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	<title>Mitteilungen Nr. 207 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Bürgerrechtspolitik in schwarz/gelben Zeiten</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 12:35:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S.1-8 Deutschland hat gew&#228;hlt. Anlass f&#252;r den Bundesvorstand der Humanistischen Union, sich mit den inhaltlichen und strategischen Konsequenzen f&#252;r die B&#252;rgerrechtsarbeit aus den neuen Regierungskonstellationen zu befassen. Bei der Lekt&#252;re des Koalitionsvertrages fiel uns auf, dass viele Ank&#252;ndigungen und Reformen im Vagen bleiben, auf seinen 132 Seiten finden sich [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/buergerrechtspolitik-in-schwarzgelben-zeiten/">Bürgerrechtspolitik in schwarz/gelben Zeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S.1-8</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Kanzleramt_Werner-Kunz-bw.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4143 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Kanzleramt_Werner-Kunz-bw-600x334.jpg" alt="B&uuml;rgerrechtspolitik in schwarz/gelben Zeiten" width="600" height="334" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Kanzleramt_Werner-Kunz-bw-600x334.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Kanzleramt_Werner-Kunz-bw-768x428.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Kanzleramt_Werner-Kunz-bw-800x445.jpg 800w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Kanzleramt_Werner-Kunz-bw-450x251.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Kanzleramt_Werner-Kunz-bw.jpg 900w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
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</div>
<p>Deutschland hat gew&auml;hlt. Anlass f&uuml;r den Bundesvorstand der Humanistischen Union, sich mit den inhaltlichen und strategischen Konsequenzen f&uuml;r die B&uuml;rgerrechtsarbeit aus den neuen Regierungskonstellationen zu befassen. Bei der Lekt&uuml;re des Koalitionsvertrages fiel uns auf, dass viele Ank&uuml;ndigungen und Reformen im Vagen bleiben, auf seinen 132 Seiten finden sich zahlreiche formelhafte Kompromisse, viele vertagte Entscheidungen (auch &#8222;Evaluationen&#8220; genannt) und ebenso viele L&uuml;cken.<br />Einige Vorzeichen haben sich ge&auml;ndert: Hinter der neuen Regierung steht nicht mehr die allgegenw&auml;rtige Drohung, politische Vorhaben notfalls mit einer &Auml;nderung des Grundgesetzes durchzusetzen. Eine weitere Beschr&auml;nkung hat sich eine Regierungspartei selbst auferlegt: Mit der FDP ist eine neue Partnerin in die Regierung eingetreten, die sich in der vergangenen Legislaturperiode zur H&uuml;terin der B&uuml;rgerrechte aufgeschwungen hat. Nun gibt es kein einfaches Zur&uuml;ck f&uuml;r die FDP. Klar ist: In den n&auml;chsten f&uuml;nf Jahren werden wir vor allem den kleinen Koalitionspartner daran messen, wie wichtig ihm die B&uuml;rgerrechte nach der &Uuml;bernahme der Regierungsverantwortung noch sind.</p>
<h5>Internet</h5>
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<p>Erstmals enth&auml;lt ein Koalitionsvertrag ein eigenes Unterkapitel zum Internet. Nach den Kontroversen der vergangenen Jahre &#8211; vom Verbot der sog. Hackertools &uuml;ber die Vorratsdatenspeicherung bis zu den Netzsperren &#8211; enth&auml;lt der Text ein &uuml;berschw&auml;ngliches Bekenntnis zum neuen Medium: &#8222;Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt&#8230;&#8220; Auf den folgenden Seiten verk&uuml;ndet die Koalition einige erfreuliche Beschl&uuml;sse: Um gegen Rechtsverst&ouml;&szlig;e im Netz vorzugehen (wir erinnern uns an den &#8222;rechtsfreien Raum&#8220;) wolle man die bestehenden Gesetze effektiver anwenden, die IT-Kompetenz der Strafverfolgungsbeh&ouml;rden mit Internetstreifen der Polizei und Schwerpunktstaatsanwaltschaften ausbauen. Neue Strafvorschriften seien erst einmal nicht n&ouml;tig &#8211; ein Zugest&auml;ndnis an ver&auml;rgerte Internetnutzer, die sich zuletzt mehr und mehr kriminalisiert sahen? Die d&uuml;rfen sich noch &uuml;ber ein weiteres Versprechen des Nicht-Handelns freuen: &#8222;Wir werden keine Initiativen f&uuml;r gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen.&#8220;<br />Daneben verk&uuml;ndet die neue Regierung ein Moratorium bei den Internetsperren: Noch vor wenigen Monaten gegen allen Protest durchgek&auml;mpft, einigte man sich jetzt darauf, f&uuml;r ein Jahr das Prinzip &#8222;L&ouml;schen statt Sperren&#8220; anzuwenden. Demnach soll das BKA vorerst keine Sperrlisten erstellen, sondern bei den Providern auf eine L&ouml;schung inkriminierter Inhalte dr&auml;ngen. Im Herbst 2010 werden Erfolg und Wirksamkeit dieses Verfahrens evaluiert. Da keine Evaluationskriterien benannt sind, kann das alles M&ouml;gliche hei&szlig;en &#8211; f&uuml;r uns kann es nur bedeuten, dass wir weiterhin eine komplette Abkehr von der Zensurpolitik einfordern, schlie&szlig;lich geht es um die Verteidigung von Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz: &#8222;Eine Zensur findet nicht statt.&#8220; <br />Wenig erfreulich klingen dagegen die Versprechen, das Bundesamt f&uuml;r Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur &#8222;zentralen Cyber-Sicherheitsbeh&ouml;rde&#8220; auszubauen und &uuml;ber ein neues Kommunikationssystem (DE-Mail) sowie einen digital signierten Personalausweis die Voraussetzungen f&uuml;r modernes &#8222;E-Government&#8220; und die elektronische Abwicklung von Gesch&auml;ften zu schaffen. So benutzerfreundlich und zukunftsweisend diese neuen Techniken sein m&ouml;gen &#8211; eine derart kritische Infrastruktur sollte nicht allein auf dem Prinzip des Vertrauens aufbauen, sondern einer &ouml;ffentlichen Kontrolle unterliegen. Und sie sollte nicht in den H&auml;nden jenes Staates liegen, dessen Sucht nach Informationen &uuml;ber seine B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger in den letzten Jahren keine Grenzen kannte.<br />Ein weiteres Vorhaben, das Beobachter im Vertrag erwartet hatten, fand am Ende keinen Eingang in die Regierungsvereinbarungen: Im Vorfeld hatte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger &uuml;ber ein &#8222;Internetgesetzbuch&#8220; nachgedacht, mit dem das Medium einer umfassenden (Neu)Ordnung unterworfen werden soll. Die Spekulationen dar&uuml;ber, was dies f&uuml;r digitale Urheberrechte, f&uuml;r den Pers&ouml;nlichkeitsschutz oder die technische Entwicklung des Mediums bedeuten k&ouml;nne, gingen kreuz und quer. Der Bundesvorstand hat sich vorgenommen, diese Pl&auml;ne genau zu beobachten und in den n&auml;chsten Monaten auch eigene Vorschl&auml;ge zu entwickeln, die wir in die Diskussion einbringen wollen. Wir sind zu der Einsicht gelangt, dass sich die HU in ihrer B&uuml;rgerrechtsarbeit grunds&auml;tzlich mit den Entwicklungen im Internet besch&auml;ftigen sollte. Die zunehmende Digitalisierung unseres Alltages k&ouml;nnen wir nicht allein unter den Aspekten Datenschutz und Informationsfreiheit abhandeln. Vielmehr muss es uns gelingen, die in dem neuen Medium auftretenden grundrechtlichen Probleme explizit zum Gegenstand unserer Arbeit zu machen. Ausgehend von unseren Erfahrungen mit dem AK Vorratsdatenspeicherung und der Piratenpartei hat der Vorstand bereits begonnen, sich mit den sozialen Folgen der Digitalisierung zu befassen. Welche Konsequenzen die Entwicklung der Digitalsph&auml;re und die mit ihr verbundene Szene f&uuml;r die B&uuml;rgerrechtsbewegung hat, ist derzeit noch ungewiss. Wir m&ouml;chten aber vermeiden, diese Entwicklungen zu untersch&auml;tzen.</p>
<p>Datenschutz</p>
<p>Die Koalition&auml;re bem&uuml;hen sich um den Eindruck, der Datenschutz sei ihnen eine Herzensangelegenheit. Sie k&uuml;ndigen eine verbesserte personelle und s&auml;chliche Ausstattung des Bundesdatenschutzbeauftragten an. Au&szlig;erdem wollen sie eine &#8222;Stiftung Datenschutz&#8220; gr&uuml;nden, die Produkte und Dienstleistungen auf ihre &#8222;Datenschutzfreundlichkeit&#8220; pr&uuml;ft und die Verbraucher &uuml;ber Risiken informiert. Immer wieder spricht die Regierung von Aufkl&auml;rung, Problembewusstsein und Selbstschutz. So richtig all diese Bem&uuml;hungen um die subjektive Seite des Datenschutzes auch sind, sie reichen nicht aus. Was der Gesetzgeber in den n&auml;chsten f&uuml;nf Jahren dazu beitragen will, bleibt vage: Eine weitere &Uuml;berarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes wird angek&uuml;ndigt, es solle die &#8222;europ&auml;ische Rechtsentwicklung&#8220; ber&uuml;cksichtigen, &#8222;lesbarer und verst&auml;ndlicher&#8220; werden und &#8222;zukunftsfest und technikneutral&#8220; ausgestaltet werden &#8211; was immer das am Ende bedeuten mag. Ebenso ungewiss ist, wie der versprochene Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegen eine Bespitzelung aussieht, wenn den Unternehmen zugleich eine &#8222;praxisgerechte Regelung&#8220; f&uuml;r ihre Bem&uuml;hungen um eine Aufdeckung korrupten Verhaltens versprochen wird. Eine kritische Begleitung dieses Vorhabens ist jedenfalls sinnvoll. <br />Wie wenig sch&ouml;ne Bekenntnisse allein wert sind, hat sich bereits einen Monat nach der Unterzeichnung des Vertrags gezeigt: Hatten die Koalition&auml;re im Oktober noch versprochen, dass sie sich f&uuml;r einen st&auml;rkeren Datenschutz beim transatlantischen Austausch von Finanzdaten (SWIFT-Abkommen) einsetzen &#8211; etwa eine strikte Zweckbindung, Begrenzung des Datenumfangs, klare L&ouml;sch- und Weitergaberegelungen sowie ein effektiver Rechtsschutz &#8211;, brachte der Bundesinnenminister mit seiner Enthaltung auf dem Ratstreffen am 30. November den Vertrag noch schnell auf den Weg, bevor das europ&auml;ische Parlament einen Tag sp&auml;ter h&auml;tte Nachbesserungen verlangen k&ouml;nnen. Nach einem Monat war der Koalitionsvertrag bereits hinf&auml;llig (s. HU-Pressemitteilung v. 25.11.2009). Ob sich Deutschland am Ende wirklich f&uuml;r ein h&ouml;heres Datenschutzniveau auf europ&auml;ischer Ebene einsetzen wird, ist danach mehr als fraglich geworden. <br />Einer politischen Bankrotterkl&auml;rung gleichen die d&uuml;rren Anmerkungen von Schwarz-Gelb zur Vorratsdatenspeicherung. Die FDP, mit einer eigenen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz in Karlsruhe am Start, konnte sich mit ihrer Forderung nach einer Beschr&auml;nkung der pauschalen &Uuml;berwachung der elektronischen Kommunikation nicht durchsetzen. In der Folge &uuml;berl&auml;sst es die neue Regierung ganz dem Verfassungsgericht, was aus der Vorratsdatenspeicherung werden soll. Die Vereinbarung wiederholt allein, was das Gericht in seiner mehrfach verl&auml;ngerten Anordnung bereits festgelegt hat: Zugriffe auf die gespeicherten Kommunikationsdaten sind bis zur endg&uuml;ltigen gerichtlichen Entscheidung auf F&auml;lle der &#8222;Abwehr einer konkreten Gefahr f&uuml;r Leib, Leben und Freiheit&#8220; beschr&auml;nkt.</p>
<h5>Kein R&uuml;ckzug in Sicht: Aufgaben und Ziele der Bundeswehr</h5>
<p><img decoding="async" border="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_02koep.jpg.jpg" width="126" height="158" alt=""></p>
<p>Die neue Regierung l&auml;sst keine Zweifel daran, dass sie den in den letzten Jahren vollzogenen Wandel der Bundeswehr von einem Instrument der (Selbst-) Verteidigung hin zu einem Instrument der Wahrnehmung und Durchsetzung deutscher Interessen fortf&uuml;hrt, wenn nicht gar forciert. Dies zeigt besonders Kapitel V, in dem die Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik best&auml;ndig zwischen werte- und interessengeleiteter Politik changiert. Die zahlreichen Beteuerungen, man werde die Menschenrechte und die Multilateralit&auml;t als Leitbilder deutscher Au&szlig;enpolitik wahren, k&ouml;nnen nur schwer dar&uuml;ber hinweg t&auml;uschen, das vermehrt die wirtschaftlichen Beziehungen sowie der Zugang zu Energie und Rohstoffen zu Eckpfeilern deutscher Au&szlig;en- und Entwicklungspolitik werden. Dies zeigt sich allein schon daran, f&uuml;r welche internationalen Gremien die Regierung klare Ziele benennt: es sind dies der st&auml;ndige Sitz im UN-Sicherheitsrat und ein neues strategisches Konzept f&uuml;r die NATO, die Entwicklung einer geschlossenen europ&auml;ischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie einer europ&auml;ischen Armee. Nach neuen Impulsen f&uuml;r die internationale menschenrechtliche Diskussion oder Hinweisen auf eine aktive Beteiligung am UN-Menschenrechtsrat oder anderen Pr&auml;ventionsmechanismen sucht man dagegen vergeblich.<br />Dazu passt auch ein eher milit&auml;risch gepr&auml;gtes Bild der Sicherheit, das sich im Vertrag immer wieder findet: Welchen Beitrag zivile Konfliktbearbeitung zur Krisenpr&auml;vention leisten kann und wie deren Instrumente weiter entwickelt werden k&ouml;nnten, dazu bietet die neue Koalition noch weniger konkrete Vorstellungen als die beiden Vorg&auml;nger-Regierungen. &Uuml;berhaupt beschr&auml;nken sich die Vorstellungen des Zivilen in der internationalen Politik im Vertrag auf die Justiz, einige Einheiten der Bundespolizei und einen von den L&auml;ndern bereitgestellten &#8222;Pool f&uuml;r internationale Verwendungen&#8220;.<br />Gegen&uuml;ber einem derart verk&uuml;rzten Politikverst&auml;ndnis ist es schon ein kleiner Erfolg der FDP, dass sie die von der CDU immer wieder geforderte und in der gro&szlig;en Koalition mehrfach angek&uuml;ndigte Verfassungs&auml;nderung zum Bundeswehreinsatz im Inland (vgl. Mitteilungen Nr. 194/195) vorerst stoppen konnte. Der Vorschlag taucht im Koalitionsvertrag nicht mehr auf und d&uuml;rfte f&uuml;r die n&auml;chsten Jahre vom Tisch sein. Im Gegenzug konnte die CDU eine Vereinbarung zur Aufweichung des Parlamentsvorbehalts f&uuml;r Bundeswehreins&auml;tze durchsetzen: Dagegen hatte sich die FDP wie auch andere Oppositionsparteien in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder gewandt. (vgl. Grundrechte-Report 2009, S. 224 ff.) Zwar werde der Deutsche Bundestag weiterhin &uuml;ber die laufenden Eins&auml;tze der Armee informiert, um seine Kontrollfunktion wahrnehmen zu k&ouml;nnen. F&uuml;r kurzfristige Entscheidungen jedoch, bei denen eine &#8222;ausreichende Information&#8220; aller Abgeordneten nicht m&ouml;glich sei, solle ein Vertrauensgremium geschaffen werden, dass offenbar im kleinen Kreis &uuml;ber dringliche Eins&auml;tze entscheiden darf. Das entspricht dem bisherigen Bem&uuml;hen von Sch&auml;uble, nicht aber den Klagen der FDP vor dem Bundesverfassungsgericht f&uuml;r die Rechte des Parlamentes.</p>
<h5>Zusam&shy;me&shy;n&shy;a&shy;r&shy;beit in Europa </h5>
<p><img decoding="async" border="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_03schreinermacher.jpg.jpg" width="113" height="141" alt=""></p>
<p>Auf die neue Bundesregierung kommen nicht zuletzt dank der Reformen des Lissabon-Vertrags eine Reihe europapolitischer Herausforderungen zu. Die Regierungsparteien irren, wenn sie meinen, die EU w&uuml;rde nach dem neuen Vertragswerk quasi von allein &#8222;demokratischer und handlungsf&auml;higer&#8220;. Das institutionelle Potenzial der Reformen muss erst noch gef&uuml;llt werden. Wie von deutscher Seite die EU weiter demokratisiert werden&nbsp; soll, l&auml;sst die Koalitionsvereinbarung leider offen. <br />Die neue Regierung will &#8211; durchaus begr&uuml;&szlig;enswert &#8211; das Subsidiarit&auml;tsprinzip in der europ&auml;ischen Zusammenarbeit st&auml;rken. Dazu geh&ouml;rt nat&uuml;rlich auch, jene Entwicklung zu stoppen, bei der im Zuge der stetigen Verlagerung von Entscheidungen auf die europ&auml;ische Ebene nationale Grundrechtsstandards f&uuml;r den freien Binnenmarkt geopfert werden. Wie das Bundesverfassungsgericht so betont auch die Regierung das Prinzip der begrenzten Einzelerm&auml;chtigung. Die Subsidiarit&auml;t muss jedoch in der t&auml;glichen politischen Praxis gesichert werden. Nationale Parlamente d&uuml;rfen k&uuml;nftig die Wahrung der Subsidiari&auml;t bei Richtlinienentw&uuml;rfen vor Verhandlungsbeginn pr&uuml;fen. Ob dies innerhalb der vorgesehenen Sechs-Wochen-Frist praktisch m&ouml;glich ist, muss sich erst noch beweisen.<br />Angesichts des stetigen Anwachsens europ&auml;ischer Zust&auml;ndigkeiten ist eine aktive Gestaltung internationalisierter Politikbereiche wie der Sozialpolitik, der Bildung oder gar des Strafrechts wichtig. Demokratische Verantwortlichkeiten und der Schutz der Grundrechte k&ouml;nnen nur in europ&auml;ischer&nbsp; Zusammenarbeit gew&auml;hrleistet werden. Dies gilt im besonderen Ma&szlig;e f&uuml;r die Entwicklung eines europ&auml;ischen Sozialsystems. Die Mobilit&auml;t von Arbeitgebern und Kapital gef&auml;hrdet schon jetzt nationale Wohlfahrtssysteme. Grenz&uuml;berschreitende &#8222;EU-Sozialsysteme&#8220; kategorisch abzulehnen w&auml;re vermessen, wenn doch bestimmte sozialpolitische Aufgaben nur noch in miteinander harmonierenden Systemen wahrgenommen werden k&ouml;nnen. Was die Politik nicht angeht, regelt der Markt &#8211; oder der Europ&auml;ische Gerichtshof. Soziale Grundrechte sollten aber nicht davon abh&auml;ngig sein, ob sich die europ&auml;ische Rechtsprechung nun eher in der Richtung des Viking/Laval-Urteils entwickelt (und dabei bspw. das Streikrecht aush&ouml;hlt) oder ob es im Sinne der Mangold-Entscheidung Antidiskriminierungsrechte st&auml;rkt. <br />L&auml;nder wie Italien, Spanien und Frankreich werden die Aufr&uuml;stung Europas in der inneren Sicherheit forcieren. Im Stockholm-Programm, der neuen innenpolitische Agenda der EU, zeichnet sich bereits ab, dass die Mobilit&auml;t im Schengen-Raum immer selektiver wird, polizeiliche Kontrollsysteme ausgebaut und Informationen zwischen europ&auml;ischen Verwaltungen frei zirkulieren werden. Insbesondere f&uuml;r die B&uuml;rgerrechtlerinnen und B&uuml;rgerrechtler in den Reihen der FDP wird also die Bew&auml;hrungsprobe darin bestehen, nicht zu Mitl&auml;ufern der Festung Europa und ihrer europ&auml;isierten Sicherheitsmanie zu werden.</p>
<h5>Strafe als sozial&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;sches Instrument? </h5>
<p><img decoding="async" border="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_04puschke.jpg.jpg" width="124" height="151" alt=""><br />Entgegen allen Hoffnungen auf eine liberale &Auml;ra sieht der Koalitionsvertrag f&uuml;r den Bereich des Strafrechts zum Teil erhebliche Versch&auml;rfungen bzw. Erweiterungen vor. Was dabei auff&auml;llt: Die neue Koalition begreift das Strafrecht nicht als letztes Mittel staatlicher Sanktionierung, sondern nutzt es f&uuml;r eine symbolische Politik in sozialen Problembereichen. Daf&uuml;r ist das Strafrecht aber weder gedacht &#8211; wie ein Blick in unsere Verfassung zeigt &#8211; noch ist es f&uuml;r eine solche Politik besonders geeignet. <br />Im Jugendstrafrecht will die Koalition den sog. Warnschussarrest einf&uuml;hren. Er kann k&uuml;nftig neben einer Jugendstrafe auf Bew&auml;hrung verh&auml;ngt werden, zugleich will man die H&ouml;chstdauer der Jugendstrafe von 10 auf 15 Jahre anheben. Beide Vorhaben sind bereits im Jahre 2008 gescheitert, nach einem deutlichen W&auml;hlervotum in Hessen, und beide Vorschl&auml;ge werden in Expertenkreisen kritisch gesehen. Jugendarrest eignet sich nicht, um positiv auf Jugendliche oder Heranwachsende einzuwirken. Das zeigt allein schon die hohe Zahl derjenigen jungen Menschen, die nach einem Arrest erneut straff&auml;llig werden (ca. 70%). Auch ein Warnschussarrest d&uuml;rfte keine besseren Ergebnisse erzielen. Die kurzzeitige Inhaftierung kann negative Folgen f&uuml;r die Arbeitsstelle oder die schulische Ausbildung haben, sie kann ein weiteres Abrutschen in die Kriminalit&auml;t beg&uuml;nstigen. Ebenso wenig hat die Versch&auml;rfung von Strafnormen nach gesicherten kriminologischen Erkenntnissen eine abschreckende Wirkung, da gerade bei schweren Delikten, die regelm&auml;&szlig;ig Konflikttaten sind, die rechtlichen Folgen der Tat vom Handelnden nicht bedacht werden. Eine l&auml;ngere Inhaftierung hat auch keine positive erzieherische Wirkung, die Resozialisierung wird vielmehr aufgeschoben.<br />Des Weiteren planen die Koalition&auml;re, die Sicherungsverwahrung erneut auszuweiten. Neben einer Harmonisierung der Anordnungsvoraussetzungen sollen vermeintlich bestehende Schutzl&uuml;cken geschlossen werden, indem die H&uuml;rden f&uuml;r eine Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesenkt werden. Die Politik des Wegschlie&szlig;ens und Einsperrens geht also weiter. Dabei wurde die Sicherungsverwahrung erst im vergangenen Jahr mit der M&ouml;glichkeit einer nachtr&auml;glichen Sicherungsverwahrung f&uuml;r Jugendliche und Heranwachsende erweitert. Die Mehrheit der Gutachter im Rechtsausschuss kritisierte diesen Schritt als unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig und kontraproduktiv. Eine erneute Versch&auml;rfung w&uuml;rde diese Bedenken verst&auml;rken und ist unter rechtstaatlichen Gesichtspunkten nicht zu legitimieren.<br />Bedenklich sind die&nbsp; Versch&auml;rfung bestehender und die Einf&uuml;hrung neuer Straftatbest&auml;nde: Die Strafbarkeit des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte soll f&uuml;r schwere F&auml;lle erweitert werden, Zwangsheirat in einem eigenst&auml;ndigen Straftatbestand erfasst und die gewerbsm&auml;&szlig;ige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbstt&ouml;tung unter Strafe gestellt werden. Dabei ist bisher unklar, wie die Straftatbest&auml;nde ausgestaltet werden sollen, Ebenso fraglich ist, ob der intendierte Schutz (etwa bei einer zwangsweisen Verheiratung) mit den Mitteln des Strafrechts &uuml;berhaupt erreichbar ist und die relevanten F&auml;lle nicht ohnehin vom Tatbestand der N&ouml;tigung ausreichend erfasst sind. Warum die gewerbsm&auml;&szlig;ige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbstt&ouml;tung strafbar sein soll, bleibt ein Geheimnis der Koalition&auml;re. Es besteht &uuml;berhaupt kein legitimes Schutzziel, da die freiverantwortliche Beendigung des eigenen Lebens nicht unter Strafe gestellt werden kann. Konsequenterweise muss dies auch f&uuml;r die Beihilfe zu einer Selbstt&ouml;tung gelten, auch wenn sie gewerbsm&auml;&szlig;ig geschieht.<br />Positiv ist zu vermerken, dass einige strafrechtliche Neuregelungen laut Ausf&uuml;hrungen des Koalitionsvertrages &uuml;berpr&uuml;ft werden sollen. Das gilt insbesondere f&uuml;r das k&uuml;rzlich in Kraft getretene Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgef&auml;hrdenden Gewalttaten (&#8222;Terrorcamp-Gesetz&#8220;, s. Mitteilungen Nr. 204). Neben der reinen Wirksamkeit dieser Ermittlungen sollte aber auch gepr&uuml;ft werden, ob die viel zu weit geratenen Vorfeldbefugnisse nach diesem Gesetz mit dem verfassungsrechtlichen Verst&auml;ndnis einer freien Gesellschaft vereinbar sind. Unterst&uuml;tzenswert sind auch die angestrebten Korrekturen im Sexualstrafrecht: So werden seit der letzten Reform (2008) zum Teil jugendspezifische, nicht sch&auml;digende Verhaltensweisen von Personen unter 18 Jahren als Straftat erfasst. Der strafrechtliche Schutz sollte hier auf Missbrauchsf&auml;lle begrenzt werden.</p>
<h5>Innen&shy;po&shy;litik der kleinen Korrekturen </h5>
<p><img decoding="async" border="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_05roggan.jpg.jpg" width="131" height="164" alt=""></p>
<p>Nach dem Schlagabtausch der vergangenen Jahre war das innenpolitische Verhandlungsergebnis durchaus mit Spannung erwartet worden. Noch w&auml;hrend der Verhandlungen unterstrichen die Liberalen ihre grunds&auml;tzliche Kritik an sicherheitspolitischen Entscheidungen der Vorg&auml;ngerregierung, immer wieder versprachen sie eine Renaissance der Freiheitsrechte. Beim Blick in den Vertragstext stellt sich Ern&uuml;chterung ein:<br />Die vor einem Jahr verabschiedete Reform des Bundeskriminalamtes (BKA) wird im Kern nicht angetastet. Die zahlreichen (geheim-)polizeilichen Befugnisse, &uuml;ber die die urspr&uuml;nglich als Informationsstelle gegr&uuml;ndete Beh&ouml;rde seit Anfang des Jahres verf&uuml;gt, darf sie weiterhin nutzen. Der Koalitionsvertrag sieht lediglich einen verbesserten Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung (der Intimsph&auml;re) vor. Au&szlig;erdem wird das Verfahren bei der Anordnung bestimmter &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen ge&auml;ndert: Die Entscheidung &uuml;ber verdeckte Anti-Terror-Ermittlungen trifft k&uuml;nftig ein Richter am Bundesgerichtshof, der &#8222;durch Vermittlung des Generalbundesanwalts&#8220; zust&auml;ndig sein soll. Ein solches Verfahren verwischt aber die Grenzen zwischen pr&auml;ventiven und repressiven Aufgaben. Denn w&auml;hrend das BKA bei der Terrorabwehr in pr&auml;ventiver Mission t&auml;tig ist, handelt es sich bei der Generalbundesanwaltschaft und dem Bundesgerichtshof um Organe der Strafverfolgung. Mit dem jetzt vorgeschlagenen Verfahren w&uuml;rde zwar die im Gesetzgebungsverfahren ger&uuml;gte fehlende justizielle Kontrolle des BKAs geschaffen, jedoch mit einem Systembruch erkauft. Welche Auswirkungen diese Vermischung von Polizei- und Strafverfahrensrecht am Ende haben wird, ist derzeit noch nicht zu beurteilen. Sicher ist dagegen, dass mit der geplanten Verfahrens&auml;nderung der eigentliche Kern der BKA-Reform, die bundespolizeilich zentralisierte Terrorabwehr, nicht angetastet wird.<br />Erfreulicherweise soll der Schutz von Rechtsanw&auml;lten als Berufsgeheimnistr&auml;gern vor &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen k&uuml;nftig einheitlich gestaltet werden. Bisher sind lediglich Strafverteidiger durch ein absolutes Abh&ouml;rverbot davor gesch&uuml;tzt, dass ihr Vertrauensverh&auml;ltnis zu ihren Mandaten nicht belauscht wird, w&auml;hrend bei der &Uuml;berwachung anderer Anw&auml;lte durchaus ein Ermessensspielraum besteht. Der Koalitionsvertrag k&uuml;ndigt an, evtl. weitere Berufsgeheimnistr&auml;ger (Geistliche, &Auml;rzte&#8230;) in diesen Schutz einzubeziehen.<br />Das war es dann aber fast schon mit den freiheitlichen Errungenschaften im neuen Regierungsprogramm. Viele Fragen, bei denen sich die neuen Partner offenbar nicht einigen konnten, wurden unter einen Evaluationsvorbehalt gestellt: Dazu geh&ouml;ren etwa die Reform der Telekommunikations&uuml;berwachung, die Zusammenarbeit verschiedenster Sicherheitsbeh&ouml;rden in den diversen &#8222;Zentren&#8220; (GIZ, GTAZ, CASIM &amp; Servicezentrum TK&Uuml;) sowie deren gemeinsame Dateien. All diese Pr&uuml;fungen sind grunds&auml;tzlich zu begr&uuml;&szlig;en. Da der Koalitionsvertrag aber keine Festlegungen enth&auml;lt, wer, mit welchen Kriterien und wie diese Pr&uuml;fung vornehmen wird, darf man sich davon nicht zu viel versprechen. Wir werden insbesondere darauf achten, ob sich diese Evaluationen nur auf Fragen der Effektivit&auml;t beschr&auml;nken, oder ob auch grunds&auml;tzliche Fragen nach der Angemessenheit der einzelnen Instrumente, ihre Wirkungen auf die Betroffenen und die Allgemeinheit in das Pr&uuml;fprogramm einbezogen werden und ob eine Unabh&auml;ngigkeit der Evaluierenden gew&auml;hrleistet ist.</p>
<h5>Fordern und F&ouml;rdern &ndash; jetzt auch f&uuml;r ausl&auml;n&shy;di&shy;sche Mitb&uuml;r&shy;ger/innen </h5>
<p><img decoding="async" border="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_lenz2008.jpg.jpg" width="131" height="175" alt=""></p>
<p>&#8222;Bittere Pillen&#8220; wie die &Uuml;berwachung und Kontrolle des Verhaltens, die Einschr&auml;nkung existenzsichernder Leistungen oder die Verk&uuml;rzung von Rechtswegen werden h&auml;ufig an Nicht-Deutschen erprobt, bevor sie ihren Weg in andere Politikfelder finden. Diesmal ist es anders herum: Was in den letzten Jahren zum sozialpolitischen Slogan verkam, soll jetzt auch f&uuml;r Asylbewerber und Geduldete gelten: Fordern und F&ouml;rdern. Fl&uuml;chtlinge sind neuerdings Kunden der Ausl&auml;nderbeh&ouml;rden; deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten, den dienstleistenden Charakter ihrer Arbeit hervorzukehren. Dass sie zweifelhafte Dienste anbieten, die kaum jemand freiwillig in Anspruch nehmen w&uuml;rde, tut dem Gesch&auml;ftsmodell keinen Abbruch.<br />Au&szlig;er derartigen sprachlichen Innovationen bietet der Koalitionsvertrag nur kleine Fortschritte f&uuml;r hier lebende Migrantinnen und Migranten: Die sog. &#8222;Altfallregelung&#8220;, jene immer wieder befristete Verl&auml;ngerung des Aufenthaltsrechts f&uuml;r die seit vielen Jahren hier lebenden Fl&uuml;chtlinge, werden einmal mehr verl&auml;ngert, ohne dass den Menschen eine grunds&auml;tzliche Perspektive auf ein Leben in Deutschland einger&auml;umt wird. So bleibt f&uuml;r bundesweit 30.000 Menschen und ihre hier geborenen Kinder die Unsicherheit bestehen, nach dem Auslaufen der jeweiligen Frist Deutschland verlassen zu m&uuml;ssen, falls sie bis zum festgesetzten Stichtag ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten k&ouml;nnen. Auch soll die Residenzpflicht gelockert werden &#8211; f&uuml;r jene, die sonst keiner Arbeit nachgehen k&ouml;nnen. Eine Abschaffung der in Europa einzigartigen Regelung, die den Bewegungsraum nicht nur f&uuml;r Asylantragstellende, sondern auch die zum Teil langj&auml;hrig hier lebenden &#8222;Geduldeten&#8220; auf Landkreise einschr&auml;nkt (s. Bericht auf S. 32), w&auml;re dringend geboten, steht jedoch leider nicht zur Diskussion. Dar&uuml;ber hinaus soll das Sachleistungsprinzip f&uuml;r Asylbewerber evaluiert werden. Dass die Zeit der Essensmarken, der &#8222;Fresspakete&#8220; und Bekleidungsgutscheine oder die zwangsweise Unterbringung in Lagern endlich bald vorbei ist, wagen wir kaum zu hoffen. <br />Passend zur wohlt&auml;terhaften Rhetorik des Forderns und F&ouml;rderns ist die Migrationspolitik vom Gedanken an den m&ouml;glichen &#8222;Leistungsmissbrauch&#8220; durchzogen: Um Scheinehen zu verhindern soll die Ehebestandszeit f&uuml;r die Erlangung eines eigenst&auml;ndigen Aufenthaltstitels von zwei auf drei Jahre verl&auml;ngert werden. F&uuml;r die &uuml;berwiegend betroffenen Ehefrauen kann dies bedeuten, dass sie sich nicht ohne das Risiko der Abschiebung aus einer Gewaltbeziehung l&ouml;sen k&ouml;nnen und so noch mehr dem Ehepartner ausgeliefert sind. Eine Wiederauferstehung feiert im Koalitionsvertrag jene Visa-Warndatei, die Anfang des Jahres am Widerstand der sozialdemokratischen Justizministerin scheiterte. In der Datei sollen neben allen Einreisenden auch die Einlader/innen erfasst werden &#8211; um dem Visa-Missbrauch vorzubeugen, wie es hei&szlig;t.</p>
<h5>Viel hei&szlig;e Luft: Bildung &amp; Soziales</h5>
<p><img decoding="async" border="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_06roitsch.jpg.jpg" width="125" height="156" alt=""></p>
<p>Der Koalitionsvertrag l&auml;sst kein Schlagwort aus, wenn es um Bildung und Soziales geht: Wohlstand f&uuml;r alle, mehr Netto vom Brutto, Bildungsrepublik, Bildung als B&uuml;rgerrecht, B&uuml;rgergeld&#8230; Das Wort Chancengleichheit taucht in dem gesamten Vertrag nicht auf: die Unionsparteien haben es schon seit langem durch Chancengerechtigkeit ersetzt. Das ist so unverbindlich wie die &Auml;nderung des Grundgesetzes unter der schwarz-gelben Regierung von Helmut Kohl, die im Jahr 1994 den Auftrag an die Bundespolitik, f&uuml;r einheitliche Lebensverh&auml;ltnisse zu sorgen, in &#8222;gleichwertige Lebensverh&auml;ltnisse&#8220; abschw&auml;chte. Auch die damalige (und heutige) Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stimmte dieser &Auml;nderung zu, die in der Konsequenz und in mehreren Zwischenschritten 2006 die so genannte F&ouml;deralismusreform I zur Folge hatte. Aus dem kooperativen Bundesstaat der letzten Jahrzehnte wurde der Wettbewerbsf&ouml;deralismus, in dem der Bund keinerlei Gestaltungsm&ouml;glichkeiten in der Bildungspolitik mehr hat. An den Ministerpr&auml;sidenten der L&auml;nder vorbei geht in diesen gesellschaftspolitischen Feldern nichts mehr. <br />Vor diesem Hintergrund beschw&ouml;rt der Koalitionsvertrag in den Kapiteln II (Bildungsrepublik Deutschland) und III (Sozialer Fortschritt) die &#8222;nationale Anstrengung&#8220;, die &#8222;gesamtstaatliche Aufgabe&#8220; und die &#8222;enge Partnerschaft aller Verantwortlichen entlang der gesamten Bildungskette&#8220;. Die neue Bundesregierung strebt eine &#8222;Bildungspartnerschaft von Bund, L&auml;ndern und Kommunen&#8220; an. Sie will &#8222;Bildungsb&uuml;ndnisse aller relevanten Akteure&#8220; f&ouml;rdern und winkt diesen B&uuml;ndnissen mit Geld: &#8222;Bildungsschecks zur Weitergabe an benachteiligte Kinder und Jugendliche&#8220;. F&ouml;rdern, unterst&uuml;tzen, unentwegt das Nationale bem&uuml;hen &#8211; mehr kann der Bund zur Gestaltung der Bildungsrepublik nicht beitragen.<br />Die Verantwortung f&uuml;r all dieses Beste liegt bei den L&auml;ndern: Das Hochschulrahmengesetz wird endg&uuml;ltig aus dem Grundgesetz gel&ouml;scht. Die geforderten Sprachtests f&uuml;r die Vierj&auml;hrigen unterliegen nicht der Bundeskompetenz, die Qualifizierung und Weiterbildung der Erzieherinnen oder Lehrer ebenso wenig. Stipendien, Bildungssparen und Betreuungsgeld f&uuml;r die unter Dreij&auml;hrigen f&ouml;rdern die Privatisierung bei der Bildungsfinanzierung. Gro&szlig;spurig soll der Anteil der Stipendiaten von heute zwei auf zehn Prozent erh&ouml;ht werden: 300 Euro soll es allerdings nur f&uuml;r begabte Studierende geben, aus einem &#8222;nationalen Stipendienprogramm&#8220;: Die H&auml;lfte sollen die Hochschulen &#8222;bei Wirtschaft und Privaten&#8220; einwerben, den Rest teilen sich Bund und L&auml;nder. Ein Anreizprogramm f&uuml;r die Banken verbirgt sich hinter dem &#8222;Zukunftskonto&#8220;, auf das der Bund &#8222;jedem neugeborenen Kind beispielsweise&#8220; 150 Euro &uuml;berweisen lassen will: Einzahlungen von Eltern, Gro&szlig;eltern oder Paten bis zur Vollj&auml;hrigkeit werden mit einer &#8222;Pr&auml;mie&#8220; unterst&uuml;tzt. Ein attraktives &#8222;Bildungssparen&#8220; f&uuml;r alle Kinder und alle Bev&ouml;lkerungsschichten sieht anders aus, aber dieses Thema ist in Deutschland vermint.<br />Das &#8222;Betreuungsgeld&#8220; ab 2013 ist nun die merkw&uuml;rdigste Schenkaktion des Bundes. Es ist keine &#8222;Herdpr&auml;mie&#8220; nach CSU-W&uuml;nschen, sondern die 150 Euro (&#8222;gegebenenfalls als Gutschein&#8220;) sollen dazu dienen, &#8222;um Wahlfreiheit zu anderen &ouml;ffentlichen Angeboten und Leistungen zu erm&ouml;glichen&#8220;. Baby-Turnen oder fr&uuml;hkindliches Englisch statt Tagesmutter oder Kindertagesst&auml;tte? Grotesk, wie die Koalition dem Konflikt mit den Christsozialen aus dem Weg zu gehen versucht. &Uuml;berhaupt jeglichem Streit: &uuml;ber die gesellschaftliche Spaltung, die Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen durch das deutsche Bildungswesen sowie die soziale Selektion verliert dieser Koalitionsvertrag kein Wort.<br />Zur beruflichen Bildung, die f&uuml;r Jugendliche immer noch der wichtigste Zugang zum Arbeitsmarkt ist, f&auml;llt der Koalition nichts Neues ein. Das duale System von Betrieb und Berufsschule bleibt das unangetastete &#8222;Herzst&uuml;ck&#8220; &#8211; allen Schwierigkeiten zum Trotz. Spannendes k&ouml;nnte sich hinter einem Satz verbergen: &#8222;Das deutsche Berufsbildungssystem muss sich dem internationalen Vergleich stellen&#8220;. Kommt das von Arbeitgebern und Gewerkschaften heftig bek&auml;mpfte Berufsbildungs-Pisa nun doch? Oder lockt der Bund nur mit riesigen Forschungsprogrammen zur Kompetenzmessung? Die hunderttausend Jugendlichen im un&uuml;bersichtlichen &Uuml;bergangssystem ohne verwertbare Berufsqualifikation sind der Koalition zwei S&auml;tze wert. Das System soll neu strukturiert und effizienter werden. Von einem Kampf gegen Bildungsarmut ist weit und breit nichts zu sehen. Im Gegenteil: Auch bei der Kinder- und Jugendhilfe geht es den Koalition&auml;ren lediglich um Zielgenauigkeit und Effektivit&auml;t, Evaluierung und Standards. Ein &#8222;Herz f&uuml;r die kleinen Leute&#8220; (Westerwelle) und ihre Kinder l&auml;sst sich aus all dem nicht entdecken. Nur f&uuml;r die &#8222;Jungs&#8220; hierzulande schl&auml;gt das Herz der Koalition&auml;re: &#8222;Wir wollen eine eigenst&auml;ndige Jungen- und M&auml;nnerpolitik entwickeln.&#8220; Wenn das nicht ein Fortschritt ist.</p>
<h5>Arbeit &amp; Soziales </h5>
<p><img decoding="async" border="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_07baur.jpg.jpg" width="129" height="158" alt=""></p>
<p>Die Zeiten, zu denen die Bundesrepublik als sozialstaatliches Musterland mit einem hohen Anteil regul&auml;rer Arbeitsverh&auml;ltnisse galt, sind lang vorbei. Das zeigt allein schon ein Blick auf die Rahmenbedingungen f&uuml;r prek&auml;re Arbeitsverh&auml;ltnisse: In 21 der 27 europ&auml;ischen Staaten gibt es inzwischen gesetzliche Regelungen zu einem Mindestlohn &#8211; dennoch lehnt die Koalition Vergleichbares f&uuml;r Deutschland ab. Die angek&uuml;ndigte &Uuml;berpr&uuml;fung tariflicher Mindestl&ouml;hne sowie die vereinbarte Ausweitung der Mini- und Midijobs lassen vielmehr bef&uuml;rchten, dass sich Niedrigl&ouml;hne und prek&auml;re Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisse weiter verbreiten werden. Wie dann eine Altersvorsorge aussehen soll, die sich auch f&uuml;r Geringverdiener mit einer lebenslangen Vollzeitbesch&auml;ftigung &#8222;lohnt&#8220;, bleibt dahingestellt. L&uuml;ckenlose Erwerbsbiografien d&uuml;rften im Niedriglohnsektor ohnehin die Ausnahme sein.<br />Die prinzipielle Unsch&auml;rfe des Koalitionsvertrags wird in der Sozialpolitik durch eine weitere Einschr&auml;nkung verst&auml;rkt: Alle angek&uuml;ndigten Ma&szlig;nahmen stehen unter dem generellen Finanzierungsvorbehalt. Falls man sich nicht einigen kann, bleibt immer noch der elegante Ausweg, dass kein Geld daf&uuml;r vorhanden w&auml;re. Und der Einigungsbedarf ist im Bereich der Sozialpolitik besonders gro&szlig;: Die noch in den Wahlprogrammen sichtbaren Differenzen zur Gesundheitsversicherung oder der Arbeitsmarktpolitik kann der Vertrag nicht aufl&ouml;sen. Deshalb finden sich hier zahlreiche L&uuml;cken im Regierungsprogramm. So hat die Koalition gegen die noch im Wahlkampf viel zitierte Armut von Kindern und Jugendlichen &#8211; jedes siebte Kind hierzulande lebt im Hartz-IV-Bezug &#8211; keine konkreten Ma&szlig;nahmen anzuk&uuml;ndigen. Offenbar wartet man lieber auf die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Kinders&auml;tzen. Ebenso wenig tastet die neue Regierung die bestehenden &#8222;Verschiebebahnh&ouml;fe&#8220; im Sozialversicherungssystem an. Das Nebeneinander von Kranken- und Pflegekassen mit der Folge unklarer Zuordnungen bleibt uns voraussichtlich erhalten. <br />Auf dem Arbeitsmarkt will die Koalition zun&auml;chst die &#8222;Vielzahl bestehender Arbeitsmarktinstrumente&#8220; reduzieren. Insbesondere sieht der Koalitionsvertrag eine Strukturreform der Hartz-IV-Organisation (v.a. der Jobcenter) vor. In den Optionskommunen kann die Betreuung grunds&auml;tzlich weiter wie bisher erfolgen. Ansonsten ist vorgesehen, dass die Bundesagentur f&uuml;r Arbeit den Kommunen Angebote zur Zusammenarbeit vorschl&auml;gt. Hierzu soll das Bundesministerium f&uuml;r Arbeit und Soziales einen &#8222;Mustervertrag&#8220; ausarbeiten, der die k&uuml;nftige Zusammenarbeit in den Kommunen regelt. F&uuml;r Bezieher/innen von Hartz-IV-Leistungen soll die M&ouml;glichkeit zum Hinzuverdienst erleichtert werden. Dieses Zugest&auml;ndnis kommt nur sog. &#8222;Aufstockern&#8220; in prek&auml;ren Arbeitsverh&auml;ltnissen zugute, deren Niedrigeinkommen dann durch Hartz-IV erg&auml;nzt w&uuml;rde. So wird der ohnehin wachsende Markt f&uuml;r prek&auml;re Arbeitsverh&auml;ltnisse staatlich gef&ouml;rdert. <br />Bei den Leistungen selbst ist dagegen Sparen angesagt: Die Koalition plant, die Wohnkosten von Hartz-IV-Empf&auml;ngern pauschaliert abzugelten; hierzu geh&ouml;rt neben Energie- und Nebenkosten auch die Miete selbst. Auch keine Zugest&auml;ndnisse gibt es bei den vielfach umstrittenen Sanktionen gegen Leistungsempf&auml;nger. Im Gegenteil k&uuml;ndigt die Koalition an, dass man &#8222;neue L&ouml;sungsans&auml;tze des &#8218;Forderns und F&ouml;rderns&#8216; f&uuml;r Langzeitarbeitslose in gr&ouml;&szlig;eren Kommunen&#8220; erproben wolle. Offenbar will man die Leistungsbezieher mit Eintritt in die Arbeitslosigkeit zur &#8222;B&uuml;rgerarbeit&#8220;, d.h. zu gemeinwohlbezogenen Eins&auml;tzen verpflichten.<br />In der Gesundheitspolitik bleibt es zun&auml;chst beim vielfach kritisierten Fonds, ab 2011 ist dann offenbar ein Systemwechsel zu einer Gesundheitspr&auml;mie geplant. Der bisher parit&auml;tisch geregelte Arbeitgeberanteil soll dabei fixiert werden, die zu erwartenden Mehrausgaben allein die Versicherten tragen. Das ist ein weiterer Schritt zum Ausstieg aus dem parit&auml;tischen Solidarsystem (&#8222;Sozialpartnerschaft&#8220;) und k&ouml;nnte die Entwicklung hin einer Zwei-Klassen-Medizin beschleunigen. M&ouml;glichst ab 2011 sollen alle Versicherten &#8211; unabh&auml;ngig vom individuellen Einkommen &#8211; Pauschalbeitr&auml;ge zur Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.<br />Damit ist ein Konflikt der Koalition&auml;re programmiert: Mit dem Wechsel zu einer Kopfpauschale (dieser Begriff wird vermieden) wird ein wenig popul&auml;res Vorhaben wieder ausgegraben, das seit 2005 als erledigt galt. Noch kurz vor der Wahl hatte die Kanzlerin eine solche Pauschale ausdr&uuml;cklich abgelehnt, nun soll sie kommen: Alle gesetzlich Versicherten &#8211; ob Putzmann oder Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerin &#8211; w&uuml;rden dann unabh&auml;ngig von ihrem Einkommen gleichviel zahlen. Die Kopfpauschale enth&auml;lt nicht nur ein Gerechtigkeitsproblem, sondern ist&nbsp; zugleich der Einstieg in eine neue Umverteilungsb&uuml;rokratie durch das Finanzamt, das den Sozialausgleich f&uuml;r Geringverdienende vornehmen soll; vom neuerlichen Datenhunger zur Bedarfspr&uuml;fung ganz zu schweigen. <br />Daneben plant die Koalition den Aufbau einer zweiten S&auml;ule der Pflegeversicherung. Diese soll vergleichbar der Riester-Rente &uuml;ber einen Kapitalstock gebildet werden, die daf&uuml;r n&ouml;tigen Beitr&auml;ge werden zus&auml;tzlich zur bisherigen Pflegeversicherung erhoben.</p>
<h5>Staat und Religi&shy;ons&shy;ge&shy;mein&shy;schaften</h5>
<p><img decoding="async" border="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_09haupt.jpg.jpg" width="133" height="166" alt=""></p>
<p>Gro&szlig;e Kirchenn&auml;he kann nicht nur den sich ausdr&uuml;cklich als &#8222;christlich&#8220; bezeichnenden Regierungsparteien attestiert werden, sondern inzwischen auch der FDP. Deren emanzipatorische Freiburger Thesen von 1974 (&#8222;Freie Kirchen im freien Staat&#8220;) waren schon lange stillschweigend beerdigt, als der Bundesvorstand der FDP sie am 10. Dezember 2007 durch neue &#8222;Leitlinien zum Verh&auml;ltnis von Staat, Kirchen und Religionsgemeinschaften&#8220; ersetzte. Darin fand sich u.a. der Laizismus als &#8222;Staatsideologie&#8220; verdammt, zugleich strebte man Staatsvertr&auml;ge (!) auch&nbsp; mit nichtkirchlichen Religionsgemeinschaften an und sah den Religionsunterricht als &#8222;Teil der Werteerziehung&#8220;. Es gibt also in der Koalition kein prinzipielles Konfliktpotential im Verh&auml;ltnis von Staat und Religionsgemeinschaften.<br />Folgerichtig &auml;u&szlig;ert sich der Koalitionsvertrag &uuml;ber das Verh&auml;ltnis der Politik zu den Religionsgemeinschaften auch nur knapp, kurioser Weise im Teil III (Sozialer Fortschritt). Ein einziger Satz zu den christlichen Kirchen&nbsp; (&#8222;unverzichtbare Rolle bei der Vermittlung der unserem Gemeinwesen zugrunde liegenden Werte&#8220;), ein einziger Satz zu den anderen Religionen (&#8222;vermitteln auch Werte, die einen positiven Einfluss auf unsere Gesellschaft haben&#8220;). Dazu noch der erhabene Satz &#8222;Wir achten alle Religionen&#8220;. Und eine Reverenz an die j&uuml;dischen B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger (&#8222;Besondere Verantwortung tragen wir f&uuml;r die j&uuml;dischen Gemeinden als Teil unserer Kultur&#8220;). Der Islam wird im Zusammenhang mit der Islamkonferenz erw&auml;hnt (die fortgesetzt werden soll).<br />Die Amtskirchen wird allerdings ein anderer Teil des Regierungsprogramms mehr interessieren. Nach den fetten Jahren 2007 und 2008, in denen das Kirchensteueraufkommen beider Konfessionen gestiegen war, ist f&uuml;r 2009 und die kommenden Jahre mit deutlichen Einbr&uuml;chen als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise und der steigenden Arbeitslosigkeit zu rechnen, ganz zu schweigen von den Steuerausf&auml;llen wegen der zunehmenden Kirchenaustritte. In dieser Situation muss die Kirchen die Ank&uuml;ndigung steuerlicher Entlastungen der B&uuml;rger zus&auml;tzlich beunruhigen. Da die Kirchensteuer direkt von der Einkommensteuer abh&auml;ngt, m&uuml;ssten die angestrebten Entlastungen in diesem Bereich unmittelbare Auswirkungen auf das Kirchensteueraufkommen haben. Es wird spannend sein, in den n&auml;chsten Monaten zu beobachten, wie die kirchlichen Lobbyisten versuchen werden zu verhindern, dass dieser Mechanismus eintritt.</p>
<h5>Bioethik: Patien&shy;ten&shy;rechte und Organ&shy;spenden</h5>
<p><img decoding="async" border="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_01will_01.jpg.jpg" width="118" height="148" alt=""></p>
<p>Die Rechte von Patienten sollen demn&auml;chst in einem eigenen Patientenschutzgesetz geb&uuml;ndelt werden, hei&szlig;t es im Vertrag. Wir sollten darauf achten, dass sich dieser Schutz am Recht auf Selbstbestimmung orientiert und keine paternalistische Bevormundung der Kranken betrieben wird. Insofern k&ouml;nnen wir das Gesetzgebungsverfahren nutzen, um unsere Vorschl&auml;ge zur Sterbehilfe erneut in die Diskussion zu bringen.<br />Die Einf&uuml;hrung der elektronischen Gesundheitskarte ist eine Geschichte von Pleiten, Pech und Pannen: Nachdem die Konzepte f&uuml;r eine zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten auf eine breite Ablehnung stie&szlig;en und &Auml;rzteverb&auml;nde mit einem Boykott drohten, erwies sich selbst die abgespeckte Version in ersten Fl&auml;chentests als wenig praxistauglich und weitgehend nutzlos. (vgl. Mitteilungen Nr. 203) Dennoch h&auml;lt die Koalition an der Einf&uuml;hrung fest, auch wenn sie das Konzept der Karte erneut pr&uuml;fen will, insbesondere darauf hin, ob die sensible Beziehung zwischen Arzt/&Auml;rztin und Patient/ Patientin ausreichend gesch&uuml;tzt wird. Die Karte ist aber erst der Anfang einer Entwicklung, die wir sorgf&auml;ltig beobachten m&uuml;ssen: gemeint ist der Aufbau einer so genannten Telematik-Infrastruktur. Sie schafft die technischen Voraussetzungen daf&uuml;r, dass medizinische Daten im Bedarfsfall ausgetauscht werden k&ouml;nnen.&nbsp; <br />Au&szlig;erdem k&uuml;ndigt die Koalition eine kritische Bestandsaufnahme der Transplantationsmedizin in Deutschland an. Die freie Entscheidung f&uuml;r oder gegen Organspende und Organtransplantation sind traditionelle Themen der Humanistischen Union (s. Nachruf auf S. 25), wir werden deshalb pr&uuml;fen, wie wir uns in die zu erwartenden Diskussionen einschalten k&ouml;nnen.</p>
<p><i>F&uuml;r den Bundesvorstand der Humanistischen Union: <br />Tobias Baur, Johann-Albrecht Haupt, Werner Koep-Kerstin, Helga Lenz, Jens Puschke, Fredrik Roggan, Bj&ouml;rn Schreinermacher, Rosemarie Will und Jutta Roitsch-Wittkowsky.</i></p>
<p><b>Informationen:</b></p>
<p>CDU, CSU und FDP: Wachstum. Bildung. Zusammenhalt. Koalitionsvertrag f&uuml;r die 17. Legislaturperiode. Berlin, 26. Oktober 2009, unter<br /><a href="http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf</a>.</p>
<p>Zu den menschen- und b&uuml;rgerrechtlichen Erwartungen an die neue Bundesregierung empfiehlt sich auch die Lekt&uuml;re des Forderungskatalogs des Forum Menschenrechtes zur Bundestagswahl 2009, an dessen Erarbeitung sich die Humanistische Union beteiligt hat. Die Brosch&uuml;re kann &uuml;ber die HU-Gesch&auml;ftsstelle bezogen werden oder ist im Internet abrufbar unter <a href="http://forum-menschenrechte.de/cms/upload/PDF/ab_05-2008/Endfassung_Forderungskatalog.PDF" target="_blank" rel="noopener">http://forum-menschenrechte.de/cms/upload/PDF/ab_05-2008/Endfassung_Forderungskatalog.PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/buergerrechtspolitik-in-schwarzgelben-zeiten/">Bürgerrechtspolitik in schwarz/gelben Zeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Kanzleramt_Werner-Kunz-bw.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Den Frieden politisch und mit zivilem Aufbau gewinnen  Ausstieg aus dem militärischen Engagement in Afghanistan</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/den-frieden-politisch-und-mit-zivilem-aufbau-gewinnen-ausstieg-aus-dem-militaerischen-engagement-in/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 12:25:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/den-frieden-politisch-und-mit-zivilem-aufbau-gewinnen-ausstieg-aus-dem-militaerischen-engagement-in/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S. 9 (Red.) Die Humanistische Union hat am 24. November ein Positionspapier zum Krieg in Afghanistan ver&#246;ffentlicht. Im Vorfeld der Entscheidung des Bundestags &#252;ber die Verl&#228;ngerung des ISAF-Mandats der Bundeswehr fordert es einen Kurswechsel in der deutschen Au&#223;enpolitik. Das Papier wurde von Werner Koep-Kerstin, Gerd Pflaumer und Prof. Alexander [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S. 9</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Weltkugel.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4144 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Weltkugel-459x450.jpg" alt="Den Frieden politisch und mit zivilem Aufbau gewinnen &#8211; Ausstieg aus dem milit&auml;rischen Engagement in Afghanistan" width="459" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Weltkugel-459x450.jpg 459w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Weltkugel-344x337.jpg 344w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Weltkugel.jpg 506w" sizes="(max-width: 459px) 100vw, 459px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>(Red.) Die Humanistische Union hat am 24. November ein Positionspapier zum Krieg in Afghanistan ver&ouml;ffentlicht. Im Vorfeld der Entscheidung des Bundestags &uuml;ber die Verl&auml;ngerung des ISAF-Mandats der Bundeswehr fordert es einen Kurswechsel in der deutschen Au&szlig;enpolitik. Das Papier wurde von Werner Koep-Kerstin, Gerd Pflaumer und Prof. Alexander Wittkowsky aus den Reihen der ehem. GHI verfasst. Wir dokumentieren hier auszugsweise die Forderungen.</p>
<p><b>Forderungen</b></p>
<p>1. Einstieg in einen Deeskalationsprozess: Notwendig ist eine grundlegende Richtungs&auml;nderung. Es ist vordringlich Sache der neuen Bundesregierung, insbesondere bei den Nato-Partnern darauf hinzuwirken, dass ein Umdenken von der milit&auml;rischen Priorit&auml;t hin zu massivem zivilgesellschaftlichem und entwicklungspolitischem Engagement des Westens dringend erforderlich ist, soll der ganze Einsatz nicht scheitern. Vor der anstehenden Abstimmung &uuml;ber eine Verl&auml;ngerung bzw. Neu-Mandatierung des ISAF-Mandats ist von der Bundesregierung ein verbindlicher Abzugsplan vorzulegen, der die sofortige R&uuml;ckf&uuml;hrung von 1.000 Bundeswehr-Soldaten und bis 2013&nbsp; j&auml;hrlich den Abzug der restlichen deutschen Einheiten vorsieht. Die Umschichtung des neuen Bundeshaushalts mit erheblich mehr Mitteln f&uuml;r den zivilen Bereich in Afghanistan ist auszuweisen.</p>
<p>2. Mangelnder politischer Wille zu umfassendem Polizeiaufbau: Es muss Schluss sein mit &#8222;best case&#8220; Annahmen. Das deutsche Engagement muss den Polizeiaufbau mit erheblich mehr Mitteln betreiben. Dazu hat die neue Bundesregierung verbindliche Haushaltsplanungen vorzulegen. Statt Unterst&uuml;tzung einer korrupten und ineffektiven Regierung muss weiter internationaler Druck in Richtung demokratischer Reformprozesse ausge&uuml;bt werden. Polizei und Milit&auml;r m&uuml;ssen erkennbar strikt getrennt sein. Illegale Milizen sind aufzul&ouml;sen bzw. in die Polizeikr&auml;fte zu integrieren, wo das m&ouml;glich ist.&nbsp;</p>
<p>3. Missverh&auml;ltnis beim finanziellen Aufwand f&uuml;r Milit&auml;r und ziviles Engagement: Notwendig ist ein Strategiewechsel, der durch Umschichtung der Haushaltsmittel klare Priorit&auml;t auf zivilen Aufbau und Entwicklung zu Lasten milit&auml;rischer Aufwendungen legt. Konkrete, mit den Afghanen erarbeitete Entwicklungsziele sind von Seiten der Bundesregierung zu benennen, &uuml;ber deren Erreichung dem Bundestag regelm&auml;&szlig;ig Bericht zu erstatten ist. Insbesondere sind zivile Projekte zu definieren, die in enger Abstimmung mit lokalen Einrichtungen und der lokalen Bev&ouml;lkerung Afghanistans f&uuml;r deren Bed&uuml;rfnisse entwickelt werden. Grundlage f&uuml;r ein Gelingen dieser Entwicklungsarbeit sind die Herstellung von Rechtsstaatlichkeit und der Schutz von B&uuml;rger- sowie Menschenrechten, notfalls auch durch die Sicherheitskr&auml;fte.</p>
<p>4. Zivil-milit&auml;rische Zusammenarbeit &#8211; ein Sch&ouml;nreden, dem Bundesregierung und Teile der Opposition immer noch anh&auml;ngen: Angesichts der klaren Benennung von Fehlern und Defiziten in der internationalen und deutschen zivil-milit&auml;rischen Zusammenarbeit muss die neue Bundesregierung sich endlich mit der Kritik der NROs an der zivil-milit&auml;rischen Zusammenarbeit auseinandersetzen und ein realistisches Bild der Gef&auml;hrdungen der zivilen Akteure akzeptieren.</p>
<p>5. Kein &#8222;Weiter so&#8220; beim &#8222;Krieg gegen den Terrorismus&#8220;: Es w&auml;re Aufgabe der Bundeswehrf&uuml;hrung, daf&uuml;r zu sorgen, dass jeder Soldat und jede Soldatin ein entwickeltes Bewusstsein daf&uuml;r haben, dass ihre Handlungen im Einsatz jederzeit den Grunds&auml;tzen des humanit&auml;ren Kriegsv&ouml;lkerrechts entsprechen m&uuml;ssen. Die Geltung von Menschenrechten bezieht sich auf alle am Kriegsgeschehen Beteiligten &#8211; Gegner ebenso wie Zivilisten.</p>
<p>6. Die neue Rolle der Bundeswehr: Beendigung des als &#8222;Krieg gegen den Terror&#8220; praktizierten Einsatzes von Flugzeugen und Drohnen mit dem Ziel eines &#8211; inzwischen auch von zahlreichen Milit&auml;rs als illusorisch bezeichneten &#8211; milit&auml;rischen Sieges &uuml;ber die Taliban. Der Schutz der Zivilbev&ouml;lkerung mu&szlig; Vorrang vor der Bek&auml;mpfung angeblicher oder tats&auml;chlicher Gegner haben.</p>
<p>7. Deutschland als Initiator einer &#8222;Konferenz f&uuml;r Frieden und Zusammenarbeit im mittleren Osten&#8220;: Vordringliche au&szlig;enpolitische Aufgabe der neuen CDU-FDP-Bundesregierung muss es sein, alle Chancen wahrzunehmen, mit einer &#8222;Konferenz f&uuml;r Frieden und Zusammenarbeit im mittleren Osten&#8220;&nbsp; Wegbereiter politisch-diplomatischer Initiativen zu sein, die aus der Sackgasse milit&auml;rischer Verstrickung in Afghanistan herausf&uuml;hren.</p>
<p><i>Den vollst&auml;ndigen Text der Stellungnahme, in dem die Forderungen ausf&uuml;hrlich begr&uuml;ndet werden, erreichen Sie &uuml;ber den unten stehenden Verweis. Alternativ k&ouml;nnen Sie den Text &uuml;ber die Bundesgesch&auml;ftsstelle beziehen. </i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/den-frieden-politisch-und-mit-zivilem-aufbau-gewinnen-ausstieg-aus-dem-militaerischen-engagement-in/">Den Frieden politisch und mit zivilem Aufbau gewinnen  Ausstieg aus dem militärischen Engagement in Afghanistan</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
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		<title>Der „Gefährder&#8220;-Begriff: Ein Thema für die Humanistische Union?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/der-gefaehrder-begriff-ein-thema-fuer-die-humanistische-union/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 12:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[Klagen gegen Polizeigesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4 /2009), S.10-11 Am 19. Oktober 2009 er&#246;ffnete Wolfgang Sch&#228;uble an der Freien Universit&#228;t in Berlin die Ringvorlesung &#8222;Der internationale Terrorismus als Herausforderung des Rechts&#8220;. In seinem Vortrag warnte der damalige Bundesinnenminister die anwesenden Studierenden und Wissenschaftler vor sog. Gef&#228;hrdern: &#8222;Hier leben Personen, denen wir schwere Anschl&#228;ge zutrauen m&#252;ssen. Rund [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4 /2009), S.10-11</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gef_hrder1.gif" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4146 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gef_hrder1-450x450.gif" alt="Der &#8222;Gef&auml;hrder" width="450" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gef_hrder1-450x450.gif 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gef_hrder1-150x150.gif 150w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gef_hrder1-768x768.gif 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gef_hrder1-750x750.gif 750w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gef_hrder1-600x600.gif 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gef_hrder1-337x337.gif 337w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/gef_hrder1-250x250.gif 250w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Am 19. Oktober 2009 er&ouml;ffnete Wolfgang Sch&auml;uble an der Freien Universit&auml;t in Berlin die Ringvorlesung &#8222;Der internationale Terrorismus als Herausforderung des Rechts&#8220;. In seinem Vortrag warnte der damalige Bundesinnenminister die anwesenden Studierenden und Wissenschaftler vor sog. Gef&auml;hrdern: &#8222;Hier leben Personen, denen wir schwere Anschl&auml;ge zutrauen m&uuml;ssen. Rund 60 dieser Gef&auml;hrder haben in Terrorlagern eine paramilit&auml;rische Ausbildung erhalten(&#8230;)&#8220; (Sch&auml;uble, 2009). Es war nicht das erste Mal, dass Herr Sch&auml;uble den Begriff &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; nutzte. Bereits zwei Jahre zuvor hatte er die Internierung solcher &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; gefordert (Spiegel Online, 2007). Im Folgenden soll den Fragen nachgegangen werden: Was verbirgt sich hinter dem Begriff &#8222;Gef&auml;hrder&#8220;? Welche Folgen hat er f&uuml;r die B&uuml;rgerrechte, welche Relevanz f&uuml;r die Arbeit der Humanistischen Union?</p>
<p>Der &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; &#8211; Entstehung und Funktion des Begriffs</p>
<p>Was unter einem &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; zu verstehen sei, dar&uuml;ber verst&auml;ndigten sich Vertreter von Bundes- und Landeskriminal&auml;mtern in der AG Kripo im Jahre 2004: &#8222;Ein Gef&auml;hrder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche des &sect; 100a der Strafprozessordnung, begehen wird&#8220; (BT-Drs. 16/3570, 6).<br />Was sofort auff&auml;llt: Nach dieser Definition hat ein &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; weder eine Straftat begangen, noch muss es konkrete Anhaltspunkte daf&uuml;r geben, dass er (oder sie?) dies versuchen wird. Die Definition des &#8222;Gef&auml;hrders&#8220; setzt auch nicht konkrete Gefahren f&uuml;r die &ouml;ffentliche Sicherheit voraus: Beim &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; handelt es sich vielmehr um den Versuch einer Fr&uuml;herkennung m&ouml;glicher islamistischer T&auml;ter. Der Begriff richtet sich explizit gegen unverd&auml;chtige Personen, von denen keine unmittelbaren St&ouml;rungen f&uuml;r die &ouml;ffentlichen Sicherheit aus gehen. Sie sind Nicht-St&ouml;rer.<br />Ihre Einstufung als &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; hat gravierende Folgen: F&uuml;r das Erkennen potentieller islamistischer Zellen richtete man in den Staatsschutzabteilungen der Landeskriminal&auml;mter nach den Anschl&auml;gen vom 11. September 2001 pr&auml;ventiv ermittelnde Islamismusdienststellen ein. In enger Abstimmung mit den &ouml;rtlich zust&auml;ndigen Verfassungsschutz&auml;mtern versuchen diese, &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; mittels auf Polizeirecht gest&uuml;tzter &#8222;Gefahrenermittlungen&#8220; zu erkennen, um deren Einstufung von ihren Beh&ouml;rdenleitern per Unterschrift offiziell best&auml;tigen zu lassen. Sodann &uuml;berwachen sie die ohne Wissen der Betroffenen als &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; Registrierten oftmals langfristig (v. Denkowski, 2007:325): ihre pers&ouml;nlichen Daten werden erfasst und gespeichert, die Betroffenen zur beobachtenden Fahndung ausgeschrieben oder durch eigens eingerichtete Observationsgruppen &uuml;berwacht. Diese Strategie der Fr&uuml;herkennung wird aufgrund angeblich hoch konspirativer Verhaltensweisen islamistischer Milieus bewusst ohne Wissen der Betroffenen umgesetzt: Islamistische Zellen sollen gem&auml;&szlig; der &#8222;neuen Intelligence-Arbeit&#8220; der Polizei fr&uuml;h erkannt und unbemerkt pr&auml;ventiv &uuml;berwacht werden. Diesem Zweck diente auch die Reform des BKA-Gesetzes mit ihren verdeckten polizeirechtlichen Vorfeldermittlungen (v. Denkowski, 2008:670).</p>
<p>Die Einstufung von &#8222;Gef&auml;hrdern&#8220; und ihre Folgen &#8211; alles rechtswidrig?!</p>
<p>Der Begriff des &#8222;Gef&auml;hrders&#8220; ist ein rechtsfeindlicher Begriff, den die Polizei in rechtswidriger Weise anwendet. Das beginnt bereits damit, dass sich in keinem Landespolizeigesetz eine Beschreibung dessen findet, was unter einem &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; zu verstehen sei: Der &#8222;Gef&auml;hrder&#8220;-Begriff ist nicht das Ergebnis eines formellen Gesetzgebungsverfahrens, sondern eine Erfindung aus den Reihen der Exekutive &#8211; von in der AG Kripo zusammengeschlossenen Leitern des BKA sowie der Landeskriminal&auml;mter. Diese Kritik mag zun&auml;chst nach Wortklauberei klingen. Jedoch: Man wird nicht als &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; geboren, sondern von Sicherheitsbeh&ouml;rden zum &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; gemacht. Die Frage ist nur: Auf welcher Grundlage geschieht das? Und genau an diesem Punkt, bei der materiellen Rechtm&auml;&szlig;igkeit des &#8222;Gef&auml;hrder&#8220;-Begriffs, bestehen erhebliche Bedenken: So stellt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages fest, dass eine spezialgesetzliche Erm&auml;chtigung f&uuml;r die Einstufung von &#8222;Gef&auml;hrdern&#8220; fehle (s. Aktueller Begriff 36/2008). <br />Hinzu kommt, dass sich in keinem der Landespolizeigesetze Vorschriften finden, die auf erfolgte Einstufungen von &#8222;Gef&auml;hrdern&#8220; aufbauende heimliche &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen und die mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffe spezialgesetzlich rechtfertigen: Nicht nur die Einstufung als Gef&auml;hrder, sondern auch das, was danach geschieht, vollzieht sich also in einem nicht spezialgesetzlich geregelten Rahmen. <br />Dem gegen&uuml;ber statuiert das Grundgesetz, dass Eingriffe in bestimmte Grundrechte nur aufgrund eines f&ouml;rmlichen Gesetzes erfolgen d&uuml;rfen. Die Einstufung als &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; sowie die darauf folgende &Uuml;berwachung greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein: Die Islamismusdienststellen erheben pers&ouml;nliche Daten, speichern sie und &uuml;bermitteln diese ggf. an Verfassungsschutz&auml;mter, mit denen sie &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; in enger Zusammenarbeit &#8222;bearbeiten&#8220;. Das betroffene Recht auf informationelle Selbstbestimmung (RIS) kann zwar im &uuml;berwiegenden Allgemeininteresse Einschr&auml;nkung erfahren. Jedoch bedarf es daf&uuml;r einer gesetzlichen Grundlage: Das Bundesverfassungsgericht gestattete im Volksz&auml;hlungs-Urteil Eingriffe in das RIS nur auf Grundlage eines Gesetzes. Dieses muss dem Gebot der Normenklarheit sowie dem der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit entsprechen. All dies ist bei der Praxis der Einstufung und &Uuml;berwachung von &#8222;Gef&auml;hrdern&#8220; in den Landespolizeigesetzen nicht gegeben. Und: Bei dem Beschluss der AG Kripo handelt es sich nicht einmal um eine Verwaltungsvorschrift, sondern um einen beh&ouml;rdeninternen Beschluss. Dieser ist kein Gesetz im Sinne des Art. 20 Abs. III sowie des Art. 97 Abs. I Grundgesetz (GG). Er stellt f&uuml;r die Definition eines Begriffs, der heimliche Eingriffe in das RIS bewirkt, keine materielle Rechtsgrundlage dar: Weder Bundes- oder Landesgesetze, noch auf ihnen fu&szlig;ende Rechtsverordnungen regeln das Verfahren der Einstufung von Personen als &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; und deren anschlie&szlig;ende Beobachtung in einer Spezialvorschrift. Diese Vorfeldstrategie ist rechtswidrig. Wird den von ihr Betroffenen wenigstens nach ihrer Einstufung Rechtsschutz gew&auml;hrleistet?</p>
<p>Rechtsschutz &#8211; kaum m&ouml;glich</p>
<p>Wer als &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; eingestuft wird, unterliegt einer polizeilichen Negativprognose, obwohl er/sie weder St&ouml;rer noch T&auml;ter ist. Kein Amtsrichter pr&uuml;ft diese Einstufungen, sie erfolgen ohne Justizbeteiligung. Wie soll man sich gegen sie wehren? F&uuml;r die meisten Betroffenen wird das kaum m&ouml;glich sein, denn sie wissen nichts von ihnen. Es handelt sich um ein grunds&auml;tzliches Problem heimlicher &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen, zumal in einem so unbestimmten Vorfeld. Da die Beobachtung Monate, wenn nicht sogar Jahre andauern kann, ist effektiver Rechtsschutz in der Regel erst nach Ende der Beobachtung zu erlangen. Oftmals bleibt er unter Verweis auf den Schutz polizeilicher Arbeitsweisen ganz verwehrt: Da bei der Beobachtung von &#8222;Gef&auml;hrdern&#8220; verdeckte Datenerhebungen erfolgen, kann die nachtr&auml;gliche Information der Betroffenen leicht umgangen werden: Das Landespolizeirecht setzt aus ermittlungstaktischen Gr&uuml;nden regelm&auml;&szlig;ig die Pflicht zur Benachrichtigung der Betroffenen au&szlig;er Kraft. Der in Art. 19 Abs. IV GG garantierte Rechtschutz steht f&uuml;r &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; aus kriminaltaktischen Erw&auml;gungen nicht offen. Von Klagen gegen eine Einstufung und ihre Folgema&szlig;nahmen ist bis heute nichts bekannt: Es handelt sich um nahezu rechtsschutzlose Polizeima&szlig;nahmen. Dieser Zustand verletzt Art. 19 Abs. IV GG.</p>
<p>Fazit: &#8222;Gef&auml;hrder&#8220;-Einstufungen haben im Polizieren einer freien Gesellschaft nichts verloren</p>
<p>Der &#8222;Gef&auml;hrder&#8220;-Begriff erm&ouml;glicht langfristige, auf Polizeirecht gest&uuml;tzte verdeckte Datenerhebungen und pr&auml;ventive Ermittlungen. Mit seiner Hilfe &#8222;ermitteln&#8220; die Islamismusdienststellen des Staatsschutzes seit einigen Jahren nach Art der Geheimdienste weit im Vorfeld konkreter Gefahren pr&auml;ventiv: Von ihnen wird registriert, wer sich etwa zum Djihad positiv &auml;u&szlig;ert oder ganz einfach Leute trifft, die als islamische Extremisten bekannt sind und ihrerseits pr&auml;ventiv observiert werden. Diese Vergeheimdienstlichung der Polizei wurde auch dadurch bef&ouml;rdert, dass die Verdachtsgewinnung im Polizeirecht in den vergangenen Jahren immer breiteren Raum einnimmt. Im Ergebnis ist der polizeiliche Staatsschutz heute abseits konkreter Gefahren &auml;hnlich dem Muster des Verfassungsschutzes t&auml;tig. Diese Pr&auml;ventionslogik einer fr&uuml;hest m&ouml;glichen Aufkl&auml;rung (islamistischer Strukturen) findet in allen Bundesl&auml;ndern Anwendung: Sie durchbricht den Gedanken eines auf die Erforschung konkreter Gefahren limitierten Polizeirechts. Kein Landesgesetzgeber definierte den Begriff des &#8222;Gef&auml;hrders&#8220; oder verlieh seiner Polizei die Befugnis, strafprozessual Unverd&auml;chtige bzw. Nicht-St&ouml;rer als &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; einzustufen, um diese anschlie&szlig;end heimlich zu &uuml;berwachen. Mittelbar schuf ein Organ des Bundesinnenministeriums, die AG Kripo, an den Landesparlamenten vorbei ungeschriebenes Polizeirecht. Mit dem Ziel, potentielle Risiken fr&uuml;hzeitig zu erkennen, wurde das Polizeirecht so um einen neuen Rechtsbereich der vorverlagertern Gefahrensuche erweitert. Bei diesen in den Islamismusdienststellen praktizierten &#8222;Gefahrenermittlungen&#8220; handelt es sich eine Polizeiarbeit, die den Grunds&auml;tzen rechtsstaatliches Polizieren zuwider l&auml;uft. <br />Damit nicht genug: Einige Bundesl&auml;nder lassen mittlerweile neben potentiellen Islamisten auch Linksextreme als &#8222;Gef&auml;hrder&#8220; einstufen, um sie langfristig pr&auml;ventiv zu &uuml;berwachen. Deshalb ist es an der Zeit, dass sich die Humanistische Union mit dieser rechtswidrigen Vorfeldaufkl&auml;rung durch die Polizei befasst: Wie l&auml;uft jene ab? Wer kontrolliert sie? Finden sich klagewillige &#8222;Gef&auml;hrder&#8220;? Welche Alternativen zu polizeilicher Islamismuspr&auml;vention, etwa zivilgesellschaftlicher Art, kann unsere Gesellschaft entwickeln?</p>
<p>Charles A. v. Denkowski<br />ist Dipl.-Verwaltungswirt (FH), war bei verschiedenen Polizeibeh&ouml;rden und als wiss. Mitarbeiter der Bundestagsfraktion DIE LINKE t&auml;tig</p>
<p>Literatur:</p>
<p>Schriftliche Antworten der Bundesregierung auf die Frage des MdB Wolfgang Neskovic vom 20. November 2006, BT-Drucksache 16/3570 v. 24.11.2006.</p>
<p>Spiegel Online: &#8222;Sch&auml;uble fordert Handy- und Internetverbot f&uuml;r Terrorverd&auml;chtige&#8220;, 7.7.2007, <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/" target="_blank" rel="noopener">http://www.spiegel.de/politik/deutschland/</a> 0,1518,493094,00.html.</p>
<p>Wolfgang Sch&auml;uble: Was ist Freiheit ohne Sicherheit? Er&ouml;ffnungsvortrag der Ringvorlesung &#8222;Der internationale Terrorismus als Herausforderung des Rechts&#8220;, 19.10.2009, Freie Universit&auml;t Berlin.</p>
<p>Charles von Denkowski: Zur Einstufung islamistischer Gef&auml;hrder, Kriminalistik 5/2007, 325-332.<br />ders., BKA-Reform weiter umstritten, Kriminalistik 12/2008, 669-671.</p>
<p>Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Gef&auml;hrder. Aktueller Begriff Nr. 36/2008 vom 23.07.2008, abrufbar unter <a href="http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/Gefaehrder.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/Gefaehrder.pdf</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/der-gefaehrder-begriff-ein-thema-fuer-die-humanistische-union/">Der „Gefährder&#8220;-Begriff: Ein Thema für die Humanistische Union?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Reclaim Your Data  Nimm Dir Dein Recht im Europa der Polizeien, hol Dir Deine Daten zurück!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/reclaim-your-data-nimm-dir-dein-recht-im-europa-der-polizeien-hol-dir-deine-daten-zurueck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 12:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz: Sonstige]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gemeinsame Kampagne zu Auskunftsersuchen in europ&#228;ischen Datenbanken gestartet. Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4 /2009), S.12-13 [Red.] Das Gipfelsoli-B&#252;ndnis, das Komitee f&#252;r Grundrechte und Demokratie, der Republikanische Anw&#228;ltinnen- und Anw&#228;lteverein und die Humanistische Union haben im Herbst eine Kampagne zur Transparenz europ&#228;ischer Sicherheitsdaten gestartet: Mit der Initiative &#8222;Reclaim Your Data&#8220; rufen sie B&#252;rgerinnen und B&#252;rger [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/reclaim-your-data-nimm-dir-dein-recht-im-europa-der-polizeien-hol-dir-deine-daten-zurueck/">Reclaim Your Data  Nimm Dir Dein Recht im Europa der Polizeien, hol Dir Deine Daten zurück!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Gemeinsame Kampagne zu Auskunftsersuchen in europ&auml;ischen Datenbanken gestartet. Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4 /2009), S.12-13</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/rd-podium-bw.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4147 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/rd-podium-bw-600x300.jpg" alt="Reclaim Your Data &#8211; Nimm Dir Dein Recht im Europa der Polizeien, hol Dir Deine Daten zur&uuml;ck! " width="600" height="300" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/rd-podium-bw-600x300.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/rd-podium-bw-768x384.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/rd-podium-bw-800x400.jpg 800w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/rd-podium-bw-450x225.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/rd-podium-bw-540x270.jpg 540w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/rd-podium-bw.jpg 900w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
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<p>[Red.] Das Gipfelsoli-B&uuml;ndnis, das Komitee f&uuml;r Grundrechte und Demokratie, der Republikanische Anw&auml;ltinnen- und Anw&auml;lteverein und die Humanistische Union haben im Herbst eine Kampagne zur Transparenz europ&auml;ischer Sicherheitsdaten gestartet: Mit der Initiative &#8222;Reclaim Your Data&#8220; rufen sie B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger dazu auf, sich f&uuml;r den Schutz ihrer pers&ouml;nlichen Daten in europ&auml;ischen Datennetzen zu engagieren. Mit der Kampagne soll auf die Diskrepanz zwischen der zunehmenden Vernetzung europ&auml;ischer Sicherheitsbeh&ouml;rden einerseits und fehlender Transparenz und Kontrolle dieser Datenstr&ouml;me andererseits hingewiesen werden. W&auml;hrend der Datenaustausch immer einfacher wird, werden die Kontrollm&ouml;glichkeiten immer geringer. <br />Als ersten Schritt stellt die Kampagne einen Onlinegenerator bereit, mit dem sich die eigenen Daten schnell und unkompliziert abfragen lassen. Dazu geh&ouml;ren Auskunftsersuchen an nationale polizeiliche Datenbanken, aber auch das Schengener Informationssystem (SIS), die Datenbanken des europ&auml;ischen Polizeiamtes EUROPOL oder Daten, die nach dem sogenannten &#8222;Vertrag von Pr&uuml;m&#8220; getauscht werden. Mit den Auskunftsersuchen will die Kampagne das Bewusstsein f&uuml;r die europ&auml;ischen Datennetzte st&auml;rken, europ&auml;ische Datenstr&ouml;me transparenter machen und in geeigneten F&auml;llen den Rechtsschutz gegen illegale Datentransfers pr&uuml;fen. <br />&#8222;Reclaim Your Data&#8220; ist noch keine Antwort auf die europ&auml;ische Sicherheitspolitik der vergangenen Jahre, aber ein erster Ansatz, sich gegen die zunehmende Verdatung zu wehren &#8211; f&uuml;r Anregungen zum weiteren Ausbau durchaus offen. Wir empfehlen daher all unseren Mitgliedern wie Freunden: Ausprobieren! Und bitte nicht vergessen, die eigenen Erfahrungen mitzuteilen.</p>
<p>Europaweit sind personenbezogene Daten von Millionen von Menschen in Informationssystemen gespeichert, die von Polizei oder Geheimdiensten betrieben oder selbstverst&auml;ndlich abgefragt werden. Erg&auml;nzt und vernetzt werden die diversen nationalen Informationssysteme durch zentralisierte Datenbanken, wie das Schengen-Informationssystem (SIS) oder Europols Computersysteme, und die wachsende Automatisierung und Beschleunigung des grenz&uuml;berschreitenden Datenaustausches im Gefolge des Vertrages von Pr&uuml;m und der &#8222;Schwedischen Initiative&#8220;.<br />Betroffen sind l&auml;ngst nicht nur Personen, die wegen einer Straftat rechtskr&auml;ftig verurteilt sind. Regelm&auml;&szlig;ig erfasst werden MigrantInnen &#8211; sei es, weil sie das &#8222;Verbrechen&#8220; begangen haben, sich ohne vorherige Bewilligung im europ&auml;ischen Wohlstandsraum aufzuhalten, weil sie vom Asylrecht Gebrauch machen wollen oder auch nur, weil sie l&auml;nger in einem Mitgliedstaat der Europ&auml;ischen Union zu Gast sind. Aber auch EU-B&uuml;rgerInnen werden immer h&auml;ufiger ohne strafrechtlichen Anlass, z.B. allein wegen einer Kontrolle bei politischen Protesten oder aufgrund eines polizeilichen Platzverweises, auf Vorrat gespeichert und somit zum Sicherheitsrisiko erkl&auml;rt.<br />Europ&auml;ische InnenministerInnen fordern angesichts einer &#8222;immensen Datenflut&#8220; mehr Kompetenzen und die technischen Voraussetzungen zur Nutzbarmachung dieses &#8222;Daten-Tsunami&#8220; f&uuml;r die Polizeibeh&ouml;rden. Datamining-Software soll die Auswertung der Datenbest&auml;nde vereinfachen und &#8222;Entscheidungshilfen&#8220; geben. Personen-, Sach- und Beziehungsdaten werden von Computern prozessiert, die &#8222;Risiken&#8220; fr&uuml;hzeitig erkennen und etwaige Straftaten &#8222;vorhersehen&#8220; sollen. Die Software hierzu wird von der Sicherheitsindustrie entwickelt, ihr Quellcode &#8211; und damit ihre Funktionsweise &#8211; bleibt geheim.<br />Die Schaffung eines grenzenlosen Informationsverbundes &#8211; der bis in die USA reichen soll &#8211; sowie die Entwicklung von technischen Plattformen f&uuml;r die Zusammenarbeit der Polizeibeh&ouml;rden in Echtzeit geh&ouml;rt zu den obersten Priorit&auml;ten der europ&auml;ischen InnenministerInnen. Mit dem &#8222;Stockholm Programm&#8220;, das der Europ&auml;ische Rat im Dezember verabschieden will, sollen die Pl&auml;ne offiziell zur Richtschnur f&uuml;r die EU-Innenpolitik der kommenden f&uuml;nf Jahre werden. Kritiker- Innen warnen vor einer &#8222;Datenbank-Gesellschaft&#8220;.<br />W&auml;hrend der Binnenmarkt f&uuml;r den polizeilichen Datenaustausch immer st&auml;rker Kontur gewinnt, entziehen sich die Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe der Daten in der Regel der Kenntnis und dem Einfluss der Betroffenen. Datenschutz wird in der europ&auml;ischen Polizeizusammenarbeit klein geschrieben: Gemeinsame Standards bewegen sich auf minimalem Niveau. Fragen der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit von Datenerfassung oder Speicherfristen werden meistens ausklammert. Erlaubt ist im Prinzip, was das jeweilige nationale Recht hergibt. Selbst dort, wo es europ&auml;ische Kontrollinstanzen gibt, haben Innenministerien und Polizeibeh&ouml;rden das letzte Wort. Internationaler Rechtsschutz muss von Betroffenen im Ernstfall weit jenseits des Wohnortes erstritten werden.<br />Damit droht die Normalisierung der unkontrollierten Speicherung und Anreicherung von Daten, die in einem Land erhoben wurden, durch die Sicherheitsbeh&ouml;rden eines anderen Landes. H&ouml;here Datenschutzstandards bestimmter L&auml;nder k&ouml;nnen durch findige BeamtInnen &uuml;ber L&auml;nder mit niedrigeren Anforderungen umgangen werden. Und es drohen die Anh&auml;ufung einer gr&ouml;&szlig;tm&ouml;glichen Menge von Daten in zentralen &#8222;Data Warehouses&#8220;, deren Zweck einzig und allein ihre Durchforstung nach der Methode der Rasterfahndung ist, sowie die Verallt&auml;glichung standardisierter Abgleiche gro&szlig;er Datenbest&auml;nde. <br />Gesteigert wird dadurch nicht nur das Potenzial f&uuml;r den Missbrauch der Daten. Vielmehr werden die Herkunft und Glaubw&uuml;rdigkeit der Daten im Alltag grenz&uuml;berschreitender Polizeikooperation auch f&uuml;r wohlmeinende BeamtInnen noch weniger transparent sein, als sie es im nationalen Kontext bereits heute sind. Die Konsequenzen falscher &#8222;Treffer&#8220; polizeilicher Recherchen im europ&auml;ischen Informationsverbund k&ouml;nnen allerdings gravierend sein: verdeckte &Uuml;berwachung zur Erstellung von Bewegungsprofilen, vorl&auml;ufige Festnahmen, Aus- und Einreiseverbote, Abschiebung oder auch &#8222;nur&#8220; l&auml;stige Hausbesuche und Vernehmungen durch ErmittlerInnen &#8211; die Last, die eigene Unschuld zu beweisen, obliegt den Betroffenen. Der Freispruch vom nagenden Verdacht, der pers&ouml;nliche Freiheit und zwischenmenschliches Vertrauen unterminieren kann, muss notfalls m&uuml;hselig auf dem Rechtsweg erk&auml;mpft werden &#8211; falls die pers&ouml;nliche Lebenssituation dies &uuml;berhaupt zul&auml;sst. Und wir wissen ja: selbst der Kontakt zu Verd&auml;chtigten oder ein kleinster &#8222;Restverdacht&#8220; rechtfertigen eine Speicherung. <br />Als Antwort auf diese bedrohliche Entwicklung rufen wir daher all jene, die unsere Sorgen teilen, im Rahmen der Kampagne gegen das &#8222;Stockholm-Programm&#8220; dazu auf, nicht nur sich selbst und andere zu informieren, sondern konkret in Aktion zu treten und von ihren Rechten Gebrauch zu machen: Nadel&ouml;hre des grenz&uuml;berschreitenden europ&auml;ischen Informationsaustausches sind (noch) die zentralen Polizeibeh&ouml;rden der EU-Mitgliedsstaaten &#8211; in Deutschland das Bundeskriminalamt (BKA). Das BKA ist nicht nur die nationale Kontaktstelle f&uuml;r das europ&auml;ische Polizeiamt Europol und seine Computersysteme, f&uuml;r das Schengen-Informationssystem und f&uuml;r den Informationsaustausch im Rahmen bi- und multilateraler Vereinbarungen; das BKA ist auch verpflichtet, Auskunft &uuml;ber eventuell gespeicherte Daten zu geben.<br />&nbsp;<br />Wer also wissen will, was die Polizei &uuml;ber sie oder ihn zu wissen glaubt, und wer sie damit besch&auml;ftigt sehen m&ouml;chte, Auskunft &uuml;ber die Speicherungen ihrer bzw. seiner Daten in ihren Datenbanken zu geben, dem empfehlen wir, sogenannte Auskunftsersuchen zu stellen. Die Antworten werden Hinweise &uuml;ber das Ausma&szlig; des polizeilichen Zugriffs auf die Bev&ouml;lkerung geben und k&ouml;nnen Ausgangspunkt f&uuml;r individuelle Antr&auml;ge auf L&ouml;schung und politischen Widerspruch sein.</p>
<p>Die Initiatoren der Kampagne:<br />Gipfelsoli, Humanistische Union, Komitee f&uuml;r Grundrechte &amp; <br />Demokratie, Republikanischer Anw&auml;ltinnen- und Anw&auml;lteverein</p>
<p>Informationen:<br />Eine aktuelle Liste aller europ&auml;ischen Unterst&uuml;tzerInnen des Aufrufs ist abrufbar unter <a href="http://euro-data.noblogs.org/" target="_blank" rel="noopener">http://euro-data.noblogs.org</a>.<br />Die Dokumentation der Auftaktveranstaltung zur Kampagne findet sich auf der HU-Webseite unter: <a href="https://www.humanistische-union.de/" target="_blank" rel="noopener">https://www.humanistische-union.de/</a><br />veranstaltungen/berichte/.<br />Die Bundesgesch&auml;ftsstelle unterst&uuml;tzt HU-Regionalgruppen bei der Veranstaltungsplanung zum Thema: Wir vermitteln bei Bedarf gern Kontakte zu den im B&uuml;ndnis vertretenen Expertinnen und Experten und stellen Informationsmaterial bereit.</p>
<p>So einfach geht&#8217;s &#8211; in f&uuml;nf Schritten zum Auskunftsersuchen</p>
<p>Auf der Webseite der Kampagne &#8222;Reclaim Your Data&#8220; wird ein Generator bereit gestellt, mit dem alle Formschreiben f&uuml;r die Auskunftsersuchen automatisch erzeugt werden k&ouml;nnen. Der Generator sorgt daf&uuml;r, dass alle Anschreiben an jene Beh&ouml;rden adressiert werden, die f&uuml;r die jeweiligen Sicherheitsdateien zust&auml;ndig sind. <br />1.&nbsp;Webseite aufrufen: <a href="http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/moin.cgi/AuskunftErsuchen" target="_blank" rel="noopener">http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/moin.cgi/AuskunftErsuchen</a> <br />2. &nbsp;Angaben zur eigenen Person eingeben<br />3. &nbsp;Alle gew&uuml;nschten Abfragen ausw&auml;hlen (etwa SIS, BKA, ZKA, LKAs&#8230;)<br />4. &nbsp;Den Button f&uuml;r &#8222;Generieren&#8220; dr&uuml;cken &#8211; die Schreiben werden automatisch erzeugt! <br />5. &nbsp;Die fertigen Texte ausdrucken, eint&uuml;ten und mit der Post abschicken.</p>
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		<title>„Freiheit statt Angst 2009&#8243;  eine Demonstration und ihre Nebenwirkungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 12:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Polizeikontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[VDS.HU-Aktivitäten]]></category>
		<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4 /2009), S.14-16 Am 17. Juni 2006 gingen in Berlin erstmals B&#252;rgerinnen und B&#252;rger unter dem Motto &#8222;Freiheit statt Angst&#8220; auf die Stra&#223;e, um gegen die &#220;berwachung in Staat und Gesellschaft zu demonstrieren. Der Kreis war &#252;berschaubar, Berichte sprachen von 250 Teilnehmer/innen, darunter &#8222;die &#252;blichen Verd&#228;chtigen&#8220;. Aus dem Motto von [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4 /2009), S.14-16</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fsa2009-2b-1.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-3458 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fsa2009-2b-1.jpg" alt="&#8222;Freiheit statt Angst 2009" width="500" height="250" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fsa2009-2b-1.jpg 500w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fsa2009-2b-1-450x225.jpg 450w" sizes="(max-width: 500px) 100vw, 500px" /></a></span></p>
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<p>Am 17. Juni 2006 gingen in Berlin erstmals B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger unter dem Motto &#8222;Freiheit statt Angst&#8220; auf die Stra&szlig;e, um gegen die &Uuml;berwachung in Staat und Gesellschaft zu demonstrieren. Der Kreis war &uuml;berschaubar, Berichte sprachen von 250 Teilnehmer/innen, darunter &#8222;die &uuml;blichen Verd&auml;chtigen&#8220;. Aus dem Motto von damals ist inzwischen eine Marke geworden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat mit dem Slogan &#8222;Freiheit statt Angst&#8220; in den letzten drei Jahren zehntausende Menschen auf die Stra&szlig;e gebracht, hat eine Massenbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung organisiert und damit einer neuen Datenschutzbewegung ein Gesicht gegeben. Das ist umso h&ouml;her zu bewerten, als der AK Vorrat ein rein informeller Zusammenschluss von ehrenamtlich Engagierten ist, dessen &#8222;institutionelle Grundlagen&#8220; sich in einer Mailingliste und einem Wiki ersch&ouml;pfen.<br />Vor diesem Hintergrund war es nur konsequent, dass die Beteiligten auch im Jahr der Bundestagswahl zu einer bundesweiten Datenschutz-Demonstration aufriefen und ihre Forderungen nach einem besseren Schutz der Privatsph&auml;re platzieren wollten. Bereits im Vorfeld war jedoch erkennbar, dass dies keine leichte Aufgabe sein w&uuml;rde &#8211; mit jedem Erfolg steigt bekanntlich die Erwartungshaltung an die n&auml;chsten Vorhaben. Und es war klar, dass der bevorstehende Wahlkampf jene Aktiven, die sich auch in Parteien engagieren, absorbieren w&uuml;rde. Die Antwort war eine begrenzte Professionalisierung der Demo, die unter dem Dach der Humanistischen Union stattfand. Durch eine Projektf&ouml;rderung der Stiftung Bridge konnten wir mit Nina Eschke eine Koordinationsstelle bieten, die angefangen von den tausend Fragen rund um eine Demonstration (Wie viele WCs brauchen wir? Wo bekommen wir Strom und Internetanschluss her?) bis zur Koordination des breiten B&uuml;ndnisses (mit am Ende &uuml;ber 160 Organisationen) alles im Blick hatte. Daneben war die HU in diesem Jahr Gastgeberin der zahlreichen B&uuml;ndnistreffen und zeichnete f&uuml;r die Finanzen der Demonstration verantwortlich. So weit, so gut.</p>
<h5>Was nicht erreicht wurde &ndash; Probleme und Ursachen</h5>
<p>Das sicherlich etwas hoch gesteckte Ziel, mit der diesj&auml;hrigen Demonstration &#8222;Freiheit statt Angst&#8220; das Thema Datenschutz im Wahlkampf zu pr&auml;sentieren, konnte allenfalls in Ans&auml;tzen erreicht werden. Woran lag es? Die Rahmenbedingungen daf&uuml;r, die informationelle Selbstbestimmung zu einem Wahlkampfschlager zu machen, waren eigentlich so gut wie seit Jahren nicht mehr: Die Flut an Sicherheitsgesetzen mit immer neuen &Uuml;berwachungsmethoden, aber auch zahllose Skandale um Schn&uuml;ffeleien in durchaus renommierten Unternehmen haben die &ouml;ffentliche Sensibilit&auml;t f&uuml;r das Thema m&auml;chtig gesteigert. Inzwischen haben die Verbraucherzentralen den Datenschutz als kundenrelevantes Anliegen entdeckt, mit <a href="http://www.netzpolitik.org/" target="_blank" rel="noopener">www.netzpolitik.org</a> hat sich ein Blog f&uuml;r datenschutzrelevante Enth&uuml;llungen etabliert, dem der Nachschub an immer neuen Datenlecks und F&auml;llen des Datenmissbrauchs nicht auszugehen scheint. <br />Und dennoch: Vergleicht man allein die Teilnehmerzahlen bei den Demonstrationen f&uuml;r den Atomausstieg (5. September: ca. 50.000) und von Freiheit statt Angst eine Woche sp&auml;ter (ca. 15.000) oder den politischen Druck, den beide Lager aufbauen konnten, so wird deutlich: die neue Datenschutz-Bewegung hat noch einen weiten Weg vor sich. Dazu geh&ouml;rt sicherlich, dass die derzeit zu beobachtende Aufteilung in neue Vereine oder Parteien (wie die Piraten) erst einmal verarbeitet und bestehende Differenzen zwischen dem AK Vorrat und den entstandenen &#8222;Abspaltungen&#8220; &uuml;berwunden werden m&uuml;ssen. Allerdings sollten sich auch die beteiligten &#8222;Stammorganisationen&#8220; (CCC, FIfF, FoeBuD, HU, verdi &#8230;) &uuml;berlegen, wie sie das B&uuml;ndnis repolitisieren und zugleich f&uuml;r weitere Zielgruppen &ouml;ffnen k&ouml;nnen. Nach der Euphorie der vergangenen Jahre &#8211; die Erfolge lassen sich ja durchaus sehen &#8211; schleicht sich etwas Ersch&ouml;pfung ein: So gelang es im Vorfeld der diesj&auml;hrigen Demonstration nicht, durch Begleitaktionen, gut aufbereitete Hintergr&uuml;nde und dergleichen mehr auf das Thema aufmerksam zu machen. Zwar gab es gute Ans&auml;tze, wie den w&ouml;chentlichen vodcast mit Videobeitr&auml;gen &uuml;ber die beteiligten Organisationen. In der virtuellen Welt der Blogs und Webseiten war die Demonstration durchaus pr&auml;sent, die &Uuml;bersetzung in die klassischen Medien schlug jedoch fehl.</p>
<h5>Erw&uuml;nschte Neben&shy;wir&shy;kungen </h5>
<p><img decoding="async" height="245" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_hu-slogan.jpg.jpg" width="175" border="0" alt=""></p>
<p>Wahrscheinlich w&auml;re die Demonstration im Get&ouml;se des Wahlkampfs untergegangen, wenn nicht der &#8222;Mann in Blau&#8220; und die Berliner Polizei gewesen w&auml;ren. Obwohl die Demonstration friedlich verlief, gab es das &uuml;bliche Belauern zwischen den Ordnungsh&uuml;tern und einem dunkler gekleideten Demoblock. W&auml;hrend der Abschlusskundgebung entfachte ein Streit um den Lautsprecherwagen dieser Gruppe, von dem zuvor ein indizierter Song abgespielt worden war. Man stritt um die Personalien der Verantwortlichen, um den richtigen Standplatz f&uuml;r den Lautsprecherwagen, es kam zu kleinen Rangeleien. In diesem Moment geschah ein Polizei&uuml;bergriff. Die Polizei sprach in einer ersten Stellungnahme von einem nicht befolgten Platzverweis: &#8222;Nachdem dieser [Platzverweis] wiederholt ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest.&#8220; (PM der Berliner Polizei vom 13.9.2009) Dumm nur, dass die ganze Szene von mehreren Teilnehmern der Demonstration gefilmt und fotografiert wurde. Und noch unangenehmer, dass sich Ausz&uuml;ge aus diesen Videos bereits am folgenden Tag &uuml;ber das Internet verbreiteten. Die Bilder zeigten n&auml;mlich einen ganz anderen Hergang des Geschehens: Ein Demonstrationsteilnehmer, der sich offenbar Dienstnummern von Polizisten notierte, setzte nach mehreren Aufforderungen zum Verlassen der Szene an. Im Weggehen wird er jedoch von einem Polizisten &#8222;zur&uuml;ck geholt&#8220;, zu Boden geschlagen und anschlie&szlig;end festgenommen.<br />Wie gesagt, die Demonstration &#8222;Freiheit statt Angst&#8220; verlief davor wie auch danach absolut friedlich. Und es war auch keine besondere Brutalit&auml;t bei diesem Zwischenfall im Spiel. Das Besondere war jedoch: Mit den aufgenommenen Videos lie&szlig; sich die polizeiliche Darstellung des Geschehens nicht aufrecht erhalten, jeder Internetnutzer konnte sich ein eigenes Bild vom Ablauf der Szene machen. Die Meldung &uuml;ber die ver&ouml;ffentlichten Bilder machte in den Medien schnell die Runde. Am Ende bezog sich die Mehrzahl der Medienberichte zur Demonstration auf diesen Zwischenfall und nicht auf den Gegenstand des Protestes selbst. Diesen Umstand muss man aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht jedoch nicht bedauern, denn der einsetzende Unmut &uuml;ber die offensichtliche Politik des Vertuschens und Sch&ouml;nredens bei der Polizei f&uuml;hrte zu durchaus w&uuml;nschenswerten Konsequenzen. Der Berliner Polizeipr&auml;sident, Dieter Glietsch, nutzte die &#8222;Gunst&#8220; der Stunde und startete eine seit l&auml;ngerem geplante Initiative zur Kennzeichnung der Berliner Polizei. Sein Vorsto&szlig; setzt vorerst auf eine freiwillige Vereinbarung, wonach Berliner Polizeiuniformen k&uuml;nftig einen Aufkleber erhalten, der auf der einen Seite die Dienstnummer und auf der R&uuml;ckseite den Klarnamen der Polizisten enth&auml;lt. Im Normalfall sollen die Beamten mit ihrem Klarnamen ansprechbar sein, in geschlossenen Eins&auml;tzen k&ouml;nnen sie dann zum Selbstschutz zur Kennzeichnung durch Dienstnummern wechseln. <br />Aber auch unter den B&uuml;ndnisteilnehmern der Demonstration zeitigte der Zwischenfall einige Konsequenzen: Das Publikum von &#8222;Freiheit statt Angst&#8220; setzte sich wie in den Vorjahren vor allem aus jungen Menschen zusammen, f&uuml;r einige von ihnen d&uuml;rfte die Teilnahme an der Demo noch in die biografische Politisierungsphase fallen. Entsprechend gro&szlig; war das Bed&uuml;rfnis, sich &uuml;ber die Wirkung dieses Polizeieinsatzes, &uuml;ber die Kontrollierbarkeit der Polizei und den polizeilichen Umgang mit Demobeobachtern auszutauschen.<br />In diesem Moment erwies sich das B&uuml;ndnis pl&ouml;tzlich handlungsm&auml;chtiger als oft zuvor: Bereits am Tag nach der Demonstration gab es eine Gegendarstellung zur polizeilichen Schilderung des Ablaufs; der Chaos Computer Club f&uuml;hrte eine anonyme Sammelstelle f&uuml;r die zahlreichen privat erstellten Aufnahmen von dem Zwischenfall ein und stellte das Material sp&auml;ter f&uuml;r eine Strafanzeige des Betroffenen zur Verf&uuml;gung. Auf Vorschlag der Humanistischen Union verfasste das B&uuml;ndnis ein Forderungspapier, mit dem die Initiative des Polizeipr&auml;sidenten zur Kennzeichnungspflicht unterst&uuml;tzt, aber auch weitere Schritte zur Transparenz der Polizeiarbeit angemahnt werden (Dokumentation s. Webseite). Und so k&ouml;nnte die diesj&auml;hrige Datenschutz-Demonstration am Ende dazu beigetragen haben, dass eine Forderung der Humanistischen Union von 1968 (!) zumindest in Berlin einmal in Erf&uuml;llung geht: die Kennzeichnung von Polizisten.</p>
<h5>Nachbereitung</h5>
<p>Wie es mit dem B&uuml;ndnis um den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weiter gehen wird, welche Initiativen nach der im kommenden Jahr zu erwartenden Entscheidung des Verfassungsgerichts angesagt sind, ist derzeit noch offen. Entschieden wurde dagegen, dass das B&uuml;ndnis seine Demonstrationserfahrungen nutzen will, um sich auf dem Weg des nachtr&auml;glichen Rechtsschutzes f&uuml;r bessere Bedingungen der Versammlungsfreiheit in Berlin einzusetzen. Dies betrifft vor allem die polizeilichen Beschr&auml;nkungen im Umfeld der eigentlichen Demonstration, die gerichtlich gepr&uuml;ft werden sollen. So streitet das B&uuml;ndnis seit Jahren darum, durch die Berliner Friedrichstra&szlig;e (eine zentral gelegene Einkaufsstra&szlig;e) ziehen zu d&uuml;rfen, die von der Polizei mit R&uuml;cksicht auf die exklusiven Gesch&auml;fte faktisch demonstrationsfrei gehalten wird. Au&szlig;erdem zeichnet sich die Tendenz ab, Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf ihrem Weg zur Demonstration einer st&auml;rkeren Kontrolle zu unterwerfen. Dabei geht es nicht nur um die Suche nach &#8222;gef&auml;hrlichen&#8220; Gegenst&auml;nden, die auf einer Demonstration nichts zu suchen haben. Die Polizei bet&auml;tigt sich hier auch als H&uuml;terin der Gewerbe- und Meinungsordnung: Beispielsweise mussten sich zwei Berliner HU-Mitglieder, die in diesem Jahr unseren Infostand aufbauen wollten, einer Vorabkontrolle unterziehen, bei der die Brosch&uuml;ren und Materialien der HU polizeilich gepr&uuml;ft wurden. Dabei erregte vor allem der diesj&auml;hrige Slogan auf dem Transparent der HU (&#8222;Grundrechte entfesseln&#8220;) den Argwohn der Beamten und veranlasste sie zu Nachfragen bei ihren Vorgesetzten, &#8222;ob das denn zul&auml;ssig sei&#8220;. <br />Schlie&szlig;lich mussten Demonstrationsteilnehmer und unbeteiligte Dritte immer wieder feststellen, dass sie genau dann, wenn sie die Polizei bei ihrer Arbeit beobachten und dies evtl. mit Kamera oder Fotoapparat dokumentieren wollen, behindert oder willk&uuml;rlich wirkenden Kontrollen unterworfen wurden. Die regelm&auml;&szlig;ig hervorgebrachte Drohung &#8222;Bilder l&ouml;schen oder Kamera weg&#8220; zeigt, wie wenig souver&auml;n Polizistinnen und Polizisten mit dem eigentlich selbstverst&auml;ndlichen Anspruch von &#8222;B&uuml;rger/innen beobachten die Polizei&#8220; immer noch umgehen. Und wer wei&szlig;: Vielleicht ergeben sich aus der neuen Datenschutzbewegung auch neue Anregungen f&uuml;r jene Praxis der Demonstrationsbeobachtung und der Polizeikontrolle, die in der Humanistischen Union oder im Komitee f&uuml;r Grundrechte und Demokratie eine lange Tradition haben. &Uuml;ber den richtigen Umgang mit der neuen Bilderflut, die inzwischen von privater Seite bei solchen &#8222;Events&#8220; erzeugt und &uuml;ber das Internet verbreitet wird, muss gerade unter Datenschutzgesichtspunkten noch einmal diskutiert werden. Ihr Potential haben diese neuen Medien bei der diesj&auml;hrigen Demonstration jedenfalls eindrucksvoll gezeigt &#8211; die Informationshoheit der Polizei ist hinf&auml;llig geworden.</p>
<p>Sven L&uuml;ders<br />ist Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Humanistischen Union, <br />die er im Demonstrationsb&uuml;ndnis &#8222;Freiheit statt Angst&#8220; vertritt.</p>
<p><img decoding="async" height="72" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_logo_stiftung_bridge.png.png" width="300" border="0" alt=""></p>
<p>Informationen:<br />Alle Redebeitr&auml;ge der Demonstration sowie einen Pressespiegel gibt es beim AK Vorrat: <a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Pressecenter" target="_blank" rel="noopener">http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Pressecenter</a>.<br />Eine ausf&uuml;hrliche Auswertung der Kampagnenarbeit der HU im Rahmen des Demonstrationsb&uuml;ndnisses &#8222;Freiheit statt Angst&#8220; findet sich im internen Bereich des HU-WIKIs unter <a href="https://www.humanistische-union.de/wiki/intern/antrag" target="_blank" rel="noopener">https://www.humanistische-union.de/wiki/intern/antrag</a> (s. Bericht auf Seite 22) oder kann &uuml;ber die Gesch&auml;ftsstelle bezogen werden.<br />Die Mitglieder des AK Vorrat haben ihre &#8222;Man&ouml;verkritik&#8220; an der diesj&auml;hrigen Demonstration in ihrem WIKI versammelt, abrufbar unter <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/304/79/lang%2Cde/" target="_blank" rel="noopener">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/304/79/lang,de/</a>.</p>
<p>Mitglieder der HU k&ouml;nnen alle genannten Materialien auch &uuml;ber die Bundesgesch&auml;ftsstelle beziehen &#8211; wir senden diese auf Wunsch gern zu.</p>
<p>Literatur zum Thema <br />Polizei&uuml;bergriffe &amp; Polizeikennzeichnung <br />Anti-Diskriminierungsb&uuml;ro Berlin: Vom Polizeigriff zum &Uuml;bergriff. Berlin 2008 (2. Aufl.), <a href="http://www.polizeigriff.org/" target="_blank" rel="noopener">http://www.polizeigriff.org</a><br />Demonstrationsb&uuml;ndnis &#8222;Freiheit statt Angst 2009&#8220;: Datenschutz und Transparenz sind zwei Seiten einer Medaille. Stellungnahme anl&auml;sslich der Vorf&auml;lle um die Demonstration am 12. September 2009, Berlin am 21. September 2009.<br />Humanistische Union: Petition f&uuml;r die namentliche Kennzeichnung der Polizei. vorg&auml;nge Heft 1/1970, S. 31-40<br />Humanistische Union: Gesetzesvorschl&auml;ge zur Kennzeichnung der Polizei, vorg&auml;nge 10/1968, S. 360<br />Norbert P&uuml;tter: Polizei&uuml;bergriffe. Polizeigewalt als Ausnahme und Regel. B&uuml;rgerrechte &amp; Polizei/CILIP 67 (Heft 3/2000)<br />Falco Werkentin: Der Kampf um Bilder. Oder: Warum pr&uuml;geln Polizisten JournalistInnen? vorg&auml;nge Nr. 96 (Heft 6/1988), S. 1-6</p>
<p>Alle Texte sind &uuml;ber die HU-Webseite abrufbar:<br /><a href="https://www.humanistische-union.de/shortcuts/polizeikontrolle">www.humanistische-union.de/shortcuts/polizeikontrolle</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/freiheit-statt-angst-2009-eine-demonstration-und-ihre-nebenwirkungen/">„Freiheit statt Angst 2009&#8243;  eine Demonstration und ihre Nebenwirkungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Falldatenbank zu unangemessenem Gewalt- und Fehlverhalten der Polizei</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/falldatenbank-zu-unangemessenem-gewalt-und-fehlverhalten-der-polizei/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 12:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Polizeikontrolle]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Amnesty International sammelt und wertet Dokumentationen aus. Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S.17 (ai) Die Deutschen vertrauen laut neuester Befragungen ihrer Polizei in hohem Ma&#223;e. Nur selten werden Darstellungen bekannt, die unangemessenes Gewalt- und Fehlverhalten der Polizeibeamten offenbaren. Entgegen der meisten europ&#228;ischen L&#228;nder und in &#220;bersee f&#252;hrt Deutschland kaum eigenst&#228;ndige Dokumentationen zu F&#228;llen rechtswidriger, [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Amnesty International sammelt und wertet Dokumentationen aus. Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S.17</p>
<p>(ai) Die Deutschen vertrauen laut neuester Befragungen ihrer Polizei in hohem Ma&szlig;e. Nur selten werden Darstellungen bekannt, die unangemessenes Gewalt- und Fehlverhalten der Polizeibeamten offenbaren. Entgegen der meisten europ&auml;ischen L&auml;nder und in &Uuml;bersee f&uuml;hrt Deutschland kaum eigenst&auml;ndige Dokumentationen zu F&auml;llen rechtswidriger, unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;iger Polizeigewalt oder hat spezielle, unabh&auml;ngige Untersuchungskommissionen eingerichtet, obwohl UN und Europarat dies von der BRD seit Jahren fordern. Bisher erfassen statistisch nur einzelne Bundesl&auml;nder rechtswidriges Verhalten der Polizei. Eine Aufarbeitung der F&auml;lle erfolgt durch die Staatsanwaltschaft, die sich der Polizei als Ermittlungshilfe bedient. Daneben gibt es in wenigen Bundesl&auml;ndern polizeiinterne Untersuchungsmechanismen, die nicht unabh&auml;ngig arbeiten und ihre Ergebnisse nicht ver&ouml;ffentlichen.<br />Um diesem Umstand Abhilfe zu verschaffen, f&uuml;hrt Amnesty International als einzige Nichtregierungsorganisation Deutschlands seit 2004 eine eigene Falldatenbank, in der alle &uuml;ber Online-Recherchen und Zuschriften bekannt gewordenen Berichte und Urteile, in denen rechtswidrige Polizeigewalt eine Rolle spielt, gesammelt, dokumentiert und ausgewertet werden. Ziel dieser Datenbank ist, &Uuml;berblick &uuml;ber das Ausma&szlig; rechtswidriger Polizeigewalt in Deutschland zu erhalten, Muster polizeilichen Fehlverhaltens zu erkennen und daf&uuml;r verantwortliche strukturelle Defizite in den Polizeiorganisationen zu analysieren. <br />Die Auswertungsergebnisse sollen eine Hilfe sein f&uuml;r die politische &Uuml;berzeugungsarbeit von Parlamentariern, politischen Entscheidungstr&auml;gern, Polizeigewerkschaftern und der Polizeif&uuml;hrung zugunsten der Etablierung polizeiunabh&auml;ngiger Kommissionen zur Untersuchung von mutma&szlig;lich rechtswidriger Polizeigewalt. Einzelne herausragende F&auml;lle rechtswidrigen Verhaltens der Polizei werden den zust&auml;ndigen Organen der Vereinten Nationen (Menschenrechtsrat, Antifolterkommission) und der Antifolterkommission des Europarates (CPT) &uuml;bersandt, damit diese von der Bundesregierung Aufkl&auml;rung fordern k&ouml;nnen.<br />Zur Fortsetzung der Arbeit an der Falldatenbank ist die Amnesty Sektionskoordinationsgruppe Polizei auf stetige Informationen zu Verdachtsf&auml;llen rechtswidrigen Verhaltens der Polizei angewiesen. Die Daten k&ouml;nnen von uns jedoch nur bei einem Mindestma&szlig; an Objektivit&auml;t verarbeitet werden. Sie m&uuml;ssen nicht nur plausibel und konkret, sondern auch in sachlicher Schilderung vorliegen. <br />Personen, die Opfer von polizeilicher Gewalt geworden sind, k&ouml;nnen anhand eines Merkblattes pr&uuml;fen, inwieweit ihre Aussagen verwertbar sind und worauf zu achten ist, wenn ein Hinweis zu polizeilicher Gewalt weitergegeben wird. Die Sektionskoordinationsgruppe beantwortet Fragen und nimmt aussagekr&auml;ftige Informationen zur Speicherung gerne entgegen:&nbsp;</p>
<p>Amnesty International<br />Sektionskoordinationsgruppe Polizei<br />E-Mail: <a href="mailto:info%40amnesty-polizei.de">info@amnesty-polizei.de</a><br />Internet: <a href="http://www.amnesty-polizei.de/" target="_blank" rel="noopener">www.amnesty-polizei.de</a></p>
<p>Das Merkblatt mit Hinweisen f&uuml;r Betroffene ist &uuml;ber die angegebene AI-Internetseite oder auf der HU-Seite abrufbar unter<br /><a href="https://www.humanistische-union.de/shortcuts/polizeikontrolle">www.humanistische-union.de/shortcuts/polizeikontrolle</a>.</p>
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		<title>Muster-Gesetzentwurf für unabhängige Polizeibeauftragte</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/muster-gesetzentwurf-fuer-unabhaengige-polizeibeauftragte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 12:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesetzentwürfe]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeikontrolle]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S.17 (SL) Die Transparenz und Kontrolle polizeilichen Handelns ist in Deutschland lückenhaft. Immer wieder scheitert die Aufklärung mutmaßlicher Übergriffe daran, dass beteiligte PolizistInnen nicht zur Aufklärung von Vorfällen beitragen können oder wollen, wenn es um das Handeln ihrer KollegInnen geht (s. Mitteilungen 197, S. 3). Diese &#132;Mauer des Schweigens&#147; [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S.17</p>
<p>(SL) Die Transparenz und Kontrolle polizeilichen Handelns ist in Deutschland lückenhaft. Immer wieder scheitert die Aufklärung mutmaßlicher Übergriffe daran, dass beteiligte PolizistInnen nicht zur Aufklärung von Vorfällen beitragen können oder wollen, wenn es um das Handeln ihrer KollegInnen geht (s. Mitteilungen 197, S. 3). Diese &#132;Mauer des Schweigens&#147; rührt unter anderem daher, dass sie sich selbst strafbar machen würden, wenn sie gegen rechtswidrige Handlungen ihrer KollegInnen nicht einschreiten. <br />Um den Betroffenen einen Ausweg aus diesem Dilemma zu ermöglichen und zugleich eine unabhängige Kontrolle der Polizeiarbeit in Deutschland zu gewährleisten, hat der HU-Vorstand unter Leitung von Hartmuth Wrocklage einen Gesetzentwurf für unabhängige Polizeibeauftragte erstellt. Sie sollen weit reichende Kontrollbefugnisse einer Aufsichtsbehörde besitzen und zugleich vom Zwang zur Strafverfolgung befreit sein. Der Entwurf lehnt sich an einen früheren Vorschlag Rolf Gössners sowie an das Modell des Wehrbeauftragten an. <br />Nach der Klärung der offenen &#132;rechtstechnischen Details&#147; will der Vorstand den Entwurf bis Ende Januar 2010 fertig stellen, um anschließend mit anderen NGOs eine Kampagne für mehr Transparenz bei der Polizei zu starten. Am Thema interessierte Mitglieder werden gebeten, ihre Vorschläge und Kommentare bis zum 15. Januar 2010 kund zu tun. Der Gesetzentwurf ist im neuen HU-Wiki (WIKI-Code 1004-O; s. Bericht auf S. 22) sowie in der Bundesgeschäftsstelle abrufbar.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/muster-gesetzentwurf-fuer-unabhaengige-polizeibeauftragte/">Muster-Gesetzentwurf für unabhängige Polizeibeauftragte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>„Wenn die Würde gewürdigt würde“. Marburger Tagung zu Sozialen Grundrechten am 30. Januar 2010</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/wenn-die-wuerde-gewuerdigt-wuerde-marburger-tagung-zu-sozialen-grundrechten-am-30-januar-2010/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 11:58:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S.18 &#8222;F&#246;rdern und fordern!&#8220; &#8211; unter dieser Parole wurden im Jahr 2004 die neuen Regeln von Hartz IV kommuniziert. Dahinter stand die Vorstellung, dass der Staat keine Leistungen ohne Gegenleistung gew&#228;hren kann. Wer Sozialleistungen in Anspruch nehme, solle sich daf&#252;r erkenntlich zeigen. Doch was von Bezieherinnen und Beziehern des [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/wenn-die-wuerde-gewuerdigt-wuerde-marburger-tagung-zu-sozialen-grundrechten-am-30-januar-2010/">„Wenn die Würde gewürdigt würde“. Marburger Tagung zu Sozialen Grundrechten am 30. Januar 2010</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S.18</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/tagung.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4149 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/tagung-600x375.jpg" alt="&#8222;Wenn die W&uuml;rde gew&uuml;rdigt w&uuml;rde&#8220;. Marburger Tagung zu Sozialen Grundrechten am 30. Januar 2010" width="600" height="375" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/tagung-600x375.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/tagung-450x281.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/tagung.jpg 640w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>&#8222;F&ouml;rdern und fordern!&#8220; &#8211; unter dieser Parole wurden im Jahr 2004 die neuen Regeln von Hartz IV kommuniziert. Dahinter stand die Vorstellung, dass der Staat keine Leistungen ohne Gegenleistung gew&auml;hren kann. Wer Sozialleistungen in Anspruch nehme, solle sich daf&uuml;r erkenntlich zeigen. Doch was von Bezieherinnen und Beziehern des Arbeitslosengeldes II (ALG II) in der Praxis alles gefordert wird, das werten viele als massiven Eingriff in die B&uuml;rgerrechte der Betroffenen: Sie m&uuml;ssen private Beziehungen offen legen, ihre finanziellen und ihre h&auml;uslichen Verh&auml;ltnisse werden durchleuchtet. <br />Der sozialstaatliche Informationshunger und der permanente Kontrollzwang werden damit begr&uuml;ndet, dass man die schier uferlose Anspruchshaltung der Leistungsempf&auml;nger eind&auml;mmen wolle, dass so der &#8222;Missbrauch&#8220; von Sozialleistungen unterbunden werde. Die Betroffenen hingegen erleben diese Einschr&auml;nkungen beim Bezug des ALG II als nahezu unbegrenzte Macht der Sozialbeh&ouml;rden. Jene seien dank umstrittener Sanktionsm&ouml;glichkeiten in der Lage, ihnen auch noch das existentielle Minimum streitig zu machen. Vielen teilen dabei die Empfindung, dass ihre Dabei bleibt die Menschenw&uuml;rde der Erwerbslosen oft auf der Strecke.<br />Werden Grundrechte nicht zur Makulatur, wenn das Existenzminimum zur Teilhabe an unserer Gesellschaft nicht von vornherein garantiert ist? Birgt die Gleichung von &#8222;Sozialleistungen nur gegen Einschr&auml;nkung von Grundrechten&#8220; nicht schon die immanente Gefahr, das betroffene Freiheitsgarantien generell f&uuml;r verzichtbar erkl&auml;rt werden? Soll dem Staat das Recht zustehen, die Wohnungswahl, die Privatsph&auml;re, die Freiz&uuml;gigkeit, die freie Berufs- und Stellenwahl oder das Recht auf freie Entfaltung der Pers&ouml;nlichkeit bei Erwerbslosen massiv einzuschr&auml;nken? Schlie&szlig;t nicht unser oberster Verfassungsgrundsatz, der Schutz menschlicher W&uuml;rde, notwendigerweise auch die sozialen Existenzbedingungen mit ein? <br />Diese Fragen m&ouml;chte die Humanistische Union auf einer Tagung am 30. Januar 2010 in Marburg er&ouml;rtern. Die Tagung soll eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation in Deutschland liefern: Sie wird er&ouml;ffnet mit einer volkswirtschaftlich begr&uuml;ndeten Darstellung des vorhandenen gesellschaftlichen Reichtums, mit dem wir die angebliche Logik der Sparzw&auml;nge hinterfragen und eine realistische Einsch&auml;tzung der M&ouml;glichkeiten einer Sozial- und Besch&auml;ftigungspolitik gewinnen wollen. Die weiteren Beitr&auml;ge widmen sich der Anwendungspraxis von Hartz IV, die im Zentrum der Tagung steht. Schlie&szlig;lich will sie einen Beitrag zur Diskussion um soziale Grundrechte leisten, die zur menschenw&uuml;rdigen Ausgestaltung einer gerechten Gesellschaft w&uuml;nschenswert oder sogar notwendig sind.<br />Die Tagung bietet einen freim&uuml;tigen und unvoreingenommenen Austausch unterschiedlicher Positionen und Sichtweisen. Im Mittelpunkt stehen die betroffenen Menschen und ihre W&uuml;rde, ohne die politische und &ouml;konomische Realisierbarkeit von Vorstellungen einer sozial gerechteren Gesellschaft aus dem Blick zu verlieren. Alle Interessierten sind herzlich zur Teilnahme an der Veranstaltung eingeladen. Um die Planungen zu erleichtern, wird um eine unverbindliche Voranmeldung bis zum 10. Januar 2010 gebeten. Die Teilnahme an der Tagung ist kostenfrei. Der genaue Veranstaltungsort stand zum Redaktionsschluss noch nicht fest.</p>
<p>Programm<br />10.30h&nbsp; Begr&uuml;&szlig;ung<br />Franz-Josef Hanke, Humanistische Union<br />10.45h&nbsp; Musikalische Einstimmung (Trio Grafitti)<br />11.00h&nbsp; Ist der Sozialstaat unbezahlbar? Zur angeblichen Notwendigkeit von Einschnitten in die Sozialen Grundrechte <br />Rudolf Hickel, Universit&auml;t Bremen / angefr.<br />12.00h&nbsp; Mittagspause<br />13.00h&nbsp; Die Grundrechte in der Praxis von SGB II und Hartz IV<br />&nbsp;a. Aus anwaltlicher Sicht <br />Peter Hauck-Scholz, Marburg<br />b. Aus richterlicher Sicht <br />Udo Geiger, Sozialgericht Berlin<br />15.00h&nbsp; Kaffeepause<br />15.30h&nbsp; Soziale Gerechtigkeit und Soziale <br />Grundrechte &#8211; eine positive Festlegung<br />&nbsp;a. Aus Sicht des Sozialethikers <br />Friedhelm Hengsbach SJ, Ludwigshafen<br />b. Aus Sicht des Staatsrechtlers <br />Martin Kutscha, FH Wirtschaft, Berlin<br />17.00h&nbsp; Zusammenfassung und Ausblick <br />Rosemarie Will, Humanistische Union</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/wenn-die-wuerde-gewuerdigt-wuerde-marburger-tagung-zu-sozialen-grundrechten-am-30-januar-2010/">„Wenn die Würde gewürdigt würde“. Marburger Tagung zu Sozialen Grundrechten am 30. Januar 2010</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Die Privilegien der Kirchen und das Grundgesetz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/die-privilegien-der-kirchen-und-das-grundgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 11:55:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>4. Berliner Gespräche zum Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauungen am 22./23. Januar 2010. Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S.19 (Red.) Am 22. Januar 2010 ist es endlich so weit: Die Reihe der Berliner Gespräche zum Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauungen wird fortgesetzt. Auf dem Programm stehen diesmal die kirchlichen Privilegien &#150; der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/die-privilegien-der-kirchen-und-das-grundgesetz/">Die Privilegien der Kirchen und das Grundgesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>4. Berliner Gespräche zum Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauungen am 22./23. Januar 2010. Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S.19</p>
<p>(<i>Red.</i>) Am 22. Januar 2010 ist es endlich so weit: Die Reihe der Berliner Gespräche zum Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauungen wird fortgesetzt. Auf dem Programm stehen diesmal die kirchlichen Privilegien &#150; der staatliche Kirchensteuereinzug, die jährlichen Staatskirchenleistungen und die weiteren Vergünstigungen, zu denen sich der Staat in den Kirchenverträgen bzw. Konkordaten verpflichtet. Die 4. Berliner Gespräche finden erstmalig in Kooperation mit der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit statt.<br />Mit den Berliner Gesprächen schuf die Humanistische Union vor sieben Jahren ein Forum für die Auseinandersetzung über das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften. Sie verstehen sich als Gegenentwurf zu den von den Kirchen organisierten Essener Gesprächen. Die Berliner Gespräche sollen dazu beitragen, die religionspolitischen Ziele der Humanistischen Union einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen: Wir treten seit unserer Gründung im Jahre 1961 für eine strikte Trennung von Staat und Kirchen ein. Zugleich soll der Staat allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die uneingeschränkte Freiheit zum Bekenntnis und zur Ausübung ihres Glaubens in gleicher Weise gewähren. Gläubige aller Religionen sollen ebenso wie Religionsfreie ihre geistigen und geistlichen Kräfte frei entfalten und ungehindert nach ihren eigenen Vorstellungen und Regeln leben können. Der Staat schützt diese Freiheiten. Er darf einzelne Religionsgemeinschaften nicht privilegieren. Seine Macht darf er nicht mit ihnen teilen.<br />Das Thema<br />Unser Grundgesetz gewährleistet allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland in gleicher Weise die Freiheit und den Schutz ihrer religiösen Überzeugungen. In der Staatspraxis und nach der herrschenden Meinung des Staatskirchenrechts werden  jedoch der christliche Mehrheitsglauben und seine Institutionen in besonderer Weise  geschützt und gefördert. Staatsleistungen der Länder, die Förderung und Finanzierung des Religionsunterrichts, der theologischen Fakultäten an den staatlichen Universitäten und der Militärseelsorge, der staatliche Einzug der Kirchensteuern &#150; all dies kam und kommt immer noch vor allem den beiden großen christlichen Kirchen zugute, obwohl diese inzwischen nur noch jeweils etwa 30 % der Bürger zu ihren Mitgliedern zählen. Mit ihnen hat der Staat zudem exklusiv unkündbare Kirchenverträge (Konkordate) in großer Zahl über alle denkbaren Materien geschlossen, welche die Rechte und Vorrechte der Kirchen festschreiben. Ist die faktische Vorzugsbehandlung rechtlich zulässig? Wird der Staat dem Gebot der Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gerecht? Könnte und sollte diese Gleichbehandlung gesetzlich gewährleistet werden, ggf. wie? Die  zunehmende Präsenz islamischer Gemeinschaften, anderer Glaubensrichtungen sowie konfessionsfreier und atheistischer Verbände bezeugen den religiös-weltanschaulichen Pluralismus in unserem Land. Das bestehende Staatskirchenrecht kennt  bisher keine zureichenden Antworten auf diese Entwicklung. Ist die Ausweitung steuerlicher Begünstigungen und finanzieller Transferleistungen auf alle Gemeinschaften wünschenswert und leistbar? Welche Grenzen für die staatliche Förderung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ergeben sich aus der negativen Religionsfreiheit? Welche Alternativen zu den bestehenden Konkordaten und Staatskirchenverträgen gibt es? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der 4. Berliner Gespräche.<br />Organisation<br />Der genaue Veranstaltungsort stand zu Redaktionsschluss noch nicht fest. Er wird jedoch bis Ende des Jahres via Internet bekannt gebeben, die schriftlichen Einladungen zu den Berliner Gesprächen werden in der ersten Januarwoche versandt. Sobald der Veranstaltungsort feststeht, kann bei der Bundesgeschäftsstelle auch eine Liste von preisgünstigen Hotels in dessen näherer Umgebung abgerufen werden.</p>
<p>Programm der 4. Berliner Gespräche<br />Freitag, 22. Januar 2010 <br />20 Uhr Begrüßung und Öffentliches Streitgespräch <br />Podienteilnehmer/innen:<br />Prälat Karl Jüsten (Kathol. Büro Berlin, angefr.)<br />Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann (EKD Ratsvorsitzende, angefr.)<br />Riem Spielhaus (Centre for European Islamic Thought, Universität Kopenhagen)<br />Johann-Albrecht Haupt (Humanistische Union)<br />Patrick Meinhardt (&#132;Christen in der FDP&#8220;)<br />Samstag, 23. Januar 2010<br />9 &#150; 16 Uhr Fachvorträge mit anschließender Diskussion</p>
<p>Kirchensteuer: Staatliche Einziehung? <br />(Prof. Dr. Stefan Korioth &#150; Dr. Johannes Wasmuth)</p>
<p>Staatsleistungen: Ewige Rente? <br />(Prof. Dr. Heinrich de Wall &#150; Dr. Carsten Frerk)</p>
<p>Kirchenverträge: Undemokratische Vorzugsbehandlung? (Prof. Dr. Dirk Ehlers &#150; Dr. Gerhard Czermak)<br />Resumé</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/die-privilegien-der-kirchen-und-das-grundgesetz/">Die Privilegien der Kirchen und das Grundgesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Islamischer Religionsunterricht  eine Information über den derzeitigen Stand</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/islamischer-religionsunterricht-eine-information-ueber-den-derzeitigen-stand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 11:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Schule]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/islamischer-religionsunterricht-eine-information-ueber-den-derzeitigen-stand/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S.20-21 I. Anders als f&#252;r Schulkinder christlicher Konfessionen gibt es bisher f&#252;r die sch&#228;tzungsweise rd. 0,7 Mio. schulpflichtigen muslimischen Kinder und Jugendliche in Deutschland (BT-Drs. 16/5033, S. 45) keinen Religionsunterricht im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar bereits im Februar 2005 in einem nordrhein-westf&#228;lischen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/islamischer-religionsunterricht-eine-information-ueber-den-derzeitigen-stand/">Islamischer Religionsunterricht  eine Information über den derzeitigen Stand</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S.20-21</p>
<h5>I.</h5>
<p>Anders als f&uuml;r Schulkinder christlicher Konfessionen gibt es bisher f&uuml;r die sch&auml;tzungsweise rd. 0,7 Mio. schulpflichtigen muslimischen Kinder und Jugendliche in Deutschland (BT-Drs. 16/5033, S. 45) keinen Religionsunterricht im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar bereits im Februar 2005 in einem nordrhein-westf&auml;lischen Verfahren einen Anspruch auf Einrichtung islamischen Unterrichts prinzipiell bejaht und auch einen islamischen Dachverband unter bestimmten Voraussetzungen f&uuml;r geeignet gehalten, die Voraussetzungen einer &#8222;Religionsgemeinschaft&#8220; im Sinne der grundgesetzlichen Vorschrift zu erf&uuml;llen. Eine vollst&auml;ndige konfessionelle Homogenit&auml;t sei ebenso wenig erforderlich wie eine f&ouml;rmliche Mitgliedschaft, die dem Islam bekanntlich fremd ist; es reiche aus, wenn die Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler konkret zu einem bestimmten islamischen Unterricht angemeldet werden bzw. sich anmelden (Urteil vom 23.2.2005 BVerwGE 123, 48).</p>
<p>Bereits in der Islamdebatte des Deutschen Bundestages am 17. Mai 2001 sagte der damalige Parlamentarische Staatssekret&auml;r im Bundesinnenministerium: &#8222;In &Uuml;bereinstimmung mit den christlichen Kirchen &#8211; auch das sollte gesagt werden &#8211; besteht partei&uuml;bergreifend Konsens, dass die Einf&uuml;hrung eines regul&auml;ren islamischen Religionsunterrichts durch den Staat an staatlichen Schulen sehr w&uuml;nschenswert w&auml;re.&#8220; (Protokolle 14. Wahlperiode, S. 16653). Im gleichen Sinn sprach sich 2001 die Ministerpr&auml;sidentenkonferenz aus. Gleichwohl ist es bisher in Deutschland noch in keinem Bundesland zu einem &#8222;echten&#8220; islamischen Religionsunterricht gekommen, also</p>
<ul>
<li>zu einem bekenntnisgebundenen Pflichtunterricht&nbsp;</li>
<li>mit versetzungsrelevanten Noten&nbsp;</li>
<li>aufgrund verbindlicher staatlicher Lehrpl&auml;ne, denen eine Religionsgemeinschaft nach Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz in der erw&auml;hnten Interpretation des Bundesverwaltungsgerichts zugestimmt hat,&nbsp;</li>
<li>erteilt von Lehrkr&auml;ften mit entsprechender Ausbildung und islamischer Lehrerlaubnis. </li>
</ul>
<p>Die St&auml;ndige Konferenz der Kultusminister der L&auml;nder hat am 15. Mai 2008 auf der Grundlage einer Ausarbeitung &uuml;ber &#8222;Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen eines islamischen Religionsunterrichts&#8220; (Professor Heinrich de Wall f&uuml;r die AG 2 der Deutschen Islamkonferenz) den L&auml;ndern mehrheitlich empfohlen, &#8222;wegen der besonderen Bedeutung des Religionsunterrichts&nbsp; f&uuml;r die Religionsfreiheit&#8220; die Einf&uuml;hrung des islamischen Religionsunterrichts nicht daran scheitern zu lassen, dass die Qualifikation einer Religionsgemeinschaft noch nicht endg&uuml;ltig feststeht; vielmehr solle man &#8211; nach Pr&uuml;fung der besonderen landesspezifischen Situation &#8211; &#8222;mit im Land verbreiteten Organisationen kooperieren&#8220;, in der Erwartung, dass diese in absehbarer Frist alle Merkmale einer Religionsgemeinschaft &#8222;unzweifelhaft erf&uuml;llen&#8220;.</p>
<h4>II.</h4>
<p>Ungeachtet dessen findet, teilweise bereits seit mehreren Jahren, in vielen Bundesl&auml;ndern inzwischen so etwas wie &#8222;Islamischer Religionsunterricht&#8220; statt, soweit bekannt jedoch nirgends fl&auml;chendeckend. In der Regel handelt es sich um einen von den L&auml;ndern als (Schul-)Versuch gekennzeichneten Unterricht, weil ein echter Religionsunterricht noch nicht m&ouml;glich sei: Auf der Seite des &#8222;Islam&#8220; als nicht verfasster vielf&auml;ltiger Religionsgemeinschaft fehle weiterhin ein verl&auml;sslicher und geeigneter Kooperationspartner, k&ouml;nne also f&uuml;r den Religionsunterricht nicht die erforderliche &Uuml;bereinstimmung mit den &#8222;Grunds&auml;tzen dieser Religionsgemeinschaft&#8220; im Sinne des Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz hergestellt werden. Womit der &#8222;schwarze Peter&#8220; den in sich zerstrittenen Muslimen und ihren Organisationen zugeschoben wurde. Im Einzelnen sind die Akteure in den L&auml;ndern&nbsp; in unterschiedlichen Formen aktiv geworden (s. Infokasten).</p>
<h5>III.</h5>
<p>&Uuml;ber die Frage, was der Religionsunterricht eigentlich den Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;lern &#8222;bringt&#8220;, welchen &#8222;Wert&#8220; er hat und welche Wertsch&auml;tzung er genie&szlig;t, wird beim christlich-konfessionellen Religionsunterricht bekanntlich gestritten, es kommt auf den Standpunkt an. Vor diesem Hintergrund ist man neugierig, wie der islamische Religionsunterricht beurteilt wird. Da es sich um Schul- bzw. Modellversuche handelt, m&uuml;sste eine Evaluation oder eine wissenschaftliche Begleitung des jeweiligen Versuchs selbstverst&auml;ndlich sein. Bekannt geworden sind bisher lediglich zwei Auswertungen:</p>
<p>1.&nbsp;Zum Modellversuch Islamunterricht in Erlangen/N&uuml;rnberg wird in einem Arbeitsbericht des Staatsinstituts f&uuml;r Schulqualit&auml;t und Bildungsforschung M&uuml;nchen von 2008 (<a href="http://www.isb.bayern.de/" target="_blank" rel="noopener">www.isb.bayern.de</a>) berichtet, dass nahezu alle muslimischen Kinder angemeldet wurden (dazu bestand keine Verpflichtung) und dass Lehrkr&auml;fte und Elternsprecher dem Unterricht&nbsp; ausgesprochen positiv gegen&uuml;ber stehen.</p>
<p>2. &nbsp;Zum nieders&auml;chsischen Schulversuch gibt es eine 15-seitige Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage dreier Abgeordneter der &#8222;Gr&uuml;nen&#8220; (LT-Drs. 16/1484). Dort findet man neben allerhand quantitativen Angaben interessante Informationen &uuml;ber die Qualifikation der derzeitigen und die Ausbildung der k&uuml;nftigen Lehrkr&auml;fte, die von ihnen erwarteten Kompetenzen und Unterrichtsinhalte. Dem bis 2013 befristeten Schulversuch wird bereits jetzt Erfolg bescheinigt, weil die muslimischen Kinder sich als gleichgestellt empf&auml;nden, die gesellschaftliche Teilhabe der Kinder und der Eltern zugenommen habe, separatistische Bestrebungen abgenommen h&auml;tten, der Unterricht unver&auml;ndert hohe Akzeptanz habe und zu einer generellen Steigerung der deutschen Sprachkompetenz bei den Teilnehmenden gef&uuml;hrt habe.</p>
<h5>IV.</h5>
<p>Nach geltendem Verfassungsrecht haben (im Geltungsbereich des Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz) die Muslime in gleichem Umfang wie die christlichen Religionsgemeinschaften und andere Weltanschauungsgemeinschaften Anspruch auf &#8222;ihren&#8220; Religionsunterricht. F&uuml;r Privilegien der christlichen Kirchen ist in der Schule ebenso wenig Raum wie andernorts. Eine andere Frage ist die, ob Religionsunterricht&nbsp; verfassungspolitisch w&uuml;nschenswert ist. Die Humanistische Union vertritt seit&nbsp; jeher die Auffassung, dass die Garantie des Religionsunterrichts als prinzipienwidrige Ausnahme vom Grundsatz der Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften, als &#8222;Fremdk&ouml;rper in der grundgesetzlichen Ordnung des Verh&auml;ltnisses von Staat und Kirche&#8220; (Erwin Fischer, Trennung von Staat und Kirche, 3. Aufl. 1984, S. 288) abgeschafft werden sollte. Von dieser Forderung sollten wir nicht ablassen, auch wenn&nbsp; derzeit politisch Verb&uuml;ndete eher selten zu finden sein d&uuml;rften. Hoffnungsvoll stimmt, dass die Erosion des Religionsunterrichts in seiner katholischen wie evangelischen Spielart vermutlich voranschreiten wird. Das bef&uuml;rchten wohl auch die Amtskirchen. Sie setzen sich nach anf&auml;nglicher vehementer Ablehnung seit einigen Jahren zunehmend f&uuml;r den islamischen Religionsunterricht ein, wohl in der Hoffnung, dadurch eine st&auml;rkere Legitimation f&uuml;r den Religionsunterricht &uuml;berhaupt zu erreichen. Ob die Hoffnung tr&auml;gt oder tr&uuml;gt: Wir werden es aufmerksam beobachten.</p>
<p><i>Johann-Albrecht Haupt<br />ist im Bundesvorstand der Humanistischen Union <br />f&uuml;r den Themenbereich Staat &amp; Kirche verantwortlich</i></p>
<h5>Islamischer Religi&shy;ons&shy;un&shy;ter&shy;richt in den L&auml;ndern</h5>
<p><b>Baden-W&uuml;rttemberg</b>: Modellprojekt Islamischer Religionsunterricht an 12 Grundschulen seit 2006</p>
<p><b>Bayern</b>: an Grund- und Hauptschulen islamische Unterweisung in t&uuml;rkischer und in deutscher Sprache ab 2005 und Modellversuch Islamunterricht in Erlangen (eine Grund- und Hauptschule)&nbsp; und N&uuml;rnberg (eine Realschule)</p>
<p><b>Berlin</b>: hier gilt die Berliner Klausel (Art. 141 Grundgesetz), findet also kein staatlicher Religionsunterricht statt, demzufolge auch kein staatlicher islamischer Religionsunterricht. Islamischer Unterricht wird an den &ouml;ffentlichen Schulen &#8211; wie auch von den christlichen Kirchen &#8211; von der umstrittenen Islamischen F&ouml;deration (diese hatte sich das Recht dazu gerichtlich erstritten &#8211; OVG Berlin, Urteil v. 4.11.1998, NVwZ 1999, S. 786) und den Aleviten angeboten.</p>
<p><b>Bremen</b>: Staatliche Islamkunde an einem Standort</p>
<p><b>Niedersachsen</b>: seit 2003 Schulversuch &#8222;Staatlicher deutschsprachiger Religionsunterricht f&uuml;r Muslime&#8220; an anfangs 8, inzwischen 37 Grundschul-Standorten</p>
<p><b>Nordrhein-Westfalen</b>: Schulversuch Islamkunde seit 1999 an derzeit 128 Schulen, Islamkunde als Teil des muttersprachlichen Unterrichts seit 1986. (Lt. Pressemitteilung des Integrationsministers v. 1.7.2009 plant NRW die fl&auml;chendeckende Einf&uuml;hrung islamischen Religionsunterrichts in der Form eines &#8222;landesweiten Schulversuchs&#8220;)</p>
<p><b>Rheinland-Pfalz</b>: Islamischer&nbsp; Religionsunterricht als Modellprojekt an zun&auml;chst einem Standort (Grundschule in Ludwigshafen seit 2003), demn&auml;chst an weiteren Standorten (auch des Sekundarbereichs)</p>
<p><b>Schleswig-Holstein</b>: Islamkundlicher Unterricht ab 2007 an einigen Standorten</p>
<p>(<i>Quelle: Rundschreiben 185/2008 des KMK-Sekretariats v. 15.5.08</i>)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/207/publikation/islamischer-religionsunterricht-eine-information-ueber-den-derzeitigen-stand/">Islamischer Religionsunterricht  eine Information über den derzeitigen Stand</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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