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	<title>Mitteilungen Nr. 212 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Nichts wissen und nichts wissen wollen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 12:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bem&#252;hungen der Humanistischen Union um eine Bestandsaufnahme der Staatsleistungen an die Kirchen. Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 1-4 I. Die Ausgangslage Seit 1919, also seit 91 Jahren, verlangt in Deutschland die Verfassung, die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Kirchen abzul&#246;sen (Art. 138 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung &#8211; WRV, Art. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bem&uuml;hungen der Humanistischen Union um eine Bestandsaufnahme der Staatsleistungen an die Kirchen. Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 1-4</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/NikkoNoEvil4902_free2.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4093 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/NikkoNoEvil4902_free2.jpg" alt="Nichts wissen und nichts wissen wollen" width="600" height="289" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/NikkoNoEvil4902_free2.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/NikkoNoEvil4902_free2-450x217.jpg 450w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p><b>I. Die Ausgangslage</b></p>
<p>Seit 1919, also seit 91 Jahren, verlangt in Deutschland die Verfassung, die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Kirchen abzul&ouml;sen (Art. 138 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung &#8211; WRV, Art. 140 Grundgesetz &#8211; GG). Dieser Verfassungsauftrag richtet sich an den Bundesgesetzgeber (bis 1945 an den Reichsgesetzgeber), der f&uuml;r die Abl&ouml;sung Grunds&auml;tze aufstellen muss, und an die Landesgesetzgebung, die auf der Basis der Grunds&auml;tze die konkrete Abl&ouml;sung vollziehen soll. Der Verfassungsauftrag betrifft alle Bundesl&auml;nder bis auf die Stadtstaaten Bremen und Hamburg, die keine Staatsleistungen entrichten.</p>
<p>Sieht man von wenigen Randbereichen vor allem bei der staatlichen Bauunterhaltung kirchlicher Geb&auml;ude ab, ist in diesen 91 Jahren nichts in Richtung Abl&ouml;sung geschehen. Im Gegenteil: In zahlreichen Vertr&auml;gen der L&auml;nder mit den Kirchen aus der Zeit nach 1919 sind die Staatsleistungen garantiert und festgeschrieben worden, genau gesagt in 12 Vertr&auml;gen mit der katholischen Kirche und in 15 Vertr&auml;gen mit evangelischen Landeskirchen. Dar&uuml;ber hinaus haben nach 1945 die L&auml;nder Baden-W&uuml;rttemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen die Staatsleistungen in ihren Verfassungen besonders gew&auml;hrleistet.</p>
<p>Staatsleistungen werden seit 1919 ununterbrochen gezahlt, auch w&auml;hrend der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, auch von und in der DDR von 1949 bis 1990. Im Jahre 2010 bel&auml;uft sich nach den Haushaltspl&auml;nen der L&auml;nder die Summe der Staatsleistungen an die Di&ouml;zesen und die in der EKD zusammengeschlossenen Landeskirchen auf 461,5 Millionen Euro; davon entfallen auf die katholische Kirche rd. 193 Millionen Euro, auf die evangelische Kirche rd. 268 Millionen Euro. Wohlgemerkt: Die Rede ist hier von Staatsleistungen zur Unterst&uuml;tzung der kirchlichen Religionsgemeinschaft als solcher. Zu den Staatsleistungen z&auml;hlen nicht die Subventionen, Zuwendungen, Entgelte oder Finanzhilfen, die der Staat dar&uuml;ber hinaus den Kirchen bzw. kirchlichen Einrichtungen zahlt, weil oder damit diese einen bestimmten, nach staatlichen Ma&szlig;st&auml;ben f&ouml;rderungsw&uuml;rdigen Zweck sozialer, kultureller, entwicklungs- oder bildungspolitischer Art erf&uuml;llen. Staatsleistungen werden ohne Zweckbestimmung und daher auch ohne Verwendungsnachweis oder Verwendungspr&uuml;fung gew&auml;hrt, auch wenn der &#8211; angebliche oder vermeintliche &#8211; historische Bezug in der Zweckbestimmung der Staatsleistungen im Haushaltsplan (sog. Dispositiv) oder in den Erl&auml;uterungen gelegentlich &#8211; vor allen in Bayern &#8211; mit Begriffen wie &#8222;Dotationen zum Unterhalt des Bisch&ouml;flichen Stuhls&#8220;, &#8222;Pfarrbesoldungszusch&uuml;sse&#8220; oder &auml;hnlich beschrieben wird.</p>
<p>Weder der Reichsgesetzgeber noch &#8211; nach &Uuml;bernahme des Artikels 138 Abs. 1 WRV in das Grundgesetz (durch Art. 140 GG) &#8211; der Bundesgesetzgeber haben den Verfassungsauftrag zur Abl&ouml;sung erf&uuml;llt. Nicht einmal einen Gesetzentwurf der Reichs- oder Bundesregierung, aus der Mitte des Reichs- oder Bundestages oder auch des Bundesrates hat es bisher gegeben (vgl. Art. 76 GG). Offensichtlich nehmen die beteiligten Verfassungsorgane nicht zur Kenntnis, dass in puncto Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften das Grundgesetz die Abl&ouml;sung verlangt.</p>
<p><i><img decoding="async" title="Staatsleistungen" height="178" alt="Staatsleistungen" hspace="0" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_Staatsleistungen2009_01.jpg.jpg" width="400" border="0"></i></p>
<p><i>Grafik 1: Die Staatsleistungen der einzelnen Bundesl&auml;nder an die evangelischen Kirchen und die Di&ouml;zesen der Katholischen Kirche f&uuml;r das Jahr 2009. Neben Bremen und Hamburg (die keine Staatsleistungen entrichten) gibt es eine gro&szlig;e Spannbreite der j&auml;hrlichen Zahlungen. Sie reicht von 60 Ct (Saarland) bis 11,92 Euro je Einwohner (Rheinland-Pfalz). Wie sich diese gravierenden Unterschiede mit der historischen Begr&uuml;ndung der Leistungen &#8211; Entsch&auml;digung f&uuml;r S&auml;kularisationsfolgen &#8211; vertragen, bleibt das Geheimnis der Kirche. (Quelle: Recherchen Frerk/Haupt)</i></p>
<h5>II. Bisherige Bem&uuml;hungen</h5>
<p>Wenn man sich &uuml;ber die Staatsleistungen sachkundig machen will, dann trifft man auf eine gro&szlig;e Anzahl gelehrter Abhandlungen und Kommentierungen, findet aber keine konkreten Zahlen &uuml;ber den Gesamtumfang der Staatsleistungen. Das kontrastiert auff&auml;llig mit der gleichzeitig aufgestellten Behauptung, eine &#8222;Abfindung&#8220;, also eine Abl&ouml;sung gegen Entsch&auml;digung der Kirchen, d&uuml;rfte die Finanzkraft der L&auml;nder &uuml;berfordern, wie z.B. im Standardwerk des Staatskirchenrechts [1] behauptet wird. Welcher Faktenbasis bzw. welcher Ma&szlig;stab dieser These zu Grunde liegt, bleibt dunkel.</p>
<p><i>Erste Stufe: Eigene Recherche</i></p>
<p>Begibt man sich selbst auf die Suche, stellt man rasch fest, dass jedenfalls die positiven Staatsleistungen in den Haushaltspl&auml;nen der L&auml;nder dargestellt sind, und zwar sowohl die Soll-Ans&auml;tze als auch &#8211; in der Regel &#8211; die Ist-Ergebnisse des jeweils vorvergangenen Jahres. Die Haushaltspl&auml;ne sind &ouml;ffentlich zug&auml;nglich, die neueren mittlerweile sogar durchweg im Internet. So schwierig ist es also gar nicht, die Fakten zu beschaffen. Das Problem liegt eher in der m&uuml;hevollen Kleinarbeit, denn es geht ja &#8211; wenn man etwa nur die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg betrachtet &#8211; um 14 Bundesl&auml;nder (Bremen und Hamburg kennen keine Staatsleistungen) und rund 60 Jahre. Das Internet gibt hier nur &uuml;ber die letzten 10-15 Jahre Auskunft, die DDR-Zeit ist ohnehin eine Black Box.</p>
<p>Ergebnisse aus den letzten Jahren sind inzwischen ver&ouml;ffentlicht. Ergebnisse meiner eigenen Recherche f&uuml;r die Zeit von 1988 bis 1999 publizierte zuerst Michael Droege &#8211; nahezu unbemerkt &#8211; in seiner Dissertationsschrift &#8222;Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften im s&auml;kularen Kultur- und Sozialstaat&#8220; (2003, S. 548 f.), &uuml;brigens ohne dass dort die Quelle vermerkt ist. Zahlen f&uuml;r 2010 nennt der Spiegel in Heft 30/2010 v. 26.7.2010. F&uuml;r die Jahre 2000 bis 2010 sind die von mir recherchierten Zahlen in den Vorg&auml;ngen Heft 189 (2010), S. 87 nachzulesen, die Aufschl&uuml;sselung auf evangelische und katholische Kirche f&uuml;r 2009 liefert Carsten Frerks &#8222;Violettbuch Kirchenfinanzen&#8220; auf Seite 257. Demnach sind in den letzten 20 Jahren (1991 bis 2010) in Deutschland insgesamt die Staatsleistungen von 294 auf 465 Millionen Euro j&auml;hrlich angewachsen. [2] Zum Vergleich: Das Kirchensteueraufkommen der evangelischen und katholischen Kirche zusammen betrug im Jahre 2009 rd. 9,4 Milliarden Euro.</p>
<p><i>Zweite Stufe: Anfrage in den zust&auml;ndigen obersten Bundes- und Landesbeh&ouml;rden</i></p>
<p>F&uuml;r die Zeit vor 1990 fehlen die Zahlen. Daher hat die Humanistische Union mit Schreiben vom 18.5.2010 offiziell die f&uuml;r die Kirche und die f&uuml;r die Finanzen zust&auml;ndigen Ministerien und Senatsverwaltungen des Bundes und der L&auml;nder&nbsp; um Auskunft &uuml;ber die seit Inkrafttreten des Grundgesetzes gezahlten Staatsleistungen gebeten, den Bund und die neuen Bundesl&auml;nder auch um Auskunft &uuml;ber die Zahlungen zu DDR-Zeiten. Die Antworten, &uuml;berwiegend von den Kultusressorts erteilt, sehr z&ouml;gerlich, teilweise erst nach mehreren Monaten und Erinnerungen, lagen im Wesentlichen auf einer Linie; sie waren meist erkennbar zwischen den L&auml;ndern abgestimmt. Ihr Tenor: Die erbetenen Zahlen liegen nicht vor, sie zu ermitteln erfordert einen unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;igen Arbeitsaufwand. Zum Teil wurde auf die M&ouml;glichkeit verwiesen, sich in den Haushaltspl&auml;nen (im Internet oder vor Ort) selbst ein Bild zu machen; Rheinland-Pfalz bot an, f&uuml;r eine Verwaltungsgeb&uuml;hr von voraussichtlich 748,48 Euro die eigenen 21 vorhandenen Aktenb&auml;nde seit 1998 aufzuarbeiten. Der Freistaat Sachsen verwies auf die in zwei Landtagsdrucksachen (5/2035 und 5/2037) ver&ouml;ffentlichten Zahlen f&uuml;r die Jahre 1993 bis 2010. Das Saarland &uuml;bermittelte &#8211; immerhin &#8211; nach sieben Monaten die Zahlen von 1972 bis 2009.</p>
<p><i>Dritte Stufe: Informationsbeauftragte der L&auml;nder</i></p>
<p>Mit Hinweis darauf, dass es einen Ablehnungsgrund &#8222;unzumutbarer Verwaltungsaufwand&#8220; in den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der L&auml;nder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Th&uuml;ringen [3] nicht gibt, hat sich die HU mit Schreiben vom 23.9.2010 an die Informationsfreiheitsbeauftragten dieser L&auml;nder, im Falle Th&uuml;ringen mangels eines solchen an das Kultusministerium unter Hinweis auf das Gesetz gewandt mit der Bitte um Unterst&uuml;tzung unseres Anliegens. In zwei F&auml;llen blieb eine Antwort ganz aus (Saarland, Th&uuml;ringen), die anderen Informationsfreiheitsbeauftragten best&auml;tigten zwar die Auskunftspflicht der Ministerien auch bei aufw&auml;ndiger Informationsaufbereitung (diesen selbst war das offenbar bis dahin unbekannt gewesen). Hilfreich war das jedoch in keinem Fall, teils weil immer noch keine Antwort erfolgt ist (z.B. Mecklenburg-Vorpommern); teils weil die Ministerien darauf verwiesen, dass die Antragsteller bei &ouml;ffentlich zug&auml;nglichen Informationen (und in Haushaltspl&auml;nen sind Informationen &ouml;ffentlich zug&auml;nglich, da in B&uuml;chereien und Archiven vorhanden) auf die Selbstbeschaffung verwiesen werden k&ouml;nnten (so z.B. Brandenburg); teils weil die zu erwartenden Geb&uuml;hren bei beh&ouml;rdlicher Zusammenstellung der Staatsleistungen es verbietet, diesen Weg zu verfolgen (z.B. Berlin: 220 bis 350 Euro f&uuml;r die Zeit ab 1994; Nordrhein-Westfalen: bis 500 Euro).</p>
<p><i>Vierte Stufe: Anfrage bei den Kirchen</i></p>
<p>Die Kirchenzentralen (Kirchenamt der EKD und Katholisches B&uuml;ro in Berlin) wurden mit Schreiben vom 2.2.2011 um Mitteilung gebeten, ob ihnen Informationen &uuml;ber den Gesamtumfang der Staatsleistungen seit Inkrafttreten des Grundgesetzes und evtl. auch in der DDR vorliegen. W&auml;hrend das Katholische B&uuml;ro darauf bisher nicht geantwortet hat, teilte das Kirchenamt der EKD mit, diese Daten l&auml;gen ihr nicht vor; die Datenbeschaffung sei mit vertretbarem Verwaltungsaufwand auch nicht m&ouml;glich.</p>
<p><i>F&uuml;nfte Stufe: Parlamentarische Anfragen</i></p>
<p>Mangels beh&ouml;rdlicher Ausk&uuml;nfte &uuml;ber die H&ouml;he der Staatsleistungen im abgefragten Zeitraum f&uuml;r den Normalb&uuml;rger haben wir alsdann versucht, Abgeordnete von Bund und L&auml;ndern f&uuml;r das Thema zu gewinnen. Dem Fragerecht der Parlamentarier als Teil der Kontrollfunktion gegen&uuml;ber der Exekutive entspricht die Pflicht der Regierung, ihnen die zur Aus&uuml;bung ihrer Funktion erforderlichen Informationen durch eine vollst&auml;ndige und zutreffende Antwort zu verschaffen. Mitglieder der HU haben sich in ihren L&auml;ndern an solche Abgeordnete gewandt, von denen sie annehmen konnten, dass sie sich zu parlamentarischen Anfragen bereit finden w&uuml;rden. Ein Ertrag ist bisher nicht erkennbar, Anfragen sind nicht gestellt worden, h&auml;ufig wurde auf das schriftlich formulierte Anliegen nicht geantwortet. Soweit Gespr&auml;che mit Abgeordneten stattfanden, wurde erkennbar, dass in allen (!) Parteien die Scheu vorhanden ist, ein auch nur potentiell kirchenkritisches Thema anzusprechen, obwohl in allen in den Parlamenten vertretenen Parteien, sieht man von der CDU/CSU ab, erkennbar auch kirchenkritische, s&auml;kulare oder laizistische Positionen vertreten werden. Wie weit bei Abgeordneten jeweils die &#8222;Schere im Kopf&#8220; gewirkt hat oder die F&uuml;hrung bzw. die Mehrheit der Fraktion Aktivit&auml;ten unterbunden haben, ist nicht bekannt. Vereinzelt wurde auch die Sorge ge&auml;u&szlig;ert, die Regierung werde sich auch dem Parlament gegen&uuml;ber auf einen &#8222;unzumutbaren Verwaltungsaufwand&#8220; berufen.</p>
<p><i>Sechste Stufe: Eigene Recherche</i></p>
<p>Wenn wir denn keine Hilfe aus Wissenschaft, Beh&ouml;rden, Kirchen und Parlamenten bekommen, m&uuml;ssen wir uns selbst auf den Weg machen. Carsten Frerk und ich haben in den letzten Wochen die Zahlen in Bibliotheken und Archiven selbst zusammengesucht. Wir werden demn&auml;chst, kurz nach Erscheinen dieser Ausgabe der HU-Mitteilungen, das Ergebnis unserer Recherchen vorlegen (s. Infokasten).</p>
<h5>III. Bewertung</h5>
<p>Es besteht ein Verfassungsauftrag: Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 WRV. Er lautet: Die Staatsleistungen sind abzul&ouml;sen. Die Beteiligten sind: Einerseits die Regierungen und Parlamente des Bundes (Grunds&auml;tzegesetz) und der L&auml;nder (Abl&ouml;sungsgesetze), andererseits die evangelische und die katholische Kirche.<br />Dass die Kirchen an einer Abl&ouml;sung nicht interessiert und daher nicht t&auml;tig geworden sind, verwundert nicht. Je l&auml;nger der aktuelle Zustand andauert, desto g&uuml;nstiger f&uuml;r sie in finanzieller Hinsicht. Immerhin haben sie inzwischen auf h&ouml;chster Ebene &ouml;ffentlich wissen lassen, dass sie zu Gespr&auml;chen &uuml;ber die Abl&ouml;sung zur Verf&uuml;gung stehen, wenn die staatliche Seite dies w&uuml;nscht.</p>
<p>Staatlicherseits ignorieren die Beteiligten den Verfassungsbefehl, jedenfalls scheren sie sich nicht darum, was sich daran zeigt, dass seit 91 Jahren nichts geschehen ist. Nicht einmal die kirchliche Gespr&auml;chsbereitschaft zu Abl&ouml;severhandlungen scheint bei den staatlichen Akteuren angekommen zu sein. Ebenso offenkundig wollen sie aber auch nichts wissen, denn zu den Informationen, die man braucht, um dem Abl&ouml;sungsauftrag sachgem&auml;&szlig; Rechnung zu tragen, geh&ouml;rt jedenfalls die Kenntnis dar&uuml;ber, in welchem Umfang Staatsleistungen eigentlich seit dem Inkrafttreten des Abl&ouml;sungsauftrags geleistet worden sind. Man h&auml;tte erwarten k&ouml;nnen, dass dar&uuml;ber in den zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden kontinuierlich Aufzeichnungen gemacht werden. Das ist nicht geschehen.<br />Eine solche Informationsbeschaffung seitens der zust&auml;ndigen obersten Beh&ouml;rden soll erkl&auml;rterma&szlig;en auch weiterhin nicht erfolgen. Dass dabei die Behauptung, es werde ein &#8222;unvertretbarer Verwaltungsaufwand&#8220; verlangt, l&auml;cherlich ist, ergibt sich schon daraus, dass die erforderlichen Zahlen in den staatlichen Haushaltspl&auml;nen enthalten sind (und auch sein m&uuml;ssen: &sect; 12 Abs. 1 Haushaltsgrunds&auml;tzegesetz und &sect; 17 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnungen) und diese Haushaltspl&auml;ne selbstverst&auml;ndlich in allen Finanzministerien und in allen Parlamenten (Parlamentsbibliotheken) der jeweiligen L&auml;nder vollst&auml;ndig vorhanden sind, desgleichen (Bund und L&auml;nder) im Bundesfinanzministerium und in der Bibliothek des Bundestages. Das sich aus den Sollzahlen (Plandaten) und den Ist-Ergebnissen (des jeweiligen Vorjahres) der Haushaltspl&auml;ne eine l&uuml;ckenlose Aufstellung der bundesweiten Staatsleistungen erstellen l&auml;sst, ist unmittelbar einsichtig. Was soll daran unzumutbar sein, in der Regel in jedem Bundesland 120 Zahlen aus den letzten 60 Jahren zusammen zu stellen, n&auml;mlich pro Jahr zwei Zahlen (evangelische / katholische Kirche)?</p>
<p>Daraus muss man schlie&szlig;en: Die Regierungen und die Parlamente wollen die reale Situation bei den finanziellen Beziehungen zwischen dem Staat und den Amtskirchen nicht kennen. Dies erstaunt aus drei Gr&uuml;nden:</p>
<p>1.&nbsp;Die finanzielle Situation der L&auml;nder ist erkl&auml;rterma&szlig;en h&ouml;chst angespannt und seit langem werden Einsparm&ouml;glichkeiten in allen Bereichen schon bei viel kleineren Betr&auml;gen gesucht. Da ist es alles andere als selbstverst&auml;ndlich, dass die staatliche Seite, die inzwischen (Stand: Februar 2011) mit 2 Billionen Euro verschuldet ist, Kirchen unbefristet alimentiert, die selbst null Verschuldung und erhebliches Grund- und Finanzverm&ouml;gen aufweisen.</p>
<p>2.&nbsp;Es geht nicht um staatliche Dauerpflichtleistungen. Im Gegenteil: Der Staat ist nicht einmal berechtigt, dauerhaft zu zahlen, denn es f&uuml;hrt kein Weg daran vorbei, dass die Verfassung gerade die Abl&ouml;sung dieser Leistungen fordert.</p>
<p>3.&nbsp;Die Zahl der nicht in den beiden beg&uuml;nstigten Religionsgemeinschaften organisierten Staatsb&uuml;rger (und W&auml;hler) ist nicht mehr marginal, sie w&auml;chst st&auml;ndig. Mittlerweile&nbsp; tragen 40 v.H. der Bev&ouml;lkerung (der W&auml;hler) zur Finanzierung der ihnen fremden Institution Kirche bei.</p>
<p>Warum die Z&ouml;gerlichkeit, wenn es um die Staatsleistungen geht? Warum traut sich staatlicherseits niemand, &uuml;ber die Abl&ouml;sung auch nur zu reden?</p>
<p>Hier zeigt sich, wie stark die Stellung der beiden gro&szlig;en Kirchen in Deutschland immer noch ist. Das hat etwas mit Tradition zu tun; damit, dass die politischen Meinungsf&uuml;hrer in Beh&ouml;rden und Parlamenten ungleich st&auml;rker mit der Institution Kirche verbunden sind als der Durchschnitt der Bev&ouml;lkerung. Die verbleibenden 60 Prozent Kirchenangeh&ouml;rige in der Bev&ouml;lkerung bilden zudem ein W&auml;hlerpotential, das man zu verprellen f&uuml;rchtet, wenn man den Kirchen Geld &#8222;weg nimmt&#8220;. Auch auf die publizistische Macht der Amtskirchen und die Unterst&uuml;tzung durch bedeutsame Institutionen, vor allem das &uuml;beraus kirchenfreundliche Bundesverfassungsgericht, muss hingewiesen werden.</p>
<p>Zudem entfaltet in einer Gesellschaft, die sich weigert, sich mit den &ouml;konomischen und finanziellen Fragen der Kirchen, mit deren beachtlichem Reichtum zu befassen, die &#8222;caritative&#8220; Behauptung weiterhin ungebrochen ihre Wirkung, mit dem Kirchengeld werde unendlich viel Gutes getan, was sonst andere tun m&uuml;ssten oder gar unter den Tisch fiele.</p>
<p>Was die Parlamente angeht, wird auch von den Oppositionsfraktionen die Kontrollfunktion gerade dort, wo die N&auml;he der Regierung zu bestimmten Religionsgemeinschaften besonders deutlich ist, kaum wahrgenommen. Die &#8222;Unabh&auml;ngigkeit&#8220; der Abgeordneten kontrastiert bemerkenswert mit ihrer &Auml;ngstlichkeit in Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften. Religionsangelegenheiten mag &#8222;man&#8220; nicht thematisieren, jedenfalls nicht in kirchenkritischer Absicht, sondern allenfalls, wenn es um die vom Islam ausgehenden Gefahren geht.</p>
<p>Schlie&szlig;lich erwies sich auch die Informationsfreiheit &#8211; jedenfalls hier &#8211; als ein nur beschr&auml;nkt wirksames Instrument. Ein Informationsanspruch existiert nicht in allen L&auml;ndern; dort wo es ihn gibt, ist er in den Beh&ouml;rden immer noch unbekannt. Und bei komplexeren Auskunftsanspr&uuml;chen bilden die hohen Geb&uuml;hren eine faktische Sperre.</p>
<p>Anmerkungen:</p>
<p>[1] Josef Isensee in: Listl/Pirson, Handbuch des Staatskirchenrechts Bd. 1, 2. Aufl. 1994, S. 1037.</p>
<p>[2] Bis zum Jahr 2001 DM in Euro umgerechnet.</p>
<p>[3] Die &uuml;brigen L&auml;nder haben kein Informationsfreiheitsgesetz.</p>
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		<title>Einladung zur 22. Delegiertenkonferenz in Berlin</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/einladung-zur-22-delegiertenkonferenz-in-berlin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 12:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Delegiertenkonferenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Delegiertenkonferenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aufruf zu den Delegiertenwahlen. Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 5 Einberufung der Delegier&#173;ten&#173;kon&#173;fe&#173;renz 2011 Der Bundesvorstand hat die 22. ordentliche Delegiertenkonferenz (DK) der Humanistischen Union f&#252;r den 23. bis 25. September 2011 nach Berlin einberufen. Die Versammlung findet diesmal im Haus der Demokratie und Menschenrechte, am Sitz der HU-Bundesgesch&#228;ftsstelle statt. Im Rahmen der Delegiertenkonferenz wird [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aufruf zu den Delegiertenwahlen. Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 5</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HdDuMsw.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4094 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HdDuMsw-196x450.jpg" alt="Einladung zur 22. Delegiertenkonferenz in Berlin" width="196" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HdDuMsw-196x450.jpg 196w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HdDuMsw-326x750.jpg 326w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HdDuMsw-261x600.jpg 261w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HdDuMsw-147x337.jpg 147w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HdDuMsw.jpg 600w" sizes="(max-width: 196px) 100vw, 196px" /></a></span></p>
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</div>
<h2 class="auto-created">Einberufung der Delegier&shy;ten&shy;kon&shy;fe&shy;renz 2011</h2>
<p>Der Bundesvorstand hat die 22. ordentliche Delegiertenkonferenz (DK) der Humanistischen Union f&uuml;r den 23. bis 25. September 2011 nach Berlin einberufen. Die Versammlung findet diesmal im Haus der Demokratie und Menschenrechte, am Sitz der HU-Bundesgesch&auml;ftsstelle statt. Im Rahmen der Delegiertenkonferenz wird am Samstag (24. September) auch der Festakt zum 50-j&auml;hrigen Bestehen der HU stattfinden.</p>
<p>Die Delegiertenkonferenz ist laut Vereinssatzung das oberste Beschlussgremium der Humanistischen Union. Sie w&auml;hlt einen neuen Bundesvorstand sowie die anderen Gremien und Funktionen des Verbandes. Dar&uuml;ber hinaus treffen die Delegierten Grundsatzentscheidungen &uuml;ber inhaltliche Positionen und Arbeit des Vereins.</p>
<p>Delegiertenversammlungen bieten eine gute Gelegenheit, die Arbeit regionaler Gruppen der Humanistischen Union kennen zu lernen und sich mit aktiven Mitgliedern auszutauschen. Am Rande der Versammlung werden Treffen der bundesweiten Arbeitskreise stattfinden. Alle Mitglieder der Humanistischen Union sind herzlich dazu eingeladen, bereits im Vorfeld ihre Ideen und Vorschl&auml;ge f&uuml;r die verbandsinterne Diskussion einzubringen. Der Bundesvorstand wird sich anhand der eingebrachten Vorschl&auml;ge im Juni mit dem Ablauf der Delegiertenkonferenz befassen.</p>
<h2 class="auto-created">Ablauf der Delegier&shy;ten&shy;wahlen</h2>
<p>Die Teilnahme an der Delegiertenversammlung ist grunds&auml;tzlich f&uuml;r alle Mitglieder der Humanistischen Union m&ouml;glich, bei den Abstimmungen und Wahlen haben jedoch nur gew&auml;hlte Delegierte ein Stimmrecht. Deshalb gilt: Wer mitbestimmen will &uuml;ber die Geschicke der HU, sollte sich als Delegierte/r aufstellen. Der Bundesvorstand ruft alle Mitglieder dazu auf, sich aktiv an der Wahl der Delegierten zu beteiligen.</p>
<p>Die Delegiertenwahl erfolgt gem&auml;&szlig; Satzung und Wahlordnung der HU getrennt nach Bundesl&auml;ndern. Die Zahl der Delegierten pro Bundesland ergibt sich aus den Mitgliederzahlen (s. Delegiertenschl&uuml;ssel). Vor der eigentlichen Wahl sind zun&auml;chst Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen: Jedes Mitglied kann sich selbst oder andere Mitglieder als KandidatIn nominieren. Daneben k&ouml;nnen Orts-, Regional- und Landesverb&auml;nde in ihren Mitgliederversammlungen KandidatInnenlisten aufstellen. F&uuml;r jede Kandidatur ist ein Formblatt auszuf&uuml;llen, das &uuml;ber die Bundesgesch&auml;ftsstelle oder die Webseite erh&auml;ltlich ist (s.u.). Einsendefrist f&uuml;r alle Kandidaturen ist der 15. Mai 2011.</p>
<p>Nach dem Eintreffen aller Kandidatenvorschl&auml;ge startet die eigentliche Delegiertenwahl am 25. Mai mit dem Versand der Abstimmungsb&ouml;gen. Dann bleibt allen stimmberechtigten Mitgliedern ein guter Monat Zeit f&uuml;r die Abgabe ihrer Stimme.</p>
<h2 class="auto-created">Weitere Vorbe&shy;rei&shy;tung</h2>
<p>Antr&auml;ge zur Beschlussfassung durch die Delegierten k&ouml;nnen auch w&auml;hrend der Delegiertenkonferenz gestellt werden. F&uuml;r satzungs&auml;ndernde Antr&auml;ge gilt jedoch eine Frist von einem Monat: sie sind bis sp&auml;testens 22. August 2011 bei der Bundesgesch&auml;ftsstelle einzureichen. &Uuml;ber weitere geplante Themen der Delegiertenkonferenz werden wir in den n&auml;chsten Ausgaben der Mitteilungen berichten.</p>
<p><i>Sven L&uuml;ders<br />f&uuml;r die Wahlleitung</i></p>
<p>Die Formulare zur Kandidatenaufstellung f&uuml;r die Delegiertenwahlen sowie die Wahl- und Gesch&auml;ftsordnung der HU k&ouml;nnen in der Bundesgesch&auml;ftsstelle abgerufen werden oder finden sich im Netz unter <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2011/dk/">https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2011/dk/</a>.</p>
<h2 class="auto-created">Delegier&shy;ten&shy;sch&shy;l&uuml;ssel </h2>
<p>gem&auml;&szlig; &sect; 11 Abs. 1 HU-Satzung (Mitgliederstand: 15.3.11)</p>
<p>Baden-W&uuml;rttemberg &nbsp;6 <br />Bayern &nbsp;&nbsp;&nbsp;6<br />Berlin-Brandenburg &nbsp;&nbsp;7<br />Bremen &nbsp;&nbsp;&nbsp;2 <br />Hamburg &nbsp;&nbsp;&nbsp;3<br />Hessen &nbsp;&nbsp;&nbsp;5 <br />Mecklenburg-Vorpommern &nbsp;1<br />Niedersachsen &nbsp;&nbsp;4<br />Nordrhein-Westfalen &nbsp;7<br />Rheinland-Pfalz &nbsp;&nbsp;2<br />Saarland&nbsp;&nbsp;&nbsp;2<br />Sachsen&nbsp;&nbsp;&nbsp;2 <br />Sachsen-Anhalt &nbsp;&nbsp;1 <br />Schleswig-Holstein &nbsp;&nbsp;2<br />Th&uuml;ringen &nbsp;&nbsp;1<br />Gesamtzahl&nbsp;&nbsp;&nbsp;51</p>
<h2 class="auto-created">Termine zur Delegier&shy;ten&shy;kon&shy;fe&shy;renz 2011</h2>
<p>15. Mai &nbsp;Nominierungsfrist f&uuml;r Kandidatinnen und Kandidaten</p>
<p>25. Mai &nbsp;Versand der Wahlunterlagen, Start der Delegiertenwahl</p>
<p>30. Juni &nbsp;Frist f&uuml;r R&uuml;cksendung der Stimmzettel</p>
<p>06. Juli &nbsp;vereins&ouml;ffentliche Ausz&auml;hlung der Stimmen</p>
<p>22. August&nbsp; Frist f&uuml;r die Einreichung von (satzungs&auml;ndernden) Antr&auml;gen an die Delegiertenkonferenz</p>
<p>30. August&nbsp; Mitteilungen Nr. 214: Bekanntgabe der Wahlergebnisse sowie der eingegangenen Antr&auml;ge an die DK</p>
<p>23. &#8211; 25. September&nbsp; 22. ordentliche Delegiertenkonferenz der HU</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/einladung-zur-22-delegiertenkonferenz-in-berlin/">Einladung zur 22. Delegiertenkonferenz in Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HdDuMsw.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Freiheit im Leben  Freiheit zum Tode</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/freiheit-im-leben-freiheit-zum-tode/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 12:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Selbstbestimmtes Sterben]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbehilfe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Philosophische &#220;berlegungen zu einem selbst verf&#252;gten Ausscheiden aus dem Leben. Mitteilungen Nr. 212 (1/20110), S. 6-8 Selbstbestbestimmung des Individuums &#8211; eine unverw&#252;stliche Leitidee unserer Zeit Am Anfang und am Ende aller &#220;berlegungen, wie zu leben und wie zu sterben sei, steht das Prinzip der individuellen Selbstbestimmung &#8211; eine kostbare und belastbare Idee. Auf einem un&#252;bersichtlichen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/freiheit-im-leben-freiheit-zum-tode/">Freiheit im Leben  Freiheit zum Tode</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Philosophische &Uuml;berlegungen zu einem selbst verf&uuml;gten Ausscheiden aus dem Leben. Mitteilungen Nr. 212 (1/20110), S. 6-8</p>
<p><b>Selbstbestbestimmung des Individuums &#8211; eine unverw&uuml;stliche Leitidee unserer Zeit</b></p>
<p>Am Anfang und am Ende aller &Uuml;berlegungen, wie zu leben und wie zu sterben sei, steht das Prinzip der individuellen Selbstbestimmung &#8211; eine kostbare und belastbare Idee. Auf einem un&uuml;bersichtlichen Gel&auml;nde hilft sie zuverl&auml;ssig weiter. Die Idee der individuellen Selbstbestimmung ist auf Dauer unwiderstehlich, weil sie sachlich richtig ist. Sie bleibt &uuml;brig, wenn von den gro&szlig;en geschichtsphilosophischen Entw&uuml;rfen nur noch Tr&uuml;mmer, von den religi&ouml;s-metaphysischen Luftschl&ouml;ssern nur noch Schatten zu sehen sind.</p>
<p>Das Ideal des autonomen Subjekts ist die Haupterrungenschaft der europ&auml;ischen Aufkl&auml;rung. Es hat Sch&auml;rfe und Charme, es ist attraktiv und konstruktiv &#8211; ein Kompass in den Abwehrk&auml;mpfen gegen Bevormundung, Besserwisserei, Verblendung. Dabei ist eine reife und reflektierte Gestalt von Selbstbestimmung sich ihrer nat&uuml;rlichen und historisch- gesellschaftlichen Rahmenbedingungen durchaus bewusst. Niemand kann sich aus ihnen l&ouml;sen. Selbstbestimmung ist keine Selbsterschaffung, auch keine Selbsterfindung und geht problemlos einher mit der Einsicht in ihre eigenen Schranken.<br />Niemand kann sich selbst das Leben geben. Niemand kann seinen Tod verhindern. Niemand kann selbst seinen Leichnam bestatten. Wir werden geboren, wir m&uuml;ssen sterben, andere Menschen m&uuml;ssen unseren Leichnam beisetzen. Das hei&szlig;t: alle erw&uuml;nschte und erreichte Selbstbestimmung ist eingebettet in Fremdbestimmung und stets mit ihr durchmischt. Ungefragt werden wir ins Leben geworfen. Unvermeidlich m&uuml;ssen wir sterben. Unabwendbar m&uuml;ssen andere Menschen unseren toten K&ouml;rper irgendwie der Erde zur&uuml;ckgeben. Zwar k&ouml;nnen wir im Hinblick auf unsere Bestattung Vorsorge treffen, aber durchf&uuml;hren m&uuml;ssen sie andere, auch professionelle Helfer unseres Abschieds.</p>
<p>In all diesen elementaren Sachverhalten dr&uuml;ckt sich der zugleich naturgegebene und gesellschaftsbezogene Charakter der menschlichen Existenz aus. Innerhalb dessen ist die individuelle Selbstbestimmung umso erstrebenswerter, zumal sie ohnehin nur relativ und fragmentarisch ist.</p>
<p>Zwei tief greifende historische Entwicklungen haben die Selbstbestimmung in Theorie und Praxis entscheidend voran gebracht. Auf der gesellschaftlich-politischen Ebene war es der &Uuml;bergang vom Untertan, der seiner Obrigkeit Gehorsam schuldet, zum m&uuml;ndigen Staatsb&uuml;rger, der seine Regierung w&auml;hlen und abw&auml;hlen kann und &#8211; analog &#8211; der sich einer Religion zurechnen oder von ihr l&ouml;sen kann. Auf der medizinisch-pharmazeutischen Ebene gab es epochale Fortschritte, von denen fr&uuml;here Generationen kaum zu tr&auml;umen wagten. Die Entwicklung sicherer hormoneller Verh&uuml;tungsmittel hat die schicksalhafte Verkn&uuml;pfung von Sexualit&auml;t und Zeugung gekappt und damit einen betr&auml;chtlichen Zuwachs an Freiheit und Lustgewinn gebracht. Im Hinblick auf ein selbst verf&uuml;gtes Lebensende stellen Medizin und Pharmazie inzwischen hochdosierbare Medikamentencocktails bereit, die &#8211; eingenommen in der Art eines Schlummertrunks &#8211; in einen tiefen Schlaf versetzen, auf den kein Erwachen mehr folgt. In den Niederlanden hat sich 2008 eine B&uuml;rgerbewegung unter der Leitung der Amsterdamer &Auml;rztin Petra de Jong gebildet, die f&uuml;r die Legalisierung einer solchen &#8222;Letzte-Wille-Pille&#8220; eintritt.</p>
<p>Niemand m&uuml;sste sich heute mehr erh&auml;ngen, erschie&szlig;en, vom Hochhaus st&uuml;rzen, vor den Zug werfen oder in die Schweiz fahren (fahren lassen), sondern k&ouml;nnte sein Leben sanft und schmerzfrei im eigenen Bett in vertrauter Umgebung beenden, so es ihn oder sie danach dr&auml;ngt. Freilich nur, sofern der medizinisch-pharmazeutische Fortschritt endlich von einem politisch rechtsstaatlichen Fortschritt erg&auml;nzt wird. Die liberale und soziale Denkfigur der Selbstbestimmung muss endlich auch in eine alltagstaugliche Rechtsform gekleidet werden.</p>
<p>Das Recht zu leben ist keine Pflicht zu leben, geschweige denn ein Zwang zu leben. Wer nicht mehr leben will oder nicht mehr leben kann, dem sollte &#8211; im Rahmen einer sich herausbildenden humanistischen Abschieds- und Sterbekultur &#8211; die M&ouml;glichkeit einger&auml;umt werden, mit einer sanften Methode schmerzfrei und sozial vertr&auml;glich aus dem Leben zu scheiden.</p>
<p>Todgeweiht sind wir von Beginn an &#8211; wie alle Lebewesen. Leben k&ouml;nnen hei&szlig;t sterben m&uuml;ssen &#8211; ein h&ouml;chst sinnreiches Gesetz der Natur, dem sich die Entstehung allen neuen Lebens verdankt. Sterblichkeit ist kein Irrtum der Evolution, sondern die biologische Gestalt der Endlichkeit aller Wesen. Allerdings: auf unserer Evolutionsh&ouml;he leben wir nicht einfach nur dahin wie Pflanzen und Tiere. Wir sind gen&ouml;tigt, unser Leben zu f&uuml;hren, zu f&uuml;hren mit Sinn und Verstand, mit Anstand und W&uuml;rde.</p>
<p>Dazu geh&ouml;rt auch, dem Tod aktiv entgegen gehen zu k&ouml;nnen, seinen Zeitpunkt und seine Umst&auml;nde mit zu beeinflussen, mit zu gestalten. Von daher ist es freilich geboten, rechtzeitig &uuml;ber die eigene Sterblichkeit und ihre w&uuml;nschbaren Modalit&auml;ten nachzudenken und sich mit anderen dar&uuml;ber auszutauschen. Denn der allgemeine zivilisatorische und medizinische Fortschritt zeigt auch hier seine Janusk&ouml;pfigkeit. Er beschert uns zwar eine erheblich verl&auml;ngerte Lebenszeit, nicht aber notwendig auch eine erh&ouml;hte oder nur bewahrte Lebensqualit&auml;t. Im Gegenteil! Nicht selten geht eine verl&auml;ngerte Lebenszeit mit einer erheblich verminderten Lebensqualit&auml;t einher. Von daher gewinnt heute an Aktualit&auml;t, was einst Friedrich Nietzsche im &#8222;Zarathustra&#8220; im Kapitel &#8222;Vom freien Tode&#8220; schrieb:</p>
<p>&#8222;<i>Viele sterben zu sp&auml;t, und einige sterben zu fr&uuml;h. Noch klingt fremd die Lehre: &#8218;Stirb zur rechten Zeit!&#8216; Stirb zur rechten Zeit; also lehrt es Zarathustra</i>.&#8220; (Friedrich Nietzsche, Werke in drei B&auml;nden, Band 2, Seite 333, Darmstadt, 1966)</p>
<p>Stirb zur rechten Zeit! N&auml;mlich, bevor dein Leben einen unumkehrbaren Verlust an Selbstbestimmung erreicht hat, der mit einem unumkehrbaren Verlust an W&uuml;rde einhergeht. Wenn du dir selber nie mehr Nase und Z&auml;hne putzen sowie den Hintern abputzen kannst, wenn du dauerhaft nur noch gef&uuml;ttert werden musst oder gar nur noch mit einer Magensonde erhalten werden kannst (einer Sonde, die nichts heilt, aber nat&uuml;rliche Todesursachen ausschaltet), wenn tausend andere Komplikationen, namentlich L&auml;hmungen, eintreten, dann erf&auml;hrst du einen Absturz an Lebensqualit&auml;t und Menschenw&uuml;rde. Alles, was dir zuvor wichtig war, ist dahin. Dieser Absturz wird noch ruin&ouml;ser, wenn du &#8211; im Prozess fortschreitender Demenz &#8211; still verwelkst, dein Erinnerungsver- m&ouml;gen erlischt, deine Pers&ouml;nlichkeit versiegt. Irgendwann erkennst du deinen Ehepartner nicht mehr, deine Mutter, deine Kinder. Du schaust in einen Spiegel, und ein fremdes, leeres Gesicht blickt zur&uuml;ck.</p>
<p>Illusionslos gilt es zu akzeptieren, dass Menschen sich selbst &uuml;berleben k&ouml;nnen: dass sie ihr Leben hinter sich haben, obwohl sie noch am Leben sind. Ein hoch erf&uuml;lltes Leben kann in ein erb&auml;rmliches Stadium geistiger Verwirrung, wenn nicht Umnachtung und/oder k&ouml;rperlichen Siechtums m&uuml;nden &#8211; eine Qual f&uuml;r die Betroffenen, eine Qual f&uuml;r ihre Angeh&ouml;rigen, zumal wenn dieses Stadium sich &uuml;ber Jahre, vielleicht Jahrzehnte erstreckt &#8211; dank moderner Hochleistungsmedizin und Medizintechnik.</p>
<p>Was f&uuml;r das Lebensende noch erk&auml;mpft werden muss, f&uuml;r den Lebensbeginn ist es seit langem fraglos anerkannt. Geburtshilfe ist eine etablierte medizinische Disziplin. Die professionelle Dienstleistung einer Geburtshelferin oder eines Geburtshelfers gilt als ehrbare T&auml;tigkeit, die unstrittig ihren finanziellen Lohn verdient. Niemand k&auml;me auf den Gedanken zu behaupten, hier w&uuml;rden Gesch&auml;ftemacher die Not von Geb&auml;renden ausnutzen. Und selbst darin l&auml;sst sich noch eine Parallele aufzeigen, dass eine Entbindung nach Ort und Zeit geplant und bei Bedarf vorzeitig eingeleitet werden kann.</p>
<p>Geburtshilfe, Lebenshilfe, Sterbehilfe &#8211; wir brauchen sie alle drei, jeweils zu ihrer Zeit. Die Akzeptanz dieser strukturellen Hilfsbed&uuml;rftigkeit in allen Lebensphasen ist Ausdruck reifer Menschlichkeit.</p>
<h5>Ja zur M&ouml;glichkeit, sozial verant&shy;wort&shy;lich und schmerzfrei von der B&uuml;hne des Lebens abzutreten</h5>
<p>Das philosophische Kernproblem beim Thema &#8222;Selbstt&ouml;tung&#8220; lautet: D&uuml;rfen wir unser Dasein, das wir nicht selbst gew&auml;hlt haben, das wir nie selbst w&auml;hlen konnten, wieder abw&auml;hlen? Darf der zuf&auml;llige Zeugungsakt zweier Menschen, die dadurch unsere Eltern wurden, mit einem imperativen Mandat gleichgesetzt werden, das da lautet: Ihr m&uuml;sst unter allen Umst&auml;nden das euch gegebene Leben &#8211; durch dick und d&uuml;nn bis zum bitteren Ende &#8211; durchhalten, selbst wenn euch nichts mehr bindet an diese Welt und der Aufenthalt darin zur Qual geworden ist?</p>
<p>Die prinzipielle Erlaubtheit, sich der Welt zu entziehen und sich aus allen sozialen Beziehungen auszuklinken, alle Kommunikation und alle Argumentation f&uuml;r immer abzubrechen, findet freilich ihre Grenze dann, wenn auf diese Weise anderen Menschen Schaden zugef&uuml;gt wird. Wer sich vor den Zug wirft, handelt sozial unverantwortlich, ja verbrecherisch. Er oder sie wirbelt nicht nur die Pl&auml;ne vieler Reisender durcheinander, sondern traumatisiert auch &#8211; f&uuml;r sein Leben &#8211; einen braven Lokf&uuml;hrer, der nicht mehr bremsen kann und sehenden Auges zum Totschl&auml;ger gemacht wird. Gar manche Selbstt&ouml;tung ist unverantwortlich und unklug. Unklug ist sie, wenn sie beispielsweise aus Liebeskummer erfolgt. Unverantwortlich ist sie, wenn sie Schutzbefohlene im Stich l&auml;sst, etwa unversorgte Kinder. In dieser Hinsicht entfaltet Suizidprophylaxe ihre volle Berechtigung.</p>
<p>In den langen Jahrhunderten kirchlicher Vorherrschaft blieb jedem, der durch eigene Hand aus dem Leben geschieden war, ein ehrenhaftes, das hie&szlig;: ein kirchliches Begr&auml;bnis verwehrt. Ohne Segen, ohne Sakrament, ohne Priester, ohne Gemeinde wurden solche Menschen au&szlig;erhalb der Friedhofsmauer w&uuml;rdelos verscharrt &#8211; heimlich und n&auml;chtens.</p>
<p>So dumpf und d&uuml;ster ist es freilich nicht immer in Europa zugegangen. In der vor- und au&szlig;erchristlichen Antike haben menschenfreundliche Philosophenschulen &#8211; namentlich die Stoa und das Epikureertum &#8211; die Freiheit zum Tode ausf&uuml;hrlich begr&uuml;ndet. An sie konnten sp&auml;ter im 16. Jahrhundert Michel de Montaigne und David Hume im 18. Jahrhundert ankn&uuml;pfen und gegen kirchliche Engstirnigkeit das Recht auf den eigenen Tod verteidigen.<br />In der Tradition dieser fr&uuml;hen Vork&auml;mpfer individueller Selbstbestimmung auch im Sterben und best&auml;rkt durch Gegenwartsautoren wie Jean Am&eacute;ry und Karl L&ouml;with, fasse ich noch einmal wichtige Gesichtspunkte zusammen. &#8222;Wenn ein vernunftgeleitetes Leben nicht l&auml;nger m&ouml;glich ist, dann ist es erlaubt, einen wohl&uuml;berlegten Lebensabschied zu nehmen.&#8220; So lautete das Leitmotiv der Stoa zu dieser Frage, wobei hinzugef&uuml;gt wurde, es sei keine leichte Aufgabe, den richtigen Zeitpunkt zu finden und dann zu handeln. Der Phase des hohen Alters m&uuml;sse man tunlich zuvorkommen, in der vielleicht die F&auml;higkeit zur Einsicht erloschen sei.</p>
<p>Alles in allem l&auml;sst sich hiernach sagen: Selbstt&ouml;tung ist nicht notwendig ein Ausdruck der Selbstaggression, wie voreilig pathologisierend behauptet wird. Selbstt&ouml;tung kann auch den legitimen Wunsch ausdr&uuml;cken, Leid zu beenden. Der Tod wird nicht als &Uuml;bel gesucht, sondern als Ende aller &Uuml;bel. Das Recht auf das eigene Leben m&uuml;ndet in das Recht auf den eigenen Tod.<br />Lebens&uuml;berdruss, Lebenssattheit, Lebensm&uuml;digkeit, Lebensunwille, schlie&szlig;lich Lebensekel &#8211; sind sie so unverst&auml;ndlich, wenn eine wirkliche Lebensteilhabe nicht mehr stattfindet?&nbsp; Wenn k&ouml;rperliche Basisfunktionen ihren Dienst versagen, wenn geistige Einbu&szlig;en t&auml;glich aufdringlicher werden, wenn die Beziehungsnetze ausged&uuml;nnt sind, was bleibt dann noch? Weshalb darf, wer mit f&uuml;nfundachtzig das Gef&uuml;hl hat, sein Leben sei nun abgerundet und k&ouml;nne eigentlich nur noch an Substanz verlieren, weshalb darf so jemand &#8211; vers&ouml;hnt mit sich und der Welt &#8211; nicht bewusst in den Tod gehen und daf&uuml;r professionelle Hilfe unter &auml;rztlicher Obhut in Anspruch nehmen? Wer darf sich anma&szlig;en, diesen Sterbewunsch als unstatthaft zu ignorieren und unerbittlich eine Sterbeverz&ouml;gerung zu verlangen?</p>
<p>Wir alle k&ouml;nnten mutiger, fr&ouml;hlicher, gelassener leben und arbeiten, wenn wir keinen langwierigen, qualvollen Sterbeprozess zu bef&uuml;rchten haben, sondern wissen d&uuml;rfen: Wenn es soweit ist, gibt es klare rechtsstaatliche Regelungen, die es uns erm&ouml;glichen, am eigenen Wohnort, m&ouml;glichst im eigenen Bett, in Frieden und W&uuml;rde den ultimativen Abschied von dieser schaurig sch&ouml;nen Erde zu nehmen, begleitet von wohlwollenden Angeh&ouml;rigen und f&uuml;rsorglichem medizinischen und pflegerischen Personal.</p>
<p><i>Joachim Kahl<br />lebt als freiberuflicher Philosoph in Marburg</i></p>
<p>Bei dem vorliegenden Text handelt es sich um einen gek&uuml;rzten Essay des Autors. Die vollst&auml;ndige Fassung ist auf der Webseite <a href="http://www.kahl-marburg.de/" target="_blank" rel="noopener">www.kahl-marburg.de</a> (<a href="http://www.kahl-marburg.privat.t-online.de/Kahl_Sterbehilfe.pdf" target="_blank" rel="noopener">hier als PDF-Datei</a>) zu finden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/freiheit-im-leben-freiheit-zum-tode/">Freiheit im Leben  Freiheit zum Tode</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Freiheit zu sterben. Nachdenken über assistierten Suizid und aktive Sterbehilfe</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/die-freiheit-zu-sterben-nachdenken-ueber-assistierten-suizid-und-aktive-sterbehilfe-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 11:24:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 7 [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 7</p>
<p><img decoding="async" height="679" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_FLY_Sterbehilfe.jpg.jpg" width="300" border="0" alt=""></p>
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		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/RTEmagicC_FLY_Sterbehilfe.jpg.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Die PID als Bürgerrechtsfrage</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/die-pid-als-buergerrechtsfrage/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 11:09:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bioethik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pl&#228;doyer f&#252;r eine liberale Positionierung der HU zur Pr&#228;implantationsdiagnostik. Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 8-11 Alle Welt streitet gegenw&#228;rtig &#252;ber die Pr&#228;implantationsdiagnostik (PID), wir als B&#252;rgerrechtsorganisation bislang nicht. Im Folgenden will ich zeigen, dass es beim Streit um die PID um ein grundlegendes b&#252;rgerrechtliches Problem der Gegenwart geht. Deshalb werbe ich daf&#252;r, dass wir uns [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/die-pid-als-buergerrechtsfrage/">Die PID als Bürgerrechtsfrage</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pl&auml;doyer f&uuml;r eine liberale Positionierung der HU zur Pr&auml;implantationsdiagnostik. Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 8-11</p>
<p><i>Alle Welt streitet gegenw&auml;rtig &uuml;ber die Pr&auml;implantationsdiagnostik (PID), wir als B&uuml;rgerrechtsorganisation bislang nicht. Im Folgenden will ich zeigen, dass es beim Streit um die PID um ein grundlegendes b&uuml;rgerrechtliches Problem der Gegenwart geht. Deshalb werbe ich daf&uuml;r, dass wir uns aktiv in diesen Streit einschalten. Der Grund daf&uuml;r ist einfach: Ich halte den Streit um die neuen Gentechnologien beziehungsweise die sich daraus ergebenden neuen M&ouml;glichkeiten der Medizin f&uuml;r eines der wichtigsten Felder der gegenw&auml;rtigen Auseinandersetzung um die Geltung von Grundrechten. Deshalb meine ich, dass eine B&uuml;rgerrechtsorganisation wie die Humanistische Union, die den Anspruch einer umfassenden Verteidigung von Menschen- und B&uuml;rgerrechten hat, dazu nicht schweigen sollte.</i></p>
<h5>Der Anlass f&uuml;r den gegen&shy;w&auml;r&shy;tigen Streit um die PID</h5>
<p>Die gegenw&auml;rtigen gesetzgeberischen Versuche zur Regelung der PID&nbsp; hat ein Berliner Frauenarzt mit einer Selbstanzeige ins Rollen gebracht. In den Jahren 2005 und 2006 wandten sich drei Paare mit dem Ziel einer extrakorporalen Befruchtung an den Arzt. In allen F&auml;llen wies einer der Partner genetische Belastungen auf. Aufgrund dessen bestand die Gefahr, dass auch die erzeugten Embryonen genetisch belastet sein w&uuml;rden, was einen Abort, eine Totgeburt, ein Versterben des Neugeborenen nach der Geburt oder die Geburt eines schwerkranken Kindes hochwahrscheinlich machte. <br />Im Hinblick auf die Gefahrenlage und dem Wunsch seiner Patienten entsprechend f&uuml;hrte der Angeklagte jeweils eine Pr&auml;implantationsdiagnostik (PID) an pluripotenten, d.h. nicht zu einem lebensf&auml;higen Organismus entwicklungsf&auml;higen Zellen durch. Die Untersuchung diente dem Zweck, nur Embryonen ohne genetische Anomalien &uuml;bertragen zu k&ouml;nnen. Dies geschah in allen F&auml;llen. Embryonen mit festgestellten Chromosomenanomalien wurden hingegen nicht weiter kultiviert und starben ab.<br />Das Landgericht Berlin hat den Frauenarzt vom Vorwurf einer dreifachen strafbaren Verletzung des Embryonenschutzgesetzes freigesprochen (Urteil vom 14. Mai 2009 &#8211; (512) 1 Kap Js 1424/06 KLs (26/08). Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts best&auml;tigt (Urteil vom 6. Juli 2010 &#8211; 5 StR 386).</p>
<p>Der BGH gelangte in &Uuml;bereinstimmung mit dem Landgericht zu der Auffassung, dass der Angeklagte weder &sect; 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG (missbr&auml;uchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken) noch &sect; 2 Abs. 1 ESchG (missbr&auml;uchliche Verwendung menschlicher Embryonen) verletzt habe. Das Embryonenschutzgesetz erlaube die extrakorporale Befruchtung zur Herbeif&uuml;hrung einer Schwangerschaft ohne weitere Einschr&auml;nkungen. Bei einer genetischen Belastung der Eltern berge das Einpflanzen des Embryos (ohne vorherige PID) das Risiko, dass sich die Schwangere im weiteren Verlauf nach einer Pr&auml;nataldiagnostik f&uuml;r einen Schwangerschaftsabbruch entscheide. Eine Pr&auml;nataldiagnostik sei bei genetischen Indikationen der Eltern &auml;rztlicherseits angezeigt, bei ihr w&uuml;rden zudem die selben Diagnosemethoden angewandt wie bei einer PID. Die PID erspare der Frau daher ggf. die Einsetzung der befruchteten Zellen und den sp&auml;teren Schwangerschaftsabbruch. Einen gesetzgeberischen Willen zum Verbot der PID konnte der BGH daher nicht erkennen &#8211; die Regelungsl&uuml;cke im Embryonenschutzgesetz erkl&auml;re sich allein daraus, dass dieses Verfahren beim Erlass nicht zur Verf&uuml;gung stand.</p>
<p>Die Richter des BGH betonten jedoch, dass ihre Entscheidung zur Freigabe der PID nur die Untersuchung von Zellen auf schwerwiegende genetische Sch&auml;den erfasse. Eine dar&uuml;ber hinausgehende Selektion von Embryonen, etwa zur Bestimmung des Geschlechts oder anderer genetischer Merkmale f&uuml;r &#8222;Wunschkinder&#8220;, bliebe auch weiterhin verboten.</p>
<h5>Das Problem ist f&uuml;r uns nicht neu</h5>
<p>Schon auf der Delegiertenkonferenz zum 40. Jubil&auml;um der HU im Jahre 2001 haben wir uns mit dem Thema besch&auml;ftigt: Nach einem Referat des Medizinethikers Michael Wunder (von 2000-2005 Mitglied Enquete-Kommission &#8222;Ethik und Recht der modernen Medizin&#8220;, seit 2008 Mitglied des Deutschen Ethikrats) beschloss die Versammlung, einen Arbeitskreis Gentechnik einzurichten. Er sollte sich mit gesetzlichen Voraussetzungen, ethischen Grundlagen und b&uuml;rgerrechtlichen Folgeerscheinungen der Genforschung befassen und unter der Federf&uuml;hrung von Dietrich Schade und Nils Leopold eine Verbandsposition vorbereiten. Als Orientierungspunkte f&uuml;r eine b&uuml;rgerrechtliche Positionierung wurden damals benannt:</p>
<ol>
<li>Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch darf nicht angetastet werden.</li>
<li>Frauen sind &uuml;ber die Risiken der PID und vergleichbarer Technologien aufzukl&auml;ren.</li>
<li>Negative Folgen f&uuml;r den gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung und Behinderten m&uuml;ssen gekl&auml;rt und verhindert werden.&nbsp;</li>
<li>Die datenschutzrechtlichen Aspekte genetischer Testverfahren sind dringend diskussions- und regelungsbed&uuml;rftig.</li>
</ol>
<p>Die Bem&uuml;hungen, innerhalb eines Arbeitskreises bioethische Positionen der HU zu entwickeln, sind leider gescheitert. Zu gegens&auml;tzlich waren die Positionen, die damals innerhalb des Arbeitskreises vertreten wurden. Fortan beschr&auml;nkte sich die HU auf die Weiterentwicklung ihrer Positionen zur Sterbehilfe und zur Patientenverf&uuml;gung. Dies sollten wir schnell &auml;ndern, weil gegenw&auml;rtig nicht nur die PID gesetzlich geregelt werden soll, sondern auch andere gesetzliche Neuregelungen bioethischer Streitfragen (z.B. Organspenden) anstehen, zu denen die HU Position beziehen m&uuml;sste.</p>
<h5>Was ist die PID?</h5>
<p>Die PID wird bei einer k&uuml;nstlichen Befruchtung angewandt. Durch sie sind konkrete Aussagen &uuml;ber genetische Sch&auml;digungen einer oder mehrerer in vitro befruchteter Embryozellen m&ouml;glich, noch bevor diese in die Geb&auml;rmutter eingesetzt werden. Bei der PID wird das Erbgut eines Embryos durch die Entnahme von ein bis zwei Zellen ca. drei Tage nach der Befruchtung untersucht. Die Analyse kann bestimmte krankheitsrelevante Mutationen oder Chromosomenanomalien nachweisen. Genetisch stark vorbelasteten Eltern, die etwa bereits ein schwer krankes Kind haben oder bei denen in fr&uuml;heren Schwangerschaften bereits pr&auml;natal genetische St&ouml;rungen diagnostiziert wurden, bietet die PID eine Chance, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen.</p>
<p>Das Verfahren ist in vielen L&auml;ndern legalisiert, innerhalb Europas etwa in Gro&szlig;britannien, Frankreich, Spanien, Skandinavien, Belgien und den Niederlanden. In Deutschland ging man bis zur Entscheidung des Berliner Landgerichtes 2009 und der Best&auml;tigung durch den Bundesgerichtshof (BGH) 2010 davon aus, dass die PID nach dem Embryonenschutzgesetz verboten sei. Durch den Wegfall des vermeintlichen gesetzlichen Verbotes gilt die PID in Deutschland derzeit richterrechtlich als erlaubt (s. Infokasten: Der Anlass). Wie so oft bei der Schaffung von Richterrecht wird die nun entstandene, neue Rechtslage als unsicher angesehen, die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung &uuml;bereinstimmend festgestellt.</p>
<p>Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Juli vergangenen Jahres entfacht den Streit &uuml;ber die PID in der gesamten Gesellschaft: Parteien und Kirchen, Deutscher Ethikrat und Nationale Akademie der Wissenschaften legten Stellungnahmen vor. Diese Stellungnahmen zeigen, dass einerseits die Gesellschaft hinsichtlich der PID tief gespalten ist, andererseits ergibt sich bei genauerem Hinsehen aber auch eine knappe Mehrheit f&uuml;r die PID. In einer demokratischen Gesellschaft muss der Gesetzgeber einen solchen Streit entscheiden. Da die Parteien in der PID-Frage allesamt zerstritten sind, kam es wie in vergleichbaren F&auml;llen zu Gesetzentw&uuml;rfen aus der Mitte des Bundestages, die kurz nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe vorliegen sollen.</p>
<h5>Die drei Gesetz&shy;ent&shy;w&uuml;rfe zur PID</h5>
<p>F&uuml;r die parlamentarischen Beratungen im Bundestag sind drei Gesetzentw&uuml;rfe angek&uuml;ndigt, von denen einer die PID im begrenzten Umfang erlauben will, ein zweiter sie generell verbieten und ein dritter sie f&uuml;r sehr wenige Ausnahmef&auml;lle zulassen will.</p>
<p><i><b>Der &Ouml;ffnungsantrag</b></i></p>
<p>Der &Ouml;ffnungsantrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Peter Hintze, Heinz Lanfermann, Jerzy Montag u.a. will die PID in Ausnahmef&auml;llen gestatten, wenn ein oder beide Elternteile die Veranlagung f&uuml;r eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Das Gesetz verzichtet auf eine Auflistung von Krankheiten als Indikation f&uuml;r eine PID. Die Entscheidung, in welchen F&auml;llen eine PID durchgef&uuml;hrt werden kann, obliegt dem verantwortlich handelnden Arzt und einer interdisziplin&auml;r zusammengesetzten Ethikkommission, die &uuml;ber jeden Fall einzeln entscheiden muss. Um Rechtssicherheit f&uuml;r die betroffenen Paare und die &Auml;rzte herzustellen, sollen Voraussetzungen und Verfahren einer PID im Embryonenschutzgesetz geregelt werden: Zur Vermeidung von Missbr&auml;uchen ist ein verpflichtendes Aufkl&auml;rungs- und Beratungsgespr&auml;ch vorgesehen, ferner das positive Votum der zu beteiligenden Ethikkommission. Zur Gew&auml;hrleistung eines hohen medizinischen Standards soll die PID nur an lizenzierten Zentren vorgenommen werden. Die Bundesregierung soll zudem in jeder Legislaturperiode einen Erfahrungsbericht zur PID vorlegen.</p>
<p>Bei der Abw&auml;gung zwischen den &Auml;ngsten und N&ouml;ten der Betroffenen und ethischen Bedenken wegen der Nichtimplantation eines schwer gesch&auml;digten Embryos trifft dieser Gesetzentwurf eine Entscheidung zugunsten der betroffenen Frau.</p>
<p><b><i>Der Verbotsantrag</i></b></p>
<p>Eine zweite Abgeordnetengruppe um Pascal Kober, Andrea Nahles, Wolfgang Ne&#353;kovic, Ulla Schmidt, Johannes Singhammer u.a. spricht sich mit ihrem Entwurf f&uuml;r ein vollst&auml;ndiges Verbot der PID aus. Nach der Entscheidung des BGH m&uuml;sse die PID aus ethischen und gesellschaftspolitischen Gr&uuml;nden verboten werden. Die Werteordnung des Grundgesetzes bestimme ausdr&uuml;cklich, das jeder Mensch den gleichen Anspruch auf W&uuml;rde und die gleichen und unver&auml;u&szlig;erlichen Rechte auf Teilhabe besitze. Dieses Wertegef&uuml;ge w&uuml;rde durch die Zulassung der PID nachhaltig besch&auml;digt. Die Schutzfunktion des Staates gegen&uuml;ber dem ungeborenen Leben rechtfertige das Verbot der PID: Im Gesetz &uuml;ber genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG) soll deshalb ein Verbot der Durchf&uuml;hrung von PID verankert, die Durchf&uuml;hrung der PID unter Strafe zu gestellt werden.</p>
<p><b><i>Der vermittelnde Entwurf: zweifach begrenzte Zulassung</i></b></p>
<p>Die Abgeordneten Ren&eacute; R&ouml;spel, Priska Hinz, Patrick Meinhardt, Norbert Lammert u.a. bringen einen Entwurf zur begrenzten Zulassung der PID ein. Anders als der erste Entwurf begrenzt dieser Vorschlag die Zulassung der Pr&auml;implantationsdiagnostik mittels eines zweistufigen Verfahrens: Die PID bleibe grunds&auml;tzlich rechtswidrig. Von diesem Grundsatz darf nur dann abgewichen und eine PID vorgenommen werden, wenn bei mindestens einem Elternteil eine humangenetisch diagnostizierte Disposition vorliegen, die zudem mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr f&uuml;hrt. Kriterium f&uuml;r die Zul&auml;ssigkeit ist auch hier nicht ein bestimmtes Krankheitsbild des Embryos, sondern allein dessen (&Uuml;ber-) Lebensf&auml;higkeit. Auch dieser Entwurf sieht eine verpflichtende Beratung sowie das positive Votum einer Ethikkommission vor.</p>
<p>Die zweistufige Beschr&auml;nkung der Zul&auml;ssigkeit der Durchf&uuml;hrung einer PID &#8211; auf die genetische Vorbelastung mindestens eines Elternteils und die Lebensf&auml;higkeit des Embryos &#8211; soll sicherstellen, dass die Indikationsstellung klar begrenzt bleibe und nicht nachtr&auml;glich ausgeweitet werde. Die Erfahrungen in anderen L&auml;ndern, in denen die PID zugelassen wurde, zeige, dass eine Begrenzung auf schwere Krankheitsbilder nicht m&ouml;glich sei.</p>
<p>Die AutorInnen des zweiten Entwurfs sehen keinen grunds&auml;tzlichen Wertungswiderspruch darin, jene diagnostischen Verfahren, die im Rahmen der vorgeburtlichen genetischen Untersuchung (Pr&auml;nataldiagnostik &#8211; PND) zul&auml;ssig sind, bei der Reproduktionsmedizin (PID) zu verbieten. Die PND diene der Vorsorge, also dem Schutz von Mutter und Kind w&auml;hrend einer Schwangerschaft. Ein Schwangerschaftsabbruch nach einer PND ist laut &sect; 218a Abs. 2 StGB nur dann nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft nach &auml;rztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr f&uuml;r das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeintr&auml;chtigung des k&ouml;rperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und dies nicht auf eine andere f&uuml;r sie zumutbare Weise m&ouml;glich ist. Diese Konfliktlage &#8211; zwischen dem Lebensanspruch des Embryos und der Gesundheit der Schwangeren &#8211; liege jedoch im Rahmen der reproduktionsmedizinischen Behandlung (bei einer PID) nicht vor. Es bestehe keine Schwangerschaft, zudem w&uuml;rden bei der PID gezielt mehrere Embryonen erzeugt, aus denen selektiert werde.</p>
<h5>Grund&shy;satz&shy;kritik an der PID: die Selektion unwerten Lebens</h5>
<p>Bei allen Wertungsunterschieden, die zwischen den drei Gesetzentw&uuml;rfen sichtbar werden, teilen sie jedoch eine grunds&auml;tzliche Einsch&auml;tzung &uuml;ber die von der PID ausgehende Gefahr: die Selektion unwerten Lebens. Eine grunds&auml;tzliche Freigabe der PID &#8211; die keiner der vorliegenden Entw&uuml;rfe vertritt &#8211; wird paradigmatisch ausgeschlossen, da eine solche Freigabe unweigerlich Menschen mit Behinderungen diskriminieren w&uuml;rde. Auf Probe erzeugte Embryonen, die mittels einer PID nach bestimmten Krankheitsmerkmalen oder zu erwartenden Behinderungen aussortiert werden sollen, stellen &#8211; so der Tenor der PID-Kritik &#8211; gewollt oder ungewollt die W&uuml;rde eines jeden Menschen mit den gleichen Merkmalen in Frage. Wenn der Gesetzgeber sich f&uuml;r die Zul&auml;ssigkeit der PID bei &#8222;schweren genetischen Sch&auml;den&#8220; ausspr&auml;che, w&uuml;rde er damit in lebenswerte und lebensunwerte, erw&uuml;nschte oder unerw&uuml;nschte Krankheiten und Behinderungen unterteilen. Eine derartige Entscheidung sei mit der grundgesetzlich verankerten Unantastbarkeit menschlicher W&uuml;rde nicht vereinbar, egal ob sie vom Gesetzgeber selbst oder durch eine Einzelfallentscheidung der Eltern und ihre beratenden &Auml;rzte getroffenen und durch eine Ethikkommission gebilligt werde.</p>
<h5>Wie k&ouml;nnen wir einen b&uuml;rger&shy;recht&shy;li&shy;chen Standpunkt in Sachen PID gewinnen und begr&uuml;nden?</h5>
<p>Wenn wir, wie 2001 von unseren Delegierten beschlossen, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch mit unserer Position zur PID nicht antasten wollen, m&uuml;ssen wir uns zun&auml;chst dar&uuml;ber klar werden, was das eigentlich f&uuml;r den Umgang mit der PID bedeutet. <br />Seit langem wird in der Diskussion um die PID auf Wertungswiderspr&uuml;che hingewiesen. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinen zwei Entscheidungen zum Schwangerschaftsabbruch einen abgestuften Lebensschutz in Bezug auf das vorgeburtliche Leben verneinte, ist die nat&uuml;rlich befruchtete Eizelle nach den Schwangerschaftsurteilen keineswegs absolut gesch&uuml;tzt. Sie darf durch Benutzung einer Spirale oder der &#8222;Pille danach&#8220; an der Einnistung gehindert und ausgeschieden werden. Nach der Nidation darf das ungeborene Leben bis zur 12. Woche abget&ouml;tet werden, wenn die Schwangere die Schwangerschaft als schwere, au&szlig;ergew&ouml;hnliche und unzumutbare Belastung empfindet. Dar&uuml;ber hinaus darf bis zur 22. Woche abgetrieben werden, wenn nach &auml;rztlicher Erkenntnis das Leben oder die k&ouml;rperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren gef&auml;hrdet ist, unter anderem durch die Belastung der Schwangeren mit einem vermutlich behinderten Kind. Es gibt somit durchaus Abstufungen und Abw&auml;gungen beim Lebensschutz des Embryos in vivo. All dies wird aus dem Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau gefolgert, trotz der Schutzpflicht des Staates f&uuml;r die Menschenw&uuml;rde des vorgeburtlichen Lebens.</p>
<p>Beim Embryo in vitro dagegen soll dies nicht gelten. So wird die k&uuml;nstlich in der Petrischale befruchtete Eizelle st&auml;rker gesch&uuml;tzt als im Uterus. Bei ihr soll all das verboten sein, was nicht zur Einpflanzung und damit zur Schwangerschaft f&uuml;hrt. Ein Verbot der PID sch&uuml;tzt also den Embryo in vitro absolut &#8211; im Unterschied zum Embryo in vivo, an dem eine Pr&auml;nataldiagnostik mit folgender Abtreibung zul&auml;ssig bleibt.</p>
<p>Auch das bislang geltende Verbot der verbrauchenden Embryonenforschung steht im Widerspruch zum Stammzellengesetz und zur Praxis der k&uuml;nstlichen Befruchtung: F&uuml;r die k&uuml;nstliche Befruchtung k&ouml;nnen Embryonen erzeugt werden, f&uuml;r die Forschung hingegen sind Embryonen nur unter den Voraussetzungen des Stammzellengesetzes verwendbar.</p>
<p>Diese Situation wirft die Frage auf: Ist das, was wir derzeit in der Rechtsordnung an Abstufungen, Br&uuml;chen und Ungereimtheiten beim Embryonenschutz vorfinden, verfassungsrechtlich aus Gr&uuml;nden des W&uuml;rdeschutzes tats&auml;chlich geboten? Dass diese Br&uuml;che und Ungereimtheiten sich allesamt aus dem Schutz der Menschenw&uuml;rde ergeben sollen, leuchtet jedenfalls nicht ein. Vielmehr wird angesichts dieser Wertungswiderspr&uuml;che sichtbar, dass es bei einem Verbot der PID letztlich um die alte Auseinandersetzung dar&uuml;ber geht, ob das vorgeburtliche Leben absolut zu sch&uuml;tzen ist oder aber ob diesbez&uuml;glich auch andere Erw&auml;gungen gelten d&uuml;rfen. Wollen wir also die in der Auseinandersetzung um den Schwangerschaftsabbruch gewonnenen b&uuml;rgerrechtlichen&nbsp; Positionen nicht aufgeben, m&uuml;ssen wir m.E. strikt gegen ein Verbot der PID argumentieren und &#8211; weitergehend als die bisherigen gesetzgeberischen Vorschl&auml;ge &#8211; die rechtliche Gleichbehandlung der PID mit der PND fordern.</p>
<p>Dabei ist klar, dass einer solchen Argumentation die Kritik am angeblich menschenverachtenden Selektionsvorgang entgegengehalten wird, wie sie z.B. Ernst-Wolfgang B&ouml;ckenf&ouml;rde vor wenigen Tagen in der FAZ vortrug: Die PID sondere nicht nur &#8222;defekte&#8220; Samen- oder Eizellen, sondern menschliche Lebewesen aus, wirke als Selektionsinstrument. Deutlicher k&ouml;nne man nicht zum Ausdruck bringen, dass der Embryo keinen Anteil an menschlicher W&uuml;rde habe. Solche Vorw&uuml;rfe sind keineswegs neu, sie wurden bereits in der Diskussion um die Freigabe des Schwangerschaftsabbruches vorgetragen. Letztlich geht es wieder einmal darum, wie weit ein absoluter W&uuml;rdeschutz des vorgeburtlichen Lebens angenommen wird. Der gesellschaftliche Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruch tut das nicht, wir sollten es deshalb in der Frage der PID auch nicht tun.</p>
<p><i>Rosemarie Will<br />ist Professorin f&uuml;r &ouml;ffentliches Recht an der Humboldt-Universit&auml;t zu Berlin und Bundesvorsitzende der Humanistischen Union. Ihr pers&ouml;nlicher Beitrag zum Thema er&ouml;ffnet die verbandsinterne Diskussion.</i></p>
<p><b>Zum Thema:</b></p>
<p>Ernst-Wolfgang B&ouml;ckenf&ouml;rde, Einspruch im Namen der Menschenw&uuml;rde. FAZ vom 15.3.2011</p>
<p>Deutscher Ethikrat, Stellungnahme Pr&auml;implantationsdiagnostik vom 8.3.2011, abrufbar unter <a href="http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-praeimplantationsdiagnostik.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-praeimplantationsdiagnostik.pdf</a></p>
<p>Leopoldina &#8211; Nationale Akademie der Wissenschaften, Pr&auml;implantationsdiagnostik (PID) &#8211; Auswirkungen einer begrenzten Zulassung in Deutschland. Ad-hoc-Stellungnahme vom 18.1.2011, abrufbar unter <a href="http://www.leopoldina.org/" target="_blank" rel="noopener">http://www.leopoldina.org</a> (-&gt; Politik -&gt; Empfehlungen).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/die-pid-als-buergerrechtsfrage/">Die PID als Bürgerrechtsfrage</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Politik im Netz  Politik für das Netz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/politik-im-netz-politik-fuer-das-netz/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 11:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das Internet als Mittel und Gegenstand der Politik. Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 12-15 Spätestens der US-Präsidentschaftswahlkampf von Barack Obama hat das Bewusstsein für die Möglichkeiten von Politik im Netz geschärft. Aber auch sonst gibt es immer mehr Organisationen, die für Mobilisierung und Kommunikation auf das Internet setzen, es als Mittel der Politik nutzen. Voraussetzung [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/politik-im-netz-politik-fuer-das-netz/">Politik im Netz  Politik für das Netz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Internet als Mittel und Gegenstand der Politik. Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 12-15</p>
<p>Spätestens der US-Präsidentschaftswahlkampf von Barack Obama hat das Bewusstsein für die Möglichkeiten von Politik im Netz geschärft. Aber auch sonst gibt es immer mehr Organisationen, die für Mobilisierung und Kommunikation auf das Internet setzen, es als Mittel der Politik nutzen.</p>
<p>Voraussetzung für politische Partizipation über reines Polit-Marketing hinaus sind ausreichende Netzressourcen für die demokratische Beteiligung, und die Möglichkeit, das Netz unzensiert und auch anonym zu nutzen. Damit wird das Netz nicht nur selbst zum Gegenstand der Politik, die Auseinandersetzungen um die Netzpolitik haben auch zu einer neuen Mobilisierung und Politisierung für den Datenschutz geführt, die von manchen bereits mit der Bewegung gegen die Volkszählungen der 1980er Jahre verglichen wird. Die Rahmenbedingungen haben sich jedoch erheblich verändert: Ging es damals um die einmalige Befragung an der Haustür, ist das Internet heute für viele Menschen fester Bestandteil ihres Alltags, geht es also heute um das eigene Umfeld, in dem man sich täglich bewegt.</p>
<h2 class="auto-created">Das Netz als Mittel der Politik</h2>
<p>Mittel der Politik wird das Netz durch</p>
<ul>
<li>Kampagnen, </li>
<li>Partizipation,</li>
<li>Information,</li>
<li>E-Government. </li>
</ul>
<p>Die Grenzen zwischen den Bereichen sind fließend. Kampagnen oder Information können Rückkanäle, politische Information Kampagnencharakter haben.</p>
<p>Es ist noch nicht vorauszusehen, welchen Erfolg wir der Präsidentschaft von Barack Obama einmal zumessen werden. Jedenfalls: Er wird wohl als erster US-Präsident in die Geschichte eingehen, der seinen Wahlerfolg dem Internet zu verdanken hat. Er konnte damit eine große Zahl von Anhängern mobilisieren, die ihn sowohl finanziell als auch tatkräftig unterstützten. Ein großer Teil seines Wahlkampfs wurde zwar durch Großspender finanziert; es gab aber noch nie so viele Kleinspenden für einen Kandidaten. <br />Auch Kampagnen von unten werden durch das Netz wesentlich erleichtert &#8211; nicht zuletzt wegen der geringeren finanziellen Hürden. Organisationen wie Attac profitieren von den Möglichkeiten des Netzes. Organisationen wie MoveOn in den USA oder CampAct in Deutschland bieten Interessenten eine niederschwellige Möglichkeit der politischen Beteiligung an: Man sendet beispielsweise vorformulierte E-Mails an Abgeordnete. Statt mühseliger abendlicher Sitzungen versprechen sie gewissermaßen politisches Engagement in der Mittagspause. Doch es gibt auch Kritiker: MoveOn habe nichts mit Politik zu tun, so das Internet-Magazin Slate.com, es handele sich vielmehr um eine gruppentherapeutische Übung. Immerhin können damit Gruppen erreicht werden, die der Politik sonst vielleicht ganz fern bleiben würden.</p>
<p>Höherschwellig aber wirksamer waren andere Kampagnen: Die erfolgreiche Massenklage von 35.000 Menschen gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, und E-Petitionen &#8211; allen voran die Petition gegen das Zugangserschwerungsgesetz zur Sperrung von Internet-Seiten, an der sich 134.000 Petenten beteiligten. Ein großer Erfolg &#8211; Beobachter gewannen allerdings den Eindruck, das Anliegen von 134.000 Bürgerinnen und Bürgern würde nicht ernst genommen.<br />Ein weiterer Ansatz partizipativer Politik ist das Konzept Liquid Democracy. Es will die Trennung zwischen direkter und repräsentativer Demokratie verwischen, verflüssigen. Jeder kann sich an Entscheidungsprozessen beteiligen und hat zugleich die Möglichkeit, sich aus Debatten zurückzuziehen und seine Stimme zu delegieren. Die dafür entwickelte technische Plattform Adhocracy nutzt inzwischen auch die Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft, von der noch die Rede sein wird.</p>
<p>Wohl wichtigste Nutzung des Internets ist die Verbreitung von Information. Beispielsweise Indymedia sieht sich als Plattform für die Vernetzung unabhängiger Medienprojekte und als Teil des weltweiten antikapitalistischen Widerstands. Es steht jedem zur Verbreitung von Informationen zur Verfügung; eine redaktionelle Bearbeitung findet nicht statt. Das führt aber auch dazu, dass sich dort Inhalte wiederfinden, die vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft werden.</p>
<p>Zu weiteren Akteuren politischer Information im Netz haben sich Blogger entwickelt. Vor allem in den USA haben sie in vielen Bereichen eine Meinungsführerschaft übernommen, die erheblichen Einfluss auf politische Prozesse nimmt. Einige sehen Blogs als die kommende Form politischen Journalismus. Auch in Deutschland stellen Blogs zunehmend eine Alternative zu gelegentlich als einseitig wahrgenommenen klassischen Medien dar. Medienwatchblogs wie bildblog.de, das die Berichterstattung zunächst der BILD-Zeitung und inzwischen auch anderer Medien kritisch begleitet, oder das netzpolitische Blog netzpolitik.org sind nur zwei der bekanntesten Beispiele dafür.</p>
<p>Andere Portale wollen den politischen Prozess transparenter machen: Bei Abgeordnetenwatch etwa kann man öffentlich Fragen an Bundestagsabgeordnete richten. Es wird dabei sichtbar, wer Bürgeranfragen tatsächlich ernst nimmt und ausführlich inhaltlich antwortet. Ebenso werden Abstimmungen dokumentiert, Interessierte können so die öffentlichen Verlautbarungen der Abgeordneten mit deren tatsächlichem Abstimmungsverhalten vergleichen. Es finden sich dabei durchaus Beispiele, bei denen öffentliche Rede und Stimmverhalten nur schwer in Einklang zu bringen sind. Vielleicht ist das der Grund, warum einzelne Abgeordnete sich dem explizit oder durch Passivität entziehen. Vielleicht sehen sie solche Kanäle aber auch (noch?) nicht als lohnendes Mittel der politischen Kommunikation.</p>
<p>Daneben finden sich im Netz Instrumente, die die Transparenz (nicht nur) politischer Prozesse erhöhen: sogenannte Whistleblower-Portale, allen voran Wikileaks, der Vorläufer Cryptome.org oder das nun angekündigte OpenLeaks. Um die Wirkung derartiger Portale zu stärken, soll die Icelandic Modern Media Initiative (IMMI) freie Rede und investigativen Journalismus besser schützen. Vor allem Wikileaks &#8211; das inzwischen auch verstärkt mit klassischen Medien zusammenarbeitet &#8211; hat eine intensive öffentliche Diskussion über Transparenz und Geheimhaltung ausgelöst. Bedauerlich allerdings, dass sowohl diese wichtige Diskussion als auch die veröffentlichten Inhalte mittlerweile von Debatten über die Person des Initiators und die Aufregung über Trivialitäten auf Boulevard-Niveau überlagert werden. </p>
<p>Über die reine Veröffentlichung hinaus bietet das Netz weitere Möglichkeiten, Informationen darzustellen: durch Kombination von Informationen aus unterschiedlichen Quellen. Ermöglicht werden solche Portale durch Open-Data-Strategien, die darauf abzielen, Datenmaterial offen für die Weiterverarbeitung zugänglich zu machen &#8211; idealerweise in offenen, standardisierten Formaten. Daten können zusammengeführt werden, um so neue Informationen zu generieren.</p>
<p>Zuletzt hängt auch E-Government mit Netzpolitik zusammen. Leitbild ist jedoch ein anderes: Während Netzpolitik vom Bürger ausgeht, der sich an politischen Prozessen beteiligt, steht beim E-Government der Kunde im Vordergrund, der Dienstleistungen von Staat und Behörden in Anspruch nimmt. Die Frage ist, ob wir den Staat als Dienstleister sehen, der ein bestimmtes Leistungsportfolio anbietet, oder ein Gebilde, das wir als Bürgerinnen und Bürger mitgestalten wollen.</p>
<h2 class="auto-created">Das Netz als Gegenstand der Politik</h2>
<p>Das Netz ist aber nicht nur Mittel, es ist auch Gegenstand von Politik. Vor allem Bürger- und Menschenrechtsvereinigungen setzen sich dafür ein, das Netz so zu gestalten, dass eine freie, unzensierte Kommunikation möglich und allgemeiner Zugriff auf die Ressourcen gewährleistet bleibt.</p>
<p>Ein erster Meilenstein waren die Weltgipfel der Informationsgesellschaft 2003 und 2005 in Genf und Tunis. Dort wurden weltweite Prinzipien des Netzes diskutiert. Stärker als sonst üblich, beteiligte sich auch die Zivilgesellschaft an den Diskussionen. In der Nachfolge des Gipfels haben sich die regelmäßig stattfindenden Internet Governance Foren &#8211; national und international &#8211; etabliert. Auch die weltweite Regulierung des Internet durch ICANN bleibt ein dauerhaftes Diskussionsthema.<br />Wesentliche Themen einer Politik, die das Netz zum Gegenstand hat, sind:</p>
<ul>
<li>· Privatheit und Datenschutz vs. Überwachung,</li>
<li>Unzensierte Kommunikation vs. Kontrolle von Inhalten,</li>
<li>Netzneutralität vs. Bevorzugung einzelner Nutzer,</li>
<li>Allgemeiner Zugang vs. Digital Divide,</li>
<li>Freie Inhalte vs. Verwertung als Wirtschaftsgut.</li>
</ul>
<p>Es geht um die Gestaltung des Netzes, damit es allen in gleicher Weise zur Verfügung steht, wie das Wissen der Menschheit verbreitet und genutzt werden kann, und wie gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte &#8211; besonders auf freie Kommunikation und Privatsphäre &#8211; gewahrt werden können.</p>
<p>Das Internet in seiner heutigen Form als World Wide Web hat die Möglichkeiten der Kommunikation, aber auch die Gefahren für die Privatheit, erheblich erweitert &#8211; von staatlicher wie von wirtschaftlicher Seite. Die wachsenden Datensammlungen betreffen inzwischen alle Bereiche des täglichen Lebens: Für verschiedenste Zwecke werden Daten von uns erhoben und verarbeitet. Zusammen mit dem immer schnelleren Fortschritt in der Datenauswertung wird dadurch auch eine umfassende Verhaltenskontrolle möglich. Oftmals werden die Daten von den Nutzern selbst preisgegeben &#8211; häufig leichtfertig oder aus Unwissenheit. Vor allem soziale Netze wie Facebook, Xing oder StudiVZ werden so zu umfassenden Datensammlungen über alle Aspekte des persönlichen Lebens.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht setzt vor allem den staatlichen Datensammlungen Grenzen &#8211; doch es lehnt selten die Datenerhebung im Prinzip ab, sondern definiert Auflagen für ihre Verfassungsmäßigkeit. Auch die letztjährige Entscheidung gegen die Vorratsdatenspeicherung verwarf zwar die Umsetzung in Deutschland, lässt aber den Weg zu einer &#8222;verfassungsmäßigen&#8220; Vorratsdatenspeicherung offen. Entsprechende Forderungen ließen dann auch nicht lange auf sich warten &#8211; aktuelle Diskussionen über eine auf sieben Tage verkürzte Vorratsdatenspeicherung lassen ein Kippen der Diskussion befürchten. Doch die Datenspeicherung an sich ist das Problem, nicht die Dauer der Speicherung. Eine neue Debatte dürfte sich auch aus der Umstellung des Internet auf das neue Übertragungsprotokoll IPv6 ergeben &#8211; die erheblich größere Zahl von Adressen lässt dann eine lebenslange Zuordnung und damit ihre Nachverfolgbarkeit zu.</p>
<p>Dass die Sicherheit von Datenbeständen nicht zu gewährleisten ist, zeigen die sich häufenden Berichte in den Medien über Daten&#8222;verluste&#8220; &#8211; sowohl bei staatlichen als auch bei privatwirtschaftlichen Institutionen. Und davon abgesehen: In einer stabilen, rechtsstaatlichen Demokratie mag man dem Missbrauch noch wirksam begegnen können &#8211; doch können wir das für alle Zeiten garantieren?</p>
<p>Bei Internet-Zensur denkt man zunächst an China und vergleichbare Staaten, bei denen eine umfassende Zensur stattfindet. Gerne werden solche Staaten kritisiert, da diese Zensur mit freiheitlichen Prinzipien moderner Demokratien nicht vereinbar sei. In den letzten Wochen machten vor allem Tunesien und Ägypten von sich reden &#8211; bis hin zur temporären Abschaltung der Infrastruktur.</p>
<p>Doch auch in Europa findet eine Zensurdebatte statt. Begonnen hat die jüngere Diskussion mit der Initiative für das Zugangserschwerungsgesetz, vorgeblich gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch. Nachdem sie zunächst abgeebbt schien, tauchte der Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) auf. Die aktuellste Initiative stammt aus Europa. Innenkommissarin Cecilia Malmström &#8211; im Netz seither häufig &#8222;Censilia&#8220; genannt &#8211;, sorgte für einen Richtlinienentwurf der Kommission, der wieder Netzsperren vorsieht. Nur durch die intensive Arbeit von European Digital Rights (EDRi) konnte (vorläufig) verhindert werden, dass Netzsperren für alle Mitgliedstaaten obligatorisch werden.</p>
<p>Besorgniserregend sind dabei die schnellen Forderungen, auch über den ursprünglichen Zweck hinaus Inhalte zu sperren. Eine einmal geschaffene Infrastruktur zur Sperrung ermöglicht prinzipiell beliebige Zensurmaßnahmen.</p>
<p>Zentrale Forderung der Netznutzer ist die Forderung nach Netzneutralität. Aktivitäten wenden sich gegen die Bevorzugung bestimmter Pakete im Internet &#8211; beispielsweise abhängig von Nutzungsgebühren. Deep Packet Inspection &#8211; &#8222;Hineinschauen&#8220; in die Übertragungspakete &#8211; ermöglicht eine Entscheidung über die Bevorzugung. Offensichtlich kann damit auch Netzverkehr inhaltlich gefiltert oder verändert werden.</p>
<p>Der Zugriff auf Internet-Ressourcen ist nicht gleich verteilt: Von der Digital Divide sind einzelne Gruppen innerhalb der Gesellschaft eines Landes und große Gruppen der Weltbevölkerung betroffen. Nach wie vor gibt es ein erhebliches Gefälle zwischen dem Netzzugang innerhalb der US-amerikanischen und der europäischen Bevölkerung und der Bevölkerung Afrikas. Da dies mit einem Gefälle der Bildungs- und damit der Lebenschancen verbunden ist, muss auch die Reduzierung der digitalen Spaltung ein Ziel der Politik sein.</p>
<p>Gleichzeitig darf es keinen Zwang zur Nutzung des Internet geben, indem bestimmte Dienstleistungen nur noch dort angeboten werden. Nach wie vor heftig umstritten ist die Frage, wie Urheberrechte künftig geschützt werden sollen. Zwischen den Extrempositionen eines Netzes, in dem alles frei zugänglich sein und von den Nutzern gemeinsam weiterentwickelt werden soll, und dem Versuch, durch Digital Rights Management beliebige Restriktionen festzulegen, gibt es eine breite Zone der Differenzierung. Aktuell zeigt die Debatte um das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) die Brisanz dieses Themas. Sperrungen des Internetzugangs für Copyrightverletzungen, strafrechtliche Sanktionierung und Haftung der Provider werden in diesem Zusammenhang diskutiert.</p>
<h2 class="auto-created">Insti&shy;tu&shy;ti&shy;o&shy;nelle und partei&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;sche Verankerung</h2>
<p>Auch beim Deutschen Bundestag und in der Parteienlandschaft wirkt sich Netzpolitik aus: die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages und die Piratenpartei sind Beispiele dafür.</p>
<p>Während sich die Entstehung der Piratenpartei als Ausdruck der Unzufriedenheit vieler Netznutzer mit der Politik der etablierten Parteien verstehen lässt, unternimmt die Enquete-Kommission den Versuch, diese Anliegen in die parlamentarische Arbeit zu integrieren. Die Kommission mit ihren 17 Fraktionsvertretern und 17 Sachverständigen wurde im März 2010 etabliert.</p>
<p>Inwieweit die Einsetzung dieser Kommission durch echtes Interesse, das Thema voranzubringen, oder doch eher durch das überraschende Wahlergebnis der Piratenpartei verursacht ist, wird sich sicherlich in den Ergebnissen zeigen. Wenn auch manche Mitglieder bisher nicht durch wesentliche Beiträge zur Debatte aufgefallen sind, wurden doch einige sehr kompetente Expertinnen und Experten in die Kommission berufen. Bleibt zu hoffen, dass sie nicht als Feigenblatt einer verfehlten Politik missbraucht werden. Die Themenbereiche spannen einen weiten Bogen: Kultur und Medien, Wirtschaft und Umwelt, Bildung und Forschung, Verbraucherschutz, Recht und Innen, Gesellschaft und Demokratie. Ergebnisse und Handlungsempfehlungen sollen bis zur Sommerpause 2012 vorliegen, ein erster Zwischenbericht wird noch für dieses Jahr erwartet.</p>
<p>In Folge der verstärkten Diskussionen über Netzthemen &#8211; vor allen Privatsphäre und geistiges Eigentum &#8211; wurde zuvor bereits die Piratenpartei gegründet. Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag erreichte die Piratenpartei immerhin 2 Prozent. Nach der Wahl ist es aber zunächst etwas stiller geworden.</p>
<p>Kritisiert wird bei der Piratenpartei vor allem der eingeengte Fokus, der sich im Wesentlichen auf Netzthemen beschränkt und damit eine Reihe von gesellschaftlich wichtigen Themen außer Acht lässt. Andere trauen ihr aber eine ähnliche Entwicklung wie den Grünen zu, die zunächst ebenfalls als Ein-Themen-Partei &#8211; für den Umweltschutz &#8211; wahrgenommen wurden.</p>
<p>Dass die Piratenpartei viele Positionen erst noch finden muss, zeigt vielleicht die Gender-Debatte, die auffälligerweise vor allem von einigen Gegnern (und Gegnerinnen!) einer genderorientierten Politik mit Erbitterung geführt wurde und wird. Dabei steht die Aussage, das Geschlecht spiele in der Piratenpartei keine Rolle, in merkwürdigem Kontrast zu teilweise polemisch-aggressiven Forumsbeiträgen.</p>
<h2 class="auto-created">Ausblick</h2>
<p>Netzpolitik ist letztendlich nichts anderes als Gesellschaftpolitik. &#8222;Das Internet &#8230; entwickelt sich zu einem integralen Bestandteil des Lebens vieler Menschen, denn gesellschaftliche Veränderungen finden maßgeblich im und mit dem Internet statt&#8220;, stellt der Antrag zur Einsetzung der Enquete-Kommission fest.</p>
<p>Integraler Bestandteil des Lebens: für viele ist es das schon heute. Damit ist es aber auch ein Spiegelbild der Gesellschaft. Das muss jede Netzpolitik stets berücksichtigen.</p>
<p><i>Stefan Hügel<br />ist Vorsitzender des FIfF &#8211; Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung &#8211; und Mitglied des Ortsvorstands der Humanistischen Union in Frankfurt am Main</i></p>
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		<title>AK Netzpolitik startet</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/ak-netzpolitik-startet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 10:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Arbeitskreise]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 13 Nach langer Vorbereitung ist es endlich soweit: Der im vergangenen Jahr begr&#252;ndete Arbeitskreis Netzpolitik der HU trifft sich erstmals im &#8222;real life&#8220; am 30. April / 1. Mai 2011im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin. Alle Interessierten sind herzlich zu dem Treffen eingeladen, auch Nicht-Mitglieder k&#246;nnen sich gern [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 13</p>
<p>Nach langer Vorbereitung ist es endlich soweit: Der im vergangenen Jahr begr&uuml;ndete Arbeitskreis Netzpolitik der HU trifft sich erstmals im &#8222;real life&#8220; am</p>
<p><b>30. April / 1. Mai 2011<br />im Haus der Demokratie und </b><b>Menschenrechte in Berlin.</b></p>
<p>Alle Interessierten sind herzlich zu dem Treffen eingeladen, auch Nicht-Mitglieder k&ouml;nnen sich gern einbringen.</p>
<p>Bei dem ersten Treffen soll es nat&uuml;rlich um Arbeitsweise und Schwerpunktthemen f&uuml;r die n&auml;chste Zeit gehen. Daneben wird sich der Kreis mit den ersten Entw&uuml;rfen f&uuml;r netzpolitische Thesen der HU besch&auml;ftigen, die der Bundesvorstand vorgelegt hat zu:</p>
<ul>
<li>Netzneutralit&auml;t</li>
<li>Teilhabe &amp; Daseinsvorsorge im Digitalen</li>
<li>Fragen des Urheberrechts.</li>
</ul>
<p>Weitere Thesen zur Medienfreiheit und Zensur, Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowie zur Datenschutzregulierung und staatlichen Informationsangeboten im Netz sollen folgen. Die Entw&uuml;rfe sind im internen Bereich des HU-Wikis zu finden (Wiki-Code I1003) und stehen f&uuml;r alle HU-Mitglieder zur Diskussion. Wir werden dar&uuml;ber in einer der n&auml;chsten Ausgaben der HU-Mitteilungen berichten.</p>
<p>Weitere Informationen &uuml;ber das Treffen k&ouml;nnen nach Redaktionsschluss der Mitteilungen &uuml;ber die Bundesgesch&auml;ftsstelle abgerufen werden oder sind im Netz zu finden unter <a href="https://www.humanistische-union.de/" target="_blank" rel="noopener">https://www.humanistische-union.de/</a><br />veranstaltungen/2011/.</p>
<p><i>Sven L&uuml;ders</i></p>
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		<title>Facebook, Google und Co.: Die Datenschutzlüge</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/facebook-google-und-co-die-datenschutzluege/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 10:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 15/16 Mark Zuckerberg, der Gründer des überaus erfolgreichen Netzwerks Facebook, weiß es genau: Privatsphäre ist out. &#132;Die Menschen fühlen sich wohl dabei, Informationen über sich offener an viele Menschen weiterzugeben.&#8220; Nun ist es sicher richtig, dass zahlreiche Menschen den Gedankenaustausch mit (vermeintlich oder wirklich) Gleichgesinnten auch über große Entfernungen hinweg [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 15/16</p>
<p>Mark Zuckerberg, der Gründer des überaus erfolgreichen Netzwerks Facebook, weiß es genau: Privatsphäre ist out. &#132;Die Menschen fühlen sich wohl dabei, Informationen über sich offener an viele Menschen weiterzugeben.&#8220; Nun ist es sicher richtig, dass zahlreiche Menschen den Gedankenaustausch mit (vermeintlich oder wirklich) Gleichgesinnten auch über große Entfernungen hinweg suchen und sich deshalb über die neuen Möglichkeiten freuen, die das Internet hierzu bietet. Manche mögen auch keine Hemmungen haben, auf der Suche nach Aufmerksamkeit selbst intime Details aus ihrem Privatleben gegenüber einem unbegrenzten Kreis von daran Interessierten freigebig zu offenbaren. Davon zeugen auch bestimmte Fernsehformate, die nicht nur solche Selbstdarstellungsbedürfnisse, sondern auch den Voyeurismus eines Massenpublikums nach Kräften bedienen. Was jeweils als schützenswerte Privatsphäre definiert wird, unterliegt in der Tat einem gesellschaftlichen Wandel. Aber ist sie deshalb wertlos geworden?</p>
<p>Dass viele Nutzer und Nutzerinnen sozialer Netzwerke jedenfalls in Europa dies anders sehen, belegt u.a. eine an der Universität Salzburg durchgeführte empirische Studie (&#132;So-cial Networking Seiten in der Überwachungsgesellschaft&#8220;, vorgestellt von Christian Fuchs, in: Datenschutz und Datensicherheit 7/2010, S. 453 ff.). Danach sind die meisten der befragten Nutzer und Nutzerinnen durchaus besorgt über die Überwachungsrisiken dieser Netzwerke, nutzen sie wegen mangelnder Alternativen aber dennoch, um mit Freunden und Bekannten kommunizieren zu können. Und &#132;Datenschutz&#8220; wird ihnen bei der Anmeldung ja schließlich auch versprochen. Bei Facebook heißt es:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext"><i>&#132;Indem du auf &#130;Registrieren&#8216; klickst, bestätigst du, dass du die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien gelesen hast und diesen zustimmst.&#8220;</i></p>
</blockquote>
<p>Bei dieser kumpelhaft-familiären Ansprache per Du wird es mit dem Datenschutz doch schon seine Richtigkeit haben, denken vermutlich viele. Wer hat auch Lust, die immerhin 13 Textseiten umfassenden &#132;Datenschutzrichtlinien&#8220; von Facebook (übrigens eine schlichte Übersetzung der amerikanischen &#132;privacy policy&#8220; von Facebook ins Deutsche) genau zu lesen? Wer es dennoch tut, gewinnt dann die folgenden klaren Erkenntnisse:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext"><i>&#132;Wir geben deine Informationen an Dritte weiter, wenn wir der Auffassung sind, dass du uns die Weitergabe gestattet hast, damit wir unsere Dienste im Bedarfsfall anbieten können &#8230; Dienstleister können u.U. für einen beschränkten Zeitraum auf deine persönlichen Informationen zugreifen. In diesem Fall schränken wir jedoch ihre Verwendung dieser Informationen mit geeigneten vertraglichen Mitteln und technischen Schutzmechanismen ein.&#8220;</i> </p>
</blockquote>
<p>Von den Vorgaben des Telemediengesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes sind diese schwammigen Formulierungen meilenweit entfernt. Von einer freien und informierten Einwilligung der Kunden in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, wie sie diese Gesetze verlangen, kann in Anbetracht dieser vagen Absichtserklärungen in den &#132;Datenschutzrichtlinien&#8220; von Facebook keine Rede sein. Welche anderen Unternehmen unter welchen Voraussetzungen welche persönlichen Daten erhalten, erfahren die Nutzer und Nutzerinnen dadurch gerade nicht. Und bei anderen weltweit aktiven Internetanbietern sieht es ähnlich aus. So heißt es z.B. bei Google:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext"><i>&#132;Möglicherweise kombinieren wir die von Ihnen bei der Verwendung Ihres Kontos bereitgestellten Informationen mit Informationen aus anderen Google-Services oder Services von Drittanbietern.&#8220;</i></p>
</blockquote>
<p>Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird aber nicht nur durch solche unbestimmten Generalklauseln unterlaufen, sondern auch durch gezielte Täuschung. Auf einer Vielzahl von Webportalen finden sich sog. &#132;Datenschutzerklärungen&#8220;, denen die Nutzer und Nutzerinnen zustimmen sollen. Der Begriff suggeriert, dass damit lediglich erklärt wird, wie der Datenschutz von dem jeweiligen Anbieter sichergestellt wird. In Wahrheit wird mit dem Anklicken dieser &#132;Datenschutzerklärung&#8220; aber die Zustimmung des Kunden zur Weitergabe ihrer Daten an andere Unternehmen erteilt &#150; ein geschicktes Täuschungsmanöver.</p>
<p>Inzwischen ist die gezielte Vermarktung von Millionen personenbezogener Daten von Internetnutzern und -nutzerinnen denn auch keineswegs die Ausnahme, sondern die Regel. Kommerzielle Internetanbieter betrachten ihre Kunden eben nicht als &#132;Netzbürger&#8220;, sondern primär als Warenkonsumenten, die es mit den ausgefeilten Methoden des &#132;data mining&#8220; zu durchleuchten gilt. Häufig als Ort unreglementierter und unzensierter Kommunikation und Information gepriesen, ist das Internet doch zugleich Objekt geballter Marktmacht und Instrument der Ausforschung und Überwachung. Seine Grenzenlosigkeit &#150; im technischen wie im geographischen Sinne &#150; erschwert die Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung seiner Nutzer und Nutzerinnen erheblich: So haben z.B. die Anbieter Facebook und Google ihren Sitz in den USA, sie unterliegen damit nicht den Anforderungen des deutschen Datenschutzrechts und der Kontrolle durch die hiesigen Aufsichtsbehörden. Gleichwohl besteht kein Grund zur Resignation. Mit dem Safe-Harbor-Abkommen aus dem Jahr 2000 soll der niedrige Datenschutzstandard in den USA zumindest teilweise ausgeglichen werden. Zu Recht fordern deutsche Datenschützer eine schärfere Kontrolle der Einhaltung dieses Abkommens. Öffentlicher Protest gegen datenschutzfeindliche Praktiken kann Unternehmen auch zu entsprechenden Verbesserungen veranlassen. Voraussetzung dafür ist aber eine wirksame Aufklärung über die Risiken und Nebenwirkungen der Internetnutzung. Die Anleitung zum risikobewussten Umgang mit den Möglichkeiten des Netzes ist nicht zuletzt auch Bestandteil praktischer Bürgerrechtsarbeit.</p>
<p><i>Prof. Dr. Martin Kutscha <br />lehrt Staatsrecht an der HWR Berlin und ist Mitglied im Beirat der HU.</i></p>
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		<title>Schnüffelklausel gegen Zivilgesellschaft</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/schnueffelklausel-gegen-zivilgesellschaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 10:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Moral & Gesinnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 16/17 Demokratieerkl&#228;rung Hiermit best&#228;tigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes f&#246;rderliche Arbeit gew&#228;hrleisten. Als Tr&#228;ger der gef&#246;rderten Ma&#223;nahme haben wir zudem im Rahmen unserer M&#246;glichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Tr&#228;gern, Referenzen, die j&#228;hrlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 16/17</p>
<p><b>Demokratieerkl&auml;rung</b></p>
<p><i>Hiermit best&auml;tigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes f&ouml;rderliche Arbeit gew&auml;hrleisten.</i></p>
<p><i>Als Tr&auml;ger der gef&ouml;rderten Ma&szlig;nahme haben wir zudem im Rahmen unserer M&ouml;glichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Tr&auml;gern, Referenzen, die j&auml;hrlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der L&auml;nder etc.) und auf eigene Verantwortung daf&uuml;r Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgew&auml;hlten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterst&uuml;tzung extremistischer Strukturen durch die Gew&auml;hrung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird. </i></p>
<p><i>Ort,&nbsp; Datum,&nbsp; rechtsverbindliche Unterschrift</i></p>
<p>Mit &#8222;Demokratieerkl&auml;rung&#8220; betitelt ist ein ideologischer Vorsto&szlig; aus dem Ministerium f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das auch f&uuml;r Engagementpolitik zust&auml;ndige Haus Schr&ouml;der verlangt neuerdings eine Verpflichtungserkl&auml;rung von zivilgesellschaftlichen Initiativen, die Projektmittel aus F&ouml;rderprogrammen des BMFSFJ erhalten (vgl. Infokasten). <br />Betroffen sind derzeit zwei Programme des Jugendministeriums: Die Initiative &#8222;Demokratie st&auml;rken&#8220; (Umfang 2011: 5 Mio. Euro) des BMFSFJ richtet sich seit Mitte 2010 pr&auml;ventiv gegen Linksextremismus und islamistischen Extremismus. Das Programm &#8222;Toleranz f&ouml;rdern &#8211; Kompetenz st&auml;rken&#8220;&nbsp; (Umfang 2011: 24 Mio. Euro) f&uuml;hrt seit Anfang 2011 die Arbeit fr&uuml;herer Jugendprogramme gegen Rechtsextremismus fort. Die Regiestelle f&uuml;r dieses Programm ist beim Bundesamt f&uuml;r Zivildienst (BAZ) im Gesch&auml;ftsbereich des BMFSFJ.</p>
<p>Die Erkl&auml;rung verlangt nicht nur ein blo&szlig;es Bekenntnis der Zuwendungsempf&auml;nger zur Verfassungstreue: Gefordert wird dar&uuml;ber hinaus die aktive Recherche zu einem m&ouml;glichen extremistischen Hintergrund aller Personen und Organisationen, die am Projekt beteiligt sind oder mit denen die Initiative kooperiert, z.B. als Teilnehmende an einem Podium oder Workshop. Hierf&uuml;r m&uuml;ssen von den Projektmachern alle verf&uuml;gbaren Informationen recherchiert und ausgewertet, Informanten anderer Projekttr&auml;ger befragt und Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Bundesl&auml;nder konsultiert werden. Wie ein B&uuml;rge tr&auml;gt der Zuwendungsempf&auml;nger letztlich die Gesamtverantwortung f&uuml;r die Verfassungstreue aller Beteiligten.</p>
<p>Eine ernsthafte kritische Auseinandersetzung mit Extremisten soll zwar z.B. f&uuml;r antifaschistische und antirassistische Projekte prinzipiell m&ouml;glich bleiben. Dennoch m&uuml;ssen k&uuml;nftig zahlreiche Besonderheiten beachtet werden, will man keine R&uuml;ckforderungen, Schadenersatzzahlungen oder den Ausschluss von der Vergabe k&uuml;nftiger F&ouml;rdermittel riskieren. N&auml;here Informationen zur &#8222;richtigen&#8220; Anwendung des Demokratiebekenntnisses liefern die &#8222;Hinweise zur Erkl&auml;rung f&uuml;r Demokratie in den Programmen &#8218;Toleranz f&ouml;rdern &#8211; Kompetenz st&auml;rken&#8216; und &#8218;Initiative Demokratie st&auml;rken'&#8220; [1]: So ist beispielsweise &#8222;eine Zusammenarbeit mit der Partei &#8216;DIE LINKE&#8217; (&#8230;) nicht grunds&auml;tzlich ausgeschlossen&#8220;, wohl aber mit einzelnen ihrer Untergliederungen wie der &#8222;Kommunistischen Plattform&#8220; oder der &#8222;Sozialistischen Linken&#8220;. Bei Kooperationen mit Vertreterinnen oder Vertretern dieser Partei sei immer zu &#8222;ber&uuml;cksichtigen, dass diese Partei sehr heterogen agiert.&#8220; Im Zweifelsfall wird geraten, Kontakt mit den zust&auml;ndigen (Verfassungsschutz-) Beh&ouml;rden aufzunehmen, bei Unklarheiten &#8222;sollte eine R&uuml;ckfrage des Tr&auml;gers beim Land oder beim Bund erfolgen.&#8220; Auch das BMFSFJ oder die Regiestelle beim BAZ seien gern bereit zur Nachhilfe in Sachen Verfassungstreue: Einschl&auml;gige Hinweise pr&uuml;fen BMFSFJ oder die Regiestelle beim BAZ &#8222;in Abstimmung mit den anderen zust&auml;ndigen Bundesministerien bzw. mit den Verfassungsschutzbeh&ouml;rden&#8220;. Eine zus&auml;tzliche Kontrolle erfolgt dann nach Projektende im Rahmen der Verwendungsnachweispr&uuml;fung durch die Beh&ouml;rde.</p>
<p>Der Zwang zur st&auml;ndigen, umfassenden Kontrolle auch indirekt Projektbeteiligter zeitigt fatale Wirkungen: B&uuml;rokratieaufwand und ggf. wachsendes Misstrauen (evtl. Bespitzelung konkurrierender Projekte?) sch&auml;digen nicht nur die Vertrauenskultur im Netzwerk zivilgesellschaftlicher Projekte gegen rechts. Sie sind auch Ausdruck eines &uuml;berholten Staatsverst&auml;ndnisses: Der engagementpolitische Roll-Back bevormundet anstatt zu ermuntern, sch&uuml;rt Misstrauen und Generalverdacht, setzt den Obrigkeitsstaat anstelle zivilgesellschaftlicher Initiative und b&uuml;rgerschaftlichem Engagement. Der Verfassungsjurist Ulrich Battis bezeichnete die Extremismusklausel in einem Gutachten als verfassungsrechtlich teilweise unhaltbar. [2] So sei insbesondere die Verpflichtung zur Kontrolle der Projektpartner unzumutbar, unbestimmt und unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig.</p>
<p>Der Protest gegen diesen &#8222;Radikalenerlass&#8220; nimmt zu. Zum &#8222;Aktionstag f&uuml;r Demokratie &#8211; gegen Misstrauen und Bekenntniszwang&#8220; (Veranstalter: Aktion S&uuml;hnezeichen Friedensdienste e.V., Kulturb&uuml;ro Sachsen e.V., Opferperspektive Brandenburg e.V. und Verein f&uuml;r Demokratische Kultur in Berlin e.V.) wurden am 1. Februar etwa 1000 Protestschreiben an Ministerin Schr&ouml;der und Bundeskanzlerin Merkel gesendet. Beteiligt waren u.a. SPD, B&uuml;ndnis 90/ Die Gr&uuml;nen, Die LINKE, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Initiativen und das Berliner Haus der Demokratie und Menschenrechte. Einige Initiativen schalteten an diesem Tag aus Protest ihre Internet-Angebote ab. Der Protest verhallte ungeh&ouml;rt. Kurz darauf, am 10. Februar wurden die Antr&auml;ge der Oppositionsparteien zur Abschaffung der &#8222;Best&auml;tigungserkl&auml;rung&#8220; im Bundestag abgelehnt.</p>
<p>Trotz aller Proteste macht die Schn&uuml;ffelklausel weiter Karriere: Am 16. M&auml;rz 2011 wurde im Ausschuss f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Antrag von CDU/CSU und FDP zur Weiterentwicklung der Extremismusklausel mit den Stimmen der Koalition verabschiedet: &#8222;Programme zur Bek&auml;mpfung von politischem Extremismus weiterentwickeln und st&auml;rken&#8220; (BT-Drs. 17/4432). Und auch die L&auml;nderebene kommt hinzu. Im Februar wurde die Demokratieerkl&auml;rung vom S&auml;chsischen Innenministerium &uuml;bernommen und ist dort Voraussetzung f&uuml;r Projektantr&auml;ge im Bereich des zivilgesellschaftlichen Engagements, wie z.B. &#8222;Weltoffenes Sachsen&#8220;.</p>
<p>Die HU plant, das Thema gemeinsam mit anderen B&uuml;rgerrechtsorganisationen weiter zu verfolgen.</p>
<p><i>Tobias Baur<br />ist Mitglied des Bundesvorstands der Humanistischen Union und dort u.a. f&uuml;r die Themen freiwilliges Engagement / Partizipation zust&auml;ndig. </i></p>
<p>[1] <a href="http://www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de/fileadmin/Content/Downloads/Demokratieerklaerung_FAQs.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de/fileadmin/Content/Downloads/Demokratieerklaerung_FAQs.pdf</a> (Stand 12.1.2011)</p>
<p>[2] <a href="http://www.tagesschau.de/inland/extremismuserklaerung100.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.tagesschau.de/inland/extremismuserklaerung100.html</a> (Stand: 10.2.2011).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/schnueffelklausel-gegen-zivilgesellschaft/">Schnüffelklausel gegen Zivilgesellschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zeitzeugen gesucht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/zeitzeugen-gesucht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 10:39:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 17 Sie waren dabei, als die Humanistische Union gegen Notstandsgesetze und Radikalenerlass protestierte? Sie erinnern sich noch an die Entr&#252;stung, die das Recht zum Schwanger-schaftsabbruch, die ersten Patientenverf&#252;gungen oder die Anerkennung der Homosexualit&#228;t hervorriefen? Wir w&#252;rden gern Ihre Geschichte aus 50 Jahren Humanistischer Union h&#246;ren. Bitte melden Sie sich in [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 212 (1/2011), S. 17</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fdgo-small.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4095 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fdgo-small-354x450.jpg" alt="Zeitzeugen gesucht" width="354" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fdgo-small-354x450.jpg 354w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fdgo-small-590x750.jpg 590w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fdgo-small-472x600.jpg 472w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fdgo-small-265x337.jpg 265w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fdgo-small.jpg 600w" sizes="(max-width: 354px) 100vw, 354px" /></a></span></p>
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<p>Sie waren dabei, als die Humanistische Union gegen Notstandsgesetze und Radikalenerlass protestierte? Sie erinnern sich noch an die Entr&uuml;stung, die das Recht zum Schwanger-schaftsabbruch, die ersten Patientenverf&uuml;gungen oder die Anerkennung der Homosexualit&auml;t hervorriefen? Wir w&uuml;rden gern Ihre Geschichte aus 50 Jahren Humanistischer Union h&ouml;ren. Bitte melden Sie sich in der Bundesgesch&auml;ftsstelle.</p>
<p>Grafik: Anonymes Plakat aus dem Archivbestand der HU.</p>
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