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Baden-Würt­tem­berg - Umweltrecht

Mitteilungen24408/2021Seite 19-20

In: Mitteilungen 244 (01/2021), S. 19 – 20

Umweltrecht: Die Rechte Einzelner an einer intakten Umwelt können nicht eingeklagt werden.

(Das Folgende ist die Auffassung eines juristischen Laien!)

Das Thema: „Jede Person, die geltend macht, durch staatliches Handeln in ihren Rechten verletzt zu werden, kann Rechtsschutz in Anspruch nehmen.“ (Quelle: https://www.umwelt-bundesamt.de/ themen/ nachhaltigkeit-strategien-internationales/ umwelt-recht/rechtsschutz-verbandsklage ) Das lässt einen juristischen Laien hoffen. Aber nur kurz, denn: „Voraussetzung für die Klagemöglichkeit ist, dass die Person geltend machen kann, dass eine behördliche Entscheidung sie in ihren Rechten verletzt. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn ein Vorhaben, für das eine Zulassung ausgesprochen wurde, das Eigentum oder die Gesundheit einer Person beeinträchtigt.“

Eine gesunde Umwelt in einem konkreten Fall, eine intakte Landschaft und die Bewahrung eines kulturhistorischen Erinnerungsortes lassen sich also von Einzelpersonen oder nicht anerkannten Gruppen auch dann nicht einklagen, wenn sie sich jahrelang materiell, ideell und finanziell dafür engagiert haben.

Eine Aufgabe für die HU könnte und sollte es daher sein, sich dafür einzusetzen, dass der Inhalt der Rechte, deren Beeinträchtigung zur Klagebefugnis führen kann, ausgeweitet wird auf die Dinge, die für den Schutz einer lebenswerten Umwelt unverzichtbar sind.

Ein Beispiel: Das kleine Tal des Tennenbachs in der Vorbergzone des Schwarzwaldes birgt eine Reihe wichtiger „Schutzgüter“, darunter die Reste eines Klosters aus dem 12. Jahrhundert einschließlich einer baugeschichtlich wertvollen frühgotischen Kapelle.

Diese Werte sollten vorgeblich geschützt sein durch den Denkmalschutz, durch eine Landschaftsschutzverordnung, eine Wasserschutzgebietsverordnung, durch die Festlegung des Tales als „Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege“ im Regionalplan, durch die Wassergesetze und die Ausweisung zu schützender Biotope.

Unbeeindruckt davon – oder mangelhaft informiert – hat der Kreistag beschlossen, die Straße in diesem Tal um- und auszubauen, zu verbreitern und zu begradigen, Leitplanken in dieses Tal zu stellen und anderes mehr, obwohl es Alternativen außerhalb der Schutzgebiete gibt.

Durch besondere personelle Konstellationen wurden die üblicherweise in Frage kommenden anerkannten Umweltverbände ausgeschaltet. Da die engagierten Bürger*innen nicht klagebefugt sind, war erst der Verkehrsclub Deutschland (VCD) zu konsequenten Schritten bereit, jedoch gegen Kostenübernahme durch die Bürger*innen. Seine Klage war vor dem VG erfolgreich. Dessen Beschluss wurde von VGH bestätigt. Ohne Bau Wasserschutzgebietsverordnung, durch die Festlegung des Tales als „Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege“ im Regionalplan, durch die Wassergesetze und die Ausweisung zu schützender Biotope.

Unbeeindruckt davon – oder mangelhaft informiert – hat der Kreistag beschlossen, die Straße in diesem Tal um- und auszubauen, zu verbreitern und zu begradigen, Leitplanken in dieses Tal zu stellen und anderes mehr, obwohl es Alternativen außerhalb der Schutzgebiete gibt.

Durch besondere personelle Konstellationen wurden die üblicherweise in Frage kommenden anerkannten Umweltverbände ausgeschaltet. Da die engagierten Bürger*innen nicht klagebefugt sind, war erst der Verkehrsclub Deutschland (VCD) zu konsequenten Schritten bereit, jedoch gegen Kostenübernahme durch die Bürger*innen. Seine Klage war vor dem VG erfolgreich. Dessen Beschluss wurde von VGH bestätigt. Ohne Baurecht begonnene Arbeiten wurden eingestellt. 13 Jahre nach Planungsbeginn wurde eine UVP durchgeführt und schließlich die Planfeststellung beantragt. Das Ergebnis steht aus. Da das Tal fast vollständig im öffentlichen Eigentum des Landes, des Landkreises und der Stadt, also ihrer Bürger*innen steht, gibt es keine zur Klage berechtigte Privatperson. Wenn es nicht gelingt, einen Umweltverband dazu zu gewinnen, ist keine gerichtliche Kontrolle möglich.

Das ist unbefriedigend und verhindert einen wirksameren Umweltschutz. Genau der ist aber dringend erforderlich.

Ulrich Niemann, Emmendingen

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