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	<title>Forum Menschenrechte Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Koordinationskreis des FORUM MENSCHENRECHTE bezieht Stellung gegen eine populistische Verengung von Freiheitsrechten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-245/publikation/koordinationskreis-des-forum-menschenrechte-bezieht-stellung-gegen-eine-populistische-verengung-von-freiheitsrechten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Dec 2021 22:48:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise und Grundrechte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gegen eine populis&#173;ti&#173;sche Verengung von Freiheits&#173;rechten Der Koordinationskreis des FORUM MENSCHENRECHTE fordert konsequente Maßnahmen von Bund und Ländern, damit die Rechte auf Gesundheit und auf Leben geschützt werden können Das FORUM MENSCHENRECHTE setzt sich seit 1994 für die Durchsetzung von Menschenrechten weltweit und in Deutschland ein. Grundlegend für das Eintreten für Menschenrechte ist, dass diese [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3>Gegen eine populis&shy;ti&shy;sche Verengung von Freiheits&shy;rechten</h3>
<p>Der Koordinationskreis des FORUM MENSCHENRECHTE fordert konsequente<br />
Maßnahmen von Bund und Ländern, damit die Rechte auf Gesundheit und auf Leben geschützt werden können</p>
<p>Das FORUM MENSCHENRECHTE setzt sich seit 1994 für die Durchsetzung von Menschenrechten weltweit und in Deutschland ein. Grundlegend für das Eintreten für Menschenrechte ist, dass diese unteilbar sind. Alle Staaten und damit auch Deutschland haben die Pflicht, sowohl bürgerliche wie politische Rechte als auch wirtschaftlichSeit dem Beginn der Corona-Pandemie, insbesondere aber in den letzten Monaten und Wochen, wurde in der öffentlichen Diskussion in Deutschland um Corona-Schutzmaßnahmen sowohl von manchen Politiker*innen, Parteien als auch von Teilen der Medien und der Zivilgesellschaft der Eindruck erweckt, dass bisherige Corona-Schutz-Maßnahmen mit unzulässigen Eingriffen in Freiheitsrechte des Einzelnen einhergegangen seien.</p>
<p>Der Koordinationskreis des FORUM MENSCHENRECHTE sieht hierin eine gefährliche Engführung dessen, was Menschenrechte im Ganzen beinhalten. Zu diesen zählen gerade auch die Rechte auf Gesundheit und Leben. Die für die Umsetzung von Menschenrechten verantwortlichen Regierungen haben die menschenrechtliche Pflicht, die Gesundheit und das Leben der Menschen in der Pandemie wirksam zu schützen und zu gewährleisten, und zwar auch vor einer Gesundheitsgefährdung durch Dritte.<br />
Nicht nur der Eigenschutz, sondern der Schutz der Anderen, und hier vor allem besonders gefährdeter Personengruppen, kann weitreichende Eingriffe rechtfertigen, die mit Einschränkungen der Handlungsfreiheiten des Einzelnen jeweils abzuwägen sind. Gerichte haben seit Beginn der Pandemie staatliche Maßnahmen zum Schutz vor Corona weitgehend als rechtskonform mit dem Grundgesetz gebilligt und nur in einzelnen Fällen Maßnahmen als unverhältnismäßig aufgehoben.<br />
Zudem ist auch zu berücksichtigen, inwiefern die Inanspruchnahme eines individuellen Freiheitsrechtes die Inanspruchnahme auch wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte von Dritten durch dadurch bedingte, gegebenenfalls notwendige staatliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beeinträchtigt. Besonders Kinder und Jugendliche leiden unter den damit verbundenen Einschränkungen insbesondere in der Wahrnehmung des Rechtes auf Bildung.</p>
<p>Die Politik ist der Verantwortung in der Ausübung menschenrechtlicher Schutzpflichten aus Sicht des Koordinationskreises des FORUM MENSCHENRECHTE in den letzten Monaten nicht in ausreichendem Maße nachgekommen mit dem Ergebnis steigender Inzidenzen, steigender Todeszahlen, einer drohenden Überlastung der Intensivstationen in den Krankenhäusern sowie hoher bevorstehender sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einbußen.</p>
<p>Die Verantwortung dafür liegt auch begründet in einer populistischen Engführung eines individuellen Freiheitsbegriffes, der sich im Kern darauf beschränkt, dass der Einzelne tun kann, was er will. Hierfür steht etwa der lange Zeit vertretene prinzipielle Ausschluss jeder Form von Impfplicht in Absehung von Folgen für Leben und Gesundheit der Bevölkerung.<br />
Der Koordinationskreis des FORUM MENSCHENRECHTE fordert auf dem Hintergrund eines ganzheitlichen Verständnisses von Grund- und Menschenrechten Parlamente und Regierungen des Bundes und der Länder dazu auf, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Leben und Gesundheit – insbesondere der besonders gefährdeten Gruppen in der Bevölkerung zu schützen und diese konsequent durchzusetzen.</p>
<p>Alle diese Maßnahmen können in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland einer gerichtlichen Überprüfung im Blick auf ihre Verhältnismäßigkeit vor unabhängigen Gerichten unterzogen werden, wie dies auch bisher schon während der Pandemie in vielen Fällen geschehen ist, zuletzt am 30.11.2021 durch das Bundesverfassungsgericht.<br />
Die Menschenrechte sind und bleiben ein wichtiger Kompass in und aus der Krise.<br />
Bund und Länder sind in der Verantwortung, alle Menschenrechte für alle Menschen in diesem Land zu garantieren und der Vereinnahmung der Menschenrechte entgegenzuwirken.<br />
Dies erfordert immer eine Abwägung im Einzelfall, da wo verschiedene Rechte bzw. Maßnahmen zu deren Durchsetzung in Spannung zueinander stehen. Die Annahme, es gehe bei Pandemie-Schutzmaßnahmen um einen Gegensatz von Recht und Unrecht, ist jedoch unzutreffend und schädlich. Es geht vielmehr darum, eine Abwägung zu treffen, welche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte auf Gesundheit und Leben unter den Bedingungen einer Pandemie getroffen werden müssen, auch unter Inkaufnahme der zeitweiligen Einschränkung von Freiheitsrechten des Einzelnen. Dies ist die Verantwortung der Politik und des Staates.<br />
Das Handeln der Politik im Angesicht einer Krise wie der Covid-19 Pandemie wird sich daran messen lassen müssen, ob Menschenleben durch wirkungsvolle Maßnahmen rechtzeitig geschützt werden konnten oder ob eine populistische und einseitige Verengung des Verständnisses von Freiheitsrechten sowie einer rein legalistischen Betrachtung unter Verweis auf einzelne Freiheitsrechte dies verhindert hat.</p>
<p>Alle Politiker und Politikerinnen sind gefordert, die Verantwortung für die Durchsetzung der Schutzrechte auf Gesundheit und Leben in Abwägung mit der Garantie von Freiheitsrechten so wahrzunehmen, dass nicht das Parteiinteresse an erster Stelle steht, sondern das Ziel, Schaden von allen Bürgern und Bürgerinnen abzuwenden.</p>
<p>Das FORUM MENSCHENRECHTE und seine Mitgliedsorganisationen werden auch weiter konsequent für eine Menschenrechtspolitik eintreten, in der Menschenrechte im Ganzen kohärent und konsistent im politischen Handeln gefördert, geschützt und durchgesetzt werden. </p>
<p>Die Mitglieder des Koordinationskreises: <em>Dr. Ilona Auer-Frege</em>, Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR; <em>Elise Bittenbinder</em>, Bundearbeitsgemeinschaft der psychosozialen Beratungszentren für Flüchtlinge und Folteropfer; <em>Günter Burkhardt</em>, PRO ASYL; <em>Dr. Julia Duchrow</em>, Amnesty International; <em>Dr. Lisa Heemann</em>, Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen; <em>Dr. Jochen Motte</em>, Vereinte Evangelische Mission; <em>Silke Pfeiffer</em>, Brot für die Welt, <em>Jonas Schubert</em>; terre des hommes</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wien+20 &#8211; Konferenz zum 20. Jahrestag der Wiener Weltmenschenrechtskonvention 1993 in Berlin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2013/wien-20-konferenz-zum-20-jahrestag-der-wiener-weltmenschenrechtskonvention-1993-in-berlin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Apr 2013 12:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2013]]></category>
		<category><![CDATA[Termine: Bundesverband]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/termin/wien-20-konferenz-zum-20-jahrestag-der-wiener-weltmenschenrechtskonvention-1993-in-berlin/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Zweitägige Konferenz am 15./.16. April 2013 Veranstaltungsort: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) am Gendarmenmarkt, Leibniz-Saal (Eingang Markgrafenstr. 38), Berlin-Mitte Die Wiener Weltmenschenrechtskonferenz 1993 war ein Meilenstein auf dem Weg zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes weltweit. Wichtigstes Ergebnis dieser Konferenz&#160; waren die Erkl&#228;rung und das Aktionsprogramm von Wien, in deren Folge bei der 48. UN-Generalversammlung&#160; im Dezember [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Zweitägige Konferenz am 15./.16. April 2013</p>
<p>Veranstaltungsort: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) am Gendarmenmarkt, Leibniz-Saal (Eingang Markgrafenstr. 38), Berlin-Mitte</i></p>
<p>Die Wiener Weltmenschenrechtskonferenz 1993 war ein Meilenstein auf dem Weg zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes weltweit. Wichtigstes Ergebnis dieser Konferenz&nbsp; waren die Erkl&auml;rung und das Aktionsprogramm von Wien, in deren Folge bei der 48. UN-Generalversammlung&nbsp; im Dezember 1993 das Amt des Hohen Kommissars f&uuml;r Menschenrechte eingerichtet wurde.</p>
<p>20 Jahre sp&auml;ter ist es Zeit, den Blick zur&uuml;ck, vor allem aber auch nach vorn zu richten: Was haben die UN-Staaten, was hat Deutschland vom Wiener Aktionsprogramm bisher umgesetzt? Haben die in Wien bekr&auml;ftigte Unteilbarkeit und die Universalit&auml;t der Menschenrechte heute ihren Stellenwert eingeb&uuml;&szlig;t? Welche Menschenrechtsthemen m&uuml;ssen international wie national vorrangig&nbsp; auf die politische Agenda gesetzt werden? Die Konferenz diskutiert Erfolge und Misserfolge im Menschenrechtsschutz seit Wien.</p>
<h2 class="auto-created">Anmeldung und Infor&shy;ma&shy;tion:</h2>
<p>Forum Menschenrechte e.V.<br />Haus der Demokratie und Menschenrechte<br />Alexia Knappmann<br />Greifswalder Str. 4<br />10405 Berlin<br />Tel. 0176-30784263<br /><a href="mailto:konferenz%40forum-menschenrechte.de">konferenz@forum-menschenrechte.de</a></p>
<p><a href="http://www.wienplus20.de/" target="_blank" rel="noopener">www.wienplus20.de</a></p>
<h2 class="auto-created">Online-Anmeldung:</h2>
<p><a href="http://www.wienplus20.de/anmeldung" target="_blank" rel="noopener">www.wienplus20.de/anmeldung</a></p>
<h2 class="auto-created">Programm:</h2>
<p><b>Montag, 15. April 2013</b></p>
<p>13.00 Uhr &#8211; Registrierung</p>
<p>14.00 Uhr &#8211; Er&ouml;ffnung</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">Begr&uuml;&szlig;ung&nbsp; &#8211; Forum Menschenrechte <br /><i>Dr. Beate Wagner </i>
</p>
<p class="bodytext">Begr&uuml;&szlig;ung &#8211; Deutsches Institut f&uuml;r Menschenrechte<br /><i>Michael Windfuhr</i>, Stellvertretender Direktor
</p>
<p class="bodytext">Er&ouml;ffnungsvortrag<br /><i>Bacre Ndiaye</i>, Direktor Menschenrechtsrat und Sondermechanismen im B&uuml;ro der UN-Hochkommissarin f&uuml;r Menschenrechte, Genf (mit &Uuml;bersetzung Englisch/Deutsch)</p>
</blockquote>
<p>15.00 Uhr &#8211; Kaffeepause</p>
<p>15.30 Uhr &#8211; Panel &#8222;Soziale Menschenrechte &#8211; unabdingbar f&uuml;r die Menschenw&uuml;rde&#8220;</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">Die Wiener Weltmenschenrechtskonferenz hat die Unteilbarkeit der politischen und b&uuml;rgerlichen Rechte einerseits und der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte andererseits bekr&auml;ftigt. Seitdem haben die sozialen Menschenrechte erheblich an Bedeutung gewonnen. Das Panel soll verdeutlichen, dass es zur Umsetzung sozialer Menschenrechte einer an den Menschenrechten und der Menschenw&uuml;rde ausgerichteten Sozialpolitik bedarf. Dabei wird auch der Beitrag der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum sozialen Menschenrechtsschutz er&ouml;rtert, und es werden j&uuml;ngere Entwicklungen der sozialen Menschenrechte&nbsp; diskutiert, bis hin zur Debatte um deren extraterritorialen Geltung.
</p>
<p class="bodytext"><i>Markus Kurth</i>, MdB, Sozialpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von B&uuml;ndnis 90/DIE GR&Uuml;NEN
</p>
<p class="bodytext"><i>Prof. Dr. Eibe Riedel,</i> Mitglied des Ausschusses f&uuml;r wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen in Genf
</p>
<p class="bodytext"><i>Veronika Wodsak</i>, Social Security Extension Officer, ILO Genf&nbsp;
</p>
<p class="bodytext">Moderation: <i>PD Dr. Michael Krennerich</i>, Forum Menschenrechte</p>
</blockquote>
<p>17.00 Uhr &#8211; Kaffeepause</p>
<p>17.30 Uhr &#8211; Panel &#8222;Auftrag nicht angenommen &ndash; Der Einsatz gegen Rassismus seit Wien&#8220;</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">Als &#8222;vorrangige menschenrechtliche Aufgabe&#8220; beschreibt die Wiener Weltmenschenrechtserkl&auml;rung die Bek&auml;mpfung von Rassismus. Menschenrechtsgremien haben wiederholt kritisiert, dass eine umfassende Strategie gegen Rassismus in Deutschland fehlt. Der Aufarbeitungsprozess der rassistischen Morde der NSU f&ouml;rdert schockierende Fehler zu Tage, die auch auf ein institutionelles Versagen der Ermittlungsbeh&ouml;rden im Umgang mit rassistisch motivierten Taten hinweisen. Das Panel wird diskutieren, wie das Verst&auml;ndnis von Rassismus in Deutschland erweitert werden muss und was in den Institutionen Polizei und Gerichte eine wirksame Aufkl&auml;rung rassistischer Taten behindert.
</p>
<p class="bodytext"><i>Dr. Mark Terkessidis</i>, freier Autor und Publizist
</p>
<p class="bodytext"><i>Prof. Barbara John</i>, Obfrau f&uuml;r die Hinterbliebenen der Opfer des NSU
</p>
<p class="bodytext"><i>Dr. Naika Foroutan,</i> Sozialwissenschaftlerin, Humboldt-Universit&auml;t zu Berlin
</p>
<p class="bodytext"><i>Johannes Brandst&auml;ter,</i> Diakonie Bundesverband, Sprecher der AG Antirassismus im Forum Menschenrechte
</p>
<p class="bodytext">Moderation: <i>Dr. Petra Follmar-Otto</i>, Deutsches Institut f&uuml;r Menschenrechte</p>
</blockquote>
<p>19.00 Uhr &#8211; Empfang der Veranstalter</p>
<p><b>Dienstag, 16. April 2013<br /></b><br />09.00 Uhr &#8211; Panel &#8222;Fl&uuml;chtlingsschutz ist Menschenrechtsschutz&#8220;</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">Das Jahr der Weltmenschrechtskonferenz in Wien, 1993, war zugleich das Jahr, in dem in Deutschland der Schutz von Asylsuchenden durch eine &Auml;nderung des Grundgesetzes und der damit eingef&uuml;hrten Drittstaatenregelung in seinem Kern beschr&auml;nkt wurde. Das Panel soll beleuchten, welche Auswirkungen die deutsche und europ&auml;ische Asylpolitik auf den Schutz von Fl&uuml;chtlingen und deren Menschenrechte hat und welche Verbesserungen n&ouml;tig und m&ouml;glich sind. Die Fragen sind dr&auml;ngend; denn damals wie heute bleibt Fl&uuml;chtlingen in Deutschland und Europa wirksamer Schutz versagt.
</p>
<p class="bodytext">Keynote: <i>Dr. Michael Lindenbauer</i>, UNHCR-Vertreter f&uuml;r Deutschland und &Ouml;sterreich
</p>
<p class="bodytext"><i>Ruprecht Polenz,</i> MdB, Vorsitzender des Ausw&auml;rtigen Ausschusses im Deutschen Bundestag
</p>
<p class="bodytext"><i>Adriano Silvestri</i>, Agentur der Europ&auml;ischen Union f&uuml;r Grundrechte
</p>
<p class="bodytext"><i>G&uuml;nter Burkhardt</i>, PRO ASYL
</p>
<p class="bodytext">Moderatorin: <i>Dr. Julia Duchrow</i>, Forum Menschenrechte</p>
</blockquote>
<p>10.30 Uhr &#8211; Kaffeepause</p>
<p>11.00 Uhr &#8211; Parteienrunde &#8222;Menschenrechte als Leitprinzip der Politik? &#8211; Die Positionen der Parteien&#8220;</p>
<blockquote>
<p class="bodytext"><i>Hermann Gr&ouml;he</i>, Generalsekret&auml;r, CDU
</p>
<p class="bodytext"><i>Christoph Str&auml;sser</i>, Sprecher f&uuml;r Menschenrechte und humanit&auml;re Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion
</p>
<p class="bodytext"><i>Patrick D&ouml;ring</i>, Generalsekret&auml;r, FDP
</p>
<p class="bodytext"><i>Matthias H&ouml;hn</i>, Bundesgesch&auml;ftsf&uuml;hrer, Die Linke
</p>
<p class="bodytext"><i>Tom Koenigs</i>, Vorsitzender des Ausschusses f&uuml;r Menschenrechte und Humanit&auml;re Hilfe, B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen
</p>
<p class="bodytext">Moderator: <i>Frank Capellan</i>, Hauptstadtstudio Deutschlandradio</p>
</blockquote>
<p>12.30 Uhr &#8211; Mittagessen</p>
<p>13.30 Uhr &#8211; Panel &#8222;Frauenrechte sind Menschenrechte: Die besondere Rolle von Frauen in Kriegs- und Krisengebieten&#8220;</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">Die Wiener Menschenrechtskonferenz betonte, dass Rechte von Frauen integraler Bestandteil der Menschenrechte sind &ndash; diese sind besonders gef&auml;hrdet in Kriegs- und Krisensituationen. In diesem Panel soll eine kritische Bilanz &uuml;ber die Umsetzung von Menschenrechten in Bezug auf Frauen in Kriegs- und Krisengebieten gezogen und die Rolle Deutschlands im In- und Ausland hierzu diskutiert werden. Dabei soll ein besonderer Fokus auf die UN-Sicherheitsratsresolution 1325 &#8222;Frauen, Frieden, Sicherheit&#8220; gelegt werden, die neben dem Schutz von Frauen vor sexualisierter Gewalt und den Kampf gegen die Straflosigkeit vor allem die Einbeziehung von Frauen als wichtigen Akteurinnen in Friedensprozesse und eine Gender-Perspektive fordert.
</p>
<p class="bodytext">Keynote: <i>Dr. Monika Hauser</i>, gesch&auml;ftsf&uuml;hrendes Vorstandsmitglied, Medica Mondiale
</p>
<p class="bodytext"><i>Dr. Ute Scheub</i>, Frauensicherheitsrat
</p>
<p class="bodytext"><i>Tilman Enders</i>, Koordinator Resolution 1325 im Ausw&auml;rtigen Amt und Koordinator interministerielle Arbeitsgruppe
</p>
<p class="bodytext"><i>Renate Augstein</i>, Leiterin der Abteilung Gleichstellung, Chancengleichheit im Bundesministerium f&uuml;r Familien, Senioren, Frauen und Jugend
</p>
<p class="bodytext">Moderatorin: <i>Anna von Gall</i>, Forum Menschenrechte</p>
</blockquote>
<p>15.00 Uhr &#8211; Kaffeepause</p>
<p>15.30 Uhr &#8211; Schlussvortrag/Gespr&auml;ch</p>
<blockquote>
<p class="bodytext"><i>Gerhart Baum</i>, Bundesminister a.D., Leiter der deutschen Delegation zur Weltmenschenrechtskonferenz in Wien 1993
</p>
<p class="bodytext"><i>Prof. Dr. Beate Rudolf</i>, Direktorin, Deutsches Institut f&uuml;r Menschenrechte</p>
</blockquote>
<p>16.30 Uhr &#8211; Ende der Veranstaltung</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2013/wien-20-konferenz-zum-20-jahrestag-der-wiener-weltmenschenrechtskonvention-1993-in-berlin/">Wien+20 &#8211; Konferenz zum 20. Jahrestag der Wiener Weltmenschenrechtskonvention 1993 in Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Menschenrechtsstandards werden unterschritten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/196/publikation/menschenrechtsstandards-werden-unterschritten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Apr 2007 12:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Stellungnahme des Forum Menschenrechte zu den geplanten Verschärfungen des Asyl- und Ausländerrechts Mitteilungen Nr. 196, S. 18-19 Das Forum Menschenrechte &#150; ein Netzwerk von mehr als 40 deutschen Nichtregierungsorganisationen, die sich für einen verbesserten, umfassenden Menschenrechtschutz einsetzen &#150; kritisiert, dass  bei der geplanten Umsetzung der aufenthalts- und asylrechtlicher EU-Richtlinien Menschenrechtsstandards unterschritten werden. Statt europäische Mindeststandards [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/196/publikation/menschenrechtsstandards-werden-unterschritten/">Menschenrechtsstandards werden unterschritten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des Forum Menschenrechte zu den geplanten Verschärfungen des Asyl- und Ausländerrechts</p>
<p>Mitteilungen Nr. 196, S. 18-19</p>
<p>Das Forum Menschenrechte &#150; ein Netzwerk von mehr als 40 deutschen Nichtregierungsorganisationen, die sich für einen verbesserten, umfassenden Menschenrechtschutz einsetzen &#150; kritisiert, dass  bei der geplanten Umsetzung der aufenthalts- und asylrechtlicher EU-Richtlinien Menschenrechtsstandards unterschritten werden. Statt europäische Mindeststandards ins nationale Recht umzusetzen, plant die Bundesregierung zahlreiche Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht, die sowohl mit dem Verfassungsrecht als auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar sind.<br />Die geplante Einschränkung des Ehegattennachzugs ist mit dem Schutz der Familie weder nach dem Grundgesetz noch nach der Europäischen Menschenrechtkonvention vereinbar. Stärker noch als die Festlegung eines Mindestalters auf 18 Jahre wird die Bedingung, einfache Deutschkenntnisse vor der Einreise nach Deutschland zu erwerben, den Ehegattennachzug fundamental beschneiden. In den meisten Staaten werden Deutschkurse, wenn es sie gibt, nur in den Hauptstädten oder in größeren Städten angeboten. Für Menschen vom Land oder aus kleineren Städten besteht kaum eine Möglichkeit Sprachkenntnisse zu erwerben. In der Praxis ist der Erwerb von Sprachkenntnissen &#8211; realistisch betrachtet &#8211; nur für Angehörige der großstädtischen Oberschicht möglich. Nachteilig dürfte sich die vorgesehene Regelung insbesondere auf Frauen auswirken. Für die betroffenen Frauen dürfte als zusätzliches Erschwernis hinzukommen, dass in vielen Herkunftsländern Frauen nicht denselben Zugang zu Bildung wie Männer haben. Viele Herkunftsfamilien dürften nicht in der Lage oder nicht willens sein, die Teilnahme an Sprachkursen zu ermöglichen und die entstehenden Kosten zu tragen. Der Familiennachzug wird zur sozialen Selektion. Das Grundrecht, als Familie zusammenzuleben, würde künftig nur für Privilegierte gelten.<br />Auf massive Kritik stößt zudem, dass der Gesetzentwurf die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben im Flüchtlingsrecht missachtet. Das Gemeinschaftsrecht will mit der Qualifikationsrichtlinie den Flüchtlingsschutz und den Abschiebungsschutz aus menschenrechtlichen Gründen stärken. Der Gesetzentwurf sieht vor, zentrale Regelungen der Richtlinie nicht ins deutsche Recht zu übertragen, sondern lediglich auf sie zu verweisen. Der bloße Hinweis auf die &#8222;ergänzende Anwendung&#8220; wird dem Erfordernis einer praktisch wirksamen Umsetzung von EU-Recht nicht gerecht. Die verbesserten flüchtlingsrechtlichen Standards, wie der verbesserte Schutz für religiös Verfolgte oder für Kriegsdienstverweigerer/innen, drohen so in der Praxis verkannt zu werden. Neben dem Flüchtlingsschutz verbessert die Qualifikationsrichtlinie zudem den Schutz für Personen, die vor bewaffneten Konflikten fliehen. Die Richtlinie sieht einen Schutzanspruch vor, wenn &#8222;eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts&#8220; gegeben ist. Diese Regelung zu übernehmen ist für das deutsche Recht u.a. deswegen so bedeutsam, weil Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten, insbesondere Bürgerkriegsflüchtlinge, bislang nur unzureichend geschützt wurden. Der Abschiebungsschutz wurde in der Regel nicht gewährt, weil die Bevölkerung insgesamt oder einzelne Gruppen von den Auswirkungen des Bürgerkrieges oder sonstigen Gefahren für Leib und Leben betroffen waren (sog. Sperrklausel). Nur wenn der Betroffene &#8222;sehenden Auges in den sicheren Tod&#8220; geschickt worden wäre, wurde die Abschiebung untersagt.<br />Nach der geplanten Umsetzung ins deutsche Recht ( § 60 Abs. 7 AufenthG-E) soll die deutsche Sperrklausel für diese Schutzform beibehalten werden. Der Schutz vor Abschiebung in bewaffnete Konflikte wird auf diese Weise leer laufen. Hier wird versucht die deutsche Rechtslage beizubehalten, obwohl sie auf EU-Ebene nicht durchsetzbar war.<br />Das Forum Menschenrechte bemängelt, dass es durch die geplante Gesetzesänderung zu einer regelmäßigen Inhaftierung von Flüchtlingen kommen soll. Bislang ist Haft bei Asylbewerber/innen nur ausnahmsweise und längstens für vier Wochen zulässig. Künftig sollen Asylbewerber/innen, bei denen die Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats geprüft wird, für die gesamte Dauer dieses Verfahrens in Haft genommen werden. Dies kann viele Monate dauern.<br />Dies ist nicht nur aus rechtstaatlicher Sicht unhaltbar, sondern auch gemeinschaftsrechtswidrig. Nach der Dublin II-Verordnung müssen Asylbewerber/innen die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise in den zuständigen Staat haben.  Aus der Haft ist eine freiwillige Ausreise jedoch nicht möglich.<br />Das Forum Menschenrechte wendet sich gegen jede Inhaftierung von Asylsuchenden. Flüchtlinge haben keine Straftat begangen, sondern begehren internationalen Schutz. Auch der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen hat wiederholt betont, dass die Inhaftierung von Asylsuchenden prinzipiell abzulehnen ist. Das gilt ganz besonders im Fall gefährdeter Gruppen wie allein stehenden Frauen, Kindern, unbegleiteten Minderjährigen und Personen mit besonderen medizinischen oder psychischen Bedürfnissen. Die Freiheit von willkürlicher Haft ist ein grundlegendes Menschenrecht, und die Verhängung von Haft steht in vielen Fällen im Widerspruch zu den völkerrechtlichen Normen und Grundsätzen.<br />Rechtstaatliche Grundsätze werden zusätzlich dadurch unterlaufen, dass Asylsuchende, die in einen anderen EU-Staat aufgrund der Dublin II-Verordnung abgeschoben werden sollen, grundsätzlich keinen einstweiligen Rechtsschutz mehr erhalten sollen. Ebenso problematisch ist, dass künftig Zurückweisungen an den Grenzen schon auf Verdacht möglich sein sollen.<br />Der Gesetzentwurf sieht vor, die Anwendungsdauer des Asylbewerberleistungsgesetzes auf ein Jahr zu verlängern. Die Einschnitte des Asylbewerberleistungsgesetzes sind für die Betroffenen gravierend und verhindern eine soziale Integration. Unterkunft, Lebensmittel und Kleidung werden als Sachleistung gestellt, bis auf ein Taschengeld wird kein Bargeld ausgezahlt, die Betroffenen müssen in Sammelunterkünften leben und im Krankheitsfall wird lediglich eine medizinische Notversorgung übernommen. Eine Ausdehnung dieser Versorgung unterhalb des Existenzminimums ist mit der Menschenwürde nicht vereinbar.<br />War im Gesetzentwurf vom Januar 2006 noch ein Anspruch für Opfer von Menschenhandel auf die in Hinblick auf ihre speziellen Bedürfnisse erforderliche medizinische Hilfe, einschließlich angemessener psychologischer und psychotherapeutischer Behandlung, vorgesehen, ist im aktuellen Gesetzentwurf ein solcher Anspruch nicht mehr enthalten. Die Forderung von Fachverbänden, einen solchen Anspruch auf Gewalt-Opfer insgesamt auszudehnen, blieb nicht nur ungehört, sondern  die geplanten Verbesserungen für Opfer von Menschenhandel wurden sogar gestrichen.<br />Das rot-grüne Zuwanderungsgesetz hatte erstmals einen Anspruch auf Integrationskurse für Migrant/innen &#8211; nachdem sie nach Deutschland eingewandert waren &#8211; festgeschrieben und damit anerkannt, dass Integration durch eine Verbesserung der Rechtsposition von Migrant/innen erfolgen muss. Statt Partizipationsrechte auszubauen, sieht der Gesetzentwurf nun vor, bei der Integrationspolitik vermehrt auf Zwang und Strafandrohung zu setzen. Bereits das Zuwanderungsgesetz sieht Sanktionen &#8211; wie die Kürzung von Sozialleistungen &#8211; vor. Künftig soll bei Verletzung der Teilnahmepflicht an Integrationskursen sogar ein Bußgeld verhängt werden. Diesen Vorstoß lehnt das Forum Menschenrechte entschieden ab. Mangelnde Integration hat weniger mit dem Unwillen der Migrant/innen als vielmehr mit einem unzureichenden Bildungssystem und fehlender Chancengleichheit zu tun. Die eindrücklichen Ergebnisse der PISA-Studie belegen dies.<br />Der Gesetzentwurf sieht keine nachhaltige Abschaffung der Kettenduldungen vor. Die geplante Bleiberechtsregelung wird nur einer Minderheit der langjährig Geduldeten ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschaffen. Geduldeten werden zahlreiche Menschenrechte vorenthalten &#8211; das Recht auf Familienzusammenführung, Bildung, diskriminierungsfreien Zugang zum Arbeitsmarkt und Privatsphäre. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere keine Regelung vor, die das Entstehen von Kettenduldungen für die Zukunft verhindert.</p>
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		<title>Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrechte</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Jul 2006 17:20:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Forum Menschenrechte übergibt Positionspapier und fordert Bundesregierung zu Nichtigkeitsklage gegen EU-Richtlinie auf Mitteilungen Nr. 193, S. 5 Am 20. Juni beriet der Deutsche Bundestag über den Gruppenantrag &#8222;Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof prüfen lassen&#8220; (Drs. 16/1622). Aus diesem Anlass hat das Forum Menschenrechte ein Positions- und Forderungspapier an die Bundesregierung und den Bundestag [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Forum Menschenrechte übergibt Positionspapier und fordert Bundesregierung zu Nichtigkeitsklage gegen EU-Richtlinie auf</p>
<p>Mitteilungen Nr. 193, S. 5</p>
<p>Am 20. Juni beriet der Deutsche Bundestag über den Gruppenantrag &#8222;Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof prüfen lassen&#8220; (Drs. 16/1622). Aus diesem Anlass hat das Forum Menschenrechte ein Positions- und Forderungspapier an die Bundesregierung und den Bundestag übergeben.<br />In dem Papier kritisiert das Forum Menschenrechte die geplante Speicherung sämtlicher Telekommunikationsverbindungsdaten als völlig unverhältnismäßig und als Angriff auf das Fundament einer freien, demokratischen Gesellschaft. Aus dem berechtigten Interesse des Staates, terroristische und andere schwere Straftaten zu verfolgen, lasse sich kein Recht des Staates ableiten, das gesamte elektronische Kommunikationsverhalten aller Bürgerinnen und Bürger zu erfassen.<br />Aus Sicht des Forum Menschenrechte verstößt die geplante Vorratsdatenspeicherung gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens und des Fernmeldegeheimnisses aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sollte der Bundestag die Richtlinie in deutsches Recht umsetzen, schafft er damit ein Gesetz, das das Fernmeldegeheimnis aus Artikel 10 Grundgesetz sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen würde.<br />Um eine Umsetzung zu verhindern, fordert das Forum Menschenrechte die Bundesregierung auf, umgehend Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie beim Europäischen Gerichtshof einzureichen. Bereits aus formalen Gründen stehen die Chancen gut. In seinem Urteil zur Fluggastdatenweitergabe an die USA vom 30.5. hatte der Gerichtshof klargestellt, dass Maßnahmen, deren Zweck dem Bereich öffentlicher Sicherheit zuzuordnen sind, nicht auf Gemeinschaftsrecht gestützt werden können, auch wenn die Datenverarbeitung von Privatfirmen ausgeführt wird. Für die Regelung der Vorratsdatenspeicherung wird dies ebenso gelten. Sie hätte daher nicht als Richtlinie beschlossen werden dürfen.<br />Bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs appelliert das Forum Menschenrechte an die Bundesregierung, von einer Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht abzusehen. An den Bundestag richtete es die Forderung, sich ernsthaft mit Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung zu beschäftigen, wie zum Beispiel dem anlassbezogenen Speichern von Verbindungsdaten, dem sogenannten Quick Freeze-Verfahren. Wegen der schwerwiegenden verfassungs- und grundrechtlichen Verstöße dürfe der Bundestag einem Gesetz, das die Richtlinie umsetzt, unter keinen Umständen zustimmen.</p>
<p><i>Presseerklärung des Forum Menschenrechte vom 20. Juni 2006</i></p>
<p>Das Positionspapier wurde von der HU im Rahmen der Ad-hoc-AG Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte erarbeitet und vom Forum Menschenrechte angenommen. (s. Bericht auf Seite 12 ff.)<br />Das ausführliche Positionspapier des FORUM MENSCHENRECHTE kann im Internet abgerufen werden unter:</p>
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