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	<title>vorgänge 9-1969 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Humanisierung des Strafvollzugs. Zum Empfang des Fritz-Bauer-Preises am 16. Juli 1969</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/9-1969/publikation/humanisierung-des-strafvollzugs-zum-empfang-des-fritz-bauer-preises-am-16-juli-1969/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Sep 1970 21:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafen]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>vorgänge Nr. 9/1969, S. 297/298 (vg) Zum Gedenken an ihr Gründungs- und Vorstandsmitglied Dr. Fritz Bauer, Hessischer Generalstaatsanwalt, der am 30. Juni 1968 so plötzlich verstarb, hat die Humanistische Union 1968 einen Fritz-Bauer-Preis für besondere Verdienste um die Demokratisierung, Liberalisierung und Humanisierung der Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland gestiftet. Den im Jahre 1969, am Geburtstag [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>vorgänge Nr. 9/1969, S. 297/298</p>
<p><i>(vg) Zum Gedenken an ihr Gründungs- und Vorstandsmitglied Dr. Fritz Bauer, Hessischer Generalstaatsanwalt, der am 30. Juni 1968 so plötzlich verstarb, hat die Humanistische Union 1968 einen Fritz-Bauer-Preis für besondere Verdienste um die Demokratisierung, Liberalisierung und Humanisierung der Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland gestiftet.</i></p>
<p><i>Den im Jahre 1969, am Geburtstag Fritz Bauers, dem 16. Juli, erstmals zu vergebenden Preis sprach der Vorstand der HU einstimmig Frau Dr. Helga Einsele zu, Leiterin der Hessischen Haftanstalt für Frauen in Frankfurt-Preungesheim, die sich &#8211; nicht nur als Leiterin dieser Anstalt &#8211; seit zwei Jahrzehnten beispielgebend verdient gemacht hat um die Humanisierung des Strafvollzugssystems und seine Überführung in ein Werk der Resozialisierung. Die HU wollte mit dieser ersten Vergabe des Fritz-Bauer-Preises zugleich die Öffentlichkeit aufmerksam machen auf die Dringlichkeit gerade der Reform des Strafvollzugswesens, das von der Gesellschaft und ihren Institutionen weitgehend noch stiefmütterlich vernachlässigt wird.</i></p>
<p><i>Diesem Zweck diente auch die neue, unkonventionelle Art der Preisverleihung: nicht mit Festreden, Streichquartett und unter Lorbeerbüschen in einem Festsaal, sondern am Ort der Tätigkeit der Geehrten selbst, in der Haftanstalt Preungesheim, und im Beisein der unfreiwilligen Insassen dieses Hauses, der zu zeitlichem oder lebenslänglichem Aufenthalt verurteilten Gefangenen.</i></p>
<p><i>Die gefangenen Frauen sorgten denn auch dafür, daß die Preisverleihung nicht zur &#8222;erhebenden Feier&#8220; entartete, sondern eine Stunde der Diskussion und kritischen Auseinandersetzung über das System des Strafvollzugs, das unsere Gesellschaft sich noch immer leistet, wurde. Die Diskussionsfähigkeit dieser Frauen stellte zugleich das Verdienst Helga Einseles unter Beweis, der es gelungen ist, in die &#8222;alte, rote (wilhelminische) Scheune&#8220;, die Preungesheim ohne Zweifel ist, in der Tat demokratisches Bewußtsein einziehen zu lassen und unter ihren Hausgenossen Sinn für Menschenwürde und Humanität zu erhalten.</i></p>
<p><i>Helga Einsele, die Preisträgerin, die zum Thema &#8222;Ein besserer Strafvollzug &#8211; oder etwas, das besser ist als Strafvollzug?&#8220; grundsätzlich bereits in Vorgänge 6/69 Stellung genommen hat, hielt zur Entgegennahme des Fritz-Bauer-Preises die folgende Ansprache.</i></p>
<p>Herr Ministerialdirektor, Frau Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren der Humanistischen Union, verehrte Gäste, liebe Hausgemeinschaft.</p>
<p>Trotz der vielen guten Gedanken, die hier geäußert wurden, würden wir alle wohl gern auf die Feier des heutigen Tages verzichten, wenn der noch bei uns wäre, der dem heute verliehenen Preis seinen Namen gegeben hat. Und so ist es kein durchaus frohes Zusammensein, das hier heute begangen wird. Den Schmerz darüber können wir wohl nur dadurch mildern, daß wir versuchen, diese Veranstaltung im Geiste von Fritz Bauer zu begehen, so wie die Humanistische Union sie plante: nicht als einen Festakt, sondern als eine lebendige, kritische Auseinandersetzung.</p>
<p>Doch zuvor möchte ich Ihnen, meine Damen und Herren der HU, dafür danken, daß Sie mir diesen Preis verliehen haben. Den meisten von denen, die darüber entschieden haben, war ich persönlich kaum bekannt. Gerade darüber bin ich froh, bedeutet es doch, daß mit diesem Preis nicht eine Person, sondern eine Sache gewürdigt wird, besser vielleicht noch: ein Sachgebiet. Wenn die HU bei ihrer ersten Verleihung des Fritz-Bauer-Preises den Strafvollzug bedenkt &#8211; wie ich meine, in seinem Sinne &#8211; so bringt sie damit zum Ausdruck, daß Strafvollzug, dieses Stiefkind einer materiell reichen Gesellschaft, ein wichtiges Anliegen, vielleicht sogar ein Gradmesser für mögliche Humanität in unserem Lande ist. Zugleich möchte ich auch dem Herrn Intendanten des Hessischen Rundfunks meinen Dank dafür aussprechen, daß er unserem Hause drei Rundfunkgeräte gestiftet hat. Sie werden unsere Freizeitarbeit, in mehr Gruppen als bisher, wesentlich zu erweitern helfen.</p>
<p>Strafvollzug kann, wenn er sinnvoll und erfolgreich sein soll, niemals die Leistung eines einzelnen sein. Und so fühle ich mich bei der Annahme dieses Preises als Vertreterin aller derer, die an der Aufgabe des Strafvollzuges zusammenarbeiten. Das sind diejenigen, die freiwillig ihre beruflichen und ehrenamtlichen Kräfte zur Verfügung stellen, es sind aber auch diejenigen, die unfreiwillig eine Strecke ihres Lebensweges bei uns verbringen und die eigentlichen Bewohner dieses Hauses sind.</p>
<p>Strafvollzug &#8211; es ist schade, daß wir noch immer kein anderes Wort für diesen Versuch, menschliches Sozialverhalten zu fördern, gefunden haben &#8211; Strafvollzug kann nur Erfolg haben, wenn er ein System von Kooperation ist. Wohl kaum irgendwo ist es so notwendig, eng zusammenzuarbeiten wie in einem solchen Hause. Jeder Alleingang, jede Selbstüberschätzung, Egoismus und Egozentrik, ja jedes Überwiegen von Fremd- über Selbstkritik kann zu schweren Rückschlägen führen. In diese Kooperation gehört &#8211; und das ist der Sinn dieser Veranstaltung &#8211; die Öffentlichkeit hinein. Unser Haus ist ein Teil dieser Öffentlichkeit und muß es sein, wenn es seine Aufgabe, in ein gesamtbezogenes Leben zurückzuführen, erfüllen soll.</p>
<p>Strafvollzug ist die massivste Fremdkritik, die in unserer Gesellschaft denkbar ist. Sie ist unerträglich, wenn ihr nicht auf der anderen Seite ebensoviel Selbstkritik gegenüber steht. Diese muß bei denen sein, die unmittelbar an dieser Aufgabe arbeiten. Ihrer bedarf aber auch die gesamte Gesellschaft, die sich erlaubt, ihre Wertordnung in einem Strafgesetzbuch zum Ausdruck zu bringen. Eine Konsequenz daraus ist es, den Betroffenen alle Möglichkeiten zu geben, sich auf dem Rechtswege zur Wehr zu setzen, die andere aber, daß sie keinesfalls zu passiven Objekten eines Einwirkungsprozesses gemacht werden dürfen. Nur dann kann die offene und aktive Zusammenarbeit erreicht werden, die allein den Namen Resozialisierung verdient und die ja vor allen Dingen hohe Anforderungen an die Betroffenen selbst stellt.</p>
<p>Diese Art von Kooperation bedarf also des ständigen, gegenseitigen Gehens und Nehmens: kritisch und vertrauensvoll zugleich, sachlich und freundlich, rechtsbezogen, aber darüber hinaus zu persönlichen Beziehungen vorwärtsdrängend. Je mehr auf beiden Seiten gegeben wird, um so mehr kann auch gefordert werden.</p>
<p>Strafvollzug war lange ein vernachlässigtes Gebiet in unserer Gesellschaft. Er spielte sich im Dunkeln ab, er durfte nicht viel kosten, und er überließ die Betroffenen einer geplanten Isolierung. Das soll in Zukunft anders werden. Er soll ein Übungsfeld für freies, mündiges Leben und für soziales Verhalten werden. Das wird noch großer Bemühungen bedürfen. Vor allem aber ist die Hilfe der gesamten freien Gesellschaft notwendig. Im Ideellen muß sie im Abbau von Selbstüberheblichkeit liegen. Notwendig ist aber auch die materielle Hilfe. Es gibt in den USA ein Sprichwort: &#8222;Guter Strafvollzug kann auch in einer alten, roten Scheune gemacht werden.&#8220; Wie jedes Sprichwort, so hat auch dieses einen richtigen Kern. Aber es ist eben doch nur ein Kern. Die Möglichkeiten der alten, roten Scheune sind begrenzt. Sie verlangen auf der einen Seite zuviel persönlichen Einsatz und auf der anderen zuviel tolerante Großzügigkeit. Ein Übungsfeld für soziales Verhalten kann dort kaum gefunden werden.<br />Die HU hat nach früheren Bemühungen auch mit dieser Veranstaltung das Verdienst, wieder auf die Nöte des Strafvollzuges hingewiesen zu haben. Ihr Name ist ein Programm. Ich hoffe nicht überheblich zu sein, wenn ich meine, daß es in gewisser Weise deckungsgleich ist mit dem Programm eines neuen, resozialisierenden, humanen Strafvollzuges. Beide begegneten sich in den Vorstellungen Fritz Bauers, der soviel Herz für den Strafvollzug hatte und Mitbegründer der HU war. Allen dreien geht es um die Schaffung menschenwürdiger Verhältnisse und um die Herbeiführung menschlich befriedigenden Verhaltens in ihnen. Wie das herbeizuführen sei? Mit den in einem Aufsatz zu diesem Thema angesprochenen Mitteln psychologischer Erhellung und mit einer Strategie praktischer Übung alles dessen, was in diesem Prozeß der Erkenntnis für richtig und notwendig begriffen worden ist. Der Weg zu solchen Zielen ist weit, es bedarf alles noch vieler Kritik und großen Einsatzes. Vielleicht kann aber auch eine Veranstaltung wie diese &#8211; und die anschließende kritische Auseinandersetzung &#8211; etwas Licht auf den im ganzen noch wenig hellen Weg werfen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Der Bundesgerichtshof unterschätzt Demonstrationsrecht. Eine Erklärung der HU</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/9-1969/publikation/der-bundesgerichtshof-unterschaetzt-demonstrationsrecht-eine-erklaerung-der-hu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Sep 1970 05:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>vorgänge 9/1969, S. 314 (vg) Die am 8. August verkündete Entscheidung des Zweiten Strafsenats des Bundesgerichtshofs, durch die der Kölner Freispruch für die Studenten Laepple und Lutzenberger aufgehoben wurde, gibt zur Stellungnahme Veranlassung, wobei bis zum Vorliegen der schriftlichen Fassung der Urteilsgründe zunächst nur an die durch die Presse bekannt gewordene mündliche Begründung des Senatspräsidenten [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>vorgänge 9/1969, S. 314</p>
<p>(vg) Die am 8. August verkündete Entscheidung des Zweiten Strafsenats des Bundesgerichtshofs, durch die der Kölner Freispruch für die Studenten Laepple und Lutzenberger aufgehoben wurde, gibt zur Stellungnahme Veranlassung, wobei bis zum Vorliegen der schriftlichen Fassung der Urteilsgründe zunächst nur an die durch die Presse bekannt gewordene mündliche Begründung des Senatspräsidenten angeknüpft werden kann.</p>
<ol>
<li>Wenn es richtig ist, daß der Bundesgerichtshof jeden Sitzstreik, der zu einer zeitweiligen Verkehrsbeschränkung führt, als eine rechtswidrige Nötigung ansieht, selbst dann, wenn es zu keinen Ausschreitungen, wie Körperverletzungen, Sachbeschädigungen u. ä., gekommen ist, so müssen dagegen schwerwiegende rechtliche Bedenken geltend gemacht werden. Eine solche Rechtsauffassung steht mit dem Grundgesetz nicht im Einklang. Das Demonstrationsrecht ist durch die Art. 5 und 8 des Grundgesetzes garantiert. Demonstrationen haben in der Regel vorübergehende Rechtseinschränkungen Dritter zur Folge. Wie weit diese Einschränkungen gehen dürfen, muß von Fall zu Fall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände geprüft werden. Es geht nicht an, von vornherein jede Verkehrsbehinderung, selbst wenn sie nur eine Minute dauern würde, für rechtswidrig zu erklären. Insoweit hat der Bundesgerichtshof eine verfassungskonforme Auslegung der Bestimmungen des Strafgesetzbuchs versäumt.</li>
<li>Die vorgenannte Rechtsauffassung des Zweiten Strafsenats widerspricht im übrigen der seit langem geübten Rechtspraxis. Es sei hier nur an Demonstrationen erinnert, bei denen es sich beispielsweise um politisch motivierte totale Verkehrsblockaden &#8211; sogenannte &#132;Verkehrsstille&#8220; &#8211; handelte, die seitens der Behörden ohne Berücksichtigung der Interessen der Verkehrsteilnehmer nicht nur geduldet, sondern sogar gefördert wurden. Das neue Urteil, das zuungunsten von Minderheitsdemonstranten ergangen ist, kann den Anschein, daß hier bei der Anwendung des Nötigungstatbestandes mit zweierlei Maß gemessen wird, nur schwer vermeiden. Selbstverständlich dürfen Studenten keine Sonderrechte beanspruchen. Ihnen sollten aber die gleichen Rechte, die sich Mehrheiten nehmen, zugebilligt werden.</li>
<li>Andererseits ist anzuerkennen, daß der Bundesgerichtshof den Freispruch der Studenten, soweit ihnen Beteiligung am Aufruhr und am Landfriedensbruch vorgeworfen war, nicht aufgehoben sondern bestätigt hat. In der Öffentlichkeit ist bisher nicht genügend beachtet worden, daß der Zweite Strafsenat den Begriff Gewalttätigkeit neu und genauer ausgelegt hat. Mit Recht weist er darauf hin, daß von der Begehung von Gewalttätigkeiten dann nicht gesprochen werden kann, wenn Demonstranten sich rein passiv verhalten und sich von Polizeibeamten wegtragen lassen. Insoweit werden manche Richter der ersten Instanz umlernen müssen.</li>
<li>Eine abschließende Stellungnahme der Humanistischen Union wird nach Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung erfolgen.</li>
</ol>
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			</item>
		<item>
		<title>HU-Erklärung: Liga für Menschenrechte &#8211; ein neuer Volkswartbund</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/9-1969/publikation/hu-erklaerung-liga-fuer-menschenrechte-ein-neuer-volkswartbund/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Sep 1970 05:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>vorgänge 9/1969, S. 318-319 Mit Befremden hat die Humanistische Union von der Forderung der Liga für Menschenrechte Kenntnis genommen, sogenannte Sexualvergehen von Staats wegen stärker zu ahnden. Mit großer Mühe konnte eine relative und keineswegs ausreichende Liberalisierung des Sexualstrafrechts durchgesetzt werden: Extrem konservative und reaktionäre Kräfte empfinden das als Niederlage.Genau zu diesem Zeitpunkt beklagt die [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>vorgänge 9/1969, S. 318-319</p>
<p>Mit Befremden hat die Humanistische Union von der Forderung der Liga für Menschenrechte Kenntnis genommen, sogenannte Sexualvergehen von Staats wegen stärker zu ahnden. Mit großer Mühe konnte eine relative und keineswegs ausreichende Liberalisierung des Sexualstrafrechts durchgesetzt werden: Extrem konservative und reaktionäre Kräfte empfinden das als Niederlage.<br />Genau zu diesem Zeitpunkt beklagt die Liga für Menschenrechte, deren Name einen großen Anspruch darstellt, im Rückgriff auf reaktionäre Ideologie &#132;sexuelle Ausschweifungen&#148;. Diese hätten angeblich, so wird jedem Fachurteil widersprechend behauptet, &#132;depressive Folgen für die Allgemeinheit&#148;. Die Liga für Menschenrechte maßt sich an, zu entscheiden, was &#132;pervertierte Anomalien außerhalb des Tragbaren&#148; seien und bezeichnet Gruppensex als &#132;psychopathische Form der Geschlechtstriebe&#148;. Solche allgemeinen Plattheiten werden von dem besonderen und durchaus diskutablen Anlaß dieser Erklärung (dem sexuellen Mißbrauch Jugendlicher) in keiner Weise mehr gedeckt.</p>
<p>Die Humanistische Union sieht sich gezwungen, festzustellen:</p>
<p>1. Es besteht keinerlei Anlaß, nach einem stärkeren Eingreifen des Staates in das Sexualleben seiner Bürger zu rufen. Der Staat tut in dieser Beziehung auch heute noch eher zuviel als zuwenig und mißbraucht dabei sogar die berechtigten Interessen des Jugendschutzes zur Bevormundung und Reglementierung Erwachsener.</p>
<p>2. Es besteht keinerlei Anlaß, zwischen Freiheit in Anführungsstrichen und &#132;echter Freiheit&#148; zu unterscheiden, wie es die Liga tut, und die Nichteinhaltung einer bestimmten Sexualmoral als Mißbrauch der Freiheit zu verketzern.</p>
<p>3. Die Liga für Menschenrechte spricht in ihrer Erklärung die Sprache rechtsradikaler Pamphlete und leistet damit der äußersten Rechten im Wahlkampf Schützenhilfe.</p>
<p>Nachbemerkung: In einem telefonischen Interview mit der Münchner Zeitung tz soll Frank Arnau, Präsident der Liga für Menschenrechte, zur Erläuterung der Erklärung u. a. gesagt haben, &#132;daß die Polizei gegen jeden anomal Veranlagten vorgehen sollte!&#148; Herr Arnau bestreitet das. Die tz beruft sich auf ihr Gesprächsprotokoll. Dieser Satz wäre auch aus dem Munde eines NPD-Politikers bodenlos dumm, sollte er im Namen einer Organisation wie der Liga gefallen sein, kann er nur als verantwortungslos und skandalös bezeichnet werden.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verfassungsbeschwerde gegen die Bundespost</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/9-1969/publikation/verfassungsbeschwerde-gegen-die-bundespost/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Sep 1970 06:56:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz: Brief- & Postgeheimnis]]></category>
		<category><![CDATA[Musterklagen]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>vorgänge 9/1969, S. 367 Die Humanistische Union hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie richtet sich gegen zwei Verwaltungsakte der Post, die aus der 1964 in Kraft getretenen Bundespostordnung resultieren. Deren §§ 13 und 59 untersagen Versand und Zustellung von Postsendungen, &#132;deren Inhalt gegen strafgesetzliche Bestimmungen, gegen das öffentliche Wohl oder die Sittlichkeit verstößt, insbesondere, wenn [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>vorgänge 9/1969, S. 367</p>
<p>Die Humanistische Union hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie richtet sich gegen zwei Verwaltungsakte der Post, die aus der 1964 in Kraft getretenen Bundespostordnung resultieren. Deren §§ 13 und 59 untersagen Versand und Zustellung von Postsendungen, &#132;deren Inhalt gegen strafgesetzliche Bestimmungen, gegen das öffentliche Wohl oder die Sittlichkeit verstößt, insbesondere, wenn sie wegen des offenen Versandes anstößig wirken&#148; und &#132;Sendungen mit Vermerken politischen oder religiösen Inhalts auf der Anschriftseite&#148;. § 59 ermächtigt zudem jeden Postboten, bereits beförderte Sendungen, von denen er annimmt, sie fielen unter das in § 13 ausgesprochene Beförderungsverbot, dem Empfänger nicht zuzustellen.</p>
<p>Posttransport und -zustellung von bestimmten inhaltlichen Voraussetzungen der Postgüter abhängig zu machen, verstößt nach Meinung der Humanistischen Union gegen das &#132;Zensurverbot&#148; (Art. 5 GG) und gegen die Grundrechte der &#132;Freiheit der Meinungsverbreitung&#148; (Art. 5 GG), der &#132;Freiheit der Information&#148; (Art. 5 GG) und der &#132;freien Entfaltung der Persönlichkeit&#148; (Art. 2 GG). In der Praxis müssen die Verordnungen außerdem zwangsläufig zu ständiger Verletzung des Post und Briefgeheimnisses (Art. 10 GG), führen, da die Postbeamten die der Post zugegangenen Schriften ja lesen müssen, um die in § 13 eingeführten Maßstäbe anlegen und die Beförderungswürdigkeit beurteilen zu können. Dazu sind sie aber weder bei offenen noch bei verschlossenen Sendungen rechtlich befugt. Im übrigen verstoßen die Formulierungen des § 13 gegen das Verfassungsprinzip der Rechtsstaatlichkeit, das erfordert, daß aus den Gesetzestexten klar erkennbar sein muß, was rechtens ist.</p>
<p>Die Humanistische Union, die satzungsgemäß zur Verteidigung der Grundrechte verpflichtet ist, hält es nachwievor für einen Skandal, daß Grundrechte der Verfassung von einem Ministerium auf dem Verordnungsweg eingeschränkt werden können.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/9-1969/publikation/verfassungsbeschwerde-gegen-die-bundespost/">Verfassungsbeschwerde gegen die Bundespost</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>vorgänge Heft 9/1969</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/9-1969/publikation/vorgaenge-heft-91969/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Mar 1970 15:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Ausgaben]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/vorgaenge-heft-91969/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Inhaltsverzeichnis: Einsele, Helga, Humanisierung des Strafvollzugs (9/69), S. 297-298 Derrik, Leo, Zum Tode Theodor W. Adornos (9/69), S. 298-299 Ostermeyer, Helmut, Die Entlohnung von Strafgefangenen (9/69), S. 299-300 Hirschauer, Gerd, Presse(unternehmer)freiheit und Demonstrationsrecht. Zu einer Entscheidung des OLG Stuttgart (9/69), S. 300-301 Seifert, J&#252;rgen, Verfassungsregeln im politischen Konflikt. Eine Betrachtung &#252;ber die Bedeutung von Regeln [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/9-1969/publikation/vorgaenge-heft-91969/">vorgänge Heft 9/1969</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg6909.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4441 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg6909-305x450.jpg" alt="vorg&auml;nge Heft 9/1969" width="305" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg6909-305x450.jpg 305w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg6909-509x750.jpg 509w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg6909-407x600.jpg 407w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg6909-229x337.jpg 229w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg6909.jpg 585w" sizes="(max-width: 305px) 100vw, 305px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Inhaltsverzeichnis:</p>
<p><b>Einsele, Helga</b>, Humanisierung des Strafvollzugs (9/69), S. 297-298</p>
<p><b>Derrik, Leo</b>, Zum Tode Theodor W. Adornos (9/69), S. 298-299</p>
<p><b>Ostermeyer, Helmut</b>, Die Entlohnung von Strafgefangenen (9/69), S. 299-300</p>
<p><b>Hirschauer, Gerd</b>, Presse(unternehmer)freiheit und Demonstrationsrecht. Zu einer Entscheidung des OLG Stuttgart (9/69), S. 300-301</p>
<p><b>Seifert, J&uuml;rgen</b>, Verfassungsregeln im politischen Konflikt. Eine Betrachtung &uuml;ber die Bedeutung von Regeln in politischen Auseinandersetzungen (9/69), S. 301-310</p>
<p><b>N.N.</b>, Strafrechts&auml;nderung zum 1. September 1969 (9/69), S. 310-311</p>
<p><b>N.N.</b>, Die Reform des Unehelichenrechtes und ihre M&auml;ngel. Stellungnahme der Humanistischen Union (9/69), S. 311-312</p>
<p><b>N.N.</b>, Ein Redaktionsstatut f&uuml;r den &#8222;Stern&#8220; (9/69), S. 312-313</p>
<p><b>N.N.</b>, Verfassungsbeschwerde gegen die Bundespost (9/69), S. 313</p>
<p><b>N.N.</b>, &#8222;Fanny Hill&#8220; ist nicht unz&uuml;chtig (9/69), S. 313-314</p>
<p><b>N.N.</b>, Der Bundesgerichtshof untersch&auml;tzt Demonstrationsrecht. Eine Erkl&auml;rung der HU (9/69), S. 314</p>
<p><b>N.N.</b>, Baden-W&uuml;rttemberg mildert Ausl&auml;nder-Erla&szlig; (9/69), S. 314-315</p>
<p><b>N.N.</b>, Christliche Gemeinschaftsschule in Bayern verfassungswidrig? (9/69), S. 315</p>
<p><b>N.N.</b>, HU: 20. Juli soll Feiertag werden (9/69), S. 315</p>
<p><b>N.N.</b>, Freispruch f&uuml;r E&szlig;linger Osterdemonstranten (9/69), S. 315</p>
<p><b>N.N.</b>, Evangelische Ansichten zur Strafvollzugsreform (9/69), S. 316-317</p>
<p><b>N.N.</b>, Kirchenblatt lehnt Eid vor Gericht ab (9/69), S. 317</p>
<p><b>N.N.</b>, Nur eine Minderheit zu freiwilliger Zahlung von Kirchensteuern bereit (9/69), S. 317</p>
<p><b>N.N.</b>, Bundespr&uuml;fstelle sucht Zensor (9/69), S. 317</p>
<p><b>N.N.</b>, Parteienbefragung der HU zur Bundestagswahl (9/69), S. 318</p>
<p><b>N.N.</b>, HU-Erkl&auml;rung: Liga f&uuml;r Menschenrechte &#8211; ein neuer Volkswartbund (9/69), S. 318-319</p>
<p><b>N.N.</b>, Spanien erleichtert Zivilehe f&uuml;r Protestanten (9/69), S. 319</p>
<p><b>N.N.</b>, Konkordatsvertrag in Rheinland-Pfalz (9/69), S. 319</p>
<p><b>N.N.</b>, Katholische Kommission f&uuml;r Religionsunterricht gefordert (9/69), S. 319-320</p>
<p><b>N.N.</b>, Bayerische Bisch&ouml;fe schreiben katholischen Lehrern (9/69), S. 320</p>
<p><b>N.N.</b>, Nordrhein-Westfalen: Geistliche k&ouml;nnen nicht &#8222;Lehrervertreter&#8220;sein (9/69), S. 320</p>
<p><b>N.N.</b>, Die Springer-Blockade ein &#8222;Landfriedensbruch&#8220; (9/69), S. 320-321</p>
<p><b>N.N.</b>, Kein Arbeitslohn f&uuml;r Strafgefangene? Eine Entscheidung des OLG Frankfurt (9/69), S. 321-322</p>
<p><b>Peuckert, R&uuml;diger</b>, Zur Soziologie des Richters. Eine empirische Untersuchung bayerischer Strafrichter (9/69), S. 323-329</p>
<p><b>Jansen, F. Heinz</b>, Jugendschutz als Vorwand (9/69), S. 329-321</p>
<p><b>N.N.</b>, Der Fritz-Bauer-Preis der HU f&uuml;r Helga Einsele (9/69), S. 332-336</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/9-1969/publikation/vorgaenge-heft-91969/">vorgänge Heft 9/1969</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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