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	<title>Hessen Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Keine Geschäfte mit Palantir und Peter Thiel!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 May 2025 14:23:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hessen]]></category>
		<category><![CDATA[Palantir]]></category>
		<category><![CDATA[Peter Thiel]]></category>
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		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Besorgt zeigt sich die Humanistische Union (HU) über die innenpolitischen Pläne der künftigen Koalition aus CDU/CSU und SPD. Die CDU-Hessen rühmt sich indes ihrer Erfolge bei den Koalitionsverhandlungen. Die CDU/CSU möchte die Software HessenDATA von Palantir Technologies[1] künftig bundesweit einsetzen. Dieses Überwachungsprogramm sieht die HU Hessen hingegen überaus kritisch. Ihr stellvertretender Landessprecher Franz-Josef Hanke hatte [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-254/publikation/keine-geschaefte-mit-palantir-und-peter-thiel/">Keine Geschäfte mit Palantir und Peter Thiel!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Besorgt zeigt sich die Humanistische Union (HU) über die innenpolitischen Pläne der künftigen Koalition aus CDU/CSU und SPD. Die CDU-Hessen rühmt sich indes ihrer Erfolge bei den Koalitionsverhandlungen.</p>
<p>Die CDU/CSU möchte die Software HessenDATA von Palantir Technologies<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> künftig bundesweit einsetzen. Dieses Überwachungsprogramm sieht die HU Hessen hingegen überaus kritisch. Ihr stellvertretender Landessprecher Franz-Josef Hanke hatte dagegen mit Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geklagt (BVerfG Urteil vom 16.02.2023 &#8211; 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20).</p>
<p>„Es wäre eine Katastrophe für Demokratie und Freiheitsrechte, wenn die US-Regierung Zugriff auf sensible Daten der Bundesbürgerinnen und -bürger bekäme“, erklärte Hanke. Gegenüber dem Hessischen Rundfunk (HR) hatte er vor dem Hersteller Palantir und seinem Gründer Peter Thiel gewarnt. Niemand könne ernsthaft ausschließen, dass der Gründer des Softwarehauses Zugriff auf die Daten bekäme.<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a></p>
<p>„Peter Thiel ist die braune Eminenz hinter Elon Musk und Mark Zuckerberg“, erläuterte Hanke. „Mit seinen Investitionen hat er beiden beim Aufbau ihrer Firmenimperien geholfen. US-Vizepräsident J. D. Vance ist Ziehsohn des erklärten Demokratiegegners.“</p>
<p>Den Namen „Palantir“ hatte der gebürtige Frankfurter Thiel aus J. R. R. Tolkins Romantrilogie Herr der Ringe entlehnt. Die Fantasy-Geschichte bezeichnet damit Steine, mit deren Hilfe man die gesamte Welt überblicken und die Zukunft voraussagen kann. „Thiels Unternehmensziel mit Palantir ist nicht weniger als die Weltherrschaft“, resümierte Hanke.</p>
<p>Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde von Hanke hatte das BVerfG das Land Hessen im Februar 2023 verpflichtet, das Hessische Gesetz für Sicherheit und Ordnung (HSOG) binnen eines halben Jahres zu ändern. Doch auch die geänderte Fassung erfüllt nach Hankes Auffassung nicht die strengen Anforderungen, die das Karlsruher Gericht an eine polizeiliche Datenerfassung und -auswertung formuliert hat. Seine erneute Verfassungsbeschwerde ist in Karlsruhe anhängig.</p>
<p>Dennoch hat der Hessische Innenminister Roman Poseck die Software von Palantir nun der Bundesebene weiterempfohlen. Dabei haben sich die Gefahren für die Demokratie nach dem Regierungswechsel in den USA noch vergrößert. „Wir sehen ja leider, dass Donald Trump und Elon Musk auch Gerichtsurteile ignorieren“, erklärte Hanke. „Was sie mit den Daten hessischer Bürgerinnen und Bürger anstellen können, das ist nicht unbedingt immer menschenfreundlich.“</p>
<p style="text-align: right;"><em>Franz-Josef Hanke</em></p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Siehe <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Palantir_Technologies">https://de.wikipedia.org/wiki/Palantir_Technologies</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> Siehe <a href="https://www.hessenschau.de/tv-sendung/diskussion-um-polizei-software,video-209472.html">https://www.hessenschau.de/tv-sendung/diskussion-um-polizei-software,video-209472.html</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-254/publikation/keine-geschaefte-mit-palantir-und-peter-thiel/">Keine Geschäfte mit Palantir und Peter Thiel!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Keine Geschäfte mit Palantir und Peter Thiel!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/keine-geschaefte-mit-palantir-und-peter-thiel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Apr 2025 10:54:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Besorgt zeigt sich die Humanistische Union (HU) über die innenpolitischen Pläne der künftigen Koalition aus CDU/CSU und SPD. Die CDU-Hessen rühmt sich indes ihrer Erfolge bei den Koalitionsverhandlungen. Die CDU/CSU möchte die Software HessenDATA von Palantir Technologies künftig bundesweit einsetzen. Dieses Überwachungsprogramm sieht die HU Hessen hingegen überaus kritisch. Ihr stellvertretender Landessprecher Franz-Josef Hanke hatte dagegen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/keine-geschaefte-mit-palantir-und-peter-thiel/">Keine Geschäfte mit Palantir und Peter Thiel!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Besorgt zeigt sich die Humanistische Union (HU) über die <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/koalitionsverhandlungen-frontalangriff-auf-unsere-grundrechte/">innenpolitischen Pläne</a> der künftigen Koalition aus CDU/CSU und SPD. Die CDU-Hessen rühmt sich indes ihrer Erfolge bei den Koalitionsverhandlungen.</p>
<p>Die CDU/CSU möchte die Software HessenDATA von <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Palantir_Technologies">Palantir Technologies</a> künftig bundesweit einsetzen. Dieses Überwachungsprogramm sieht die HU Hessen hingegen überaus kritisch. Ihr stellvertretender Landessprecher Franz-Josef Hanke hatte dagegen mit <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-018.html">Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht</a> (BVerfG) geklagt.</p>
<p>„Es wäre eine Katastrophe für Demokratie und Freiheitsrechte, wenn die US-Regierung Zugriff auf sensible Daten der Bundesbürgerinnen und -bürger bekäme“, erklärte Hanke. Gegenüber dem <a href="https://www.hessenschau.de/tv-sendung/diskussion-um-polizei-software,video-209472.html">Hessischen Rundfunk (HR)</a> hatte er vor dem Hersteller Palantir und seinem Gründer Peter Thiel gewarnt. Niemand könne ernsthaft ausschließen, dass der Gründer des Softwarehauses Zugriff auf die Daten bekäme.</p>
<p>„Peter Thiel ist die braune Eminenz hinter Elon Musk und Mark Zuckerberg“, erläuterte Hanke. „Mit seinen Investitionen hat er beiden beim Aufbau ihrer Firmenimperien geholfen. US-Vizepräsident J. D. Vance ist Ziehsohn des erklärten Demokratiegegners.“</p>
<p>Den Namen „Palantir“ hatte der gebürtige Frankfurter Thiel aus J. R. R. Tolkins Romantrilogie <em>Herr der Ringe</em> entlehnt. Die Fantasy-Geschichte bezeichnet damit Steine, mit deren Hilfe man die gesamte Welt überblicken und die Zukunft voraussagen kann. „Thiels Unternehmensziel mit Palantir ist nicht weniger als die Weltherrschaft“, resümierte Hanke.</p>
<p>Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde von Hanke hatte das BVerfG das Land Hessen im Februar 2023 verpflichtet, das Hessische Gesetz für Sicherheit und Ordnung (HSOG) binnen eines halben Jahres zu ändern. Doch auch die geänderte Fassung erfüllt nach Hankes Auffassung nicht die strengen Anforderungen, die das Karlsruher Gericht an eine polizeiliche Datenerfassung und -auswertung formuliert hat. Seine erneute Verfassungsbeschwerde ist in Karlsruhe anhängig.</p>
<p>Dennoch hat der Hessische Innenminister Roman Poseck die Software von Palantir nun der Bundesebene weiterempfohlen. Dabei haben sich die Gefahren für die Demokratie nach dem Regierungswechsel in den USA noch vergrößert. „Wir sehen ja leider, dass Donald Trump und Elon Musk auch Gerichtsurteile ignorieren“, erklärte Hanke. „Was sie mit den Daten hessischer Bürgerinnen und Bürger anstellen können, das ist nicht unbedingt immer menschenfreundlich.“</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/keine-geschaefte-mit-palantir-und-peter-thiel/">Keine Geschäfte mit Palantir und Peter Thiel!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Hessisches Verfassungsschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/hessisches-verfassungsschutzgesetz-in-teilen-verfassungswidrig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Sep 2024 14:15:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz abschaffen!]]></category>
		<category><![CDATA[Franz-Josef Hanke]]></category>
		<category><![CDATA[Hessen]]></category>
		<category><![CDATA[HVSG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Einen erneuten Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kann die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) vermelden. Mit seiner am 17. September 2024 veröffentlichten Entscheidung hat das Karlsruher Gericht das Hessische Verfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. In seiner Entscheidung hat das höchste deutsche Gericht festgestellt, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/hessisches-verfassungsschutzgesetz-in-teilen-verfassungswidrig/">Hessisches Verfassungsschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Einen erneuten Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kann die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) vermelden. Mit seiner <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-078.html">am 17. September 2024 veröffentlichten Entscheidung</a> hat das Karlsruher Gericht das Hessische Verfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt.</p>
<p>In seiner Entscheidung hat das höchste deutsche Gericht festgestellt, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Das betrifft sowohl die Überwachung von Mobilfunk wie auch die Übermittlung von Daten an andere Behörden sowie den Einsatz verdeckter Ermittler.</p>
<p>Das HVSG musste bereits als Reaktion auf ein <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/236-vorgaenge/publikation/verfassungswidriger-verfassungsschutz-entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-ueber-das-bayerische-verfassungsschutzgesetz/">Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2022 zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz</a> geändert werden.</p>
<p>Einer der fünf erfolgreichen Beschwerdeführer ist der Marburger HU-Regionalvorsitzende und stellvertretende hessische HU-Landessprecher Franz-Josef Hanke. Bereits im Februar 2023 war er in Karlsruhe erfolgreich mit einer <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/regelungen-in-hamburg-und-hessen-zur-automatisierten-datenanalyse-verfassungswidrig/">Verfassungsbeschwerde gegen das Hessische Polizeigesetz (HSOG)</a>, das daraufhin neu gefasst werden musste.</p>
<p>&#8222;Die hartleibige Weigerung der Landesregierung, das Grundgesetz und die darin verbrieften Freiheitsrechte ernst zu nehmen, ist skandalös&#8220;, erklärte Hanke am Dienstag in Marburg. &#8222;Sogar die Nachbesserung des HSOG, die aufgrund des Urteils von 2023 notwendig geworden ist, verstößt erneut gegen elementare Rechtsgrundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seiner damaligen Entscheidung verkündet hat&#8220;.</p>
<p>Hanke hat bereits Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des HSOG eingelegt. &#8222;Ich hoffe sehr, dass ich das Gleiche nicht auch bei der nächsten Neufassung des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes tun muss, die die Landesregierung nach dem Richterspruch bis zum 31. Dezember 2025 vorlegen muss. Es ist ein Ausdruck gefährlicher Inkompetenz, dass die Hessische Landesregierung wiederholt verfassungswidrige Gesetze vorgelegt und der Hessische Landtag sie dann auch noch mit Mehrheit durchgewunken hat.&#8220;</p>
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		<item>
		<title>Offener Brief an die Abgeordneten des Hessischen Landtags</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-an-die-abgeordneten-des-hessischen-landtags/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Jun 2023 06:28:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Hessen]]></category>
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		<category><![CDATA[HSOG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Abgeordnete des Hessischen Landtages, am kommenden Donnerstag, dem 29. Juni, werden Sie, die Abgeordneten des Hessischen Landtages, über den Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf für ein Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei (LT-Drs. 20/11235) in der dritten Lesung abstimmen. Wir, die Bürgerrechtsorganisation Humanistische [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Abgeordnete des Hessischen Landtages,</p>
<p>am kommenden Donnerstag, dem 29. Juni, werden Sie, die Abgeordneten des Hessischen Landtages, über den Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf für ein Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei (LT-Drs. 20/11235) in der dritten Lesung abstimmen. Wir, die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, halten dieses Schnellverfahren bei einer so wichtigen Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) für undemokratisch und den Gesetzgebungsprozess für intransparent. Eine Beteiligung der Zivilgesellschaft zum Änderungsantrag der Regierungsfraktionen wird damit nämlich verunmöglicht.</p>
<p>Der neue Änderungsantrag von CDU und Grünen befasst sich vor allem mit einer Änderung des verfassungswidrigen §25a HSOG. Der neue Änderungsantrag soll den alten §25a durch einen neuen ersetzen. Darin geht es um die automatisierte Anwendung der Datenanalyse von HessenDATA und das Zusammenfügen verschiedener Datentöpfe. Beim kurzfristig eingereichten Änderungsantrag geht es also nicht nur um Formalitäten oder Kleinigkeiten, sondern um Fragen des Datenschutzes und des Polizeirechts. Kurz gesagt handelt es sich um Angelegenheiten, die der öffentlichen Debatte bedürfen – und zwar nicht nur des Landtags, sondern auch der breiten Öffentlichkeit, der Medien und zivilgesellschaftlicher Organisationen –, wenn man den Begriff <em>Demokratie</em> ernster nehmen möchte. Denn es geht um bürgerrechtliche Fragen, die kontrovers diskutiert werden müssten.</p>
<p>Eine solche Beteiligung wird jedoch durch den straffen Zeitplan verhindert. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde zwar schon im März 2022 eingereicht. Nachdem aber nur einen Monat später das Bundesverfassungsgericht das Verfassungsschutzgesetz in Bayern kassiert hatte, wurde auch klar, dass Teile des HSOG verfassungswidrig sind. Im März 2023 wurden daraufhin Änderungsanträge eingereicht, und es fand abermals eine Anhörung statt, die inzwischen vom Innenausschuss ausgewertet wurde. Dort kündigten Abgeordnete der Fraktionen CDU und Die Grünen an, bezüglich HessenDATA einen Änderungsantrag einzubringen. Dieser Änderungsantrag liegt Ihnen erst seit 20. Juni dieses Jahres vor. Öffentlich ist die Drucksache 20/11235 noch nicht einsehbar (Stand: 23.06.2023).</p>
<p>Trotz dieser Kurzfristigkeit sollen am 27. Juni die zweite und am 29. Juni die dritte Lesung im Hessischen Landtag zum Gesetzentwurf (LT-Drs. 20/8129) und dem dazugehörigen Änderungsantrag stattfinden. In einem solchen Schnelldurchlauf werden zivilgesellschaftliche Organisationen und die hessischen Bürgerinnen und Bürger vom Gesetzgebungsprozess ausgeschlossen. Denn in Anbetracht der wenigen verbleibenden Tage und der Komplexität sowohl des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen als auch der Drucksachen, auf die darin Bezug genommen wird, wird es weder möglich sein, in der außerparlamentarischen Öffentlichkeit den Antrag zu diskutieren, noch werden fundierte gutachterliche Stellungnahmen von Bürgerrechtsorganisationen wie uns rechtzeitig möglich sein. Der außerparlamentarischen Öffentlichkeit fehlt damit in einem solchen Verfahren die Möglichkeit, sich differenziert zum Änderungsantrag zu äußern. Die Kurzfristigkeit unterminiert somit das Transparenzgebot und erschwert eine demokratische Debatte enorm.</p>
<p>In der Tat ist in der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages eine Anhörung oder Beteiligung von Interessensverbänden oder Bürgerrechtsorganisationen nicht schriftlich verordnet – anders als dies etwa beim Bundestag der Fall ist. Daher bleibt zivilgesellschaftlichen Organisationen in Bezug auf den Hessischen Landtag auch keine Möglichkeit der formalen Beschwerde angesichts dieses Schnellverfahrens. Gleichwohl ist die Humanistische Union über diesen Ablauf empört. Wir sind der Meinung, dass ein Gesetzgebungsverfahren, das als demokratisch gelten soll, so nicht ordnungsgemäß <em>sein sollte</em>.</p>
<p>Daher fordern wir den Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung erstens dazu auf, künftig bei Gesetzgebungsverfahren die Zivilgesellschaft nicht mehr durch Zeitmangel auszuschließen, sondern sich demokratischen Debatten zu stellen. Zweitens fordern wir den Hessischen Landtag dazu auf, wenigstens die gutachterlichen Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren generell zu veröffentlichen und damit das Transparenzgebot zu erfüllen.</p>
<p>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union und Philip Dingeldey</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-an-die-abgeordneten-des-hessischen-landtags/">Offener Brief an die Abgeordneten des Hessischen Landtags</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Freiburg: Big Data bei Polizei und Verfassungsschutz (Tacheles)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2023/freiburg-big-data-bei-polizei-und-verfassungsschutz-tacheles/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Jun 2023 13:52:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Verfassungsbeschwerde]]></category>
		<category><![CDATA[verfassungswidrig]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2023 ist klar: Das Hamburgische Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei ist, soweit es die automatisierte Datenanalyse betrifft, verfassungswidrig und damit nichtig. Es verstößt gegen das grundgesetzlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieser Erfolg steht am Ende eines Verfahrens, das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in Zusammenarbeit [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2023/freiburg-big-data-bei-polizei-und-verfassungsschutz-tacheles/">Freiburg: Big Data bei Polizei und Verfassungsschutz (Tacheles)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2023 ist klar: Das Hamburgische Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei ist, soweit es die automatisierte Datenanalyse betrifft, verfassungswidrig und damit nichtig. Es verstößt gegen das grundgesetzlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieser Erfolg steht am Ende eines Verfahrens, das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), der Humanistischen Union Hamburg (HU), den Kritischen Jurastudierenden Hamburg und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) angestoßen wurde.</p>
<p>Aus Sicht der Sicherheitsbehörden bringen automatisierte Persönlichkeitsprofile, die mit Hilfe von Big Data erstellt werden, die Polizei ins 21. Jahrhundert: Sie sollen Verbindungen und Zusammenhänge offenlegen, die für die Beamt*innen wohl kaum jemals analog erkennbar wären.</p>
<p>Mit dieser Motivation haben Hamburg und Hessen ihre Polizeigesetze entsprechend erweitert und schwammige Ermächtigungsnormen für diese neuen Eingriffe aufgenommen. Dabei wurden grundrechtliche Bindungen außer Acht gelassen. So ließ § 49 HamPolDVG völlig unklar, welche Daten aus welchen Quellen in die Software eingespeist werden dürfen. Es blieb unklar, ob und welche Konsequenzen etwaiger „Beifang“ für die davon Betroffenen hat. Betroffene sind Personen, die zwar selbst nicht als gefährlich gelten, von der Software aber aufgrund gewisser Übereinstimmungen ebenfalls als ‚Treffer‘ ausgeworfen werden. Unklar war auch, für welche Zwecke die fragliche Software eingesetzt werden und wie lange die Profile gespeichert werden durften. Während Hamburg zunächst nur rechtliche Fakten geschafft hatte, hat das Land Hessen bereits Software des US-Softwarekonzerns Palantir angeschafft und verwendet.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 16.02.2023 das hessische und das hamburgische Polizeigesetz für verfassungswidrig erklärt.</p>
<p>Zur Person: Die Hamburger Rechtsanwältin Britta Eder war Beschwerdeführerin im Hamburger Verfahren (Az. 1 BvR 2634/20) und erläutert dem Tacheles-Publikum die Umstände und Herausforderungen des Verfahrens.</p>
<p>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist wie immer kostenfrei. Die Veranstaltung kann im Livestream werden unter folgendem Link besucht werden: strafrecht-online.org/tacheles.</p>
<p>Wir freuen uns über Ihren Besuch und über jede Spende.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2023/freiburg-big-data-bei-polizei-und-verfassungsschutz-tacheles/">Freiburg: Big Data bei Polizei und Verfassungsschutz (Tacheles)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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