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	<title>Versammlungsfreiheit Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
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		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Permanenter Ausnahmezustand? Wenn die Suspendierung von Recht freie öffentliche Diskursräume gefährdet</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/permanenter-ausnahmezustand-wenn-die-suspendierung-von-recht-freie-oeffentliche-diskursraeume-gefaehrdet-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 14:56:08 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Ausnah&#173;me&#173;zu&#173;stand: Von Schmitt zu Agamben „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ Auf diese Weise definiert bekanntlich Carl Schmitt ([1922] 1979: 11) staatliche Souveränität am Grenzfall, da ein Ausnahmezustand im eminenten Sinne Entscheidung sei und nicht vom juristischen Normalfall erfasst werden könne. Konstitutionell könne nur geregelt werden, wer in einem solchen Fall die Entscheidungsbefugnis [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Der Ausnah&shy;me&shy;zu&shy;stand: Von Schmitt zu Agamben</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">„Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ Auf diese Weise definiert bekanntlich Carl Schmitt ([1922] 1979: 11) staatliche Souveränität am Grenzfall, da ein Ausnahmezustand im eminenten Sinne Entscheidung sei und nicht vom juristischen Normalfall erfasst werden könne. Konstitutionell könne nur geregelt werden, wer in einem solchen Fall die Entscheidungsbefugnis habe, und dies müsse der Souverän als höchste, nicht deduzierbare Macht sein (Schmitt [1922] 1979: 11f.). Zahlreiche politische Denker*innen und Jurist*innen haben diese Theorie kritisiert und rezipiert und stellen so die Frage nach der Beziehung von Recht, Macht und Gewalt. Heute ist wohl am prominentesten die Theorie des Ausnahmezustands von Giorgio Agamben, der sich in seiner Werkreihe <i>Homo sacer</i> die vergangenen Jahrzehnte damit intensiv befasst hat. Während Schmitt den staatlichen Ausnahmezustand zum Lackmustest für die Souveränität macht – und Sondervollmachten in einem solchen Zustand affirmativ begreift –, kritisiert Agamben darüber hinaus Ausnahmezustände in Form einer Kritik des Rechts und der Souveränität. Dabei kommt er zum Schluss, dass heutige Gesellschaften sich in einem <i>latenten</i> <i>dauerhaften Ausnahmezustand</i> befinden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im vorliegenden Beitrag soll gefragt werden, welche Auswirkungen eine solche These für öffentliche Diskursräume hat und ob sich daran, wie Diskursräume rechtlich reguliert werden, ein dauerhafter Ausnahmezustand ablesen lässt – eines von Agambens Pardoxa, da ein Ausnahmezustand konstitutionell beschränkt ist und auf eine Ausnahme hinauswill, die möglichst schnell beseitigt werden soll, woraufhin Staaten wieder in den Normalzustand übergehen würden. Letzteres passiere aber nicht mehr, sodass die Ausnahme die Regel werde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Philip Dingeldey</strong> ist einer von zwei Bundesgeschäftsführer*innen der Humanistischen Union und hauptamtlicher Redakteur der <b>vor</b>gänge. Zuvor war er Gastprofessor für kritische Gesellschaftstheorie an der Universität Gießen. Dingeldey hat in Politikwissenschaft an der Technischen Universität Darmstadt promoviert. Seine Forschungsinteressen sind Demokratietheorie, Rechtstheorie und -philosophie, kritische Theorie, Republikanismus, Liberalismus, ökologisches politisches Denken und politische Ideengeschichte. Zuletzt von ihm erschienen: &#8222;Von unmittelbarer Demokratie zur Repräsentation. Eine Ideengeschichte der großen bürgerlichen Revolutionen&#8220; (Transcript: Bielefeld 2022).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift <strong>vor</strong>gänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 15.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 6.- €.</em></p>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken der Polizei – Berliner Gericht setzt (ein paar) Grenzen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/schmerzgriffe-und-nervendrucktechniken-der-polizei-berliner-gericht-setzt-ein-paar-grenzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Sep 2025 10:50:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Klimaproteste haben nach massiven Beschränkungen der Versammlungsfreiheit während der COVID-Pandemie und vor den Protesten gegen den Krieg Israels in Gaza die öffentliche Diskussion über Versammlungsfreiheit beschäftigt. Dabei ging es auch um den versammlungsbehördlichen und polizeilichen Umgang mit Klimaprotesten. Zur Auflösung demonstrativer Blockaden der für Klimaschutz Protestierenden hat die Polizei – nach anfänglicher Zurückhaltung – [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/schmerzgriffe-und-nervendrucktechniken-der-polizei-berliner-gericht-setzt-ein-paar-grenzen/">Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken der Polizei – Berliner Gericht setzt (ein paar) Grenzen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Die Klimaproteste haben nach massiven Beschränkungen der Versammlungsfreiheit während der COVID-Pandemie und vor den Protesten gegen den Krieg Israels in Gaza die öffentliche Diskussion über Versammlungsfreiheit beschäftigt. Dabei ging es auch um den versammlungsbehördlichen und polizeilichen Umgang mit Klimaprotesten. Zur Auflösung demonstrativer Blockaden der für Klimaschutz Protestierenden hat die Polizei – nach anfänglicher Zurückhaltung – in breitem Ausmaß sogenannte Schmerzgriffe oder Nervendrucktechniken angewandt, eine bis dahin wenig beachtete Form der polizeilichen Gewalt. Wie kam es dazu? Autofahrer*innen, Politiker*innen und nicht selten auch die Medien waren nach einigen solcher Blockaden mehr als erregt, weil die freie Fahrt für freie Bürger*innen immer wieder kurzfristig zum Erliegen kam. Das „ADAC-Grundrecht“ war in Gefahr! Kommen Autofahrer*innen in Städten und auf Autobahnen auf ihrem beschwerlichen Weg zur Arbeit oder erschöpft auf dem Heimweg sonst vermeintlich ungehindert von Staus, Ampeln oder der Überfüllung von Straßen voran, stoppten nun Menschen den Verkehr, obgleich der doch nach verbreiteter Auffassung wirklich nichts zu tun hat mit dem Problem des Klimawandels, so es ihn denn überhaupt gibt; von der größten Oppositionspartei im Bundestag immerhin wird dies angezweifelt. Wenn Bauern (hier wird bewusst aufs Gendern verzichtet) Straßen blockieren, ist dies selbstredend etwas ganz Anderes, weil diese, wie Autofahrer*innen, ja auch von „der Politik“ schlecht behandelt werden, also Solidarität verdient haben.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Schmer&shy;z&shy;griffe und Nerven&shy;druck&shy;tech&shy;niken &ndash; ein ad&auml;quates Zwangs&shy;mittel der Polizei?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Als Schmerzgriffe oder Nervendrucktechniken werden unterschiedliche Maßnahmen der Polizei bezeichnet. Hierzu gehören einerseits punktuelle Kompressionen einzelner neuronaler Punkte oder Areale im Körper (Nervendrucktechniken), andererseits die Überstreckung oder Überbeugung einzelner Gliedmaßen (Hebeltechniken). Bei Hebeltechniken können die betroffenen Personen im Gegensatz zu Nervendrucktechniken den entstehenden Schmerz dadurch vermeiden oder beenden, dass sie mit ihrem Körper in die Richtung nachgeben, in die gehebelt wird (Espín-Grau/ Singelnstein 2023). Bei Nervendrucktechniken im Kontext von Sitzblockaden hingegen geht es nicht darum, dass die Demonstrierenden sich selbst vom Ort entfernen, zurückzuweichen oder reflexartige Bewegungen auszulösen, die der Polizei das Wegtragen ermöglichen. Schmerzgriffe sind daher auch von für das Wegtragen notwendigen (mobilisierenden) Tragegriffen der Polizei zu unterscheiden. Die Demonstrierenden sollen bei Androhung aus Angst vor Schmerzzufügung die von Polizeibeamt*innen verlangte Handlung selbst vornehmen, sprich aufstehen und weggehen oder beim Wegtragen durch die Polizei zusätzlich so eingeschüchtert werden, dass sie nicht abermals an Protesten teilnehmen. Polizist*innen drohen dabei Protestierenden gerne „unvorstellbare Schmerzen“ mit tagelanger Nachwirkung an, wenn diese nicht aufstehen und die Blockade beenden. Aktivist*innen, die Opfer von polizeilichen Schmerzgriffen wurden, müssen offenbar nicht selten wegen Traumatisierungen psychisch behandelt werden. Auch Körperverletzungen sind entgegen dem polizeilichen Narrativ möglich (von Bernstorff/Scheinfeld 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Schmerzen sind dabei, anders als beispielsweise bei einem Schlagstockeinsatz, nicht Folge der Durchsetzungsmaßnahme, sondern die Durchsetzungsmaßnahme selbst. Diese führt nicht unmittelbar zum polizeilich beabsichtigten Handeln (etwa aufzustehen und die Straße zu verlassen). Die Kompression der Nervenstränge muss vielmehr erst aufhören, damit die betroffene Person frei von Reflexen andere Bewegungen ausführen kann, da während der akuten Schmerzreizsetzung eigentlich kaum eine Handlung durchführbar ist. Die betroffene Person will nur, dass der Schmerz aufhört. Dies gelingt aber – anders als bei Schlagstockeinsatz oder dem bei der Berliner Polizei mittlerweile populären Faustschlag ins Gesicht – nicht durch Zurückweichen oder Wegrennen, sondern nur, wenn der polizeiliche Griff gelockert wird. Insofern kann durch die Anwendung einer Nervendrucktechnik de facto nur ein Dulden oder Unterlassen herbeigeführt werden, nicht aber das eigentlich von der Polizei befohlene Verlassen eines Ortes. Schmerzgriffe „im engeren Sinn zielen nicht auf eine unmittelbare körperliche Wirkung, um ein polizeiliches Ziel zu erreichen. Stattdessen sollen sie eine psychische Wirkung entfalten, indem sie den Willen der Betroffenen beugen und diese dazu bringen, das gewünschte Verhalten vorzunehmen“, wird in der Literatur resümiert (Espín-Grau/Singelnstein 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein „Vorteil“ aus Sicht der Polizei ist dabei die geringere Sichtbarkeit dieser Form der Gewaltanwendung. Das alternativ in Frage kommende Wegtragen von Demonstrant*innen ist zeitintensiv, für die Beamt*innen körperlich anstrengend – das wurde im Prozess vor dem VG Berlin (VG Berlin 20.3.2025 – 1 K 281/23) rechtfertigend seitens der Polizei so ausgeführt – und es erfordert einen erhöhten Personaleinsatz. Der Druck auf bestimmte Nervenpunkte oder das Überdehnen von Gelenken hingegen erfordert von den Beamten nahezu keinen Kraftaufwand (Ruch 2024). Zur „Professionalisierung“ polizeilichen Handelns gehört dabei, dass die Anwendung von Gewalt möglichst wenig grobschlächtig und frei von unkontrollierten Emotionen erscheinen soll. Kommt es zu Bildern überbordender Brutalität, sichtbaren Frakturen, Wunden oder gar Blut, hat das Auswirkungen auf die moralische Rechtfertigbarkeit des Gewalthandelns (von Dömming 2024), wie zuletzt die öffentliche Diskussion um Polizeigewalt am sogenannten Nakba-Tag 2025 in Berlin zeigte.</p>
<blockquote class="western">
<p>„Auch, wenn die Auswirkungen von Schmerzgriffen in den Gesichtern oder Schreien der Betroffenen abzulesen sind, ist die ästhetische Wirkung des polizeilichen Schmerzgriffs eine andere als die der stumpfen Gewaltanwendung durch Fäuste oder Schlagstöcke. Zum einen signalisiert sie, dass es sich hier nicht um einen Exzess und das Ausleben aggressiver Impulse handelt, sondern um eine erlernte Technik. Zum anderen verlegt sie den Schmerz ins Innenleben. Beides erlaubt sowohl dem Anwender als auch den Zuschauern, sich emotional zu distanzieren. Schmerzgriffe ändern das ästhetische Register, in dem sich die Schmerzzufügung abspielt.“ (von Dömming 2024)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sie stellen dabei als „sauberer Zugriff“ eine „verselbständigte Gewaltpraxis“ dar, wie in der Literatur anschaulich dargestellt wurde (Espen-Grau/Singelnstein 2023). Fraglich ist, ob solche polizeilichen Mittel der gezielten Schmerzzufügung nicht realiter auch zu einer unzulässigen „Sanktionierung der Straßenblockade“ durch die Polizei selbst eingesetzt werden (Wieland 2024) und ob diese Maßnahmen nicht zumindest im Einzelfall auch dem Folterverbot unterfallen (vgl. Wieland 2024; Plicht 2017).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Anlass des Gerichts&shy;ver&shy;fah&shy;rens in Berlin</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Nach anfänglich eher zurückhaltendem oder sogar freundlichem Eingreifen der Berliner Polizei bei „Klimablockaden“ kam es im Frühjahr 2023, offenkundig verstärkt durch die politische und publizistische Empörung über vorsätzliche Behinderungen der „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“, zu zunehmend „robusteren“ Einsätzen der Berliner Polizei bei solchen Blockaden von Mitgliedern der sogenannten Letzten Generation auf den Straßen der Hauptstadt. Auch der Kläger in dem im März 2025 vom Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin 20.3.2025 – 1 K 281/23) entschiedenen Fall beteiligte sich am 20. April 2023 (im Urteil fälschlich 2024) an einer solchen Aktion. Er war Teilnehmer einer Versammlung im Schutzbereich der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Grundgesetz (GG), die auf der Fahrbahn der Straße des 17. Juni ab 8:30 Uhr mit einer Gruppe von 35 Teilnehmenden stattfand. Ab 8:50 Uhr setzten sich die Protestierenden auf die Fahrbahn und blockierten so den Berufsverkehr. Um 10:11 Uhr wies die Polizei der Versammlung durch eine die Versammlungsfreiheit beschränkende Verfügung den Gehweg als Versammlungsort zu. Dies kann aus Sicht des Versammlungsrechts und des Schutzes der Versammlungsfreiheit durch Art. 8 GG und Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durchaus als zulässig angesehen werden. Nachdem die Versammlungsteilnehmer*innen der Aufforderung und zwei wiederholten Durchsagen, die Fahrbahn zu verlassen, nicht nachgekommen waren, lösten Polizist*innen die Versammlung gemäß dem Berliner Versammlungs‚freiheits’gesetz (VersFG Bln) auf und erteilten einen Platzverweis. Sie drohten zudem unmittelbaren Zwang an. Die Versammlungsteilnehmer*innen und damit auch der Kläger blieben unbotmäßig dennoch auf der Fahrbahn sitzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Rahmen eines „Gesprächs“ forderte nunmehr ein Polizist den Kläger mehrmals auf, die Fahrbahn zu verlassen und teilte ihm mit, dass er die nächsten Tage Schmerzen beim Kauen und Schlucken haben werde, wenn der Kläger „ihn [den Polizisten] zwinge“, ihm Schmerzen zuzufügen. Der Kläger verblieb im Schneidersitz mit den Armen am Körper sitzen. Nachdem der Polizist bis Drei gezählt hatte, versuchte er, den Kläger gemeinsam mit einem weiteren Polizisten unter Anwendung von Schmerzgriffen beziehungsweise Nervendrucktechniken von der Fahrbahn zu bewegen. Der Kläger äußerte hierbei „Lassen Sie mich einfach sitzen“ und begann, lautstark vor Schmerzen zu schreien. Zur Entfernung des Klägers von der Fahrbahn kam aus der dahinterstehenden Reihe von Polizisten ein weiterer Polizist hinzu. Schließlich trugen drei Polizeikräfte den Kläger von der Fahrbahn.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Die Sicht des Kl&auml;gers</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Kläger erlitt offenbar erhebliche Schmerzen durch die polizeiliche Maßnahme. Er rief das VG Berlin an und machte im Wesentlichen geltend, dass keine Rechtsgrundlage für die Anwendung von Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken existiere. Die Aufforderung der Polizei, sich zu erheben und die Straße zu verlassen, stelle als sogenannter Platzverweis die rechtliche „Grundlage“ dafür dar, diesen „Verwaltungsakt“ bei Nichtbefolgung mit Zwang durchzusetzen. Bei Demonstrationen kommt hierbei regelmäßig nur „unmittelbarer Zwang“ in Betracht (vgl. zur rechtlichen Einordnung als unmittelbaren Zwang Mooser 2022: 61ff.) Als Vollstreckung einer Platzverweisung war aus Sicht des Klägers nur zulässig, den erstrebten Erfolg <i>unmittelbar</i> durch Wegtragen herbeizuführen und nicht <i>mittelbar</i> durch gezielte Schmerzzufügung, um ihn zu zwingen etwas zu tun, was seinem Willen zum Sitzenbleiben widersprach. Zudem habe ein unverhältnismäßiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Klägers und auch in seine Versammlungsfreiheit vorgelegen. Die Anwendung von Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken entfalte im Übrigen abschreckende Wirkung für andere Teilnehmende entsprechender Proteste. Dies sein ein Eingriff in Art. 8 GG. Ein milderes und gleich geeignetes Mittel wäre aus Sicht des Klägers das bloße Wegtragen seiner Person gewesen. Hierfür seien ausreichend Polizeikräfte vor Ort gewesen. Der damit für die Polizei möglicherweise verbundene größere Personalaufwand rechtfertige den Einsatz von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken nicht. Er habe die Behandlung durch die Polizei vor den Augen mehrerer Medien als erniedrigend empfunden und zudem länger andauernde Schmerzen, insbesondere Muskelverspannungen in der Schulter, erlitten. Er legte dem Gericht ein ärztliches Attest hierzu vor. Die Anwendung von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken stellte aus Sicht des Klägers zudem eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK („Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“) dar und verstößt gegen das Folterverbot nach Art. 1 Abs. 1 UN-Antifolterkonvention.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Die Sicht der Berliner Polizei</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die beklagte Polizeibehörde sah dies „naturgemäß“ anders und verwies hierfür zunächst auf (leider nicht im Ansatz zutreffende) Regelungen aus dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz Berlin. Inhaltlich führte die Polizei aus, die Maßnahme sei verhältnismäßig – insbesondere erforderlich – gewesen. Der Kläger habe durch Körperhaltung und Sitzposition – überkreuzte Beine, Gliedmaßen nicht greifbar – ein Wegtragen bewusst erheblich erschwert. Durch das Setzen von Schmerzpunkten sei mehr Kontrolle über den Körper des Klägers erlangt worden, sodass dieser sich nicht durch ein Herunterfallen habe verletzen können; ein wirklich fürsorglicher Ansatz. Weitere Polizeikräfte seien mit anderen Aufgaben befasst gewesen, wie der Sicherung der Fahrbahn und dem Schutz weiterer Versammlungsteilnehmer*innen, sodass nicht genügend Kräfte zur Verfügung gestanden hätten, um den Kläger von der Fahrbahn zu tragen. Die Polizeikräfte seien mindestens zwei zu eins in der „Unterzahl“ gewesen. Das Wegtragen des Klägers sei deutlich kräftezehrender (der Arbeitsschutz lässt grüßen) gewesen und hätte mehr Einsatzkräfte gebunden. Beim Kläger sei zudem davon auszugehen gewesen, dass er das Wegtragen erschweren werde. Das Recht der Allgemeinheit und der betroffenen Autofahrer*innen habe das Recht des Klägers auf körperliche Unversehrtheit überwogen. Freie Fahrt für freie Bürger*innen also. Im Rahmen eines Gesprächs sei dem Kläger auf seine Nachfrage hin „erläutert“ worden, dass Schmerzen auf ihn zukämen. Der Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 EMRK sei hier nicht relevant, da bei der nur circa 30 Sekunden andauernden Maßnahme keine außergewöhnliche Intensität angenommen werden könne; ein wenig Schmerz kann Unbotmäßigkeit also schon kosten. Daher ist auch der Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 UN-Antifolterkonvention nicht eröffnet und alles war rechtmäßig, so die Polizei.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Bewertung durch das Verwal&shy;tungs&shy;ge&shy;richt Berlin</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Was meint hierzu nun das Berliner Verwaltungsgericht, das in Sachen „Gaza-Proteste“ (um die es hier eben nicht ging) nicht als übermäßig „versammlungsfreundlich“ bekannt ist? Es sieht die Klage als zulässig und begründet an (Urteil Rn. 14ff.). Die Zwangsanwendung der Polizei sei als „Realakt“ einer Klage nach § 43 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung zugänglich, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme habe. Ein solches „besonderes, qualifiziertes Feststellungsinteresse“ des Klägers liege vor, es bestehe die Möglichkeit der Verletzung seines Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, denn der Kläger erlitt dem Attest zufolge eine Muskelverspannung in der linken Schulter. Daher könne offenbleiben, ob der Kläger auch in seiner Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG betroffen sei (Rn. 20f.). Die rechtliche Einordnung in das Grund- und Menschenrecht der Versammlungsfreiheit hat das Gericht damit schon einmal galant umschifft.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie also wird mit Blick auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit seitens des Gerichts weiter argumentiert? Das VG führt aus, bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen sei im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG („Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“) ein besonderes Feststellungsinteresse zu bejahen, wenn andernfalls kein wirksamer Rechtsschutz gegen solche Eingriffe zu erlangen wäre. So lag der Fall hier und auch die „Begründetheit“ der Klage wird vom Gericht bejaht: „Die Klage ist begründet. Der Kläger hat einen Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anwendung von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken durch den Beklagten ihm gegenüber am 20. April 2023, da diese im konkreten Einzelfall nicht erforderlich war“ (Rn. 28).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Schmerzgriffe oder Nervendrucktechniken stellten vergleichbar dem Einsatz von Hiebwaffen nach § 2 Abs. 1, 4 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln) Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs dar. Körperliche Gewalt sei nach § 2 Abs. 1 UZwG Bln jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen. Diese Einwirkung erfolge bei Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken – anders als bei der Anwendung von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und Waffen, bei der die Einwirkung lediglich „vermittelt“ geschieht – durch unmittelbare Anwendung von Körperkräften der Polizeibeamten (Rn. 31). Dass Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken im UZwG Bln nicht ausdrücklich erwähnt sind, sei unerheblich. Es handele sich weder um Hilfsmittel der körperlichen Gewalt im Sinne von § 2 Abs. 3 UZwG Bln, noch stelle deren Anwendung den Einsatz einer Waffe dar. Es handele sich vielmehr um eine Maßnahme, bei der durch die Erzeugung von Druck auf empfindliche Stellen des Körpers ein Schmerzgefühl hervorgerufen wird. Es werde somit durch die direkte Anwendung von Körperkraft der handelnden Polizeibediensteten auf den Körper des Betroffenen eingewirkt (Rn. 32). Gegen eine Einordnung der Nervendrucktechniken unter den Begriff der körperlichen Gewalt im Sinne des § 2 Abs. 2 UZwG Bln spreche auch nicht, dass diese Technik mit der Zufügung von Schmerzen verbunden ist. Die Schmerzzufügung stelle dabei nicht den „Zweck“ der polizeilichen Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken dar. Sie sei vielmehr nur „Mittel zum Zweck“, wie dies auch beim Handauflegen, Wegführen, Wegtragen und Polizeigriff der Fall sei. Wie bei diesen stehe der Handlungserfolg – hier das selbständige Aufstehen und Verlassen der Fahrbahn – im Vordergrund (Rn. 33).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Daher handelt es sich bei der Anwendung von Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken aus Sicht des VG Berlin auch nicht per se um Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK. Die Anwendung von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken zur Verbringung (nach der Auflösung der Versammlung durch die Polizei nach § 14 VersFG Bln) ehemaliger Versammlungsteilnehmer*innen von der Fahrbahn einer Straße könne grundsätzlich aufgrund der Blockade der Straße durch das Verhalten der betreffenden Personen notwendig sein. Ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK könne sich vor diesem Hintergrund allenfalls in einem konkreten Einzelfall ergeben (Rn. 34). Es liege auch kein Verstoß gegen die UN-Antifolterkonvention vor. Der unmittelbare Zwang durch Schmerzgriffe oder Nervendrucktechniken diene zudem nicht der Nötigung einer Person, sondern stelle eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung dar (Rn. 35). Das ist eine recht saloppe Verneinung der Besonderheiten der gezielten Schmerzzufügung durch die Polizei.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nach einer Bejahung der „formellen“ Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme (Rn. 37) verneint das Gericht indes deren „materielle“ Rechtmäßigkeit (Rn. 38ff.). Die Polizei durfte also zwar grundsätzlich Zwang anwenden (das ‚Ob‘), nicht aber in dieser Form oder Intensität (das ‚Wie‘), wie Jurist*innen unterscheiden. Zwar habe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit (und Ordnung, meint das Gericht ohne plausible Begründung) vorgelegen, aber die Zwangsanwendung mittels Schmerzgriffen oder Nervendrucktechnik sei „ermessensfehlerhaft“ gewesen, weil nach dem UZwG Bln nur Maßnahmen zulässig sind, die Einzelne (und die Allgemeinheit, hier nicht relevant) „am wenigsten beeinträchtigen“. Damit hat die Polizei aus Sicht des VG nicht das mildeste Mittel angewandt. Nach § 4 Abs. 2 UZwG Bln darf indes eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges nicht durchgeführt werden, wenn der durch sie zu erwartende Schaden erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht (Rn. 46).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im konkreten Fall kommt das Gericht dabei zu folgendem Schluss: Der Einsatz von Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken sei zulässig, wenn insbesondere das Wegtragen des Klägers als mildere Ausführungsform des unmittelbaren Zwangs nicht (mehr) möglich und geeignet war, die Pflicht des Klägers zum Verlassen der Fahrbahn durchzusetzen. „Gemessen an diesem Maßstab erweist sich die Anwendung von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken im konkreten Einzelfall nicht als verhältnismäßig“ (Rn. 49), schlussfolgert das VG Berlin. Zwar sei die Anwendung von Schmerzgriffen beziehungsweise Nervendrucktechniken geeignet gewesen, um die Behinderung des Verkehrs auf der Fahrbahn der Straße des 17. Juni zu beseitigen. Allerdings sei sie nicht erforderlich gewesen. Vielmehr sei im konkreten Einzelfall (einfache) körperliche Gewalt in Form des Wegtragens seiner Person von der Fahrbahn ausreichend gewesen (Rn. 50). In seinen weiteren Ausführungen widerlegt das Gericht sodann die Behauptung der Berliner Polizei, ein Wegtragen anstelle der vorherigen Schmerzzufügung sei nicht möglich gewesen (Rn. 52f.).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Fazit: VG Berlin springt zu kurz trotz Entgrenzung polizei&shy;li&shy;cher Gewalt</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ist das Ergebnis also ein Erfolg vor dem Verwaltungsgericht gegen die Nutzung von Schmerzgriffen oder Nervendrucktechniken? Im Einzelfall ja, im Grundsatz nein, zeigt die nähere Betrachtung. Lassen wir außen vor, ob durch die Zwangsanwendung auch ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG vorliegt oder ob dieser bereits zuvor in der mündlich verfügten Auflösung der Versammlung bestand. Für Letzteres spricht Vieles. Lassen wir auch außen vor, ob hier nicht eine erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK vorlag, was die vom Gericht zitierten Ausführungen eines Polizisten (Rn. 3) durchaus nahelegen könnten. Der Kernfrage, ob Schmerzgriffe oder Nervendrucktechniken an sich ein zulässiges Mittel des Verwaltungszwangs sein können, weicht das Gericht aus und zeigt sich dabei auch nicht gewillt zu einer vertieften Betrachtung mit Blick auf die Diskussion in der Wissenschaft.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Raum steht eine vom VG Berlin nicht beantwortete Frage: Macht es rechtlich einen Unterschied, ob Schmerzen anlässlich einer polizeilichen Maßnahme mit auf den Körper einwirkenden Maßnahmen entstehen oder ob diese das Zwangsmittel selbst darstellen, um den Betroffenen zu „motivieren“, eine von der Polizei (durch Verwaltungsakt) angeordnete Handlung selbst auszuführen? Ist also gezielte Schmerzzufügung ein „normales“ Mittel der Zwangsanwendung durch die Polizei? In der juristischen Literatur wird die gezielte Schmerzzufügung als eher neue Maßnahme der Polizei anschaulich beschrieben: „Die Nervendrucktechnik ist Teil der Ju-Jutsu-Kampfkunst. Bei der Anwendung an der Nase wird die Hand mit allen vier Fingern auf den Augen/Stirnbereich gelegt und der Daumen gleichzeitig von unten gegen die Nasenscheidewand gedrückt“ (Pflicht 2017: 862). Ist diese Maßnahme etwas anderes als die Drohung mit dem Schlagstock, der die Betroffenen auch dazu bewegen soll, etwa im Rahmen einer Demonstration der polizeilichen Anordnung zu folgen, sich von einem bestimmten Ort weg zu bewegen, rückwärts zu gehen, eine Straße frei zu geben oder Ähnliches? Rechtliche Diskussionen und Rechtsprechung hierzu finden sich erst seit etwa zehn Jahren, offenbar hat die Polizei sich also neue Maßnahmen zu eigen gemacht, die noch immer rechtlich umstritten sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die gezielte Zufügung von Schmerzen durch Drucktechniken oder Schmerzgriffe stellt sogenannte körperliche Gewalt dar, die beispielsweise § 2 Abs. 2 UZwG Berlin so definiert wird: „Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen.“ Anders als im Zwangsrecht sonst, dient diese aber nicht unmittelbar der Handlung oder Unterlassung durch die Betroffenen. In der Literatur wurde der Unterschied schon früh darin gesehen, dass anders als bei einem Schlag mit der Faust oder dem Wegführen mittels Zwang, wo die polizeiliche Gewalt den gewünschten Erfolg unmittelbar herbeiführt, indem die*der Betroffene weggeht oder mitkommt, beim Schmerzgriff genau dies nicht erreicht wird. Bei der gezielten Schmerzzufügung steht vielmehr „Passivität“ im Vordergrund. „Es soll gerade ein Gefühl des Ausgeliefertseins und der Angst erzeugt werden, um die gewünschte Handlung zu erzwingen“ (Pflicht 2017: 862). Die gezielte Schmerzenszufügung, um ein bestimmtes Verhalten (etwa das Weggehen von der blockierten Straße) zu erreichen, sei kein zulässiges Zwangsmittel, wird in der ersten gründlicheren Auseinandersetzung mit dem Thema 2017 resümiert. Vielmehr stehe das Ausgeliefertsein des*der Betroffenen der polizeilichen Maßnahme derart im Vordergrund, dass eine Nähe zur Folter bestehe. Wolle man dem nicht folgen und die Schmerzenszufügung als unmittelbare Zwang ansehen, implizierte dies Folgefragen, insbesondere zur Bestimmtheit der Androhung und zur Verhältnismäßigkeit, die sich nur schwer stringent beantworten ließen (Pflicht 2017: 862). Die von vielen verlangte gesonderte Androhung der gezielten Schmerzzufügung lag in dem vom VG Berlin zu entscheidenden Fall vor, die Verhältnismäßigkeit wurde seitens des Gerichts verneint. Alles gut also?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die wissenschaftliche Literatur ist hier ein gutes Stück weiter als das Gericht. Es ist befremdlich, dass das VG Berlin diese offenkundig nicht im Ansatz berücksichtigt; vielleicht wurde insbesondere der Verfassungsblog offenbar nicht als hinreichend „wissenschaftliche“ Quelle angesehen, trotz immerhin sieben Beiträgen zum Thema im Zeitraum 2023 bis 2024. Wäre nicht gerade der vergleichsweise geringe Umfang an Diskussion zum Thema in herkömmlichen papierförmigen Publikationen ein Grund gewesen, sich mit den vielfältige Ansätze diskutierenden Quellen in einem mittlerweile auch vom BVerfG zitierten juristischen Blog (vgl. BVerfG 15.12.2020, 22.2.2023 oder 30.7.2024) auseinanderzusetzen? Wie auch immer, das VG Berlin ist selbstredend frei in der Auswahl seiner Erkenntnismittel. Eine Nichtkenntnisnahme des rechtswissenschaftlichen Diskurses bei diesem noch immer nicht geklärten Thema zeugt jedoch nicht unbedingt von überschießendem Erkenntnisinteresse. Das Gericht hat es damit verpasst, die rechtlichen Fragen an der Wurzel anzupacken und zu klären, ob (aus seiner Sicht) Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken im Rechtsstaat und mit Blick auf das Folterverbot überhaupt zulässig sein können. Das hätte dann gegebenenfalls weiter in die nächste Instanz und bis zum BVerfG getragen werden können, um die Zulässigkeit dieser Maßnahme abschließend zu klären.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Clemens Arzt</strong> war bis 2023 Professor für öffentliches Recht am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der HWR Berlin. Er ist Gründungsdirektor des Forschungsinstituts für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin) und publiziert zum deutschen und ausländischen Polizei- und Versammlungsrecht. Er ist regelmäßig Sachverständiger zu diesen Themen in Landtagen und im Bundestag (<a href="https://www.hwr-berlin.de/prof/clemens-arzt/">https://www.hwr-berlin.de/prof/clemens-arzt/</a>).</em></p>
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<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Bernstorff, Jochen von/Scheinfeld, Jörg</em> 2024: Effiziente Praktik oder Gift für den freiheitlichen Rechtsstaat? In: <em>Verfassungsblog </em>vom 01.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/effiziente-praktik-oder-gift-fur-den-freiheitlichen-rechtsstaat/">https://verfassungsblog.de/effiziente-praktik-oder-gift-fur-den-freiheitlichen-rechtsstaat/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Dömming, Eric von</em> 2024: Versteckte Gewalt: Zur Polizei, Schmerzgriffen und moderner Empfindsamkeit, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 05.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/versteckte-gewalt/">https://verfassungsblog.de/versteckte-gewalt/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Espín Grau, Hannah/Singelnstein, Tobias</em> 2023: Schmerzgriffe als Technik in der polizeilichen Praxis: Zur Verselbständigung und Normalisierung polizeilicher Gewalt, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 20.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-als-technik-in-der-polizeilichen-praxis/">https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-als-technik-in-der-polizeilichen-praxis/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Heinrich, Bernd</em> 2024: Selbstverteidigung gegen Schmerzgriffe: Notwehrbefugnisse bei rechtswidrigen Polizeieinsätzen, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 02.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/notwehr-gegen-schmerzgriffe-polizei/">https://verfassungsblog.de/notwehr-gegen-schmerzgriffe-polizei/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Mooser, Dorothee</em> 2022: Nervendrucktechniken im Polizeieinsatz, Baden-Baden.</p>
<p align="justify"><em>Plicht, Sandra</em> 2017: Schmerzzufügung als zulässiges Zwangsmittel? In: <em>Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht</em>, Jg. 36, H. 17, S. 862.</p>
<p align="justify"><em>Ruch, Andreas</em> 2024: Der hohe Preis der Effektivität: Schmerzgriffe und ihr negativer Einfluss auf das Vertrauen in eine rechtsstaatlich und fair handelnde Polizei, in: <em>Verfassungsblog</em> vom 04.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/der-hohe-preis-der-effektivitat/">https://verfassungsblog.de/der-hohe-preis-der-effektivitat/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Scheinfeld, Jörg</em> 2024: Körperverletzung im Amt: Strafbarkeit und Amtshaftung bei unnötigen polizeilichen Schmerzgriffen, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 03.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-polizei-korperverletzung-im-amt/">https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-polizei-korperverletzung-im-amt/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Wieland, Joachim</em> 2024: Peinigen statt Wegtragen: Unverhältnismäßigkeit von Schmerzgriffen gegen friedlich Protestierende, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 01.07.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-unverhaltnismasig-und-rechtswidrig-bei-sitzblockaden/">https://verfassungsblog.de/schmerzgriffe-unverhaltnismasig-und-rechtswidrig-bei-sitzblockaden/</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/schmerzgriffe-und-nervendrucktechniken-der-polizei-berliner-gericht-setzt-ein-paar-grenzen/">Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken der Polizei – Berliner Gericht setzt (ein paar) Grenzen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Grundrechte-Report 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/grundrechte-report-2025-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 21 May 2025 10:00:08 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2025, wurde der „Grundrechte-Report 2025. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Der 29. Grundrechte-Report behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2024. In bislang nicht gekanntem Ausmaß stehen die Kommunikationsgrundrechte und damit die Grundlagen der pluralistischen Demokratie unter [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/grundrechte-report-2025-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">Grundrechte-Report 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2025, wurde der <strong><em>„Grundrechte-Report 2025. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em></strong> im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Der 29. Grundrechte-Report behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2024. In bislang nicht gekanntem Ausmaß stehen die Kommunikationsgrundrechte und damit die Grundlagen der pluralistischen Demokratie unter Druck. Bestimmte Arten von Versammlungen werden pauschal verboten und Protestcamps mit Gewalt geräumt, die Äußerung von Meinungen wegen ihres Inhalts kriminalisiert, Kulturschaffende und Wissenschaftler*innen unter Generalverdacht gestellt. Der Report behandelt außerdem unter anderem die anhaltende Einschränkung von Rechten Geflüchteter, den Umgang mit Menschen in Haft und Strafvollzug sowie die Militarisierung von Politik und Gesellschaft.</p>
<p>Der Report versteht sich als „alternativer Verfassungsschutzbericht“ und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Maximilian Steinbeis</strong>, freier Publizist und Geschäftsführer des Verfassungsblogs, präsentierte den Grundrechte-Report heute in Berlin. Er unterstrich, wie wichtig der Einsatz für die Grundrechte aktuell ist: „Wir leben in dunklen Zeiten. Die täglichen Nachrichten aus den USA dürfen nicht überdecken, wie sehr auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes die autoritäre Wende voranschreitet. Das legt der Grundrechte-Report offen. Genau zur richtigen Zeit.“</p>
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<p><strong>Sevda Can Arslan</strong>, die in der Initiative 2. Mai aktiv ist, trug vor: „Die vielen Fälle von tödlicher Polizeigewalt haben ein Muster: Die Getöteten sind marginalisiert und befinden sich häufig in psychischen Krisen. Immer ist im Polizeinarrativ von Notwehr die Rede, nie von institutionellem Rassismus. Die Hinterbliebenen werden allein gelassen und müssen selbst für Aufklärung und Gerechtigkeit sorgen. Doch die Deutungshoheit der Polizei beginnt immer mehr zu bröckeln, zu viele Menschen sagen inzwischen, dass dies keine Einzelfälle sind.“</p>
<p><strong>Jessica Grimm</strong>, Strafverteidigerin in Berlin, berichtete über Strafverfahren gegen Studierende, die aus Protest u.a. gegen den Krieg in Gaza Teile der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Freien Universität besetzt haben: „Meinungsfreiheit versus Staatsräson: Die in Deutschland wiederauflebenden Studierendenproteste werden von staatlichen Institutionen mit drastischen Grundrechtseinschränkungen beantwortet. Das Recht auf Protest ist fundamental und muss verteidigt werden. Dem geht der Grundrechte-Report nach.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Charlotte Ellinghaus,</strong> die Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg studiert und Mitglied im Bundesvorstand der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ) ist, erläuterte die Ziele der Redaktion des Grundrechte-Reports: „Die im Report erläuterten Fälle zeigen deutlich, wie unsere per Grundgesetz geschützten Bürgerrechte zunehmend durch den deutschen Staat eingeschränkt werden. Der Report dokumentiert, an welchen Stellen und mit welchen Mitteln diese Entwicklung vorangetrieben wird und möchte damit zum politischen Engagement gegen diese Tendenz motivieren.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>28. Mai 2025</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030 &#8211; 2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2025 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Charlotte Ellinghaus, Rolf Gössner, Martin Heiming, Max Putzer, Britta Rabe, Rainer Rehak, John Philipp Thurn, Marie Volkmann, Rosemarie Will, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2025, ISBN: 978-3-596-71238-0, 240 Seiten, 14,00 Euro.</p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2025 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/grundrechte-report-2025-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">Grundrechte-Report 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Wir bleiben alle – Politisch motivierte Abschiebungen stoppen!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2025/wir-bleiben-alle-politisch-motivierte-abschiebungen-stoppen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Apr 2025 08:26:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Abschiebung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 18. April um 16 Uhr findet vom Alexanderplatz eine Demonstration statt, um gegen die geplante Ausweisung der vier Aktivist*innen Cooper Longbottom, Kasia Wlaszczyk, Shane O’Brien und Roberta Murray aus Berlin zu protestieren. Ihr „Vergehen“: Alle vier haben sich an Demonstrationen gegen den anhaltenden Krieg in Gaza beteiligt und sich mit Palästina solidarisiert. Mit dieser [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 18. April um 16 Uhr findet vom Alexanderplatz eine Demonstration statt, um gegen die geplante Ausweisung der vier Aktivist*innen Cooper Longbottom, Kasia Wlaszczyk, Shane O’Brien und Roberta Murray aus Berlin zu protestieren. Ihr „Vergehen“: Alle vier haben sich an Demonstrationen gegen den anhaltenden Krieg in Gaza beteiligt und sich mit Palästina solidarisiert.</p>
<p>Mit dieser Androhung der Abschiebung hat das Land Berlin nach dem Verbot unter anderem der arabischen Sprache auf Demonstrationen und dem seit Wochen anhaltenden Verbot von Lauf-Demonstrationen mit Palästina-Bezug ein weiteres düsteres Kapitel in der Unterdrückung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit aufgeschlagen.</p>
<p>Die Instrumentalisierung des Aufenthaltsrechts zur Unterdrückung politischer Haltungen, die sich gegen die herrschende Politik stellen, ist eine weitere besorgniserregende Wendung in der Migrationspolitik.</p>
<p>Die vier Betroffenen EU und US Bürger*innen sollen ihr Leben, ihre Jobs und ihre Studienplätze in Berlin aufgeben und bis zum 21. April Deutschland verlassen. Ihnen wird die Beteiligung an Protesten vorgeworfen. Niemand wurde wegen einer Straftat verurteilt. Dies stellt einen unhaltbaren Tabubruch dar, der um jeden Preis verhindert werden muss.</p>
<p>Besonders perfide ist, dass zwei der Aktivist*innen trans Personen sind, die in Polen bzw. den USA mit spezifischen Diskriminierungen und Bedrohungen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität konfrontiert sind. Es ist eine absolute Schande, dass Deutschland diese Menschen abschieben will! Lippenbekenntnisse für Vielfalt sind nichts wert – es braucht echten Schutz für queere Menschen!</p>
<p>Das Land Berlin orientiert sich in seinen repressiven Maßnahmen offensichtlich an einem besonders schlechten Vorbild: Der menschenverachtenden Trump-Administration und ihrer „Catch and revoke“- Politik gegenüber der Studierendenbewegung in den USA. Wie in den USA sollen unbequeme Stimmen zum Schweigen gebracht werden. Indem Berlin den vier Aktivist*innen ihre Bewegungsfreiheit entzieht, verschärft es den politischen Druck auf alle politisch aktiven Migrant*innen im Land. Auch die Diskussionen in der kommenden Bundesregierung über die Entziehung der Staatsbürgerschaft und die Einschränkung des Asylverfahrens weisen in dieselbe Richtung.</p>
<p>Es liegt auf der Hand: Die Abschiebungspläne sind ein Testballon, um auszuloten, wie weit staatliche Repression gegen kritischen Aktivismus in Deutschland gehen kann. Lasst uns diesen Ballon zum Platzen bringen!</p>
<p>Wir rufen alle auf, sich solidarisch zu zeigen und gegen diese unrechtmäßigen Ausweisungen zu kämpfen. Es geht nicht nur um die vier Aktivist*innen, sondern um demokratische Grundrechte, die auf dem Spiel stehen.</p>
<p><em>Kommt zahlreich, zeigt eure Solidarität und lasst uns dem Berliner Senat zeigen, was wir von seiner Einschüchterungspolitik halten.</em></p>
<p><em>Für eine solidarische Migrationspolitik und gegen politisch motivierte Abschiebungen – Solidarität kennt keine Grenzen!</em></p>
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		<title>Das Völkerrecht kennt keine Staatsräson!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/das-voelkerrecht-kennt-keine-staatsraeson/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Mar 2025 11:42:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[CDU]]></category>
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		<category><![CDATA[Israel]]></category>
		<category><![CDATA[Offener Brief]]></category>
		<category><![CDATA[Palästina]]></category>
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		<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Völkerrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit mehr als 17 Monaten erleben wir eine erschütternde Eskalation an Gewalt, Leid und Rechtlosigkeit in ganz Palästina, in Gaza und im Westjordanland, im Libanon, in Syrien und in Israel. Wir erleben zugleich, dass die politische Debatte in Deutschland sowie politische Entscheidungen zu einer fundamentalen Erosion völkerrechtlicher Standards beitragen und die von politischen Entscheidungsträger:innen angewandten Doppelstandards im Umgang mit den [weiterlesen]</p>
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<p>Seit mehr als 17 Monaten erleben wir eine erschütternde <strong>Eskalation an Gewalt, Leid und Rechtlosigkeit</strong> in ganz Palästina, in Gaza und im Westjordanland, im Libanon, in Syrien und in Israel. Wir erleben zugleich, dass die politische Debatte in Deutschland sowie politische Entscheidungen zu einer <strong>fundamentalen Erosion völkerrechtlicher Standards</strong> beitragen und die von politischen Entscheidungsträger:innen angewandten <strong>Doppelstandards</strong> im Umgang mit den Rechtsbrüchen Israels zu einer <strong>nachhaltigen Schwächung der Glaubwürdigkeit deutscher Außenpolitik</strong> in der Welt führen. Im Kontext der Palästina-Solidarität erleben wir darüber hinaus <strong>Polizeigewalt</strong> sowie massive <strong>Eingriffe in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit</strong>, eine problematische Politisierung der Antisemitismusdebatte und eine Kriminalisierung von legitimen Protesten.</p>
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<div class="entry-content single-content">
<p class="aufruf">Als Organisationen und Initiativen, die sich für einen gerechten Frieden in Palästina und in Israel einsetzen, wenden wir uns an Sie als Verhandler:innen eines möglichen Koalitionsvertrags und appellieren in aller Dringlichkeit, im Koalitionsvertrag <strong>zentrale völker- und menschenrechtliche Leitplanken mit Blick auf Palästina und Israel festzuschreiben</strong>.</p>
<p class="aufruf">Als Organisationen der Zivilgesellschaft werden wir diese Anliegen und Forderungen auch in der kommenden Legislaturperiode in die Öffentlichkeit und auf die Straße tragen.</p>
<p class="aufruf has-medium-font-size"><strong>Völker- und menschenrechtliche Leitplanken in den Koalitionsvertrag:</strong></p>
<ul class="wp-block-list">
<li class="aufruf">Bekennen Sie sich <strong>uneingeschränkt</strong> zur grundgesetzlich verankerten <strong>Geltung des internationalen Rechts und seiner Institutionen, </strong>vor allem des <strong>Internationalen Gerichtshofs (IGH)</strong> und des <strong>Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)</strong>, und bekennen Sie sich dazu, deren Entscheidungen, Urteile, Haftbefehle und andere Maßnahmen vollständig und unverzüglich umzusetzen.</li>
<li class="aufruf">Respektieren Sie das Gutachten des <strong>Internationalen Gerichtshofs vom 19. Juli 2024</strong> und die zugehörige Resolution der VN-Generalversammlung und verpflichten Sie sich im Koalitionsvertrag konkret, auf ein <strong>unverzügliches Ende der illegalen Besatzung</strong>, des <strong>völkerrechtswidrigen Siedlungsbaus</strong> und der Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung im Westjordanland einschließlich Ostjerusalem hinzuarbeiten.</li>
<li class="aufruf">Verankern Sie im Koalitionsvertrag explizit die Anerkennung des <strong>Rechts auf </strong><strong>kollektive Selbstbestimmung</strong>, und zwar nicht nur für Jüd:innen, sondern auch für die Palästinenser:innen. Dieses Recht stellt ein zentrales Prinzip und Fundament des Völkerrechts dar. Versuchen, das kollektive Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser:innen zu negieren, <strong>muss </strong>die Bundesregierung entschlossen entgegentreten.</li>
<li class="aufruf">Bekennen Sie sich zur <strong>Unterstützung</strong> der deutschen Bundesregierung für <strong>Organisationen der palästinensischen und israelischen Zivilgesellschaft</strong> (NGOs), die sich für Menschenrechte, das internationale Recht und für einen gerechten Frieden einsetzen. Die deutsche Bundesregierung muss <strong>Bestrebungen der Kriminalisierung, </strong><strong>der Diskreditierung und der unzulässigen Einschränkung der </strong><strong>Spielräume</strong> dieser Organisationen durch die israelische Regierung und auch durch die palästinensischen Behörden entschlossen entgegentreten. Sie darf diese nicht durch das Vorenthalten von außenpolitischen Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder durch die Streichung öffentlicher Mittel mittragen.</li>
<li class="aufruf">Verankern Sie im Koalitionsvertrag ein <strong>Bekenntnis zur Unterstützung der </strong><strong>Vereinten Nationen</strong> einschließlich des VN-Hilfswerks für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (<strong>UNRWA</strong>). Die Arbeit der UNRWA in Palästina, im Libanon, in Jordanien und in Syrien ist unverzichtbar. Den seit Jahren andauernden Versuchen israelischer Regierungen, die Arbeit der UNRWA, aber auch der Vereinten Nationen insgesamt zu diskreditieren, zu behindern und schließlich zu verbieten, muss sich Deutschland mit einem <strong>klaren Bekenntnis</strong> zu den VN entgegenstellen.</li>
<li class="aufruf">Verpflichten Sie sich, auch bei allen <strong>Verträgen und Kooperationsvereinbarungen mit Israel</strong>, sowohl bilateral als auch auf EU-Ebene, die <strong>Einhaltung von Menschenrechten und völkerrechtlichen Standards </strong>einzufordern.</li>
<li class="aufruf">Verpflichten Sie sich, sämtliche – direkten und indirekten – <strong>Transfers von Waffen, Munition und anderer militärischer Ausrüstung</strong> an Israel einzustellen, weil das eindeutige Risiko besteht, dass sie zu schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, einschließlich Völkerrechtsverbrechen, beitragen.</li>
</ul>
<p class="aufruf has-medium-font-size"><strong>Einschränkungen von Meinungsfreiheit klar entgegentreten</strong></p>
<p class="aufruf">Wir erleben seit geraumer Zeit ein erschütterndes und nicht hinnehmbares Maß an Diskreditierung und pauschaler Kriminalisierung Palästina-solidarischer Akteure und Äußerungen und damit einhergehend einen <strong>immer enger werdenden Raum</strong> für eine kritische Auseinandersetzung mit israelischer Regierungspolitik und insbesondere für eine klare Benennung und Verurteilung von Völkerrechts- und Menschenrechtsverletzungen durch Israel.</p>
<p class="aufruf">Wir appellieren in aller Dringlichkeit an Sie:</p>
<ul class="wp-block-list">
<li class="aufruf">Verankern Sie im Koalitionsvertrag das Bekenntnis, <strong>zivilgesellschaftliche</strong>, <strong>wissenschaftliche</strong> und <strong>künstlerische Räume</strong> <strong>für </strong><strong>kritische Meinungsäußerungen</strong> offen zu halten und zu schützen. Die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit müssen gewahrt bleiben, auch und gerade, wenn Themen gesellschaftlich und politisch divers und kontrovers diskutiert werden.</li>
<li class="aufruf">Legen Sie im Koalitionsvertrag den Grundstein dafür, den Einsatz gegen Rassismus, Antisemitismus und alle Formen von Diskriminierung zu verstärken. Sorgen Sie dafür, dass dieses wichtige politische Ziel <strong>nicht</strong> dazu benutzt wird, Minderheiten gegeneinander auszuspielen und das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einzuschränken. Eine <strong>Strafrechtsverschärfung</strong>, die zur politischen Verfolgung von Palästina-solidarischen Stimmen missbraucht werden kann, <strong>darf nicht eingeführt werden.</strong></li>
</ul>
<p class="aufruf has-medium-font-size"><strong>Unterzeichnende Organisationen:</strong></p>
<p class="aufruf orgas has-theme-palette-9-color has-text-color has-link-color wp-elements-763f5220f57c74949b2669074cb8640b"><a href="https://krisol-wissenschaft.org/">Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft (KriSol)</a> • <a href="https://www.amnesty.de/">Amnesty International Deutschland</a> • <a href="https://www.ak-palaestina-bruehl.de/">Arbeitskreis Palästina Brühl-Battir</a> • <a href="http://www.bremerfriedensforum.de/">Bremer Friedensforum</a> • <a href="https://globalisierungundkrieg.de/">Bundesweite Arbeitsgruppe Globalisierung und Krieg</a> • <a href="https://bip-jetzt.de/">Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern (BIP)</a> • <a href="https://www.facebook.com/share/17kwfSCnT2/">Café Palestine Colonia</a> • <a href="https://chancemaker.foundation/">ChanceMaker Foundation</a> • <a href="https://dpg-netz.de/">Deutsch-Palästinensische Gesellschaft (DPG)</a> • <a href="https://linktr.ee/eye4palestine?utm_source=linktree_profile_share&amp;ltsid=6f00b3bd-bbbd-4a2e-993b-22cd721a2286">EYE4PALESTINE – Palästina Stimme</a> • <a href="https://www.lib-hilfe.de/">Flüchtlingskinder im Libanon e. V.</a> • <a href="https://www.friedenskooperative.de/friedensorganisationen/frauen-wagen-frieden">Frauen wagen Frieden</a> • <a href="https://www.fvsabeel-germany.de/">Freunde von Sabeel Deutschland</a> • <a href="https://humanistische-union.de/">Humanistische Union</a> • <a href="https://www.idk-info.net/">Internationale der Kriegsdienstgegner*innen (IDK)</a> • <a href="https://icahd.de/">Israelisches Komitee gegen Hauszerstörungen (ICAHD)</a> • <a href="https://www.lebenshaus-alb.de/">Lebenshaus Schwäbische Alb – Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie</a> • <a href="https://www.medico.de/">medico international</a> • <a href="https://mannheimnahost.wordpress.com/willkommen-2/">Nahostgruppe Mannheim</a> • <a href="https://friedenskooperative.de/">Netzwerk Friedenskooperative</a> • <a href="https://4neukoelln.de/">4neukoellnplusberlin e. V.</a> • <a href="https://www.palaestina-initiative.de/">Palästina Initiative Region Hannover</a> • <a href="https://bonn-ramallah.de/">Partnerschaftsverein Bonn-Ramallah</a> • <a href="https://www.paxchristi.de/">pax christi, Deutsche Sektion</a> • <a href="https://paxchristi-viur.appspot.com/kommissionen/view/5305177963757568/Kommission%20Nahost">pax christi – Kommission Nahost</a> • <a href="https://www.pegah-wuppertal.de/ueber-uns">Pegah Wuppertal e. V.</a> • <a href="https://www.einewelthaus.de/salam-shalom-arbeitskreis-palaestina-israel-e-v/">SALAM SHALOM Arbeitskreis Palästina-Israel e.V. München</a> • <a href="https://www.tdh.de/">Terre des Hommes Deutschland</a> • <a href="https://wupff.wordpress.com/">Wuppertaler Friedensforum</a></p>
</div>
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</article>
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<p>&nbsp;</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Offener Brief zu den gewaltverherrlichenden Äußerungen von Manuel Ostermann (DPolG)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-zu-den-gewaltverherrlichenden-aeusserungen-von-manuel-ostermann-dpolg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Dec 2024 13:04:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Antisemitismus]]></category>
		<category><![CDATA[Demonstration]]></category>
		<category><![CDATA[Deutsche Polizeigewerkschaft]]></category>
		<category><![CDATA[DPolG]]></category>
		<category><![CDATA[Gewalt]]></category>
		<category><![CDATA[Hetze]]></category>
		<category><![CDATA[Manuel Ostermann]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
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		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Pro Palästina]]></category>
		<category><![CDATA[Rassismus]]></category>
		<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Romann, Wir wenden uns an Sie, um unser Entsetzen über die Aussagen des Polizeibeamten und stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Manuel Ostermann, vom 23. Oktober 2024 zum Ausdruck zu bringen. Ostermann diffamierte am 23.10.2024 auf Tiktok Teilnehmer:innen Palästina-solidarischer Demonstrationen in Berlin pauschal als „Antisemiten“ und befürwortete den Einsatz von Polizeihunden ohne [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-weight: 400;">Sehr geehrter Herr Romann,</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Wir wenden uns an Sie, um unser Entsetzen über die Aussagen des Polizeibeamten und stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Manuel Ostermann, vom 23. Oktober 2024 zum Ausdruck zu bringen. Ostermann diffamierte am 23.10.2024 auf Tiktok Teilnehmer:innen Palästina-solidarischer Demonstrationen in Berlin pauschal als „Antisemiten“ und befürwortete den Einsatz von Polizeihunden ohne Maulkörbe gegen sie.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Diese Forderung nach gewaltvollen Maßnahmen gegen friedliche Demonstrierende, die ihr durch Art. 2 Abs. 2 und Art. 8 Grundgesetz geschütztes Recht auf körperliche Unversehrtheit und Versammlungsfreiheit wahrnehmen, stellt einen klaren Verstoß gegen das gesetzlich verankerte Mäßigungsgebot gemäß § 60 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz (BBG) dar. Ostermanns Aussagen verletzen nicht nur grundlegende Bürgerrechte, sondern fördern eine Kultur gezielter Einschüchterung und Gewalt gegen Teile der Bevölkerung.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Wir sind alarmiert über die Eskalation solcher Rhetorik, die sich gegen Menschen richtet, die das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wahrnehmen und dabei zentrale Werte unseres Grundgesetzes verteidigen. Die pauschale Diffamierung dieser Menschen als ‚Antisemiten‘, der Ruf nach Abschiebungen und die Forderung, Polizeihunde ungebändigt gegen Demonstrierende einzusetzen, sind ein direkter Angriff auf die Grundrechte in dieser Gesellschaft. Solche Gewaltaufrufe verstoßen massiv gegen Bürgerrechte und entlarven eine zutiefst autoritäre und antidemokratische Gesinnung, die in einer demokratischen Gesellschaft und innerhalb der Polizei keinen Platz haben darf.</span></p>
<p><b>Wir fordern von Ihnen als Präsident des Bundespolizeipräsidiums:</b></p>
<ul>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">unverzüglich disziplinarische Maßnahmen gegen Manuel Ostermann zu ergreifen für seine hetzerischen und gewaltverherrlichenden Äußerungen, die einen Verstoß gegen das Mäßigungsgebot § 60 Abs. 2 BBG darstellen.</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">eine klare und öffentliche Distanzierung des Bundespolizeipräsidiums von Ostermanns Aussagen zu veranlassen.</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">durch Sensibilisierung und Schulungen sicherzustellen, dass die Bundespolizei keine derartigen rassistischen und aggressiven Positionen duldet, die die Grundrechte und die körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung infrage stellen.</span></li>
</ul>
<p><span style="font-weight: 400;">Sehr geehrter Herr Romann, als Präsident des Bundespolizeipräsidiums obliegt Ihnen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Beamte unseres Staates die Grundrechte und Werte unserer Verfassung respektieren und schützen. Ein Beamter, der zur gezielten Eskalation und Gewalt aufruft, hat in dieser Funktion keinen Platz. Wir erwarten, dass Sie diesem Vorfall mit der gebotenen Ernsthaftigkeit begegnen und zeigen, dass Hetze und Aufrufe zur Gewalt in der Polizei keinen Raum finden dürfen.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Mit freundlichen Grüßen </span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="font-weight: 400;">4neukoellnplusberlin e.V.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern (BIP)</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Frauen wagen Frieden</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Humanistische Union</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Internationale der Kriegsdienstgegner*innen e.V.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Internationaler Versöhnungsbund, Deutscher Zweig</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">IPPNW Deutschland</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">medico international</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Oxfam Deutschland e.V.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Partnerschaftsverein Bonn-Ramallah e.V.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">pax christi, Deutsche Sektion e.V.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Sea-Watch e.V.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Solidarität International e.V.</span></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-zu-den-gewaltverherrlichenden-aeusserungen-von-manuel-ostermann-dpolg/">Offener Brief zu den gewaltverherrlichenden Äußerungen von Manuel Ostermann (DPolG)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>„Zum Glück sind Bauern keine Klimakleber!“</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/zum-glueck-sind-bauern-keine-klimakleber/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 May 2024 11:47:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Bauernproteste]]></category>
		<category><![CDATA[Demonstration]]></category>
		<category><![CDATA[Klimakleber]]></category>
		<category><![CDATA[Landwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Letzte Generation]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19357</guid>

					<description><![CDATA[<p>Während die „Letzte Generation“ aufgrund der von ihnen verübten Straßenblockaden und Sachbeschädigungen als mögliche Terrorbedrohung eingestuft wurden und bestimmte Protestformen sowie Demonstrant*innen kriminalisiert wurden, war der öffentliche Umgang mit den Straßenblockaden und sonstigen Aktionen der Bauernproteste wesentlich wohlwollender, obwohl hier sogar Personen körperlich zu Schaden kamen und Morddrohungen ausgesprochen wurden. Ernst Fricke geht dieser Doppelmoral [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/zum-glueck-sind-bauern-keine-klimakleber/">„Zum Glück sind Bauern keine Klimakleber!“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Während die „Letzte Generation“ aufgrund der von ihnen verübten Straßenblockaden und Sachbeschädigungen als mögliche Terrorbedrohung eingestuft wurden und bestimmte Protestformen sowie Demonstrant*innen kriminalisiert wurden, war der öffentliche Umgang mit den Straßenblockaden und sonstigen Aktionen der Bauernproteste wesentlich wohlwollender, obwohl hier sogar Personen körperlich zu Schaden kamen und Morddrohungen ausgesprochen wurden. Ernst Fricke geht dieser Doppelmoral nach und ordnet diese juristisch ein. Wenn die Bauernproteste als überwiegend legal gelten, so müsse dies auch für die Versammlungen der „Letzten Generation“ gelten.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Unter der Überschrift <i>Zum Glück sind Bauern keine Klimakleber!</i> hat sich Stefan Giese (2023) von <i>SWR-aktuell</i> mit den Bauernprotesten in Deutschland auseinandergesetzt. Seit Mitte Dezember 2023 protestieren deutsche Landwirt*innen und ihre Unterstützer*innen bundesweit gegen die Politik der derzeitigen Bundesregierung. Auslöser waren die vom Kabinett Scholz beschlossenen Streichungen von Steuersubventionen für die Landwirte und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, welches den zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärte. (Bundesverfassungsgericht 2023)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als der für den Landwirtschaftssektor zuständige Bundesminister Cem Özdemir (Grüne) die Erhebung von Steuern für Agrardiesel analog zum „normalen Diesel“ und die Einführung der Kraftfahrzeugsteuer für Landwirtschaftsfahrzeuge (bisher grünes Nummernschild) ankündigte, führte das zu den bundesweiten Protestaktionen von Bäuer*innen gegen die nach ihrer Meinung schädlichen seit mehreren Jahren verfolgte Agrarpolitik in Deutschland.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">„Haben protestierende Bauern und Klimaaktivisten eine Gemeinsamkeit?“ Der Journalist Giese beantwortet seine Frage mit: „Die Form ihres Protestes. Doch hysterische Reaktionen provoziert nur eine Seite“ (Giese 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dabei verbindet die Form des Protestes der Landwirt*innen diese mit den Aktivist*innen der „Letzten Generation“. Beide Gruppen erzeugen Aufmerksamkeit für ihr Anliegen, wenn sie Staus verursachen, den Verkehr lahmlegen und die gewohnten Abläufe so zum Stillstand bringen. Einen Vorteil haben dabei die Landwirt*innen: Während die Klimaaktivist*innen sich auf die Straße setzen, sich bisweilen festkleben und ihnen somit nur ihr Körper zur Verfügung steht, können die Landwirt*innen imposante Großgeräte auffahren, Traktoren und andere unübersehbare Nutzfahrzeuge. (Giese 2023)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dabei könnten Klimaaktivist*innen und Bäuer*innen zusammen für eine nachhaltige Klimaschutzpolitik demonstrieren. Beide wollen, dass die Regierung die ökologische Wende unterstützt und das möglichst sozial gerecht. Klimaaktivist*innen und Landwirt*innen beäugen sich aber skeptisch. Die Bäuer*innen haben das Gefühl, über den „Klimaklebern“ zu stehen, weil sie ihre Proteste – im Gegensatz zu denen der Klimaaktivist*innen – immer angemeldet haben. (Leitner 2024)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">„Bauernproteste sind überwiegend legal“, titelt <i>Legal Tribune Online</i> (LTO), über den bundesweiten Einsatz von tausenden Treckern, der Blockade von Straßen und Autobahnauffahrten (Rath 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wer mit einem „Tötet Ozdemir“-Schild zur Ermordung des Landwirtschaftsministers aufruft, „wie in Wiesbaden gesehen, macht sich wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB selbst strafbar. Es droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Ein einzelnes strafbares Schild macht aber nicht die gesamte Demonstration illegal. Vielmehr müssen die Demo-Ordner dafür sorgen, dass solche strafbaren Schilder verschwinden. Notfalls muss die Polizei einschreiten“ (Rath 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der renommierte Autor Christian Rath kritisiert auch zurecht die Galgen, die bei den Bauernprotesten oft zu sehen sind: „Hängt am Galgen eine rot-gelb-grüne Ampel, wird damit wohl eher ein Ende der Koalition gefordert, als die Hinrichtung konkreter Politiker. Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass mehrdeutige Äußerungen im Zweifel so ausgelegt werden, dass sie nicht strafbar sind“ (Rath 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dabei stellt sich die Frage: Blockade oder Kundgebung? Eine Straßenblockade ist in der Regel auch dann eine strafbare Nötigung gemäß § 240 StGB, „wenn sie Aufmerksamkeit für einen politischen Zweck schaffen soll. Die Klimaaktivisten von der ‚Letzter Generation‘ wurden deshalb in den vergangenen zwei Jahren hunderte Male zu Geldstrafen verurteilt, manche sogar zu Freiheitsstrafen“, meint Rath (2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Anders sieht es allerdings aus, wenn die Meinungskundgebung im Vordergrund steht und die Behinderung des Verkehrs nur eine notwendige Nebenfolge ist. Nachdem aber der Bauernverband nicht zu „Blockaden“ aufgerufen, sondern lediglich zu „Traktorenkorsos“ und „Kolonenfahrten“, die er auch ordentlich bei den Behörden anmeldete, gilt das „demonstrationsrechtliche Selbstbestimmungsrecht“. „Wer eine Kundgebung veranstaltet, kann grundsätzlich selbst entscheiden, wann, wo, und wie demonstriert werden soll“ (Rath 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es gibt aber eine unterschiedliche Handhabung durch die Bundesländer. In Brandenburg gab es von der Polizei eine Intervallvorgabe. Danach waren die Autobahnauffahrten alle 30 Minuten für jeweils 30 Minuten freizugeben. Gegen diese Auflage klagten die Bäuer*innen mit Erfolg. Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren sogar entschieden, dass die Bäuer*innen die Autobahnzufahrten stundenlang blockieren dürften. Der Grund: „Autofahrer müssten ja nicht unbedingt die Autobahn benutzen und könnten ihr Ziel auch auf anderen Straßen erreichen“ (Rath 2024). Und Rath merkt an: „So großzügig war der Umgang der Gerichte mit der ‚Letzten Generation‘ bisher in der Regel nicht“, und selbst kilometerlange Staus rechtfertigen die erlassenen Verwaltungsakte nicht: „Wichtige Abwägungselemente sind dabei unter anderem die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten, die Dringlichkeit der blockierten Tätigkeit Dritter, aber auch der Sachbezug zwischen den beeinträchtigten Dritten und dem Protestgegenstand“ (VG Potsdam 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Beschwerde gegen diese Entscheidung hat das OVG Berlin Brandenburg am 6. Januar 2024 zurückgewiesen. „Nach wie vor legt der Antragsgegner jedoch nicht hinreichend dar, dass es zu einem angesichts der Bedeutung des Art. 8 GG nicht mehr hinnehmbaren Erliegen oder massiver Behinderung des Verkehrsflusses käme“ (OVG Berlin 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für die Landwirt*innen gibt es auch sachkundige Informationen auf <i>agrarheute</i>, unter der Überschrift <i>Blockade, Misthaufen, Galgen: so ist die Rechtslage für Protestbauern</i> (Laufmann 2024). Eine Blockade an einem Fähranleger in Schleswig-Holstein führt nach Meinung des Autors „zu Protestformen, die Landwirte unter keinen Umständen nützen sollten, weil dann zunächst einmal der Vorwurf der Nötigung im Raum steht. Da muss man nicht einmal Minister sein.“ Auch „Misthaufen auf der Straße gefährden andere Verkehrsteilnehmer […] Eingriffe in den Straßenverkehr ist keine Bagatelle“ und „[u]mgedrehte Ortsschilde laufen unter Sachbeschädigung“ (Laufmann 2024). Es gibt Staatsanwaltschaften, die solche Fälle prüfen: „Wie weit darf der Bauernprotest gehen?“ (Breitinger 2023)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch in Bayern haben die Bäuer*innen bei Autobahnauffahrten den Verkehr massiv beeinträchtigt. Die angemeldeten Blockaden an mehr als 80 angekündigten Autobahnauffahrten, waren mit Behörden und Polizei abgesprochen (ZEIT 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nur selten erfährt man von Ermittlungsverfahren wegen der Bauernproteste. Bei einer Protestaktion von Landwirt*innen im Landkreis Regensburg wurde ein Mann verletzt, der der Polizei zufolge Traktoren stoppen wollte, um mit den Teilnehmenden zu sprechen. Einige Schlepper hätten angehalten, andere seien seitlich vorbeigefahren. Dabei sei der Mann von einem Traktor am Fuß verletzt worden. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft gleichzeitig gegen den 68-jährigen Verletzten strafrechtlich ermittelt, da er einen „genehmigten Protest gestört habe“ (Landshuter Zeitung 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">„Mist auf der Straße! Fünf Verletzte bei Bauern-Protesten“, berichtete am 5. März 2024 die BILD. Protestierende Bäuer*innen hatten ohne Vorwarnung mehrere hundert Meter weit Gülle und Mist auf der Bundesstraße 5 bei Elstal (Brandenburg) ausgekippt. „Die Folge: Drei Verkehrsunfälle mit fünf verletzten Personen, drei kamen sogar ins Krankenhaus. Zudem hatten die Landwirte die Durchfahrt mehrerer Feuerwehrfahrzeuge behindert, die zu einem Einsatz über die B 5 fahren mussten. Die Polizei rückte an, ließ elf Fahrzeuge der Bauern abschleppen und nahm Anzeigen auf. Eine weitere Protestaktion fand in Potsdam nahe der Glienicker Brücke statt. Dabei wurden „mehrere Traktoren und Autos auf der Straße abgestellt. Eine Demonstration bei Groß Glienicke wurde ebenfalls von der Polizei geräumt“ (BILD 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gibt es einen Unterschied zwischen Bauernprotesten und Straßenblockaden in strafrechtlicher Hinsicht? In einem <i>You</i><i>T</i><i>ube</i>-Video stellt sich Rechtsanwältin Glück als Strafverteidigerin vor und führt das Folgende aus:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Monatelang herrschte Aufregung, weil Klimakleber protestierten &#8211; also Menschen, die sich für Natur und Umwelt einsetzen und andere wachrütteln möchten, dass die Grundlage unseres Lebens in Gefahr ist, also durchaus Interessen der Allgemeinheit vertreten haben und sich auf Straßen geklebt haben und damit den Verkehr behindert haben. In den sozialen Netzwerken sind Bauern gehyped worden, wenn sie jemanden, der auf dem Boden sitzt, mit Gülle überschüttet haben oder gar mit dem Traktor massiv auf diese Menschen zugefahren sind. Es gab sehr viele Berichte darüber, dass Strafverfahren eingeleitet werden. In Bayern gab es teilweise sogar Präventionshaft, um solche Aktionen zu verhindern. Man sprach von Nötigung, man sprach von gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Es gab viele Menschen, die diese auf dem Boden Klebenden angegangen sind. Die Meinung war relativ eindeutig – wohlgemerkt für Menschen, die eigentlich für die anderen etwas tun wollten. Nun haben wir die Bauernproteste und die Bauern fahren mit Traktoren, wohlgemerkt privilegiert betankt dafür, dass diese Traktoren auf Ackerwegen fahren, fahren mit diesen Traktoren bis in große Städte, große Alleen werden blockiert. Also, abgesehen davon, dass dort sehr viel Diesel verbrannt wird, versucht man auf diese Art und Weise darauf aufmerksam zu machen, dass die Bauern ihre Rechte einfordern. Grundsätzlich, wenn Autobahnzufahrten gesperrt werden, haben wir genau denselben Tatbestand der Nötigung, denn die anderen Autofahrer können ja nicht mehr auf die Autobahn fahren. Möglicherweise kommen Menschen zu spät zur Arbeit, verpassen Termine, Kinder kommen nicht in die Schule, und Ärzte kommen nicht zu ihren Patienten bzw. möglicherweise kommen auch Rettungsfahrzeuge nicht mehr durch, weil dort so viele Traktoren stehen. Sprich, wir haben das identische Problem der Straftaten, Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Allerdings, zumindest so wie die Medien berichten bisher, relativ wenig Konsequenzen, wenn man es im Verhältnis betrachtet. Das heißt, diejenigen, die für die eine Gruppierung eintreten, werden weniger hart angegangen als diejenigen, die für alle anderen eintreten. Das ist natürlich noch nicht das Ende der Fahnenstange und die Berichterstattung dauern an. Wir werden das auch sehr genau verfolgen, möglicherweise gibt es auch sehr viele einzelne Anzeigen. Auch da gab es Aufrufe in den sozialen Netzwerken, wenn man sich geärgert hat, dass der Verkehr blockiert ist, doch eben als Einzelner Strafanzeige zu erstatten oder gar zivilrechtlich Schadensersatzforderungen gegenüber den Veranstaltern zu erheben.“ (Glück 2024)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nachdem das Landgericht München I einen Anfangsverdacht für die Mitglieder der „Letzten Generation“ als kriminelle Vereinigung im Beschluss vom 16. November 2023 bestätigt hat, weil „diese Gruppierung alle Voraussetzungen einer Vereinigung“ erfülle: Sie sei nach den bisherigen Ermittlungen ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss mehrerer Hundert Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses – der Durchsetzung klimapolitischer Forderungen durch „zivilen Ungehorsam“ (LG München I 2023; beck-aktuell 2023), stellt sich die Frage, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Die Begründung und die Anträge der Generalstaatsanwaltschaft vom Mai 2023, mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse zu erlassen, bestätigt das Landgericht und bejaht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Das LG sieht in den Taten auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Der gesellschaftliche Diskurs werde durch illegitime Mittel verletzt, wenn eine Gruppierung versuche, sich – gegebenenfalls moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die konsentierten Formen der demokratischen Abläufe zu stellen. Straftaten seien kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion, sondern Ausdruck krimineller Energie „und als solche juristisch nüchtern zu bewerten“. Moralische Argumente könnten jenseits der Gesetze eine Strafbarkeit weder begründen noch negieren. (beck-aktuell 2023)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">So wurde im Rahmen der bayerischen Ermittlungen gegen Aktivist*innen der „Letzten Generation“ rund 725.000 Euro zu viel beschlagnahmt. Das Geld gehörte anderen Konten eines Finanz-Start-Ups. Diesen Teil der strafprozessualen Maßnahmen hat das Landgericht München als unverhältnismäßig eingestuft. Die Aktivisten hatten 70.000 Euro beim Start-Up Elinor angelegt. Das Unternehmen bot sogenannte Gruppenkonten an, laut Gründer zum Beispiel auch für Chorgruppen. Im Rahmen der Ermittlungen gegen die „Letzte Generation“ beschlagnahmten die Behörden fast 800.000 Euro von Elinor. Trotzdem ist die Entscheidung „zu spät“ erfolgt. „Das Unternehmen muss seine Tätigkeit einstellen“ (Süddeutsche Zeitung 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dabei ist die strafrechtliche Bewertung von Sitzblockaden von Klimaaktivist*innen äußerst umstritten. Diese Grundsätze und die Diskussion werden durch die Bauernproteste auch unter dem Gesichtspunkt der „Ungleichbehandlung“ angestoßen (Preuß 2023). Die Autorin arbeitet die rechtliche Einordnung an drei Entscheidungen des AG Tiergarten ab (AG Tiergarten 2022a; AG Tiergarten 2022b; AG Tiergarten 2022c). Preuß kommt zum Ergebnis:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Die strafrechtliche Bewertung der Sitzblockaden von Klimaaktivisten ist noch nicht abschließend geklärt. Die Strafbarkeit wegen Nötigung hängt vor allem von der Auslegung der Verwerflichkeitsklausel und den Umständen der jeweiligen Blockade im Einzelfall ab. Insofern sind entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen mit Spannung zu erwarten, wobei – neben der Anwendbarkeit von Rechtfertigungsgründen – von besonderem Inhalt ist, ob und inwieweit zukünftig Fernziele im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung eine Rolle spielen werden und ob die Rechtsprechung Konsequenzen für die Verwerflichkeitsprüfung aus der besonderen Weite des Sachbezugs bei Klimaprotesten ziehen wird.“ (Preuß 2023, Rn. 45)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und in den <i>Juristischen Arbeitsblättern</i> (JA) wird der Frage „Mitgegangen, mitgehangen? – zur Frage einer Einordnung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB“ nachgegangen (Heil/Vogt 2023). Im Ergebnis stellen die Autorinnen fest:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Die Letzte Generation als übergreifendes Bündnis ist im Ergebnis bei restriktiver Auslegung und Anwendung der ungeschriebenen Erheblichkeitsmerkmale auf der Tatbestandsebene und aufgrund des Ausschlussgrundes nach § 129 III Nr. 2 StGB nicht als kriminelle Vereinigung einzustufen“. (Heil/Vogt 2023: 886)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-ohne-western">Unter der Überschrift <i>Eine Frage des Einzelfalles</i> führen Heil und Vogt aus:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Eine differenzierte Betrachtung der Frage, inwiefern die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung iSd § 129 StGB darstellt, ist geboten. Das Bündnis ist eine Vereinigung gem. § 129 II StGB. Da aber die Tätigkeit des Bündnisses nicht grundsätzlich auf die Begehung erheblicher Straftaten gerichtet ist, was indes bei genetischer und teleogischer Auslegung notwendig wäre, ist die Letzte Generation als solche keine kriminelle Vereinigung. Eine andere Einordnung ist für einzelne Teilgruppierungen denkbar.“ (Heil/Vogt 2023: 887)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">„Wo die kriminelle Vereinigung beginnt“, haben Singelnstein und Winkler (2023) die strafverfassungsrechtliche Reduktion des § 129 StGB ausführlich begründet. Die Autoren kritisieren den Gesetzgeber für die Neufassung des § 129 StGB im Jahr 2017, der zu einer erheblichen Ausweitung „des ohnehin schon problematischen und umstrittenen Tatbestands geführt hat“. Abschließend führen Singelnstein und Winkler aus:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Aus strafverfassungsrechtlicher Sicht ermöglicht der Tatbestand so auch unangemessene Formen der Strafverfolgung. Dies gilt sowohl für die Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit als auch die Belastungen durch die Strafverfolgung in Form von Stigmatisierung und Eingriffen durch Ermittlungs- und Zwangsmaßnahmen sowie mögliche Sanktionierungen. Angesichts dessen ist eine Neubegründung der Einschränkungen des Tatbestands notwendig. Dogmatisch konsequent ist eine strafverfassungsrechtliche Einschränkung über den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, die unangemessene Strafverfolgungen im Wege der Gesamtabwägung anhand der dargestellten Kriterien aus dem Anwendungsbereich des § 129 StGB herausnimmt. Indes bleibt sehr fraglich, inwieweit eine solche Lösung in der Praxis tatsächlich Wirksamkeit erlangen kann. Den Strafverfolgungsbehörden verbleiben hier erhebliche Spielräume, die gerichtlich nur sehr eingeschränkt überprüft werden (können), so dass die Durchsetzung dieser Grenzen in der Praxis im Verhältnis zu ihrer dogmatischen Begründung als sehr viel größeres Hindernis erscheint.“ (Singelnstein/Winkler 2023, Rn. 24)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Damit bestätigt sich die Kritik an den Ermittlungsbehörden und Politiker*innen: „Die Aktivisten in der letzten [sic!] Generation sind besonders von Politikerinnen von Anfang an diffamiert und kriminalisiert worden und mit Ausdrücken wie Terroristen oder Ungeziefer bezeichnet worden“ (Gürtler 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der UN-Sonderberichterstatter für Umweltschützer, Michael Forst, schreibt in einem kürzlich vorgelegten Bericht über die „staatliche Unterdrückung von Umweltprotest und zivilem Ungehorsam“, dass der Freistaat Bayern „in bestimmten Fällen die Ausübung des Demonstrationsrechts behindert“ (Balbierer 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Experte der Vereinten Nationen kritisiert den Präventivgewahrsam gegen Aktivist*innen der „Letzten Generation“, die in den Jahren 2022 und 2023 regelmäßig Straßen blockiert haben, um für eine konsequentere Klimapolitik zu demonstrieren. Die Kritik fußt auf der Tatsache, dass die bayerische Polizei streng gegen die „Letzte Generation“ vorgeht. „In zahlreichen Fällen, z.B. in München, Nürnberg oder Passau, nahm sie Mitglieder der Protestgruppe fest und sperrte sie für mehrere Tage oder gar Wochen ein – um weitere Störaktionen zu vermeiden“ (Balbierer 2024). Balbierer weist darauf hin, dass die CSU das Polizeiaufgabengesetz im Jahr 2018 unter großen Protesten verschärfte und die Präventivhaft als „Waffe gegen Terrorverdächtige“ gerechtfertigt hat. Dass sie regelmäßig gegen „friedliche Klimaaktivisten“ angewendet wird, kritisiert Forst in deutlichen Worten: „Indem sie Umweltaktivismus als mögliche Terrorbedrohung einstufen, die Meinungsfreiheit beschränken und bestimmte Protestformen sowie Demonstranten kriminalisieren, tragen solche legislativen und politischen Entscheidungen dazu bei, dass der zivile Raum schrumpft und die Vitalität demokratischer Gesellschaften ernsthaft gefährdet wird“ (Balbierer 2024). Und der UN-Menschenrechtler sieht sogar eine „Bedrohung der Menschenrechte und der Demokratie […]. Statt Klimaaktivisten müsse der Staat das wahre Problem bekämpfen: Die Klimakrise“ (Balbierer 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die kritische Auseinandersetzung „zwischen Präventivhaft, Polizeigewalt und Spaltung der Gesellschaft“ wird von der Medienethik-Professorin Paganini in einem Interview wie folgt beschrieben:</p>
<blockquote class="western">
<p>„‚Es ist ein Armutszeugnis, dass eine politische Führung für solche Menschen keine andere Antwort parat hat, als sie wegzusperren‘, kritisiert Claudia Paganini die Maßnahme der Präventivhaft scharf. Sie nimmt die jungen Demonstrant*innen als Menschen mit extrem hohen moralischen Standards wahr, die empathisch und verantwortungsbewusst sind und ihre eigenen Interessen zurückstellen. Also genau die Merkmale, die eine funktionierende Demokratie laut Paganini an ihre Bürger*innen stellen sollte.“ (Gürtler 2023)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Damit ist die Frage der Strafbarkeit – auch für die Bauernproteste noch mitten in der Diskussion und nicht höchstrichterlich entschieden, als der 32-jährige Philipp George sich im Februar 2022 an mehreren Blockaden in Freiburg beteiligt hatte, „gegen eine aus seiner Sicht verfehlte Klimapolitik, aber auch gegen Lebensmittelverschwendung“ und vom Amtsgericht Freiburg freigesprochen wurde. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat diesen Freispruch jetzt aufgehoben (Janisch 2024). Janisch führt aus:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu den Bauernprotesten, jedenfalls zu den Aktionen, die vorher angekündigt worden sind. Allein die Verkehrsbehinderungen, die von einer Kundgebung ausgeht, begründet noch keine Strafbarkeit. Demonstrationen beeinträchtigen notgedrungen die Belange anderer Menschen. Mal muss man sie weiträumig umfahren, mal ist es schwierig, an den Protestierenden vorbei in die Innenstadt zu gelangen. Das ist keine Nötigung, denn schließlich gilt Versammlungsfreiheit. Bei einigen massiven Blockaden in jüngster Zeit könnte dies freilich anders zu bewerten sein. In der Dauer und Intensität der Klimablockaden lag auch der Grund, warum das OLG den Freispruch kassiert hat: Aus dem Urteil des Amtsgerichts sei nicht zu entnehmen, wie lange die Beeinträchtigungen wirklich gedauert hätten. ‚Mit dem Wegtragen der Aktivisten war die Blockade ja nicht beendet‘, erläutert die Vorsitzende Richterin Annette Beese. Hier wird das Amtsgericht nacharbeiten müssen.“ (Janisch 2024)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Damit wird deutlich, dass die auf Antrag des HU-Regionalverbands Marburg zur Mitgliederversammlung der Humanistischen Union am 14./15.10.2023 verabschiedete Resolution „Keine Kriminalisierung friedlicher Klimaproteste“ in diesen Zeiten eine besondere Bedeutung hat (Mitgliederversammlung der Humanistischen Union 2023).</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Ernst Fricke</strong> ist Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Medienrecht und Gerichtsberichterstattung an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt sowie Autor des Lehrbuchs Recht für Journalisten. Zudem ist er seit Oktober 2023 Mitglied des Bundesvorstandes der Humanistischen Union und Mitglied der Redaktion der <b>vor</b>gänge.</em></p>
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<h3>Literatur<a href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc">i</a></h3>
<p align="justify"><em>AG Tiergarten </em>2022a: Urteil vom 30.08.2022, Az. (422 Cs) 231 Js 1831/22 (11/22) Jug. <a href="https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/KORE556952023">https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/KORE556952023</a>.</p>
<p align="justify"><em>AG Tiergarten</em> 2022b: Beschluss vom 05.10.2022, Az. (303 Cs) 237 Js 2450/22 (202/22). <a href="https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/KORE500362023">https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/KORE500362023</a>.</p>
<p align="justify"><em>AG Tiergarten</em> 2022c: Beschluss vom 20.10.2022, Az. (298 Cs) 237 Js 2481/22 (167/22). <a href="https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230053326">https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230053326</a>.</p>
<p align="justify"><em>Balbierer, Thomas </em>2024: UN-Experte rügt Bayern Härte gegen Klimaaktivisten, in: <em>Süddeutsche Zeitung</em> vom 05.03.2024.</p>
<p align="justify"><em>beck-aktuell </em>2023: LG München I bejaht Anfangsverdacht: Letzte Generation als kriminelle Vereinigung, in: <em>beck-aktuell</em> vom 23.11.2023, <a href="https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-muenchen-i-staatsanwaltschaft-darf-gegen-letzte-generation-wegen-verdachts-krimineller-vereinigung-ermitteln">https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-muenchen-i-staatsanwaltschaft-darf-gegen-letzte-generation-wegen-verdachts-krimineller-vereinigung-ermitteln</a>.</p>
<p align="justify"><em>BILD </em>2024: Mist auf der Straße! Fünf Verletzte bei Bauern-Protesten, in: <em>BILD-Zeitung</em> vom 05.03.2024.</p>
<p align="justify"><em>Breitinger, Matthias</em> 2023: Staatsanwaltschaft prüft Fälle: Wie weit darf der Bauernprotest gehen? In: swr.de vom 30.12.2023. <a href="https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/bauern-protest-galgen-umgedrehte-ortsschilder-100.html">https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/bauern-protest-galgen-umgedrehte-ortsschilder-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bundesverfassungsgericht </em>2023: Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig. Pressemitteilung Nr. 101/2023, in: <em>bundesverfassungsgericht.de</em> vom 15.11.2023. <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-101.html">https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-101.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Giese, Stefan</em> 2023: Zum Glück sind Bauern keine Klimakleber! In: <em>swr.de</em> vom 21.12.2023. <a href="https://www.swr.de/swraktuell/bauern-proteste-klimakleber-kolumne-100.html">https://www.swr.de/swraktuell/bauern-proteste-klimakleber-kolumne-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Glück, Christina</em> 2024: Bauernproteste! Strassenblockaden. Sind diese strafbar? Was ist der Unterschied zu den Klimaklebern? In: <em>Youtube.com</em> vom 02.02.2024. <a href="https://www.youtube.com/watch?v=XII-LwbMJtw">https://www.youtube.com/watch?v=XII-LwbMJtw</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gürtler, Christian</em> 2023: Interview mit Vincent Schäfer und Claudia Paganini &#8211; Einblick in die „Letzte Generation“: Zwischen Präventivhaft, Polizeigewalt und Spaltung der Gesellschaft, in: <em>Sonntagsblatt.de</em> vom 01.10.2023. <a href="https://www.sonntagsblatt.de/artikel/gesellschaft/einblick-die-letzte-generation-zwischen-praeventivhaft-polizeigewalt-und">https://www.sonntagsblatt.de/artikel/gesellschaft/einblick-die-letzte-generation-zwischen-praeventivhaft-polizeigewalt-und</a>.</p>
<p align="justify"><em>Heil, Judith Marina/Vogt, Antonia</em> 2023: „Mitgegangen, mitgehangen“? – Zur Frage einer Einordnung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB, in: <em>Juristische Arbeitsblätter – Zeitschrift für Studium und Referendariat</em>, H. 11, S. 881 – 887.</p>
<p align="justify"><em>Janisch, Wolfgang</em> 2024: Wo fängt Nötigung an? In: <em>Süddeutsche Zeitung</em> vom 21.02.2024.</p>
<p align="justify"><em>LG München I</em> 2023: Beschluss vom 16.11.2023, Az. 2 Qs 14/23.</p>
<p align="justify"><em>Landshuter Zeitung</em> 2024: Bauernprotest: Traktor fährt Mann über den Fuß, in: <em>Landshuter Zeitung</em> vom 02.03.2024.</p>
<p align="justify"><em>Laufmann, Peter</em> 2024: Blockade, Misthaufen, Galgen: so ist die Rechtslage für Protestbauern, in: <em>agrarheute.com</em> vom 05.01.2024. <a href="https://www.agrarheute.com/politik/blockade-misthaufen-galgen-so-rechtslage-fuer-protestbauern-614967">https://www.agrarheute.com/politik/blockade-misthaufen-galgen-so-rechtslage-fuer-protestbauern-614967</a>.</p>
<p align="justify"><em>Leitner, Christine</em> 2024: Warum Letzte Generation und Landwirte nicht gemeinsam protestieren, in: <em>stern.de</em> vom 30.01.2024. <a href="https://www.stern.de/gesellschaft/klima--warum-letzte-generation-und-bauern-nicht-gemeinsam-protestieren-34363196.html">https://www.stern.de/gesellschaft/klima&#8211;warum-letzte-generation-und-bauern-nicht-gemeinsam-protestieren-34363196.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Mitgliederversammlung der Humanistischen Union</em> 2023: Keine Kriminalisierung friedlicher Klimaproteste, in: <em>humanistische-union.de</em> vom 17.10.2023, <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/keine-kriminalisierung-friedlicher-klimaproteste/">https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/keine-kriminalisierung-friedlicher-klimaproteste/</a>.</p>
<p align="justify"><em>OVG Berlin </em>2024: Beschluss vom 06.01.2024, Az. OVG 1 S 3/24. <a href="https://openjur.de/u/2480447.html">https://openjur.de/u/2480447.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Preuß, Tamina </em>2023: Die strafrechtliche Bewertung der Sitzblockaden von Klimaaktivisten, in: <em>NZV</em> 2023, Nr. 60.</p>
<p align="justify">Rath, Christian 2024: Bauernproteste sind überwiegend legal, in: <em>Legal Tribune Online</em> vom 08.01.2024. <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bauern-proteste-landwirtschaft-subventionen-agrardiesel-ampel-bundesregierung/">https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bauern-proteste-landwirtschaft-subventionen-agrardiesel-ampel-bundesregierung/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Singelnstein, Tobias/Winkler, Dennis</em> 2023: Wo die kriminelle Vereinigung beginnt – Zur strafverfassungsrechtlichen Reduktion von § 129 StGB, in: <em>NJW</em>, Jg. 76, H. 39, S. 2815ff.</p>
<p align="justify"><em>Süddeutsche Zeitung</em> 2024: Bauern demonstrieren an Autobahnauffahrten in ganz Bayern, in: <em>Süddeutsche Zeitung</em> vom 31.01.2024. <a href="https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-bauern-autobahnen-protest-1.6341470">https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-bauern-autobahnen-protest-1.6341470</a>.</p>
<p align="justify"><em>VG Potsdam</em> (2024): Beschluss vom 05.01.2024, Az. VG 3 L 8/24, Rn. 11. <a href="https://openjur.de/u/2480448.html">https://openjur.de/u/2480448.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>ZEIT </em>2023: Letzte Generation: Behörden beschlagnahmen zu viel Geld, in: <em>Die Zeit</em> vom 22.12.2023. <a href="https://www.zeit.de/news/2023-12/22/letzte-generation-behoerden-beschlagnahmen-zu-viel-geld">https://www.zeit.de/news/2023-12/22/letzte-generation-behoerden-beschlagnahmen-zu-viel-geld</a>.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Alle Internetquellen zuletzt aufgerufen am 04.03.2024.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/zum-glueck-sind-bauern-keine-klimakleber/">„Zum Glück sind Bauern keine Klimakleber!“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Grundrechte-Report 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/grundrechte-report-2024-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 May 2024 12:41:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte-Report]]></category>
		<category><![CDATA[Antisemtismus]]></category>
		<category><![CDATA[Asyl]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerrechte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Kritik an Menschenrechtsverletzungen ist nur glaubwürdig, wenn wir sie auch bei uns benennen und bekämpfen“ (Gerhart Baum am 22.05.2024) Heute, am 22. Mai, zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes, wurde der Grundrechte-Report 2024. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Der 28. Grundrechte-Report hat die Gefährdung [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>„Kritik an Menschenrechtsverletzungen ist nur glaubwürdig, wenn wir sie auch bei uns benennen und bekämpfen“ (Gerhart Baum am 22.05.2024)</em></p>
<p>Heute, am 22. Mai, zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes, wurde der <em>Grundrechte-Report 2024. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland </em>im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Der 28. Grundrechte-Report hat die Gefährdung von Grundrechten durch den Aufstieg der radikalen Rechten und die Angriffe auf Rechte von geflüchteten Menschen und anderen marginalisierten Gruppen infolge des gesellschaftlichen Rechtsrucks zum Schwerpunkt. Diskutiert werden Einschränkungen bei liberalen Kernthemen wie der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie Fragen der geschlechtlichen Selbstbestimmung. Betont werden aber auch die sozialen Grundrechte, etwa beim Thema Kindergrundsicherung, dem Recht auf Wohnen oder der Überwachung am Arbeitsplatz.</p>
<p>Der Report versteht sich als „alternativer Verfassungsschutzbericht“ und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Dr. Gerhart Baum</strong>, ehemaliger Bundesminister des Inneren, präsentierte den Grundrechte-Report heute zugeschaltet in Berlin. Er betonte die Bedeutung der Verteidigung von Grundrechten: „Wir kritisieren heftig die Menschenrechtsverletzungen überall auf der Welt. Aber nur dann sind wir dabei glaubwürdig, wenn wir solche Verletzungen auch in unserer Demokratie benennen und bekämpfen. Das tut der Grundrechte-Report in jedem Jahr.“</p>
<p><strong>Stefanie Tiepelmann-Halm</strong> ist bei schrankenlos e.V. im Thüringischen Nordhausen aktiv und betreibt ein interkulturelles Café. Sie beschrieb ihre Situation vor Ort: „Die Bedrohung von rechts greift lokal ganz subtil um sich, z.B. in Gesprächen, Blicken auf der Straße. Der Hass gegen Minderheiten ist alltagstauglich geworden. In Kommunalparlamenten wird die Arbeit von Vereinen bereits erschwert, sogar offene Drohungen werden ausgesprochen. Dagegen müssen wir uns stellen.“</p>
<p><strong>Hedi Tounsi</strong>, Vertrauensmann von ver.di und Betriebsratsmitglied bei Amazon, berichtete von der Dauerüberwachung im Logistik-Unternehmen und resümierte: „Amazon interessiert der Schutz der Kolleg*innen nicht wirklich, für das Unternehmen zählt nur: Wie viele Pakete schaffst du in der Stunde? In dieser Situation müssen wir jeden Tag für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen.“</p>
<p><strong>Marie Volkmann,</strong> die Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert und Mitglied im Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen ist, verdeutlichte die Ziele der Redaktion des Grundrechte-Reports: „Der Report will eine Brücke schlagen. Indem er über die Lage der Menschenrechte informiert, soll er zugleich Grundlage und Bestärkung für die aktivistische Arbeit sein.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>29. Mai 2024</strong> über den <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/grundrechte-report/">Shop der Humanistischen Union</a>, den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030 &#8211; 2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2024 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Benjamin Derin, Andreas Engelmann, Rolf Gössner, Sarah Lincoln, Max Putzer, Rainer Rehak, Milad Schubart, Rosemarie Will und Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2024, ISBN: 978-3-596-71084-3, 256 Seiten, 14,00 Euro.</p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2024 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/grundrechte-report-2024-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">Grundrechte-Report 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Keine Kriminalisierung friedlicher Klimaproteste</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-250/publikation/keine-kriminalisierung-friedlicher-klimaproteste/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jan 2024 14:12:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit Besorgnis beobachtet die Humanistische Union (HU) den Umgang mit gewaltfreien Klimaprotesten. Gewalt als Mittel zur Auflösung friedlicher Blockaden ist für die HU nicht hinnehmbar. Nicht alle Mitglieder der ältesten Bürgerrechtsorganisation Deutschlands befürworten alle Aktionsformen der sogenannten „Letzten Generation“. Vor Allem das Aufkleben von Menschen auf Straßen birgt auch die Risiken einer Selbstgefährdung, die die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Besorgnis beobachtet die Humanistische Union (HU) den Umgang mit gewaltfreien Klimaprotesten. Gewalt als Mittel zur Auflösung friedlicher Blockaden ist für die HU nicht hinnehmbar.</p>
<p>Nicht alle Mitglieder der ältesten Bürgerrechtsorganisation Deutschlands befürworten alle Aktionsformen der sogenannten „Letzten Generation“. Vor Allem das Aufkleben von Menschen auf Straßen birgt auch die Risiken einer Selbstgefährdung, die die HU nur als Ausdruck großer Verzweiflung deuten kann. Angesichts des fortdauernden Rechtsbruchs der Bundesregierung beim Klimaschutz ist diese Verzweiflung für die HU jedoch durchaus nachvollziehbar.</p>
<p>Mit Befremden nimmt die HU zur Kenntnis, dass die schärfsten Angriffe auf die Klimaproteste der „Letzten Generation“ aus der Politik kommen und damit ausgerechnet von Leuten, die selbst für den fortgesetzten Verfassungsbruch verantwortlich oder mitverantwortlich sind. Gerade sie haben kein Recht, andere für angewandte Kritik an ihrem eigenen Handeln anzugreifen. Insbesondere den Kriminalisierungsversuchen gegen Aktive von Klimaprotesten steht die HU ablehnend gegenüber.</p>
<p>Die „Letzte Generation“ ist weder eine terroristische, noch eine kriminelle Vereinigung. Wer sie in die Nähe mafiöser oder terroristischer Gruppen rückt, der beweist nach Auffassung der HU ein mangelndes Verständnis von Demokratie. Demonstrationen und Proteste sind schließlich ein essenzielles Wesensmerkmal freiheitlicher Demokratie.</p>
<p>Besorgt ist die HU deswegen über Angriffe aus der Bevölkerung sowie von Polizeibeamtinnen und -beamten auf Protestierende. Nach Berichten der „Letzten Generation“ sei ihren Aktiven in Mannheim und Berlin durch Polizeibeamtinnen und -beamte Gewalt angedroht worden mit dem Hinweis, das hätten sie sich selbst zuzuschreiben. Interventionen anderer Beamter zugunsten der Protestiererinnen und Protestierer seien von ihren Kollegen mit solchen und ähnlichen Bemerkungen abgewendet worden.</p>
<p>Außerdem hätten sich Demonstrantinnen vor Polizeibeamten nackt ausziehen und längere Zeit so ausharren müssen. Auch darin sieht die HU einen unangemessenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und ihre Intimsphäre. In seinem jüngsten Bericht hat Amnesty International (AI) derartige Vorgänge angeprangert, die nach Auffassung der HU gegen die Anti-Folter-Konvention verstoßen könnten.</p>
<p>Die strikte Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist nach Auffassung der größten und ältesten Bürgerrechtsorganisation Deutschlands elementare Bedingung für das Gewaltmonopol des Staates. Wenn gegen Klimaproteste von Seiten der Staatsorgane unverhältnismäßig Gewalt angewandt wird, dann gefährdet das die Demokratie und die Meinungsfreiheit sowie das Demonstrationsrecht in sehr besorgniserregender Weise.</p>
<p><em>Die Mitgliederversammlung der Humanistischen Union</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-250/publikation/keine-kriminalisierung-friedlicher-klimaproteste/">Keine Kriminalisierung friedlicher Klimaproteste</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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