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	<title>Mitteilungen Nr. 194 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Abschied von der Friedensstaatlichkeit? Der Entwurf des neuen Weißbuchs der Bundeswehr</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Aug 2006 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Entwurf des neuen Wei&#223;buchs der Bundeswehr Mitteilungen Nr. 194, S. 1-5 Im Mai 2006 wurde der Entwurf des Bundesverteidigungsministeriums f&#252;r ein &#8222;Wei&#223;buch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr&#8220; in der &#214;ffentlichkeit bekannt. Grunds&#228;tzlich ist es zu begr&#252;&#223;en, dass die Perspektiven f&#252;r die deutsche Verteidigungs- bzw. Milit&#228;rpolitik in einem neuen Grundlagentext ausf&#252;hrlich dargestellt [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/abschied-von-der-friedensstaatlichkeit-der-entwurf-des-neuen-weissbuchs-der-bundeswehr/">Abschied von der Friedensstaatlichkeit? Der Entwurf des neuen Weißbuchs der Bundeswehr</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Entwurf des neuen Wei&szlig;buchs der Bundeswehr</p>
<p>Mitteilungen Nr. 194, S. 1-5</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Weltkugel2_05.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4293 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Weltkugel2_05.jpg" alt="Abschied von der Friedensstaatlichkeit? Der Entwurf des neuen Wei&szlig;buchs der Bundeswehr" width="425" height="416" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Weltkugel2_05.jpg 425w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Weltkugel2_05-344x337.jpg 344w" sizes="(max-width: 425px) 100vw, 425px" /></a></span></p>
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</div>
<p>Im Mai 2006 wurde der Entwurf des Bundesverteidigungsministeriums f&uuml;r ein &#8222;Wei&szlig;buch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr&#8220; in der &Ouml;ffentlichkeit bekannt. Grunds&auml;tzlich ist es zu begr&uuml;&szlig;en, dass die Perspektiven f&uuml;r die deutsche Verteidigungs- bzw. Milit&auml;rpolitik in einem neuen Grundlagentext ausf&uuml;hrlich dargestellt werden, nachdem das letzte Wei&szlig;buch zu dieser Thematik 1994, also bereits vor &uuml;ber einem Jahrzehnt, ver&ouml;ffentlicht wurde. Es ruft jedoch gravierende Bedenken hervor, dass im Mittelpunkt des neuen Entwurfs anstelle der bindenden Vorgaben unserer Verfassung politisch definierte, weltweite &#8222;deutsche Interessen&#8220; stehen.</p>
<h2 class="auto-created">1. Die Aufga&shy;ben&shy;stel&shy;lung der deutschen Bundeswehr als Teil der &bdquo;voll&shy;zie&shy;henden Gewalt&ldquo; ergibt sich aus den expliziten Vorgaben der Verfassung. Statt dessen definiert der Entwurf des Wei&szlig;buchs die Aufgaben der Bundeswehr nach Ma&szlig;gabe der globalen &bdquo;deutschen Interessen&ldquo;.</h2>
<p>Als Reaktion auf den inhumanen und kriegerischen Charakter des NS-Regimes bringt das 1949 verabschiedete Grundgesetz die Absage an den Krieg und die Gewaltanwendung gegen&uuml;ber anderen V&ouml;lkern in mehreren Normen explizit zum Ausdruck: So verbietet das Gebot der Friedenstaatlichkeit, Artikel 26 Grundgesetz (GG), jegliche St&ouml;rung des friedlichen Zusammenlebens der V&ouml;lker und schon die Vorbereitung eines Angriffskriegs. [1] Artikel 25 GG verleiht den &#8222;allgemeinen Regeln des V&ouml;lkerrechts&#8220; Vorrang vor den Gesetzen der Bundesrepublik. Zu diesen &#8222;allgemeinen Regeln&#8220; geh&ouml;rt nach einhelliger Meinung auch das in Artikel 2 Ziffer 4 der UNO-Satzung verankerte Gewaltverbot. [2] Ferner erm&auml;chtigt das Grundgesetz in Artikel 24 Absatz 2 den Bund zur Einordnung in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit, dessen Zweck die &#8222;Wahrung des Friedens&#8220; ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. November 2001 die Bedeutung dieser verfassungsm&auml;&szlig;igen Zweckbestimmung hervorgehoben. Danach ist &#8222;auch die Umwandlung eines urspr&uuml;nglich den Anforderungen des Artikel 24 Absatz 2 GG entsprechenden Systems in eines, das nicht mehr der Wahrung des Friedens dient oder sogar Angriffskriege vorbereitet&#8220;, verfassungsrechtlich untersagt. [3]</p>
<p>Im Einklang mit diesen Vorgaben beschr&auml;nkt Artikel 87 a GG den Handlungsrahmen der deutschen Streitkr&auml;fte auf die &#8222;Verteidigung&#8220; sowie auf Eins&auml;tze aufgrund besonderer Zulassung durch das Grundgesetz selbst. [4] Was der Verfassungsbegriff der &#8222;Verteidigung&#8220; bedeutet, ist in der Rechtswissenschaft allerdings umstritten: Aus entstehungsgeschichtlicher Sicht spricht vieles f&uuml;r die Auffassung, dass sich dieser Begriff auf den in Artikel 115 a GG definierten &#8222;Verteidigungsfall&#8220; bezieht, mithin einen Angriff auf das Bundesgebiet mit Waffengewalt zur Voraussetzung hat. [5] Dem gegen&uuml;ber gehen andere Autoren von einem v&ouml;lkerrechtlichen Verteidigungsbegriff aus, der auch z. B. milit&auml;rische Hilfeleistungen bei einem Angriff auf B&uuml;ndnispartner im Rahmen des NATO-Vertrages umfasst. [6] Ein Einsatz der Bundeswehr &#8222;zur Verfolgung, Durchsetzung und Sicherung &ouml;konomischer oder politischer Interessen&#8220; w&auml;re dagegen nicht vom Verteidigungsbegriff gedeckt, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. 6. 2005 richtig feststellte. [7]</p>
<p>Im Entwurf des Wei&szlig;buchs hei&szlig;t es zwar zu Beginn des 3. Kapitels: &#8222;Grundgesetz (GG) und V&ouml;lkerrecht bilden die Grundlage f&uuml;r alle Eins&auml;tze deutscher Streitkr&auml;fte im Inland wie im Ausland&#8220; (S. 43). Es fehlt dann jedoch jeglicher Hinweis auf das Gebot der Friedensstaatlichkeit (Artikel 26 GG) sowie auf die Geltung der &#8222;allgemeinen Grunds&auml;tze des V&ouml;lkerrechts&#8220; gem&auml;&szlig; Artikel 25 GG. Beide f&uuml;r den Einsatz deutscher Streitkr&auml;fte elementare Normen werden nicht der Erw&auml;hnung f&uuml;r wert befunden. Artikel 87 a GG, immerhin die &#8222;Grundnorm f&uuml;r das Verh&auml;ltnis des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates zu seiner Armee&#8220; [8], wird nur beil&auml;ufig bei der Abgrenzung von Eins&auml;tzen zur Verteidigung gegen&uuml;ber Eins&auml;tzen im Inland im Verteidigungs- oder Spannungsfall erw&auml;hnt (S. 45). Richtig wird auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 verwiesen, wonach Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr &#8222;im Rahmen und nach den Regeln&#8220; der Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit gem&auml;&szlig; Artikel 24 Absatz 2 GG zul&auml;ssig sind. [9] Auf den Inhalt der zentralen &#8222;Regeln&#8220; dieser Systeme, n&auml;mlich die UNO-Satzung und den NATO-Vertrag, wird dann jedoch nicht n&auml;her eingegangen. Statt dessen wird apodiktisch behauptet: &#8222;Auf dieser Grundlage beteiligt sich die Bundeswehr an internationaler Konfliktverh&uuml;tung und Krisenbew&auml;ltigung einschlie&szlig;lich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus&#8220; (S. 43). Die im V&ouml;lkerrecht strittige Frage, ob Milit&auml;reins&auml;tze auf dem Territorium von Staaten, auf dem Terroristen vermutet werden (&#8222;Krieg gegen den Terrorismus&#8220; in der Diktion des US-amerikanischen Pr&auml;sidenten Bush), &uuml;berhaupt mit den Bestimmungen der UNO-Satzung vereinbar sind [10], bleibt dabei ausgeklammert. Auch l&auml;sst sich das Ziel der &#8222;internationalen Konfliktverh&uuml;tung und Krisenbew&auml;ltigung&#8220; kaum noch unter den Begriff der &#8222;Verteidigung&#8220;, wie ihn Artikel 87 a GG verwendet, subsumieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich das Ziel der internationalen Konfliktverh&uuml;tung wie im Entwurf des Wei&szlig;buchs am Betroffensein &#8222;deutscher Interessen&#8220; orientiert:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext"><i>&#8222;Vorrangige Interessen deutscher Sicherheitspolitik bestehen darin, die europ&auml;ische sowie transatlantische Sicherheit und Stabilit&auml;t zu st&auml;rken, den Wohlstand des Landes durch einen freien und ungehinderten Welthandel zu erm&ouml;glichen, Krisen und Konflikte, die Deutschlands Sicherheit beeintr&auml;chtigen vorbeugend einzud&auml;mmen und zu bew&auml;ltigen, die Grunds&auml;tze der Demokratie, die internationale Geltung der Menschenrechte und die weltweite Respektierung des V&ouml;lkerrechts zu bef&ouml;rdern, sowie die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen zu &uuml;berwinden&#8220; (Wei&szlig;buch S. 9/10). </i></p>
</blockquote>
<p>Eine Regierung kann solche Zielvorstellungen im Wege internationaler politischer Einflussnahme verfolgen. Sie d&uuml;rfen aber nicht als Legitimation f&uuml;r kriegerische Interventionen herangezogen werden. Das vage Ziel globaler &#8222;Sicherheit&#8220; bietet keine verfassungsrechtliche Erm&auml;chtigung f&uuml;r Bundeswehreins&auml;tze. Milit&auml;rische Aggressionen gegen andere Staaten, die m&ouml;glicherweise den &#8222;freien und ungehinderten Welthandel&#8220; behindern, versto&szlig;en gegen die in Artikel 26 GG verankerte Pflicht zur Friedensstaatlichkeit sowie gegen das nach Artikel 25 GG geltende v&ouml;lkerrechtliche Gewaltverbot. Dar&uuml;ber hinaus &uuml;berschreiten sie den in Artikel 87 a GG festgelegten Rahmen der &#8222;Verteidigung&#8220; als einzige Aufgabe der Bundeswehr neben den unter engen Voraussetzungen in Artikel 87 a Absatz 3 und 4 und Artikel 35 Absatz 2 und 3 GG&nbsp; zugelassenen Eins&auml;tzen im Inneren.</p>
<h2 class="auto-created">2. Statt das Ziel der Friedens&shy;wah&shy;rung als Essential der modernen V&ouml;lker&shy;rechts&shy;ord&shy;nung sowie des Handelns der UNO-Organe in den Mittelpunkt zu stellen, degradiert das Wei&szlig;buch die UNO zu einem blo&szlig;en Instrument der Legiti&shy;ma&shy;ti&shy;ons&shy;be&shy;schaf&shy;fung f&uuml;r milit&auml;&shy;ri&shy;sche Inter&shy;ven&shy;ti&shy;o&shy;nen.</h2>
<p>Der haupts&auml;chliche Anlass f&uuml;r die Gr&uuml;ndung der UNO im Jahre 1945 war der Wunsch, &#8222;k&uuml;nftige Geschlechter vor der Gei&szlig;el des Krieges zu bewahren&#8220;, die in zwei Weltkriegen unsagbares Leid &uuml;ber die Menschheit gebracht hat. [11] Dem gem&auml;&szlig; bestimmt Artikel 2 Ziffer 4 der UNO-Satzung: &#8222;Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabh&auml;ngigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt&#8220;. Ende des Jahres 1974 einigte sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen nach langem Ringen auch auf eine Definition dessen, was unter &#8222;Aggression&#8220; zu verstehen ist. Das Spektrum der unzul&auml;ssigen Aggressionshandlungen reicht danach von der milit&auml;rischen Invasion &uuml;ber die Bombardierung, die Blockade von H&auml;fen und K&uuml;sten u. a. bis hin zur Entsendung bewaffneter Banden oder S&ouml;ldner in einen anderen Staat. [12]</p>
<p>Von diesem als ius cogens (zwingendes Recht) anerkannten universellen Gewaltverbot l&auml;sst die UNO-Satzung nur zwei Ausnahmen zu, n&auml;mlich gem&auml;&szlig; Artikel 51 das Selbstverteidigungsrecht der Staaten bei einem bewaffneten Angriff sowie nach Ma&szlig;gabe des VII. Kapitels erfolgende Sanktionsma&szlig;nahmen, die vom Sicherheitsrat bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen beschlossen wurden. [13] Das nach den Terroranschl&auml;gen am 11. September 2001 vor allem von der Regierung der USA sowie ihr nahestehenden V&ouml;lkerrechtlern beanspruchte Recht auf F&uuml;hrung eines &#8222;Pr&auml;ventivkrieges&#8220; hat bisher mit guten Gr&uuml;nden noch keine Anerkennung als V&ouml;lkergewohnheitsrecht gefunden. [14]</p>
<p>Der Entwurf des Wei&szlig;buchs nennt als zentrale Ziele der UNO &#8222;die Bewahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, die Durchsetzung der Menschenrechte sowie der wirtschaftliche und soziale Fortschritt aller V&ouml;lker&#8220;. Dann aber wird das Verh&auml;ltnis von Kriegsverh&uuml;tung als Grundsatzaufgabe und der Zulassung milit&auml;rischer Sanktionen als Ausnahmefall geradezu auf den Kopf gestellt: &#8222;Die einzigartige Bedeutung der Vereinten Nationen besteht darin, einen notwendig werdenden Einsatz milit&auml;rischer Gewalt mit der v&ouml;lkerrechtlichen Legitimit&auml;t zu versehen&#8220; (S. 35). Der Weltsicherheitsrat wird damit zu einem blo&szlig;en Legitimationsbeschaffungsorgan f&uuml;r kriegf&uuml;hrende Staaten herabgew&uuml;rdigt; die zentrale Aufgabe der Kriegsverh&uuml;tung erscheint nur noch als nebens&auml;chlich. Dieser Eindruck wird verst&auml;rkt durch die Forderung nach einem &#8222;neuen Verst&auml;ndnis&#8220; des Systems der UNO-Satzung, auf dessen Grundlage &#8222;das Recht auf Selbstverteidigung pr&auml;zisiert und pr&auml;ventives Eingreifen auf v&ouml;lkerrechtlich gesicherten Grundlagen geregelt werden&#8220; m&uuml;sse (S. 12). Damit macht sich das Wei&szlig;buch die vor allem in den USA vertretene Vorstellung von der Legitimit&auml;t des &#8222;Pr&auml;ventivkrieges&#8220; zu eigen. [15]</p>
<p>Des Weiteren wird im Entwurf des Wei&szlig;buchs behauptet: &#8222;Nicht zuletzt auf Grund der Erfahrungen im Kosovo gewinnt auch im V&ouml;lkerrecht der Gedanke zunehmend Anerkennung, dass die Abwendung von humanit&auml;ren Katastrophen, die Bek&auml;mpfung terroristischer Bedrohungen und der Schutz der Menschenrechte den Einsatz von Zwangsma&szlig;nahmen erfordern k&ouml;nnen&#8220; (S. 35). Der nach wie vor politisch und v&ouml;lkerrechtlich umstrittene Einsatz der Bundeswehr im Kosovo-Krieg 1999 [16] wird als Vorbild genommen, um sowohl dem &#8222;Anti-Terror-Krieg&#8220; als auch der &#8222;humanit&auml;ren Intervention&#8220; v&ouml;lkerrechtliche Legitimit&auml;t zu verleihen und damit das Gewaltverbot empfindlich aufzuweichen. In der Tat w&uuml;rde die Anerkennung eines Rechts auf &#8222;humanit&auml;re Intervention&#8220; nichts anderes als eine Einladung an m&auml;chtige und kriegsbereite Staaten bedeuten, unter Berufung auf wirkliche oder vermeintliche Verletzungen von Menschenrechten nach ihrem politischen Belieben andere Staaten anzugreifen. [17] Mit der v&ouml;lkergewohnheitsrechtlichen Anerkennung der humanit&auml;ren Intervention gehe, so wurde schon kurz nach dem Kosovo-Krieg gewarnt, zwangsl&auml;ufig die Gefahr einher, dass damit das Rad der V&ouml;lkerrechtsgeschichte wieder zur&uuml;ckgedreht und der &#8222;Politik des Kanonenboots&#8220; wieder Geltung verschafft werde. [18] Mit dem Rechtfertigungsversuch im Entwurf des Wei&szlig;buchs f&uuml;r Milit&auml;reins&auml;tze bei humanit&auml;ren Katastrophen, Menschenrechtsverletzungen und terroristischen Bedrohungen wird ein verh&auml;ngnisvoller Schritt zur&uuml;ck zur Anerkennung des bellum iustum, zur Vorstellung vom &#8222;gerechten Krieg&#8220; vollzogen und damit eine der wichtigsten Errungenschaften des modernen V&ouml;lkerrechts, der universelle Grundsatz des Gewaltverzichts zwischen den Staaten, preisgegeben.</p>
<p>Im &Uuml;brigen zeigen die Entwicklungen im Irak und in Afghanistan auf drastische Weise das Versagen einer Politik, die vor allem auf Milit&auml;rinterventionen setzt und dabei sowohl die Schaffung besserer Existenzbedingungen f&uuml;r die Bev&ouml;lkerung als auch die Instrumente ziviler Konfliktbearbeitung vernachl&auml;ssigt. [19] Angesichts des Bekanntwerdens neuer Anschlagspl&auml;ne in Gro&szlig;britannien ist der Einsch&auml;tzung beizupflichten, dass mit dem &#8222;Krieg gegen den Terrorismus &#8230; die Welt um nichts sicherer, sondern um ein Vielfaches unsicherer geworden&#8220; ist. [20]</p>
<h2 class="auto-created">3. Die zunehmende Verwischung der Grenze zwischen Krieg und Frieden, vor allem aber die Wieder&shy;be&shy;le&shy;bung der Lehre vom &bdquo;gerechten Krieg&ldquo; und die Abkehr vom v&ouml;lker&shy;recht&shy;li&shy;chen Gewalt&shy;verbot haben gravierende Auswir&shy;kungen auch auf die Geltung der Freiheits&shy;rechte in der Bundes&shy;re&shy;pu&shy;blik Deutsch&shy;land.</h2>
<p>Insbesondere im Rahmen der gegenw&auml;rtigen Debatte um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz [21] l&auml;sst sich eine Aufweichung der rechtlichen Grenze zwischen Krieg und Frieden beobachten. Einige Regierungspolitiker vertreten die auch im Wei&szlig;buch (S. 44) anklingende Auffassung, dass bei einem Terroranschlag mithilfe eines entf&uuml;hrten Flugzeugs wie am 11. September 2001 in den USA (sog. Renegade-Fall) Kriegsrecht anwendbar sei. [22] Das vom Bundesverfassungsgericht statuierte Verbot, Leben gegen Leben abzuw&auml;gen und durch den Abschuss des betreffenden Flugzeugs neben den Terroristen auch die unschuldigen Passagiere zu t&ouml;ten, w&uuml;rde danach in diesem Fall nicht gelten. Damit wird f&uuml;r den Fall eines Terroranschlags in Deutschland eine Art verfassungsrechtlicher Ausnahmezustand konstruiert, der unter Verzicht auf die Feststellung des Verteidigungsfalles gem&auml;&szlig; Artikel 115 a GG dem Staat die Dispositionsbefugnis &uuml;ber so elementare Grundrechte wie das Recht auf Leben (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) sowie die Menschenw&uuml;rdegarantie (Artikel 1 Absatz 1 GG) einr&auml;umt. In der Tat behaupten Autoren wie z. B. Christof Gramm, Referatsleiter im Bundesverteidigungsministerium, in diesem Zusammenhang, dass in &#8222;Extremlagen&#8220; die &#8222;Aufopferung des Lebens der einen&#8220; im Namen der &#8222;Gemeinschaftsgebundenheit&#8220; zul&auml;ssig sei. [23] Eine solche totale Inpflichtnahme des B&uuml;rgers durch den Staat bis hin zur (unfreiwilligen!) Opferung des Lebens ist kennzeichnend f&uuml;r einen extrakonstitutionellen Kriegszustand, nicht aber f&uuml;r die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Diese hat n&auml;mlich selbst f&uuml;r den Verteidigungsfall genaue Regeln in Gestalt der Artikel 115 a ff. GG aufgestellt und nur die Einschr&auml;nkung von bestimmten Grundrechten vorgesehen (Artikel 12 a&nbsp; Absatz 4 &ndash; 6, Artikel 17 a Absatz 2 GG).</p>
<p>Zu bef&uuml;rchten steht nunmehr, dass die Involvierung Deutschlands in kriegerische Auseinandersetzungen in Krisengebieten sowie auch im Zuge weltweiter Terrorbek&auml;mpfung nach Ma&szlig;gabe des Wei&szlig;buchs gravierende Grundrechtsbeschr&auml;nkungen f&uuml;r B&uuml;rger und B&uuml;rgerinnen jenseits der Verfassung nach sich ziehen werden &ndash; entsprechende Argumentationsmuster finden bereits jetzt Eingang in den &ouml;ffentlichen Diskurs: Wenn schon die Aufopferung von Menschenleben in &#8222;extremen Bedrohungslagen&#8220; als legitim erscheint, ergeben sich umso weniger Bedenken gegen Freiheitsentziehungen f&uuml;r Terrorverd&auml;chtige und f&uuml;r das ganze Arsenal heimlicher &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen, wie sie nicht nur in den USA nach dem 11. September 2001 praktiziert werden. [24] So plant die Bundesregierung denn auch, die durch das &#8222;Terrorismusbek&auml;mpfungsgesetz&#8220; vom 9. Januar 2002 [25] geschaffenen weit reichenden &Uuml;berwachungsbefugnisse der deutschen Geheimdienste nicht nur f&uuml;r die Zukunft beizubehalten, sondern k&uuml;nftig auch auf die Aufkl&auml;rung bestimmter &#8222;verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland&#8220; auszudehnen. [26]</p>
<p>Parallel dazu spricht der Entwurf des Wei&szlig;buchs von einer &#8222;Erweiterung des Einsatzspektrums deutscher Streitkr&auml;fte im Inland&#8220;, ohne allerdings konkrete Vorschl&auml;ge f&uuml;r eine daf&uuml;r notwendige Verfassungs&auml;nderung zu unterbreiten. Immerhin wird die Richtung vorgegeben: Die Bundeswehr muss danach &#8222;immer dann eingesetzt werden k&ouml;nnen, wenn nur sie &uuml;ber die erforderlichen F&auml;higkeiten verf&uuml;gt, um den Schutz der Bev&ouml;lkerung oder kritischer Infrastruktur zu gew&auml;hrleisten&#8220; (S. 45). Die Umsetzung dieser Vorstellungen w&uuml;rde zu einer erheblichen Kompetenzverschiebung im Verh&auml;ltnis zwischen Polizeien und Milit&auml;r in Deutschland f&uuml;hren und damit betr&auml;chtliche Auswirkungen auf die zivilgesellschaftlichen Strukturen zeitigen.</p>
<h2 class="auto-created">4. Die Gef&auml;hrdung von Leben und Gesundheit der zur weltweiten Durch&shy;set&shy;zung politischer Interessen jenseits der Vertei&shy;di&shy;gung einge&shy;setzten Soldatinnen und Soldaten l&auml;sst sich aus der Verfassung nicht recht&shy;fer&shy;ti&shy;gen.</h2>
<p>Nach dem Entwurf des Wei&szlig;buchs wird der soldatische Dienst u.a. durch eine &#8222;sehr weit reichende Treuepflicht, die auch den Einsatz des eigenen Lebens verlangt&#8220;, gekennzeichnet (S. 45). Zwar hei&szlig;t es dann weiter: &#8222;&Uuml;berlebensf&auml;higkeit und Schutz von Personal und Infrastruktur sind unabdingbare Grundvoraussetzungen f&uuml;r die Auftragserf&uuml;llung und Ausdruck der F&uuml;rsorgeverpflichtung des Staates gegen&uuml;ber den Angeh&ouml;rigen der Bundeswehr. Soldatinnen und Soldaten im Einsatz haben Anspruch auf den bestm&ouml;glichen Schutz&#8220; (S. 75).</p>
<p>Es ist aber geradezu kennzeichnend f&uuml;r Milit&auml;reins&auml;tze, dass dabei neben der von sog. &#8222;Kollateralsch&auml;den&#8220; in hohem Ausma&szlig; betroffenen Zivilbev&ouml;lkerung auch die beteiligten Soldatinnen und Soldaten mit ihrer Verwundung oder ihrem Tod rechnen m&uuml;ssen. Dies l&auml;sst sich zwar durch die Notwendigkeit der Verteidigung des eigenen Landes legitimieren, nicht aber durch blo&szlig;e politische oder &ouml;konomische Interessen, zu deren Durchsetzung die Milit&auml;rangeh&ouml;rigen weltweit eingesetzt werden sollen. Hierbei werden sie wie zur Zeit imperialistischer Eroberungsz&uuml;ge zur Verf&uuml;gungsmasse der jeweiligen Befehlshaber herabgew&uuml;rdigt und als &#8222;Humanressource&#8220; f&uuml;r fragw&uuml;rdige Zwecke instrumentalisiert.</p>
<p>Zwar ergibt sich aus &sect; 11 Soldatengesetz die Pflicht zum Gehorsam gegen&uuml;ber Befehlen der Vorgesetzten. Zugleich statuieren das Soldatengesetz sowie das Grundgesetz aber rechtliche Grenzen der milit&auml;rischen Befehlsbefugnis. So darf ein Befehl u. a. nur zu dienstlichen Zwecken erteilt werden, anderenfalls braucht er nach &sect; 11 Absatz 1 Satz 3 Soldatengesetz nicht befolgt zu werden. Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. Juni 2005 ausf&uuml;hrte, ist ein Befehl nur dann in diesem Sinne zu &#8222;dienstlichen Zwecken&#8220; erteilt, &#8222;wenn ihn der milit&auml;rische Dienst erfordert, um die durch die Verfassung festgelegten Aufgaben der Bundeswehr zu erf&uuml;llen&#8220;. [27] Dies ist bei Milit&auml;reins&auml;tzen, die nicht der Verteidigung, sondern der Durchsetzung politischer oder &ouml;konomischer Ziele dienen, aber gerade nicht der Fall. [28]</p>
<p>Des Weiteren ist daran zu erinnern, dass die deutschen Streitkr&auml;fte als Teil der &#8222;vollziehenden Gewalt&#8220; gem&auml;&szlig; Artikel 1 Absatz 3 GG ebenso wie die anderen Staatsgewalten einer strikten Grundrechtsbindung unterliegen. Daraus hat das Bundesverwaltungsgericht in der genannten Entscheidung mit Recht gefolgert, dass auch den Soldatinnen und Soldaten die Freiheit des Gewissens gem&auml;&szlig; Artikel 4 Absatz 1 GG zusteht. [29] Ebenso entfalten die anderen Grundrechte ihre Schutzwirkung auch zugunsten von Milit&auml;rangeh&ouml;rigen, soweit sie nicht ausdr&uuml;cklich durch den Gesetzgeber auf der Grundlage des Artikel 17 a GG eingeschr&auml;nkt wurden. Im Entwurf des Wei&szlig;buchs fehlt indessen jeglicher Hinweis darauf.</p>
<p><i>Prof. Dr. Martin Kutscha <br />lehrt Staats- und Verwaltungsrecht an der Fachhochschule f&uuml;r Verwaltung und Rechtspflege in Berlin und ist Mitglied des Beirats der Humanistischen Union<br /></i></p>
<p><b>Anmerkungen:</b><br />1&nbsp;Dazu jetzt ausf&uuml;hrlich Schiedermair, Der internationale Frieden und das Grundgesetz, Baden-Baden 2006, S. 100 ff., ferner BVerwG, NJW 2006, 77 (81).<br />2&nbsp;Vgl. nur BVerfGE 104, 151 (213); BVerwG, NJW 2006, 77 (82 u. 93).<br />3 &nbsp;BVerfGE a. a. O.<br />4&nbsp;Geregelt in Art. 87 a Abs. 3 u. 4, Art. 35 Abs. 2 u. 3 GG.<br />5&nbsp;So z. B. Arndt, Bundeswehreinsatz f&uuml;r die UNO, D&Ouml;V 1992, 618; Deiseroth, Die Beteiligung Deutschlands am kollektiven Sicherheitssystem der Vereinten Nationen aus verfassungsrechtlicher Sicht, NJ 1993, 145 (149); ausf&uuml;hrlich dazu Kutscha, &#8222;Verteidigung&#8220; &ndash; vom Wandel eines Verfassungsbegriffs, KJ 2004, 228 (232 f.).<br />6&nbsp;So z. B. Baldus, in:&nbsp; v. Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, Bd. 3, 5. Aufl. M&uuml;nchen 2005, Art. 87 a, Rdnr. 43; Heun, in: Dreier, Grundgesetz, Bd. III, T&uuml;bingen 2000, Art. 87 a, Rdnr. 17.<br />7&nbsp;BVerwG, NJW 2006, 77 (81).<br />8&nbsp;D&uuml;rig, in: Maunz/D&uuml;rig, Grundgesetz, Art. 87 a Rdnr. 5 (1971).<br />9&nbsp;BVerfGE 90, 286 (LS 1 u. S. 345).<br />10&nbsp;Vgl. nur Blumenwitz, Einsatzm&ouml;glichkeiten der Bundeswehr im Kampf gegen den Terrorismus, ZRP 2002, 102 (104 f.); Frowein, Der Terrorismus als Herausforderung f&uuml;r das V&ouml;lkerrecht, Za&ouml;RV 62 (2002), 879 (889). <br />11&nbsp;So der erste Satz der Pr&auml;ambel der UNO-Satzung; vgl. v. Bredow (Hrsg.), Geschichte und Organisation der UNO, K&ouml;ln 1980, S. 9 f.<br />12&nbsp;Wiedergabe der UNO-Resolution 3314 bei Frank, in: AK-GG, 3. Aufl. Neuwied 2001, Art. 26, Rdnr. 40.<br />13&nbsp;Vgl. dazu BVerwG, NJW 2006, 77 (93); Paech/Stuby, V&ouml;lkerrecht und Machtpolitik in den internationalen Beziehungen, Hamburg 2001, S. 539 ff.<br />14&nbsp;Vgl. Murswiek, Die amerikanische Pr&auml;ventivkriegsstrategie und das V&ouml;lkerrecht, NJW 2003, 1014 sowie BVerwG, NJW 2006, 77 (95).<br />15&nbsp;Vgl. Neu, Verteidigung grenzenlos, Bl&auml;tter f. dt. u. intern. Politik 2006, 788.<br />16&nbsp;Dazu z. B. die Beitr&auml;ge in Lutz (Hrsg.), Der Kosovo-Krieg, Baden-Baden 2000.<br />17&nbsp;Vgl. z. B. Deiseroth, &#8222;Humanit&auml;re Intervention&#8220; und V&ouml;lkerrecht, NJW 1999, 3084; Denninger, Menschenrechte, Menschenw&uuml;rde und staatliche Souver&auml;nit&auml;t, ZRP 2000, 192 (193 f.).<br />18&nbsp;Epping, Nachbetrachtung: Der Kosovo-(Kampf-)Einsatz der Bundeswehr, in: Ders. u. a. (Hrsg.), Festschrift f&uuml;r Knut Ipsen, M&uuml;nchen 2000, S. 615 (649)<br />19&nbsp;Vgl. dazu nur das &#8222;Friedensgutachten 2006&#8220; der Friedensforschungsinstitute, M&uuml;nster 2006; Hauswedell, Erweiterte Sicherheit und milit&auml;rische Entgrenzung, Bl&auml;tter f. dt. u. intern. Politik 2006, 721.<br />20&nbsp;So der Leitartikel der &#8222;Berliner Zeitung&#8220; v. 11. 8. 2006.<br />21&nbsp;BVerfG, NJW 2006, 751.<br />22&nbsp;So Sch&auml;uble, FR v. 4. 5. 2006, Jung, Berliner Zeitung v. 16. 6. 2006, Wiefelsp&uuml;tz, RuP 2006, 71; dazu ausf&uuml;hrlich Kutscha, Terrorbek&auml;mpfung jenseits der Grundrechte? Erscheint in RuP 4/2006.<br />23&nbsp;Gramm, Der wehrlose Verfassungsstaat? DVBl. 2006, 653 (661); gleichsinnig Pawlik, &sect; 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes &ndash; ein Tabubruch? JZ 2004, 1045 (1053).<br />24&nbsp;Vgl. dazu Arzt, Polizeiliche &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen in den USA, Frankfurt 2004, Marx, &#8222;Globaler Krieg gegen Terrorismus&#8220; und territorial gebrochene Menschenrechte, KJ 2006, 151.<br />25&nbsp;BGBl. I 2002, 361; dazu M&uuml;ller-Heidelberg u. a. (Hrsg.), Grundrechte-Report 2002, Reinbek 2002; Gro&szlig;, Terrorbek&auml;mpfung und Grundrechte, KJ 2002, 1.<br />26&nbsp;Vgl. FR v. 5. 7. 2006; vgl. zum Entwurf eines &#8222;Terrorismusbek&auml;mpfungserg&auml;nzungsgesetzes&#8220; auch die Pressemitteilung der Humanistischen Union Nr. 11/2006 vom 9. 7. 2006.<br />27&nbsp;BVerwG, NJW 2006, 77 (80).<br />28&nbsp;Vgl. BVerwG a. a. O., S. 81.<br />29&nbsp;BVerwG a. a. O., S. 86.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/abschied-von-der-friedensstaatlichkeit-der-entwurf-des-neuen-weissbuchs-der-bundeswehr/">Abschied von der Friedensstaatlichkeit? Der Entwurf des neuen Weißbuchs der Bundeswehr</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Der &#8222;Krieg gegen den Terror&#8220; im Kampf gegen den Rechtsstaat?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/der-krieg-gegen-den-terror-im-kampf-gegen-den-rechtsstaat/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Aug 2006 17:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bundeskabinett verabschiedet Entwurf eines Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetzes. Mitteilungen Nr. 194, S. 6-8 Darf man Behörden, deren Praktiken gegenwärtig Gegenstand eines Untersuchungsausschusses sind, die möglicherweise in die Entführung deutscher Staatsangehöriger verstrickt sind, mit zusätzlichen Schnüffelbefugnissen ausstatten? Behörden, die außerdem verdächtig sind, sich in schwerwiegender Weise gegen das Folterverbot vergangen zu haben, indem sie &#8222;zurechtgefolterte&#8220; Gefangene in ausländischen Folterverliesen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Bundeskabinett verabschiedet Entwurf eines Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetzes.</p>
<p>Mitteilungen Nr. 194, S. 6-8</p>
<p>Darf man Behörden, deren Praktiken gegenwärtig Gegenstand eines Untersuchungsausschusses sind, die möglicherweise in die Entführung deutscher Staatsangehöriger verstrickt sind, mit zusätzlichen Schnüffelbefugnissen ausstatten? Behörden, die außerdem verdächtig sind, sich in schwerwiegender Weise gegen das Folterverbot vergangen zu haben, indem sie &#8222;zurechtgefolterte&#8220; Gefangene in ausländischen Folterverliesen vernahmen? Man darf, sagt die Bundesregierung mit ihrem Kabinettsbeschluss vom 12. Juli dieses Jahres.</p>
<p>Mit dem entsprechenden Beschluss nahm die Regierung den Entwurf eines Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes (TBEG) aus dem Innenministerium zur Kenntnis. Der Gesetzentwurf sieht nicht nur vor, die Geltungsdauer der mit dem sog. &#8222;Zweiten Otto-Paket&#8220; (dem TBG) eingeführten Befugnisse um fünf Jahre zu verlängern, die Geheimdienste sollen zur Terrorismusbekämpfung zukünftig auch Auskünfte bei Banken, Luftfahrt-, Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen zur Aufklärung solcher verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland einholen dürfen, die die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt fördern. Zu diesem Zweck soll auch der IMSI-Catcher &#150; unter im Übrigen vereinfachten Voraussetzungen &#150; eingesetzt werden dürfen. Neben den Polizeien sollen nun auch die Geheimdienste die Ausschreibung von Personen zur europaweiten &#150; verdeckten! &#8211; Registrierung im Schengener Informationssystem (SIS) zur Abwehr von erheblichen Gefährdungen für die innere oder äußere Sicherheit veranlassen können. Die weiterhin geplante Möglichkeit zur Auskunft über Bankdaten einschließlich der Information über Geldbewegungen soll wegen der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Befugnissen nach dem Kreditwesengesetz zurückgestellt werden. Die Befugnis zur zollamtlichen Sicherstellung bei Geldwäscheverdacht soll auf Fälle des Terrorismusfinanzierungsverdachts übertragen werden. Und schließlich sollen die Schlapphüte aus Köln (Bundesamt für Verfassungsschutz und MAD) und Pullach zu einem automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes berechtigt werden. Die Regelungen sollen erneut fünf Jahre gelten und einer Evaluation unterzogen werden, diesmal unter Mitwirkung eines wissenschaftlichen Sachverständigen.</p>
<p>Die Kritik der Humanistischen Union setzt bei letztgenanntem Punkt an: Eine Evaluation war bereits beim jetzt auslaufenden TBG vorgesehen. Ein Evaluationsbericht, der diesen Namen auch verdient, liegt für die jetzt auslaufenden Befugnisse nicht vor. Stattdessen meint das Kabinett, dass ein eher als Tätigkeitsbericht der verschiedenen Geheimdienste zu lesender &#8222;Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes&#8220; ausreiche, um die Erforderlichkeit der Ermächtigungen zu belegen. An einer Evaluation, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügte, etwa einer vorherigen Bestimmung des (unabhängigen!) Trägers der Untersuchung, dem Evaluationsverfahren und der zu verlangenden Datenbasis, fehlt es dagegen völlig. Die Humanistische Union hat das neue Gesetzgebungsverfahren deshalb insgesamt als unseriös kritisiert (Presseerklärung vom 9.7.2006). Mit dem vorliegenden Bericht der Bundesregierung kann die Verhältnismäßigkeit der neuen Befugnisse überhaupt nicht eingeschätzt werden. Folglich können sich auch die Abgeordneten des Bundestages bei der für das Ende des Jahres anstehenden Abstimmung kein Urteil darüber bilden, ob die zu verlängernden Befugnisse mit Verfassungsgrundsätzen vereinbar sind oder nicht. Eine parlamentarische Abstimmung gerät so zum Blindflug. Das gilt erst recht deswegen, weil noch nicht einmal der Erfahrungsbericht im Bundestag beraten wurde.</p>
<p>Erheblichen Bedenken begegnet der gegenwärtig diskutierte Entwurf auch unter dem Gesichtspunkt der Normenklarheit. Dieser Grundsatz besagt im Wesentlichen, dass sich aus Eingriffsermächtigungen klar und für Bürger erkennbar ergeben muss, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und welchen Umfang die Beschränkung von Grundrechten haben. Dieser Anforderung genügt die neue Regelung in weiten Teilen nicht. Mitunter sind die neuen Regelungen selbst für Kenner des Geheimdienstrechts nahezu unverständlich (siehe unten). Erst im Jahr 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht eine ähnlich gewundene Vorschrift aus dem Außenwirtschaftsgesetz für normenunklar und damit verfassungswidrig erklärt. Gelernt haben die Verfasser des vorliegenden TBEG-Entwurfs aus dieser Entscheidung offenbar wenig.</p>
<p>Auch in inhaltlicher Hinsicht verdient der Entwurf bürgerrechtliche Kritik. Bisher galt: es müssen tatsächliche Anhaltspunkte für die Planung oder Begehung von Staatsschutz-Straftaten vorliegen, damit der IMSI-Catcher durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eingesetzt werden darf. Künftig soll er auch zur Aufklärung von verfassungswidrigen Bestrebungen oder Tätigkeiten genutzt werden dürfen. Diese Absicht verkennt die Eingriffsintensität der Maßnahme. Denn sie bezieht ihre Grundrechtsrelevanz nicht nur daraus, dass (nicht-telefonierende) Handys von Zielpersonen geortet werden, sondern aus dem Umstand, dass beim IMSI-Catcher-Einsatz immer auch völlig &#8222;unverdächtige&#8220; Mobilfunktelefone ins Visier der Ermittler geraten. Mit anderen Worten: Ein Handy-Nutzer muss stets den (unbemerkten) Abgleich seiner Mobilfunk-Verkehrsdaten mit einem &#8222;Verdächtigen-Raster&#8220; fürchten. Das Bundesverfassungsgericht wird aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr über die Verfassungsbeschwerde der Humanistischen Union gegen die Regelung in der Strafprozessordnung befinden. Damit könnte sich die Annahme, es handele sich beim IMSI-Catcher um eine Ermittlungsmethode geringerer Intensität, schnell als irrtümlich herausstellen.</p>
<p>Durch die Fortschreibung von Auskunftsbefugnissen werden die Geheimdienste sukzessive zu omniinformierten Sicherheitsbehörden entwickelt, deren Tätigkeit &#150; insbesondere auch im Inland &#150; immer mehr in Szenen hineinragt, deren Gefährlichkeit an die terroristischer Zusammenschlüsse keineswegs heranreicht. Tatsächlich eröffnen viele der neuen Befugnisse einer immer unkontrollierbareren  Schnüffelpraxis der Geheimdienste Tür und Tor. Durch die immer ausufernder ausgestalteten Übermittlungsregelungen, gerade auch im Geheimdienstrecht, nehmen diese zunehmend den Charakter von Vorfeld-Ermittlungsbehörden an.</p>
<p>Die geplante Anti-Terror-Datei ist ein Beispiel für eine solche Schnittstelle von Informationen unterschiedlichster Herkunft. In ihr sollen nicht nur verdächtige Personen (einschließlich Informationen über Bank-, Telefon-, Internetverbindungen, Führerscheindaten sowie ihre Kontaktpersonen) und terroristische Vereinigungen verzeichnet werden, sondern auch Stiftungen und Unternehmen mit möglichen Verbindungen ins islamistische Milieu. Die informationelle Trennung von polizeilichen und geheimdienstlichen Stellen wird durch entsprechende Datenpools weitgehend aufgehoben.</p>
<p>Der rechtsstaatliche Kern des Trennungsgebots, wonach derjenige, der (fast) alles weiß, nicht alles dürfen soll und derjenige, der (fast) alles darf, nicht alles wissen soll, wird durch die Weiterentwicklung von gegenseitigen Zugriffsmöglichkeiten auf die Datenbestände anderer Sicherheitsbehörden praktisch abgeschafft. Denn die Geheimdienste verfügen über Informationen, die insbesondere Strafverfolgungsbehörden sich nur unter engeren Voraussetzungen (oder gar nicht) selber verschaffen dürften. Und die mit Zwangsbefugnissen ausgestatteten Polizeibehörden können auch solche Erkenntnisse nutzen, die aus geheimdienstlichen Vorfeld-Ermittlungen stammen.</p>
<p>Der Gesetzgeber verweigert mit dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines TBEG auch weiterhin die Umsetzung einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts, die sich aus dem Urteil zum großen Lauschangriff vom 3. März 2004 ergibt: Demnach sollten im gesamten &#8222;Sicherheitsrecht&#8220; gesetzliche Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung eingebaut werden. Dieser Kernbereich wird als Voraussetzung eines menschenwürdigen Lebens gesehen; sein gesetzlicher Schutz soll (unbeabsichtigte) Verletzungen dieser Intimsphäre verhindern bzw. durch nachgelagerte Löschungspflichten und Verwertungsverbote heilen. Nichts davon findet sich im TBEG. Zwar bezogen sich die Ausführungen im Urteil der Karlsruher Richter zum Lauschangriff unmittelbar nur auf die Regelung in der Strafprozessordnung. Längst ist sich die Rechtswissenschaft aber darin einig, dass diese Entscheidung auch für andere Rechtsmaterien anzuwenden ist.</p>
<p>Die Humanistische Union wird den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zum TBEG weiter beobachten und sich zu gegebener Zeit mit einer ausführlichen Stellungnahme zu Wort melden.</p>
<p><i>Fredrik Roggan<br />ist Rechtsanwalt in Berlin und Mitglied des Bundesvorstandes der Humanistischen Union</i></p>
<h5>Der Gesetzgeber und die Klarheit von Normen</h5>
<p><b>Das Bundesverfassungsgericht zur Klarheit von Eingriffsnormen im so genannten AWG-Beschluss</b></p>
<p><i>&#8222;Auch für die Bürger als Normadressaten ist bei Regelungen mit tiefgestaffelten Verweisungen schwer erkennbar, worauf mögliche Eingriffsmaßnahmen gestützt werden können. Deshalb wird in der Literatur zum Teil gefordert, der Betroffene müsse aus der Eingriffsnorm selbst entnehmen können, welche Eingriffe in sein informationelles Selbstbestimmungsrecht prinzipiell möglich sind (vgl. Bizer, Forschungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung, 1992, S. 174 f.; Denninger, in: Bäumler, Polizei und Datenschutz, 1999, S. 16 f.; Gusy, Polizeiarbeit zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, StV 1993, S. 269 (274)). Eine solch strikte Anforderung lässt sich der Verfassung zwar nicht entnehmen. Ist es auf Grund der Verweisungstechnik aber &#150; wie hier [im alten Außenwirtschaftsgesetz, Anm. F. R.] &#150; allenfalls Experten möglich, sämtliche Eingriffsvoraussetzungen mit vertretbarem Aufwand zu erkennen, spricht dies gegen die Beachtung des Grundsatzes der Klarheit einer Norm, die sich auch auf das Verhalten und die Rechte der Bürger auswirkt.&#8220;<br />(zitiert nach: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 110, S. 33/S. 64)</i></p>
<p><b>Ein Beispiel für die neuen Befugnisnormen aus dem Regierungsentwurf für ein Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) &#150; BR-Drucks. 545/06</b></p>
<p>Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf im Einzelfall Auskünfte einholen: <br /><b>bei denjenigen</b>, die geschäftsmäßig an der Erbringung von Angeboten zur Information oder Kommunikation, soweit nicht die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht (Datendienste, zum Beispiel Verkehrs-, Wetter-, Umwelt- und Börsendaten, Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangebote) mitwirken ( § 2 Abs. 2 Nr. 2 TDG),</p>
<p><b>zu Merkmalen</b> der Identifikation des Nutzers eines solchen Teledienstes, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste ( § 8a Abs. 2 Nr. 5 BVerfSchG lt. TBEG-Entwurf),</p>
<p><b>soweit dies erforderlich ist </b>zur Aufklärung von Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben ( § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG)</p>
<p>und <b>die aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind</b>, Gewalt vorzubereiten, einschließlich dem Hervorrufen von Gewaltanwendung, auch durch Unterstützen von Vereinigungen, die Anschläge gegen Sachen befürworten ( § 8a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BVerfSchG lt. TBEG-Entwurf)</p>
<p><b>über Personen</b>, bei denen aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie die Leistung (des Teledienstes) für eine Person in Anspruch nehmen, bei der tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie schwerwiegende Gefahren in Gestalt von Bestrebungen, die aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, Gewalt vorzubereiten, einschließlich dem Hervorrufen von Gewaltanwendung, auch durch Unterstützen von Vereinigungen, die Anschläge gegen Sachen befürworten, nachdrücklich fördert ( § 8a Abs. 3 Nr. 2a in Verbindung mit Nr. 1 BVerfSchG lt. TBEG-Entwurf).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/der-krieg-gegen-den-terror-im-kampf-gegen-den-rechtsstaat/">Der &#8222;Krieg gegen den Terror&#8220; im Kampf gegen den Rechtsstaat?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Strafvollzug: Vom schleichenden Ende der Resozialisierung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/strafvollzug-vom-schleichenden-ende-der-resozialisierung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Aug 2006 17:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bundesverfassungsgericht betont Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des Jugenstrafvollzugs Mitteilungen Nr. 194, S. 8-10 1. Am 31. Mai sprach das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Hoffnung machendes Urteil, dessen Kernaussage darin besteht, dass der Vollzug der Jugendstrafe bis Ende 2007 auf eine eigenst&#228;ndige gesetzliche Grundlage gestellt werden muss (BVerfG, Urteil vom 31.05.2006, 2 BvR 1673/04, ZJJ 2006 S.193). [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesverfassungsgericht betont Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des Jugenstrafvollzugs</p>
<p>Mitteilungen Nr. 194, S. 8-10</p>
<p>1. Am 31. Mai sprach das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Hoffnung machendes Urteil, dessen Kernaussage darin besteht, dass der Vollzug der Jugendstrafe bis Ende 2007 auf eine eigenst&auml;ndige gesetzliche Grundlage gestellt werden muss (BVerfG, Urteil vom 31.05.2006, 2 BvR 1673/04, ZJJ 2006 S.193). Die Humanistische Union hatte sich in der vergangenen Zeit daf&uuml;r eingesetzt, dass der bislang bestehende gesetzlose Zustand des Jugendstrafvollzugs endlich beendet wird (vgl. Mitteilungen 188, S.13: &#8222;Gesetzgebungskompetenz f&uuml;r den Strafvollzug muss beim Bund bleiben!&#8220;, Mitteilungen 191, S.11: &#8222;HU fordert Jugendstrafvollzugsgesetz und Erhalt der Bundeskompetenz&#8220;). Davon sind jedes Jahr rund 17.000 Jugendliche und Heranwachsende betroffen, die zu einer Jugendstrafe verurteilt werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist zun&auml;chst ein wichtiger Schritt in diese Richtung.</p>
<p>Allerdings traf nur kurze Zeit sp&auml;ter der Bundestag eine f&uuml;r den Strafvollzug, ja das Strafrecht insgesamt, verh&auml;ngnisvolle Entscheidung: Am 30. Juni verabschiedete er die Gesetze zur so genannten F&ouml;deralismus-Reform einschlie&szlig;lich der in der Fachwelt unisono kritisierten &Uuml;bertragung der Gesetzgebungskompetenz f&uuml;r den Strafvollzug vom Bund auf die L&auml;nder. Ab demn&auml;chst werden nunmehr die L&auml;nder f&uuml;r den Strafvollzug zust&auml;ndig sein.</p>
<p>2. Das Positive an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist nicht nur die Tatsache, dass es die Notwendigkeit eines Jugendstrafvollzuggesetzes feststellt; bemerkenswert ist vielmehr, dass das Gericht zugleich einige wesentliche Mindestvorgaben f&uuml;r zuk&uuml;nftige gesetzliche Regelungen des Jugendstrafvollzugs formuliert und dem Gesetzgeber eine straffe Frist zur Umsetzung seiner Vorgaben mitgibt.</p>
<p>Das Urteil geht auf Verfassungsbeschwerden zur&uuml;ck, mit denen der eine Jugendstrafe absitzende Beschwerdef&uuml;hrer sich gegen die Postkontrolle und verschiedene Disziplinarma&szlig;nahmen zur Wehr setzte. Nachdem er mit seinem Klageziel vor dem Oberlandesgericht gescheitert war, erhob er Verfassungsbeschwerde und argumentierte, dass die von der Justizvollzugsanstalt angeordneten Ma&szlig;nahmen in seine Grundrechte eingriffen und es der Anstalt an der f&uuml;r Grundrechtseingriffe erforderlichen gesetzlichen Grundlage fehle. Zwar wies das BVerfG die konkreten Antr&auml;ge des Beschwerdef&uuml;hrers ab, da es die Ma&szlig;nahmen ausnahmsweise f&uuml;r die &Uuml;bergangszeit auch ohne gesetzliche Grundlage als gerechtfertigt ansah. In der Sache war die Verfassungsbeschwerde jedoch erfolgreich.</p>
<p>Das Urteil stellt zun&auml;chst fest, dass die &uuml;ber den blo&szlig;en Entzug der Freiheit hinausgehenden Grundrechtseingriffe und -beschr&auml;nkungen &ndash; wie stets &ndash; nur zul&auml;ssig sind, wenn sie durch ein Gesetz geregelt werden. Dass dieser Grundsatz auch f&uuml;r Strafgefangene gelte, stehe seit dem Urteil des BVerfG vom 14. M&auml;rz 1972 fest (BVerfGE 33, 1). F&uuml;r den Vollzug der Jugendstrafe gebe es bislang kein entsprechendes Gesetz, da das Jugendgerichtsgesetz nur vereinzelte Bestimmungen &uuml;ber den Jugendstrafvollzug enthalte, die zudem keine Befugnisnormen f&uuml;r Grundrechtseingriffe darstellten. Auch das Strafvollzugsgesetz k&ouml;nne nicht herangezogen werden, weil es nur den Vollzug der Freiheitsstrafe des Allgemeinen Strafrechts regele. Eine analoge Anwendung komme nicht in Betracht, da es keine &#8222;planwidrige L&uuml;cke&#8220; im gesetzlichen Regelungswerk gebe. Au&szlig;erdem unterschieden sich die beiden Materien &ndash; &#8222;Vollzug der Jugendstrafe&#8220; und &#8222;Vollzug der Freiheitsstrafe&#8220; &ndash; wegen der besonderen erzieherischen Ausrichtung der Jugendstrafe und der jugendlichen Lebensphase der Gefangenen mit all ihren Besonderheiten wesentlich voneinander.</p>
<p>F&uuml;r zuk&uuml;nftige Gesetze zum Jugendstrafvollzug betont das BVerfG zun&auml;chst, dass das Ziel des Vollzuges der Jugendstrafe in der sozialen (Re-)Integration des Gefangen bestehen m&uuml;sse. Dies folge aus dem verfassungsrechtlichen Schutz der Menschenw&uuml;rde, dem Grundsatz der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit sowie der staatlichen Schutzpflicht f&uuml;r die Sicherheit aller B&uuml;rger. F&uuml;r den Jugendstrafvollzug habe das Ziel der Bef&auml;higung zu einem straffreien Leben in Freiheit ein &#8222;besonders hohes Gewicht&#8220;.</p>
<p>Erfreulich sind die weiteren Feststellungen zu den Besonderheiten, die bei einem Jugendstrafvollzugsgesetz zu beachten sind. Zun&auml;chst h&auml;lt das Urteil die besondere Strafempfindlichkeit junger Menschen fest, die sich aus einem anderen Zeitempfinden und daraus ergebe, dass sie in besonderem Ma&szlig;e unter der Trennung von der Familie und anderen Bezugspersonen sowie dem erzwungenem Alleinsein leiden.</p>
<p>Einen speziellen Regelungsbedarf macht das Urteil weiterhin f&uuml;r die Kontakte zu anderen Gefangenen und zur Au&szlig;enwelt, bei der k&ouml;rperlichen Bewegung und der Reaktion auf Pflichtverst&ouml;&szlig;e aus. Dezidiert fordert das Gericht, dass famili&auml;re Besuchskontakte &#8222;um ein Mehrfaches&#8220; h&auml;ufiger als im Erwachsenenvollzug gew&auml;hrt werden m&uuml;ssen, und dass das Rechtsschutzsystem altersangemessen und effektiv ausgestaltet werden m&uuml;sse: Den derzeitigen Rechtsweg, der bei Beschwerden gegen Vollzugsma&szlig;nahmen zum Oberlandesgericht geht ( &sect; &sect; 23 ff EGGVG) und schriftlich gef&uuml;hrt werden muss, h&auml;lt das Gericht nicht f&uuml;r geeignet.</p>
<p>F&uuml;r die Ausgestaltung des Vollzuges verlangt das Gericht, dass wissenschaftliche Erkenntnisse &uuml;ber die Wirksamkeit hinsichtlich des Zieles sozialer Integration ber&uuml;cksichtigt werden. Es billigt dem Gesetzgeber zwar einen weiten Spielraum bei der Vollzugsgestaltung zu, verlangt jedoch ausdr&uuml;cklich, dass der Gesetzgeber das aus der Vollzugspraxis entstandene Erfahrungswissen nutzt und sich am Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis orientiert. Dazu verpflichtet es ihn auch, entsprechende Daten zu erheben und Forschung zu betreiben.</p>
<p>Schlie&szlig;lich bestimmt das Gericht, dass der Vollzug personell und sachlich so auszustatten sei, &#8222;wie es zur Realisierung des Vollzugszieles erforderlich ist&#8220;. Dies betreffe auch die Bereitstellung ausreichender Bildungs- und Ausbildungsm&ouml;glichkeiten, die Formen der Unterbringung und Betreuung, das soziale Lernen in der Gemeinschaft, den Schutz der Inhaftierten vor gegenseitiger Gewalt, eine ausreichende therapeutische und p&auml;dagogische Betreuung sowie angemessene Hilfen f&uuml;r die Zeit nach der Entlassung.</p>
<p>Zur Umsetzung dieser Vorgaben durch ein Jugendstrafvollzugsgesetz setzt das Bundesverfassungsgericht eine vergleichsweise knappe Frist bis Ende 2007.</p>
<p>3. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht zweifellos in die richtige Richtung. Durch die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf die L&auml;nder gewinnt es noch an Bedeutung, denn die in diesem und den bislang ergangenen Urteilen zum Strafvollzug insgesamt gemachten Vorgaben sind von den L&auml;ndern bei der Erarbeitung ihrer Strafvollzugsgesetze zu beachten.</p>
<p>Nur drei Wochen nach diesem Grundsatzurteil hat zun&auml;chst der Bundestag und eine Woche sp&auml;ter der Bundesrat das verfassungs&auml;ndernde Gesetz zur sogenannten F&ouml;deralismusreform mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit verabschiedet (BT-Drs. 16/813). Das Gesetz sieht vor, dass aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 Grundgesetz, der die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Rahmen der so genannten konkurrierenden Gesetzgebung enth&auml;lt, der Strafvollzug gestrichen wird. Dies umfasst den Vollzug der Freiheitsstrafe ebenso wie den Jugendstrafvollzug und den Vollzug der Untersuchungshaft.</p>
<p>In der Fachwelt, insbesondere auch in der Anh&ouml;rung vor dem Rechtsausschuss, ist dieser Teil scharf und fast einhellig kritisiert worden. Sachlich ist in der Tat nicht nachvollziehbar, dass das Strafrecht in einen bundeseinheitlichen Teil, der das materielle und das Prozessrecht umfasst, und in den den L&auml;ndern unterstehenden Teil des Vollzugrechts zerlegt wird. Der Rechtseinheitlichkeit f&uuml;gt dies Schaden zu, die tats&auml;chlichen Zust&auml;nde in den Gef&auml;ngnissen, die Ausrichtung des Vollzuges und die Arbeitsweise der Anstalten werden sich noch weiter auseinander entwickeln, als dies derzeit schon der Fall ist. Zu bef&uuml;rchten ist ein &#8222;Wettbewerb der Sch&auml;bigkeit&#8220;, wie es von einigen Sachverst&auml;ndigen formuliert wurde. In der Tat muss man davon ausgehen, dass die L&auml;nder vor allem am Vollzug sparen wollen. Zu erwarten ist, dass sich die Betreuungsangebote und die Personalschl&uuml;ssel weiter verschlechtern werden.</p>
<p>Der Kriminologe und ehemalige nieders&auml;chsische Justizminister Christian Pfeiffer warnte zudem vor einer selbstgestellten Populismusfalle: Jedes Mal, wenn die Landesjustizminister zuk&uuml;nftig unter Druck geraten, sei es wegen entflohener H&auml;ftlinge oder von diesen w&auml;hrend einer Vollzugslokkerung begangener Straftaten, werden auch Forderungen nach Versch&auml;rfungen der jeweiligen Landes-Strafvollzugsgesetze kommen. Manchen wird dieser Druck m&ouml;glicherweise sogar willkommen sein.</p>
<p>Erwartungsgem&auml;&szlig; haben aber auch schon anlassunabh&auml;ngig verschiedene Justizminister einen h&auml;rteren Kurs in Aussicht gestellt. So steht bspw. in dem schnell aus der Schublade gezogenen baden-w&uuml;rttembergischen Entwurf f&uuml;r ein Jugendstrafvollzugsgesetz des freidemokratischen (!) Ministers Goll nicht die Resozialisierung an erster Stelle, sondern der Schutz der Allgemeinheit. (Bisher gibt es Gesetzentw&uuml;rfe aus Bayern und Baden-W&uuml;rttemberg sowie den Referentenwurf des Bundesjustizministeriums.) Auch der neue Hamburgische Justizsenator L&uuml;demann hat in Interviews angek&uuml;ndigt, dem Kurs seines geschassten Vorg&auml;ngers Kusch fortsetzen zu wollen. Konkret hei&szlig;t dies: Sicherheit vor Resozialisierung, geschlossener Vollzug als Regelvollzug, Abschaffung des Hafturlaubs etc. (L&uuml;demann in der Welt v. 31.07.2006).</p>
<p>4. In den kommenden zwei Jahren wird es darauf ankommen, sicherzustellen, dass die Orientierung an der Resozialisierung und die Rechte der Gefangenen bei der Ausgestaltung der (Jugend-)Strafvollzugsgesetze ausreichende Beachtung finden. Das absurde Ergebnis, dass nun 16 Bundesl&auml;nder den Vollzug der Freiheits- und Jugendstrafe sowie der Untersuchungshaft regeln m&uuml;ssen, wird diese Aufgabe nicht leichter machen. V&ouml;lkerrechtlichen Vorgaben wie der Anti-Folter-Konvention und der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und den in den letzten Jahren entstandenen internationalen Standards f&uuml;r das (Jugend-) Strafrecht kommen hierbei eine besondere Bedeutung zu. Denn das BVerfG sieht in ihnen einen Gradmesser daf&uuml;r, wie sehr sich die jeweiligen Gesetzgeber an ihre Pflichten halten, den Vollzug an wissenschaftlichen Erkenntnissen &uuml;ber die Wirkungen f&uuml;r die Resozialisierung auszugestalten. Eine wachsame Begleitung der Gesetzgebungsarbeit ist wichtiger denn je.</p>
<p>Nur angemerkt sei, dass auch auf einem anderen Feld das Thema Freiheitsentzug wieder eine Rolle spielt: die Bundesregierung und mehrere Bundesl&auml;nder arbeiten zur Zeit an Konzepten zur Verbesserung des Schutzes des Kindeswohls. Dabei geht es auch um die geschlossene Unterbringung. Bayern hat sein Interesse hieran bereits durch einen eigenen, in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf demonstriert (BR-Drs. 296/06 v. 03.05.2006).</p>
<p><i>Jochen Goerdeler <br />ist Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Deutschen Vereinigung f&uuml;r Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen sowie Mitglied im Bundesvorstand der Humanistischen Union</i></p>
<p>Stellungnahmen der Sachverst&auml;ndigen in der gemeinsamen Anh&ouml;rung der Rechtsaussch&uuml;sse von Bundestag und Bundesrat: <a href="http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/foederalismusreform/anhoerung/02_justiz/Stellungnahmen/index.html" target="_blank" rel="noopener">www.bundestag.de/ausschuesse/a06/foederalismusreform/anhoerung/02_justiz/Stellungnahmen/index.html</a><br />Eine &Uuml;bersicht zu Gesetzentw&uuml;rfen im Bereich Jugenstrafvollzugsrecht:<br /><a href="http://www.dvjj.de/" target="_blank" rel="noopener">www.dvjj.de</a> -&gt; Themenschwerpunkte -&gt; Gesetzgebung</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/strafvollzug-vom-schleichenden-ende-der-resozialisierung/">Strafvollzug: Vom schleichenden Ende der Resozialisierung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Zwanzig Fragen, hundert Antworten, eine Diskussion</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/zwanzig-fragen-hundert-antworten-eine-diskussion/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Aug 2006 17:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die HU Berlin-Brandenburg mischt sich in den Wahlkampf zum Abgeordnetenhaus ein. Mitteilungen Nr. 194, S. 11 An den Laternenmasten Berlins hängen sie bereits: Politiker, die Frieden, Freiheit, Sicherheit, gute Schulen und schlaglochfreie Straßen versprechen. In den Kinos und im RBB laufen bereits die Wahlspots. Trotzdem hat das Wahlkampffieber Berlin noch nicht erfasst. Die heiße Phase [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die HU Berlin-Brandenburg mischt sich in den Wahlkampf zum Abgeordnetenhaus ein.</p>
<p>Mitteilungen Nr. 194, S. 11</p>
<p>An den Laternenmasten Berlins hängen sie bereits: Politiker, die Frieden, Freiheit, Sicherheit, gute Schulen und schlaglochfreie Straßen versprechen. In den Kinos und im RBB laufen bereits die Wahlspots. Trotzdem hat das Wahlkampffieber Berlin noch nicht erfasst. Die heiße Phase beginnt nämlich erst nach den Sommerferien. Bis jetzt wurde in den Parteibüros an Kampagnen und Aktionen für den 17. September gefeilt. Dann wird in Berlin über ein neues Abgeordnetenhaus, die Bezirksverordnetenversammlungen und Erleichterungen bei Volksabstimmungen entschieden. Auch der Landesverband Berlin-Brandenburg der HU erstellt Informationen zur Wahl. Aber im Gegensatz zu den bunten Broschüren der Parteien liefert die HU mit einer Regierungsbilanz, Wahlprüfsteinen, einer fast dreißigseitigen Broschüre und einer Podiumsdiskussion harte Fakten.</p>
<h5>Regie&shy;rungs&shy;mehr&shy;heit gef&auml;hrdet </h5>
<p>Derzeit wird Berlin von einer SPD-PDS-Koalition regiert. Nach dem Bankenskandal gab es 2001 vorgezogene Neuwahlen. Die CDU, als Hauptverantwortliche für die kostspieligen Geschäfte, halbierte fast ihre Wählerschaft und erhielt 23,8 Prozent, die SPD 29,7 Prozent, die PDS 22,6 Prozent, die FDP &#150; aus dem Stand &#8211; 9,9 Prozent, und Bündnis 90/Die Grünen 9,1 Prozent. Nach erfolglosen Ampel-Verhandlungen regiert seitdem ein rot-rotes Bündnis die Hauptstadt. <br />Von der regierenden PDS spaltete sich 2004 die WASG ab. Der Grund war der von ihnen als unsozial empfundene Kurs und das geräuschlose Umsetzen der Sozialgesetze von Rot-Grün. &#8222;Agenda 2010&#8220; und &#8222;Hartz IV&#8220; waren zwei der Reizworte. Für die WASG ist in Berlin eine Zusammenarbeit mit der PDS ausgeschlossen. Ob die WASG in das kommende Abgeordnetenhaus einzieht, ist unklar. In Umfragen pendelt sie zwischen einem und fünf Prozent und könnte damit die Mehrheit von SPD und Linkspartei.PDS (wie die PDS inzwischen heißt) gefährden.</p>
<p>Insgesamt sagen die verschiedenen Umfragen ein knappes Wahlergebnis voraus. Die beiden Volksparteien SPD und CDU dürften ungefähr bei ihrem Ergebnis von 2001 bleiben, Linkspartei.PDS und FDP vermutlich Stimmen verlieren sowie Bündnis 90/Die Grünen leicht zulegen.</p>
<h5>Die Parteien antworten</h5>
<p>In dieser Lage sind seriöse Informationen über die Ansichten der Parteien wichtig. Der Landesverband Berlin-Brandenburg stellte den wahrscheinlich im nächsten Abgeordnetenhaus sitzenden Parteien einen umfangreichen Katalog von Fragen. Alle Parteien, bis auf die WASG, beantworteten diese ausführlich. Die HU fragte nach den Plänen der Parteien in den Bereichen Polizei, gesellschaftliche Teilhabe, Integration und Strafvollzug.</p>
<p>Es wurde gefragt, ob es einen unabhängigen Polizeibeauftragten geben soll. CDU und SPD sagen nein. FDP, Grüne und die PDS sagen ja. Es wurde nach einer individuellen Kennzeichnung für Polizisten gefragt. Diese wird nur von der CDU abgelehnt. Den Einsatz von Brechmitteln lehnten nur die Grünen und die FDP ab.</p>
<p>Die CDU denkt, mit einer Neuauflage der Freiwilligen Polizeireserve könne das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden. <br />Die SPD glaubt, das größte Hindernis für eine breitere Inanspruchnahme des Informationsfreiheitsgesetzes sei, dass: &#8222;Die Lektüre von Akten ist &#8230; eine mühsame und langweilige Angelegenheit.&#8220;</p>
<p>Im Bereich des Strafvollzugs lehnen nur die FDP und die Grünen den Bau der JVA Großbeeren im benachbarten Brandenburg ab. Die anderen glauben, dass Berlin auch in Zukunft mehr Haftplätze braucht.</p>
<p>Auffallend oft sagte die PDS als Regierungspartei mit über 20 Prozent Stimmen, dass sie im Koalitionsvertrag beschlossene Projekte nicht verwirklichen konnte und teils sogar Gesetzen zustimmte, die sie für falsch hielt. </p>
<p>Alle Antworten der Parteien und einen Rückblick auf fünf Jahre Rot-Rote-Koalition können in den umfangreichen Wahlprüfsteinen der HU nachgelesen werden.</p>
<h5>Die HU pr&auml;sentiert eine Podiums&shy;dis&shy;kus&shy;sion </h5>
<p>Der Höhepunkt für die HU ist die Podiumsdiskussion &#132;Bürgerrechte in Berlin &#150; Was wurde getan? Was bleibt zu tun?&#147; am Dienstag, dem 5. September, um 18.00 Uhr in der Humboldt Universität (Hauptgebäude, Raum 2097). Bei dieser Veranstaltung werden die innenpolitischen Experten der Parteien anwesend sein: Michael Braun (CDU), Heidemarie Fischer (SPD, angefragt), Volker Ratzmann (Bündnis 90/Die Grünen), Alexander Ritzmann (FDP) und Steffen Zillich (Linkspartei. PDS).</p>
<p><i>Axel Bussmer <br />HU Berlin-Brandenburg</i></p>
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		<title>Verbandstag der Humanistischen Union vom 15.-17. September 2006 in Freiburg/Br.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Aug 2006 17:25:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 194, S. 12 Der Bundesvorstand l&#228;dt alle Mitglieder und Freunde der Humanistischen Union zum Verbandstag nach Freiburg ein: Von Freitag, dem 15. September, bis Sonntag, dem 17. September 2006, wollen wir uns &#252;ber aktuelle Themen und k&#252;nftige Projekte der HU austauschen. Der Bundesvorstand hat einen umfangreichen Vorschlag f&#252;r das Programm erarbeitet. Auf den [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 194, S. 12</p>
<p>Der Bundesvorstand l&auml;dt alle Mitglieder und Freunde der Humanistischen Union zum Verbandstag nach Freiburg ein: Von Freitag, dem 15. September, bis Sonntag, dem 17. September 2006, wollen wir uns &uuml;ber aktuelle Themen und k&uuml;nftige Projekte der HU austauschen. Der Bundesvorstand hat einen umfangreichen Vorschlag f&uuml;r das Programm erarbeitet. Auf den folgenden Seiten dieser Ausgabe finden Sie die n&ouml;tigen Texte. Wir freuen uns, wenn m&ouml;glichst viele Mitglieder den Weg nach Freiburg nicht scheuen und sich rege an den Diskussionen &uuml;ber die Arbeit der HU beteiligen.</p>
<h5>Unterbringung</h5>
<p>TeilnehmerInnen am Verbandstag k&ouml;nnen in der Bundesgesch&auml;ftsstelle der HU eine Liste mit preiswerten Hotelangeboten, Pensionen und Jugendherbergen abrufen.</p>
<h5>Fritz-Bauer-Preis</h5>
<p>Am Samstagabend findet ab 19.00 Uhr im Freiburger Konzerthaus die feierliche Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2006 an Dr. Burkhard Hirsch statt. Alle Mitglieder der HU haben hierf&uuml;r eine separate Einladung erhalten. F&uuml;r die Teilnahme an der Preisverleihung wird um eine Anmeldung bis sp&auml;testens 8. September an die Bundesgesch&auml;ftsstelle der Humanistischen Union gebeten:</p>
<p>Telefon: 030 &ndash; 204 502 56<br />Fax: 030 &ndash; 204 502 57<br />E-Mail: <a href="mailto:info%40humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a></p>
<h5>Veranstaltungsort</h5>
<p>Der Verbandstag findet in diesem Jahr in Freiburg statt. Als Tagungsort wurde ein Tagungsraum im Hotel &bdquo;Zum Roten B&auml;ren&#8220; in der Freiburger Innenstadt gebucht:</p>
<p>&bdquo;Zum Roten B&auml;ren&#8220; / Ringhotel Freiburg<br />Oberlinden 12 79098 Freiburg<br />Telefon: 0761 &ndash; 387 87 0<br />Telefax: 0761 &ndash; 387 87 17<br />E-Mail: info@roter-baeren.de<br />Internet: <a href="http://www.roter-baeren.de/" target="_blank" rel="noopener">www.roter-baeren.de</a></p>
<h5>Anfahrt</h5>
<p>Das Hotel &bdquo;Zum Roten B&auml;ren&#8220; liegt ca. 1 km vom Hauptbahnhof entfernt. Vom Bahnhof aus kann man die Stra&szlig;enbahnlinie Nr. 1 in Richtung Littenweiler nehmen, von der Bahnhofsbr&uuml;cke bis zur Haltestelle Oberlinden sind es drei Stationen. Fahrscheine k&ouml;nnen in der Stra&szlig;enbahn an den Automaten gel&ouml;st werden (Einzelfahrschein 2,00 &euro;). Vor dem Bahnhofsgeb&auml;ude gibt es alternativ auch einen Taxistand.&nbsp;</p>
<h5>Programm&shy;vor&shy;schlag f&uuml;r den Verbandstag 2006</h5>
<p><b>Freitag</b></p>
<p>ab 18.00 Uhr&nbsp;Offenes Mitgliedertreffen im Hotel&nbsp;&bdquo;Zum Roten B&auml;ren&#8220;</p>
<p>20.00 Uhr&nbsp;&bdquo;Freiheit stirbt mit Sicherheit&#8220;<br />Prof. Dr. Peter-Alexis Albrecht<br />Er&ouml;ffnungsvortrag zur aktuellen Anti-Terror-Gesetzgebung mit anschlie&szlig;ender Diskussion</p>
<p><b>Samstag</b></p>
<p>10.00 Uhr&nbsp;Strategien der Mitgliederwerbung&nbsp;(Jochen Goerdeler / Sven L&uuml;ders)</p>
<p>11.30 Uhr&nbsp;Liberalisierung aktiver Sterbehilfe&nbsp;(Rosemarie Will)</p>
<p>13.00 Uhr&nbsp;Mittagspause</p>
<p>14.30 Uhr&nbsp;Wei&szlig;buch der Bundeswehr&nbsp;(Martin Kutscha)</p>
<p>16.00 Uhr&nbsp;Arbeitskreise der HU<br />AK Staat, Religionen und Weltanschauungen&nbsp;<br />AK Soziale Grundrechte&nbsp;<br />weitere Gruppen nach Bedarf</p>
<p>19.00 &#8211; 22.00 Uhr&nbsp;Verleihung des Fritz-Bauer-Preises&nbsp;im Konzerthaus Freiburg</p>
<p><b>Sonntag</b></p>
<p>10.00 Uhr&nbsp;Arbeitsbericht des Bundesvorstandes&nbsp;und Diskussion&nbsp;(Rosemarie Will)</p>
<p>11.00 Uhr&nbsp;Kampagne gegen Vorratsdatenspeicherung&nbsp;(Martina Kant / Nils Leopold)</p>
<p>12.00 Uhr&nbsp;Verschiedenes&nbsp;<br />u.a. Berichte aus Regionalverb&auml;nden<br />Planung der strategischen Arbeit der HU</p>
<p>Abschluss gegen 13.00 Uhr</p>
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		<title>Neuer Arbeitskreis der Humanistischen Union konstituiert sich in Freiburg</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/neuer-arbeitskreis-der-humanistischen-union-konstituiert-sich-in-freiburg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Aug 2006 17:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Arbeitskreise]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 194, S. 13 Neu konstituieren will sich der bundesweite Arbeitskreis &#8222;Soziale Grundrechte&#8220; der Humanistischen Union beim Verbandstag in Freiburg. Das erste Treffen des Arbeitskreises ist für Samstag (16. September) um 16 Uhr geplant. Dort sollte sich der AK dann selbst eine Agenda geben und seine künftige Arbeitsweise festlegen. Franz-Josef Hanke als vom Bundesvorstand [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 194, S. 13</p>
<p>Neu konstituieren will sich der bundesweite Arbeitskreis &#8222;Soziale Grundrechte&#8220; der Humanistischen Union beim Verbandstag in Freiburg. Das erste Treffen des Arbeitskreises ist für Samstag (16. September) um 16 Uhr geplant. Dort sollte sich der AK dann selbst eine Agenda geben und seine künftige Arbeitsweise festlegen. Franz-Josef Hanke als vom Bundesvorstand eingesetzter Koordinator des Arbeitskreises hat dazu einige Vorschläge zusammengestellt.</p>
<p>Ein drängendes Thema ist die anstehende Einschränkung der Prozesskostenhilfe. Der Bundesrat hat dazu einen Gesetzesvorschlag erarbeitet. Nach der Sommerpause wird er voraussichtlich in den Bundestag eingebracht. An diesem Gesetzesvorschlag gibt es erhebliche Kritik: Nicht nur die Neue Richtervereinigung hat einige der vorgeschlagenen Regelungen als verfassungswidrig eingestuft; auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries möchte das Gesetz so nicht durchgehen lassen. Eine Kritik des Gesetzesvorstoßes könnte und sollte eine der ersten Aktivitäten des neuen HU-Arbeitskreises sein. Dazu müsste dann auch eine Kampagne kommen, die diese Kritik in die Öffentlichkeit trägt.</p>
<p>Ein weiteres Thema könnte die geplante Einführung von Studiengebühren in verschiedenen Bundesländern sein. Hier ginge es dann eher um eine Abklärung der rechtlichen Fragen auf Bundesebene, beispielsweise die Debatte über den Artikel 13 des UN-Sozialpakts. Landesrechtliche Regelungen sollten eher auf Landesebene debattiert werden.</p>
<p>Die Verschärfung der Regelungen des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) gegen Erwerbslose hat die Humanistische Union bereits öffentlich kritisiert. Eine Aufgabe des neuen Arbeitskreises könnte die weitere Begleitung der Entwicklung von Hartz IV sein. Dabei soll es aber nicht darum gehen, Einzelfälle zu sammeln oder zu dokumentieren.<br />Schließlich sollte der Arbeitskreis auch überlegen, wie er der schleichenden Aushöhlung der Sozialen Grundrechte insgesamt entgegentreten kann. Soziale Grundrechte werden im Zeitalter des Neoliberalismus mehr und mehr als &#8222;altmodisch&#8220; und &#8222;überkommen&#8220; abgetan. Ihre Notwendigkeit wieder in der Politik und im Handeln der Gesetzgeber zu verankern und ihre rechtliche Bedeutung aufzuwerten, wäre sicherlich eine lohnende Zielsetzung.</p>
<p>All die genannten Fragestellungen stehen beim ersten Treffen des Arbeitskreises im Rahmen des Verbandstags in Freiburg zur Diskussion. Der Bundesvorstand hofft auf ein reges Interesse der Mitgliedschaft und auf die Bereitschaft zur Mitarbeit.</p>
<p><i>Franz-Josef Hanke</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/neuer-arbeitskreis-der-humanistischen-union-konstituiert-sich-in-freiburg/">Neuer Arbeitskreis der Humanistischen Union konstituiert sich in Freiburg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Arbeitsbericht des Bundesvorstandes in Vorbereitung auf den Verbandstag der Humanistischen Union 2006</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/arbeitsbericht-des-bundesvorstandes-in-vorbereitung-auf-den-verbandstag-der-humanistischen-union-200/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Aug 2006 17:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Vorstand]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/arbeitsbericht-des-bundesvorstandes-in-vorbereitung-auf-den-verbandstag-der-humanistischen-union-200/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 194, S.13-15 Seit seiner Wahl am 18. Juni 2005 in Mainz arbeiten der Bundesvorstand und die Geschäftsstelle mit hoher Kontinuität und Intensität. Für die wichtigsten Termine der Arbeit des Bundesvorstandes bis zur nächsten Delegiertenkonferenz gibt es einen Zweijahresplan, der bisher ohne Ausfälle abgearbeitet werden konnte. Bisher hatte der Bundesvorstand sieben Sitzungen, vier davon [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/arbeitsbericht-des-bundesvorstandes-in-vorbereitung-auf-den-verbandstag-der-humanistischen-union-200/">Arbeitsbericht des Bundesvorstandes in Vorbereitung auf den Verbandstag der Humanistischen Union 2006</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 194, S.13-15</p>
<p>Seit seiner Wahl am 18. Juni 2005 in Mainz arbeiten der Bundesvorstand und die Geschäftsstelle mit hoher Kontinuität und Intensität. Für die wichtigsten Termine der Arbeit des Bundesvorstandes bis zur nächsten Delegiertenkonferenz gibt es einen Zweijahresplan, der bisher ohne Ausfälle abgearbeitet werden konnte. Bisher hatte der Bundesvorstand sieben Sitzungen, vier davon in Berlin, eine in München zusammen mit dem Regionalverband Südbayern, eine in Essen beim Bildungswerk Nordrhein-Westfalen und eine in Bingen bei Till-Müller Heidelberg. <br />Bei seiner Arbeit ist es dem stark verjüngten Vorstand bisher gelungen, das gesamte Spektrum der HU-Themen systematisch zu bearbeiten und zu aktualisieren. Dies gilt in besonderer Weise für die Zusammenarbeit mit dem Forum Menschenrechte (s. Mitteilungen 193, S. 12-14), der Redaktion des Grundrechte-Reportes, dem Verein und der Redaktion der Vorgänge (u.a. Mitteilungen 190, S. 17 und Mitteilungen 192, S. 22), den zwei Bildungswerken der HU, dem Kuratorium des Hauses der Demokratie und Menschenrechte sowie den Ortsverbänden. Für die inhaltliche Arbeit wurden Ressortverantwortlichkeiten der Bundesvorstandsmitglieder verabredet (s. Mitteilungen 190, S.16). Innerhalb dieses Rahmens ist ein gutes Arbeitsklima im Vorstand entstanden, in dem es sowohl gelingt, konzentriert inhaltlich zu arbeiten als auch Probleme offen anzusprechen, ohne das es bisher zu größeren Verstimmungen gekommen wäre. Dabei hatte der Vorstand zu verkraften, dass Gerd Eggers sein Mandat krankheitsbedingt niederlegen musste. (s. Mitteilungen 193, S. 23)</p>
<p>Grundlage der guten Vorstandsarbeit ist die hervorragende Arbeit beider Geschäftsführer gewesen. Beide haben mit hoher Kompetenz und außerordentlichem Arbeitseinsatz dafür gesorgt, dass sich die Projekte der HU auch realisieren lassen. Sie haben dabei selbstständig Projekte konzipiert und durchgeführt: Sven Lüders die neue Homepage, Martina Kant die Kampagne gegen Vorratsdatenspeicherung (s. Mitteilungen 193, S. 5 und diese Ausgabe). Vorbildlich haben sie zudem ihr internes Verhältnis zueinander abgegrenzt und organisiert, so dass die HU von der Existenz zweier &#132;halber Geschäftsführer&#147; bisher nur Vorteile hatte. Leider sind auch andere auf die Qualität unser Geschäftsführer aufmerksam geworden. Martina Kant haben wir für ihre Arbeit im Geheimdienstuntersuchungsausschuss des  Bundestages vom 15. Juli an beurlaubt. Sven Lüders hat für die Zeit von Martina Kants Beurlaubung ihre halbe Stelle übernommen.</p>
<p>Die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsstelle und Vorstand verläuft harmonisch und kontinuierlich. Fredrik Roggan und ich treffen uns wöchentlich in der so genannten Mittwochsrunde für ca. zwei Stunden mit den Geschäftsführern und besprechen systematisch alle Arbeiten. Dazu laden wir oft Gäste ein. Von jeder Sitzung gibt es ein Protokoll für die übrigen Vorstandsmitglieder, sodass für alle die Arbeit transparent bleibt und sich jeder &#150; wenn er möchte &#150; auch in die laufende Arbeit einschalten kann. Besprechen wir inhaltliche Probleme in der Mittwochsrunde, werden die Ressortverantwortlichen wenn möglich eingeladen.</p>
<p>Mit dieser Arbeitsorganisation haben wir folgende Ergebnisse erreicht: Im vergangenen Jahr fanden zwei erfolgreiche Arbeitstagungen statt, zum Luftsicherheitsgesetz (s. Mitteilungen 192, S. 1 ff.) und zum Verhältnis zwischen Sicherheitsinstitutionen und zivilgesellschaftlichen Gruppen (s. Mitteilungen 191, S. 16-17). Dabei gelang es Fredrik Roggan in besonderer Weise, die inhaltliche Arbeit der HU zu Fragen der inneren Sicherheit am Beispiel der verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung zum Luftsicherheitsgesetz zu qualifizieren. Daneben wurden von uns eine ganze Reihe zum Teil recht ausführliche Stellungnahmen erarbeitet und abgegeben, zu aktuellen Ereignissen haben wir insgesamt 27 Pressemitteilungen verfasst (s. Übersicht). Für ein längerfristiges Projekt gegen die geplante EU-weite Vorratsdatenspeicherung haben wir von der Sebastian-Cobler-Stiftung Fördergelder eingeworben, um zu diesem Thema eine Verfassungsbeschwerde und eine längerfristige gesellschaftliche Kampagne vorbereiten zu können.</p>
<p>Die unter dem neuen Vorstand bisher erschienenen vier Ausgaben der Mitteilungen sind inhaltlich und technisch stark verbessert worden. Neben der Zunahme inhaltlicher Stellungnahmen in den Mitteilungen bemühen wir uns, einen flächendeckenden Überblick über die Aktivitäten der HU zu geben, damit auch die Arbeit der Orts- und Regionalverbände der HU besser sichtbar wird.<br />Im Zeitalter der neuen Medien haben wir es endlich durch das Engagement von Sven Lüders geschafft, unsere Homepage auf einem hohen technischen und inhaltlichen Niveau neu zu gestalten. Wir haben dafür insgesamt 5.100 Euro ausgegeben. Die neue Homepage ist seit wenigen Tagen für alle zugänglich und wir werden ab sofort daran gehen müssen, sie in unserer Arbeit effektiver zu nutzen.</p>
<p>In den letzten beiden Jahren konnten wir auch die Finanzlage unseres Vereins stabilisieren. Die Jahre 2004 und 2005 haben wir erstmals seit langem ohne Rückgriff auf die Vermögensrücklagen abgeschlossen. Für das laufende Jahr haben wir am 2. April einen Haushaltsplan verabschiedet, der globale Mehreinnahmen in Höhe von 4.700 Euro vorsieht. Dieser Fehlbedarf kommt im Wesentlichen durch den in diesem Jahr zu finanzierenden Homepage-Wechsel zustande.</p>
<p>Für die Zukunft planen wir als nächstes eine gemeinsame Tagung zur Sterbehilfe mit der Heinrich-Böll-Stiftung. Außerdem haben die Vorbereitungen für die Dritten Berliner Gespräche begonnen. Diese sollen am 17. April 2007 stattfinden, als Mitorganisator (und Geldgeber) konnte die Landeszentrale für politische Bildung Brandenburg gewonnen werden (s. Bericht auf Seite 22). Neben unserer langfristigen Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung bereiten wir Stellungnahmen zur Verlängerung der Antiterrorgesetze (s. Seiten 6&#150;8), der Schaffung einer gemeinsamen Anti-Terror-Datei, der Nutzung der Daten von Toll-Collect zur Strafverfolgung und zur Änderung der Wehrverfassung auf der Grundlage des neuen Weißbuches der Bundeswehr (s. Leitartikel) vor. Damit wollen wir Kernthemen der HU inhaltlich zeitgemäß konkretisieren und versuchen zugleich, unseren bürgerrechtlichen Einfluss in diesen Entwicklungen geltend zu machen.</p>
<p>Sollte es uns gelingen, unsere Arbeit auf diesem Niveau bis zur Delegiertenkonferenz im nächsten Jahr fortzuführen, werden wir als Bundesvorstand &#150; davon bin ich überzeugt &#150; eine gute Bilanz ziehen können.</p>
<p><i>Rosemarie Will<br />ist Professorin für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Bundesvorsitzende der Humanistischen Union</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/arbeitsbericht-des-bundesvorstandes-in-vorbereitung-auf-den-verbandstag-der-humanistischen-union-200/">Arbeitsbericht des Bundesvorstandes in Vorbereitung auf den Verbandstag der Humanistischen Union 2006</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Projekt: Mitgliederwerbung. Diskussionspapier für den Verbandstag der Humanistischen Union 2006</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/projekt-mitgliederwerbung-diskussionspapier-fuer-den-verbandstag-der-humanistischen-union-2006/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Aug 2006 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 194, S. 16-19 1. Ausgangsfrage: Die Zukunft der Humanistischen Union Damit die Bürgerrechtsarbeit der Humanistische Union eine Zukunft hat, muss sie nach unserer Ansicht zwei zentrale organisatorische Probleme meistern: 1. Die Humanistische Union muss ihre finanzielle Basis sicherstellen, um ihre vorhandene Infrastruktur mittelfristig zu sichern bzw. auszubauen. In den vergangenen beiden Jahren ist [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/projekt-mitgliederwerbung-diskussionspapier-fuer-den-verbandstag-der-humanistischen-union-2006/">Projekt: Mitgliederwerbung. Diskussionspapier für den Verbandstag der Humanistischen Union 2006</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 194, S. 16-19</p>
<p>1. Ausgangsfrage: Die Zukunft der Humanistischen Union</p>
<p>Damit die Bürgerrechtsarbeit der Humanistische Union eine Zukunft hat, muss sie nach unserer Ansicht zwei zentrale organisatorische Probleme meistern:</p>
<p><i>1. Die Humanistische Union muss ihre finanzielle Basis sicherstellen, um ihre vorhandene Infrastruktur mittelfristig zu sichern bzw. auszubauen. </i></p>
<p>In den vergangenen beiden Jahren ist es gelungen, den rapiden Verzehr des Vereinsvermögens zu stoppen. Der Ausgleich zwischen den Einnahmen (hauptsächlich Mitgliedsbeiträge und Spenden) sowie Ausgaben (Geschäftsstelle, Veranstaltungen, Publikationen) wurde vor allem durch eine Verringerung der Personalausgaben für die Geschäftsstelle erreicht. Damit nimmt aber auch der Umfang der Dienstleistungen ab, die von der Geschäftsstelle geleistet werden können. Derzeit sieht es so aus, dass die Bundesgeschäftsstelle vorwiegend organisatorische und administrative Aufgaben sowie die Projektsteuerung wahrnimmt, eine konzeptionell-inhaltliche Arbeit nicht stattfindet.</p>
<p><i>2. Für die politische Handlungsfähigkeit haben die Aktivierung der vorhandenen Mitglieder sowie die Gewinnung neuer Mitglieder eine zentrale Bedeutung. </i></p>
<p>Die Humanistische Union hat &#8211; wie fast alle anderen Bürgerrechtsbewegungen auch &#8211; eine negative Mitgliederbilanz: in den vergangenen Jahren haben wir regelmäßig mehr Mitglieder verloren als neue hinzugewonnen. (s. Grafik 1)</p>
<p>Die Mitgliedschaft der HU ist &#8211; verglichen mit der deutschen Bevölkerung &#8211; überaltert (s. Grafik 2): der Anteil der unter 60-Jährigen Mitglieder ist weniger als halb so groß wie der Anteil dieser Altersgruppe an der Bevölkerung. Im Bereich über 60 Jahren dreht sich dies genau um. Konkret bedeutet das: Nur jedes 8. Mitglied ist unter 40 Jahre und jünger, während jedes zweite Mitglied über 60 Jahre alt ist.</p>
<p>Für die HU ist dies aus mehreren Gründen eine verhängnisvolle Entwicklung: </p>
<ul>
<li>Die HU ist eine Mitglieder-Vereinigung. Der Einsatz der hauptamtlichen Geschäftsführer und das forcierte ehrenamtliche Engagement des Vorstandes sind wichtig und machen momentan einen Großteil der Außenwirkung der HU aus. Um die inhaltliche Bandbreite der HU-Themen weiterhin aktiv bearbeiten und vertreten zu können,  braucht die HU jedoch stärker das Engagement aus ihrer Mitgliedschaft. Es ist für die Anliegen der HU unerlässlich, es ist für den Aufbau neuer &#8222;Führungskräfte&#8220; unerlässlich, es ist für die verbandliche Diskussion um Inhalte und Positionen unerlässlich. </li>
<li>Die HU droht ihre Anbindung an die gesellschaftlichen Diskussionen der Gegenwart zu verlieren, wenn die Mitgliedschaft sich nicht mehr aus den aktiven gesellschaftsgestaltenden Generationen der Zeit rekrutiert.</li>
</ul>
<p>Die finanzielle Basis der HU lässt sich nach unserer Einschätzung mittelfristig nur durch das Einwerben von Fördergeldern absichern. Dafür bräuchte es ein Fundraising- und Finanzkonzept, was aber nicht Thema dieses Textes ist. Hier geht es um das zweite Problem, die Mitgliederwerbung. Unsere Aufgabe sehen wir wie folgt: Damit sich die Mitgliedschaft verjüngt, die Mitgliederzahl wächst, mehr Menschen aktiviert und in die Arbeit der HU eingebunden werden sowie eine für das Tätigkeitsspektrum ausreichende Infrastruktur erhalten bleibt, muss die HU eine Strategie für aktive Mitgliederwerbung entwickeln.</p>
<h5>2. Aktivierung ist genauso wichtig wie Mitglie&shy;d&shy;er&shy;wer&shy;bung</h5>
<p>Bevor wir an die Einwerbung neuer Mitglieder gehen, ist es ratsam, sich auch über die Einbindung der zahlreichen vorhandenen Mitglieder Gedanken zu machen. Das bereits angesprochene Problem, dass die Projektarbeit mit Außenwirkung maßgeblich an Vorstand und Geschäftsstelle klebt, verweist auf unsere Defizite in der Einbindung größerer Mitgliederkreise in die aktuelle Arbeit des Verbandes. Dieses Problem ist nicht neu. Bereits die 1996 durchgeführte Befragung der HU-Mitglieder widmete sich ausführlich den Erwartungen der Mitglieder an die HU und der Frage, wie eine stärkere Reaktivierung gelingen könne:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext"><i>&#8222;Ein beträchtlicher Teil unserer Probleme wären gelöst, wenn es uns gelänge, das vorhandene Reservoir von Mitarbeitswilligen auszuschöpfen. Wir können uns die Suche nach neuen Mitgliedern sparen, wenn es uns nicht gelingt, die bereits vorhandenen in die Arbeit einzubinden. (Wobei ich keineswegs finde, alle müßten mitarbeiten. Es ist ebenso legitim wie hilfreich, wenn jemand sagt: Zeit dafür kann/will ich nicht opfern, aber die Sache ist mir Geld wert.)&#8220;<br />Ursula Neumann in den Mitteilungen Nr. 154 (Juni 1996), S. 59</i></p>
</blockquote>
<p>Viele Mitglieder hatten damals angegeben, sie seien zu wenig über die Arbeit des Verbandes informiert, klagten über mangelnde Kontaktmöglichkeiten zu anderen Mitgliedern, wären &#8222;unfreiwilliger HU-Eremit&#8220;. 55 Prozent der Mitglieder gaben an, sie würden sich gern stärker in der HU engagieren. Doch wie kann das geschehen? Die Orts- und Regionalverbände als integrative Basis wurden bereits damals in Frage gestellt. Obwohl die Situation für die Arbeit der Ortsgruppen angesichts der Mitgliedereinbußen in den letzten Jahren sicherlich nicht einfacher geworden ist, sind sie weiterhin als Kristallisationspunkte für wohnortnahes Engagement und als Gelegenheit zum unmittelbaren persönlichen Austausch unerlässlich.</p>
<p>Wenn die HU ihre Ortsgruppen pflegen und unterstützen will, muss sie zunächst eine Vorstellung davon entwickeln, wozu und wie die Ortsgruppen handeln können. Zu welchen Themen und in welchen Handlungsformen können Ortsgruppen tätig werden? Die Antworten auf diese Fragen sind wichtig, um interessierten Mitgliedern eine Vorstellung zu geben, wie sie sich engagieren können. Sie sind zudem nötig, um entscheiden zu können, wie die Arbeit der Ortsgruppen unterstützt werden kann (beispielsweise welches Material erarbeitet und bereitgestellt werden soll).</p>
<p>Die Diskussion soll mit diesem Papier zunächst angestoßen werden. Nach unserem gegenwärtigen Eindruck wirken die Ortsgruppen vor allem durch Diskussionsveranstaltungen nach außen. Darin könnten sie unterstützt werden, in dem der Bundesverband, aber auch aktive Landes-/ Regional- und Ortsgruppen, Veranstaltungsvorschläge einschließlich verfügbarer Referenten anbieten. Wir sehen die Ortsgruppen weniger als Einheiten für die Austragung von (bundesweiten) Kampagnen (Unterschriftensammlungen, Demonstrationen, Schornsteinbesetzungen á la Greenpeace o.ä.). Um diese aufzubauen und zu organisieren fehlen dem Verband  schlicht die Kapazitäten, ganz abgesehen von der Frage, ob dies ein Handlungsform ist, die zur gegenwärtigen Verbandskultur der HU passt.</p>
<p>Neben den Ortsgruppen werden nach unserer Einschätzung vermehrt überörtliche und thematisch ausgerichtete Arbeitskreise für eine aktive Verbandsarbeit bedeutsam. Internet und E-Mailverkehr erlauben heutzutage eine intensive, örtlich nicht gebundene Kommunikation. Unser Vorschlag ist daher, dass der Bundesverband gezielt versuchen soll, thematische Arbeitskreise ins Leben zu rufen. Hierzu erscheint es in einem ersten Schritt hilfreich, in einer Mitgliederbefragung (über die Mitteilungen) die Interessenschwerpunkte der Mitglieder zu erfragen. Diese Informationen könnten Ausgangspunkt einer ersten Einladung zur Etablierung von thematischen Arbeitskreisen sein. Für die Arbeit dieser Gruppen sollten auch finanzielle Mittel bereit gestellt werden, um gelegentliche Treffen und besondere Veranstaltungen zu ermöglichen.</p>
<h5>3. Ressourcen</h5>
<p>Mitgliederwerbung für die HU muss vor allem inhaltlich überzeugen. Das setzt aber voraus, dass die Inhalte überzeugend und verständlich an Mann und Frau gebracht werden. Obgleich wir der Mitgliederwerbung große Priorität einräumen, sind die Ressourcen der HU begrenzt &#8211; denn auch die inhaltliche Arbeit der HU muss weitergehen &#8211; sie ist der wichtigste Teil jeder Mitgliederwerbung. Es geht also nicht darum, die inhaltliche Arbeit zugunsten von Werbefeldzügen auszusetzen, sondern es geht darum, die inhaltliche Arbeit zielgruppengerecht zu verpacken und zu transportieren. Dennoch wird die Umsetzung der hier skizzierten Vorschläge für die Mitgliederwerbung und &#8211;betreuung zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen. Es stehen derzeit aber keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung. Die Situation in der Geschäftsstelle ist bereits gegenwärtig so, dass sie unter einer erheblichen Überlastung leidet. Dies legt es nahe, ein System des Zeitmanagements einzuführen, nach dem für die verschiedenen Tätigkeiten, die in der Geschäftsstelle anfallen, mehr oder weniger feste Zeitfenster definiert werden. So kann auch der für die jeweiligen Aufgaben zur Verfügung stehende Zeitrahmen bestimmt werden. Damit in der Situation der permanenten Überlastung die Mitgliederwerbung und &#8211;betreuung nicht wieder hintenrunter fällt, weil &#8222;keine Zeit da ist&#8220;, schlagen wir vor, dass ein Mindestumfang von 10% der Arbeitszeit der Geschäftsstelle fest für Mitgliederwerbung und &#8211;betreuung reserviert wird.</p>
<h5>4. Zielgruppen</h5>
<p>Die Werbung neuer Mitglieder muss nach unserer Überzeugung &#8211; nicht zuletzt aufgrund der großen Bandbreite an HU-Themen &#8211; vor allem zielgruppengerichtet erfolgen. Der Vorstand hat sich deshalb mit möglichen Zielgruppen einer Mitglieder-Werbekampagne befasst. Für jede Zielgruppe stellen sich zwei Fragen:</p>
<ul>
<li>Wo und wie können wir diesen Personenkreis am besten erreichen?</li>
<li>Welche konkreten Angebote haben wir speziell für diesen Personenkreis, sich in der HU zu engagieren?</li>
</ul>
<h2 class="auto-created">Zielgruppe Sch&uuml;ler</h2>
<p>Schüler, insbesondere der Oberstufe, sind aus mehreren Gründen eine sehr attraktive Zielgruppe für die Bürgerrechtsarbeit:</p>
<ul>
<li>weil sie häufig eine erste Phase der Politisierung/politischen Orientierung durchlaufen und viele beginnen, sich politisch zu engagieren</li>
<li>weil sie über Schulen, SchülerInnenvertretungen und Jugendringe, aber auch über Schülerzeitschriften gut erreichbar sind</li>
<li>weil sie sich früh an die Humanistische Union binden. </li>
</ul>
<p>Um SchülerInnen mit unserer Arbeit vertraut zu machen, wäre ein regelmäßiges (monatlich, wenigstens alle 3 Monate) Angebot kurzer (1-2 Seiten) und auf die Zielgruppe zugeschriebener Artikel über unsere Themen zur Information und zum Abdruck sinnvoll. Dies setzt den Aufbau und die Pflege entsprechender Kontakte (Verteiler für Jugendmedien) voraus. Der Aufbau solcher Kontakte könnte dadurch erleichtert werden, dass die HU mit anderen Verbänden oder Institutionen kooperiert, die in diesem Feld bereits aktiv sind (potenzielle Kooperationspartner sind etwa jugendpresse e.V. und die Landeszentralen für politische Bildung).</p>
<p>Damit die HU junge Menschen erreichen kann, müssten unsere traditionell eher textlastig und juristisch ausfallenden Publikationen angepasst und allgemein-verständlicher formuliert werden (das betrifft aber nicht nur diese Zielgruppe, sondern allgemein die Außendarstellung der HU). Förderlich wäre es zudem, wenn in den Materialien an die Lebenswelt der jeweiligen Zielgruppe angeknüpft werden würde.</p>
<h2 class="auto-created">Zielgruppe Studenten</h2>
<p>Eine weitere interessante Zielgruppe sind StudentInnen insbesondere der Sozial- und Rechtswissenschaften. Unter ihnen finden sich viele politisch Aktive und entsprechende Gruppen, Verbände und Medien (bei den Juristen bspw. akj/bakj-Gruppen, &#8222;Forum Recht&#8220;). Studierendenzeitungen und Studierendenvertretungen könnten wir regelmäßige Positionspapiere / Inhalte anbieten, ähnlich wie bei der Zielgruppe Schüler. Der Ressourceneinsatz besteht auch hier in der Erarbeitung der Inhalte sowie dem Aufbau und der Pflege der entsprechenden Verteiler.</p>
<p>Außerdem sollte verstärkt die Kooperation mit studentischen Gruppen und Verbänden gesucht werden. Die zahlreichen persönlichen Verbindungen zum bakj, zu &#8222;Forum Recht&#8220; und zu verschiedenen akj-Gruppen wollen wir stärker nutzen, um gemeinsame Veranstaltungen durchzuführen oder anzuregen, dass Vertreter der HU zu universitären Veranstaltungen als Referierende eingeladen werden.</p>
<h2 class="auto-created">Zielgruppe Berufs&shy;ein&shy;steiger</h2>
<p>Bereits in der Vergangenheit hat die HU einen Teil ihrer aktiven Mitglieder dadurch gewonnen, das wir Mitglieder aus bestimmten Jugendorganisationen (akj/bakj) beerbten, wenn ihr dortiges Engagement aus Altersgründen bzw. wegen eines Wechsels in das Berufsleben endete. Diese Bemühungen wollen wir systematisch vertiefen. Eine für die HU sehr interessante Zielgruppe sind beispielsweise Doktoranden, die ihre Promotion zu einem bürgerrechtlichen Thema geschrieben haben. Bei ihnen handelt es sich i.d.R. um hochqualifizierte Menschen, die sich sehr ausgiebig mit einem bestimmten Problem beschäftigt haben. In einem ersten Schritt wollen wir durch Literaturrecherchen versuchen, gezielt solche Doktoranden zu finden. Diese könnten dann gezielt auf unsere Arbeit angesprochen werden, ggf. ergeben sich daraus Veranstaltungen, in denen sie über ihre Ergebnisse berichten können. </p>
<h2 class="auto-created">Zielgruppe berufs&shy;t&auml;&shy;tige Juristen, insbe&shy;son&shy;dere Rechts&shy;an&shy;w&auml;lte </h2>
<p>Eine Berufsgruppe, zu der die HU eine besondere Affinität haben dürfte, sind berufstätige Juristen, insbesondere Rechtsanwälte. Vor allem wenn sie als StrafverteidigerInnen oder im Ausländerrecht tätig sind, leben sie in ihrer Berufsrolle von den Bürgenrechten: Bürgerrechte sind ihre Arbeitsinstrumente, Menschen, die unter Beschneidungen ihrer Bürgerrechte leiden, sind ihre Klienten. Und schließlich ist die Bürgerrechtsmaterie auch immer eine sehr juristische. Umgekehrt vertritt die HU viele Kernthemen, die im Bereich Strafverteidigung und Ausländerrecht wichtig sind. Die Ausgestaltung der Verfahrensrechte, des Strafvollzugs, der Straftatbestände und des Datenschutzes betrifft und berührt diese Berufsgruppe unmittelbar.</p>
<p>Deshalb wäre eine systematische Belieferung der Berufsverbände und Medien dieser Zielgruppe mit Informationen über die aktuelle Arbeit der HU wünschenswert. Denkbar wäre auch, in Fachzeitungen (NJW, DuD, StV, NStZ, KJ, KritV usw.) zu publizieren bzw. bei Publikationen von HU-Mitgliedern deren Autorenangabe mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen.</p>
<p>Darüber hinaus halten wir eine gezielte Anwerbung von VertreterInnen des akademischen Mittelbaus und der Lehrenden für nötig. Diese bringen neben ihrer hohen fachlichen Qualifikation oft auch multiplikatorische Kompetenzen mit, weil sie in anderen Organisation und Netzwerken eingebunden sind. Nach dem Vorbild der amerikanischen Wahlspenden-Dinners wären hier Veranstaltung (in etwas gehobenem Ambiente) denkbar, bei denen inhaltlich nahestehende Kollegen gezielt einzuladen sind. An diesen Veranstaltungen könnten sich Vorstands- und Beiratsmitglieder beteiligen, die einerseits ein inhaltliches Thema, andererseits aber auch dezidiert die Bedeutung der HU in diesem Themenbereich herausstellen. Damit ließe sich diese Zielgruppe ansprechen, um unsere Anliegen durch Spenden und/oder aktive Beteiligung zu unterstützen.</p>
<h2 class="auto-created">Zielgruppe: Journa&shy;listen, Medien&shy;ge&shy;stalter</h2>
<p>Journalisten und MedienvertreterInnen sind für jede NGO ein sehr wertvolle Zielgruppe, da über sie direkte Kontakte zu Medienorganen aufgebaut und damit die Inhalte und Ziele an die Öffentlichkeit transportiert werden können. Hinzu kommt, dass das Engagement der HU für Meinungs- und Pressefreiheit, für freien Informationszugang und für Datenschutz auch im Interesse von Journalisten ist. Aufgabe der HU wäre es, diesen Bezug bürgerrechtlichen Engagements zur journalistischen Praxis deutlicher zu machen. Dies soll in einem ersten Schritt dadurch geschehen, dass wir mit einem speziell auf Journalisten zugeschnittenen Flyer über unsere Themen berichten, die für diese Zielgruppe relevant sind. Um den Kontakt zu (politisch aktiven) Journalisten aufzubauen, ist die Teilnahme der HU mit einem Informationsstand am Journalistentag der Deutschen Journalisten Union (DJU) im November dieses Jahres geplant.</p>
<h2 class="auto-created">Zielgruppe: Berufs&shy;aussteiger / Pension&auml;re</h2>
<p>Im Vergleich mit den anderen Zielgruppen haben RuheständlerInnen mehr Zeit für ehrenamtliches Engagement und verfügen zudem über reichhaltige politische Erfahrungen. Besonders für diese Zielgruppe wäre es daher entscheidend, ihnen konkrete Ansatzpunkte für ein Engagement in der HU zu bieten. So ist denkbar, dass der Vorstand in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle einzelne Projekte entwirft, für die dann gezielt Aktive gesucht werden, die ein solches Projekt umsetzen wollen.</p>
<h5>4. Methoden</h5>
<h2 class="auto-created">Kooperation mit den Bildungs&shy;werken</h2>
<p>Neben der HU gibt es zwei Bildungswerke mit unserem Namen, die ein originäres Interesse am Fortbestand und der Entfaltung der HU haben müssten. Innerhalb des Vorstands gab es daher mehrfach die Idee, die Bildungswerke für die Umfeldwerbung und die Mitgliedergewinnung zu nutzen. Jedoch ist das Bildungswerk Bayern derzeit handlungsunfähig und seine Zukunft ungewiss. Das Bildungswerk in NRW dagegen hat sich als Träger für Erwachsenenbildung etabliert und verfügt heute über einen thematischen Schwerpunkt, der uns bei der Mitgliedergewinnung kaum hilft. Dennoch wollen wir mit dem Bildungswerk NRW versuchen, in Zukunft regelmäßiger Veranstaltungen zu unserem Kernbereich Bürgerrechte zu machen (ein bis drei im Jahr?). Hierbei können wir vor allem die pädagogisch-didaktische Kompetenz der MitarbeiterInnen gut gebrauchen, um auch jüngere Bürger anzusprechen.</p>
<p>Eine weitere Überlegung ist, die im Essener Bildungswerk vorhandenen Kompetenzen verstärkt zur Eigenqualifizierung der HU-Aktiven zu nutzen. Dies betrifft einerseits die Frage, wie die HU für größere Projekte vermehrt Fördergelder einwerben kann. Das Bildungswerk kann hier auf umfangreichere Erfahrungen zurückgreifen. Außerdem sind durch die Fusion mit dem Hannah-Ahrendt-Bildungswerk neue Möglichkeiten im Aufbau von Medienkompetenzen hinzugekommen. Ein Medientraining für HU-Aktive wäre genauso hilfreich wie ein Kursus in der medialen Aufbereitung von HU-Aktionen.</p>
<h2 class="auto-created">Unter&shy;st&uuml;t&shy;zung f&uuml;r die Arbeit der Landes- und Ortsgruppen</h2>
<p>Erfreulicherweise haben sich in den vergangenen Monaten einige HU-Initiativen auf lokaler Ebene wieder gegründet: neben den aktiven Gruppen in Berlin, München, Marburg und Frankfurt finden jetzt auch wieder regelmäßige Treffen in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, und Hannover statt. Unser Ziel ist es, diese lokalen Gruppen so weit als möglich zu unterstützen:</p>
<ul>
<li>Wir möchten verstärkt Informationsmaterial und Flyer zu den bundesweit aktuellen Themen anbieten, die Regionalgruppen in ihrer Arbeit vor Ort verwenden können. Zu einem neuen HU-Projekt, der Kampagne gegen Vorratsdatenspeicherung, liegen in der Bundesgeschäftsstelle ein kurzer Informationsflyer und eine ausführliche Stellungnahme (in gebundener Form) vor. Mittelfristig soll es eine ganze Reihe ansprechend gestalteter Kurztexte zu den verschiedenen Themenbereichen der HU geben (etwa: Sterbehilfe, IFG), die in der Bundesgeschäftsstelle abgerufen werden können.</li>
<li>Durch die Umstellung der Internetplattform sind wir jetzt in der Lage, regionalen Gruppen bei Bedarf schnell und unkompliziert eigene Seiten im Netz einzurichten. Diese können von den Aktiven vor Ort selbst gestaltet werden und bieten neuen Gruppen eine einfache Plattform zur Selbstdarstellung.</li>
<li>Veranstaltungsvorschläge: der Bundesverband entwickelt bspw. für abendliche Diskussionsveranstaltungen einige Themenvorschläge inkl. dem Angebot der dazugehörigen Referenten (die in erster Linie aus dem BuVo kommen würden, aber natürlich auch gut aus anderen Teilen der HU). Auf die Referenten würde natürlich die damit verbundene Reisetätigkeit zukommen. </li>
</ul>
<h2 class="auto-created">Pers&ouml;nliche Mitglie&shy;d&shy;er&shy;wer&shy;bung</h2>
<p>Schließlich: Erfolgreiche Werbung geht über den persönlichen Kontakt. Einer der ersten Schritte wird daher ein (sich regelmäßig wiederholender) Aufruf an alle Mitglieder sein, in ihrem persönlichen Umfeld potenziell interessierte Menschen anzusprechen und zu versuchen, sie für eine Mitarbeit in der HU zu gewinnen.</p>
<p><i>Jochen Goerdeler / Sven Lüders</i></p>
<p><i>Literatur zum Thema:<br />Ursula Neumann (1996): Die Mitgliederbefragung hat Konsequenzen. &#8211; Hoffentlich! Anregungen zu angeregtem Nachdenken über die Humanistische Union. In: Verbandstag 1996 der Humanistischen Union e.V. <br />Ursula Neumann (1996): Wir über uns &#8211; Die Auswertung der Mitgliederbefragung. Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 154 (Juni 1996), S.56-59</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/projekt-mitgliederwerbung-diskussionspapier-fuer-den-verbandstag-der-humanistischen-union-2006/">Projekt: Mitgliederwerbung. Diskussionspapier für den Verbandstag der Humanistischen Union 2006</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Endlich geschafft: Die neue Homepage der HU</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/endlich-geschafft-die-neue-homepage-der-hu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Aug 2006 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Homepage]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/endlich-geschafft-die-neue-homepage-der-hu/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 194, S. 20-21 Nachdem die Freischaltung der neuen Homepage mehrfach verschoben werden musste, ist es jetzt endlich geschafft. Seit dem 21. August ist die neu gestaltete Webseite der HU freigeschaltet. Unter www.humanistische-union.de k&#246;nnen die Seiten erkundet werden, Anmerkungen und Kritiken sind ausdr&#252;cklich erw&#252;nscht. Die Verz&#246;gerungen kamen vor allem dadurch zustande, dass die von [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/endlich-geschafft-die-neue-homepage-der-hu/">Endlich geschafft: Die neue Homepage der HU</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 194, S. 20-21</p>
<p>Nachdem die Freischaltung der neuen Homepage mehrfach verschoben werden musste, ist es jetzt endlich geschafft. Seit dem 21. August ist die neu gestaltete Webseite der HU freigeschaltet. Unter <a href="https://www.humanistische-union.de/" target="_blank" rel="noopener">www.humanistische-union.de</a> k&ouml;nnen die Seiten erkundet werden, Anmerkungen und Kritiken sind ausdr&uuml;cklich erw&uuml;nscht.</p>
<p>Die Verz&ouml;gerungen kamen vor allem dadurch zustande, dass die von der Gesch&auml;ftsstelle zu erbringenden Vorarbeiten erheblich aufw&auml;ndiger als gedacht waren (was v.a. das Design, aber auch die Bereitstellung der Inhalte betraf) und sich im Laufe des Projekts die Anspr&uuml;che erh&ouml;hten, welche Inhalte wie auf den Seiten pr&auml;sentiert werden sollen. Bei allen Schwierigkeiten, die w&auml;hrend des Projekts auftraten, war die Zusammenarbeit mit der Firma Minuskel sehr kooperativ. Ihren MitarbeiterInnen aber auch den zahlreichen HelferInnen in der Bundesgesch&auml;ftsstelle, die bei der Einarbeitung der Inhalte geholfen haben, m&ouml;chte ich an dieser Stelle noch einmal recht herzlich danken. Und schlie&szlig;lich sei noch vermerkt, dass das f&uuml;r die Umstellungsarbeiten geplante Budget f&uuml;r den Dienstleister in H&ouml;he von 5.100 Euro eingehalten wurde.</p>
<h5>Was ist neu? </h5>
<p>Als erstes f&auml;llt nat&uuml;rlich das neue Design der Seiten auf, das an unser Werbematerial angepasst wurde. Aber auch hinter den Kulissen hat sich eine Menge getan: Wir verf&uuml;gen in der neuen Homepage &uuml;ber einen wesentlich umfangreicheren Online-Bestand an Texten. Zum Vergleich: Im alten System gab es ca. 300 Textbeitr&auml;ge, auf den neuen Seiten haben wir inzwischen &uuml;ber 800 Artikel. Dadurch werden unsere Seiten inhaltlich aufgewertet. Dies kommt einerseits durch eine bessere Einbindung von Regionalseiten in unsere Homepage zustande. K&uuml;nftig ist ein einfacher Austausch von Texten zwischen Bund und Regionen m&ouml;glich (z.B. bei Pressemitteilungen, Veranstaltungshinweisen, Preisverleihungen, Sonderprojekten). Au&szlig;erdem wurde mit der Einspeisung der Mitteilungs-Artikel im Volltext begonnen (bisher sind die Ausgaben 180-192 eingearbeitet, die anderen sollen folgen). Damit werden auf der Homepage erstmals viele Textbeitr&auml;ge zug&auml;nglich, die bisher nur als &#8222;PDF-Leichen&#8220; im Netz schlummerten. Durch die bessere Einbindung der Projekte &bdquo;vorg&auml;nge&#8220; und &bdquo;Grundrechte-Report&#8220; in die Internetpr&auml;senz der HU wird deren Au&szlig;endarstellung angehoben. Weitere Errungenschaften der neuen Seite sind:</p>
<ul>
<li>eine flexiblere Zuordnung der Inhalte: Artikel k&ouml;nnen gleichzeitig thematisch, terminlich (Veranstaltungen) und regional kategorisiert werden. Dadurch erh&ouml;ht sich die &#8222;Abbildungsgenauigkeit&#8220; der Seiten: wer speziell zu einem Thema sucht, findet diese Inhalte im Themenverzeichnis auch dann, wenn es sich um Pressemitteilungen, Veranstaltungen oder Beitr&auml;ge aus Regionalverb&auml;nden handelt. (Dies war bisher anders.) </li>
<li>eine flexiblere Seitengestaltung: Das Umsortierung von Men&uuml;ebenen / Inhalten geht wesentlich leichter vonstatten.</li>
<li>eine erh&ouml;hte Interaktivit&auml;t der Seiten: dazu wurden zahlreiche Webformulare f&uuml;r <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/kontakt/">Kontaktaufnahme</a>, R&uuml;ckmeldung etc. eingebaut. </li>
<li>ein <a href="https://www.humanistische-union.de/shop/">Online-Shop</a>, in dem kostenpflichtige Publikationen erworben werden k&ouml;nnen</li>
<li>&Uuml;bersicht aller <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/">Publikationen</a> aus der Reihe HU-Schriften und andere Einzelpublikationen der HU</li>
<li>Eine umfangreiche Literaturdatenbank bietet &Uuml;berblick und Recherchem&ouml;glichkeiten zu den verschiedenen Publikationsreihen der HU. Sie enth&auml;lt ca. 7000 Artikeleintr&auml;ge aus den Mitteilungen, den vorg&auml;ngen und dem Grundrechte-Report.</li>
</ul>
<p>Insgesamt hat sich die Hoffnung erf&uuml;llt, mit dem neuen System zu einer einfacheren Erstellung von neuen Webseiten zu gelangen. Die Erfahrungen mit den Helferinnen, die bei der Einstellung der neuen Inhalte geholfen haben, zeigen, dass die Bedienung des neuen Systems auch Nicht-IT-Profis zuzumuten ist.</p>
<h5>Wie geht es weiter?</h5>
<p>Obwohl die neue Seite nun am Netz ist, hei&szlig;t dies noch lange nicht, dass alle Ziele erreicht w&auml;ren. Es gibt bereits jetzt eine Reihe von Ideen, wie das Bestehende weiter ausgebaut und f&uuml;r unsere Arbeit nutzbar gemacht werden k&ouml;nnte, etwa:</p>
<ul>
<li>eine st&auml;rkere &#8222;Personalisierung&#8220; der Seiten, das meint z.B. die Werbung mit prominenten HU-Mitgliedern</li>
<li>die multimediale Darstellung unserer Arbeit, z.B. durch Ton- und Filmmitschnitte von bedeutsamen HU-Veranstaltungen</li>
<li>die Erweiterung des Angebots regionaler Seiten</li>
<li>eine Verbesserung der Suchfunktionen</li>
<li>den Ausbau der Literaturdatenbank </li>
<li>einen systematischen Aufbau von Kontextinformationen f&uuml;r die rechte Au&szlig;enspalte (z.B. Autoreninformationen, Linkverweise, Literaturverweise)</li>
<li>den Ausbau einer internen Projektplattform (z.B. Wiki oder Forum), damit Arbeitsgruppen und HU-Mitglieder die Webseite auch zur Vorbereitung von Projekten nutzen k&ouml;nnen.</li>
</ul>
<p>Um dies realisieren zu k&ouml;nnen, planen wir einerseits den Einsatz eines Informatiker-Praktikanten in der Gesch&auml;ftsstelle. Eine wesentliche Rolle bei der weiteren Planung und Gestaltung soll aber die Webgruppe der HU spielen. Eine wesentliche Motivation f&uuml;r den neuen Homepageauftritt war das Ziel, mehr Mitglieder f&uuml;r die aktive Pflege der Webseite zu gewinnen. Nach der Ank&uuml;ndigung der Homepageumstellung hatten sich einige interessierte Mitglieder gemeldet, die sich an der Gestaltung der neuen Homepage beteiligen wollen. (Weitere Interessenten sind herzlich willkommen!)&nbsp; Um diesen Prozess zu unterst&uuml;tzen, soll bereits am 9. September ein erstes Treffen der Webgruppe stattfinden. Dieses Treffen hat zum einen das Ziel, eine kurze Einf&uuml;hrung in die Nutzung des Systems zu geben. Au&szlig;erdem m&ouml;chte ich gemeinsam mit den Interessierten die vorhandenen Ideen sortieren, wie der Webauftritt der HU weiterentwickelt werden kann. Auf dem Treffen wollen wir gemeinsam schauen, wer welche F&auml;higkeiten mitbringt und sich k&uuml;nftig um kleine Projekte auf der Homepage k&uuml;mmern kann.&nbsp; Dadurch, so hoffe ich, kommen wir unserem Ziel, die Homepage zu einem zentralen Instrument unserer Au&szlig;endarstellung zu machen, einen Schritt n&auml;her.</p>
<p><i>Sven L&uuml;ders<br />ist Bundesgesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Humanistischen Union</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/endlich-geschafft-die-neue-homepage-der-hu/">Endlich geschafft: Die neue Homepage der HU</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>III. Berliner Gespräche zum Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften in Vorbereitung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/iii-berliner-gespraeche-zum-verhaeltnis-von-staat-und-religionsgemeinschaften-in-vorbereitung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Aug 2006 15:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berliner Gespräche]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fortsetzung der Veranstaltungsreihe am 13. April 2007 in Potsdam Mitteilungen Nr. 194, S. 22 F&#252;r den 13. April 2007 ist die Fortsetzung der Gespr&#228;chsreihe &#8222;Berliner Gespr&#228;che zum Verh&#228;ltnis von Staat und Religionsgemeinschaften&#8220; geplant. Die Veranstaltung findet diesmal &#8211; dank der Unterst&#252;tzung durch die Landeszentrale f&#252;r politische Bildung Brandenburg &#8211; in Potsdam statt. Die III. Berliner [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Fortsetzung der Veranstaltungsreihe am 13. April 2007 in Potsdam</p>
<p>Mitteilungen Nr. 194, S. 22</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Pluralismus_01.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4295 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Pluralismus_01.jpg" alt="III. Berliner Gespr&auml;che zum Verh&auml;ltnis von Staat und Religionsgemeinschaften in Vorbereitung " width="452" height="445" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Pluralismus_01.jpg 452w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Pluralismus_01-342x337.jpg 342w" sizes="(max-width: 452px) 100vw, 452px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>F&uuml;r den 13. April 2007 ist die Fortsetzung der Gespr&auml;chsreihe &#8222;Berliner Gespr&auml;che zum Verh&auml;ltnis von Staat und Religionsgemeinschaften&#8220; geplant. Die Veranstaltung findet diesmal &ndash; dank der Unterst&uuml;tzung durch die Landeszentrale f&uuml;r politische Bildung Brandenburg &ndash; in Potsdam statt.</p>
<p>Die III. Berliner Gespr&auml;che werden sich einem zentralen Problem pluralistischer, multikultureller Gesellschaften widmen: der Bedeutung von Grund- und Menschenrechten f&uuml;r das Verh&auml;ltnis der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zueinander und ihre Beziehung zur multikulturellen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland.&nbsp; Das Thema kn&uuml;pft insofern an die II. Berliner Gespr&auml;che (vom Januar 2005) an.</p>
<p>Der Kopftuchkonflikt, der Streit um Sonderrechte f&uuml;r religi&ouml;se und weltanschauliche Gemeinschaften, um Kruzifixe in bayerischen Klassenzimmern, um Ehe- und Familienrechte von homosexuellen Lebensgemeinschaften &ndash; alle diese Konflikte zeigen zweierlei: Die Bildung moralisch-allgemeiner Rechte und Pflichten f&uuml;r (und gegen&uuml;ber) jedermann emanzipiert sich gegenw&auml;rtig von bestimmten religi&ouml;sen und weltanschaulichen Auffassungen. Andererseits zeigt sich die Notwendigkeit einer rechtlichen Anerkennung spezieller ethischer oder religi&ouml;ser Anschauungen und Lebensformen verschiedener Gruppen, die insoweit zu dulden sind, als sie selbst allen anderen dieselben Ausdrucksformen und Sonderrechte ebenfalls zuerkennen.</p>
<p>Ger&auml;t durch diese Pluralisierung der Gesellschaft der zur weltanschaulichen Neutralit&auml;t verpflichtete Staat in Bedr&auml;ngnis? Behalten die Grundrechte ihre Wirksamkeit? Kann der demokratische Verfassungsstaat seine normativen Bestandsvoraussetzungen aus eigenen Ressourcen erneuern oder ist er auf die Vermittlung religi&ouml;ser und weltanschaulicher Werte angewiesen?</p>
<p>Ernst-Wolfgang B&ouml;ckenf&ouml;rde hat seine diesbez&uuml;glichen Zweifel bereits Mitte der 60er Jahre in sein ber&uuml;hmtes Diktum gekleidet, dass der freiheitliche, s&auml;kularisierte Staat von Voraussetzungen zehrt, die er selbst nicht garantieren kann.</p>
<p>Diese grunds&auml;tzlichen Fragen zu diskutieren ist um so n&ouml;tiger, als sich in posts&auml;kularen Gesellschaften bei&nbsp; Grundrechtsaus&uuml;bungen h&auml;ufig die Frage stellt, was sich im Umgang zwischen gl&auml;ubigen und ungl&auml;ubigen B&uuml;rgern wechselseitig zuzumuten ist. Das j&uuml;ngste Beispiel hierf&uuml;r lieferte der Karikaturenstreit.</p>
<p>Diese Fragen sollen ausgehen von drei jeweils 45min&uuml;tigen Referaten diskutiert werden:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">I.&nbsp;&nbsp; Christlich-weltanschauliche Traditionen und Verfassungswerte (Hasso Hofmann)
</p>
<p class="bodytext">II.&nbsp;&nbsp; Religionen in der pluralistischen Gesellschaft (verschiedene Referenten angefragt)
</p>
<p class="bodytext">III.&nbsp; Religionen / Weltanschauungen und die Grundrechte des Grundgesetzes (Bernhard Schlink)</p>
</blockquote>
<p>An die Referate soll sich jeweils eine 60-min&uuml;tige Diskussion anschlie&szlig;en. Den Abschluss der Tagung bildet ein Podium, auf dem Vertreter verschiedener weltanschaulicher und religi&ouml;ser Gruppen miteinander diskutieren.</p>
<p>Geplant sind die III. Berliner Gespr&auml;che als gemeinsame Veranstaltung mit der Landeszentrale f&uuml;r politische Bildung Brandenburg. Das Konzept f&uuml;r die Tagung wird auf dem Verbandstag ausf&uuml;hrlicher diskutiert und konkretisiert werden (insbesondere in der Sitzung des Arbeitskreises Staat, Religionen und Weltanschauungen am Samstag Nachmittag). Schon jetzt sollten sich interessierte Mitglieder den Termin vormerken und f&uuml;r die Veranstaltung werben.</p>
<p><i>Rosemarie Will<br />ist Professorin f&uuml;r &Ouml;ffentliches Recht an der Humboldt-Universit&auml;t zu Berlin und Bundesvorsitzende der Humanistischen Union</i></p>
<p><b>Literatur zum Thema:<br /></b>E. W. B&ouml;ckenf&ouml;rde, &#8222;Die Entstehung des Staates als Vorgang der S&auml;kularisation&#8220;, in: ders., Recht, Staat, Freiheit. Frankfurt/ M. 1991, S. 112</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/194/publikation/iii-berliner-gespraeche-zum-verhaeltnis-von-staat-und-religionsgemeinschaften-in-vorbereitung/">III. Berliner Gespräche zum Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften in Vorbereitung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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