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	<title>Mitteilungen Nr. 179 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Grundlage Menschenwürde</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Sep 2002 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Verbandstag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.50-52 &#132;Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.&#147; Als die wenigen Mütter und die vielen Väter des Grundgesetzes diesen Satz an den Anfang unserer Verfassung stellten, waren die Bücher und Traktate noch nicht geschrieben, in denen kluge Juristen seine Bedeutung und Tragweite [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.50-52</p>
<p>&#132;Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.&#147; Als die wenigen Mütter und die vielen Väter des Grundgesetzes diesen Satz an den Anfang unserer Verfassung stellten, waren die Bücher und Traktate noch nicht geschrieben, in denen kluge Juristen seine Bedeutung und Tragweite erläutert haben. Das hat nicht geschadet. Was man wollte, war allen klar: Der Mensch, der Bürger, seine Würde, sein Glück sollten das oberste Staatsziel sein. Diese Verheißung sollte allen Menschen gelten, die sich im Geltungsbereich des Grundgesetzes aufhalten, Ausländern so gut wie Deutschen, illegalen Einwanderern ebenso wie Asylbewerbern, Strafgefangenen, Tätern ebenso wie ihren Opfern. Damals klangen allen noch die grauenhaften Parolen aus der Nazizeit in den Ohren: Du bist nichts, das Volk ist alles. Deutschland soll leben, und wenn wir sterben müssen. Vernichtung lebensunwerten Lebens. Die unzähligen Grabinschriften: Für Ehre und Vaterland. Die Opfer, die der Rassenwahn gefordert hatte. Die totale Unterdrückung des Individuums, schließlich: der totale Krieg, die totale Niederlage. Zu all dem war dies die Antithese: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit von Wissenschaft und Kunst, Pressefreiheit, Koalitionsfreiheit, Berufsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Eigentum und Erbrecht werden garantiert. Das Post- und Fernmeldegeheimnis soll unverletzlich sein, ebenso die Wohnung. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Dafür wurde der Grundstein gelegt, dafür sollte die neue deutsche Republik stehen. Die HUMANISTISCHE UNION wacht über dieses Erbe der ersten Stunde. Sie hat sich immer dann zu Wort gemeldet, wenn Freiheitsrechte beschränkt wurden, bei der Notstandsgesetzgebung, bei Berufsverboten für Lehrer, bei Einschränkungen von Verteidigerrechten, bei der Legalisierung von Abhörmaßnahmen, beim großen Lauschangriff, bei der Ausweitung von polizeilichen Befugnissen, bei Restriktionen im Asylrecht, bei den jüngsten Maßnahmen zur Terrorbekämpfung. Von einer Erfolgsbilanz kann freilich keine Rede sein. Die &#150; unvollständige &#150; Auflistung der einschlägigen Maßnahmen kennzeichnet einen anscheinend unaufhaltsamen Prozess der Erosion von Grundrechten. Was ist vom Asylrecht übrig geblieben, das nur so lange großzügig war, wie es allein um die Aufnahme von Verfolgten des Ostblocks ging? Ein Drahtverhau mit wenigen Durchlässen, garniert mit Arbeitsverboten und Abschiebeandrohungen. An das Telefongeheimnis glauben nur noch Unaufgeklärte. Die Freiheit der Person schützt Asylbewerber nicht vor den ihnen auferlegten Aufenthaltsbeschränkungen, das Recht auf körperliche Unversehrtheit bewahrt den Verdächtigen nicht vor der erzwungenen Verabreichung von Brechmitteln, die Unverletzlichkeit der Wohnung wird beim sogenannten großen Lauschangriff durchbrochen. Die Aufzählung ist nicht abgeschlossen. Die Bilanz wäre einseitig, ließe man die positive Entwicklung der Grund- und Freiheitsrechte in der Bundesrepublik Deutschland unerwähnt. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist in der Rechtsordnung fest verankert, in der Lebenswirklichkeit schreitet sie unübersehbar voran. Homosexualität wird nicht mehr verfolgt, Prostitution ist ein legales Gewerbe, die Rundfunkfreiheit ist gestärkt, die Koalitionsfreiheit stabilisiert, die Meinungsfreiheit entfaltet, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung etabliert, der gerichtliche Rechtsschutz ausgeweitet. Nicht zu vergessen: In der Europäischen Union hat sich ein Grundrechtekanon herausgebildet, den der Europäische Gerichtshof in wirkungsvoller Weise gegenüber Akten der Gemeinschaft zum Tragen bringt. Der Straßburger Gerichtshof wacht über die Einhaltung der Menschenrechtskonvention und scheut nicht davor zurück, auch das Bundesverfassungsgericht wegen zu langer Prozessdauer zu rügen. Vor nicht allzu langer Zeit hat er die deutsche Berufsverbotepraxis unseligen Angedenkens beanstandet. Auch diese Liste ließe sich fortführen. Beide Entwicklungen hat die HUMANISTISCHE UNION kritisch engagiert und begleitet. Im Verein mit anderen Menschenrechtsorganisationen hat sie Bürger mobilisiert, Verantwortliche zur Rede gestellt, Argumente und Informationen verbreitet und Sachverstand aufgeboten. Ihre Publikationen werden ernst genommen und bleiben nicht ohne Einfluss. Ich nenne die seit Jahrzehnten erscheinenden <i>vorgänge</i>, die <i>Grundrechte-Reporte</i>. Wie weit unser Einfluss reicht, ist schwer abzuschätzen. Eher wohl nicht sehr weit, leider. Aber wir werden am Ball bleiben und tun, was wir können. Und wir stehen nicht allein. Das Thema Menschenwürde führt jedoch über den gewohnten Kriegsschauplatz der HUMANISTISCHEN UNION hinaus. Die Blickrichtung auf den Staat, der Freiheitsrechte der Bürger aus fragwürdigem Sicherheitsstreben einschränkt, bleibt richtig und wichtig. Die Diskussionen um das Antiterrorpaket lassen daran keinen Zweifel. Aber Menschenwürde und Freiheitsrechte sind auch von anderer Seite bedroht. Die Chefetagen der großen Wirtschaftsunternehmen sind Machtzentren, die Menschenschicksale bestimmen und ihren Profitinteressen unterwerfen. Geheimdienste anderer Staaten hören unsere Telefongespräche in weit größerem Umfang ab, als offizielle staatliche Stellen unseres Landes, im Rahmen der gerichtlich angeordneten Telefonüberwachung. In kirchlichen Einrichtungen, die zu den größten Arbeitgebern der Bundesrepublik Deutschland gehören, werden die Arbeitnehmer in ihrer Koalitionsfreiheit und Religionsfreiheit beschränkt. Die Kluft zwischen Arm und Reich wächst. Gegen diese Bedrohung der Bürgerfreiheiten durch private Mächte muss der Staat Schutz gewähren. Das Menschenwürdeprinzip verpflichtet ihn in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip, jedem, der in unserem Lande lebt, das Existenzminimum zu sichern. Dazu gehört auch die menschenwürdige Unterbringung bedürftiger Personen. Den Freiheitsrechten des Grundgesetzes wohnt ein Schutzgebot inne. Der Staat darf nicht untätig zusehen, wenn Grundrechte im Privatrechtsverkehr, im Arbeitsverhältnis, in den Medien oder auf andere Weise verletzt werden. Dieser Aspekt des aktiven Grundrechtschutzes ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes fest etabliert. Das Gericht billigt dem Staat einen besonders weiten Ermessungsspielraum zu: Welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollen, müssen in erster Linie die staatlichen Stellen in eigener Verantwortung entscheiden. Der Handlungsspielraum ist auch deshalb beträchtlich, weil sich bei Konflikten unter Privaten gewöhnlich zwei Grundrechtspositionen in der Weise gegenüberstehen, dass der Schutz der einen Position nur auf Kosten der anderen erreicht werden kann. Aber es gibt eine untere Interventionsschwelle, an der der Staat handeln muss, um seinem verfassungsrechtlich verankerten Schutzauftrag gerecht zu werden. Das Bundesverfassungsgericht spricht von einem Untermaßverbot. Schutzpflichten hat das Gericht im Arbeitsverhältnis eingefordert, so beim Kündigungsschutz oder im Zusammenhang mit einem kritischen Artikel eines Lehrlings in einer Schülerzeitung. Eingegriffen hat es auf dieser Grundlage auch im Privatrechtsverkehr und zwar zugunsten einer unerfahrenen und vermögenslosen Frau, die zur Übernahme einer unverantwortlichen Bürgschaftsverpflichtung gedrängt worden war. Schließlich sind auch die beiden Abtreibungsurteile Beispiele für die Aktualisierung von staatlichen Schutzpflichten zugunsten von Grundrechten. Bürgerrechtsvereinigungen wie die HUMANISTISCHE UNION müssen stärker als bisher die Schutzpflichten des Staates einfordern. Es ist an der Zeit, den Staat auch als Verbündeten im Kampf um die Verwirklichung von Menschenwürde und Freiheitsrechten wahrzunehmen. Das ist zwar eine ungewohnte Sicht für eine Organisation, die bisher ihr Hauptaugenmerk auf die Wahrung von Bürgerfreiheiten vor staatlichen Eingriffen richtete. Aber sie ist auch nicht neu. Im Grundrechte- Report 2002 haben sich Peter Grottian mit der verdeckten Armut in unserer Gesellschaft und Tobias Baur mit menschenunwürdigen Bedingungen in Pflegeheimen befasst und damit Schutzpflichten des Staates angemahnt. Welch ein weites Feld sich hier eröffnet, wird deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass Umweltbelastungen auch Grundrechtsgefährdungen darstellen, dass Bildungsnotstand gleichzeitig Grundrechtsnotstand bedeutet, dass Arbeitnehmerschutz auch Grundrechtsschutz ist. Wahrung der Menschenwürde in unserer Zeit erfordert eine Ausweitung des Blickes in die angedeutete Richtung. Wir können uns nicht damit zufrieden geben, dass es genügend Organisationen für jedes der genannten Themenfelder gibt, Naturschutzverbände, Gewerkschaften, Verbände der Wohlfahrtspflege und anderes mehr. Deren Betätigungsfeld reicht weit über den Schutz von Grundrechten hinaus, ist häufig interessengebunden und unspezifisch. Es bleibt genügend Raum für eine an den Freiheits- und Teilhaberechten des Grundgesetzes orientierte Sicht, wie sie die HUMANISTISCHE UNION in qualifizierter Weise einbringen kann. Um mein Anliegen zu verdeutlichen, will ich zwei Beispiele für naheliegende Schutzforderungen nennen: Ich habe schon angedeutet, dass das Telefongeheimnis weniger durch die offizielle Telefonüberwachung durch strafrechtliche Ermittlungsverfahren bedroht wird als durch fremde Geheimdienste. Nach der Auskunft eines Sachverständigen werden nahezu alle Telefongespräche abgehört &#150; mehrfach. Artikel 10 des Grundgesetzes wird damit zum heißen Schutzpflichtthema. Die Frage, ob die technischen Möglichkeiten eines Schutzes vor unbefugtem Abhören ausgeschöpft sind oder ob es praktikable und wirksame Verschlüsselungsmethoden für den Telefonverkehr gibt, ist, soviel ich weiß, noch nicht abschließend öffentlich erörtert worden. Immerhin hat die Datenschutzbeauftragte von NRW vor einiger Zeit eine Software zur Verschlüsselung von e-Mails verteilt und zugleich öffentlich davor gewarnt, dass diese ebenfalls dem Postgeheimnis unterliegende Kommunikation chronisch mitgelesen wird. Das andere Beispiel: Der Europäische Gerichtshof hat im Oktober 2000 entschieden, dass der Bereitschaftsdienst der Krankenhausärzte Arbeitszeit ist und den entsprechenden Schutzbestimmungen unterliegt. In deutschen Krankenhäusern wird das weitgehend ignoriert. Ärzte arbeiten nach wie vor bis zu 24 Stunden am Tag und bis zu 60 Stunden pro Woche, es kann auch länger sein. Die Krankenhäuser führen rechtliche Nachhutgefechte, mit fadenscheinigen Gründen. Die Bundesregierung sieht trotzdem keinen Handlungsbedarf. Anlass genug, sie in die Pflicht zu nehmen, um des Schutzes der Ärzte aber auch der Patienten willen. Die erweiterte Sicht eröffnet neue Kooperationsmöglichkeiten. Die genannten Organisationen, insbesondere die Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände sind die natürlichen Verbündeten im Kampf um die Wahrung von menschenwürdigen Verhältnissen in unserem Land. Sie werden gehaltvolle Unterstützung von Bürgerrechtsvereinen nicht verschmähen, und die HUMANISTISCHE UNION kann von einer Kooperation ebenfalls nur profitieren. Lassen Sie mich mit einer ganz ketzerischen Bemerkung schließen: In gewissem Umfang gilt das auch für die Kirchen. Unsere staatskirchenrechtliche Position, unser Eintreten für einen laizistischen Staat, unser Einsatz für die Religions- und Gewissensfreiheit der kirchlichen Mitarbeiter wird dadurch nicht geschmälert. Der öffentliche Einfluss der HUMANISTISCHEN UNION wird wachsen, wenn sie ihren Blick weitet und in neuer Formation antritt. Ihre Interventionen werden wirksamer, wenn sie sich nicht mehr darauf beschränkt, Sicherheitspakete der Regierungen zu kritisieren und den Abbau von Grundrechten zu beklagen, so wichtig und unentbehrlich eine solche Kritik auch ist. Eine offensive Strategie muss hinzukommen. Der Staat muss gefordert, um nicht zu sagen: herausgefordert werden. Er hat die Pflicht, Menschenwürde und Freiheitsrechte aktiv zu schützen. Sage niemand, dass es bei uns keine Unterdrückten und Verfolgten, keine Armseligen und Vernachlässigten gibt. Da bleibt viel zu tun.</p>
<p>                                                                                      Jürgen Kühling</p>
<p>Diese Rede wurde von dem Mitglied des Bundesvorstandes und früheren Bundesverfassungsrichters Dr. Jürgen Kühling unter dem Titel &#8222;Zum Thema Menschenwürde&#8220; als einleitender Beitrag zum Verbandstag der HU in Düsseldorf vorgetragen und bildete den Rahmen für die Debatte weiterer Fallbeispiele zum Thema Menschenwürde (siehe Bericht Seite 53 f.).</p>
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		<title>Notiz an die Leserschaft</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/179/publikation/notiz-an-die-leserschaft-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Sep 2002 16:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Personal]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.50 Die umfangreichen Redaktionsarbeiten zu unserem neuen Buch: &#132;Innere Sicherheit als Gefahr&#147; (erscheint als HU-Schrift Nr. 23 im Eigenverlag der HUMANISTISCHEN UNION und ist für alle HU-Mitglieder kostenlos) haben eine leider nicht vermeidbare Verzögerung dieser MITTEILUNGEN bewirkt. Hierfür bitten wir Sie um Ihr Verständnis. Zugleich möchten wir Ihnen mitteilen, dass die nächste [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.50</p>
<p>Die umfangreichen Redaktionsarbeiten zu unserem neuen Buch: &#132;Innere Sicherheit als Gefahr&#147; (erscheint als HU-Schrift Nr. 23 im Eigenverlag der HUMANISTISCHEN UNION und ist für alle HU-Mitglieder kostenlos) haben eine leider nicht vermeidbare Verzögerung dieser MITTEILUNGEN bewirkt. Hierfür bitten wir Sie um Ihr Verständnis. Zugleich möchten wir Ihnen mitteilen, dass die nächste Ausgabe der MITTEILUNGEN in verbessertem Gewand erscheinen wird. Auch aus Kostengründen soll unsere Mitgliederzeitung verkürzt, aber dafür lesbarer aufgemacht (auch im Internet) erscheinen. Die Nummer 180 der MITTEILUNGEN erscheint neu gestaltet im kommenden Frühjahr.</p>
<p>Die Redaktion</p>
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		<title>Fritz-Bauer-Preis der HU für Dieter Schenk</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/179/publikation/fritz-bauer-preis-der-hu-fuer-dieter-schenk/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Sep 2002 16:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Termine: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.50 Die HU verleiht den Fritz-Bauer-Preis für herausragendes Engagement um Demokratie und Bürgerrechte an den Publizisten, Forscher und Polizeiexperten Dieter Schenk. Die Preisübergabe findet voraussichtlich im Rahmen einer Gedenkstunde zu Fritz Bauers 100. Geburtstag am 16. Juli 2003 in Frankfurt statt. Der frühere Kriminaldirektor im BKA Dieter Schenk war nach langjährigem Polizeidienst [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/179/publikation/fritz-bauer-preis-der-hu-fuer-dieter-schenk/">Fritz-Bauer-Preis der HU für Dieter Schenk</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.50</p>
<p>Die HU verleiht den Fritz-Bauer-Preis für herausragendes Engagement um Demokratie und Bürgerrechte an den Publizisten, Forscher und Polizeiexperten Dieter Schenk. Die Preisübergabe findet voraussichtlich im Rahmen einer Gedenkstunde zu Fritz Bauers 100. Geburtstag am 16. Juli 2003 in Frankfurt statt. Der frühere Kriminaldirektor im BKA Dieter Schenk war nach langjährigem Polizeidienst u.a. Berater des Auswärtigen Amtes. 1989 schied er auf eigenen Antrag aus dem Polizeidienst aus. Als freier Publizist arbeitet er seitdem zu Themen der Inneren Sicherheit, der Menschenrechte und des Nationalsozialismus und schrieb unter anderem zahlreiche Sachbücher, Romane, Jugendbücher und Drehbücher. Basierend auf großem Sachwissen und geradezu kriminalistischer Recherche forscht er zum Schwerpunkt Nationalsozialismus und dessen Kontinuitäten bis heute. So beschrieb er in drei Bänden eine Geschichte  des Bundeskriminalamtes, zuletzt: &#132;Auf dem rechten Auge blind &#150; Die braunen Wurzeln des BKA&#147; (2001). Maß gebend für die Entscheidung der HU, Dieter Schenk auszuzeichnen, sind seine Verdienste im Geiste ihres Mitbegründers, des hessischen Generalstaatsanwaltes Dr. Fritz Bauer (1903-1968), sein ausgeprägtes Gespür für und sein entschiedenes Engagement gegen institutionelle und personelle Kontinuitäten zum Nationalsozialismus. Darüber hinaus erwarb Dieter Schenk große Verdienste um die Förderung der polnisch- deutschen Beziehungen durch die Aufklärung des Leides und des Unrechts, das dem polnischen Volk durch den kriminellen NS-Staat und seine Sicherheitsorgane zugefügt worden waren.</p>
<p>                                                                                          Tobias Baur</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/179/publikation/fritz-bauer-preis-der-hu-fuer-dieter-schenk/">Fritz-Bauer-Preis der HU für Dieter Schenk</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Der vierte Mann</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/179/publikation/der-vierte-mann/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Sep 2002 16:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.51-54 Es ist schon interessant, wenn man über ein und dasselbe Thema in zwei verschiedenen Ländern diskutiert und dabei Vergleiche anstellt. So gewinnt man bei uns in Deutschland im Gespräch mit dem Islam den Eindruck, dass es nur um einen Dialog der drei großen monotheistischen Religionen &#150; der Christen, Juden und Muslime [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/179/publikation/der-vierte-mann/">Der vierte Mann</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.51-54</p>
<p>Es ist schon interessant, wenn man über ein und dasselbe Thema in zwei verschiedenen Ländern diskutiert und dabei Vergleiche anstellt. So gewinnt man bei uns in Deutschland im Gespräch mit dem Islam den Eindruck, dass es nur um einen Dialog der drei großen monotheistischen Religionen &#150; der Christen, Juden und Muslime &#150; gehe, während in Frankreich immer ein &#132;vierter Mann&#147; dabei ist und seine Stimme zur Geltung bringt. Das ist oft ein Vertreter oder eine Vertreterin des laizistischen Staates, die eine breite Basis im Bildungswesen und Schulen haben. Hierzulande ein &#132;interreligiöser&#147; Dialog unter Ausschluss der säkularen Welt, bei unseren Nachbarn ein &#132;interkultureller&#147; Dialog, in dem die Religion nur ein Faktor unter anderen ist. Beide Diskussionen finden in ein und demselben Europa statt, das immerhin ja seit dem 1. Januar eine Währung, den Euro, hat. Die Erklärung für diesen erstaunlichen Sachverhalt ist einfach. Für die Menschen in Deutschland teilt sich seit der Reformation die Welt in zwei große Konfessionen auf und folglich wird hierzulande gern und vielfach konfessionalisiert: so unter anderem der Religionsunterricht in der Schule, die kirchlichen Senderechte in den Medien,die Militärseelsorge in der Bundeswehr. Man ist entweder evangelisch oder katholisch &#150; und dann kommen eben andere Glaubensgemeinschaften wie die Juden und die Muslime hinzu. Jeder bekommt seinen Anteil. In Frankreich sieht die Welt anders aus. Hier ist nicht die Reformation von 1517, sondern die Revolution von 1789 das große nationale Ereignis. Entsprechend gruppieren sich die Lager so, dass den &#132;Kirchlichen&#147; die &#132;Unkirchlichen&#147;, also die Laizisten, gegenüberstehen, die die Belange der säkularen Welt verteidigen. Dies hat zur Folge, dass es keinen Religionsunterricht in den Schulen gibt und somit auch die Muslime keinen Anspruch darauf haben. Weder Kruzifixe noch andere religiöse Symbole haben einen Platz im Klassenraum. Der kulturelle Gegensatz zwischen Frankreich und Deutschland ist tief. Er reicht so weit, dass beide Nationen sich nicht gänzlich auf einen gemeinsamen Text der Charta der Grundwerte einigen konnten, die in der verfassungspolitischen Kommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog erarbeitet wurde. Hier gibt es in der französischen Fassung nur ein &#132;patrimoine sprituel de l&#145; Europe&#147;, also ein allgemeines geistiges Erbe Europas, während in der deutschen Version von einem &#132;geistig-religiösen Erbe&#147; die Rede ist. Wie wirkt sich dies auf die Integration von Nichtchristen aus? Den Dialog mit dem Islam wird es jedenfalls erleichtern, wenn wir Europa nicht allzu selbstverständlich mit dem Christentum identifizieren. Es ist zwar eine historische Tatsache, dass der christliche Glaube seit den Zeiten des Apostels Paulus eine gestaltende Kraft in der Geschichte Europas geworden ist. Aber es hat einerseits immer auch christliche Gemeinschaften und Kirchen außerhalb Europas gegeben und andererseits hat auch ein vorchristliches Europa existiert, das unsere Kultur und Geschichte wesentlich geprägt hat. Wir dürfen nicht vergessen, dass zunächst die Griechen und Römer Europa gestaltet haben und das Christentum erst später hinzugetreten ist. Paulus kam nach Athen und nicht umgekehrt. Insofern ist es irreführend, wenn man alle vom Christentum wegführenden Traditionen als nicht europäisch oder nicht mit Europa vereinbar wertet. Europa hat eben nicht nur christliche Grundlagen. Europa gibt es in einer Vielzahl von Kulturen. Als Kontinent der Begegnung verschiedener Traditionen und Lebensformen widerstrebt es zu weit getriebenen Einheitsbestrebungen und lässt Integration nicht in der Form der Gleichschaltung zu. Das gilt auch für den Umgang mit fremden Kulturen: Zugehörigkeitschancen müssen ohne Vergewaltigung ihrer Eigenarten offen stehen. Ein Europa, das kulturell anders geprägte Menschen ausgrenzt, verfehlt seine Zukunft und entfremdet sich gegenüber sich selbst. Der historische Befund ist eindeutig. Und deshalb stellt sich die Frage,warum wir Deutschen solche Hemmungen haben, die säkulare Welt als eigenen Wert zu betrachten.</p>
<h5 align="left">Was f&uuml;r Deutschland die Reformation, ist f&uuml;r Frankreich die Revolution von 1789</h5>
<p>Warum empfinden wir &#150; im Unterschied zu den Franzosen &#150; die Säkularisierung als etwas Defizitäres? Warum vernachlässigen wir die vor- und außerchristlichen Elemente unserer Kultur? Ist dies alles nur eine Folge der katholisch-evangelischen Glaubensspaltung und der folgenden Konfessionalisierung? Es sind zweifellos auch die jüngsten Erfahrungen in unserer Geschichte mit zu bedenken. So haben sowohl die Nationalsozialisten als auch &#150; wenngleich auf andere Weise &#150; die Kommunisten Säkularisierung als radikale Entchristlichung praktiziert, so dass der ältere Sinn des Begriffs als antiklerikale Verweltlichung verschüttet worden ist. Als der Reformator Martin Luther dazu riet, den Deutschen Orden im Preußenland um Königsberg zu säkularisieren, schwebte ihm keine Abkehr vom Christentum vor. Wohl aber lag ihm an einer Aufwertung der säkularen Welt gegenüber einer übertriebenen &#132;Vergeistlichung&#147; der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung. Für ihn hatte die &#132;Welt&#147; eine eigene Würde, die von der Kirche zu respektieren ist. Sie war für ihn Gottes Schöpfung, in der schon vor der Entstehung der Kirche Menschen lebten und Ordnungen schufen. Der biblische Satz: &#132;Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist&#147;,war seine ehrliche Grundüberzeugung. Mit diesem Verständnis eines ausbalancierten Verhältnisses zwischen geistlichen und weltlichen Ansprüchen sollte man auch die Diskussion mit dem Islam führen. In der heutigen Welt geht es doch nicht vorrangig um die Frage, ob die Bibel oder der Koran mehr Recht hat, sondern um die andere: Wie vertragen sich bestimmte Glaubenshaltungen mit der Wertordnung der Demokratie und der universalen Menschenrechte? Nicht unterschiedliche Gebetsformen und Rituale stehen zwischen Muslimen und Christen, sondern voneinander abweichende Einstellungen wie zum Beispiel jene zur Gleichstellung der Frau. Auch hier steht die Wertewelt der Aufklärung zur Debatte. Es hängt viel davon ab, dass wir mehr über die Kategorien des Denkens als über die des Glaubens streiten. Es verdient offensiv betont zu werden: Die moderne Welt steht nicht im Konflikt zwischen Glauben und Unglauben &#150; eine im Mittelalter verbreitete Denkfigur &#150;, sondern in der Spannung von Glauben und Wissen. Alle Wahrheitserkenntnis steht unter Argumentationszwang, auch die Glaubens-Gebote müssen vor der Kritik der Vernunft bestehen. Konfessionslose Zeitgenossen brauchen sich also nicht im Geringsten als diskussionsunwürdig zu verstehen. Im Gegenteil: Sie dürfen und sollen selbstbewusst ihre Fragen an die Religionsgemeinschaften stellen. Der Philosoph Jürgen Habermas hat in seiner großen Rede in der Paulskirche alle, die sich an den gegenwärtigen Diskussionen der Kulturen und Religionen beteiligen, an die Pflicht erinnert, ihre Glaubensinhalte und Moralvorstellungen in eine der heutigen Zeit angemessene Sprache zu übersetzen. Zugleich mahnte er die areligiösen, säkularisierten Teile unserer Gesellschaft, sich gegenüber so artikulierten Botschaften nicht zu verschließen. Wörtlich sagte er: &#132;Eine Säkularisierung, die nicht vernichtet, vollzieht sich im Modus der Übersetzung.&#147; Europa ist keine Wagenburg des Christentums, sondern ein geschichtlich geprägter Ort des christlichen Zeugnisses in einer gleichermaßen von Kräften des Glaubens und Kräften des Zweifels bestimmten Welt. Entsprechend sollten wir dazu beitragen, dass nicht alle Lebensbereiche konfessionalisiert werden und dass insbesondere in den Schulen Raum für Andersdenkende bleibt. Religionsunterricht als kulturgeschichtliche Religionskunde für alle und nicht als Glaubens lehre für verschieden konfessionell oder religiös Gebundene gehört in die Schulen Europas. Was haben die Kirchen und Religionen von einem solchen Weltverständnis? Zunächst einmal trägt es dazu bei, dass alle bei uns lebenden Menschen, auch religiös nicht geprägte, Kenntnisse über die Glaubensgemeinschaften erhalten. Ein weiterer Vorteil: Die nicht zuletzt im Islam bestehenden Lehrunterschiede und -streitigkeiten werden nicht in die Schule hineingetragen. Und schließlich verbindet sich der Religionsunterricht enger mit der Kulturgeschichte. Das erleichtert entscheidend das Zusammenleben von Menschen verschiedener Herkunft in einer säkularisierten Gesellschaft. Ein interkultureller Dialog ist eben meist umfassender als ein interreligiöser.</p>
<p>                                                                              Rudolf von Thadden</p>
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		<title>Polizeiarbeit und Bürgerrechte: Einladung zur Mitarbeit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/179/publikation/polizeiarbeit-und-buergerrechte-einladung-zur-mitarbeit/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 19 Sep 2002 16:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/polizeiarbeit-und-buergerrechte-einladung-zur-mitarbeit/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.54 Bianca M&#252;ller hat sich als Koordinatorin der &#8222;AG Kritische PolizistInnen&#8220; entschlossen, die HU zu verlassen. In Zukunft m&#246;chte sie in einer selbst&#228;ndigen Organisation gemeinsam mit anderen ehemaligen Mitgliedern der in Insolvenz gegangenen &#8222;Bundesarbeitsgemeinschaft Kritische Polizisten&#8220; ihren engagierten Einsatz f&#252;r Mobbingopfer fortsetzen. Einzelheiten werden auf der Homepage http://www.Kritische-PolizistInnen.de ver&#246;ffentlicht werden. Nachdem mir [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.54</p>
<p>Bianca M&uuml;ller hat sich als Koordinatorin der &bdquo;AG Kritische PolizistInnen&ldquo; entschlossen, die HU zu verlassen. In Zukunft m&ouml;chte sie in einer selbst&auml;ndigen Organisation gemeinsam mit anderen ehemaligen Mitgliedern der in Insolvenz gegangenen &bdquo;Bundesarbeitsgemeinschaft Kritische Polizisten&ldquo; ihren engagierten Einsatz f&uuml;r Mobbingopfer fortsetzen. Einzelheiten werden auf der Homepage <a href="http://www.kritische-polizistinnen.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.Kritische-PolizistInnen.de</a> ver&ouml;ffentlicht werden. Nachdem mir Bianca M&uuml;ller ihren Entschluss mitgeteilt hatte, habe ich &uuml;ber einen Arbeitskreis &bdquo;Polizei&ldquo; in der HU mit neuem Namen und einem anderen Arbeitsschwerpunkt nachgedacht. Der Name des neuen AK k&ouml;nnte &bdquo;Polizeiarbeit und B&uuml;rgerrechte&ldquo; lauten. Damit soll der enge Bezug zu den &bdquo;klassischen&ldquo; Themen der HU deutlich werden. Die Polizei greift bei ihrer Arbeit h&auml;ufig in die Grundrechte der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger ein. In den vergangenen Jahren hat sie dazu immer mehr gesetzliche Befugnisse erhalten. Zunehmend setzt die Polizei bei ihrer Arbeit moderne &Uuml;berwachungstechnik ein. Die Rolle und das Selbstverst&auml;ndnis der Polizei in unserer Gesellschaft haben sich ver&auml;ndert. Die Polizei entfernt sich immer mehr von dem Leitbild der &bdquo;B&uuml;rgerpolizei&ldquo; des demokratischen Verfassungsstaates. &Uuml;ber die Folgen dieses Wandels sollten wir gemeinsam diskutieren. Interessierte Mitglieder k&ouml;nnten in diesem Kreis &uuml;ber die Entwicklungen der Polizei- und Kriminalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland diskutieren und die Position der HU in die &Ouml;ffentlichkeit tragen. Es k&ouml;nnte j&auml;hrlich eine Fachtagung zu den Themen des Arbeitskreises veranstaltet werden. Dabei bietet sich eine Kooperation mit anderen Gruppen an. Ich denke hier zum Beispiel an den &bdquo;Arbeitskreis Innere Sicherheit&ldquo; der &bdquo;Deutschen Gesellschaft f&uuml;r Politikwissenschaft&ldquo;. Sie sind herzlich zur Mitarbeit eingeladen. Wenn Sie in dem neuen AK &bdquo;Polizeiarbeit und B&uuml;rgerrechte&ldquo; der HU mitarbeiten wollen, informieren Sie bitte unsere Bundesgesch&auml;ftsstelle. Sie erhalten dann eine Einladung zu einem ersten Treffen. F&uuml;r Ausk&uuml;nfte stehe ich gerne zur Verf&uuml;gung.</p>
<p>Reinhard Mokros</p>
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		<title>Zum Tod von Gerhard Szczesny</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/179/publikation/zum-tod-von-gerhard-szczesny/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Sep 2002 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.55 Dr. Gerhard Szczesny, der Initiator der HUMANISTISCHEN UNION und ihr erster Vorsitzender ist am 27. Oktober im Alter von 84 Jahren verstorben. Der streitbare Intellektuelle und Publizist trug Maß gebend zum Aufbau einer kritischen Öffentlichkeit hierzulande bei. Im Adenauer-Staat der Nachkriegszeit und erst recht in Bayern wurden sein Feingefühl für weltanschauliche [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.55</p>
<p>Dr. Gerhard Szczesny, der Initiator der HUMANISTISCHEN UNION und ihr erster Vorsitzender ist am 27. Oktober im Alter von 84 Jahren verstorben. Der streitbare Intellektuelle und Publizist trug Maß gebend zum Aufbau einer kritischen Öffentlichkeit hierzulande bei. Im Adenauer-Staat der Nachkriegszeit und erst recht in Bayern wurden sein Feingefühl für weltanschauliche Fragen und seine Bestrebungen zu einem religionsübergreifenden Diskurs grob verkannt. Nachdem Szczesny als verantwortlicher Rundfunkredakteur immer wieder beim CSU-Staat und den Kirchen aneckte, verließ er konsequent den Bayernrundfunk, um unabhängig für eine kritische Öffentlichkeit zu wirken: Am 6. Juni 1961 rief Gerhard Szczesny zur Gründung der HUMANISTISCHEN UNION. Sein offener Brief &#132;an circa 200 Persönlichkeiten des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens&#147; forderte u.a. auf &#132;für die Wahrung oder Wiederherstellung unserer Grundrechte zu sorgen, die gemeinschaftlichen Werte und Einrichtungen unseres Staates zu verteidigen, für eine freie und weltoffene Erziehung, Bildung und Forschung einzutreten.&#147; Der Aufsehen erregende Aufruf wurde zur Geburtsurkunde der HU. Von einem Sammelbecken kritischer Intelligenz mit aufklärerischem Programm mutierte die neuartige Interessenorganisation (&#132;einer der merkwürdigsten Vereine Nachkriegsdeutschlands&#147; SPIEGEL: Nr. 22/1967) alsbald zu einem bundesweiten Verband zum allgemeinen Schutz der Grundrechte und zum Vorbild für weitere außerparlamentarische Organisationen. An den Universitäten trug die parallel entwickelte HUMANISTISCHE STUDENTENUNION zu einem stärkeren Kritikbewusstsein bei. Daneben schrieb Szczesny &#150; und publizierte in seinem Verlag &#150; etliches, was für die Bundesrepublik prägend wurde. Von seinen eigenen Schriften wurden bekannt: &#132;Zukunft des Unglaubens&#147; (1959), &#132;Das sogenannte Gute &#150; vom Unvermögen der Ideologien&#147; (1971) und Autobiografisches: &#132;Als die Vergangenheit Gegenwart war &#150; Lebenslauf eines Ostpreußen (1994). Da war er bereits aus der HU ausgetreten, deren radikal demokratische und streng pazifistische Ausrichtung dem Konservativen nicht mehr gefallen wollte. Vor wenigen Jahren schrieb er der HU: &#132;Dennoch halte ich die Mitglieder der HU nicht für meine &#132;Feinde&#147;, sondern einfach für meine politischen Gegner. Und davon gibt es auch in meinem engsten Freundeskreis eine ganze Reihe, mit denen ich heftig streite.&#147; Andere Überzeugungen nahm der provokative Aufklärer Gerhard Szczesnyeben stets ernst; hiervon kündet auch sein publizistischer Nachlass im Münchner Institut für Zeitgeschichte.</p>
<p>                                                                                          Tobias Baur</p>
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		<title>Demokratie &#8211; ein unverdientes Geschenk?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/179/publikation/demokratie-ein-unverdientes-geschenk/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Sep 2002 15:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.55-57 Die Westdeutschen haben die Demokratie nach Kriegsende aus den Händen der angelsächsischen Besatzer empfangen. Viel Diskussion darüber gab es nicht. Das von deutschen Experten ausgearbeitete Grundgesetzt wurde dem Volk nicht vorgestellt, keine Abstimmung dazu durchgeführt. So erschien Demokratie den meisten als ein Regelwerk, ein Mechanismus, der nur richtig angewendet werden musste, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.55-57</p>
<p>Die Westdeutschen haben die Demokratie nach Kriegsende aus den Händen der angelsächsischen Besatzer empfangen. Viel Diskussion darüber gab es nicht. Das von deutschen Experten ausgearbeitete Grundgesetzt wurde dem Volk nicht vorgestellt, keine Abstimmung dazu durchgeführt. So erschien Demokratie den meisten als ein Regelwerk, ein Mechanismus, der nur richtig angewendet werden musste, um eine neue, bessere Nation hervorzubringen. Seine wichtigsten Bestandteile waren das Wahlrecht und, das wurde von den Lehrmeistern betont, die Informationsfreiheit. Die Deutschen nahmen das Geschenk an &#150; erleichtert, dass sie nicht bestraft wurden und bereit, ihre politischen Informations- und Wahlpflichten zu erfüllen. Ansätze, sich darüber zu verständigen, was genau ihre neue Gesellschaftsverfassung bedeutete, entstanden dann, wenn Diskrepanzen auftraten: Die Wiederbewaffnung, die Informationen über den Krieg der amerikanischen Schutzmacht in Vietnam, die vermehrte Aufstellung amerikanischer Atomwaffen auf dem Gebiet der Bundesrepublik, die Einschränkung grundgesetzlicher Rechte bei Eintreten eines Notstandes. Sie wurden von der breiten Bevölkerung kaum aufgenommen, von der Regierung durch Diskriminierung als prokommunistisch oder anti-amerikanisch erstickt. Bei der Wiedervereinigung mißachtete diese sogar die Verfassungsvorschrift, in diesem Fall eine neue Verfassung zu verabschieden. Für eine realistische Einschätzung dessen, wie die neue deutsche Gesellschaft konstitutiv beschaffen ist, bedarf es vor allem der Kenntnis, dass es DIE Demokratie nicht gibt. Ein Vergleich zwischen den klassischen demokratischen Gesellschaften England, Frankreich, den Vereinigten Staaten von Amerika &#150; oder ein Blick in ihre Entstehungsgeschichten hätten aber einige wesentliche Komponenten sichtbar machen können. Dagegen wirken psychologische Barrieren. Diese Gesellschaften gingen aus bürgerlichen Revolutionen und Bürgerkrieg hervor. Deren Ergebnis wurde von Karl Marx als Herrschaft einer Kapitalisten- über eine Arbeiterklasse kritisiert. Seine Utopie einer Überwindung dieser Herrschaft durch eine Diktatur des Proletariats diente als Leitbild für die russische Revolution, in der die kommunistische Sowjetunion entstand. In den klassischen Demokratien begann außerdem sofort nach den Revolutionen deren Umdeutung in Evolution oder eine ideologische Verklärung, die Licht auf bestimmte Ereignisse wirft und andere im Dunkeln verschwinden läßt. Das wirkt sich bis heute aus. Historische Details werden inzwischen wissenschaftlich untersucht. Aber &#132;die Demokratie&#147; ist heilig, eine öffentliche Diskussion zu ihr unerwünscht &#150; sie könnte Probleme oder Verschleiß offenbaren. Einer der amerikanischen Verfassungsväter, Thomas Jefferson, hat sich für eine ständige Überprüfung und Reform der Verfassung ausgesprochen. Diese fand jedoch nicht nur in den Vereinigten Staaten von Amerika niemals statt. Die Gesellschaftsmitglieder sollen wählen, aber im übrigen lieber unwissendes Publikum bleiben. Diesen Hindernissen zum Trotz gibt es inzwischen zwei gute Gründe, der Allgemeinheit zu besseren Kenntnissen zur Beschaffenheit der demokratischen und der deutschen Gesellschaft zu verhelfen. In den klassischen Demokratien mag es vielleicht noch ein traditionelles demokratisches Bewußtsein geben. In Deutschland existiert nur eine Tradition des Wechsels: vom Kaiserreich zur Weimarer Republik, zum nationalsozialistischen Deutschland, zur westdeutschen Bundesrepublik Deutschland und der ostdeutschen Deutschen Demokratischen Republik, zu einer gemeinsamen Bundesrepublik Deutschland. Ob sich als deren Gemeinsamkeit demokratische Tendenzen durchsetzen, oder Gemeinsamkeit durch diese gefördert wird, ist keineswegs sicher. Umso weniger, so der zweite Grund, als die demokratischen Verfahren und Mechanismen nicht mehr funktionieren. Die Parteien repräsentieren nur noch sich selber, die Wahlbeteiligung ist drastisch gesunken. Degenerieren aber die Verfahren, so verschwindet die in ihnen angelegte Möglichkeit, dass Mehrheiten gesellschaftliche Veränderungen nach vorgesehenen Regeln legal und ohne Revolution in Gang setzen können. Notwendige und mögliche Veränderungen lassen sich aber nur konzipieren, wenn über den gegenwärtigen Zustand einige Klarheit besteht. Die historischen bürgerlichen Revolutionen waren die ersten Gesellschaftsveränderungen, für die zuvor schriftliche Pläne entworfen wurden und zu denen außerdem so viele schriftliche Dokumente existieren, dass sich deren Wirkung oder Unwirksamkeit recht gut bestimmen läßt. Die Pläne wurden von einer Mehrzahl englischer und französischer Aufklärer entworfen. Sie legten unterschiedliche Ausgangssituationen zugrunde, konzentrierten sich auf unterschiedliche Schwerpunkte, argumentierten eher pragmatisch oder idealistisch. Die Mehrzahl der Entwürfe stellte sicher, dass sie nur als Orientierungen aufgefaßt werden konnten, nicht als unausweichlicher einziger Weg. Es gab jedoch eine Gemeinsamkeit: die Verfasser wandten sich gegen die grenzenlose und als unrealisierbare religiöse Utopie einer Menschheit, in der alle Menschen durch den christlichen Gott Menschenrechte erhalten. Sie planten stattdessen die Reform einer begrenzten &#150; ihrer eigenen &#150; Gesellschaft, in der eine christliche Monarchie die Mehrheit der Gesellschaftsmitglieder beherrschte und ihnen Menschenrechte vorenthielt. Um Pläne für eine andere Gesellschaft machen zu können, mußten sie sich zunächst selbst von der Vorstellung emanzipieren, dass Gesellschaft nur durch oder unter Herrschaft, sei sie politischer, sei sie religiöser Art, existieren kann. Sie postulierten individuelle Menschen- und Bürgerrechte: Menschen- oder Naturrechte auf individuelles Glück und individuelle Entfaltung, im Gegensatz zum christlichen Gebot, um der Liebe zu Gott und dem Nächsten willen auf Glück zu verzichten. Sodann Bürgerrechte auf politische Mitbestimmung zur Wahl einer Regierung und Bürgerrechte auf individuellen Besitz. Das Kriterium dafür, Bürger und also zur politischen Mitbestimmung berechtigt zu sein, ist zunächst Besitz. Der Zusammenhang zwischen Wahlrecht und Mindestbesitz spielte dann in allen Revolutionen eine Rolle, wurde teilweise oder zeitweise aufgelöst. Theoretisch beseitigte ihn der letzte politische Aufklärer Condorcet, zusammen mit der Vorstellung, dass Frauen so wenig wie Sklaven politische Rechte erhalten könnten. Praktisch blieb die letztere in Geltung, wurde aber, wenn auch zum Teil erst lange nach der Durchsetzung der neuen bürgerlichen Konstitution, ein allgemeines Wahlrecht für erwachsene Männer eingeführt. Das gelang durch den praktischen Druck der von der Wahl ausgeschlossenen Gesellschaftsgruppen und das Bild der Menschen- und Bürgerrechte, das ihm den politischen Ansatzpunkt lieferte. Mit dem Entstehen von Demokratie wurde ein von Montesquieu herausgestelltes Konzept der gesellschaftlichen Gewaltenteilung wirksam. Das Gesellschaftssystem differenzierte sich in ein Politiksystem und in ein Wirtschaftssystem, die in gewissem Grade unabhängig voneinander agierten. Die Idee der Gewaltenteilung ist, dass sich gleich starke Kräfte einer Gesellschaft gegenseitig in Schach halten und kontrollieren sollen, damit absolutistische Herrschaft verhindert wird. Wenn aber zur Demokratie der &#132;freie Markt&#147; gehört, so gilt umgekehrt, dass ein freier Markt nur zusammen mit Demokratie und einer gewissen Trennung zwischen Politik- und Wirtschaftssystem existieren kann. Rousseau leitete aus der bestehenden schweizerischen Eidgenossenschaft das Modell der Vertragsgesellschaft ab. Sie unterscheidet sich von den Gesellschaftsformen, in denen die ethnische Herkunft die Zugehörigkeit bewirkt, indem nun der Gesellschaftsvertrag die Bindung konstituiert. Er gibt Rechte und Pflichten und ist Moralgesetz, das vor ethnischer Tradition von Gemeinschaften und religiösen Forderungen an das Individuum rangiert. Beide werden als Realitäten hingenommen, dürfen aber die Erfüllung der Vertrages nicht beeinträchtigen. Der gibt den individuellen Mitgliedern Rechte, die gleichzeitig durch diejenigen aller übrigen Mitglieder beschränkt werden. Er erlegt ihnen die Pflicht auf, sich selbst aktiv um die Einhaltung des Vertrages zu kümmern, ihre eigenen Menschen- und Bürgerrechte und diejenigen der Gesamtheit der Mitglieder zu schützen. Hobbes hat zuvor das Modell einer Vertragsgesellschaft entworfen, in der sich die Besitzbürger durch den Staat gegeneinander und die Ansprüche der Besitzlosen schützen. Der Monarch an seiner Spitze war allerdings ein Unsicherheitsfaktor. Bei Rousseau sollte es statt eines ehernen Staates nur eine flüssige Politik geben. Faktisch entstand ein neues gewaltenteiliges System von Politik- und Staatsbetrieben. Das Modell der Politik- und Wirtschaftsgesellschaft ist offen, das der Vertragsgesellschaft geschlossen. Die erstere sollte durch wirtschaftliche Erzeugung nationaler Spezialprodukte und Handel von außen Reichtum gewinnen, die letztere mit begrenzten gesellschaftlichen Ressourcen auskommen und auf ihre Verteilung Einfluß nehmen. Es sollte weder extrem Arme noch extrem Reich geben &#150; auch, weil sonst die Reichen politische Stimmen kaufen und die Armen gekauft werden können. Die Konzentration der Modelle auf die eigene Gesellschaft verhindere, dass ein Konzept für deren politische Beziehungen zu den Nachbargesellschaften und zu den übrigen Gesellschaften auf dem Planeten entwickelt wurde. Die Lücke wurde dann mit einer universalistischen Analogie zur christlichen Menschheit gefüllt. Die Heilswahrheit war jetzt die Aufklärung, und auch sie mußte den übrigen Völkern der Welt notfalls mit Gewalt gebracht werden. Diese Beispiele zeigen, dass Grundkenntnisse zur demokratischen Gesellschaft praktisch sind. Sie können dazu beitragen, dass Probleme und Konflikte in Aufgaben umgewandelt werden, die der Bearbeitungen zugänglich sind. Ob notwendige gesellschaftliche Veränderungen in Gang gesetzt werden können, hängt auch von einer neuen politischen Aufklärung zu demokratischen Prinzipien und Konstruktionen und von exemplarischen Verbesserungsvorschlägen für demokratische Verfahren ab.</p>
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		<title>Der Monotheismus des 1. Psalms</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/179/publikation/der-monotheismus-des-1-psalms/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Sep 2002 15:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.57-58 Die Grundlage allen biblischen Denkens und Schreibens ist die Landnahme der Stämme Israels. Sie wird von den Erzählern verstanden als das Geschenk der Freiheit und in Analogie gebracht zu der Geburt eines Kindes, dem damit das Leben geschenkt wird. Wo ein Sachverhalt als ein Geschenk verstanden wird, kann die Frage nach [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.57-58</p>
<p>Die Grundlage allen biblischen Denkens und Schreibens ist die Landnahme der Stämme Israels. Sie wird von den Erzählern verstanden als das Geschenk der Freiheit und in Analogie gebracht zu der Geburt eines Kindes, dem damit das Leben geschenkt wird. Wo ein Sachverhalt als ein Geschenk verstanden wird, kann die Frage nach dem Schenkenden nicht unbeantwortet bleiben, obwohl sie zweitrangig ist. Der Analogie entsprechend kommt hier Elterliches und der Zeit entsprechend nur Väterliches in Frage. Sein Verhalten als Liebeswerben gedeutet, führt zu dem Namen JHWH (&#132;Der leidenschaftlich Liebende&#147; &#150; Vater). In dieser Analogie zur Geburt des Kindes hat auch die eigentümliche Einseitigkeit des &#132;Bundes&#147; JHWHs mit Israel seine Quelle. Wie in der Analogie ist das Geschenk nicht mit Auflagen verbunden, weder der nach Dankbarkeit oder der nach Gehorsam und Abhängigkeit. In den Schöpfungsgeschichten wird diese Sicht der Landnahme auf die ganze Menschheit übertragen. Dem Menschen gilt das Liebeswerben dieses JHWH. Er will sich in ihm &#132;vollkommen&#147; vervielfältigen. Wie die Menschen sich in ihren Kindern zu vollkommenen Menschen vervielfältigen: &#132;Gottebenbildlichkeit&#147;! Seine Intelligenz soll ihre Intelligenz, seine Freiheit ihre Freiheit sein. Unter David kommt die Bundeslade mit den beiden Gesetzestafeln in die Betreuung der Stämme Judas und Benjamins. Als Hüter des Gesetzes erheben diese einen Vormachtanspruch an den Stämmeverbund. David und Salomo gelingt diese Konzentration. Es kommt zum Tempelbau, zur Apotheose JHWHs des väterlich herrschaftsfeindlichen Befreiers zum Adon, dem Herren dieser Gesetze und zur Überarbeitung des vorhandenen, anders gedachten schriftlichen Materials. Der patriarchische, janusköpfige Monotheismus hat sein Netz über die Stämme Israels geworfen. Es kommt zum monotheistischen Gottesdienst, in dem das ganze Leben dem &#132;Gesetz&#147; unterworfen wird, zur theologischen Existenz in einer &#132;geschlossenen Gesellschaft&#147;. Der &#132;Wille zur Macht&#147; in den Regierungsformen der umliegenden Großmächte Israels wird übernommen. Der aber ist animalischen Ursprungs und spaltet die Menschheit grundsätzlich in loyale und inloyale Staatsbürger (Psalm 1!). Exkurs: Animalisch = Rudelinstinkt unter Führung eines Leittiers. In jedem einzelnen Tier wohnt ein unbändiger Freiheitswillen. Im Schutz des Rudels muß es darauf verzichten. Dem entspricht auf menschlicher Seite die Burg der Gesellschaft. In dieser Burg muß Burgfriede herrschen, soll der Schutz nicht aufs Spiel gesetzt werden (Familie, Stamm, Fraktionszwang, Parteidisziplin, Nationalismus, Konfessionalismus). Es müssen Gesetze her, die den Bürgern die Regeln ihres Zusammenlebens bewußt machen. Aber wer gibt diese Gesetze? Das Leittier oder die Vollversammlung der Bürger? Der Herrgott so sagt man bis jetzt bei uns und meint damit die biblische Ethik des Patriarchates Gottes als Muster für Staat, Kirche und Familie (der Dekalog). Die Evolution hingegen, dieser gewaltige, natürliche Fortschritt des Lebens, bestimmt die Grundtendenz als sieghaftes Vordringen des Lebens ins Leblose bis zum Menschen und seiner Intelligenz, der sie dann die Fortsetzung übergeben kann. Die Gesetze des Burgfriedens sollten Allgemeingut der Bürger sein. Sie schränken ihr unbändiges Freiheitsverlangen ein, weil er sonst den Schutz der Gemeinschaft zerstören würde. Dadurch wird die Bürgerschaft in zwei Lager geteilt: In Loyale und in Inloyale, Ungehorsame und folgerichtig aus der Sicht des Gesetzgebers in gute und in böse Bürger. Das gilt sowohl für die Patriarchatsethik, wie für die Evolutionsethik (die zweite Tafel des Dekalogs) mit dem Unterschied, dass es kaum noch einen Menschen geben wird, der sich in seinem Verhalten am Leben vergeht, wenn er weiß, dass weder ein Gott, noch Sonne und Erde ihm die Verantwortung für den Fortbestand des Lebens auf dieser Erde abnimmt. Dem verweigern sich nach dem Tode Salomons zehn der zwölf Stämme Israels, ihre freiheitliche Ebenbürtigkeit rettend. Es ist die Geburtsstunde des Antimonotheismus und des Aufbegehrens gegen das monotheistische Netzwerk in der theologischen Existenz des Menschen. Weder dem einen noch dem anderen der beiden Reiche bleibt in der Folgezeit der harte Zugriff des Willens zur Macht der Großmächte ihrer Umgebung erspart. Unter römischer Herrschaft tritt dieser Jesus von Nazareth auf. Er entdeckt die Unvereinbarkeit des frühisraelitischen JHWH mit dem davidischen Adon und seiner theologischen Existenz des Menschen unter dem Gesetz. Er verweigert sich diesem Gottesdienst und dem Ansinnen, Messias zu sein. Damit verprellt er sich Freund und Feind. Er lebte &#132;vollkommen&#147; den Menschen, in den nach Meinung der frühisraelitischen Erzähler JHWH sich vervielfältigen wollte, nicht als Gottesdienstler, sondern als &#132;Kind&#147; ganz und gar seiner Selbstbestimmung und Intelligenz geschenkt. Darum mußte er sterben. Das &#132;Gesetz und die Propheten&#147; bemächtigen sich in den Herzen seiner Jünger des Toten und zwingen ihn in die Rolle des Messias. Damit entsteht auf der Grundlage und in dem Volk des ersten ein zweiter fast identischer Monotheismus mit Messias. Im Netz der theologischen Existenz sind beide. Der Wille zur Macht hier und der dort sind von Anfang an schärfste Konkurrenten. Die Römer entledigen sich der damaligen Aufsässigkeit Israels mit seiner Ausweisung aus Palästina. Das Christentum erobert kraft seiner Hinwendung zu den Unterdrückten und Entrechteten in Windeseile den Raum ums Mittelmeer und kraft des Willens zur Macht das Römische Reich bis hoch in den Norden Europas. Das Netz der theologischen Existenz im Monotheismus hat sich über das &#132;Gesetz und die Propheten&#147; hinaus um das trinitarische Dogma erweitert. Um 600 kommt dann mit Mohamed die dritte Variante des biblischen Monotheismus ins Spiel und erobert das &#132;Heilige Land&#147;, der Christen und der Juden geistige Heimat. Um das Jahr 1000 versuchen die Christen in 6 bis 7 Kreuzzügen dieses dem Islam wieder zu entreißen, ohne bleibenden Erfolg. Der christliche Monotheismus beherrscht Europa und in Analogie zu ihm versteht sich Herrschaft vom Kaiser, über Fürsten und Grafen bis zum Familienvater als &#132;Patriarchat&#147; und spaltet die Menschheit in Gehorsame und Ungehorsame. (Psalm 1). Kolumbus entdeckt 1492 Amerika. Der Monotheismus wirft sein Netz über die Neue Welt. 1517 mit der Revolution gewinnt das Aufbegehren gegen das Patriarchat der Kirche Oberhand und mit der Bibelübersetzung schiebt die Aufklärung ihren Fuß in die Tür. Der Anfang der Kolonisation ist gemacht. Dem Beispiel Spaniens und Portugals folgen fast alle europäischen Staaten bis die Bevölkerung der ganzen Erde von den Europäern kolonialisiert und missionarisiert ist. Der Monotheismus hat unter Beseitigung aller Andersdenkenden die Welt erobert. Im Gefolge der Aufklärung gewinnt das Aufbegehren gegen das Patriarchat von Kirche und Staat im 19. und 20. Jahrhundert an Boden. Die französische Revolution von 1789 ist ein tiefer Einschnitt in die Geschichte des Monotheismus. Der Atheismus (die &#132;Gottlosen&#147;, Psalm 1) betritt die Bühne in der Gestalt der &#132;Göttin der Vernunft&#147;. Nach einem kurzen Aufbäumen des monotheistischen Patriarchats von Napoleon bis Kaiser Wilhelm II. bildet das Ende des 1. Weltkrieges wieder einen Bruch in der Geschichte des Monotheismus. Frankreich, Deutschland und Rußland entledigen sich der Monarchie. Noch ehe sich die jetzigen Demokratien in Europa recht etablieren können, meldet sich der Atheismus zu Wort. Hitler setzt an die Stelle Gottes &#132;Rasse, Blut und Boden&#147; als die das Leben bestimmenden Werte. Lenin und später Stalin sehen in der &#132;Herrschaft des Proletariats&#147; die Zukunft der Menschheit. Beide, das ist überraschend, kommen daher in der Rüstung des Monotheismus: Der Wille zur Macht hat offenbar keine andere Wahl. Dem macht im Westen der Monotheismus der Verbündeten ein Ende. Im Osten fällt die Diktatur des Proletariats auf dem Boden der orthodoxen Kirche in sich zusammen. Die Demokratie wähnt sich als Befreiung vom Joch des Adels. Aber auch ihre Struktur bleibt mit dem Willen zur Macht dem Monotheismus verhaftet. In ihr herrscht die Mehrheit und deren Sprecher bestimmen die Richtlinie der Politik. Sein Spalten findet in der Philosophie eine fragwürdige Brücke in der Zusammenstellung von &#132;These, Antithese und Synthese&#147;. Diese Handhabung wird von den Demokratien zum Arbeitsprinzip erhoben, in Gestalt der Aufspaltung des Parlaments in Regierungspartei und Opposition. Deren Machtkämpfe landen letztendlich beim Bundesverfassungsgericht, wo über loyal und inloyal entschieden wird. Der Monotheismus zerstört auch hier mit seinem Spalten den Frieden. Am Ende zerstört er sich selbst. Die Ablösung dieses monotheistischen Prinzips im Zusammenleben der Menschen wäre eine Dämharmonie oder eine Dämsymphonie wie sie nach dem 1. Weltkrieg im Völkerbund und nach dem 2. Weltkrieg in der UNO versucht wurden. Wie könnte das Selbstverständnis des Parlaments einer Dämharmonie in Analogie zu einem Symphonieorchester aussehen? Im Weltsicherheitsrat sind die 15 mächtigsten Staaten der UNO beisammen, jeder mit einer Stimme. Was nicht einstimmig beschlossen wird, kann nicht in die Tat umgesetzt werden. Jeder einzelne Staat versagt sich der Macht über einen der anderen Staaten. Der Umgang mit den Parlamentariern miteinander müßte auf der Basis der Menschenrechte und der Menschenwürde stattfinden, die im Gegenüber den Menschen sieht, dessen Recht und Würde auch im Parlament nicht verletzt werden darf. Parlieren heißt miteinander reden, aber nicht mit Worten aufeinander einschlagen, verdächtigen, mit Dreck beschmeißen. Zur Würde des Menschen gehört seine Intelligenz. Sie ist das Besondere, Menschliche in seiner animalischen Selbstbestimmung. Letztere ist wie bei den Tieren mit &#132;Zuckerbrot und Peitsche&#147; auch als Zuckerbrot-Peitsche käuflich. Verführung und Bedrohung zielen darauf ab, dem Menschen seine Selbstbestimmung, das Animalische in ihm zu kaufen, seine Intelligenz außer Acht lassend. Die Zuckerbrotpeitsche: Unsere Postboten machen ihre Arbeit zur Zeit im Laufschritt. Auf mein Befragen hin antworteten sie: Je schneller sie ihre Arbeit verrichtet hätten, umso früher hätten sie Feierabend. Wer das versucht, vergeht sich an der Menschenwürde. Der Monotheismus nach Psalm 1 verletzt die Menschenwürde, weil er die Menschheit vor die Wahl stellt, entweder zu denen zu gehören, die &#132;in seinen Gesetzen wandeln und reden von seinen Gesetzen Tag und Nacht&#147;. Oder zu den &#132;Gottlosen&#147;, den &#132;Sündern&#147; und &#132;Spöttern&#147;, die dem Todesurteil unterliegen: &#132;sie bleiben nicht im Gericht, noch in der Gemeinschaft der Gerechten&#147; und &#132;ihr Weg vergeht&#147;. &#132;Extra ecclesiam nulla salus&#147;! &#132;tertium non datur&#147;. Durch die Brille sehen die drei Religionen biblischen Ursprungs die Menschheit und einander. So kommt es zu der gegenwärtigen Selbstzerfleischung gleicher Glaubenshaltung in der einer den anderen zum &#132;Gottlosen&#147; stempelt und ihn auszurotten oder missionieren zu müssen meint, oder Einer dem Anderen das Missionieren bei sich verbietet. Der Antijudaismus ist im Grunde ein Antimonotheismus, in dem der unbändige Freiheitswille des Menschen sich dagegen wehrt, an seiner Intelligenz vorbei etwas denken, entscheiden und tun zu sollen.</p>
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		<title>Gesetz über den Einsatz des IMSI &#8211; Catchers verfassungswidrig</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/179/publikation/gesetz-ueber-den-einsatz-des-imsi-catchers-verfassungswidrig/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 19 Sep 2002 15:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[TKÜ]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Presseerklärung vom 04. Juli 2002 Mitteilungen Nr. 179, S.59 Bundespräsident soll das Gesetz nicht unterschreiben! Am 17. Mai 2002 hat der Deutsche Bundestag am Freitagnachmittag faktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Aussprache eine Strafprozessänderung beschlossen, bei der es um DNA&#150;Untersuchungen gehen sollte. In letzter Minute hatte erst am Mittwoch zuvor der Rechtsausschuss einen § [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Presseerklärung vom 04. Juli 2002</p>
<p>Mitteilungen Nr. 179, S.59</p>
<p>Bundespräsident soll das Gesetz nicht unterschreiben!</p>
<p>Am 17. Mai 2002 hat der Deutsche Bundestag am Freitagnachmittag faktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Aussprache eine Strafprozessänderung beschlossen, bei der es um DNA&#150;Untersuchungen gehen sollte. In letzter Minute hatte erst am Mittwoch zuvor der Rechtsausschuss einen § 100 i Strafprozessordnung zusätzlich hineingebracht &#150; was wohl kaum einer der am Freitagnachmittag abstimmenden Bundestagsabgeordneten wusste oder auch nur wissen konnte &#150;, der der Polizei den Einsatz des sogenannten IMSI-Catchers erlaubt, der den Lauschangriff auf Handys ermöglicht. Die Daten sämtlicher Mobiltelefone im Umkreis von 100 m werden erfasst, ohne dass die Besitzer es erfahren, und somit wird das gem. Artikel 10 Grundgesetz &#132;unverletzliche&#147; Post- und Fernmeldegeheimnis tangiert. In seiner Eile und Heimlichkeit hat der Bundestag dabei allerdings übersehen, dass bei der Einschränkung von Grundrechten nach Artikel 19 Absatz1 Satz 2 Grundgesetz das einschränkende Gesetz &#132;das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen&#147; muss. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat auf diese verfassungsrechtliche Pflicht hingewiesen &#150; das Gesetz ist aber ohne dieses sog. Zitiergebot nun von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Die HUMANISTISCHE UNION (HU), als älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation, hat daher den Bundespräsidenten aufgefordert, dieses Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit nicht zu unterzeichnen. &#132;Die Heimlichkeit und Eiligkeit von Grundrechtseinschränkungen durch Bundesregierung und Gesetzgeber hat einen neuen Höhepunkt erreicht&#147;, so Rechtsanwalt Dr. Till Müller- Heidelberg, der Bundesvorsitzende der HUMANISTISCHEN UNION. Der Brief an den Bundespräsidenten ist in der HU-Bundesgeschäftsstelle verfügbar.</p>
<p>HU&#150;Bundesgeschäftsstelle, Tobias Baur</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Thüringer Sonderweg bei der Telefonüberwachung verfassungswidrig</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/179/publikation/thueringer-sonderweg-bei-der-telefonueberwachung-verfassungswidrig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Sep 2002 15:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[TKÜ]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.59 Presseerklärung vom 08. Juli 2002 Bundesregierung soll Bundesverfassungsgericht anrufen. Die Bürgerrechtsorganisation HUMANISTISCHE UNION (HU) hat in einem Schreiben an Bundesjustizministerin Herta Däubler- Gmelin die Bundesregierung aufgefordert, den Thüringer Sonderweg bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Das Land Thüringen habe keine Gesetzgebungsbefugnis zur Überwachung der Telekommunikation, heißt es [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 179, S.59</p>
<p>Presseerklärung vom 08. Juli 2002</p>
<p>Bundesregierung soll Bundesverfassungsgericht anrufen.</p>
<p>Die Bürgerrechtsorganisation HUMANISTISCHE UNION (HU) hat in einem Schreiben an Bundesjustizministerin Herta Däubler- Gmelin die Bundesregierung aufgefordert, den Thüringer Sonderweg bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Das Land Thüringen habe keine Gesetzgebungsbefugnis zur Überwachung der Telekommunikation, heißt es in dem Schreiben der HU. Nach Artikel 73 des Grundgesetzes liegt die Gesetzgebungsbefugnis für die Bereiche des Postwesens und der Telekommunikation allein beim Bund. Die HU befürchtet, dass weitere Bundesländer dem Thüringer Beispiel folgen und die TK § in den jeweiligen Landespolizeigesetzen regeln würden. Der Einsatz des sogenannten IMSI-Catchers auch nach Landespolizeirecht wäre dann nur noch eine Frage der Zeit. Hintergrund des Verfassungsstreits: Der Thüringer Landtag hat am 13. Juni 2002 mit der absoluten Mehrheit der Stimmen der CDU gegen die Stimmen der Opposition die TK § für präventiv-polizeiliche Zwecke beschlossen. Diese Form der TK § geht über die durch Bundesrecht in der Strafprozessordnung geregelte TK § zur Strafverfolgung weit hinaus. Sie richtet sich vorsorglich bereits gegen Personen, die bestimmte Straftaten begehen könnten sowie gegen deren Kontakt- und Begleitpersonen. In Eilfällen kann die TK § bereits vom Leiter des Landeskriminalamtes oder einer Polizeidirektion angeordnet werden, wenn es um die Ortung eines Mobilfunkgeräts oder um die Auskunft über Verbindungsdaten geht. Das Schreiben der HU an die Bundesjustizministerin kann bei der Bundesgeschäftsstelle der HU angefordert werden, ebenso die Stellungnahme der HU zur TK § in Thüringen.</p>
<p>HU&#150;Bundesgeschäftsstelle, Tobias Baur</p>
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