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	<title>HU-Fachtagung Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Vorratsdatenspeicherung in der medienpolitischen Diskussion</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Sep 2007 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[HU-Fachtagung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Abschlusspodium der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin mit Detlef Drewes, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Stefan Wels, moderiert von Volker Hummel (Deutscher Journalisten-Verband) Die von Volker Hummel (Deutscher Journalisten-Verband) moderierte Runde besch&#228;ftigte sich vorrangig mit den Auswirkungen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung auf die Pressefreiheit. Leider hatte sich kein Vertreter der Regierungskoalition gefunden, der bereit war, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Abschlusspodium der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin mit Detlef Drewes, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Stefan Wels, moderiert von Volker Hummel (Deutscher Journalisten-Verband)</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/podium4.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-6002 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/podium4.jpg" alt="Vorratsdatenspeicherung in der medienpolitischen Diskussion" width="600" height="309" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/podium4.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/podium4-450x232.jpg 450w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
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<p>Die von Volker Hummel (Deutscher Journalisten-Verband) moderierte Runde besch&auml;ftigte sich vorrangig mit den Auswirkungen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung auf die Pressefreiheit. Leider hatte sich kein Vertreter der Regierungskoalition gefunden, der bereit war, den mit der Vorratsdatenspeicherung verbundenen Eingriff in die Zeugnisverweigerungsrechte zu begr&uuml;nden.</p>
<p>Die Teilnehmer der Diskussion stellten &uuml;bereinstimmend fest, dass aufgrund des komplett fehlenden Informantenschutzes im Gesetzentwurf nicht nur die Arbeit der Journalisten, sondern auch die Kontrollfunktion der Medien, und damit eine kritische &Ouml;ffentlichkeit deutlich geschw&auml;cht werde.</p>
<p>W&auml;hrend Stephan Wels diese These zun&auml;chst durch die konkrete Darstellung seiner journalistischen Arbeitsweise erl&auml;uterte, untermauerte Detlef Drewes dessen Ausf&uuml;hrungen durch konkrete Erfahrungberichte aus Br&uuml;ssel, wo die Vorratsdatenspeicherung bereits umgesetzt ist. Frau Leutheusser-Schnarrenberger wies darauf hin, dass sie insgesamt, also auch &uuml;ber die Vorratsdatenspeicherung hinaus, grundrechts- und rechtsstaatsfeindliche Tendenzen in der aktuellen Gesetzgebung beobachte. Die Grund- und B&uuml;rgerrechte sowie tragende rechtsstaatliche Prinzipien w&uuml;rden nicht nur durch die Vorratsdatenspeicherung allein, sondern ganz besonders durch die Vielzahl weiterer Vorhaben wie&nbsp;Steueridentifikationsnummer, Onlinedurchsuchungen und biometrischen P&auml;ssen gef&auml;hrdet.</p>
<p>Zum Abschluss besch&auml;ftigten sich die Pressevertreter selbstkritisch mit der Schwierigkeit, &uuml;ber so unpopul&auml;re und unanschauliche Themen wie die Einschr&auml;nkung von B&uuml;rgerrechten zu berichten.</p>
<p>Die Podiumsdiskussion k&ouml;nnen Sie hier nachh&ouml;ren:</p>
<p>L&auml;nge: 1 Stunde 26 Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;79 MByte</p>
<p>Hier k&ouml;nnen Sie die Podiumsdiskussion sowie die anschlie&szlig;ende Diskussion ansehen und h&ouml;ren:</p>
<p>L&auml;nge: 1 Stunde 26 Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;259 MByte</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Prof. Dr. Klaus Rogall: Verbindungsdaten in der Strafverfolgung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/prof-dr-klaus-rogall-verbindungsdaten-in-der-strafverfolgung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Sep 2007 14:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[HU-Fachtagung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vortrag auf der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin Einleitend schloss sich Prof. Dr. Klaus Rogall den zuvor ge&#228;u&#223;erten Zweifeln an den kompetenziellen Grundlagen der Vorratsdaten-Richtlinie an und betonte, dass das deutsche Umsetzungsgesetz schwierige verfassungsrechtliche Fragen aufwerfe. &#220;ber den Ausgang einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts k&#246;nne man im Vorhinein jedoch nur mutma&#223;en und die grunds&#228;tzliche [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Vortrag auf der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_rogall.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-6003 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_rogall.jpg" alt="Prof. Dr. Klaus Rogall: Verbindungsdaten in der Strafverfolgung" width="400" height="348" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_rogall.jpg 400w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_rogall-387x337.jpg 387w" sizes="(max-width: 400px) 100vw, 400px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Einleitend schloss sich Prof. Dr. Klaus Rogall den zuvor ge&auml;u&szlig;erten Zweifeln an den kompetenziellen Grundlagen der Vorratsdaten-Richtlinie an und betonte, dass das deutsche Umsetzungsgesetz schwierige verfassungsrechtliche Fragen aufwerfe. &Uuml;ber den Ausgang einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts k&ouml;nne man im Vorhinein jedoch nur mutma&szlig;en und die grunds&auml;tzliche Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz halte er f&uuml;r m&ouml;glich, eine Speicherung von Verkehrsdaten f&uuml;r strafprozessuelle Zwecke&nbsp;sei &#8211; so Prof. Rogall &#8211; erforderlich und geboten.&nbsp;Telekommunikationseinrichtungen spielten eine zunehmende Bedeutung bei der Vorbereitung und Ausf&uuml;hrung von Straftaten, dementsprechend k&ouml;nne die TK-Aufkl&auml;rung auch zu Ermittlungserfolgen beitragen. Diese Position begr&uuml;ndete Herr Prof. Rogall in sieben Punkten:</p>
<p><b>1. Was ist und worum geht es bei der Vorratsdatenspeicherung?</b><br />Bei den gespeicherten Verbindungsdaten handle es sich um Dateien, die zur Strafverfolgungsvorsorge bzw. zur Vorsorge f&uuml;r die Sicherheit der B&uuml;rger angelegt w&uuml;rden. Dies sei kein neuer Umstand (Beispiel: DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamtes), ebenso werde die Beauftragung der Datenbereithaltung durch Private bei statistischen Erhebungen bereits praktiziert. Die Speicherung f&uuml;r k&uuml;nftige Zwecke der Strafverfolgung sei auch hinreichend bestimmt, um nicht dem aus dem Volksz&auml;hlungsurteil stammenden Verbot unbestimmter Datensammlungen zu unterfallen.</p>
<p><b>2. QuickFreeze als Alternative?<br /></b>&#8222;<i>QF ist schonender, aber sicher nicht gleichwertig. QF setzt auf den Kommissar Zufall, und das muss nicht unbedingt sein. Also als Alternative ist das meines Erachtens kein gangbarer Weg.</i>&#8220;</p>
<p><b>3. Eignung der Vorratsdatenspeicherung zu den selbst gesetzten Zielen<br /></b>Hier verwies Herr Rogall auf den weiten Ermessensspielraum des Gesetzgebers &#8211; es reiche aus, &#8222;<i>dass die gesetzgeberischen Ma&szlig;nahmen darauf abzielen, es den Straft&auml;tern etwas schwerer zu machen, damit sie zumindestens etwas vorsichtiger werden</i>.&#8220;</p>
<p><b>4. Ist die Vorratsdatenspeicherung eine unzul&auml;ssige Pauschalverd&auml;chtigung?</b><br />Mit der Vorratsdatenspeicherung sei keine Pauschalverd&auml;chtigung verbunden, denn strafprozessuale&nbsp;Ma&szlig;nahmen k&ouml;nnten nach der konkludenten Erkl&auml;rung immer gegen Verd&auml;chtige wie Unverd&auml;chtige eingesetzt werden, um den Sachverhalt aufzukl&auml;ren. So w&uuml;rden auch bei Rasterfahndungen oder Massen-Gentests viele Unverd&auml;chtige in die Untersuchung einbezogen, nur weil sie Merkmalstr&auml;ger sind. &#8222;<i>Im &Uuml;brigen verh&auml;lt es sich so, dass meines Erachtens jedenfalls Ma&szlig;nahmen gegen Verd&auml;chtige letztlich nicht anders zu bewerten sind als Ma&szlig;nahmen gegen nicht Verd&auml;chtige&#8230;&nbsp;Verd&auml;chtige unterscheiden sich n&auml;mlich von Nicht-Verd&auml;chtigen weit weniger als angenommen, und zwar ist das eine Folge der Unschuldsvermutung.</i>&#8220;</p>
<p><b>5. Risiko des Datenmissbrauchs</b><br />Den unbefugten Zugriff auf die Kommunikationsdaten durch Mitarbeiter der TK-Unternehmen, aber auch durch &#8222;hackende&#8220; Dritte, bezeichnet Prof. Rogall als m&ouml;gliches Kardinalproblem des Gesetzentwurfs. Die Sicherheit der gespeicherten Daten m&uuml;sse unbedingt gew&auml;hrleistet werden.</p>
<p><b>6. Bildung von Pers&ouml;nlichkeits- und Bewegungsprofilen</b><br />Prof. Rogall sieht zwar die prinzipielle Gefahr eines Missbrauchs der Verbindungsdaten, um daraus Pers&ouml;nlichkeits- oder Bewegungsprofile zu erstellen. Praktisch sei jedoch weitgehend ausgeschlossen, dass es dazu komme, denn erstens ben&ouml;tigten die Strafverfolger f&uuml;r den Zugriff auf die Daten eine entsprechende Eingriffsgrundlage (Tatverdacht), au&szlig;erdem begrenze der Ermittlungszweck die zul&auml;ssige&nbsp;Datenauswertung. Die M&ouml;glichkeit einer missbr&auml;uchlichen Auswertung und Verkn&uuml;pfung der Daten k&ouml;nne&nbsp;nicht dazu herhalten, derartige Kommunikationsdaten nicht zu erheben: &#8222;<i>Wenn man n&auml;mlich die theoretischen Verkn&uuml;pfungsm&ouml;glichkeiten von Dateien zum Kriterium erhebt, k&auml;me man dahin, &uuml;berhaupt keine Datenverarbeitung mehr zuzulassen&#8230;</i>&#8220;</p>
<p><b>7. Horrorszenarien</b><br />Die von den Kritikern vorgebrachte &Uuml;berwachung der Telekommunikation, die mit der Vorratsdatenspeicherung einhergeht, h&auml;lt Herr Rogall f&uuml;r &uuml;berzogen: &#8222;<i>Ich kann verstehen, dass man so denkt, aber ich w&uuml;rde sie gerne bitten, doch mal zu &uuml;berlegen, ob wir es hier nicht mit der Propagierung eines Angstsyndroms zu tun haben, das meines Erachtens auf die insoweit nicht beifallw&uuml;rdige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur&uuml;ckgeht.</i>&#8220; Das Kommunikationen registriert und damit nachvollziehbar gemacht werden, geh&ouml;re zu den schwer vermeidbaren Kosten, die uns der internationale Terrorismus und das internationale Verbrechen auferlegten.&nbsp;&nbsp;</p>
<p>Sie k&ouml;nnen den Vortrag von Prof. Dr.&nbsp;Rogall hier nachh&ouml;ren:</p>
<p>L&auml;nge: 25 Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;28 MByte</p>
<p>Sie k&ouml;nnen den Vortrag von Prof. Dr.&nbsp;Rogall hier ansehen:</p>
<p>L&auml;nge: 25 Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;83 MByte</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/prof-dr-klaus-rogall-verbindungsdaten-in-der-strafverfolgung/">Prof. Dr. Klaus Rogall: Verbindungsdaten in der Strafverfolgung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Prof. Dr. Petra Velten: Verbindungsdaten in der Strafverfolgung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/prof-dr-petra-velten-verbindungsdaten-in-der-strafverfolgung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Sep 2007 14:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[HU-Fachtagung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vortrag auf der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin Einleitend stellte Petra Velten die Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung f&#252;r die Publizit&#228;t des Handelns dar: Durch die Vielzahl verdeckter staatlicher&#160;Informationsgewinnungen werde der B&#252;rger zunehmend durchschaubar und kontrollierbar. Umgekehrt sei das staatliche Handeln nur begrenzt &#252;berpr&#252;fbar, weil ein effektiver Rechtsschutz gegen verdeckte Ermittlungen kaum m&#246;glich sei. Allein [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/prof-dr-petra-velten-verbindungsdaten-in-der-strafverfolgung/">Prof. Dr. Petra Velten: Verbindungsdaten in der Strafverfolgung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Vortrag auf der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_velten.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-6004 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_velten.jpg" alt="Prof. Dr. Petra Velten: Verbindungsdaten in der Strafverfolgung" width="400" height="294"></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Einleitend stellte Petra Velten die Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung f&uuml;r die Publizit&auml;t des Handelns dar: Durch die Vielzahl verdeckter staatlicher&nbsp;Informationsgewinnungen werde der B&uuml;rger zunehmend durchschaubar und kontrollierbar. Umgekehrt sei das staatliche Handeln nur begrenzt &uuml;berpr&uuml;fbar, weil ein effektiver Rechtsschutz gegen verdeckte Ermittlungen kaum m&ouml;glich sei. Allein durch die gespeicherte Datenmenge komme es heute zu einem gro&szlig;en Zuwachs an &Ouml;ffentlichkeit des Privatlebens und zur Un&uuml;berschaubarkeit von Grundrechtseingriffen f&uuml;r den B&uuml;rger. Insofern stelle die Vorratsdatenspeicherung einen weiteren Schritt zu einer panoptischen Gesellschaft dar, in der jetzt die Telekommunikationsbeziehungen der gesamten Gesellschaft rekonstruiert werden k&ouml;nnen.</p>
<p>Anschlie&szlig;end widmete sich Frau&nbsp;Velten den ermittlungspraktischen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung: Wer ist von der Auswertung solcher Daten betroffen? Dazu stellte sie zun&auml;chst die vorgesehenen Regeln f&uuml;r den Zugriff auf die Bestandsdaten (Namen, Anschrift, Kundennummern und -kennungen) sowie die Verbindungsdaten (Kommunikationsart, Zeitangaben, Standorte&#8230;) dar. Auf die Daten &uuml;ber konkrete Kommunikationsvorg&auml;nge k&ouml;nnten die Strafverfolger erst bei einem Tatverdacht ( &sect; 100g StPO) zugreifen, allerdings betr&auml;fe dies dann nicht nur den Beschuldigten, sondern auch dessen Kontaktpersonen (Nachrichtenmittler), wodurch eine erste Streuung des Eingriffs stattfinde.&nbsp;&#8222;<i>Frage: Findet jetzt eine nachtr&auml;gliche Minimalisierung dieses Eingriffs statt? Antwort: Nein!</i>&#8220; Der weitere Zugriff auf die Daten sei rechtlich kaum beschr&auml;nkt, denn das Gesetz ber&uuml;cksichtige nicht alle sonst geltenden Zeugnisverweigerungsrechte, erlaube bei einem Tatverdacht den Zugriff auf die Daten s&auml;mtlicher Personen im Umfeld des Tatverd&auml;chtigen, f&uuml;hre zu neuen Vorfeldma&szlig;nahmen und erlaube auch, Zufallsfunde bei Bagatellstraftaten als Ermittlungsansatz zu verwenden.</p>
<p>Aus einer kriminologischen Sicht heraus sei die Haltung &#8222;<i>Wer nichts zu verbergen hat&#8230;</i>&#8220; absurd. Zu Beginn ihrer Strafrechts-Vorlesungen f&uuml;hre sie jedesmal eine anonyme Dunkelfeld-Befragung nach der Delinquenz ihrer Studierenden durch: &#8222;<i>Vieleicht ist bei 200 Leuten mal ein Mensch, der nichts gemacht hat. Aber wir alle delinquieren, seien sie sicher!</i>&#8220; Aufgrund dieser Ubiquit&auml;t von Kriminalit&auml;t k&ouml;nnten Kommunikationsdaten dazu dienen, dass die Strafverfolger selbst praktisch gegen Jede und Jeden jenen Verdacht sch&ouml;pfen k&ouml;nnen, den sie f&uuml;r die Begr&uuml;ndung weitergehender Ermittlungen ben&ouml;tigen. Seien erste Anhaltspunkte in den Kommunikationsdaten gefunden worden, lie&szlig;en sich weitere Ermittlungen immer mit dem Legalit&auml;tsprinzip begr&uuml;nden und eine wirksame Kontrolle der Strafverfolger sei nicht mehr m&ouml;glich. &#8222;<i>Rechtsstaat ist eben nicht Vertrauen &#8211; da w&uuml;rde ich Herrn W&uuml;rtenberger widersprechen. Rechtsstaat ist Kontrolle, und die haben wir abgebaut.</i>&#8220;&nbsp;</p>
<p>Schlie&szlig;lich bestehe bei der Verwendung von Kommunikationsdaten im Strafverfahren ein erhebliches Risiko f&uuml;r <i>false positives</i>, die Verurteilung der falschen Personen: Datenspuren sind in der Regel&nbsp;keine Spuren der Tat, sondern Spuren der T&auml;ter. Diese Datenspuren w&uuml;rden in ihrer Aussagekraft&nbsp;h&auml;ufig &uuml;berbewertet und f&uuml;hrten dazu, andere Ermittlungsans&auml;tze zu vernachl&auml;ssigen.&nbsp;Wenn es dann zur Hauptverhandlung komme, sei es meist zu sp&auml;t, diesen Fehler&nbsp;zu korrigieren.&nbsp;</p>
<p>Sie k&ouml;nnen den Vortrag von Prof. Dr.&nbsp;Velten hier nachh&ouml;ren:</p>
<p>L&auml;nge: 27 Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;24 MByte</p>
<p>Sie k&ouml;nnen den Vortrag von Prof. Dr.&nbsp;Velten hier ansehen:</p>
<p>L&auml;nge: 27 Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;86 MByte</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/prof-dr-petra-velten-verbindungsdaten-in-der-strafverfolgung/">Prof. Dr. Petra Velten: Verbindungsdaten in der Strafverfolgung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Prof. Dr. Thomas Würtenberger: Grundrechtsschutz in Deutschland und Europa</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/prof-dr-thomas-wuertenberger-grundrechtsschutz-in-deutschland-und-europa/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Sep 2007 12:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[HU-Fachtagung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vortrag auf der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin Prof. Dr. Thomas W&#252;rtenberger schloss sich der Darstellung von Frau Albers an, wonach die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus europarechtlicher Sicht problematisch sei. Zudem wies er darauf hin, dass der Grundrechtseingriff nicht nur nach deutschem Verfassungsrecht und europ&#228;ischen Rechtsnormen zu bewerten sei, sondern m&#246;glicherweise auch gegen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/prof-dr-thomas-wuertenberger-grundrechtsschutz-in-deutschland-und-europa/">Prof. Dr. Thomas Würtenberger: Grundrechtsschutz in Deutschland und Europa</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Vortrag auf der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_wuertenberger.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-6005 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_wuertenberger.jpg" alt="Prof. Dr. Thomas W&uuml;rtenberger: Grundrechtsschutz in Deutschland und Europa" width="400" height="365" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_wuertenberger.jpg 400w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_wuertenberger-369x337.jpg 369w" sizes="(max-width: 400px) 100vw, 400px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Prof. Dr. Thomas W&uuml;rtenberger schloss sich der Darstellung von Frau Albers an, wonach die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus europarechtlicher Sicht problematisch sei. Zudem wies er darauf hin, dass der Grundrechtseingriff nicht nur nach deutschem Verfassungsrecht und europ&auml;ischen Rechtsnormen zu bewerten sei, sondern m&ouml;glicherweise auch gegen v&ouml;lkerrechtliche Normen versto&szlig;e.</p>
<p>Zur&nbsp;Bewertung des Grundrechtseingriffs verwies Herr W&uuml;rtenberger darauf, dass die Speicherung der Verbindungsdaten bei den privaten Diensteanbietern erfolge. Damit seien die Verbindungsdaten dem unmittelbaren Zugriff des Staates entzogen,&nbsp;der mit der Speicherung verbundene&nbsp;Eingriff in das Fernmeldegeheimnis nicht so schwerwiegend wie bei einer (in anderen europ&auml;ischen L&auml;ndern geplanten) zentralen, staatlichen Speicherung aller&nbsp;Kommunikationsdaten.</p>
<p>Eine Diskussion &uuml;ber die (Un-)Geeignetheit der Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung hielt Herr W&uuml;rtenberger vor der Einf&uuml;hrung des Gesetzes f&uuml;r wenig zielf&uuml;hrend. Dass mit Verbindungsdaten die Aufkl&auml;rung von Straftaten zumindest nicht ausgeschlossen werden k&ouml;nne, sei wohl unumstritten. Au&szlig;erdem m&uuml;sse ber&uuml;cksichtigt werden, dass die Kommunikationsdaten auch zur Abwehr von Gefahren genutzt werden sollen. Hier sei es keine Frage der Menge, auch ein verhinderter terroristischer Anschlag in Deutschland qualifiziere die Vorratsdatenspeicherung als geeignete Ma&szlig;nahme. Daher sei die Entscheidung, ob man auf gespeicherte Verbindungsdaten zur&uuml;ckgreifen wolle, nach politischen Kriterien&nbsp;zu treffen. Die Wirksamkeit der Methode k&ouml;nne nach der Einf&uuml;hrung des Gesetzes in einer kritischen Evaluation &#8211; &#8222;<i>nicht so eine Evaluation wie letzthin bei anderen Ma&szlig;nahmen</i>&#8220; &#8211; gepr&uuml;ft werden.&nbsp;</p>
<p>Zur grunds&auml;tzlichen verfassungsrechtlichen Bewertung der Vorratsdatenspeicherung &auml;u&szlig;erte sich Herr W&uuml;rtenberger vorsichtig: Zwar verbiete das Verfassungsgericht die &#8222;<i>unbegrenzte Erhebung, Speicherung und Weitergabe pers&ouml;nlicher Daten</i>&#8220; (etwa im Volksz&auml;hlungsurteil), allerdings w&uuml;rden die Kommunikationsdaten nicht unbegrenzt, sondern f&uuml;r 6 Monate gespeichert. Es erfolge keine l&uuml;ckenlose Registrierung von Lebens&auml;u&szlig;erungen und die mit der Speicherung verbundenen Ziele &#8211; Verhinderung von Straftaten, Schutz der Bev&ouml;lkerung &#8211; seien nicht von der Hand zu weisen. Dennoch sah Herr W&uuml;rtenberger hohe verfassungsrechtliche H&uuml;rden f&uuml;r den Gesetzentwurf: &#8222;<i>&#8230; die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts ist so angelegt, dass wir verfassungsrechtlich auf dem ersten Blick ganz erhebliche Probleme mit diesem Gesetzentwurf haben.</i>&#8220; Ob es eine verfassungsrechtlich akzeptable L&ouml;sung geben k&ouml;nne, hinge nicht zuletzt davon ab, dass die Sicherheit der bei den privaten Anbietern gespeicherten Daten gew&auml;hrleistet werden k&ouml;nne (woran er nach dem Beitrag von Herrn Landefeld zweifle) und ob die finanzielle Belastung der Dienstleister ausgeglichen werde. Die umstandslose Indienstnahme der TK-Firmen f&uuml;r &ouml;ffentliche Aufgaben der inneren Sicherheit w&auml;lze die Kosten des Vorhabens letztlich auf die Nutzer der Kommunikationsdienste ab. Umso mehr stelle sich die Frage: &#8222;Wieviel darf eigentlich innere Sicherheit kosten?&#8220;</p>
<p>Sie k&ouml;nnen den Vortrag von Prof. Dr. W&uuml;rtenberger hier nachh&ouml;ren:</p>
<p>L&auml;nge: 23 Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;21 MByte</p>
<p>Sie k&ouml;nnen den Vortrag von Prof. Dr. W&uuml;rtenberger hier ansehen:</p>
<p>L&auml;nge: 23 Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;69 MByte</p>
<p>Die anschlie&szlig;ende Diskussion zu den europa- und verfassungsrechtlichen Problemen der Vorratsdatenspeicherung k&ouml;nnen Sie hier ansehen:</p>
<p>L&auml;nge:&nbsp;47 Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;154 MByte</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/prof-dr-thomas-wuertenberger-grundrechtsschutz-in-deutschland-und-europa/">Prof. Dr. Thomas Würtenberger: Grundrechtsschutz in Deutschland und Europa</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_wuertenberger.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Prof. Dr. Marion Albers: Grundrechtsschutz in Deutschland und Europa</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/prof-dr-marion-albers-grundrechtsschutz-in-deutschland-und-europa/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Sep 2007 12:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[HU-Fachtagung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vortrag auf der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin Prof. Dr. Marion Albers beurteilte die EU-Richtlinie und den Entwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht. W&#228;hrend Umfang und Details der Speicherverpflichtung f&#252;r die TK-Diensteanbieter recht detailliert in der Richtlinie beschrieben werden, lasse sie die Frage der Weitergabe der Daten an die zust&#228;ndigen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Vortrag auf der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_albers.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-6006 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_albers.jpg" alt="Prof. Dr. Marion Albers: Grundrechtsschutz in Deutschland und Europa" width="400" height="296"></a></span></p>
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</div>
<p>Prof. Dr. Marion Albers beurteilte die EU-Richtlinie und den Entwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht. W&auml;hrend Umfang und Details der Speicherverpflichtung f&uuml;r die TK-Diensteanbieter recht detailliert in der Richtlinie beschrieben werden, lasse sie die Frage der Weitergabe der Daten an die zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden weitgehend offen &#8211; darin spiegele sich bereits das Kompetenzproblem der Regelung. Zur Kritik an der falschen Handlungsform der Richtlinie verwies Frau Albers auf die Entscheidungen des EuGH zur Tabakwerberichtlinie sowie zur &Uuml;bermittlung von Fluggastdaten in die USA; das Gericht habe damit der extensiven Nutzung der Binnenmarktkompetenz aus Art. 95 EGV klare Grenzen gesetzt.</p>
<p>F&uuml;r die materielle Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Gemeinschaftsgrundrechten wies Frau Albers darauf hin, dass es an einer etablierten europarechtlichen Rechtssprechung zum Datenschutz fehle, weil sich EuGH und EGMR bislang selten mit datenschutzrechtlichen F&auml;llen besch&auml;ftigt haben. Die Vorratsdatenspeicherung greife in Grundrechte sowohl der Telekommunikationsunternehmen als auch der betroffenen Personen ein. Einschl&auml;gig seien hierbei die Berufsfreiheit und die Grundrechte auf Achtung der Privatsph&auml;re und der Korrespondenz. Im konkreten Einzelfall w&uuml;rden diese Grundrechte durch die Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit erg&auml;nzt und verst&auml;rkt.</p>
<p>Bei der Beurteilung dieser massiven Grundrechtseingriffe sei das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte strikte Verbot der anlasslosen Speicherung von personenbezogenen Daten zu ber&uuml;cksichtigen. Die von der Bundesregierung benannten Speicherungszwecke (Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Aufgabenerf&uuml;llung der Nachrichtendienste) sind nach ihrer Einsch&auml;tzung nicht ausreichend bestimmt. Der Gesetzgeber &uuml;bersehe hierbei, dass die Zul&auml;ssigkeit der Datenspeicherung auf zwei Voraussetzungen basiere: der Festlegung pr&auml;zise formulierter Zwecke und der Erheblichkeit der Daten f&uuml;r die Erreichung dieser Zwecke. Selbst wenn angenommen werden k&ouml;nnte, dass die Zwecke eindeutig definiert sind, st&uuml;nde &uuml;berhaupt nicht fest, ob die gro&szlig;e Mehrheit der Verbindungsdaten &uuml;berhaupt jemals erforderlich ist.</p>
<p>F&uuml;r die Bewertung des mit den Vorratsdaten verbundenen Grundrechtseingriffs verwies Frau Albers auf die gro&szlig;e Streubreite der Verbindungsdaten (jede Form der elektronischen Kommunikation wird erfasst) und auch darauf, dass sich bei diesen Daten die &auml;u&szlig;eren Umst&auml;nde der Kommunikation (die Verbindungsdaten) nur schwer von den Inhalten des Austauschs trennen lassen. Zudem erlaube automatisierte Auswertung umfangreicher Datensammlungen R&uuml;ckschl&uuml;sse auf Kommunikationsinhalte und Kommunikationsnetzwerke, wodurch der Grundrechtseingriff insgesamt unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig werde.</p>
<p>F&uuml;r die M&ouml;glichkeiten eines Rechtsschutzes gegen das Umsetzungsgesetz wies Marion Albers abschlie&szlig;end auf die Differenz zwischen denjenigen Regelungen hin, die sich im Rahmen der Richtlinienvorgaben bewegen, und den dar&uuml;ber hinausgehenden Begehren des deutschen Gesetzgebers. Bei zwingenden gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sei das Gemeinschaftsrecht der Pr&uuml;fungsma&szlig;stab,alle &uuml;ber die EU-Richtlinie hinausgehenden Regelungen k&ouml;nnten vom Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang an den Ma&szlig;st&auml;ben des Grundgesetzes gemessen werden.</p>
<p>Sie k&ouml;nnen den Vortrag von Prof. Dr. Albers hier nachh&ouml;ren:</p>
<p>L&auml;nge: 33 Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;30 MByte</p>
<p>Sie k&ouml;nnen hier den Vortrag von Prof. Dr. Albers ansehen:</p>
<p>L&auml;nge: 33 Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;101 MByte</p>
<p>Die anschlie&szlig;ende Diskussion zu den europa- und verfassungsrechtlichen Problemen der Vorratsdatenspeicherung k&ouml;nnen Sie hier ansehen:</p>
<p>L&auml;nge:&nbsp;47 Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;154 MByte</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/prof-dr-marion-albers-grundrechtsschutz-in-deutschland-und-europa/">Prof. Dr. Marion Albers: Grundrechtsschutz in Deutschland und Europa</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_albers.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Constanze Kurz: Vorratsdatenspeicherung &#8211; Ermittlungspraxis und technische Notwendigkeiten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/constanze-kurz-vorratsdatenspeicherung-ermittlungspraxis-und-technische-notwendigkeiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Sep 2007 10:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[HU-Fachtagung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vortrag auf der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin Nach den technischen Ausf&#252;hrungen ging Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC) st&#228;rker auf den politischen Kontext der Vorratsdatenspeicherung ein. Dazu geh&#246;rten nach ihrer Ansicht die zahlreichen weiteren bereits vollzogenen oder angek&#252;ndigten gesetzlichen &#220;berwachungsm&#246;glichkeiten wie die biometrische Vollerfassung der Bev&#246;lkerung durch Ausweise und Reisep&#228;sse, die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Vortrag auf der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_kurz.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-6007 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_kurz.jpg" alt="Constanze Kurz: Vorratsdatenspeicherung - Ermittlungspraxis und technische Notwendigkeiten" width="300" height="272"></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Nach den technischen Ausf&uuml;hrungen ging Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC) st&auml;rker auf den politischen Kontext der Vorratsdatenspeicherung ein. Dazu geh&ouml;rten nach ihrer Ansicht die zahlreichen weiteren bereits vollzogenen oder angek&uuml;ndigten gesetzlichen &Uuml;berwachungsm&ouml;glichkeiten wie die biometrische Vollerfassung der Bev&ouml;lkerung durch Ausweise und Reisep&auml;sse, die automatische Erfassung von Kfz-Kennzeichen, das Ausspionieren privater Festplatten oder der geplante Ausbau des Bundeskriminalamtes zu einer weit im Vorfeld m&ouml;glicher Straftaten operierenden Beh&ouml;rde. Angesichts dieser F&uuml;lle an Ma&szlig;nahmen seien viele junge Internetnutzer ernsthaft um ihre Privatsph&auml;re besorgt, der CCC erlebe einen starken Zulauf neuer Mitglieder.</p>
<p>Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit heimlichen Ermittlungsmethoden&nbsp;k&ouml;nnten auch die angebotenen Verfahrenssicherungen&nbsp;die besorgten Internetnutzer nicht beruhigen. So habe sich etwa der Richtervorbehalt bei der Telefon&uuml;berwachung als relativ wirkungslos erwiesen, weil angesichts der vielen Antr&auml;ge kaum eine Pr&uuml;fung stattfinde. Ebenso stelle die nachtr&auml;gliche Benachrichtigung der Betroffenen bei heimlichen Ermittlungsma&szlig;nahmen eher die Ausnahme denn die Regel dar.</p>
<p>Zum Abschluss warf Constanze Kurz die Frage auf, ob nach der Vorratsdatenspeicherung bald ein Verbot der anonymen Internetnutzung folge. Obwohl die Bundesregierung entsprechende Softwareprojekte lange unterst&uuml;tzt habe, unterwerfe sie diese Dienste nun der Vorratsdatenspeicherpflicht. Wenn die Vorratsdatenspeicherung einmal eingef&uuml;hrt sei, werde es sehr schwierig, irgendwann wieder zum Zustand unbeobachteter elektronischer Kommunikation zur&uuml;ckkehren zu k&ouml;nnen. Erfahrungsgem&auml;&szlig; w&uuml;rden einmal eingef&uuml;hrte Kontrolltechniken bei der n&auml;chstbesten Gelegenheit ausgeweitet, aber kaum je zur&uuml;ckgenommen.</p>
<p>Sie k&ouml;nnen den Vortrag von Frau Kurz hier nachh&ouml;ren:</p>
<p>L&auml;nge:&nbsp;7 Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;7 MByte</p>
<p>Hier k&ouml;nnen Sie die drei Vortr&auml;ge zur Ermittlungspraxis von Michael Bruns, Klaus Landefeld und Constanze Kurz&nbsp;ansehen:</p>
<p>L&auml;nge:&nbsp;1 Stunde&nbsp;Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;145 MByte</p>
<p>Hier k&ouml;nnen Sie die anschlie&szlig;ende Diskussion zum Thema Ermittlungspraxis ansehen:</p>
<p>L&auml;nge:&nbsp;1 Stunde&nbsp;Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;114 MByte</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/constanze-kurz-vorratsdatenspeicherung-ermittlungspraxis-und-technische-notwendigkeiten/">Constanze Kurz: Vorratsdatenspeicherung &#8211; Ermittlungspraxis und technische Notwendigkeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_kurz.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Klaus Landefeld: Vorratsdatenspeicherung &#8211; Ermittlungspraxis und technische Notwendigkeiten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/klaus-landefeld-vorratsdatenspeicherung-ermittlungspraxis-und-technische-notwendigkeiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Sep 2007 09:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[HU-Fachtagung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/thema/klaus-landefeld-vorratsdatenspeicherung-ermittlungspraxis-und-technische-notwendigkeiten/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Vortrag auf der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin Klaus Landefeld vom Branchenverband der Internetdienstleister (eco) beschrieb vor allem die technischen H&#252;rden, denen sich die Internetanbieter angesichts der Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt sehen. F&#252;r den Bereich der Festnetz- und Mobiltelefonie existierten die entsprechenden Normen und Ger&#228;te zur Speicherung der Verbindungsdaten seit Jahren. Hier f&#252;hre die Vorratsdatenspeicherung [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Vortrag auf der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_landefeld.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-6008 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_landefeld.jpg" alt="Klaus Landefeld: Vorratsdatenspeicherung - Ermittlungspraxis und technische Notwendigkeiten" width="300" height="297" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_landefeld.jpg 300w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_landefeld-150x150.jpg 150w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Klaus Landefeld vom Branchenverband der Internetdienstleister (eco) beschrieb vor allem die technischen H&uuml;rden, denen sich die Internetanbieter angesichts der Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt sehen. F&uuml;r den Bereich der Festnetz- und Mobiltelefonie existierten die entsprechenden Normen und Ger&auml;te zur Speicherung der Verbindungsdaten seit Jahren. Hier f&uuml;hre die Vorratsdatenspeicherung &#8222;nur&#8220; zu dem Problem des gesteigerten Datenumfangs und daf&uuml;r n&ouml;tigen Speichervolumens.&nbsp;Ganz anders gestalte sich die Situation aber f&uuml;r den Internetbereich: Dort existierten noch nicht einmal jene technischen Richtlinien, was genau und wie zu speichern ist. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung f&uuml;r diesen Bereich &#8211; der eigentlich erst 2009 umgesetzt werden sollte &#8211; nach dem jetzigen Gesetzentwurf auch zum 1.1. 2008 in Kraft treten lassen will.</p>
<p>Unter den&nbsp;zahlreichen ungel&ouml;sten Fragen, die mit einer Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung f&uuml;r den Internetbereich verbunden sind, hob Herr Landefeld vor allem folgende hervor:</p>
<ul>
<li>Mit welchen Standards sollen die Daten erfasst und gespeichert werden?</li>
<li>Wie soll die Sicherung der Daten gegen zuf&auml;llige Verluste und bewu&szlig;te Zerst&ouml;rungen, gegen unbefugten Zugriff aussehen?</li>
<li>Wie sollen Provider damit umgehen, dass das deutsche Umsetzungsgesetz auch die Speicherung derjenigen Daten vorschreibt, die sie bisher weder erhoben noch verarbeitet haben, die bisher gar nicht anfielen? (Die EU-Richtlinie sah noch vor, dass nur technisch generierte/verarbeitete Daten auch zu speichern sind.)</li>
<li>D&uuml;rfen Daten nur im Inland gespeichert werden, oder unter welchen Auflagen auch im europ&auml;ischen Ausland? Da die Umsetzungsgesetze der einzelnen L&auml;nder hinsichtlich Speicherzeit, Speicherumfang und Speicherort sehr verschieden ausgestaltet sind, k&ouml;nne hier von keiner Harmonisierung mehr gesprochen werden.</li>
<li>Wie soll die Beweissicherheit der Datenerfassungs- und Speichersysteme gew&auml;hrleistet werden? Schon allein aufgrund der fehlenden Zeitsynchronisation der Internetserver (jeder Server loggt in seiner Eigenzeit) habe bisher keines der eingesetzten Systeme zur Speicherung von Verbindungsdaten Beweiskraft erreicht.</li>
<li>Wie soll die f&uuml;r die schnelle Erteilung von Verbindungsdatenabfragen n&ouml;tige Vorverarbeitung der Daten aussehen? Wenn die Kommunikationsdaten unbearbeitet gespeichert w&uuml;rden, k&ouml;nnte die&nbsp;Abfrage von Verkehrsdaten aufgrund der riesigen Datenmengen mitunter sehr lange dauern. Eine Vorverarbeitung der Daten schlie&szlig;t die EU-Richtlinie eigentlich aus&nbsp;&#8211; zugleich wird von den Dienstleistern aber eine umgehende Auskunft verlangt.</li>
<li>V&ouml;llig offen ist noch, wie die dynamisch vergebenen IP-Adressen der Internetnutzer nach ihrer Umwidmung als Bestandsdaten gespeichert werden sollen &#8211; wo doch die klassischen Bestandsdaten (Vertragsdaten) als statische Datenbest&auml;nde &uuml;berhaupt nicht chronologisch protokolliert werden.</li>
</ul>
<p>Sie k&ouml;nnen den Vortrag&nbsp;von Klaus Landefeld&nbsp;hier nachh&ouml;ren:</p>
<p>L&auml;nge:&nbsp;14 Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;13 MByte</p>
<p>Hier k&ouml;nnen Sie die drei Vortr&auml;ge zur Ermittlungspraxis von Michael Bruns, Klaus Landefeld und Constanze Kurz&nbsp;ansehen:</p>
<p>L&auml;nge:&nbsp;1 Stunde&nbsp;Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;145 MByte</p>
<p>Hier k&ouml;nnen Sie die anschlie&szlig;ende Diskussion zum Thema Ermittlungspraxis ansehen:</p>
<p>L&auml;nge:&nbsp;1 Stunde&nbsp;Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;114 MByte</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/klaus-landefeld-vorratsdatenspeicherung-ermittlungspraxis-und-technische-notwendigkeiten/">Klaus Landefeld: Vorratsdatenspeicherung &#8211; Ermittlungspraxis und technische Notwendigkeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_landefeld.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Michael Bruns: Vorratsdatenspeicherung &#8211; Ermittlungspraxis und technische Notwendigkeiten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/michael-bruns-vorratsdatenspeicherung-ermittlungspraxis-und-technische-notwendigkeiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Sep 2007 09:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[HU-Fachtagung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/thema/michael-bruns-vorratsdatenspeicherung-ermittlungspraxis-und-technische-notwendigkeiten/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Vortrag auf der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin Die gemeinsame Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung widmete sich im ersten Teil der praktischen Seite des Vorhabens aus der Sicht der Strafverfolgung, der Telekommunikationsdienstleister und der Betroffenen. Die Gespr&#228;chsrunde wurde vom fr&#252;heren Berliner Datenschutzbeauftragten, Hansj&#252;rgen Garstka, moderiert. Michael Bruns, der als Vertreter der Generalbundesanwaltschaft den ersten Vortrag [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/michael-bruns-vorratsdatenspeicherung-ermittlungspraxis-und-technische-notwendigkeiten/">Michael Bruns: Vorratsdatenspeicherung &#8211; Ermittlungspraxis und technische Notwendigkeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Vortrag auf der Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_bruns2.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-6009 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/ref_bruns2.jpg" alt="Michael Bruns: Vorratsdatenspeicherung - Ermittlungspraxis und technische Notwendigkeiten" width="300" height="289"></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Die gemeinsame Fachtagung zur Vorratsdatenspeicherung widmete sich im ersten Teil der praktischen Seite des Vorhabens aus der Sicht der Strafverfolgung, der Telekommunikationsdienstleister und der Betroffenen. Die Gespr&auml;chsrunde wurde vom fr&uuml;heren Berliner Datenschutzbeauftragten, Hansj&uuml;rgen Garstka, moderiert.</p>
<p>Michael Bruns, der als Vertreter der Generalbundesanwaltschaft den ersten Vortrag hielt, warb zun&auml;chst um Verst&auml;ndnis f&uuml;r seine Position. Er wolle versuchen, die tats&auml;chlichen Probleme der Strafverfolgung darzustellen, die bei fehlenden Verbindungsdaten auftreten, au&szlig;erdem wolle er dazu beitragen, eine &#8222;<i>hysterisch gewordene Datenschutzdebatte</i>&#8220; zu beruhigen.</p>
<p>Als zentrales Problem der Strafverfolgung stellte Herr Bruns die zunehmende Ausweitung von Pauschaltarifen f&uuml;r Telefon- und Internetnutzung dar. Dadurch entfalle die Speicherung der Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken und ihre r&uuml;ckwirkende Auswertung bei Strafverfahren laufe ins Leere. Mit der zunehmenden Ausbreitung elektronischer Kommunikation k&ouml;nne eine wirksame Strafverfolgung &#8211; auch zur Entlastung Unschuldiger &#8211; daher nur gew&auml;hrleistet werden, wenn die elekronischen Kommunikationsspuren erfasst w&uuml;rden. &#8222;<i>Die Auswertung der Telekommunikationsverbindungsdaten erweitert eben nicht den Bereich staatlicher Ausforschung, vielmehr stellt sie eine logische Konsequenz des ge&auml;nderten Kommunikationsverhaltens und einen Ersatz von fr&uuml;her gegebenen Ermittlungsm&ouml;glichkeiten dar.</i>&#8220; Zugleich r&auml;umte er jedoch ein, dass die Verbindungsdaten ob ihrer normierten Struktur h&ouml;chst sensibel, weil automatisiert auszuwerten sind.</p>
<p>Die Auswertung&nbsp;&auml;lterer Verbindungsdaten von Telefonen, Handys etc. sei auch kein Novum der Vorratsdatenspeicherung, bereits jetzt gestatte die Verbindungsdatenabfrage nach &sect; 100g der Strafprozessordnung die Auswertung solcher Daten. Mit der Neuregelung werde jedoch eine Rechtssicherheit geschaffen, dass solche Daten unabh&auml;ngig vom vorliegenden Vertragsverh&auml;ltnis f&uuml;r 6 Monate r&uuml;ckw&auml;rts vorliegen. Das Quick-Freeze-Verfahren sei daf&uuml;r&nbsp;auch kein geeignetes Mittel, da der Gegenstand des Strafverfahrens &#8222;<i>in der Regel historischer Natur</i>&#8220; ist.</p>
<p>Zum Abschluss verwies Michael Bruns darauf, dass die Abh&ouml;rquote bei Festnetz- und Mobilfunkanschl&uuml;ssen konstant sei, die Zunahme der Telefon&uuml;berwachungen erkl&auml;re sich allein aus der Zunahme der Telefonanschl&uuml;sse und dementsprechend aus einer Zunahme telefonisch gest&uuml;tzter Kommunikationen. Eine Ausweitung der staatlichen &Uuml;berwachung k&ouml;nne er deshalb nicht erkennen.</p>
<p>Sie k&ouml;nnen den Vortrag von Michael Bruns hier nachh&ouml;ren:</p>
<p>L&auml;nge:&nbsp;23 Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;21 MByte</p>
<p>Hier k&ouml;nnen Sie die drei Vortr&auml;ge zur Ermittlungspraxis von Michael Bruns, Klaus Landefeld und Constanze Kurz&nbsp;ansehen:</p>
<p>L&auml;nge:&nbsp;1 Stunde&nbsp;Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;145 MByte</p>
<p>Hier k&ouml;nnen Sie die anschlie&szlig;ende Diskussion zum Thema Ermittlungspraxis ansehen:</p>
<p>L&auml;nge:&nbsp;1 Stunde&nbsp;Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;114 MByte</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/michael-bruns-vorratsdatenspeicherung-ermittlungspraxis-und-technische-notwendigkeiten/">Michael Bruns: Vorratsdatenspeicherung &#8211; Ermittlungspraxis und technische Notwendigkeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Vorratsdatenspeicherung als Gefahr für die Pressefreiheit und die Bürgerrechte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/vorratsdatenspeicherung-als-gefahr-fuer-die-pressefreiheit-und-die-buergerrechte/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 17 Sep 2007 09:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[HU-Fachtagung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Er&#246;ffnungsansprachen von Frank Werneke, Prof. Dr. Rosemarie Will und Dr. Christoph Fiedler zur Fachtagung Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin Zum Beginn der Tagung begr&#252;&#223;ten Frank Werneke (ver.di), Prof. Dr. Rosemarie Will (Humanistische Union) und Dr. Christoph Fiedler (Verband der Zeitschriftenverleger) im Namen der Veranstalter. Frank Werneke ordnete in seinem Gru&#223;wort die geplante Vorratsdatenspeicherung in den [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Er&ouml;ffnungsansprachen von Frank Werneke, Prof. Dr. Rosemarie Will und Dr. Christoph Fiedler zur Fachtagung Vorratsdatenspeicherung am 17.9.2007 in Berlin</p>
<p>Zum Beginn der Tagung begr&uuml;&szlig;ten Frank Werneke (ver.di), Prof. Dr. Rosemarie Will (Humanistische Union) und Dr. Christoph Fiedler (Verband der Zeitschriftenverleger) im Namen der Veranstalter.</p>
<p><i><img decoding="async" title="Frank Werneke" height="147" alt="Frank Werneke" hspace="5" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_ref_werneke.jpg.jpg" width="150" vspace="5" border="0"></i></p>
<p><i>Frank Werneke</i> ordnete in seinem Gru&szlig;wort die geplante Vorratsdatenspeicherung in den Kontext der Sicherheitspolitik der letzten Jahre ein. Er forderte die Bundesregierung auf, unter dem Vorwand einer Sicherheitspolitik keine weiteren Grundrechtseingriffe zuzulassen: &#8222;Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordert von der Bundesregierung einen sofortigen Verzicht auf neue Gesetzgebungsvorhaben im Bereich der inneren Sicherheit, wenn sie mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind.&#8220;</p>
<p><i><img decoding="async" title="Prof. Dr. Rosemarie Will" height="124" alt="Prof. Dr. Rosemarie Will" hspace="5" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_ref_will_01.jpg.jpg" width="150" vspace="5" border="0"></i></p>
<p><i>Rosemarie Will</i> benannte zwei grunds&auml;tzliche Kritikpunkte an der Speicherung aller Kommunikationsvorg&auml;nge: &#8222;Kann sich der Rechtsstaat wie ein &Uuml;berwachungsstaat organisieren, indem er die Verf&uuml;gbarkeit aller anfallenden Kommunikationsdaten f&uuml;r eine sp&auml;tere, noch nicht absehbare Verwendung anordnet, ohne sich damit selbst aufzuheben? Zum anderen m&uuml;ssen wir uns heute fragen, ob ein Grundrechtseingriff dieser Intensit&auml;t &uuml;berhaupt zu rechtfertigen ist, bzw. wenn man ihn rechtfertigt, ob dies nicht der Suspendierung des grundrechtlich gesch&uuml;tzten Fernmeldegeheimnisses gleichkommt.&#8220;</p>
<p><img decoding="async" title="Dr. Christoph Fiedler" height="101" alt="Dr. Christoph Fiedler" hspace="5" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_ref_fiedler.jpg.jpg" width="150" vspace="5" border="0"></p>
<p>Die drei Er&ouml;ffnungsreden k&ouml;nnen Sie hier anh&ouml;ren. (F&uuml;r die schlechte Qualit&auml;t am Anfang der Aufzeichnung bitten wir um Ihr Verst&auml;ndnis.)</p>
<p>L&auml;nge: 23 Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e: 21 MByte</p>
<p>Die drei Er&ouml;ffnungsreden k&ouml;nnen Sie hier ansehen.</p>
<p>L&auml;nge: 23 Minuten&nbsp;&nbsp;&nbsp;|&nbsp;&nbsp; Gr&ouml;&szlig;e:&nbsp;65 MByte</p>
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