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Vorrats­da­ten­spei­che­rung verstößt gegen Grundrechte

Forum Menschenrechte übergibt Positionspapier und fordert Bundesregierung zu Nichtigkeitsklage gegen EU-Richtlinie auf

Mitteilungen Nr. 193, S. 5

Am 20. Juni beriet der Deutsche Bundestag über den Gruppenantrag „Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof prüfen lassen“ (Drs. 16/1622). Aus diesem Anlass hat das Forum Menschenrechte ein Positions- und Forderungspapier an die Bundesregierung und den Bundestag übergeben.
In dem Papier kritisiert das Forum Menschenrechte die geplante Speicherung sämtlicher Telekommunikationsverbindungsdaten als völlig unverhältnismäßig und als Angriff auf das Fundament einer freien, demokratischen Gesellschaft. Aus dem berechtigten Interesse des Staates, terroristische und andere schwere Straftaten zu verfolgen, lasse sich kein Recht des Staates ableiten, das gesamte elektronische Kommunikationsverhalten aller Bürgerinnen und Bürger zu erfassen.
Aus Sicht des Forum Menschenrechte verstößt die geplante Vorratsdatenspeicherung gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens und des Fernmeldegeheimnisses aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sollte der Bundestag die Richtlinie in deutsches Recht umsetzen, schafft er damit ein Gesetz, das das Fernmeldegeheimnis aus Artikel 10 Grundgesetz sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen würde.
Um eine Umsetzung zu verhindern, fordert das Forum Menschenrechte die Bundesregierung auf, umgehend Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie beim Europäischen Gerichtshof einzureichen. Bereits aus formalen Gründen stehen die Chancen gut. In seinem Urteil zur Fluggastdatenweitergabe an die USA vom 30.5. hatte der Gerichtshof klargestellt, dass Maßnahmen, deren Zweck dem Bereich öffentlicher Sicherheit zuzuordnen sind, nicht auf Gemeinschaftsrecht gestützt werden können, auch wenn die Datenverarbeitung von Privatfirmen ausgeführt wird. Für die Regelung der Vorratsdatenspeicherung wird dies ebenso gelten. Sie hätte daher nicht als Richtlinie beschlossen werden dürfen.
Bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs appelliert das Forum Menschenrechte an die Bundesregierung, von einer Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht abzusehen. An den Bundestag richtete es die Forderung, sich ernsthaft mit Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung zu beschäftigen, wie zum Beispiel dem anlassbezogenen Speichern von Verbindungsdaten, dem sogenannten Quick Freeze-Verfahren. Wegen der schwerwiegenden verfassungs- und grundrechtlichen Verstöße dürfe der Bundestag einem Gesetz, das die Richtlinie umsetzt, unter keinen Umständen zustimmen.

Presseerklärung des Forum Menschenrechte vom 20. Juni 2006

Das Positionspapier wurde von der HU im Rahmen der Ad-hoc-AG Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte erarbeitet und vom Forum Menschenrechte angenommen. (s. Bericht auf Seite 12 ff.)
Das ausführliche Positionspapier des FORUM MENSCHENRECHTE kann im Internet abgerufen werden unter:

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