Keine Kriminalisierung friedlicher Klimaproteste
Gegen eine Kriminalisierung friedlicher Klimaproteste wendet sich die Bürgerrechtorganisation Humanistische Union (HU). Einen entsprechenden Antrag der des HU-Regionalverbandes Marburg zur Mitgliederversammlung 2023 hat die Bürgerrechtsorganisation am vergangenen Sonntag (15. Oktober) mit großer Mehrheit verabschiedet.
Mit Besorgnis beobachtet die Humanistische Union (HU) den Umgang mit gewaltfreien Klimaprotesten. Gewalt als Mittel zur Auflösung friedlicher Blockaden ist für die HU nicht hinnehmbar.
Nicht alle Mitglieder der ältesten Bürgerrechtsorganisation Deutschlands befürworten alle Aktionsformen der sogenannten „Letzten Generation“. Vor Allem das Aufkleben von Menschen auf Straßen birgt auch die Risiken einer Selbstgefährdung, die die HU nur als Ausdruck großer Verzweiflung deuten kann. Angesichts des fortdauernden Rechtsbruchs der Bundesregierung beim Klimaschutz ist diese Verzweiflung für die HU jedoch durchaus nachvollziehbar.
Mit Befremden nimmt die HU zur Kenntnis, dass die schärfsten Angriffe auf die Klimaproteste der „Letzten Generation“ aus der Politik kommen und damit ausgerechnet von Leuten, die selbst für den fortgesetzten Verfassungsbruch verantwortlich oder mitverantwortlich sind. Gerade sie haben kein Recht, andere für angewandte Kritik an ihrem eigenen Handeln anzugreifen. Insbesondere den Kriminalisierungsversuchen gegen Aktive von Klimaprotesten steht die HU ablehnend gegenüber.
Die „Letzte Generation“ ist weder eine terroristische, noch eine kriminelle Vereinigung. Wer sie in die Nähe mafiöser oder terroristischer Gruppen rückt, der beweist nach Auffassung der HU ein mangelndes Verständnis von Demokratie. Demonstrationen und Proteste sind schließlich ein essenzielles Wesensmerkmal freiheitlicher Demokratie.
Besorgt ist die HU deswegen über Angriffe aus der Bevölkerung sowie von Polizeibeamtinnen und -beamten auf Protestierende. Nach Berichten der „Letzten Generation“ sei ihren Aktiven in Mannheim und Berlin durch Polizeibeamtinnen und -beamte Gewalt angedroht worden mit dem Hinweis, das hätten sie sich selbst zuzuschreiben. Interventionen anderer Beamter zugunsten der Protestiererinnen und Protestierer seien von ihren Kollegen mit solchen und ähnlichen Bemerkungen abgewendet worden.
Außerdem hätten sich Demonstrantinnen vor Polizeibeamten nackt ausziehen und längere Zeit so ausharren müssen. Auch darin sieht die HU einen unangemessenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und ihre Intimsphäre. In seinem jüngsten Bericht hat Amnesty International (AI) derartige Vorgänge angeprangert, die nach Auffassung der HU gegen die Anti-Folter-Konvention verstoßen könnten.
Die strikte Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist nach Auffassung der größten und ältesten Bürgerrechtsorganisation Deutschlands elementare Bedingung für das Gewaltmonopol des Staates. Wenn gegen Klimaproteste von Seiten der Staatsorgane unverhältnismäßig Gewalt angewandt wird, dann gefährdet das die Demokratie und die Meinungsfreiheit sowie das Demonstrationsrecht in sehr besorgniserregender Weise.