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	<title>vorgänge 191: Wie wir arbeiten werden Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/191-vorgaenge/publikation/editorial-27/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 21:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 191, Heft 3/2010, S. 1-3 Allen Prognosen eines Endes der Arbeitsgesellschaft zum Trotz ist die Arbeit nach wie vor ein bestimmender Faktor der gesellschaftlichen Lebenswelt. Über sie definiert sich die soziale Identität des Einzelnen, sie ist die zentrale Arena, in der sich Normen des Zusammenlebens verwirklichen, an der Politik gemessen wird. Arbeitsleistung [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/191-vorgaenge/publikation/editorial-27/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 191, Heft 3/2010, S. 1-3</p>
<p>Allen Prognosen eines Endes der Arbeitsgesellschaft zum Trotz ist die Arbeit nach wie vor ein bestimmender Faktor der gesellschaftlichen Lebenswelt. Über sie definiert sich die soziale Identität des Einzelnen, sie ist die zentrale Arena, in der sich Normen des Zusammenlebens verwirklichen, an der Politik gemessen wird. Arbeitsleistung ist gleichermaßen gesellschaftliche Anforderung wie individuelle Selbstverwirklichung, prekäre Beschäftigung wird als Stigma empfunden, Arbeitslosigkeit als Ausgrenzung wahrgenommen. Im letzten Jahrzehnt ist der Arbeitsmarkt in Deutschland einem rasanten Wandel unterworfen gewesen. Er ist charakterisiert durch den Rückgang des einst dominierenden Modells der lebenslangen Vollerwerbsstelle des male breadwinner, durch eine Segmentierung nach Beschäftigungsformen, wachsende Disparitäten bei Einkommen und Beschäftigungssicherheit, einer Abkehr vom Leitgedanken der Statussicherung bei der Arbeitslosenversicherung und einer Hinwendung zu Formen der Aktivierung, Flexibilisierung und des Selbstmanagements. Für diesen Wandel steht emblematisch das Kürzel &#8222;Hartz IV&#8220;. Die Einführung der entsprechenden Gesetze hat nicht nur die Arbeitswelt, sondern auch die politische Landschaft nachhaltig verändert. Und so kam es bereits wenige Monate nach dieser Einführung zu ersten Reformen der Reformen. Mittlerweile werden auch die Parameter, an denen seinerzeit Erfolg oder Misserfolg gemessen wurden, in Frage gestellt und zuletzt verfügte das Bundesverfassungsgericht Änderungen bei der Ausgestaltung des Gesetzes. Doch ein einfaches Zurück zum Status quo ante wird es nicht geben. Grund genug, auszuloten, welche Richtung die weitere Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nehmen soll. Dazu will diese Ausgabe der <i>vorgänge </i>Denkanstöße geben.</p>
<p><i>Martin Dietz</i> und <i>Ulrich Walwei</i> werfen einen Blick auf den gespaltenen Arbeitsmarkt der Zukunft. Das Wachstum der Industrie und des Dienstleistungssektors wird im Zusammenspiel mit einer abnehmenden Erwerbsbevölkerung eine verstärkte Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften zeitigen. Dem wird ein Überangebot an Niedrigqualifizierten gegenüberstehen.</p>
<p><i>Olaf Struck, Roland Back, Matthias Dütsch</i> und <i>Verena Liebig </i>ziehen eine kritische Bilanz der bisherigen Arbeitsmarktpolitik. Auch wenn sich das Beschäftigungsniveau erhöht hat, so könne nicht davon gesprochen werden, dass die strukturellen Probleme überwunden wurden. Die Mängel bestehen vor allem bei der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik sowie in einer seit Langem ungenügenden schulischen und beruflichen Erst-und Fortbildung.</p>
<p><i>G. Günter Voß</i> erkennt in der rapiden Zunahme psychosozialer Erkrankungen das Ergebnis eines entgrenzten Arbeitsprozesses, der den Einzelnen verhaltensstabilisierender Sicherheiten beraubt und ihn zu einem permanenten Selbstmanagement nötigt.</p>
<p><i>Claudia Weinkopf </i>untersucht die Ausformungen und Gründe des wachsenden Niedriglohnsektor. Diese liegen nicht allein in den niedrigen Qualifikationen der Betroffenen, auch Arbeitnehmer mit Berufsausbildung haben mit schlechter Entlohnung zu kämpfen. Ein wirksames Gegenmittel, das sich bereits in anderen europäischen Staaten bewährt hat, ist ein verbindlicher Mindestlohn.</p>
<p><i>Claudia Heintze</i> widerlegt die Mär, dass geringe Entlohnung und ein schlanker Staat den Standort stärken und Beschäftigung sichern. Sie verdeutlicht am Beispiel der skandinavischen Länder, dass vielmehr ein starker staatlicher Sektor Bedingung einer hohen Beschäftigungsrate, guter Qualität der Arbeit und gute Bezahlung ist und dies keinesfalls mit einer hohen Staatsverschuldung einhergehen muss.</p>
<p><i>Günther Schmidt</i> sieht den Einzelnen in seinem Erwerbsleben multiplen Risiken ausgesetzt, auf welche die bisherige Arbeitslosenversicherung nur noch ungenügende Antworten gibt. Gefragt sei deshalb eine Neuordnung des Arbeitsmarktes hin zu einer Beschäftigungssicherung, die nicht nur Arbeit, sondern auch riskante Arbeitsübergänge belohnt: Etwa Übergänge zwischen Vollzeit und Teilzeit, abhängiger und selbständiger Beschäftigung, Bildung und Arbeit, bezahlter Arbeit und gesellschaftlich notwendiger, aber unbezahlbarer Erziehungs- oder Pflegearbeit.</p>
<p><i>Oliver Nachtwey</i> sieht die Gewerkschaften durch die neuen Beschäftigungsformen vor Herausforderungen gestellt, auf die sie noch keine passenden Antworten gefunden haben. Eine organisationspolitische Wende, die mit neuen Konzepten das Schwinden gewerkschaftlicher Macht stoppen könnte, sei bislang nicht absehbar. In der Gesellschaft grassiere die Kritik an der Marktwirtschaft, aber den Gewerkschaften gelinge es bislang noch nicht, sich als Gegenmacht zur Marktmacht zu präsentieren, die über die Neubelebung der sozialen Marktwirtschaft der Vergangenheit hinausgeht.</p>
<p><i>Klaus Dörre</i> kennzeichnet die Dynamik kapitalistischer Entwicklung als einen fortwährenden Prozess der Landnahme, bei dem brachliegende Potenziale der Verwertung unterworfen und nicht mehr profitable Bereiche abgestoßen werden. Diese Dynamik stößt mit der sich verschärfenden ökologischen Krise an ihre Grenzen.</p>
<p><i>Alexandra Manske</i> und <i>Norman Ludwig</i> belegen am Beispiel der Kommunikationsbranche, dass auch hohe Qualifikationen nicht vor Niedrigeinkommen und prekärem Status schützen.</p>
<p>Für <i>Volker Neumann </i>wurde mit dem Hartz IV-Urteil des BVerfG ein neues Grundrecht für Arme geschaffen, das allerdings nicht, wie manche gehofft haben, deren Existenzminimum substanziell festlegt, sondern lediglich die Verfahrensweise zu seiner Bestimmung normiert.</p>
<p>In seinem Essay verteidigt <i>Jan-Werner Müller </i>den Verfassungspatriotismus als integrativen Modus demokratischer Willensbildung, der in der durchaus</p>
<p>streitbaren Vermittlung zwischen universellen Prinzipien und den spezifischen Erfahrungen historisch konstituierter Kollektive eine für alle annehmbare Verfassungskultur hervorbringt und sich darin von dem Loyalität fordernden nationalen Liberalismus abhebt.</p>
<p><i>Markus Holzinger </i>analysiert die Gründe und Funktionen der in Folge von Globalisierung und Transnationalisierung zunehmenden Informalisierung der Politik und betrachtet theoretische Ansätze, die dies als Kosmopolitismus und Ausdruck einer Weltgesellschaft betrachten, eher skeptisch.</p>
<p>Für <i>Ulrich Finckh </i>sind die Möglichkeit des Stimmen-Splittings bei Wahlen und die damit einhergehenden Überhangmandate ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und Anlass, über eine Reform des Wahlrechts nachzudenken.</p>
<p>Ich wünsche Ihnen zu dieser Ausgabe der <i>vorgänge </i>wie immer eine anregende Lektüre.</p>
<p>Ihr</p>
<p>Dieter Rulff</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/191-vorgaenge/publikation/editorial-27/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Der Arbeitsmarkt der Zukunft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 21:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Trends und Perspektiven, aus: vorg&#228;nge Nr. 191, Heft 3/2010, S. 4-17 I. Einf&#252;hrung Die Diskussion um die Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes pendelt in den letzten Jahren zwischen Extremen. W&#228;hrend nach dem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit auf &#252;ber f&#252;nf Millionen Menschen im Jahr 2005 und auch im Verlauf der mittlerweile wieder ausklingenden Wirtschaftskrise Massenarbeitslosigkeit und die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/191-vorgaenge/publikation/der-arbeitsmarkt-der-zukunft/">Der Arbeitsmarkt der Zukunft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Trends und Perspektiven,</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 191, Heft 3/2010, S. 4-17</p>
<h2 class="auto-created">I. Einf&uuml;hrung</h2>
<p>Die Diskussion um die Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes pendelt in den letzten Jahren zwischen Extremen. W&auml;hrend nach dem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit auf &uuml;ber f&uuml;nf Millionen Menschen im Jahr 2005 und auch im Verlauf der mittlerweile wieder ausklingenden Wirtschaftskrise Massenarbeitslosigkeit und die Abkopplung ganzer Bev&ouml;lkerungsschichten vom Erwerbsleben bef&uuml;rchtet wurden, r&uuml;ckten im vergangenen Aufschwung die Schlagw&ouml;rter <i>Vollbesch&auml;ftigung </i>und <i>Fachkr&auml;ftemangel </i>in den Vordergrund. Wenn die wirtschaftliche Erholung weiter voranschreitet und sich die Erwartungen f&uuml;r den Arbeitsmarkt erf&uuml;llen, wird sich die Diskussion in den n&auml;chsten Jahren voraussichtlich wieder verst&auml;rkt in diese Richtung verlagern.</p>
<p>Was ist f&uuml;r die Zukunft des deutschen Arbeitsmarktes zu erwarten? Um sich dieser Frage zu n&auml;hern, ist es sinnvoll, einen Schritt zur&uuml;ckzutreten und sich die langfristigen Entwicklungen auf der Angebots-und der Nachfrageseite des Arbeitsmarktes zu vergegenw&auml;rtigen. Aus dem Grad der Passung beider Marktseiten lassen sich die Zukunftsperspektiven des deutschen Arbeitsmarktes ablesen. Dabei wird deutlich, dass sich Deutschland auf einem Pfad zu einem zweigeteilten Arbeitsmarkt bewegt. Beide Seiten, der eines relativ stabilen Kernarbeitsmarktes und der eines relativ flexiblen Randarbeitsmarktes, sollen n&auml;her beleuchtet werden: zun&auml;chst die Herausforderungen, die sich aus einem absehbaren Fachkr&auml;ftemangel ergeben, dann die Probleme wettbewerbsschw&auml;cherer Arbeitnehmer mit der Gefahr (dauerhafter) Arbeitslosigkeit und der zunehmenden Unsicherheit atypischer Erwerbsformen oder niedrig bezahlter Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisse.</p>
<h2 class="auto-created">II. Langfris&shy;tige Trends auf Angebots&shy;-und Nachfra&shy;ge&shy;seite </h2>
<p>Arbeit ist kein Gut wie jedes andere. Dies ergibt sich schon daraus, dass die Arbeitskraft untrennbar mit dem Menschen verbunden ist. Arbeit dient nicht nur dem Einkommenserwerb als Voraussetzung f&uuml;r den pers&ouml;nlichen Konsum, sondern bestimmt auch das Selbstwertgef&uuml;hl und den gesellschaftlichen Status. Schlie&szlig;lich besitzt die Erwerbst&auml;tigkeit h&auml;ufig einen Wert an sich, dient der Selbstverwirklichung und erf&uuml;llt damit die Eigenschaften eines Konsumguts. Die in der &Ouml;konomik traditionell verwendete Arbeitsleidhypothese wird den vielf&auml;ltigen Dimensionen der Erwerbsarbeit daher nicht ganz gerecht.</p>
<p>Aus der besonderen Bedeutung der Erwerbsarbeit ergibt sich umgekehrt, dass Arbeitslosigkeit nicht nur mit einem niedrigeren Einkommen, sondern auch mit einem gesellschaftlichen Statusverlust sowie einer geringeren Selbstachtung verbunden ist. Hieraus l&auml;sst sich eine Nachfrage nach formalen Institutionen zur Absicherung der Arbeitsverh&auml;ltnisse ableiten. Diese beziehen sich einerseits auf die Stabilit&auml;t der bestehenden Arbeitsverh&auml;ltnisse (K&uuml;ndigungsschutz oder aktuell die Regelungen zur Kurzarbeit) und andererseits auf die finanzielle Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit.</p>
<p>Wegen der Besonderheiten des Gutes Arbeit spielen auf dem Arbeitsmarkt soziale Normen insbesondere in Form von Gerechtigkeits&uuml;berlegungen eine wichtige Rolle. Formale Institutionen und Arbeitsmarktbedingungen wie L&ouml;hne und Arbeitszeiten, die Ausgestaltung der Arbeitslosenunterst&uuml;tzung oder die Regulierung von Erwerbsformen werden im Lichte dieser Normen beurteilt. Aus dem Zusammenspiel der formalen und informellen Regeln leitet sich das individuelle Verhalten auf dem Arbeitsmarkt ab. &Auml;hnliches gilt auch f&uuml;r die betriebliche Arbeitsbeziehung. Arbeitsvertr&auml;ge sind unvollst&auml;ndig, weil Leistung und Gegenleistung nicht abschlie&szlig;end zu regeln sind. Informationsasymmetrien bieten Arbeitnehmern zudem einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Leistungserbringung. Die Effizienz meist auf Dauer angelegter Arbeitsbeziehungen l&auml;sst sich daher nicht allein durch Kontrolle und Sanktionen erh&ouml;hen, sondern wird auch &uuml;ber Reziprozit&auml;tsnormen im Sinne eines &#8222;Wie Du mir, so ich Dir&#8220; geregelt (Dietz 2006). Trotzdem ist wie auf anderen M&auml;rkten das Verh&auml;ltnis von Angebot und Nachfrage entscheidend f&uuml;r das gesamtwirtschaftliche Arbeitsmarktergebnis. Daher sollen im Folgenden langfristige Trends bei Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage beleuchtet werden.</p>
<h2 class="auto-created">II.a. Nachfra&shy;ge&shy;seite </h2>
<p>F&uuml;r den k&uuml;nftigen Bedarf an Arbeitskr&auml;ften ist die l&auml;ngerfristige wirtschaftliche Entwicklung zentral. Deutschland ist ein Hochtechnologie-, Hochqualifikation- und Hochlohnland und wird es auch bleiben. Durch den im Zuge der Globalisierung wachsenden internationalen Wettbewerb wird es darauf ankommen, sich auf den Weltm&auml;rkten zu behaupten und neue Potenziale zu erschlie&szlig;en. Das in Deutschland traditionell starke Verarbeitende Gewerbe ist durch seine Exportorientierung ein wichtiger Treiber der wirtschaftlichen Entwicklung.</p>
<p>Unabh&auml;ngig davon wird die Besch&auml;ftigung im Dienstleistungssektor weiter zulegen. Bislang resultierte ein Teil der sektoralen Besch&auml;ftigungsumschichtung auch aus der Auslagerung produktionsnaher Dienstleistungen aus dem Verarbeitenden Gewerbe. Der Trend zur Dienstleistungsgesellschaft darf daher nicht als De-Industrialisierung gedeutet werden. Vielmehr d&uuml;rfte auch das k&uuml;nftige Verh&auml;ltnis von Industrie und Dienstleistungen durch Komplementarit&auml;t und nicht durch Substitution gekennzeichnet sein (Fuchs/Zika 2010). Zwar wird der technische Fortschritt der Industrie weitere M&ouml;glichkeiten der Rationalisierung er&ouml;ffnen und somit dort zu einem geringeren Arbeitseinsatz f&uuml;hren. Dennoch ist zu erwarten, dass die Bruttowertsch&ouml;pfung im Verarbeitenden Gewerbe auch in Zukunft &uuml;berdurchschnittlich w&auml;chst.</p>
<p>L&auml;ngerfristige Projektionen des Arbeitskr&auml;ftebedarfs gehen davon aus, dass die Erwerbst&auml;tigkeit bei einem Trendwachstum des Bruttoinlandsprodukts von 1,7 Prozent bis zur Mitte der Dekade noch um einige Hunderttausend zulegen k&ouml;nnte (Fuchs/Zika 2010). Danach setzt eine Phase der Stagnation ein, die zu Beginn des n&auml;chsten Jahrzehnts in einen R&uuml;ckgang des Arbeitskr&auml;ftebedarfs m&uuml;ndet. Eine wichtige Rolle spielt dabei die demographische Entwicklung, denn eine r&uuml;ckl&auml;ufige und alternde Bev&ouml;lkerung sorgt f&uuml;r Engp&auml;sse am Arbeitsmarkt, die vermutlich zu Lohnsteigerungen und damit zu einer sinkenden Besch&auml;ftigungsintensit&auml;t des Wirtschaftswachstums f&uuml;hren werden.</p>
<p>Bedeutsame Verschiebungen des Arbeitskr&auml;ftebedarfs wird es aber nicht nur in sektoraler Hinsicht geben, sondern auch in Bezug auf die Zusammensetzung der Arbeitskr&auml;ftenachfrage nach Qualifikationen. Der Trend zur H&ouml;herqualifizierung betrifft nicht nur das Verarbeitende Gewerbe. Auch bei den unternehmensbezogenen Diensten und in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales wird ein hohes Ma&szlig; an Wissen und Kompetenz verlangt. Prognosen gehen davon aus, dass der Bedarf an Akademikern weiter steigt, die Nachfrage nach Absolventen des dualen Systems in etwa gleich bleibt und Geringqualifizierte weniger gefragt sein werden (Helmrich/Zika 2010).</p>
<h2 class="auto-created">II.b. Angebots&shy;seite</h2>
<p>F&uuml;r die Entwicklung des k&uuml;nftigen Arbeitskr&auml;fteangebots, also die Zahl der verf&uuml;gbaren Arbeitskr&auml;fte (&#8222;Erwerbspersonenpotenzial&#8220;) sind drei Faktoren ma&szlig;geblich: die Demographie, die Arbeitsmarktbeteiligung der Bev&ouml;lkerung im erwerbsf&auml;higen Alter und der Saldo aus Zu-und Abwanderungen. Das Erwerbspersonenpotenzial ist in den Jahren nach der Vereinigung noch kr&auml;ftig gestiegen, w&auml;hrend es sich am aktuellen Rand nach unten entwickelt. Zudem sieht sich Deutschland bereits seit einigen Jahren einer Alterung der Gesellschaft gegen&uuml;ber. Damit werden die j&uuml;ngeren, in den Arbeitsmarkt nachr&uuml;ckenden Kohorten immer weniger in der Lage sein, die &auml;lteren, aus dem Arbeitsmarkt ausscheidenden Kohorten zahlenm&auml;&szlig;ig zu ersetzen. In den neunziger Jahren wurde dieser demographische Effekt noch durch Migration und die st&auml;rkere Arbeitsmarktpartizipation von Frauen &uuml;berkompensiert. Diese Zeiten sind aber vorbei. Inzwischen dominiert der demographisch bedingte R&uuml;ckgang die Entwicklung des Erwerbspersonenpotenzials.</p>
<p>Projektionen des Instituts f&uuml;r Arbeitsmarkt-und Berufsforschung (IAB) ergeben, dass das Erwerbspersonenpotenzial von knapp 45 Mio. in 2008 auf knapp 43 Mio. in 2020 sinken wird. In 2025 l&auml;ge es dann noch bei 41,1 Mio. und damit nicht mehr weit entfernt von der Zahl der projizierten Erwerbst&auml;tigkeit (Abb. 1).</p>
<p>XXXXXX Grafik<br />Abbildung 1: Arbeitsmarktbilanz 1995 bis 2025*</p>
<p>Diese Entwicklung von Arbeitskr&auml;fteangebot und -nachfrage sollte indes nicht zu dem voreiligen Schluss f&uuml;hren, dass der Bundesrepublik die Vollbesch&auml;ftigung in den Scho&szlig; fallen wird. Zwar ergibt sich aus den Modellrechnungen ein starker R&uuml;ckgang der Unterbesch&auml;ftigung aus Arbeitslosigkeit und Stiller Reserve auf rund ein Viertel des heutigen Niveaus. Eine solche rein rechnerische Verbesserung setzt aber voraus, dass der projizierte Arbeitskr&auml;ftebedarf auch in seiner Struktur gedeckt werden kann und es nicht zu gravierenden Stellenbesetzungsproblemen kommt. Dies scheint jedoch sehr fraglich zu sein. So steigen die Qualifikationsanforderungen der Unternehmen bei gleichzeitiger Bildungsstagnation. Weiterhin w&auml;chst der Ersatzbedarf f&uuml;r die demn&auml;chst ausscheidenden Kohorten, die eine gute Qualifikationsstruktur aufweisen. Die schw&auml;cher nachr&uuml;ckenden j&uuml;ngeren Kohorten versorgen den Arbeitsmarkt damit immer weniger mit &#8222;neuem Humankapital&#8220;, sodass qualitative Engp&auml;sse zu erwarten sind. Im Ergebnis k&ouml;nnte es also zu einer &Uuml;bernachfrage bei gut qualifizierten Arbeitskr&auml;ften kommen, wohingegen sich die Situation der Geringqualifizierten weiter verschlechtert. Ein zunehmender Fachkr&auml;ftemangel st&uuml;nde also einer sich verfestigenden Arbeitslosigkeit gegen&uuml;ber. Diesen Szenarien widmen wir uns in den folgenden Abschnitten.</p>
<h2 class="auto-created">III. Stabile Arbeits&shy;be&shy;zie&shy;hungen in Zeiten eines erh&ouml;hten Fachkr&auml;f&shy;te&shy;be&shy;darfs </h2>
<p>Im letzten Aufschwung wurden die Folgen des Zusammenspiels aus demographischer Entwicklung und dem st&auml;rker werdenden qualifikationsspezifischen Mismatch auf dem Arbeitsmarkt bereits sp&uuml;rbar. Obwohl noch nicht von einem fl&auml;chendeckenden Fachkr&auml;ftemangel gesprochen werden konnte, klagten Betriebe &uuml;ber Rekrutierungsprobleme, und die Diskussion um die volkswirtschaftlichen Sch&auml;den eines solchen Ungleichgewichts gewann an Fahrt.[1]</p>
<p>Die Konsequenzen dieser Entwicklung lassen sich in der mittlerweile wohl hinter uns liegenden Wirtschaftskrise beobachten. F&uuml;hrt man sich den starken Einbruch des Bruttoinlandsprodukts vor Augen, so ist der deutsche Arbeitsmarkt nahezu unbeschadet aus der Krise hervorgegangen. Hinter den relativ milden Ver&auml;nderungen auf aggregierter Ebene verbergen sich jedoch starke Ver&auml;nderungen der Arbeitszeit und der Arbeitsproduktivit&auml;t (Fuchs et al. 2010). Der Einbruch der Wirtschaftsleistung wurde also in erster Linie auf der betrieblichen Ebene &uuml;ber Anpassungen der gearbeiteten Stunden oder &uuml;ber einen R&uuml;ckgang der Produktivit&auml;t abgefedert, w&auml;hrend auf Entlassungen soweit wie m&ouml;glich verzichtet wurde. Eine Voraussetzung hierf&uuml;r ist die Existenz entsprechender Instrumente zur Flexibilisierung der Arbeitszeit. Hier sind neben der Kurzarbeit und der unterst&uuml;tzenden Rolle der Sozialpartner bei der flexiblen Anpassung von Arbeitszeiten vor allem innerbetriebliche Innovationen wie der verst&auml;rkte Einsatz von Arbeitszeitkonten zu nennen. Letztere erm&ouml;glichen eine intertempor&auml;re Verschiebung der Arbeitszeiten im Konjunkturzyklus bei einem stabilen Arbeitseinkommen. Die im Aufschwung angesparte Arbeitszeit wird also in Zeiten mangelnder Nachfrage abgebaut.</p>
<p>Die internen Anpassungen gingen auch mit einem R&uuml;ckgang der Arbeitsproduktivit&auml;t pro Stunde einher (Dietz et al. 2010). Dies deutet darauf hin, dass Betriebe mehr Arbeitskr&auml;fte gehalten haben, als die Nachfrage nach G&uuml;tern-und Dienstleistungen n&ouml;tig gemacht h&auml;tte. Die St&auml;rkung der internen Flexibilit&auml;t und das damit verbundene Arbeitskr&auml;ftehorten k&ouml;nnen als Reflex auf die bereits dargestellten l&auml;ngerfristigen Trends gewertet werden. Die Betriebe sind sich bewusst, dass die Kosten der Neueinstellung von qualifizierten Mitarbeitern in einem solchen Umfeld steigen.</p>
<p>F&uuml;r den starken Einsatz der internen Flexibilit&auml;t spielt auch eine Rolle, dass es sich in Deutschland nicht um eine strukturelle Krise handelte, sondern um einen kr&auml;ftigen Nachfrageschock, der in erster Linie international wettbewerbsf&auml;hige Betriebe mit einer starken finanziellen Basis traf. Diesen Unternehmen war es m&ouml;glich, die direkten Kosten des Arbeitskr&auml;ftehortens zu tragen.[2] Zudem handelte es sich bei den von der Krise betroffenen Branchen wie der Metall- und Elektroindustrie oder dem Maschinenbau gerade um jene, die im vorangehenden Aufschwung &uuml;ber Rekrutierungsprobleme klagten (M&ouml;ller 2010). Diese noch frische Erfahrung d&uuml;rfte ebenfalls dazu beigetragen haben, dass interne Anpassungen Entlassungen vorgezogen wurden.</p>
<p>Alles in allem l&auml;sst sich aus den langfristigen Trends und den aktuellen Entwicklungen schlie&szlig;en, dass f&uuml;r die oberen Qualifikationsebenen der Kernbelegschaften zuk&uuml;nftig kaum gravierende Besch&auml;ftigungsprobleme zu erwarten sind. Allerdings wird sich der Wettbewerb um die besten K&ouml;pfe weiter versch&auml;rfen (Fuchs/Zika 2010). Die Unternehmen sind gefordert, neue Personalreserven zu erschlie&szlig;en oder bestehendes Personal weiterzuentwickeln. F&uuml;r die Politik geht es darum, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Betriebe in ihren Bem&uuml;hungen unterst&uuml;tzt werden. Dies gilt in erster Linie f&uuml;r bildungspolitische Anstrengungen, die l&auml;ngerfristiger Natur sind und den Arbeitsmarkt zun&auml;chst nur mittelbar betreffen. Dabei sollte das Augenmerk vor allem auf die Unterst&uuml;tzung &#8222;bildungsschwacher Schichten&#8220; sowie Jugendliche mit schlechter Arbeitsmarktperspektive gelenkt werden.</p>
<p>Qualifizierung und Weiterbildung spielt jedoch auch f&uuml;r Arbeitslose und Besch&auml;ftigte eine entscheidende Rolle. Mit Blick auf die Besch&auml;ftigungsperspektiven von Arbeitslosen zeigen Studien, dass betriebsnahe Trainingsma&szlig;nahmen relativ gute Erfolgschancen aufweisen (Kopf/Wolff 2009). Doch auch zeitaufw&auml;ndigere Weiterbildungsma&szlig;nahmen sind sinnvoll, wenn eine grunds&auml;tzliche berufliche Umorientierung n&ouml;tig erscheint. Auch hier sollten Ma&szlig;nahmen so weit wie m&ouml;glich an den betrieblichen Bedarfen ausgerichtet werden. Die Verbesserung der Besch&auml;ftigungschancen stellt sich bei solchen Ma&szlig;nahmen in der Regel erst nach einer etwas l&auml;ngeren Frist ein.[3]</p>
<p>Beim lebenslangen Lernen im Rahmen der betrieblichen Weiterbildung besteht in Deutschland Luft nach oben (Leber/M&ouml;ller 2009). Auch wenn die Verantwortung hierf&uuml;r in erster Linie bei Arbeitnehmern und Betrieben liegt, kann der Staat Hilfestellung leisten. Dies gilt vor allem f&uuml;r kleinere und mittlere Betriebe mit geringeren Ressourcen f&uuml;r Weiterbildungsma&szlig;nahmen. Eine zu geringe Weiterbildungsbeteiligung weisen besonders Geringqualifizierte und &Auml;ltere auf, f&uuml;r deren Unterst&uuml;tzung bereits Programme wie WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und besch&auml;ftigter &Auml;lterer im Unternehmen) implementiert wurden (Lott/Spitznagel 2010).</p>
<p>&Auml;ltere haben nicht nur Aufholbedarf in der betrieblichen Weiterbildung, sondern trotz einer positiven Entwicklung in den letzten zehn Jahren noch immer eine relativ geringe Erwerbsbeteiligung (Arlt et al. 2009). Mit Blick auf die Alterung und die Schrumpfung des Erwerbspersonenpotenzials schlummern genau hier die Personalreserven, die von den Betrieben mittelfristig zur Deckung ihres Fachkr&auml;ftebedarfs ben&ouml;tigt werden. Die Politik hat in den letzten Jahren einige richtige Weichen f&uuml;r eine l&auml;ngere Erwerbsbeteiligung gestellt. Hierzu geh&ouml;rt unter anderem die Entscheidung, fr&uuml;hzeitige &Uuml;berg&auml;nge aus Erwerbst&auml;tigkeit in den Ruhestand nicht mehr &uuml;ber die Altersteilzeit zu f&ouml;rdern. Entscheidend d&uuml;rfte aber sein, dass das betriebliche Arbeitsumfeld geeignet ist, die verl&auml;ngerte Lebensarbeitszeit gesund und produktiv zu gestalten. Altersspezifische Regelungen sind in den Betrieben aber noch immer die Ausnahme (Bellmann et al. 2007).</p>
<p>Weitere Personalreserven bestehen bei der Besch&auml;ftigung von Frauen. Da sich ihre Erwerbsbeteiligung bereits deutlich erh&ouml;ht hat, geht es vor allem um die Steigerung des Arbeitsvolumens. So ist Teilzeitarbeit noch immer eine Frauendom&auml;ne: Im Dezember 2009 arbeiteten mehr als ein Drittel der sozialversicherungspflichtig besch&auml;ftigten Frauen Teilzeit, w&auml;hrend der Teilzeitanteil der M&auml;nner bei nur knapp 6 Prozent lag (Statistik der Bundesagentur f&uuml;r Arbeit 2010). Zwar unterst&uuml;tzt Teilzeitarbeit in einem gewissen Ma&szlig; die Vereinbarkeit von Beruf und Familie &#8211; h&auml;ufig fehlen jedoch die M&ouml;glichkeiten, an der bestehenden Aufteilung etwas zugunsten einer Arbeitszeitausweitung zu &auml;ndern. Insbesondere zus&auml;tzliche Angebote zur Ganztags-oder Nachmittagsbetreuung von Kindern k&ouml;nnten dazu f&uuml;hren, dass Frauen sich f&uuml;r l&auml;ngere Arbeitszeiten entscheiden. Auch bessere Wiedereinstiegsbedingungen nach einer (familienbedingten) Erwerbspause sind geeignet, die Erwerbsbeteiligung von Frauen weiter zu st&auml;rken und die vorhandenen Qualifikationen besser zu nutzen.</p>
<p>Neben der Aussch&ouml;pfung bestehender Personalreserven ist &uuml;ber die Gewinnung qualifizierter Arbeitnehmer aus dem Ausland nachzudenken. Aktuell gelingt eine bedarfsgerechte Zuwanderung kaum. Die durchschnittliche Qualifikation der Zuwanderer liegt nicht nur niedriger als in Deutschland, sondern auch unterhalb der Ursprungsl&auml;nder (Br&uuml;cker/Ringer 2008). Hier k&ouml;nnte man durch eine gezielte Zuwanderungspolitik Abhilfe schaffen, die nicht auf spezifische T&auml;tigkeitsprofile setzt, sondern sich am allgemeinen Ausbildungsniveau orientiert und damit langfristig ein breites T&auml;tigkeitsspektrum erm&ouml;glicht. Eine solche Politik ber&uuml;hrt die Zuwanderung aus humanit&auml;ren Gr&uuml;nden nicht, sondern ist komplement&auml;r dazu zu sehen. Zudem ist darauf zu achten, dass sie mit einer entsprechenden Integrationspolitik verbunden wird, um die Zuwanderung positiv in der Gesellschaft zu verankern.</p>
<h2 class="auto-created">IV. Schlechtere Aussichten f&uuml;r Gering&shy;qua&shy;li&shy;fi&shy;zierte </h2>
<p>Bei Menschen mit geringeren Qualifikationen oder anderweitigen Besch&auml;ftigungshemmnissen bestehen von Grund auf andere Probleme als in dem im Abschnitt III geschilderten Segment. Hier sind die Herausforderungen in der Arbeitsmarktintegration und der Stabilisierung der Besch&auml;ftigungsbeziehung zu sehen.</p>
<p>Auch in diesem Zusammenhang sind in Deutschland Fortschritte zu vermelden. Im besch&auml;ftigungsfreundlichen Aufschwung der Jahre 2005 bis 2008 mit seinem starken Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Besch&auml;ftigung gelang es erstmals seit langer Zeit, strukturelle Arbeitslosigkeit abzubauen. Neben der seit einigen Jahren ausge&uuml;bten Lohnzur&uuml;ckhaltung, die die Konkurrenzf&auml;higkeit der deutschen Wirtschaft im internationalen Wettbewerb gest&auml;rkt hat, haben die Arbeitsmarktreformen der vergangenen Jahre einen wichtigen Anteil an dieser Entwicklung. Die &#8222;Hartz-Reformen&#8220; der Jahre 2002 bis 2005 brachten eine teilweise Abkehr von der Statusorientierung der Arbeitslosenunterst&uuml;tzung. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeld I wurde gesenkt und durch die Zusammenf&uuml;hrung von (statusorientierter) Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum bed&uuml;rftigkeitsorientierten Arbeitslosengeld II stiegen die finanziellen Einbu&szlig;en bei l&auml;nger andauernder Arbeitslosigkeit. Das Aktivierungsparadigma des F&ouml;rderns und Forderns betont die Eigenverantwortung des Einzelnen bei der Arbeitssuche &#8211; der Bestandsschutz mit Blick auf Lohn und Qualifikation wurde abgeschafft. Die Deregulierung tempor&auml;rer Erwerbsformen erh&ouml;hte die Flexibilit&auml;t am Arbeitsmarkt weiter. Alles in allem verst&auml;rkten die Reformen den Druck auf Arbeitslose, auch einen Job anzunehmen, der nicht in jeder Hinsicht den eigenen Vorstellungen entspricht.</p>
<p>Aktuelle Untersuchungen zeigen eine bessere Vermittlungseffizienz des Arbeitsmarktes in den vergangenen Jahren (Gartner/Klinger 2010; Fahr/Sunde 2009). Die Qualit&auml;t des Matching-Prozesses kann mit Hilfe der Beveridge-Kurve analysiert werden. Sie bildet offene Stellen und Arbeitslose ab und gibt Aufschluss &uuml;ber die Anpassungsf&auml;higkeit des Arbeitsmarktes und die Effizienz der vermittelnden Institutionen. Je weiter entfernt der Datenpunkt vom Ursprung liegt, desto weniger gut finden Angebot und Nachfrage zusammen. Mit abnehmender Konjunktur wandert man auf der Beveridge-Kurve von links oben nach rechts unten, weil es im Abschwung mehr Arbeitslose und weniger offene Stellen gibt. Eine Verschiebung der Beveridge-Kurve zeigt an, dass sich die Matching-Effizienz des Arbeitsmarktes ver&auml;ndert. So hatte sich die Beveridge-Kurve nach au&szlig;en verschoben. In den vergangenen Jahren ist eine R&uuml;ckverschiebung der Kurve zu beobachten, was in Teilen auf die Hartz-Reformen zur&uuml;ckgef&uuml;hrt werden kann (Abb. 2).</p>
<p>XXXXX Grafik<br />Abbildung 2: Beveridge-Kurve f&uuml;r Deutschland &#8211; Januar 1992 bis Januar 2010</p>
<p>Die erh&ouml;hte Matching-Effizienz, die Verbesserung der Eingliederungschancen von Langzeitarbeitslosen und der R&uuml;ckgang der strukturellen Arbeitslosigkeit kann jedoch nicht dar&uuml;ber hinweg t&auml;uschen, dass Erwerbst&auml;tigkeit in diesem Arbeitsmarktsegment mit einer h&ouml;heren Unsicherheit verbunden ist. Auf zwei l&auml;ngerfristige Tendenzen wollen wir in den folgenden Abschnitten eingehen: die zunehmende Bedeutung atypischer Erwerbsformen und den wachsenden Niedriglohnsektor.</p>
<h2 class="auto-created">IV.a. Norma&shy;l&shy;a&shy;r&shy;beits&shy;ver&shy;h&auml;ltnis und atypische Erwerbs&shy;formen </h2>
<p>In den letzten beiden Dekaden hat sich die Erwerbslandschaft ver&auml;ndert. Normalarbeitsverh&auml;ltnisse &#8211; definiert als abh&auml;ngige, sozialversicherungspflichtige und unbefristete Vollzeitbesch&auml;ftigung &#8211; haben relativ an Bedeutung verloren. Die Gr&uuml;nde hierf&uuml;r sind vielf&auml;ltig. Zun&auml;chst setzen personalpolitische Dispositionen der Betriebe gerade bei den Randbelegschaften immer mehr auf die Flexibilit&auml;t des Faktors Arbeit. Aber auch die Pr&auml;ferenzen der Arbeitnehmer wirken auf die Zusammensetzung der Erwerbst&auml;tigkeit. Ein Beispiel hierf&uuml;r ist die zunehmende Abl&ouml;sung des Modells des m&auml;nnlichen Alleinern&auml;hrers, wonach in Familien ausschlie&szlig;lich die M&auml;nner f&uuml;r die Erwerbsarbeit zust&auml;ndig sind. Die zunehmende Arbeitsmarktpartizipation von Frauen geht vor allem mit einer st&auml;rkeren Teilzeitbesch&auml;ftigung einher. Zudem nehmen rechtliche Regelungen Einfluss auf den Wandel der Erwerbsformen. So haben die &#8222;Hartz-Reformen&#8220; eine Deregulierung der Leiharbeit bewirkt und deren Zunahme beg&uuml;nstigt. Schlie&szlig;lich ist die Lage von Wirtschaft und Arbeitsmarkt eine wichtige Einflussgr&ouml;&szlig;e f&uuml;r die Besch&auml;ftigungsqualit&auml;t. So sind Arbeitnehmer in schwierigen Zeiten eher bereit, Risiken auf sich zu nehmen und Zugest&auml;ndnisse gegen&uuml;ber ebenfalls unter wirtschaftlichem Druck agierenden Unternehmen zu machen. Nachhaltige Ungleichgewichte am Arbeitsmarkt beg&uuml;nstigen unfreiwillige Teilzeitarbeit, tempor&auml;re Besch&auml;ftigung, niedrig entlohnte T&auml;tigkeiten oder auch Existenzgr&uuml;ndungen aus (drohender) Arbeitslosigkeit. Im letzten Jahrzehnt wuchsen Teilzeitarbeit und Minijobs, befristete Besch&auml;ftigung, Selbst&auml;ndigkeit und allen voran die Leiharbeit st&auml;rker als die Zahl der Erwerbst&auml;tigen insgesamt.</p>
<p>Eine Beurteilung atypischer Besch&auml;ftigungsformen ist nicht einfach, weil sie sehr heterogen wirken und f&uuml;r die Betroffenen nicht nur mit Risiken, sondern auch mit Chancen verbunden sein k&ouml;nnen (Dietz/Walwei 2007). Sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit entspricht h&auml;ufig den Bed&uuml;rfnissen der &uuml;berwiegend weiblichen Besch&auml;ftigten nach Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Erwerbst&auml;tigkeit. Mit Blick auf den drohenden Fachkr&auml;ftemangel k&ouml;nnen genau an dieser Stelle noch erhebliche Personalreserven erschlossen werden, wenn durch die fr&uuml;hkindliche und schulische Betreuung bessere Rahmenbedingungen f&uuml;r die Erwerbst&auml;tigkeit von Familien geschaffen w&uuml;rden. Etwas anders stellt sich die Situation bei den Mini-Jobs dar. Ihre steuerliche Beg&uuml;nstigung kommt nicht nur bed&uuml;rftigen Personen zugute &#8211; vielmehr profitieren h&auml;ufig Personen, die kein Besch&auml;ftigungsproblem aufweisen (RWI et al. 2005). Mini-Jobs sind nur selten ein Sprungbrett f&uuml;r Arbeitslose in eine herk&ouml;mmliche Besch&auml;ftigung. Daher gibt es kaum gute Gr&uuml;nde, diese Besch&auml;ftigungsform weiter durch &ouml;ffentliche Mittel zu f&ouml;rdern.</p>
<p>Tempor&auml;re Erwerbsformen wie befristete Besch&auml;ftigung oder Leiharbeit &uuml;bernehmen dagegen eine ganz andere Funktion. Befristete Besch&auml;ftigung hat sich zu einer fast &#8222;normalen&#8220; Form der Einstellung entwickelt. Fast 50 Prozent aller Neu Rekrutierten wurden in 2009 befristet eingestellt (Hohendanner 2010). Da die &Uuml;bernahmequoten &auml;hnlich hoch sind, kann diese Besch&auml;ftigungsform Arbeitnehmern den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern und Betrieben die Personalauswahl vereinfachen. Dagegen dient die Leiharbeit viel st&auml;rker als flexible, ad-hoc abrufbare und &uuml;berbetriebliche Personalreserve. Die Besch&auml;ftigungsverluste der Leiharbeit in der j&uuml;ngsten Wirtschaftskrise haben gezeigt, wie stark diese Erwerbsform auf die Konjunktur reagiert. F&uuml;r viele Menschen ist Leiharbeit jedoch die bessere Alternative zur Arbeitslosigkeit, auch wenn sie noch zu selten eine Br&uuml;cke in regul&auml;re Besch&auml;ftigung darstellt (Lehmer/Ziegler 2010).</p>
<p>Grunds&auml;tzlich erlauben atypische Erwerbsformen eine breitere Teilhabe auch Geringqualifizierter am Arbeitsmarkt. Gerade Arbeitslosen aus der Grundsicherung gelingt der Eintritt in das Erwerbsleben h&auml;ufig &uuml;ber atypische Erwerbsformen (Achatz/Trappmann 2009). Daher kann es angesichts der noch immer hohen Sockelarbeitslosigkeit nicht um eine massive Re-Regulierung gehen, sondern um eine die Flexibilit&auml;t gestaltende und damit zukunftsweisende Rolle des Staates. Hier sind fr&uuml;hzeitige Investitionen in Bildung sowie eine kontinuierliche Verbesserung der Besch&auml;ftigungsf&auml;higkeit durch eine m&ouml;glichst gute Ausbildung und eine systematische Weiterbildung zu nennen.</p>
<h2 class="auto-created">IV.b. Ausweitung des Niedrig&shy;lohn&shy;sek&shy;tors </h2>
<p>Neben den atypischen Erwerbsformen steht der wachsende Niedriglohnsektor besonders im Fokus der &ouml;ffentlichen Debatte. Nach internationalen Standards gilt eine Besch&auml;ftigung als niedrig entlohnt, wenn der Verdienst unter zwei Dritteln des Medianlohns liegt. F&uuml;r 2008 weisen Kalina/Weinkopf (2010) aus, dass etwa 20 Prozent der abh&auml;ngig Besch&auml;ftigten in Deutschland unterhalb der Niedriglohnschwelle von 9,06 Euro arbeiten. Dabei ist ein gewisser Zusammenhang zwischen atypischer Besch&auml;ftigung und geringer Entlohnung zu beobachten. Insbesondere bei &#8222;Mini-Jobbern&#8220; (rund 80 Prozent) und Leiharbeitern (gut zwei Drittel) sind Niedrigl&ouml;hne h&auml;ufig anzutreffen. Doch auch ein Normalarbeitsverh&auml;ltnis sch&uuml;tzt nicht vor geringen L&ouml;hnen. Etwa 11 Prozent fielen 2006 unter die Niedriglohnschwelle. In der Gruppe der vollzeitbesch&auml;ftigten Geringverdiener sind deutlich mehr Frauen, j&uuml;ngere Arbeitnehmer, Personen mit Migrationshintergrund sowie Mitarbeiter von kleinen Betrieben zu finden (Statistisches Bundesamt 2009).</p>
<p>Die Gr&uuml;nde f&uuml;r diese Entwicklung sind vielf&auml;ltig. Zu nennen sind die r&uuml;ckl&auml;ufige Tarifbindung, der Wandel der Erwerbsformen, der sektorale Strukturwandel und auch die in Folge der Arbeitsmarktreformen gestiegene Konzessionsbereitschaft der Arbeitslosen. Auf gesamtwirtschaftlicher Ebene spricht vieles daf&uuml;r, dass eine wachsende Zahl von Niedriglohnt&auml;tigkeiten Besch&auml;ftigungsgewinne nach sich zieht, denn es erscheint unrealistisch, dass sie in G&auml;nze substituierbar w&auml;ren. Eine Aufw&auml;rtsmobilit&auml;t von Niedriglohnbesch&auml;ftigten zeigt sich auf der Mikroebene jedoch nur bedingt. So konnte lediglich jeder achte Geringverdiener von 1998/1999 sechs Jahre sp&auml;ter die Geringverdienerschwelle &uuml;berschreiten (Schank et al. 2008). Rund jeder Dritte war im Jahr 2005 noch immer als Vollzeitbesch&auml;ftigter im Niedriglohnbereich t&auml;tig. W&auml;hrend j&uuml;ngere und besser ausgebildete Geringverdiener deutlich &ouml;fter das Niedriglohnsegment verlassen konnten, schaffen Frauen, &Auml;ltere und Geringqualifizierte dies seltener.</p>
<p>Eine spezielle Gruppe im Niedriglohnbereich sind die &#8222;Aufstocker&#8220;. Dabei handelt es sich um Personen, die Leistungen nach dem SGB II (&#8222;Hartz IV&#8220;) beziehen und gleichzeitig einer Erwerbst&auml;tigkeit nachgehen. Im September 2009 gab es fast 1,4 Mio. solche erwerbst&auml;tigen Hilfebed&uuml;rftigen. Lediglich jeder f&uuml;nfte war vollzeitbesch&auml;ftigt.</p>
<p>Auch wenn nicht jeder Aufstocker im Niedriglohnsegment t&auml;tig ist, sind geringe L&ouml;hne bei diesen Personen h&auml;ufig anzutreffen. Ihr durchschnittlicher Stundenlohn betrug 2006/2007 etwa 7 Euro in Westdeutschland und 6 Euro in Ostdeutschland (Dietz et al. 2009). Hieraus wird zweierlei deutlich. Zum einen ist es aufgrund niedriger Stundenl&ouml;hne gerade f&uuml;r gr&ouml;&szlig;ere Haushalte mit Kindern besonders schwer, die Bed&uuml;rftigkeit zu beenden. Denn vielfach sind fehlende Schulabschl&uuml;sse oder berufliche Qualifikationen die wesentliche Ursache f&uuml;r das geringe Lohnpotential der Menschen. Bei den teilzeitbesch&auml;ftigten Aufstockern scheitert die h&ouml;here Erwerbst&auml;tigkeit dagegen vielfach auch an der fehlenden betrieblichen Nachfrage, an gesundheitlichen Problemen, mangelnder Kinderbetreuungsm&ouml;glichkeiten oder der Pflegebed&uuml;rftigkeit eines Familienmitglieds.</p>
<p>Als eine Antwort auf die zunehmende Niedriglohnbesch&auml;ftigung wird h&auml;ufig ein gesetzlicher Mindestlohn ins Spiel gebracht. Seine Einf&uuml;hrung w&uuml;rde eindeutig die Einkommensposition der betroffenen Personen verbessern. Er setzt jedoch gegens&auml;tzliche Wirkungsmechanismen in Gang: Wegen der Erh&ouml;hung der Arbeitskosten reduzieren Unternehmen bei Einf&uuml;hrung eines Mindestlohns die Nachfrage nach Besch&auml;ftigung &#8211; damit gehen Arbeitspl&auml;tze verloren und insbesondere Besch&auml;ftigte mit geringer Produktivit&auml;t w&uuml;rden noch schwieriger Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Ein Mindestlohn kann aber auch zu positiven Besch&auml;ftigungsimpulsen f&uuml;hren, wenn h&ouml;here Lohnangebote eine schnellere Besetzung offener Stellen mit sich bringen. Die Frage nach den tats&auml;chlichen Auswirkungen eines Mindestlohns ist also empirisch zu beantworten. Die Konsequenzen werden stark von der H&ouml;he des Mindestlohns abh&auml;ngen (M&ouml;ller/K&ouml;nig 2008). Moderate Mindestl&ouml;hne im Sinne einer Lohnuntergrenze k&ouml;nnten ein Mittel zur Begrenzung von &#8222;working poor&#8220; sein. Dagegen w&uuml;rden zu hohe Mindestl&ouml;hne den Arbeitsmarkt gerade f&uuml;r diejenigen versperren, die es ohnehin schwer haben, einen Job zu finden.</p>
<p>Doch selbst wenn moderate Mindestl&ouml;hne von 6 oder 6,50 Euro allgemein gelten w&uuml;rden, g&auml;be es noch immer erwerbst&auml;tige Hilfebed&uuml;rftige. Um diese Personen zu unterst&uuml;tzen, w&auml;re &uuml;ber niedrigere Steuern und Abgaben f&uuml;r Geringverdiener nachzudenken. Noch wichtiger ist aber die F&ouml;rderung der Aufw&auml;rtsmobilit&auml;t von Menschen im Niedriglohnbereich. Ansatzpunkte hierf&uuml;r liefern bspw. Besch&auml;ftigungsbegleitende Formen der Qualifizierung. Nicht zu untersch&auml;tzen sind schlie&szlig;lich gezielte Vermittlungsaktivit&auml;ten f&uuml;r den Personenkreis, denn Untersuchungen zeigen, dass sich Betriebswechsel generell als M&ouml;glichkeit f&uuml;r einen Aufstieg erweisen (Schank et al. 2008).</p>
<h2 class="auto-created">V. Fazit </h2>
<p>Die &ouml;ffentliche Diskussion &uuml;ber die Lage am deutschen Arbeitsmarkt wird stark durch kurzfristige konjunkturelle Entwicklungen getrieben. Doch auch diese eher zyklisch auftretenden Themen werden letztendlich durch l&auml;ngerfristige Arbeitsmarkttrends bestimmt. F&uuml;r die Arbeitsmarktpolitik ergeben sich zwei Str&auml;nge mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen.</p>
<p>Um l&auml;ngerfristig international konkurrenzf&auml;hig sein zu k&ouml;nnen und die Voraussetzung f&uuml;r ein stabiles Wachstum zu schaffen, ben&ouml;tigt man eine Orientierung auf eine h&ouml;here Erwerbsbeteiligung und gute Bildungsabschl&uuml;sse. Es sind daher die Voraussetzungen daf&uuml;r zu schaffen, dass bestehende und potentielle Personalreserven bei &Auml;lteren und Frauen oder durch gezielte Einwanderung erschlossen werden k&ouml;nnen. F&uuml;r Personen im oberen Qualifikationssegment d&uuml;rften die Arbeitsmarktperspektiven in einem solchen Umfeld g&uuml;nstig sein.</p>
<p>Der zweite Strang ber&uuml;hrt st&auml;rker die Felder der Arbeitsmarkt-und Sozialpolitik, denn man muss sich auch in Zukunft den wettbewerbsschwachen Personen zuwenden, um dauerhafte, strukturelle Arbeitslosigkeit zu verringern. Auch hier sind Bildungsanstrengungen mittel-bis langfristig der Schl&uuml;ssel zum Erfolg, denn die Statistiken belegen, dass die Arbeitsmarktchancen ganz entscheidend von der Qualifikation der Menschen abh&auml;ngen (Reinberg/Hummel 2009).</p>
<p>Der Wandel der Erwerbsformen und der wachsende Niedriglohnsektor haben die Arbeitsmarktentwicklung in der j&uuml;ngeren Vergangenheit positiv beeinflusst. Der Preis hierf&uuml;r sind Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisse, die mit st&auml;rkerer Unsicherheit behaftet sind, immer wieder durch Perioden der Arbeitslosigkeit unterbrochen werden oder deren Einkommen durch staatliche Zusch&uuml;sse aufgestockt werden muss. Dies sind Entwicklungen, die politischen Handlungsbedarf erkennen lassen. Es muss aber bezweifelt werden, ob neue Regulierungen unter dem Slogan &#8222;mehr gute Arbeit&#8220; erfolgreich sein werden. Denn zwischen den Zielen &#8222;guter&#8220; Arbeit und einer breiteren Teilhabe am Arbeitsmarkt, die auch durch atypische Erwerbsformen und niedrig entlohnte Besch&auml;ftigung erreicht wird, besteht ein Zielkonflikt.</p>
<p>Sicherlich kommt eine stabile, gut bezahlte Vollzeitbesch&auml;ftigung der Vorstellung von &#8222;guter Arbeit&#8220; n&auml;her als ein atypisches oder niedrig entlohntes Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnis. Doch auch scheinbar &#8222;gute&#8220; Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisse k&ouml;nnen durch Freisetzung beendet werden, und &#8222;weniger gute&#8220; Arbeit kann eine Br&uuml;cke zu &#8222;guter&#8220; Arbeit schlagen. Die Arbeitsmarktsituation ist also nicht ausreichend durch die Alternativen &#8222;guter&#8220; oder &#8222;schlechter&#8220; Arbeit beschrieben. Als weiterer Status tritt die Arbeitslosigkeit hinzu. Und diese wird f&uuml;r viele Betroffenen die schlechteste Variante darstellen. So zeigen Untersuchungen, dass arbeitslose Sozialhilfeempf&auml;nger mit ihrem Leben deutlich unzufriedener waren als alle anderen Arbeitsmarktgruppen &#8211; auch als vollzeitbesch&auml;ftigte Niedriglohnempf&auml;nger (Koch et al. 2005). Es muss also darum gehen, der zunehmenden Flexibilisierung dort gesetzlich zu begegnen, wo man Grenzen als &uuml;berschritten ansieht. Solche F&auml;lle k&ouml;nnten die Umwandlung von Normalarbeitsverh&auml;ltnissen in schlechter bezahlte Leiharbeit bei gleicher T&auml;tigkeit oder aber sehr niedrige L&ouml;hne sein.</p>
<p>Grunds&auml;tzlich ist die gerade f&uuml;r wettbewerbsschw&auml;chere Arbeitslose gewonnene Durchl&auml;ssigkeit aus der Arbeitslosigkeit in Erwerbst&auml;tigkeit zu erhalten. In diese Richtung weisen auch die Hartz-Reformen, die stark auf die (Wieder-)Aufnahme von Arbeit ausgerichtet sind. Erg&auml;nzend sollten die Br&uuml;cken an der zweiten Schwelle ausgebaut und stabilisiert werden. Denn atypische und gering entlohnte Besch&auml;ftigung w&auml;ren als weniger problematisch einzustufen, wenn Aufstiegsmobilit&auml;t nicht die Ausnahme sondern die Regel w&auml;re. Das setzt allerdings voraus, dass sich die dort Besch&auml;ftigten auf ihren Positionen bew&auml;hren k&ouml;nnen und perspektivisch intelligente Modelle einer berufsbegleitenden Qualifizierung mit anerkannten Zertifikaten zur Verf&uuml;gung stehen.</p>
<p>Doch auch hier muss man realistisch sein. Obwohl die Arbeitsmotivation in der Regel hoch ist, besitzen nicht alle Erwerbspersonen die F&auml;higkeiten, einen solchen Aufstieg zu realisieren. F&uuml;r viele bildungsschwache Personen w&auml;re es bereits ein Erfolg, den Arbeitsmarkt (wieder) zu erreichen und dort f&uuml;r eine gewisse Zeit verbleiben zu k&ouml;nnen. F&uuml;r den Personenkreis der Geringverdiener sind daher Modelle zu entwickeln, durch die der Abstand zwischen Brutto-und Nettoeinkommen gesenkt werden kann, damit die Arbeitskosten gering bleiben und Arbeitnehmer zus&auml;tzliche Arbeitsanreize durch ein h&ouml;heres Nettoeinkommen erhalten.</p>
<p>Alles in allem sind die langfristigen Trends in Wirtschaft und Arbeitsmarkt zwar unumkehrbar, aber ihre Folgen sind politisch gestaltbar. In der Arbeitsmarktpolitik und auch der Arbeitsmarktforschung wird also auch in Zukunft kein Mangel an spannenden Fragestellungen und kontroversen Diskussion herrschen.</p>
<p>[1] Vgl. bspw. die Materialsammlung zum Fachkr&auml;ftebedarf unter <a href="http://infosys.iab.de/infoplattform/" target="_blank" rel="noopener">http://infosys.iab.de/infoplattform/</a> thema.asp.</p>
<p>[2] Bei den Arbeitszeitkonten fallen die vollen Arbeitskosten weiter an. Auch Kurzarbeit ist f&uuml;r Betriebe nicht kostenlos. Bach/Spitznagel (2009) sch&auml;tzen,</p>
<p>dass bei einem Arbeitsausfall durch Kurzarbeit bis zu 35 Prozent der &uuml;blichen Arbeitskosten bei den Betrieben verbleiben.</p>
<p>[3] Siehe die &Uuml;bersicht bei Bernhard et al. (2009).</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Achatz, J./Trappmann, M. </i>(2009): Befragung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern: Wege aus der Grundsicherung. IAB-Kurzbericht, Nr. 28.</p>
<p><i>Bach, H.-U./Spitznagel, E.</i> (2009): Kurzarbeit: Betriebe zahlen mit &#8211; und haben was davon. IAB-Kurzbericht, Nr. 17.</p>
<p><i>Bellmann, L./Kistler, E.; Wahse, J. </i>(2007): Demographischer Wandel: Betriebe m&uuml;ssen sich auf alternde Belegschaften einstellen. IAB-Kurzbericht, Nr. 21.</p>
<p><i>Bernhard, S./Hohmeyer, K.; Jozwiak, E./Koch, S./Kruppe, Th./Stephan, G./Wolff, J. </i>(2009): Aktive Arbeitsmarktpolitik in Deutschland und ihre Wirkungen. In: M&ouml;ller, J.; Walwei, U. (Hrsg.), Handbuch Arbeitsmarkt 2009, S. 149-201.</p>
<p><i>Br&uuml;cker, H./Ringer, S. </i>(2008): Ausl&auml;nder in Deutschland: Vergleichsweise schlecht qualifiziert. IAB-Kurzbericht, Nr. 1.</p>
<p><i>Dietz, M. </i>(2006): Der Arbeitsmarkt in institutionentheoretischer Perspektive, Stuttgart.</p>
<p><i>Dietz, M./M&uuml;ller, G./Trappmann, M. </i>(2009): Bedarfsgemeinschaften im SGB II: Warum Aufstocker trotz Arbeit bed&uuml;rftig bleiben. IAB-Kurzbericht, Nr. 2.</p>
<p><i>Dietz, M./Stops, M./Walwei, U. </i>(2010): Safeguarding Jobs through Labor Hoarding in Germany, in: Applied Economic Quarterly 61, Supplement, S. 125-149.</p>
<p><i>Dietz, M./Walwei, U.</i> (2007): Besch&auml;ftigungswirkungen des Wandels der Erwerbsformen. In: Keller, B.; Seifert, H. (Hrsg.), Atypische Besch&auml;ftigung. Flexibilisierung und soziale Risiken, Berlin, S. 165-184.</p>
<p><i>Fahr, R.; Sunde, U.</i> (2009): Did the Hartz Reforms speed-up the matching process? A macro-evaluation using empirical matching functions. In: German Economic Review (10) 3, S. 284-316.</p>
<p><i>Fuchs, J./Zika, G.</i> (2010): Arbeitsmarktbilanz bis 2025: Demografie gibt die Richtung vor. IAB-Kurzbericht, Nr. 12.</p>
<p><i>Fuchs, J./Hummel, M.; Klinger, S./Spitznagel, E./Wanger, S./Zika, G.</i> (2010): Prognose 2010/2011: Der Arbeitsmarkt schlie&szlig;t an den vorherigen Aufschwung an. IAB-Kurzbericht, Nr. 18.</p>
<p><i>Gartner, H./Klinger, S.</i> (2010): Verbesserte Institutionen st&uuml;tzten den Arbeitsmarkt in der Wirtschaftskrise, Wirtschaftdienst 90, Heft 10 (im Erscheinen).</p>
<p><i>Helmrich, R./Zika, G.</i> (Hrsg.) (2010): Beruf und Qualifikation in der Zukunft. BIBB-IAB-Modellrechnungen zu den Entwicklungen in Berufsfeldern und Qualifikationen bis 2025, Bielefeld.</p>
<p><i>Hohendanner, Chr.</i> (2010): Befristete Arbeitsvertr&auml;ge zwischen Auf-und Abschwung: Unsichere Zeiten, unsichere Vertr&auml;ge? IAB-Kurzbericht, Nr. 14.</p>
<p><i>Kalina, Th./Weinkopf C.</i> (2010): Niedriglohnbesch&auml;ftigung 2008: Stagnation auf hohem Niveau &#8211; Lohnspektrum franst nach unten aus. IAQ-Report, Nr.6</p>
<p><i>Koch, S./Stephan, G./Walwei, U. </i>(2005): Workfare: M&ouml;glichkeiten und Grenzen. In: Zeitschrift f&uuml;r ArbeitsmarktForschung, Jg. 38, H. 2, S. 419-440.</p>
<p><i>Kopf, E./Wolff, J.</i> (2009): Die Wirkung von Trainingsma&szlig;nahmen f&uuml;r ALG-II-Bezieher: Auf den Inhalt kommt es an. IAB-Kurzbericht, Nr. 23.</p>
<p><i>M&ouml;ller, J./K&ouml;nig, M.</i> (2008): Mindestlohneffekte des Entsendegesetzes? Eine Mikrodatenanalyse f&uuml;r die deutsche Bauwirtschaft. In: Zeitschrift f&uuml;r ArbeitsmarktForschung, Jg. 41, H. 2/3, S. 327-346.</p>
<p><i>Leber, U./M&ouml;ller, I. </i>(2008): Weiterbildungsbeteiligung ausgew&auml;hlter Personengruppen. In: Schmollers Jahrbuch 128 (2008), S. 405-429.</p>
<p><i>Lehmer, F./Ziegler, K. </i>(2010): Br&uuml;ckenfunktion der Leiharbeit: Zumindest ein schmaler Steg. IAB-Kurzbericht, Nr. 13.</p>
<p><i>Lott, M./Spitznagel, E.</i> (2010): Pr&auml;ventive Arbeitsmarktpolitik: Impulse f&uuml;r die berufliche Weiterbildung im Betrieb. IAB-Kurzbericht, Nr. 11.</p>
<p><i>Reinberg, A./Hummel, M. </i>(2007): Schwierige Fortschreibung: Der Trend bleibt &#8211; Geringqualifizierte sind h&auml;ufiger arbeitslos. IAB-Kurzbericht, Nr. 18.</p>
<p><i>RWI/ISG/IWH/GISA/Burda, M. </i>(2005): Evaluation der Ma&szlig;nahmen zur Umsetzung der Vorschl&auml;ge der Hartz-Kommission, Modul 1f: Verbesserung der besch&auml;ftigungspolitischen Rahmenbedingungen und der Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik.</p>
<p><i>Schank, Th./Schnabel, C./Stephani, J. </i>(2009): Geringverdiener: Wem und wie gelingt der Aufstieg? In: Jahrb&uuml;cher f&uuml;r National&ouml;konomie und Statistik, Bd. 229, H. 5, S. 584-614.</p>
<p><i>Statistik der Bundesagentur f&uuml;r Arbeit</i> (2010): Analyse des Arbeitsmarktes f&uuml;r Frauen und M&auml;nner, August 2010.</p>
<p><i>Statistisches Bundesamt </i>(2009): Niedrigeinkommen und Erwerbst&auml;tigkeit.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsmarkt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/191-vorgaenge/publikation/arbeitsmarktpolitik-und-arbeitsmarkt/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 20:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Bilanz der letzten zehn Jahre aus: Vorgänge 191 ( Heft 3/2010), S.18-26 Ausgangslage Wirtschaft und Arbeitsmarkt sind seit Langem durch technische, sozioökonomische und organisatorische Strukturveränderungen im Zuge des internationalen Wettbewerbs und der weltweiten Arbeitsteilung gekennzeichnet. Diese bedingen in Deutschland einen Wegfall einfacher Tätigkeiten vorwiegend im Industriesektor, sie erhöhen die Kompetenzanforderungen und sie verschärfen die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Bilanz der letzten zehn Jahre</p>
<p>aus: Vorgänge 191 ( Heft 3/2010), S.18-26</p>
<h5>Ausgangslage</h5>
<p>Wirtschaft und Arbeitsmarkt sind seit Langem durch technische, sozioökonomische und organisatorische Strukturveränderungen im Zuge des internationalen Wettbewerbs und der weltweiten Arbeitsteilung gekennzeichnet. Diese bedingen in Deutschland einen Wegfall einfacher Tätigkeiten vorwiegend im Industriesektor, sie erhöhen die Kompetenzanforderungen und sie verschärfen die strukturelle Arbeitslosigkeit. Lange Zeit stieg die Sockelarbeitslosigkeit. Vor diesem Hintergrund hat sich eine nachfrageorientierte Wirtscharts- und eine auf Lohnersatzleistungen orientierte passive Arbeitsmarktpolitik als nicht hinreichend herausgestellt, um die Beschäftigungssituation und damit die Produktivität der Volkswirtschaft zu verbessern.</p>
<p>Die jüngsten Arbeitsmarktreformen sind durch Angebotsorientierung kennzeichnet. Grundsätzlich ist ein solcher Ansatz Erfolg versprechend, einerseits um dem stetigen Strukturwandel Rechnung zu tragen, anderseits um eine wirtschafts- und strukturpolitische Gesamtstrategie für eine sozial und ökologisch nachhaltige Produktivitätsentwicklung unterstützen zu können. Voraussetzung hierfür wiederum ist, dass Qualifikationen und Kompetenzen gesteigert sowie Zeitspielräume für Anpassungen geschaffen werden. Sie dienen als Flexibilitätspotential und sind notwendig, um Strukturveränderungsprozesse ergiebig und kreativ gestalten zu können. Dies gilt umso mehr, wenn ein hohes berufsfachliches Niveau bzw. gut ausgebildete Facharbeit als eine wichtige Basis für ein qualitatives Wachstum erhalten werden soll.</p>
<h5>Entwick&shy;lungen am Arbeits&shy;markt und in der Arbeits&shy;markt&shy;po&shy;litik</h5>
<p>Ein solcher Weg ist steinig. Dies wird deutlich, wenn wir uns die Entwicklungen am Arbeitsmarkt im zurückliegenden Jahrzehnt betrachten.</p>
<p><i>Erstens</i> blicken wir auf eine gestiegene weltwirtschaftliche Integration und einen zunehmenden Wettbewerbsdruck zwischen und im Inneren von Unternehmen sowie auf eine erhöhte Abhängigkeit von konjunkturellen Zyklen und Krisen mit weltweiten Folgewirkungen, wie etwa im Falle der Dotcom-Krise 2000, der Anschläge vom 11.9. 2001 und der Immobilien- und Finanzkrise ab 2007. Damit verbunden waren in der ersten Hälfte des letzten Jahrzehnts leichte Beschäftigungsrückgänge, steigende Arbeitslosigkeit und eine stärkere Substitution von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.</p>
<p><i>Zweitens</i> lässt sich eine Fortsetzung des Ausbaus der Dienstleistungswirtschaft konstatieren. Dieser korrespondiert einerseits mit einer weiter steigenden Erwerbsintegration von Frauen und geht anderseits mit einer deutlichen Zunahme gering entlohnter Beschäftigung einher. Darüber hinaus sanken insbesondere in diesem Sektor seit den 1990er Jahren &#8211; und bei Kontrolle soziodemographischer und konjunktureller Effekte &#8211; die durchschnittlichen betrieblichen Beschäftigungsdauern (Struck 2006). Ursächlich hierfür sind unter anderem die geringeren betriebsspezifischen Qualifikationserfordernisse in den Dienstleistungsberufen. In allen Wirtschaftssektoren wurden auf Grund von Wettbewerb und zeitflexiblen Kundenwünschen zudem die Nutzung flexibler Arbeitsformen wie insbesondere Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung und Leiharbeit intensiviert und Arbeitszeiten sowie die Entlohnung flexibilisiert (Seifen/Strack 2009).</p>
<p>Drittens hat sich in den Bereichen der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Tarifpolitik Wesentliches verändert. Die Tarifpolitik war im letzten Jahrzehnt gekennzeichnet durch Lohnzurückhaltung und Ergänzungen von Flexibilisierungsmöglichkeiten durch Öffnungsklauseln und Betriebsvereinbarungen. Zudem wurden im Zuge des globalen Wettbewerbs und unter (Abwanderungs-)Druck von Unternehmen die staatlichen Maßnahmen und Instrumente der sozialen Teilhabesicherung und Umverteilung zunehmend unter Rechtfertigungsdruck gestellt. Sie müssen sich an ihrem produktiven Beitrag zur nationalen oder gar europäischen Wettbewerbsorientierung messen lassen. Zugleich gelingt es der Wirtschaft, sich mit dem Argument einer bedrohten Wettbewerbsfähigkeit der Finanzierung der sozialen Infrashukturaufgaben zu entziehen. In der Arbeitsmarkt-und Sozialpolitik standen in diesem Kontext die vier &#132;Hartz-Gesetze&#148; und die &#132;Agenda 2010&#148; im Vordergrund. Diese werden im Weiteren näher betrachtet.</p>
<h5>Praxis und Wirkungen der Arbeits&shy;markt&shy;po&shy;litik</h5>
<p>Für die Evaluationen der Reformen wurde viel Zeit und Geld aufgewendet und zunehmend geeignete statistische Verfahren eingesetzt (Klaue et al. 2007; Stephan/Rässler/ Schewe 2008). Gleichwohl mangelt es immer noch an umfassenden und validen Berechnungsmöglichkeiten, etwa um indirekte Wirkungen einzelner Maßnahmen sowie makroökonomische Wirkungszusammenhänge nachzeichnen zu können. Aus diesem Grund und entsprechend der hier gebotenen Kürze lassen sich im Folgenden lediglich einzelne, doch durchaus bedeutsame Auswirkungen der Arbeitsmarktreformen darlegen.Eine wesentliche Wirkung ist die Förderung der Flexibilisierung am Rand des Arbeitsmarktes. Ursächlich hierfür sind u. a. die Neuregelungen von Mini-Jobs und Leiharbeit, die staatliche Förderung von Selbstständigkeit im Rahmen der &#132;Ich-AG&#148; oder Existenzgründerbeihilfen sowie der Wegfall des Meisterzwangs in einigen Handwerksbereichen. Ebenfalls Flexibilität begünstigend wirken die, die Eigenaktivität fordernden (und weniger fördernden) Elemente im Bereich des Arbeitslosengeld I und ein auf Erwerbsintegration ausgerichtetes System der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II).</p>
<p>Reformen der Arbeitsverwaltung sowie ihrer Maßnahmen und Instrumente bewirkten erstens: Einschränkungen der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I, vielfach starke finanzielle Einbußen bei einem Übergang in den Bezug des Arbeitslosengeld II, pauschalierte und vielfach knappere Regelsätze für Bedarfgemeinschaften sowie verschärfte Zumutbarkeits- und Sanktionsregelungen. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und längerfristigen Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen und dementsprechend längerfristige Transferzahlungen sowie auch Frühverrentungsmaßnahmen wurden abgebaut. Neben der erwünschten Steigerung der Flexibilität führten diese Änderungen sehr häufig zu einer beschleunigten Entwertung des bisher in der Erwerbsbiographie Geleisteten, wodurch weit über den Kreis der direkt Betroffenen hinaus Status- und Annerkennungsängste erzeugt wurden. Ein wesentliches Ziel war die Anreizsteigerung für schnelle Widereinstiege. So genannte &#132;Look-in-Effekte&#148;, die insbesondere bei ABM- und zum Teil bei längerfristigen (Um-)Schulungsmaßnahmen zu beobachten waren, sollten vermieden werden. Zugleich senkt eine Orientierung auf benachteiligte Zielgruppen bei Eingliederungszuschüssen Mitnahme- und Substitutionseffekte.</p>
<p><i>Zweitens </i>sollten u. a. durch Verbesserung der Betreuungsrelationen von Mitarbeitern zu Arbeitsuchenden, Wiedereingliederungspläne, differenzierte und praxisorientierte Instrumentenwahl und durch die Experimentierklausel die Integrationsmaßnahmen und Instrumente zielgenauer auf die Bedürfnisse der Beschäftigungssuchenden im Kontext der jeweiligen Arbeitsmarktsituation abgestimmt werden. Im Gegensatz zu den zu-vor genannten Pfaden ist dieser Weg (bislang) nur unvollständig beschritten worden.</p>
<p>Die Reformen haben Sicherheit gemindert, die Zunahme von Flexibilisierung am Arbeitsmarkt unterstützt und mit dazu beigetragen, die Beschäftigungsquote zu erhöhen. Hierbei handelt es sich um einen Effekt, der sich auch bei Berücksichtigung von Veränderungen bei der Erfassung von Arbeitssuchenden sowie unter Einbezug konjunktureller oder demographischer Veränderungen zeigen lässt (Knuth 2010; Möller 2010).</p>
<p>Zu erklären ist ein Teil der Erhöhung der Beschäftigungsquote u. a. dadurch, dass sich im Zuge einer derart auf Aktivierung setzenden Arbeitsmarktpolitik die Erwartungshaltung von Arbeitslosen in Bezug auf finanzielle Leistungstransfers und Unterstützungsmaßnahmen seitens des Staates gemindert hat und ihre Konzessionsbereitschaft in Bezug auf Löhne und Arbeits- und Mobilitätsanforderungen stieg.</p>
<p>Zugleich hat sich mit den Reformen aber auch der Druck auf die Beschäftigten erhöht. Zum einen nahmen mit der Umsetzung der Reformen die Ängste vor den nunmehr schonungsloseren Folgen von Arbeitslosigkeit zu. Zum anderen können Unternehmen vielfach Beschäftigungsuchende zu teilweise deutlich verschlechterten Konditionen einstellen, so etwa zu geringeren Löhnen, befristet, als Leiharbeitnehmer etc. Vor allem in den Beschäftigungssegmenten, in denen etwa auf Grund mangelnder Exklusivität von Qualifikationen eine Konkurrenz zu Neueinsteigern besteht, finden diese Veränderungen ihren Niederschlag ebenfalls in einer höheren Konzessionsbereitschaft für Leistungsverdichtung, Höherbeanspruchung, Zeitflexibilität und Lohnzurückhaltung.Insgesamt ist die Steigerung der Beschäftigtenquote für einen größeren Anteil der erwerbstätigen Bevölkerung mit einer größeren Unsicherheit, geringerer Entlohnungund hoher Flexibilität zwischen Randbeschäftigung und Transferabhängigkeit verbunden. Dies gilt umso mehr, da die ursprünglich prognostizierte &#132;Brückenfunktion&#148; von Niedriglohn, Leiharbeit, Mini-Jobs in &#132;Normalarbeitsverhältnisse&#148;, d. h. zu höherem Einkommen, stabilerer Beschäftigung und besserem Zugang zu betrieblicher Weiterbildung zu kommen, nur sehr unzureichend funktioniert.</p>
<p>Eine wesentliche Problematik besteht in der Segmentierung zwischen anteilig äbnehmenden stabilen und geschützten Beschäftigungssystemen einerseits und wachsenden numerisch-flexiblen Arbeitsformen, die häufig mit Arbeitslosigkeitsphasen verbunden sind, anderseits. Dieses zuletzt genannte Segment ist vielfach durch Qualifikationsverlust, unzureichende Qualifizierungschancen und dementsprechend geringe Auf stiegsmöglichkeiten gekennzeichnet. Insbesondere hier sind verstärkt Anstrengungen zu unternehmen, um Anreize und Möglichkeiten und damit verbunden Sicherheiten durch Investitionen in Bildung zu schaffen.</p>
<p>Alles in allem gerät somit ein wesentlicher Leitgedanke der Reformen: &#132;Hauptsache Arbeit&#148; &#150; um die soziale Teilhabe über Integration in Beschäftigung sowie eine verbesserte Einahmen- und Ausgabenbilanz in den staatlichen Sozialversicherungssystemen zu ermöglichen &#150; in Widerspruch zu einer Praxis, die gekennzeichnet ist durch eine polarisierte Struktur auf den Arbeitsmärkten, steigende Qualifikationsanforderungen, unzureichende Förderstrukturen der Sozialverwaltungen und individuelle Überbeanspruchung vieler Arbeitssuchender.</p>
<p>Auch wenn sich das Beschäftigungsniveau erhöht hat, kann nicht davon gesprochen werden, dass die strukturellen Probleme am Arbeitsmarkt überwunden wurden. Vielleicht weniger die jüngste Wirtschaftskrise selbst, als vielmehr eine unzureichende aktive Arbeitsmarktpolitik sowie die seit Langem ungenügenden Bildungsanstrengungen im Bereich der schulischen und beruflichen Erst- und Fortbildung &#150; die infolge der Wirtschaftskrise in Gefahr geraten unzureichend finanziert zu werden &#150;, wie vor allem auch die Folgen des Geburtenrückgangs und des zu erwartenden Fachkräftemangels sind geeignet, die Strukturanpassungsprobleme zukünftig noch deutlicher hervortreten zu lassen.</p>
<p>Die Bewältigung dieser Probleme führt über die Überwindung einer mangelnden Beschäftigungsfähigkeit einzelner Gruppen am Arbeitsmarkt. Hier ist der Blick auf die zuvor betrachteten finanziell und qualifikatorisch benachteiligten Gruppen an den Rändern der betrieblichen Arbeitsmärkte zu richten, die etwa 20 Prozent der Erwerbstätigen ausmachen (Alda 2006). Zu Berücksichtigen sind dabei ebenso die 17 Prozent der jungen Erwachsenen, die bis zum Alter von 29 Jahren keinen Berufsabschluss erwerben und hochgradig von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind. Und nicht zuletzt ist der nach wie vor hohe Anteil der Langzeitarbeitslosen einzubeziehen. Gemessen an allen Erwerbspersonen beträgt dieser Anteil seit Jahren stabil etwa 3,8 Prozent, bzw. etwa 50 Prozent aller in der Arbeitslosenstatistik geführten Menschen. Während Konjunkturschwünge die Zahlen von Kurzeitarbeitslosen in starkem Maße beeinflussen, gelingt Langzeitarbeitslosen der Übergang in Beschäftigung vorrangig in längerfristigen Aufschwungphasen. Sie benötigen mehr Zeit und zumeist eine intensive Betreuung durch Vermittlungsagenturen oder Coaches u. ä., um durch den (Neu-)Aufbau angemessener fachlicher, sozialer, kultureller und persönlicher Ressourcen ihre Benachteiligungen am Arbeitsmarkt ausgleichen zu können.</p>
<p>Bei allen genannten Gruppen besteht das Problem nicht ausreichender und teilweise entwerteter beruflich nutzbarer Qualifikationen, die oft eine stabile Arbeitsmarktintegration verhindern. Dabei gehen die strukturellen Probleme mit zum Teil erheblichen finanziellen, sozialen sowie persönlichen Schwierigkeiten der Betroffenen und ihrer Angehörigen einher. Sie verursachen zudem unliebsame volkwirtschaftliche Folgekosten und Produktivitätseinbußen und sie fördern negative Bildungs- und Leistungsanreize, nicht nur in den so genannten &#132;bildungsfernen Milieus&#148;.</p>
<h5>Ansatz&shy;punkte einer Nachjus&shy;tie&shy;rungen der Arbeits&shy;markt- und Sozial&shy;po&shy;litik</h5>
<p>Systeme sozialer Sicherheit sind in national spezifischer Weise an Arbeitsmärkte und damit an Einkommen durch Erwerbsarbeit gekoppelt. Sie weisen charakteristische Finanzierungs-, Auszahlungs- und Legitimationsmuster auf, die von Interessengruppen auch unter wechselseitig akzeptierten gesamtgesellschaftlichen Effizienzkriterien aus-gehandelt werden. Das in Deutschland verfolgte und institutionell geprägte Leitmodell ist gekennzeichnet durch ein hohes berufsfachliches Ausbildungsniveau, ein Qualifikation schützendes und stimulierendes &#132;Normalarbeitsverhältnis&#148; und eine Lohnarbeitszentriertheit der auf Statussicherung zielenden sozialen Sicherungssysteme.</p>
<p>Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine enge Kopplung zwischen Ausbildung, Erwerbsarbeit und dem sozialen Sicherungssystem voraussetzungsvoll ist: Die Qualität der Ausbildung und Anreize zur Qualifizierungen müssen sichergestellt sein. Es müssen ausreichend Erwerbsarbeit für alle Erwerbspersonen sowie gesicherte Berufspfade vorhanden sein. Und die Erwerbseinkommen müssen ein aktuell Existenz sicherndes Mindesteinkommen überschreiten, damit die Finanzierung der Sozialversicherungen sowie die Ansprüche auf Leistungen etwa im Rentenalter, im Krankheitsfall etc, über abhängige Erwerbsarbeit sichergestellt werden können.</p>
<p>Schon in der Vergangenheit waren diese Voraussetzungen für einzelne Gruppen, darunter u. a. für viele Frauen, Ausländer und/oder Geringqualifizierte nicht erfüllt. Bei aller geäußerten Kritik wurde die zuvor beschriebene Kopplung, auf Grund ihrer positiven Leitwerte sowie Pfadabhängigkeiten in der institutionellen Praxis nicht entscheidend in Frage gestellt. Wenn jedoch Erwerbsarbeit zunehmend durch Mobilität und Flexibilität gekennzeichnet ist, wenn sie häufiger oder längerfristiger durch Arbeitslosigkeits- und Familienphasen unterbrochen wird und (Wieder-)Einstige in Erwerbsarbeit in riskante und gering entlohnte Erwerbsarbeitsphasen münden und wenn die Unsicherheiten von berufs- und tätigkeitsspezifischen Bildungsinvestitionen steigen, weil sich Qualifikationsanforderungen schneller verändern, dann müssen verbesserte Lösungen gefunden werden.</p>
<p>So stellt sich die Frage, in welcher Weise Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik die Bedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft nach Anpassungsflexibilität und Risikobereitschaft und damit nach Sicherheit für Investitionen durch Förderung von Qualifikati-onen und Anpassungsbereitschaft gewährleisten kann. Erst in einer solchen Konstellation kann der Sozialstaat seine Funktion als Produktivkraft voll entfalten und zu einer Entlastung der angespannten Situation am Arbeitsmarkt und in den sozialen Sicherungssystemen beitragen.</p>
<p>Wichtig für das Verständnis der wechselseitigen Kopplung von Erwerbsarbeit und sozialen Sicherungssystemen ist dabei, dass Sozialversicherungen im Grundsatz in der Lage sind, die Bereitschaft zu Investitionen und riskanten Entscheidungen zu stärken. Insbesondere Ausbildungsinvestitionen, aber auch Arbeit bis zur geistigen und körperlichen Leistungsgrenze sowie eine Bereitschaft, Rationalisierungsmaßnahmen in Form technologischer, arbeitsorganisatorischer und unternehmensstruktureller Veränderungen gutzuheißen oder zu unterstützen und sich den Anforderungen des Arbeitsplatzes kooperativ und innovationsbereit zu stellen, können durch die Existenz sozialstaatlicher Sicherungen entfaltet und unterstützt werden.</p>
<p>Heute bietet der deutsche Sozialstaat jedoch weder ausreichend Schutz gegen drohende Risiken und die normalen Brüche im Erwerbsleben, noch schafft er hinreichend Anreize für den Einzelnen, sich offensiv neuen Herausforderungen zu stellen. Es mangelt an der Absicherung von Risiken in der Erwerbsarbeit. Diese bestehen insbesondere im Rahmen prekärer Beschäftigungsverhältnisse, wie etwa bei Teilzeitarbeit, geringfügiger Beschäftigung, bei der Leiharbeit, bei kurz- und mittelfristigen Beschäftigungsbeziehungen sowie bei geringen und unsteten Einkommen unter dem Existenzniveau. Und Risiken bestehen bei Arbeitslosigkeit und bei Wechseln zwischen verschiedenen Beschäftigungsformen, d. h, zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit, bei Eintritten und Verläufen in zweiten oder auch dritten Bildungswegen, bei Kombinationen von Arbeit und Bildung, bei Wechseln und Verläufen zwischen Erwerbstätigkeit und Pflegezeiten von Angehörigen oder bei graduellen Übergängen in die Rentenphase.</p>
<p>Für eine erfolgversprechende Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik stehen dann zwei Ziele im Vordergrund: Zum einen die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Zum an-deren die Vermeidung unsteter oder Existenz gefährdender Einkommen (Struck u. a. 2009).</p>
<h5>Besch&auml;f&shy;ti&shy;gungs&shy;f&auml;&shy;hig&shy;keit: Quali&shy;fi&shy;ka&shy;ti&shy;ons- und Kompe&shy;ten&shy;z&shy;ent&shy;wick&shy;lung</h5>
<p>Wenn Qualifikationsanforderungen steigen sowie zunehmend mehr Erwerbsverläufe durch Diskontinuität und dem Problem des Aufbaus und des Erhalts von Qualifikationen gekennzeichnet sind, dann erhöhen sich die Anforderungen an die berufliche Erstausbildung und an eine stetige berufliche Weiterqualifizierung innerhalb und außerhalb von Betrieben. Dabei haben jene Erwerbstätigengruppen den größten Lernbedarf, die bislang am wenigsten an Qualifikationsmaßnahmen partizipieren. Dies gilt etwa für Arbeitssuchende und Geringqualifizierte oder die wachsende Zahl der Arbeitnehmer mit Zeitverträgen, in Mini-Jobs oder in Leiharbeit sowie für (Einpersonen-)Selbständige und ältere Arbeitnehmer ab 45 Jahren.</p>
<p>Betriebe sind zumeist an der unmittelbaren eigenen Verwertung ihrer Bildungsinvestitionen interessiert. So werden Kosten der Weiterqualifizierung von Personen, bei denen Betriebsaustritte erwartet werden, vielfach nicht übernommen. Aus diesem Grund müssen bei der Erstellung des kollektiven Gutes allgemeiner und berufsfachlicher Qualifikationen die jeweiligen Arbeitnehmer sowie Unternehmen, die besondere Anstrengungen für die Förderung geringer Qualifizierter oder flexibel Beschäftigter übernehmen, durch staatliche Förderung unterstützt werden.</p>
<p>Wenn Mobilität und Flexibilität gefördert werden sollen, dann kann sich Bildung nicht an Anforderungen von spezifischen Arbeitsplätzen und Berufsbildern orientieren. Angefangen bei der (vor-)schulischen Bildung über die berufliche Ausbildung bis hin zur Weiterbildung sind also umfassende Strategien des lebenslangen Lernens zu verfolgen, die Flexibilität unterstützende Bildungsinhalte und Kompetenzen beinhalten. Dabei haben sich die Bemühungen in besonderer Weise auch auf die am meisten gefährdeten Gruppen zu richten. Derartige Investitionen in Humanressourcen stärken dann nicht nur die Beschäftigungsfähigkeit von Erwerbspersonen, sondern zugleich auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.</p>
<p>Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass das Reflexionsvermögen, das Selbstwirksamkeitserleben und die Selbstorganisationsfähigkeit gesteigert werden und die Bildungsvermittlung an vorhandenen biographisch und dabei auch informell erworbenen Kompetenzen ansetzt. Hinzu kommen praktische Erfahrungen im beruflichen Umfeld, betriebliche und berufsfeldspezifische Verhaltensweisen sowie Verhaltensorientierungen. Folgerichtig sind es dann ja insbesondere die betriebsnahen Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik wie Lohnkostenzuschüsse, Gründungsförderung oder betriebliche Trainingsmaßnahmen, die auf die direkte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt setzen und dabei die Chancen der Teilnehmer auf eine Integration in Erwerbsarbeit nach Ablauf der Förderung erhöhen.</p>
<p>In diesem Zusammenhang und angesichts gestiegener Anforderungen im Erwerbsleben ist die Verkürzung und Vereinfachung der (hoch-)schulischen und der beruflichen Ausbildung &#151; sofern sie nicht konsequent Übergänge in weitere Ausbildungsgänge vor-bereiten &#151; ein unangemessenes Vorgehen. Große Unternehmen in innovativen Marktsegmenten kompensieren schon heute die dadurch entstehenden Schwächen durch Bildungsprogramme für Einsteiger. Doch insgesamt droht die Gefahr, dass noch mehr Unternehmen Produktionsverfahren und Arbeitsorganisation an geringer qualifizierte Gruppen anpassen. Tätigkeitsbereiche zu vereinfachen und zu standardisieren ist jedoch angesichts des internationalen Lohnstückkostenwettbewerbs ein nationalwirtschaftlich höchst problematischer Weg. Zudem wird die Segmentierung zwischen qualifizierten und gut bezahlten fachlichen, sozialen und kulturellen Leitungsaufgaben einerseits und den anteilig wachsenden Bereichen mit geringen und austauschbaren Standardqualifikationen und dementsprechend geringen Löhnen anderseits gesteigert.</p>
<h5>Inves&shy;ti&shy;ti&shy;ons&shy;ri&shy;siken; Einkom&shy;mens&shy;si&shy;che&shy;rung</h5>
<p>Für Zeiten der Qualifikations- und Kompetenzentwicklung ist eine finanzielle Unterstützung notwendig. Einen wichtigen Ansatzpunkt bietet die Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung zu einer Beschäftigungsversicherung (Schmid 2008). Eine Beschäftigungsversicherung sichert das Einkommensrisiko nicht nur bei Arbeitslosigkeit, sondern auch bei kritischen Übergängen im Lebenslauf ab. Eine solche Weiterentwicklung des sozialen Sicherungssystems ließe sich sowohl finanzieren als auch gesellschaftlich legitimieren: Sie würde bestehende staatliche Transferleistungen wie Bafög, Arbeitslosengeld, Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme, Familienförderung, Existenzgründerhilfen oder die soziale Grundsicherung etc. integrieren, womit sie (anders als Überlegungen zum bedingungslosen Grundeinkommen) realistisch und ohne Systemwechsel umsetzbar wäre.</p>
<p>Dabei ist der Zugriff auf Sozialleistungen durch klare und gesellschaftlich akzeptierte Regeln zu gestalten. Auf eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz dürften, neben dem Arbeitslosengeld und der sozialen Grundsicherung, vermutlich Kindererziehungszeiten und Phasen der Pflege von Angehörigen, (Weiter)Bildungsphasen sowie Existenzgründungsphasen treffen. Der Zugriff auf Transferleistungen bestünde dann in einer zeitlich befristeten Übergangsfinanzierung gesellschaftlich anerkannter Reproduktions- und Innovationsphasen &#151; etwa nach einer Mindestbeschäftigungszeit in einer Rahmenfrist. Dabei wäre ein Zusammenwirken mit ggf. bestehenden betrieblichen Arbeitszeitkontensystemen möglich. Bei Qualifizierungs- und Arbeitsförderungsmaßnahmen ist eine Verbesserung der Prognosesysteme und der Beratungskapazitäten der Arbeitsagenturen (ggf. in Zusammenarbeit mit Verbänden, IHKs, Bildungsinstitutionen etc.) vorausgesetzt. Auf Grund der vielfach prekären Abfolge und Gleichzeitigkeit von Selbständigkeit und abhängiger Erwerbsarbeit wären zudem auch Selbständige in das Sozialversicherungssystem einzubeziehen. Und nicht zuletzt würde eine Stärkung lohnunabhängiger (d.h. stärker steuerfinanzierter) Sozialsysteme die Abgabenbelastung der Arbeitsverhältnisse verringern und Beschäftigungsspielräume erhöhen.</p>
<p>Die wichtigsten Vorteile einer solchen Weiterentwicklung liegen <i>erstens </i>darin, die Risikobereitschaft zu innovativem Verhalten zu stärken. Dabei zielt die Neugestaltung darauf, die Flexibilität der Arbeitszeiten im Lebenslauf, die zwischenbetriebliche Mobilität und die Weiterbildungsbereitschaft zu steigern. Gleichzeitig bietet sie Beschäftigten jedoch auch Schutz vor Abstiegen bei Entlassungen. Sie verbessert qualifikatorische und motivationale Ausgleichsprozesse auf Arbeitsmärkten vor allem durch eine effizientere Suche nach einem passgerechten Arbeitgeber. Darüber hinaus verbessert sie die Chancen, Arbeit und Familie miteinander zu vereinbaren.</p>
<p>Zweitens eröffnet die soziale Absicherung von Flexibilitätsansprüchen den Beschäftigten Spielräume, um ihre Erwerbsarbeitszeiten temporär zu vermindern oder für eine gewisse Zeit aus der Erwerbsarbeit auszusteigen. Die hierdurch entstehenden Phasen der Nichtarbeit bieten dabei im Übrigen zugleich Raum für die Arbeitssuche.</p>
<p>Eine erwünschte abgesicherte Zunahme der Arbeitsmarktmobilität setzt voraus, dass das Qualifizierungsniveau auch von bislang chancenlosen Beschäftigtengruppen durch eine aktive Arbeitsmarktpolitik fortlaufend an die sich wandelnden Tätigkeitsanforderungen angepasst wird. Somit stehen die zwei Reformvorschläge zu Bildung und Einkommenssicherung in einem engen Zusammenhang.</p>
<h5>Fazit</h5>
<p>Die Arbeitsmarktreformen haben den Anstieg der Beschäftigungsquote unterstützt und dabei vor allem die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes insbesondere im Bereich gering qualifizierter und gering entlohnter Beschäftigung erhöht. Die Mehrzahl der flexiblen Beschäftigungsverhältnisse ist durch mangelnde Qualifizierungswirkungen gekennzeichnet. Ein Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit wurde nicht erreicht. Die Förderstrukturen der Arbeitsverwaltung sind hierauf unzureichend abgestimmt und so wurde die Segmentierung am Arbeitsmarkt erhöht. Insgesamt ist damit die Angebotsorientierung der Reform unzulänglich geblieben.</p>
<p>Dabei gefährden die Wirkungen dieser Arbeitsmarktpolitik eine zentrale Basis eines qualitativen Wachstums. Ohne Qualifikations- und Kompetenzzuwachs können flexible Arbeitsmärkte keine produktiven Wirkungen entfalten. Eine Stärkung der Bereitschaft zu innovativen Verhaltensrisiken gerade auch durch Erhöhung einer Autonomie und Flexibilität steigernden Beschäftigungsfähigkeit durch Bildung und finanzielle Absicherung würde Chancen für Beschäftigte und Arbeitslose bieten. Zugleich könnten bessere Ausbildungsbedingungen und stetige Qualifikationsanpassungen eine produktive und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung unterstützen. Die Arbeitsmarktpolitik sollte in diese Richtung weiterentwickelt werden.</p>
<p><b> Literatur</b></p>
<p>Alda, H. (2006): Sekundäre Arbeitsmarktintegration als Beobachtungskonzept sozioökonomischer B erichterstattung, in: SOEB (Hrsg), Berichterstattung zur sozioökonomischen Entwicklung Deutschlands, Zweiter Bericht &#150; Zwischenbericht Teil I, Göttingen, S. 164-167.<br />Kluve, J. et al. (2007): Active Labour Market Policies in Europe. Performance and Perspectives. Berlin et al..<br />Knuth, M. (2010): Hartz: Vier. Zwischenbilanz und Reformbedarf. Manuskript. Duisburg.<br />Möller, J. (2010): Die deutsche Arbeitsmarktreformen: Nicht perfekt, aber unter dem Strich positiv. In: WSI Mitteilungen 63. H. 6., S. 324-327.<br />Schmid, G. (2008): Von der Arbeitslosen- zur Beschäftigungsversicherung. Wege zu einer neuen B alance individueller Verantwortung und Solidarität durch eine lebenslauforientierte Arbeitsmarktpolitik, Gutachten für die Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn.<br />Seifert, H./Struck, O. (2009): Arbeitsmarkt und Sozialpolitik: Flexibilität benötigt Sicherheiten. In: dies. (Hg.): Arbeitsmarkt und Sozialpolitik: Kontroversen um Effizienz und soziale Sicherheit. Wiesbaden, S. 53-75.<br />Stephan, G./Rässler, S./Schewe, T. (2008): Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik und die Arbeitsmarktchancen der Geförderten. In: Sozialer Fortschritt 57, S. 66-75.<br />Struck, O. (2006): Flexibilität und Sicherheit. Empirische Befunde, theoretische Konzepte und institutionelle Gestaltung von Beschäftigungsstabilität, Wiesbaden.<br />Struck, O. u. a. (2009): Zukunftslos aktiviert oder zukunftsfähig investiert? In: WSI Mitteilungen 62. H. 10, 519-525.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/191-vorgaenge/publikation/arbeitsmarktpolitik-und-arbeitsmarkt/">Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsmarkt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Auf dem Weg zu einer neuen Verelendung ?</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 20:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vorg&#228;nge 191 , S. 27-37 Psychosoziale Folgen der Entgrenzung und Subjektivierung der Arbeit I. Burnout, Depression, &#196;ngste &#8211; die neuen Volks&#173;krank&#173;hei&#173;ten? Inzwischen wird auch in der &#214;ffentlichkeit registriert, was Experten schon l&#228;nger mit Sorge beobachten: eine auff&#228;llige Zunahme von psychischen &#8211; vor allem depressiven&#160;&#8211; Erkrankungen. Spektakul&#228;r war in diesem Zusammenhang die gro&#223;e &#246;ffentliche Anteilnahme am [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Vorg&auml;nge 191 , S. 27-37</p>
<p>Psychosoziale Folgen der Entgrenzung und Subjektivierung der Arbeit</p>
<h2 class="auto-created">I. Burnout, Depression, &Auml;ngste &ndash; die neuen Volks&shy;krank&shy;hei&shy;ten?</h2>
<p>Inzwischen wird auch in der &Ouml;ffentlichkeit registriert, was Experten schon l&auml;nger mit Sorge beobachten: eine auff&auml;llige Zunahme von psychischen &#8211; vor allem depressiven&nbsp;&#8211; Erkrankungen. Spektakul&auml;r war in diesem Zusammenhang die gro&szlig;e &ouml;ffentliche Anteilnahme am Suizid des Torwarts Robert Enke 2009, die weit &uuml;ber die erwartbare Trauer von Fans hinausging, so dass man den Eindruck bekommen konnte, dass sich im Schicksal des Sportlers nicht wenige mit eigenen &Auml;ngsten und Sorgen wiedererkannten. Einige ausgew&auml;hlte Daten aus einem inzwischen gro&szlig;en Bestand an Befunden sollen exemplarisch das Ausma&szlig; der Entwicklung erkennen lassen:</p>
<p>Eine Metastudie der Bundespsychotherapeutenkammer (2010), in der die Ergebnisse mehrerer Gesundheitsreports von Krankenkassen (z.B. BKK 2008, DAK 2005, 2009, 2010) bewertet werden, geht von einer Verdopplung der psychisch bedingten beruflichen Fehltage seit den 1990er Jahren aus, die nicht prim&auml;r durch gesteigerte Aufmerksamkeit (oder ein finanziell begr&uuml;ndetes neues Diagnoseverhalten) seitens der &Auml;rzte oder der Betroffenen erkl&auml;rbar seien &#8211; obwohl solche Faktoren, so soll hier nur angemerkt werden, vermutlich eine gewisse Rolle spielen. Das Statistische Bundesamt meldet ganz aktuell (2010), dass die Kosten f&uuml;r die Behandlung von psychischen Erkrankungen zwischen 2002 und 2008 um 32 Prozent gestiegen sind, und sch&auml;tzt die Aufwendungen allein im Bereich Depression auf ca. 5,2 Mrd. Euro/Jahr. Die DAK berichtet &auml;hnlich (2010) von einer Zunahme speziell depressiver Symptomatiken einschlie&szlig;lich Angsterkrankungen bei ihren Versicherten seit 2000 um 40 Prozent. Kein Wunder, dass die Depression inzwischen h&auml;ufig als neue &bdquo;Volkskrankheit&#8220; gesehen wird.[1]</p>
<h2 class="auto-created">II. Der Wandel der Arbeitswelt als entschei&shy;dende Ursache</h2>
<p>Die DAK hatte bereits in ihrem Report 2005 vermutet, dass ein Zusammenhang zwischen der schon damals erkennbaren Entwicklung und dem &bdquo;Wandel der Arbeitswelt&#8220; besteht. Es war daher kein Zufall, dass eine Serie von Selbstmorden in franz&ouml;sischen Gro&szlig;betrieben 2008/2009 auch hierzulande gro&szlig;e Aufmerksamkeit fand.[2] Bemerkenswert war dabei genau genommen weniger die H&auml;ufung der F&auml;lle (die rein statistisch gesehen gelegentlich als nur bedingt auff&auml;llig bewertet wird), als vielmehr die Tatsache, dass die Betroffenen, etwa in Abschiedsbriefen, explizit auf f&uuml;r sie nicht mehr aushaltbare Zust&auml;nde in den Betrieben hingewiesen hatten. Fast zeitgleich erlebte das schon l&auml;nger vor allem in Sozialberufen bekannte Thema Burnout eine erstaunliche Konjunktur, als inzwischen in die Internationale Klassifikation der Erkrankungen der WHO aufgenommene Syndromatik wie vor allem auch als Gegenstand von popul&auml;ren Ratgebern, Kursen und journalistischen Beitr&auml;gen aller Art.[3] So sehr hier manches medial dramatisiert und vorschnell verallgemeinert sein mag, die Studien &uuml;ber einen Zusammenhang von Arbeitswelt und psychischen Belastungen sprechen eine deutliche Sprache und die Entwicklung kann keinesfalls als reine &bdquo;Modeerscheinung&#8220; (so schon die DAK 2005) abgetan werden. Auch hierzu einige Beispiele:</p>
<p>Eine Studie der Hans-B&ouml;ckler-Stiftung 2009 zeigt, dass die befragten Betriebsr&auml;te bei 43 Prozent der Besch&auml;ftigten von erheblichen berufsbedingten &bdquo;psychischen Problemen&#8220; und in 67 Prozent der deutschen Betriebe von einem sehr &bdquo;hohen Leistungsdruck&#8220; ausgehen (Ahlers 2008). Die DAK best&auml;tigte in einem weiteren Report (2009) ihre fr&uuml;heren Daten (2005) zu den psychischen Folgen der modernen Arbeitswelt und erg&auml;nzte dies mit dem beunruhigenden Befund, dass zunehmend Psychopharmaka aller Art (v. a. sog. neurocognitive enhancer) von Berufst&auml;tigen nicht nur zur Bew&auml;ltigung von Belastungen, sondern gezielt zur allgemeinen Leistungssteigerung im Beruf verwendet werden. Das F&uuml;rstenberginstitut (2010) geht auf Basis einer von FORSA durch-gef&uuml;hrten Untersuchung von einer &bdquo;hohen Belastung&#8220; bei 60 Prozent der Berufst&auml;tigen und bei 53 Prozent von &bdquo;psychischen oder sozialen Probleme&#8220; aus und sch&auml;tzt den volkswirtschaftlichen Schaden auf bis zu 262 Mrd. Euro im Jahr. Die Technikerkrankenkasse berichtet ganz aktuell und weitgehend &uuml;bereinstimmend mit den Befunden anderer Kassen: &bdquo;Seit 2006 sind die Fehlzeiten unter der Diagnose psychischer St&ouml;rungen unter Erwerbspersonen (&#8230;) um 33 Prozent gestiegen, allein von 2008 auf 2009 (&#8230;) um 13,9 Prozent. (&#8230;) Die Ergebnisse deuten auf eine zunehmende psychische Belastung von Berufst&auml;tigen hin, die sich im Zug der Wirtschaftskrise 2009 noch merklich verst&auml;rkt hat&#8220; (Techniker-Krankenkasse 2010: 17). Eine vom Autor und Mitarbeitern in Kooperation mit einem Team um Ralf Haubl (Sigmund-Freud-Institut) durchgef&uuml;hrte Befragung von Beratern und Supervisoren im Auftrag der Deutschen Gesellschaft f&uuml;r Supervision (DGSv) ergab schon 2007/2008 (und damit vor der Finanz- und Wirtschaftskrise, die die Entwicklung sicherlich versch&auml;rft hat) ein &auml;hnlich deprimierendes Bild (vgl. u.a. Haubl/Vo&szlig; 2009). Ein befragter Experte brachte dabei seine Erfahrungen mit verst&ouml;render Deutlichkeit auf den Punkt: &bdquo;Das psychische Elend in den Organisationen ist erschreckend&#8220;. Auff&auml;llig ist, dass von berufsbedingten neuen gesundheitlichen St&ouml;rungen und Erkrankungen in starkem Ma&szlig;e auch qualifizierte und hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht zuletzt F&uuml;hrungskr&auml;fte betroffen sind&nbsp;&#8211; und &uuml;berproportional geh&auml;uft bei Frauen und Besch&auml;ftigten in modernen Dienstleistungsbereichen. Die beruflichen Gesundheitsgef&auml;hrdungen verschieben sich demnach von den klassischen k&ouml;rperlichen Problemen (die es nat&uuml;rlich nach wie vor gibt) tendenziell zu psychischen Erscheinungen und von produktionsnahen Bereichen der &bdquo;alten&#8220; Industrie hin zu wissensintensiven und kundennahen &bdquo;modernen&#8220; Bereichen, wobei nun auch statush&ouml;here Berufst&auml;tige erheblich betroffen sind. Dass daneben Langzeitarbeitslose gleichfalls mehr denn je eine stark betroffene Gruppe sind, sei hier nur erw&auml;hnt.[4]</p>
<p>Die DAK sah in einem fr&uuml;hen Versuch, Einzelursachen zu identifizieren, folgende Faktoren als entscheidend an (2005): zunehmend &uuml;berh&ouml;hte Anforderungen (Leistungsdruck, Terminstress, &uuml;berlange Arbeitszeiten, h&auml;ufige Reorganisationen, Vermischungen von Beruf und Privatsph&auml;re, emotionale Belastungen durch Kundenkontakt usw.) in Verbindung mit zu geringen Einflussm&ouml;glichkeiten auf die Gestaltung der Arbeit, geringe Chancen zur Begrenzung von Belastungen, nachlassende Unterst&uuml;tzung durch Kollegen und nicht zuletzt fehlende Anerkennung, Wertsch&auml;tzung und Hilfe durch Vorgesetzte.</p>
<h2 class="auto-created">III. Der Struk&shy;tur&shy;wandel der Arbeit</h2>
<p>Wenn man wissen will, was zu dieser Entwicklung gef&uuml;hrt hat, ist ein allgemeinerer historischer Blick hilfreich. Dieser zeigt, dass sich seit etwa Ende der 1980er Jahre ein grundlegender Strukturwandel der Arbeitswelt vollzieht, den eine Vielzahl popul&auml;rer Schlagworte zu beschreiben versucht: &bdquo;neoliberale Flexibilisierung&#8220; der Arbeits-, Organisations- und Besch&auml;ftigungsstrukturen, &bdquo;Sozialabbau&#8220;, &bdquo;Markt- und Kundenorientierung&#8220;, &bdquo;finanzmarktgetriebene &Ouml;konomisierung&#8220; der Betriebe usw. Dass das gewohnte &bdquo;Normalarbeitsverh&auml;ltnis&#8220; zum Auslaufmodell wird sowie Berufsbiographien zunehmend &bdquo;br&uuml;chig&#8220; und Lebenslagen f&uuml;r viele &bdquo;prek&auml;r&#8220; werden, ist gleichfalls selten strittig. H&auml;ufig wird auch darauf verwiesen, dass in Folge der Ver&auml;nderungen das bisherige Leitbild des &bdquo;Arbeitnehmers&#8220; tendenziell durch das neue Modell des &bdquo;Arbeitskraftunternehmers&#8220; verdr&auml;ngt wird, der als &bdquo;Unternehmer seiner selbst&#8220; in der Lage sein muss, sich im Arbeitsprozess aktiv selbst zu kontrollieren, seine Arbeitskraft gezielt zu &ouml;konomisieren und sein ganzes Leben wie einen Betrieb zu rationalisieren. Nicht selten werden solche Ver&auml;nderungen als &Uuml;bergang von der sich seit etwa den 1920 Jahren nach und nach durchsetzenden &bdquo;tayloristisch-fordistischen&#8220; Betriebsorganisation (hohe Arbeitsteilung, ausgepr&auml;gte Hierarchien; Dequalifizierung von Anforderungen u. a. m.) mit komplement&auml;rer Besch&auml;ftigungs- und Arbeitsmarktregulierung zu einem &bdquo;Post-Fordismus&#8220; interpretiert, den man als Grundlage eines sich abzeichnenden flexiblen &bdquo;Neo-Kapitalismus&#8220; verstehen kann.</p>
<p>All dies kann hier nicht vertieft werden. N&auml;her betrachtet werden soll eine in der Arbeits- und Industriesoziologie diskutierte Vorstellung &uuml;ber den Strukturwandel der Arbeit, die f&uuml;r die zunehmenden psychischen Belastungen von Berufst&auml;tigen eine Erkl&auml;rung anbieten kann.</p>
<h2 class="auto-created">IV. Entgrenzung der Arbeit &hellip;</h2>
<p>Seit den 1990er Jahren ist &bdquo;Entgrenzung&#8220; ein wichtiges Thema der Sozialwissenschaften, wobei es zun&auml;chst meist um Fragen der Globalisierung ging. Vor allem in der Soziologie, die sich mit Arbeit und Betrieb befasst, wurde dies zu einem viel beachteten neuen Leitkonzept (vgl. Kratzer 2003, Minssen 1999, Vo&szlig; 1998).</p>
<p>Mit &bdquo;Entgrenzung&#8220; werden fast alle entscheidenden Ver&auml;nderungen in der gesellschaftlichen und insbesondere betrieblichen Organisation der Arbeit seit Mitte der 1980er Jahre angesprochen: die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, der &Uuml;bergang von starren Betriebsstrukturen zu einer dynamischen Projekt- und Teamorganisation mit reduzierten Hierarchien, die Deregulierung der Besch&auml;ftigungsformen und ihrer sozialpolitischen Sicherung sowie die abnehmende Bedeutung standardisierter beruflicher Spezialisierungen und ihre Folgen f&uuml;r die Berufswege usw. Bei diesen und vielen anderen Ph&auml;nomenen geraten bis dahin relativ stabile und verbindliche Strukturen der Organisation erwerbsf&ouml;rmiger Arbeit und Besch&auml;ftigung in Bewegung und werden &bdquo;entgrenzt&#8220;.</p>
<p>Mit &bdquo;Struktur&#8220; ist dabei gemeint, dass funktional ausdifferenzierte gesellschaftliche Bereiche mit entsprechend spezialisierten T&auml;tigkeitsprofilen bisher systematische Abgrenzungen aufwiesen und in ihren sozialen Leistungsbeitr&auml;gen unterschieden wurden. Die sich mit der Industrialisierung systematisch durchsetzende zeitliche, r&auml;umliche usw. Abtrennung von erwerbsf&ouml;rmiger &bdquo;Arbeit&#8220; und privatem &bdquo;Leben&#8220; und die dadurch bedingte jeweilige Begrenzung der Bereiche auf spezifische Funktionen ist daf&uuml;r ein anschauliches Beispiel. &bdquo;Entgrenzung&#8220; meint dem gegen&uuml;ber die immer deutlicher erkennbare &Ouml;ffnung und Flexibilisierung, wenn nicht sogar den Abbau der strukturellen Trennung und funktionalen Unterscheidung von Berufs- und Privatsph&auml;re in vielen Berufsfeldern. Dies zeigt sich beispielsweise, wenn Erwerbst&auml;tige zunehmend zu Hause oder auf Reisen berufliche Dinge erledigen oder fast st&auml;ndig beruflich erreichbar sein m&uuml;ssen und daher kaum mehr feste Arbeitszeiten kennen, die komplement&auml;r Zeiten eindeutiger &bdquo;Freizeit&#8220; im bisherigen Sinne definieren.</p>
<p>Eine Folge von Strukturbildungen und damit der Abgrenzung von klar unterschiedenen sozialen Feldern des Handelns, etwa im Bereich der Arbeit, ist aus soziologischer Sicht die Beschr&auml;nkung des T&auml;tigkeitsspektrums der Betroffenen, die auf der anderen Seite &uuml;berhaupt erst ein Handeln in qualifizierter Form erm&ouml;glicht und &uuml;ber dadurch m&ouml;gliche Spezialisierungen oft zu markanten Leistungssteigerungen f&uuml;hrt.</p>
<h2 class="auto-created">V. &hellip; und Subjek&shy;ti&shy;vie&shy;rung der Arbeit als Folge</h2>
<p>Durch die jetzt zu beobachtende Entgrenzung von Strukturen der Arbeitswelt ergeben sich einerseits eine tendenziell gr&ouml;&szlig;ere und vor allem flexiblere Handlungsvielfalt und damit mehr Chancen zur selbstgesteuerten Gestaltung der Arbeitst&auml;tigkeiten&nbsp;&#8211; was gegen&uuml;ber bisherigen starren Formen der Arbeits- und Betriebsorganisation eine nicht nur von Betrieben, sondern aufgrund der damit verbundenen tendenziell steigenden Freiheitsgrade des Handelns auch eine von den meisten Besch&auml;ftigten begr&uuml;&szlig;te Ver&auml;nderung bedeutet. Andererseits entsteht durch die damit verbundene Ausd&uuml;nnung von handlungsorientierenden und -erm&ouml;glichenden Strukturen zunehmend der Zwang, das Arbeitshandeln mehr als bisher aktiv selbstverantwortlich zu organisieren&nbsp;&#8211; was mehr Entscheidungsdruck und damit ein steigendes Risiko der &Uuml;berforderung oder gar des Scheiterns impliziert.</p>
<p>Eine Entgrenzung in der geschilderten Weise betrifft letztlich <i>alle Dimensionen der Gestaltung von Arbeit</i> (r&auml;umlich, zeitlich usw., vgl. Vo&szlig; 1998), mit der Folge, dass in all diesen Aspekten neue Anforderungen an die F&auml;higkeit von Betroffenen zur Selbstorganisation unter Einsatz all ihrer Potenziale entstehen (Gottschall/Vo&szlig; 2005). Die Berufst&auml;tigen m&uuml;ssen immer h&auml;ufiger&nbsp;&#8211; je nach Bereich mehr oder weniger weit gehend und je nach Funktion unterschiedlich &#8211; kontinuierlich f&uuml;r sich und ihre Arbeit kl&auml;ren,</p>
<p>wann, wie lange, wie schnell, also mit welcher <i>Zeitlogik</i> sie in einem Arbeitszusammenhang t&auml;tig sind;</p>
<p>an welchem Ort, mit welchen <i>Bewegungen</i> im Raum, mit welchem Grad und mit welchen <i>Medien der Mobilit&auml;t </i>(Verkehrsmittel) sie arbeiten;</p>
<p>mit welcher <i>Sachlogik </i>sie eine T&auml;tigkeit aus&uuml;ben, welche betriebliche und/oder berufliche <i>Funktion</i> sie wie &uuml;bernehmen, welche <i>Qualifikationen</i> dazu erforderlich sind, wann und wie diese erworben werden k&ouml;nnen und m&uuml;ssen;</p>
<p>mit welchen <i>technischen</i> Hilfsmitteln und anderen Artefakten gearbeitet wird, wie diese konfiguriert und dann benutzt werden, wie und wo sie beschafft werden, wer sie besitzt oder wer (und wie) die Verf&uuml;gung dar&uuml;ber hat;</p>
<p>mit welchen <i>sinnhaften Deutungen </i>gearbeitet wird, v. a. welche <i>Motivationen</i> und <i>Werte</i> f&uuml;r die Aus&uuml;bung der T&auml;tigkeit hilfreich, erforderlich oder zul&auml;ssig sind, welche sprachlichen und anderen symbolischen Ausdrucksformen zu verwenden sind;</p>
<p>mit welchen Personen konkret <i>zusammengearbeitet </i>wird (was etwa bei Team- und Projektarbeit h&auml;ufig wechselt), wie die <i>soziale Kooperation</i> organisiert wird, wer wof&uuml;r zust&auml;ndig ist;</p>
<p>mit welchen <i>Emotionen</i> (sachlich, technisch-rational, kreativ-expressiv, sorgend-einf&uuml;hlend usw.) gearbeitet werden muss, wie man sich <i>k&ouml;rperlich</i> ausdr&uuml;ckt (einschlie&szlig;lich des Outfits), welche <i>genderspezifischen</i> Momente man f&uuml;r sich in seiner Arbeit betont</p>
<p>In Bezug auf die Arbeitenden und ihre T&auml;tigkeiten bedeuten solche Ver&auml;nderungen eine systematische <i>Umstellung der betrieblichen Steuerungslogik</i>: Direkte auf die konkreten Aktivit&auml;ten bezogene Detailkontrollen der Arbeit (typisch f&uuml;r eine tayloristisch-fordistische Steuerung) werden tendenziell zur&uuml;ckgenommen&nbsp;&#8211; obwohl es das f&uuml;r nicht wenige Gruppen nach wie vor (und f&uuml;r manche sogar wieder zunehmend) gibt. Im Gegenzug werden <i>indirekte</i> Steuerungsformen ausgebaut, etwa durch mehr oder weniger harte Zielvereinbarungen und ein meist datentechnisch basiertes Ergebniscontrolling, die beide oft als &bdquo;marktf&ouml;rmige&#8220; Steuerungen verstanden werden. Nicht mehr die konkrete Aktivit&auml;t ist damit entscheidender Ansatzpunkt des betrieblichen Zugriffs auf die Arbeitenden (diese soll eher selbstorganisiert erfolgen), sondern das Ergebnis, also der &bdquo;Erfolg&#8220;&nbsp;&#8211; und dies sehr oft bei reduzierten T&auml;tigkeitsressourcen (Zeit, Personal usw.) und st&auml;ndig steigenden Erfolgserwartungen.</p>
<p>Eine Entgrenzung der Arbeit in diesem Sinne wird betrieblich (mit massiver politischer Flankierung) gezielt als langfristige &bdquo;Reform&#8220;-Strategie vorangetrieben, um Strukturen durchl&auml;ssiger und beweglicher zu machen und Prozesse zu beschleunigen. Dazu wird den Arbeitenden im begrenzten Umfang und je nach Situation h&ouml;chst verschiedenartig eine &uuml;beraus paradoxe neue &bdquo;Freiheit&#8220; in Form partiell erh&ouml;hter M&ouml;glichkeiten zur Selbstorganisation ihrer T&auml;tigkeit einger&auml;umt. Im Gegenzug erw&auml;chst daraus aber die unbedingte Notwendigkeit, unter Einsatz aller ihrer M&ouml;glichkeiten die Arbeit aktiv zu gestalten und die gesetzten Ziele zu erreichen, m&ouml;glichst sogar zu &uuml;bertreffen. Dabei lassen sich zwei Ebenen einer solchen &bdquo;Subjektivierung von Arbeit&#8220; (vgl. Kleemann/Matuschek/Vo&szlig; 2003, Moldaschl/Vo&szlig; 2003, Vo&szlig; 2007, Vo&szlig;/Weiss 2005, auch Gli&szlig;mann/Peters 2001) unterscheiden:</p>
<p>Zun&auml;chst geht es darum, dass arbeitende Personen mehr als bisher ihre <i>gesamten subjektiven Potenziale </i>systematisch in die Arbeitsprozesse einbringen m&uuml;ssen, und Betriebe auf diese Weise versuchen, die gesamte &bdquo;Subjektivit&auml;t&#8220; f&uuml;r ihre Zwecke zu nutzen. Neben den auf konkrete Funktionen bezogenen fachlichen Qualifikationen betrifft dies immer h&auml;ufiger auch tief liegende pers&ouml;nlich Kompetenzen und Eigenschaften wie etwa Kreativit&auml;t, Innovativit&auml;t, Verantwortlichkeit, Commitment, Kommunikativit&auml;t, Leistungswille, Loyalit&auml;t, Lernbereitschaft und anderes mehr.</p>
<p>Dar&uuml;ber hinaus meint &bdquo;Subjektivierung der Arbeit&#8220; jedoch vor allem, dass Arbeitende ihre <i>Subjekteigenschaft</i>, also die F&auml;higkeit, Subjekt ihrer selbst zu sein, verst&auml;rkt im Betrieb anwenden m&uuml;ssen&nbsp;&#8211; w&auml;hrend die bisherige Logik der Arbeitssteuerung genau dies meist explizit zu unterdr&uuml;cken versuchte. Sie sollen die Bereitschaft und die Kompetenz zur aktiven Selbstverantwortung und Selbststeuerung in und f&uuml;r ihre Arbeit in erweiterter Form entwickeln und den Betrieben als wichtiges, bisher nur wenig systematisch genutztes neues Leistungspotenzial f&uuml;r eine flexiblere Prozessgestaltung und zur Reduzierung von Leitungskosten zur Verf&uuml;gung stellen.</p>
<p>Beides zusammen gesehen kann zu der These f&uuml;hren, dass im Zuge der verst&auml;rkten Subjektivierung der Arbeit ein tendenziell totaler, d.h. ein nicht mehr begrenzter gesellschaftlicher <i>Zugriff auf die gesamte Person der Arbeitenden</i> zu beobachten ist.</p>
<h2 class="auto-created">VI. Die psychische Belastung durch die Subjek&shy;ti&shy;vie&shy;rung der Arbeit</h2>
<p>Aus dieser widerspr&uuml;chlichen Verbindung eigenartiger neuer Freiheiten mit gleichzeitig steigendem Handlungsdruck entstehen genau die Bedingungen, die weithin&nbsp;&#8211; je nach Gruppe und Situation unterschiedlich&nbsp;&#8211; zu &uuml;berlasteten Besch&auml;ftigten und psychischen Gef&auml;hrdungen f&uuml;hren. Dabei kann man, ohne hier einen systematischen diagnostischen Zugang entwickeln zu k&ouml;nnen, folgende Konstellationen unterscheiden, die potenziell krank machen:</p>
<p>Zum einen ist es zun&auml;chst die rein <i>quantitative &Uuml;berlastung mit st&auml;ndig steigenden Anforderungen</i> in allen Dimensionen (zeitlich, r&auml;umlich usw.), bei gleichzeitig schwindenden M&ouml;glichkeiten, die Anforderungen unkompliziert und mit gesicherten Rechten begrenzen zu k&ouml;nnen, die einen erheblichen Belastungsfaktor darstellt.</p>
<p>Zum zweiten wirken, sich die aus entgrenzten Arbeitsformen oft ergebenden <i>unklaren Anforderungen </i>als sehr belastend aus. Immer seltener wissen Besch&auml;ftigte, was eine &bdquo;normale&#8220; und damit ausreichende Arbeitsleistung ist oder was konkret von ihnen erwartet wird. H&auml;ufig ist deshalb die symbolische Pr&auml;sentation von vermeintlichen Erfolgen wichtiger als das Entstehen von wirklich produktiven Leistungen. Die neue Freiheit der entgrenzten Arbeit schl&auml;gt dabei nicht selten in Selbstgef&auml;hrdung um, da man in fast allen Belangen auf sich selbst verwiesen ist. Das gilt vor allem dann, wenn den Betroffenen <i>riskante Entscheidungen oder Regelverletzungen</i> (bis hin zu expliziten Rechtsverletzungen) zugemutet werden oder faktisch erwartet wird, dass sie berufsfachliche Standards und ethische Werte unterlaufen. Auch hier hat die Finanzkrise Erschreckendes zu Tage gef&ouml;rdert: viele Bankbesch&auml;ftige sehen sich gezwungen, ihren Kunden systematisch problematische Produkte verkaufen zu m&uuml;ssen bei einer gleichzeitigen unaufh&ouml;rlichen Betonung vermeintlicher &bdquo;Kundenorientierung&#8220;.</p>
<p>Zum dritten bedeutet Subjektivierung, dass man gezwungen, aber nicht selten auch gerne dazu bereit ist, die gesamte Person mit h&ouml;chstem Commitment einzusetzen, in der Hoffnung auf eine erf&uuml;llte T&auml;tigkeit, auf positive Kollegenbeziehungen oder auf pers&ouml;nliche Erfolgserlebnisse und soziale Anerkennung. Aber genau dies wird immer wieder entt&auml;uscht, wie viele Studien zeigen. <i>Man gibt &bdquo;alles&#8220;, bekommt aber wenig zur&uuml;ck</i>, vielleicht weil der Vorgesetzte seine Aufgabe in diesem Sinne nicht wahrnimmt oder selbst &uuml;berfordert ist. Vielleicht aber auch, weil die Struktur der Arbeit verhindert, dass man &uuml;berhaupt die Erfolge sieht oder, was zunehmend vorkommt, Erfolge obsolet werden, weil inzwischen der Bereich nicht mehr existiert. Es sind diese typischen Belastungskonstellationen, die h&auml;ufig zu Burnout, chronischer M&uuml;digkeit, Perspektivlosigkeit und &auml;hnlichen Symptomen f&uuml;hren.</p>
<p>Zum vierten wird immer deutlicher, in welch krasser Form Betriebe Selbstorganisation und -verantwortung ihrer Belegschaften durch &Uuml;berwachungen und Berichtspflichten selbst bei qualifizierten Mitarbeitern konterkarieren. Eine gr&ouml;&szlig;ere <i>Widerspr&uuml;chlichkeit der Anforderungen</i> kann man kaum aufbauen: Die Besch&auml;ftigten sollen selbst&auml;ndig, innovativ und mitdenkend verantwortlich im Sinne der Unternehmensziele sein und werden von Unternehmensleitlinien als das &bdquo;wichtigste Kapital&#8220; der Betriebe gepriesen; gleichzeitig werden sie kleinlichsten Controllings, Benchmarks und massiven Erfolgskonkurrenzen zwischen Kollegen unterworfen. Dass so etwas Mitarbeiter auf Dauer ausbrennt, ist gut nachzuvollziehen.</p>
<p>Schlie&szlig;lich ist es f&uuml;nftens die mit einer Subjektivierung der Arbeit verbundene systematische <i>Ambivalenz</i>, die Menschen massiv beintr&auml;chtigen kann. Keiner will auf die neuen Freiheiten der flexiblen Arbeitswelt verzichten, die neue Entfaltungsm&ouml;glichkeiten und Selbst&auml;ndigkeiten versprechen. Aber zugleich erleben viele schmerzhaft die Fallen der neuen Freiheiten und die daraus resultierenden &Uuml;berforderungsgefahren. Die Folge ist h&auml;ufig, dass man sich der widerspr&uuml;chlichen Situation resignativ ergibt und auf Gegenwehr verzichtet. Gegen wen sollte man sich auch wehren? Die Belastungen und ein m&ouml;gliches Scheitern werden oft sich selbst zugerechnet und die traditionellen Vertretungsorgane sind mit den neuen Verh&auml;ltnissen und den darin liegenden Ambivalenzen nicht selten &uuml;berfordert.</p>
<p>Hinzu kommen au&szlig;erdem die erheblichen <i>biographische Verunsicherungen</i>, die aus den zunehmend prek&auml;ren Besch&auml;ftigungsbedingungen und der nach wie vor schwierigen Arbeitsmarktsituation entstehen. Dies wird durch die <i>generelle gesellschaftliche Verun</i><i>sicherung</i>, in Folge der politischen &bdquo;Reformen&#8220; der sozialen Sicherungssysteme und nicht zuletzt der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise, noch einmal erheblich forciert.</p>
<h2 class="auto-created">VII. Subjek&shy;ti&shy;vie&shy;rung als umfassender gesell&shy;schaft&shy;li&shy;cher Prozess mit gravie&shy;renden Folgen</h2>
<p>Bei der Entgrenzung und Subjektivierung von Arbeit handelt es sich in der Regel nicht um unintendierte Prozesse. Die beiden ineinander greifenden Ph&auml;nomene sind Ausdruck eines von langer Hand betriebenen Strategiewandels der Betriebe sowie des Umbaus der Gesellschafts- und Sozialverfassung in Richtung einer umfassenden Reduzierung sozialer Strukturen und Sicherungen. Ein wichtiges, aus Sicht einer subjektorientierten Soziologie vielleicht sogar das entscheidende Ziel ist dabei, die fundamentale gesellschaftliche &bdquo;Ressource&#8220; Subjektivit&auml;t oder das &bdquo;lebendige&nbsp; Arbeitsverm&ouml;gen&#8220; (Marx), genauer sogar: die &bdquo;Lebendigkeit&#8220; von Menschen &uuml;berhaupt in neuer Qualit&auml;t und Intensit&auml;t einer &ouml;konomischen Verwertung zuzuf&uuml;hren.</p>
<p>Dieser Prozess vollzieht sich nicht nur in der erwerbsf&ouml;rmigen Arbeit, sondern die Arbeitsgesellschaft insgesamt wird einem Subjektivierungsprozess unterzogen. Fast jedes Feld der Gesellschaft wird auf diese paradoxe Art und Weise mit &uuml;beraus ambivalenten Folgen auf eine prek&auml;re Selbstzust&auml;ndigkeit der Betroffenen umgestellt. Es ist ganz sicher nicht allein der Wandel der Arbeitswelt, der zu der registrierten Steigerung psychischer Belastungen in der Bev&ouml;lkerung fuhrt. Viele der nicht nur in Fachdiskursen er&ouml;rterten gesellschaftsdiagnostischen Begriffe zum Wandel der Sozialverh&auml;ltnisse kommen daher, bei aller Unterschiedlichkeit der Perspektiven, zu &auml;hnlichen Schl&uuml;ssen: Ob &bdquo;Risikogesellschaft&#8220; oder &bdquo;Reflexive Moderne&#8220; (Beck 1986), ob &bdquo;Fl&uuml;chtige Moderne&#8220; (Bauman 2003) oder &bdquo;flexibler Kapitalismus&#8220; mit seinen &bdquo;flexiblen Menschen&#8220; (Sennett 1998, 2005), ob &bdquo;unternehmerisches Selbst&#8220; (Br&ouml;ckling 2007) bzw. &bdquo;Arbeitskraftunternehmer&#8220; (Vo&szlig;/Pongratz 1998) und sein Bruder, der &bdquo;arbeitende Kunde&#8220; (Vo&szlig;/Rieder 2006), ob &bdquo;Elend der Welt&#8220; im &bdquo;Neoliberalismus&#8220; (Bourdieu 1997, 1998) oder &bdquo;neuer Geist des Kapitalismus&#8220; (Boltanski/Chiapello 2003), in allen Konzepten wird davon ausgegangen, dass sich die fr&uuml;he Hoffnungen auf mehr Gestaltungschancen f&uuml;r die Menschen in Folge einer strukturellen &Ouml;ffnung der Gesellschaft inzwischen als zu optimistisch, oder sogar als verfehlte Prognosen herausstellen. Die These der &bdquo;Subjektivierung&#8220; betont genau in diesem Sinne eine ganz andere Seite der seit den 1980er Jahren diskutierten &bdquo;Individualisierung&#8220; der Gesellschaft: Statt einer neuen Vielfalt und Freiheit des Handelns (z. B. in den Betrieben) hat sich ein Zwang zur Selbstzust&auml;ndigkeit unter immer prek&auml;reren Lebensbedingungen bei keineswegs verschwindenden sozialen Kontrollen entwickelt, mit der Folge einer wachsenden &Uuml;berlastung und, wie sich jetzt zeigt, psychosozialen Gef&auml;hrdung gro&szlig;er Gruppen. Dass dies nicht nur den einzelnen Berufst&auml;tigen betrifft, sondern den sozialen Nahbereich der Menschen, vor allem Familie und Partnerschaft, mit hineinzieht und dort ebenfalls zu &Uuml;berlastungserscheinungen f&uuml;hrt, sollte nicht verwundern (vgl. Jurczyk u. a. 2009).</p>
<p>Ilja Ehrenburg hat ein allein schon aufgrund seines Titels viel beachtetes Buch vorgelegt, das perfekt zum Thema passt: &bdquo;Das ersch&ouml;pfte Selbst&#8220; (2004). Der Erfolg des Buchs ist ein weiteres Indiz f&uuml;r die wachsende Sensibilisierung der Gesellschaft f&uuml;r die psychosozialen Folgen des Wandels der Arbeit und der Arbeitsgesellschaft. Vor dem Hintergrund der geschilderten Zunahme psychischer Probleme k&ouml;nnte man sogar von einer <i>ersch&ouml;pften Gesellschaft</i> sprechen. Die Befunde jedenfalls lassen die Interpretation zu, dass wir uns m&ouml;glicherweise auf eine allgemeine gesellschaftliche &Uuml;berforderungssyndromatik zubewegen: nicht nur viele Einzelne sind &uuml;berlastet, sondern vermittelt dar&uuml;ber vermutlich der gesellschaftliche Zusammenhang insgesamt. Es deutet sich an, dass im ver&auml;nderten &bdquo;Krankheitsgeschehen&#8220; (BKK 2008) eine neue <i>Leiterkrankung</i> der Gesellschaft im &Uuml;bergang zum Kapitalismus des 21. Jahrhunderts erkennbar wird. Es gibt in jeder Epoche Krankheiten, in denen charakteristische gesellschaftliche Pathologien aufscheinen: Im ausgehenden 19. Jahrhundert zum Beispiel die Neurasthenie, im 20. Jahrhundert vor allem Herz- und Kreislauferkrankungen und jetzt m&ouml;glicherweise Depression, Burnout, generalisierte &Auml;ngste, chronische M&uuml;digkeit, Aufmerksamkeitsdefiziterkrankungen usw. In diesem Krankheitsbild, das die Gesellschaft in den n&auml;chsten Jahrzehnten m&ouml;glicherweise systematisch begleiten wird, k&ouml;nnten sich neuartige Grundprobleme des Gemeinwesens spiegeln.</p>
<p>Unter dem Eindruck des oben zitierte Erschreckens eines Beraters &uuml;ber das Ausma&szlig; des psychischen &bdquo;Elends&#8220; in den Organisationen, stellt sich die Frage, ob nicht erste Anzeichen einer erneuten (und neuartigen) breitfl&auml;chigen &bdquo;Verelendung&#8220; in der Gesellschaft wahrzunehmen sind&nbsp;&#8211; aber diesmal nicht so sehr die von Marx thematisierte materielle Verelendung (obwohl auch diese wieder zunimmt), sondern eine wachsende psychosoziale Verelendung&nbsp;&#8211; nicht nur am unteren Rand, sondern auch in der Mitte des Statusgef&uuml;ges. Vielleicht ist ja die unerwartete Bedrohlichkeit f&uuml;r die Mittelschichten und die &bdquo;Angst&#8220; selbst in diesen Milieus der Grund daf&uuml;r, dass die Entwicklung so gro&szlig;e Aufmerksamkeit findet (sogar bei wirtschaftsnahen Beobachtern [4]). Wie auch immer, die Gesellschaft wird sich dem Thema stellen m&uuml;ssen.</p>
<p>[1] Vgl. etwa Ch. St&ouml;cker am 12.11.2009 im Spiegel: &bdquo;Die verdr&auml;ngte Volkskrankheit&#8220;, <a href="http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0%2C1518" target="_blank" rel="noopener">www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518</a>, 660966,00.htm1.</p>
<p>[2] Vgl. F. Br&uuml;ning am 13.2.2010 in der S&uuml;ddeutschen Zeitung wo von 35 Suiziden in zwei Jahren bei France Telecom berichtet wird: &bdquo;Lieber tot als gemobbt&#8220;, <a href="http://www.sueddeutsche.de/karriere/selbstmordserie-in-frankreich-lieber-tot-als-gemobbt-1.64405" target="_blank" rel="noopener">www.sueddeutsche.de/karriere/selbstmordserie-in-frankreich-lieber-tot-als-gemobbt-1.64405</a>.</p>
<p>[2] Bumout findet derzeit gro&szlig;e Beachtung. Einen Einstieg zur Recherche nach weiterf&uuml;hrender Literatur bietet <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Burnout-Syndrom" target="_blank" rel="noopener">de.wikipedia.org/wiki/Burnout-Syndrom</a>; siehe auch die differenzierte Unterscheidung von Erkrankungen im DAK Report 2005 (download auf der Seite der DAK).</p>
<p>[3] Siehe zu weiteren Befunden und m&ouml;glichen Interpretationen u.a. Doelfs 2010, Dunkel u. a. 2010, Lehnhardt u. a., Molitor 2010, Rau u. a. 2010; s. auch Giesert 2010, Windemuth/Jung/Petennann 2010.</p>
<p>[4] Siehe die Studie des DIW zur Einkommensentwicklung bei der Mittelschicht und den daraus entstehe n-den sozialen &Auml;ngsten (Goebel/Groning/H&auml;u&szlig;ennann 2010); vgl. auch die R+V/GFK Studie &#8222;Die &Auml;ngste der Deutschen 2010&#8220;, <a href="http://www.ruv.de/de/presse/%vinfocenter/studien/aengste-der-deutschen.jsp" target="_blank" rel="noopener">www.ruv.de/de/presse/%vinfocenter/studien/aengste-der-deutschen.jsp</a>.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/191-vorgaenge/publikation/auf-dem-weg-zu-einer-neuen-verelendung/">Auf dem Weg zu einer neuen Verelendung ?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Warum Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn braucht</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 20:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 191, Heft 3/2010, S. 38-49 I. Einleitung Während Deutschland lange für seine ausgeglichene Einkommensstruktur bekannt war, ist der Anteil der Niedriglohnbeschäftigung seit Mitte der 1990er Jahre deutlich gestiegen, wie mehrere Studien in den vergangenen Jahren übereinstimmend gezeigt haben (vgl. z.B. Rhein/Stamm 2006; Bosch/Kalina 2007; Bosch u. a. 2008; Kalina/Weinkopf 2008, 2009 und [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/191-vorgaenge/publikation/warum-deutschland-einen-gesetzlichen-mindestlohn-braucht/">Warum Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn braucht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 191, Heft 3/2010, S. 38-49</p>
<h2 class="auto-created">I. Einleitung </h2>
<p>Während Deutschland lange für seine ausgeglichene Einkommensstruktur bekannt war, ist der Anteil der Niedriglohnbeschäftigung seit Mitte der 1990er Jahre deutlich gestiegen, wie mehrere Studien in den vergangenen Jahren übereinstimmend gezeigt haben (vgl. z.B. Rhein/Stamm 2006; Bosch/Kalina 2007; Bosch u. a. 2008; Kalina/Weinkopf 2008, 2009 und 2010). Umstritten ist hingegen, ob die Zunahme von Niedriglohnjobs politischen Handlungsbedarf signalisiert: Braucht Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn oder sind branchenbezogene Mindestlöhne der bessere Weg? Oder sollte man die Lohnfindung grundsätzlich dem Markt und den Tarifpartnern überlassen und selbst die bestehenden branchenbezogenen Mindestlöhne auf den Prüfstand stellen, wie dies im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbart wurde?</p>
<p>Analysiert wird im Folgenden die Entwicklung der Niedriglohnbeschäftigung zwischen 1995 und 2008. Außerdem wird auch auf die strukturellen Merkmale der Betroffenen sowie die Lohnentwicklung innerhalb des Niedriglohnsektors eingegangen. Vor allem die zunehmende Ausdifferenzierung der Löhne nach unten spricht dafür, dass es dringend einer verbindlichen Lohnuntergrenze bedarf, um der zunehmenden &#8222;Unordnung&#8220; im Niedriglohnsektor entgegenzuwirken.</p>
<h2 class="auto-created">II. Entwicklung der Niedrig&shy;lohn&shy;be&shy;sch&auml;f&shy;ti&shy;gung </h2>
<p>Analysen zur Niedriglohnbeschäftigung können mit unterschiedlichen Datensätzen durchgeführt werden. Hier wurde das sozioökonomische Panel des DIW (SOEP) verwendet, das Längsschnittanalysen ermöglicht und z. B. im Vergleich zu Daten der Bundesagentur für Arbeit den Vorteil bietet, dass auch Teilzeitbeschäftigte einbezogen werden können. Die Berechnungen beziehen sich auf alle abhängig Beschäftigten (einschließlich sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeit und Minijobs). Bestimmte Kategorien von Beschäftigten, für die sich Stundenlöhne nicht sinnvoll berechnen lassen oder für die spezielle Entlohnungsregelungen gelten, wurden aus der Analyse ausgeklammert.[1] Ebenfalls ausgeschlossen wurden Schüler/innen, Studierende und Rentner/ innen, weil diese Gruppen üblicherweise nur einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Diese Vorgehensweise führt dazu, dass die Ergebnisse zum Umfang des Niedriglohnsektors in Deutschland diesen eher unter- als überschätzen.</p>
<p>Als Niedriglohnschwelle wird der OECD-Standard von zwei Drittel des Medianlohns verwendet. Wegen der erheblichen Lohnunterschiede wurden für Ost- und Westdeutschland getrennte Niedriglohnschwellen berechnet. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Strukturanalysen nicht durch die Einbeziehung eines großen Teils des ostdeutschen Arbeitsmarktes verzerrt werden.[2] Die Niedriglohnschwellen lagen im Jahre 2008 in Westdeutschland bei 9,50 &#8364; und in Ostdeutschland bei 6,87 &#8364; brutto pro Stunde. Unsere Berechnungen für 2008 haben ergeben, dass in Westdeutschland 20,8 Prozent und in Ostdeutschland 20,1 Prozent der Beschäftigten Stundenlöhne unterhalb der jeweiligen Niedriglohnschwelle erhielten. Der gesamtdeutsche Niedriglohnanteil betrug somit 20,7 Prozent (im Vergleich zu 21,5 Prozent im Jahr 2006 und 21,0 Prozent im Jahr 2007).[3]</p>
<p>Abbildung 1 gibt zunächst einen Überblick über die zeitliche Entwicklung des Anteils der Niedriglohnbeschäftigten an allen abhängig Beschäftigten zwischen 1995 und 2008. Dabei zeigt sich, dass die Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland bis 2006 deutlich zugenommen hat (vgl. auch Bosch u. a. 2008), aber seitdem stagniert bzw. in Ostdeutschland zuletzt sogar leicht zurückgegangen ist. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten hat sich allerdings in den vergangenen zehn Jahren immer weiter erhöht: Im Jahr 2008 arbeiteten 6,55 Millionen Beschäftigte in Deutschland für Niedriglöhne und damit 240.000 mehr als noch 2006. Im Vergleich zu 1998 ist die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten um fast 2,3 Millionen gestiegen, was einer Zunahme um mehr als 50 Prozent entspricht. Gut jede/r fünfte Beschäftigte arbeitet in Deutschland inzwischen für einen Niedriglohn, was auch im internationalen Vergleich ein hoher Wert ist und nur noch knapp unter dem Anteil von ca. 25 Prozent Niedriglohnbeschäftigung in den USA liegt (Mason/Salverda 2010).</p>
<h2 class="auto-created">II.1 Struktur der Niedrig&shy;lohn&shy;be&shy;sch&auml;f&shy;tigten </h2>
<p>Grundsätzlich ist bei Analysen zur Struktur der Niedriglohnbeschäftigten zu unterscheiden, welche Personengruppen ein besonders hohes Risiko haben, für Niedriglöhne zu arbeiten, und wie sich der Niedriglohnsektor zusammensetzt. Dies wird in der öffentlichen Diskussion häufig miteinander vermischt, was nicht selten auch zu falschen Schlüssen führt. So wird z.B. oft behauptet, Beschäftigte im Niedriglohnsektor seien meist gering qualifiziert, was aber tatsächlich unzutreffend ist. Zwar haben gering Qualifizierte ein hohes Risiko, für einen Niedriglohn zu arbeiten, aber die große Mehrheit der Niedriglohnbeziehenden hat eine abgeschlossene Berufsausbildung. Tabelle 1 gibt für die Jahre 1995 und 2008 im Vergleich einen Überblick zu beiden Aspekten &#8211; der Betroffenheit von Niedriglöhnen nach Beschäftigtengruppen und zur Struktur der Niedriglohnbeschäftigten. In den mittleren Spalten der Tabelle ist dargestellt, wie hoch der Anteil von Niedriglöhnen in der jeweiligen Gruppe war: Hier zeigt sich z.B. für 2008, dass Frauen mit 29,9 Prozent ein wesentlich höheres Niedriglohnrisiko hatten als Männer mit 12,2 Prozent. Die beiden rechten Spalten der Tabelle weisen demgegenüber aus, wie hoch der Anteil der jeweiligen Beschäftigtengruppen am gesamten Niedriglohnsektor ist. Hier wird deutlich, dass ein hohes Niedriglohnrisiko von bestimmten Personengruppen nicht zwingend bedeutet, dass diese Gruppen auch im Niedriglohnsektor die Mehrheit stellen. Z. B. haben Ausländer/innen zwar ein deutlich höheres Niedriglohnrisiko als Deutsche, mit 86,2 Prozent hat aber die große Mehrheit der Niedriglohnbeziehenden die deutsche Staatsbürgerschaft. Wir gehen im Folgenden auf einige zentrale Ergebnisse zur Struktur der Niedriglohnbeschäftigten genauer ein.</p>
<p>XXXXX Grafik<br />Abbildung 1: Anteil der Niedriglohnbeschäftigten unter abhängig Beschäftigten &#8211; differenzierte Niedriglohnschwellen für Ost- und Westdeutschland (inklusive Teilzeit und Minijobs, in Prozent) <br />Quelle: SOEP 2008, eigene Berechnungen.</p>
<p><i>Qualifikation <br /></i>Ein Ausbau des Niedriglohnsektors wird vielfach für notwendig gehalten, um gering Qualifizierten, die ansonsten vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen blieben, überhaupt Beschäftigungschancen zu eröffnen. Tatsächlich zeigen unsere Auswertungen, dass gering Qualifizierte von Niedriglöhnen überproportional und auch zunehmend betroffen sind. Unter allen Niedriglohnbeschäftigten stellten gering Qualifizierte 2008 jedoch nur noch gut ein Fünftel und damit auch einen deutlich geringeren Anteil als noch Mitte der 1990er Jahre. Bei der großen Mehrheit der Niedriglohnbeschäftigten handelt es sich demgegenüber um Personen mit beruflicher Ausbildung oder akademischem Abschluss; beide Gruppen zusammen machten 2008 über 80 Prozent der gering Verdienenden aus. Die deutliche Steigerung des Niedriglohnanteils im Vergleich zu 1995 geht dabei allein auf die Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zurück. Ihr Niedriglohnrisiko hat sich fast verdoppelt und ihr Anteil am Niedriglohnsektor ist von 63,4 Prozent auf fast 72 Prozent deutlich gestiegen.</p>
<p>XXXXX Tabelle<br />Tabelle 1: Niedriglohnanteil und Anteil am Niedriglohnsektor nach Beschäftigtengruppen (Deutschland, alle abhängig Beschäftigten, getrennte Niedriglohnschwellen für Ost- und Westdeutschland, in Prozent)</p>
<p>Mittlerweile sind also vier von fünf Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland formal qualifizierte Beschäftigte &#8211; ein auch im internationalen Vergleich extrem hoher Wert. So haben etwa in den USA rund 70 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten keinen oder nur einen High School Abschluss, also ein Bildungsniveau unterhalb einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung in Deutschland (CBO 2006: 18; Appelbaum u. a. 2003). Dieser markante Unterschied im Qualifikationsprofil der Niedriglohnbeschäftigten dürfte zum einen der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland und den Arbeitsmarktreformen geschuldet sein, die den Druck, eine gering bezahlte Tätigkeit anzunehmen, auch für gut Qualifizierte erhöht haben. Zum anderen ist die Gruppe der formal gering Qualifizierten in Deutschland durch das ausgebaute System der beruflichen Bildung im internationalen Vergleich relativ klein.</p>
<p><i>Geschlecht <br /></i>2008 arbeiteten weibliche Beschäftigte mehr als doppelt so häufig für Niedriglöhne wie Männer; fast jede dritte erwerbstätige Frau war von einem Niedriglohn betroffen. Das Niedriglohnrisiko ist im Vergleich zu 1995 für beide Geschlechter gestiegen; besonders deutlich jedoch bei den Männern: Ihr Niedriglohnrisiko hat sich zwischen 1995 und 2008 um mehr als 50 Prozent erhöht (von 8 auf 12,2 Prozent). Dies hat allerdings nicht dazu geführt, dass sich die geschlechtsspezifische Struktur der Niedriglohnbeschäftigung verändert hätte. Nach wie vor sind mehr als zwei von drei Niedriglohnbeschäftigten weiblich &#8211; und der Frauenanteil hat sich aktuell (2008) im Vergleich zu 1995 nochmals leicht erhöht. Differenziert nach Ost- und Westdeutschland lassen sich deutliche Unterschiede ausmachen: Während in Westdeutschland Frauen im Zeitraum 2004 bis 2007 sogar 71,3 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten stellten, waren es in Ostdeutschland mit 57,7 Prozent deutlich weniger (Bosch u. a. 2009).</p>
<p><i>Alter <br /></i>Niedriglöhne haben zwischen 1995 und 2008 in allen Altersgruppen an Bedeutung gewonnen; am stärksten ausgeprägt war die Zunahme jedoch in der Gruppe der Unter 25jährigen (plus 20,1 Prozentpunkte). Dass dies nicht zu einer merklichen Veränderung in der Altersstruktur der Niedriglohnbeschäftigten geführt hat, liegt vor allem daran, dass der Anteil der Jüngeren an den Beschäftigten insgesamt gesunken ist. Der Großteil der Niedriglohnbeschäftigten stammt aus den mittleren Altersgruppen zwischen 25 und 54 Jahre; sie stellten im Jahr 2008 69,2 Prozent der gering Verdienenden.</p>
<p><i>Beschäftigungsform <br /></i>Während im Jahr 1995 Vollzeitbeschäftigte mit einem Anteil von gut 61 Prozent noch die deutliche Mehrheit der Niedriglohnbeschäftigten stellten, ist ihr Anteil bis 2008 auf knapp 45 Prozent gesunken. Entsprechend ist der Anteil von Teilzeitbeschäftigten und Minijobber/innen auf gut 55 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten gestiegen, obwohl ihr Anteil an allen Beschäftigten deutlich niedriger liegt. Besonders stark ist der Anteil der Minijobs, bei denen Niedriglöhne fast die Regel sind, gestiegen. Er hat sich zwischen 1995 und 2008 fast verdoppelt, was vor allem auf die wachsende Zahl der Minijobs zurückzuführen ist. Der Rückgang des Anteils von Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnsektor bedeutet allerdings nicht, dass diese im Jahr 2008 im geringeren Maße als 1995 von Niedriglöhnen betroffen waren. Vielmehr ist auch das Niedriglohnrisiko von Vollzeitbeschäftigten gestiegen.</p>
<p>Insgesamt ist festzuhalten, dass vor allem Minijobber/innen, aber auch Unter-25jährige, befristet Beschäftigte, gering Qualifizierte, Ausländer/innen und Frauen deutlich überproportional von Niedriglöhnen betroffen sind. Gegenüber 1995 ist der Niedriglohnanteil in allen Beschäftigtengruppen gestiegen. Niedriglöhne konzentrieren sich allerdings nicht auf atypische Beschäftigte oder besondere Personengruppen. Vielmehr sind mit qualifizierten Beschäftigten, den mittleren Altersgruppen, Vollzeit- und unbefristet Beschäftigten zunehmend auch die Kerngruppen des Beschäftigungssystems betroffen (vgl. ausführlicher Kalina/Weinkopf 2008).</p>
<h2 class="auto-created">II.2 Deutliche Lohnsprei&shy;zung nach unten </h2>
<p>Während in den meisten EU-Ländern gesetzliche Mindestlöhne der Ausdifferenzierung des Lohnspektrums nach unten Grenzen setzen, ist dies in Deutschland bislang nicht der Fall. Daher können hierzulande Niedrigstlöhne auch weit unterhalb der Niedriglohnschwellen gezahlt werden, die in vielen anderen Ländern unzulässig sind.</p>
<p>Erste Hinweise darauf, dass innerhalb des Niedriglohnsektors besonders geringe Stundenlöhne an Bedeutung gewonnen haben, liefert ein Blick auf die Entwicklung der durchschnittlichen im Niedriglohnsektor erzielten Stundenlöhne. Diese lagen 2008 mit 7,09 &#8364; in West- und 5,18 &#8364; in Ostdeutschland weit unter den Niedriglohnschwellen. Zudem waren die Durchschnittslöhne im Niedriglohnsektor zwischen 2004 und 2006 deutlich rückläufig und lagen im Jahr 2008 in West- und Ostdeutschland noch unter dem Wert von 2004. Inflationsbereinigt waren die durchschnittlichen Stundenlöhne im Niedriglohnsektor 2008 in beiden Landesteilen sogar um rund 0,40 &#8364; niedriger als noch 1995 (5,79 &#8364; im Vergleich zu 6,16 &#8364; in West- und 4,23 &#8364; im Vergleich zu 4,67 &#8364; in Ostdeutschland).</p>
<p>Ein Absinken des Durchschnittslohns im Niedriglohnsektor kann einerseits bedingt sein durch eine Verringerung der Niedriglohnschwelle und andererseits durch eine Zunahme der Zahl der Beschäftigten, die für besonders niedrige Löhne arbeiten. Da sich die Niedriglohnschwellen in den vergangenen Jahren kaum verändert haben, sind hierfür offenbar eher sinkende Löhne im Niedriglohnsektor maßgeblich.[5] Dass sich auch besonders niedrige Löhne ausgeweitet haben, belegt Abbildung 2, die zusätzlich zur Entwicklung der Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle von zwei Drittel des Medians auch den Beschäftigungsanteil bezogen auf weitere (niedrigere) Schwellen zeigt: Während im Jahr 1995 etwa 5,7 Prozent aller abhängig Beschäftigten weniger als 50 Prozent des Medians verdienten, waren es 2006 und 2007 schon fast 10 Prozent. Im Jahr 2008 ist der Anteil zwar auf 8,8 Prozent gesunken, aber es bleibt abzuwarten, wie sich dies weiter entwickelt hat. Selbst beim Anteil der Beschäftigten, die weniger als ein Drittel des Medians verdienten, ist im Vergleich zu 1998 ein leichter Zuwachs erkennbar. Während für die Analyse der Entwicklung von Niedrigstlöhnen im Zeitverlauf die relativen Werte am geeignetsten sind, haben wir für das Jahr 2008 auch die Verteilung der Stundenlöhne im Niedriglohnbereich nach Stundenlohnstufen ausgewertet, die besser verdeutlicht, um welche Löhne es hierbei konkret geht (Tabelle 2). Ausgehend von der eingangs definierten Grundgesamtheit zeigt diese Berechnung, dass 3,6 Prozent der Beschäftigten (1,15 Millionen) weniger als 5 &#8364; brutto pro Stunde und gut 2,1 Millionen (6,7 Prozent) weniger als 6 &#8364; verdienten.[6]</p>
<p>XXXXXX Grafik<br />Abbildung 2: Anteil Niedriglohnbeschäftigte an allen Beschäftigten bei verschiedenen Schwellenwerten (Deutschland, abhängig Beschäftigte, inkl. Teilzeit und Minijobs) <br /><i>Quelle: SOEP2008, eigene Berechnungen.</i></p>
<p>XXXXX Tabelle<br />Tabelle 2: Verteilung der Stundenlöhne im Niedriglohnbereich, Deutschland 2008 (abhängig Beschäftigte, inkl. Teilzeit und Minijobs)</p>
<p>Eine weitere ost-west-differenzierte Auswertung hat gezeigt, dass extrem niedrige Stundenlöhne in Ostdeutschland besonders verbreitet sind: Etwa jede/r achte ostdeutsche Beschäftigte (12,8 Prozent) verdiente 2008 weniger als 6 &#8364; . Aber auch in Westdeutschland liegt dieser Anteil bei immerhin 5,4 Prozent der Beschäftigten. Niedrigstlöhne sind also keineswegs ein rein ostdeutsches Phänomen (Kalina/Weinkopf 2010).</p>
<p>Selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung liegt der monatliche Verdienst bei solchen Stundenlöhnen unter 1.000 &#8364; brutto und netto allenfalls etwas höher als die Hartz IV Leistungen (einschließlich Wohnkosten) für Alleinstehende.</p>
<h2 class="auto-created">III. Warum Deutschland eine verbind&shy;liche Lohnun&shy;ter&shy;grenze braucht </h2>
<p>Unsere Analyse hat gezeigt, dass der Niedriglohnsektor in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Im Jahr 2008 arbeitete mehr als jede/r fünfte Beschäftigte für Stundenlöhne unterhalb der Niedriglohnschwelle, was auch im internationalen Vergleich besonders ausgeprägt ist. In Frankreich war der Niedriglohnanteil im Jahr 2005 mit 11,1 Prozent z. B. nur etwa halb so hoch wie in Deutschland; in Dänemark war noch nicht einmal jede/r zehnte Beschäftigte von Niedriglöhnen betroffen (8,5 Prozent). In Großbritannien war der Niedriglohnanteil 2005 zwar ähnlich hoch wie in Deutschland (Mason/Salverda 2010: 37), aber die Ausdifferenzierung der Löhne nach unten wird hier durch den gesetzlichen Mindestlohn begrenzt, der im Jahr 2009 bei knapp 53 Prozent des dortigen Medians lag.[7] Kein anderes Land hat in den vergangenen Jahren zudem eine derartige Ausdifferenzierung der Löhne nach unten wie Deutschland erlebt.</p>
<p>Als Schutzmechanismen gegen das Ausfransen des Lohnspektrums am unteren Rand wirken in anderen Ländern verbindliche Lohnuntergrenzen in Form gesetzlicher Mindestlöhne oder eine hohe Tarifbindung (bzw. Allgemeinverbindlichkeit tariflicher Standards) oder auch eine Kombination aus beidem. Deutschland hat hingegen weder das eine noch das andere. Die Tarifbindung ist insgesamt in den vergangenen Jahren deutlich rückläufig (Ellguth/Kohaut 2010) und branchenbezogene Mindestlöhne gelten bislang nur für einen kleinen Teil der Beschäftigten. Dies liegt vor allem daran, dass viele Branchen die Voraussetzung für eine Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz &#8211; eine Tarifbindung von mindestens 50 Prozent der Beschäftigten &#8211; nicht erfüllen oder sich die Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Notwendigkeit von Mindestlöhnen nicht einig sind.[8] Mit dem &#8222;Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen&#8220; wurde zwar im Jahr 2009 von der damaligen Großen Koalition auch eine zusätzliche Option zur Festlegung von branchenbezogenen Mindeststandards in anderen Branchen mit geringerer Tarifbindung geschaffen, die aber bislang nicht genutzt worden ist. Dies dürfte auch damit zusammenhängen, dass die neue Bundesregierung (insbesondere die FDP) eine eher kritische Haltung zu Mindestlöhnen hat und im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist, alle branchenbezogenen Mindestlöhne bis Herbst 2011 auf den Prüfstand zu stellen. Nachteile des Weges, ausschließlich auf branchenbezogene Mindeststandards zu setzen, sind vor allem darin zu sehen, dass zahlreiche weiße Flecken ohne Lohnuntergrenzen verbleiben, was auch die Frage aufwirft, warum in manchen Branchen Mindestlöhne gelten, während für andere (fast) keinerlei Regelungen gelten. Darüber hinaus ist die Durchsetzung und Kontrolle unterschiedlich hoher Mindestlöhne sehr aufwändig &#8211; auch weil viele Beschäftigte dann nicht genau wissen, welches ihr Mindestanspruch ist.</p>
<p>Obwohl viele andere Länder gute Erfahrungen mit gesetzlichen Mindestlöhnen haben und selbst in den USA eine (wenngleich im internationalen Vergleich relativ niedrige) Lohnuntergrenze existiert, werden in Deutschland unterschiedliche Argumente gegen einen gesetzlichen Mindestlohn vorgebracht: So wird vor allem von den Wirtschaftsforschungsinstituten auf drohende Beschäftigungsverluste verwiesen, wobei das Spektrum der Prognosen allerdings von ca. 140.000 bis hin zu mehreren Millionen Arbeitsplätzen reicht, was zeigt, wie stark die Ergebnisse dadurch beeinflusst werden, welche Annahmen jeweils zugrunde gelegt werden. Außer acht bleibt hierbei auch, dass die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Großbritannien nicht zu Beschäftigungsverlusten geführt hat. In Deutschland wird zudem auch &#8211; selbst von Gruppen, die sich hierum traditionell eher wenig sorgten &#8211; auf die Gefahr einer Schwächung des Tarifvertragssystems verwiesen, obwohl branchenbezogene tarifliche Mindeststandards und ein gesetzlicher Mindestlohn sich keineswegs ausschließen, sondern sich gut ergänzen können. Ein gesetzlicher Mindestlohn zöge eine untere Lohngrenze, die in keiner Branche unterschritten werden darf; die Tarifvertragsparteien könnten aber branchenspezifisch höhere Standards vereinbaren.</p>
<p>Gegen Mindestlöhne wird auch vorgebracht, dass man die Lohnfindung alleine dem Markt überlassen müsse, während die Kompensation niedriger Löhne, die nicht ausreichen, um das haushaltsbezogene Existenzminimum zu decken, Aufgabe des Staates sei. In Großbritannien sieht man dies anders: Ein gewichtiges Argument für die Einführung des britischen Mindestlohns im Jahr 1999 war, dass der Staat nicht die Ausfallbürgschaft für Niedrigstlöhne übernehmen kann und will (Bosch/Weinkopf 2006). In Deutschland sind dem bislang hingegen keine Grenzen gesetzt. Die Ausgaben für Bedarfsgemeinschaften, deren Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um ihren Bedarf zu decken und die darum Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II haben, lagen im Jahr 2009 bei knapp 11 Milliarden &#8364; (Deutscher Bundestag 2010). Obwohl nicht Existenz sichernde Erwerbseinkommen auch an kurzen Arbeitszeiten oder einem hohen Bedarf z.B. aufgrund mehrerer Kinder liegen können, spielen offenbar oftmals auch geringe Löhne eine wichtige Rolle, wie eine Studie des IAB belegt (Dietz u. a. 2009). Danach verdienten fast 30 Prozent der west- und fast 40 Prozent der ostdeutschen Aufstocker/innen weniger als 5 &#8364; brutto pro Stunde. Weniger als 7,50 &#8364; pro Stunde erhielten knapp 58 Prozent der west- und deutlich mehr als drei Viertel der ostdeutschen erwerbstätigen Hilfebedürftigen. Eine eigene Auswertung der durchschnittlichen und mittleren Stundenlöhne von Aufstocker/innen auf der Basis des SOEP 2008, in der wir auch nach der Art der Beschäftigung differenziert haben, deutet darauf hin, dass vor allem geringfügig Beschäftigte extrem niedrige durchschnittliche und mittlere Stundenlöhne haben. Aber auch bei Vollzeitbeschäftigten liegen diese noch (teils deutlich) unter der westdeutschen Niedriglohnschwelle. Dies spricht dafür, dass sich der finanzielle Aufwand für aufstockende Leistungen zweifellos deutlich reduzieren ließe, wenn es auch in Deutschland eine verbindliche Lohnuntergrenze gäbe. Selbst wenn viele Teilzeitbeschäftigte auch bei höheren Stundenlöhnen nicht gänzlich aus dem Bezug von aufstockenden Leistungen des SGB II ausscheiden würden, könnten sie zumindest einen größeren Teil ihres Bedarfes selbst erwirtschaften und hätten damit auch bessere Chancen, durch eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit aus dem Hilfebezug herauszukommen.</p>
<p>Zugunsten eines gesetzlichen Mindestlohnes lassen sich noch zahlreiche weitere Argumente anführen (vgl. aus ökonomischer Sicht z.B. Kaufman 2010 und zu neueren empirischen US-amerikanischen Studien, die bislang in Deutschland kaum Beachtung gefunden haben, Bosch u. a. 2009). Die deutsche Bevölkerung muss man hiervon nicht mehr überzeugen; die Meinung, dass zumindest Vollzeitbeschäftigte so entlohnt werden sollten, dass Alleinstehende davon ihren Lebensunterhalt bestreiten können, ohne ergänzende finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen zu müssen, findet breite Unterstützung. In mehreren Umfragen hat sich die große Mehrheit für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen (vgl. z.B. Bieräugel u. a. 2010); und selbst Anhänger/innen der Regierungsparteien unterstützen mehrheitlich gesetzliche oder branchenbezogene Lohnuntergrenzen (Infratest dimap 2009). In jüngster Zeit haben sich selbst Institutionen und Persönlichkeiten, die lange Zeit eher zu den Gegner/innen zählten, wie etwa die Bertelsmann-Stiftung (Eichhorst u. a. 2010) und der Direktor des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen (Frankfurter Rundschau 2010).</p>
<p>Dies wäre ein guter Anlass, sich endlich der Frage zuzuwenden, wie man die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland am besten vorbereiten und ausgestalten kann, statt immer weiter über das <i>&#8222;ob&#8220;</i> zu streiten. Hierbei lässt sich zwar viel aus den britischen Erfahrungen lernen, aber es wären auch einige für Deutschland spezifische Aspekte zu klären. Dies betrifft z.B. die Frage, ob es angesichts der nach wie vor erheblichen Lohnunterschiede in Ost- und Westdeutschland zumindest für eine gewisse Übergangszeit differenzierter Lohnuntergrenzen bedarf. Sozialpolitisch wäre das schwer zu rechtfertigen, aber wenn man auf eine solche Differenzierung verzichten würde, würde ein gesamtdeutscher Mindestlohn vermutlich so niedrig festgesetzt, dass in Westdeutschland die Gefahr bestünde, dass es in manchen Branchen eher einen weiteren Sog des Lohnniveaus nach unten gäbe. Und auch über das angemessene Niveau gesetzlicher Mindestlöhne wäre weiter zu diskutieren.</p>
<p>In Großbritannien lag es im Jahr 1999 &#8211; sowohl absolut (mit 3,60 £) als auch gemessen am Anteil des Medians (mit 47,5 Prozent) &#8211; zunächst vergleichsweise niedrig, wurde aber in den Folgejahren deutlich erhöht. Aktuell liegt der britische Mindestlohn bei 5,80 £ und damit um deutlich mehr als die Hälfte höher als bei seiner Einführung. Relativ zum Median wurde dessen Wert bis 2009 zwar in wesentlich geringerem Maße, aber um immerhin fast 5 Prozentpunkte auf fast 53 Prozent gesteigert (vgl. Grimshaw u. a. 2010). Begründet wurde diese Stufen-Strategie damit, dass Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden sollte, sich auf Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns einzustellen &#8211; etwa durch eine verstärkte Qualifizierung für die betroffenen Beschäftigten oder auch durch Veränderungen der Arbeitsorganisation.</p>
<p>Was hieße dies für Deutschland? Wenngleich teilweise von einem eher niedrigen Niveau von z. B. 5 &#8364;  als Einstiegsniveau für einen gesetzlichen Mindestlohn die Rede ist, verweisen die bisher vereinbarten Mindestlöhne auf Branchenebene darauf, dass Spielraum auch für höhere Mindestentgelte besteht. Die niedrigsten branchenbezogenen Mindestlöhne, die vom zuständigen Arbeitgeberverband und der IG Metall einvernehmlich für Großwäschereien im Objektkundengeschäft festgelegt worden sind, liegen aktuell bei 7,65 &#8364; in Westdeutschland und 6,50 &#8364;  in Ostdeutschland. Für die Pflege wurden kürzlich Untergrenzen von 7,50 &#8364; pro Stunde in Ost- und 8,50 &#8364; in Westdeutschland vereinbart, die seit August 2010 verbindlich sind. Die höchsten geltenden unteren Mindestlöhne in anderen Branchen wie dem Bauhauptgewerbe in Westdeutschland (10,80 &#8364; ) und dem Dachdeckerhandwerk (10,40 &#8364; bundesweit) liegen demgegenüber erheblich höher.[9]</p>
<p>[1] Ausgeschlossen wurden Selbständige und Freiberufler/innen, mithelfende Familienangehörige, Auszubildende, Praktikant/innen, Personen in Umschulung und Rehabilitation, Personen in Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen, Beschäftigte in Behindertenwerkstätten, Wehrund Zivildienstleistende sowie Beschäftigte in Altersteilzeit.</p>
<p>[2] Für einen Vergleich zwischen einer einheitlichen und zwei getrennten Niedriglohnschwellen vgl. Kalina/Weinkopf 2010.</p>
<p>[3] Berechnet man hingegen eine bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle, so liegt diese für 2008 bei 9,06 &#8364; pro Stunde und der Niedriglohnanteil für Deutschland insgesamt bei 21,5 Prozent. Der Anteil der Niedriglohnbeschäftigung in Ostdeutschland ist hierbei mit 39,3 Prozent weitaus höher als in Westdeutschland (17,9 Prozent).</p>
<p>[4] War keine Information zum Ausbildungsniveau verfügbar, wurde angenommen, dass diese Fälle anteilsproportional auf alle Ausbildungsniveaus verteilt sind (vgl. zu dieser Vorgehensweise auch Reinberg/Hummel 2002 und Reinberg/Schreyer 2003).</p>
<p>[5] Die Niedriglohnschwellen sind seit Mitte der 1990er Jahre nur leicht gestiegen: in Westdeutschland von 8,35 &#8364; auf 9,50 &#8364; und in Ostdeutschland von 5,77 &#8364; auf 6,87 &#8364; . Seit 2004 stagnieren die Niedriglohnschwellen in Ost- (zwischen 6,81 &#8364; und 7,05 &#8364; ) und Westdeutschland (zwischen 9,39 &#8364; und 9,58 &#8364; ).</p>
<p>[6] Bezieht man Schüler/innen, Studierende und Rentner/innen sowie Nebenjobs ein, ergibt sich noch ein weitaus größerer Anteil von Beschäftigten in den unteren Stundenlohngruppen. Immerhin gut 1,8 Millionen Beschäftigte verdienten weniger als 5 &#8364; pro Stunde und mehr als 3,3 Millionen weniger als 6 &#8364; . Dies entspricht fast 10 Prozent aller Beschäftigten. Für weniger als 8,50 &#8364; arbeiteten 2008 fast 7,9 Millionen Beschäftigte (23 Prozent).</p>
<p>[7] Bezogen auf Westdeutschland entspräche dies einer Lohnuntergrenze von 7,51 &#8364; und in Ostdeutschland von 5,43 &#8364; .</p>
<p>[8] In einigen Fällen haben sich die Tarifparteien zwar bereits vor längerer Zeit auf Mindestlöhne geeinigt (z.B. in der Zeitarbeitsbranche), aber ihr Antrag ist bislang aus unterschiedlichen Gründen nicht bewilligt worden.</p>
<p>[9] Nicht berücksichtigt wurde hierbei der mit etwa 2.500 Beschäftigten sehr kleine Bereich der Bergbauspezialdienste, in dem ein noch höherer unterer Mindestlohn von 11,17 &#8364; für das gesamte Bundesgebiet gilt.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Appelbaum, Eilee/Bernhardt, Annette/Murnane, Richard J.</i> (2003): Low-Wage America: An Overview. In: Appelbaum, Eileen / Bernhardt, Annette / Murnane, Richard J. (eds.): Low-Wage America. How Employers Are Reshaping Opportunity in the Workplace. New York: Russell Sage: 1-29.</p>
<p><i>Bieräugel, Roland/Nüchter, Oliver/ Schmid, Alfons </i>(2010): Einstellungen der Bevölkerung zu Mindestlöhnen in Deutschland. In: WSI-Mitteilungen 1: 50-57.</p>
<p><i>Bosch, Gerhard </i>(2009): Low-wage work in five European countries and the United States. In: International Labour Review 148 (4): 337-356.</p>
<p><i>Bosch, Gerhard/Kalina, Thorsten</i> (2007): Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland &#8211; Zahlen, Fakten, Ursachen. In: Bosch, Gerhard / Weinkopf, Claudia (Hg.): Arbeiten für wenig Geld: Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland. Frankfurt: Campus: 20-105.</p>
<p><i>Bosch, Gerhard/Kalina, Thorsten/Weinkopf, Claudia </i>(2008): Niedriglohnbeschäftigte auf der Verliererseite. In: WSI-Mitteilungen 8: 423-430.</p>
<p><i>Bosch, Gerhard/Weinkopf, Claudia </i>(2006): Mindestlöhne in Großbritannien &#8211; ein geglücktes Realexperiment. In: WSI-Mitteilungen 3: 125-130.</p>
<p><i>Bosch, Gerhard/Weinkopf, Claudia/Kalina, Thorsten</i> (2009): Mindestlöhne in Deutschland. Expertise für die Friedrich Ebert Stiftung. Wiso Diskurs: Expertisen und Dokumentationen zur Wirtschafts- und Sozialpolitik. Gesprächskreis Arbeit und Qualifizierung. Bonn.</p>
<p><i>CBO </i>(2006): Changes in the low-wage labor markets between 1979 and 2005. Congress of the United States, Congressional Budget Office. Washington.</p>
<p><i>Deutscher Bundestag </i>(2010): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE &#8211; Drucksache 17/1316 &#8211; Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns. Drucksache 17/1316. Berlin.</p>
<p><i>Dietz, Martin/Müller, Gerrit Trappmann, Mark </i>(2009): Warum Aufstocker trotz Arbeit bedürftig bleiben. IAB-Kurzbericht 2. Nürnberg.</p>
<p><i>Eichhorst, Werner/Kuhn, Andrea/Thode, Eric/Zenker, Rosemarie </i>(2010): Traditionelle Beschäftigungsverhältnisse im Wandel. Benchmarking Deutschland: Normalarbeitsverhältnisse auf dem Rückzug. Gütersloh: Bertelsmann-Stiftung.</p>
<p><i>Ellguth, Peter/Kohaut, Susanne </i>(2010): Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung: Aktuelle Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel. In: WSI-Mitteilungen 4: 204-209.</p>
<p><i>Frankfurter Rundschau</i> (2010): IW-Direktor Hüther: &#8222;Die Realität heißt Mindestlohn&#8220;. In: Frankfurter Rundschau von 12. März 2010.</p>
<p><i>Grimshaw, Damian/Shepherd, Claire/Ruberey, Jill</i> (2010): Industrial relations and the minimum wage in the UK. Unpublished Draft. January 2010. Manchester.</p>
<p><i>Infratest dimap</i> (2009): Umfragen zur Einführung von Mindestlöhnen im Auftrag des DGB. Berlin.</p>
<p><i>Kalina, Thorsten/Weinkopf, Claudia</i> (2008): Konzentriert sich die steigende Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland auf atypisch Beschäftigte? In: Zeitschrift für Arbeitsmarktforschung 4: 447-469.</p>
<p><i>Kalina, Thorsten/Weinkopf, Claudia</i> (2009): Niedriglohnbeschäftigung 2007 weiter gestiegen: zunehmende Bedeutung von Niedrigstlöhnen. IAQ-Report Nr. 2009-05. Duisburg.</p>
<p><i>Kalina, Thorsten/Weinkopf, Claudia</i> (2010): Niedriglohnbeschäftigung 2008: Stagnation auf hohem Niveau &#8211; Lohnspektrum franst nach unten aus. IAQ-Report Nr. 2010-06. Duisburg.</p>
<p><i>Kaufman, Bruce E.</i> (2010): Institutional Economics and the Minimum Wage: Broadening the Theoretical and Policy Debate. Industrial &amp; Labor Relations Review 3/2010: 427-453.</p>
<p><i>Mason, Geoff/Salverda, Wiemer</i> (2010): Low Pay, Working Conditions, and Living Standards. In: Gautié, Jérôme / Schmitt, John (eds.): Low Wage Work in the Wealthy World. New York: Russell Sage: 421-466.</p>
<p><i>Reinberg, Alexander/Hummel, Markus</i> (2002): Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten &#8211; reale Entwicklung oder statistisches Artefakt? IAB-Werkstattbericht 4. Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.</p>
<p><i>Reinberg, Alexander/Schreyer, Franziska (</i>2003): Studieren lohnt sich auch in Zukunft. IAB-Kurzbericht 20. Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.</p>
<p><i>Rhein, Thomas/Stamm, Melanie </i>(2006): Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland &#8211; deskriptive Befunde zur Entwicklung seit 1980 und Verteilung auf Berufe und Wirtschaftszweige. IAB-Forschungsbericht 12. Nürnberg.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/191-vorgaenge/publikation/warum-deutschland-einen-gesetzlichen-mindestlohn-braucht/">Warum Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn braucht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Das skandinavische Vorbild</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 19:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zur Rolle des Staates als Arbeitgeber aus: vorg&#228;nge Nr. 191, Heft 3/2010, S. 50-61 In der aktuellen Weltwirtschaftskrise zeigt sich der deutsche Arbeitsmarkt robust. Vom &#8222;Job-Europameister&#8220; (FR, 1.7.2010) ist bereits die Rede. Innerbetriebliche Flexibilisierungsinstrumente wie die staatlich gef&#246;rderte Kurzarbeit und das aufgelegte Konjunkturprogramm haben sich ausgezahlt. Diese Faktoren zusammen erkl&#228;ren weitgehend die g&#252;nstige Arbeitsmarktentwicklung. An [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/191-vorgaenge/publikation/das-skandinavische-vorbild/">Das skandinavische Vorbild</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Rolle des Staates als Arbeitgeber</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 191, Heft 3/2010, S. 50-61</p>
<p>In der aktuellen Weltwirtschaftskrise zeigt sich der deutsche Arbeitsmarkt robust. Vom &#8222;Job-Europameister&#8220; (FR, 1.7.2010) ist bereits die Rede. Innerbetriebliche Flexibilisierungsinstrumente wie die staatlich gef&ouml;rderte Kurzarbeit und das aufgelegte Konjunkturprogramm haben sich ausgezahlt. Diese Faktoren zusammen erkl&auml;ren weitgehend die g&uuml;nstige Arbeitsmarktentwicklung. An dem Umstand, dass das Besch&auml;ftigungswachstum auf einem Boom prek&auml;rer und unsicherer Besch&auml;ftigung zulasten guter Arbeit gr&uuml;ndet, &auml;ndert die aktuell g&uuml;nstige Entwicklung nichts. Der nachfolgende Betrag r&uuml;ckt die deutsche Besch&auml;ftigungsentwicklung in den Vergleich mit den skandinavischen L&auml;ndern. Diese kombinieren im OECD-wie EU-Vergleich die h&ouml;chsten Besch&auml;ftigungsquoten bei gleichzeitiger Geringhaltung prek&auml;rer Besch&auml;ftigung mit einer vergleichsweise g&uuml;nstigen Einkommensentwicklung. Der Beitrag wirft die Frage auf, welche Rolle der Staat als Dienstleister und Arbeitgeber f&uuml;r die gute skandinavische Besch&auml;ftigungsbilanz spielt.</p>
<h2 class="auto-created">I. Besch&auml;f&shy;ti&shy;gungs&shy;per&shy;for&shy;manz im inter&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;nalen Vergleich </h2>
<p>Die deutsche Besch&auml;ftigungsentwicklung l&auml;sst sich als gelungene Pfadverschiebung in Richtung des angels&auml;chsischen Modells interpretieren. <i>&#8222;Job quantity first&#8220; </i>lautet dort die Devise. In die deutsche Politikersprache &uuml;bersetzt: <i>&#8222;Was Arbeit schafft, ist sozial.&#8220; </i>Weder Inhalt noch Sicherheit der Besch&auml;ftigung, auch nicht die Angemessenheit der Bezahlung spielen bei der rein auf Job-Quantit&auml;t ausgerichteten Politik eine ma&szlig;gebende Rolle. Entscheidend ist, dass Marktprozesse Besch&auml;ftigungswachstum generieren und der Staat nur den Rahmen gestaltet. Vom Gesetz zur F&ouml;rderung der Selbst&auml;ndigkeit (1999)[1] bis zu &#8222;Hartz I bis Hartz IV&#8220; steht die Grundausrichtung der Arbeitsmarktreformen f&uuml;r die Pfadverschiebung. Gleiches gilt f&uuml;r die Finanzpolitik. Die angels&auml;chsischen L&auml;nder mit ihren niedrigeren Staatsquoten standen Pate f&uuml;r die schon in den 80er Jahren gestartete Politik fortgesetzter Steuersenkungen. Die dadurch bewirkte Einnahmeschw&auml;che &ouml;ffentlicher Haushalte fungiert als Hebel, um mit dem Mantra der &#8222;leeren Kassen&#8220; Aufgabenreduktionen und die Privatisierung staatlicher Aufgabenerledigung zu erzwingen. Beides greift ineinander und ist kombiniert mit einer Radikalisierung des traditionellen deutschen Merkantilismus. Wachstum fu&szlig;t dabei einseitig auf Exporterfolgen unter Hinnahme von Reallohnverlusten. (IMK 2009)</p>
<p>Als Ausgangspunkt der Bewertung des besch&auml;ftigungspolitischen Outcomes der deutschen Politikauspr&auml;gung w&auml;hle ich die Lissabon-Strategie. Sie wurde im Jahr 2000 von den europ&auml;ischen Staats- und Regierungschefs verabschiedet und sollte die Europ&auml;ische Union bis zum Jahr 2010 zur weltweit f&uuml;hrenden wissensbasierten Produkt- und Dienstleistungs&ouml;konomie machen. Die Strategie ist gescheitert. Die meisten Benchmarks werden (Stand: 2009) nur von einer Minderheit der EU-Mitgliedsl&auml;nder erreicht. Relativ am besten stellen sich die skandinavischen L&auml;nder. Schweden und Finnland erreichen ann&auml;hernd alle Benchmarks, D&auml;nemark die meisten. Pikant dagegen: Die USA, obwohl f&uuml;r die Lissabon-Strategen quasi Referenzmodell, verfehlen die Ziele.[2]</p>
<p>Besch&auml;ftigungspolitisch wollte der Lissabon-Prozess erreichen, dass bis zum Jahr 2010 europaweit 70 Prozent der Bev&ouml;lkerung im erwerbsf&auml;higen Alter einer Erwerbst&auml;tigkeit nachgehen. Bei Frauen sollte die Quote mindestens 60 und bei &Auml;lteren (55 bis 64 Jahre) 50 Prozent betragen. Im Durchschnitt der EU27 wie auch der EU16 (L&auml;nder der Euro-Zone) wurden alle drei Ziele verfehlt.[3] Die L&auml;nderauswahl von Tabelle 1 enth&auml;lt aus dem Bereich von EU27 plus der europ&auml;ischen Nicht-EU-Mitgliedsl&auml;nder die L&auml;nder, die die besch&auml;ftigungspolitischen Ziele des Lissabon-Prozesses mindestens in den Jahren 2007 bis 2009 erreicht haben. Es sind 10 L&auml;nder, die sich in zwei Gruppen unterteilen. Sechs L&auml;nder haben die Ziele &uuml;ber die gesamte Dekade hinweg erreicht, vier L&auml;nder nur im Zeitraum von 2007 bis 2009. Zur ersten Gruppe z&auml;hlen die 4 skandinavischen L&auml;nder Island, Norwegen, Schweden und D&auml;nemark plus die Schweiz und Gro&szlig;britannien. Die zweite Gruppe besteht aus den Niederlanden, Finnland, Zypern und Deutschland. Die Reihung in Tabelle 1 beinhaltet ein Ranking. Island liegt bei allen drei Benchmarks auf Platz 1. Deutschland kommt in der Gesamtbewertung auf Rang 10.</p>
<p>Die Lissabon-Ziele orientieren ausschlie&szlig;lich auf das Job-Niveau hin. Da skandinavische L&auml;nder der Qualit&auml;t von Arbeit eine nicht minder hohe Bedeutung einr&auml;umen,[4] k&ouml;nnte erwartet werden, dass dies zulasten der Quantit&auml;t geht. Das Gegenteil ist richtig. Im skandinavischen Durchschnitt lag die Gesamtbesch&auml;ftigungsquote im Zeitraum 2000 bis 2009 mit 75,7 Prozent um fast 6 Prozentpunkte &uuml;ber dem Durchschnitt der angels&auml;chsischen L&auml;nder Gro&szlig;britannien, USA und Irland. Bei der Frauenbesch&auml;ftigungsquote erh&ouml;ht sich der Abstand auf fast 10 und bei der Besch&auml;ftigungsquote &Auml;lterer auf deutlich &uuml;ber 10 Prozentpunkte. Mit Ausnahme der Besch&auml;ftigung Jugendlicher[5] weichen die gruppenspezifischen Besch&auml;ftigungsquoten im Norden weit weniger stark von der Gesamtbesch&auml;ftigungsquote ab als in Deutschland. Die breite Inklusion in das Erwerbssystem gelingt besser. R&uuml;ckt die Relation von allgemeiner zu gruppenspezifischen Arbeitslosenquoten in den Fokus, ergibt sich spiegelbildlich ein &auml;hnlicher Befund. F&uuml;r die Erhellung dieses Sachverhalts bietet sich die Erwerbsgruppe der gering Qualifizierten an. Dies deshalb, weil die Notwendigkeit einer Ausweitung von Niedriglohnbesch&auml;ftigung wesentlich mit den dann besseren Arbeitsmarktchancen gering Qualifizierter bei gleichzeitiger Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit begr&uuml;ndet wurde. (Bosch/Kalina 2007: 20ff.) Sollte es tats&auml;chlich um diese Gruppen gegangen sein, ist die Strategie gescheitert. Heute hat Deutschland unter den L&auml;ndern der alten EU noch vor Gro&szlig;britannien, Irland und den Niederlanden den gr&ouml;&szlig;ten Niedriglohnsektor (Bosch/Kalina 2007: 27). Die Besch&auml;ftigungschancen gering Qualifizierter haben sich jedoch verschlechtert statt verbessert. In doppelter Hinsicht. Einkommensm&auml;&szlig;ig aufgrund der Ausfransung von Niedrigl&ouml;hnen zu Armutsl&ouml;hnen, was in Gro&szlig;britannien, Irland und den Niederlanden durch einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn verhindert wird. Besch&auml;ftigungsm&auml;&szlig;ig, weil die Spanne bei den Arbeitslosenquoten gr&ouml;&szlig;er statt kleiner wurde.[6]</p>
<p>1999 lag die Arbeitslosenquote der gering Qualifizierten um 7,1 Prozentpunkte &uuml;ber der Gesamtarbeitslosenquote. Eine Dekade sp&auml;ter (2008 wie 2009) um 8,9 Prozentpunkte. Demgegen&uuml;ber gelang der Skandinavien Gruppe (vgl. Tabelle 1) eine Reduktion der durchschnittlichen Quotendifferenz von 2,8 Prozentpunkten (1999) auf 1,6 Prozentpunkte (2009). Bei der Langzeitarbeitslosigkeit erreichte Deutschland zwar eine Reduktion. Sie bleibt mit 28 Prozent (2009 gegen&uuml;ber 1998) aber weit hinter den Reduktionen skandinavischer L&auml;nder zur&uuml;ck (D&auml;nemark: -62 Prozent; Finnland: -66 Prozent; Schweden: -58 Prozent). Die deutsche Langzeitarbeitslosigkeit liegt (vgl. Tabelle 1) beim Vielfachen der skandinavischen Werte. Angesichts der betriebenen Politik sind diese Ergebnisse nur folgerichtig. Mit gering Qualifizierten wurde argumentiert; sie dienten als Joker. Tats&auml;chlich jedoch ging es um einen Pfadwechsel in Richtung der angels&auml;chsischen Kapitalismusvariante mit ihrem hohen Niveau an Einkommensungleichheit.[7] Dieser Pfadwechsel gelang. Noch bis zum Jahr 2000 geh&ouml;rte Deutschland zu den L&auml;ndern mit international vergleichsweise geringer Einkommensungleichheit. Der GINI-Koeffizient[8] lag minimal &uuml;ber dem skandinavischen Durchschnitt (25 zu 24,8) und weit vom angels&auml;chsischen Durchschnitt (32,6) entfernt. Binnen 8 Jahren hat sich der Abstand zum skandinavischen Durchschnitt vervielfacht. Deutschland zog mit Irland gleich (GINI von 30) und liegt nun nahe am angels&auml;chsischen Durchschnitt von etwa 33. Auch in den skandinavischen L&auml;ndern hat die Einkommensungleichheit zugenommen. Die Steigerung (ohne Island von 24,8 auf 25) bleibt aber gering. Tabelle 1 enth&auml;lt mit der Quintil-Ratio ein alternatives, f&uuml;r Polarisierungstendenzen sensibles Ungleichheitsma&szlig;. Es zeigt das Verh&auml;ltnis des Gesamteinkommens der 20 Prozent Einkommensst&auml;rksten (oberstes Quintil) zum Gesamteinkommen der 20 Prozent Einkommensschw&auml;chsten (unterstes Quintil) an. Wie ersichtlich, verdiente das obere F&uuml;nftel in Deutschland 1999 3,6fach, 2008 aber 4,8fach so viel wie das untere F&uuml;nftel. Bei der Zunahme der Einkommenspolarisierung ist Deutschland Europameister, w&auml;hrend skandinavische L&auml;nder mit einer Polarisierung, die &#8222;nur&#8220; ein Drittel so stark ausf&auml;llt, die geringste Einkommensungleichheit aufweisen.</p>
<p>Die Heranziehung von Indikatoren, die Auskunft geben zur Entwicklung der Besch&auml;ftigungssicherheit und der Prekarisierung von Erwerbsarbeit verdunkelt das Bild weiter. Gleicherma&szlig;en befristete Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisse wie unfreiwillige Teilzeitarbeit,[9] die Zahl prek&auml;r arbeitender Solo-Selbst&auml;ndiger und die von Arbeitnehmern, die gleichzeitig mehreren Jobs nachgehen (m&uuml;ssen) sind in Deutschland &uuml;berdurchschnittlich angestiegen[10] und gleichzeitig w&auml;chst die Gruppe der Arbeitssuchenden, die statistisch nicht mehr als arbeitslos gez&auml;hlt wird. (Adamy 2010: 55) Die Zusammenf&uuml;gung der verschiedenen Mosaiksteine ergibt ein Bild mit wenig Licht und viel Schatten.</p>
<p>XXXXXX Tabelle<br />Tab. 1: Besch&auml;ftigungsperformanz der 10 L&auml;nder, die die Ziele des Lissabon-Vertrags erreichen(1)</p>
<p>Deutschland hat &uuml;ber die Umwandlung von Vollzeit-in Teilzeitbesch&auml;ftigung bei breiter Prekarisierung ein rein quantitatives Job-Wachstum realisiert. Der Polarisierung bei den Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnissen entspricht eine Polarisierung der Einkommensverteilung mit schrumpfender Mittelschicht (DIW 2010). Skandinavische L&auml;nder haben gegenl&auml;ufig dazu qualitatives Besch&auml;ftigungswachstum unter Geringhaltung prek&auml;rer Besch&auml;ftigung realisiert.</p>
<h2 class="auto-created">II. Doppeltes Besch&auml;f&shy;ti&shy;gungs&shy;wachstum </h2>
<p>Abgesehen von Island sind auch die skandinavischen L&auml;nder stark exportorientiert. Wachstumsst&uuml;tze ist jedoch nicht einseitig der Export wie in Deutschland, sondern gleicherma&szlig;en der Binnenmarkt. Der &ouml;ffentliche Sektor (2008) spielt dabei eine wichtige Rolle, denn er steht f&uuml;r ein knappes Drittel der Besch&auml;ftigung, wenn die Staats-Abgrenzung gem&auml;&szlig; dem General-Government Ansatz (Europ&auml;isches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen -ESVG95)[11] erfolgt, und f&uuml;r rd. 35 Prozent, wenn zus&auml;tzlich die Besch&auml;ftigten in Unternehmen, die ganz oder &uuml;berwiegend in &ouml;ffentlichem Besitz sind, erfasst werden.[12] Innerhalb der skandinavischen Familie[13] verf&uuml;gt D&auml;nemark bei der General-Government Abgrenzung &uuml;ber den gr&ouml;&szlig;ten &ouml;ffentlichen Sektor,[14] beim erweiterten Konzept r&uuml;ckt jedoch Norwegen an die erste Stelle. In D&auml;nemark spielen &ouml;ffentliche Unternehmen nur noch eine vergleichsweise geringe Rolle. 2008 besch&auml;ftigten d&auml;nische Staats- und Kommunalunternehmen 82 Tsd. Mitarbeiter (3 Prozent aller abh&auml;ngig Besch&auml;ftigten) gegen&uuml;ber 193 Tsd. (4,6 Prozent aller abh&auml;ngig Besch&auml;ftigten) in Schweden und 140 Tsd. (5,6 Prozent aller abh&auml;ngig Besch&auml;ftigten) in Norwegen. Finnland bewegt sich dazwischen; allein die Unternehmen im Gesch&auml;ftsbereich der Zentralregierung bringen es auf einen inl&auml;ndischen Besch&auml;ftigungsanteil von 3,5 Prozent.[15] In Deutschland ist das Besch&auml;ftigungsgewicht des &ouml;ffentlichen Sektors nicht halb so gro&szlig;. Nach der General-Government Abgrenzung sind weniger als 11 Prozent der Erwerbst&auml;tigen beim Staat besch&auml;ftigt. Die Personalstandstatistik des &ouml;ffentlichen Dienstes (Finanzstatistik) f&uuml;hrt zu h&ouml;heren Zahlen, da hier auch &ouml;ffentliche Wirtschaftsunternehmen und seit einigen Jahren zus&auml;tzlich privatrechtliche Einrichtungen erfasst werden. In der Abgrenzung des &ouml;ffentlichen Dienstes gab es 2009 4,55 Mio. Besch&auml;ftigte, in der erweiterten Abgrenzung hatten 5,59 Mio. abh&auml;ngig Besch&auml;ftigte (15,6 Prozent) einen &ouml;ffentlichen Arbeitgeber. Dies waren 13,9 Prozent der Erwerbst&auml;tigen.[16]</p>
<p>Der Blick auf die lange Frist liefert wichtige Erkenntnisse.</p>
<p>Bis Anfang der 80er Jahre lag die arbeitsmarktpolitische Bedeutung &ouml;ffentlicher Arbeitgeber in Deutschland nur moderat unter der von skandinavischen L&auml;ndern (Heintze 2007). 30 Jahre kontr&auml;rer Entwicklung machten aus einer moderaten Differenz eine gewaltige Kluft. Die fiktive deutsche Besch&auml;ftigungsl&uuml;cke gegen&uuml;ber dem skandinavischen Durchschnitt wuchs bis 2008 kontinuierlich; 2009 ging sie leicht zur&uuml;ck. Bei gleicher Dichteziffer (Besch&auml;ftigte auf 1000 Einwohner; ohne Unternehmen) h&auml;tte es 1999 ein Plus von 6,8 Mio. und 2009 von 7,1 Mio. &ouml;ffentlich Besch&auml;ftigter gegeben. 2,23 Mio. &ouml;ffentliche Arbeitspl&auml;tze wurden seit 1991 abgebaut, w&auml;hrend gleichzeitig wichtige Bedarfsfelder brach liegen resp. &#8211; vom Arbeitsschutz bis zur Kultur &#8211; Not leidend gemacht wurden. Dabei: Es gab massiven Reformbedarf. Eine gleicherma&szlig;en auf Strukturen wie Prozesse und Kultur ausgerichtete, ergo ganzheitliche Modernisierungsstrategie h&auml;tte sich an erfolgreichen Beispielen aus D&auml;nemark oder Finnland orientieren k&ouml;nnen. Im Diskurs der 90er Jahre um neue Steuerungsmodelle[17] wurden diese Erfahrungen aber kaum rezipiert. Das nahe D&auml;nemark (1991: 5,2 Mio. EW) blieb unbeachtet, das ferne und einwohnerm&auml;&szlig;ig kleinere Neuseeland (1991: 3,5 Mio. EW) wurde als Vorreiter und leuchtendes Beispiel pr&auml;sentiert.[18] Was Medien, Wissenschaft und politische Entscheidungstr&auml;ger elektrisierte war: Neuseeland betrieb eine radikale Entstaatlichungspolitik. Binnen 5 Jahren (1991-1996) wurde die Staatsquote von 50,3 auf 41 Prozent abgesenkt, w&auml;hrend sie in D&auml;nemark auf 59 Prozent stieg.[19]</p>
<p>Im skandinavischen Modell speist sich Besch&auml;ftigungswachstum aus privaten und &ouml;ffentlichen Quellen. In den 70er und 80er Jahren schuf prim&auml;r der &ouml;ffentliche Sektor Arbeitspl&auml;tze. In den 90er Jahren ging diese Funktion in Schweden[20] und Finnland an den Privatsektor &uuml;ber, w&auml;hrend die Entwicklung in Norwegen und tendenziell auch in D&auml;nemark sektoral ausgeglichen verlief. Die Privatisierungswelle, die es abgesehen von Norwegen[21] gab, traf Staatsunternehmen, kaum jedoch die Kommunalwirtschaft. Da gleichzeitig ein weiterer Ausbau der &ouml;ffentlichen Infrastruktur bei gesellschaftsnahen Dienstleistungen unterschiedlichster Art (Soziales, Bildung, Kultur) erfolgte, wurde der privatisierungsbedingte Abbau durch Zubau an anderer Stelle mehr oder weniger kompensiert, teilweise &uuml;berkompensiert. In Deutschland gab es solche Ausgleichseffekte nicht. Es resultiert ein durchg&auml;ngiges Minus, wobei die Abrissbirne am st&auml;rksten im Kommunalbereich, mithin dort, wo B&uuml;rger von einem guten &ouml;ffentlichen Leistungsangebot am direktesten profitieren, zum Einsatz kam. Tabelle 2 verdeutlicht die kontr&auml;re Entwicklung f&uuml;r die Zeitspanne 1996/1997 bis 2008/2009. Das in Skandinavien doppelte Besch&auml;ftigungswachstum zeigt sich nach K&ouml;pfen, vor allem aber, wenn Vollzeit&auml;quivalente betrachtet werden. V&ouml;llig gescheitert ist hingegen die deutsche Entstaatlichungspolitik. Durch den R&uuml;ckbau des Leistungsstaates zum Gew&auml;hrleistungsstaat sollte ein solches Ma&szlig; an unternehmerischer Dynamik zur Entfaltung kommen, dass der Personalabbau im &ouml;ffentlichen Dienst (j&auml;hrlich minus 1,2 Prozent im Zeitraum von 1996/1997 bis 2008/2009; vgl. Tab. 2) in ein dynamisches marktgesteuertes Jobwachstum m&uuml;ndet. Bilanz: Nicht einmal vor der Kulisse, d.h. rein nach K&ouml;pfen, werden skandinavische Zahlen erreicht. Hinter der Kulisse bewirkt die Umverteilung regul&auml;rer Vollzeitbesch&auml;ftigung in prek&auml;re Jobs ein Nullwachstum bei Vollzeit&auml;quivalent besch&auml;ftigten Erwerbst&auml;tigen. Bei den Vollzeit&auml;quivalenten abh&auml;ngig Besch&auml;ftigter gab es gar einen R&uuml;ckgang von 29,3 Mio. (1999) auf 28,7 Mio. (2007).[22]</p>
<p>Beim Erreichen bestimmter Schwellenwerte schl&auml;gt Quantit&auml;t in Qualit&auml;t um. Wo die Schwelle liegt, die regul&auml;re &ouml;ffentliche Besch&auml;ftigung erreichen muss, um ein Gegengewicht zum auf private Gewinnaneignung ausgerichteten Privatsektor bilden zu k&ouml;nnen, ist eine offene, wissenschaftlich nicht bearbeitete Frage. Ich vermute die Schwelle im Bereich von 20 bis 30 Prozent. Da die &ouml;ffentlichen Sektoren skandinavischer L&auml;nder diese Schwelle deutlich &uuml;berschreiten und zugleich auf Effizienz getrimmt sind, erf&uuml;llen sie zwei wesentliche Voraussetzungen, um gegen&uuml;ber der Privatwirtschaft gleicherma&szlig;en als Rollenmodell wie Gegengewicht zu fungieren.</p>
<p>XXXXX Tabelle<br />Tab 2: Besch&auml;ftigungswachstum insgesamt und Besch&auml;ftigungsrelevanz des &Ouml;ffentlichen Sektors(&Ouml;S) im deutsch-skandinavischen Vergleich: 1997 bis 2009(1)</p>
<p>Zum Thema Rollenmodell zwei Stichworte. Dass Norwegen 2009 mit 42 Prozent vor Schweden (27 Prozent) und Finnland (24 Prozent) den h&ouml;chsten Anteil an Frauen im TOP-Management (Board-Ebene) b&ouml;rsennotierter Unternehmen (Holst/Wiemer 2010: 9) erreicht, verweist auf die Bedeutung und Rolle von Staatsunternehmen, denn dort war das Experimentierfeld f&uuml;r die Durchsetzung der Quote.[23] Eine &auml;hnliche Entwicklung deutet sich bei der Erwerbsintegration von Migranten an. Erneut geht der &ouml;ffentliche Sektor voran. So arbeiten in der Kommunalverwaltung von Oslo seit 2008 19 Prozent Migranten nicht-westlicher Herkunft (OECD 2009: 46ff.). Da ein gutes F&uuml;nftel aller norwegischen Arbeitnehmer in Kommunalverwaltungen besch&auml;ftigt ist, ist der Integrationseffekt un&uuml;bersehbar. In Deutschland, wo Kommunalbesch&auml;ftigung bundesweit 2009 nur noch einen Anteil von 3,6 Prozent stellte, s&auml;he dies anders aus. Die Funktion, im Dienstleistungsbereich Prekarisierung zu verhindern, kommt hinzu. Bezogen auf D&auml;nemark habe ich f&uuml;r das Jahr 2008 die Verteilung von voll- und teilzeitbesch&auml;ftigten Arbeitnehmern auf private und &ouml;ffentliche Arbeitgeber entlang von 36 Wirtschaftszweigen untersucht.[24] Ergebnis: In 15 der 20 Wirtschaftszweige mit auch &ouml;ffentlichen Arbeitgebern liegt die Teilzeitquote bei privaten Arbeitgebern mindestens doppelt so hoch wie bei &ouml;ffentlichen Arbeitgebern. Dass Tertiarisierung in D&auml;nemark nicht mit Prekarisierung verbunden ist, findet hierin eine wesentliche Erkl&auml;rung. 77 Prozent der Arbeitnehmer waren 2008 im Dienstleistungssektor besch&auml;ftigt, davon gut 44 Prozent bei &ouml;ffentlichen Arbeitgebern. Die Teilzeitquote bei den &ouml;ffentlichen Arbeitgebern betrug 10,4 Prozent gegen&uuml;ber 23 Prozent bei privaten Arbeitgebern. Wachsendes Gewicht hat vor dem Hintergrund des demografischen Wandels die Care-&Ouml;konomie (Soziale Dienstleistungen f&uuml;r Jung wie Alt). In D&auml;nemark gab es 2008 331.787 Besch&auml;ftigte in diesem Bereich. 96 Prozent hatten &ouml;ffentliche Arbeitgeber. Dies bei vergleichsweise guter Bezahlung und einer Teilzeitquote von nur 11,5 Prozent. In Deutschland wird der Bereich vom so genannten &#8222;Dritten Sektor&#8220; dominiert. Lohndumping, prek&auml;re Arbeitspl&auml;tze und Ein-Euro-Arbeitsgelegenheiten haben sich dort enorm ausgebreitet (Dathe et al 2009). In der staatlich regulierten Pflegebranche als quasi dem Herzst&uuml;ck teilen sich &#8222;Dritter Sektor&#8220; und privat-gewerbliche Anbieter das Gesch&auml;ft.[25] Die Kommerzialisierung der Leistungserbringung dr&uuml;ckt die Branche in den Niedriglohnsektor mit Vollzeitarbeit nur f&uuml;r eine Minderheit. 2007 gab es in der ambulanten Pflege nur 26 Prozent und in der station&auml;ren Pflege nur 35 Prozent Vollzeitkr&auml;fte. (Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2007: 12)</p>
<h2 class="auto-created">III. Schluss&shy;be&shy;mer&shy;kung</h2>
<p>K&ouml;nnen wir von Skandinavien nichts lernen, weil Entwicklungen pfadabh&auml;ngig erfolgen und die L&auml;nder so klein sind? Nun, die Pfadabh&auml;ngigkeit hinderte Deutschland nicht, seinen Entwicklungspfad binnen 30 Jahren in Richtung des angels&auml;chsischen Modells zu verschieben und die Kleinheit von Neuseeland verhinderte auch nicht, dass das ferne Land zu einem der Vorbildl&auml;nder f&uuml;r deutsche Verwaltungsreformen aufstieg. Gewiss, Entwicklungen verlaufen pfadabh&auml;ngig. Einerseits. Andererseits jedoch sind Gesellschaften nicht Gefangene ihrer tradierten Denkmuster und gewachsenen Strukturen. In Krisenphasen bricht manches auf und neue Entwicklungswege werden m&ouml;glich. Sie k&ouml;nnen ein Land nach vorne bringen oder auch nicht. Die Pfadverschiebung in Richtung des angels&auml;chsischen Modells hat kein Problem gel&ouml;st, aber eine Reihe neuer Probleme geschaffen.</p>
<p>[1] Pedersini/Diego (2010: 17) werten die deutsche Gesetzgebung zur F&ouml;rderung der Selbst&auml;ndigkeit dementsprechend als <i>&#8222;close to the traditional situation in Ireland and the UK&#8220;. </i></p>
<p>[2] Sowohl bei Bildung wie bei Forschung wie bei Besch&auml;ftigung. Bei Forschung beispielsweise (Benchmark: 3 Prozent des BIP) wandten die USA m Durchschnitt (1999-2008) 2,6 Prozent auf gegen&uuml;ber 3,7 Prozent in Schweden und 3,5 Prozent in Finnland. Auch bei der Besch&auml;ftigungsh&ouml;he stehen die USA deutlich hinter den nordischen L&auml;ndern zur&uuml;ck. 2009 sank die Gesamtbesch&auml;ftigungsquote auf 67,6 Prozent und liegt im Durchschnitt der sechs Angelsachsen-L&auml;nder ebenfalls unter 70 Prozent, w&auml;hrend die Skandinavien-Gruppe 74,3 Prozent erreicht. Quellen: Eurostat und OECD Employment Database, Juli 2010.</p>
<p>[3] Im Jahr 2008 wurde bei der Gesamtbesch&auml;ftigungsquote im Raum der langj&auml;hrigen EU-Mitglieder (EU15) mit gut 67 Prozent der h&ouml;chste Wert erreicht und gelang kurzfristig die Zielerreichung bei der Frauenbesch&auml;ftigungsquote. Eine v&ouml;llige Zielverfehlung ist bei der Besch&auml;ftigung &Auml;lterer zu konstatieren. Im Euro-Raum lag die Quote im Durchschnitt der Jahre mehr als 10 Prozentpunkte unter der Ziellinie. Eigene Berechnungen anhand der Daten von Eurostat mit Aktualit&auml;tsstand vom Mai 2010.</p>
<p>[4] Untersuchungen zur Qualit&auml;t der Arbeitsbedingungen sehen skandinavische L&auml;nder vorn. Mit einem komplexen Ansatz auf Basis der Daten der vierten Europ&auml;ischen Erhebung &uuml;ber Arbeitsbedingungen kommen Seifert/Tangian (2009) zu einer Rangfolge, bei der alle vier erfassten skandinavischen L&auml;nder unter die sechs Bestplatzierten kommen, w&auml;hrend Deutschland nur Platz 22 unter 31 erfassten L&auml;ndern einnimmt. Davoine et al. (2008) lassen auf nachhaltig gute Arbeitsbedingungen schlie&szlig;en. Die erfassten skandinavischen L&auml;nder (D&auml;nemark, Schweden, Finnland) werden im L&auml;ngsschnitt &uuml;berwiegend der ersten von sechs Qualit&auml;tsklassen zugeordnet (D&auml;nemark seit 1983 in 20 von 22 Jahren); Deutschland dagegen (erfasst seit 2002) nur Klasse vier bis drei. Einzelindikatoren etwa zur Familienfreundlichkeit von Arbeitspl&auml;tzen oder den Wechselm&ouml;glichkeiten von Vollzeit zu Teilzeit et vice versa st&uuml;tzen die Zuordnung. Siehe etwa Indikator LMF2.4 der OECD Family Database.</p>
<p>[5] L&auml;nder, die wie Deutschland mittlere Qualifikationen prim&auml;r &uuml;ber ein duales Ausbildungssystem bereitstellen, weisen eine geringere Jugendarbeitslosigkeit und h&ouml;here Jugendbesch&auml;ftigungsquote auf als L&auml;nder mit prim&auml;r vollzeitschulischer Ausbildung. Bei dualer Ausbildung werden Auszubildende bereits w&auml;hrend der Ausbildung als Besch&auml;ftigte erfasst und nach der im Regelfall dreij&auml;hrigen Ausbildung zu einem hohen Prozentsatz vom Arbeitgeber &uuml;bernommen. Bei vollzeitschulischer Ausbildung wird w&auml;hrend der Ausbildung kein oder nur kurzfristig (Praktikumsphase) ein Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnis begr&uuml;ndet und nach abgeschlossener Ausbildung ergeben sich Friktionen beim &Uuml;bergang ins Besch&auml;ftigungssystem. Au&szlig;er in Deutschland gibt es duale Ausbildungssysteme von Gewicht in der Schweiz, D&auml;nemark, &Ouml;sterreich und den Niederlanden. (Heintze 2010: 81).</p>
<p>[6]. Dabei zeigt sich eindrucksvoll, dass neoklassische Arbeitsmarkttheorie die Variabilit&auml;t von Empirie nicht erkl&auml;ren kann. So hat D&auml;nemark mit rd. 14 &euro; /Std. den europaweit h&ouml;chsten Mindestlohn bei gleichzeitig bester Besch&auml;ftigungslage gering Qualifizierter. Nach neoklassischer Theorie ist dies ausgeschlossen. Bosch (2010) erkl&auml;rt den Befund &uuml;ber die Wirkung &#8222;institutioneller Komplementarit&auml;ten.&#8220;</p>
<p>[7] Die skandinavischen Erfahrungen wurden bei der deutschen Politikausformung systematisch ausgeblendet. Pars pro toto steht hierf&uuml;r ein Gutachten des Bundes-Arbeitsministeriums zu Arbeitsanreizen f&uuml;r gering Qualifizierte. <i>&#8222;Als Repr&auml;sentant des skandinavischen Wohlfahrtsstaatsmodells wurde Schweden (..). ber&uuml;cksichtigt. Dieses Land steht sowohl mit der Arbeitslosen- als auch der Besch&auml;ftigungsquote von gering Qualifizierten im internationalen Vergleich bestens da. Das skandinavische Modell wird aber nicht weiter untersucht, weil hier der Fokus auf Anreizsysteme f&uuml;r den Niedriglohnbereich gerichtet wird und die skandinavischen L&auml;nder(&#8230;) keine entsprechenden Politiken verfolgen&#8220;</i> (D&uuml;ll 2006: 4ff.).</p>
<p>[8] Er nimmt bei totaler Gleichheit den Wert 0 und bei totaler Ungleichheit den Wert 1 resp. 100 an. Werte unter 25 (nach Steuern und Sozialtransfers) stehen f&uuml;r eine relativ egalit&auml;re Gesellschaft, Werte &uuml;ber 30 kennzeichnen ein gehobenes Ma&szlig; an Ungleichheit. Die Daten des vorgenommenen Vergleichs stammen von der OECD 2008 (Data EQ1.1) und von Eurostat (ilc di12 mit Update vom 16.6.2010).</p>
<p>[9] Der Anteil unfreiwillig teilzeitbesch&auml;ftigter Arbeitnehmer &#8211; in der Regel handelt es sich um Frauen &#8211; lag im Jahr 2000 gleichauf mit D&auml;nemark; jetzt ist er fast dreimal h&ouml;her. Vgl. Tabelle 1.</p>
<p>[10] Die Zahl der Erwerbst&auml;tigen mit gleichzeitig mehreren Jobs hat sich von 804 Tsd. (2002) auf 1,43 Mio (2009) um gut 78 Prozent erh&ouml;ht. Im skandinavischen Raum gab es nur in Finnland eine deutliche Erh&ouml;hung um 16 Prozent und in Norwegen eine relative Konstanz; in den anderen L&auml;ndern nahm die Zahl der Doppel-Jobber ab (Island: -43 Prozent; D&auml;nemark und Schweden: -10 Prozent).</p>
<p>[11] Danach bilden Gebietsk&ouml;rperschaften und Sozialversicherung den Staat, w&auml;hrend &ouml;ffentliche Unternehmen und Einrichtungen in privater Rechtsform dem Privatsektor zugeschlagen werden.</p>
<p>[12] Quelle: Eigene Datenauswertungen anhand der National Accounts sowie der in besonderer Tiefengliederung vorliegenden Qualifikations- und Verdienststatistiken des &ouml;ffentlichen Sektors. Die Daten zu Besch&auml;ftigten &ouml;ffentlicher Unternehmen ergeben sich bei D&auml;nemark aus der Erwerbst&auml;tigenrechnung nach Wirtschaftszweigen und bei den anderen L&auml;ndern teils aus Statistiken und teils aus den &#8222;Ownership-Berichten&#8220; der Finanzministerien.</p>
<p>[13] Ohne Island. Zu Island liegen in vergleichbarer Abgrenzung nur die Besch&auml;ftigtenzahlen &ouml;ffentlicher Dienstleister vor. Deren Besch&auml;ftigtenzahl lag 1991 gleichauf mit Finnland bei 29,6 Prozent der Erwerbst&auml;tigen, stieg dann aber st&auml;rker als in Finnland auf 35,8 Prozent im Jahr 2008 (Finnland: 32 Prozent). Eigene Berechnung anhand der gemeinsamen Datenbasis nordischer L&auml;nder zu den Erwerbst&auml;tigen in 8 Wirtschaftszweigen gem&auml;&szlig; NACE-Klassifikation (<a href="http://www.nordstat.org/" target="_blank" rel="noopener">http://www.nordstat.org/</a>; Zugriff am 16.7.2010).</p>
<p>[14] Im Jahr 2009 waren dort 33,1 Prozent der ArbeitnehmerInnen und 30,6 Prozent der Erwerbst&auml;tigen gegen&uuml;ber 31 Prozent in Finnland (Erwerbst&auml;tige: 26,7 Prozent) und 30,5 Prozent in Schweden (Erwerbst&auml;tige: 27,4 Prozent) besch&auml;ftigt.</p>
<p>[15] Zu Kommunalunternehmen liegen mir keine Daten vor. Die &#8222;State mayority-owned companies&#8220; hatten 2008 einen inl&auml;ndischen Personalstand von jahresdurchschnittlich 77.043 (weltweit: 93.202) Quelle: Ownership Steering 2009: 2008 Annual Report, Helsinki. Bei Einschluss der assoziierten Gesellschaften ergibt sich eine weltweite Gesamtpersonalst&auml;rke von aktuell (2009) 210 Tsd. Quelle: Mitteilung des zust&auml;ndigen Ministers (Jyri H&auml;k&auml;mies) vom 1. Juni 2010: <a href="http://www.valtionomistus.fi/ajankohtaista/en.jsp?oid=3202" target="_blank" rel="noopener">http://www.valtionomistus.fi/ajankohtaista/en.jsp?oid=3202</a> (Zugriff am 15.7.2010).</p>
<p>[16] &Ouml;ffentliche Arbeitgeber sind dabei nicht vollst&auml;ndig erfasst. L&uuml;cken gibt es bei Staatsunternehmen. So bei der DBAG mit im Inland rd. 190 Tsd. Besch&auml;ftigten. Auch der Sparkassenverband mit seinen Ende 2009 rd. 250 Tsd. Mitarbeitern (Quelle: Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Zahlen und Fakten 2009) fehlt. Bei Einbezug der fehlenden Unternehmen stiege der Anteil &ouml;ffentlich Besch&auml;ftigter auf gesch&auml;tzte rd. 15 Prozent der Erwerbst&auml;tigen. Zu den noch existierenden Bundesbeteiligungen vgl. Bundesfinanzministerium 2010, Beteiligungsbericht 2009, Bonn.</p>
<p>[17] Vgl. die Literaturangaben bei Heintze 2007.</p>
<p>[18] Von Neuseeland sei zu lernen, wie <i>&#8222;man aus alten, ineffizienten Strukturen&#8220; </i>eine moderne Verwaltung&#8220; aufbaut, erkl&auml;rte etwa Ex-Bundespr&auml;sident Roman Herzog in seiner Berliner Rede &#8222;Aufbruch ins 21. Jahrhundert&#8220; vom 26. April 1997.</p>
<p>[19] Quelle: OECD Economic Outlook 84 Database, Annex, Table 25.</p>
<p>[20] Im Zuge der schweren Wirtschaftskrise von Anfang der 90er Jahre &#8211; zwei Gro&szlig;banken (Nordbanken und Gota) wurden verstaatlicht &#8211; schwoll der &ouml;ffentliche Sektor kurzfristig so an, dass er mehr als 4 von 10 Arbeitnehmern besch&auml;ftigte. Bis 1998 wurde dies korrigiert. Die Besch&auml;ftigtenzahl ging gegen&uuml;ber 1992 um 17 Prozent zur&uuml;ck. In der Folgedekade (1998 bis 2008) gab es wieder ein leichtes Plus.</p>
<p>[21] In Norwegen weitete sich die wirtschaftliche T&auml;tigkeit &ouml;ffentlicher Unternehmen sogar aus: &#8222;There were about 3.300 public non-financial corporations at the end of 2008. (&#8230;) Since 2003, the number of publicly-owned enterprises has almost doubled. (&#8230;) Public non-financial corporations achieved some NOK 470 billion in profit before tax in 2008. (&#8230;) The corresponding figures for 2007 were NOK 354 billion (&#8230;)&#8220; (Finanzministerium, Press Release, 16 June 2010: <a href="http://www.ssb.no/" target="_blank" rel="noopener">http://www.ssb.no/</a> english/subjects/12/01/offregn_en/; Zugriff am 14.7.2010).</p>
<p>[22] Die Berechnung vollzeit&auml;quivalenter Besch&auml;ftigung durch den Arbeitskreis &#8222;Erwerbst&auml;tigenrechnung des Bundes und der L&auml;nder&#8220; (2009) basiert auf Verwaltungsbezirken nach Wirtschaftsbereichen. Da das Inlandskonzept (Erwerbst&auml;tige nach Arbeitsort) zur Anwendung kommt, kann die Addition &uuml;ber alle Artsorte der 16 Bundesl&auml;nder als gesamtdeutscher Befund gewertet werden.</p>
<p>[23] Zur Genese des Gesetzgebungsverfahren und seiner Reichweite sowie der in Norwegen monistischen Unternehmensverfassung (Board = Verwaltungsrat mit auch Vorstandsfunktionen) vgl. Storvik/<br />Teigen 2010.</p>
<p>[24] Daten von Statistics Denmark, Code RASOFF (Employed salary earners by time, sex, sector, industry (DB07) and scope).</p>
<p>[25] &Ouml;ffentliche Leistungsanbieter kommen im Regelungsbereich der Sozialen Pflegeversicherung kaum vor. Bei der letzten Erhebung (2007) standen sie ambulant f&uuml;r 2 und station&auml;r f&uuml;r nur 6,9 Prozent der Leistungserbringung; N&auml;heres im Vergleich zu Skandinavien siehe bei Heintze 2010b.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Adamy, Wilhelm </i>(2010): Enorme St&uuml;tzung der Besch&auml;ftigung in 2009 &#8211; einmaliger Steuer-Zuschuss f&uuml;r die BA in 2010, in: Soziale Sicherheit, 59. Jg., H. 2.: S. 52-63.</p>
<p><i>Arbeitskreis Erwerbst&auml;tigenrechnung des Bundes und der L&auml;nder</i> (2009): Erwerbst&auml;tige in Vollzeit&auml;quivalenten in den kreisfreien St&auml;dten und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland 1999 bis 2007 (<a href="http://www.hsl.de/erwerbstaetigenrechnung/Veroeffentlichungen.htm" target="_blank" rel="noopener">http://www.hsl.de/erwerbstaetigenrechnung/Veroeffentlichungen.htm</a>).</p>
<p><i>Bosch, Gerhard </i>(2010): Besch&auml;ftigung und Mindestl&ouml;hne. Neue Ergebnisse der empirischen Mindestlohnforschung, in: WSI Mitteilungen, H. 8, S. 404-411.</p>
<p><i>Bosch, Gerhard/Kalina, Thorsten </i>(2007): Niedrigl&ouml;hne in Deutschland. Zahlen, Fakten, Ursachen, in: Bosch, Gerhard, Weinkopf, Claudia (Hg.): Arbeiten f&uuml;r wenig Geld. Niedriglohnbesch&auml;ftigung in Deutschland, Frankfurt a. M.: S. 20-105.</p>
<p><i>Dathe, Dietmar/Hohendanner, Christian/Priller, Eckard</i> (2009): Wenig Licht, viel Schatten &#8211; der Dritte Sektor als arbeitsmarktpolitisches Experimentiertfeld, WZBBrief Arbeit 03/Oktober.</p>
<p><i>Davoine, L./Erhel, C./Guergoat, M.</i> (2008): A Taxonomy of European Labour Marktes using Quality Indicators. A. project financed by Directorate-General for employment, Social affairs and Equal opportunities.</p>
<p><i>D&uuml;ll, Herbert</i> (2006): Arbeitsanreize im Kontext des Steuer-Transfer-Systems: Ein ausgew&auml;hlter internationaler Vergleich, in: Bundesarbeitsblatt, H. 4, S. 4-16.</p>
<p><i>Goebel, Jan/Gornig, Martin/H&auml;u&szlig;ermann, Hartmut</i> (2010): Polarisierung der Einkommen. Die Mittelschicht verliert. DIW-Wochenbericht Nr. 24/2010 (16.06.2010), S. 1-8.</p>
<p><i>Heintze, Cornelia</i> (2007): Der Staat als Arbeitgeber im skandinavisch-deutschen Vergleich. Empirische Befunde und theoretische Anmerkungen, in: Berliner Debatte Initial 18 (2007), H. 3: S. 79-94.</p>
<p><i>Heintze, Cornelia</i> (2010a): Statistische Erfassung der &ouml;ffentlichen Bildungsfinanzierung: Deutschland im internationalen Vergleich; Studie im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung, Leipzig im Februar 2010, 238 S. (<a href="http://www.gew.de/Binaries/Binary62542/Heintze-Studie_akt.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.gew.de/Binaries/Binary62542/Heintze-Studie_akt.pdf</a>).</p>
<p><i>Heintze, Cornelia</i> (2010b): Bew&auml;ltigung des demografischen Wandels: Hilfs- und Pflegeleistungen f&uuml;r &Auml;ltere. Ein deutsch-skandinavischen Vergleich, in: Soziale Sicherheit , H. 8, S. 263-269.</p>
<p><i>Holst, Elke/Wiemer, Anita </i>(2010): Frauen in Spitzengremien gro&szlig;er Unternehmen weiterhin massiv unterrepr&auml;sentiert, DIW Wochenbericht, Nr. 4/2010 (27.01.2010), S. 2-10.</p>
<p><i>Joebges, Heike/Schmalzbauer, Andreas/Zweiner, Rudolf</i> (2009): Der Preis f&uuml;r den Exportweltmeister Deutschland: Reallohnr&uuml;ckgang und geringes Wirtschaftswachstum, IMK Study Nr. 4, August 2009.</p>
<p><i>Ministry of Finance (Norway) </i>fortlauf.: The States ownership report 2006 fortlauf.</p>
<p><i>OECD </i>(2008): Growing Unequal? Income Distribution and Poverty in OECD Countries, Paris</p>
<p><i>OECD </i>2009 (Verfasser: Thomas Liebig): The Labour Market Integration of Immigrants and their children in Norway, S. 46ff.</p>
<p><i>Pedersini, Roberto/Coletto, Diego</i> (2010): Self-employed workers: Industrial relations and Working Conditions, Hg. von European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions, Dublin: <a href="http://www.eurofound.europa.eu/" target="_blank" rel="noopener">www.eurofound.europa.eu</a>.</p>
<p><i>Seifert, Hartmut/Tangian Andranik</i> (2009): Index &#8222;Qualit&auml;t der Arbeit. Nordische L&auml;nder und Deutschland im Vergleich, in: WSI Mitteilungen, H. 1, S. 52-57.</p>
<p><i>Statistics Denmark</i> <a href="http://www.statbank.dk/statbank5a/default.asp?w=1024(Zugang" target="_blank" rel="noopener">http://www.statbank.dk/statbank5a/default.asp?w=1024(Zugang</a> &uuml;ber Password).</p>
<p><i>Statistics Finland </i><a href="http://www.stat.fi/index_en.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.stat.fi/index_en.html</a>; <a href="http://www.kela.fi/in/internet/english.nsf/NET/081008142735AS?OpenDocument" target="_blank" rel="noopener">http://www.kela.fi/in/internet/english.nsf/NET/081008142735AS?OpenDocument</a> (KELA).</p>
<p><i>Statistics Norway</i> (2009): National Accounts 1970 bis 2008, Official Statistics D 426, Oslo und Konsgvinger.</p>
<p><i>Statistisches Bundesamt</i> fortlaufend bis 2010: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Inlandsproduktrechnung, detaillierte Jahresergebnisse, Fachserie 18, Reihe 1.4, Wiesbaden.</p>
<p><i>Statistisches Bundesamt </i>Fachserie 14 Finanzen und Steuern. Reihe 6 Personal des &ouml;ffentlichen Dienstes, Jahrg&auml;nge 1998 &#8211; 2009 fortlaufend, Wiesbaden.</p>
<p><i>Storvik, Aagoth/Teigen, Mari</i> (2010): Das norwegische Experiment &#8211; eine Frauenquote f&uuml;r Aufsichtsr&auml;te, FES (Internationale Politik), Juni 2010.</p>
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		<title>Arbeitslosigkeit oder Arbeit versichern?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/191-vorgaenge/publikation/arbeitslosigkeit-oder-arbeit-versichern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 19:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#220;berlegungen zu einer Neuordnung des Arbeitsmarktes, aus: vorg&#228;nge Nr. 191, Heft 3/2010, S. 62-70 Von der bin&#228;ren zur multiplen Arbeitswelt Die moderne Arbeitswelt ist nicht mehr bin&#228;r durch Arbeit oder Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. Es gab zwar schon immer bezahlte und unbezahlte Arbeit, wenn unter Arbeit jede sozial verpflichtende T&#228;tigkeit verstanden wird. Neu ist, dass auch bezahlte [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>&Uuml;berlegungen zu einer Neuordnung des Arbeitsmarktes,</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 191, Heft 3/2010, S. 62-70</p>
<h2 class="auto-created">Von der bin&auml;ren zur multiplen Arbeitswelt</h2>
<p>Die moderne Arbeitswelt ist nicht mehr bin&auml;r durch Arbeit oder Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. Es gab zwar schon immer bezahlte und unbezahlte Arbeit, wenn unter Arbeit jede sozial verpflichtende T&auml;tigkeit verstanden wird. Neu ist, dass auch bezahlte Arbeit, d.h. Besch&auml;ftigung nicht mehr bin&auml;r strukturiert ist. Man ist nicht mehr <i>nur </i>besch&auml;ftigt oder <i>nicht </i>besch&auml;ftigt, sondern oft vieles dazwischen. Mittlerweile sind, nach einer engen Definition, nur noch etwa 40 Prozent aller Erwerbspersonen in einem Normalarbeitsverh&auml;ltnis, bei Frauen sogar nur 29 Prozent, bei M&auml;nnern knapp die H&auml;lfte.[1]</p>
<p>Zwar f&uuml;hrt &#8222;atypische Besch&auml;ftigung&#8220; nicht von selbst in die prek&auml;re Erwerbskarriere. Die Wahrscheinlichkeit, auf diese Schiene zu gelangen, ist jedoch eindeutig h&ouml;her als f&uuml;r &#8222;normal Besch&auml;ftigte&#8220;.</p>
<p>Auch vom &uuml;berschw&auml;nglich gefeierten Aufschwung hat der Arbeitsmarkt kaum profitiert. Dem weiteren Abbau von Besch&auml;ftigung im verarbeitenden Gewerbe konnte nicht Einhalt geboten werden. Der magere Besch&auml;ftigungszuwachs (0,7 Prozent von Mai 2009 bis Mai 2010) erfolgte vor allem in der Wachstumsbranche Gesundheit oder Soziales und &uuml;berwiegend in Form von Teilzeit- oder Leiharbeit. Insgesamt ging die Arbeitslosigkeit zwar zur&uuml;ck, aber die Langzeitarbeitslosigkeit stieg im Juli 2010 gegen&uuml;ber dem Vorjahr noch leicht auf einen Anteil von 32,4 Prozent. Fast eine Million Menschen sind l&auml;nger als ein Jahr arbeitslos. Mit einer (saisonbereinigten) Arbeitslosenquote von 7 Prozent ist Deutschland noch weit von Vollbesch&auml;ftigung entfernt, was immer auch darunter zu verstehen ist.</p>
<p>Mit diesem Wandel der Arbeitswelt hat die Ordnung des Arbeitsmarkts noch l&auml;ngst nicht Schritt gefasst. Es fehlt ein aufeinander abgestimmtes Institutionengef&uuml;ge (Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht), das ausreichend Schutz gegen&uuml;ber den neuen Risiken der wachsenden Zahl atypischer Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisse gew&auml;hrleistet. Insbesondere die Arbeitslosenversicherung entspricht noch der Vorstellungswelt einer bin&auml;ren Arbeitswelt. Von der gro&szlig;en Ausnahme Kurzarbeit abgesehen, sichert sie nur das Einkommen beim Risiko Arbeitslosigkeit, jedoch nicht die Einkommensrisiken, die mit riskanten &Uuml;berg&auml;ngen zwischen verschiedenen Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnissen verkn&uuml;pft sind. Im Folgenden soll daher das Augenmerk auf dieses Element des Institutionengef&uuml;ges sozialer Sicherheit gerichtet werden.</p>
<h2 class="auto-created">Das Trauma der deutschen Arbeits&shy;lo&shy;sen&shy;ver&shy;si&shy;che&shy;rung </h2>
<p>Ein Blick zur&uuml;ck in die Geschichte ist dabei hilfreich. Dieser lehrt, dass das Risiko Arbeitslosigkeit das Ereignis im Lebenslauf war, das von allen anderen Risiken &#8211; Krankheit, Alter, Unfall &#8211; am ambivalentesten beurteilt wurde. Um keine Versicherung wurde so lange gerungen wie um die Arbeitslosenversicherung. Als sie schlie&szlig;lich 1927 gesetzlich verabschiedet wurde, war sie das letzte Glied der gro&szlig;en &#8211; von Bismarck begonnenen &#8211; Sozialreformen.</p>
<p>Einige Nachbarl&auml;nder lie&szlig;en sich zur Etablierung dieser &sbquo;brandgef&auml;hrlichen&#8216; Institution sogar noch l&auml;nger Zeit. Frankreich rang sich erst 1967 und die Schweiz sogar erst 1976 dazu durch. Grund f&uuml;r diese Z&ouml;gerlichkeit ist die nach wie vor umstrittene Wirkung des Arbeitslosengelds. Die andauernde Skepsis in Deutschland wird noch durch eine Besonderheit gen&auml;hrt. Kaum eingef&uuml;hrt, wurde die Arbeitslosenversicherung von der Weltwirtschaftskrise 1929 herausgefordert. Dieser Test geriet zum deutschen Trauma. Im Streit um die Rettung der jungen Arbeitslosenversicherung zerbrach die gro&szlig;e b&uuml;rgerliche Koalition der Weimarer Republik und &ouml;ffnete den Weg zur Herrschaft der Nationalsozialisten. Drastischer Leistungsabbau und Beitragserh&ouml;hungen f&uuml;hrten zu dem paradoxen Ergebnis, dass die Versicherungskasse auf dem H&ouml;hepunkt der Weltwirtschaftskrise einen Beitrags&uuml;berschuss von fast 400 Millionen Reichsmark verzeichnete.</p>
<p>Hintergrund f&uuml;r diesen Widersinn war der tiefe Dissens &uuml;ber das Verst&auml;ndnis von Arbeitslosigkeit als Risiko. Gegen Sozialdemokraten und Gewerkschaften setzte sich damals die Sichtweise durch, Arbeitslosigkeit sei in erster Linie ein individuelles Risiko. Bei Massenarbeitslosigkeit m&uuml;ssten daher konsequent die Leistungen gek&uuml;rzt werden, um die Ausnutzung der Versicherung unter Kontrolle zu bringen und die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme zu erh&ouml;hen. Wird Arbeitslosigkeit jedoch vorwiegend als soziales Risiko betrachtet, dann treten andere Gesichtspunkte einer Versicherung in den Vordergrund. Neben der antizyklischen Erhaltung der Massenkaufkraft gilt der solidarische Schutz des pers&ouml;nlichen Einkommens als Voraussetzung f&uuml;r die individuelle F&auml;higkeit und Bereitschaft, gesellschaftliche Neuerungen und Ver&auml;nderungen mitzutragen.</p>
<p>Die gegenw&auml;rtige Finanzkrise hat die alten Frontenstellungen wieder offengelegt. Schon die Debatte um die Verl&auml;ngerung des Arbeitslosengeldbezugs im Boomjahr 2007 entfachte erneut die noch schwelende Glut des historischen Dissenses. Dieses <i>D&eacute;j&agrave; vu </i>betrifft vor allem die Tendenz, die Doppelfunktion einer Sozialversicherung aus dem Blick zu verlieren. Versicherungsleistungen haben immer zwei Seiten der Medaille: Das innovative und das moralische Verhaltensrisiko. <i>Auf der einen Seite </i>soll die soziale Sicherheit die Menschen zu kalkuliertem Risiko ermutigen. Diese Sicherheit wird durch solidarischen Schadensersatz im Risikofall (hier die Arbeitslosigkeit) gew&auml;hrleistet. Zum kalkulierten Risiko geh&ouml;rt etwa der Mut, einen riskanten Beruf zu w&auml;hlen oder den Arbeitsplatz zu wechseln. Die Bewahrung der Ruhe in riskanten Situationen ist dar&uuml;ber hinaus ein wichtiger Nebeneffekt, um (ansteckende) Panikreaktionen zu vermeiden.<i> Auf der anderen Seite </i>kann die soziale Sicherheit auch zur Sorglosigkeit verleiten, etwa zur Vernachl&auml;ssigung der Weiterbildung, die zur Vorbeugung gegen Arbeitslosigkeit notwendig w&auml;re. Sie kann sogar dazu verleiten, die Versicherung durch willentliche Herbeif&uuml;hrung des Risikos (Eigenk&uuml;ndigung) auszunutzen und zur Ablehnung zumutbarer Jobs oder zur mangelnden Bereitschaft intensiver Jobsuche f&uuml;hren. Aber auch Arbeitgeber k&ouml;nnen durch die Existenz der Arbeitslosenversicherung ihre Sorgepflicht um die Belegschaft vernachl&auml;ssigen, sei es durch spekulative Finanzanlagen, fehlende R&uuml;cklagen oder mangelnde Investitionen in Weiterbildung. Die Balance zwischen diesem innovativem und moralischem Verhaltensrisiko zu halten, ist ein schwieriges Gesch&auml;ft. Um beiden Seiten der Arbeitslosenversicherung bei den anstehenden grundlegenden Reformen gerecht zu werden, m&uuml;ssen daher zun&auml;chst die Prinzipien einer Neuordnung aufgedeckt werden.</p>
<h2 class="auto-created">Prinzipien einer Neuordnung des Arbeits&shy;markts </h2>
<p>Die Neuordnung des Arbeitsmarkts muss nicht nur Arbeit, sondern auch riskante Arbeits&uuml;berg&auml;nge belohnen: Etwa &Uuml;berg&auml;nge zwischen Vollzeit und Teilzeit, abh&auml;ngiger und selbst&auml;ndiger Besch&auml;ftigung, Bildung und Arbeit, bezahlter Arbeit und gesellschaftlich notwendiger, aber unbezahlbarer Erziehungs- oder Pflegearbeit.</p>
<p>Diese These beruht normativ auf drei allgemein hoch gesch&auml;tzten Prinzipien der Gerechtigkeit: faire, solidarische und bef&auml;higende Gerechtigkeit. Faire Gerechtigkeit gleicht unverschuldete Benachteiligungen aus, solidarische Gerechtigkeit beachtet die ethische Pflicht der Verantwortungsteilung im Rahmen der eigenen F&auml;higkeiten, und bef&auml;higende Gerechtigkeit sorgt f&uuml;r die kognitiven und materiellen Voraussetzungen einer autonomen Lebensf&uuml;hrung. Ohne diese Prinzipien hier ausf&uuml;hren zu k&ouml;nnen, lassen sich aus ihnen (und vor dem Hintergrund des angedeuteten Wandels der Erwerbsformen) vier grundlegende Strategien f&uuml;r eine Neuordnung des Arbeitsmarkts ableiten.</p>
<p>Erstens die Inklusion neuer Risiken in das System der sozialen Sicherung durch die Universalisierung des Prinzips der Sozialversicherung; zweitens die Mindestsicherung bei Einkommensrisiken durch einen effektiven Mindestlohn; drittens die Erweiterung des Zugangs zu Lebenschancen durch neue Beteiligungsrechte; viertens die nachhaltige St&auml;rkung der Erwerbsf&auml;higkeit im Lebenslauf vor allem durch eine zweite Bildungschance und lebenslanges Lernen. Im Folgenden werden die ersten drei Strategien kurz erl&auml;utert, w&auml;hrend der vierten Strategie ein eigener Abschnitt gewidmet wird.</p>
<p>Die Notwendigkeit, erstens, einer Universalisierung des Sozialversicherungsprinzips soll kurz am Beispiel der neuen Selbst&auml;ndigen erl&auml;utert werden. Bei wirtschaftlich abh&auml;ngigen Selbst&auml;ndigen &#8211; den so genannten Solo-Selbst&auml;ndigen &#8211; ist nicht so sehr die Entlohnung f&uuml;r die geleisteten Dienste das zentrale Problem, sondern die hinreichende Absicherung gegen die gro&szlig;en Lebensrisiken (Altersrente, Krankenversicherung, Berufs-, Invalidit&auml;ts- und Pflegeversicherung). In Deutschland h&auml;ngen solche zwingenden Sicherungssysteme jedoch zumeist am Besch&auml;ftigtenstatus. Dieses korporatistische Prinzip stammt noch aus dem Mittelalter. Mit der Begrenzung der Pflichtversicherung auf wenige Sondergruppen unter den Selbst&auml;ndigen stellt Deutschland eine Besonderheit dar. In der Mehrzahl der europ&auml;ischen L&auml;nder werden alle</p>
<p>Selbst&auml;ndigen durch die staatlichen Pflichtversicherungssysteme erfasst. Das sollte auch hierzulande die Sto&szlig;richtung werden. Die j&uuml;ngst angebotene &Ouml;ffnung der Arbeitslosenversicherung f&uuml;r Selbst&auml;ndige ist ein Schritt in die richtige Richtung, wurde aber zu restriktiv ausgelegt. <br />Selbst&auml;ndige im K&uuml;nstler- und Medienarbeitsmarkt lehren uns noch ein Weiteres. Wenn wir von einem modernen Risikobegriff ausgehen, m&uuml;ssen auch die mit neuen Dienstleistungen verbundenen Einkommensrisiken beachtet werden. Wo Arbeitsleistungen nicht unmittelbar bewertet werden k&ouml;nnen, weil der Wert der Leistung ungewiss ist und m&ouml;glicherweise erst nach vielen Jahren entdeckt wird, muss der Lohn der Arbeit eben auch diese Risiken abdecken &#8211; sowohl im negativen (Gefahr, Verlust) als auch im positiven (Chance, Gewinn) Bedeutungssinn von Risiko.</p>
<p>Steigt also das Risiko unregelm&auml;&szlig;iger Einkommen im Lebenslauf, muss die Grundsicherung im Alter teilweise von der Erwerbsbiografie abgekoppelt werden. Daraus folgt, die Vorsorge f&uuml;r das Alter staatlich zu unterst&uuml;tzen, wenn das laufende Erwerbseinkommen daf&uuml;r nicht ausreicht, z.B. durch Beitragskredite f&uuml;r Geringverdiener und Arbeitslose. In Phasen des Lebenslaufs, wo gut verdient wird, k&ouml;nnten die Beitragss&auml;tze h&ouml;her sein als in Phasen, wo wenig verdient wird. Steigt dar&uuml;ber hinaus die Chance zuk&uuml;nftiger Verwertbarkeit der Arbeitsleistungen, m&uuml;ssen z.B. die Autorenrechte gest&auml;rkt werden. Analog gilt dies auch f&uuml;r Arbeitnehmer, die Elemente selbst&auml;ndiger Verantwortung &uuml;bernehmen und deshalb auch an zuk&uuml;nftigen Kapitalertr&auml;gen beteiligt werden sollten.</p>
<p>Zweitens, zur Mindestsicherung von Einkommensrisiken im Lebenslauf geh&ouml;rt die gesetzliche Verankerung eines effektiven Mindestlohns. Daf&uuml;r sprechen an erster Stelle ethische Gesichtspunkte: Lohneinkommen f&uuml;r Vollzeitbesch&auml;ftigte, deren Erwerbsf&auml;higkeit in keiner Weise eingeschr&auml;nkt ist, d&uuml;rfen nicht unter das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum fallen. Die Garantie eines Mindesteinkommens &#8211; etwa durch Kombil&ouml;hne &#8211; reicht nicht aus. Schlimmer noch, sie verleitet Unternehmen zum Lohndumping, das die Endlosschleife ruin&ouml;ser Konkurrenz einleitet. Das Grundgesetz garantiert daher mehr als nur F&uuml;rsorge. Es garantiert das Recht zur autonomen Lebensf&uuml;hrung frei von politischer Willk&uuml;r und Zuf&auml;llen des Marktes.</p>
<p>Deshalb ist an den Artikel 1 des Grundgesetzes zu erinnern: &#8222;Die W&uuml;rde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu sch&uuml;tzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.&#8220; Das Grundprinzip guter Arbeit muss von dieser W&uuml;rde ausgehen. Im tieferen Sinne ist deshalb auch die Rede vom Humankapital verfehlt. Denn &#8222;Kapital&#8220; setzt die M&ouml;glichkeit voraus, alles &#8211; auch die menschliche Arbeit &#8211; messen zu k&ouml;nnen. Das vertr&auml;gt sich nicht mit der W&uuml;rde des Menschen. Auch aus &ouml;konomischer Sicht sprechen mehrere Gr&uuml;nde f&uuml;r einen Mindestlohn, die hier als bekannt vorausgesetzt werden m&uuml;ssen.</p>
<p>Drittens weist das Prinzip der Bef&auml;higungsgerechtigkeit darauf hin, dass es &#8211; neben materiellem Eigentum &#8211; verst&auml;rkt Zugangsrechte sind, die &uuml;ber Lebenschancen und Freiheiten entscheiden. Die Gleichwertigkeit von Zugangsrechten zum Eigentum an Verm&ouml;gen oder Geld hat das Bundesverfassungsgericht im Prinzip l&auml;ngst anerkannt, etwa die Eigentumsgarantie von Rentenanwartschaften. Ein juristisches Instrument f&uuml;r den Schutz von Zugangsrechten durch Eigentumsgarantie ist also l&auml;ngst vorhanden. Problematisch ist aber, dass die Eigentumsgarantie nur das bereits erworbene Recht sch&uuml;tzt.</p>
<p>In der &Ouml;konomie des vernetzten Arbeitsmarkts von wissensintensiven, f&uuml;r &#8211; und vorsorgenden Dienstleistungen h&auml;ngt aber vieles von neuen Zugangsrechten ab: Etwa das Zugangsrecht zur &ouml;ffentlichen Infrastruktur der Kinderbetreuung; das Zugangsrecht zur Hochschule auch f&uuml;r qualifizierte Menschen ohne Abitur und unabh&auml;ngig vom Alter; das Zugangsrecht zu Institutionen der Weiterbildung. Letzteres h&auml;ngt wiederum davon ab, ob die Bedarfe der Weiterbildung auch regelm&auml;&szlig;ig erfasst, diskutiert und in Weiterbildungspl&auml;ne umgesetzt werden. Also w&auml;re auch das Recht auf Weiterbildungsberatung ein solches wesentliches neues Zugangsrecht. Im Vergleich zu einigen Nachbarl&auml;ndern wie &Ouml;sterreich und D&auml;nemark ist auch das Recht auf gener&ouml;se Weiterbildungszeiten in Deutschland noch unterentwickelt. Wir sind mit Recht immer skeptisch im Bereich gener&ouml;ser Transferleistungen, weil die Gefahr des moralischen Verhaltensrisikos hier gro&szlig; ist. Diese Skepsis ist im Bereich von Zugangsrechten zu aktiven Sozialleistungen nicht angebracht.</p>
<p>Schlie&szlig;lich gibt es eine Alternative zur atypischen Besch&auml;ftigung, n&auml;mlich die F&ouml;rderung der Binnenbeweglichkeit des schon bestehenden Normalarbeitsverh&auml;ltnisses. Ein neues, alle Arbeitsformen umfassendes Arbeitsvertragsrecht k&ouml;nnte hier segensreich wirken. Auf der einen Seite k&ouml;nnte &#8211; parallel zum Ausbau der individuellen Weiterbildungsrechte &#8211; auch die Weiterbildung des Arbeitnehmers zur Pflicht werden. Es darf &#8211; um ein anekdotisches Beispiel zu nennen &#8211; nicht sein, dass die Einrichtung einer interaktiven Tafel in der Schule daran scheitert, dass Lehrer nicht mit dieser Technologie umzugehen wissen.</p>
<p>Auf der anderen Seite k&ouml;nnte den Arbeitgebern die Pflicht zugemutet werden, angemessene und nachpr&uuml;fbare Ma&szlig;nahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Besch&auml;ftigungsf&auml;higkeit ihrer Belegschaft zu planen und umzusetzen. Betriebsbedingte K&uuml;ndigungen w&auml;ren unter solchen Bedingungen unwirksam, wenn der Arbeitnehmer nach Weiterbildungsma&szlig;nahmen auf demselben oder einem anderen Arbeitsplatz weiter besch&auml;ftigt werden kann.</p>
<p>Auch die Vorschriften &uuml;ber die &Auml;nderung der Arbeitsbedingungen k&ouml;nnten zusammengefasst und erleichtert werden, ohne das gew&uuml;nschte unbefristete Arbeitsverh&auml;ltnis zu gef&auml;hrden. Dabei w&auml;re die Ver&auml;nderungsbreite auf ein soziales Ma&szlig; zu begrenzen. Zur Gew&auml;hrleistung einer gerechten Umsetzung geh&ouml;ren die Verst&auml;rkung der Mitbestimmungsrechte und die Revitalisierung der Rolle der Betriebsr&auml;te. Die (bislang wenig erfolgreiche) Verkn&uuml;pfung von Kurzarbeit und Qualifizierung zur Bew&auml;ltigung von Wirtschafts- und Strukturkrisen k&ouml;nnte so k&uuml;nftig st&auml;rker genutzt werden, wenn Kurzarbeit nicht nur die Funktion der Abpufferung von Nachfrageschwankungen, sondern auch die Funktion der nachhaltigen Restrukturierung gew&auml;hrleisten soll. Die Neuordnung des Arbeitsmarkts bedarf also auch einer <i>verhandelten </i>Flexibilit&auml;t und einer <i>verhandelten </i>Sicherheit, die durch eine Modernisierung des Arbeits- und Sozialrechts abzust&uuml;tzen sind.</p>
<h2 class="auto-created">Wie k&ouml;nnte Arbeit statt nur Arbeits&shy;lo&shy;sig&shy;keit versichert werden? </h2>
<p>Zwei Annahmen gehen der vierten Strategie des oben angedeuteten Gerechtigkeitsdiskurses voraus: Erstens werden immer mehr Menschen im Verlauf des Lebens ihren Arbeitsplatz oder zumindest ihr Arbeitsverh&auml;ltnis wechseln m&uuml;ssen. Darum liegt es nahe, nicht nur das Risiko des v&ouml;lligen Lohnausfalls bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit, sondern auch die Einkommensrisiken bei wechselnden Arbeitsverh&auml;ltnissen abzudecken. Das gilt insbesondere f&uuml;r das Risiko der Minderung der Erwerbsf&auml;higkeit im Verlauf des Lebens. Zweitens besteht der Inhalt der Arbeit zunehmend aus Dienstleistungen mit hohem Wissensgehalt. Wissen wird aber nicht so einfach ausgetauscht wie Waren. Beim Tausch von Wissen und Dienstleistungen spielen Kommunikation, Vertrauen in Professionalit&auml;t, Zuverl&auml;ssigkeit bis hin zu emotionalen Bindungen eine immer gr&ouml;&szlig;ere Rolle. Wissen ist ein &ouml;ffentliches Gut. Menschen werden sich in einer reinen Markt&ouml;konomie und Konkurrenzgesellschaft h&uuml;ten, ihr Wissen an Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben, denn die Konkurrenten k&ouml;nnten sie ja morgen von ihrem Arbeitsplatz verdr&auml;ngen. Deshalb m&uuml;ssen in den Arbeitsvertrag Regelungselemente eingeflochten werden, die aus dem bisherigen &#8222;Mietvertrag&#8220; einen &#8222;Dienstleistungsvertrag&#8220; mit wechselseitigen Mitbestimmungsrechten und -pflichten machen. Die Wissensgesellschaft braucht mehr Demokratie am Arbeitsplatz.</p>
<p>Aber warum soll der Gedanke der Sozialversicherung auf weitere Erwerbsrisiken ausgedehnt werden? Dagegen spricht, wie schon angedeutet, erst einmal das moralische Verhaltensrisiko: Wer versichert ist, neigt dazu, die Versicherung auszunutzen. Jede Versicherung f&ouml;rdert aber auf der anderen Seite auch vern&uuml;nftig kalkulierte Risikobereitschaft. Und eine solche Bereitschaft ist nun mal f&uuml;r eine Wirtschaft mit hoher Innovationsdynamik und f&uuml;r einen entsprechend funktionsf&auml;higen Arbeitsmarkt notwendig: Beispielsweise die Bereitschaft des Lernens in der Berufst&auml;tigkeit, die Bereitschaft des Arbeitsplatz- und Berufswechsels, die Bereitschaft des Statuswechsels von der Unselbst&auml;ndigkeit in die Selbst&auml;ndigkeit und umgekehrt, die Bereitschaft des Arbeitszeitwechsels, etwa von der Vollzeit zur Teilzeit in Kombination mit Bildung oder Pflege der Kinder oder kranken Eltern. Die Frage, wer beispielsweise die h&ouml;heren Investitionen in lebenslanges Lernen finanzieren soll, kann daher auch in der Form gestellt werden: Wie kann das innovative Verhaltensrisiko der Weiterbildung gef&ouml;rdert werden?</p>
<p>Um zu lebenslangem Lernen zu ermuntern, k&ouml;nnte ein Teil des bisherigen Beitrags zur Arbeitslosenversicherung &#8211; zum Beispiel ein Prozentpunkt &#8211; als Weiterbildungsfonds angelegt werden. Dieser beitragsfinanzierte Fonds sollte aus allgemeinen Steuermitteln in einer Weise erg&auml;nzt werden, dass alle Besch&auml;ftigten unabh&auml;ngig von ihrer Leistungsf&auml;higkeit Ziehungsrechte im selben Umfang erhalten. Tarifvertr&auml;ge zur Aufstockung dieses Fonds k&ouml;nnten steuerlich beg&uuml;nstigt werden.</p>
<p>Die Beitragspflicht zum Weiterbildungsfonds gew&auml;hrleistet die Umverteilung des eigenen Lebenseinkommens zugunsten der &#8222;rush-hour&#8220; im Lebenslauf. Das hei&szlig;t, das Ziehungsrecht aus diesem Fonds stellt den Menschen Geld zur Verf&uuml;gung, wenn sie es am n&ouml;tigsten haben. Der geregelte Steuerzuschuss gew&auml;hrleistet in ma&szlig;voller Weise die Umverteilung von Einkommen zugunsten von Menschen, die gleichzeitig in der Erstausbildung benachteiligt und sp&auml;ter hohen Erwerbsrisiken ausgesetzt sind.</p>
<p>Der Weiterbildungsfonds mit individuellen Ziehungsrechten w&uuml;rde Besch&auml;ftigte somit zu selbst bestimmten Investitionen bef&auml;higen, ohne dass der verabredete Umfang der Ziehungsrechte tats&auml;chlich schon angespart ist. Im Gegensatz zu den individuellen Sparkonten derzeitiger Vorschl&auml;ge zur Privatisierung der Arbeitslosenversicherung sind mit Ziehungsrechten aus dem Weiterbildungsfonds keine &#8222;Eigentumsrechte&#8220; verbunden. Die Lottogewinner im Arbeitsleben, die ohne Arbeitslosigkeit oder gr&ouml;&szlig;ere berufliche Anpassung davon kommen, sollten die so gebundenen Beitr&auml;ge nicht als Rentenaufschlag mitnehmen k&ouml;nnen. Werden die Ziehungsrechte in der Erwerbsphase nicht genutzt, verfallen sie am Ende des Erwerbslebens.</p>
<p>Der Beitragssatz von einem Prozentpunkt des Bruttolohns &#8211; anteilig von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden finanziert &#8211; erbr&auml;chte derzeit ein Volumen von gut acht Mrd. Euro f&uuml;r den Weiterbildungsfonds. Mit entsprechend erg&auml;nzten Steuermitteln k&ouml;nnte das Gesamtvolumen auf 16 Mrd. Euro aufgestockt werden. Das erg&auml;be umgerechnet auf (derzeit) 28 Millionen sozialversicherungspflichtige Besch&auml;ftigte und bei einer durchschnittlichen Arbeitslebensdauer von 40 Jahren ein Ziehungsrecht von etwa 23.000 Euro (Gegenwartswert). Die derzeitige Finanzkrise k&ouml;nnte als Gelegenheitsfenster genutzt werden, diese Mittel als Bestandteil einer nachhaltigen Bildungsoffensive zu mobilisieren, nicht zuletzt wegen des jetzt schon beklagten Fachkr&auml;ftebedarfs. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil k&ouml;nnten durch vergangene und laufende Beitragszahlungen angerechnet werden. Hinzu k&auml;me der aus Kreditmitteln, aus einer Sonderabgabe auf Verm&ouml;gen oder aus einer B&ouml;rsenumsatzsteuer zu finanzierende Staatsanteil von acht Mrd. Euro.</p>
<p>Das scheint eine gewaltige Summe zu sein. Aber im Vergleich zu den staatlichen B&uuml;rgschaften f&uuml;r marode Banken oder zu den Ausfallb&uuml;rgschaften f&uuml;r Anleihen bankrott gef&auml;hrdeter Staaten sind das nahezu Peanuts. Vieles, vor allem der zuk&uuml;nftige Fachkr&auml;ftebedarf, spricht daf&uuml;r, die ausgelaufene (und fragw&uuml;rdige) Abwrackpr&auml;mie durch eine Aufr&uuml;stungspr&auml;mie f&uuml;r Bildung zu erg&auml;nzen. Neue Jobs brauchen neue Qualifikationen. W&uuml;nschenswert w&auml;re eine Ausweitung der Versicherungspflicht auf alle Erwerbst&auml;tigen, also auch auf Selbst&auml;ndige und geringf&uuml;gig Besch&auml;ftigte. Entsprechend w&uuml;rden sich dann die hier angef&uuml;hrten Orientierungsdaten ver&auml;ndern.</p>
<p>Der Weiterbildungsfonds mit individuellen Ziehungsrechten w&auml;re eine Erg&auml;nzung und kein Ersatz f&uuml;r den &#8222;aktiven&#8220; Bestandteil bisheriger Arbeitsmarktpolitik. In arbeitsmarktpolitisch begr&uuml;ndeten F&auml;llen sollten Arbeitslose also nach wie vor mit vermittlungsf&ouml;rdernden Ma&szlig;nahmen aus dem nur aus Beitragsmitteln finanzierten Teil der Arbeitslosenversicherung gef&ouml;rdert werden. Das Ziehungsrecht sollte der individuellen Entscheidung &uuml;berlassen bleiben, aber an bestimmte Bedingungen gekn&uuml;pft werden. Dazu geh&ouml;ren vor allem vorausgehende Beratungspflicht und Abstimmung mit der Betriebsleitung. Zur Umsetzung geh&ouml;ren dar&uuml;ber hinaus auch Rechte und Pflichten zur Weiterbildungsberatung, kollektive oder betriebliche Weiterbildungsvereinbarungen und eine Infrastruktur zugelassener Beratungsinstitutionen.</p>
<p>Ziehungsrechte aus einem solidarischen Weiterbildungsfonds h&auml;tten mehrere Vorteile: Sie w&uuml;rden zur Minderung des moralischen Risikos beitragen, denn der regelgebundene Steuerbeitrag zum Weiterbildungsfonds st&auml;rkt das &Auml;quivalenzprinzip des rein beitragsfinanzierten Versicherungsanteils. Leistungen wie Finanzierung der Weiterbildung, die &uuml;ber das Versicherungsprinzip im engeren Sinne hinausgehen, werden im Modell der Arbeitsversicherung in st&auml;rkerem Ma&szlig;e als bisher durch allgemeine Steuermittel finanziert. Der wesentliche Anteil der Umverteilung zugunsten von gering Qualifizierten k&auml;me nicht aus Beitrags-, sondern aus Steuermitteln.</p>
<p>Solche Ziehungsrechte w&uuml;rden auch Freiheit und Autonomie st&auml;rken. Sie w&uuml;rden Besch&auml;ftigte in die Lage versetzen, den Unternehmensf&uuml;hrungen auf Augenh&ouml;he gegen&uuml;berzutreten und Ma&szlig;nahmen zur F&ouml;rderung der Besch&auml;ftigungsf&auml;higkeit auszuhandeln. Dar&uuml;ber hinaus mindern sie auch das Ungerechtigkeitsgef&uuml;hl, bei langen Beitragszahlungen &#8222;enteignet&#8220; zu werden. Denn &uuml;ber einen Teil der in einem Erwerbsleben eingezahlten Beitr&auml;ge kann jetzt &#8211; je nach Lebenslage und im Rahmen eines kalkulierbaren Regelsystems &#8211; selbst bestimmt werden.</p>
<p>Arbeitsmarktpolitische Ma&szlig;nahmen, die aus den eigenen Ziehungsrechten mitfinanziert werden, werden vermutlich auch effizienter umgesetzt als ausschlie&szlig;lich fremdfinanzierte Ma&szlig;nahmen. Denn neben dem Interesse, das &sbquo;pers&ouml;nliche Konto&#8216; auszusch&ouml;pfen, ist zu erwarten, dass die Ma&szlig;nahmen aus Eigeninteresse sorgf&auml;ltig ausgew&auml;hlt und hoch motiviert umgesetzt werden. Da die Ziehungsrechte an Personen und nicht an Arbeitspl&auml;tze gebunden sind, f&ouml;rdern sie schlie&szlig;lich auch die zwischenbetriebliche Mobilit&auml;t. Ziehungsrechte erh&ouml;hen auch den Anreiz, aus dem informellen Sektor oder aus der Schwarzarbeit in den formellen Besch&auml;ftigungssektor zu wechseln.</p>
<p>Schlie&szlig;lich erweitert die Existenz eines solchen Fonds und darauf basierender individueller Ziehungsrechte den Erwartungs- und Planungshorizont der Betriebe. Der Eigenbeitrag in diesen Fonds gibt ihnen Anreize zu einer zukunftsgerichteten Personalpolitik. Auch der Handlungsspielraum kollektiver Vereinbarungen wird erweitert, da ihre konkrete Ausgestaltung und laufende Anpassung an die Umst&auml;nde der Verhandlungen auf betrieblicher und sektoraler Ebene bedarf. Der Arbeitsverwaltung g&auml;ben solche Ziehungsrechte einen weiteren Schub, ihre Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zu modernisieren. Vor allem bildungsbed&uuml;rftige Arbeitnehmende verf&uuml;gen &uuml;ber nur sehr begrenzte Informationen f&uuml;r eine rationale Lebensplanung. Sie haben besonderen Beratungsbedarf. Das gilt auch auf der Nachfrageseite. Kleine und mittlere Unternehmen sind nun herausgefordert, eine Weiterbildungskultur in ihre Arbeitsorganisation einzubauen. Ihr Beratungsbedarf f&uuml;r Personalentwicklung wird steigen.</p>
<p>Die Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung h&auml;tte den entscheidenden Vorteil, nicht nur auf das so genannte &#8222;moralische Risiko&#8220; sozialer Sicherungssysteme zu schielen, sondern auch die anderen Seite solidarischer Sicherungssysteme, n&auml;mlich das innovative Verhaltensrisiko wieder zur Entfaltung zu bringen. Die Bereitschaft von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern w&uuml;rde steigen, in vern&uuml;nftiger und kalkulierter Weise riskante Investitionsentscheidungen zu treffen. Nur unter der Bedingung neuer aktiver Sicherheiten kann die Flexibilit&auml;t der Besch&auml;ftigung, also die Variation von Arbeitszeiten im Lebenslauf, die zwischenbetriebliche Mobilit&auml;t und die Weiterbildung steigen.</p>
<p>Eine Arbeitsversicherung w&uuml;rde damit nicht nur die &ouml;konomische Wohlfahrt steigern. Sie w&uuml;rde auch dem sozialpolitischen Ziel gr&ouml;&szlig;erer individueller Autonomie und einer balancierten Gestaltung von Lebens- und Arbeitswelt n&auml;her kommen. Das Solidarprinzip w&uuml;rde durch eine Erweiterung der Pflichten &#8211; etwa zur Weiterbildung &#8211; auf beiden Seiten des Arbeitsvertrags gest&auml;rkt. Dar&uuml;ber hinaus bed&uuml;rfte die effektive Umsetzung einer derartigen Neuordnung des Arbeitsmarkts einer institutionellen St&auml;rkung der Mitbestimmungsrechte, d. h. einer Erweiterung der verhandelten Flexibilit&auml;t und Sicherheit, kurz: einer Wiederbelebung des Gedankens der Wirtschaftsdemokratie.</p>
<p>[1] Nach dieser engen Definition schlie&szlig;t das Normalarbeitsverh&auml;ltnis nur Erwerbst&auml;tige in abh&auml;ngiger und unbefristeter Vollzeitarbeit ein; alle anderen Erwerbsbeteiligten (in Teilzeit, Befristung, Selbst&auml;ndigkeit, inklusive Arbeitslose oder Teilnehmer in arbeitsmarktpolitischen Ma&szlig;nahmen) geh&ouml;ren somit der Kategorie &#8222;atypisch&#8220; an (vgl. ausf&uuml;hrlich dazu und im internationalen Vergleich Schmid/ Protsch 2009).</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Schmid, G. </i>2008a: Full Employment in Europe &#8211; Managing Labour Market Transitions and Risks, Cheltenham, UK and Northampton, MA, USA, Edward Elgar.</p>
<p><i>Schmid, G.</i> 2008b: Von der Arbeitslosen-zur Besch&auml;ftigungsversicherung, Bonn, Friedrich-Ebert-Stiftung, <a href="http://library.fes.de/pdf-files/wiso/05295.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://library.fes.de/pdf-files/wiso/05295.pdf</a>.</p>
<p><i>Schmid, G. und Protsch P.</i> 2009: Wandel der Erwerbsformen in Deutschland und Europa, Discussion Paper SP I 2009-505, Wissenschaftszentrum Berlin f&uuml;r Sozialforschung, <a href="http://www.wzb.eu/bal/aam/discussion_papers.de.htm" target="_blank" rel="noopener">www.wzb.eu/bal/aam/discussion_papers.de.htm</a>.</p>
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		<title>Neue Landnahme?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/191-vorgaenge/publikation/neue-landnahme/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 18:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Kapitalismus in der ökologisch-ökonomischen Doppelkrise, aus: vorgänge Nr. 191, Heft 3/2010, S. 80-91 Eben noch von der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise gebeutelt, scheint das &#8222;Modell Deutschland&#8220; derzeit in neuem Glanz zu erstrahlen. Trotz des tiefsten wirtschaftlichen Einbruchs seit 1949 konnte ein dramatisches Ansteigen der Massenarbeitslosigkeit verhindert werden. Mehr noch, seit die Konjunktur sich belebt, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/191-vorgaenge/publikation/neue-landnahme/">Neue Landnahme?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kapitalismus in der ökologisch-ökonomischen Doppelkrise,</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 191, Heft 3/2010, S. 80-91</p>
<p>Eben noch von der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise gebeutelt, scheint das &#8222;Modell Deutschland&#8220; derzeit in neuem Glanz zu erstrahlen. Trotz des tiefsten wirtschaftlichen Einbruchs seit 1949 konnte ein dramatisches Ansteigen der Massenarbeitslosigkeit verhindert werden. Mehr noch, seit die Konjunktur sich belebt, sinkt die Arbeitslosigkeit, Wachstumsprognosen werden nach oben korrigiert und mitunter ist gar von Vollbeschäftigung die Rede. War die globale Wirtschafts- und Finanzkrise also doch nur ein Sturm im Wasserglas? Kam sie zur rechten Zeit, um gesellschaftliche Fehlentwicklungen zu korrigieren? Und hat der &#8222;gute Kapitalismus&#8220;[1] nun doch wieder eine Chance? Um es vorab zu sagen: Ich hege Zweifel. Zwar kann progressive Reformpolitik zumindest in für sie günstigen historischen Phasen in einen besseren Kapitalismus münden, doch das Leitbild eines &#8222;guten Kapitalismus&#8220; führt analytisch wie politisch in die Irre. Stattdessen gilt, dass selbst Reformpolitiken <i>im </i>Kapitalismus nur dann eine Chance besitzen, wenn ihnen eine Kritik den Weg ebnet, die den expansionistischen &#8222;Urtrieb&#8220; des Kapitalismus ins Visier nimmt.</p>
<h2 class="auto-created">I. Was bedeutet kapita&shy;lis&shy;ti&shy;sche Landnahme? </h2>
<p>Zur Begründung dieser Sichtweise sei zunächst das Theorem kapitalistischer Landnahmen skizziert. Nach der hier vertretenen Auffassung lässt sich der Kapitalismus nicht auf ein gesellschaftliches Teilsystem, auf die Wirtschaft reduzieren. Es handelt sich um eine Gesellschaftsformation in der das ökonomische Funktionssystem allen anderen Sektoren eine spezifische social order, eine Basisregel aufherrscht.[2] Auf die Formel GW-G&#8216; gebracht, drückt diese Basisregel aus, dass es sich beim Kapitalismus im Grunde um ein &#8222;absurdes System&#8220; handelt, in welchem die große Masse der Produzenten ihre Eigentumsrechte an den erzeugten Produkten verloren hat, während die vergleichsweise kleine Zahl von Kapitalisten an einen abstrakten, von konkreten Konsumbedürfnissen und Gebrauchswerten vollständig abgekoppelten Prozess gekettet bleibt, der ausschließlich auf die Selbstverwertung von Wert, auf die Mehrung von Kapital um seiner selbst Willen zielt.[3] Dennoch gelingt es immer wieder, nicht nur die Kapitalisten, sondern die breite Masse für eine Beteiligung an diesem System zu motivieren. Offenbar stattet ein besonderer &#8222;Geist des Kapitalismus&#8220; die Erwerbsarbeit wie auch andere systemfunktionale Aktivitäten mit Sinn aus. Individuen und soziale Gruppen eignen sich jene Motivationen, Techniken, Denk- und Handlungsschemata an, die sie in ihrer konkreten Lebenssituation überhaupt erst handlungsfähig machen. Dies kann gelingen, weil zwischen Handlungsmotiven der gesellschaftlichen Akteure und den systemischen Erfordernissen der Kapitalreproduktion Institutionensysteme und Regulationsweisen vermitteln, die den kapitalistischen Akteuren unter den Bedingungen spezifisch-historischer Kräfteverhältnisse bestimmte Handlungsstrategien nahe legen und andere eher unwahrscheinlich machen.</p>
<p>Diese Minimaldefinition kapitalistischer Gesellschaftsformationen wäre jedoch unvollständig, wenn nicht eine weitere Bestimmung hinzugefügt würde: Kapitalismus kann sich nicht entwickeln, ohne fortwährend &#8222;neues Land&#8220; in Besitz zu nehmen und soziale Akteure in diesen Landnahmeprozessen zu systemfunktionalem Handeln zu motivieren.[4] Kapitalistische Entwicklung ist somit beständig auf die Okkupation eines &#8222;Außen&#8220;, eines nichtkapitalistischen Anderen angewiesen. Diese Dialektik, die Marx in seiner Skizze zur ursprünglichen Akkumulation des Kapitals zu einem historisch begrenzten Übergangsphänomen erklärte, ist von so unterschiedlichen Theoretikerinnen wie Rosa Luxemburg und Hannah Arendt als konstitutives Merkmal jeglicher kapitalistischer Entwicklung beschrieben worden. Danach besitzen Landnahmeprozesse stets ein <i>Doppelgesicht</i>. Die eine Entwicklung setzt sich in den Produktionsstätten des Mehrwerts, in den Fabriken, der durchkapitalisierten Landwirtschaft und auf den Warenmärkten durch. Hier reproduziert sich der Kapitalismus weitgehend auf seinen eigenen Grundlagen. Die andere Entwicklung bricht sich in Austauschbeziehungen zwischen der Kapitalakkumulation einerseits und nichtkapitalistischen Produktionsweisen und Territorien anderseits Bahn. Landnahme ist nach dieser Auffassung ein ständiger Prozess, der darauf zielt, die Grenzen kapitalistischer Akkumulation, die durch &#8222;äußere&#8220; Märkte, durch menschliche und außermenschliche Natur gesetzt werden, zu verschieben und zumindest zeitweilig zu überwinden. Kapitalistische Entwicklung beinhaltet somit einen strukturellen Wachstumszwang. Der einzelne Kapitalist kann nur bei Strafe seines eigenen Untergangs darauf verzichten, seine Produktionsmittel beständig zu verbessern und seinen Output zu erweitern. Die Gesamtproduktion tendiert permanent dazu, der zahlungsfähigen Nachfrage vorauszueilen und die stoffliche Produktfülle eilt der Wertsteigerung wegen des Produktivitätsfortschritts tendenziell voraus. Die daraus erwachsenden Spannungen erklären für Luxemburg die &#8222;widerspruchsvolle Erscheinung&#8220;, wonach &#8222;die alten kapitalistischen Länder füreinander (einen, KD) immer größeren Absatzmarkt darstellen, füreinander immer unentbehrlicher werden und zugleich einander immer eifersüchtiger als Konkurrenten in Beziehungen mit nichtkapitalistischen Ländern bekämpfen&#8220;.[5] Sie sind die Ursache für imperialistischen Expansionismus.</p>
<p>Problematisch ist vor allem die zusammenbruchstheoretische Implikation dieser Version der Landnahmethese. Die Durchkapitalisierung &#8222;äußerer Märkte&#8220; erscheint bei Luxemburg als ein Prozess, der an einem fernen Fluchtpunkt zum Ende kommen muss, denn ohne ein okkupierbares &#8222;Außen&#8220; kein Kapitalismus. Es gibt jedoch eine alternative Lesart des Landnahmetheorems. Danach sind die kapitalistischen Akteure in der Lage, strukturelle Entwicklungsblockaden zeitweilig zu überwinden, weil sie sich in konkreten Raum-Zeit-Relationen stets auf ein &#8222;Außen&#8220; beziehen können, das sie teilweise selbst mit produziert haben: Der &#8222;Kapitalismus kann entweder ein bereits bestehendes &#8218;Außen&#8216; nutzen (nichtkapitalistische Gesellschaften oder ein bestimmtes Gebiet innerhalb des Kapitalismus &#8211; wie etwa die Bildung -, das noch nicht kommodifiziert worden ist) oder ein solches aktiv herstellen.&#8220;[6]</p>
<p><i>Aktive Herstellung</i> eines &#8222;Außen&#8220; bedeutet, dass die Kette der Landnahmen prinzipiell unendlich ist. Die &#8222;Sprengung rein ökonomischer Gesetzmäßigkeit durch politisches Handeln&#8220;[7] kann und muss sich auf erweiterter Stufenleiter beständig wiederholen. Ja, die Dynamik des Kapitalismus beruht geradezu auf der Fähigkeit zur Produktion und Zerstörung von Raum in der Zeit. Mit Investitionen in Maschinen, Fabriken, Arbeitskräfte und Infrastruktur geht das Kapital räumliche Bindungen ein, die es nicht lösen kann, ohne Kosten und Reibungen zu verursachen. Dabei fällt Investitionen, die der ökonomischen Erschließung von Räumen dienen &#8211; z. B. Finanzmittel für Verkehrsverbindungen und Trassen, zur Erschließung von Rohstoffen oder auch Investitionen in Aus- und Weiterbildung, Arbeits- und Gesundheitsschutz &#8211; eine besondere Funktion zu. Solche Investitionen amortisieren sich nur über längere Zeiträume, d. h. sie werden dem primären Kapitalkreislauf (unmittelbarer Konsum) zeitweilig entzogen und in den sekundären (Kapital für die Produktionsmittel, Bildung von Mitteln für den Konsum wie z. B. Wohnungen) oder den tertiären Kreislauf (z. B. Ausgaben für Forschung, Entwicklung, Soziales) umgeleitet. Dabei ist keineswegs sicher, dass sich solche Investitionen überhaupt rentieren. Deshalb springt häufig der Staat als ideeller Gesamtkapitalist ein, wenn es darum geht, entsprechende Langzeitinvestitionen vorzunehmen. Auf diese Weise entsteht für die molekularen einzelkapitalistischen Operationen ein &#8222;Außen&#8220;, eine Sphäre, die für private Akkumulation unzugänglich ist, aber zur Verbesserung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit genutzt werden kann. In dem Maße, wie solche Einhegungen der Marktvergesellschaftung zum Hindernis der Kapitalverwertung werden, provozieren sie indessen Versuche zur Lockerung oder gar zur Beseitigung zuvor realisierter raum-zeitlicher Fixierung von Kapital. Wo die Beseitigung solcher Fixierungen, etwa im Gefolge von Internationalisierungsprozessen, zu Deindustrialisierung, zu wirtschaftlichem Niedergang, Massenarbeitslosigkeit und Armut führt, entsteht wiederum ein &#8222;Außen&#8220; &#8211; verwüstete Regionen und brachliegende Arbeitskraft, die sich in einer späteren Entwicklungsphase als Objekte langfristiger Reparaturinvestitionen eignen.</p>
<p>Diese Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen kann allerdings zur Konservierung und Institutionalisierung von <i>sekundärer Ausbeutung </i>genutzt werden. Sekundär meint in diesem Fall keineswegs weniger schmerzhaft, weniger brutal oder weniger wichtig. Symptomatisch für Formen sekundärer Ausbeutung ist vielmehr, dass die Rationalität des Äquivalententauschs, die primäre kapitalistische Ausbeutung strukturiert, nicht oder nur mit Einschränkungen gilt. Die Funktionalisierung der Reproduktionsarbeit von Frauen oder die Installierung eines transitorischen Status für Migranten sind klassische Beispiele für die Funktionsweise sekundärer Ausbeutung. Von sekundärer Ausbeutung kann somit immer dann gesprochen werden, wenn symbolische Formen und staatlich politisch vermittelter Zwang eingesetzt werden, um Innen-Außen-Differenzen mit dem Ziel zu konservieren, den Preis für die Arbeitskraft bestimmter sozialer Gruppen unter ihren Wert zu drücken oder diese Gruppen aus dem eigentlichen kapitalistischen Ausbeutungsverhältnis auszuschließen.</p>
<p>Dies vor Augen, lässt sich der Stellenwert von <i>Prekarisierungsprozessen </i>für die ökonomische Rationalität des Kapitalismus präziser fassen. Der Reservearmeemechanismus, den Marx im ersten Band des &#8222;Kapitals&#8220; analysiert[8], ist gewissermaßen eine der staatlichen De-Kommodifizierung entgegengesetzte Form der aktiven Herstellung eines &#8222;Außen&#8220;. Die industrielle Reservearmee in ihren verschiedenen Erscheinungsformen lässt sich in Phasen anziehender Konjunktur nutzen, um zusätzliche Arbeitskräfte zu mobilisieren. Besonders in Krisenzeiten stellen die von der kapitalistischen Produktion Ausgeschlossenen ein Druckpotential dar, das eingesetzt werden kann, um die Arbeitskosten möglichst gering zu halten.[9] Die soziale Frage kennt in der Marxschen Lesart somit immer schon ein &#8222;Innen&#8220; und ein &#8222;Außen&#8220;. &#8222;Innen&#8220; steht Ausbeutung, die private Aneignung eines kollektiv erzeugten Mehrwerts im Zentrum; &#8222;außen&#8220; geht es um das Herabdrücken von Einkommen und Lebensbedingungen unterhalb von Standards der Klasse, um Überausbeutung und im Extremfall um vollständige Brachlegung des Arbeitsvermögens, um den Ausschluss von Erwerbsarbeit und Lebenschancen.</p>
<h2 class="auto-created">II. Die finanz&shy;ka&shy;pi&shy;ta&shy;lis&shy;ti&shy;sche Landnahme &hellip; </h2>
<p>Wie lässt sich das Landnahmetheorem für eine Analyse des zeitgenössischen Kapitalismus fruchtbar machen? Meine These ist, dass mit den 1970er Jahren ein finanzkapitalistisch getriebener Landnahmezyklus eingesetzt hat, der in der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 an sein (vorläufiges) Ende gelangt ist.[10] Die Besonderheit dieses Landnahmezyklus lässt sich herausarbeiten, wenn man ihn mit seinem Vorläufer kontrastiert. Als Folge des fordistischen Landnahmezyklus[11] war es nicht nur zu einem historisch einmaligen Anstieg der Löhne gekommen; erstmals in der Geschichte hatte sich in den Zentren ein &#8222;Kapitalismus ohne Reservearmee&#8220;[12] herausgebildet. Die damit verbundene Marginalisierung von Armut und Prekarität forderte allerdings ihren Preis. Die fordistische Landnahme verdrängte Produkte und Leistungen des traditionellen Sektors sukzessive aus den Lebensbedarfen der Lohnabhängigen, und sie mobilisierte Arbeitskräfte aus dem nichtkapitalistischen Bereich für die Industrie und die moderne Dienstleistungsproduktion. Sich wechselseitig verstärkend, bewirkten beide Prozesse eine &#8222;fortschreitende Zerstörung der bisher für den traditionellen Sektor konstitutiven Strukturen, Produktionsweisen, Lebensformen und Verhaltensorientierungen&#8220;. Diese &#8222;innere Landnahme&#8220; kann durchaus mit der &#8222;äußeren Landnahme&#8220; des Imperialismus zu Beginn des 20. Jahrhunderts verglichen werden&#8220;.[13] Da die Absorption des traditionalen Sektors irreversibel war, musste das Ende dieses Landnahmezyklus jedoch unweigerlich zu systemischen Instabilitäten führen.</p>
<p>Burkart Lutz, der dies prognostizierte, konnte allerdings noch nicht jene Selbststabilisierungskräfte antizipieren, die die dominanten kapitalistischen Akteure in den Transformationskrisen der späten 60er und früher 70er Jahre mobilisierten. Dazu zählten nicht allein technologische (Informations- und Kommunikationstechnologie) und organisatorische Innovationen (Dezentralisierung von Unternehmen). Es gelang vor allem, neue soziale Bedürfnisse und Lebensformen, wie sie zunächst in den oppositionellen Bewegungen nach 1968 artikuliert wurden, für einen &#8222;neuen Geist des Kapitalismus&#8220;, eine Angriffsideologie ökonomisch-politischer Eliten, zu vereinnahmen, die sich unmittelbar gegen jene Formen institutionalisierter Lohnabhängigenmacht richteten, wie sie in unterschiedlichen nationalen Ausprägungen die social order des expandierenden Wohlfahrtskapitalismus bestimmt hatten.[14] Grob verkürzt kann man von einer dreifachen Landnahme sprechen. Außerhalb der kapitalistischen Zentren war der neue Landnahmezyklus (1) mit Durchsetzung und Expansion des Kapitalismus vor allem in Osteuropa und den so genannten BRIC-Staaten (Brasilien, China, Indien, Russland) verbunden. Innerhalb der Zentren wurde die Durchdringung zuvor nichtkapitalistischer Räume und Territorien (2) genutzt, um die raum-zeitlichen Fixierungen von Kapital aus der Ära des sozial-bürokratischen Kapitalismus aufzubrechen. Während die Expansion außerhalb der Zentren teilweise auf einer Adaption &#8222;fordistischer&#8220; Praktiken und Institutionen beruhte, erfolgte die Restrukturierung innerhalb der kapitalistischen Zentren (3) über die Durchsetzung primär konkurrenzbasierter Normen und Leitbilder. Als <i>finanzgetrieben </i>lässt sich dieser Landnahmezyklus bezeichnen, weil sich seine InnenAußen-Dialektik unter den Bedingungen einer zunehmenden Verflechtung, informationstechnologischen Durchdringung und relativen Verselbständigung verschiedener Finanzmarktsegmente vollzog.15 Überliquidität auf den Finanzmärkten wurde zum Humus, auf dem die Verwandlung von Finanz-(Synthese von Sach- und Geldkapital) in fiktives (allein auf zertifizierten Forderungen von Gläubigern beruhendes) Kapital gedieh. G, ausgedrückt in Wertpapieren, wurde vom Zahlungs- und Kreditmittel mehr und mehr zu einem reinen Spekulationsobjekt, eingesetzt mit dem Ziel, G&#8216;, mehr Geld, zu realisieren. Das freilich unter Ausblendung von komplexen Arbeitsprozessen, die, gemeinsam mit der außermenschlichen Natur, alleinige Quelle von Gebrauchswerten sind.</p>
<p>Von <i>Landnahme </i>kann gesprochen werden, weil diese Entwicklung, deren Ausgangspunkt strukturelle Überkapazitäten in den exportorientierten Leitbranchen waren, über eine Fülle von <i>Transfermechanismen </i>auf die Realwirtschaft zurückwirkten. Als Transfermechanismen fungierten z. B. der Markt für Unternehmenskontrolle, Fusionen,Übernahmen, die Shareholder-Value-Steuerung von Unternehmen, Gewinn- oder Renditevorgaben als Hebel organisationsinterner Finanzialisierung oder auch permanente Standortkonkurrenzen. Über eine Vielzahl molekularer Operationen und Veränderungen wurde ein Rationalitätsprinzip hegemonial, das ökonomische Operationen einem finanzkapitalistischen Kalkül (Priorisierung von Höchstrenditen und Maximalprofiten, Intensivierung der Konkurrenz auf vermachteten Märkten und innerhalb von Unternehmen) unterwarf. Neue Eigentümer wie Investment- oder Pensionsfonds, die selbst in scharfer Konkurrenz zueinander standen, motivierten das strategiefähige Management weltmarktorientierter Unternehmen, kurzfristigen Gewinnerwartungen zu entsprechen. Doch das war nur ein Teil des Problems. Der Markt für Unternehmenskontrolle, wie er in Deutschland erst auf Grund der Finanzmarktgesetzgebung der Regierung Schröder entstanden war, konstituierte einen Möglichkeitsraum, den das Top-Management international agierender Konzerne nutzte, um Unsicherheit in Kontroll- und Verhandlungsmacht zu transformieren. Mitunter genügte bereits die Androhung einer feindlichen Übernahme, um Belegschaften und Manager gefügig zu machen. Das Ziel, eine hohe Eigenkapitalrendite zu erwirtschaften, wurde mit Verweisen auf Eigentümer-Interessen legitimiert, zugleich aber auch für die Durchsetzung von Partialinteressen des Unternehmensmanagements genutzt. Im exportorientierten Sektor bildete sich auf diese Weise eine Wirtschaft heraus, in der Rendite und Gewinn nicht mehr als Resultate ökonomischer Leistungsfähigkeit betrachtet, sondern als Planungsgrößen vorausgesetzt wurden. Belegschaftsstärken, Löhne, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen hatten sich fortan dieser Zielsetzung unterzuordnen. Damit gerieten auch solche Werke, Betriebe und Betriebsteile unter Druck, die, obwohl profitabel, der Konkurrenz um hohe Eigenkapitalrenditen nicht standhalten können. Solche Einheiten waren fortan rasch von Verkauf, Schließung oder zumindest von harschen Kostensenkungsprogrammen bedroht.</p>
<p><i>Landnahme </i>bedeutete in diesem Kontext aber auch, dass eine auf das Konkurrenzprinzip und die Gewinnmaximierung reduzierte Rationalität tendenziell auf die gesamte Gesellschaft übertragen wurde. In der Konkurrenz um staatliche Fördermittel traten Mikroregionen als kollektive Unternehmer gegeneinander an, um günstige Voraussetzungen für die Abfederung des wirtschaftlichen Strukturwandels zu schaffen. Über die Kreditierung und die Bilanzierungsverfahren strahlte die finanzkapitalistische Logik auf den klein- und mittelbetrieblichen Sektor aus. In den Betrieben sollten Beschäftigte zu Managern ihrer eigenen Gesundheit werden, um die Unternehmen von Kosten zu entlasten. Arbeitsverwaltungen machten aus Langzeitarbeitslosen &#8222;Kunden&#8220;, die unter dem Druck strenger Zumutbarkeitsregeln ein unternehmerisches Verhältnis zu ihrem Arbeitsvermögen entwickeln sollten.</p>
<p>Nicht einmal die Hochschulen blieben von der Wettbewerbsorientierung verschont. Längst hat sich das Leitbild der unternehmerischen Universität, die nach Zielvereinbarungen geführt und an ihrer Outputeffizienz gemessen wird, als verbindlicher Maßstab für Hochschulreform etabliert. Damit hielt auch in Deutschland ein Academic Capitalism Einzug, der im Ergebnis die akademische Gesamtarbeitskraft tief greifend veränderte. Häufig noch innerhalb der überkommenen institutionellen Hüllen ereignete sich auf diese Weise in Deutschland ein zunächst gradueller, in seinen längerfristigen Konsequenzen jedoch qualitativer Wandel des Gesellschaftsmodells.</p>
<p>Das wird deutlich, wenn man den Blick auf den Arbeitsmarkt und die Arbeitsbeziehungen richtet. Den Druck geplanter Rendite- und Gewinnmargen gaben marktbeherrschende Unternehmen nicht nur an Führungskräfte und Belegschaften weiter, auch Zulieferunternehmen und mit ihnen abhängige Segmente kleinerer und mittlerer Betriebe wurden erfasst. Um ein an den Konjunkturverlauf angepasstes &#8222;Atmen&#8220; von Unternehmen zu ermöglichen, gewannen flexible Beschäftigungsformen wie Befristungen, Werkverträge und Leiharbeit in den Wertschöpfungssystemen zunehmend an Bedeutung. Um geplante Eigenkapitalrenditen in Größenordnungen um 25 Prozent (Deutsche Bank) zu ermöglichen, suchten Unternehmen aus der Flexibilisierung und Prekarisierung von Arbeit Extragewinne zu ziehen. Da entsprechende Wettbewerbsvorteile leicht zu kopieren und daher nur flüchtig waren, musste der &#8222;Motor&#8220; dieser Art von Landnahme beständig durch neue Unterbietungskonkurrenzen, Ausgründungen, Auslagerungen, Deregulierungen, durch Lohndumping und mittels Verrohung der Arbeitsmärkte in Gang gehalten werden. Die &#8211; planmäßig vorausgesetzte &#8211; Stabilität von Aktionärseinkommen und Gewinnen zog so eine wachsende Unsicherheit der Arbeitsverhältnisse nach sich.</p>
<p>Staatliche Politiken haben den Re-Kommodifizierungsdruck, der von den Flexibilisierungsstrategien der Unternehmen ausging, zusätzlich verstärkt. In Deutschland hat ausgerechnet die rot-grüne Bundesregierung dieses Projekt besonders vehement vorangetrieben. Auf mindestens zwei Feldern hat sie, gleichsam als politischer Wegbereiter und Verstärker flexibler Akkumulation, Weichenstellungen vorgenommen, die bei einer konservativen Regierung möglicherweise auf weitaus größeren Widerstand gestoßen wären. Gemeint sind die Pionierarbeiten bei der Deregulierung der Finanz- und der Arbeitsmärkte. Zwar mündete die Entfesselung der finanzkapitalistischen Wettbewerbslogik nicht in einen Vermarktlichungsautomatismus. Gerade in Deutschland rieben sich Politiken, die auf eine Stärkung der Marktkoordination zielten, an sperrigen institutionellen Filtern und konkurrierenden Teilrationalitäten. Dennoch wurde die gesellschaftliche Regulationsweise tief greifend umgeformt.</p>
<h2 class="auto-created">III. &hellip; ihre sozialen Auswir&shy;kun&shy;gen&hellip; </h2>
<p>Die politisch-gesellschaftliche Legitimation der Veränderungen beruhte nicht zuletzt darauf, dass sie als Befreiungsprojekte präsentiert wurden, die patriarchale Herrschaft, ständische Privilegien und bürokratische Kontrolle zu attackieren vorgaben. Zu Recht hat Wolfgang Streeck darauf hingewiesen, dass der nachfordistische Landnahmezyklus auch an der Familie und den Geschlechterbeziehungen ansetzte. In Westdeutschland wurden diskriminierende Strukturen geschliffen, die Dominanz des Ein-Ernährer-Haushaltes aufgebrochen und Partnerschaftsmodelle liberalisiert. Das ermöglichte eine bessere Integration von Frauen in das Bildungs- und Beschäftigungssystem. Diese von der Frauenbewegung maßgeblich geförderte Entwicklung ging jedoch auch mit nicht-intendierten Effekten einher. Unter den Bedingungen der finanzkapitalistischen Landnahme ließen sich emanzipatorische Anliegen der feministischen Bewegung für eine Prekarisierung der Arbeits- und Lebensverhältnisse instrumentalisieren. Das weibliche Erwerbspersonenpotential konnte und kann bis heute trefflich dazu genutzt werden, jenen Reservearmeemechanismus zu reinstallieren, der in den kapitalistischen Zentren mit ihren organisierten Arbeitsmärkten außer Kraft gesetzt schien.[16]</p>
<p>Letzteres war möglich, weil die dominanten kapitalistischen Akteure(Unternehmen,Eigentümer, Top-Manager) die Option, Konkurrenzfähigkeit mittels Überausbeutung und Verrohung des Arbeitsmarktes herzustellen, offensiv nutzten. Sie konnten dies, weil Frauen sich vergleichsweise leicht mit prekären Arbeitsverhältnissen arrangierten. Und sie wählten diese Option auch, weil rekommodifizierende Arbeitsmarkt- und Sozialpolitiken einen solch asymmetrischen Aufbau weiblicher Beschäftigung begünstigten. Als Folge (nicht nur) der Feminisierung von Erwerbsarbeit ist eine Arbeitsgesellschaft mit zuvor unbekannten sozialen Spaltungen entstanden. Dies nicht allein wegen der wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich. Auch innerhalb und zwischen sozialen Gruppen, die &#8211; sei es unmittelbar, sei es indirekt &#8211; auf eine abhängige Arbeit angewiesen sind, wachsen die Ungleichheiten. Ein wesentlicher Faktor ist die unterschiedliche Verfügbarkeit von &#8222;Sozialeigentum&#8220;[17].</p>
<p>So ist die Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland weitaus stärker expandiert ist als in jedem anderen europäischen Land. Inzwischen sind ca. 23 Prozent der Erwerbstätigen im Niedriglohnsektor tätig, d. h. sie verdienen weniger als zwei Drittel des Medianlohns. Insgesamt 42,6 Prozent der Niedriglohnbezieher arbeiten in einem Normalarbeitsverhältnis (sozialversicherungspflichtig, über 20 Wochenstunden). Die höchsten Anteile weisen Frauen und gering Qualifizierte auf. Doch rund drei Viertel aller Niedriglohnbezieher verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder gar über einen akademischen Abschluss. Trotz solcher Qualifikationen zeichnet sich der deutsche Niedriglohnsektor im internationalen Vergleich durch eine geringe Aufwärtsmobilität und eine enorme Lohnspreizung aus.[18] In Extremfällen sind die Stundenlöhne auf 1,50 bis zwei Euro (Toilettenfrauen an Autobahnen, Stuhlmieter im Friseurgewerbe) gesunken.</p>
<p>Letzteres erklärt, weshalb die Zahl der Bedarfsgemeinschaften und der Bezieher(innen) von Arbeitslosengeld II trotz zurückgehender Arbeitslosigkeit kaum abnimmt. Die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (SGB II) ist zwischen 2005 und 2009 von ursprünglich 4.981 Mio. nur leicht auf 4.907 Mio. Personen zurückgegangen. Zugleich sind immer mehr Beschäftigte auf zusätzliche Transfers angewiesen. Im März 2010 verzeichnet die Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 1.359 Mio. Erwerbstätige mit zusätzlichem Leistungsbezug aus dem ALG II., von ihnen waren 339.000 Vollzeiterwerbstätige. 2005 hatte die Zahl dieser so genannten &#8222;Aufstocker&#8220;[19] im Jahresdurchschnitt noch bei 880.000 (17,5 Prozent aller Leistungsbezieher im SGB II) gelegen. Seither wächst deren Zahl beständig. Allein seit 2009 lässt sich eine Zunahme um 5 Prozent (71.000) verzeichnen Würden alle Berechtigten tatsächlich ALG-II-Leistungen in Anspruch nehmen, läge die Zahl der &#8222;Aufstocker&#8220; nach Schätzungen noch einmal um ca. zwei Mio. Personen höher.[20]</p>
<p>Solche Daten verweisen darauf, dass sich die Realentwicklung in Deutschland jenem &#8222;Zonenmodell&#8220; annähert, das Robert Castel zu Beginn des Jahrzehnts noch als eine Arbeitshypothese präsentiert hatte.[21] Die neuen Spaltungen gehen mit einem dramatischen Machtgefälle am Arbeitsmarkt einher. Während das unterste Viertel der Lohnbezieher innerhalb von 10 Jahren (1997-2007) Reallohneinbußen von 14 Prozent zu verzeichnen hatte, konnten Lohnabhängige in noch halbwegs geschützter Beschäftigung trotz durchschnittlich geringer Lohnsteigerungen ihren Lebensstandard halten oder ihre Einbußen zumindest begrenzen. In dem prekären Sektor, der nun entstanden ist, wird der Preis der Arbeitskraft systematisch unter ihren Wert gedrückt, so dass der Staat großzügig Beschäftigungsverhältnisse subventionieren muss, deren Entlohnung die Arbeitenden nicht mehr ernährt. 50 Mrd. Steuergelder sind auf diese Weise während der letzten Jahre in den Niedriglohnsektor geflossen. Das entspricht in etwa der Summe, die nunmehr überwiegend zu Lasten der sozial Schwächsten in den öffentlichen Haushalten eingespart werden soll.[22]</p>
<p>Wenngleich nicht alleinige Ursache, so kann doch kein Zweifel bestehend, dass die aktivierende Arbeitsmarktpolitik diesen Prozess nicht nur beschleunigt, sondern ihn auch in eine bestimmte Richtung gelenkt hat. Die Arbeitsmarktreformen haben einen gesellschaftlichen Status unterhalb einer Schwelle der Respektabilität konstruiert. Das nicht nur, weil die Regelsätze für die Leistungsbezieher zumindest relative Armut bedeuten. Hartz IV, das heißt staatliche Kontrolle des gesamten Alltagslebens. Eigentum, Schonvermögen, Größe der Wohnung, Formen des Zusammenlebens, Kindererziehung und selbst der Umfang eines Geburtstagsgeschenks &#8211; alles kann zum Gegenstand staatlicher Bevormundung werden. Wer so leben muss, der steht beständig unter dem Generalverdacht, die Gesellschaft als &#8222;Schmarotzer&#8220; zu belasten.</p>
<p>Ein solcher Status schreckt vor allem diejenigen ab, die sich noch in regulärer Arbeit befinden. Wer die Chance dazu hat, unternimmt alles, um Hartz IV zu vermeiden. Exakt das ist gemeint, wenn von wachsender Konzessionsbereitschaft und sinkender Beschäftigungsschwelle die Rede ist. Nicht die Arbeitslosen werden &#8222;arbeitswilliger&#8220;; vielmehr wächst auch und gerade bei den Noch-Beschäftigten die Bereitschaft, niedrig entlohnte, unsichere, stark belastende Jobs anzunehmen. Die Unternehmen nutzen diese Motivation bereitwillig für Flexibilisierungsstrategien, die de facto zwei Klassen von Lohnabhängigen schaffen. Ohne die Hartz-Reformen wäre z. B. die strategische Nutzung von Leiharbeit, wie inzwischen von stilbildenden Unternehmen praktiziert wird, nicht möglich gewesen. Strategische Nutzung bedeutet, dass die Leiharbeiter bei laufender Konjunktur dauerhaft im Betrieb sind. Sie machen die gleichen Arbeiten wie die Stammbeschäftigten, das jedoch im Durchschnitt für 30 bis 50 Prozent weniger Lohn. Wie die Krise gezeigt hat, ist der Kündigungsschutz für diese Gruppen im Grunde außer Kraft gesetzt. Die entleihenden Unternehmen sparen Entlassungskosten und die großen Zeitarbeitsfirmen verzeichnen exorbitante Gewinne auf Kosten von prekär beschäftigten Lohnabhängigen &#8222;zweiter Klasse&#8220;.[23]</p>
<p>Die weniger als drei Prozent Leiharbeiter unter den Erwerbstätigen sind indessen nur die Spitze eines Eisbergs. Während der zurückliegenden Dekade ist ein Sektor mit prekären Beschäftigungsverhältnissen entstanden, in welchem sich andere Regulierungsformen von Sozial- und Arbeitsbeziehungen durchgesetzt haben, als es in den durch Tarifverträge und Mitbestimmung noch einigermaßen geschützten Sektoren der Fall ist. In diesem Sektor herrscht ein Klima, das durch Repression und Angst geprägt wird.[24] Ohne die abschreckende Wirkung von Hartz IV wäre die rasche Expansion einer solchen Zone der Verwundbarkeit kaum möglich gewesen. Faktisch erfüllt das Regime strenger Zumutbarkeit &#8211; freilich auf einem völlig anderen gesellschaftlichen Reichtums- und Sicherheitsniveau &#8211; eine ähnliche Funktion wie die das feudale Bettelverbot oder die Arbeitshäuser während der ursprünglichen Akkumulation. Sie disziplinieren für eine Produktionsweise, in der unternehmerische Flexibilität auf Kosten der Sicherheit und der Lebensqualität vor allem der prekär Beschäftigten und Arbeitslosen hergestellt wird. Und sie erzeugt damit soziale Barrieren für die Ausbreitung ökologisch nachhaltiger Lebensstile, denn je größer die gesellschaftliche Ungleichheit ist, desto heftiger entbrennt der Kampf um positionale Güter und um so schwerer wird es, den kapitalistischen Wachstums- und Expansionsfetisch zu delegitimieren.</p>
<h2 class="auto-created">IV. &hellip; und ihre Grenzen </h2>
<p>Dies ist nur ein &#8211; freilich markantes &#8211; Beispiel für den Wirkungsmechanismus der finanzgetrieben Landnahme. Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Grenzen dieses Zyklus bloßgelegt. So hat der finanzkapitalistische Modus operandi, der die Vermögenden begünstigt, die Löhne deckelt und abhängige Arbeit prekarisiert, eine eigentümliche Kombination aus Überakkumulation und Unterkonsumtion hervorgebracht, die in dem großen Crash eklatierte. Nicht zufällig gerieten vor allem solche Länder in die Krise, die darauf gesetzt hatten, schwindende Kaufkraft durch billige Immobilienkredite an bedingt zahlungsfähige Kunden zu vergeben. Dieser &#8222;Bastardkeynesianismus&#8220; wurde zu Achillesverse des gesamten Weltfinanzsystems. Die politischen Eliten wurden von dieser Entwicklung überrascht, hatten sie doch lange Zeit auf die Selbststeuerungsfähigkeit der Märkte vertraut. Doch auch wenn das Misstrauen der politischen Klasse gegenüber großen Vermögensbesitzern und Top-Managern geweckt sein mag und die Gewerkschaften bei Krisenmanagement wieder als Partner gefragt sein mögen &#8211; das Rad der Geschichte lässt sich nicht einfach zurückdrehen. Wie ihre Vorläufer, so hat auch die finanzkapitalistische Landnahme irreversible Strukturveränderungen hinterlassen.</p>
<p>Das Gravitationszentrum der Weltwirtschaft hat sich nach China und in den pazifischen Raum verlagert, was anhaltenden Druck auf die exportorientierte Wirtschaft verheißt. Das relativ erfolgreiche Krisenmanagement der deutschen Regierung beruht auch darauf, das ein Exportmodell fortgeführt wird, dass wegen der durchschnittlich geringsten Steigerungen der Lohnstückkosten immer wieder dazu beiträgt, Ungleichgewichte in der EU zu verstärken. Die Risiken im Finanzsystem sind keineswegs gebannt. Noch immer bewegen sich Länder wie Griechenland, Spanien oder Island am Rande des Staatsbankrotts. Marode Kreditinstitute wie die HRE erweisen sich als Milliardengräber und belasten die Staatsfinanzen. Austeritätspolitiken, die einseitig die unteren Klassen belasten, werden soziale Konflikte schüren. Auch die neuen Spaltungslinien am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft lassen sich nicht beseitigen, indem man ein paar &#8222;Reformstellschrauben&#8220; etwas schneller dreht.</p>
<p>Entscheidend ist jedoch etwas anderes. Historisch neu ist, dass wir uns mit einer <i>ökonomisch-ökologischen Doppelkrise </i>konfrontiert sehen. Im Unterschied zur ihren seit den 1970er Jahren mehr als 100 Vorläufern kann die ökonomische Krise nicht mehr aus den westlichen Zentren herausgehalten werden. Stattdessen erzeugt jede Anti-Krisen-Intervention offenkundig neue, zusätzliche Krisenherde, die in der Summe dazu führen, dass der Wachstumsmotor der westlichen Ökonomien &#8211; anders als der in den BRIC-Staaten &#8211; nur bedingt anspringt und wo er anspringt, ist das nicht zwangsläufig mit steigender Wohlfahrt für Bevölkerungsmehrheiten verbunden. Schon niedrige Wachstumsraten bedeuten unter den gegebenen Bedingungen wachsende Ungleichheit und wenn schon nicht Arbeitslosigkeit, so doch eine forcierte Ausbreitung prekärer Arbeits- und Lebensverhältnisse.</p>
<p>Von einer Doppelkrise ist aber vor allem deshalb die Rede, weil der finanzgetriebene Landnahmezyklus die Nutzung natürlicher Ressourcen und fossiler Energieträger bis zu einem Punkt vorangetrieben hat, an dem das kapitalistische Wachstumsmodell selbst zur Disposition gestellt werden muss. Deshalb ist mit einer bloßen Wiederbelebung konventionellen Wirtschaftswachstums oder gar dem stürmischen Wachstum der BRIC-Staaten noch nicht viel gewonnen, denn Ressourcenvernutzung, Schadstoffemission und die negativen Folgen des Klimawandels werden weiter forciert. Die Wahrscheinlichkeit eines massiven anthropogenen, also von Menschen verursachten, Klimawandels liegt gegenwärtig bei 90 Prozent. Er wirkt zerstörerisch und zwingt zu Veränderungen innerhalb eines schmalen Zeitfensters. Um die wichtigsten Klimaziele zu erreichen, müsste z.B. allein in den Industrieländern bis 2020 eine CO2-Minderung um 30 Prozent erfolgen. Um nur in die Nähe des Ziels zu gelangen, wäre &#8222;der größte, tiefgreifendste Strukturwandel&#8220; nötig, &#8222;den eine Ökonomie je bewältigen musste&#8220;.[25]</p>
<p>Es scheint für die entwickelten Gesellschaften grundsätzlich nur zwei mögliche Auswege aus der Krise zu geben: Entweder es gelingt, ökonomisches Wachstum nachhaltig zu machen, oder es wird nötig, Nicht-Wachstumsgesellschaften wirtschaftlich, sozial, kulturell und politisch zu stabilisieren. Angesichts einer solchen Alternative steht die Reproduktionsfähigkeit des Finanzmarktkapitalismus und mit ihr der kapitalistischen Landnahmen inhärente Expansionszwang zur Disposition. Es mag durchaus sein, dass ein neuer, staatsbasierter Landnahmezyklus, der die grüne, ressourcenschonende Ökonomie als produktive Anlagesphäre für überschüssiges Kapital entdeckt und durch Umverteilungsmaßnahmen für halbwegs egalitäre soziale Strukturen sorgt, sich als politischer Ausweg aus der ökonomisch-ökologischen Doppelkrise anbietet. Doch die Schwierigkeiten, einem solchen öko-sozialen New Deal zum Durchbruch zu verhelfen, sind gigantisch. Ohne eine wirkliche Herausforderung durch einen politisch wirksamen Antagonisten werden die Machteliten weiter dazu tendieren, ihre Partial- als Allgemeininteressen darzustellen. Deshalb sollte man sich von der vermeintlichen Ruhe in den entwickelten Kapitalismen nicht täuschen lassen. Das Scheitern der Klimakonferenz in Kopenhagen vor Augen, warnen auch besonnene Wissenschaftler vor einem &#8222;Mehltau aus Apathie und Depression&#8220;, einem verbreiteten &#8222;Gefühl der Machtlosigkeit, weil die Politik selbst nicht mehr in der Lage zu sein scheint, gestalterisch tätig zu werden&#8220;. Möglich sei aber auch, &#8222;dass wir durch die Totalität des Scheiterns, durch diese enttäuschende Niederlage der Weltpolitik in eine vor-revolutionäre Situation neuer Art geraten. Wenn nämlich klar(er) wird, dass es von jetzt ab um hohe Kosten der Anpassung, um zunehmende nationale Konflikte, um territoriale und biologische Fortexistenz, ja sogar um Leben und Tod geht. Und Revolutionen bieten dann bekanntlich zweierlei: fundamentale Krise oder Eröffnung realer Chancen, totaler Kollaps oder Suche nach einem neuen Gleichgewicht.&#8220;[26]</p>
<p>Das klingt dramatisierend, beschreibt jedoch die möglichen Folgen einer Politik, die ein Bereicherungsprogramm für die Atomlobby ernsthaft als Energierevolution ausgibt, durchaus präzise. Wer ernsthaft gegensteuern und so die Chancen für progressive Reformpolitik verbessern will, kommt nicht umhin, Leitbilder für eine Gesellschaft jenseits des kapitalistischen Landnahme- und Wachstumszwangs zu entwickeln. Die erst in Ansätzen geführte Diskussion um eine neue Wirtschaftsdemokratie könnte zu einem solchen Leitbild führen.</p>
<p>[1] Dullien, Sebastian; Herr, Hansjörg; Kellermann, Christian (2009): Der gute Kapitalismus &#8230; und was sich nach der Krise ändern müsste. Bielefeld: transcript.</p>
<p>[2] Streeck, Wolfgang (2009): Re-Forming Capitalism. Institutional Change in the German Political Economy. Oxford: Oxford University Press: 232.</p>
<p>[3] Boltanski, Luc; Chiapello, Eve (2003): Der neue Geist des Kapitalismus. Konstanz: UVK Verlag: 42.</p>
<p>[4] Dörre, Klaus (2009): Die neue Landnahme. Dynamiken und Grenzen des Finanzmarkt-Kapitalismus. In: Dörre, Klaus, Lessenich, Stephan, Rosa, Hartmut, Soziologie. Kapitalismus. Kritik. Eine Debatte. Frankfurt a. M.: Suhrkamp, S. 21-86.</p>
<p>[5] Luxemburg, Rosa (1975/1913): Die Akkumulation des Kapitals. In: Gesammelte Werke Band 5. Berlin: Dietz: 5-412, hier: 316.</p>
<p>[6] Harvey, David (2005): Der neue Imperialismus. Hamburg: VSA: 140.</p>
<p>[7] Arendt, Hannah (2006): Elemente und Ursprünge totalitärer Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 11. Aufl. München: Piper.: 335.</p>
<p>[8] Marx, Karl (1977): Das Kapital: I. Band: Der Produktionsprozeß des Kapitals. MEW Bd. 23. Berlin: Dietz: 657 ff.</p>
<p>[9] Harvey 2005: 139.</p>
<p>[10] Dazu instruktiv: Streeck, Wolfgang (2005): Vom &#8222;kurzen Traum&#8220; zum langen Alptraum? MPIfG Working Paper 05/5, Juni 2005.</p>
<p>[11] Lutz, Burkart (1984): Der kurze Traum immerwährender Prosperität. Frankfurt/M./New York: Campus.</p>
<p>[12] Lutz 1984: 186.</p>
<p>[13] Lutz 1984: 213.</p>
<p>[14] Roth, Karl Heinz (2009): Die globale Krise. Band 1 des Projekts &#8218;Globale Krise&#8216; &#8211; Globale Proletarisierung &#8211; Gegenperspektiven. Hamburg: VSA: 148-159.</p>
<p>[15] Vgl. J. Huffschmid, <i>Politische Ökonomie der Finanzmärkte</i>, Hamburg 2002; E. Altvater, B. Mahnkopf, <i>Grenzen der Globalisierung,</i> Münster 1996.</p>
<p>[16] Streeck, Wolfgang (2005): 5; Lutz (1984): 186 ff.</p>
<p>[17] Castel 2005: 42 f.: &#8222;Das soziale Eigentum ließe sich als Produktion äquivalenter sozialer Sicherungsleistungen bezeichnen, wie sie zuvor allein das Privateigentum lieferte.</p>
<p>[18] Statistisches Bundesamt (2009): Niedrigeinkommen und Erwerbstätigkeit. Begleitmaterial zum Pressegespräch am 19. August 2009 in Frankfurt a. M. Wiesbaden.</p>
<p>[19] Aufstocker im Sinne der BA sind Personen, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld Transfers aus der Grundsicherung benötigen. Hier wird der Begriff, wie in der Debatte üblich, weiter gefasst und auf Beschäftigte angewandt, deren Löhne nicht existenzsichernd sind.</p>
<p>[20] Bruckmeier, Kerstin/Graf, Tobias/Rudolph, Helmut (2007): Aufstocker &#8211; bedürftig trotz Arbeit. Erwerbstätige Leistungsbezieher im SGB II. IAB-Kurzbericht 22/2007.</p>
<p>[21] Castel, Robert/Dörre, Klaus (2009): Einleitung. In: Castel, Robert/Dörre, Klaus (2009): Prekarität, Abstieg, Ausgrenzung &#8211; Die soziale Frage am Beginn des 21. Jahrhunderts. Frankfurt/M. [u. a.]: Campus, S. 11-18.</p>
<p>[22] Niedriglöhne kosten 50 Milliarden. Frankfurter Rundschau vom 12. August 2010, S. 1.</p>
<p>[23] Holst, Hajo/Nachtwey, Oliver/Dörre, Klaus (2009): Funktionswandel von Leiharbeit. Neue Nutzungsstrategien und ihre arbeits- und mitbestimmungspolitischen Folgen. OBS-Arbeitsheft 61. Berlin.</p>
<p>[24] Artus, Ingrid/Böhm, Sabine/Lücking Stefan/Trinczek, Rainer (2009): Jenseits der Mitbestimmung. Interessenhandeln in Betrieben ohne Betriebsrat. Frankfurt/New York: Campus.</p>
<p>[25] Machnig, Matthias (2007), &#8222;Der Staat als Pionier im 21. Jahrhundert&#8220;, in: Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 158, S. 14-18.</p>
<p>[26] Simonis, Udo E. (2010): Klimaschutz ohne Kulturwandel? In: Forum Wissenschaft 1/10: 51-52, hier: 51.</p>
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		<title>Bildung als Statusgarant?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 17:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Über die lose Verbindung zwischen Qualifikation und Status bei Hochqualifizierten, aus: vorgänge Nr. 191, Heft 3/2010, S. 92-101 Übergänge in das Erwerbsleben sind in den vergangenen Jahrzehnten labiler, brüchiger und risikoreicher geworden. So belegen empirische Untersuchungen im dualen Systemeine strukturelle Differenzierung und berufsspezifische Unterschiede der Übergangsmuster (Konietzka 2002). Für diese Verunsicherungen im Verhältnis von Beschäftigungsform, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Über die lose Verbindung zwischen Qualifikation und Status bei Hochqualifizierten,</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 191, Heft 3/2010, S. 92-101</p>
<p>Übergänge in das Erwerbsleben sind in den vergangenen Jahrzehnten labiler, brüchiger und risikoreicher geworden. So belegen empirische Untersuchungen im dualen Systemeine strukturelle Differenzierung und berufsspezifische Unterschiede der Übergangsmuster (Konietzka 2002). Für diese Verunsicherungen im Verhältnis von Beschäftigungsform, Qualifikation, Statussicherheit und gesellschaftlicher Integration steht in den letzten Jahren der Begriff der Prekarisierung, in dem landläufig Armut- und Armutsbedrohung mit geringer Qualifikation zu einem Synonym verschmelzen (Castel/Dörre 2009). Entsprechend wird in einer hohen Bildung das wirksamste Palliativ gegen diese Tendenzen gesehen. Dies ist nach wie vor zutreffend und hat sich seit den 1980er Jahren im Kern nicht verändert (Müller 1998, Hillmert 2010). Dennoch haben HochschulabsolventInnen der verschiedensten Fachrichtungen seit den 1990er Jahren vermehrt mit Berufseinstiegsproblemen zu kämpfen. Für die Kohorte ab dem Geburtsjahrgang 1970 ist der Einstieg ins Erwerbsleben über Praktika, Gelegenheitsjobs oder befristete Beschäftigung inzwischen ,normal&#8216; geworden (Hillmert 2010). Entsprechend sind seit den 1990er Jahren &#8222;wachsende Gruppen der gut ausgebildeten sozialen Mitte&#8220; (Vester et al. 2001:83) von einem prekären Wohlstand betroffen und nicht mehr nur jene, die sich durch eine &#8222;extreme sozioökonomische Unterversorgung&#8220; (Geißler 2002:245) auszeichnen. Ist also eine hohe Bildung zwar auch heutzutage die beste ,individuelle Sozialversicherung&#8216;, scheint sich dennoch das Verhältnis von Bildung und sozioökonomischem Status seit einiger Zeit zumindest zu lockern.</p>
<p>Im Folgenden werden wir den Fokus auf die loser werdende Bindung von Qualifikation und sozioökonomischem Status lenken. Dabei werden wir einerseits anhand von Sekundärdaten auf disziplinär sowie generationell differenzierte Amortisierungschancen von tertiären Bildungsabschlüssen hinweisen, sowie auf Basis eigener empirischer Erhebungen aus einem laufenden, vom BMBF geförderten Forschungsprojekt über Arbeitsverhältnisse in der Kommunikationsbranche[1] fragen, welche (Aufstiegs) Chancen hochqualifizierte QuereinsteigerInnen in der Kommunikationsbranche, die auf Grund ihrer schwachen Kodifizierung gemeinhin als Quereinsteigerfeld gilt, haben. Wir werden zeigen, dass eine hohe fachspezifische Ausbildung nicht notwendigerweise ein Statusgarant ist und weder überdurchschnittliche Einkommen noch Karrierechancen garantiert. Insgesamt, so unser Argument, regiert in der Kommunikationsbranche eine Ungewissheit darüber, in welcher Weise sich Bildungstitel amortisieren lassen. Gleichwohl ist sie ein attraktives Arbeitsfeld für Absolventen verschiedenster Fachrichtungen. Schließlich resümieren wir die Befunde dergestalt, dass insbesondere für Fachqualifizierte (nicht nur) der Berufseinstieg mit einer Prekarisierung auf hohem Niveau verknüpft ist (Manske 2007), wobei im Folgenden der Terminus ,Verletzlichkeit der Soziallage&#8216; primär auf das Verhältnis von Qualifikation und sozioökonomischem Status bezogen wird.</p>
<p>Doch zunächst wird ein Blick auf die berufliche Einstiegsphase von HochschulabsolventInnen verschiedener Fachrichtungen geworfen, um die Soziallage von Beschäftigten in der Kommunikationsbranche gesellschaftlich einzuordnen.</p>
<h2 class="auto-created">Zum Verh&auml;ltnis von Quali&shy;fi&shy;ka&shy;tion und Status(sicherheit)</h2>
<p>Relativ gesehen, haben sich die Platzierungschancen von HochschulabsolventInnen in den 1990er Jahren verbessert, während parallel dazu eine Entwertung der unteren Bildungsabschlüsse stattgefunden hat (Baethge 2007:15, Pollmann-Schult 2006:173). Allerdings sind die Verwertungschancen von Bildung heterogener geworden: &#8222;Nicht jeder und jede erreicht mit einem akademischen Studium eine glanzvolle berufliche Karriere&#8220; (Müller 1998:97). Vielmehr zeigen sich bei den Amortisierungschancen von tertiärer Bildung generationelle sowie disziplinäre Differenzierungslinien. Besonders deutlich schlagen sie sich in der Phase des Berufseinstiegs nieder.</p>
<p>So weist die Lebensverlaufsstudie von Hillmert (2010) nach, dass rund 15 Prozent der ersten Arbeitsverhältnisse der Geburtenjahrgänge ab Mitte der 1960er Jahre von Befristung betroffen sind (Hillmert 2010). Trifft dies bereits für die Geburtenjahrgänge ab 1964 zu (Pollmann-Schult 2006), ist der Einstieg in den Arbeitsmarkt über befristete Arbeitsverhältnisse oder Praktika für die Kohorte ab Geburtsjahrgang 1970 inzwischen gar ,normal&#8216; geworden. Laut HIS-Absolventenstudie von 2005 spielen Praktika und Volontariate für AbsolventInnen der Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften sowie Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften eine besondere Rolle (Briedis 2007:116). Befristete Beschäftigungsverhältnisse gewinnen somit für den hochqualifizierten Arbeitsmarkt als Quellen möglicher Statusunsicherheit an Bedeutung (Hillmert 2010:49). Wenngleich auch WirtschaftswissenschaftlerInnen am Beginn ihrer Karriere zunehmend fachnahe Praktika absolvieren, gestaltet sich der Einstieg von Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen[2] ins Erwerbsleben im Vergleich besonders schwierig; sie müssen nach dem Studium vergleichsweise lange Durststrecken z. B. in fachfremden Gelegenheitsjobs überbrücken und münden unterdurchschnittlich häufig in so genannte Normalarbeitsverhältnisse ein (Burkhardt et al. 2000). Während die Hälfte aller Ingenieure bereits vier Monate nach Studienende ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hat und nach zwei Jahren nahezu 90 Prozent der Absolventen in regulärer Beschäftigung sind, trifft dies nur für 20 Prozent der Geistes- und SozialwissenschaftlerInnen zu (Haak/Rasner 2009:1). So sind auch zwei Jahre nach Studienabschluss 80 Prozent aller Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen in so genannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen tätig.[3] Diese Unwucht zeigt sich auch in den Einkommensverhältnissen: Das höchste Einstiegsjahresgehalt unter den Universitätsabsolventen erzielen Wirtschaftsingenieure und Humanmediziner mit ca. 41.000 Euro Brutto im Jahr. Ingenieure der Elektrotechnik erzielen ca. 38.000 und des Maschinenbaus 37.000 Euro Brutto. Sprach- und KulturwissenschaftlerInnen hingegen müssen sich mit knapp 20.000 Euro Bruttojahresgehalt begnügen (Briedis 2007:208).</p>
<p>Das Verhältnis von Qualifikation und Status(sicherheit) unterscheidet sich bei Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen von jenem der Ingenieur- und WirtschaftswissenschaftlerInnen also in mehrfacher Hinsicht. Geistes- und sozialwissenschaftliche Studienfächer sind mit vergleichsweise unscharf konturierten Berufsbildern verknüpft, die Absolventen fassen vergleichsweise schwer Tritt am Arbeitsmarkt, münden häufiger über Praktika oder erst nach wechselnden oder parallelen Honorarjobs und Kurzzeitbeschäftigungsverhältnissen in den ersten Arbeitsmarkt ein und erzielen im Durchschnitt einen geringeren Verdienst. Zudem müssen die im Studium erworbenen Kompetenzen nach dem Studienabschluss über Zusatzqualifikationen gebündelt und in ein persönliches Berufsbild übersetzt werden (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2006). Die Erwerbsverläufe unterliegen einer starken Verzeitlichung und insgesamt einer vergleichsweiseausgeprägten Ungewissheit. Kommen in den Übergangsverläufen somit einerseits disziplinär differenzierte Anerkennungsverhältnisse zum Tragen, zeichnen sich darin ebenfalls unterschiedliche institutionelle Ordnungen und Zeitlogiken der Arbeitsmärkte für AkademikerInnen ab.[4] So lassen sich neben den klassischen sozialstrukturellen Differenzierungen und sozialen Ungleichheiten Hillmert (2010) zufolge neue Flexibilisierungen und soziale Vulnerabilitäten am Arbeitsmarkt ausmachen, &#8222;die tendenziell alle Schichten betrifft&#8220; (ebd.:54).</p>
<p>Mit Blick auf die Befunde von Haak/Rasner (2009) ist jedoch hinzuzufügen, dass innerhalb der Hochschulabsolventen die Gruppe der Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen besonders &#8218;verletzlich&#8216; ist, weil sie mit vergleichsweise großen Unsicherheitenkonfrontiert ist und in der Regel nach dem Studienabschluss einen schwierigeren Übergangsprozess und eine geringere Belohnung ihres Studiums im Hinblick auf Einkommen und Berufsrang erleben. Insofern spiegeln die strukturell unsicheren Arbeitsmärkte für Geistes- und SozialwissenschaftlerInnen aktuelle arbeitsmarktpolitische Tendenzen wider, da befristete Arbeitsverträge seit den 1980er Jahren deutlich zugenommen haben und sich seit den 1990er Jahren in einer signifikanten Zunahme prekärer Lebenslagen äußern (Baethge/Bartelheimer 2005).</p>
<p>Dennoch hat sich am längerfristigen &#8222;Ertrag&#8220; gerade einer höheren, akademischen Ausbildung im Sinne des Schutzes vor Arbeitslosigkeit und des Erreichens höherer beruflicher Positionen seit den 1980er Jahren nur wenig geändert; auch Geistes- und SozialwissenschaftlerInnen erreichen nach ca. 5 Jahren eine vergleichsweise gefestigte Position, wenngleich meist finanziell auf einem niedrigeren Niveau und in strukturell anderen und unsichereren Beschäftigungsformen als Absolventen der Ingenieurs- und Wirtschaftsstudiengänge (vgl. Burkhardt et al. 2000).</p>
<p>Allerdings belegen Absolventenstudien ebenso, dass Geistes-, Sozial- und KulturwissenschaftlerInnen ein hochflexibles Arbeitsmarktverhalten entwickeln und im Rückblick ihr Studium positiv bewerten; gerade der offene Berufsbezug in den Geistes- und Sozialwissenschaften bereite sie auch mental auf die Übernahme von unsicheren beruflichen Positionen vor, zumal für die Mehrheit die Art der Tätigkeit und der Arbeitsinhalte zentral und das Einkommen oder die Karriere sekundär sei (Schomburg 2000: 64). Diese, von einer normativen Subjektivierung von Arbeit geprägte Einstellung vertreten besonders deutlich jene Geistes- und SozialwissenschaftlerInnen, die sich auf Kulturarbeitsmärkten respektive ihrer erweiterten Form der Kreativarbeitsmärkte verdingen und diese als Arbeitsmarktnische nutzen (Manske/Merkel 2008).[5] Befragt nach den Gründen für eine Tätigkeit in der Kreativwirtschaft gibt die Mehrheit an, dass sie die Inhalte ihrer Arbeit und ihre Arbeitszeit selber bestimmen wollen. Ein Drittel lehnt eine angestellte Tätigkeit ab (Enquete-Bericht ,Kultur in Deutschland&#8216; 2007:294). Die Arbeitsmarktflexibilität der Akteure korrespondiert insofern mit den Strukturbedingungen der Kultur- und Kreativwirtschaft, als diese sich durch eine Projektorientierung auszeichnen, welche sich sowohl strukturell als auch konjunkturell bedingt stetig verschärft.</p>
<p>Wenngleich also empirische Untersuchungen eine gewisse Übereinstimmung von Strukturbedingungen und mentalen Dispositionen von Geistes-, Sozial- und KulturwissenschaftlerInnen belegen, ist ihre Soziallage insbesondere in den ersten Berufsjahren sozial äußerst verletzlich. Wie sich diese soziale Vulnerabilität in der Kommunikationsbranche darstellt, ist Gegenstand des folgenden Abschnitts.</p>
<h2 class="auto-created">Quali&shy;fi&shy;ka&shy;ti&shy;ons&shy;pro&shy;file und Einkommen in der Kommu&shy;ni&shy;ka&shy;ti&shy;ons&shy;branche </h2>
<p>Die Kommunikationsbranche[6] ist entgegen der (Alltags)Annahme in weiten Teilen akademisiert und von fachspezifischen Qualifikationen geprägt. Allerdings handelt es sich bei den unterschiedlichen Tätigkeiten dieses Berufsfeldes, z. B. Design nicht um geschützte Berufe, sodass die Barrieren für den Marktzugang niedrig sind und die Berufsausübung somit auch für QuereinsteigerInnen möglich ist (Henninger/Mayer-Ahuja 2005:42). Trotzdem verfügt mit 65 Prozent mehr als die Hälfte der Beschäftigten über eine akademische Qualifikation. Dieser Wert liegt weit über dem vom statistischen Bundesamt ermittelten Anteil von 19 Prozent in der Bevölkerung mit Hochschulabschluss in der für dieses Berufsfeld besonders relevanten Altersgruppe der 30-bis unter 40-Jährigen (Krüger-Hemmerer 2008:70).[7] Ein akademischer Abschluss sei in der Kommunikationsbranche &#8222;schon der Regelabschluss (&#8230;). Diejenigen, die quer reingekommen, sind aus benachbarten Gebieten (wie bspw. Architekten, Innenarchitekten, Anm. Autor in.)&#8220;, wie ein befragter Experte betont (vgl. Interview Vorsitzender des Bundes deutscher Kommunikationsdesigner (BDG) E3[8]). Auch die QuereinsteigerInnen stammen folglich aus eher akademisch geprägten Berufsfeldern und verfügen daher über einen akademischen Abschluss.</p>
<p>Dennoch zeigen die Daten, dass die erzielten Einkommen unterdurchschnittlich sowie der Erwerbsstatus von Kommunikationsdesignern mehrheitlich sozial verletzlich ist &#8211; und zwar sowohl von Berufseinsteigern als auch von Kommunikationsdesignern mit mehreren Jahren Berufserfahrung. &#8222;Gemessen an dem hohen Ausbildungsstand, verdient eigentlich ein großer Teil lachhaft wenig&#8220;, so schätzt ein von uns befragter Branchenexperte das Verhältnis von Qualifikation und Status ein (Vorsitzender des Berufsverbands Deutscher Kommunikationsdesigner (BDG) 2010 E3). Diese Einschätzung wird differenziert durch eine vom BDG durchgeführte Erhebung unter selbständigen Berufsanfängern in der Designwirtschaft. Demnach verfügen 19 Prozent der Befragten über ein Netto-Einkommen von unter 1000 Euro im Monat, ein gutes Drittel (31,3 Prozent) verdient zwischen 14.000 und 25.000 Euro im Jahr. Ein Viertel (26,3 Prozent) kann ein Netto-Einkommen zwischen 25.000 und 50.000 Euro im Jahr realisieren. Die Hälfte der Befragten erzielt durch ihre selbständige Tätigkeit im Vergleich zu den 16.000 Euro Netto, die deutsche Angestellte aller Branchen im bundesdeutschen Durchschnitt verdienen, somit ein geringes bis mittleres Einkommen (vgl. Statistisches Bundesamt 2006:114).</p>
<p>Jedoch liegen diese Einkommen teilweise deutlich unter dem in Deutschland verfügbaren durchschnittlichen Äquivalenzeinkommen von 1542 (Median) Euro im Jahr 2007 (Grabka/Frick 2010:4). Zwanzig Prozent der Befragten erzielen sogar ein Einkommen, das der für einen Ein-Personen-Haushalt ermittelten statistischen Armutsgrenze von 925 Euro (ebd.) entspricht. So gaben dementsprechend 20 Prozent in der BDG-Befragung an, nicht von ihren Einkünften leben zu können.[9] Das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen von angestellten DesignerInnen liegt mit 900 bis 1800 Euro (Kulturwirtschaft in Berlin 2008:96) monatlich und mit einem Jahreseinkommen zwischen 14.000-25.000 Euro (Büning 2009:14) ungefähr in dem Bereich, den Absolventen der Sprach- und Kulturwissenschaften erzielen &#8211; allerdings differenzieren die Daten zu angestellten Designern nicht nach der Berufserfahrung. Unsere eigenen qualitativen Befunde sprechen dafür, dass beispielsweise ein Senior Designer ohne Führungskraftaufgaben, aber mit langjähriger Berufserfahrung in einer renommierten Agentur ein Bruttojahresgehalt von 40.000 Euro nicht überschreitet. Zudem befindet sich etwa ein Drittel der DesignerInnen in wechselnden Erwerbsformen und ist entweder sequenziell oder zeitgleich freiberuflich und abhängig beschäftigt (vgl. Krause 2010). Wechselnde oder parallele Honorarjobs und Kurzzeitbeschäftigungsverhältnisse sind hier folglich kein Berufseinsteigerproblem &#8211; wie oben für Absolventen verschiedener Fachrichtungen geschildert, sondern vielmehr ein genuines Kennzeichen der Arbeitsverhältnisse in der Kommunikationsbranche. Was die soziale Absicherung betrifft, sind Designer in das deutsche Sozialversicherungssystem über die Künstlersozialkasse ohnehin nur marginal eingebunden. Erschwerend kommen die sich ausbreitenden Erwerbsmischformen hinzu. Sie versperren den Beschäftigten häufig den Zugang in die Künstlersozialversicherung (KSK), weil sie in verschiedenen Erwerbsformen beschäftigt sind oder weil sie zusätzliche Einnahmen durch nicht-künstlerische Tätigkeiten haben und deshalb von der KSK nicht als Künstler anerkannt werden.[10] So ist laut BDG nur etwa jeder dritte selbständige Designer (36 Prozent) bei der KSK versichert, während demnach zwei Drittel der Befragten auf private Absicherungsformen angewiesen sind (Büning 2009:14).</p>
<p>Die Kommunikationsbranche ist kurz gefasst von der soziodemografischen Zusammensetzung her hochgebildet, jung, unterbezahlt und hat einen unsicheren, da dauerhaft diskontinuierlichen Erwerbsstatus inne.[11]</p>
<p>Die soziodemografischen Verhältnisse korrespondieren mit den strukturellen Gegebenheiten. Die Kommunikationsbranche ist ein hoch dynamisches Erwerbsfeld. Auf Grund sich wandelnder Berufsprofile, technischer Innovationen, organisationaler Restrukturierungen bei gleichzeitig im traditionell betrieblichen Sinne schwach institutionalisierten und regulierten Unternehmensstrukturen und einem äußerst volatilen Marktumfeld ist die Kommunikationsbranche seit den 1980er Jahren einem ständigen Wandel unterworfen (Koppetsch 2006, Hellmann 2003, Schierl 2002). Auch die Anzahl und Qualität der Beschäftigungsverhältnisse unterliegt seitdem einem ständigen Auf und Ab. Insbesondere der New-Economy-Crash zu Beginn des Jahrtausends sowie die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 hatten beschäftigungspolitische Folgen. Beide konjunkturellen Einbrüche mündeten in eine Diversifizierung und Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse. Das Verhältnis zwischen Umsatzzahlen und Beschäftigtenentwicklung deutet darauf hin, dass beide Konjunkturkrisen zu einem strukturellen Umbau der Beschäftigungsverhältnisse genutzt wurden. Seitdem ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung insgesamt rückläufig, während freie und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gewachsen sind. Wenngleich mit dem neuerlichen Boom zwischen 2003 und 2008 die Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter wieder angestiegen ist, zeigt sich der Trend zur Diversifizierung der Beschäftigungsstrukturen beispielsweise an dem steigenden Umsatz von Kleinstunternehmen[12] in der Branche (vgl. BMWi-Report 2009:116). Im Jahr 2006 erwirtschafteten diese fast ein Drittel des gesamten Umsatzes (ebd.:116).</p>
<p>Demgegenüber sind seit dem New-Economy-Crash im Jahre 2002 und nach einer anfänglich langsamen Erholungsphase die Umsätze zwischen 2003 und 2008 der Werbebranche im bundesdeutschen Schnitt um 19 Prozent angestiegen (BMWi-Report 2009). Ebenso stieg im gleichen Zeitraum die Zahl der Erwerbstätigen um 4 Prozent auf 151.700 an (ebd.). Im Teilmarkt Designwirtschaft sind die Umsatz- und Beschäftigungszahlen noch stärker gestiegen: Im gleichen Zeitraum verbuchten sie ein Umsatzplus von 53 Prozent. Die Beschäftigung stieg jedoch nur um 13 Prozent auf 132.400 Erwerbstätige.</p>
<p>Ist die Kommunikationsbranche in den vergangenen zehn Jahren, so zeigen die Daten, einerseits von einem zwar stark konjunkturabhängigen, aber zugleich überproportionalem wirtschaftlichem Wachstum gekennzeichnet, werden die Zuwächse andererseits kaum an die Beschäftigten weitergegeben. Die im Verlauf der beiden Krisen vorgenommenen Beschäftigungsrückbauten wurden im Zuge der sich anschließenden Prosperitätsphasen nicht wettgemacht. Im Gegenteil wird infolge der Personalreduktionen und durch die Entstehung von Kleinstunternehmen sowie durch den Anstieg der Alleinunternehmerzahlen ein fortwährender Lohndruck erzeugt. Die Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse verläuft somit konträr zu der wirtschaftlichen Entwicklung in der Branche. Zudem zeichnen sich in der Kommunikationsbranche Professionalisierungsprozesse ab, die auf eine Entwertung fachspezifischer Qualifikationen hinweisen sowie darauf, dass in dieser Branche eine Art ,gläserne Decke&#8216; existiert, welche die Aufstiegskanäle einerseits verengt, während sich andererseits Einfallstore für QuereinsteigerInnen fachfremder Ausbildungsrichtungen öffnen. Ursache hierfür sind laut Expertenaussage brancheninterne, strukturelle Schließungsmechanismen. Sie führen dazu, dass Führungspositionen vermehrt mit Absolventen anderer Studienrichtungen besetzt werden. Es werden &#8222;in der Regel [&#8230;] die Spitzenpositionen von Nichtdesignern besetzt.&#8220;. Die hohen Positionen, vorwiegend mit Kundenkontakt, würden nach Einschätzung der befragten Experten meist durch JuristInnen, PublizistInnen und Kaufleute besetzt, welche aufgrund ihrer fundierten ökonomischen und rhetorischen Qualifikation für hochrangige und entsprechend höher dotierte Positionen besser geeignet seien. Eine befragte Fachjournalistin schildert diesen Sachverhalt als Senioritäts Problem unter knallharten Wettbewerbsbedingungen: da auf Kundenseite &#8222;Juristen und Controller am Verhandlungstisch sitzen, dann kannst du auf Werberseite nicht jemanden hin setzen, der mit 25 denkt, er weiß, wie sich die Welt versteht.&#8220; (Fachjournalistin, E 5).</p>
<h2 class="auto-created">Fazit: Soziale Verletz&shy;lich&shy;keit als struk&shy;tu&shy;relles Merkmal </h2>
<p>Angesichts der hohen Rate von hoch qualifizierten Erwerbstätigen in dem Feld zeugen die hier beschriebenen Ergebnisse von einem durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse geprägten Erwerbsfeld. Das Verhältnis von Qualifikation und sozioökonomischem Status verändert sich auf gesamtgesellschaftlicher Ebene dergestalt, dass hohe Bildungsabschlüsse nicht zwangsläufig zu stabilen Beschäftigungsverhältnissen mit gesicherten Erwerbseinkommen führen. Dies betrifft umso mehr die nach 1970 Geborenen, die sich in zunehmendem Maße mit einer flexibilisierten Arbeitsmarktwelt konfrontiert sehen. Ihnen gelingt der Berufseinstieg nur in seltenen Fällen ohne den Umweg über Praktika, Werkverträge und befristete Beschäftigungsverhältnisse. Die Berufsaussichten sind zwar grundsätzlich für alle Hochschulabsolventen als positiv einzustufen, jedoch ergeben sich starke fachspezifische Disparitäten bei der Art und Stabilität der Erwerbsverhältnisse und den Einstiegsgehältern. Besonders Absolventen von geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern haben es deutlich schwerer, in stabile Beschäftigungsverhältnisse zu gelangen. Zudem sind ihre Einkommensaussichten in der Regel schlechter als die von Ingenieuren und Wirtschaftswissenschaftlern. Dennoch ist bei aller Differenziertheit und trotz der zu konstatierenden Berufseinstiegsprobleme ein Hochschulstudium nach wie vor ein gewisser Statusgarant. So sind gegenläufige Tendenzen zu verzeichnen; während auf der einen Seite insbesondere tertiäre Bildungsabschlüsse eine zunehmende Bedeutung für die soziale Integration haben, zeichnen sich andererseits Entwicklungen ab, die auf eine Prekarisierung trotz hoher Bildungsniveaus hinweisen. Offenbar heißt &#8222;prekär&#8220; nicht automatisch &#8222;schlecht qualifiziert&#8220; und &#8222;sozial marginalisiert&#8220; (vgl. Leicht/Philipp 2005). Denn in der Kommunikationsbranche ist die Lage zugespitzter. Eine tertiäre Ausbildung ist in diesem Feld eher ein bedingter Statusgarant.</p>
<p>Vielmehr stellt sich die Kommunikationsbranche als ein zunehmend von prekären Erwerbsstrukturen geprägtes Branchenfeld dar, das im gleichen Zug einen hohen Anteil an hoch qualifizierten Beschäftigten aufweist. Dabei ist die feldinterne Beschäftigungslogik in der Kommunikationsbranche eng mit den konjunkturellen und brancheninternen Arbeitsstrukturen verknüpft. Fluktuierende Beschäftigungsverhältnisse sind ein signifikantes Merkmal der Kommunikationsbranche. Dies hängt wesentlich mit den gering institutionalisierten Arbeitsorganisationen wie den flachen Hierarchien und den daraus resultierenden geringen Aufstiegsmöglichkeiten zusammen. Ein Einkommenszuwachs ist meist an einen Wechsel des Arbeitgebers gebunden, oder ist häufig mit der Hoffnung verknüpft, als Ein-Personen-Unternehmen nicht nur einen höheren Freiheitsgrad, sondern auch höhere Einkommen zu erzielen. So scheint die strukturelle Verfasstheit ebenso mit mentalen Dispositionen zu korrespondieren und in gewissem Sinne der von Bourdieu beschriebenen Feld-Habitus-Kumpanei zu entsprechen (vgl. Koppetsch 2006). Koppetsch etwa beschreibt in ihrer Studie über den ,Ethos von Kreativen&#8216;, dass je offener und vielseitiger das individuelle Qualifikationsprofil sei, desto höher schätzen die Beschäftigten ihre Chancen ein, in noch interessanteren Projekten arbeiten und im Falle eines Wechsels bessere Gehälter und Arbeitsbedingungen verlangen zu können (ebd.:160). Die oben erwähnte hohe Arbeitsmarkt-Flexibilität von Sozial- und GeisteswissenschaftlerInnen ist demnach in der Kommunikationsbranche eine substanzielle Ressource, um sich in diesem Feld behaupten zu können &#8211; eine sichere sozioökonomische Basis garantiert sie indes nicht.</p>
<p>Gleichzeitig korrespondiert die Verschärfung der Beschäftigungssituation durch Krisen mit einem zunehmenden, internen Professionalisierungsdruck, der nicht zuletzt durch die Akademisierung der Branche und durch die zunehmende Einrichtung von fachspezifischen Studiengängen transportiert wird (Henninger/Mayer-Ahuja 2005:41). Unsere eigenen Daten nähren zudem die Vermutung, dass das Feld nicht nur einer Verberuflichung unterliegt, sondern dass in dem Feld Professionalisierungsprozesse ablaufen, die zu einer teilweisen Entwertung von fachspezifischen Qualifikationen führen. Wie gezeigt, verbessert sich die Beschäftigungs- und Gehaltssituation auch in wirtschaftlichen Erholungsphasen nur mehr unwesentlich und fällt im Gegensatz zu den extrem steigenden Branchenumsätzen gering aus. Während zu Zeiten des New-Economy-Hypes noch von &#8222;märchenhaften Beschäftigungschancen&#8220; (Henninger/Mayer-Ahuja 2005:45) in der Kommunikationsbranche gesprochen werden konnte, kann davon im Jahr 2010 und nach der Finanzkrise des Jahres 2008 keine Rede mehr sein.</p>
<p>[1] Es handelt sich um einen vom BMBF geförderten Forschungsverbund zwischen der FSU Jena und der HU Berlin zum &#8222;Wertschöpfungssystem Automobil&#8220;. Die Autorin verantwortet darin ein autonomes Teilprojekt zum Thema &#8222;Arbeit in der Kommunikationsbranche&#8220;. Norman Ludwig ist studentischer Mitarbeiter. Die Laufzeit des Projekts ist von Oktober 2009-April 2013.</p>
<p>[2] Als Geisteswissenschaften werden hier die Studienfächer verstanden, die in der Systematik des Statistischen Bundesamtes zur Fächergruppe der &#8222;Sprach- und Kulturwissenschaften&#8220; zusammengefasst sind (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2006, Schomburg 2000:65, in: Burkhardt et al.).</p>
<p>[3] Dieses Verhältnis zeigt nebenbei, dass die industriegesellschaftlich geprägte Differenzierung nach &#8222;typisch&#8220; bzw. &#8222;regulär&#8220; versus &#8222;atypisch&#8220; eine überkommene Kategorie des Industrialismus (Baethge 2001) ist, welche die aktuellen empirischen Verhältnisse nicht mehr trennscharf abzubilden vermag und insofern nur mehr in historisierender Absicht verwandt werden sollte.</p>
<p>[4] Vgl. zum Begriff der institutionellen Ordnung z. B. Lessenich 2003.</p>
<p>[5] Legt man die Definition einschlägiger Untersuchungen zur Kultur- und Kreativwirtschaft zugrunde (z. B. Enquete-Bericht ,Kultur in Deutschland&#8216; 2007), so wird ersichtlich, dass viele Kreative einen geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Bildungshintergrund haben (Mundelius 2009), und dass die Kultur- und Kreativwirtschaft für diese sozialen Gruppen eine Arbeitsmarktnische darstellt (Haak/Schmid 2001). Zur Unterscheidung von Kultur-und Kreativberufen s. Mundelius 2009.</p>
<p>[6] &#8218;Kommunikationsbranche&#8216; wird hier analog zu den verschiedenen Kulturwirtschaftsberichten (vgl. BMWi-Bericht 2009, Kulturwirtschaftsbericht Berlin 2008) als Oberbegriff für die Beschäftigungsfelder &#8218;Kommunikationsdesign&#8216;, &#8218;Produktdesign&#8216;, &#8218;Modedesign&#8216; verwendet. Unsere Erhebungen beziehen sich auf den Zweig &#8218;Kommunikationsdesign&#8216;.</p>
<p>[7] Der Bundesdurchschnitt liegt sogar mit einem Anteil von 14 Prozent Bevölkerung mit Hochschulabschluss noch weit darunter (Krüger-Hemmer 2008:70).</p>
<p>[8] Der Großbuchstabe und die anschließende Ziffer stehen für die Systematik der Interview-<br />Kennzeichnung.</p>
<p>[9] Im Vergleich dazu sind im deutschen Durchschnitt 7,8 Prozent der Menschen mit Hochschulabschluss (vgl. Statistisches Bundesamt 2008:171) von Armut bedroht.</p>
<p>[10] D. h. nur wer über längere Zeit sein Haupteinkommen aus einer selbstständig-künstlerischen Tätigkeit erzielt, gilt als pflichtversichert. Wer z. B. als Urlaubsvertretung oder nebenbei in diesem Berufsfeld arbeitet, fällt nicht unter das KSVG. Umgekehrt können KünstlerInnen und PublizistInnen ein Nebeneinkommen aus einer nicht-künstlerischen Tätigkeit erzielen, solange dieses die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Verdient man mehr, so gilt die Tätigkeit mit höherer wirtschaftlicher Bedeutung (Arbeitszeit und Vergütung) als ausschlaggebend.</p>
<p>[11] Die Frühjahrsumfrage von 2010 von Designerdock, eine in Berlin ansässige Personalvermittlungsagentur für die Kommunikationsbranche, bestätigt diesen Befund (Designer Dock 2010:1). Im Befragungszeitraum Februar 2010 haben per Online-Umfrage 556 Angestellte und freiberuflich Tätige (Selbständige) an der Befragung teilgenommen. Demnach sind 57 Prozent der Befragten nicht älter als 35 Jahre, 31 Prozent sind zwischen 36 und 45 Jahre alt, und nur 5 Prozent der Beschäftigten sind zwischen 46 und 50 Jahre alt. Damit spiegelt auch diese Umfrage den relativ jungen Altersdurchschnitt der Branche wider.</p>
<p>[12] In der Regel sind das Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigte.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Baethge, Martin </i>(2000): Der unendlich langsame Abschied vom Industrialismus und die Zukunft der Dienstleistungsbeschaftigung: in: WSI MITTEILUNGEN, Jg. 53, H. 3, S. 149-156.</p>
<p><i>Baethge, Martin</i> (2007): Das deutsche Bildungs-Schisma: Welche Probleme ein vorindustrielles Bildungssystem in einer nachindustriellen Gesellschaft hat; in: Bildung-Lernen. Humanistische Ideale, gesellschaftliche Notwendigkeiten, wissenschaftliche Erkenntnisse. Göttingen, S. 93-116.</p>
<p><i>Baethge, Martin/Bartelheimer, Peter</i> (2005): Deutschland im Umbruch Ergebnisse und Perspektiven des sozioökonomischen Berichtsansatzes; in: SOFI-Mitteilungen, Jg. 33 (2005), S. 17-29.</p>
<p><i>BMWI Report</i> (2009): Kultur-und Kreativwirtschaft: Ermittlung der gemeinsamen charakteristischen Definitionselemente der heterogenen Teilbereiche der &#8222;Kulturwirtschaft&#8220; zur Bestimmung ihrer Perspektiven aus volkswirtschaftlicher Sicht; Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Hg.). Berlin.</p>
<p><i>Briedis, Kolja</i> (2007): Übergänge und Erfahrungen nach dem Hochschulabschluss; in: Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Hg.): Ergebnisse der HIS-Absolventenbefragung des Jahrgangs 2005. HIS Hochschul-Informations-System GmbH, Hannover.</p>
<p><i>Bundesagentur für Arbeit</i> (2006): Arbeitsmarkt Kompakt 2006 &#8211; Informationen für Arbeitnehmer: Geisteswissenschaftler; Bonn.</p>
<p><i>Büning, Christian</i> (2009): Wie leben selbstständige Designer nach dem Berufsstart? Dokumentation einer Umfrage.; Bund Deutscher Grafik-Designer e.V. (Hg.), Berlin, S. 1-19.</p>
<p><i>Burkhardt, Anke, et. al.</i> (2000): Hochschulstudium und Beruf: Ergebnisse von Absolventenstudien; Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hg.). Bonn.</p>
<p><i>Castel, Robert/Dörre, Klaus </i>(2009): Prekarität, Abstieg, Ausgrenzung. Die soziale Frage am Beginn des 21. Jhds. Frankfurt/New York.</p>
<p><i>Designer Dock </i>(2010): Große DESIGNERDOCK-Umfrage unter mehr als 550 Beschäftigten der Branche. Pressemitteilung vom 03.03.2010. Berlin.</p>
<p><i>Deutscher Bundestag</i> (2007): Schlussbericht der Enquete-Kommission &#8222;Kultur in Deutschland&#8220;. Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.), Bonn.</p>
<p><i>Geißler, Rainer </i>(2002): Die Sozialstruktur Deutschlands die gesellschaftliche Entwicklung vor und nach der Vereinigung. Wiesbaden.</p>
<p><i>Grabka, Markus M./Frick, Joachim R.</i> (2010): Weiterhin hohes Armutsrisiko in Deutschland: Kinder und junge Erwachsene sind besonders betroffen; in: Wochenbericht des DIW Berlin, Jg. 7, S. 2-11.</p>
<p><i>Haak, Caroll/Rasner, Anika </i>(2009): Search (f)or Work: Der Übergang vom Studium in den Beruf; in: KZfSS Köner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Jg. 61, H. 2, S. 235-258.</p>
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		<title>Ein neues Grundrecht für die Armen</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 17:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Was das Bundesverfassungsgericht zum Anspruch auf ein Existenzminimum sagt, aus: vorgänge Nr. 191, Heft 3/2010, S. 102-110 &#8222;Karlsruhe schafft neues Grundrecht für die Armen&#8220; &#8211; so titelte eine überregionale Zeitung am Tag nach der Verkündung des Urteils, mit dem das Bundesverfassungsgericht ein &#8222;Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums&#8220; begründete.[1] Dieses Grundrecht ist in der Tat [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Was das Bundesverfassungsgericht zum Anspruch auf ein Existenzminimum sagt,</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 191, Heft 3/2010, S. 102-110</p>
<p>&#8222;Karlsruhe schafft neues Grundrecht für die Armen&#8220; &#8211; so titelte eine überregionale Zeitung am Tag nach der Verkündung des Urteils, mit dem das Bundesverfassungsgericht ein &#8222;Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums&#8220; begründete.[1] Dieses Grundrecht ist in der Tat neu. Lange Zeit war es so, dass schon ein einfachgesetzlicher Anspruch des Armen auf Unterstützung eine befremdliche, ja ungehörige Vorstellung war. Denn im herkömmlichen Fürsorgerecht war der Arme nicht Subjekt eines Anspruchs, sondern Objekt einer Pflicht des Staates: Die Armenunterstützung &#8211; so lautete eine schneidige Begründung aus dem 19. Jahrhundert &#8211; werde nicht um des Armen willen gewährt, sondern um öffentlicher Zwecke willen, &#8222;damit nicht Hunger, Not und Verwahrlosung die niederen Bevölkerungsklassen zur Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung treibe und ein staatsgefährliches Proletariat aufkommen lasse&#8220; (Nachweise bei Neumann 1995: 427f.). Mit dieser armenpolizeilichen Tradition brach erst die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte unter dem Grundgesetz. Eine der ersten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts begründete den Anspruch des Armen auf Hilfe mit der Menschenwürdenorm des Grundgesetzes und den Prinzipien des demokratischen und sozialen Rechtsstaats, die über die Gewährung materieller Leistungen hinaus die Anerkennung aller Bürger als &#8222;Teilnehmer der Gemeinschaft&#8220; und &#8222;Träger eigener Rechte&#8220; erzwingen (BVerwGE 1, 159). Dieser Anspruch auf eine Mindestsicherung war wohlweislich kein unmittelbar aus dem Verfassungsrecht abgeleitetes Recht, sondern ein durch verfassungskonforme Auslegung der Fürsorgepflichtverordnung gewonnener einfachgesetzlicher Anspruch. Der Gesetzgeber nahm 1961 sowohl diesen Anspruch als auch die Verpflichtung auf die Menschenwürde in das Bundessozialhilfegesetz auf: &#8222;Auf Sozialhilfe besteht ein Anspruch, soweit dieses Gesetz bestimmt, dass die Hilfe zu gewähren ist&#8220; (§ 4 Abs. 1 BSHG). &#8222;Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht&#8220; (§ 1 Abs. 2 BSHG).</p>
<p>Von einer verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zur Hilfe oder gar einem Recht des Bedürftigen auf Hilfe war bis dahin und auch einige Zeit danach nicht die Rede. Das begann sich erst Mitte der 1970er Jahre langsam zu ändern, als das Bundesverfassungsgericht von einer Pflicht des Staates zur Sicherung der &#8222;Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins&#8220; zu sprechen begann, die es mit der Verbindung der Menschenwürdenorm (Art. 1 Abs. 1 GG) und des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG) begründete (seit BVerfGE 40, 121, 133). Anfang der 1990er Jahre erstreckte das Gericht diesen Ansatz auf das Steuerrecht: Ebenso wie der Staat verpflichtet sei, dem mittellosen Bürger das Existenzminimum erforderlichenfalls durch Sozialhilfeleistungen zu gewähren, dürfe er dem Bürger das selbst erzielte Einkommen bis zu diesem Betrag nicht entziehen (BVerfGE 82, 60, 85). Wohl gemerkt, es ging bis hierher immer nur um eine Pflicht des Staates, aber nicht um ein entsprechendes Recht des Bürgers. Die Frage, &#8222;ob Art. 1 Abs. 1 GG ein Grundrecht des Einzelnen auf gesetzliche Regelung von Ansprüchen auf angemessene Versorgung begründen könnte&#8220;, wurde ausdrücklich offen gelassen (BVerfGE 75, 348, 360).</p>
<p>Das änderte sich mit dem Urteil vom 9. 2. 2010, in dem das Bundesverfassungsgericht einerseits seine Rechtsprechung zum Existenzminimum bestätigt, andererseits aber der Pflicht des Staates zur Gewährung der Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Lebens den Anspruch des einzelnen Bürgers auf die Erfüllung eben dieser Pflicht hinzufügt. Die Verbindung von Menschenwürde und Sozialstaatsprinzip ergibt somit das &#8222;Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums&#8220; (Rn. 133[2]). Dieser grundrechtliche Anspruch ist zwar neu, überrascht aber nicht, weil er in der verfassungsrechtlichen Literatur seit vielen Jahren gefordert wird (Neumann 2009: 1 f.; Wallerath 2008: 163 f.; Koenemann 2005: 90 f.; Sun 2005: 84; Martinez Soria 2005: 654; Bieritz-Harder 2001: 267 f.; Neumann 1995: 429 f.).</p>
<h2 class="auto-created">W&uuml;rde, Eigen&shy;ver&shy;ant&shy;wor&shy;tung, Selbsthilfe</h2>
<p>Der grundrechtliche Anspruch auf Gewährung des Existenzminimums entsteht, wenn einem Menschen die für ein würdiges Dasein notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus seiner Erwerbstätigkeit noch aus seinem eigenen Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann (Rz. 134). Der grundrechtliche Schutz ist also nachrangig, d. h. er setzt zwingend voraus, dass der Einzelne nicht in der Lage ist, zumutbare Selbsthilfe zu leisten oder Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Was aber ist, wenn jemand nicht bereit ist, sich durch den zumutbaren Einsatz seiner Arbeitskraft selbst zu helfen? Dann sind schlicht und einfach die Voraussetzungen des grundrechtlichen Anspruchs nicht gegeben. Eine andere Frage ist, ob der Staat in diesem Fall etwa aus sozialstaatlichen oder gefahrenabwehrrechtlichen Gründen nicht doch gehalten ist, Hilfe anzubieten. Mit dem Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums hätte eine solche Pflicht jedoch nichts zu tun. Es ist also unrichtig, im Falle einer Weigerung zumutbarer Selbsthilfe die Ablehnung von Leistungen der Sozialhilfe als &#8222;Sanktion&#8220; oder gar als Eingriff in das Grundrecht auf das Existenzminimum zu werten.</p>
<p>Der Vorrang der Selbsthilfe vor der staatlichen Hilfe ist Ausdruck der mit der praktischen Philosophie Immanuel Kants verbundenen Erkenntnis, dass jeder Mensch für sein eigenes Leben und dafür verantwortlich ist, dass dieses Leben eines Menschen würdig ist. Der Staat kann und darf ihm diese Verantwortung nicht abnehmen. Die ehemals für das Sozialhilferecht zuständigen Verwaltungsgerichte hatten aus der Einsicht, dass Würde mit Autonomie und Eigenverantwortung zu tun hat, den Schluss gezogen, dass in der Arbeit und Selbsthilfe &#8222;Freiheit und Würde ihren deutlichen Ausdruck&#8220; finden (BVerwGE 27, 58, 63; E 67, 1, 5). Deshalb muss die staatliche Hilfe zwingend Hilfe zur Selbsthilfe sein. Jedenfalls greift in Ansehung der Würde jede staatliche Maßnahme zu kurz, die sich auf die finanzielle Absicherung des Existenzminimums beschränkt (Bieritz-Harder 2001: 268). Versorgungsstaatliches Denken ist mit dem kantischen Verständnis von Würde nicht zu vereinbaren. Wenn Würde in diesem Sinne verstanden wird, dann schließt die Pflicht des Staates zur Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums die Obliegenheit ein, dem Bedürftigen Möglichkeiten zu eröffnen, entweder den eigenen Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit zu sichern oder durch eine sozial nützliche Tätigkeit eine Gegenleistung für die Unterstützung zu erbringen (Neumann 1995: 431 f.). Leider gibt es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Überlegung, die in diese Richtung weist, d. h. die mit Nachdruck an die arbeitsmarktpolitische Verantwortung des Staates erinnert.</p>
<h2 class="auto-created">Grund&shy;rechts&shy;schutz durch Verfahren</h2>
<p>Schon im alten Sozialhilferecht und schon zu einer Zeit, in der an eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Sicherung des Existenzminimums noch nicht einmal gedacht wurde, musste der &#8211; wie es damals hieß &#8211; &#8222;notwendige Lebensunterhalt&#8220; bestimmt und die Höhe der Regelsätze in Geld beziffert werden. Seit damals besteht das bis heute ungelöste Problem, wie das Existenzminimum in einer intersubjektiv nachvollziehbaren Weise berechnet und das Ergebnis am Maßstab klarer normativer Vorgaben überprüft werden kann. Dieses Problem wird dadurch verschärft, dass die Menschenwürde ein denkbar ungeeigneter Maßstab für die Berechnung und Überprüfung ist. Denn seit Kant wissen wir, dass Würde ein Zweck an sich selbst ist, der über allen Preis erhaben ist, &#8222;mithin kein Äquivalent verstattet&#8220;. Die Bedarfe, die das Existenzminimum ausmachen, sind jedoch Marktgüter, die Preise haben, für die also Äquivalente einsetzbar sind.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht geht das genannte Problem mit der These an, dass der grundrechtliche Anspruch auf das Existenzminimum nur dem Grunde, aber nicht dem Umfang nach von der Verfassung vorgegeben sei. Da der Anspruch von den gesellschaftlichen Anschauungen sowie den jeweiligen wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten abhänge, bedürfe er der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den parlamentarischen Gesetzgeber, dem dabei ein Gestaltungsspielraum zukomme (Rn. 138). Mit dem Gestaltungsspielraum haben wir den ersten tragenden Begründungsstrang des Urteils gefunden. Was die Weite dieses Spielraums anbelangt, unterscheidet das Gericht zwei Aspekte des Existenzminimums, nämlich erstens die physische Existenz, die durch die Gewährung von Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit gesichert wird, und zweitens die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Der Gestaltungsspielraum ist enger, soweit es um die Sicherung der physischen Existenz, und weiter, soweit es um Art und Umfang der Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht (zustimmend Schulz 2010: 206; ablehnend Rothkegel 2010: 143). Die Unterscheidung der genannten zwei Aspekte des Existenzminimums folgt zunächst den Vorgaben, die die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung und Literatur zum Sozialhilferecht entwickelt haben (vgl. BVerwGE 35, 178, 180; E 80, 349, 353; E 87, 212, 214). Allerdings weicht das Bundesverfassungsgericht in zweifacher Hinsicht von diesen Vorgaben ab: Erstens scheut es die Verwendung des eingeführten Begriffs &#8222;soziokulturelles Existenzminimum&#8220; und zweitens hat die erläuterte Differenzierung der Weite des Gestaltungsspielraum kein Vorbild im alten Recht (Rn 135).</p>
<p>Es fällt auf, dass dem Urteil so gut wie keine Aussagen zum Inhalt der zwei Verfassungsnormen zu entnehmen sind, deren Verbindung das Grundrecht ergibt. Deshalb ist der materielle Gehalt des Grundrechts so dürftig, dass nicht erkennbar ist, wie dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers inhaltliche Grenzen gezogen werden können. Das versucht das Gericht denn auch nicht, sondern es stellt den materiellen Grundrechtsschutz um auf einen Grundrechtsschutz durch Verfahren: Der Bedarf, und zwar der tatsächliche Bedarf, muss durch ein transparentes und <i>sachgerechtes Verfahren zeitgerecht </i>und <i>realitätsgerecht </i>ermittelt werden. Das Grundgesetz schreibt dem Gesetzgeber keine konkrete Methode vor, sondern lässt ihm die Freiheit, im Rahmen der Tauglichkeit und Sachgerechtigkeit die Methode selbst auszuwählen. Wenn der Gesetzgeber aber eine Methode gewählt hat, muss er Abweichungen davon sachlich rechtfertigen. Das ist das Gebot der <i>Folgerichtigkeit </i>(Rn.139) von dem nicht zu Unrecht gesagt wird, es sei &#8222;die am deutlichsten über den Tag hinausweisende Neuerung des Urteils&#8220; (Rixen 2010: 81). Und das Ergebnis des gewählten Verfahrens ist fortwährend zu überprüfen und weiter zu entwickeln (Rn.140).</p>
<p>Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers entspricht eine zurückhaltende Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung durch das Bundesverfassungsgericht, d. h. der Gestaltungsspielraum und die gerichtliche Kontrolldichte bestimmen sich nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren (Rothkegel 2010: 137). Was das Ergebnis des Verfahrens, also die Höhe der Regelleistungen anbelangt, darf nur geprüft werden, ob die Leistungen <i>evident unzureichend </i>sind. Diese zurückhaltende Kontrolle leuchtet ein, weil ja aus den dargelegten Gründen materiale Maßstäbe für die Überprüfung so gut wie nicht vorhanden sind. Deshalb wird die Prüfung auf das Verfahren zur Ermittlung des Existenzminimums sowie auf die Grundlagen und Methoden der Leistungsbemessung konzentriert. Im Einzelnen wird geprüft, ob der Gesetzgeber das Ziel der Sicherung eines menschenwürdigen Daseins in einer Weise erfasst und beschrieben hat, die dem Grundrecht gerecht wird, ob er ein taugliches Berechnungsverfahren gewählt hat, ob er die erforderlichen Tatsachen vollständig und zutreffend ermittelt und ob er sich in allen Berechnungsschritten mit einem nachvollziehbaren Zahlenwerk innerhalb dieses gewählten Verfahrens und dessen Strukturprinzipien im Rahmen des Vertretbaren bewegt hat (Rn 141-143). Dabei muss der Gesetzgeber die eingesetzten Methoden und Berechnungsschritte nachvollziehbar offen legen; das ist das Gebot der Transparenz (144).</p>
<p>Mit der Umstellung des materiellen Grundrechtsschutz auf einen Grundrechtsschutz durch Verfahren und den Darlegungen zur gerichtlichen Kontrolldichte betritt das Bundesverfassungsgericht kein Neuland. Es handelt sich um Grundsätze, die das Gericht schon in seiner Rechtsprechung zum steuerrechtlich zu verschonenden Existenzminimum entwickelt hatte (vgl. nur BVerfG, Urteil v. 13. 2. 2008 &#8211; 2 BvL 1/06, Rn. 105) und die im Großen und Ganzen den Anforderungen entsprechen, die von der Rechtsprechung und Literatur zum Sozialhilferecht an die Regelsatzfestsetzung durch den Verordnungsgeber gerichtet wurden (vgl. Wallerath 2008: 165).</p>
<h2 class="auto-created">Verfas&shy;sungs&shy;recht&shy;liche W&uuml;rdigung des SGB II </h2>
<p>Die Anwendung der soeben erläuterten Prüfungsmaßstäbe führt zur Feststellung, dass die Regelleistungen von 345, 311 und 207 &#8364; nicht &#8222;evident unzureichend&#8220; sind (Rn 151- 158). Das wird mit empirischen Untersuchungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge und mit der Anlehnung der Regelleistungen an die Regelsätze des alten BSHG belegt. Übrigens hat die Feststellung der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen für die Kläger der Ausgangsverfahren die missliche Folge, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, die Regelleistungen rückwirkend für die Zeit ab Inkrafttreten des SGB II neu festzusetzen. Die ursprünglichen Klagen auf Gewährung höherer Regelleistungen waren deshalb als unbegründet abzuweisen (Rn 217).</p>
<p>Dass die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Bemessung der Regelsätze mit dieser Feststellung noch nicht beendet ist, sollte für einen aufmerksamen Leser eigentlich keine Überraschung sein. Denn bis hierher wurde ja nur die Höhe der Regelleistungen, also das Ergebnis des Verfahrens, aber noch nicht das Verfahren selbst überprüft. Diese Prüfung gelangt nun gleichfalls zum Ergebnis, dass das Statistikmodell im Grundsatz eine verfassungsrechtlich zulässige, weil vertretbare Methode zur realitätsgerechten Bestimmung des Existenzminimums ist. Begründet wird das mit der Realitätsnähe des Modells und seiner Orientierung an tatsächlichen Verbrauchsangaben. Allerdings muss der Normgeber seinen Wertungen und Entscheidungen folgerichtig entwickeln und nachvollziehbar begründen, was in besonderer Weise für Abweichungen vom System gilt (Rn. 159-172). Damit hat das Gericht einen Prüfungsmaßstab gefunden, dessen Anwendung zum Nachweis von vier verfassungswidrigen Punkten im System der Berechnung der Regelleistungen führt.</p>
<h2 class="auto-created">Vier Verfas&shy;sungs&shy;wid&shy;rig&shy;keiten bei der Bemessung der Regels&auml;tze </h2>
<p>Die erste Verfassungswidrigkeit sind die <i>Abschläge</i>. Dazu muss man wissen, dass die Grundlage der Regelleistungen die statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach ihrem Einkommen geschichteten Haushalte sind. Von diesen Verbrauchsausgaben werden dann die Anteile herausgerechnet, die nicht regelsatzrelevant sind. Diese Anteile werden Abschläge genannt. Der beschriebene Rechenschritt ist von der Systematik des Statistikmodells durchaus angezeigt, was das Beispiel der Abteilung &#8222;Bekleidung und Schuhe&#8220; zu zeigen scheint, aus der die Ausgaben für Luxusgüter wie Maßkleidung und Pelze als Abschläge herauszurechnen sind. Nun konnte aber im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht klargestellt werden, dass diese Abschläge vorgenommen wurden, ohne dass feststand, ob das unterste Fünftel der Einpersonenhaushalte wirklich solche Luxusausgaben getätigt hat. Auch in anderen Abteilungen wurden Abschläge empirisch nicht belegt oder überhaupt nicht bzw. nicht tragfähig begründet (Rn. 174-182).</p>
<p>Die Anpassung und Neubemessung der Regelleistung ist an den <i>aktuellen Rentenwert </i>in der gesetzlichen Rentenversicherung angekoppelt (§ 20 Abs. 4 SGB II, § 68 SGB VI).[3] Dieser Wert ist nun aber offensichtlich ein sachwidriger Maßstab: Während das Statistikmodell auf Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, hängt die Fortschreibung des aktuellen Rentenwerts von der Entwicklung der Bruttolöhne, vom Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung und von einem Nachhaltigkeitsfaktor ab. Im Übrigen trifft der Rentenwert keine Aussage zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Rn 184). Diese Sachwidrigkeit führt zur zweiten Verfassungswidrigkeit.</p>
<p>Dass die <i>Regelleistungen für Kinder</i>, also die Sozialgelder, verfassungswidrig sind, pfiffen in Fachkreisen bereits die Spatzen von den Dächern (Rn. 190-203). Diese dritte Verfassungswidrigkeit liegt schon deshalb auf der Hand, weil der Gesetzgeber schlichtweg versäumt hat, den Bedarf eines minderjährigen Kindes zu ermitteln, obwohl Alltagserfahrungen auf einen besonderen kinder- und altersspezifischen Bedarf hinweisen: &#8222;Kinder sind keine kleinen Erwachsenen&#8220;. Der Bedarf hat sich an kindlichen Entwicklungsphasen auszurichten, wobei vor allem bei schulpflichtigen Kindern ein zusätzlicher Bedarf zu erwarten ist. Deshalb war die einheitliche Altersgruppe von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht rechtfertigungsfähig. Gerade für die Förderung von Kindern betont und verstärkt das Bundesverfassungsgericht den ehernen Grundsatz, dass die staatliche Hilfe immer Hilfe zur Selbsthilfe sein muss: &#8222;Bei schulpflichtigen Kindern, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II beziehen, besteht die Gefahr, dass ohne hinreichende staatliche Leistungen ihre Möglichkeiten eingeschränkt werden, später ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können. Dies ist mit Art. 1 I GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 I GG nicht zu vereinbaren&#8220; (Rn 192).</p>
<p>Das Verständnis der vierten Verfassungswidrigkeit setzt eine knappe Erläuterung der Systematik der Regelleistungen voraus: Das reformierte Sozialhilferecht hat die einstigen &#8222;einmaligen Leistungen&#8220; weitgehend abgeschafft und die Regelleistungen entsprechend erhöht. Diese Pauschalierungen der Regelleistungen hat das Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet, da der Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisierende und pauschalierende Regelungen treffen darf. Allerdings verlange Art. 1 I GG Regelungen, wonach besonderen, vom Durchschnitt abweichenden Bedarfen Rechnung zu tragen ist. Eine solche Regelung gibt es im SGB II für das Auftreten von <i>einmaligen </i>Bedarfen (§ 23 SGB II), nicht aber für unabweisbare, <i>laufende </i>besondere Bedarfe. In der Literatur wurde deshalb die Einfügung einer abweichenden Regelleistungsbemessung nach dem Vorbild von § 28 I 2 SGB XII gefordert: &#8222;Die Bedarfe werden abweichend festgelegt, wenn im Einzelfall ein Bedarf &#8230; unabweisbar seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht&#8220;. Die Karlsruher Richter wollen sich hingegen mit einer Härtefallregelung zufrieden geben, die diese Lücke schließen soll (Rn. 204-209).</p>
<p>Was sind das für besondere laufende Bedarfe, die durch eine solche Härtefallregelung abgedeckt werden sollen? Das Bundesverfassungsgericht schreibt selbst, dass ein solcher zusätzlicher Bedarf nur in seltenen Fällen entstehen werde. Schaut man in einen Kommentar zum alten BSHG, findet man diese Prognose vollauf bestätigt. In den vierzig Jahren der Geltung dieses Gesetzes wurde die Klausel höchst selten angewandt. Anwendungen waren etwa Putzhilfen für ältere Personen, die diese Arbeit nicht mehr verrichten konnten, oder das Essen im Gasthaus für Personen, die in einer teilstationären Einrichtung untergebracht waren. Beide Fallgruppen betrafen erwerbsunfähige Personen, die heute nach SGB XII und eben nicht nach SGB II anspruchsberechtigt wären.</p>
<p>M. E. hat die ungleiche Regelung des SGB II im Vergleich mit dem SGB XII vor Art. 3 Abs. 1 GG Bestand. Denn eine erwerbsfähige Person kann besondere Bedarfe wesentlich leichter durch Hilfeleistungen und Gefälligkeiten zugunsten Dritter bestreiten als dies eine Person kann, die nicht erwerbsfähig ist. Das hatte das Bundessozialgericht im Ergebnis ebenso gesehen: Da die Empfänger von Leistungen nach SGB XII keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben können, sei die stärkere Individualisierung ihrer Leistungen sachlich gerechtfertigt (BSG, Vorlagebeschluss v. 27. 1. 2009 &#8211; B 14/11b AS 9/07 R, Rn. 38 f.). Richtig erkannte das Gericht auch, dass Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht erwerbstätig sein dürfen, so dass zwischen Kindern, die Sozialgeld nach SGB II beziehen, und Kindern, die Empfänger von Leistungen nach SGB XII sind, keine sachlichen Unterschiede bestehen, so dass das Fehlen einer Öffnungsklausel im SGB II für laufende Bedarfe insoweit verfassungswidrig ist. Dagegen begründet das Bundesverfassungsgericht das Erfordernis einer Härtefallregelung für besondere laufende Bedarfe mit dem Grundrecht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums. Ich halte das für eine Überziehung des Gedankens der Einzelfallgerechtigkeit. Der Senat richtet an die Bemessung des Existenzminimums einen Exaktheitsanspruch, dessen Rigidität schwerlich mit der Lebenswirklichkeit übereinstimmt. Überdies hatte das Ausgangsverfahren keinen Anlass zur Entscheidung dieses Punktes gegeben hatte, so dass gesagt wurde, das Gericht geriere sich hier unter Überschreitung seiner Kompetenzen als &#8222;Ersatzgesetzgeber&#8220; (Rothkegel 2010: 142).</p>
<h2 class="auto-created">Was ist neu und weiter&shy;f&uuml;h&shy;rend am Urteil vom 9. 2. 2010? </h2>
<p>Das Urteil vom 9. 2. 2010 hat wohl die meisten Fragen der Bemessung der Regelleistungen geklärt &#8211; mehr aber auch nicht. Weder das von den Verwaltungsgerichten aus der Würdenorm abgeleitete Gebot, gesellschaftliche Ausgrenzung zu verhindern, noch die mit dem Sozialstaatsprinzip begründete Pflicht zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit und damit zu Umverteilung werden auch nur angesprochen. Dass jeder Bezug zu arbeitsmarktpolitischen Pflichten des Gesetzgebers fast schon ängstlich vermieden wird, wurde bereits erwähnt. Und dass die Ausführungen zum Inhalt der beiden Verfassungsnormen, deren Verbindung das Grundrecht bildet, alles andere als gehaltvoll sind, wurde auch schon gesagt. Selbst in Ansehung von Kindern findet sich kein Ansatzpunkt, der über die im engen Sinne sozialhilferechtliche Perspektive hinauszuweisen vermöchte. Kindern bleibt also das &#8222;Armutsschicksal ihrer Familie&#8220; nicht erspart (Schnath 2010: 300).</p>
<p>Eines der beiden vorlegenden Gerichte, nämlich das Hessische Landessozialgericht, hatte aus dem Schutz der Familie und dem Gleichheitssatz einen Anspruch auf ein kompensatorisches familienbezogenes Mindesteinkommen abgeleitet (Urteil v. 29. 10. 2008 &#8211; L 6 AS 336/07, Rn. 40 f.). Ohne Begründung verbietet sich das Bundesverfassungsgericht jedes Nachdenken in diese Richtung: &#8222;Andere Grundrechte, wie zum Beispiel Art. 3 Abs. 1 GG oder Art. 6 Abs. 1 GG vermögen für die Bemessung des Existenzminimums <i>im Sozialrecht </i>keine weiteren Maßstäbe zu setzen&#8220; (Rn. 145). Aufschlussreich sind die von mir hervorgehobenen Worte <i>&#8222;im Sozialrecht&#8220;. </i>Bei der Bestimmung des steuerrechtlichen Existenzminimums, also &#8222;im Steuerrecht&#8220;, zieht das Gericht die beiden Grundrechte nämlich sehr wohl heran (s. nur BVerfGE 99, 216, 233). Die unterschiedliche verfassungsrechtliche Anbindung der beiden Existenzminima bestätigt, dass Karlsruhe ein Grundrecht nur für die Armen geschaffen hat.</p>
<p>Was also ist eigentlich verfassungsrechtlich interessant und neu am Urteil vom 9. 2. 2010? Dass das Gericht von einem Anspruch auf das Existenzminimum ausgeht, ist zwar neu, &#8222;sachlich aber kein Quantensprung&#8220; (so Berlit 2010: 147). Schließlich wird ein solcher Anspruch in der Literatur seit vielen Jahren fast unisono bejaht. Es bleibt also nur der Prüfungsmaßstab der Folgerichtigkeit, der allerdings alles andere als unproblematisch ist. Ein Merkmal demokratischer Politik ist auch im Gesetzgebungsverfahren der Kompromiss, der häufig zu Lasten der Folgerichtigkeit des ursprünglichen gesetzgeberischen Konzeptes geht. Der Prüfungsmaßstab der Folgerichtigkeit kann also dazu führen, dass der parlamentarischen Gesetzgeber an Rationalitäts- und Perfektionsansprüchen gemessen wird, die ihn überfordern müssen (Rixen 2010: 87). Das könnte der Grund sein, warum das Gericht peinlich darauf bedacht ist, jede Aussage zu der Frage zu vermeiden, welche Ermittlungs-, Bewertungs-, Begründungs- und Abwägungspflichten im Gesetzgebungsverfahren zu beachten sind (Berlit 2010: 149, 162). Also auch in dieser Hinsicht ist das Urteil nicht eben weiterführend. Immerhin halten die Richter am Grundsatz der Bedarfsdeckung fest und erteilen damit allen jenen Zeitgenossen eine Absage, die der Meinung sind, dass der Anreiz zur Arbeitsaufnahme umso stärker ist, je deutlicher die Leistungen der Sozialhilfe unterhalb des Existenzminimums liegen.</p>
<p>[1] BVerfG, Urteil v. 9. 2. 2010 &#8211; 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09.</p>
<p>[2] Zitiert werden hier und im Folgenden Randnummern des in Fußnote 1 zitierten Urteils des Bundesverfassungsgerichts.</p>
<p>[3] § 68 SGB VI definiert den aktuellen Rentenwert als den Betrag, der der monatlichen Rente wegen Alters in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Berlit, Uwe</i> 2010: Paukenschlag mit Kompromisscharakter &#8211; zum SGB II-Regelleistungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010, in: <i>Kritische Justiz</i>, S. 145-162.</p>
<p><i>Bieritz-Harder, Renate</i> 2001: Menschenwürdig leben, Berlin.</p>
<p><i>Koenemann, Britta </i>2005: Der verfassungsunmittelbare Anspruch auf das Existenzminimum, Hamburg.</p>
<p><i>Martínez Soria, José </i>2005: Das Recht auf Sicherung des Existenzminimums, in: <i>Juristenzeitung</i>, S. 644-652.</p>
<p><i>Neumann, Volker</i> 1995: Menschenwürde und Existenzminimum, in:<i> Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht</i>, S. 426-432.</p>
<p><i>Neumann, Volker</i> 2009: Das medizinische Existenzminimum zwischen Sozialhilfe und Krankenversicherung, in: <i>Beiträge zum Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen</i> (<i>RsDE</i>), Heft 68, S. 1-16.</p>
<p><i>Rixen, Stephan</i> 2010: Verfassungsrecht ersetzt Sozialpolitik? &#8222;Hartz IV&#8220; auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts, in: <i>sozialrecht aktuell</i>, S. 81-87.</p>
<p><i>Rothkegel, Ralf</i> 2010: Ein Danaergeschenk für den Gesetzgeber, in: <i>Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch</i>, 135-146.</p>
<p><i>Schnath, Matthias</i> 2010: Das neue Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, in: <i>Neue Zeitschrift für Sozialrecht</i>, S. 297-302.</p>
<p><i>Schulz, Sönke E.</i> 2010: Neues zum Grundrecht auf Gewährung des menschenwürdigen Existenzminimums, in: <i>Die Sozialgerichtsbarkeit</i>, S. 201-206.</p>
<p><i>Sun, Nai-yi </i>2005: Das Verhältnis zwischen Sozialversicherung und Sozialhilfe bei der Umstrukturierung des Sozialstaats, Baden-Baden.</p>
<p><i>Wallerath, Maximilian </i>2008: Zur Dogmatik eines Rechts auf Sicherung des Existenzminimums, in: <i>Juristenzeitung</i>, S. 157-168.</p>
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