Publikationen / Mitteilungen / Mitteilungen Nr. 194

Neuer Arbeits­kreis der Humanis­ti­schen Union konsti­tu­iert sich in Freiburg

Mitteilungen Nr. 194, S. 13

Neu konstituieren will sich der bundesweite Arbeitskreis „Soziale Grundrechte“ der Humanistischen Union beim Verbandstag in Freiburg. Das erste Treffen des Arbeitskreises ist für Samstag (16. September) um 16 Uhr geplant. Dort sollte sich der AK dann selbst eine Agenda geben und seine künftige Arbeitsweise festlegen. Franz-Josef Hanke als vom Bundesvorstand eingesetzter Koordinator des Arbeitskreises hat dazu einige Vorschläge zusammengestellt.

Ein drängendes Thema ist die anstehende Einschränkung der Prozesskostenhilfe. Der Bundesrat hat dazu einen Gesetzesvorschlag erarbeitet. Nach der Sommerpause wird er voraussichtlich in den Bundestag eingebracht. An diesem Gesetzesvorschlag gibt es erhebliche Kritik: Nicht nur die Neue Richtervereinigung hat einige der vorgeschlagenen Regelungen als verfassungswidrig eingestuft; auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries möchte das Gesetz so nicht durchgehen lassen. Eine Kritik des Gesetzesvorstoßes könnte und sollte eine der ersten Aktivitäten des neuen HU-Arbeitskreises sein. Dazu müsste dann auch eine Kampagne kommen, die diese Kritik in die Öffentlichkeit trägt.

Ein weiteres Thema könnte die geplante Einführung von Studiengebühren in verschiedenen Bundesländern sein. Hier ginge es dann eher um eine Abklärung der rechtlichen Fragen auf Bundesebene, beispielsweise die Debatte über den Artikel 13 des UN-Sozialpakts. Landesrechtliche Regelungen sollten eher auf Landesebene debattiert werden.

Die Verschärfung der Regelungen des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) gegen Erwerbslose hat die Humanistische Union bereits öffentlich kritisiert. Eine Aufgabe des neuen Arbeitskreises könnte die weitere Begleitung der Entwicklung von Hartz IV sein. Dabei soll es aber nicht darum gehen, Einzelfälle zu sammeln oder zu dokumentieren.
Schließlich sollte der Arbeitskreis auch überlegen, wie er der schleichenden Aushöhlung der Sozialen Grundrechte insgesamt entgegentreten kann. Soziale Grundrechte werden im Zeitalter des Neoliberalismus mehr und mehr als „altmodisch“ und „überkommen“ abgetan. Ihre Notwendigkeit wieder in der Politik und im Handeln der Gesetzgeber zu verankern und ihre rechtliche Bedeutung aufzuwerten, wäre sicherlich eine lohnende Zielsetzung.

All die genannten Fragestellungen stehen beim ersten Treffen des Arbeitskreises im Rahmen des Verbandstags in Freiburg zur Diskussion. Der Bundesvorstand hofft auf ein reges Interesse der Mitgliedschaft und auf die Bereitschaft zur Mitarbeit.

Franz-Josef Hanke

nach oben