<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Ulrich Niemann Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/autoren/ulrich-niemann/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/autoren/ulrich-niemann/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Mon, 06 Sep 2021 10:16:04 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.1.2</generator>
	<item>
		<title>Baden-Württemberg &#8211; Umweltrecht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/244/publikation/baden-wuerttemberg-umweltrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Sep 2021 10:16:04 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=16391</guid>

					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 244 (01/2021), S. 19 &#8211; 20 Umweltrecht: Die Rechte Einzelner an einer intakten Umwelt können nicht eingeklagt werden. (Das Folgende ist die Auffassung eines juristischen Laien!) Das Thema: „Jede Person, die geltend macht, durch staatliches Handeln in ihren Rechten verletzt zu werden, kann Rechtsschutz in Anspruch nehmen.“ (Quelle: https://www.umwelt-bundesamt.de/ themen/ nachhaltigkeit-strategien-internationales/ umwelt-recht/rechtsschutz-verbandsklage ) [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/244/publikation/baden-wuerttemberg-umweltrecht/">Baden-Württemberg &#8211; Umweltrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 244 (01/2021), S. 19 &#8211; 20</p>
<p>Umweltrecht: Die Rechte Einzelner an einer intakten Umwelt können nicht eingeklagt werden.</p>
<p>(Das Folgende ist die Auffassung eines juristischen Laien!)</p>
<p>Das Thema: „Jede Person, die geltend macht, durch staatliches Handeln in ihren Rechten verletzt zu werden, kann Rechtsschutz in Anspruch nehmen.“ (Quelle: <a href="https://www.umwelt-bundesamt.de/" rel="nofollow noopener">https://www.umwelt-bundesamt.de/</a> themen/ nachhaltigkeit-strategien-internationales/ umwelt-recht/rechtsschutz-verbandsklage ) Das lässt einen juristischen Laien hoffen. Aber nur kurz, denn: „Voraussetzung für die Klagemöglichkeit ist, dass die Person geltend machen kann, dass eine behördliche Entscheidung sie in ihren Rechten verletzt. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn ein Vorhaben, für das eine Zulassung ausgesprochen wurde, das Eigentum oder die Gesundheit einer Person beeinträchtigt.“</p>
<p>Eine gesunde Umwelt in einem konkreten Fall, eine intakte Landschaft und die Bewahrung eines kulturhistorischen Erinnerungsortes lassen sich also von Einzelpersonen oder nicht anerkannten Gruppen auch dann nicht einklagen, wenn sie sich jahrelang materiell, ideell und finanziell dafür engagiert haben.</p>
<p>Eine Aufgabe für die HU könnte und sollte es daher sein, sich dafür einzusetzen, dass der Inhalt der Rechte, deren Beeinträchtigung zur Klagebefugnis führen kann, ausgeweitet wird auf die Dinge, die für den Schutz einer lebenswerten Umwelt unverzichtbar sind.</p>
<p>Ein Beispiel: Das kleine Tal des Tennenbachs in der Vorbergzone des Schwarzwaldes birgt eine Reihe wichtiger „Schutzgüter“, darunter die Reste eines Klosters aus dem 12. Jahrhundert einschließlich einer baugeschichtlich wertvollen frühgotischen Kapelle.</p>
<p>Diese Werte sollten vorgeblich geschützt sein durch den Denkmalschutz, durch eine Landschaftsschutzverordnung, eine Wasserschutzgebietsverordnung, durch die Festlegung des Tales als „Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege“ im Regionalplan, durch die Wassergesetze und die Ausweisung zu schützender Biotope.</p>
<p>Unbeeindruckt davon &#8211; oder mangelhaft informiert &#8211; hat der Kreistag beschlossen, die Straße in diesem Tal um- und auszubauen, zu verbreitern und zu begradigen, Leitplanken in dieses Tal zu stellen und anderes mehr, obwohl es Alternativen außerhalb der Schutzgebiete gibt.</p>
<p>Durch besondere personelle Konstellationen wurden die üblicherweise in Frage kommenden anerkannten Umweltverbände ausgeschaltet. Da die engagierten Bürger*innen nicht klagebefugt sind, war erst der Verkehrsclub Deutschland (VCD) zu konsequenten Schritten bereit, jedoch gegen Kostenübernahme durch die Bürger*innen. Seine Klage war vor dem VG erfolgreich. Dessen Beschluss wurde von VGH bestätigt. Ohne Bau Wasserschutzgebietsverordnung, durch die Festlegung des Tales als „Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege“ im Regionalplan, durch die Wassergesetze und die Ausweisung zu schützender Biotope.</p>
<p>Unbeeindruckt davon &#8211; oder mangelhaft informiert &#8211; hat der Kreistag beschlossen, die Straße in diesem Tal um- und auszubauen, zu verbreitern und zu begradigen, Leitplanken in dieses Tal zu stellen und anderes mehr, obwohl es Alternativen außerhalb der Schutzgebiete gibt.</p>
<p>Durch besondere personelle Konstellationen wurden die üblicherweise in Frage kommenden anerkannten Umweltverbände ausgeschaltet. Da die engagierten Bürger*innen nicht klagebefugt sind, war erst der Verkehrsclub Deutschland (VCD) zu konsequenten Schritten bereit, jedoch gegen Kostenübernahme durch die Bürger*innen. Seine Klage war vor dem VG erfolgreich. Dessen Beschluss wurde von VGH bestätigt. Ohne Baurecht begonnene Arbeiten wurden eingestellt. 13 Jahre nach Planungsbeginn wurde eine UVP durchgeführt und schließlich die Planfeststellung beantragt. Das Ergebnis steht aus. Da das Tal fast vollständig im öffentlichen Eigentum des Landes, des Landkreises und der Stadt, also ihrer Bürger*innen steht, gibt es keine zur Klage berechtigte Privatperson. Wenn es nicht gelingt, einen Umweltverband dazu zu gewinnen, ist keine gerichtliche Kontrolle möglich.</p>
<p>Das ist unbefriedigend und verhindert einen wirksameren Umweltschutz. Genau der ist aber dringend erforderlich.</p>
<p>Ulrich Niemann, Emmendingen</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/244/publikation/baden-wuerttemberg-umweltrecht/">Baden-Württemberg &#8211; Umweltrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Baden-Württemberg: Kloster und Straßenbau im Tal des Tennenbachs</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/242/publikation/baden-wuerttemberg-kloster-und-strassenbau-im-tal-des-tennenbachs/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Aug 2020 14:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BaWü: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/baden-wuerttemberg-kloster-und-strassenbau-im-tal-des-tennenbachs/</guid>

					<description><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 242 (12/2020), S. 28 &#8211; 29 Die HU f&#252;hrt zurzeit ein Verfahren wegen der allgemeinen M&#246;glichkeit der Nutzung der kleinen, fr&#252;hgotischen, landeseigenen Kapelle im Tennenbachtal in Emmendingen. Daneben l&#228;uft ein auch weiteres Verfahren &#8211; mit anderer Zielsetzung und anderen Beteiligten: Der Landkreis Emmendingen hat ab 2007 geplant und 2011 beschlossen, die Kreisstra&#223;e 5138 [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/242/publikation/baden-wuerttemberg-kloster-und-strassenbau-im-tal-des-tennenbachs/">Baden-Württemberg: Kloster und Straßenbau im Tal des Tennenbachs</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: Mitteilungen 242 (12/2020), S. 28 &#8211; 29</p>
<p>Die HU f&uuml;hrt zurzeit ein Verfahren wegen der allgemeinen M&ouml;glichkeit der Nutzung der kleinen, fr&uuml;hgotischen, landeseigenen Kapelle im Tennenbachtal in Emmendingen.</p>
<p>Daneben l&auml;uft ein auch weiteres Verfahren &#8211; mit anderer Zielsetzung und anderen Beteiligten: Der Landkreis Emmendingen hat ab 2007 geplant und 2011 beschlossen, die Kreisstra&szlig;e 5138 zu verbreitern und zu begradigen, die seit einigen Jahrzehnten durch diesen besonderen Ort f&uuml;hrt. In Zukunft sollen Dichtungsfolien in und auf Fundamenten und Gr&auml;bern von M&ouml;nchen ruhen und Leitplanken vor die Gotik gestellt werden.</p>
<p>Einige Gruppen interessierter Personen versuchen, das zu verhindern oder wenigstens abzuschw&auml;chen. Besonders auch deshalb, weil genau dies alles durch Gesetze und Verordnungen zum Landschaftsschutz, zum Denkmal- und Bodendenkmal-Schutz, zum Wasser-, Gew&auml;sser und Biotopschutz untersagt ist &#8211; und weil es harmlose Alternativen gibt.</p>
<p>Das Landratsamt ist die Beh&ouml;rde, die diese f&uuml;nf oder sechs Regelungen anwenden sollte.</p>
<p>Erst durch Gerichtsverfahren vor den VG und dem VGH wurde erreicht, dass der Landkreis eine Umweltvertr&auml;glichkeitspr&uuml;fung (UVP) durchf&uuml;hren lie&szlig;. Auf dieser Grundlage f&uuml;hrt das Regierungspr&auml;sidium Freiburg zurzeit ein Planfeststellungsverfahren durch: (<a href="https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt2/Ref24/Seiten/K-5138-Tennenbach.aspx" target="_blank" rel="noopener">https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt2/Ref24/Seiten/K-5138-Tennenbach.aspx</a>).</p>
<p>Auch in diesem Verfahren geht es um Fragen der B&uuml;rgerrechte, die die HU interessieren k&ouml;nnten:&nbsp; Wer ist eigentlich berechtigt, Einwendungen nach den &sect;&sect; 72 ff des Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) BW mit Aussicht auf Ber&uuml;cksichtigung vorzubringen? Wer ist &#8222;betroffen&#8220;? Wessen &#8222;Belange sind ber&uuml;hrt&#8220;?&nbsp; Sind es nur Personen, die Eigentum im Bereich der Stra&szlig;e haben (die es in diesem nicht Fall gibt!)?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/242/publikation/baden-wuerttemberg-kloster-und-strassenbau-im-tal-des-tennenbachs/">Baden-Württemberg: Kloster und Straßenbau im Tal des Tennenbachs</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Kapelle in Emmendingen-Tennenbacher Kapelle</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/241/publikation/tennenbacher-kapelle-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2020 18:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BaWü: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/tennenbacher-kapelle-1/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Land überlässt das Verfügungsrecht über ein landeseigenes Baudenkmal einer katholischen Kirchengemeinde. In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 21-23 &#132; &#133; es giebt wenig Stellen im Schwarzwald, welche derartig mit einem Gefühl der Vergänglichkeit irdischer Dinge berühren, als dieser sonderbar stille, weltabgelegene Rest des Klosters Thennenbach, um den ringshin die Natur sich ihr ältestes Recht zurückerobert [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/241/publikation/tennenbacher-kapelle-1/">Die Kapelle in Emmendingen-Tennenbacher Kapelle</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Land überlässt das Verfügungsrecht über ein landeseigenes Baudenkmal einer katholischen Kirchengemeinde.</p>
<p>In: Mitteilungen 241 (1/2020), S. 21-23</p>
<p>&#132; &#133; es giebt wenig Stellen im Schwarzwald, welche derartig mit einem Gefühl der Vergänglichkeit irdischer Dinge berühren, als dieser sonderbar stille, weltabgelegene Rest des Klosters Thennenbach, um den ringshin die Natur sich ihr ältestes Recht zurückerobert hat.&#147;</p>
<p>Der Schriftsteller Wilhelm Jensen (in: Der Schwarzwald; Leipzig 1901; Re-print Frankfurt 1980; S.225) hat Ende des 19.Jahrhunderts das Tal in seiner stillsten Phase gesehen: Die Fundamente des abgerissenen barocken Klosters waren unter einer Wiese verschwunden. Nur die Kapelle und das Gasthaus standen noch. Die heutige Straße war ein gerade erst angelegter Feldweg. Die Motorisierung hatte noch nicht eingesetzt. Seit 1936 (!) ist das gesamte Tal ein Landschaftsschutzgebiet. Der westliche Teil mit dem ältesten Gebäude der Region ist Wasserschutzgebiet. Der Bau, die Fundamente und die Reste der Klosterummauerung stehen unter Denkmalschutz. Große Teile der Talsohle sind geschützte Biotope.</p>
<p>Dennoch hat der Kreistag 2011, 850 Jahre nach der Klostergründung von 1158 bis 1161, beschlossen, die Straße zu begradigen, zu verbreitern, noch dichter an die Kapelle heran zu</p>
<p>bauen, mit Leitplanken zu versehen, die kleine Gewölbebrücke durch ein Betonbauwerk zu ersetzen usw. Und all das, obwohl es eine uralte Alterna-tivtrasse außerhalb aller Schutzgebiete gibt.</p>
<p>Eine Gruppe von &#132;Freund*innen des Tales&#147; hat versucht, den besonderen Ort zu schützen, aber erst eine Klage des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) vor dem Verwaltungsgericht Freiburg und eine Bestätigung von dessen Beschluss durch den Verwaltungsgerichtshof Mannheim konnten erreichen, dass nun endlich, 14 Jahre nach Planungsbeginn, eine vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Auf die Veröffentlichung der Ergebnisse wird zurzeit gewartet.</p>
<p>Die Humanistische Union hat sich gemäß ihrer Aufgaben aber eines anderen Themas angenommen: Die Lan-desverwaltung (hier das Amt Vermögen und Bau Freiburg) überlässt einer katholischen Kirchengemeinde das alleinige Verfügungsrecht über den wunderschönen Raum der landeseigenen Kapelle &#8211; oder sogar über den gesamten Bau. Grundlage ist eine Vereinbarung des Großherzogtums Baden von 1897, womit der Gemeinde allerdings nur das jederzeitig kündbare, kostenfreie Recht eingeräumt wurde, die Kapelle &#132;zur Vornahme von kirchlichen Handlungen&#147; zu benutzen, was die Gemeinde bis heute einige Male im Jahr tut.</p>
<p>In der übrigen Zeit hat die Kirche versucht, den Raum zu vermieten, allerdings nur an Gruppen, die ihr weltanschaulich genehm sind. Das trifft u. a. nicht auf den Arbeitskreis Tennenbach des Kulturkreise Emmendingen zu &#150; und auch nicht auf die Humanistische Union, die im Oktober 2018 beantragt hatte, dort eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung durchführen zu dürfen. Nach Auffassung der HU wi-derspricht das Verhalten der Landes-verwaltung dem Verfassungsauftrag zur weltanschaulichen Neutralität des Staates. Es ist überdies inkonsistent: in vergleichbaren Fällen handelt sie an-ders, so zum Beispiel bei der ebenfalls landeseigenen ehemaligen Klosterkirche St. Ägidius in Schwäbisch Hall. Dort gewährt das Land sowohl der Stadt als auch der benachbarten Kirchengemeinde die Verfügungsrechte.</p>
<p>Entsprechend ihrem satzungsgemäßen Auftrag, sich für die strikte Trennung von Staat und Kirche einzusetzen, hat die HU eine Klage gegen das Land BW eingereicht mit dem Ziel, allen interessierten Bürgergruppen zu ermöglichen, den Raum ohne kirchliche Zensur für Veranstaltungen zu nutzen, die dem besonderen Ort angemessen sind.</p>
<p>Die Klage kostet Geld. Daher bittet die HU um zweckgebundene Spenden auf das Konto</p>
<p>Humanistische Union e. V.</p>
<p>DE65 6001 0070 0966 0747 02</p>
<p>Kennwort &#132;Kapelle Tennenbach&#147;.</p>
<p>Ulrich Niemann, Emmendingen</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/241/publikation/tennenbacher-kapelle-1/">Die Kapelle in Emmendingen-Tennenbacher Kapelle</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
