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	<title>Charlotte Maack Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Der Fall Familie: Recht und Unrecht einer bürgerlichen Institution</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/29-vorgaenge/publikation/der-fall-familie-recht-und-unrecht-einer-buergerlichen-institution/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Oct 1977 12:10:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 29 (Heft 5/1977), S. 125-26 Diether Huhn: Der Fall Familie. Recht und Unrecht einer bürgerlichen Institution, Reihe: Demokratie und Rechtsstaat. Luchterhand Verlag, Darmstadt und Neuwied, 1977, 224 S, 19,80 DM. Der Untertitel dieses Buches &#132;Recht und Unrecht einer bürgerlichen Institution&#148; gibt die Quintessenz der Arbeit überzeugend wieder. Der &#132;Fall Familie&#148; wird unter [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 29 (Heft 5/1977), S. 125-26</p>
<p><i>Diether Huhn: Der Fall Familie. Recht und Unrecht einer bürgerlichen Institution, Reihe: Demokratie und Rechtsstaat. Luchterhand Verlag, Darmstadt und Neuwied, 1977, 224 S, 19,80 DM.</i></p>
<p>Der Untertitel dieses Buches &#132;Recht und Unrecht einer bürgerlichen Institution&#148; gibt die Quintessenz der Arbeit überzeugend wieder. Der &#132;Fall Familie&#148; wird unter dem Etikett einer &#132;bürgerlichen Institution&#148; janusköpfig vorgestellt, nicht nur als Fall, sondern als sozialpsychologisches (und daraus: juristisches) Problem.<br />Diether Huhn, Professor an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege und Vorsitzender eines Landgerichts in Berlin, kennt es theoretisch wie praktisch. Aus seiner doppelten Funktion ist er in der Lage, erstens die Widersprüche zwischen Theorie und Praxis in der Familienpolitik seit der Verabschiedung des BGB Anfang dieses Jahrhunderts aufzudecken, zweitens die in der Theorie selbst nachweisbaren Divergenzen aufzuzeigen, soweit diese Theorie als von Ideologien besetzte und absolut gesetzte Wertung der Familie verstanden wird.<br />Von diesem gewissermaßen primären Widerspruch wird natürlich die Familienrechtspraxis in Mitleidenschaft gezogen, die Praxis also der freien Gerichtsbarkeit in Familien- und Vormundschaftssachen. Ihre von der Norm, also der Familienrechtsnormalität abgeleiteten Entscheidungen widersprechen nach Huhns Erfahrungen der Lebensgerechtigkeit des individuellen Konfliktfalls. Der Richter Huhn gesteht darum den von ihnen Betroffenen zu, daß sie den Eindruck haben müssen, es handle sich um bürokratische Willkür des allmächtigen Staatsapparats. Dabei spart er nicht mit beißender Kritik an der Mittelschicht-Arroganz vieler Juristen, denen er besonders vorwirft, sie verzichteten auf soziologische und psychologische Erkenntnisse bei ihrer Urteilsfindung und suchten nicht den gerade bei den emotionsgeladenen familiären Konflikten dringend gebotenen Dialog zwischen den Kontrahenten. Dieser könne die vitale Komplexität der zu beurteilenden Einzelfälle entziffern helfen und damit über vorgegebene formal-juristische Einengungen hinweg neue Ermessenspielräume eröffnen, die der gelebten Realität angemessener wären.<br />Diether Huhn stellt im Vorwort seines Buches fest, daß alles, was er zum &#132;Fall Familie&#148; anführt, aus der ;,kritischen Grundposition des Geistes gegen fertige Konzepte&#8220; komme. Er versteht sein Buch als eine &#132;Aufforderung zum alternativen Denken&#148;. Darum attackiert er vehement die &#132;fertigen&#148; Konzeptionen vom &#132;sittlichen Wesen&#148; der staatlich legalisierten Ehe und deren quantifizierende Potenzierung zur überkommene Werte perpetuierenden Familie durch &#132;ehelich geborene&#148; Kinder.<br />Das heißt (unter anderem): Huhn stellt Ehe und Familie als der Menschheitsgeschichte existentiell vorgelagerte, institutionalisierte Ursprungsphänomene radikal in Frage; sowohl also die abendländisch monogame Ehe als &#132;Errungenschaft&#148; menschlicher Gesittung &#151; etwa zur Selbstverwirklichung der Geschlechter durch gegenseitiges Geben und Nehmen &#151;, als auch die Familie als unersetzlichen, bestmöglichen Sozialisationsträger für die &#132;Nachkommenschaft&#148;.<br />Er bezweifelt damit nicht zuletzt die Stringenz der Beweisführung der Autoritäten der deutschen Familiensoziologie (von René König an&#8230;), die der Familie humanisierende Kulturleistungen zuschreiben. Wie Huhn meint, verdient die erst im 19. Jahrhundert entdeckte und staatlich favorisierte Institution Familie weder Hymnen noch Schmähgesänge. Ganz offenkundig aber sei ihre Bremsfunktion bei gesellschaftlichen Emanzipationsbestrebungen. Die Familie zementiere die Schichtenunterschiede, indem sie sie unbefragt &#132;vererbe&#148;. Bei Angehörigen der Unterschichten wirke sich das fast zwangsläufig und unbewußt als sich ständig wiederholendes Klassen-Unrecht aus. Nicht weniger inhuman vervielfältige sich gesellschaftlich das in der Familie gezüchtete Aggressionspotential. Huhn exemplifiziert die These mit Beispielen aus dem Vietnam-Krieg; die &#132;Green Berets&#148; kamen in der Regel aus &#132;intakten&#148; Normalfamilien.<br />Diether Huhns Plädoyers zum Fall Ehe und Familie argumentieren nicht systematisch und nicht chronologisch. Scheinbar trägt er sie von sprunghaft wechselnden Standorten vor. Ihre sezierende Optik aber behält die Geschichte seit der Antike im Auge; besonders den Niederschlag, den sie seit Kant und Fichte verspätet im Bürgerlichen Gesetzbuch fanden, und der bis heute nachwirkt in der Realität der Lebensverhältnisse.<br />Eine bemerkenswerte &#132;Aufforderung zu alternativem Denken&#148; ist wohl Huhns viele gewiß irritierende Interpretation des Artikels 6 des Grundgesetzes. Huhn stellt fest: Die Institution Ehe und Familie ist nicht nur als staatlich legalisierte schutzwürdig. Nach seiner Auffassung enthält der Artikel 6 GG die noch nicht ausgeschöpfte Möglichkeit, zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechts oder gleichen Geschlechts mit ihren Kindern gesellschaftlichen Schutz und gesellschaftliche Fürsorge angedeihen zu lassen.<br />Die Prämisse: Ehe ist gleich Zweiergemeinschaft auf Lebenszeit, mit der die Mitte dieses Jahres inkrafttretende &#132;Eherechtsreform&#148; lapidar eingeleitet wird, kann sich keineswegs, so sagt Diether Huhn, andere Gemeinschaftsformen ausschließend, auf die Verfassung berufen. Sie vielmehr läßt die Definition von &#132;Ehe&#148; völlig offen. Der Einleitungssatz zu dem neuen &#132;Ehegesetz&#148; ist damit nichts anderes als eine ritualisierte Sprechblase ohne Bezug zu den bei uns gelebten und möglichen Ehewirklichkeiten.<br />Huhns Buch über den Fall Familie wendet sich an &#132;Juristen, an solche, die es werden wollen und solche, die es nicht werden wollen&#148;. Es sei allen diesen und denen, die &#132;nur&#148; mit Ehe und Familie zu tun haben, zum Nachdenken nachdrücklich empfohlen.</p>
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		<title>Die „Lebenslänglichen zwischen Politik und Erkenntnis</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/26-vorgaenge/publikation/die-lebenslaenglichen-zwischen-politik-und-erkenntnis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Jan 1977 14:37:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr.26, (Heft 271977), S.12-16 Zu den anscheinend unversiegbaren Quellen deprimierender Erfahrungen gehören die Widersprüche zwischen Politik und Erkenntnis. Ihre Auswirkungen verewigen Ahumanität. Nach der Quantität ihrer Opfer gemessen, werden vor allem die Parias einer Gesellschaft durch sie zerstört.&#132;Menschen gehen irreparabel geschädigt, wenn auch nicht physisch und psychisch tot&#148;, aus ihnen hervor. Daß sie [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr.26, (Heft 271977), S.12-16</p>
<p>Zu den anscheinend unversiegbaren Quellen deprimierender Erfahrungen gehören die Widersprüche zwischen Politik und Erkenntnis. Ihre Auswirkungen verewigen Ahumanität. Nach der Quantität ihrer Opfer gemessen, werden vor allem die Parias einer Gesellschaft durch sie zerstört.<br />&#132;Menschen gehen irreparabel geschädigt, wenn auch nicht physisch und psychisch tot&#148;, aus ihnen hervor. Daß sie noch arbeiten können (&#8230;), besagt nicht, daß sie noch leben. Obwohl sich diese Feststellung Helga Einseles(1) speziell auf zu Parias absinkende Häftlinge bezieht, die als Mörderinnen zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilt wurden &#8211; mittelbar wurzelt deren Vernichtung &#132;als soziale Wesen&#147;(2) in der von politischen Pragmatismen verwalteten Kluft zwischen (rechts)politischen Entscheidungen und sie bloßstellenden Erkenntnissen.</p>
<p>Dieser kasuistisch-ideologisch nicht weg zu disputierende Tatbestand drängte sich auf dem vom 11. bis 13. Januar 1977 in Hamburg tagenden Symposion &#132;Lebenslang oder nicht?&#148; beklemmend ins Bewußtsein. Auf dem Experten-Treffen, zu dem der Stern eingeladen hatte, diskutierten unter der Leitung von Oberlandesgerichtspräsident Rudolf Wassermann, Strafrechtslehrer, Praktiker des Strafvollzugs und für ihn Verantwortliche aus Ministerien, gerichtsmedizinisch gutachtende Psychiater und Psychologen, Publizisten und Politiker über die lebenslange Freiheitsstrafe. &#8211; Sie ist in der Bundesrepublik bei Mord und Völkermord (ss 211 und 220a StGB) zwingend zu verhängen und kann bei weiteren 18 Straftatbeständen wahlweise zugemessen werden.<br />Die Mehrheit der von ihr Betroffenen verbüßt sie als Langzeitstrafe. Begnadigungen werden im Bundesdurchschnitt nach 18&#151;20 Jahren gewährt. In Belgien und Frankreich werden dagegen die &#132;Lebenslänglichen&#148; nach durchschnittlich 10&#151;14, in Dänemark und Holland nach 11, in Schweden nach 9,6 und in England nach 9 Jahren begnadigt, wie Professor O. Trifterer aus Gießen in seinem in Hamburg gehaltenen Referat belegte. Ein Vergleich zu den osteuropäischen Staaten ist hier nur schwer heranzuziehen, weil dort, wie Professor Herwig Roggemann vom Osteuropa-Institut der FU Berlin referierte, ein vielfältig gestaffeltes Strafsystem diesen nicht zuläßt.<br />Die Androhung und Vollstreckung dieser &#132;absoluten Sanktion&#148; ist seit ihrer Einführung im 19. Jahrhundert bei Strafrechtsexperten umstritten. Die Teilnehmer der Hamburger Tagung &#8211; zu der neben anderen namhaften Reformjuristen auch der Pionier der Straf vollzugsreform aus der Schweiz, Professor E. Naegeli, gekommen war &#8211; analysierte vorrangig: ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit, ihre kriminalpolitische Effektivität, ihre &#8211; oder desozialisierenden Auswirkungen auf die Inhaftierten und die Argumente für ihre Abschaffung oder Reformierung.<br />Zu den letztgenannten Themenkomplexen merkte Professor Herbert Jäger, Frankfurt, an: &#132;In auffallendem Kontrast zum Tenor sonstiger Reformüberlegungen geht es (&#8230;) in der Diskussion über die lebenslange Freiheitsstrafe weniger darum, ob diese den Gefangenen befähigt, ,künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (§ 2- StVoll.zG), sondern ganz im Gegenteil um die Frage, ob von einer solchen Strafe selbst schädigende, desozialisierende Wirkungen ausgehen.&#148; Für die meisten der in Hamburg Diskutierenden (einschließlich dessen, der sie stellte) war diese Frage eine rhetorische. Ihre Bejahung erschien ihnen selbstverständlich. Das hatten schon die vor der Zusammenkunft als Diskussionsgrundlagen verschickten Statements &#8211; unter ihnen auch die &#132;Thesen der Humanistischen Union zur Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe&#132; (3)- vermuten lassen. Die Referate des ersten Tages untermauerten diesen Konsens zusätzlich. Sie wurden gehalten: von Dr. Helga Einsele, die sich auf ihre fast 30jährigen Erfahrungen als Strafanstaltsleiterin in Frankfurt-Preungesheim stützen konnte, von . Dr. H.-D. Stark, dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel und von dem Sozialwissenschaftler Dr. P.-A. Albrecht aus Göttingen, der seine vorliegende Forschungsarbeit über die &#132;soziale Reintegration Lebenslänglicher&#148; in Niedersachsen kommentierte.</p>
<p>Zweifel an der Sozialschädlichkeit der &#132;absoluten&#148; Langzeitstrafe und die sie befür-wortende Gegenposition &#8211; hier verkürzt charakterisiert: das modisch &#132;verbreitete Gerede vom Persönlichkeitsabbau&#148; unterstütze die &#132;Verwahrlosungsanfälligkeit&#148; der Verurteilten und ermutige die &#132;zum Querulieren Neigenden&#148;, die &#132;Unzufriedenen&#148; und &#132;Aufrührerischen&#148; unter ihnen &#8211; wurden nur als Ausnahmen laut. Allerdings als bestürzende. Denn sie kamen aus kompetenten Mündern. Die (vermutlich parteipolitisch-taktisch) zweifelnde artikulierte der amtierende Bundesjustizminister Vogel, der zu einer Stippvisite von Bonn nach Hamburg eingeflogen war &#8211; die abstruse der amtierende gerichtspsychiatrische Gutachter Prof. Dr. Dr. P. H. Bresser vom Institut für gerichtliche Medizin in Köln. Es entbehrte nicht der bitteren und erbitternden Pikanterie, daß der sozialdemokratische Ressortminister seine Bedenken über die Stichhaltigkeit der Beweise für die seelische und geistige &#132;Unflexibilität&#148; und die zunehmende Unfähigkeit zu sozialen Kontakten von über 12-15 Jahre hinaus Eingesperrten ausgerechnet durch Herrn Bresser bestätigt fand. Genau gesagt: durch eine eben veröffentlichte Studie von dessen Schülerin und Assistentin Mechthild Goemann (Das Schicksal der Lebenslänglichen)(4), die nach dem Rezept Bressers dessen Überzeugungen zu belegen versucht, daß durch unbefristeten Freiheitsentzug &#132;aus völlig verwahrlosten Rechtsbrechern, bei denen schließlich ein Mord den Höhepunkt ihrer dissozialen Karriere bildete, im Laufe der langfristigen und zunächst unbefristeten Strafverbüßung innerlich und äußerlich gefestigte, durchaus verantwortungsbewußte und im besten Sinne resozialisierte Persönlichkeiten geworden sind&#148; (im Gegensatz zu den Zeitsträflingen, bei denen eine &#132;echte Umkehr&#148; nur selten erfolge)(5).<br />Möglicherweise hatte der Justizminister (oder sein Referent) das Bresser/Goemanra-Buch nur angeblättert und wußte nicht, auf welche anfechtbare Beweisführung er sich berief. Die in der juristischen Fachwelt bekannten reaktionären Wertmaßstäbe und Einflußnahmen des Kölner Gutachters können ihm allerdings nicht unbekannt gewesen sein. Außer ihm jedenfalls hielt niemand im Gremium Professor Bressers Erleuchtungen über den lebenslangen Strafvollzug als Pädagogische Provinz auch nur erwägens-, geschweige denn diskussionswert. Ihnen wird auch hier nur ein so unverhältnismäßig breiter Raum gewährt, weil der die lebenslange Haftstrafe reformieren wollende Fachminister sie in seine Argumentation einbezog, was selbst Skeptiker gegenüber der sozialdemokratischen Reformpolitik denn doch nicht für möglich gehalten hatten.<br />Denn wenn auch von den Praktikern des Strafvollzugs eingeräumt wurde &#8211; neben Einsele und Stark auch von dem Leiter der JVA Bremen-Oslebshausen, Erhard Hoffmann, und dem Ministerialdirigenten Jan-Wolfgang Berlit aus Hannover &#8211; daß die Existenzbedingungen der Langzeithäftlinge in den vergangenen Jahren humaner und offener geworden seien und sich nach Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes wahrscheinlich weiter verbessern würden, so wird das nach ihren Erfahrungen das Regredieren auf infantile oder frühsensile Horizontverengungen, die Entpersönlichung zu &#132;Funktionierern&#148; (Albrecht) der 10, 12 und mehr Jahre Einsitzenden nicht aufhalten können. Die sie in den ersten Haftjahren noch stabilisierenden Familienkontakte (soweit überhaupt vorhanden gewesen) sind nach dieser Zeitdauer erloschen. Ebenso die Einsicht in das eigene Schuldverhalten (Einsele). Gelebt wird in psychischer und physischer Isolation, die dissozialisiert. Denn Ein- und Anpassung an die Gefängnisordnung, wie Professor Bresser kurzschloß, ist nicht Resozialisierung.</p>
<p>Die Sanktionsbefugnis des Staates hat sich nach dem Rechtsverständnis des Grundgesetzes an der Verhältnismäßigkeit zwischen Schuld und Strafe zu orientieren (Übermaßverbot). Auf dieses Rechtsprinzip wiesen in Hamburg vor allem diejenigen hin, die die lebenslange Freiheitsstrafe für verfassungswidrig halten: der Landgerichtspräsident Heinrich Beckmann aus Verden und Rechtsanwalt Sieghart Ott, München, wobei Ott in seinem schriftlichen Diskussionsbeitrag als einziger der anwesenden Rechtsexperten auch die verdrängte Klärung der Definierung des Schuldbegriffes in seine kritischen Überlegungen einbezog, was insbesondere die Rechtsentscheidungen bei Mord und Totschlag folgenschwer problematisch macht. Totschlag wird nach § 212 StGB mit einer Zeitstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft. Daß die Verurteilung nach § 211 StGB das Verhältnismäßigkeitsangebot überschreitet, weil sie nur die Strafzumessung &#132;lebenslang&#148; bei Mord zuläßt &#8211; dessen Strafbestandsmerkmale zudem &#132;ein Sammelsurium unbestimmter Rechtsbegriffe&#148; sind, &#132;die subjektiver Ausfüllung Tür und Tor öffnen&#148; (Ott) &#8211; war bekanntlich einer der Gründe, die das Verdener Schwurgericht im März 1976 veranlaßten, ein Verfahren auszusetzen und die Akte dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen, ob der § 211 StGB, der die lebenslange Freiheitsstrafe zwingend vorschreibt, verfassungswidrig ist.<br />Die Entscheidung des BVG steht noch aus. Inwieweit es sich den Argumentationen des Verdener Schwurgerichtsvorsitzenden Heinrich Beckmann anschließt, mit denen dieser die Verfassungswidrigkeit begründete6 und die er in seinem Hamburger Referat &#132;Verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Strafen&#148; noch einmal präzisierte, ist ungewiß. Beckmann stützt seine Beweisführung in erster Linie auf die Artikel 1, 2 und 19 des Grundgesetzes (Menschenwürde, Freiheitsrecht, Grundrechtsgarantie). Zur Verfassungsbarriere des Art 1 sagte er: &#132;Die Menschenwürde ist auch ohne persönlichkeits-zerstörende Wirkung durch die lebenslange Freiheitsstrafe verletzt, weil der Mensch von Rechts wegen (&#8230;) jedenfalls dann nicht auf Lebenszeit seiner Freiheit beraubt werden kann, wenn diese Maßnahme nicht sachlich, d.h. als eine notwendige Maßnahme der Verbrechensbekämpfung begründbar ist &#8230; Straftäter, die bezeichnenderweise nicht wegen Mordes, sondern als Mörder endgültig bis an ihr Lebensende von Rechts wegen aus der Gesellschaft ausgeschlossen wer-den, werden&#8230; als minderwertige Ballastexistenzen und damit menschenunwürdig behandelt &#8230;<br />Mit dem Hinweis auf die sachlich begründbare Notwendigkeit für die die Menschenwürde verletzende Freiheitsentziehung zielte Beckmann auf das mit einem Straftäter gegebene oder nicht gegebene Sicherheitsrisiko für die Sozialgemeinschaft ab. Nach statistisch belegbaren Erfahrungen, auf die nicht nur er sich bezog, sondern die in Hamburg auch zurückhaltender argumentierende Juristen berücksichtigt wissen wollten, stellen gerade die für Mord Verurteilten eine Bedrohung für das Gemeinwohl nur in seltenen Fällen dar (geringe Rückfallquote). Sehr viele von ihnen sind Konflikttäter, die in einer einmaligen, so nie wiederkehrenden, scheinbar aussichtslosen Situation töteten, und nicht Bressers &#132;Verwahrloste&#148;, die zur Krönung ihrer &#132;dissozialen Karriere&#148; blindwütig morden. Nach Helga Einseles Beurteilung sind sie nach ihrer Tat für ihre Umwelt so ungefährlich, daß man sie nach der Gerichtsverhandlung, die sie als Erwachens-Schock erleben, freilassen könnte! Wie sie außerhalb der Gitter, hinter denen sie für zwei Jahrzehnte, wenn nicht bis kurz vor ihrem Lebensende, verschwinden, auch sühnen könnten (,&#130;Sühne, verstanden als eine auf Versöhnung gerichtete freiwillige sittliche Leistung&#148;, Beckmann) wurde leider auf dem Hamburger Symposion nicht erörtert. (Hier fehlte Helmut Ostermeyer, der bedauerlicherweise abgesagt hatte.)<br />Beckmann und Ott, auf deren detaillierte verfassensrechtliche Argumentationen hier nicht näher eingegangen werden kann, kamen zu dem Schluß: daß die rationalen Strafzwecke General- und Spezialprävention, Abschreckung und Sicherung der Gemeinschaft die Verfassungskonformität der lebenslangen Freiheitsstrafe nicht rechtfertigen können. Die Möglichkeit zur Begnadigung bleibt für die gebotene Rechtsstellung auch des Straftäters ohne Einfluß. Nach ihrer Auffassung (und nicht nur nach ihrer) kann die absolute Strafandrohung des § 211 StGB nur als irrationale Vergeltungsstrafe definiert werden, als Schuldausgleich des Bösen mit Üblem, der nicht nur sittlich nicht vertretbar, sondern auch verfassungswidrig ist. In Richtung auf den bei seinem Referat anwesenden Bundesjustiz-minister unterstrich Beckmann: &#132;Dem Gesetzgeber muß deutlich zum Bewußtsein gebracht werden, daß eine Gesetzesänderung nicht nur rechtspolitisch erwünscht, sondern verfassungsrechtlich geboten ist. Dabei ist zu beachten, daß nach unserem Verfassungsverständnis weder die Volksmeinung noch den Gesetzgeber bewegende allgemeine Gründe die Aufrechterhaltung eines verfassungswidrigen Zustandes rechtfertigen.&#148; Und er fuhr fort, um die Dringlichkeit seines Appells zu erhärten: &#132;Das Bundesverfassungsgericht sagt: Die Grundentscheidung der Verfassung, die den einzelnen Menschen und seine Würde in den Mittelpunkt aller Regelungen stellt, bestimmt Gestaltung und Auslegung der Rechtsordnung. Auch der Gesetzgeber ist ihr gegenüber nicht frei; gesellschaftspolitische Zweckmäßigkeitserwägungen, ja staatspolitische Notwendigkeiten können diese verfassungsrechtliche Schranke nicht überwinden (B Verf. GE 1, 14/36). Auch die in der Bevölkerung herrschenden Anschauungen würden hieran nichts ändern können (BVerf GE 39,1(67).&#148;</p>
<p>Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel schienen die juristischen Argumente und der Appell des Verdener Schwurgerichtsvorsitzenden zur Beseitigung eines als Unrecht diskreditierten Rechtsinstituts wenig zu beeindrucken &#8211; im Gegensatz zu den übrigen Zuhörern, die Heinrich Beckmanns Stringenz als einen Höhepunkt der Tagung bewerteten. Er ging nur mit der Anmerkung auf sie ein, daß er diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht teile und wiederholte mit dem ihm eigenen rechthaberischen Impetus lapidar, was schon durch die Presse bekannt war: In seinem Ministerium denke niemand an die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe. Dies geschah offenbar vorallem zur Beschwichtigung des am zweiten Tag der Tagung ebenfalls für ein paar Stunden anwesenden CDU -Bundestagsabgeordneten Dr. Carl Otto Lenz vom Bonner Rechtsaus-schuß &#8211; anwesend war nun auch der Bundestagsabgeordnete Detlef Kleinert von der F.D.P. &#8211; um sich von der spürbaren Mehrheits-Gegenmeinung im Gremium zu distan-zieren.<br />Im übrigen erläuterte Vogel in einem Kurzreferat den in seinem Ministerium ausgearbeiteten Reformvorschlag zum § 211 StGB. Er war in ähnlicher Fassung schon 1972 von seinem Vorgänger Jahn vorgelegt worden, der ihn aber wegen des negativen Echos aus den Länder-Justizministerien wieder zurückgezogen hatte. Kurz umrissen, beinhaltet dieser Vorschlag die gerichtliche Überprüfung der lebenslangen Haft nach der Verbüßung von 15 Jahren und ihre Aussetzung zur Bewährung bei günstiger Sozialprognose.<br />Die Zeit, die sich Minister Vogel für die Diskussion seiner Reformplanung zu einer gerade vom Bundesverfassungsgericht zu überprüfenden Rechtsproblematik in Hamburg gestatten konnte, war eng bemessen. Dementsprechend unwirsch reagierte er auch zuweilen auf bohrende Einwände gegen sein halbherziges Abmilderungsprojekt aus der Expertenrunde. Er versuchte dieser vordringlich deutlich zu machen, daß aus der Sicht eines verantwortlichen Ministers der Kompromiß zur Durchsetzung einer Reform Vorrang vor der Sache der Reform habe.<br />Schärfer kontrovers wurde die kurze Debatte zwischen dem Politiker und den Rechts-experten und den Publizisten (darunter beispielsweise die . Hochschullehrer für Strafrecht, 0. Triffterer aus Gießen, H. Schüler-Springorum aus München, H.-L. Schreiber aus Göttingen und die rechtspolitisch engagierten Journalisten Werner Hill und Karl-Heinz Krumm) bei der Bewertung der öffentlichen Meinung gegenüber einschneidenderen Strafrechtsreformen zugunsten von Straftätern, insbesondere solchen mit Tötungsdelikten. Der Minister, der Zugewinn oder Verluste von Wählerstimmen einkalkulieren muß (oder zu müssen glaubt) stilisierte das öffentliche und veröffentlichte Echo zu Werturteilen der Bevölkerung hoch, die Demokraten zu respektieren hätten &#8211; die Experten aus den Hochschulen und der Vollzugspraxis nannten die von Vogel angesprochene &#132;gesunde&#148; Volksmeinung unumwunden: nach Vergeltung rufende Vorurteile und atavistische Sündenbock-Projektionen. An dieser Stelle der Diskussion mit &#132;Bonn&#148; traten nicht nur Verständigungsschwierigkeiten zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis unüberbrückbar zu Tage, sondern auch der eingangs angedeutete deprimierende Konflikt zwischen politischem Pragmatismus und aus Erkenntnissen abgeleitetem humanen Anspruch. Er läßt wenig Hoffnung für die &#132;Lebenslänglichen&#148; in der Bundesrepublik.</p>
<p>In den noch verbleibenden Stunden der Tagung konzentrierte man sich (nun wieder ohne den Versuch ministerieller Bevormundung und Anwerbung für eine Minimallösung) auf die Bestandsaufnahme der Ergebnisse aus der zweitägigen Diskussion und auf die aus ihnen zu ziehenden Schlüsse. Mit Zustimmung der überwiegenden Mehrheit der Teil-nehmer am Symposion wurde diese Erklärung formuliert und der Presse übergeben:</p>
<p>&#132;Strafrechtler und Psychiater stellen fest: L e b e n s-lange Strafe sinnlos.</p>
<ol>
<li>Es besteht keine gesellschaftspolitische Notwendigkeit für die Beibehaltung der lebenslangen Freiheitsstrafe, da sie in der Verbrechensbekämpfung nichts erreicht, was durch zeitlich begrenzte Strafen nicht auch erreicht werden könnte.</li>
<li>Daher soll die lebenslange Freiheitsstrafe abgeschafft werden. An ihre Stelle tritt eine der Schuld des Täters, den Erfordernissen der Sicherung der Gesellschaft und der Resozialisierung des Verurteilten angemessene Zeitstrafe bis zu 15 Jahren. Damit wird für den Richter der verhängnisvolle Zwang beseitigt, bei Mord automatisch die Höchststrafe verhängen zu müssen, ohne den näheren Umständen des Einzelfalls gerecht werden zu können.</li>
<li>Dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft ist Rechnung zu tragen. Wer nach der Verbüßung der Strafe noch eine Gefahr für andere Menschen ist, wird in Sicherungsverwahrung genommen werden.</li>
<li>Es muß endlich ernst gemacht werden mit der Idee des modernen Strafvollzugs, wonach der Täter während seiner Strafverbüßung und einer eventuellen Sicherungsverwahrung nicht nur eingesperrt, sondern durch therapeutische Hilfen auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden muß.</li>
<li>Die Teilnehmer des Symposions halten die bisher durch die Ministerpräsidenten der Länder geübte Begnadigungspraxis für unzulänglich. Es ist daher auch für Täter, die wegen Mordes verurteilt worden sind, die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung auf Bewährung zu schaffen. Hierüber sollen die Gerichte in einem rechtlich geregelten Verfahren allein aufgrund der Beurteilung der Täterpersönlichkeit und nicht unter den Gesichtspunkten von Vergeltung und Abschreckung entscheiden.</li>
</ol>
<p><b>Verweise</b></p>
<p>1 Helga Einsele: &#132;Die Wirkung der lebenslangen Haft auf Frauen&#148;; Referat am 11.in Hamburg, zugänglich durch &#132;stern&#148;.<br />2 Peter-Alexis Albrecht: &#132;Die soziale Reintegration Lebenslänglicher im Spannungsverhältnis von Recht und Gnade&#148;. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, Heft 5, 1973.<br />3 Abgedruckt in Heft 21 der Vorgänge, S 123. Aufgrund dieser Abgeordneten des Bundestages zugeleiteten Stellungnahme zum Thema wurde ich als Vorsitzende der Humanistischen Union zu dem Experten-Symposion eingeladen; außer mir waren sieben weitere HU-Mitglieder anwesend, darunter vier Fritz-Bauer-Preisträger.<br />4 Verlag Walter de Gruyter, Berlin 1977.<br />5 Aus dem schriftlich vorliegenden Statement von Professor Bresser für das Symposion &#132;Lebenslang oder nicht?&#148;<br />6 NJW 1976, Heft 21/22. 7 Schriftlich vorliegend beim &#132;stern&#148;.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/26-vorgaenge/publikation/die-lebenslaenglichen-zwischen-politik-und-erkenntnis/">Die „Lebenslänglichen zwischen Politik und Erkenntnis</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Begründung der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 1976 an Werner Hill</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/24-vorgaenge/publikation/begruendung-der-verleihung-des-fritz-bauer-preises-1976-an-werner-hill/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Dec 1976 08:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 24 (Heft 6/1976), S. 121-123 Lieber Werner Hill, sehr geehrte Gäste, liebe Freunde!(.. .) Die Humanistische Union verleiht den Fritz-Bauer-Preis heuer zum siebenten Mal. 1968 wurde er, nach dem &#150; nicht nur für seine Freunde &#150; zu frühen Tod ihres anspruchs-vollsten und großherzigen Mitbegründers Fritz Bauer, als Zeichen der Verpflichtung zur Weiterarbeit [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 24 (Heft 6/1976), S. 121-123</p>
<p>Lieber Werner Hill, sehr geehrte Gäste, liebe Freunde!<br />(.. .) Die Humanistische Union verleiht den Fritz-Bauer-Preis heuer zum siebenten Mal. 1968 wurde er, nach dem &#150; nicht nur für seine Freunde &#150; zu frühen Tod ihres anspruchs-vollsten und großherzigen Mitbegründers Fritz Bauer, als Zeichen der Verpflichtung zur Weiterarbeit für tief- und weitgreifende Reformen unserer Rechtsordnung gestiftet. Er zeichnet Frauen und Männer aus, die sich, &#132;Vernunft und lebendigen Herzschlag&#148; in sich vereinend- wie Fritz Bauer selbst die Voraussetzungen für humanes Handeln in seinem letzten öffentlichen Vortrag charakterisierte- für die Humanisierung und Liberalisierung des Strafrechts, des Strafvollzugs und für die Demokratisierung unseres Rechtswesens einsetzen. Unbequem und unerschrocken für und gegen die jeweiligen politischen Machtträger- hier speziell für und gegen die Justizbürokratie &#150;, irritierend und lästig für das von selbstgerechten Vorurteilen und triebhaftem Vergeltungsfetischismus verhärtete- pathologisch höchst anfällige &#150; &#132;gesunde Volksempfinden&#148; . . .<br />Alle bisherigen Preisträger zeichneten sich durch eine außergewöhnliche Empfindlichkeit gegen fortexistierendes, prädemokratisches Nicht-Recht, gesellschaftliches Un-Recht und ahumane oder willkürliche Rechtsverstöße aus. Alle waren und sind &#132;Einzelkämpfer&#148;, die sich zum Einsatz für menschenwürdige Kodifizierungen des Rechts und von dessen Anwendung verpflichteten. Sie maßen und messen das bürgerlich-liberale Postulat von der &#132;Gleichheit aller vor dem Gesetz&#148; an seiner Verwirklichung, und sie zielen, erinnert durch ein defizitäres Ergebnis, die Teilhabe der Nicht-Privilegierten, der Unterprivilegierten und der Ausgestoßenen an den unveräußerlichen Grundrechten an, die auch diesen die Verfassung formal garantiert.<br />Helga Einsele, die erste Fritz-Bauer-Preisträgerin, 1969, praktizierte diesen Anspruch als Leiterin der Frauen-Strafvollzugsanstalt in Frankfurt-Preungesheim. Birgitta Wolf, die den Preis 1971 erhielt, bekam ihn, weil sie seit Jahrzehnten Entrechteten während ihrer Haftzeit in bundesdeutschen Vollzugsanstalten und nach deren Entlassung in eine vergeltungssüchtige Mitwelt zu überleben hilft. Gustav Heinemann, Emmy .Biemer-Nicolaus und Helmut Ostermeyer- die Preisträger von 1970, 1972 und 1975, gehörten und gehören zu den unbeirrbaren Reformjuristen, die anachronistische Rechtsverkrustungen aufbrechen- als Ressortminister, als Parlamentarier und als Justizkritiker wie der Richter Qstermeyer, der seine Analysen über die Rechtsprechung an deutschen Gerichten aus seiner Berufserfahrung gewinnt. Mit der Preisverleihung an den politischen Strafverteidiger Heinrich Hannover im Jahre 1973 setzte die Humanistische Union einen- die Justiz- und gesellschaftspolitischen Akzente der Ausschreibung ausweitenden- politischen Akzent. In der Begründung sagte ich damals, daß der Fritz-Bauer-Preis für einen sich in politisch-strafrechtlichen Prozessen exponierenden Verteidiger nicht zuletzt die Forderung nach rechts-staatlichen Verfahren auch für jene politischen Straftäter unterstreichen solle, die das Grundgesetz und die auf seiner Basis erlassenen Gesetze nicht anerkennen.<br />Der warnende Unterton dieser drei Jahre alten Redepassage hat inzwischen ein erschreckendes Eigengewicht bekommen; er hat sich verselbständigt und er provoziert zur Widerstandspflicht.<br />Fritz Bauer war nicht nur d e r deutsche Reformjurist nach dem Zweiten Weltkrieg, der zu radikalem Umdenken über die gesellschaftlichen Sanktionen gegen Gesetzesbrecher aufforderte, er war auch einer der wenigen deutschen Juristen, die- im Gegensatz zu den Fachkollegen, die sich auf Kants absolut gesetzte Gehorsamspflicht gegenüber jedweder Obrigkeit berufen- das Recht und die Pflicht zum Widerstand gegen staatlichen Machtmißbrauch vertraten und begründeten. Seine in zunehmend verdüsterter Sorge wegen der restriktiven Entwicklung in der Bundesrepublik- gekennzeichnet durch die Auseinandersetzungen um die Notstandsgesetze -1965 vorgelegte Dokumentensammlung über den &#132;Widerstand gegen die Staatsgewalt&#148; bezeugt dies eindringlich. Vor allem aber sein letzter öffentlicher Vortrag, den er neun Tage vor seinem Tod am 30. Juni 1968 bei der Humanistischen Union in München hielt (veröffentlicht in Vorgänge 8-9/1968, S 268ff), bezeugt dies eindringlich. Der leidenschaftliche Tenor, in dem er sein Thema &#132;Ungehor-sam und Widerstand in Geschichte und Gegenwart&#148; vortrug, wurde von seiner Kritik an dem in das Grundgesetz aufgenommenen Absatz 4 des Artikels 20 bestimmt, der das &#132;Recht auf Widerstand&#148; kodifiziert. Nach seiner Meinung wurde hier das seit den Pro-pheten des Alten Testaments im Verlauf unserer Geschichte unzählige Male besiegelte Menschenrecht auf Widerstand gegen staatlichen Rechtsbruch pervertiert, weil es als grundrechtlich verbrämter &#132;Verfassungsschutz von oben&#148; verstanden und ausgelegt werden kann. Der letzte Vortrag, der als ein Appell begriffen werden muß, schließt mit dem Resummee: &#132;Man kann zwischen einem totalen Widerstandsrecht und einer totalen Widerstandspflicht im Unrechtsstaat u n d einem partiellen Widerstandsrecht im Rechtsstaat unterscheiden. Auch dieses partielle Widerstandsrecht- das ,kleine Widerstandsrecht-, das wir heute besitzen, stellt Aufgaben genug. Der totale und der partielle Wider-stand (&#8230;) sind als Aufforderung zum persönlichen Engagement mehr ein pädagogisches Leitbild denn ein juristisches.&#148;<br />In diesem Jahr 1976 wird der Fritz-Bauer-Preis vorrangig unter dem Aspekt solchen partiellen Widerstands verliehen. Werner Hills persönliches unabgesichertes, eigenverantwortliches Engagement für einschneidende Reformen unserer Rechtsordnungen- beispielsweise des Strafvollzugs- ist ein kritisch pädagogisches. Ihm immanent ist seine von politisch analytischer Sachkenntnis und strengem Berufsethos geprägte seismographische Kritik an den tagespolitisch motivierten Reduzierungen der Rechtsordnung, die Tendenzen zu verdächtig rigiden Rückläufigkeiten aufdeckt . . .- Rückläufigkeiten in Richtung auf eine &#132;strafende&#148; Gesellschaft, vertreten durch eine obrigkeitsstaatliche Bürokratie, die den Bürger &#132;versorgt&#148;.<br />Werner Hill praktiziert seit vielen Jahren im Rundfunk, in der Tagespresse, in Wochen- und Monatszeitschriften das, laut Fritz Bauer, zwingend gebotene partielle Widerstandsrecht. Er nimmt es in Anspruch analog zu den rechtstaatlichen Gefährdungen, die bislang nur eine alarmierend niedrige Zahl &#132;mündiger Bürger&#148; wahrnimmt als Abbruchunternehmungen von Rechtsnormen, die das Grundgesetz zu den unantastbaren zählt. Die Zahl der Informierten zu erhöhen ist ein mühseliges Geschäft. Sie auch zu Urteilsfähigen zu machen, deren geschärftes Bewußtsein ihnen die Augen öffnet für die verhängnisvollen Menetekel aus der Vorbereitungsperiode des zwölfjährigen Imperiums des Unmenschen, mag gar als Sisyphos-Arbeit erscheinen. Doch: dieses Geschäft täglich neu wieder auf sich zu nehmen- wie Werner Hill es tut-, widerlegt die vermeintliche Sinnlosigkeit dieser Arbeit und legt Widerstandsenergien frei, die politisch sensibilisierende Kettenreaktionen auszulösen vermögen. Mit der diesjährigen Preisvergabe an einen Journalisten appelliert die Humanistische Union an das Verantwortungsbewußtsein d e r Frauen und Männer, die in der Presse, im Hörfunk und im Fernsehen Einfluß auf die gesellschaftspolitischen und politischen Befindlichkeiten in unserer Republik nehmen. Die HU zeichnet Werner Hill sowohl wegen seiner ganz persönlichen Verdienste in der gegenwärtigen bundesrepubli-kanischen Publizistik aus, als auch stellvertretend für alle diejenigen seiner Kollegen, die mit Scharfblick, Sachkenntnis und Courage in den Medien aufklärenden Widerstand leisten &#8230;- vergleichbar jenem, den Carl von Ossietzky in den zwanziger und dreißiger Jahren leistete (was nicht besagen soll und darf, die abstruse Parole von 1976 &#132;Freiheit oder Sozialismus&#148; signalisiere Identität mit der Alarmsituation von 1932).<br />Aber es ist von eminenter Tragweite in diesen siebziger Jahren, ob die Legalisierung von Todesschüssen und der Anwendung von militärischen Waffen durch die Polizei in der Bundesrepublik, wie es das &#132;Einheitliche Polizeigesetz für Bund und Länder&#148; plant, in der bundesdeutschen Presse vorrangiger gewichtet wird als etwa die gewiß menschenverachtenden und protestwürdigen Schüsse an der DDR-Grenze. Werner Hill überschrieb seine Kritik an dem geplanten Polizeigesetz mit der Frage: &#132;Todesschuß- die Polizei als Scharfschütze?&#148; Es ist heute und hier für die demokratische Rechtsstaatlichkeit unerläß-lich, daß Journalisten die Strafrechtsverschärfungen und die Strafprozeßordnungseinschränkungen, wie die im Bundestag fast einstimmig verabschiedeten neuen Paragraphen 88a und 130a StGB und Behinderungen der freien Advokatur, für eine breite Öffentlichkeit auf ihre Grundgesetz-Konformität hin überprüfen, und- nach detaillierter Analyse- fragen: Wird im Gefolge des Baader-Meinhof-Traumas die mühevoll begonnene Liberalisierung des Rechts wieder demontiert? Und (um noch ein letztes Beispiel zu geben): Es kann von ausschlaggebender Bedeutung für die politische Zukunft unserer Bundesrepublik Deutschland sein, ob Journalisten das Tabu über die Unfehlbarkeit von Urteilen, die das Bundesverfassungsgericht fällt, durchbrechen und (über juristische Fachkreise hinaus) die politischen Bürger über die &#132;Grenzüberschreitungen&#148; dieses höchsten Gerichts aufklären- wie das Werner Hill mit seinen kritischen Urteilsschelten zum Hochschulurteil von 1973, zum Urteil gegen die Reform des § 218 1975 und zum Urteil über den &#132;Extremistenbeschluß&#148; von 1975 getan hat. (&#8230;)</p>
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		<title>August Bebels „Die Frau und der Sozialismus  ein aktueller Klassiker</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/august-bebels-die-frau-und-der-sozialismus-ein-aktueller-klassiker/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 Nov 1975 12:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zu Monika Seiferts kommentierter Neuausgabe aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 26-29 Monika Seifert hat eine kommentierte Neuauflage von August Bebels Emanzipations-Bibel verfaßt und herausgegeben. Sie nennt Bebels &#132;Die Frau und der Sozialismus&#148; mit Recht ein &#132;Schlüsselbuch&#148; der (neuen) Linken. (Seine Urfassung erschien 1879, seine 50. Auflage, noch von Bebel selbst besorgt, 1909). Kein [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zu Monika Seiferts kommentierter Neuausgabe</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 26-29</p>
<p>Monika Seifert hat eine kommentierte Neuauflage von August Bebels Emanzipations-Bibel verfaßt und herausgegeben. Sie nennt Bebels &#132;Die Frau und der Sozialismus&#148; mit Recht ein &#132;Schlüsselbuch&#148; der (neuen) Linken. (Seine Urfassung erschien 1879, seine 50. Auflage, noch von Bebel selbst besorgt, 1909). Kein anderes Buch hat den seit Ende der sechziger Jahre dieses Jahrhunderts zu verzeichnenden Aufbruch zu einer &#132;zweiten weiblichen Emanzipation&#148; in der Bundesrepublik so beeinflußt wie dieser unerschrockene Klassiker der sozialistischen Frauenbewegung. Seine Neubearbeitung und Kommentierung kommt trotzdem oder gerade deshalb einem dem kritischen Bewußtsein sich aufdrängenden Bedürfnis entgegen. Zum einem: dem nach der Überprüfung der sich in ihm niederschlagenden &#132;sozialistischen Theorie&#148; &#150; zum anderen: der Frage nach deren noch gültigen Verbindlichkeit für die Strategie im gegenwärtigen, sich zweifellos erst in seinen Anfängen befindenden, weiblichen &#132;Unabhängigkeitskampf&#148;.<br />Entschlossen aufgenommen haben diesen Kampf wie die Pionierinnen des ersten im 19. Jahrhundert heutzutage nur weibliche Minderheiten aus den Mittelschichten. Diesem Tatbestand mißt Monika Seifert (das sei hier bereits vorweggenommen) Bedeutung zu, indem sie ihn in ihren &#132;Nachbemerkungen&#148; zu den Kapiteln &#132;Die Ehe als Versorgungsanstalt&#148; und &#132;Die Erwerbstätigkeit der Frau&#148; durch faktische und existentielle Situationsanalysen über die Arbeiterinnen aufzuschlüsseln sucht, um &#132;bürgerliche Emanzipierte&#148; zu realitätsbezogenerem, ideologiekritischem Umdenken zu motivieren.<br />Der Entschluß zur Neuherausgabe und deren auf den weiblichen Emanzipationsprozeß der Gegenwart bezogene Kommentierung wird mit dem Hinweis begründet, Bebels mit der Patina der Ehrwürdigkeit überzogenes Werk als &#132;Kampfschrift&#148; wiederherstellen zu wollen. Er rechtfertigt, daß in der Ausgabe von 1974 Kapitel, die für<br />die angezielte Wirkung weniger relevant sind, gestrichen bzw gekürzt wurden. Sie würden möglicherweise die Brisanz abschwächen, die sich wie ein roter Faden durch das aktualisierte &#132;Schlüsselbuch&#148; zieht.<br />In der Einleitung meldet diese Brisanz sich scheinbar harmlos mit der Frage an: Warum Bebels populärstes Werk, obwohl &#132;millionenfach gelesen&#148;, so &#132;wenig bewirkte&#148;, das heißt: die Lage der Frauen im Wesentlichen nur minimal veränderte. Die Antworten, die als &#132;Nachbemerkungen&#148; zu den meisten Kapiteln [1] gegeben werden, zeichnen kritische Reflexionen, auf Sachstudien beruhende Schlußfolgerungen und Vorschläge einer Betroffenen auf. &#151; Betroffen ist Monika Seifert im Doppelsinne des Wortes als sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts Emanzipierende, deren Erfahrungen im persönlichen Bereich wie im fesselnsprengenden &#132;öffentlichen&#148; Engagement aufgrund erarbeiteter gesellschaftskritischer Analytik Kompetenz erwarben. &#151; Ihre sich in emanzipatorisches Neuland vortastenden Antworten müssen naturgemäß heftigen Widerspruch bei orthodox-marxistischen Frauengruppen auslösen. Doch kaum weniger zornig werden jene radikalen Feministinnen reagieren, die einen ahistorischen Sexismus zur Doktrin verhärten, mit der sie jede mitmenschliche Problematik (verifiziert durch psychoanalytische Interpretationen, die zuweilen die Grenze zu komischer Absurdität überschreiten [2]) erklären und die Vielschichtigkeit ahumaner gesellschaftlicher Strukturen eingleisig versimpeln. Beides kann den Wert dieser Antworten als Orientierungshilfe zur Strategie im weiblichen Emanzipationsprozeß der Siebziger Jahre nicht schmälern.<br />Im Gegenteil. Monika Seiferts ausdrücklich auf die gegenwärtige Situation der Frauen in den Industriestaaten bezogene Kommentierungen zu in den meisten Fällen noch immer erschreckend aktuellen Bestandaufnahmen Bebels entziehen illusionsträchtigen Theoremen den Boden. Dessen einst sich überschlagende Empörung und dankbare Zustimmung auslösende Forderungen werden an heute praktizierten Befunden gemessen. &#151; Sei es anhand der weiblichen Positionen in Ehe und Familie, in den Hierarchien der Arbeitswelt, im Bereich Erziehung, Bildung, Ausbildung oder auf der nahezu unverletzt archaisch gebliebenen projektionsebene männlicher Vorurteile.<br />Doch die hier vorliegende nüchterne Ursachenforschung nach dem Warum schließt nicht ein, daß Bebels utopischen Visionen (etwa niedergelegt im Kapitel &#132;Die Frau der Zukunft&#148;) der Respekt versagt wird. In der Einleitung steht: &#132;Die Ungebrochenheit Bebels seiner Utopie gegenüber ist, was mich an dem Buch immer wieder fasziniert &#8230; Diejenigen, die Utopien abwerten, übersehen deren Funktion. Einmal ist das Bild von der besseren Welt, vom Glück, das man realisieren möchte, eine wichtige Triebfeder für gesellschaftsverändernde Praxis. Fast wichtiger&#8230;&#148; &#151; hier beginnt der oben erwähnte rote Faden, der dann alle kritischen Anmerkungen durchzieht &#151; &#132;scheint mir heute die zweite Funktion der Utopie zu sein. Das Ziel Sozialismus ist zu unbestimmt, als daß sich Organisationen und Kampfformen noch daher beurteilen ließen. Dazu bedarf es der konkreten Vorstellung darüber, was im Sozialismus verwirklicht werden soll&#8230;&#148; Ansätze zu dieser nicht nur von bewußtseinswachen politischen Frauen als zwingend erachteten Konkretisierung sind in Monika Seiferts Kommentierungen zu Bebels aktuell gebliebenen Kapiteln und in ihrem Nachwort zu finden.<br />Es ist nicht ganz leicht, aus der Vielzahl der kritischen Anstöße zum Weiterentwickeln der emanzipatorischen Standortbestimmung und Strategie diejenigen herauszugreifen, die als besonders beachtenswert eingeschätzt werden müssen. Die Auswahl wird entsprechend der gesellschaftskritischen und -politischen Perspektivistik der oder des Beurteilenden subjektiv sein. So auch die hier angebotene.</p>
<p>Aktuell und wichtig zugleich sind bereits die Berichtigungen in den &#132;Nachbemerkungen&#148; zu den ersten beiden Kapiteln. In ihnen schildert Bebel die Beziehungen zwischen den Geschlechtern in der Urzeit, wie sie sich ihm aus dem wissenschaftlichen Material, das Bachofen und Morgan gesammelt hatten, erschlossen (und das auch Friedrich Engels für seine Theorie über den &#132;Ursprung der Familie, des Privatkapitals und des Staates&#148; verwendete). Mit diesem Material entwickelt Bebel den bekannten &#132;feststehenden natürlichen Stufenplan&#148;, nachdem am Anfang das Mutterrecht stand, in dem der Kommunismus praktiziert wurde und welcher dann das auf dem Privateigentum basierende Vaterrecht ablöste, das den Mann zum patriachalischen Usurpator der Frau pervertierte. &#151; Bebel wörtlich: &#132;Die Geltung des Mutterrechts bedeutete Kommunismus, Gleichheit aller, das Aufkommen des Vaterrechts bedeutete Herrschaft des Privateigentums und zugleich bedeutete es Unterdrückung und Knechtung der Frau.&#148;<br />Anthropologische, ethnologische und familiensoziologische Forschungen belegen seit Jahrzehnten, daß diese &#132;historische&#148; These der sozialistischen Theorie heute nicht mehr haltbar ist. Für die Mehrzahl der Emanzipationsgruppen unserer Tage, die ihre Rebellion gegen die trotz formaler Gleichberechtigung noch immer kompakte Männergesellschaft auch theoretisch untermauern wollen und sich dazu (zumindest in ihren Anfangsstadien) das Studium der Klassiker der sozialistischen Frauenbewegung Bebel und Engels zur Pflicht machen, behielt sie als unumstößliche Fixierung ursprünglicher Faktizität dynamisierenden Argumentationswert (selbst in Arbeitspapieren der vergleichsweise zahmen &#132;Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen&#148;). Es ist daher verdienstvoll &#151; wenn auch für manche unbequem &#151; wenn Monika Seifert in ihrer Neuherausgabe der tatsächlich unabdingbaren Pflichtlektüre für sich emanzipierende Frauen auf nicht mehr verwendbare Argumentationen hinweist, deren Gebrauch &#151; sowohl als Beweis- wie als Agitationsmittel &#151; es zumindest den wissenschaftlich geschulteren männlichen &#132;Gegnern&#148; leichtmachen, den berechtigten Zorn der um ihre weibliche und menschliche Identität Kämpfenden und diese selbst abzuqualifizieren. Sie macht darauf aufmerksam, &#132;daß Kulturen sich auf unendlich vielfältige Weise entwickelt haben&#148; und fährt fort: &#132;Auch für die Stellung der Frau in der Gesellschaft läßt sich keine planmäßige Abfolge von Stufen der Entwicklung nachweisen. So ist auch die These, daß jede Kultur eine Stufe des Mutterrechts durchlaufen hat, nicht haltbar.&#148; Angesichts der wissenschaftlich erhärteten Differenzierungen schlägt sie dann einigermaßen behutsam vor, &#132;besser nicht vom Mutterrecht, sondern von Gesellschaften mit mütterlicher Erbfolge&#148; zu sprechen. In diesen Gesellschaften herrsche zwar immer Gemeineigentum. &#132;Andererseits&#148; gäbe &#132;es aber auch Gesellschaften mit väterlicher Erbfolge, in denen Gemeineigentum besteht&#148;.<br />Gewichtiger für die Diskussionen über die weibliche Identitätsfindung in der gegenwärtigen Emanzipationsphase ist jedoch Monika Seiferts Feststellung, daß die sozialistische Theorie die biologischen Bedingungen der Frau außer Betracht läßt. Aus ihr vor allem leitet sie ihre kritischen Einwände gegen die Stringenz der sozialistischen Theorie ab. Mit ihr begründet sie die ungebrochene Vorherrschaft des Mannes in ällen Lebensbereichen &#151; in der Familie, am Arbeitsplatz und in allen Sektoren der gesellschaftlichen Öffentlichkeit. Die Aufbürdung der Doppelrolle &#151; und sie ist es in erster Linie, die die emanzipatorische Gleichberechtigung der Frau bremst &#151; wird als Folge gerade dieser männlich-ideologischen Aussparung vitaler weiblicher Gegebenheiten gedeutet. Die Doppelbelastung der erwerbstätigen Frau unserer Tage widerlege nicht nur Bebels aus dem marxistischen Kategorien abgeleitete These, daß Arbeiterinnen sich nur mit ihrer Klasse solidarisieren müßten, um ihre Unterdrückung zu überwinden, sondern auch Clara Zetkins von marxistisch fixierten Frauengruppen und -zirkeln der Siebziger Jahre unangefochtenes Postulat von der weiblichen Erwerbstätigkeit als einziger &#132;unerläßlicher Bedingung für die wirtschaftliche Unabhängigkeit&#148; der Frau. Beide Strategieanweisungen wurden und werden von der täglich zu erfahrenden strukturellen wie ökonomischen Realität nicht &#151; oder wie in den sozialistischen Staaten nur dürftig &#151;  gedeckt. Beide unterschlagen nicht nur die biologischen Bedingtheiten der Frau (die  Shulamith Firestone auf die künstliche Reproduzierung des Menschen hoffen läßt), sondern außerdem den schon zu Bebels Zeiten aufbrechenden Interessenkonflikt zwischen Mann und Frau gerade in der Arbeiterschaft. Dieser kennzeichnet bis in die Gegenwart &#151; trotz verbaler, geschlechtsneutrale Gerechtigkeit versprechender Pflichtübungen und einiger bemühter Ansätze &#151; die männlich ausgerichtete Gewerkschaftspolitik, einschließlich der in ihr praktizierten Personalpolitik, die der diesjährige DGB-Kongreß in Hamburg, weibliche Proteste auslösend, eklatant bloßlegte. &#151; Die gleiche unverblümte männliche Dominanz wird in der DAG und allen sonstigen einflußnehmenden Berufsvereinigungen, sofern sie weibliche und männliche Mitglieder hat, zelebriert. Vom Philologenverband bis zu den Arbeitgeberverbänden&#8230;<br />Mit diesem männlichen Vor-Rang &#151; der in Praxis weibliche Zweit-Rangigkeit, wenn nicht Inferiorität normiert &#151;, setzt sich Monika Seifert auch in ihren &#132;Nachbemerkungen&#148; zu Bebels Abschnitt über den &#132;Kampf um die politische Gleichberechtigung&#148; auseinander. Dabei kommt sie, konfron tiert mit dem noch von sozialistischen Emanzi pationsgruppen der Gegenwart (insbesondere voj deren politischen Lehrmeistern und parteipoli tischen Kampfgefährten) vertretenen Glaubens. satz von der &#132;Identität von Klassenkampf unc Frauenbefreiung&#148;, nicht umhin, auf die simple historische Tatsache zu verweisen, daß die &#132;Unterdrückung der Frauen nicht nur die Folge de: Kapitalismus ist&#148;. Wer Texte aus weiblichen Arbeitskreisen, die emanzipatorisches Bewußtsein durch Aufklärung schärfen wollen, kennt weiß, daß die Verwendung der Verkürzungsformel: &#132;Kapitalismus = Unterdrückung der Frau&#148; als vielgebrauchte Pflichtübung der revolutionären Imagepflege fungiert und gegen differenzierenden Widerspruch in der Historie Versierterer zäh verteidigt wird.<br />&#132;Die Unterdrückung der Frau&#148;, schreibt Monike Seifert deshalb zu Recht, ist &#132;seit Jahrtausender in den gesellschaftlichen Strukturen verankert. Sie hat so viele Produktionsweisen überlebt, daß nicht einzusehen ist, warum sie mit dem Kapitalismus untergehen wird. Befreiung der Frauen muß also nicht nur Überwindung des Kapitalismus, sondern auch die der autoritär-patriarchalischen Strukturen in der Gesellschaft heißen. Dieser Aspekt wird und wurde in allen Fraktionen der Sozialistischer Bewegung verleugnet. Das zeigt sich nicht nur in der Theorie, sondern auch im praktischen Verhalten in den auf Emanzipation zielenden Organisationen, in der männliche Dominanz ungebrochen ist.&#148; Wie konsequent verknüpft mit den autoritär patriarchalischen Strukturen die sexuelle Verkrüppelung der Frauen zu Lustobjekten männlicher Potenz-Idiosynkasien wurde, gehört zu den einschneidendsten Erkenntnissen und Erfahrungen der aufbegehrenden Pionierinnen der &#132;Zweiten Emanzipationsphase&#148; in den westlichen Industriestaaten.  Sie schlagen sich in kaum noch aufzählbaren Protestschriften, mehr oder wenigei dickleibigen Büchern, kurz: vom Pamphlet bis zur Dissertation reichend, nieder.<br />In diesem Zusammenhang registriert Monika Seifert in ihren &#132;Nachbemerkungen&#148; zu Bebels Kapitel &#132;Die Frau als Geschlechtswesen&#148;, daf auch die sozialistische Theorie und Praxis die repressive (männliche) Sexualmoral nicht aufhob Obwohl Bebel auch der Frau &#132;die Befriedigung der natürlichen Triebe&#148; &#151; ja überhaupt deren Vorhandensein &#151; in einer für seine Zeitgenossen schockierenden Vorurteilslosigkeit zugestand, bewirkte die Sozialistische Bewegung doch nicht mehr als eine Liberalisierung es Sexualverhaltens ganz allgemein. Monika Seifert räumt ein, daß dies nicht nur an der imgrunde lustfeindlichen sozialistischen Theorie liegt. Sie gibt zu bedenken: D1e gesellschaftlichen Verhältnisse zwingen die Männer, &#132;. sich im Dienste der kapitalistischen Produktion zu funktionalisieren, was auf ihr Sexualverhalten zurückschlägt: Ihre Sexualität funktioniert, entbehrt aber der extrafunktionalen Beigaben. Gefühle, Zärtlichkeit und Sinnlichkeit können sich gegen Anpassung an Maschinen und Leistungsprinzip nur schwer erhalten &#8230;&#148; Doch dieser das Verhältnis zwischen den Geschlechtern belastende Tatbestand sollte Sozialisten heute veranlassen, ihn zu reflektieren und ihn nicht als private Problematik abzutun, deren Diskussion vom politischen Handeln ablenke. Sie fordert dazu auf, die sozialistische Theorie mit erfahrenem Leben im persönlichstem Bereich aufzufüllen und beklagt aus sensibilisierter weiblicher Sicht: &#132;daß nicht eingesehen wird, daß nicht bearbeitete private Probleme auf öffentliche politische Arbeit wirken können: einmal, daß man nicht genügend Energie frei hat, um überhaupt politisch arbeiten zu können, oder aber unbewußt die privaten (Nicht)-Konfliktlösungen, wie Dominanz des einen Partners über den anderen, Verleugnen, Verdrängen oder Herunterspielen, auch auf öffentliche Konflikte anwendet oder daß man Erwartungen, die in privaten Beziehungen nicht erfüllt werden, an die Organisation stellt und dann z B aus Angst vor Liebesverlust einen abweichenden Standpunkt oder eine unpopuläre Idee nicht vertritt&#148;.<br />Hier argumentiert, wenn man das so sagen darf, die politische Psychologin, die weiß, daß gesellschaftliche Repression und sexuelle nicht identisch sein müssen und daß weder die sexuelle Befreiung der Frau die Revolution einschließt, noch die sozialistische Revolution auch die sexuelle verbürgt. Monika Seifert kämpft, wenn auch im Tenor behutsam und nachdenklich abwägend, gegen zwei Fronten: gegen die klassische sozialistische Doktrin, pervertiert im &#132;Marx-Fetischismus&#148;, und gegen den radikalen Feminismus, der von der Überwindung des Sexismus, den er als brutalen Machismo anprangert, die konfliktfreie Gesellschaft erwartet.<br />Im Nachwort wird noch einmal der Hinweis auf den Mangel in der sozialistischen Theorie aufgenommen, den Marx selbst bedauerte, und der dafür mitverantwortlich ist, daß zwischen Theorie und Praxis jener Leerraum klafft, der die Frauenbefreiung stagnieren ließ &#151;: das Fehlen einer der ökonomischen gleichwertigen Analyse des subjektiven Lebens in der repressiven Gesellschaft. (Bekanntlich wurde Wilhelm Reich, der sie in den Zwanziger Jahren versuchte, verhöhnt.) Mit ihm einher ging und geht der Verzicht auf ein aus den Erfahrungen der Sozialpsychologie gespeistes Erziehungskonzept. Zumindest in der Bundesrepublik wurde ein solches erst im Zuge der anti-autoritären Bewegung, eine breitere Öffentlichkeit ansprechend, entwickelt.<br />Die Kompensation, ideologisch ausgerichtete Kinder- und Jugendgruppen zu schaffen, konnte nach Monika Seifert diese folgenschwere Aussparung nicht wettmachen, weil Kinder erst mit dem zehnten Lebensjahr (also zu spät) in die Gruppen, in denen sie Solidarität erlernen sollten, aufgenommen wurden. Ihr Plädoyer gilt daher der &#132;Politisierung&#148; der Mutter-Kind-, der Vater-Kind-, der Eltern-Kind-Beziehung mit dem Ziel der Aufhebung der &#132;Herrschaft der Menschen über Menschen&#148;. Nur wenn diese Art problematisierender Politisierung im Privatbereich den Kampf gegen ökonomische Zwänge in der kapitalistischen Leistungsgesellschaft begleite und unterstütze, habe Bebels Utopie, in der der Anti-Feminismus überwunden sein werde, Aussicht auf Konkretisierung.</p>
<p><i>August Bebel: Die Frau und der Sozialismus (1879). Bearbeitet und kommentiert von Monika Seifert. Fackelträger-Verlag, Hannover 1974, 26 DM.</i></p>
<p>Amerkungen:</p>
<p>1 Gestrichen wurde das Kapitel &#132;Bevölkerungsfragen und Sozialismus&#148;; gekürzt wurden die Kapitel &#132;Staat und Gesellschaft&#148; und &#132;Die Frau in der Gegenwart&#148; und an anderen Stellen.<br />2 Beispielsweise Shulamith Firestones Deutung des Rassismus in den USA.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/august-bebels-die-frau-und-der-sozialismus-ein-aktueller-klassiker/">August Bebels „Die Frau und der Sozialismus  ein aktueller Klassiker</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Die Situation der Frauen in der Bundesrepublik</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/05-1966/publikation/die-situation-der-frauen-in-der-bundesrepublik/</link>
		
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		<pubDate>Sat, 16 May 1970 09:53:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>aus: Vorgänge Nr. 05/1966, S. 199-207 Im vorigen Herbst erschien im List-Verlag München ein Buch, das zunächst Neugier, dann Verblüffung und nicht selten Spottlust weckte. Leserinnen, die es begrüßt hätten, eine geistvolle Utopistin unter der stattlichen Reihe international anerkannter Schrift-stellerinnen dieses Jahrhunderts zu wissen, legten es nach der Lektüre verärgert beiseite. Zumindest können sie es [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/05-1966/publikation/die-situation-der-frauen-in-der-bundesrepublik/">Die Situation der Frauen in der Bundesrepublik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: Vorgänge Nr. 05/1966, S. 199-207</p>
<p>Im vorigen Herbst erschien im List-Verlag München ein Buch, das zunächst Neugier, dann Verblüffung und nicht selten Spottlust weckte. Leserinnen, die es begrüßt hätten, eine geistvolle Utopistin unter der stattlichen Reihe international anerkannter Schrift-stellerinnen dieses Jahrhunderts zu wissen, legten es nach der Lektüre verärgert beiseite. Zumindest können sie es nicht als ernstzunehmenden Beweis heranziehen, wenn sie sich gegen beliebte Klischees über die weibliche Intelligenz verwahren wollen. Unter anderen gegen dieses: Die Verstandeskräfte der Frauen würden nur durch Nächstliegendes in Bewegung gesetzt,&#8230; um kühne Gedankenbögen ins Mögliche zu schlagen, seien sie zu erd- und objektbezogen. &#8230; Der Titel des vielversprechenden Werkchens lautet Aufstieg der Frau &#8211; Abstieg des Mannes? Die Verfasserin ist die jüngste Tochter Thomas Manns Elisabeth Mann Borgese. Wenn ihr Inhaltsverzeichnis auch die Kassandrarufe jener neu beleben kann, die befürchten, die industrielle Massengesellschaft und die Fraueneman-zipation förderten zwangsläufig das Matriarchat der Inhalt des Buches selbst wird das Erschrecken vor solchen Zwangsläufigkeiten dämpfen. Und zwar durch die erstaunlich eingleisige Beweisführung der Autorin, die, gestützt auf Tatbestände aus der Biologie (vom Protozoon über Ringelwurm und Meerschnecke bis zum afrikanischen Springbock!) eine Affinität zwischen dem Kollektiven und dem Weiblichen aufzeigt, um aus dieser die &#132;natürliche&#8220; Entwicklung zur Frauenherrschaft in der Gesellschaft von Morgen abzuleiten. Wie sich Frau Borgese eine solche in ihrem &#132;eigenen Utopia&#8220;</p>
<p>vorstellt, ist weniger originell als komisch.</p>
<p>Zweifellos drängt sich hier die Frage auf: Was hat ein offenbar nicht allzu geistreiches weibliches Utopia mit dem gesellschaftlichen Status der Frauen in der Bundesrepublik zu tun? Wetterleuchtet in jenem immerhin das bei uns heraufziehende Matriarchat? Kaum, aber der literarische &#132;Aufstieg der Frau&#8220; ist ein Symptom schlechthin. Nicht für zu</p>
<p>Erwartendes, sondern für die hier und jetzt gelebte Umbruchssituation der emanzipierten Frau.</p>
<p>Auf diese Umbruchs- oder Übergangssituation machen Soziologen, Psychologen, Ärzte und Wirtschaftswissenschafter seit zwei Jahrzehnten immer häufiger aufmerksam. Von welchem geographischen, fachlichen oder geistigen Standort aus sie sie auch analysieren, daß sie reich an inneren Konflikten&#8220; ist, darüber sind sie sich einig. Alwa Myrdal und Viola Klein (Die Doppelrolle der Frau in Beruf und Familie, 1960) unterstreichen diese Feststellung mit folgenden Sätzen:</p>
<p>&#132;&#8230;Die traditionellen Normen der Lebensführung existieren nicht mehr und sind noch nicht durch neue ersetzt worden. Die Frau kann heute nicht mehr sicher sein, was man von ihr erwartet. Es gibt nicht mehr eine anerkannte weibliche Rolle, nach der man leben kann, sondern eine Anzahl widersprechen-der Modelle, die schwer nebeneinander bestehen.&#8220; Die hier angedeutete Unsicherheit weiblichen Bewußtseins schlägt sich &#8211; wie in anderen Konfliktsituationen auch &#8211; nicht selten in Emotionen nieder. Der katholische Autor Joachim Bodamer beklagt zum Beispiel die &#132;chronisch gewordene weibliche Skepsis gegen den Mann&#8220; in seiner ebenfalls 1960 erschienenen gesellschaftskritischen Studie Der Mann von heute. Auch Elisabeth Borgeses Utopia wurzelt in einer Emotion, richtiger: in einer Verwundung, die sie sich durch ein ihre Geschlechtszugehörigkeit abwertendes Kindheitserlebnis zuzog.</p>
<p>&#132;&#8230;Mit dem Gehirn wuchs auch die Wunde.. .&#8220;, bekennt sie und diese schloß sich erst,</p>
<p>als sie ihr Buch über die zukünftige Frauenherrschaft &#8211; für das sie zwanzig Jahre lang Material bearbeitete &#8211; vollendet hatte. Etwas zu sensationell, werden selbst Verständnisvolle hier kopfschüttelnd einwenden. Aber nicht das Peinliche der Selbsttherapie ist für ein Thema über die Lage der Frauen in der Bundesrepublik von Belang, sondern das Peinigende oder doch quälend Beunruhigende, das jenes verursachte. Und dieses ist &#151; um es nochmals zu betonen &#8211; eine psychische und intellektuelle Auswirkung jener Umbruchssituation, die von einer nicht zu unterschätzenden Zahl von Frauen in Amerika und Europa, aber auch in Asien und Afrika reflektierend, rebellierend oder passiv gelebt wird. Statistische Erhebungen und medizinische</p>
<p>Untersuchungen, die in den letzten Jahren in Ostblockstaaten, vor allem in Polen, veröffentlicht wurden, lassen darauf schließen, daß ihre gesellschaftspolitische wie ihre individuelle Problematik auch im kommunistischen Bereich nicht unbekannt blieb. Das ist insofern gewichtig, als in den kommunistisch regierten Staaten die weibliche Gleich-berechtigung weitaus entschlossener und gerechter verwirklicht wird (man denke nur an die großzügigen Mutterschutzbestimmungen Jugoslawiens oder an den hohen Prozentsatz weiblicher Hochschullehrer in der UdSSR: 20-30 %) als in westlichen oder westlich orientierten Staaten, einschließlich jener mit wohlhabenden Konsumgesellschaften.</p>
<p>Eins der nicht zu beschönigenden, wenn auch historisch erklärlichen Merkmale dieser Übergangssituation ist die Konfliktstoffe sammelnde Kluft zwischen den gesetzlich verbürgten Rechten der Frauen und deren Verwirklichung, genauer: zwischen der in den Verfassungen fixierten Gleichberechtigung (es gibt auf dem Erdball nur noch neun Staaten, die das Frauenwahlrecht nicht einführten) und ihrer dem gesellschaftlichen Strukturwandel angemessenen Praktizierung. Daß man es sich nicht länger leisten kann, sie mit betulichen Phrasen und überholten Vor-urteilen zuzudecken, belegen drei einflußnehmende internationale Kongresse aus dem vorigen Jahr: dem das &#132;Inter-nationalen Bundes freier Gewerkschaften« in Amsterdam, der &#132;Internationalen Arbeitskonferenz&#8220; in Genf und der &#132;Frauenrechtskommission der U1V&#8220; in Teheran. Die Diskussionen und Beschlüsse dieser sich durch einen nüchternen Realitätssinn auszeichnenden Tagungen gingen von der Kalkulation aus, daß der Lebensstandard aller nur gehoben werden kann, wenn auch die Frauen erwerbs- und berufstätig sind.</p>
<p>Die Freien Gewerkschaften verfaßten zum erstenmal seit ihrem Bestehen eine &#132;Charta über die Rechte der berufstätigen Frau&#8220;. Sie hat unter Punkt 6 folgenden Wortlaut: &#132;Der Zugang zu den gehobenen Positionen muß auf allen Gebieten zu gleichen Bedingungen für Männer und Frauen offenstehen. Der Mutterschutz darf die Frau nicht in ihren Rechten auf Aufstieg benachteiligen.&#8220; Diese Sätze beinhalten zwei weitere in der &#132;Charta&#8220; enthaltene Forderungen: die nach gleicher Schul- und Berufsausbildung von Jungen und Mädchen, die, wie wir aus den kritischen Stellungnahmen zum Bildungsnotstand in der Bundesrepublik wissen, selbst in &#132;entwickelten&#8220; Industriestaaten keineswegs eine Selbstverständlichkeit sind, und das Recht der Frau auf Arbeit auch in Krisenzeiten. Andere Punkte umrissen Empfehlungen zur &#132;Teilzeitarbeit für Frauen&#8220; und für deren &#132;Wieder-</p>
<p>eingliederung in den Arbeitsprozeß&#8220;, wenn sie von ihren Familienpflichten nicht mehr voll beansprucht werden.</p>
<p>Hinter dem zuletzt genannten Punkt stehen die besonders von Alwa Myrdal und Viola Klein ausgearbeiteten Vorschläge, das Leben der Frauen den veränderten Verhältnissen der Familie und der erhöhten Lebenserwartung beider Geschlechter entsprechend, in drei Phasen zu planen: Ausbildung und Berufsarbeit vor der Ehe; Ehe und Familie; Wiederaufnahme einer außerhäuslichen Berufstätigkeit mit (ungefähr) dem 45. Lebensjahr. (Zu den hier gemeinten veränderten Verhältnissen gehört die heutige Kleinfamilie mit der technisierten Haushaltsführung und vorfabrizierten Nahrungsmitteln anstelle der vorindustriellen, autarken Großfamilie. Während 1850 noch die Hälfte der Frauen unter 45 Jahren starb, erreichen sie in der Mitte des 20. Jahrhunderts durchschnittlich das Lebens-alter von 72 Jahren.)</p>
<p>Die sich über drei Wochen erstreckenden Beratungen der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf, an der 60 Regierungsvertreter, 27 Vertreter der Arbeitgeber und 40 Arbeitnehmer teilnahmen, kreisten im wesentlichen um die gleichen Ansprüche wie die der Freien Gewerkschaften. Aus den Tagungsprotokollen des Kongresses von Amsterdam wie aus dem von Genf wird zweierlei ersichtlich: Daß die mit der in allen Erdteilen zunehmenden bezahlten weiblichen Arbeit einhergehenden und Umdenken erzwing-enden gesellschaftspolitischen Aufgaben in den einzelnen Staaten zwar unterschiedliche Lösungen erfordern (in Ghana, Tunesien oder Bulgarien andere als in Schweden und in den USA usf.), daß aber das Rechtsbewußtsein, aus dem diese Lösungen gefunden werden müssen, von New York bis Tokio und Stockholm bis Lagos das-selbe zum Durchbruch drängende ist. Der evangelische Theologe Hermann Ringeling umriß es in seinem Buch Die Frau zwischen gestern und morgen (1962) unmißverständlich. Er schrieb: &#132;Es steht uns nicht zu, die Frau auf eine Rolle festzulegen. Wer sich von einem Menschen ein Bild macht und ihn danach behandelt und einreihen will, hat ihn auf eine Momentaufnahme fixiert, die in Wahrheit nie von geschichtlicher Dauer ist. Er verwehrt ihm die Zukunft. Und er tut Unrecht &#8230;&#8220;</p>
<p>Wie außergewöhnlich eine solche Stellungnahme in der Bundesrepublik ist, wird in</p>
<p>folgendem deutlich werden. Daß die in ihr ausgesprochene Erkenntnis bei uns nur lückenhaft verbreitet ist, bezeugen zahlreiche Indizien. Beschämende, empörende und lächerliche. Wie bundesdeutsch-selbstgerecht man diesen Tatbestand verdrängen kann, obwohl die Vertrautheit mit der Materie das eigentlich verbieten müßte, vermag der Bericht der Leiterin des Frauenreferates im Innenministerium in Bonn, Dr. Dorothea Frandsens über die vier Wochen dauernde Tagung der Frauenrechtskommission der</p>
<p>UN in Teheran andeutungsweise zu illustrieren (erschienen in den &#132;Informationen für die Frau&#8220;, Bonn, Jahrgang 14, Heft 10). Beredt sind in ihm die Akzentsetzungen und regierungstreuen Aussparungen. Auf dieser Konferenz konzentrierten sich die Beratungen und Beschlüsse auf die allgemeine Rechtslage der Emanzipierten oder sich Emanzipierenden. Als Punkt 1 standen die &#132;Politischen Rechte der Frau&#8220; auf dem Tagungsprogramm. Frau Frandsen teilt mit, daß die UdSSR zwar die stärkste Vertretergruppe nach Persien entsandt hatte, die Diskussionen dort jedoch vor allem durch die überraschend sachkundigen Beiträge der Delegierten aus Afrika und Asien belebt wurden. (Nach einem bestimmten Turnus nahmen 20 Mitgliederstaaten der UN an der Konferenz teil, unter ihnen Ghana, Guinea, Sierra Leone, China, Formosa, Nepal und die Phillipinen.). Als Verhandlungsleiterin zeichnete sich eine Rechtsanwältin von den Phillipinen aus. Der Bericht der deutschen Beobachterin (ebenso wie Japan kann auch die Bundesrepublik auf Tagungen einer Organisation der UN nur durch Beobachter präsent sein) läßt vermuten, daß Frau Frandsen drei in Teheran gewonnene Eindrücke besonders bewegten: Die glanzvolle Unterstützung, die den Delegierten vom Pfauenthron herab zuteil wurde (sich manifestierend in Gartenfesten und Soireen), das (wiederholt von ihr hervorgehobene) Wohlverhalten der Vertretergruppen aus dem Ostblock, die sich &#132;stets loyal in den Gang der Verhandlungen einfügten&#8220;, und das Fehlen von &#132;Schrittmachern auf dem Gebiete der Frauenemanzipation&#8220; (aus Europa waren nur Österreich, England und Frankreich vertreten). Beim Zuletzterwähnten wird unüberhörbar, daß sie zu den abwesenden europäischen Ländern, die in der Frauenbewegung &#132;über Erfahrungen&#8220; verfügen, &#132;die sich in einer Zeitspanne von mehr als hundert Jahren gebildet haben&#8220;, die Bundesrepublik zählt und daß sie die verhinderte Weitergabe von deren Erfahrungen um ihrer anregenden Vorbildlichkeit willen bedauert. Die Ministerialrätin aus Bonn, in deren Ressort die seit 1962 verschleppte Deutsche Frauen-Enquete fällt, scheint die Lage der Frauen in der Bundesrepublik günstig zu beurteilen. Gemessen an internationalen Maßstäben oder an unseren wirtschaftlichen und zivilisatorischen Erfolgspegeln ist sie aber weder zeitgemäß, geschweige denn beispielhaft.</p>
<p>Die ideenreiche und beeinflussende Phase der &#132;Schrittmacher&#8220; starb in Deutschland schon in den frühen zwanziger Jahren ab. Diese bis heute, jedenfalls in Westdeutschland nachwirkende historische Tatsache wurde nicht nur von einer Pionierin der deutschen Frauenbewegung, von Agnes von Zahn-Harnack 1928 (Die Frauenbewegung) nicht ohne Bitterkeit festgestellt, sondern auch von anderen &#132;unbeteiligteren&#8220; Autoren.</p>
<p>Beispielsweise von Werner Thönnessen in seiner 1959 veröffentlichten Broschüre</p>
<p>Die Frauenemanzipation in Politik und Literatur der Deutschen Sozialdemokratie</p>
<p>(1865-1933). Die Nachwirkungen des verlorenen Krieges, Inflation, Arbeitslosigkeit und die innerpolitische Selbstzerfleischung in der Weimarer Republik ließen die hoffnungs-vollen Ansätze zur Gleichberechtigung frühzeitig verdorren. Sie war :schon in den Jahren vor 1933 von Resignation und Apathie gezeichnet, obwohl die Politikerinnen, die seit 1920 im Reichstag saßen (in der Nationalversammlung von 1919 waren sie mit 9%, im 1. Reichstag 1920 mit 8%, 1924 mit 6%, zwischen 1933 und 1945 in den Parlamenten gar nicht mehr vertreten), einige der seit zwanzig .Jahren von den verschiedenen Sezessionen der Frauenbewegung ausgearbeiteten Vorschläge verwirklichen konnten. Ihnen sind u. a. die &#132;Mutterschutzabkommen&#8220; seit 1919, das &#132; Jugendwohlfahrtsgesetz&#8220;, das &#132; Jugendgerichtsgesetz&#8220;, die &#132;Lex Behm&#8220; und das &#132;Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten&#8220; (anstelle der alten Reglementsvorschriften) zu verdanken. Es gelang ihnen auch, gegen hartnäckigen Widerstand durchzusetzen, daß die seit 1908</p>
<p>endlich an deutschen Hochschulen studieren dürfenden Pädagoginnen, Medizinerinnen, Sozialwissenschafterinnen und Juristinnen zur Habilitation zugelassen wurden und</p>
<p>daß ab 1922 Frauen alle Rechtsberufe ausüben und Geschworene werden durften.</p>
<p>Trotz dieser Erfolge war ihr Einfluß, verglichen mit ihrem Einsatz und ihren berechtig-ten Hoffnungen, spärlich. Die Frauen stießen &#8211; schreibt Agnes von Zahn-Harnack &#8211;</p>
<p>in ihrer neuen Umwelt, das heißt in allen Institutionen, die man ihnen geöffnet hatte,</p>
<p>auf die gleichen Vorurteile wie vor dem ersten Weltkrieg. Das Resümee der sachlich berichten-den Frauenrechtlerin wird von einer deprimierenden Vielzahl von Beispielen bekräftigt.</p>
<p>　</p>
<p>　</p>
<p>Um die Widerstände, gegen die sich die eben mit neuen Rechten und Pflichten Ausg-estatteten durchsetzen mußten, wenigstens anzudeuten, sei der 1921 gefaßte Beschluß</p>
<p>des Richtertages von Leipzig, der die weibliche Zulassung zu allen Rechtsberufen vereiteln sollte, hier wiedergegeben. Er lautete: &#132;1. Die Frau ist zum Berufsrichter ungeeignet; 2. als Laienrichter in Strafsachen (Schwurgerichte und Schöffengerichte) ist die Frau ungeeignet. Sie ist daher auch in Strafsachen gegen jugendliche Angeklagte im Alter von 14-18 Jahren ungeeignet. Die Mitwirkung der Frau in diesen Strafsachen ist allerdings erwünscht und ist durch Zuziehung der Frau als sachverständige Beraterin mit besonderen weitgehenden prozessualen Rechten sicherzustellen. 3. Dagegen bestehen keine Bedenken, die Frau außer-halb der Strafrechtspflege auf gewissen Gebieten (bei Arbeitsrecht, Militärhinterbliebenenversorgung) als Laienrichterin zuzuziehen, wo es</p>
<p>sich um Verhandlungsgegenstände handelt, die für das Gefühlsleben mehr indifferent sind.&#8220;</p>
<p>Möglicherweise wird der Leser hier einwenden: Zeugnisse für eine derart bornierte Ignoranz der geschlechtsneutralen Intelligenz des Menschen ließen sich vierzig oder</p>
<p>fünfzig Jahre nach jenem fatalen Richter-Urteil nun denn doch so leicht nicht &#8211; jedenfalls nicht aus Akademikermund &#8211; mehr finden. Der einen solchen Einwand befürwortende Optimismus über die Lebensdauer von Vorurteilen ist verfrüht. Ganz ähnliche Zeugnisse liegen seit 1960 sogar gesammelt vor und zwar in der dickleibigen Untersuchung Probleme der Deutschen Universitäten von Hans Anger (Mohr-Siebeck, Tübingen).</p>
<p>Sie lösten bei den Frauen manche Heiterkeit aus was einmal beweist, daß der &#132;chronisch gewordenen&#8220; weiblichen Skepsis gegen den Mann einige Prisen Humor beigemischt sind, und zum anderen, daß das Selbstbewußtsein der Frauen seit der Jahrhundertwende doch Fortschritte gemacht hat. Die unerschrockenen Kämpferinnen für die Emanzipation wurden &#8211; gezwungenermaßen &#8211; noch zornig.</p>
<p>Hans Anger interviewte Hochschullehrer an zwei deutschen Universitäten über ihre</p>
<p>Beurteilung der Studentin und Dozentin. Anhand der Prüfungsergebnisse stellte sich heraus, daß &#132;die bei jeder psychologischen Testprüfung eindeutig nachweisbare Streu-ung der individuellen Begabungsdifferenzen in jedem Falle erheblich größer ist als die nach wie vor umstrittenen durchschnittlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Mit Sicherheit läßt sich daher sagen, daß das Geschlecht kein geeignetes Auswahlkriterium darstellt&#8220;, und daß &#132;sich heute schon mit Bestimmtheit sagen&#8220; ließe, &#132;daß die traditionelle Annahme einer gleichsam naturbedingten geistigen Inferiorität</p>
<p>der Frauen. . . jeder empirischen gesicherten Grundlage entbehrt&#8220;.</p>
<p>Dieses sachlich begründete Resultat der Interviews steht´in einem befremdenden Widerspruch zu den Urteilen &#8211; richtiger: Meinungen &#8211; der befragten Professoren und Dozenten. Über die Motive ausgeforscht, aufgrund deren Mädchen und Männer studieren, wurden Antworten dieser Qualität erteilt: &#132;Wenn sie (die Studentin) nicht hübsch genug ist, um mit Sicherheit Heiratsaussichten zu haben, geht sie auf die Universität. Das zeigt sich daran, daß wir nur sehr wenige hübsche Studentinnen haben.&#8220; Oder: &#132;Weibliche Hochschullehrer sind immer häßlich, wenn sie hübsch wären, wären sie geheiratet worden.&#8220; &#8211; Nach den Leistungen und Fähigkeiten der Studentin um Auskunft gebeten, bekam Hans Anger zu hören: &#132;Die Studentin ist meist besonders</p>
<p>fleißig, sie leistet darum in bloßen Gedächtnisdingen mehr als der Student, aber wenn es auf das Wesentliche ankommt, kann sie nicht mehr mit.&#8220; Die Begabung für das Wesen-tliche vermißt hier ein Theologe.</p>
<p>Einige Juristen gaben zu, daß die Frauen bei ihnen &#132;an der Spitze&#8220; ständen, doch das gehe auf eine &#132;hier vorherrschende Elite&#8220; zurück. Ein Naturwissenschafter faßt indes seine Erfahrungen dahin zusammen: &#132;Bei den Mädchen ist es viel seltener zu beobach-ten, daß sie deduktiv formalen Gedankengängen gewachsen sind&#8220;, und die Philologen beklagen deren mangelhaften Sinn für Geschichte. Die Mediziner endlich fanden die Durchschnittsleistungen der Frauen &#132;infolge ihres Fleißes&#8220; höher als die der Männer, konnten sich jedoch bis auf eine Ausnahme nicht darauf besinnen, jemals Spitzen-leistungen in ihrem Fach erlebt zu haben. &#8211; Die Einstellung eines Lehrkörpers zum Frauenstudium ergab folgende Prozentzahlen: 4 %: positiv &#8211; 15 %: bedingt positiv &#8211; 40 %: bedingt negativ &#8211; 24 %: grundsätzlich ablehnend &#8211; 17 %: unklar. &#8211; Anger schreibt zu dem Ergebnis seiner Interviews u. a. &#132;Auffällig ist nun, daß Professoren, die nach eigener Aussage über keinerlei Erfahrungen mit Studentinnen und Dozentinnen verfügen, niemals eine positive oder bedingt positive Stellungnahme zum Frauenstudium oder zum Problem des weiblichen Hochschullehrers abgaben, und das Gleiche gilt für jene, die bei der Beantwortung unserer Fragen nur im Singular über die Frau oder das Wesen des Weibes sprachen&#8230; Besonders zahlreich fanden sich positive Einstellungen unter jenen Befragten, die sich ausdrücklich auf eigene Erfahrungen mit Studentinnen (&#8230;) oder Dozentinnen (&#8230;) beriefen.&#8220;</p>
<p>Die Bundestagsdrucksache IV/3023 von 1965 verzeichnet eine Kleine Anfrage der</p>
<p>Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nikolaus, Frau Funke u. a. über die Zahl der Frauen</p>
<p>und ihre Funktionen an den wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik. Aus der Antwort des vorigen Bundesministers für wissenschaftliche Forschung erfuhr man (Bundesdrucksache IV/3093), daß es nach der amtlichen Statistik: 1960 im Gesamt-lehrkörper mit 6407 Personen 147 Frauen gab (d. h. unter den ordentlichen, außer-ordentlichen, planmäßigen Professoren und Dozenten). Von diesen 147 hatten 18 einen Lehrstuhl (0,76 %). 129 waren habilitierte Nichtordinarien (3,5 %). Nach nichtamtlich-</p>
<p>en Statistiken (des Dt. Akademikerinnenbundes) ist die Zahl der weiblichen Lehrstuhl-inhaber allerdings von Ende 1960 bis 1964 auf 32 und die Zahl der Frauen im Gesamt-lehrkörper auf 184 gestiegen. Trotz dieses erfreulichen Zuwachses liegen die Zahlen alarmierend unter jenen anderer westlicher Länder und den USA (z. B. Italiens, Österreichs, Englands), von dem schon genannten ungleich günstigeren Proporz in</p>
<p>den Ostblockstaaten ganz zu schweigen. Wenn man auch berücksichtigen muß, daß</p>
<p>die Akademikerinnen in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts öfter heiraten als die</p>
<p>der zwanziger und dreißiger Jahre und die älteren unter ihnen die eingeschlagene wissenschaftliche Laufbahn nicht weiterverfolgen konnten, weil sie nach 1945 als Witwen zurückblieben, die für den Unterhalt ihrer Kinder sorgen mußten, so wird</p>
<p>damit noch nicht hinreichend erklärt, warum es in anderen westlichen und östlichen Ländern mehr Hochschullehrerinnen gibt als bei uns.</p>
<p>Nach den Ergebnissen der Interviews von Hans Anger sind die ausschlaggebenden</p>
<p>Gründe für diesen Tatbestand nur von jenen zu übersehen, die sie übersehen wollen.</p>
<p>Um diese Feststellung zu erhärten, seien noch drei von Anger festgehaltene Begrün-dungen für die Seltenheit deutscher Lehrstuhlinhaberinnen zitiert. Ein Ordinarius hielt folgende für ausreichend: &#132;Die akademische Tätigkeit ist eine vorwiegend abstrakte und liegt deshalb der Frau nicht so; auch die intellektuellen Beziehungsverknüpfungen liegen ihr nicht. Die Notwendigkeit der Autorität mag der Frau auch Schwierigkeiten bereiten.</p>
<p>Der Mann kann bis ins hohe Alter hinein eine intellektuelle Steigerung erfahren. Aber die Frau neigt bei wachsendem Alter zur Ruhe und Seßhaftigkeit&#8230; Aber auch physisch ist der Beruf zu anstrengend, deshalb haben wir kein Angebot von seiten der Frauen&#8220; (!!!). Ein anderer Ordinarius lehnte die Hochschullehrerin mit der unwirschen Bemer-</p>
<p>kung ab: &#132;Die kluge Frau exponiert sich nicht &#8230;&#8220; Und ein dritter: &#132;Die Frau basiert zu sehr auf dem Gefühlsleben. Dies ist auf der Universität aber völlig ausgemerzt. Deshalb gibt es dort keinen Platz für Frauen. ..&#8220; &#8211; Bei dieser Argumentation kann man sich der Anmerkung kaum enthalten: In den Audienzzimmern deutscher Universitätsprofessoren scheint das Gefühlsleben nicht ausgemerzt zu sein. Zwischen ihren mit Fachliteratur, Sonder-drucken aus aller Welt und nicht selten mit hochempfindlichen Apparaturen</p>
<p>versehenen vier Wänden geistert ein, &#132;von der Erfahrung fast unabhängiges und z. T. sogar durch konträre Erfahrungen nicht korrigiertes Bild&#8220; (Anger) von der Frau und deren negativer Beziehung zur Wissenschaft, ja zum Geistigen schlechthin, das man aus der Epoche der &#132;Puppenheime&#8220; konservierte.</p>
<p>Als Helene Lange 1887 die berühmt gewordenen &#132;Berliner Lehrkurse&#8220; einrichtete, um junge Mädchen zum Abitur und Studium im Ausland (Frauen wie Ricarda Huch, Elisabeth Lüders u. a. promovierten in Zürich) vorzubereiten, gaben einige Oberlehrer, die</p>
<p>der weiblichen Jugend entrüstet den Besuch ihrer Schulen verweigerten, auf einer Pädagogentagung in Weimar ihrem Wohlwollen gegen-über der zu erweiternden Frauenbildung in markigen Sätzen wie diesen Ausdruck: &#132;Es gilt, dem Weibe eine der Geistesbildung des Mannes in der Allgemeinheit der Art und der Interessen ebenbürtige Bildung zu ermöglichen, damit der deutsche Mann nicht durch die geistige Kurzsich-tigkeit und Engstirnigkeit seiner Frau am häuslichen Herde gelangweilt und in seiner Hingabe an höhere Interessen gelähmt werde &#8230; &#8211; Viel weiter scheint eine schwer zu schätzende, aber gewiß nicht zu unterschätzende Anzahl deutscher Professoren drei-viertel Jahrhundert später noch immer nicht gehen zu wollen. Zwar wird man nach zwei, die bildungsbürgerlichen Wertmodelle untergrabenden Weltkriegen auf die technische und wissenschaftliche Assistentin kaum verzichten wollen, läßt wohl auch die Lekto-</p>
<p>rin in den männlichen Hochschulreservaten passieren, aber in den oberen Rängen der bundesdeutschen Universitätshierarchien (die Gastprofessoren von Übersee wie jene aus den Entwicklungsländern museal anmuten) werden Frauen nach den zweifellos repräsentativen &#132;Urteilen&#8220;, die Hans Anger aufzeichnete, nur ungern oder nur als</p>
<p>geniale Ausnahmefälle geduldet.</p>
<p>Man muß sich nach der Kenntnis jener Dozentenaussagen allerdings fragen, ob</p>
<p>überragende weibliche Begabung an deutschen Hochschulen überhaupt gedeihen kann und wenn, ob man sie wahrnehmen und ermutigen würde. Man braucht nicht gerade mißtrauisch veranlagt zu sein, um zu befürchten, daß die Voreingenommenheit, die die Interviews zu Tage förderten, sich auch in Seminaren und Gutachter- und Berufungs-konferenzen beredt niederschlägt. Oder sind vorzüglich die bundesdeutschen Frauen</p>
<p>mit seelenvoller Beschränktheit geschlagen? Andernorts ist das weibliche Hirn &#132;deduktiv formalen Gedankengängen gewachsen.&#8220; 1964 wurde die Oxforder Professorin Dorothy Crowfort Hodkins (3 Kinder, 3 Enkel!) vierte Nobelpreisträgerin in den Naturwissenschaften (Chemie). Ein Jahr vorher erhielt die Amerikanerin Maria Goeppert-Mayer die gleiche Auszeichnung für Physik. 1965 wurde Professor Dr. Ing. Liselotte Herforth (Lehrstuhlinhaberin für Isotope) Rektorin der Technischen Hochschule in Dresden und Professor Rachel Shadons Vizepräsidentin der TH in Haifa (Lehrstuhlinhaberin für Baustoffe). Die Direktorin des Strahlenbiologischen Institutes der Universität Zürich, Professor Hedi Fritz-Niggli wurde kürzlich zum Mitglied der berühmten &#132;Leopoldina&#8220; gewählt. Für das Amtsjahr 1966/67 wurde Professor Dr. Margot Becke (Ordinarius für anorga-</p>
<p>nische und analytische Chemie) Rektor der Universität Heidelberg.</p>
<p>Ralf Dahrendorf schrieb 1964 im Merkur: &#132;Untersuchungen des Sozialprestiges weisen</p>
<p>in Deutschland regelmäßig den Universitätsprofessor als Spitzenreiter aus. Auch in</p>
<p>Konkurrenz mit dem Generaldirektor, dem Minister, dem General, dem Bischof und</p>
<p>dem Prinzen wird in der Meinung befragter Menschen (Emnid) dem Professor der Vorzug gegeben. . .&#8220; &#8211; Ob die Höchstgeachteten, die sich in den Anger-Interviews so peinlich über ihre Studentinnen und Kolleginnen vernehmen ließen, dies wußten?</p>
<p>Ob sie sich über die Auswirkungen ihrer Plaudereien über ein in Washington und Moskau, in Peking und am Sambesi unter gegenwartsbewußteren Perspektiven diskutiertes Thema klar waren? Gehören ihre einem überlebten christlichabend-ländischen und neudeutsch-braunen Reservoir entnommenen Diskriminierungen</p>
<p>nicht zu den landesüblichen &#132;unbegrenzten Zumutbarkeiten&#8220;, die Ulrich Sonnemann brandmarkte?</p>
<p>Im Wintersemester 1963/64 studierten 28 % Frauen an deutschen wissenschaftlichen Hochschulen. Nach der Volks-und Berufszählung von 1961 ergab sich bei der &#132;Perso-nengruppe mit abgeschlossener Hochschulbildung&#8220; z. B. ein solches Zahlenverhältnis: von 100 Männern waren 89, von 100 Frauen 70 berufstätig. Wo der Beruf vorwiegend selbständig ausgeübt wurde (Medizin), waren 95 % der Männer und 77 % der Frauen tätig. Diese Zahlenangaben, auf deren Aufschlüsselungen hier verzichtet werden muß, lassen zumindest erkennen, daß die Ausscheidungsquote der Akademikerinnen (durch Ehe- und Familienpflichten) keineswegs so hoch ist, daß man Frauen von einer langen Ausbildungszeit abraten muß, weil sie ihren Beruf später nicht ausüben werden (die Angaben sind einem Artikel der Juninummer von Wirtschaft und Statistik, Jahrgang</p>
<p>1965 entnommen).</p>
<p>In der Bundesdrucksache IV/2779 von 1965 ist eine Kleine Anfrage &#8211; wiederum von FDP-Abgeordneten &#8211; nachzulesen, die um Zahlenangaben über die Beschäftigung von Frauen im Bundesdienst bat. Die Auskunft wurde, wie folgt, erteilt: Bis Mitte 1965 arbeiteten 4°/o Frauen als Sachbearbeiterinnen in den Bundesministerien. Es gab weder Ministerialdirektorinnen, noch Ministerialdirigentinnen, jedoch 9 (!) Ministerialrätinnen und 29 nichtbeamtete Referentinnen im Verantwortungsbereich einer Ministerialrätin.</p>
<p>In den Länder- und Kommunalverwaltungen liegen die Verhältnisse nicht besser. &#8211;</p>
<p>Schon zwischen 1920 und 1933 beklagten sich die mit kritischem Verstand und im Ausland erworbenem Sachwissen versehenen Vorkämpferinnen der &#132;Gleichberech-tigung&#8220; bitter, daß ihnen der Zugang zu den gehobenen Positionen selbst</p>
<p>in den Schulbehörden, in den Staats- und Kommunalverwaltungen, sogar in den Sozialämtern, für die sie Expertinnen ausgebildet hatten, versperrt blieben. In den Parteien erging es ihnen nicht anders. Die Sozialdemokratinnen empörten sich &#132;über</p>
<p>die Scherzhaftigkeit der Genossen&#8220;, wenn sie sachlich begründete Vorschläge auf den Partei-tagen unterbreiteten. Sie ließen sich schließlich resigniert zur &#132;Arbeiterwohlfahrt&#8220; und zum Kassieren von Parteibeiträgen abschieben (Thönnessen a. a. O.). Nach dem Ermächtigungsgesetz von 1925 wurden die verheirateten Beamtinnen mit sechswöchentlicher Kündigung abgebaut. Und in den Jahren der zunehmenden Arbeitslosigkeit entließ man ledige und verwitwete Arbeiterinnen, Angestellte und Beamtinnen fristlos, wenn sie nicht mehr als 3 (!) Kinder zu unterhalten hatten.</p>
<p>Die 1965 verfaßte &#132;Charta&#8220; der &#132;Freien Gewerkschaften&#8220; enthält nicht von ungefähr die Forderung &#132;Der Anspruch der Frau auf Arbeit muß auch in Krisenzeiten aufrecht er-</p>
<p>halten bleiben&#8220;. &#8211; Nach den deutschen Erfahrungen von 1920 bis 1945 ist die Befürch-tung nicht grundlos, daß man die &#132;Gleichberechtigung&#8220; zu einem weiblichen Arbeits-kräftereservoir umwerten könnte, dessen man sich nach Bedarf bedient und das man</p>
<p>ohne viel Federlesens bei veränderter Wirtschaftslage wieder ausschaltet.</p>
<p>Der Paragraph 1356 des Gleichberechtigungsgesetzes von 1957 ist ohnehin etwas kautschukartig. Im Sinne der Forderung der &#132;Freien Gewerkschaften&#8220; erscheint er nicht unbedingt zuverlässig, denn er lautet: &#132;Die Frau ist zur Erwerbstätigkeit berechtigt, soweit dies mit ihren Pflichten in der Ehe und Familie vereinbar ist.&#8220; Das am 1. 4. 1966 in der DDR in Kraft getretene Familiengesetzbuch, gegen das in unserer Presse in z. T. unverständlicher Weise polemisiert wird (es enthält immerhin die Gleichstellung des unehelichen Kindes mit dem ehelichen und kennt bei der Ehescheidung keinen Schuldigen mehr), verpflichtet auch den männlichen Ehepartner zur Hausarbeit, wenn der weibliche berufstätig ist. Aus einer 1961 veröffentlichten empirisch-soziologischen Erhebung Dr. Elisabeth Pfeils von der Hochschule Hamburg (Berufstätigkeit von</p>
<p>Müttern) geht hervor, daß eine solche Solidarität zwischen den Ehepartnern in der Bundesrepublik, wenn überhaupt vorhanden, bei Arbeitern und Akademikern üblicher ist</p>
<p>als bei mittleren und unteren Angestellten.</p>
<p>Wie man aus den Tagungsprogrammen der eingangs benannten drei internationalen</p>
<p>Konferenzen von 1965 entnehmen konnte, wird die &#132;Gleichberechtigung&#8220; der Frau in</p>
<p>der noch immer vorzüglich auf den Mann ausgerichteten Arbeitswelt in jüngster Zeit kritischer untersucht, als das noch vor ein paar Jahren der Fall war, um die nicht mehr totzuschweigenden Widersprüche zwischen ihrer Rechtsgültigkeit und ihrer Verwirk-lichung zu lösen.</p>
<p>Dieser Aufgabe sollen vor allem die &#132;Frauenreports&#8220; dienen, die nach dem noch von</p>
<p>Präsident Kennedy in Auftrag gegebenen und 1963 veröffentlichten amerikanischen (&#132;Report of the Presidents Commission of the Status of Women&#8220;, übersetzt ins Deutsche, Italienische, Schwedische, Japanische) und den schwedisch-norwegischen Untersu-chungen &#132;Leben und Arbeit der Frau&#8220; (ebenfalls 1963) auch von der Bundesrepublik, Dänemark und Japan vor-bereitet werden. Anhand detaillierter Recherchen namhafter Wissenschafter (Soziologen, Mediziner, Psychologen, Juristen, Nationalökonomen und Sozialversicherungsexperten) will man mit ihnen Klarheit über die tatsächliche Situation der erwerbstätigen Frau gewinnen. Das meint im besonderen: über ihre Ausbildungs-</p>
<p>und Aufstiegsmöglichkeiten, ihre Arbeitsbedingungen und ihre neben der außer-häuslichen Tätigkeit zu erfüllenden Familienpflichten. Untersuchungen über die Entwicklung ihrer Kinder sind ihnen beigeordnet. Aus den jeweiligen Ergebnissen</p>
<p>sollen dann Reformvorschläge, die man den Parlamenten und Regierungen vorlegt, entwickelt werden. Es geht in ihnen also vorzüglich darum, die der gegenwärtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Funktion der Frau angemessenen sozialen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, unter denen die weibliche Gleichberechtigung eigentlich erst gewährleistet werden kann. Sowohl die amerikanische wie die schwedische Regierung zogen aus ihren Frauenreports bereits praktische Konsequenzen. Das gleiche gilt für jene Englands, Polens und der Schweiz, denen seit Jahren aus Detailuntersuchungen gewonnene Empfehlungen zur Verbesserung des Status der weiblichen Berufstätigen zugehen. &#8211;</p>
<p>Alle hier angedeuteten Recherchen wurzeln in der Erkenntnis: daß das weibliche Recht auf Arbeit in Zeiten der wirtschaftlichen Hochkonjunktur nur sehr unvollkommen durch den Prozentsatz der im Erwerbs- oder Berufsleben stehenden Frauen bekräftigt wird. Glaubwürdig verwirklicht kann es nur erscheinen, wenn man den berufstätigen Frauen aus partnerschaftlicher Einsicht differenzierte Arbeitsbedingungen zugesteht, die ihre &#132;Doppelrolle&#8220; berücksichtigen: als Ehefrau und Mutter und als Berufstätige.</p>
<p>In allen europäischen Staaten diesseits und jenseits des Eisernen Vorhangs und vor allem in Amerika ist die Zahl der verheirateten Frauen seit dem Ausgang des Zweiten Weltkrieges erheblich gestiegen. In der Bundesrepublik in zwölf Nachkriegsjahren um 20 Prozent. Die Frühehe,einschließlich der Studentenehen, sind wie die erhöhte Lebenserwartung internationale Phänomene in industriellen Leistungsgesellschaften. In der Bundesrepublik geben jungverheiratete Frauen, soweit sie einer außerhäuslichen Arbeit nachgehen, diese meistens erst nach der Ankunft des zweiten Kindes auf. Mangelnde Aufklärung beläßt</p>
<p>sie offenbar in dem Irrtum, daß das schulpflichtige Kind die Mutter dringender benötige als das dreijährige oder das Baby. In den USA hält man die Erwerbstätigkeit von Müttern mit Kindern unter sechs Jahren geradezu für unmoralisch, wenn sie nicht von ungün-stigen wirtschaftlichen Verhältnissen erzwungen wird. Dem ist allerdings hinzuzufügen, daß in den angelsächsischen Ländern die Tagesschulen vorherrschen. Da also in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts durch Frühehe und erhöhte Lebenserwartung in zunehmendem Maße verheiratete Frauen erwerbs- und berufstätig sind, gehören zu den differenzierten Arbeitsbedingungen: die Ausgestaltung der Teilzeitbeschäftigung &#8211; auch für Beamtinnen (auch des höheren Dienstes) &#8211; die Einrichtung von Kinderkrippen und Tagesschulen und von Weiterbildungskursen für die jahrelang aus ihrem Beruf Ausscheidenden (nicht nur an den Fachschulen, sondern auch an den Universitäten).</p>
<p>Wie schwer sich die zuletzt genannten Forderungen heute erfüllen lassen, ist den Fordernden nicht unbekannt. Der notorische Fachkräftemangel könnte sie geradezu illusorisch erscheinen lassen und verführt nicht selten zu dem näherliegenden Lösungsvorschlag, die Mütter sollten grundsätzlich auf die Berufsarbeit verzichten und zu den berühmt berüchtigten drei K&#8217;s zurückkehren: Kinder, Küche, Kirche&#8230; Außerdem werden sich hier sich auf ihre Erfahrungen berufende Skeptiker zu Wort melden und einwenden, daß die Frauen die ihnen in den vergangenen vier, fünf Jahren häufiger angebotenen Aufstiegschancen &#8211; sei es in der Wirtschaft, im Schuldienst oder in der Verwaltung &#8211; enttäuschend selten nutzten. Sie zögen ebenso wie die Arbeiterinnen Beschäftigungen vor, die sie mit möglichst wenig Verantwortung beladen.</p>
<p>Ganz ähnliche Einwände lassen Politiker hören; obwohl man die wenigen Frauen, die sich politisch engagieren, bei den Wahlen bis auf ein paar Ausnahmen hoffnungslos schlecht auf den Kandidatenlisten placiert und im Vergleich zu den wortreich angebotenen Männern einigermaßen zurückhaltend für sie wirbt. Daß unbequeme Politikerinnen, die schonungslose Fragen stellen, noch unbeliebter sind als ihre männlichen Kombattanten, zeigte der nicht zu verschleiernde &#132;Fall Hamm-Brücher&#8220; bei den letzten bayrischen Landtagswahlen. Er ging wie die verhinderte Rückkehr Hedda Heusers in den Bundestag (1965) auf das Konto der an mutigen und gescheiten Frauen nicht armen FDP.</p>
<p>Daß Frauen sich ungern dazu entschließen, ihre ganze Kraft beanspruchende Verantwortungen im Beruf wie in der Politik zu übernehmen, ist unbestreitbar.</p>
<p>Man vergißt männerlicherseits nur leicht, den Gründen für einen solchen Verzicht nachzuspüren. Nur zu oft machen diese ihn notwendig. Sieht man einmal von den Vorurteilen ab, denen sich eine Vorgesetzte von Männern fast stets ausgesetzt weiß und vor deren entnervender Konkretisierung bei der Zusammenarbeit sie zurückschreckt &#8211;</p>
<p>der trifftigste Anlaß für ihre beruflichen Selbstbescheidungen ist die schon ein paar Sprossen tiefer durchlebte Überforderung ihrer Leistungsfähigkeiten. Um ihre &#132;Doppelrolle&#8220; durchzuhalten, ohne Schaden zu nehmen, wird sie ihnen in den west-lichen Ländern voran in der Bundesrepublik &#8211; trotz Arbeitszeitverkürzungen (die</p>
<p>jedoch eher ihren Ehepartnern als ihnen freie Stunden bescheren) nur provisorisch, improvisiert oder überhaupt nicht erleichtert. &#132;Frauenreports&#8220; werden den Parlamenten auch vorgelegt, weil sie einer weiteren Zunahme der Frühinvalidität weiblicher Berufstätiger mit Familienpflichten vorbeugen wollen. Von bundesdeutschen Restaurationsenthusiasten wird diese Frühinvalidität mit Vorliebe zum beweiskräftigen Vorwand mißbraucht, um die Frauen an den häuslichen Herd zurückzulocken. Daß</p>
<p>dieser inzwischen vollautomatisiert kochen kann und sich die von Illustrierten und Werbezeitschriften zu ewig jungen, immer strahlenden Heimchen-am Herd-Manipulierten, wenn ihre Kinder nur halbwegs erwachsen sind, vom Morgen bis</p>
<p>zum Abend allein an ihm finden und empfinden, wird nicht in Betracht gezogen.</p>
<p>Doch welcher Ehemann, der sie dort aufgehoben wissen möchte, kommt noch zum Mittag-essen nach Hause?</p>
<p>Nach einer Angabe Ludwig Prellers (Zeit 1965, Nr. 52 unter der Überschrift &#132;Der Patriarch regiert nicht mehr&#8220;) ist in Westdeutschland jede zweite jung verheiratete Frau unter 25 Jahren erwerbstätig. In Großstädten wie Hamburg und Frankfurt ist jede vierte Arbeiterfrau, jede siebente Angestellten- und jede achte Beamtenfrau der mittleren Jahrgänge erwerbstätig und Mutter von Kindern. Im Sonderdruck &#132;Zur Erwerbstätigkeit von Müttern&#8220;, den der &#132;Verein für öffentliche und private Für-sorge&#8220;, Frankfurt a. M.,</p>
<p>im November 1964 herausgab, ist zu lesen: &#132;Die Erwerbstätigkeit der Mütter hat um so stärker zugenommen, je größer die Kinderzahl im Haushalt ist. Das gilt besonders für</p>
<p>die Mütter in abhängiger Stellung. Seit 1957 ist die Zahl der erwerbstätigen Mütter (&#8230;)</p>
<p>mit 1 Kind unter 14 Jahren um 24 % gestiegen, bei zwei Kindern um 44 %, bei drei und mehr Kindern um 98 %. Unter den 1962 außer Haus arbeitenden 1 600 000 Müttern befanden sich 55 % Arbeiterinnen, 22 % Beamte und Angestellte und 23 % Selbständige und mithelfende Familienangehörige (nicht eingerechnet der Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft). Einem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes ist folgendes Einkommen von erwerbstätigen Müttern von Kindern unter 14 Jahren aus dem Jahre 1962 zu entnehmen: 36 % verdienten 150-299 DM; 39 %: 300-599 DM; 3,4 %: 600-799 DM und 1,5 % 800 DM und darüber. Zweifellos sind die Einkommen von berufstätigen Müttern 1966 höher als die sich in den hier wiedergegebenen Zahlen niederschlagenden und obwohl die in ihnen mitenthaltenen Teilzeitbeschäftigungen infolge des Arbeitskräftemangels gestiegen sind. Gewiß aber nicht, weil die Frauen im Zuge der fortschreitenden Gleichberechtigung in höher dotierte Positionen aufrückten. &#8211; Es erscheint an dieser Stelle vielleicht nicht überflüssig, den eben genannten Zahlenangaben die Versicherung hinzuzufügen, daß sich die jugendlichen Kriminellen auffallend selten aus den bemitleideten &#132;Schlüsselkindern&#8220; rekrutieren. Die meisten Kinder erwerbstätiger Mütter werden von Verwandten (insbesondere bei den Arbeiterinnen) zufriedenstellend betreut. Aus der &#132;empirisch-soziologischen Erhebung an 900 berufstätigen Müttern aus vollständigen Familien&#8220;, die Elisabeth Pfeil vorlegte, geht hervor, daß eine psychische Schädigung der Kinder durch die Erwerbstätigkeit ihrer Mütter nicht nachgewiesen werden kann. Dieses Ergebnis wird von englischen Untersuchungen unterstützt. Es kommt in erster Linie auf die Intelligenz und Vitalität der Mütter an, ob sie sich durch ihre berufliche Beanspruchung ihren Kindern entfremden oder ob sie die Beziehung zu ihnen gerade durch diese zu intensivieren vermögen. Nach E. Pfeils Ermittlungen schätzen schulpflichtige Kinder gar nicht selten die allgemeinen Fragen aufgeschlossene geistige Weiträumigkeit ihrer berufstätigen Mütter. Die Zu-kurz-Kommenden, Über-forderten und Übermüdeten sind in den meisten Fällen diese und nicht ihre Kinder. Elisabeth Pfeil schreibt in ihren Schlußbemerkungen, es sei &#132;keineswegs ausgemacht,</p>
<p>daß wir geradewegs auf eine Gesellschaft zugehen, in der Mütterarbeit allgemein wird. Vielmehr scheint alles auf Differenzierungen zu drängen. Hier ja, dort nicht &#8211; in dieser Lebensphase, aber nicht in jener &#8211; für solche Frauen ja, für andere nein. Die kommende Gesellschaft wird eher eine mehrschichtige sein. Die Schicht der berufsorientierten Frauen wird zwar zunehmen, nicht aber das ganze Feld besetzen&#8220;.</p>
<p>Wie wenig gradlinig der Weg der Frau im 20. Jahrhundert verlief und vor allem verläuft, bestätigt das kürzlich bei Rowohlt herausgekommene Buch der Amerikanerin</p>
<p>Betty Friedan, Der Weiblichkeitswahn oder die Mystifizierung der Frau (Originalaus-gabe 1963 unter dem Titel &#132;The Feminine Mystique&#8220;, New York). Es ist, was der Umschlag verspricht, ein &#132;vehementer Protest gegen das Wunschbild von der Frau&#8220;, das die Amerikanerinnen nach dem Zweiten Weltkrieg, verdummt durch Popularpsycho-logie und absatzsteigernde Reklame, zu verkörpern trachten und verkörpern. Ein aufsehenerrgender Protest gegen die weibliche &#132;Fehlentscheidung&#8220; zum auf Männerfang pirschenden, familienbesessenen Frauchen mit einem Hühnerhirn. Man wünscht diesem Buch auch in Deutschland eine sich der amerikanischen angleichende Auflagehöhe und Einwirkung. Es beweist nicht zuletzt, daß eine Frau mehr Mut aufbringt, wenn sie Nächstliegendes kritisch und selbstkritisch anpeilt, statt Utopia zu suchen.</p>
<p>Was aber taten die deutschen Parlamente und Bundesregierungen seit 1949, um den auf Differenzierungen angelegten Lebensweg ihrer Bürgerinnen heute und in Zukunft zu ermöglichen, von denen 37,3 Prozent berufstätig sind? Im April 1962 beantragte die SPD-Fraktion im Bundestag eine Deutsche &#132;Frauen-Enquete&#8220;. Dieser Antrag wurde ein Jahr später mit einem Änderungsvorschlag der CDU an den Ausschuß für Familien- und Jugendfragen überwiesen. Nach einem weiteren Jahr wurde er von diesem in 8 Sitzungen behandelt. Und im Dezember 1964 laut Drucksache IV/837, Umdruck 247-betr. ,Enquete über die Situation der Frau in Beruf, Familie und Gesellschaft vom Plenum der Bundesregierung in Auftrag gegeben (was beinhaltet, daß diese Mittel für Expertenkommissionen, Wissenschaftsberichte und Statistische Erhebungen bereitstellen soll). Zu den Expertenkommissionen gehören neben anderen die Professoren Rene König und Neuendörfer, die Oberregierungsrätin Grallert und deren männlicher Kollege Herberger vom Statistischen Bundesamt, Frau Junker-Seliger vom Hauptvorstand des DGB und Dr. Elisabeth Pfeil. &#151; Nach dem einzigen Satz, der in der viertägigen Bundestagsdebatte zur Regierungserklärung des Kanzlers Ehrhard im November vorigen Jahres zur Situation der Frauen in der Bundesrepublik fiel, soll ihre Enquete im fünften Jahr nach ihrer Beantragung vorliegen. Der amtierende Arbeits- und Sozialminister prophezeite ihr Erscheinen im Frühjahr 1966 einigermaßen beiläufig. Kein Abgeordneter, keine Abgeordnete fühlten sich durch sein &#132;en passant&#8220; zu einer Zwischenfrage oder zu der Anmerkung herausge-fordert: die von Kennedy veranlaßte amerikanische Enquete habe nur zwei Jahre zu ihrer Fertigstellung gebraucht. Unsere Volksvertretung scheint sich der sozialpolitischen Bedeutung dieses seit Jahren ausstehenden Dokumentes einer gesellschaftkritischen Grundlagenforschung nicht bewußt zu sein. Auch nicht die SPD-Fraktion, die die unbewegte Einseitigkeit der Wählerinnen nicht zu Unrecht, aber auch nicht nur zu Recht für ihre behinderte Durchschlagskraft verantwortlich macht. Daß Frauen in der Bundes-republik in großer Zahl &#132;konservativ&#8220; wählen, hat viele und komplexe Gründe.</p>
<p>Die seit fast einem halben Jahrhundert gleichberechtigten Frauen machten auf ihrem Wege zur Emanzipation nicht nur Schritte, sondern auch Rückschritte. Die Schuld,</p>
<p>die sie zu letzteren &#132;ermunterte&#8220;, ist nahezu geschlechtsneutral. Denn den äußeren</p>
<p>Vorurteilsbarrieren, die u. a. ein kindlich gebliebenes männliches Selbstbewußtsein verteidigen, finden in weiblicher Denkfaulheit ihre Entsprechungen. Aber Rückschritte zählen in einer &#132;sich wandeln-den Welt&#8220; doppelt. Für beide Geschlechter.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/05-1966/publikation/die-situation-der-frauen-in-der-bundesrepublik/">Die Situation der Frauen in der Bundesrepublik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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