Beitragsbild Hessisches Verfassungsschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig Quelle: Tobias Helfrich/Wikimedia Commons
Pressemeldungen / Verfassungsschutz

Hessisches Verfas­sungs­schutz­ge­setz in Teilen verfas­sungs­widrig

17. September 2024

Einen erneuten Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kann die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) vermelden. Mit seiner am 17. September 2024 veröffentlichten Entscheidung hat das Karlsruher Gericht das Hessische Verfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt.

In seiner Entscheidung hat das höchste deutsche Gericht festgestellt, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Das betrifft sowohl die Überwachung von Mobilfunk wie auch die Übermittlung von Daten an andere Behörden sowie den Einsatz verdeckter Ermittler.

Das HVSG musste bereits als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2022 zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz geändert werden.

Einer der fünf erfolgreichen Beschwerdeführer ist der Marburger HU-Regionalvorsitzende und stellvertretende hessische HU-Landessprecher Franz-Josef Hanke. Bereits im Februar 2023 war er in Karlsruhe erfolgreich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Hessische Polizeigesetz (HSOG), das daraufhin neu gefasst werden musste.

„Die hartleibige Weigerung der Landesregierung, das Grundgesetz und die darin verbrieften Freiheitsrechte ernst zu nehmen, ist skandalös“, erklärte Hanke am Dienstag in Marburg. „Sogar die Nachbesserung des HSOG, die aufgrund des Urteils von 2023 notwendig geworden ist, verstößt erneut gegen elementare Rechtsgrundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seiner damaligen Entscheidung verkündet hat“.

Hanke hat bereits Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des HSOG eingelegt. „Ich hoffe sehr, dass ich das Gleiche nicht auch bei der nächsten Neufassung des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes tun muss, die die Landesregierung nach dem Richterspruch bis zum 31. Dezember 2025 vorlegen muss. Es ist ein Ausdruck gefährlicher Inkompetenz, dass die Hessische Landesregierung wiederholt verfassungswidrige Gesetze vorgelegt und der Hessische Landtag sie dann auch noch mit Mehrheit durchgewunken hat.“

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