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	<title>Wolfram Grams für den Bundesvorstand Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne scheitern mit ihrem Versuch, das Recht zu schützen</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Aug 2026 12:15:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Im Schweriner Landtag scheiterte am 1. Juli 2026 ein gemeinsamer Vorschlag von SPD, Linken und Grünen zum Schutz des Landesverfassungsgerichts vor Übergriffen durch die AfD an der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Initiatoren des Vorschlags reflektierten deutsche Geschichte und die jüngsten Erfahrungen mit den Regierungsübernahmen extrem rechter Parteien in anderen Staaten. Im Kontrast dazu hatten die Landtagsfraktionen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/mecklenburg-vorpommern-spd-linke-und-gruene-scheitern-mit-ihrem-versuch-das-recht-zu-schuetzen/">Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne scheitern mit ihrem Versuch, das Recht zu schützen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Schweriner Landtag scheiterte am 1. Juli 2026 ein gemeinsamer Vorschlag von SPD, Linken und Grünen zum Schutz des Landesverfassungsgerichts vor Übergriffen durch die AfD an der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Initiatoren des Vorschlags reflektierten deutsche Geschichte und die jüngsten Erfahrungen mit den Regierungsübernahmen extrem rechter Parteien in anderen Staaten. Im Kontrast dazu hatten die Landtagsfraktionen von CDU und AfD vorab angekündigt, nicht für die Änderungsvorschläge zu votieren.</p>
<p>Die Gefahren für Demokratie und Bürgerrechte erkennend, die mit Mehrheiten für eine rechtsextreme Partei einhergehen, hatte die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern aus SPD und Linken angestrebt, in der Landesverfassung festzuschreiben, dass die Wahl von Richterinnen und Richtern für das Landesverfassungsgericht nicht im Landtag blockiert werden kann. Gemeinsam mit den Grünen hatte die Koalition angeführt, dies schütze das Verfassungsgericht vor politischer Einflussnahme für den Fall eines Erstarkens der AfD beziehungsweise einer Machtübernahme durch die AfD.</p>
<p>Die von SPD und Linken gemeinsam mit den Grünen geplante Verfassungsänderung zum Schutz des Landesverfassungsgerichts ist an den Gegenstimmen von AfD <em>und</em> CDU gescheitert. Das Vorhaben verfehlte nämlich die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. 45 Abgeordnete stimmten für das Vorhaben, 26 votierten dagegen. Enthaltungen gab es keine. Damit wird es voraussichtlich vor der Landtagswahl im September keine weitere Schutzfunktion vor dem Risiko des Demokratieabbaus durch die AfD geben.</p>
<p>Hintergrund der Debatte ist das aktuelle Wahlverfahren: Bislang werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom Landtag gewählt. SPD, Linke und Grüne befürchteten, dass bei „schwierigen Mehrheitsverhältnissen“ eine Sperrminorität der AfD die Wahl neuer Richterinnen und Richter verzögern oder komplett blockieren könnte. Um dem vorzubeugen, sah der Entwurf einen „Ersatzwahlmechanismus“ vor: Im Falle einer andauernden Blockade im Landtag sollte das Landesverfassungsgericht selbst drei Kandidatinnen und/oder Kandidaten vorschlagen, von denen anschließend eine Person mit absoluter Mehrheit gewählt werden kann.</p>
<p>Die SPD spricht dabei von einer „Notbremse“. Die CDU sieht dagegen in der aktuellen politischen Situation im Mecklenburg-Vorpommern keine Notwendigkeit des Handelns, um den Rechtsstaat vor autoritären Tendenzen zu schützen und zu bewahren. Die Brandmauer gegen die extreme Rechte scheitert anscheinend an der Furcht der CDU vor einer Berührung mit der Partei Die Linke. Oder werden in Schwerin so bereits neue Kooperationen vorbereitet?</p>
<p>Der stellvertretende Vorsitzende der Bürgerrechtsorganisation Humanistischen Union, Dr. Wolfram Grams, bringt seine große Sorge angesichts dieser Entwicklung zum Ausdruck.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Wolfram Grams für den Bundesvorstand</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-258/publikation/mecklenburg-vorpommern-spd-linke-und-gruene-scheitern-mit-ihrem-versuch-das-recht-zu-schuetzen/">Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne scheitern mit ihrem Versuch, das Recht zu schützen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne scheitern mit ihrem Versuch, das Recht zu schützen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/mecklenburg-vorpommern-spd-linke-und-gruene-scheitern-mit-ihrem-versuch-das-recht-zu-schuetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jul 2026 08:31:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Im Schweriner Landtag scheiterte am 1. Juli 2026 ein gemeinsamer Vorschlag von SPD, Linken und Grünen zum Schutz des Verfassungsgerichts vor Übergriffen durch die AfD an der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Initiatoren des Vorschlags reflektierten deutsche Geschichte und die jüngsten Erfahrungen mit den Regierungsübernahmen extrem rechter Parteien in anderen Staaten. Im Kontrast dazu hatten die Landtagsfraktionen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/mecklenburg-vorpommern-spd-linke-und-gruene-scheitern-mit-ihrem-versuch-das-recht-zu-schuetzen/">Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne scheitern mit ihrem Versuch, das Recht zu schützen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Schweriner Landtag scheiterte am 1. Juli 2026 ein gemeinsamer Vorschlag von SPD, Linken und Grünen zum Schutz des Verfassungsgerichts vor Übergriffen durch die AfD an der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Initiatoren des Vorschlags reflektierten deutsche Geschichte und die jüngsten Erfahrungen mit den Regierungsübernahmen extrem rechter Parteien in anderen Staaten. Im Kontrast dazu hatten die Landtagsfraktionen von CDU und AfD angekündigt, nicht für die Änderungsvorschläge zu votieren.</p>
<p>Die Gefahren für Demokratie und Bürgerrechte erkennend, die mit Mehrheiten für eine rechtsextreme Partei einhergehen, hatte die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern aus SPD und Linken angestrebt, in der Landesverfassung festzuschreiben, dass die Wahl von Richterinnen und Richtern für das Landesverfassungsgericht nicht im Landtag blockiert werden kann. Gemeinsam mit den Grünen hatte die Koalition angeführt, dies schütze das Verfassungsgericht vor politischer Einflussnahme für den Fall eines Erstarkens der AfD beziehungsweise einer Machtübernahme durch die AfD.</p>
<p>Die von SPD und Linken gemeinsam mit den Grünen geplante Verfassungsänderung zum Schutz des Landesverfassungsgerichts ist an den Gegenstimmen von AfD <em>und</em> CDU gescheitert. Das Vorhaben verfehlte nämlich die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. 45 Abgeordnete stimmten für das Vorhaben, 26 votierten dagegen. Enthaltungen gab es keine. Damit wird es voraussichtlich vor der Landtagswahl im September keine weitere Schutzfunktion vor dem Risiko des Demokratieabbaus durch die AfD geben.</p>
<p>Hintergrund der Debatte ist das aktuelle Wahlverfahren: Bislang werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom Landtag gewählt. SPD, Linke und Grüne befürchteten, dass bei &#8222;schwierigen Mehrheitsverhältnissen&#8220; eine Sperrminorität der AfD die Wahl neuer Richterinnen und Richter verzögern oder komplett blockieren könnte. Um dem vorzubeugen, sah der Entwurf einen &#8222;Ersatzwahlmechanismus&#8220; vor: Im Falle einer andauernden Blockade im Landtag sollte das Landesverfassungsgericht selbst drei Kandidatinnen und/oder Kandidaten vorschlagen, von denen anschließend eine Person mit absoluter Mehrheit gewählt werden kann.</p>
<p>Die SPD spricht dabei von einer &#8222;Notbremse&#8220;. Die CDU sieht dagegen in der aktuellen politischen Situation im Mecklenburg-Vorpommern keine Notwendigkeit des Handelns, um den Rechtsstaat vor autoritären Tendenzen zu schützen und zu bewahren. Die Brandmauer gegen die extreme Rechte scheitert anscheinend an der Furcht der CDU vor einer Berührung mit der Partei Die Linke. Oder werden in Schwerin so bereits neue Kooperationen vorbereitet?</p>
<p>Der stellvertretende Vorsitzende der Bürgerrechtsorganisation Humanistischen Union, Dr. Wolfram Grams, bringt seine große Sorge angesichts dieser Entwicklung zum Ausdruck.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Wolfram Grams für den Bundesvorstand</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/mecklenburg-vorpommern-spd-linke-und-gruene-scheitern-mit-ihrem-versuch-das-recht-zu-schuetzen/">Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne scheitern mit ihrem Versuch, das Recht zu schützen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Antrag des Bundesvorstandes der Humanistischen Union: Unvereinbarkeit von Humanistischer Union und AfD</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/antrag-des-bundesvorstandes-der-humanistischen-union-unvereinbarkeit-von-humanistischer-union-und-afd/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 12:32:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Asylpolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hinweis der Red.: Der Bundesvorstand der Humanistischen Union (HU) möchte auf der Mitgliederversammlung 2025 am 6. und 7. September einen Antrag auf Unvereinbarkeit von HU und AfD stellen. Vorab veröffentlichen wir bereits den Antragstext – samt anschließender Diskussion.   Die Mitgliederversammlung der Humanistischen Union möge beschließen: Eine Mitgliedschaft in der Humanistischen Union ist mit der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/antrag-des-bundesvorstandes-der-humanistischen-union-unvereinbarkeit-von-humanistischer-union-und-afd/">Antrag des Bundesvorstandes der Humanistischen Union: Unvereinbarkeit von Humanistischer Union und AfD</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Hinweis der Red.: Der Bundesvorstand der Humanistischen Union (HU) möchte auf der Mitgliederversammlung 2025 am 6. und 7. September einen Antrag auf Unvereinbarkeit von HU und AfD stellen. Vorab veröffentlichen wir bereits den Antragstext – samt anschließender Diskussion.</em></p>
<p><em> </em></p>
<p>Die Mitgliederversammlung der Humanistischen Union möge beschließen: Eine Mitgliedschaft in der Humanistischen Union ist mit der Mitgliedschaft in der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) nicht vereinbar.</p>
<p><em>Begründung:</em></p>
<p>Programm, Ziele und politische Praxis der AfD sind unvereinbar mit den Zielen der Humanistischen Union, wie sie im § 2 der Satzung festgelegt sind.</p>
<p>Nach der soziologischen Expertise von Wilhelm Heitmeyer wendet sich die AfD gegen die offene Gesellschaft und die Demokratie. Ihr Fundament sei eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Diskriminierung und Gewalt etwa gegen Einwandererinnen und Einwanderer werden als Notwehr ausgegeben. Der autoritäre Nationalismus ziele auf gesellschaftliche und politische Institutionen Er beabsichtige Destabilisierung, Verängstigung und einen Systemwechsel. Björn Höckes vermittelt in seinem Buch <em>Nie zweimal in denselben Fluss</em> die Vorstellung, die Demokratie in Deutschland befände sich in einem letzten Stadium der Degeneration – der Ochlokratie –, die unter Bezug auf das Phasenmodell Machiavellis nur durch eine Alleinherrschaft überwunden werden könne. Dieser Alleinherrscher bedürfe der „Tugenden“ der Wehrhaftigkeit, Unerbittlichkeit, Weisheit und Härte, die es erneut zu kultivieren gelte. Seine Aufgabe sei es sodann, politische Gegner aus Deutschland auszuschließen. Dazu bedürfe es einer Strategie zur „Rückeroberung“ Deutschlands von vermeintlich fremden Völkerschaften. Unter Bezug auf Sloterdijk fordert Höcke sodann eine „Politik der wohltemperierten Grausamkeit“ im Kontext eines „Re-Migrationsprojekts“. Damit geht es der AfD nicht „nur“ um eine ethnische, sondern zugleich um eine politische „Säuberung“, die mit Hilfe staatlicher Gewalt missliebige politische Kräfte ausschließen soll. Viel-fältige Kontakte von Funktionsträgerinnen und -trägern zur rechtsextremen Szene unterstützen die hier beschriebenen politischen Positionen.</p>
<p>Das Grundsatzprogramm der AfD schlägt vergleichsweise moderate Töne an. Gleichwohl ist die von Höcke vertretene Position erkennbar. Da wird die Forderung laut, das Asylrecht zu schleifen (Absatz 9.1) und die Migration zugunsten einer biologisch begründeten Bevölkerungspolitik zu beenden (Absatz 6.2).</p>
<p>Der menschengemachte Klimawandel wird rigoros geleugnet (Abs. 12.1) und das in der UN-Behindertenrechtskonvention verbriefte Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Absatz 8.2.6) soll für Deutschland nicht gelten.</p>
<p>Diese Begründung des Antrags nimmt nur eine Auswahl der rechtsextremistischen Positionen der AfD auf, die den Maximen der Humanistischen Union widersprechen. Die AfD missachtet die im § 2 der Satzung der Humanistischen Union postulierten Entfaltungsmöglichkeiten unterschiedlicher Auffassungen, die individuelle Lebensgestaltung, die „Unabhängigkeit des Staates und seiner Einrichtungen sowie aller Bereiche, in denen gesamtgesellschaftliche und sachliche Aufgaben zu lösen sind“, die „Festigung demokratischer Solidarität und Toleranz, insbesondere auf dem Gebiet der Erziehung“, das friedliche „Zusammenleben aller Menschen im zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Verhältnis“ und den Schutz von Minderheiten vor Diskriminierung.</p>
<p>Eine Mitgliedschaft in der rechtsextremistischen „Alternative für Deutschland“ ist mit der Mitgliedschaft in der Humanistischen Union nicht zu vereinbaren.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Wolfram Grams für den Bundesvorstand der Humanistische Union</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/antrag-des-bundesvorstandes-der-humanistischen-union-unvereinbarkeit-von-humanistischer-union-und-afd/">Antrag des Bundesvorstandes der Humanistischen Union: Unvereinbarkeit von Humanistischer Union und AfD</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Humanistische Union kritisiert AfD: Systematische Abwertung von Personengruppen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/systematische-abwertung-von-personengruppen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Jul 2024 08:37:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[AfD]]></category>
		<category><![CDATA[Behindertenpolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Humanistische Union schließt sich der gemeinsamen Erklärung der Sozialverbände gegen die menschenverachtende Rhetorik und Politik der AfD, vertreten durch Maximilian Krah, an. Anlass war ein TikTok-Video, in dem der EU-Abgeordnete Krah die Tagesschau in einfacher Sprache als „Nachrichten für Idioten“ bezeichnet hatte. Es ist gesellschaftlicher Konsens, die ableistische Rhetorik und Politik Krahs als „verletzend [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/systematische-abwertung-von-personengruppen/">Humanistische Union kritisiert AfD: Systematische Abwertung von Personengruppen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Humanistische Union schließt sich der <a href="https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/zusammenstehen-fuer-menschlichkeit-und-vielfalt/">gemeinsamen Erklärung der Sozialverbände</a> gegen die menschenverachtende Rhetorik und Politik der AfD, vertreten durch Maximilian Krah, an. Anlass war ein TikTok-Video, in dem der EU-Abgeordnete Krah die <a href="https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tagesschau_in_einfacher_sprache">Tagesschau in einfacher Sprache</a> als „Nachrichten für Idioten“ bezeichnet hatte. Es ist gesellschaftlicher Konsens, die ableistische Rhetorik und Politik Krahs als „verletzend und gefährlich“ zu bezeichnen, wie dies auch die Sozialverbände in ihrer Erklärung tun. Sie kritisierten Krahs Äußerung als systematische Abwertung von Personengruppen und warnten vor der Ausgrenzung von Menschen mit und ohne Behinderung, die nicht in das „völkisch-nationalistische Weltbild“ der AfD passten.</p>
<p>Der stellvertretende Vorsitzende der Humanistischen Union, Dr. Wolfram Grams, hebt hervor, dass sich die völkische Haltung Krahs in einer unseligen Tradition bewegt: Vor 100 Jahren veröffentlichte der Freiburger Psychiater Alfred Hoche sein Buch mit dem Titel <em>Die Freigabe der Vernichtung unwerten Lebens</em>, in dem er zur Ermordung behinderter Menschen aufrief. Nur ein Jahrzehnt später wurde dies durch die systematische Ermordung behinderter Menschen in Deutschland grauenvolle Realität.</p>
<p>In dieser Traditionslinie bewegt sich die AfD schon seit längerer Zeit mit ihrer Diffamierung behinderter Menschen. Krah beweist einmal mehr die Gefahr, die von ihm und seiner Partei ausgeht.</p>
<p>Die Humanistische Union begrüßt das inklusive Angebot der Tagesschau und des Deutschlandfunks, seit einigen Wochen Nachrichten in einfacher Sprache zu senden. Sie richten sich vor allem an Menschen mit Behinderung oder mit Lernschwierigkeiten, denen eine weniger komplexe sprachliche Ausdrucksweise beim Verständnis helfen kann. Zielgruppe der Sender sind aber auch Menschen, die (noch) nicht gut Deutsch sprechen oder keine Chance auf umfangreichere Bildung hatten.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Wolfram Grams</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/systematische-abwertung-von-personengruppen/">Humanistische Union kritisiert AfD: Systematische Abwertung von Personengruppen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Das Abhören von Telefonaten zwischen Journalisten und Klimaaktivisten widerspricht der Pressefreiheit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-250/publikation/das-abhoeren-von-telefonaten-zwischen-journalisten-und-klimaaktivisten-widerspricht-der-pressefreiheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jan 2024 14:18:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Letzte Generation]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 29. November 2023 fasste das Amtsgericht München den Beschluss, friedlichen Protest gegen die politische Untätigkeit der Bundesregierung angesichts der Klimakatastrophe mit einem Angriff auf die Pressefreiheit zu begegnen: Das Amtsgericht München erklärt das Abhören von Telefonaten zwischen Journalisten und Klimaaktivistinnen für rechtens. Zum Hintergrund: Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Reporter ohne Grenzen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-250/publikation/das-abhoeren-von-telefonaten-zwischen-journalisten-und-klimaaktivisten-widerspricht-der-pressefreiheit/">Das Abhören von Telefonaten zwischen Journalisten und Klimaaktivisten widerspricht der Pressefreiheit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 29. November 2023 fasste das Amtsgericht München den Beschluss, friedlichen Protest gegen die politische Untätigkeit der Bundesregierung angesichts der Klimakatastrophe mit einem Angriff auf die Pressefreiheit zu begegnen: Das Amtsgericht München erklärt das Abhören von Telefonaten zwischen Journalisten und Klimaaktivistinnen für rechtens.</p>
<p>Zum Hintergrund: Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Reporter ohne Grenzen legten drei Journalisten beim Amtsgericht München Beschwerde gegen Beschlüsse des Amtsgerichts München ein, Abhörmaßnahmen der Generalstaatsanwaltschaft München gegen das Pressetelefon der „Letzten Generation“ zu ermöglichen. Das Amtsgericht erklärte diese Abhörmaß-nahmen nun für rechtmäßig und den damit verbundenen Eingriff in die Pressefreiheit für hinlänglich begründet.</p>
<p>Die älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation, die Humanistische Union, sieht in diesem Beschluss einen eklatanten Verstoß gegen die Pressefreiheit.</p>
<p>Der Versuch der Kriminalisierung der Klimaaktivistinnen und -aktivisten der „Letzten Generation“ durch den unhaltbaren Vorwurf, es handele sich bei ihnen um eine „kriminelle Vereinigung“ bot der Staatsanwaltschaft die Rechtfertigung der mehrmonatigen klandestinen Überwachung des Pressetelefons der „Letzten Generation“.</p>
<p>Das Abhören vertraulicher Gespräche zwischen den Journalisten und der „Letzten Generation“ war aus Sicht der Humanistischen Union unverhältnismäßig und der damit verbundene Angriff auf die Pressefreiheit unerträglich. Offensichtlich hat bei der Anordnung der Maßnahmen keine Abwägung zwischen dem Strafverfolgungsinteresse der Behörden und dem Grundrecht der Pressefreiheit stattgefunden – in der Anordnung zur Telefonüberwachung wurde die Pressefreiheit nicht einmal erwähnt.</p>
<p>Der erhobene Vorwurf, die Mitglieder der „Letzten Generation“ bildeten eine kriminelle Vereinigung, ist juristisch fragwürdig und politisch durchschaubar, bietet er doch ein Werkzeug gegen diese und auch andere zivilgesellschaftliche Kräfte. Man muss nicht alle Aktionen der „Letzten Generation“ gutheißen, um sich gegen die Kriminalisierung zu wehren und den Schutz von Pressefreiheit einzufordern.</p>
<p>Angesichts der immer bedrohlicher werden-den Klimakrise, die zu einer Klimakatastrophe zu werden droht, wendet sich die Humanistische Union gegen die Versuche der Kriminalisierung jener Menschen, die sich für die Rechte zukünftiger Generationen einsetzen möchte.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-250/publikation/das-abhoeren-von-telefonaten-zwischen-journalisten-und-klimaaktivisten-widerspricht-der-pressefreiheit/">Das Abhören von Telefonaten zwischen Journalisten und Klimaaktivisten widerspricht der Pressefreiheit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Das Abhören von Telefonaten zwischen Journalisten und Klimaaktivisten widerspricht der Pressefreiheit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/abhoermassnahmen-des-pressetelefons-der-letzten-generation-widersprechen-der-pressefreiheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Nov 2023 15:03:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Abhörmaßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht München]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaktivismus]]></category>
		<category><![CDATA[Letzte Generation]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gerade fasst das Amtsgericht München den Beschluss, friedlichen Protest gegen die politische Untätigkeit der Bundesregierung angesichts der Klimakatastrophe mit einem Angriff auf die Pressefreiheit zu begegnen: Das Amtsgericht München erklärt das Abhören von Telefonaten zwischen Journalisten und Klimaaktivistinnen für rechtens. Zum Hintergrund: Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Reporter ohne Grenzen legten drei Journalisten [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/abhoermassnahmen-des-pressetelefons-der-letzten-generation-widersprechen-der-pressefreiheit/">Das Abhören von Telefonaten zwischen Journalisten und Klimaaktivisten widerspricht der Pressefreiheit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade fasst das Amtsgericht München den Beschluss, friedlichen Protest gegen die politische Untätigkeit der Bundesregierung angesichts der Klimakatastrophe mit einem Angriff auf die Pressefreiheit zu begegnen: Das Amtsgericht München erklärt das Abhören von Telefonaten zwischen Journalisten und Klimaaktivistinnen für rechtens.</p>
<p>Zum Hintergrund: Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Reporter ohne Grenzen legten drei Journalisten beim Amtsgericht München Beschwerde gegen Beschlüsse des Amtsgerichts München ein, Abhörmaßnahmen der Generalstaatsanwaltschaft München gegen das Pressetelefon der „Letzten Generation“ zu ermöglichen. Das Amtsgericht erklärte diese Abhörmaßnahmen nun für rechtmäßig und den damit verbundenen Eingriff in die Pressefreiheit für hinlänglich begründet.</p>
<p>Die älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation, die Humanistische Union, sieht in diesem Beschluss einen eklatanten Verstoß gegen die Pressefreiheit.</p>
<p>Der Versuch der Kriminalisierung der Klimaaktivistinnen und -aktivisten der „Letzten Generation“ durch den unhaltbaren Vorwurf, es handele sich bei ihnen um eine „kriminelle Vereinigung“ bot der Staatsanwaltschaft die Rechtfertigung der mehrmonatigen klandestinen Überwachung des Pressetelefons der „Letzten Generation“.</p>
<p>Das Abhören vertraulicher Gespräche zwischen den Journalisten und der „Letzten Generation“ war aus Sicht der Humanistischen Union unverhältnismäßig und der damit verbundene Angriff auf die Pressefreiheit unerträglich. Offensichtlich hat bei der Anordnung der Maßnahmen keine Abwägung zwischen dem Strafverfolgungsinteresse der Behörden und dem Grundrecht der Pressefreiheit stattgefunden – in der Anordnung zur Telefonüberwachung wurde die Pressefreiheit nicht einmal erwähnt.</p>
<p>Der erhobene Vorwurf, die Mitglieder der „Letzten Generation“ bildeten eine kriminelle Vereinigung, ist juristisch fragwürdig und politisch durchschaubar, bietet er doch ein Werkzeug gegen diese und auch andere zivilgesellschaftliche Kräfte. Man muss nicht alle Aktionen der „Letzten Generation“ gutheißen, um sich gegen die Kriminalisierung zu wehren und den Schutz von Pressefreiheit einzufordern.</p>
<p>Angesichts der immer bedrohlicher werdenden Klimakrise, die zu einer Klimakatastrophe zu werden droht, wendet sich die Humanistische Union gegen die Versuche der Kriminalisierung jener Menschen, die sich für die Rechte zukünftiger Generationen einsetzen möchte.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Wolfram Grams für den Bundesvorstand</em></p>
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		<title>Für ein Recht auf Frieden – Eine Anmerkung zum Antikriegstag</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Sep 2023 13:01:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 1. September 1939 überfiel Nazideutschland Polen. An diesem Tag begann ein Vernichtungskrieg ungeheuren Ausmaßes, ein Armageddon. Der deutsche Faschismus überzog die Welt – dem Behemoth gleich – mit ungeheurem Leid. (Neumann 1984) Seit mehr als 70 Jahren wird der Erste September zur Mahnung als Antikriegstag begangen. Nach dem völkerrechtswidrigen russischen Angriffs-krieg in der Ukraine [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 1. September 1939 überfiel Nazideutschland Polen. An diesem Tag begann ein Vernichtungskrieg ungeheuren Ausmaßes, ein Armageddon. Der deutsche Faschismus überzog die Welt – dem Behemoth gleich – mit ungeheurem Leid. (Neumann 1984) Seit mehr als 70 Jahren wird der Erste September zur Mahnung als Antikriegstag begangen. Nach dem völkerrechtswidrigen russischen Angriffs-krieg in der Ukraine bereits zum zweiten Mal unter den Bedingungen eines Krieges in Europa.</p>
<p>Dieser eskalierende Angriffskrieg Russlands hat sich zu einem Stellvertreterkrieg zwischen der NATO und Russland entwickelt, der den Weltfrieden und die Fortexistenz Europas bedroht. Deutschland wird – wie einige andere NATO-Staaten auch – auf fatale Weise in den Krieg involviert. Ein Beispiel dafür sind Waffenlieferungen an die Ukraine und eine enorme militärische Aufrüstung, für die ebenso enorme Summen aufgebracht werden, die bei der Bewältigung der anstehenden ökologischen und sozialen Aufgaben händeringend benötigt werden.</p>
<p>Das legitime Selbstverteidigungsrecht der Ukraine gegen den Angriffskrieg Russlands führte in eine Spirale des Leidens der ukrainischen und der russischen Bevölkerung. Diese Eskalationsspirale muss gestoppt werden! Hierzu bedarf es primär des Mittels der Vernunft. (Arnold 2022) Es gibt ein Menschenrecht auf Frieden. So wie im Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das „Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“ gewährleistet wird, existieren konkretisierende Vorstöße zur Normierung eines Menschenrechts auf Frieden. Die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 19. Dezember 2016 schlägt in ihrem Artikel 1 vor: „Jeder hat das Recht auf den Genuss von Frieden unter Bedingungen, in denen alle Menschen-rechte gefördert und geschützt werden und die Entwicklung voll verwirklicht wird.“ (Internationale Liga für Menschen-rechte 2023)</p>
<p>Nicht nur angesichts des aktuellen Kriegszustandes in Europa ist es fatal, dass Deutschland 2016 bei der Abstimmung über ein „Menschenrecht auf Frieden“ sowohl im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen als auch in der Generalversammlung gegen die Resolutionen stimmte. Angesichts des Friedensgebotes des Grundgesetzes erscheint dies widersinnig.</p>
<p>Hinsichtlich der Wiederkehr des Ersten Septembers während eines Krieges in Europa muss daran erinnert werden, wie zwingend eine Rückkehr an den Verhandlungstisch ist. (Verheugen 2022; Misselwitz 2022) Dieser Krieg erschwert die Lebensbedingungen benachteiligter sozialer Gruppen in Europa durch Hochrüstung und damit verbundenem Sozialabbau, er hat fatale Folgen für Umwelt und Klima (Sahm 2022), er birgt die Gefahr eines atomaren Infernos und wie jeder Krieg bedeutet er Tod und Verderben, Leiden und Trauer. Es gibt kein geopolitisches Interesse imperialistischer Mächte, das dieses Leid rechtfertigt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Literatur</p>
<p><em>Arnold, Jörg</em> 2022: Gedanken zur Aktualität von Kants Schrift &#8222;Zum ewigen Frieden&#8220;. In: v<em>orgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik </em>Nr. 237-238 = Jg. 61, H. 1-2, S. 203–229.</p>
<p><em>Internationale Liga für Menschenrechte</em> 2023: Für das Menschenrecht auf Frieden! Erklärung der Internationalen Liga für Menschenrechte zum diesjährigen Weltfriedenstag am 1. September 2023. Internationale Liga für Menschenrechte. Online verfügbar unter <a href="https://ilmr.de/2023/fuer-das-menschenrecht-auf-frieden-erklaerung-der-internationalen-liga-fuer-menschenrechte-zum-diesjaehrigen-weltfriedenstag-am-1-september-2023">https://ilmr.de/2023/fuer-das-menschenrecht-auf-frieden-erklaerung-der-internationalen-liga-fuer-menschenrechte-zum-diesjaehrigen-weltfriedenstag-am-1-september-2023</a>, zuletzt geprüft am 30.08.2023.</p>
<p><em>Misselwitz, Hans</em> 2022: Was wird aus Europa? In: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik </em>Nr. 239/240 = Jg. 61, H. 3-4, S. 19–29.</p>
<p><em>Neumann, Franz</em> 1984: Behemoth. Struktur und Praxis des Nationalsozialismus 1933 &#8211; 1944. Ungekürzte Ausg. Frankfurt am Main.</p>
<p><em>Sahm, Astrid</em> 2022: Ist das Klima der Verlierer von Russlands Krieg gegen die Ukraine? In: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik </em>Nr. 239/240 = Jg. 61, H. 3-4, S. 87–99.</p>
<p><em>Verheugen, Günter</em> 2022: Ab wann nahm das Verhängnis seinen Lauf? Zu den Beziehungen zwischen EU, Russland und Ukraine. In: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik </em>Nr. 239/240 = Jg. 61, H. 3-4, S. 7–17.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Wolfram Grams</em></p>
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		<item>
		<title>Nachruf Martin Kutscha</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-247/publikation/nachruf-martin-kutscha/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Jan 2023 16:34:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Am 5. September 2022 starb Martin Kutscha. Mit ihm verlor die Humanistische Union ein früheres Mitglied des Bundesvorstandes. Martin Kutscha war der Humanistischen Union viele Jahre eng verbunden. Er war stets zur Stelle, wenn sein Engagement und seine Expertise benötigt wurden. Als Jurist und Verfassungsrechtler brachte er sich auf vielfältige Weise in die Arbeit ein. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-247/publikation/nachruf-martin-kutscha/">Nachruf Martin Kutscha</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 5. September 2022 starb Martin Kutscha. Mit ihm verlor die Humanistische Union ein früheres Mitglied des Bundesvorstandes. Martin Kutscha war der Humanistischen Union viele Jahre eng verbunden. Er war stets zur Stelle, wenn sein Engagement und seine Expertise benötigt wurden. Als Jurist und Verfassungsrechtler brachte er sich auf vielfältige Weise in die Arbeit ein. In der politischen Diskussion streitbar argumentierend, achtete er stets die Andersdenkenden.</p>
<p>Martin Kutscha wurde 1948 in Bremen geboren. Nach seinem Studium an den Universitäten Kiel, Marburg und Hamburg, das er 1977 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen und der Promotion zum Dr. iur. abschloss, arbeitete Martin Kutscha zunächst als Rechtsanwalt, dann als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl des Staatsrechtlers Ekkehart Stein in Konstanz. Im Jahre 1990 wurde er auf eine Professur für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin berufen.</p>
<p>Martin Kutscha galt in den Organisationen, denen er helfend zur Seite stand und die sein umfangreiches Wissen und seine Haltung immer wieder nachfragten, als ein kritischer Jurist, der mit seinem profunden juristischen Fachwissen Juristinnen und Juristen, aber auch Vertreterinnen und Vertreter anderer Disziplinen beeindruckte. Mir imponierte in unserer Zusammenarbeit im Bundesvorstand der Humanistischen Union sein sozialwissenschaftliches Verständnis und seine Fähigkeit, Politikwissenschaft mit seiner eigenen Disziplin zu verknüpfen. Das führte zu brillanten Einschätzungen aktueller politischer Prozesse.</p>
<p>Bereits vor meiner Zusammenarbeit mit Martin Kutscha in der Humanistischen Union war mir sein Name durch die Vielzahl seiner Veröffentlichungen bekannt. Immer wieder mischte er sich in aktuelle politische Debatten ein: in den Blättern für Deutsche und internationale Politik befasste er sich unter anderem dezidiert mit dem Sozialabbau und den Entwicklungen des Neoliberalismus. Ein immer wiederkehrendes Thema in den VORGÄNGEN und anderen Organen war der Verfassungsschutz und der mit dem sogenannten Schutz der Verfassung einhergehende Demokratieabbau. Erneut musste sich Martin Kutscha in die aktuell wieder aufflammende Debatte um die Berufsverbote einbringen. Jeder seiner Aufsätze, jede Publikation besaß Biss. Wenn wir Martin Kutscha in der aktuellen politischen Debatte, die die Humanistische Union zu führen hatte, brauchten, war er zur Stelle. Er vertrat die Organisation fachlich präzise, engagiert und mit Würde.</p>
<p>Im Verlauf seines Berufslebens war Martin Kutscha oft die sachverständige Stimme in Anhörungen der Innen- und Rechtsausschüsse von Landtagen und des Deutschen Bundestages. Neben seiner Arbeit in der Humanistischen Union und dem Bundesvorstand war auch seine Mitgliedschaft in der deutschen Sektion der IALANA bedeutsam, der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms. Viele Jahre lang war Martin Kutscha Bundesvorsitzender der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen. Auch stand er dem Institut für Weltanschauungsrecht vor, dass er mit begründete und zu dessen Beirat er gehörte.</p>
<p>Mit Martin Kutscha verliert die Humanistische Union einen unermüdlichen Streiter für Demokratie und Bürgerrechte. Wir verlieren einen klugen Mitstreiter, der für die Sache mit Herz und Verstand eintrat, Der mit einem großen Vorrat an Humor stritt und dabei größten Sachverstand walten ließ. Wir vermissen ihn.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Zum Andenken an Martin Kutscha und zur weiteren Diskussion der Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat in schwierigen Zeiten plant der Bundesvorstand der Humanistischen Union in Kooperation mit der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen ein <strong>Symposium</strong>. Es findet am <strong>Freitag, den 12. Mai 2023</strong> von 14.00 bis 18.00 Uhr in Raum 108 an der HWR (Hochschule für Wirtschaft und Recht) in Berlin statt.</em></p>
<p><em>Bitte merken Sie sich dieses Datum vor. Eine Einladung mit weiteren Hinweisen und der Agenda geht den Mitgliedern der Humanistischen Union zu.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-247/publikation/nachruf-martin-kutscha/">Nachruf Martin Kutscha</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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