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Thüringer Sonderweg bei der Telefon­über­wa­chung verfas­sungs­widrig

Mitteilungen17909/2002Seite 59

Mitteilungen Nr. 179, S.59

Presseerklärung vom 08. Juli 2002

Bundesregierung soll Bundesverfassungsgericht anrufen.

Die Bürgerrechtsorganisation HUMANISTISCHE UNION (HU) hat in einem Schreiben an Bundesjustizministerin Herta Däubler- Gmelin die Bundesregierung aufgefordert, den Thüringer Sonderweg bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Das Land Thüringen habe keine Gesetzgebungsbefugnis zur Überwachung der Telekommunikation, heißt es in dem Schreiben der HU. Nach Artikel 73 des Grundgesetzes liegt die Gesetzgebungsbefugnis für die Bereiche des Postwesens und der Telekommunikation allein beim Bund. Die HU befürchtet, dass weitere Bundesländer dem Thüringer Beispiel folgen und die TK § in den jeweiligen Landespolizeigesetzen regeln würden. Der Einsatz des sogenannten IMSI-Catchers auch nach Landespolizeirecht wäre dann nur noch eine Frage der Zeit. Hintergrund des Verfassungsstreits: Der Thüringer Landtag hat am 13. Juni 2002 mit der absoluten Mehrheit der Stimmen der CDU gegen die Stimmen der Opposition die TK § für präventiv-polizeiliche Zwecke beschlossen. Diese Form der TK § geht über die durch Bundesrecht in der Strafprozessordnung geregelte TK § zur Strafverfolgung weit hinaus. Sie richtet sich vorsorglich bereits gegen Personen, die bestimmte Straftaten begehen könnten sowie gegen deren Kontakt- und Begleitpersonen. In Eilfällen kann die TK § bereits vom Leiter des Landeskriminalamtes oder einer Polizeidirektion angeordnet werden, wenn es um die Ortung eines Mobilfunkgeräts oder um die Auskunft über Verbindungsdaten geht. Das Schreiben der HU an die Bundesjustizministerin kann bei der Bundesgeschäftsstelle der HU angefordert werden, ebenso die Stellungnahme der HU zur TK § in Thüringen.

HU–Bundesgeschäftsstelle, Tobias Baur

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