu Wimbauer 2003. Die Rede von Liebe im Zusammenhang mit der Produktion sozialer Dienstleistungen geht zur&uuml;ck auf Talcott Parsons und Niklas Luhmann. Helfenden Beziehungen liegen Kommunikationsmuster zugrunde, die in der christlichen Tradition als &#8222;N&auml;chstenliebe&#8220; konnotiert sind. Dar&uuml;ber hinaus gilt f&uuml;r familieninterne wie familienexterne Dienstleistungen, dass sie stets mehrere Funktionen erf&uuml;llen; eine wesentliche dabei ist die Herstellung und Sicherung affektiver Bindungen (siehe Opielka 2008: 102ff.). Die geschlechtsspezifische Produktion von Sorge (care, care-work) ist dabei nicht deckungsgleich mit Liebe, der Begriff &#8222;care&#8220; wird in der Literatur eher im deskriptiven oder politisch-&ouml;konomischen Sinn gebracht. Hier wird der Begriff Liebe im weiten, soziologischen und theologisch-philosophischen Sinn verwendet. Zur Verwendung des Liebesbegriffs in der geschlechtlichen Arbeitsteilung siehe Krebs 2002.</p>
<p>[2] Stolz-Willig 1998.</p>
<p>[3] Die Welt v. 21.9.2008.</p>
<p>[4] Das Forschungsprojekt wird vom Verfasser gemeinsam mit Michael Winkler (FSU Jena) geleitet (Mitarbeiter: Anja M&uuml;ller, Matthias M&uuml;ller, Steffen Grosskopf). Der Endbericht wird im Fr&uuml;hjahr 2009 ver&ouml;ffentlicht.</p>
<p>[5] Ostner 2007.</p>
<p>[6] Bertelsmann-Stiftung 2008 (der L&auml;nderbericht enth&auml;lt keine Seitenzahlen).</p>
<p>[7] Th&uuml;ringer Landesamt f&uuml;r Statistik 2008: 8f.; hinzu kommen Kinder in Kindertagespflege (0,6% der 2-3j&auml;hrigen).</p>
<p>[8] Bertelsmann-Stiftung 2008.</p>
<p>[9] ebd., Fragestellung TH 12.</p>
<p>[10] Diese werden auch in Th&uuml;ringer Landesamt f&uuml;r Statistik 2008 nicht ausgewiesen.</p>
<p>[11] TKM 2008: 10.</p>
<p>[12] Tietze/Viernickel 2007.</p>
<p>[13] OECD 2004: 7.</p>
<p>[14] Pl&uuml;necke u.a. 2008.</p>
<p>[15] ebd.: 99ff.</p>
<p>[16] ebd.: S. 4.</p>
<p>[17] ebd.: S. 5.</p>
<p>[18] R&uuml;rup/Gruescu 2004.</p>
<p>[19] BMFSFJ 2008.</p>
<p>[20] BMFSFJ 2006.</p>
<p>[21] Heckman 2008.</p>
<p>[22] Dustmann/Sch&ouml;nberg 2008.</p>
<p>[23] Habisch 2005.</p>
<p>[24] Habisch 2005: 53.</p>
<p>[25] <a href="http://www.bessere-familienpolitik.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.bessere-familienpolitik.de</a></p>
<p>[26] ebd.</p>
<p>[27] <a href="http://www.thueringer-bildungsplan.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.thueringer-bildungsplan.de</a></p>
<p>[28] Kaufmann 2007: 383.</p>
<p>[29] Dazu ausf&uuml;hrlich Opielka 2008: 116ff.</p>
<p>[30] Opielka 2008: 34ff.</p>
<p>[31] Zum &Uuml;berblick Netzler/Opielka 1998.</p>
<p>[32] Hierzu ausf&uuml;hrlich Opielka/Leipert 1998.</p>
<p>[33] M&uuml;ller 2007, erschienen in einem katholischen Verlag.</p>
<p>[34] Gilbert 2008.</p>
<p>[35] Faltblatt &#8222;Th&uuml;ringer Familienoffensive&#8220; der beiden beteiligten Ministerien, Punkt 8.</p>
<p>[36] Beck-Gernsheim 2008: 29.</p>
<p>[37] ebd.: 31.</p>
<p>[38] Jurczyk/Olk/Zeiher 2004.</p>
<p>[39] Dienel 2002: 44ff.</p>
<p>[40] Winkler 2005.</p>
<p>[41] TKM 2008: 42.</p>
<p>[42] Grossmann/Grossmann 2004.</p>
<p>[43] DPV 2008: 203.</p>
<p>[44] ebd.: 204.</p>
<p>[45] Mason 2008: 90 (&Uuml;bers. M.O.).</p>
<p>[46] ebd.: 96.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Beck-Gernsheim, Elisabeth </i>2008: &#8222;St&ouml;rfall Kind&#8220;: Frauen in der Planungsfalle, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 24-25, S. 26-32.</p>
<p><i>Bertelsmann-Stiftung </i>2008: L&auml;nderreport Fr&uuml;hkindliche Bildungssysteme &#8211; Th&uuml;ringen, G&uuml;tersloh.</p>
<p><i>BMFSFJ/Bundesministerium f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend </i>2006: Familie zwischen Flexibilit&auml;t und Verl&auml;sslichkeit. Perspektiven f&uuml;r eine lebenslaufbezogene Familienpolitik -Siebter Familienbericht. BT-Drs 16/1360 v. 26.4.2008, Berlin.</p>
<p><i>dass</i>. 2008: Sozialbilanz Familie. Eine &ouml;konomische Analyse mit Schlussfolgerungen f&uuml;r die Familienpolitik. (Erstellt durch Laura Diekmann u.a., Institut der deutschen Wirtschaft im Auftrag der Gesch&auml;ftsstelle des Kompetenzzentrums f&uuml;r familienbezogene Leistungen, prognos AG), Berlin.</p>
<p><i>Deutsche Psychoanalytische Vereinigung/DPV </i>2008: Memorandum der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung: Krippenausbau in Deutschland &#8211; Psychoanalytiker nehmen Stellung, in: <i>Psyche</i>, Jg. 62, 2, S. 202-205.</p>
<p><i>Dienel, Christiane </i>2002: Familienpolitik: Eine praxisorientierte Gesamtdarstellung der Handlungsfelder und Probleme, Weinheim: Juventa.</p>
<p><i>Dustmann, Christian/Sch&ouml;nberg, Uta</i> 2008: The Effect of Expansions in Maternity Leave Coverage on Children&#8217;s Long-Term Outcomes. IZA DP No. 3605, Bonn: IZA.</p>
<p><i>Gilbert, Neil</i> 2008: A Mother&#8217;s Work. How Feminism, the Market, and Policy Shape Family Life, New Haven/London: Yale University Press.</p>
<p><i>Grossmann, Karin/Grossmann, Klaus E. </i>2004: Bindungen &#8211; das Gef&uuml;ge psychischer Sicherheit, 3. Aufl., Stuttgart: Klett Cotta.</p>
<p><i>Habisch, Andr&eacute; </i>2005: Familienpolitik in der B&uuml;rgergesellschaft. Die &#8222;Familienoffensive&#8220; der Th&uuml;ringer Landesregierung, Eichst&auml;tt: Katholische Universit&auml;t Eichst&auml;tt-Ingolstadt.</p>
<p><i>Heckman, James J. </i>2008: Schools, Skills, and Synapses. IZA DP No. 3515, Bonn: IZA.</p>
<p><i>Jurczyk, Karin/Olk, Thomas/Zeiher, Helga</i> 2004: German Children&#8217;s Welfare Between Economy and Ideology, in: <i>Jensen, An-Magritt et al. </i>(eds.), Children&#8217;s Welfare in Ageing Europe. Vol. II, Trondheim: Norwegian Centre for Child Research, S. 703-770.</p>
<p><i>Kaufmann, Franz-Xaver </i>2007: Warum Politik f&uuml;r Familien?, in: <i>Zeitschrift f&uuml;r Soziologie</i>, Jg. 36, 5, S. 380-384.</p>
<p><i>Krebs, Angelika</i> 2002: Arbeit und Liebe. Die philosophischen Grundlagen sozialer Gerechtigkeit, Frankfurt: Suhrkamp.</p>
<p><i>Leipert, Christian/Opielka, Michael </i>1998: Erziehungsgehalt 2000. Ein Weg zur Aufwertung der Erziehungsarbeit, Bonn: IS&Ouml;.</p>
<p><i>Mason, Mary Ann</i> 2008: Can Women Have Careers and Babies Too?, in: <i>Berrick, Jill Duerr/Gilbert, Neil</i>, Raising Children. Emerging Needs, Modern Risks, and Social Responses, Oxford: Oxford University Press, S. 81-97.</p>
<p><i>M&uuml;ller, Christa </i>2007: Dein Kind will dich: Echte Wahlfreiheit durch Erziehungsgehalt, Augsburg: Sankt Ulrich Verlag.</p>
<p><i>Netzler, Andreas/Opielka, Michael</i> (Hrsg.) 1998: Neubewertung der Familienarbeit in der Sozialpolitik, Opladen: Leske + Budrich.</p>
<p><i>OECD </i>2004: Die Politik der fr&uuml;hkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein L&auml;nderbericht, o.O..</p>
<p><i>Opielka, Michael</i> 2008: Sozialpolitik. Grundlagen und vergleichende Perspektiven, 2. Aufl., Reinbek: Rowohlt.</p>
<p><i>Ostner, Ilona </i>2007: Sozialwissenschaftliche Expertise und Politik. Das Beispiel des Siebten Familienberichts, in: <i>Zeitschrift f&uuml;r Soziologie</i>, Jg. 36, 5, S. 385-390.</p>
<p><i>Pl&uuml;nnecke, Axel/Riesen, Ilona/Stettes, Oliver </i>2008: Bildungsmonitor 2008. Im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) &#8211; Forschungsbericht, K&ouml;ln: Institut der deutschen Wirtschaft.</p>
<p><i>R&uuml;rup, Bert/Gruescu, Sandra</i> 2004: <i>Nachhaltige Familienpolitik im Interesse einer aktiven Bev&ouml;lkerungsentwicklung</i>, Berlin: BMFSFJ.</p>
<p><i>Stolz-Willig, Brigitte </i>1998: Neubewertung der Familienarbeit &#8211; Erziehungsgehalt als Perspektive?, in: <i>vorg&auml;nge</i>, Nr. 144, H. 4, S. 19-27.</p>
<p><i>Th&uuml;ringer Landesamt f&uuml;r Statistik </i>2008: Statistischer Bericht &#8211; Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder und &ouml;ffentlich gef&ouml;rderte Kindertagespflege in Th&uuml;ringen am 15.3.2008, Erfurt.</p>
<p><i>Tietze, Wolfgang/Viernickel, Susanne </i>(Hrsg.) 2007: P&auml;dagogische Qualit&auml;t in Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder. Ein Nationaler Kriterienkatalog, 3.Aufl.,Berlin: Cornelsen Verlag Scriptor.</p>
<p><i>TKM/Th&uuml;ringer Kultusministerium</i> 2008: Th&uuml;ringer Bildungsplan f&uuml;r Kinder bis 10 Jahre, Weimar/Berlin: Verlag das netz.</p>
<p><i>Wimbauer, Christine</i> 2003: Geld und Liebe: Zur symbolischen Bedeutung von Geld in Paarbeziehungen, Frankfurt: Campus.</p>
<p><i>Winkler, Michael </i>2005: Bildungspolitik nach Pisa, in: Opielka, Michael (Hrsg.), Bildungsreform als Sozialreform. Zum Zusammenhang von Bildungs- und Sozialpolitik, Wiesbaden: VS Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften, S. 23-44.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Aktivierung durch Verpflichtung?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/164-vorgaenge/publikation/aktivierung-durch-verpflichtung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Jun 2003 13:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Von der Pflicht zur Erwerbsarbeit zur Idee eines Sozialdienstes In: vorgänge 164 (Heft 4/2003), S. 113ff In den 1990er Jahren wurde die Metapher der &#132;Aktivierung&#148; zu einem zentralen Leitbild der Transformation der westlichen Wohlfahrtsstaaten. Ziel von Aktivierungsmaßnahmen soll es sein, die Menschen zu mehr Eigeninitiative, aber auch mehr Eigenvorsorge in der Gesellschaft zu motivieren. Dahinter [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Von der Pflicht zur Erwerbsarbeit zur Idee eines Sozialdienstes</p>
<p>In: vorgänge 164 (Heft 4/2003), S. 113ff</p>
<p>In den 1990er Jahren wurde die Metapher der &#132;Aktivierung&#148; zu einem zentralen Leitbild der Transformation der westlichen Wohlfahrtsstaaten. Ziel von Aktivierungsmaßnahmen soll es sein, die Menschen zu mehr Eigeninitiative, aber auch mehr Eigenvorsorge in der Gesellschaft zu motivieren. Dahinter steht ein Politikkonzept, das Umfang und Reichweite öffentlicher Güter zurückschrauben und klassische Verteilungsmechanismen zugunsten einer als überlegen betrachteten Marktsteuerung einschränken will (vgl. Gilbert 2002). Diese Transformation beinhaltet zwar durchaus Sozialabbau als Reduzierung von Wohlfahrtsausgaben und Umverteilung. Bedeutender erscheint freilich ein spezifischer &#132;Sozialumbau&#148;, in dessen Mittelpunkt die Selbstverpflichtung des Bürgers auf eine marktkonforme Lebensorientierung steht (vgl. Lessenich 2003). Vor allem sollen mit der ldee der &#132;Aktivierung&#148; Ansprüche auf soziale Grundrechte delegitimiert, zumindest aber deutlich beschränkt werden. In Deutschland fand diese Politikstrategie ihren jüngsten Niederschlag in den Vorschlägen der &#132;Hartz-Kommission&#148; und der &#132;Agenda 2010&#148; der rot grünen Bundesregierung (vgl. Opielka 2003b). Durch populistische Äußerungen aus der Politik (Schröder: &#132;Es gibt kein Recht auf Faulheit&#148;) wird ein politisches Klima erzeugt, in dem &#132;Sozialschmarotzertum&#148; und &#132;Hängemattenmentalität&#148; zu Ursachen der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit umgedeutet werden. Leistungskürzungen und die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe stellen die Drohkulisse dar, mittels der man möglichst viele Arbeitslose in auch niedrig bezahlte Jobs einsteuern will. Die Teilnahme am Arbeitsmarkt wird in diesem Diskurs für jeden, der sich nicht anders (etwa aus Renten, ererbtem Vermögen oder durch familiären Unterhalt) finanzieren kann, zur staatsbürgerlichen Pflicht.<br />Einige Implikationen dieses neuen Pflichtendiskurses stehen im Mittelpunkt der folgen-den Überlegungen. Die Ausgangshypothese dieses Beitrags ist, dass statt einer faktischen Arbeitspflicht für Arbeitslose auch Formen zeitlich beschränkter Arbeitspflichten unabhängig vom Arbeitsmarkt vorstellbar sind. Diese andere Form der Arbeitspflicht in Ergänzung und Ausweitung der bestehenden Wehr- und Zivildienstpflicht ließe sich durchaus produktiv ausgestalten. Es entstünde ein zusätzlicher, staatlich verwalteter Erwerbssektor. Dies steht hinter den Vorschlägen, für junge Erwachsene einen obligatorischen Sozialdienst einzuführen, womit die &#132;Aktivierung&#148; zumindest des jüngeren Teils der Bevölkerung gesichert wäre. Denn auch ein Zwangsdienst ist eine Form der &#132;Aktivierung&#148;, allerdings die direktive ordungsstaatliche Variante, die zudem massiv in negative (Abwehr-)Grundrechte eingreift &#150; während sich die &#132;Aktivierung&#148; durch Entzug von Transferleistungen mit der Beschränkung positiver (sozialer) Grundrechte zu begnügen scheint. Es erscheint überfällig, beide staatliche Aktivierungen durch Verpflichtung genauer zu untersuchen und zu vergleichen.<br />Hinter dem neuen Pflichtendiskurs steht ein gewandeltes Bild von Rechten und Pflichten der Bürger. Neuerdings rücken die Pflichten in den Vordergrund. Aber warum ist das so und welche Hoffnungen werden daran geknüpft? Während die Diskussion um die Erwerbsarbeitspflicht über die Verschärfung der Zumutbarkeitsbedingungen bei Arbeitslosigkeit relativ breit geführt wird, wurde die Idee eines obligatorischen Sozialdienstes in Deutschland stets nur höchst vage thematisiert. Zunächst soll deshalb die Diskussion um einen Sozialdienst kurz skizziert und mit vergleichbaren Debatten in den USA in Bezug gesetzt werden. Im zweiten Schritt wird die Idee der &#132;Aktivierung&#148; der Bürger durch staatliche Politik kritisch reflektiert. Die Vorstellung eines &#132;aktivierenden&#148; oder &#132;aktiven&#148; Staates ist nämlich noch älter als die der &#132;Aktivierung&#148; und keineswegs ohne Widerspruch geblieben. Drittens folgt eine Erinnerung an die deutsche Verfassungstradition von &#132;Grundpflichten&#148;. Diese sind weitaus älter als allgemein angenommen wird und für das Gemeinwesen konstitutiv. Schließlich werden im Lichte dieser Überlegungen die Vorstellungen einer sozialpolitisch induzierten Arbeitspflicht qua faktischer Verpflichtung zur Erwerbsarbeit verworfen und die Hoffnungen auf eine sozial-pädagogisch begründete Verpflichtung mittels eines Sozialdienstes relativiert.</p>
<p>1. Die Diskussion um eine Sozialdienst-Verpflichtung</p>
<p>Für einen obligatorischen Sozialdienst, den alle jungen Leute nach Abschluss der Schule oder der Lehre für eine begrenzte Zeit leisten müssten, setzten sich seit Bestehen der Bundesrepublik einzelne Wissenschaftler, Publizisten und Politiker periodisch ein, allerdings mit bislang geringer öffentlicher Resonanz. Die Frage, ob die Wehrpflicht zugunsten einer Freiwilligenarmee abgeschafft werden soll &#150; und damit auch die Grundlage des Zivildienstes entfällt &#150;, hat die Frage nach einer sozialen Dienstpflicht neu belebt. So schlägt beispielsweise der konservative Publizist Warnfried Dettling einen obligatorischen Sozialen Dienst für junge Männer vor, &#132;wie bisher Wehr- oder Zivildienst, für junge Frauen einen freiwilligen Dienst außerhalb oder innerhalb der Bundeswehr&#148; (Dettling 2000: 173). Damit würde sich &#150; anders als bei Vorschlägen, auch die Frauen vollständig dienstzuverpflichten &#150; faktisch (mit Ausnahme von mehr Wehrgerechtigkeit) nicht viel ändern. Allerdings wäre die soziale Dienstpflicht originär begründet, als eigene Bürger- oder Grundpflicht und nicht mehr nur als Ersatz für die Wehrpflicht. An Verfassungsfragen hält sich der frühere Abteilungsleiter eines CDU-geführten Bundessozialministeriums nicht auf. Dettlings Begründung ist sozial- und moralpolitisch: der Sozialdienst führe zu einer &#132;sozialen Alphabetisierung der jungen Männer&#148; und trage dazu bei, die Jugend nicht mehr zu &#132;unterfordern&#148;. Dem-gegenüber wird vor allem von den Grünen massiv für eine Abschaffung von Wehr- und Zivil-dienst und gegen jede Art von Dienstverpflichtung argumentiert (vgl. Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion 2000). Die grüne Position scheint den Zeitlauf auf ihrer Seite zu haben: Bei der Umstellung der Bundeswehr auf eine international aktionsfähige Eingriffstruppe scheint eine Wehrpflichtarmee überfordert.<br />Politiker aus dem nicht-konservativen Lager wie der frühere SPD-Ministerpräsident Sigmar Gabriel haben &#150; gegen die grüne Gegnerschaft zur Wehrpflicht &#150; die republikanische Tradition der Wehrpflicht im Sinn, wenn sie die Einführung eines einjährigen &#132;Gemeinschaftsdienstes&#148; (Die Zeit v. 23.7.2003) fordern. Im Kontext der liberalen Naumann-Stiftung argumentiert Holger Hinte für ein obligatorisches &#132;Bürgerjahr&#148; und verspricht dadurch eine &#132;Brücke zwischen Freiheit und Gemeinsinn&#8220; (Hinte 1999: 46). Wichtig ist ihm, dass ein Sozial-dienst sowohl zur Gleichstellung von Frauen und Männern wie zur Integration ausländischer Jugendlicher beiträgt. Wissenschaftliche Reflexionen dieses Themas sind in Deutschland bislang rar, wie auch in der ersten größeren Untersuchung über den Zivildienst und seine Alternativen im Fall einer Abschaffung der Wehrpflicht beobachtet wurde (vgl. Beher u.a. 2002: 226ff.). Ein Blick in die deutsche Geschichte ist zudem eher beunruhigend. Die Ausweitung der Dienstpflichten im Nationalsozialismus war Bestandteil einer umfassenden Militarisierungsstrategie (vgl. Götz 1997). Die Idee der &#132;Volksgemeinschaft&#148; schloss Nicht-Arbeit aus, so kategorisch der Oberfeldmeister des Arbeitsdienstes im Jahr 1934: &#132;Wer nicht arbeitet, gehört nicht zur deutschen Volksgemeinschaft.&#148; (zit. in ebd.: 3). Doch wäre es wenig historisch, mit dem Verweis auf den Reichsarbeitsdienst und seine Verästelungen die Diskussion um einen Sozialdienst zu tabuisieren.<br />Von der NS-Vergangenheit nicht direkt berührt wird in den USA die Diskussion um einen &#132;National Service&#148; weitaus ergebnisoffener geführt. Dort wird deutlich, welche unterschiedlichen Konzeptionen von Staat, öffentlichen Gütern und Demokratie existieren. Der Politologie Benjamin R. Barber plädierte beispielsweise aus demokratiepolitischen Gründen für einen obligatorischen Sozialdienst: &#132;Ein Nationaler Dienst ist nicht nur eine gute Idee, sondern eine unverzichtbare Voraussetzung von Bürgerschaft und damit eine Bedingung für den Erhalt der Demokratie.&#148; (Barber 1990: 43; Übers. M.O.) Mit Milton Friedman und Amitai Etzioni argumentierten zwei höchst unterschiedliche Wissenschaftler wiederum vehement dagegen &#150; der eine, weil er jede Staatsintervention auf ein Minimum beschränkt sehen will, der andere, weil er auf gesellschaftlich selbst organisierten, gleichwohl staatlich geförderten Kommunitarismus setzt (vgl. Evers 1990: 44ff., 145f£). Der von Clinton bestellte Direktor der &#132;Corporation for National Service&#148;, einer staatlichen Agentur zur Koordination von Freiwilligendiensten, zeichnete jüngst die wechselvolle Geschichte der amerikanischen Debatte nach: Georg W. Bush inaugurierte (gegen die Demokraten) eine &#132;Points of Light Foundation&#148;, Bill Clinton (behindert von den Neoliberalen um Newt Gingerich) &#132;Ameri-Corps&#148; (als inländische Variante des Peace-Corps) und George Bush rief nach dem 11.9. in einer &#132;State of Union Address&#148; dazu auf, dass jeder Amerikaner viertausend Stunden oder zwei Jahre seines Lebens Dienst leisten solle (vgl. Wofford 2002). Stets und strittig wurde erörtert, ob diese Dienste freiwillig bleiben oder nicht doch verpflichtend werden sollten (vgl. Gilbert 2002: 192f.).<br />Eine solche Diskussion steht in Deutschland noch aus. Die bundesrepublikanische Debatte um einen Sozialdienst beschränkte sich auf eher formelhafte Plädoyers ohne zureichende Konkretisierung. Vielleicht wird das so bleiben. Dann wäre das Nachdenken über eine &#132;Aktivierung&#148; der jungen Generation mittels eines Sozialdienstes nicht mehr als eine politisch-kulturelle Randnotiz. Es könnte aber auch anders sein. Virulent wird die Debatte sicher in dem Augenblick, wenn die Wehrpflicht tat-sächlich abgeschafft wird und damit auch die Grundlage für den Zivildienst entfällt. Dies wäre der Moment, in dem die Idee einer republikanischen Dienstpflicht neu belebt werden könnte. Die derzeit propagierte Verpflichtung der Bürger auf Teilnahme am Markt könnte dann durch die Idee einer Verpflichtung des Bürgers auf Unterstützung der Gemeinschaft ersetzt oder ergänzt werden.</p>
<p>2. Aktiver oder aktivierender Staat</p>
<p>Grundpflichten berühren elementar das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Sie ermächtigen den Staat als Zentral- bzw. Bundesstaat Gehorsam unmittelbar einzufordern. Zwei politikwissenschaftliche Diskussionsstränge erörtern ihre Voraussetzungen: die Diskussion um den &#132;aktiven Staat&#8220;, inwieweit der (Zentral-)Staat als gesellschaftlicher Akteur unter gegenwärtigen Bedingungen überhaupt handlungsfähig ist. Der zweite Strang ist neuer und wird unter dem Begriff &#132;aktivierender&#148; Staat geführt, in sozialpolitischer Hinsicht geht es vor allem darum, inwieweit Handlungspotenziale der Bürger gefordert und gefördert werden. Unter beiden Gesichtspunkten sind Grundpflichten ein Problem: Kann der Staat noch auf weitere Gehorsamsbereitschaft setzen? Oder muss er seine Bürger zwangsweise aktivieren?<br />In der Diskussion um den &#132;aktiven&#148; Staat geht es um die Frage, wie der Staat unter hochkomplexen Umweltbedingungen überhaupt seine Handlungsfähigkeit aufrecht erhalten und unter Umständen sogar ausweiten kann (vgl. hierzu empirisch Windhoff-Heritier 1996). In der angelsächsischen wie der deutschen Diskussion um den &#132;aktiven&#148; Staat kann man eine Vorläuferdebatte für die neueste Begriffskonjunktur des &#132;aktivierenden&#148; Staates sehen. Sie fand nämlich in eher politisch-liberalen und sozialliberalen Kontexten statt, auch als Gegendiskurs zum Etatismus konservativer und marxistischer Prägung. Die Idee des &#132;aktivierenden&#148; Staates kommt vor allem den konservativen und wirtschaftsliberalen Strömungen noch einen weiteren Schritt entgegen. Sie verspricht einen Staat, auch und gerade in der Sozialpolitik, der zum Zwecke der marktkonformen Gestaltung individueller Wohlfahrt unmittelbar auf den einzelnen Staatsbürger ein-wirkt. Je nach Autor wird ein Staatsverständnis beobachtet oder vorausgesetzt, das einen befähigenden Staat, einen &#132;enabling state&#148; (Gilbert/Gilbert 1989) einschließt, mehr &#132;Empowerment&#148; von Bürgern und ihren Organisationen, mehr &#132;Bürgernähe&#148; oder einfach einen Staat erwartet, der die Bürger- bzw. Zivilgesellschaft in Ruhe sich entwickeln lässt und einen &#132;Wohlfahrtspluralismus&#148; oder &#132;welfaremix&#148; zwischen Staat, Markt und Gemeinschaft akzeptiert (vgl. Evers 2000, Newman 2001). Sobald in der Sozialpolitik präzisere positive Formulierungen der staatlichen &#132;Aktivierung&#148;präsentiert werden und genauer gefragt wird, welche Policy-Strategien innerhalb dieses magischen Wohlfahrtsdreiecks angezeigt scheinen, werden immer wieder ähnliche und teils noch kaum beantwortete Fragen gestellt.<br />Eine gewisse Ratlosigkeit befällt die Theoretiker eines &#132;Dritten Weges&#148; und des &#132;Kornmunitarismus&#148; vor allem, wenn es um das Verhältnis von sozialen Rechten und damit kor-respondierenden Verpflichtungen geht. Thomas Olk gibt zu bedenken, dass eine &#132;Politik des Gehens und Nehmens nur unter der Bedingung keine neuen Ungerechtigkeiten schafft, dass die Mitglieder der Zielgruppen aktivieren-der Strategien tatsächlich über die Kompetenzen und Ressourcen für aktive Bewältigungsstrategien verfügen. Es ist also sorgfältig zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die stärkere Betonung von Pflichten gerade die schwächsten Gruppen erneut benachteiligt&#148; (Olk 2000: 121). Je &#132;dichter&#148; die Vorstellungen einer &#132;politischen Gemeinschaft&#148; mit hohen Reziprozitätsanforderungen werden, umso näher liegt die sozialpolitische Frage, ob eine Ausweitung sozialer Rechte nicht schon aus Gründen der Systemintegration eine Ausweitung sozialer Pflichten erfordert. Das Liebäugeln mit einer Politik, die die klassisch liberale &#132;Hilfe zur Selbsthilfe&#148; beschleunigt und passives Hängenlassen &#150; was immer das konkret heißt &#150; nicht mehr duldet, ist nicht auf die Kommunitaristen beschränkt. Sie findet sich als eine Art Gegenbewegung zur Staatsskepsis der 1980er Jahre auch in Diskussionszusammenhängen, denen es um eine Modernisierung staatlichen Managements geht, beispielsweise durch eine Optimierung und Ausweitung ökonomischer Handlungsmodelle in staatlichen Administrationen &#150; teils im Gegensatz zu kommunitaristischen Strategien, denen es eher um die Modernisierung der demokratisch-politischen (republikanischen) und moralisch-gemeinschaftlichen Aspekte staatlichen (Verwaltungs-)Handelns geht. Klar ist nur, dass das Thema von Verpflichtungen und Pflichten im Sozialsektor durch die Förderung &#132;bürgerschaftlichen Engagements&#148; im noch so weiten Sinn (vgl. Heinze/Olk 2001) nicht ausreichend beantwortet ist.<br />Wesentlich über den Appell der Beachtung potenzieller neuer sozialer Ungleichheiten hinaus ist diese Diskussion bisher allerdings nicht gekommen. Für eine schlichte Legitimierung von Pflichten lässt sich die Idee des &#132;aktivierenden&#148; Staates jedenfalls nicht bruchlos in Dienst nehmen.</p>
<p>3. Soziale Grundpflichten als verfassungstheoretisches Problem</p>
<p>Leider liegt eine systematische Analyse sozialer Pflichten bislang nicht vor. Natürlich haben sich Soziologen dafür interessiert, beispielsweise Ralf Dahrendorf in seiner Reflexion über &#132;Ligaturen&#148;, also dem weiten Spektrum von Bindungen, Verpflichtungen und Pflichten. Und selbstverständlich ist die Frage der Verpflichtung als Selbstverpflichtung ein klassisches Thema aller Vertragstheorien. So spricht der Sozialphilosoph John Rawls in seinem Klassiker &#132;Eine Theorie der Gerechtigkeit&#148; von einer &#132;natürlichen Pflicht zur Gerechtigkeit&#148; und führt die für unsere Frage bedeutsame Unterscheidung von &#132;Verpflichtung&#148; (obligation) und &#132;Pflicht&#148; (duty) ein: Verpflichtungen entstehen durch freiwillige Akte, sie richten sich nach institutionellen Regeln und gelten gegenüber bestimmten Menschen; natürliche Pflichten hingegen wer-den nicht freiwillig übernommen und gelten gegenüber allen Menschen (vgl. Forst 1998: 190). Welchen Status aber hat beispielsweise die Wehrpflicht und gegenüber wem besteht diese Pflicht? &#132;Die Wehrpflicht ist nur zulässig, wenn sie zur Verteidigung der Freiheit selbst notwendig ist, wozu hier nicht nur die Freiheiten der Bürger der betreffenden Gesellschaft, sondern auch anderer Gesellschaften gehören&#148; (Rawls 1979: 418). Rawls argumentiert, dass gerade bei Bürgerpflichten eine diskursive Begründung unerlässlich ist, jeder als &#132;moralische Person&#148; das Recht zur Einrede &#150; also dem zivilen Ungehorsam bis hin zur Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen &#150; besitzen müsse.<br />Die Wehrpflicht erweist sich insoweit als eine besondere soziale Pflicht. Der Wehrexperte Dieter S. Lutz versuchte aus der Geschichte der Grundgesetzes zu begründen, dass die Wehrpflicht &#132;keinesfalls den Charakter einer ,Grundpflicht&#148; besitzt; sie sei &#132;vielmehr ,lediglich` eine Rechtspflicht, die erst durch die politischen Entscheidungsträger mit Leben gefüllt wird&#148; (Lutz 2000: 142). Im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung, die in der Überschrift des zweiten Hauptteils ausdrücklich von &#132;Grundrechten und Grundpflichten der Deutschen&#148; spricht, vermeidet das Grundgesetz den Begriff der Grundpflichten und spricht, so Lutz, &#132;auch nur &#150; und das mit Nachdruck &#150; von der Würde des Menschen und nicht etwa von der Würde des Staates&#148; (ebd.: 142f.). Lutz sieht den Staat als &#132;dienend&#148; gegenüber seinen Bürgern und &#150; anders als der vorhin zitierte Barber &#150; nicht primär als republikanisches Gemeinwesen, sondern betont seinen rein funktionalen Charakter: &#132;Eine Verfassung dagegen, die Grundpflichten gegenüber dem Staat enthält, müsste konsequenterweise auch voraussetzen, dass der Staat (und nicht nur die einzelnen Bürger und Bürgerinnen) über Grundrechte verfügt&#148; (ebd.: 143). Schließlich stellt Lutz die Wehrpflicht in den Kontext des Völkerrechts, insbesondere der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die 1930 und 1957 in Abkommen ausdrücklich die unterzeichnenden Mitgliedsstaaten verpflichteten, &#132;den Gebrauch der Zwangs- und Pflichtarbeit in allen ihren Formen möglichst bald zu beseitigen&#148; und da-rüber hinaus ausdrücklich eine wirtschaftlichen Gründen basierende Dienstpflicht verbieten (&#132;Zwangs- oder Pflichtarbeit [&#8230;] als Methode der Rekrutierung und Verwendung von Arbeitskräften für Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung&#8220;) (ebd.: 145).<br />Die Argumentation von Lutz wurde hier ausführlich nachgezeichnet, weil sie eine &#150; nicht nur bei den Grünen &#150; typische Ablehnung von Grundpflichten markiert. Doch ist das die ganze Wahrheit? Die gründlichste Untersuchung der &#132;Grundpflichten als Verfassungsproblem in Deutschland&#8220; legte Otto Luchterhandt bereits 1988 vor. Luchterhandt katalogisiert systematisch die Grundpflichten, die auch in der Bundesrepublik durchaus umfänglich sind: Pflicht zur Übernahme von Ehrenämtern, Dienstleistungspflichten, Steuerpflicht, Gerichtspflichten, Nothilfepflicht, elterliche Erziehungspflicht, Schulpflicht, Wehrpflicht oder Sozialversicherungspflicht. Während die in der Weimarer Reichsverfassung noch sehr prononcierte Verknüpfung von Rechten und Pflichten heute nur noch in einigen Länderverfassungen zu finden ist, spielen Grundpflichten im Grundgesetz zumindest dem Anschein nach kaum eine Rolle. Luchterhandt betont aber, dass der &#132;Text des Grundgesetzes bezüglich der Grundpflichten nicht so unergiebig ist, wie man gemeinhin an-nimmt&#148; (Luchterhandt 1988: 577). &#132;Bemerkenswert ist&#148;, so Luchterhandt, &#132;dass die Überspannung des Pflichtgedankens im soeben zusammengebrochenen NS-Staat die Kategorie der Grundpflichten nicht wirklich in Misskredit zu bringen vermochte. Darin zeigt sich eindrucksvoll sowohl die Vielfalt des Pflichtgedankens, als auch seine tiefe Verwurzelung im deutschen Staatsleben über alle politischen Lagen hinweg.&#148; (ebd.: 391) Von einer vollständigen &#132;Entpflichtung&#148; der Bürger kann also auch unter den Bedingungen des ausgebauten Sozialstaats nicht die Rede sein.<br />Die Verfassungsväter und -mütter im Parlamentarischen Rat hatten übrigens die explizite Aufnahme von Pflichten in die Verfassung ursprünglich keineswegs ausgeschlossen. So hieß es in einem ersten Entwurf zu Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes: &#132;Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden außer im Rahmen einer allgemeinen für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht&#148; (zit. n. ebd.: 407). Damit waren unter anderem die &#150; wie es Theodor Heuss nannte &#150; &#132;althergebrachten&#148; Dienstleistungspflichten der Gemeindebürger (&#132;Hand- und Spanndienste, Feuerwehr, Deichschutz und dergleichen&#8220;) gemeint. Am Ende wurde diese Bestimmung auf Druck der Gewerkschaften aber gestrichen, da man die Einführung eines Arbeitsdienstes durch die Hintertür befürchtete. Verfassungsrechtlich scheint in-soweit eine Leerstelle auf. Eine allgemeine Arbeitspflicht wird &#150; zurecht &#150; abgelehnt. Eine Sozialdienstpflicht aber wäre verfassungsrechtlich zumindest denkbar, wenn auch umstritten.<br />Am Anfang des 21. Jahrhunderts ist die Diskussion um Grundpflichten an einem eigentümlichen Punkt angelangt. Auf der einen Seite erscheinen sie altbacken, sie passen nicht recht in das Bild einer individualisierenden und die persönliche Freiheit respektierenden Sozialpolitik. Die Wehrpflicht, der Zivildienst und alle Vorschläge eines Sozialdienstes gelten als ökonomisch ineffizient, als Fehlallokation von Arbeitskräften (vgl. z.B. Straubhaar 2000). Der Markt wird als optimales Steuerungsinstrument aller wohlfahrtsproduktiven Leistungen gesehen. Andererseits wird in der sozialwissenschaftlichen Forschung belegt, dass die spezifischen Leistungen gemeinschaftlicher Systeme (Familie, Vereine, Verbände etc.) in Markt-und Geldkategorien nicht vollständig aufgehen. Auch deshalb erlebt die Idee des Sozialdienstes in der politischen und sozialwissenschaftlichen Diskussion eine gewisse Renaissance. Nicht wenige erkennen, dass der Staat als Wohlfahrtsproduzent Sinn macht, aufgrund seiner demokratiebedingten Anlage zur Universalisicrung und vor allem zur Rechtsgleichheit. Daran wiederum knüpfen Rechte und Pflichten an. So schnell dürften deshalb auch Grundpflichten nicht aus-sterben. Das gilt zusätzlich, wenn man den Blick über Deutschland hinaus lenkt. Der Entwurf ehemaliger Spitzenpolitiker für eine &#132;Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten&#148; (vgl. Schmidt 1998) &#150; als Ergänzung, nicht als Ersatz der Menschenrechtsdeklaration &#150; wird auch vor dem Hintergrund einer Berücksichtigung islamischer und östlich-religiöser, vor allem konfuzianischer Traditionen (vgl. Kühnhardt 1987: 107ff.) relevant, die immer wieder auf die Notwendigkeit einer Balance von Rechten und Pflichten des Individuums verweisen.</p>
<p>4. Arbeitspflicht am Arbeitsmarkt?</p>
<p>Was unterscheidet die Diskussion um einen obligatorischen Sozialdienst von der neueren sozialpolitischen Arbeitspflicht? Die Parallele ist keineswegs konstruiert, wie ein Blick auf einige Schlagzeilen belehrt: &#132;Clement plant harte Strafen für Arbeitsverweigerer&#148; (Financial Times Deutschland v. 8.8.2003) heißt es dort, oder: &#132;Wieviel Truppen benötigt Wolf-gang Clement für den Kampf gegen die Faulenzer?&#148; (Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 4.8.2003). Man mag einwenden, dass sich die &#132;Strafen&#148; auf Leistungsentzug beschränken und die &#132;Truppen&#148; nur Leistungsmissbrauch verhindern sollen. Gleichwohl verweist das martialische Vokabular auf ein Problem. Die Grenzen zwischen den Organisationsformen gesellschaftlicher Arbeit sind im Fluss, die legitimative Dominanz der Erwerbsarbeit muss notfalls zwangsweise hergestellt werden. Auf diesen Widerspruch hat Georg Vobruba aufmerksam gemacht, wenn er betont, dass &#132;income mixes&#148; historisch die Regel waren (vgl. Vobruba 2000). Anstelle das Normalisierungsprogramm allgemeiner Lohnarbeit zu fetischisieren, wäre es vermutlich ratsamer, über eine Bürgergesellschaft nachzudenken, in der Formen eines Grundeinkommens mit anderen Einkommen kombiniert werden können (vgl. Opielka 2002).<br />Derzeit wird das Volkseinkommen über-wiegend über Erwerbsarbeit und daran anknüpfende Transfers zu Haushaltseinkommen erzielt. Man könnte sich gleichwohl vorstellen, dass auch die anderen Arbeitsformen zu originären Einkommensansprüchen führen. Dies erfordert nicht zwingend eine dem Erwerbsarbeitsverhältnis vergleichbare Verrechtlichung dieser Arbeitsformen. Denkbar wäre durchaus eine Pauschalierung wie in den Vorschlägen für ein &#132;Erziehungsgehalt&#148; oder bereits jetzt im &#132;Elterngeld&#148;, im Pflegegeld bzw. in der sozial-versicherungsrechtlichen Anerkennung von Pflege- und Erziehungszeiten. Die Pluralisierung von Arbeit würde ihren komplexen Pflichtcharakter &#150; ökonomisch am Arbeitsmarkt, politisch bei Pflichtdiensten, moralisch in den Familien, ethisch bei Freiwilligendiensten &#150; moderieren, ohne ihn aufzulösen, was tatsächlich unrealistisch wäre.<br />Daneben ließe ein allgemeiner Sozialdienst noch andere positive Begleiterscheinungen er-warten, etwa die Begleitung der doch immer auch ich-bezogenen Bildungs- und Arbeitsmarktinitiation von Jugendlichen durch eine ausdrücklich auf das allgemein Gemeinschaftliche orientierten Lebensphase (vgl. Opielka 2003). Inwieweit diese auch heute zum Teil vom Zivildienst (und dem Wehrdienst) erbrachten Leistungen durch einen &#150; wenngleich aus-gebauten &#150; Freiwilligendienst (vgl. z.B. Robert-Bosch-Stiftung 1998, Liebig 2001) erwartet werden dürfen, erscheint nämlich keineswegs gewiss. Ein allgemeiner Sozialdienst wäre eine starke Variante des &#132;aktivierenden Staates&#148; auf dem Gebiet der Sozialpolitik. Gegenüber einer Politik der &#132;Aktivierung&#148;, die vor allem die Verlierer am Arbeitsmarkt zur marktkonformen Lebensführung verpflichtet, hätte sie aber einen großen Vorteil: sie diskriminiert keinen und nützt vermutlich vielen.</p>
<p>Literatur</p>
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