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	<title>Innere Sicherheit Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Die Menschen im Land befinden sich dann in einem Panoptikum: Die schlimmsten Grundrechtseingriffe im Reformvorhaben der Nachrichtendienste</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/die-menschen-im-land-befinden-sich-dann-in-einem-panoptikum-die-schlimmsten-grundrechtseingriffe-im-reformvorhaben-der-nachrichtendienste/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Sep 2026 12:20:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett die Reform des Rechts der Nachrichtendienste beschlossen. Das Kabinett selbst spricht davon, dass der Gesetzentwurf die umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in der bundesdeutschen Geschichte darstelle.[1] Das ist nicht untertrieben. Jedoch sorgt die Gesetzneufassung weniger für eine [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-menschen-im-land-befinden-sich-dann-in-einem-panoptikum-die-schlimmsten-grundrechtseingriffe-im-reformvorhaben-der-nachrichtendienste/">Die Menschen im Land befinden sich dann in einem Panoptikum: Die schlimmsten Grundrechtseingriffe im Reformvorhaben der Nachrichtendienste</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett die Reform des Rechts der Nachrichtendienste beschlossen. Das Kabinett selbst spricht davon, dass der Gesetzentwurf <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskabinett-beschliesst-reform-des-rechts-der-nachrichtendienste-2449432">die umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in der bundesdeutschen Geschichte darstelle</a>.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></p>
<p class="">Das ist nicht untertrieben. Jedoch sorgt die Gesetzneufassung weniger für eine Modernisierung oder eine bessere Kontrolle von Nachrichtendiensten als vielmehr für einen massiven Umbau unseres Staates hin zu einem Überwachungsstaat.</p>
<p class="">Bevor der Bundestag über das mehr als 700 Seiten umfassende Paket entscheidet (BT-Drucksache 21/7868), appelliert die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) an die Abgeordneten, gegen die Reform zu entscheiden, da sie in weiten Teilen verfassungswidrig ist und bürgerliche Freiheiten sowie Grundrechte angreift. Es wäre besser, lediglich die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angemahnten Punkte bis Jahresende zu reformieren, statt <a href="https://verfassungsblog.de/geheimdienstreform-rundumschlag/">einen Paradigmenwechsel</a> einzuläuten, der deutlich mehr Autoritarismus und Grundrechtseingriffe bedeutet. Dazu haben wir die problematischsten Aspekte des Reformpakets hier gesammelt:</p>
<p class="">Die bislang im Artikel 10-Gesetz (G 10) geregelten Befugnisse zur Überwachung von Post und Telekommunikation unter Eingriff in Art. 10 GG werden nun in den einschlägigen Gesetzen der jeweiligen Nachrichtendienste geregelt. Die Überwachungsbefugnisse werden erheblich erweitert. Zudem erhalten sie operative Befugnisse, das heißt aktive Eingriffs- und Abwehrrechte. Die Kontrolle der Nachrichtendienste wird beim Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) zentralisiert; die G-10-Kommission wird gleichzeitig aufgelöst, und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) verliert ihre Kontrollbefugnisse für die geheimdienstlichen Tätigkeiten der Nachrichtendienste.</p>
<p class="">In weiten Teilen halten wir den Entwurf für verfassungswidrig, in allen Teilen aber für demokratieschädlich. Der Entwurf ignoriert häufig die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung, insbesondere, was Eingriffsschwellen und -befugnisse betrifft. Dies ist unverhältnismäßig. Am schwersten wiegt – und dies hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) als seine Intention öffentlich hervorgehoben –, dass aus den Nachrichtendiensten „echte“ Geheimdienste gemacht werden sollen, Das bundesverfassungsgerichtliche Trennungsgebot zwischen überwachenden, aber nicht operierenden Nachrichtendiensten und der Polizei würde dadurch aufgehoben. Das würde zu einer Verpolizeilichung der Nachrichtendienste führen. Als ob es nicht schon schlimm genug wäre, dass die Bevölkerung vom intransparenten „Verfassungsschutz“ überhaupt überwacht werden kann und ihre verfassungsmäßigen Grundrechte vor dem „Verfassungsschutz“ nicht ausreichend geschützt werden können: Nun sollen beide Nachrichtendienste im Inland überwachen dürfen, mehr Überwachungs- und polizeiliche Befugnisse erhalten. Somit wird die undemokratische Herrschaftsgewalt von immer schwerer zu kontrollierenden Geheimdiensten in einem heraufziehenden Autoritarismus erhöht. Ein Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten wird so nicht erreicht. Die Dienste konnten diesen Ausgleich schon zuvor nicht gewährleisten – mit dem neuen Entwurf ist dies aber noch weniger gegeben. Zudem wird die Pressefreiheit – als für die Demokratie konstitutive Freiheit – gefährdet.</p>
<h3 class="">Verpolizeilichung</h3>
<p>BND und BfV sollen also operative Befugnisse erhalten. Das soll der Vermeidung von Schutzlücken dienen. Tatsächlich entzieht ein solcher Paradigmenwechsel aber die Grundlage für die bisherigen Anforderungen an nachrichtendienstliches Handeln. Ein operativ tätiger Geheimdienst darf nämlich verfassungsrechtlich nicht, wie die deutschen Nachrichtendienste es jetzt schon können, unter geringeren Voraussetzungen als die Polizei bereits im Gefahrenvorfeld überwachen. Bisher wurden die Grundrechtseingriffe der Nachrichtendienste werden damit begründet, dass Nachrichtendienste eben keine operativen Befugnisse haben. Entscheidend ist nämlich für das Bundesverfassungsgericht, dass Nachrichtendienste höhere Datenerhebungsbefugnisse, aber dafür keine polizeilichen Eingriffsrechte haben (BVerfG, Urteil vom 26.04.2022 &#8211; 1 BvR 1619/17, BVerfGE 162, 1, Rn. 154-156). Dies ist das verfassungsrechtliche <em>Trennungsgebot</em>. Wenn die Nachrichtendienste nun operative Befugnisse bekommen sollen, müssten die Eingriffsschwellen für die Überwachung deutlich angehoben werden. Der Entwurf sieht aber sogar niedrigere Schwellen vor.</p>
<p>Bei den operativen Befugnissen geht es unter anderem darum, dass das BfV „selbst Schutzmaßnahmen bei einer Gefährdung für ein besonders gewichtiges Rechtsgut“ vornehmen kann, „um hierdurch im Interesse wirksamen Rechtsgüterschutzes Schutzlücken zu schließen“ (§ 59 BVerfG-E), wenn die dafür nötigen Informationen nicht an die Polizei als dritte Partei – im Sinne der Geheimhaltung – weitergegeben werden dürfen oder wenn ein Eingriff durch andere Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig erfolgen würde. Die neuen operativen Befugnisse des „Verfassungsschutzes“ sind in §§ 59ff. BVerfSchG-E geregelt. Die vorgesehenen Regelungen enthalten umfangreiche Eingriffsbefugnisse für solche Fälle. <a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/GFF_Stellungnahme_Entwurf_Reform_Nachrichtendienstrecht.pdf">Dadurch wird das Trennungsgebot unterlaufen und damit das verfassungsrechtliche Gefüge und die jeweiligen Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden generell in Frage gestellt</a>. Das hält die HU für verfassungswidrig und gefährlich.</p>
<p>Denn auch wenn die Begründung angibt, dass die Kompetenzen im nicht polizeitypischen nachrichtendienstlichen Gefüge verblieben, dürfen sie polizeilich handeln. Es handelt sich nicht um geringfügige Ergänzungsmaßnahmen der Kompetenzen, die bereits jetzt ausufern, <a href="https://verfassungsblog.de/nachrichtendienste-reform-operativ-bka/">sondern um operative Befugnisse</a>. Der „Verfassungsschutz“ darf dem Entwurf zufolge weitläufig „auf Gegenstände, die für die Bedrohung gegenwärtig oder künftig eingesetzt werden“, sowie auf „Güter, die im Rahmen einer Bedrohung ausgeführt werden sollen“, einwirken (§ 59 BVerfSchG-E). Der Anwendungsbereich erschöpft sich folglich mitnichten in einigen wenigen Sonderfällen. Dass die Anwendung von Zwang immerhin erst einmal nur auf Dinge und nicht auf Personen bezogen wird (§ 59 Abs. 2 Satz 2 BVerfSchG-E), darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies dennoch weitreichende grundrechtsintensive Maßnahmen darstellen kann, die polizeilichen Befugnissen gleichkommen.</p>
<p>Die vorgesehenen Maßnahmen des BfV sind darüber hinaus kaum konkretisiert, was insbesondere für § 59 Abs. 2 Nr. 1 BVerfSchG-E zutrifft, der die möglichen Maßnahmen nicht begrenzt. Notwendig für eine operative Maßnahme des „Verfassungsschutzes“ ist lediglich, dass der Gegenstand für die Bedrohung gegenwärtig oder absehbar eingesetzt wird. Die daran anschließende Auflistung in lit. a)-d) ist nicht abschließend, kann also ausgeweitet werden. Somit kann auf sämtliche Gegenstände, inklusive digitaler Datenbestände, Software, digitale Infrastrukturen etc. eingewirkt werden, wenn diese für eine Bedrohung eingesetzt werden. Bei einer zweckoffenen digitalen Infrastruktur (wie einem sozialen Netzwerk) dürfte eine solche Bedrohung schnell gegeben sein. Eine solche Regelung würde automatisch auch unbeteiligte Dritte in ihren Grundrechten betreffen. <a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/GFF_Stellungnahme_Entwurf_Reform_Nachrichtendienstrecht.pdf">Das ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte Unbeteiligter</a>, und die genannten Schutzmaßnahmen genügen nicht dem Anspruch an die verfassungsrechtliche Normenklarheit. Anstatt Schutzvorschriften zu erfüllen, ermöglicht der neue operative Anwendungsbereich weitere Grundrechtseingriffe gegen Dritte, die sich nicht ausreichend dagegen schützen können.</p>
<p>Weiter noch gehen die Reformideen für den BND, denn der Entwurf weitet dessen Aufgaben durch eine neue, zu unbestimmte Bedrohungsdogmatik erheblich aus. Die vorgesehenen Rechtsgüter und Qualifikationsstufen (§§ 2ff. BNDG-E) sind zu unbestimmt formuliert und lassen die Zuständigkeit des BND bei faktisch jedem Auslandsbezug uferlos werden. Teilweise ist das nicht einmal mehr durch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes gedeckt.</p>
<p>Der BND soll faktisch operative Kompetenzen erhalten, um Gefahren abzuwenden, wenn nur der BND dazu in der Lage ist und die Bedrohungslage von einer fremden Macht ausgeht oder die Geheimhaltung verhindert, dass eine andere Behörde aktiv wird. Unter anderem kann er im Cyberbereich eingreifen, aber auch der Einsatz mit kinetischen Mitteln ist möglich (wie dem Einsatz von Sprengstoff). Diese Maßnahmen sind in §§ 49ff. BNDG-E geregelt. Auch umfassende digitale Maßnahmen im Rahmen von Hackbacks sollen für den BND möglich werden. Die Feststellung des <a href="https://netzpolitik.org/2019/geheimes-bundestagsgutachten-attackiert-hackback-plaene-der-bundesregierung/">Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags</a> von 2019, dass Hackbacks ineffizient und gefährlich sind, wird ignoriert. Der Entwurf weitet zusätzlich die Inlandstätigkeit des BND aus. Dadurch erhält der BND polizeiliche Befugnisse zur Gefahrenabwehr. Sowohl die Begründung des Entwurfs (beispielsweise im Bereich der Cybersicherheit) als auch § 49 Abs. 1 Nr. 2 im Allgemeinen führen an, dass es der Polizei – im Gegensatz zum BND – an entsprechenden Fähigkeiten fehle oder der BND aktiv werden dürfe, wenn nur er über die erforderlichen Fähigkeiten verfüge. Ein Mangel an Fähigkeiten der Polizei kann aber doch nicht begründen, die Kompetenzen eines Nachrichtendienstes deswegen auszuweiten. <a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/Stellungnahme_BND-Gesetz_2026_final.pdf">Stattdessen müssten die Fähigkeiten der Polizei ihren tatsächlichen Amtsbefugnissen und neuen Bedrohungssituationen angepasst werden</a>. Dies darf das Trennungsgebot nicht aushebeln.</p>
<p>Als operative Kompetenzen des BND sollen das „aktive Einwirken mit dem Ziel der Abwendung oder Einschränkung“ einer Gefährdung gelten (§ 49 Abs. 1 S. 1 BNDG-E). Das darf sich nur gegen eine fremde Macht richten und nicht gezielt physisch gegen eine Person (§ 51 Abs. 3 BNDG-E). Das schließt immerhin absichtliche Tötungen – vom Verteidigungsfall abgesehen (§ 129 Abs. 3 BNDG-E) – aus; Tötungen oder Verletzungen von Menschen als Kollateralschäden sind aber möglich. Zudem bedeuten solche Befugnisse, dass der Gesetzgeber dem BND erlaubt, im Ausland Taten zu begehen, die dort Straftaten sind. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Grund- und Menschenrechte nicht auf deutsches Territorium oder deutsche Staatsbürger begrenzt sind. Die Art der einzusetzenden Mittel ist indes nicht eingegrenzt. Das gewählte Mittel muss bloß erforderlich und angemessen sein (§ 51 Abs. 1 und Abs. 4 BNDG-E). Dem Einsatz solcher (insbesondere kinetischer) Mittel ist ein zweistufiges Verfahren vorgelagert: Erstens muss eine spezifische Gefährdungslage – tatsächliche Anhaltspunkte, dass besonders gewichtige Rechtsgüter in besonderem Maße durch das anhaltende und planvolle Handeln einer fremden Macht gefährdet sind – festgestellt werden (§ 49 Abs. 1 S.1 und Abs. 2 BNDG-E). Zweitens müssen Art und Umfang der Maßnahmen in einer Grundanordnung vom BND-Präsidenten angeordnet werden (§ 50 BNDG-E).</p>
<p>Obgleich die operativen Tätigkeiten des BND sich gegen fremde Mächte richten würden, ist die Betroffenheit von Grundrechtstragenden auch hier keinesfalls ausschließbar, zumal der BND diese durchaus signifikanten Mittel auch subsidiär im Inland einsetzen darf. Man kann außerdem nicht ausschließen, dass die Folgen einer solchen Maßnahme einer militärischen Maßnahme vergleichbar sind (wie dem Einsatz von Sprengstoff). Das birgt die Gefahr, dass es im Falle des BND nicht nur zur <em>Verpolizeilichung</em>, sondern sogar zur <em><a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/Stellungnahme_BND-Gesetz_2026_final.pdf">Militarisierung</a> </em>kommt. Damit könnte der Parlamentsvorbehalt in einem bewaffneten Konflikt ausgehebelt werden.</p>
<p>Die Verpolizeilichung der Geheimdienste und die Inlandsbefugnisse des BND stellen das Sicherheitsgefüge prinzipiell in Frage. Zudem ist es verfassungswidrig, wenn die Dienste operative Befugnisse erhalten, aber deutlich niedrigere Eingriffsschwellen bei der Überwachung haben als die Polizei. Auch wenn sich die operativen Befugnisse vor allem auf Objekte beziehen, ist der massenhafte Grundrechtseingriff gegen Unbeteiligte (etwa im Internet) enorm. Zudem steht eine Slippery Slope zu befürchten, dass, wenn die Nachrichtendienste erst einmal zu „echten“ Geheimdiensten gemacht sind, eine künftige operative Kompetenzerweiterung sehr wahrscheinlich wird.</p>
<h3 class="">Ausnah&shy;me&shy;zu&shy;stand per Besonderem Feststel&shy;lungs&shy;fall</h3>
<p>Im Falle bewaffneter Konflikte wird die Militarisierung des BND in Bezug auf Ausnahmezustände besonders grundrechtseinschränkend: §§ 125ff. BNDG-E führen die Möglichkeit eines Ausnahmezustands in das deutsche Sicherheitsrecht in Bezug auf den Spannungs- und Verteidigungsfall (Art. 80a und Art. 115a GG) sowie den Besonderen Feststellungsfall ein. Letzterer soll eintreten, wenn der Verteidigungs- oder Spannungsfall direkt bevorstünde und ein Eingreifen des BND zur Landesverteidigung zwingend notwendig sei. Mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums kann die Bundesregierung diesen Fall mit einfacher Mehrheit und ohne öffentliche Diskussion feststellen (§ 125 Abs. 3  BNDG-E). Dann können entscheidende Verfahrens-, Datenschutz- und grundrechtliche Sicherungen wegfallen.</p>
<p>Grundrechte sind jedoch auch in Krisen- und Konfliktfällen weiterhin gültig. Allgemein gesprochen kann ein Ausnahmezustand in Grundrechte eingreifen oder in manchen Fällen sogar suspendieren.<a href="#_ftn2" name="_ftnref1">[2]</a> Gerade ein Spannungsfall könnte bei hybriden Bedrohungen lange bestehen. Die Hürden für den Zustimmungsfall wiederum sind ausgesprochen niedrig. Das eröffnet die Möglichkeit eines permanenten oder lang anhaltenden Ausnahmezustands, in dem die Ausnahme zur Regel wird.</p>
<p>Nach § 132 BNDG-E gelten zudem die Kontrollregelungen in solchen besonderen Krisenlagen nur in abgeschwächter Form. Im Verteidigungsfall entfällt insbesondere die Grundanordnung aus § 97 BNDG-E und damit die dort vorgesehene Kontrolle von Art und Umfang der Maßnahmen, während die weiteren Kontrollvorgaben nach Maßgabe der Abs. 3 und 4 modifiziert werden.</p>
<p>Zudem können Prüf-, Lösch- und Protokollierungspflichten während bestimmter Krisenlagen ausgesetzt und Benachrichtigungen aufgeschoben oder im Verteidigungsfall ausgeschlossen werden (§§ 126 Abs. 6, 130 Abs. 3f. BNDG-E). Die Begründung bestätigt, dass diese Pflichten für die Dauer des Verteidigungs-, Spannungs- oder Besonderen Feststellungsfalls ausgesetzt werden können (BR-Drs. 453/26). Besonders alarmierend ist daran der Wegfall der Protokollierung. Wo Protokollierungspflichten ausgesetzt werden, fehlt der nachträglichen Kontrolle die Dokumentationsgrundlage. Insbesondere bei heimlichen Eingriffen kann damit die Überprüfung ihrer Rechtmäßigkeit im Nachhinein erheblich erschwert oder verunmöglicht werden. Auch bei Gefahr im Verzug kann eine eigentlich erforderliche Vorabkontrolle nach § 31 UKRatG-E zunächst entfallen und erst nachträglich erfolgen. § 31 Abs. 1 UKRatG-E erlaubt die sofortige Vollziehbarkeit einer grundsätzlich vorabkontrollpflichtigen Anordnung; anschließend ist sie unverzüglich dem UKRat zur Bestätigung vorzulegen (§ 31 Abs. 1 und 2 UKRatG-E). Damit werden gerade in Situationen, in denen weitreichende Befugnisse besonders relevant werden, mehrere Kontrollmechanismen zurückgenommen oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, sodass die Kontrolle dann noch weniger im Verhältnis zu den anwachsenden Kompetenzen steht. Der Besondere Feststellungsfall verschärft dieses Problem noch einmal, weil dessen Ausnahmeregelungen bereits in einer vorgelagerten und möglicherweise länger andauernden Bedrohungslage greifen können.</p>
<h3 class="">&Uuml;berwachung und biome&shy;tri&shy;scher Abgleich</h3>
<p>Auch die Überwachung nimmt im Entwurf zu. Besonders ausufernd, unverhältnismäßig und verfassungswidrig sind die Videoüberwachung und der biometrische Datenabgleich des gesammelten Bildmaterials. Sowohl das BfV als auch der BND dürfen auch diverse öffentliche und nichtöffentliche Stellen zu Auskünften und teilweise sogar zur aktiven Mitwirkung bei Überwachungsmaßnahmen verpflichten (§§ 10-15 BVerfSchG-E und §§ 10-17 BNDG-E).</p>
<p>So müssen zum Beispiel Anbieter von Telekommunikationsdiensten auf Verlangen die ihnen zur Übermittlung anvertrauten Kommunikationsinhalte ausleiten. Sollten diese Anbieter Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung haben, oder falls die verlangte Mitwirkung technisch nicht erfüllbar ist, haben sie in einigen Fällen keine Möglichkeit, ihre Mitwirkungspflicht gerichtlich überprüfen zu lassen, denn nach § 13 Abs. 7 BVerfSchG-E ist bis zur Mitteilung an die betroffene Person der Rechtsweg ausgeschlossen. Auch an den UKRat können sie sich nicht zur Überprüfung wenden.</p>
<p>Die Geheimdienste können dem Entwurf zufolge aber auch Verfügungsberechtigte privater und öffentlicher Videoüberwachungseinrichtungen verpflichten, die Mitnutzung ihrer Videoüberwachung zu ermöglichen, Daten (auch in Echtzeit) an den „Verfassungsschutz“ und den BND auszuleiten und gespeicherte Bild- und Tonaufzeichnungen zu übermitteln (§ 15 Abs. 1 BVerfG-E und § 11 Abs. 4, § 15 und § 16 Abs. 2 BNDG-E). Das sind ausufernde Kompetenzen, da sie sich auf die Überwachung des gesamten öffentlichen Raums beziehen, wodurch <a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/GFF_Stellungnahme_Entwurf_Reform_Nachrichtendienstrecht.pdf">alle Menschen in Deutschland von den Nachrichtendiensten videoüberwacht werden können</a>. Insbesondere bei der niedrigen Eingriffsschwelle zeigt sich eine große Unverhältnismäßigkeit.</p>
<p>Öffentlich zugängliches Bild- und Videomaterial (wie Videos aus dem Netz) dürfen beide Dienste außerdem zum biometrischen Datenabgleich nutzen (§ 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVerfSchG-E und § 5 Abs. 3 BNDG-E). Dies wird an gar keine Eingriffsschwellen geknüpft, obwohl es ein schwerwiegender Grundrechtseingriff ist. Als ausreichende Legitimation des Eingriffs gilt dem Entwurf schon die extrem niedrige Zugriffshürde der Erforderlichkeit. Offenbar sieht der Entwurf Internetdaten als nicht schützenswert an. Doch die Streubreite biometrischer Abgleiche ist riesig und betrifft massenhaft Unbeteiligte, in deren Grundrechte dadurch eingegriffen wird, dass sie biometrisch erfasst werden. <a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/GFF_Stellungnahme_Entwurf_Reform_Nachrichtendienstrecht.pdf">Das ist keine Lappalie, sondern betrifft teils sehr sensibles oder intimes Material oder solches, das ohne Zustimmung der Dargestellten online gestellt wurde</a>. Das können so unterschiedliche Inhalte und Daten sein wie Daten von Dating-Plattformen, Videos, die sexualisierte Gewalt zeigen, Deep Fakes oder Aufnahmen von Versammlungen.</p>
<p>Da eine solche Maßnahme nicht einmal auf einer besonderen Bedrohung fußen muss, ist dies völlig unverhältnismäßig. Zudem widerspricht sie dem <em>Flächendeckungsverbot</em> des BVerfG. Demzufolge dürfen Kontrollen nur räumlich begrenzt durchgeführt werden, wenn dies erfolgversprechend ist, jedoch nicht um „kontrollfreie Bewegungen möglichst weiträumig oder gar im gesamten Zuständigkeitsbereich der Behörde auszuschließen“ (BVerfG, Beschluss vom 18.12.2018, 1 BvR 142/15, BVerfGE 150, 244, Rn. 115). Da dieses Verbot verhindern soll, dass der Staat ohne ausreichenden Anlass den gesamten öffentlichen analogen Raum nach möglichen Treffern durchsucht, muss dies im Sinne der grundrechtlichen Intention des BVerfG auch für digitale offen zugängliche Räume gelten.</p>
<p>Der Entwurf schafft die Möglichkeit der völligen Überwachung der Gesellschaft in Deutschland. Denn als ob nur eines dieser Instrumente nicht schon eine überbordende Überwachung bedeuten würde, entfalten sie in Kombination ihr volles „Potenzial“ der massenhaften Überwachung der analogen und virtuellen Öffentlichkeit. Denn die automatische Datenanalyse (§ 37 BVerfSchG-E) – dort als „qualifizierte Auswertung“ versteckt – sieht das Zusammenführen faktisch aller Daten des „Verfassungsschutzes“ sowie deren Analyse vor. Hier kommt auch künstliche Intelligenz zum Einsatz, wie die Sachverhaltsbeurteilung durch (fehlerhafte oder mit Biases im Algorithmus versehene) KI (siehe unten). Die Zahl der Stellen, die bei geringen Eingriffsschwellen umfassend auskunfts- und zusammenarbeitsverpflichtet werden, wird zudem deutlich steigen. Hinzu kommt die Möglichkeit, im öffentlichen Raum jede Videokamera mitnutzen zu können und so weitestgehende Übermittlungsmöglichkeiten zu erhalten. Kurz gesagt, sieht der Entwurf also eine massenhafte Überwachung von nahezu der gesamten Bevölkerung im Land vor – und dies ist nicht einmal an eine Vorabkontrolle des Unabhängigen Kontrollgremiums gebunden. Dieses Zusammenspiel der Überwachungsbefugnisse wäre eine Katastrophe für die Grundrechte und würde einen großen Schritt in Richtung Überwachungsstaat markieren. Die Menschen im Land befinden sich dann in einem Panoptikum.</p>
<h3 class="">K&uuml;nstliche Intelligenz</h3>
<p>Insbesondere der Einsatz von KI ist in dem Grad und der Art, wie er im Entwurf vorgesehen ist, in vielerlei Hinsicht weder grundrechtlich noch mit dem EU-Recht (etwa im Hinblick auf Datenschutz oder den AI Act) vereinbar.</p>
<p>KI-Systeme dürfen unbegrenzt auf alle personenbezogenen Daten zugreifen, die beim „Verfassungsschutz“ gespeichert sind, unabhängig davon, ob sie beispielsweise rechtmäßig erhoben wurden oder wie sensibel diese Daten sind. Fehler, die unter anderem zu Diskriminierung führen können, sind beim biometrischen Datenabgleich mit KI wahrscheinlich. Größer wird das Problem dadurch, dass BND und BfV ausländische private oder staatliche KI-Software verwenden können. Es besteht so die Gefahr, dass kommerzielle außereuropäische Anbieter genutzt werden, deren Tätigkeit nicht im Einklang mit dem deutschen und EU-Recht steht. Mit KI-unterstützten Auswertungsmöglichkeiten wird es außerdem wahrscheinlich, dass Daten generiert und qua Übermittlung mit allen geteilt werden.</p>
<p>37 Abs. 6 BVerfSchG-E sieht vor, dass automatisierte Auswertungen sogar „automatisiert veranlassen“, das heißt selbst unmittelbar Entscheidungen treffen können, die wiederum automatisch operative Maßnahmen nach sich ziehen. So dürfen auf Veranlassung einer KI direkt Daten gelöscht oder manipuliert werden, ohne dass ein Mensch davon zuvor auch nur Kenntnis nehmen müsste. Auf diese Weise wird die Entscheidung nicht nur dem Menschen abgenommen, sondern auch Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Entscheidung erheblich gestört. Im Namen der Sicherheit soll also eine unkontrollierte KI die Menschen überwachen und weitere grundrechtseinschränkende Entscheidungen treffen, ohne dass ein Mensch diese Entscheidung überprüfen würde.</p>
<h3 class="">Berufsgeheimnis</h3>
<p>Problematisch sind auch die Regelungen zur Datenerhebung von Berufsgeheimnisträgern wie Anwältinnen und Anwälten sowie Journalistinnen und Journalisten, weil sie unter Umständen, die für die Berufsträger nicht notwendigerweise vorhersehbar sind, dennoch eine Überwachung zulassen. Das wäre für Professionen, deren elementarer Bestandteil die Verschwiegenheit ist, fatal. Dadurch sind etwa der rechtsstaatliche Mandantenschutz und die Pressefreiheit bedroht. Es ist auch völlig unverständlich, warum zahlreiche weitere Berufsgeheimnisträgerprofessionen (wie Heilberufe, Soziale Arbeit etc.) im BNDG-E nicht einmal aufgeführt werden. Sinnvoll wäre es, allen Professionen, denen der Strafprozessordnung zufolge ein Berufsgeheimnis (und damit ein Zeugenverweigerungsrecht) zustehen, auch im BNDG-E einen absoluten Schutz dieses Rechts zu gewährleisten.</p>
<p>Dass für die Beteiligung (§ 3 Abs. 5 BVerfSchG-E) bereits jede direkte und mittelbare Unterstützung genügen soll, weitet die Regelung deutlich aus. Im Bereich der Rechtsanwältinnen und -anwälte beschränkt der Entwurf die Möglichkeiten auf vertrauliche Rechtsberatung, da Personen, die politisch oder ideologisch motiviert handeln, häufig jemanden, der bestrebungsnah ist, als Rechtsbeistand mandatieren. Bei nachrichtendienstlicher Überwachung im Vorfeld konkretisierter Gefahren und ohne strafrechtlichen Anfangsverdacht sind solche Einschränkungen des Vertraulichkeitsschutzes völlig unverhältnismäßig.</p>
<p>22 BNDG-E hebt zudem die Differenzierung zwischen Inland und Ausland für den BND auf, senkt die Schutzniveaus und weitet die Ausnahmeregelungen aus. Internationale Kontakte der Presse führen dazu, dass diese für den BND ausgesprochen interessant sind. Dies gilt auch für Clouds von Redaktionen, Medienbetreibenden sowie Reporterinnen und Reportern. Es ist schon ironisch, dass sich der Quellenschutz im Entwurf nur beim BND selbst findet, der seine verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler schützt. Die Eingriffsschwellen und die fehlende Abwägung in Bezug auf Journalistinnen und Journalisten dürften verfassungswidrig sein. Die erhebliche Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut als Eingriffsschwelle wird nämlich in § 22 Abs. 2 Nr. 1. lit. b BNDG-E eingeschränkt. Eine Abwägung, der zufolge das öffentliche Interesse an der Information das Interesse der Diskretion des Berufsgeheimnisträgers im Einzelfall überwiegen muss, ist nirgends vorgesehen, obwohl das BVerfG eine solche Abwägung verlangt.</p>
<p><a href="https://www.djv.de/fileadmin/user_upload/DJV/INFORMATIONEN/medienpolitik/2020-12-03_gemeinsame_stn_ref_e_gesetzes_zur_aenderung_des_bndg.pdf">Der Schutz für Journalistinnen und Journalisten ist auch in Bezug auf den „Verfassungsschutz“ lediglich relativ</a> (§ 32 Abs. 2 BVerfSchG-E), während er beispielsweise für Geistliche, Anwältinnen und Anwälte sowie Parlamentsmitglieder absolut gilt: Im Falle des Journalismus reicht aus, das öffentliche Interesse an der Wahrnehmung ihrer Aufgabe und das Geheimhaltungsinteresse besonders zu berücksichtigen. Abs. 2 Satz 2 erklärt, dass die Abwägung ab der Eingriffsschwelle der erheblichen Beobachtungsbedürftigkeit der Bedrohung stets zugunsten des Aufklärungsinteresses ausfällt, und konkretisiert die Abwägung. Eine Schutzlücke besteht, wenn die Maßnahme Journalistinnen und Journalisten indirekt als Dritte erfasst. Zudem wählt der Entwurf hier für die Feststellung der Erheblichkeitsschwellen unklare und dehnbare Termini. Eine Stufe unterhalb der erheblichen Beobachtungsbedürftigkeit wird nicht einmal definiert. Liegt eine erhebliche Beobachtungsbedürftigkeit vor, gelten Maßnahmen gegen journalistische Berufsgeheimnisträger als zulässig, sofern sie keinen Nachteil verursachen, der unverhältnismäßig zum versprochenen Maßnahmenerfolg steht. Eine solche vage Ermessensfrage erfüllt nicht die Anforderungen an die vom BVerfG vorgeschriebene Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall, da hier das Redaktionsgeheimnis als zentraler Bestandteil der Pressefreiheit angegriffen wird. Begründet wird § 32 Abs. 5 BVerfSchG-E damit, dass Folgeregelungen des Berufsgeheimnisträgerschutzes nicht auf Maßnahmen beschränkt seien, die direkt gegen den Berufsgeheimnisträger gerichtet sind. Einbezogen wird auch die Informationsgewinnung, die gegen andere gerichtet sind, wenn auch Berufsgeheimnisträger in die Angelegenheit involviert sind. Faktisch ist damit das Berufsgeheimnis gekippt.</p>
<h3 class="">Kontrolle der Dienste</h3>
<p>Je stärker Nachrichtendienste operativ in Geschehensabläufe eingreifen, desto weniger trägt die traditionelle (aus unserer Sicht fragwürdige) Begründung für ihre besonderen Vorfeldbefugnisse. Umso höher sind die Anforderungen an eine entsprechend dichte und unabhängige Kontrolle (vgl. BVerfG, Urteil vom 26.04.2022 – 1 BvR 1619/17, Rn. 153–166).</p>
<p>Wesentliche Kontrollzuständigkeiten sollen beim Unabhängigen Kontrollrat zusammengeführt werden; er übernimmt insbesondere die Aufgaben der G-10-Kommission und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) (§ 3 Abs. 1 UKRatG-E). Entscheidend ist jedoch, ob die Kontrolle mit der Ausweitung der Befugnisse Schritt hält. Gelinde gesagt bestehen daran – etwa in Anbetracht der Vorgaben des BVerfG – erhebliche Zweifel.</p>
<p>Das BVerfG verlangt, dass die Anforderungen an heimliche Überwachungsmaßnahmen nach ihrem Eingriffsgewicht bestimmt werden. Bei besonders intensiven Maßnahmen kann deshalb eine unabhängige Vorabkontrolle erforderlich sein (BVerfG, Urteil vom 26.02.2022 – 1 BvR 1619/17, Rn. 160–166, 213–214).</p>
<p>Der Entwurf sieht dazu unterschiedliche Eingriffsstufen vor. Eine individuelle Vorabkontrolle durch den UKRat setzt aber teilweise erst bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen an. Auch darunter können aber bereits Maßnahmen liegen, die für Betroffene erhebliches grundrechtliches Gewicht haben. Damit klaffen materielle Eingriffsschwellen und Kontrollschwellen auseinander, wenn weitreichende Überwachungsbefugnisse mit unzureichenden Eingriffsschwellen und Kontrollmechanismen kombiniert werden. Etwa führt dies zu einer erheblichen Schwächung der bisherigen Aufsicht. Denn je größer die Streubreite und je stärker die automatisierte Verarbeitung durch die Dienste, desto weniger genügt es, nur einzelne Verarbeitungsschritte nachträglich zu kontrollieren. Mindestens erforderlich wäre vielmehr eine Kontrolle, die auch Reichweite, Auswahl und Einsatz solcher Verfahren insgesamt erfassen kann. Gerade bei Videoüberwachung und öffentlich verfügbaren Internetdaten trägt der Entwurf dieser großen Streubreite jedoch nicht erkennbar durch eine entsprechend verdichtete Kontrolle Rechnung.</p>
<p><a href="https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/2026/Stgn_Reform-Nachrichtendienst.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=5">Wichtig ist auch die Übernahme von Aufgaben der G-10-Kommission und der BfDI durch den UKRat</a>. Dies ist zunächst nur eine Verlagerung und Bündelung von Zuständigkeiten (§ 3 Abs. 1 UKRatG-E). Sie ersetzt jedoch nicht automatisch die unterschiedlichen Perspektiven und Fachkompetenzen der bisherigen Kontrollstellen. Die BfDI kann komplexe Datenverarbeitungssysteme und Datenflüsse behördenübergreifend betrachten. Gerade bei automatisierten Datenanalysen ist diese Perspektive wichtig, weil solche Verfahren große Datenbestände zusammenführen und daraus neue Zusammenhänge oder Verdachtsmomente abgeleitet werden können. Ihre Kontrolle erfordert neben juristischer auch technische und datenschutzrechtliche Sachkunde. Dies wird im Entwurf aber weitgehend ausgeblendet.</p>
<p>Hinzu kommt der behördenübergreifende Gesamtblick. Werden Daten etwa vom „Verfassungsschutz“ erhoben, in einem gemeinsamen Informationsverbund verarbeitet und anschließend von einer Polizeibehörde verwendet, können sich die Grundrechtswirkungen erst aus dem Zusammenspiel der einzelnen Verarbeitungsschritte ergeben. Der damalige BfDI Ulrich Kelber hat deshalb im Zusammenhang mit gemeinsamen Zentren <a href="https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/2023/StgN_Reform-Nachrichtendienstrecht.html">auf die besonderen Risiken solcher Informationsverbünde</a> hingewiesen. Der vorgesehene Austausch zwischen UKRat und BfDI (§ 37 Abs. 3 UKRatG-E) ersetzt diese eigenständige Kontrollperspektive keinesfalls. Gerade weil der Entwurf die automatisierte und behördenübergreifende Verarbeitung von Daten ausweitet, ist der Verlust dieser Perspektive umso problematischer.</p>
<p>Ein weiterer Aspekt betrifft die Benachrichtungspflichten gegenüber von Überwachung Betroffenen und deren individuellen Rechtsschutz. Von geheimen Überwachungsmaßnahmen Betroffene wissen für gewöhnlich weder vom Eingriff noch von den erhobenen Informationen oder sollen – es soll ja ein Ausschnüffeln der Menschen <em>im Geheimen</em> sein – es auch zunächst gar nicht. Individueller Rechtsschutz wird dadurch erheblich erschwert oder gar unmöglich. Die im Entwurf vorgesehenen Benachrichtigungspflichten enthalten zudem zahlreiche Ausnahmen; Benachrichtigungen können zurückgestellt oder ausgeschlossen werden (§ 35 BVerfSchG-E; §§ 100, 101 BNDG-E).</p>
<p>Als ob die vorgesehene Überwachung noch keine hohe Eingriffsintensität hätte, kann das Auskunftsrecht den oben beschriebenen Mangel nicht zuverlässig ausgleichen. Bereits jetzt schon muss eine Person für ein Auskunftsersuchen an den „Verfassungsschutz“ auf einen konkreten Sachverhalt hinweisen und ein besonderes Interesse an der Auskunft darlegen (§ 15 Abs. 1 BVerfSchG). Diese Voraussetzung bleibt im Regierungsentwurf bestehen (§ 70 Abs. 1 BVerfSchG-E). Es ist aber davon auszugehen, dass die betroffene Person von der <em>heimlichen</em> Maßnahme für gewöhnlich nichts weiß. Das Auskunftsrecht bietet deshalb dort, wo Betroffene besonders auf nachträgliche Aufklärung angewiesen sind, keinen verlässlichen Zugang zu den über sie gespeicherten Informationen.</p>
<p>Darum verlangt das BVerfG bei heimlicher Nachrichtendiensttätigkeit eine kontinuierliche und umfassende unabhängige objektivrechtliche Kontrolle. Diese muss einen umfassenden Kontrollzugriff ermöglichen und über ausreichende Entscheidungsbefugnisse, Informationen, Personal und Mittel verfügen (BVerfG, Urteil vom 19.05.2020 – 1 BvR 2835/17, Rn. 267–288, insb. Rn. 272, 275–276, 287–288). Die unabhängige Kontrolle muss damit eine Kontrollfunktion übernehmen, die Betroffene selbst meist nicht wahrnehmen können. Je weniger sie von einem Eingriff wissen und je schwerer sie nachträglich feststellen können, welche Informationen über sie erhoben und verarbeitet wurden, sprich, wo überhaupt in ihre Grundrechte eingegriffen wurde, desto größer muss doch die Verantwortung des UKRats sein, die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen eigenständig und effektiv zu überprüfen. Diese unabhängige Kontrolle ersetzt indes nicht die Möglichkeit der Betroffenen, die Rechtmäßigkeit einer ihnen bekannt gewordenen Maßnahme selbst gerichtlich überprüfen zu lassen.</p>
<p>Doch es bestehen noch weitere Kontrolllücken. Beispielsweise kann der UKRat zwar die Rechtmäßigkeit deutscher Übermittlungsentscheidungen im Sinne der internationalen Zusammenarbeit mit ausländischen Geheim- und Nachrichtendiensten kontrollieren, nicht aber die Nutzung der Informationen und Daten durch die ausländischen Dienste. Umso wichtiger sind strenge Vergewisserungs- und Übermittlungsvoraussetzungen. Das Bundesverfassungsgericht verlangt für Übermittlungen ins Ausland unter anderem einen datenschutzrechtlich angemessenen und mit Menschenrechtsgewährleistungen zu vereinbarenden Umgang mit den übermittelten Informationen im Empfängerstaat sowie eine entsprechende Vergewisserung (BVerfG, Urteil vom 26.02.2022 – 1 BvR 1619/17, Rn. 276–285; BVerfG, Urteil vom 19.05.2020 – 1 BvR 2835/17, Rn. 263ff., 276–285).</p>
<p>Bestimmte neue nachrichtendienstliche Mittel können außerdem bis zu vier Jahre praktisch erprobt werden, bevor ihre dauerhafte gesetzliche Ausgestaltung feststeht (§ 4 Abs. 4 BVerfSchG-E und § 19 Abs. 1 BNDG-E). <a href="https://verfassungsblog.de/nachrichtendienstreform-kontrolle-unabhangigerkontrollrat/">Damit werden grundrechtsrelevante Entscheidungen teilweise aus dem Gesetz in die exekutive Praxis verlagert</a>.</p>
<p>Wer schützt dann noch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verfassung ausreichend vor dem „Verfassungsschutz“ und dem BND?</p>
<h3 class="">Fazit</h3>
<p>Ohne Rechtsstaat und Demokratie wirkliche Resilienz zu verleihen, sorgt der Entwurf somit für eine massive Ausweitung der Kompetenzen der Nachrichtendienste. Diese soll nicht nur deutlich leichter alle Menschen in Deutschland und wesentlich leichter im Ausland überwachen dürfen – womit ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat geschaffen ist –, sondern die Dienste sollen auch mit operativen Befugnissen ausgestattet werden, obwohl sie bereits frühzeitig überwachen dürfen. Das widerspricht dem Trennungsgebot und schafft Unklarheiten im institutionellen Gefüge der Sicherheitsbehörden.</p>
<p>Gleichzeitig sollen diese Geheimdienste de facto schlechter politisch kontrolliert werden. Besonders problematisch ist daran der eingeschränkte individuelle Rechtsschutz bei heimlichen Maßnahmen. Betroffene erfahren häufig nichts von einem Eingriff und können deshalb ihre Rechte vielfach nicht selbst wirksam wahrnehmen. Eben deshalb kommt der unabhängigen Kontrolle von Amts wegen besondere Bedeutung zu. In besonderen Krisenlagen werden zudem Kontroll-, Dokumentations- und Benachrichtigungsmechanismen teilweise zurückgenommen (siehe oben). Das Bundesverfassungsgericht verlangt für geheime Nachrichtendiensttätigkeit jedoch eine dauerhafte und umfassende unabhängige Kontrolle. Eingriffsvoraussetzungen und Kontrolldichte müssen zudem am jeweiligen Eingriffsgewicht ausgerichtet sein. Gewiss, es ist ohnehin unmöglich, Geheimdienste <em>demokratisch und transparent zu kontrollieren</em> – dies widerspricht dem Prinzip eines <em>Geheimdienstes</em> –, was solche Dienste per se undemokratisch macht. Nun aber die wenigen Möglichkeiten der teilweisen Kontrolle nicht entsprechend dem Zuwachs an Kompetenzen der Dienste zu stärken, würde für Geheimdienste sprechen, deren Leine so lang wird, dass es fraglich ist, inwiefern diese zum Schutze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beitragen. Stattdessen scheinen sie beide eher zu bedrohen.</p>
<p>Das zeigt einmal mehr, dass der „Verfassungsschutz“ nicht im rechtsstaatlichen und demokratischen Sinne reformiert wird (und wohl auch nicht reformiert werden kann), weswegen er ersatzlos abgeschafft gehört. Dies zeigt einen generellen Mangel an Transparenz, der sich auch an anderen Stellen zeigt. Denn während das Informationsfreiheitsgesetz, das Transparenz von Staat und Behörden gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, geschliffen wird, wird die Intransparenz der Dienste ausgebaut.</p>
<p>Das Reformpaket, das die Freiheit der Menschen auf deutschem Boden bedroht, sollte daher abgelehnt werden. Wenn der „Verfassungsschutz“ schon nicht abgeschafft werden wird, so würde es bis Jahresende reichen, die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Punkte zu reformieren, anstatt einen Paradigmenwechsel der Überwachung und Gewalt einzuführen.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Philip Dingeldey &amp; Carola Otte</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h4 class="">Anmerkungen</h4>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Die Reform des Militärischen Abschirmdienstes gilt bereits seit 16. Januar 2026.</p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[2]</a> Nun kann man rechtsphilosophisch kritisieren, dass eine rechtlich festgehaltene Möglichkeit der Suspension, Einschränkung oder starken Eingriffe in Grundrechte im Namen des Rechts oder der Sicherheit die Kraft des Gesetzes (durch die Staatsgewalt) im schlimmsten Fall noch wirkt, aber nicht mehr das Gesetz (und seine grundrechtlichen Abwehrrechte gegenüber der Staatsgewalt) selbst. Solche Szenarien, obgleich im Entwurf nicht die Rede von Rechtssuspension ist, gilt es als Bedrohung (einer Slippery Slope) im Hinterkopf zu behalten, insbesondere wenn solche Zustände über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben oder sich perpetuieren.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/die-menschen-im-land-befinden-sich-dann-in-einem-panoptikum-die-schlimmsten-grundrechtseingriffe-im-reformvorhaben-der-nachrichtendienste/">Die Menschen im Land befinden sich dann in einem Panoptikum: Die schlimmsten Grundrechtseingriffe im Reformvorhaben der Nachrichtendienste</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>„wahl26.berlin“ – die Homepage zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Aug 2026 08:28:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sicherlich haben die Berlinerinnen und Berliner die Wahlplakate bemerkt, die Werbung gesehen und die Wahlbenachrichtigung erhalten: am 20. September 2026 wählt Berlin ein neues Abgeordnetenhaus. Doch welche Partei setzt sich besonders für die Bürgerrechte ein? Um das herauszufinden, hat der Landesverband Berlin-Brandenburg der Humanistischen Union, wie zu den vorherigen Wahlen, Wahlprüfsteine erstellt. Gefragt wurden die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/wahl26-berlin-die-homepage-zur-wahl-des-berliner-abgeordnetenhauses/">„wahl26.berlin“ – die Homepage zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Sicherlich haben die Berlinerinnen und Berliner die Wahlplakate bemerkt, die Werbung gesehen und die Wahlbenachrichtigung erhalten: am 20. September 2026 wählt Berlin ein neues Abgeordnetenhaus. Doch welche Partei setzt sich besonders für die Bürgerrechte ein?</p>
<p>Um das herauszufinden, hat der Landesverband Berlin-Brandenburg der Humanistischen Union, wie zu den vorherigen Wahlen, Wahlprüfsteine erstellt.</p>
<p>Gefragt wurden die im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die AfD – nach ihrer Meinung zu fünf wichtigen Themen der aktuellen und zukünftigen Innen- und Justizpolitik.</p>
<p>Wir wollen wissen, wie und wonach deren Ansicht Künstliche Intelligenz bei der Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden soll und wo nicht; wie die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl auf öffentlichen Plätzen erhöht werden kann; ob das ASOG, das hiesige Polizeigesetz, weiter geändert werden soll und was geändert werden soll; ob der Verfassungsschutz abgeschafft oder besser kontrolliert werden soll und wo im Strafvollzug dringender Reformbedarf besteht.</p>
<p>Die ausführlichen und lesenswerten Antworten der Parteien und die in wochenlangen Diskussionen erarbeiteten Positionen der HU zu den Fragen finden Sie hier: <strong><a href="https://wahl26.berlin/">https://wahl26.berlin/</a></strong></p>
<p>Auf der Seite finden Sie auch einige Informationen zu den im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien, zu unseren Veranstaltungen im Wahlkampf, die aufgezeichnet werden, und die vollständigen Antworten von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der AfD auf unsere Fragen.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Axel Bußmer</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/wahl26-berlin-die-homepage-zur-wahl-des-berliner-abgeordnetenhauses/">„wahl26.berlin“ – die Homepage zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Netzpolitischer Abend zur Berliner Abgeordnetenhauswahl mit den Innenpolitikern der demokratischen Parteien</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Aug 2026 08:00:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Am Dienstag, den 1. September 2026, diskutieren die Digitale Gesellschaft und die Humanistische Union Berlin-Brandenburg um 20.00 Uhr in der c-base (Rungestraße 20, 10179 Berlin, Nähe S/U-Bahnhof Jannowitzbrücke) im Rahmen des Netzpolitischen Abends mit Mitgliedern des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Berliner Abgeordnetenhauses über die künftige Innen- und Justizpolitik. Als Gäste begrüßen wir [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/netzpolitischer-abend-zur-berliner-abgeordnetenhauswahl-mit-den-innenpolitikern-der-demokratischen-parteien/">Netzpolitischer Abend zur Berliner Abgeordnetenhauswahl mit den Innenpolitikern der demokratischen Parteien</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am Dienstag, den 1. September 2026, diskutieren die <a href="https://digitalegesellschaft.de/">Digitale Gesellschaft</a> und die <a href="https://berlin.humanistische-union.de/">Humanistische Union Berlin-Brandenburg</a> um 20.00 Uhr in der <a href="https://www.c-base.org/cv50f/core/c-tour/htdocs/location.html">c-base</a> (Rungestraße 20, 10179 Berlin, Nähe S/U-Bahnhof Jannowitzbrücke) im Rahmen des Netzpolitischen Abends mit Mitgliedern des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Berliner Abgeordnetenhauses über die künftige Innen- und Justizpolitik.</p>
<p>Als Gäste begrüßen wir</p>
<ul>
<li><a href="https://friedrichshainer.berlin/"><strong>Vasili Franco</strong></a>, MdA · Bündnis 90/Die Grünen, Sprecher für Innenpolitik und Drogenpolitik</li>
<li><a href="https://www.politik-mit-lenz.de/"><strong>Stephan Lenz</strong></a>, MdA · CDU, Sprecher für Verfassungsschutz</li>
<li><a href="https://www.martin-matz.de/"><strong>Martin Matz</strong></a>, MdA · SPD, Innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion</li>
<li><a href="https://www.linksfraktion.berlin/abgeordnete/niklas-schrader/"><strong>Niklas Schrader</strong></a>, MdA · Die Linke, Sprecher für Innenpolitik</li>
<li><em>Moderation</em>: <strong>Axel Bussmer</strong> (HU), <strong>Tom Jennissen</strong> (Digitale Gesellschaft)</li>
</ul>
<p>Mit ihnen reden wir über die Reform des Versammlungsfreiheitsgesetzes und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Polizeiarbeit.</p>
<p>2021 verabschiedete der damalige rot-rot-grüne Berliner Senat das Versammlungsfreiheitsgesetz. Jedes Jahr profitieren in Berlin über 7.000 Demonstrationen davon. Im Frühjahr legte das Forschungsinstitut für Öffentliche und Private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin eine Evaluation des Gesetzes vor. Nach der Wahl wollen die Parteien das Gesetz ändern.</p>
<p>Soll der Begriff der <em>öffentlichen Ordnung</em>, der Verbote erleichtert, wieder in das Gesetz aufgenommen werden? Sollen rechtsextremistische Demonstrationen leichter verboten werden können? Oder soll noch einfacher demonstriert werden können? Wie soll mit Unklarheiten bei der Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten umgegangen werden?</p>
<p>„Künstliche Intelligenz“ ist das aktuelle Buzzword. Auch bei der Verbrecherjagd, bei der Videoüberwachung und der Verhinderung von Straftaten soll KI helfen. So soll KI problematisches Verhalten auf öffentlichen Plätzen erkennen und die Polizei informieren, bevor es zu Verbrechen kommt.</p>
<p><a href="https://wahl26.berlin/ki/">Wie wollen die Parteien KI einsetzen</a>? Welche Potentiale hat KI? Welche Gefahren gibt es? Gibt es Alternativen zum Einsatz von KI? Wo würden die Parteien Grenzen ziehen?</p>
<p>Den Abend könnt ihr, wie gewohnt in der c-base und im Stream auf <a href="https://fair.tube/w/res8Zscg69HAXs8iT3gZw7">Peertube</a> und – erstmals – auf AlexTV verfolgen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/netzpolitischer-abend-zur-berliner-abgeordnetenhauswahl-mit-den-innenpolitikern-der-demokratischen-parteien/">Netzpolitischer Abend zur Berliner Abgeordnetenhauswahl mit den Innenpolitikern der demokratischen Parteien</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/editorial-101/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:12:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union, im Sommer 2026 bestimmen zwei Themen die Berichterstattung der Medien und damit unsere Wahrnehmung: Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer und die Hitzeglocke, die über Deutschland liegt. Dass US-Präsident Trump versucht, die Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika für sein eigenes Prestige zu instrumentalisieren, ist ihm nicht einmal vorzuwerfen, eher FIFA-Präsident Infantino, der schon in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/editorial-101/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitglieder der Humanistischen Union,</p>
<p>im Sommer 2026 bestimmen zwei Themen die Berichterstattung der Medien und damit unsere Wahrnehmung: Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer und die Hitzeglocke, die über Deutschland liegt.</p>
<p>Dass US-Präsident Trump versucht, die Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika für sein eigenes Prestige zu instrumentalisieren, ist ihm nicht einmal vorzuwerfen, eher FIFA-Präsident Infantino, der schon in der Vergangenheit – und in der absehbaren Zukunft wird sich das wohl nicht ändern – bei seinen Allianzen nicht wählerisch war. Einziges Kriterium scheint zu sein, dass die Kasse stimmt. Ähnlich wie bei früheren Sport-Großereignissen scheint das aber in der Berichterstattung anscheinend keine Rolle mehr zu spielen.</p>
<p>Wesentlich kritischer in heutiger Zeit ist die <em>Hitzewelle</em>. Warum einige Akteure den Klimawandel weiterhin leugnen und warum die Bundesregierung – obwohl sie den menschengemachten Klimawandel offiziell als existenzielle Bedrohung identifiziert – keine sichtbaren Schritte gegen den Klimawandel oder den Hitzeschutz für die Bevölkerung ergreift, ist mit den Maßstäben der Vernunft und Wissenschaft nicht zu erklären, sondern nur damit, welche Gewinne weiterhin mit fossilen Brennstoffen erzielt werden. Völlig verrückt wird es, wenn von der „Seele“ eines Verbrennungsmotors schwadroniert wird und ein großer deutscher Sportwagenhersteller versucht, Fahrverhalten und Fahrgeräusche eines Verbrenners elektronisch zu simulieren. Fazit: Sportwagen werden nicht wegen ihres Komforts und ihrer Fahrleistungen gekauft, sondern weil sie Krach machen und stinken.</p>
<p>All dies hat auch abseits der unmittelbaren Konsequenzen des Klimawandels dramatische Folgen: Wir sind durch die Ignoranz des Klimawandels auf die hohen Temperaturen nicht eingestellt. Schätzungen sprechen inzwischen von über 5.000 Hitzetoten; das sind erheblich mehr, als jährlich im Straßenverkehr ums Leben kommen. Wenigstens ein Wort des Bedauerns hätte ich mir von der Bundesregierung gewünscht – doch das passt wohl nicht zu der von ihr betriebenen Politik.</p>
<p>Auch an anderer Stelle sind die Pläne der Bundesregierung auf Kritik gestoßen. Besonders kritisch aus Sicht der Bürgerrechte ist die De-facto-Abschaffung des <em>Informationsfreiheitsgesetzes</em> (IFG). Bei Nichtregierungsorganisationen und einem Teil der Medien formiert sich breiter Widerstand. Gemeinsam mit über hundert Organisationen hat die Humanistische Union eine Erklärung unterzeichnet, die klar gegen die Regierungspläne Stellung bezieht.</p>
<p>Ein Gründungsimpuls der Humanistischen Union war die Kritik an der Macht der Kirchen in Deutschland – immer sind wir für die klare <em>Trennung zwischen Staat und Kirche</em> eingetreten. Dabei ging es uns früher vor allem um die in Deutschland etablierten christlichen Konfessionen, die katholische und die evangelische Kirche.</p>
<p>Aktuell sind weltweit zwei Strömungen zu beobachten: einerseits der Vatikan, der – bei aller berechtigen und notwendigen Kritik – seit dem Pontifikat Franzikus’ eine deutlich sozialpolitische Agenda verfolgt. Dazu kommt die aktuelle Enzyklika von Papst Leo XIV, die sich intensiv mit den aktuellen Entwicklungen der Künstlichen Intelligenz auseinandersetzt.</p>
<p>Im Kontrast dazu entwickelt sich eine Mischung aus religiösem Fundamentalismus einerseits und einem libertären und individualistischen Kapitalismus andererseits, die auf Carl Schmitt und Ayn Rand beruht. Damit wird die <em>Broligarchie</em> gerechtfertigt, eine Herrschaft der Tech-Milliardäre. Diese Männer [sic!] sehen sich als Aufhalter – Katechon – gegen den Antichristen. Peter Thiel, milliardenschwerer Investor, der insbesondere für PayPal und Palantir verantwortlich ist und die Karriere von US-Vizepräsident J.D. Vance massiv gefördert hat, ist ein wesentlicher Protagonist dieses religiösen Fundamentalismus.</p>
<p>Ende Mai wurde die 30. Ausgabe des <em>Grundrechte-Reports</em> veröffentlicht. „Ausgangspunkt für die staatlichen Verfassungsschutzberichte sind angebliche Sicherheitsbedürfnisse; Ausgangspunkt für den Grundrechte-Report sind Menschenwürde, Grundrechte und Rechtsstaat“, schrieb es Till Müller-Heidelberg, Mitbegründer und langjähriger Mitherausgeber des Grundrechte-Reports. Diese Worte leiten auch das Vorwort der aktuellen Ausgabe ein.</p>
<p>Seit 1997 dokumentieren wir Einschränkungen der Grundrechte durch Gesetze, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte und sonstiges staatliches Handeln. Der autoritäre Staat kommt immer unverhohlener zum Vorschein. Prägend für das Jahr 2025 war die sprunghafte Militarisierung Deutschlands, deren Ausmaß seit dem Zweiten Weltkrieg beispiellos ist. Die schwarz-rote Koalition bereitet mit dem Erlass des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes die Wiedereinführung der Wehrpflicht vor und verpflichtet junge Männer zu einer Selbstauskunft über ihre „Wehrtüchtigkeit“ und zu einer umfangreichen Musterung. Damit steht in Aussicht, die Errungenschaft der Aussetzung der Wehrpflicht zu verlieren. In der Begründung des Wehrdienständerungsgesetzes hieß es 2011 noch: „Die mit gesetzlichen Pflichtdiensten verbundenen Grundrechtseingriffe [sind] nicht mehr zu rechtfertigen.“ Heute kommt der Gesetzgeber offenbar zu einer anderen Bewertung.</p>
<p>Doch neben dem Ausbau von Militär und Sicherheitsbehörden ist auch der zunehmende <em>Überwachungskapitalismus</em> eine Gefahr für die Menschenrechte. Teilweise geht er mit staatlichen Überwachungsmaßnahmen und der parallel stattfindenden Militarisierung Hand in Hand, wie die Nutzung von Palantir für die staatliche Überwachung zeigt. Teilweise fördern solche Unternehmen eine faschistische Politik, wie sie in Deutschland auch auf politischer Ebene verstärkt zu beobachten ist.</p>
<p>Die Zeitschrift <strong>vor</strong><em>gänge</em> ist seit vielen Jahren das zentrale Organ der Humanistischen Union, mit dem wir unsere inhaltlichen Positionen und Themen voranbringen wollen. Um dies zu verstärken, wollen wir mit einem neuen Veranstaltungsformat die behandelten Themen in die Öffentlichkeit tragen: <strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt</em> ist eine Reihe von weitgehend virtuellen Diskussionsveranstaltungen, in der wir künftig eine Debatte über die Themen der <strong>vor</strong><em>gänge</em> führen wollen. Die ersten beiden Veranstaltungen befassten sich mit den Ausgaben zu <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/"><em>Einengung der Diskursräume</em></a> und <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-weniger-demokratie-wagen-videoaufzeichung/"><em>Weniger Demokratie wagen?</em></a>. Deren Aufzeichnungen sind auf unserer Homepage humanistische-union.de zu finden. Ich wünsche viel Freude und viele neue Erkenntnisse und Einsichten beim Ansehen der Aufzeichnungen und der Lektüre der Ausgaben. Wir werden die Reihe nach der Sommerpause fortführen.</p>
<p>Es grüßt Sie und Euch herzlich</p>
<p><em>Stefan Hügel</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/editorial-101/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume &#8211; Die Videoaufzeichnung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jun 2026 18:54:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer Ausgabe der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik zur Einengung der öffentlichen Diskursräume veranstaltete die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten. Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum fand per Videokonferenz [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume &#8211; Die Videoaufzeichnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> zur <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em></a> veranstaltete die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten.</p>
<p><em>Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum fand per Videokonferenz am 15. Juni 2026 statt. Sie ist Teil der neuen HU-Veranstaltungsreihe &#8222;</em><strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>Die wachsende Einengung und Verschiebung öffentlicher Diskursräume sowie die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts feststellen. Dies zeigt sich rechtlich anhand zunehmender strafrechtlicher Konsequenzen für bestimmte Äußerungen, der Kriminalisierung ganzer Gruppen oder Demonstrationen, aber auch gesellschaftlich in der abnehmenden Diskursfähigkeit, durch Polarisierung, Emotionalisierung, Hassrede, Rechtsruck und soziale Verwerfungen. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p>Es diskutierten:</p>
<ul>
<li><strong>Prof. Dr. Jörg Arnold</strong>: Strafrechtswissenschaftler; er war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht; Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><strong>Dr.</strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/vorstand/#dr-wolfram-grams-stellvertrender-vorsitzender"><strong>Wolfram Grams</strong></a>: Oberstudiendirektor a. D., Sozialpädagoge, Politikwissenschaftler und Philosoph; stellvertretender Vorsitzender der HU und Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li>Moderation: <strong>Dr. Daniela Dahn</strong>: freie Schriftstellerin und Publizistin.</li>
</ul>
<p><em>Hier finden Sie eine Aufzeichnung der Veranstaltung &#8211; die Publikumsdiskussion im Anschluss wurde nicht aufgenommen:</em></p>
<p><video controls="controls" width="100%" height="150"><source src="https://cloud.humanistische-union.de/index.php/s/aMYaSjwE7GBcNs5/download" type="video/mp4" />Ihr Browser unterstützt dieses Videoformat nicht.</video></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><strong>vor</strong>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 253 (= 1/2026): Einengung der öffentlichen Diskursräume</a></em><em>. Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong>gänge-Beiträge des Heftschwerpunktes kostenlos lesen, unter anderem denjenigen der Referenten. Um den Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams zu lesen, klicken Sie bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">hier</a>.</em><em> Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen</em><em>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume &#8211; Die Videoaufzeichnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
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		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
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		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2026 09:19:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik zur Einengung der öffentlichen Diskursräume veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten. Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> zur <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em></a> veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten.</p>
<p><em>Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per Videokonferenz am 15. Juni 2026, 19 Uhr statt. Sie ist Teil der neuen HU-Veranstaltungsreihe &#8222;</em><strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>Die wachsende Einengung und Verschiebung öffentlicher Diskursräume sowie die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts feststellen. Dies zeigt sich rechtlich anhand zunehmender strafrechtlicher Konsequenzen für bestimmte Äußerungen, der Kriminalisierung ganzer Gruppen oder Demonstrationen, aber auch gesellschaftlich in der abnehmenden Diskursfähigkeit, durch Polarisierung, Emotionalisierung, Hassrede, Rechtsruck und soziale Verwerfungen. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p>Es diskutieren:</p>
<ul>
<li><strong>Prof. Dr. Jörg Arnold</strong>: Strafrechtswissenschaftler; er war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht; Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><strong>Dr.</strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/vorstand/#dr-wolfram-grams-stellvertrender-vorsitzender"><strong>Wolfram Grams</strong></a>: Oberstudiendirektor a. D., Sozialpädagoge, Politikwissenschaftler und Philosoph; stellvertretender Vorsitzender der HU und Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li>Moderation: <strong>Dr. Daniela Dahn</strong>: freie Schriftstellerin und Publizistin.</li>
</ul>
<p><em>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um an der Videokonferenz teilzunehmen, klicken Sie einfach, wenn es so weit ist, <a href="https://vk1.minuskel.de/b/hub-3hq-f9q-jbs">hier</a></em><em>. Um eine Anmeldung zur Veranstaltung per E-Mail an die </em><a href="mailto:info@humanistische-union.de"><em>info@humanistische-union.de</em></a><em> wird gebeten; diese ist jedoch nicht obligatorisch.</em></p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><strong>vor</strong>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 253 (= 1/2026): Einengung der öffentlichen Diskursräume</a></em><em>. Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong>gänge-Beiträge des Heftschwerpunktes kostenlos lesen, unter anderem denjenigen der Referenten. Um den Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams zu lesen, klicken Sie bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">hier</a>.</em><em> Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen</em><em>.</em></p>
<p><em>Der Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams wurde in aktualisierter Fassung auch im Overton Magazin publiziert, dort in zwei Teilen:</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/</a>.</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/</a>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>&#8222;Verfassungsschutz&#8220;-Wächter gegen Rechts oder Problemfall der Demokratie?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/verfassungsschutz-waechter-gegen-rechts-oder-problemfall-der-demokratie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 May 2026 09:10:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ hat die AfD auf Basis eines offiziell geheimen Gutachtens als „gesichert rechtsextrem“ hochgestuft – unter starkem öffentlichen Beifall. Wann endlich folgt auf diese Hochstufung ein AfD-Parteiverbotsverfahren, fragen sich viele und unterzeichnen entsprechende Petitionen. Schließlich ist diese vom „Verfassungsschutz“ beobachtete Partei mit ihren teils rassistisch-menschenfeindlichen Positionen – Stichwort: Remigration – schon stärkste Oppositionskraft [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ hat die AfD auf Basis eines offiziell geheimen Gutachtens als „gesichert rechtsextrem“ hochgestuft – unter starkem öffentlichen Beifall. Wann endlich folgt auf diese Hochstufung ein AfD-Parteiverbotsverfahren, fragen sich viele und unterzeichnen entsprechende Petitionen. Schließlich ist diese vom „Verfassungsschutz“ beobachtete Partei mit ihren teils rassistisch-menschenfeindlichen Positionen – Stichwort: Remigration – schon stärkste Oppositionskraft in deutschen Parlamenten und womöglich bald an Regierungen beteiligt. Und wie kann der Öffentliche Dienst vor solchen „rechtsextremen Verfassungsfeinden“ wirksam geschützt werden? Braucht es da nicht bundesweite „Verfassungstreue-Checks“ und Regelanfragen an den „Verfassungsschutz“, wie sie in einigen Bundesländern bereits eingeführt wurden?</p>
<p>Solche oder ähnliche Fragen stellen sich deutschlandweit viele Menschen. Sie hoffen auf rasche Antworten und befürworten harte Maßnahmen des Staates zur Lösung der Probleme. Der Ruf nach dem wehrhaften, dem starken und autoritären Staat wird immer lauter. Doch so einfach ist es leider nicht. Denn die Folgen staatsautoritärer „Lösungen“ können rasch nach hinten losgehen. Oder anders ausgedrückt: sich grundrechts-, freiheits- und demokratieschädigend auswirken und sich doch wieder hauptsächlich altgewohnt gegen „Links“ richten. Gerade in der Berufsverbotspraxis, wie sie seit geraumer Zeit wieder auflebt, zeigt sich diese Tendenz und erinnert fatal an vergangen geglaubte Zeiten.</p>
<p>Angesichts dieser Entwicklung und ihrer Folgen wollen wir Antworten finden etwa auf die Fragen, weshalb die AfD überhaupt so groß werden konnte, ob es sich bei den geforderten Repressionsmaßnahmen um kluge Lösungsansätze handelt oder eher um hilflose Symptombehandlung mit gravierenden „Nebenwirkungen“. Begeben wir uns auf die Suche nach Ursachen, Versäumnissen und Fehlentwicklungen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sowie nach verfassungs-, demokratie- und sozialverträglichen Lösungsansätzen.</p>
<p>Zum Referenten: Dr. <strong>Rolf Gössner</strong> studierte Jura und Politologie an der Uni Freiburg, ist Mitherausgeber des <em>Grundrechte-Reports</em> und Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte. Er war Rechtsanwalt und stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen. Autor zahlreicher Bücher zu Innerer Sicherheit, demokratischer Rechtsstaat, Grund- und Freiheitsrechten. Mehrfach ausgezeichnet für sein demokratisches Engagement, zuletzt mit dem Hans-Litten-Preis der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ).</p>
<p><em>Der Vortrag von Rolf Gössner wird auf Video aufgenommen, um den am Vortrag Interessierten zu einem späterem Zeitpunkt im Netz zugänglich zu machen.</em></p>
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		<title>Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2026 08:49:14 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Grundrechte-Report 2026 thematisiert die aktuelle Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Anhand von 42 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Im Berichtszeitraum 2025 führten internationale und nationale Krisen, Konflikte und Unsicherheiten zu einer staatlichen wie gesellschaftlichen Militarisierung. Der Staat bewaffnet sich mit Rekordausgaben für Militär und einer Stärkung der [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Grundrechte-Report 2026 thematisiert die aktuelle Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Anhand von 42 Einzelbeiträgen berichtet der Report über eine Auswahl relevanter grundrechtlicher Streitfragen. Im Berichtszeitraum 2025 führten internationale und nationale Krisen, Konflikte und Unsicherheiten zu einer staatlichen wie gesellschaftlichen Militarisierung. Der Staat bewaffnet sich mit Rekordausgaben für Militär und einer Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Gleichzeitig weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vorgestellt wird der Report in diesem Jahr von der Rechtsanwältin <strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>. Die ehemalige Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete lehrt an mehreren Universitäten im In- und Ausland (u.a. Freie Universität Berlin) und engagiert sich auch heute aktiv für die Einhaltung des Völkerrechts, für Menschenrechte und Mitbestimmung.</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong> ist Schüler und beim Schulstreik gegen die Wehrpflicht aktiv. An seiner Schule ist er in der Schülermitverantwortung und Schülersprecher. In seiner Stadt ist er zudem im stadtweiten Schulstreikkomitee gegen die Wehrpflicht aktiv und hat mitgeholfen, dieses aufzubauen. Er spricht über seine Erfahrungen damit, wie die Bundesrepublik mit den Schulstreiks gegen die Wehrpflicht umgeht.</p>
<p>Weiterer Gast wird<strong> Ahmad Mosamem Rahimi </strong>sein. Er wurde in der Nähe von Kabul, Afghanistan geboren. Nachdem die dortige Regierung zusammengebrochen ist, mussten er und seine Familie über lange Zeit im Untergrund leben. Trotz der Zusicherung der deutschen Regierung, über das Aufnahmeprogramm einreisen zu können, mussten sie über fast zwei Jahre in Pakistan das Visumverfahren durchlaufen und kamen dadurch erst im Dezember 2025 in Deutschland an.</p>
<p>Für die Redaktion des Grundrechte-Reports wird <strong>Athena Möller</strong> sprechen und durch die Veranstaltung führen. Sie studiert Jura in Leipzig und ist Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Grundrechte-Report 2026 ist eine <strong>Jubiläumsausgabe</strong>: Er erscheint seit nunmehr <strong>30 Jahren</strong> „zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“. Seine 42 Einzelbeiträge widmen sich aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien anhand konkreter Fälle des Jahres 2025. Der Report analysiert und kritisiert Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Der Report wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p>Die Vorstellung des Reports wird live übertragen und kann verfolgt werden unter: <a href="https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2026">https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2026</a></p>
<p><strong>Darüber hinaus steht für die Presse die Möglichkeit für Fragen an das Podium. </strong>Bei Interesse an einer Teilnahme an der Videokonferenz oder vor Ort in den Räumen der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe melden Sie sich bitte <strong>bis zum 20. Mai 2026</strong> an unter <a href="mailto:grr@humanistische-union.de">grr@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><strong>Rezensionsexemplare </strong>(auch als PDF) zu Pressezwecken können vorab über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführer*innen der HU, Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey, unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-20525 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1.jpg" alt="" width="201" height="306" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1.jpg 394w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1-296x450.jpg 296w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/Grundrechte-Report-2026-1-222x337.jpg 222w" sizes="(max-width: 201px) 100vw, 201px" /></p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro</p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/praesentation-des-grundrechte-reports-2026/">Präsentation des Grundrechte-Reports 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Keine Aushändigung sensibler Gesundheitsdaten an die Polizei!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/keine-aushaendigung-sensibler-gesundheitsdaten-an-die-polizei/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Apr 2026 08:26:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenakten]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Niedersachsen plant unter Rot-Grün derzeit eine verschärfte Neufassung des PsychKHG (Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke). Der Gesetzentwurf soll in Kürze im Landtag beschlossen werden. Es bedeutet das Ende der ärztlichen Schweigepflicht und stellt Menschen mit psychiatrischen Diagnosen unter Generalverdacht. Laut Gesetzentwurf (Drs. 19/9722) sollen Gesundheitseinrichtungen auf Verdacht sensible Gesundheitsdaten von Menschen mit psychiatrischen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/keine-aushaendigung-sensibler-gesundheitsdaten-an-die-polizei/">Keine Aushändigung sensibler Gesundheitsdaten an die Polizei!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Niedersachsen plant unter Rot-Grün derzeit eine verschärfte Neufassung des PsychKHG (Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke). Der <a class="cursor-init" href="https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-stimmt-dem-entwurf-eines-gesetzes-zur-neufassung-des-niedersachsischen-gesetzes-uber-hilfen-und-schutzmassnahmen-fur-psychisch-kranke-zu-247999.html%0a">Gesetzentwurf soll in Kürze im Landtag beschlossen</a> werden. Es bedeutet das Ende der ärztlichen Schweigepflicht und stellt Menschen mit psychiatrischen Diagnosen unter Generalverdacht.</p>
<p>Laut Gesetzentwurf (Drs. 19/9722) sollen Gesundheitseinrichtungen auf Verdacht sensible Gesundheitsdaten von Menschen mit psychiatrischen Diagnosen an Polizeibehörden weitergeben. Diese umfassen den Gesundheitszustand und Krankheitsbild, den Behandlungsverlauf sowie Behandlungsinhalte (§38, 1-3). Als Voraussetzung reichen Anhaltspunkte, dass eine Person zu einer erheblichen Gefahr für andere werden könnte. Konkret geht es im §38, 1-3 um drei Stufen, nach denen Kliniken und sozialpsychiatrische Dienste Daten an die örtliche Polizei übermitteln <em>können</em>, <em>sollen </em>oder letztendlich <em>müssen</em>.</p>
<p>Der Vorgang ist Teil eines bundesweiten Vorstoßes von Politik und Sicherheitsbehörden gegen Menschen mit psychiatrischen Diagnosen. Er geht zurück auf die Forderung nach einem Register für „psychisch kranke Gefährder“ von <a href="https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2025-01-02-register-psychisch-kranke-body-mass-index-verbeamtung-verhuellungsverbot-schweiz">CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann</a>. dies vorgeblich zur Verhinderung möglicher Gewalttaten. Damit werden Personen pauschal zum Sicherheitsrisiko erklärt, die ihrerseits besonders vulnerabel sind. Derartige <a href="https://netzpolitik.org/2026/niedersaechsisches-psychisch-kranken-hilfe-gesetz-wann-daten-bei-der-polizei-landen-koennen-sollen-oder-muessen/">Prognosen einer potentiellen „drohenden“ Gefahr</a> haben in den letzten Jahren bereits Einzug in die Polizeigesetze gehalten und haben zu einer besorgniserregenden Vorverlagerung polizeilicher Befugnisse geführt.</p>
<p>Zwar wird nach massiver Kritik der Begriff „Register“ von Politiker*innen inzwischen vermieden, doch stellt die jetzt geplante verpflichtende Meldung und Aushändigung von persönlichen Gesundheitsdaten an Polizeibehörden faktisch weiterhin die zentrale Erfassung von vulnerablen Personen dar.</p>
<p>Die Gesetzesverschärfung in Niedersachsen ist Teil eines alarmierenden, bundesweiten Vorstoßes gegen Menschen in psychischen Krisen oder mit psychiatrischen Diagnosen: Es wird auf althergebrachte Vorurteile zurückgegriffen, nach denen diese Menschen als unberechenbar und potentiell gefährlich gelten. Diese Vorurteile werden schamlos zur Durchsetzung sicherheitspolitischer Verschärfungen benutzt und befeuert. Doch weisen Menschen in psychischen Ausnahmezuständen selbst ein erhöhtes Risiko auf, physische Gewalt zu erfahren.</p>
<p>Das Niedersächsische Vorgehen ist Teil eines generellen Trends hin zu einer zunehmend abwertenden, behindertenfeindlichen Politik.</p>
<p>In mehreren Bundesländern werden gerade ähnliche Gesetzesvorhaben vorangetrieben, parallel durchforsten Polizeibehörden ihre Datenbanken nach ihnen verdächtig erscheinenden Personen. Alle Personen, die dort jetzt schon mit dem Vermerk „Psychische und Verhaltensstörung“ (PSYV) gelistet sind, werden aktuell polizeilich überprüft. Niedersachsen hat außerdem über den Bundesrat eine bundesweite Initiative angestoßen, den Austausch von Gesundheitsdaten zu erleichtern und Gesetze anzupassen.</p>
<p>Während damit mehr und mehr Ressourcen in Maßnahmen der Kontrolle gesteckt werden, müssen wir beobachten, wie Gelder für soziale und gesundheitliche Belange empfindlich zusammengestrichen werden. Damit werden die vielfältigen Ursachen für psychische Krisen in unserer Gesellschaft nicht behoben. Soziale Fragen werden sicherheitspolitisch beantwortet, ein fataler Fehler.</p>
<p>Diese Vernetzung von „Erkenntnissen zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und anderen Behörden geschieht vor dem Hintergrund der möglichen behördlichen Nutzung automatisierter Datenanalysen wie „Palantir“. Der häufig geäußerte Verweis auf die Konsequenzen aus den gesammelten <a href="https://www.bundesarchiv.de/im-archiv-recherchieren/archivgut-recherchieren/nach-themen/euthanasie-im-dritten-reich/">Patientenakten von Menschen in psychiatrischen Einrichtungen während des Nationalsozialismus</a> ist vor diesem Hintergrund als ernste Warnung zu verstehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Erstunterzeichnende Organisationen und Einzelpersonen:</strong></p>
<p>Berliner Organisation Psychiatrie-Erfahrener und Psychiatrie-Betroffener e.V.<br />
<a href="http://www.die-bpe.de/">Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.</a><br />
Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) e.V.<br />
CILIP | Bürgerrechte &amp; Polizei, Berlin<br />
Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten – ESH<br />
EXPA-Trialog e.V., Expert*innen Partnerschaft im Trialog, Genesungsbegleitung in Bremen e.V.<br />
Humanistische Union e.V.<br />
Initiative Gerechtigkeit für Lorenz<br />
Institut für Bürgerrechte &amp; öffentliche Sicherheit e.V., Berlin<br />
<a class="cursor-init" href="http://www.antipsychiatrie.de/">Irren-Offensive e.V.</a><br />
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.<br />
<a class="cursor-init" href="https://www.psychiatrie-erfahren.de/">Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V.</a><br />
LVPE Bremen e.V., Landesverband Psychiatrie-Erfahrene-Bremen e.V.<br />
My Brain My Choice Initiative<br />
Netzwerk Kritische Psychotherapie Köln/Bonn<br />
Neue Richter*innenvereinigung e.V.<br />
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.<br />
Selbsthilfegruppe Psychiatrie-Erfahrene Osnabrück<br />
Widersprüche. Zeitschrift für sozialistische Politik im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich</p>
<p><img decoding="async" width="300" height="215" class="aligncenter size-full wp-image-20518" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/04/PM-Logos-1-300x215-1.jpg" alt="" /></p>
<p>sowie</p>
<p>Funny Badeda, Berlin<br />
Marlene Baues, Berlin<br />
Ruth Berthold<br />
Yaw Boateng, Berlin<br />
Detlef J.F. Briese<br />
RA Dr. Sven-U. Burkhardt, Vertretungsprofessor an der HS Neubrandenburg<br />
Prof. Dr. Helga Cremer-Schäfer, Bad Vilbel<br />
Hubert Cremer, Dipl. Psychologe<br />
Petra Fiedler<br />
Alaska Gahrenberg<br />
Magda v. Garrel<br />
Carl Grünheid, Berlin<br />
Annegret Heinker<br />
Uli Herding, Frankfurt<br />
Dobroslawa Ewa Hergemöller, Herne<br />
Wolfgang Hille<br />
Ines Hoffmann Berlin<br />
John Jannik, Berlin<br />
Melek Khaled, Berlin<br />
Florian Klose, Berlin<br />
Espen Knapp, Berlin<br />
Jennifer Kriehmig, Berlin<br />
Sören Kriehmig, Berlin<br />
Martina Maier Berlin<br />
Sabine Meier, Berlin<br />
Uwe Pankow, Berlin<br />
Prof. Dr. Helmut Pollähne, Bremen<br />
Monika v. Richthofen (Beirat Ruth Fricke Stiftung)<br />
Moussa Röber, Berlin<br />
Swen Romanski, Dortmund<br />
Julia Schnabel, Berlin<br />
Christoph Schröder, Hannover<br />
Dipl.-Ing. Sabrina Schwanczar<br />
Anne Seeck, Teilhabe e.V., Berlin<br />
Tessa Sieverts, Berlin<br />
Manuel Sommer, Berlin<br />
Thies Sorgenfrei, Berlin<br />
Doris Steenken, Osnabrück<br />
Rene Talbot Berlin<br />
Sandra Tapfer, Berlin<br />
Lothar Tiedtke, Stralsund<br />
Arda Turhan, Berlin<br />
Anne Vommer, Berlin<br />
Thanh Vu Nguyen, Berlin<br />
Andrea Wichmann, Wittendörp (MV)<br />
Beate Winzer<br />
Dr. Martin Zinkler, Psychiater und Psychotherapeut, Bremen</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/keine-aushaendigung-sensibler-gesundheitsdaten-an-die-polizei/">Keine Aushändigung sensibler Gesundheitsdaten an die Polizei!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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